Die Antwort wurde namens der Bundesregierung mit Schreiben des Bundesministeriums für wirtschaftliche Zusammenarbeit und Entwicklung vom 21. November 2016 übermittelt. Die Drucksache enthält zusätzlich – in kleinerer Schrifttype – den Fragetext. Deutscher Bundestag Drucksache 18/10413 18. Wahlperiode 23.11.2016 Antwort der Bundesregierung auf die Kleine Anfrage der Abgeordneten Niema Movassat, Annette Groth, Heike Hänsel, weiterer Abgeordneter und der Fraktion DIE LINKE. – Drucksache 18/10173 – Finanzierung des Palmölunternehmens Plantations et Huileries du Congo (Feronia) durch die Deutsche Investitions- und Entwicklungsgesellschaft V o r b e m e r k u n g d e r F r a g e s t e l l e r Unter der Führung der Deutschen Investitions- und Entwicklungsgesellschaft mbH (DEG) haben vier Entwicklungsfinanzierer dem kongolesischen Unternehmen Plantations et Huileries du Congo SA (PHC) im Dezember 2015 ein Darlehen von 49 Mio. US-Dollar gewährt (der DEG-Anteil liegt bei 16,5 Mio. US- Dollar). Das in Kanada registrierte Unternehmen Feronia hatte 2009 76,17 Prozent der Anteile an PHC von Unilever übernommen, der Rest ist in der Hand der Demokratischen Republik (DR) Kongo (www.feronia.com/pages/view/ about). PHC bzw. Feronia Inc. beanspruchen an drei Standorten in der DR Kongo 101 455 Hektar Land. Unilever hatte einen Großteil dieser Ländereien einst von der belgischen Kolonialverwaltung erhalten ohne jegliche Mitsprache der ansässigen Bevölkerung (vgl. Jules Marchal, 2008: Lord Leverhulme’s Ghost: Colonial exploitation in the Congo, New York: Verso). PHC bewirtschaftet aktuell nur rund 24 500 Hektar von dieser Fläche (www.feronia. com/pages/view/plantations). Schon 2015 legte GRAIN einen kritischen Bericht zum Geschäftsmodell von PHC/Feronia in der DR Kongo vor (Agro-Colonialism in the Congo, Juni 2015). Dennoch entschied sich die DEG, nachdem sie sich „in einer Prüfung sehr eingehend mit den Gegebenheiten und Herausforderungen vor Ort befasst [hatte]“ (Antwortbrief des Parlamentarischen Staatssekretärs Hans-Joachim Fuchtel vom 18. August 2016 auf eine briefliche Anfrage der Abgeordneten Niema Movassat und Uwe Kekeritz), sich an der Finanzierung von PHC zu beteiligen. In dem genannten Brief gestand das Bundesministerium für wirtschaftliche Zusammenarbeit und Entwicklung (BMZ) zwar ein, dass PHC und Feronia vor Herausforderungen u. a. bei strittigen Pachtverträgen stehen, sprach dem Unternehmen und der DEG aber das Vertrauen aus, diese zu meistern und „eine entwicklungspolitisch konstruktive Rolle im lokalen Kontext“ zu spielen. Bei einem öffentlichen Fachgespräch zur DEG am 26. September 2016 im Deutschen Bundestag erklärte ein Repräsentant der DEG zudem, dass die Pachtverträge von PHC sowohl in London als auch in der DR Kongo öffentlich ausliegen würden und dass vorhandene Probleme bei der Lohnauszahlung (insbesondere die Praxis, Teile des Lohnes in Naturalien auszuzahlen) mittlerweile behoben seien. Vorabfassung - w ird durch die lektorierte Version ersetzt. Drucksache 18/10413 – 2 – Deutscher Bundestag – 18. Wahlperiode Ein neuer Bericht von einer Gruppe von Nichtregierungsorganisationen (NGOs) aus mehreren Ländern (GRAIN, urgewald et al., Entwicklungsbankkunde in der Kritik – Landrechtskonflikte und undurchsichtige Finanztransaktionen bei kongolesischer Palmölfirma), der am 2. November 2016 erscheint und uns vorliegt, erhebt nun aber erneut schwere Vorwürfe gegenüber Feronia Inc., seinen Tochterfirmen und den beteiligten Entwicklungsfinanzierern. Zudem lässt nicht nur der aktuelle Finanzbericht von Feronia vom zweiten Quartal 2016 (www. feronia.com/financial_reports) erhebliche Zweifel am Geschäftsmodell des Unternehmens aufkommen. Deshalb erbitten die Fragesteller in der vorliegenden Kleinen Anfrage Auskünfte zu vier Themen: Pachtverträge: Bisher ist weiterhin unklar, ob und wo alle relevanten Informationen zu den Landpachtungen von Feronia (inklusive der gültigen Pachtverträge ) ausliegen. In der Provinz Tshopo, die Teil von Lokutu, des größten Standorts von PHC, ist, sind nach Angaben des für Kataster- und Grundbucheinträge verantwortlichen Beamten keine Pachtverträge für die von PHC beanspruchten Plantagenflächen im Registrar of Lands hinterlegt, wie es das Gesetz vorschreibt (Grain et al., S. 8). Am 15. September 2016 machten zudem 500 Gemeindevertreterinnen und Gemeindevertreter des Standorts Lokutu den Premierminister darauf aufmerksam, dass ihre Gemeinden bisher kein Memorandum of Understanding (MoU) mit