Die Antwort wurde namens der Bundesregierung mit Schreiben des Auswärtigen Amts vom 21. November 2016 übermittelt. Die Drucksache enthält zusätzlich – in kleinerer Schrifttype – den Fragetext. Deutscher Bundestag Drucksache 18/10414 18. Wahlperiode 23.11.2016 Antwort der Bundesregierung auf die Kleine Anfrage der Abgeordneten Katrin Kunert, Jan van Aken, Christine Buchholz, weiterer Abgeordneter und der Fraktion DIE LINKE. – Drucksache 18/10010 – Der Konflikt in der Ukraine und die Bilanz der Speziellen Beobachtungsmission unter dem OSZE-Vorsitz Deutschlands 2016 V o r b e m e r k u n g d e r F r a g e s t e l l e r Die Bundesrepublik Deutschland hat für die Dauer dieses Kalenderjahres den Vorsitz der Organisation für Sicherheit und Zusammenarbeit in Europa (OSZE) übernommen. Der deutsche Vorsitz fällt in eine Zeit, in der auch als Folge des bewaffneten Konflikts in der Ukraine die Sicherheitsordnung in Europa nach dem Ende des Kalten Kriegs tief zerrüttet ist. Die OSZE führt bereits seit März 2014 eine zivile Special Monitoring Mission (SMM) in der Ukraine durch. Ihr Einsatzgebiet erstreckt sich über die gesamte Ukraine mit ausgewählten regionalen Schwerpunkten. Durch die Präsenz von OSZE-Beobachtungsteams sollen Spannungen in der Bevölkerung verringert und durch objektive Lageberichte die Sicherheitslage stabilisiert werden. Hinzu kommt seit Herbst 2014 die Überprüfung der Waffenstillstandsabkommen bzw. der modifizierten Minsker Vereinbarungen vom 12. Februar 2015 (Minsk II) als Lösungsrahmen für den bewaffneten Konflikt zwischen der ukrainischen Zentralregierung und den aufständischen Gebieten in der Ostukraine. In der Vergangenheit haben die Konfliktparteien wiederholt gegen die militärischen Bestimmungen der Minsker Vereinbarungen verstoßen und sich oft schwere Gefechte geliefert. Die Intensität der Kampfhandlungen blieb dennoch insgesamt deutlich unter dem Niveau der Kämpfe vor dem Beschluss Minsk II. Außer einer fragilen Waffenruhe sind jedoch kaum Fortschritte bei der Umsetzung zu verzeichnen. Es ist bislang nicht gelungen, die bewaffneten Kräfte beider Konfliktparteien entlang der Frontlinie räumlich zu entflechten und die vorgesehene beiderseitige entmilitarisierte Sicherheitszone einzurichten. Ebenso blockieren die Konfliktparteien die Umsetzung des politischen Teils der Minsker Vereinbarungen. Auf Seiten der Ukraine betrifft dies vor allem die Schaffung von gesetzlichen Grundlagen für die politische Dezentralisierung des Landes , einen Selbstverwaltungsstatus für die abtrünnigen Donbass-Regionen im Vorabfassung - w ird durch die lektorierte Version ersetzt. Drucksache 18/10414 – 2 – Deutscher Bundestag – 18. Wahlperiode Rahmen der ukrainischen Verfassung sowie eine Amnestieregelung für ehemalige Aufständische bzw. Kriegsteilnehmer. Die politische Führung in den sogenannten „Volksrepubliken Donezk und Luhansk“ ist wiederum dazu verpflichtet , Lokalwahlen in den von ihnen kontrollierten Gebieten nach ukrainischem Recht durchzuführen (vgl. www.osce.org/ru/cio/140221?download=true, Download v. 22. September 2016). Die Statusfrage hat sich bei allen ethno-territorialen Konflikten im OSZE-Raum als der am schwierigsten zu lösende Punkt erwiesen. Während die Führungen der weitgehend isolierten De-facto-Separationsgebiete (Donbass, Bergkarabach , Abchasien, Südossetien, Transnistrien, Nordzypern, Kosovo sowie in den 90er Jahren auch Tschetschenien) danach trachten bzw. trachteten, ihren erreichten Status quo zu bewahren bzw. möglichst zu legalisieren, streben bzw. strebten die Führungen der De-jure-Staaten (Ukraine, Aserbaidschan, Georgien, Moldau, Zypern, Serbien, Russische Föderation) dessen Änderung an, um ihre nationale Souveränität und territoriale Integrität wiederherzustellen. Jenseits der Statusfrage ließen und lassen sich mit den Instrumenten ziviler Konfliktbearbeitung jedoch häufig wichtige Teilerfolge erzielen und vor allem die Entstehung von neuen Eskalationsdynamiken verhindern. Die SMM stellt daher nach Ansicht der Fragestellerinnen und Fragesteller ein unverzichtbares Instrument dar, um die Konfliktlösung wirksam zu unterstützen bzw. zu überprüfen, ob und inwieweit die Konfliktparteien die Minsk-II-Vereinbarungen implementieren . Die Fraktion DIE LINKE. stellt deshalb in regelmäßigen Zeitabständen Kleine Anfragen an die Bundesregierung zur Bilanz der SMM-Tätigkeit (vgl. Bundestagsdrucksachen 18/3770, 18/6175). Im zurückliegenden Befragungszeitraum hat sich der Konflikt durch die intensiven Rüstungsanstrengungen der Ukraine und die Professionalisierung der ukrainischen Streitkräfte weiter militarisiert. Die Gesamtstärke der ukrainischen Streitkräfte hat sich seit Beginn des Konflikts auf mindestens 280 000 Armeeangehörige nahezu verdoppelt (vgl. Antwort der Bundesregierung zu Frage 18a auf Bundestagsdrucksache 18/6543). Bis auf den „Rechten Sektor“ wurden zwischenzeitlich alle paramilitärischen Formationen in die geschaffene ukrainische Nationalgarde integriert (vgl. www.zeit.de/2015/33/rechter-sektor-ukraineprivatarmee /seite-2, Download v. 22. September 2016). Die paramilitärischen Formationen in den abtrünnigen Donbass-Regionen erhalten nach Angaben der Bundesregierung personelle, materielle und finanzielle Unterstützung aus Russland und sollen laut ukrainischen Angaben über rund 33 000 prorussische Kämpfer und 9 000 reguläre russische Soldaten verfügen (vgl. Antwort zu Frage 18c auf Bundestagsdrucksache 18/6543). Die Bundesregierung hat die Konfliktbewältigung in der Ukraine zu einem ihrer prioritären Arbeitsvorhaben für den diesjährigen OSZE-Vorsitz Deutschlands erklärt. Hierfür sollen die Bereitstellung von Personal für die SMM, der innerukrainische Dialog durch Projekte von ODIHR (Büro für Demokratische Institutionen und Menschenrechte) und des OSZE-Projektkoordinators sowie Aktivitäten zur Minen- und Kampfmittelräumung gefördert werden (vgl. Auswärtiges Amt (Hrsg.): „Dialog erneuern, Vertrauen aufbauen, Sicherheit wieder herstellen “, Schwerpunkte des deutschen OSZE-Vorsitzes 2016, www.auswaertigesamt .de/cae/servlet/contentblob/723184/publicationFile/212400/160104-DEU- Programm.pdf, S. 3, Download v. 22. September 2016). Der Bundesminister des Auswärtigen, Dr. Frank-Walter Steinmeier, und sein französischer Amtskollege, Jean-Marc Ayrault, haben sich bei ihren jüngsten Gesprächen mit der ukrainischen Regierung am 14./15. September 2016 für eine sofortige Waffenruhe eingesetzt, die die prorussischen Aufständischen zuvor angeboten hatten (vgl. www.sueddeutsche.de/politik/ukraine-warum-der-ukrainedas -ja-zum-waffenstillstand-so-schwer-faellt-1.3163817, Download v. 22. September 2016). Angesichts dessen besteht zumindest die Aussicht, dass sich das Umfeld für die weitere Implementierung der Minsker Vereinbarungen möglicherweise verbessern könnte. Vorabfassung - w ird durch die lektorierte Version ersetzt. Deutscher Bundestag – 18. Wahlperiode – 3 – Drucksache 18/10414 1. Wie viele OSZE-Beobachterinnen und OSZE-Beobachter nehmen nach Kenntnis der Bundesregierung aktuell an der SMM in den folgenden Einsatzgebieten teil: a) Kiew und Kharkiv, b) Iwano-Frankiwsk, Lwiw und Tscherniwizi, c) Dnipropetrowsk, Donezk und Luhansk, d) Odessa und Cherson und e) den sonstigen Einsatzstandorten? Die Fragen 1a bis 1e werden zusammenfassend beantwortet. In der OSZE-Sonderbeobachtermission in der Ukraine (SMM) sind derzeit 696 Beobachterinnen und Beobachter im Einsatz (Stand: 1. Oktober 2016). Davon werden 594 in den Regionen Donezk und Luhansk eingesetzt. Die Zuweisung der Beobachterinnen und Beobachter zu den einzelnen Einsatzgebieten und Aufgabenbereichen obliegt der Missionsleitung und kann kurzfristig dem aktuellen Bedarf angepasst werden. 2. Wie viele OSZE-Beobachterinnen und OSZE-Beobachter aus Deutschland nehmen nach Kenntnis der Bundesregierung aktuell an der SMM in den folgenden Einsatzgebieten teil: a) Kiew und Kharkiv, b) Iwano-Frankiwsk, Lwiw und Tscherniwizi, c) Dnipropetrowsk, Donezk und Luhansk, d) Odessa und Cherson und e) den sonstigen Einsatzstandorten? Die Fragen 2a bis 2e werden zusammengefasst beantwortet. Deutschland hat insgesamt 37 Expertinnen und Experten zur SMM sekundiert. Davon sind gegenwärtig 32 als Beobachterinnen und Beobachter in den nachfolgend genannten Gebieten im Einsatz. Im Übrigen wird auf die Antwort zu Frage 1 verwiesen. Standort Anzahl dt. Beobachter (Stand: 31. Oktober 2016) Kiew 2 Lwiw 1 Donezk 17 Luhansk 12 3. In welchem Umfang sind nach Kenntnis der Bundesregierung aktuell Beobachterinnen und Beobachter mit militärischer Expertise in die Arbeit der zivilen SMM einbezogen? Die SMM hat aufgrund ihres Aufgabenprofils Bedarf an Beobachterinnern und Beobachtern mit Expertise in verschiedenen Fachgebieten. Zu den zentralen Aufgaben der SMM gehört gegenwärtig die Überwachung des Waffenstillstands, des Abzugs von Waffen und der Entflechtung. Die SMM hat hierfür Personal mit einschlägigen Fachkenntnissen eingestellt, darunter verfügt gegenwärtig ungefähr ein Viertel über militärische Vorerfahrung. Zudem werden regelmäßig Fortbildungen durchgeführt, beispielsweise Schulungen zur Erkennung bestimmter Vorabfassung - w ird durch die lektorierte Version ersetzt. Drucksache 18/10414 – 4 – Deutscher Bundestag – 18. Wahlperiode Waffensysteme, damit die zur Überwachung der Lage in den Konfliktgebieten eingesetzten Beobachterinnen und Beobachter ihre Aufgaben erfüllen können. 