Feronia abgeschlossen haben und sie die Nutzung der Plantagen durch PHC als illegal erachten (ebenda). Ein Vertreter der DEG berichtete beim Fachgespräch hingegen davon, dass es mit der Mehrzahl der Gemeinden MoU gebe, diese aber kurz vor der geplanten Veröffentlichung aus den Büroräumen von Feronia gestohlen worden seien. Seit 2012 ist in der DR Kongo ein Gesetz in Kraft, das nur eigenen Staatsbürgern oder Unternehmen, die mehrheitlich im Besitz von Kongolesen sind, erlaubt , Agrarflächen zu halten. Konzessionsbesitzer hatten bis zum 24. Juni 2013 Zeit, dieser Vorgabe zu entsprechen. Feronia ignoriert dieses Gesetz, wie es das Unternehmen in seinem aktuellen Finanzbericht offen schreibt: „Zu diesem Zeitpunkt hat das Management beschlossen, dass es im besten Interesse des Unternehmens ist, bezüglich des Agrargesetzes nicht aktiv zu werden“ (Feronia Inc., Q2 2016, Financial Statements, S. 9). Allerdings laufen allein 2018 die Pachtverträge für 56 000 Hektar aus (Grain et al., S. 13, Fußnote 13). Wie eine Verlängerung dieser Verträge bei dieser Gesetzeslage möglich sein soll, ist unklar . Löhne: Ein Großteil der Arbeiter von PHC/Feronia erhält laut dem genannten NGO-Bericht (Grain et al.) nur Kurzzeitverträge, sie fallen also in die Kategorie „Tagelöhner“ (S. 10). Deren Bezahlung liege mit 1,25 US-Dollar niedriger als der nationale Mindestlohn. Auch Arbeiter für „höhere Tätigkeiten“ bekamen laut Bericht am Standort Lokutu 2015 durchschnittlich nur 2 US-Dollar/Tag (S. 8). Die Anhebung der Löhne auf Mindestlohnniveau war nach Auskunft des CEO (Geschäftsführer) von Feronia und des belgischen Entwicklungsfinanzierers Belgian Investment Company for Developing Countries – BIO Bedingung für die Kreditvereinbarung vom Dezember 2015 (Fußnote 29, S. 10). Laut Bericht werden zudem Löhne regelmäßig verspätet und noch im September 2016 teilweise in Naturalien ausbezahlt (S. 11). Feronia beteuert, dass die Verluste, die das Unternehmen seit Jahren schreibt, eine Anhebung der Löhne nicht zulasse . Die schwierige Finanzlage hielt das Unternehmen jedoch nicht davon ab, Management und Direktoren Gehälter und Zuwendungen von mehreren Millionen US-Dollar im Jahr zu zahlen (S. 15). Geldflüsse innerhalb der Firmenstruktur von Feronia: Der NGO-Bericht beschreibt ein undurchsichtiges Geflecht von sieben Tochterunternehmen, das die Aktiengesellschaft Feronia Inc. aufgebaut hat (S. 3). Eines dieser Unternehmen, Feronia JCA Limited SARL, taucht in den jährlichen Finanzberichten von Feronia Inc. nicht auf, über dessen konkrete Tätigkeiten ist nichts bekannt. Allerdings häufte das Unternehmen in den Monaten zwischen der Gründung im Februar 2014 und September 2014 Schulden in der Höhe von 28 Mio. US-Dollar Vorabfassung - w ird durch die lektorierte Version ersetzt. Deutscher Bundestag – 18. Wahlperiode – 3 – Drucksache 18/10413 an und glich diese über nicht weiter spezifizierte Eingänge von 23 Mio. US- Dollar aus (Grain et al., S. 16). Insgesamt erhielten Feronia-Tochterunternehmen zwischen 2012 und 2015 mehr als 40 Mio. US-Dollar für nicht weiter spezifizierte Leistungen. Im selben Zeitraum erhielt Feronia Inc. knapp 66 Mio. US-Dollar von der britischen Entwicklungsgesellschaft (CDC) sowie dem African Agriculture Fund (AAF) (S. 15). Laut Bericht liegt die Vermutung nahe, dass u. a. Barnabé Kikaya Bin Karubi, ein wichtiger Berater von Präsident Joseph Kabila, von den Geldflüssen profitiert hat. Wirtschaftlichkeit: Obwohl das Unternehmen Feronia Inc. in den letzten Jahren 118 Mio. US-Dollar an Finanzierungszusagen von europäischen und US-amerikanischen Entwicklungsfinanzierern erhielt (S. 4), ist die wirtschaftliche Tragfähigkeit des Unternehmens nach wie vor nicht gesichert. Feronia hält im aktuellen Finanzbericht fest: „Es ist nicht sicher, dass Feronia Inc. in Zukunft adäquate Finanzierungsquellen erschließen können wird […] Diese Rahmenbedingungen bringen eine gewisse Unsicherheit mit sich, die es zweifelhaft erscheinen lässt, ob das Unternehmen in Zukunft seinen finanziellen Verpflichtungen bei Fälligkeit nachkommen können wird“ (S. 9). Der Feronia-Finanzbericht sieht das primäre Finanzrisiko von Feronia bei der präkeren Situation bezüglich der Abnehmer des produzierten Palmöls. Zurzeit kaufen zwei Unternehmen 93 Prozent des von PHC produzierten Palmöls ab. Allerdings hat PHC/Feronia mit keinem der beiden Unternehmen eine schriftliche Vereinbarung. Feronia dazu im Finanzbericht: „Obwohl das Unternehmen Feronia eine gute Geschäftsbeziehung