4. Welche aktuelle Position vertritt nach Kenntnis der Bundesregierung die ukrainische Regierung bezüglich einer möglichen Ergänzung der zivilen SMM um bewaffnetes Personal bzw. Polizeikräfte, und mit welchem Ergebnis hat hierüber ggf. bereits ein Verständigungsprozess innerhalb der OSZE bzw. innerhalb der trilateralen Kontaktgruppe zwischen der Ukraine, Russland und der OSZE oder auch im Rahmen des „Normandie-Formats“ (Ukraine, Russland, Frankreich, Deutschland) stattgefunden (bitte erläutern)? Im Kreis der 57 OSZE-Teilnehmerstaaten finden Konsultationen über einen möglichen Beitrag der OSZE zur Unterstützung der Sicherheit bei der Durchführung der Lokalwahlen in bestimmten Gebieten der Regionen Donezk und Luhansk gemäß den Minsker Vereinbarungen statt. Eine Änderung des Charakters der SMM als zivile Beobachtermission ist dabei nicht im Gespräch. Eine Verständigung über die konkrete Form eines möglichen OSZE-Beitrags steht noch aus. Die ukrainische Regierung spricht sich in diesem Zusammenhang für die Entsendung einer internationalen Polizeimission aus. 5. Welche konkreten Maßnahmen hat die Bundesregierung bislang im Zusammenhang mit der angekündigten „Sekundierung von Personal an die SMM“ als Schwerpunktvorhaben für den diesjährigen OSZE-Vorsitz Deutschlands im Bereich der Konfliktbearbeitung in der Ukraine ergriffen (vgl. Auswärtiges Amt (Hrsg.): „Dialog erneuern, Vertrauen aufbauen, Sicherheit wieder herstellen“, Schwerpunkte des deutschen OSZE-Vorsitzes 2016, www. auswaertiges-amt.de/cae/servlet/contentblob/723184/publicationFile/212400/ 160104-DEU-Programm.pdf, S. 3, Download v. 23. September 2016), und inwieweit hält die Bundesregierung derzeit eine weitere Anhebung der Mandatsobergrenze auf wie viele OSZE-Beobachterinnen und OSZE-Beobachter für erforderlich, damit die SMM ihrem Untersuchungsauftrag vollumfänglich nachkommen kann? Das Auswärtige Amt hat gegenwärtig 32 Beobachterinnen und Beobachter zur SMM sekundiert. Derzeit sind neun weitere Bewerber aus Deutschland für Positionen als Beobachterinnen und Beobachter nominiert und durchlaufen das Auswahlverfahren für eine Tätigkeit in der Mission. Darüber hinaus hat das Auswärtige Amt fünf weitere Expertinnen und Experten sekundiert, um die SMM bei der Deckung ihres Bedarfs an Fachkenntnissen in bestimmten Aufgabengebieten zu unterstützen. Hierzu zählen beispielsweise Experten für Berichtswesen oder Minderheitenrechte . Um das besondere Anforderungsprofil der SMM erfüllen zu können , wurden dabei auch gezielt potenzielle Bewerberinnen und Bewerber außerhalb des bestehenden Expertenpools des Zentrums für internationale Friedenseinsätze angesprochen, beispielsweise durch entsprechende öffentliche Bewerbungsaufrufe oder im Rahmen von Informationsvorträgen auf Messen und ähnlichen Veranstaltungen. Die SMM beabsichtigt die Fortführung eines graduellen Aufwuchses der Anzahl an Beobachterinnen und Beobachter an die Mandatsobergrenze . Da die Mandatsobergrenze bislang nicht ausgeschöpft ist, ist aus Sicht der Bundesregierung eine weitere Anhebung gegenwärtig nicht erforderlich. Vorabfassung - w ird durch die lektorierte Version ersetzt. Deutscher Bundestag – 18. Wahlperiode – 5 – Drucksache 18/10414 6. In wie vielen Fällen wurden die zivilen OSZE-Beobachterinnen und OSZE- Beobachter der SMM von wem nach Kenntnis der Bundesregierung im bisherigen Zeitraum des diesjährigen OSZE-Vorsitzes Deutschlands an der Ausübung ihrer Mandatstätigkeit oder am Zugang zu ihren Einsatzstandorten gehindert, in ihrer Bewegungsfreiheit innerhalb des Einsatzgebietes eingeschränkt oder in Kampfhandlungen der Konfliktparteien verwickelt bzw. von bewaffneten Kräften unter Beschuss genommen (bitte detailliert erläutern )? Die SMM hat vom 1. Januar bis zum 25. Oktober 2016 über insgesamt 1 338 Fälle von Einschränkungen ihrer Bewegungsfreiheit oder anderen Beschränkungen ihrer Tätigkeit berichtet. 326 dieser Fälle ereigneten sich in regierungskontrolliertem Gebiet, 964 Fälle in den gegenwärtig nicht von der Regierung kontrollierten Gebieten. In 48 Fällen, beispielsweise bei der Störung von SMM-Aufklärungsmitteln, war eine eindeutige Zuordnung nicht möglich. Die SMM hat am 23. August 2016 einen thematischen Bericht zu Einschränkungen ihrer Bewegungsfreiheit und sonstigen Behinderungen für das erste Halbjahr 2016 veröffentlicht, in dem verschiedene Arten von Vorfällen detailliert geschildert werden. Nach Kenntnis der Bundesregierung wurden die Beobachterinnen und Beobachter im Zeitraum des deutschen OSZE-Vorsitzes nicht in Kampfhandlungen verwickelt. Vom 1. Januar bis zum 25. Oktober 2016 verzeichnete die SMM in insgesamt 18 Fällen verschiedene Arten von Beschuss in der näheren Umgebung von SMM-Beobachterinnen und Beobachtern. Die Mission veröffentlicht auf ihrer Webseite anlassbezogen Einzelberichte (sogenannte spot reports) zu derartigen Vorfällen. 7. Wie viele Aufklärungsdrohnen werden nach Kenntnis der Bundesregierung derzeit in welchen Einsatzgebieten der SMM eingesetzt, in wie vielen Fällen wurden die Aufklärungsdrohnen ggf. von wem angegriffen, und welche wesentlichen Erkenntnisse konnten durch ihren Einsatz gewonnen werden (bitte erläutern)? Gegenwärtig setzt die SMM sieben Aufklärungsdrohnen geringer Reichweite ein (Stand: 25. Oktober 2016). Aufklärungsdrohnen mittlerer Reichweite befinden sich in der Anschaffung. Sämtliche Aufklärungsflüge werden aktuell in den Regionen Donezk und Luhansk, sowohl in regierungskontrollierten als auch in nicht-regierungskontrollierten Gebieten, durchgeführt. Vom 1. Januar bis zum 25. Oktober 2016 hat die SMM insgesamt elf Fälle festgestellt, in denen Aufklärungsdrohnen unter Beschuss bewaffneter Kräfte gerieten, mehrheitlich über nicht von der Regierung kontrollierten Gebieten. Nach Angaben der SMM konnten Aufklärungsdrohnen wiederholt die Präsenz schwerer Waffensysteme, wie beispielsweise Kampfpanzer, Artilleriestellungen oder Mehrfachraketenwerfersysteme , innerhalb der Sicherheitszone beobachten. Zudem werden Aufklärungsdrohnen im Umfeld der Entflechtungszonen eingesetzt, zu denen die SMM bislang keinen ungehinderten Zugang hat. 8. Wie viele Überprüfungs- und Inspektionsbesuche wurden darüber hinaus nach Kenntnis der Bundesregierung bislang während des diesjährigen OSZE-Vorsitzes Deutschlands nach dem Wiener Dokument über vertrauensund sicherheitsbildende Maßnahmen (VSBM) insgesamt auf dem Hoheitsgebiet der Ukraine durchgeführt, und mit wie vielen Teilnehmern hat sich die Bundesrepublik Deutschland daran beteiligt? Während des diesjährigen deutschen OSZE-Vorsitzes haben nach Kenntnis der Bundesregierung mit Stand Ende Oktober 2016 die OSZE-Teilnehmerstaaten nach Kapitel IX des Wiener Dokuments über vertrauens- und sicherheitsbildende Vorabfassung - w ird durch die lektorierte Version ersetzt. Drucksache 18/10414 – 6 – Deutscher Bundestag – 18. Wahlperiode Maßnahmen (VSBM) insgesamt vier Überprüfungsbesuche (Überprüfung der über einen Truppenteil/eine Truppenformation im Informationsaustausch gemeldeten Angaben) und elf Inspektionen (Verifikation ankündigungspflichtiger militärischer Aktivitäten in einem bezeichneten Gebiet) auf dem Hoheitsgebiet der Ukraine durchgeführt. Die Bundesrepublik Deutschland war an diesen Verifikationsmaßnahmen nicht beteiligt. 9. Worin bestanden nach Kenntnis der Bundesregierung die wesentlichen Untersuchungsschwerpunkte der in der Ukraine bislang während des diesjährigen OSZE-Vorsitzes Deutschlands durchgeführten VSBM nach dem Wiener Dokument, an denen ggf. auch deutsche Teilnehmer beteiligt waren, und welche konkreten Ergebnisse konnten dabei gewonnen werden (bitte erläutern )? Nach Kenntnis der Bundesregierung wurden bei den nach Kapitel IX des Wiener Dokuments in der Ukraine durchgeführten Überprüfungsbesuchen die Angaben im aktuellen ukrainischen Informationsaustausch bestätigt. Bei den Inspektionen nach Kapitel IX auf dem Hoheitsgebiet der Ukraine konnten keine ankündigungspflichtigen militärischen Aktivitäten der ukrainischen Streitkräfte im Inspektionsgebiet festgestellt werden. Zu den im Rahmen des Kapitels X des Wiener Dokuments zwischen der Ukraine und anderen OSZE-Teilnehmerstaaten bilateral vereinbarten zusätzlichen vertrauens - und sicherheitsbildenden Maßnahmen (VSBM) liegen der Bundesregierung keine Ergebnisse vor; die Bundesrepublik Deutschland war an diesen VSBM nicht beteiligt und hat auch keine eigenen VSBM nach Kapitel X in der Ukraine durchgeführt (Stand: Ende Oktober 2016). 10. Über welche konventionellen Waffensysteme verfügen nach Kenntnis der Bundesregierung gegenwärtig die regulären Streitkräfte der Ukraine, und wie sieht ihre aktuelle Truppenstärke aus (bitte nach jeweiligen Teilstreitkräften auflisten)? Die Bundesregierung ist nach sorgfältiger Abwägung zu der Überzeugung gelangt , dass die Beantwortung der Frage nicht offen erfolgen kann. Entsprechend ist der Beitrag als Verschlusssache gemäß der Allgemeinen Verwaltungsvorschrift des Bundesministeriums des Innern zum materiellen und organisatorischen Schutz von Verschlusssachen (§ 3 VS-Anweisung – VSA) mit dem Grad „VS-Nur für den Dienstgebrauch“ eingestuft und wird separat übermittelt. 