mit beiden Kunden hat, gibt es keine Garantie, dass das Unternehmen zukünftig diese Beziehung wird fortführen können oder schriftliche Vereinbarungen überhaupt oder zu Bedingungen wird treffen können, die für das Unternehmen akzeptabel sind“ (S. 29 f.). Auch der Finanzmarktanalyst Hallgarten & Company zeichnet in zwei Gutachten ein düsteres Bild von der Zukunft Feronias : Er bezeichnet Feronias Aktivitäten im Kongo als „schwarzes Loch“ (www.hallgartenco.com/ file.php?path=Mining&filename=FER_sept2016.pdf, S. 7) und Feronia Inc. aufgrund der Dominanz von Entwicklungsfinanzierern als „Quango“ („quasi-autonome NGO“) (www.hallgartenco.com/file.php? path=Mining&filename=FRN_ feb2016.pdf, S. 9) und rät von der Beteiligung an dem Unternehmen dringend ab. V o r b e me r k u n g d e r B u n d e s r e g i e r u n g Das Unternehmen Plantations et Huileries du Congo SA („PHC“) mit Sitz in Kinshasa, das im Fokus der Kleinen Anfrage 18/10173 steht, produziert Palmöl in den Provinzen Tshopo, Mongala und Équateur der Demokratischen Republik Kongo (DR Kongo). Die knapp über 9 000 PHC-Mitarbeiter (Stand 10/2016) produzieren konsumierbares Palmöl sowie verwandte Produkte für den nationalen Markt. Die Produktion trägt zur lokalen Nahrungsmittelversorgung bei und reduziert die Notwendigkeit von Palmölimporten. Durch die Produktion in der DR Kongo wird zudem der lokale Arbeitsmarkt gestärkt und die lokale Kaufkraft erhöht . Die Deutsche Investitions- und Entwicklungsgesellschaft (DEG) hat gemeinsam mit weiteren Entwicklungsfinanzierern (Development Finance Institutions, DFI) dem Unternehmen PHC im Dezember 2015 langfristige Kredite in Höhe von insgesamt 49 Mio. US-Dollar (DEG-Anteil aus eigenen Mitteln: 16,5 Mio. US-Dollar ) zur Rehabilitierung der Plantagen (technische Ausrüstung, Neubepflanzung) und zur Umsetzung des Umwelt- und Sozialplans zugesagt. Gemäß ihrer Transparenzrichtlinie wurden Informationen zum Engagement im Dezember 2015 auf der Website der DEG veröffentlicht (www.deginvest.de/DEG-Dokumente/Die- DEG/Verantwortung/Investitionsbezogene-Kurzinformationen/201512_Feronia_ DE.pdf). Die Bundesregierung begrüßt diese Finanzierungsentscheidung, da sie Vorabfassung - w ird durch die lektorierte Version ersetzt. Drucksache 18/10413 – 4 – Deutscher Bundestag – 18. Wahlperiode einen hohen entwicklungspolitischen Nutzen erwarten lässt. Als zentrale Aspekte sind nach Angaben der DEG zu nennen: (1) Die Finanzierung sichert rund 9 000 dauerhafte und saisonale Jobs in einem Post-Konflikt-Land, das zu den am wenigsten entwickelten Ländern weltweit zählt. (2) Erwartet wird, dass insgesamt 57 000 Menschen direkt wirtschaftlich und sozial von den unternehmerischen Aktivitäten profitieren. Diese positiven Effekte sind angesichts einer Arbeitslosenrate von 82 Prozent und einer Armutsquote von 63 Prozent in der DR Kongo umso bedeutender. (3) Das Vorhaben verbessert den Zugang der Bevölkerung in der DR Kongo zu Grundnahrungsmitteln sowie zu Hygieneprodukten und ersetzt teure Importprodukte. (4) Zudem trägt das Unternehmen zur wirtschaftlichen Diversifizierung in einer entlegenen und unterentwickelten Region bei. (5) PHC stellt eine umfangreiche soziale Infrastruktur zur Verfügung. Diese kommt nicht nur den Mitarbeitern und ihren Familien zugute, sondern auch der lokalen Bevölkerung . Dazu gehören Gesundheitseinrichtungen, Mitarbeiterunterkünfte, Wasserversorgung und Straßen an allen drei Standorten. (6) Feronia Inc. hat nach Übernahme von PHC in 2009 selbst mehr als 100 Mio. US-Dollar an Investitionen in das Unternehmen sowie den Wiederaufbau und die Renovierung von Ölmühlen , Krankenhäusern, Wohnhäusern von Mitarbeitern, Straßen, Brunnen und sonstiger Infrastruktur zur Verfügung gestellt, was das große Engagement des Investors unterstreicht. (7) PHC hat sich zur Umsetzung von IFC/Weltbank-Standards für ökologische und soziale Nachhaltigkeit und zur Zertifizierung durch den Roundtable for Sustainable Palm Oil (RSPO) verpflichtet. Die DEG unterstützt die Umsetzung hoher Umwelt-, Sozial- und Corporate Governance-Standards und überwacht den Fortschritt des Umwelt- und Sozialmanagements eng. Hinsichtlich der in der Kleinen Anfrage genannten Pachtverträge liegen der Bundesregierung die Angaben der DEG vor, dass PHC auf Grundstücken tätig sei, die durch mehr als 200 befristete Landtitel von der Regierung der DR Kongo gepachtet wurden und dass PHC sich an das rechtliche Verfahren für die Verlängerung dieser Titel hält. Das Verfahren