11. Über wie viele Angehörige und welche Bewaffnung verfügt aktuell nach Kenntnis der Bundesregierung die 2014 wieder geschaffene Nationalgarde, die formal dem ukrainischen Innenministerium unterstellt ist, und in welchem Umfang sind nach Kenntnis der Bundesregierung ggf. die Angehörigen von früheren paramilitärischen Freiwilligenbataillonen nach ihrer Integration in die ukrainische Nationalgarde weiterhin an militärischen Kampfhandlungen mit den prorussischen aufständischen Gruppen in der Ostukraine beteiligt gewesen (bitte erläutern)? Die Nationalgarde nimmt sowohl militärische als auch polizeiliche Aufgaben wahr. Diese sind insbesondere auf die Stabilität der inneren Lage in der Ukraine ausgerichtet. Die Nationalgarde mit etwa 49 000 Personen besteht aus einer Hauptabteilung, sechs Territorialkommandos, zehn Brigaden, 16 Regimentern Das Auswärtige Amt hat die Antwort als „VS – Nur für den Dienstgebrauch“ eingestuft. Die Antwort ist im Parlamentssekretariat des Deutschen Bundestages hinterlegt und kann dort von Berechtigten eingesehen werden. Vorabfassung - w ird durch die lektorierte Version ersetzt. Deutscher Bundestag – 18. Wahlperiode – 7 – Drucksache 18/10414 und 20 Bataillonen. Sie sollen über etwa 100 gepanzerte Fahrzeuge verfügen. Die Personalstärke setzt sich aus 38 400 Soldaten, 2 800 Zivilangestellten und 7 800 Grundwehrdienstleistenden zusammen. Zur zweiten Teilfrage liegen der Bundesregierung keine gesicherten Erkenntnisse vor. 12. In welchem Umfang erhalten nach Kenntnis der Bundesregierung die Angehörigen der ukrainischen Nationalgarde eine militärische Ausbildung bzw. militärisches Training durch die ukrainischen Streitkräfte (vgl. www.faz.net/ aktuell/politik/ausland/europa/krise-in-der-ukraine-vaterlandsverteidigergesucht -12852828.html, Download v. 26. September 2016)? Es wird auf die Antwort zu Frage 11 verwiesen. Die ukrainische Nationalgarde entlastet die ukrainischen Streitkräfte und Grenztruppen. Eine abschließende Aufgabenabgrenzung zu den Streitkräften hat noch nicht stattgefunden. Zu einer möglichen gemeinsamen Ausbildung liegen der Bundesregierung keine Erkenntnisse vor. 13. In welchem Umfang und mit welchen konkreten Maßnahmen wurden nach Kenntnis der Bundesregierung die ukrainischen Streitkräfte seit dem Beginn des bewaffneten Konflikts in der Ostukraine bzw. ggf. auch die ukrainische Nationalgarde im Rahmen der militärischen Ausbildungshilfe (MAH) von Deutschland unterstützt (bitte unter Angabe der hierfür verausgabten Kosten erläutern)? Die Bundesregierung ist nach sorgfältiger Abwägung zu der Auffassung gelangt, dass eine Beantwortung der Frage nicht offen erfolgen kann. Die erbetenen Auskünfte betreffen die Zusammenarbeit mit einem anderen Staat, von dessen Einverständnis zur Veröffentlichung nicht selbstverständlich ausgegangen werden kann. Das Bekanntwerden dieser Informationen kann für die Interessen der Bundesrepublik Deutschland schädlich sein, entsprechend ist der Beitrag als Verschlusssache gemäß der Verschlusssachenanweisung mit dem Grad „VS-Vertraulich “ eingestuft. Es wird insoweit auf die in der Geheimschutzstelle des Deutschen Bundestages hinterlegte Antwort verwiesen. 14. In welchem Umfang haben die Vereinigten Staaten von Amerika nach Kenntnis der Bundesregierung – ggf. auch aus nachrichtendienstlichen Quellen – bislang während des diesjährigen OSZE-Vorsitzes Deutschlands Waffensysteme an die Ukraine geliefert und/oder militärische Ausbildungshilfe für die ukrainischen Streitkräfte bzw. die ukrainische Nationalgarde geleistet (vgl. Antwort zu Frage 20 auf Bundestagsdrucksache 18/6543, www.tagesanzeiger. ch/ausland/europa/usmilitaer-bildet-kiews-spezialkraefte-aus/story/28636215, Download v. 26. September 2016; bitte nach Stückzahl und Waffensystem auflisten)? Im Rahmen der Modernisierung und Reform der ukrainischen Streitkräfte leistet die US-Regierung seit Jahren finanzielle und personelle Ausbildungsunterstützung . Nach Kenntnis der Bundesregierung unterstützt die US-Regierung die Ukraine zudem mit nicht-letalen Ausrüstungsgegenständen und Transportmitteln. Forderungen aus Teilen des US-Kongresses nach einer US-Unterstützung mit defensiven , letalen Waffensystemen erteilte die US-Regierung mehrfach eine Absage . Das Auswärtige Amt hat die Antwort als „VS – Vertraulich“ eingestuft. Die Antwort ist in der Geheimschutzstelle des Deutschen Bundestages hinterlegt und kann dort nach Maßgabe der Geheimschutzordnung eingesehen werden. Vorabfassung - w ird durch die lektorierte Version ersetzt. Drucksache 18/10414 – 8 – Deutscher Bundestag – 18. Wahlperiode 15. In welchem Umfang haben nach Kenntnis der Bundesregierung – ggf. auch aus nachrichtendienstlichen Quellen – welche anderen NATO-Mitglieder bislang seit Beginn des bewaffneten Konflikts in der Ostukraine Waffensysteme an die Ukraine geliefert und/oder militärische Ausbildungshilfe für die ukrainischen Streitkräfte bzw. die ukrainische Nationalgarde geleistet (bitte pro Jahr, nach NATO-Mitglied, Stückzahl und Waffensystem auflisten)? Nach Kenntnis der Bundesregierung unterstützt Kanada die Ukraine durch Militärausbilder in der Ukraine und Ausbildung in Kanada. Zudem wurde ein neues Feldlazarett zur Verfügung gestellt. Großbritannien hat 75 Militärberater zur Ausbildung in grundlegenden infanteristischen Fähigkeiten und bei der Verwundetenversorgung in die Ukraine entsandt. Frankreich bildet ukrainische Soldaten im Bereich der Kampfmittelabwehr aus. Litauen bietet Ausbildungsplätze an der litauischen Militärakademie an und unterstützt das ukrainische Militär bei der Reform der Grundausbildung. Zudem engagiert sich Litauen in gemeinsamen Übungen zu Cyber Security und bei der Rehabilitierung von verwundeten ukrainischen Soldaten. Nach vorliegenden Informationen werden derartige Unterstützungsleistungen über bilaterale Vereinbarungen geleistet. 16. In welchem Umfang haben nach Kenntnis der Bundesregierung – ggf. auch aus nachrichtendienstlichen Quellen – welche Nichtmitgliedstaaten der NATO bislang seit Beginn des bewaffneten Konflikts in der Ostukraine Waffensysteme an die Ukraine geliefert und/oder militärische Ausbildungshilfe für die ukrainischen Streitkräfte bzw. die ukrainische Nationalgarde geleistet (bitte pro Jahr, nach Staat, Stückzahl und Waffensystem auflisten)? Der Bundesregierung liegen hierzu keine Erkenntnisse vor. 17. Über wie viele Kämpfer und welche Bewaffnung verfügt aktuell nach Kenntnis der Bundesregierung der bislang nicht in die ukrainische Nationalgarde integrierte „Rechte Sektor“, und welche aktuellen Erkenntnisse hat die Bundesregierung über den mutmaßlichen Einsatz von ausländischen Söldnern, die auf Seite des „Rechten Sektors“ die prorussischen aufständischen Gruppen in der Ostukraine mit bekämpfen (vgl. www.nzz.ch/international/europa/ die-nationalistischen-kinder-der-revolution-ld.3678, Download v. 26. September 2016; bitte erläutern)? Der Bundesregierung liegen hierzu keine über die Medienberichterstattung hinausgehenden Erkenntnisse vor. 18. Über wie viele Kämpfer und welche konventionellen Waffensysteme verfügen aktuell nach Kenntnis der Bundesregierung die prorussischen paramilitärischen Gruppen in den abtrünnigen Donbass-Regionen, und in welchem Umfang sind nach Kenntnis der Bundesregierung derzeit auch reguläre Soldaten der russischen Streitkräfte ggf. unter den Hoheitszeichen der sogenannten „Volksrepubliken Donezk und Luhansk“ bzw. unter fehlendem Hoheitszeichen daran beteiligt (vgl. Antwort zu Frage 24 auf Bundestagsdrucksache 18/6543)? 19. In welchem Umfang hat nach Kenntnis der Bundesregierung – ggf. auch aus nachrichtendienstlichen Quellen – die Russische Föderation bislang während des diesjährige OSZE-Vorsitzes Deutschlands Waffensysteme in die abtrünnigen Donbass-Regionen geliefert bzw. militärische Ausbildungshilfe für dortige aufständische paramilitärische Gruppen geleistet (vgl. Antwort zu Frage 23 auf Bundestagsdrucksache 18/6543; bitte nach Stückzahl und Waffensystem auflisten)? Vorabfassung - w ird durch die lektorierte Version ersetzt. Deutscher Bundestag – 18. Wahlperiode – 9 – Drucksache 18/10414 20. In welchem Umfang hat nach Kenntnis der Bundesregierung – ggf. auch aus nachrichtendienstlichen Quellen – die Russische Föderation aktuell an ihrer Westgrenze zur Ukraine militärische Truppenverbände konzentriert und schwere Waffensysteme disloziert (bitte nach Truppenstärke und Stückzahl je Waffensystem auflisten)? 21. Welche Kenntnisse – ggf. auch aus nachrichtendienstlichen Quellen – hat die Bundesregierung über die Förderung des Aufbaus von quasistaatlichen Strukturen und eines professionellen Sicherheitsapparats in den sogenannten „Volksrepubliken Donezk und Luhansk“ durch hochrangige Vertreter bzw. Behörden des international nicht anerkannten De-facto-Regimes in Transnistrien, insbesondere durch den von 1992 bis 2012 amtierenden Defacto -Minister für „Staatssicherheit“, Wladimir Antjufejew (vgl. Sabine Fischer (Hrsg.): „Nicht eingefroren! Die ungelösten Konflikte um Transnistrien , Abchasien, Südossetien und Berg-Karabach im Lichte der Krise um die Ukraine“, Stiftung für Wissenschaft und Politik, Berlin, Juli 2016, S. 39; bitte erläutern)? Die Beantwortung der Fragen 18 bis 21 kann aus Gründen des Staatswohls nicht offen erfolgen. Arbeitsmethoden und Vorgehensweisen der Nachrichtendienste des Bundes sind im Hinblick auf die künftige Erfüllung des gesetzlichen Auftrags aus § 1 Abs. 2 BNDG besonders schutzwürdig. Ebenso schutzbedürftig sind Einzelheiten zu der nachrichtendienstlichen Erkenntnislage. Eine Veröffentlichung von Einzelheiten betreffend solche Erkenntnisse würde zu einer wesentlichen Schwächung der dem BND zur Verfügung stehenden Möglichkeiten zur Informationsgewinnung führen und ließe Rückschlüsse auf die Aufklärungsschwerpunkte zu. Dies würde für die Auftragserfüllung des Bundesnachrichtendienstes erhebliche Nachteile zur Folge haben. Sie kann für die Interessen der Bundesrepublik Deutschland schädlich sein. Diese Informationen werden daher gemäß Verschlusssachenanweisung mit dem VS-Grad „VS-Vertraulich“ eingestuft und gesondert übermittelt. 22. Wie viele militärische Gefangene (Kombattanten) und ggf. auch Zivilpersonen (Nichtkombattanten) werden aktuell von wem nach Kenntnis der Bundesregierung immer noch gesetzeswidrig festgehalten, und wie viele Gefangene haben die Konfliktparteien ggf. bislang während des diesjährigen OSZE-Vorsitzes Deutschlands untereinander ausgetauscht? Die genaue Zahl der Gefangenen (militärisch wie zivil) ist der Bundesregierung nicht bekannt. Die Zahl der ausgetauschten Gefangenen im Jahr 2016 beläuft sich bislang auf ungefähr 50 Personen. 23. Welche Kenntnisse – ggf. auch aus nachrichtendienstlichen Quellen – hat die Bundesregierung über mutmaßliche Geheimgefängnisse des ukrainischen Sicherheitsdienstes SBU in Kharkiv, Isjum, Kramatorsk und Mariupol , in denen Beschuldigte ohne offizielle Anklage und ohne offizielles Verfahren inhaftiert sein sollen (vgl. www.neues-deutschland.de/artikel/1025563. es-war-eine-schlimme-zeit.html, Download v. 26. September 2016; bitte erläutern )? Der Bundesregierung sind hierzu Berichte aus der Presse und von Menschenrechtsorganisationen bekannt. Zudem hat der Hochkommissar der Vereinten Nationen für Menschenrechte diese Frage in Berichten zur Menschenrechtslage in Das Auswärtige Amt hat die Antwort als „VS – Vertraulich“ eingestuft. Die Antwort ist in der Geheimschutzstelle des Deutschen Bundestages hinterlegt und kann dort nach Maßgabe der Geheimschutzordnung eingesehen werden. Vorabfassung - w ird durch die lektorierte Version ersetzt. Drucksache 18/10414 – 10 – Deutscher Bundestag – 18. Wahlperiode der Ukraine thematisiert und von den ukrainischen Behörden Aufklärung hierüber gefordert. 24. In welchem Umfang haben die Konfliktparteien nach Kenntnis der Bundesregierung seit der Übernahme des OSZE-Vorsitzes durch Deutschland bei ihren militärischen Kampfhandlungen weiterhin gegen die Genfer Konventionen des humanitären Völkerrechts, insbesondere in Bezug auf den Schutz der Zivilbevölkerung, den Beschuss von Wohngebieten und die Zerstörung von zivilen Infrastrukturen (Wasserversorgung, Krankenhäuser, Schulen etc.), verstoßen, und wie hat die Bundesregierung im Rahmen des OSZE- Vorsitzes Deutschlands hierauf reagiert (vgl. Antwort zu Frage 27 auf Bundestagsdrucksache 18/6543; bitte erläutern)? Die Bundesregierung kann keine Aussage dazu treffen, in welchem konkreten Umfang die Konfliktparteien seit Übernahme des OSZE-Vorsitzes durch Deutschland möglicherweise gegen die Regeln des humanitären Völkerrechts verstoßen haben. Eine dafür nötige umfassende Einzelfallprüfung ist der Bundesregierung nicht möglich. Der Bundesregierung liegen jedoch auch weiterhin öffentliche Berichte internationaler Organisationen sowie Meldungen des Internationalen Komitees vom Roten Kreuz (IKRK) vor, die Hinweise auf mögliche Verstöße enthalten. Hierzu zählt beispielsweise der aktuelle Bericht zur Menschenrechtslage in der Ukraine des VN-Hochkommissars für Menschenrechte. Die SMM hat im Rahmen ihres Mandats regelmäßig einzelne Vorfälle untersucht und ihre Beobachtungen in ihren Tagesberichten geschildert. Zudem wurden wiederholt einzelne Vorfälle im Rahmen der Trilateralen Kontaktgruppe thematisiert. Die Bundesregierung setzt sich in diesem Zusammenhang mit Nachdruck für die volle Einhaltung des Waffenstillstands ein. 25. Welche Kenntnisse hat die Bundesregierung über den mutmaßlichen Einsatz von schweren Artilleriesystemen durch die ukrainischen Streitkräfte im Zeitraum seit der Übernahme des OSZE-Vorsitzes Deutschlands, die laut den Minsk-II-Vereinbarungen von der Front abgezogen werden sollten, und an welchen Abschnitten der Frontlinie kamen diese schweren Artilleriesysteme zum Einsatz (www.neues-deutschland.de/artikel/1023313.ukrainemilitaerparade -zur-unabhaengigkeit.html, Download v. 26. September 2016)? Die SMM ist mit der Überwachung des Waffenstillstands und des Abzugs Minskgeregelter Waffen befasst. Sie berichtet täglich über durch SMM-Beobachter und SMM-Aufklärungsmittel registrierte Waffenstillstandsverletzungen einschließlich von Explosionen, die zum Teil als Einsatz von Artillerie gewertet werden. Dies umfasst auch Übungstätigkeiten abseits der Kontaktlinie. Ferner werden beiderseits der Kontaktlinie regelmäßig Krater beobachtet, die nach Bewertung der SMM auf den Einschlag von Artilleriegeschossen und Artillerieraketen zurückzuführen sind. Eine gesicherte Zuordnung einzelner Waffenstillstandsverletzungen zu einer Konfliktpartei ist dabei auf Grundlage der Berichte in den meisten Fällen nicht möglich. Zudem erfasst die SMM abhängig von unter anderem konkreter Dislozierung und Zugangsbeschränkungen nur einen Ausschnitt aller Waffenstillstandsverletzungen . Das Gesamtbild legt jedoch nahe, dass von allen Seiten Artilleriesysteme eingesetzt werden. Der Schwerpunkt der von der SMM als Einsatz von Artillerie gewerteten Fälle liegt in den Bereichen Awdijiwka, Jassynuwata, Horliwka, Donezk, Kominternowe , Stanyzja Luhanska, Switlodarsk und im Bereich ostwärts von Mariupol, vereinzelt unter anderem auch im Bereich Debalzewe, Kalynowe, Werchnjoschyrokiwske (ehemals Oktjabr), Oleniwka, Pawlopil, Perwomajsk, Sajzewe. Vorabfassung - w ird durch die lektorierte Version ersetzt. Deutscher Bundestag – 18. Wahlperiode – 11 – Drucksache 18/10414 26. An welchen Abschnitten der Frontlinie ist es nach Kenntnis der Bundesregierung gemäß den Minsk-II-Vereinbarungen bislang gelungen, die bewaffneten Kräfte beider Konfliktparteien räumlich zu entflechten und die schweren Waffensysteme abzuziehen? In den Pilotentflechtungszonen Solote und Petriwske hat die SMM Abzugsbewegungen von Truppen und Militärgerät beobachtet. In der Pilotentflechtungszone Stanyzja Luhanska wurden Vorbereitungen für eine Entflechtung beobachtet, der Beginn steht noch aus. Im Übrigen wird auf die Antworten zu den Fragen 25 und 27 verwiesen. 27. Welche Kenntnisse hat die Bundesregierung über eine in der Trilateralen Kontaktgruppe vor kurzem erzielte Verständigung, eine Truppenentflechtung der Konfliktparteien an drei Pilotstandorten der Kontaktlinie durchzuführen , und welche Vereinbarungen wurden hierzu im Hinblick auf mögliche Überprüfungsmechanismen durch Beobachter der SMM getroffen (bitte erläutern)? Am 21. September 2016 wurde in der Trilateralen Kontaktgruppe ein Rahmenabkommen über die Entflechtung von Truppen und Militärgerät beschlossen. Der Text des Abkommens ist auf der Webseite der OSZE einsehbar (www.osce.org/). Zugleich wurde in diesem Rahmen die Durchführung der Entflechtung in drei Pilotzonen, namentlich Stanyzja Luhanska, Solote und Petriwske, vereinbart. Das Rahmenabkommen sieht vor, dass die SMM die Einhaltung des Waffenstillstands in den Entflechtungszonen und den Abzug von Truppen und Militärgerät überwacht . Hierfür verpflichtet das Abkommen die ukrainischen Streitkräfte und die bewaffneten Formationen bestimmter Gebiete der Regionen Donezk und Luhansk, der SMM die erforderlichen Informationen über die Einheiten vor Ort mitzuteilen, Minen und Munitionsrückstände zu räumen oder zu umzäunen und sicheren Zugang zu gewährleisten. Das Joint Centre for Control and Coordination soll die Gewährleistung des ungehinderten Zugangs der SMM und der Sicherheit des SMM-Personals unterstützen. 