umfasst im Übrigen umfängliche Arbeiten vor Ort, die Überprüfung durch staatliche Vermessungsingenieure und die Einholung staatlicher Genehmigungen, die sich je nach Provinz unterscheiden sowie die Erstellung von digitalen Landkarten. Letztere sind wichtiger Teil des vereinbarten Umwelt- und Sozialaktionsplans und eine notwendige Vorbereitung mit Blick auf eine Zertifizierung des Roundtable for Sustainable Palm Oil (RSPO). Falls lokale Gemeinschaften Streitpunkte in Bezug auf Grundstücke vorbringen, ist PHC nach Angaben der DEG bestrebt, mit diesen Gemeinschaften in den Dialog zu treten, um sie dabei zu unterstützen, im Rahmen des nationalen Bodenrechts eine angemessene Lösung zu finden. Hinsichtlich der in der Anfrage genannten Voluntary Guidelines on the Responsible Governance of Tenure of Land, Fisheries and Forests in the Context of National Food Security (VGGT) weist die Bundesregierung darauf hin, dass diese und andere einschlägige Handreichungen zum Thema Landkonflikte keine Wiedergutmachungsverpflichtung eines Unternehmens für in der Vergangenheit geschehenes Unrecht auf den von ihm erworbenen Landtiteln vorsehen. Zum angemessenen Umgang mit solchen Landnutzungsfragen (engl. land legacy) haben CDC und DEG im Jahr 2016 jedoch einen Praxisleitfaden erarbeitet, (www.deginvest.de/DEG-Documents-in-English/Download-Center/DEG_CDC_ Guidance-Note-on-Managing-Legacy-Land-Issues-in-Agribusiness-Investments-_ 2016_en.pdf), der nach Kenntnis der Bundesregierung auch bei PHC zur Anwendung kommt. Vorabfassung - w ird durch die lektorierte Version ersetzt. Deutscher Bundestag – 18. Wahlperiode – 5 – Drucksache 18/10413 Hinsichtlich der in der Anfrage genannten Firmenstruktur kommt nach Kenntnis der Bundesregierung Feronia Inc. als börsennotiertes (TSX-V-gelistetes) Unternehmen seiner Pflicht zur regelmäßigen Veröffentlichung von Management- und Finanzberichten über die Unternehmenswebsite nach. Zudem finden sich auf der Website umfangreiche Antworten auf häufig gestellte Fragen (Frequently Asked Questions, FAQs): www.feronia.com/faqs. Das Unternehmen hat ferner einen Umwelt- und Sozialaktionsplan für seine Tätigkeiten sowie durchgeführte Umwelt - und Sozialstudien veröffentlicht. Es unterliegt im Übrigen kanadischem Recht. 1. Welche Kenntnisse hat die Bundesregierung über die genaue Eigentümerstruktur von PHC, insbesondere auch nach der Umstrukturierung der Feronia -Unternehmensgruppe im April 2016 (bitte jeweilige Anteilshaber und deren Anteile aufschlüsseln)? Die Bundesregierung verweist dazu auf die öffentlich zugänglichen Informationen der kanadischen Muttergesellschaft von PHC, Feronia Inc.. Gemäß den im Jahresabschluss von Feronia Inc. für das Finanzjahr 2015 (www.feronia.com/ uploads/2016-05-31/feronia_inc_q_financial_statements52637.pdf) publizierten Informationen hält Feronia Inc. 76,17 Prozent der Anteile an PHC. Die restlichen 23,83 Prozent der Anteile werden von der Regierung der Demokratischen Republik Kongo gehalten (siehe „Note 1 to the condensed consolidated financial statements : Nature of operations“, S. 8). 2. Wieso hat die DEG nach Kenntnis der Bundesregierung nicht, analog zum britischen Entwicklungsfinanzierer CDC, in Feronia Inc., sondern in PHC investiert? Welche Vorteile bringt nach Kenntnis der Bundesregierung dieser Weg der Finanzierung? Die Bundesregierung weist darauf hin, dass die DEG zur Erfüllung ihres entwicklungspolitischen Auftrags in Unternehmen investiert, deren Sitz in der Regel in einem Partnerland gemäß der DAC-Länderliste liegen muss (siehe auch www. deginvest.de/Internationale-Finanzierung/DEG/Über-uns/Was-wir-tun/). 3. Inwiefern ist eine klare Unterscheidung zwischen Feronia Inc. und PHC überhaupt möglich bzw. von praktischer Relevanz, wenn Feronia selbst auf seiner Homepage schreibt: „Feronia ist ein Agrarkonzern, der in der DR Kongo operiert. Herzstück des Unternehmens ist ein lange etabliertes Palmölunternehmen , Plantations et Huileries du Congo S.A. (PHC)“ (www.feronia. com/pages/view/about)? Feronia Inc. und PHC sind zwei unterschiedliche Unternehmen mit unterschiedlicher Eigentümerstruktur und Sitz in unterschiedlichen Ländern. 4. Wo sind nach Kenntnis der Bundesregierung Informationen zu den Pachtflächen von PHC sowie die Pachtverträge selbst öffentlich in der DR Kongo und Europa einsehbar (bitte mit genauer Auflistung der Adressen, insbesondere in der DR Kongo, an denen die Dokumente eingesehen werden können )? Nach Kenntnis der Bundesregierung sieht das Recht der DR Kongo vor, dass die für das Land zuständigen Provinzverwaltungen Landpachtverträge öffentlich zugänglich machen. Die Landtitel von Feronia Inc. können außerdem in den Geschäftsräumen des Unternehmens in London und Kinshasa eingesehen werden. Vorabfassung - w ird durch die lektorierte Version ersetzt. Drucksache 18/10413 – 6 – Deutscher Bundestag – 18. Wahlperiode 5. Welche Informationen zu welchen Produktionsstandorten bzw. Pachtflächen sind an diesen Stellen nach Information der Bundesregierung einsehbar? Nach Kenntnis der Bundesregierung beinhalten die in der Antwort zu Frage 4 genannten Landtitel den Pachtvertrag, Informationen zur Fläche, eine Skizze sowie die für die Fläche vereinbarten Pachtgebühren. 6. Warum hat PHC nach Kenntnis der Bundesregierung beim Registrar of Lands der Provinz Tshopo bisher keine Pachtverträge hinterlegt, wie es gesetzlich vorgeschrieben ist? Nach Kenntnis der Bundesregierung obliegt es gemäß nationaler Gesetzgebung (Artikel 223, Loi n° 73-021 du 20 juillet 1973 portant régime général des Biens, régime foncier et immobilier et régime des sûretés telle que modifiée et complétée par la loi n° 80-008 du 18 juillet 1980) den Provinzverwaltungen – und nicht den Pächtern –, Landpachtverträge in den jeweiligen Katasterämtern zu registrieren und öffentlich zugänglich zu machen. 7. Welche Belege hat die DEG nach Kenntnis der Bundesregierung dafür, dass die unterzeichneten MoU (cahiers de charge) zwischen Gemeinden und PHC/Feronia kurz vor der geplanten Veröffentlichung aus den Büroräumen gestohlen wurden? Nach Kenntnis der Bundesregierung wurden zum Abschluss eines Schlichtungsverfahrens in der Gemeinde Mosité die von der Kommission der Provinzverwaltung mit den Gemeinden gemeinsam vorbereiteten Vereinbarungen (Cahier des Charges) von einem Teilnehmer am Ende der Sitzung kurz vor Unterzeichnung entwendet. 8. Womit erklärt sich die Bundesregierung, dass das Unternehmen von solch wichtigen Dokumenten keine Kopien in gedruckter oder elektronischer Form besaß? Der Bundesregierung liegen dazu keine Informationen vor. 9. Hat Feronia oder PHC diesen angeblichen Diebstahl nach Kenntnis der Bundesregierung zur Anzeige gebracht, bzw. gibt es laufende Ermittlungen zu diesem Vorfall? Der Bundesregierung liegen dazu keine Informationen vor. 10. Inwiefern hält es die Bundesregierung für legitim, dass PHC/Feronia Anspruch auf Flächen erhebt, die dem Vorläuferunternehmen von PHC von der belgischen Kolonialverwaltung ohne jegliche Mitsprache der ansässigen Bevölkerung zuerkannt worden waren? Aus Sicht der Bundesregierung ist es legitim, dass sich ein Unternehmen auf bestehende und rechtswirksame Pachtverträge beruft. Falls lokale Gemeinschaften die Rechtmäßigkeit der Verträge anzweifeln, ist nach Kenntnis der Bundesregierung PHC bestrebt, mit diesen Gemeinschaften in Dialog zu treten, um dazu beizutragen , im Rahmen des Bodenrechts des Landes eine angemessene Lösung zu finden. Unter anderem zu diesem Zweck hat das Unternehmen einen Beschwerdemechanismus eingerichtet (siehe www.feronia.com/pages/view/transparency_ policy). Vorabfassung - w ird durch die lektorierte Version ersetzt. Deutscher Bundestag – 18. Wahlperiode – 7 – Drucksache 18/10413 11. Inwiefern hält die Bundesregierung die Haltung von Feronia, das Agrargesetz von 2012 zu ignorieren – eine Haltung, die unmittelbar die Pachtflächen von PHC und damit deren Geschäftspraktik betrifft –, für legal und mit den Prinzipien guter Unternehmensführung vereinbar? Es wird auf die Vorbemerkung der Bundesregierung verwiesen. 12. Inwiefern lässt sich diese Haltung nach Meinung der Bundesregierung mit den Freiwilligen Leitlinien für Landnutzungsrechte sowie den Principles for Responsible Investment in Agriculture and Food Systems (RAI) vereinbaren ? Eine Missachtung der nationalen Gesetze ist der Bundesregierung nicht bekannt. 13. Inwiefern sieht die Bundesregierung eine Möglichkeit, dass PHC/Feronia unter der jetzigen Gesetzeslage die 2018 auslaufenden Pachtverträge erneuern kann? Dies entzieht sich der Kenntnis der Bundesregierung. 14. Inwiefern war der DEG nach Kenntnis der Bundesregierung bei Abschluss der Finanzierung bewusst, dass PHC als Unternehmen, an dem Feronia die Mehrheit der Anteile hält, nach der in der DR Kongo geltenden Gesetzeslage keine Agrarflächen pachten darf bzw. keine neuen Pachtverträge abschließen kann? Es wird auf die Vorbemerkung der Bundesregierung verwiesen. 