28. In welchem Umfang und in welchen Regionen konnten nach Kenntnis der Bundesregierung seit der Übernahme des OSZE-Vorsitzes durch Deutschland in dem Konfliktgebiet humanitäre Minenräumungen fortgeführt werden , und welche eigenen Aktivitäten hat die Bundesregierung bislang unternommen , um die in ihrem Arbeitsprogramm für den diesjährigen OSZE-Vorsitz angekündigte weitere Minen- und Kampfmittelräumung zu fördern (vgl. vgl. Antwort zu Frage 28 auf Bundestagsdrucksache 18/6543, Auswärtiges Amt (Hrsg.): „Dialog erneuern, Vertrauen aufbauen, Sicherheit wieder herstellen“, Schwerpunkte des deutschen OSZE-Vorsitzes 2016, www. auswaertiges-amt.de/cae/servlet/contentblob/723184/publicationFile/212400/ 160104-DEU-Programm.pdf, S. 3, Download v. 26. September 2016)? Die Bundesregierung fördert bereits seit 2015 Projekte im Bereich der humanitären Minen- und Kampfmittelräumung in der Ukraine. So setzt die OSZE seit 2015 ein mit einer Million Euro gefördertes Projekt zur Ertüchtigung des Katastrophendienstes der Ukraine (Ausbildungsmaßnahmen, Beschaffung von Ausrüstung) um. Im Jahr 2016 wurden zwei weitere Projekte (Minengefahrenaufklärung mit UNICEF und Minen- und Kampfmittelräumung mit der Nichtregierungsorganisation HALO) in Höhe von insgesamt etwa einer Million Euro gefördert. Abhängig von der Verfügbarkeit entsprechender Haushaltsmittel ist beabsichtigt, beide Projekte 2017 fortzuführen. Die von Deutschland geförderten Räumarbeiten werden bislang nur außerhalb der Sicherheitszone für schwere Waffen in den von der ukrainischen Regierung kontrollierten Teilen der Oblaste Donezk und Luhansk Vorabfassung - w ird durch die lektorierte Version ersetzt. Drucksache 18/10414 – 12 – Deutscher Bundestag – 18. Wahlperiode durchgeführt. Des Weiteren fördert Deutschland Maßnahmen des Geneva International Centre for Humanitarian Demining (GICHD) zum Aufbau lokaler ukrainischer Kapazitäten im Minenräumsektor und zur Schulung von SMM-Angehörigen im Umgang mit explosiven Kampfmittelresten und Minen. 29. Wie hat sich nach Kenntnis der Bundesregierung die wirtschaftliche und soziale Situation der Zivilbevölkerung in den abtrünnigen Donbass-Regionen im zurückliegenden Befragungszeitraum (seit November 2015) entwickelt, insbesondere im Hinblick auf a) die Versorgung mit bewohnbaren und bezahlbaren Unterkünften, b) die Versorgung mit Lebensmitteln und Trinkwasser, c) den Zugang zu Gesundheitsdienstleistungen und sanitärer Infrastruktur, d) den Zugang zu Sozialleistungen bzw. Existenz sichernden Mindesteinkommen , e) den Zugang zu Bildungsmöglichkeiten, Berufsausbildungsmöglichkeiten und die Anerkennung von Bildungs- und Berufsabschlüssen? Die Fragen 29a bis 29e werden zusammen beantwortet. Die seit Juli 2015 bestehenden massiven Beschränkungen des Zugangs für internationale Hilfsorganisationen zu den nicht von der ukrainischen Regierung kontrollierten Gebieten der Ostukrainehaben sich nur partiell und in vielen Fällen nur zeitweise verbessert. Die weiterhin von den „de facto-Behörden“ verlangte „Registrierung“ von Hilfsorganisationen wird nach wie vor nicht oder nur temporär erteilt. Grundnahrungsmittel sind nach Feststellungen von UNHCR in den genannten Gebieten generell verfügbar, jedoch von schlechterer Qualität und teurer als im Rest der Ukraine. Gemäß einer Erhebung des Welternährungsprogramms vom Juli 2016 liegen die Lebensmittelpreise in den Gebieten ungefähr 25 Prozent über dem nationalen Durchschnitt. Die Wasserversorgung ist gebietsweise aufgrund beschädigter Versorgungs- und Aufbereitungseinrichtungen weiterhin fragil. UNICEF schätzt, dass beiderseits der Kontaktlinie etwa 1,3 Millionen Menschen latent von unzureichender Trinkwasserversorgung betroffen sind. Die Gesundheitsversorgung für die insgesamt etwa 3,1 Millionen, vom Konflikt in der Ostukraine betroffenen, hilfsbedürftigen Menschen beiderseits der Kontaktlinie ist nach Erkenntnissen der Weltgesundheitsorganisation weiterhin angespannt . Besonders prekär erscheint die Lage weiterhin in den nicht von der Regierung kontrollierten Gebieten, in denen die Aktivitäten der humanitären Organisationen durch anhaltende Zugangsrestriktionen der „de facto-Behörden“ weiterhin ver- oder behindert werden. Besonders defizitär ist dort nach Angaben von Hilfsorganisationen die Versorgung von Krebs-, Tuberkulose-, HIV-, Hepatitisund Diabetes-Patienten. Ferner gibt es Berichte über fortbestehende Versorgungsmängel bei medizinischen Basisprodukten (Impfstoffe, Insulin und Anästhetika ). Die Weltgesundheitsorganisation konnte im Juli 2016 mit dem bisher größten Konvoi seit Beginn der Krise insgesamt 58 Tonnen Medikamente und medizinische Hilfsgüter in die nicht regierungskontrollierten Gebiete (Gebiet Luhansk) verbringen. Zu den Themen Unterkünfte, Bildung und Sozialleistungen wird auf die Antwort der Bundesregierung zu Frage 29 auf die Kleine Anfrage der Fraktion DIE LINKE. auf Bundestagsdrucksache 18/6543 vom 30. Oktober 2015 verwiesen; neuere Erkenntnisse liegen der Bundesregierung nicht vor. Vorabfassung - w ird durch die lektorierte Version ersetzt. Deutscher Bundestag – 18. Wahlperiode – 13 – Drucksache 18/10414 30. Wie hat sich nach Kenntnis der Bundesregierung die Zahl der aus dem Konfliktgebiet in die Russische Föderation geflohenen Zivilistinnen und Zivilisten sowie ihre wirtschaftliche und soziale Situation im zurückliegenden Befragungszeitraum (seit November 2015) entwickelt, insbesondere im Hinblick auf a) den Zugang zu einem legalen Aufenthaltstitel bzw. die Anerkennung als Flüchtling, Nach offiziellen russischen Angaben (Stand: 31. Dezember 2015) haben im Jahr 2015 293 ukrainische Staatsangehörige einen dauerhaften Flüchtlingsstatus und weitere 148 849 Ukrainer ein zeitlich befristetes Asyl beantragt. Davon wurde 84 Personen ein dauerhafter Flüchtlingsstatus und weiteren 148 379 Personen ein zeitlich befristetes Asyl zuerkannt. Damit lebten zum Stichtag 31. Dezember 2015 566 Ukrainer mit dauerhaftem und 459 503 Ukrainer mit zeitlich befristetem Asylstatus in der Russischen Föderation. Die Mehrheit der in Russland lebenden Ukrainer hat entweder ein vorläufiges Aufenthaltsrecht, das auch das Recht auf eine Arbeitserlaubnis beinhaltet, oder eine Migrationskarte, die für drei Monate gültig ist und verlängert werden kann. Sie können auch unter das Programm zur sogenannten „Rückkehr von Landsleuten “ fallen. Mit der Überführung des Föderalen Migrationsdienstes der Russischen Föderation in das Innenministerium der Russischen Föderation im April 2016 werden keine nach Ländern aufgeschlüsselte Informationen über Ein- und Ausreisen und zur Anerkennung eines Flüchtlingsstatus mehr veröffentlicht. b) die Versorgung mit bewohnbaren und bezahlbaren Unterkünften, Es liegen keine offiziellen Angaben darüber vor, wie viele Flüchtlinge gegenwärtig in staatlichen Flüchtlingsunterkünften untergebracht sind. Asylbewerber haben ein Recht auf Übergangswohnungen und erhalten dafür derzeit einen unbaren staatlichen Zuschuss in Höhe von 550 Rubel pro Tag. c) die Versorgung mit Lebensmitteln und Trinkwasser, Die Grundversorgung der Flüchtlinge mit Lebensmitteln erfolgt kostenfrei. Der unbare Versorgungssatz beträgt derzeit 250 Rubel pro Tag. Der Zugang zu Trinkwasser ist grundsätzlich gegeben. d) den Zugang zu Gesundheitsdienstleistungen und sanitärer Infrastruktur, Medizinische Minimalversorgung ist auch für Flüchtlinge grundsätzlich kostenfrei . In der Praxis müssen Bedürftige für Medikamente, Hilfsmittel und andere medizinische Leistungen oftmals selbst aufkommen. Entgeltliche medizinische Versorgung ist bei Abschluss einer Krankenversicherung auch für Flüchtlinge möglich. e) den Zugang zu Sozialleistungen bzw. Existenz sichernden Mindesteinkommen , Es besteht das gesetzliche Recht auf freie Arbeitsbeschaffung, jedoch herrscht unter den Flüchtlingen ein hohes Maß an Arbeitslosigkeit. Einen Mindestlohn gibt es nicht. Vorabfassung - w ird durch die lektorierte Version ersetzt. Drucksache 18/10414 – 14 – Deutscher Bundestag – 18. Wahlperiode f) den Zugang zu Bildungsmöglichkeiten, Berufsausbildungsmöglichkeiten und die Anerkennung von Bildungs- und Berufsabschlüssen? Nur schulpflichtige, offiziell registrierte Flüchtlingskinder mit gültiger Aufenthaltsgenehmigung haben gegenwärtig den gleichen Zugang zu Bildungsmöglichkeiten wie russische Bürger. 31. Wie hat sich nach Kenntnis der Bundesregierung die Zahl der aus dem Konfliktgebiet in andere Landesteile der Ukraine geflohenen Zivilistinnen und Zivilisten sowie ihre wirtschaftliche und soziale Situation im zurückliegenden Befragungszeitraum (seit November 2015) entwickelt, insbesondere im Hinblick auf a) die Registrierung bzw. Anerkennung als Binnenflüchtling, Nach Angaben der Internationalen Organisation für Migration waren zum 5. September 2016 insgesamt etwa 1,709 Millionen Personen (einschließlich der von der Krim geflohenen Menschen) als Binnenflüchtlinge beim ukrainischen Sozialministerium registriert. Die Zahl umfasst auch eine unbekannte Zahl von Personen , die die nicht von der ukrainischen Regierung kontrollierten Gebiete nur temporär zur Entgegennahme von Sozialleistungen und Renten verlassen. b) die Versorgung mit bewohnbaren und bezahlbaren Unterkünften, Die weitaus meisten Binnenflüchtlinge sind inzwischen privat (Mietwohnungen, Verwandte, Freunde) untergebracht. In ungefähr 270 Sammelunterkünften (Ferienheime , Ferienlager, Hotels) wohnen nach Angaben von UNHCR (Stand: Oktober 2016) noch an die 10 000 Binnenflüchtlinge. c) die Versorgung mit Lebensmitteln und Trinkwasser, Insgesamt hat sich die Versorgung der Bevölkerung (nicht nur Binnenflüchtlinge) in der Konfliktzone mit Nahrungsmitteln nach Feststellungen des Welternährungsprogramms verbessert: Der Anteil der mangelhaft Versorgten fiel von 13 Prozent auf 3 Prozent und der Anteil derjenigen mit Zugang zu einer akzeptablen Nahrungsmittelversorgung stieg von 67 Prozent auf 81 Prozent. Die Grundversorgung der Binnenflüchtlinge mit Lebensmitteln kann als sichergestellt gelten. Für besonders Hilfsbedürftige unter den konfliktbetroffenen Bevölkerungsgruppen ist die fortgesetzte Hilfsleistung auch bei der Lebensmittelversorgung durch humanitäre Organisationen allerdings weiterhin erforderlich. Die Wasserversorgung bleibt in von der Regierung kontrollierten Gebieten nahe der Kontaktlinie fragil, in manchen Fällen konnte die Versorgung mit Trinkwasser -Tankwagen notdürftig aufrechterhalten werden. Betroffen sind davon aber alle Bewohner des betroffenen Gebietes, nicht nur Binnenflüchtlinge. UNICEF schätzt, dass beiderseits der Kontaktlinie etwa 1,3 Millionen Menschen von unzureichender Trinkwasserversorgung betroffen sind. d) den Zugang zu Gesundheitsdienstleistungen und sanitärer Infrastruktur, Ungefähr 120 Gesundheitseinrichtungen sollen auf beiden Seiten der Kontaktlinie im Rahmen der Auseinandersetzungen beschädigt oder zerstört worden sein. Die Überlastung der noch operativen staatlichen Gesundheitseinrichtungen in den Gebieten nahe der Kontaktlinie, in denen die meisten Binnenflüchtlinge Zuflucht gefunden haben, stellt die Behörden weiterhin vor große Herausforderungen. Das Vorabfassung - w ird durch die lektorierte Version ersetzt. Deutscher Bundestag – 18. Wahlperiode – 15 – Drucksache 18/10414 betrifft besonders kleinere Städte und Gemeinden, wo die medizinische Versorgung insgesamt (nicht nur für Binnenflüchtlinge) mangelhaft ist. Maßnahmen von Hilfsorganisationen im Gesundheits- und Hygienebereich und im Bereich der medizinischen Prävention sind daher weiterhin von besonderer Wichtigkeit. e) den Zugang zu Sozialleistungen bzw. Existenz sichernden Mindesteinkommen , Seit Februar 2016 wird die Bezugsberechtigung von Sozial- und Pensionsleistungen für Binnenflüchtlinge in den Gebieten Luhansk, Donezk, Charkiw, Dnipro und Saporishshja durch das ukrainische Sozialministerium überprüft. Im Rahmen der noch andauernden Überprüfung, die auch eine Überprüfung des tatsächlichen Wohnsitzes der Binnenflüchtlinge beinhaltet, wurden die Zahlungen von Sozialleistungen für etwa 500 000 Personen zunächst ausgesetzt. Die Wiederaufnahme von Zahlungen erfolgt (bei positiver Feststellung der Bezugsberechtigung) sukzessive , aber nur schleppend, da die mit der Überprüfung befassten örtlichen Sozialämter damit vor allem personell überlastet sind. Zum Stichtag 1. August 2016 haben noch an die 300 000 Binnenvertriebene auf die Feststellung der Berechtigung zum Weiterbezug von Sozialleistungen gewartet. f) den Zugang zu Bildungsmöglichkeiten, Berufsausbildungsmöglichkeiten und die Anerkennung von Bildungs- und Berufsabschlüssen? Die ukrainischen Bildungseinrichtungen bemühen sich in den meisten Fällen erfolgreich , den Zugang von Binnenflüchtlingen zu Schul- und Bildungseinrichtungen am jeweiligen Standort sicherzustellen. Zu diesem Ergebnis kommt eine von UNICEF beauftragte Studie im Mai 2016. Das „Education Cluster“ der Hilfsorganisationen , dem auch UNICEF angehört, kümmert sich auch um die Wiederherrichtung von im Konflikt beschädigten Schulen und Kindergärten, Ausstattung von Bildungseinrichtungen und Aus- und Fortbildung von Lehrpersonal. 32. Wie hat sich nach Kenntnis der Bundesregierung die Zahl der aus dem Konfliktgebiet in die Nachbarrepublik Polen geflohenen Zivilistinnen und Zivilisten sowie ihre wirtschaftliche und soziale Situation im zurückliegenden Befragungszeitraum (seit November 2015) entwickelt, insbesondere im Hinblick auf a) den Zugang zu einem legalen Aufenthaltstitel bzw. die Anerkennung als Flüchtling, b) die Versorgung mit bewohnbaren und bezahlbaren Unterkünften, c) die Versorgung mit Lebensmitteln und Trinkwasser, d) den Zugang zu Gesundheitsdienstleistungen und sanitärer Infrastruktur, e) den Zugang zu Sozialleistungen bzw. Existenz sichernden Mindesteinkommen , f) den Zugang zu Bildungsmöglichkeiten, Berufsausbildungsmöglichkeiten und die Anerkennung von Bildungs- und Berufsabschlüssen? Die Fragen 32a bis 32f werden gemeinsam beantwortet. Nach Angaben der polnischen Ausländerbehörde (Stand: 3. November 2016) bilden Ukrainer mit etwa 84 000 die größte Ausländergruppe in Polen. 69 Prozent davon (57 960) verfügen über einen befristeten und ein Viertel (21 000) über ei- Vorabfassung - w ird durch die lektorierte Version ersetzt. Drucksache 18/10414 – 16 – Deutscher Bundestag – 18. Wahlperiode nen unbefristeten Aufenthaltstitel sowie an die 3 000 Personen über eine langfristige Aufenthaltsberechtigung im EU-Gebiet. Ein Flüchtlingsstatus, subsidiärer Schutz, eine Duldung oder eine Sonderaufenthaltsgenehmigung aus humanitären Gründen wurde Ukrainern durch die Ausländerbehörde seit Beginn des Jahres 2016 in 37 Fällen gewährt. Insgesamt leben in Polen zurzeit ungefähr 300 Ukrainer mit einem derartigen Sonderstatus. Asylbewerber erhalten während der Prüfung ihres Antrags folgende Geld- und Sachleistungen: Unterkunft und Verpflegung in dafür vorgesehenen öffentlichen Einrichtungen, freier Zugang zur Gesundheitsversorgung (wie für polnische Staatsangehörige), Erstattung von Fahrtkosten (im Zusammenhang mit dem Asylverfahren), Orientierungs- und Sprachkurse, einen einmaligen Zuschuss für Kleidung und Schuhe, einen monatlichen Zuschuss für Kauf von Hygieneartikeln sowie ein monatliches Taschengeld. Nach positivem Abschluss des Verfahrens (auch subsidiärer Schutz oder Duldung ) erhalten Asylbewerber: 1 260 polnische Zloty monatlich für Alleinstehende , plus 70 Prozent dieses Betrages pro Kopf (zweiköpfige Familie), plus 60 Prozent dieses Betrages pro Kopf (dreiköpfige Familie), plus 50 Prozent diese Betrages pro Kopf (vierköpfige Familie). Dieser Anspruch besteht die ersten sechs Monate nach Asylgewährung, danach können die genannten Beträge in verminderter Höhe (90 Prozent) für weitere sechs Monate bezogen werden. Anschließend besteht nur noch der auch für polnische Staatsangehörige geltende Anspruch auf Sozialhilfe. Gesundheitsleistungen können im Rahmen der auch für Polen geltenden Voraussetzungen des Versichertenstatus zur Krankenversicherung (zum Beispiel Studium, Erwerbstätigkeit) in Anspruch genommen werden. Zur wirtschaftlichen und sozialen Lage der 37 Personen, deren Antrag auf Gewährung des Flüchtlingsstatus in Polen positiv beschieden wurde (humanitärer Aufenthalt, ergänzender Schutz, Flüchtlingsstatus oder Duldung) liegen der Bundesregierung keine weiteren Erkenntnisse vor. 33. Welche aktuellen Umsetzungsfortschritte gibt es nach Kenntnis der Bundesregierung beim Minsker Maßnahmenpaket in Bezug auf die volle Wiederaufnahme von sozialen und wirtschaftlichen Beziehungen zwischen der Ukraine und den abtrünnigen Donbass-Regionen, und in welchen Bereichen wird ggf. die weitere Umsetzung von welcher Konfliktpartei blockiert oder erschwert (vgl. Antwort zu Frage 42 auf Bundestagsdrucksache 18/6543; bitte erläutern)? Gemäß dem Minsker Maßnahmenpaket vom 12. Februar 2015 sind die Parteien aufgerufen, die Modalitäten für eine volle Wiederaufnahme der sozialen und wirtschaftlichen Beziehungen festzulegen. In der Arbeitsgruppe Wirtschaft der Trilateralen Kontaktgruppe wird regelmäßig an der Umsetzung dieser Vorgabe gearbeitet . Ergebnisse wurden erreicht in der Wiederinstandsetzung von Eisenbahnlinien zu Kohletransporten, in der Instandsetzung von Stromnetzen, der Gewährleistung einer besseren Wasserversorgung, der Auszahlung von Pensionen und Sozialleistungen sowie der Reintegration von Eisenbahnarbeitern in die neu geschaffene Eisenbahngesellschaft. Vorabfassung - w ird durch die lektorierte Version ersetzt. Deutscher Bundestag – 18. Wahlperiode – 17 – Drucksache 18/10414 34. Welche Kenntnisse konnte die Bundesregierung aus der bisherigen Tätigkeit der SMM bzw. von ODIHR über die aktuelle Situation der Roma-Minderheit , insbesondere im Hinblick auf eine mögliche geschlechtsspezifische Benachteiligung von Roma-Frauen, in der Ukraine gewinnen (bitte erläutern)? Zu den zentralen Aufgaben der SMM gehört gegenwärtig die Überwachung des Waffenstillstands, des Abzugs von Waffen und der Entflechtung. Die Mission berichtet daneben in großer thematischer Breite auch regelmäßig über ihre Beobachtungen politischer Ereignisse und der Situation der Bevölkerung in ihren Einsatzgebieten. So schildert die SMM beispielsweise in ihrem Tagesbericht vom 9. Januar 2015 ihre Gespräche mit Einwohnern eines von zahlreichen Roma-Familien bewohnten Bezirks von Slowjansk. Über ihre Tagesberichterstattung hinaus hat die SMM eine Reihe von einschlägigen thematischen Berichten veröffentlicht , die auf der Webseite der Mission abgerufen werden können. Das OSZE-Büro für demokratische Institutionen und Menschenrechte (ODIHR) hat im Jahr 2014 einen umfassenden Situationsbericht zur Lage der Roma in der Ukraine vorgelegt. ODIHR konstatierte darin eine Reihe von bestehenden Problemen , vor allem weit verbreitete Diskriminierung gegenüber Roma, Benachteiligung im Bildungs- und Arbeitsbereich, schlechte und ungesicherte Wohnverhältnisse sowie Missbrauch von Amtsgewalt der Polizei gegenüber dieser Minderheit . Roma-Frauen sind in all diesen Bereichen von Mehrfachdiskriminierung und Benachteiligung betroffen. Konkret hat ODIHR in diesem Bericht der ukrainischen Regierung die Bildung einer interministeriellen Kommission zur Überarbeitung der 2013 verabschiedeten Roma-Strategie, auch unter besonderer Berücksichtigung der Lage von Roma-Frauen, vorgeschlagen. Zudem wurde gefordert , Benachteiligungen von binnenvertriebenen Roma aus der Ostukraine bei Verteilung von humanitärer Hilfe zu beseitigen. 