15. Inwiefern hat nach Kenntnis der Bundesregierung PHC/Feronia die Kreditauflage von Dezember 2015 erfüllt, allen Arbeitern ab 2016 den Mindestlohn auszuzahlen? Wenn PHC/Feronia diese Auflage nicht erfüllt hat, warum hält die DEG nach Kenntnis der Bundesregierung an der Finanzierung von PHC fest? Auf die Antworten zu den Fragen 16 und 17 wird verwiesen. 16. Welche Informationen liegen der Bundesregierung zu den konkreten Bemühungen der DEG vor, die Anhebung der Löhne, insbesondere der mit Kurzzeitverträgen beschäftigten Plantagenarbeiter, zu garantieren? Nach Informationen der Bundesregierung ist PHC der einzige große Arbeitgeber an den drei Standorten, an denen das Unternehmen tätig ist. Die Höhe der individuellen Löhne und Gehälter der PHC-Mitarbeiter (ca. 3 800 festangestellte Mitarbeiter und durchschnittlich 5 200 saisonale Beschäftigte) variieren, da die Entlohnungsstruktur des Unternehmens elf verschiedene Stufen unterscheidet (vom ungelernten Arbeiter bis zum Vorarbeiter). Die Basisentlohnung ist zudem davon abhängig, wie lange ein Mitarbeiter für das Unternehmen gearbeitet hat. Derzeit erhalten die festangestellten PHC-Mitarbeiter zwölf Monatsgehälter plus zwei zusätzliche Monatsgehälter im Dezember sowie weitere Nebenleistungen. Damit beläuft sich insgesamt das Jahresbruttoeinkommen eines festangestellten PHC- Mitarbeiters auf mindestens 100 Prozent des in der DR Kongo gültigen Mindestlohns „SMIG“ (Salaire Minimum Interprofessionnel Garantie). Dies gilt seit dem 1. Januar 2015, nachdem im November 2014 ein Übereinkommen mit den zuständigen Gewerkschaften geschlossen wurde. Im gleichen Übereinkommen hat sich das Unternehmen zu Lohnsteigerungen ab dem 1. Januar 2017 verpflichtet. Vorabfassung - w ird durch die lektorierte Version ersetzt. Drucksache 18/10413 – 8 – Deutscher Bundestag – 18. Wahlperiode Diese haben zur Folge, dass die zwölf Monatsgehälter alleine bereits das Niveau des SMIG erreichen werden. Die zwei zusätzlichen Monatsgehälter im Dezember werden zudem weiterhin unverändert bezahlt. 17. Wie hoch ist nach Kenntnis der Bundesregierung der Anteil der Arbeiter, die nur Kurzzeitverträge erhalten (Kategorie „Tagelöhner“) an den einzelnen Standorten der PHC-/Feronia-Plantagen? Nach Kenntnis der Bundesregierung werden ungefähr 80 Prozent der fest angestellten PHC-Mitarbeiter auf den Plantagen, einschließlich der saisonalen Arbeitskräfte , entsprechend ihrer Arbeitsleistung im Rahmen eines Tageshonorar- Systems bezahlt. Dazu gehört, dass Übererfüllung der Tagesziele zusätzlich entlohnt wird, während Nichterscheinen oder Untererfüllung von Aufgaben in verringerter Entlohnung resultieren kann. Dieses Entlohnungssystem ist nicht PHCspezifisch , sondern stellt einen weltweit angewandten (und mit dem Arbeitsrecht in der Demokratischen Republik Kongo im Einklang stehenden) Industriestandard in der Landwirtschaft dar. Die von PHC gesetzten Tagesziele im Allgemeinen sind nach Kenntnis der Bundesregierung als niedrig (und damit als für die Arbeiter erreichbar) einzustufen. 18. Was hat die DEG nach Kenntnis der Bundesregierung bisher konkret unternommen , um die Praxis von Kurzzeitverträgen bei Feronia zu beenden oder zumindest stark einzuschränken? Das Unternehmen ist nach Kenntnis der Bundesregierung bestrebt, bis zum Jahr 2020 weitestgehend Festangestellte zu beschäftigen. Die schrittweise Umsetzung wird im Rahmen des mit der DEG vereinbarten Umwelt- und Sozialmonitorings durch regelmäßige Vorortbesuche und einen kontinuierlichen Dialog mit dem Unternehmen überwacht. 19. Woher bezog die DEG nach Auskunft der Bundesregierung die beim Fachgespräch am 26. September 2016 verlautbarte Information, dass die teilweise Auszahlung der Löhne in Naturalien mittlerweile nicht mehr stattfinde? Nach Kenntnis der Bundesregierung haben die festangestellten Mitarbeiter des Unternehmens die Möglichkeit, pro Monat bis zu 15 Liter Palmöl zu einem gegenüber dem lokalen Marktpreis deutlich vergünstigten Preis von 450 CDF zu erwerben. Den Mitarbeitern steht es frei, ob sie Palmöl als Teil ihrer Vergütung erwerben möchten und wie sie mit diesem verfahren. Es kann für den Eigenbedarf verwendet oder weiterverkauft werden. Der überwiegende Teil der festangestellten PHC-Mitarbeiter nimmt diese Wahlleistung in Anspruch, da der Weiterverkauf eine lukrative zusätzliche Einnahmequelle darstellt. 20. Wie erklärt sich die Bundesregierung die Diskrepanz zwischen diesen Informationen der DEG und der im NGO-Bericht vom Oktober 2016 dokumentierten Information, dass die teilweise Auszahlung der Löhne in Naturalien (Seife und raffiniertes Palmöl) weiter anhält? Auf die Antwort zu Frage 19 wird verwiesen. Vorabfassung - w ird durch die lektorierte Version ersetzt. Deutscher Bundestag – 18. Wahlperiode – 9 – Drucksache 18/10413 21. Hat die DEG nach Kenntnis der Bundesregierung seit dem Fachgespräch überprüft, ob ihre Behauptung, es gebe keine Lohnauszahlungen in Naturalien mehr, zutrifft, und wenn ja, welche Erkenntnisse liegen ihr darüber zurzeit vor? Auf die Antwort zu Frage 19 wird verwiesen. 22. Inwiefern hält die Bundesregierung die Aussagen von Feronia für glaubwürdig und legitim, Lohnerhöhungen für Arbeiter seien aufgrund der schlechten finanziellen Lage des Unternehmens nicht möglich, angesichts des Umstandes , dass sich Management und Direktoren Zuwendungen und Gehälter von mehreren Millionen US-Dollar im Jahr zahlen? Auf die Antworten zu den Fragen 16 und 17 wird verwiesen. 23. Welche Aufgaben erfüllen die Feronia-Tochterunternehmen Feronia Services Incorporated Limited, Feronia JCA Ltd. und Feronia JCA Limited SARL nach Kenntnis der Bundesregierung für PHC und Feronia Inc.? Nach Kenntnis der Bundesregierung umfassen die von Feronia Incorporated Services für die gesamte Feronia-Gruppe erbrachten Dienstleistungen unter anderem : Investorensuche, logistische Services, Kommunikations-Dienstleistungen, Mitarbeitersuche, Erfüllung von Berichtspflichten an die Börse in Toronto sowie an kanadische Steuerbehörden, Anteilseigner und Darlehensgeber. Die ehemaligen Tochterunternehmen Feronia JCA Ltd und Feronia JCA Limited SARL existieren nicht mehr, da sie im ersten Fall in dem neuen belgischen Unternehmen Feronia Maia Sprl und im letzten Fall in dem Unternehmen Feronia RDC SARL mit Sitz in der Demokratischen Republik Kongo aufgegangen sind. 24. Welche Verbindung sieht die Bundesregierung zwischen diesen Feronia- Tochterunternehmen und PHC? Auf die Antworten zu den Fragen 1 und 23 wird verwiesen. Gemäß der im Jahresabschluss von Feronia für das Finanzjahr 2015 (www.feronia.com/uploads/ 2016-05-31/feronia_inc_q_financial_statements52637.pdf) publizierten Informationen hält die belgische Feronia Maia als 100-prozentige Tochter des kanadischen Mutterunternehmens Feronia 100 Prozent der Anteile am britischen Unternehmen Feronia Incorporated Services, das für die gesamte Feronia-Gruppe Dienstleistungen erbringt (siehe „Note 1 to the condensed consolidated financial statements: Nature of operations“, S. 8). 25. Inwiefern kann die DEG, die nach Auskunft des BMZ das Unternehmen vor der Finanzierungszusage „sorgfältig“ geprüft hat, nach Kenntnis der Bundesregierung ausschließen, dass es bei den Geldflüssen zwischen den diversen Tochterunternehmen von Feronia zu finanziellen Unregelmäßigkeiten gekommen ist? Als Finanzierungsinstitution mit entwicklungspolitischem Auftrag befasst sich die DEG mit allen finanzierungsrelevanten Aspekten nicht nur vor einer Finanzierungszusage , sondern während der gesamten Darlehenslaufzeit, durch kontinuierliches Monitoring und regelmäßige Kundenbesuche vor Ort. Vorabfassung - w ird durch die lektorierte Version ersetzt. Drucksache 18/10413 – 10 – Deutscher Bundestag – 18. Wahlperiode 26. Wie erklärt sich die Bundesregierung die Geldflüsse zwischen Feronia Inc. und Feronia JCA Ltd. sowie zu und zwischen den anderen Tochterunternehmen zwischen 2012 und 2015? Auf die Antwort zu Frage 25 wird verwiesen. 27. Welche Informationen besitzt die Bundesregierung dazu, wofür Feronia Inc. die 66 Mio. US-Dollar, die CDC und AAF dem Unternehmen zwischen 2012 und 2015 zur Verfügung gestellt haben, konkret verwendet hat? Der Bundesregierung liegen hierzu keine Informationen vor. 28. Inwiefern kann die Bundesregierung ausschließen, dass Barnabé Kikaya Bin Karubi über Feronia Inc. und seine Tochterfirmen Zahlungen aus der Finanzierung der Entwicklungsgesellschaften erhielt, und damit den im NGO-Bericht erhobenen Verdacht der persönlichen Bereicherung von Karubi ausschließen ? Die Bundesregierung weist auf die von Feronia Inc. veröffentlichten (und frei zugänglichen) Informationen zur Vergütung von Herrn Karubi im Zusammenhang mit seiner Vorstandstätigkeit für die kanadische Muttergesellschaft von PHC, Feronia Inc., hin. Danach erhielt Barnabé Kikaya Bin Karubi für diese Tätigkeit für Feronia Inc. von Mai 2012 bis Juni 2014 eine finanzielle Vergütung. Diese belief sich für ihn wie für alle nicht-exekutiven Board-Mitglieder gemäß der zu dieser Zeit gültigen Basisvergütung auf 20 000 US-Dollar