35. In welcher Weise und mit welchem Ergebnis hat die Bundesregierung den diesjährigen OSZE-Vorsitz Deutschlands bislang dazu genutzt, um der von ODIHR erhobenen Forderung nach Implementierung des „Aktionsplans zur Verbesserung der Lage der Roma und Sinti im OSZE-Gebiet“ in Bezug auf die Ukraine Nachdruck zu verleihen (vgl. Office for Democratic Institutions and Human Rights (Hrsg.): „Situation Assessment Report on Roma in Ukraine and the Impact oft he Current Crisis“, Warsaw, August 2014; bitte erläutern )? Im Rahmen des deutschen OSZE-Vorsitzes unterstützt die Bundesregierung die Arbeit von ODIHR zur Verbesserung der Lage der Roma in der Ukraine. Die ukrainische Regierung hat Ende 2015 den Beschluss zur Etablierung einer interministeriellen Kommission zur Überarbeitung ihrer Roma Strategie gefasst. Bislang hat diese Kommission ihre Arbeit noch nicht aufgenommen. ODIHR steht mit den ukrainischen Behörden in ständigem Kontakt und hat auch Unterstützung für die Arbeit der Kommission, sobald diese ihre Arbeit aufnimmt, angeboten. Vorabfassung - w ird durch die lektorierte Version ersetzt. Drucksache 18/10414 – 18 – Deutscher Bundestag – 18. Wahlperiode 36. Welche Kenntnisse konnte die Bundesregierung aus der bisherigen Tätigkeit der SMM bzw. von ODIHR über die aktuelle Situation von religiösen und anderen ethnischen Minderheiten in der Ukraine gewinnen, wobei die Fragesteller in Bezug auf Letztere die Selbstzuordnung von sozialen Menschengruppen anhand gemeinsamer Identitätsmerkmale verstehen und das Abstammungsprinzip wegen seines unwissenschaftlichen bzw. völkischen Charakters ablehnen (bitte erläutern)? Es wird auf die Antwort zu Frage 34 verwiesen. Zu den einschlägigen thematischen Berichten zu dieser Frage zählen der Bericht über die Lage Binnenvertriebener in der Ukraine vom Juli 2016, der insbesondere auf die Lage binnenvertriebener Krimtataren eingeht, der Bericht vom 19. Juni 2015 zur Reisefreiheit über die administrative Grenze zwischen der Krim und der Festlandukraine, der auch auf die Problematik der Staatsangehörigkeit eingeht, sowie der Bericht vom 30. März 2015 über die Auswirkungen der Krise auf die westlichen Regionen der Ukraine. Innerhalb der unabhängigen OSZE-Institutionen liegt die Zuständigkeit für nationale Minderheiten – mit Ausnahme der bei ODIHR verorteten Zuständigkeit für Roma und Sinti – beim Hohen Kommissar für nationale Minderheiten (HKNM). Ein gemeinsam von ODIHR und HKNM im September 2015 veröffentlichter Bericht zur Menschenrechtslage auf der Krim hat eine deutliche Verschlechterung von Minderheiten auf der Krim festgestellt. Die damalige Hohe Kommissarin, Astrid Thors, konstatierte, dass “seit der Annexion der Krim Krimtataren und ukrainische Gemeinschaften Ziel von erhöhtem Druck sind und erhöhter Kontrolle bei der friedlichen Ausübung ihrer Kultur und Äußerung ihrer politischen Meinung unterliegen“. 37. Welche Kenntnisse konnte die Bundesregierung aus der bisherigen Tätigkeit der SMM bzw. von ODIHR über die aktuelle Situation von weiteren gesellschaftlichen Minderheiten, wie insbesondere von LGBT (Lesbian, Gay, Bisexual and Transgender) in der Ukraine gewinnen (bitte erläutern)? Der menschenrechtliche Verpflichtungskatalog der OSZE enthält keine Bestimmungen unmittelbar zu LSBTTI-Personengruppen (Lesbisch, Schwul, Bisexuell, Transsexuell, Transgender, Intersexuell). Entsprechend ist ODIHR hier nur mittelbar , im Rahmen seiner allgemeinen Arbeit zu Toleranz und Nicht-Diskriminierung , oder bei seiner Arbeit mit zivilgesellschaftlichen Akteuren tätig. So erhält ODIHR beispielsweise in seinem jährlichen Bericht zu Hasskriminalität auch durch ukrainische zivilgesellschaftliche Akteure gemeldete Zwischenfälle gegen LSBTTI-Personen in der Ukraine. Zu Erkenntnissen aus der Tätigkeit der SMM wird auf die Antwort zu Frage 34 verwiesen. In ihrem Tagesbericht vom 8. Juni 2015 berichtet die SMM beispielsweise von ihren Beobachtungen und Gesprächen im Zuge eines von LSBTTI- Aktivistinnen und- Aktivisten organisierten „Gleichberechtigungsmarsches“ am 6. Juni 2015 im Kiewer Stadtteil Obolon. In ihrem Tagesbericht vom 16. März 2016 schildert sie Kontakte mit den Organisatoren eines „Gleichberechtigungsfestivals “ in Lwiw. Vorabfassung - w ird durch die lektorierte Version ersetzt. Deutscher Bundestag – 18. Wahlperiode – 19 – Drucksache 18/10414 38. Welche Kenntnisse konnte die Bundesregierung aus der bisherigen Tätigkeit der SMM bzw. von ODIHR über die aktuelle Situation von ethnischen, religiösen und anderen gesellschaftlichen Minderheiten (z. B. LGBT) in den sogenannten „Volksrepubliken Donezk und Luhansk“ gewinnen (bitte erläutern )? ODIHR führt im Rahmen der Arbeitsteilung mit den Vereinten Nationen keine eigene Beobachtung der Menschenrechtslage in den nicht von der ukrainischen Regierung kontrollierten Gebieten der Regionen Donezk und Luhansk durch. Beim Versuch, mit Blick auf Beobachtung eventueller Lokalwahlen eine Bestandsaufnahme der Sicherheitslage in den nicht regierungskontrollierten Gebieten durchzuführen, wurde ODIHR im Sommer 2015 dort der Zugang verweigert. Zu Erkenntnissen aus der Tätigkeit der SMM wird auf die Antwort zu Frage 34 verwiesen. Die SMM unterliegt insbesondere in den nicht von der Regierung kontrollierten Gebieten nach wie vor erheblichen Einschränkungen ihrer Bewegungsfreiheit , die sich auch auf ihre Möglichkeiten zur Beobachtung der Lage der Bevölkerung dort auswirken. Neben Beobachtungen vor Ort beruhen ihre Erkenntnisse daher auch auf Kontakten in anderen Teilen der Ukraine. In ihrem Tagesbericht vom 9. Oktober 2015 berichtet die SMM beispielsweise aus einem Gespräch in Lwiw mit einem Binnenflüchtling aus den gegenwärtig nicht von der ukrainischen Regierung kontrollierten Gebieten, der über die Lage der LSBTTI- Gemeinde dort und in Lwiw berichtet. 39. Welche aktuellen Kenntnisse hat die Bundesregierung darüber, ob bzw. in welchem Umfang die mit der Unterstützung des Außenministers Dr. Frank- Walter Steinmeier ausgehandelte Waffenruhe seit ihrem Inkrafttreten am 15. September 2016 von den Konfliktparteien tatsächlich eingehalten wird, und an welchen Abschnitten der Frontlinie ist dies ggf. bislang nicht der Fall (bitte erläutern)? Die SMM hat im September einen deutlichen Rückgang der Waffenstillstandsverletzungen einschließlich des Einsatzes schwerer Waffen registriert. Inzwischen ist die Anzahl der seitens der SMM registrierten Waffenstillstandsverletzungen wieder angestiegen. Die Beobachtungen beziehen sich im Schwerpunkt auf die Bereiche Awdijiwka, Jassynuwata, Donezk, Horliwka, Switlodarsk, Schyrokyne , ferner wurden Waffenstillstandsverletzungen unter anderem aus den Bereichen Stanyzja Luhanska, Kadiwka, Krymske, Sokilny, Pikusy (ehemals Kominternowe ) und Sachanka gemeldet. 40. Trifft es nach Kenntnis der Bundesregierung zu, dass die prorussischen Aufständischen aus den abtrünnigen Donbass-Regionen die Waffenruhe im Vorfeld der ukrainischen Seite einseitig angeboten haben, und durch wen hat die Bundesregierung zu welchem Zeitpunkt Kenntnis über das Angebot der einseitigen Waffenruhe erlangt (bitte erläutern)? In der Sitzung der Trilateralen Kontaktgruppe vom 26. August 2016 haben sich die Seiten auf einen neuen Anlauf zur Einhaltung des Waffenstillstands verständigt. Im Vorfeld der Reise von Bundesminister des Auswärtigen, Dr. Frank-Walter Steinmeier, und des französischen Außenministers Jean-Marc Ayrault in die Ukraine erklärten Vertreter der nicht regierungskontrollierten Gebiete der Regionen Donezk und Luhansk – nach entsprechenden Signalen aus Moskau – öffentlich ihre Bereitschaft zur Einhaltung des Waffenstillstands zum 15. September 2016. Im Gespräch mit dem deutschen und dem französischen Außenminister hat der Präsident der Ukraine, Petro Poroschenko, daraufhin Vorabfassung - w ird durch die lektorierte Version ersetzt. Drucksache 18/10414 – 20 – Deutscher Bundestag – 18. Wahlperiode die bereits zum 1. September 2016 erklärte Bereitschaft der Ukraine zur Einhaltung des Waffenstillstands nochmals bekräftigt. 41. Welche Kenntnisse hat die Bundesregierung über zivilgesellschaftliche Basisbewegungen und Initiativen in der Ukraine, den abtrünnigen Donbass-Regionen und der Russischen Föderation, die für die friedliche Lösung des Ukraine -Konflikts und den Gedanken der Völkerverständigung eintreten, und welche diesbezüglichen Projekte werden im Bereich der zivilen Krisenprävention und zivilen Konfliktbearbeitung von der Bundesregierung aktuell gefördert bzw. sind aktuell beantragt (bitte nach Projekt/Initiative, Laufzeit und Fördervolumen auflisten)? Die Bundesregierung unterhält sowohl in der Ukraine wie auch in Russland enge Kontakte zu zivilgesellschaftlichen Institutionen. Darunter befinden sich auch Organisationen, die sich mit dem Konflikt in der Ostukraine und seiner friedlichen Beilegung befassen. Das Auswärtige Amt fördert 2016 im Rahmen seiner Haushaltstitel für friedenserhaltende Maßnahmen und Demokratisierungshilfe folgende Projekte: Vorabfassung - w ird durch die lektorierte Version ersetzt. Deutscher Bundestag – 18. Wahlperiode – 21 – Drucksache 18/10414 Projektträger Inhalt der Maßnahme Förderbetrag in Euro Laufzeit HdWM (Hochschule der Wirtschaft für Management Mannheim) Stabilisierung und Professionalisierung der Energiewirtschaft der Ukraine, Qualifizierung von Führungsnachwuchskräften 79.348,- 01.03.2016 – 31.12.2016 HdWM (Hochschule der Wirtschaft für Management Mannheim) Stabilisierung und Professionalisierung der Kommunalverwaltung der Ukraine, Qualifizierung von Führungsnachwuchskräften 117.019,- 01.03.2016 – 31.12.2016 MitOst Dialogue for Change: Stärkung der zivilgesellschaftlichen Akteure in der Ukraine auf lokaler und landesweiter Ebene und Vernetzung mit europäischen Partnern. 