pro Jahr. Darüber hinaus liegen der Bundesregierung keine Informationen vor. 29. Was hat die DEG nach Kenntnis der Bundesregierung trotz der prekären finanziellen Lage von PHC und Feronia Inc. (fehlende schriftliche Abnahmeverträge für das PHC-Palmöl, Abhängigkeit von zwei Kunden) von der wirtschaftlichen Tragfähigkeit des Unternehmens und damit der Sinnhaftigkeit der Gewährung eines Darlehens an PHC überzeugt, und was ist seit dem Beginn der Finanzierung nach Kenntnis der Bundesregierung passiert, um diesen unsicheren Zustand zu ändern? Die Bundesregierung weist darauf hin, dass gemäß der Richtlinien für die Geschäftstätigkeit der DEG jedes finanzierte Engagement nach privatwirtschaftlichen Grundsätzen betrieben werden soll. Dies bedeutet, es muss betriebswirtschaftlich sinnvoll sein und eine ausreichende Rentabilität erwarten lassen. Im Sinne ihres entwicklungspolitischen Auftrags setzt die DEG auf langfristigen Erfolg und nicht auf kurzfristigen Gewinn. Durch ihre über mehr als 50 Jahre angesammelte Expertise ist die DEG mit verschiedenen branchentypischen Geschäftsverläufen und -planungen vertraut. Gerade landwirtschaftliche Vorhaben weisen in der Regel eine längere Vorlaufzeit auf, in der kontinuierliche Investitionen und unternehmerisches Beharren erforderlich sind, bevor Erträge erwirtschaftet werden können. Öffentlich zugänglichen Analysen (www.feronia.com/md_and_a) zum PHC- Plantagenprofil ist zu entnehmen, dass die Plantagen durchschnittlich noch sehr jung (und teils noch unreif sind). Die DEG geht davon aus, dass landwirtschaftliche Erträge von Palmölplantagen mit zunehmender Reife der Plantagen steigen. Vorabfassung - w ird durch die lektorierte Version ersetzt. Deutscher Bundestag – 18. Wahlperiode – 11 – Drucksache 18/10413 30. Inwieweit sind die Urteile von Hallgarten & Company, Feronia sei ein „quango“ und deren Aktivitäten in der DR Kongo ein „schwarzes Loch“, nach Meinung der Bundesregierung zutreffend, bzw. inwieweit kommt die Bundesregierung zu anderen Schlussfolgerungen bezüglich der wirtschaftlichen Tragfähigkeit des Unternehmens Feronia Inc. sowie dessen Tochterunternehmen PHC (bitte mit Begründung, worauf eventuell divergierende Schlussfolgerungen fußen)? Auf die Antworten zu den Fragen 25 und 29 wird verwiesen. 31. Welche Schlussfolgerungen zieht die Bundesregierung aus den negativen Gutachten der Investmentbank Hallgarten & Company zum Geschäftsmodell und der Zukunft von Feronia Inc. und PHC für die weitere Finanzierung von PHC durch die DEG? Auf die Antworten zu den Fragen 25 und 29 wird verwiesen. 32. Inwiefern hält es die Bundesregierung entwicklungspolitisch für sinnvoll, ein Tochterunternehmen des Feronia-Konzerns, dem Entwicklungsfinanzierer bisher 118 Mio. US-Dollar an Finanzmitteln zur Verfügung gestellt haben , das sich aber nach eigenen Aussagen nach wie vor in einer wirtschaftlich äußerst prekären Lage befindet und gleichzeitig nach Darstellung von NGOs wenig für die Verbesserung der Lebenssituation der lokalen Bevölkerung beigetragen hat, mit einem weiteren Darlehen von 49 Mio. US-Dollar (davon DEG-Darlehen über 16,5 Mio. US-Dollar) zu versorgen? Auf die Vorbemerkung der Bundesregierung sowie die Antworten zu den Fragen 25 und 29 wird verwiesen. 33. Für den Fall, dass PHC in Zukunft Gewinne an seine Eigentümer ausschütten sollte, inwiefern kann die Bundesregierung garantieren, dass die Gewinnausschüttungen an den kongolesischen Staat, der auch Anteilseigner von PHC ist, von diesem nicht für Waffenkäufe oder andere Aktivitäten genutzt werden , die die Menschenrechtslage in der DR Kongo weiter verschlechtern könnten? Die Bundesregierung kann das Verhalten anderer Staaten im Sinne der guten Regierungsführung nicht garantieren. Die Bundesregierung wirkt jedoch im Rahmen ihrer außen- und entwicklungspolitischen Möglichkeiten regelmäßig durch politische Gespräche, auch im Rahmen der entwicklungspolitischen Verhandlungen , auf eine Verbesserung der Menschenrechtslage hin. Auch die Ansätze der deutschen EZ dienen der Stabilisierung und Verbesserung der Situation der Bevölkerung . Vorabfassung - w ird durch die lektorierte Version ersetzt. Satz: Satzweiss.com Print, Web, Software GmbH, Mainzer Straße 116, 66121 Saarbrücken, www.satzweiss.com Druck: Printsystem GmbH, Schafwäsche 1-3, 71296 Heimsheim, www.printsystem.de Vertrieb: Bundesanzeiger Verlag GmbH, Postfach 10 05 34, 50445 Köln, Telefon (02 21) 97 66 83 40, Fax (02 21) 97 66 83 44, www.betrifft-gesetze.de ISSN 0722-8333