816.070,- 01.01.2016 – 31.03.2018 Democracy Reporting International Demokratisierungsförderung, Stärkung der Zivilgesellschaft, Dezentralisierung, Wahlen 176.803,56 01.05.2016 – 30.04.2018 Europäischer Austausch gGmbH, Berlin Stärkung der Zivilgesellschaft, Förderung regionaler zivilgesellschaftliche Initiativen im Osten und Süden der Ukraine 197.813,- 01.10.2014 – 30.09.2016 IEP (Institut für Europäische Politik, Bonn) Capacity Building EU-Assoziierungsabkommen Ukraine 529.611,- 12.05.2015 – 30.04.2017 MPS (Max Planck Stiftung) Engagement gegen Diskriminierung 159.589,- 01.01.2016 – 31.12.2016 Büro für Organisationsberatung und Evaluierung Gute Regierungsführung, Beratung des ukrainischen Außenministeriums, Selbstorganisation , Bürgernähe, Transparenz 27.000,- 01.01.2016 – 31.07.2016 IRZ (Deutsche Stiftung für internationale rechtliche Zusammenarbeit e. V.), Bonn Rechtsstaatsförderung, Unterstützung Verfassungs- u. Verwaltungsreform, Korruptionsbekämpfung, Gewaltenteilung, Menschenrechte, unabhängige u. qualifizierte Justiz und Anwaltschaft 854.892,36 01.01.2016 – 31.12.2016 EAB (Europäische Akademie Berlin e. V.) gute Regierungsführung in der Ukraine, AGREE (Akademie für gute Regierungsführung und Empowerment in Europa), Qualifizierungsmaßnahmen 1.621.059,99 01.03.2016 – 31.12.2016 DGAP Politikberatung, Handlungsspielräume deutscher und europäischer Russlandpolitik 139.000,- 01.01.2016- 31.12.2016 Deutsch-Russischer Austausch Kriegsfolgen gemeinsam überwinden 850.530,46 15.08.2016 – 15.10.2018 OWEN – Mobile Akademie für Geschlechterdemokratie und Friedensförderung Women for Peace in the Donbas 290.156,18 29.07.2016 – 31.12.2017 EED (European Endowment for Democracy) Stärkung des demokratischen Wandels in der Ukraine 132.375,03 01.12.2015- 31.05.2016 Europäischer Austausch Stärkung zivilgesellschaftlicher Wahlbeobachtung in Europa. 498.879.- 01.03.2016- 01.03.2018 Vorabfassung - w ird durch die lektorierte Version ersetzt. Drucksache 18/10414 – 22 – Deutscher Bundestag – 18. Wahlperiode 42. Welche Projekte werden darüber hinaus nach Kenntnis der Bundesregierung in Bezug auf die Ukraine von der Europäischen Union zum Beispiel im Rahmen der Europäischen Nachbarschaftspolitik/Östlichen Partnerschaft aktuell gefördert bzw. sind aktuell beantragt, um den innerukrainischen Dialog und die zivile Konfliktbearbeitung innerhalb der ukrainischen Gesellschaft zu unterstützen (bitte nach Projekt/Initiative, Laufzeit und Fördervolumen auflisten )? Die EU hat Gelder zur Verfügung gestellt und mehrere Initiativen ergriffen, um dringende Bedürfnisse der vom Konflikt betroffenen Bevölkerung in der Ostukraine zu bedienen sowie eine friedliche Beilegung des Konflikts und die Bewältigung der Konfliktfolgen zu unterstützen. Dazu werden verschiedene Instrumente herangezogen: humanitäre Hilfe der Europäischen Kommission (ECHO), das Europäische Nachbarschaftsinstrument (ENI) und das Instrument für Stabilität und Frieden (IcSP). Die Projekte werden durch eine Vielzahl lokaler und internationaler Nichtregierungsorganisationen, internationaler Organisationen und Lokalverwaltungen durchgeführt. Beispielsweise gehören hierzu folgende Maßnahmen : humanitäre Notfallhilfe (ECHO, 66 Mio. Euro seit 2014), Unterstützung der SMM (25 Mio. Euro Direktunterstützung, Überlassung von 20 sondergeschützten Fahrzeugen, Übernahme von Personalkosten in Höhe von fünf Mio. Euro geplant), Unterstützung der Wahlen und von vertrauensbildenden Maßnahmen (7,3 Mio. Euro), Unterstützung für Binnenflüchtlinge und für die vom Konflikt besonders betroffene Bevölkerung (6,7 Mio. Euro), Wiederaufbau sozialer Infrastruktur (19 Mio. Euro für lokale Verwaltungen und NGOs), Medien (2,2 Mio. Euro), Menschenrechte (3,2 Mio. Euro) und Minenräumen (3,3 Mio. Euro). Zur Unterstützung ukrainischer Reformmaßnahmen insgesamt, unter anderem in den Bereichen Entwicklung des Staatsaufbaus, Reform der öffentlichen Verwaltung , Unterstützung der Zivilgesellschaft, Wirtschaftsförderung und Reformen zur Dezentralisierung, hat die EU für die Jahre 2014 bis 2017 Mittel aus dem Europäischen Nachbarschaftsinstrument (ENI) in Höhe von einer Milliarde Euro eingeplant. 43. Mit welchen aktuellen Projekten wird nach Kenntnis der Bundesregierung der innerukrainische Dialog durch ODIHR bzw. durch den für die Ukraine zuständigen OSZE-Projektkoordinator gefördert, und welche weiteren Projekte sind ggf. bereits beantragt (bitte nach Projekt/Initiative, Laufzeit und Fördervolumen auflisten)? Der OSZE-Projektkoordinator in der Ukraine betreibt seit 2015 ein umfangreiches Projekt zur Förderung des innerukrainischen Dialogs. Das Projekt für Reformen und sozialen Zusammenhalt in der Ukraine läuft bis April 2018 mit einem Budget in Höhe von 667 650 Euro. Die Bundesregierung fördert das Projekt 2016 wie bereits 2015 mit 150 000 Euro. In diesem Rahmen organisiert der Projektkoordinator Dialogforen zwischen konfliktbetroffenen Gemeinschaften und der ukrainischen Regierung, Plattformen für den Austausch zwischen Parlament und Zivilgesellschaft in Kiew ebenso wie thematische Dialoge zwischen verschiedenen Regionen für Binnenvertriebene, Frauenorganisationen, Jugend, Unternehmen und nationale Minderheiten. Der Projektkoordinator arbeitet vor Ort insbesondere mit der SMM und ODIHR sowie internationalen Partnern zusammen. ODIHR hat eine Kooperationsvereinbarung mit der ukrainischen Menschenrechtsbeauftragten abgeschlossen und unterstützt in diesem Rahmen eine Reihe von Aktivitäten, darunter auch zivilgesellschaftliche Projekte zu Dialoginitiativen . Im Rahmen eines Projekts zur Stärkung von Dialog zwischen der Zivilge- Vorabfassung - w ird durch die lektorierte Version ersetzt. Deutscher Bundestag – 18. Wahlperiode – 23 – Drucksache 18/10414 sellschaft und relevanten Regierungsvertretern zu Fragen der menschlichen Dimension unterstützt ODIHR Veranstaltungen in verschiedenen Regionen der Ukraine . 44. Wie ist nach Kenntnis der Bundesregierung der aktuelle Stand bei der Inkraftsetzung des vom ukrainischen Parlament (Werchowna Rada) bereits beschlossenen Amnestiegesetzes, für welchen Personenkreis soll die Amnestieregelung gelten, und welcher Personenkreis soll ggf. davon ausgeschlossen bleiben (vgl. Antwort zu Frage 40 auf Bundestagsdrucksache 18/6543; bitte erläutern)? Das ukrainische Parlament hat im September 2014 ein entsprechendes Amnestiegesetz verabschiedet, es ist allerdings noch nicht in Kraft getreten. Der Gesetzesentwurf sieht Straffreiheit für Personen vor, die im Zeitraum vom 22. Februar 2014 bis zum Tag des Inkrafttretens dieses Gesetzes im Konfliktgebiet der Verwaltungsgebiete Donezk und Luhansk Taten nach den Tatbestandsmerkmalen des Strafgesetzbuchs der Ukraine verübt haben, Mitglieder bewaffneter Verbände waren oder an der Tätigkeit selbsternannter Behörden in den Verwaltungsgebieten Donezk und Luhansk teilgenommen haben. Die Straffreiheit gilt nicht für Personen , die Schwerverbrechen begangen haben, die am Abschuss des Flugzeuges MH17 am 17. Juli 2014 beteiligt waren oder die Untersuchung des Absturzes gestört haben. 45. Wie ist nach Kenntnis der Bundesregierung der aktuelle Stand bei der Umsetzung des politischen Teils der Minsker Vereinbarungen in Bezug auf einen verfassungsmäßig garantierten Selbstverwaltungsstatus für die abtrünnigen Donbass-Regionen innerhalb der territorialen Integrität der Ukraine sowie bei der politischen Dezentralisierung des Landes, und welche Initiativen hat die Bundesregierung bislang während des diesjährigen OSZE-Vorsitzes Deutschlands ergriffen, um die einvernehmliche Lösung der Statusfrage in den Verhandlungen der Arbeitsgruppen der Trilateralen Kontaktgruppe der Ukraine, Russlands und der OSZE zu unterstützen, an der auch Vertreter der sogenannten „Volksrepubliken Donezk und Luhansk“ beteiligt sind (vgl. Antworten zu den Fragen 36, 37 auf Bundestagsdrucksache 18/6543; bitte erläutern)? Das Minsker Maßnahmenpaket vom Februar 2015 sieht eine Verfassungsreform zur Dezentralisierung sowie Rechtsvorschriften über den Sonderstatus für die gesonderten Gebiete vor. Ein entsprechendes Gesetz über das Sonderverfahren für die lokale Selbstverwaltung ist nach Verabschiedung durch das Parlament 2014 in Kraft getreten, die Wirksamkeit der materiellen Bestimmungen wurde jedoch durch Parlamentsbeschluss vom 17. März 2015 bis zur Erfüllung verschiedener Voraussetzungen, darunter der Abhaltung von freien Wahlen in den Gebieten, suspendiert. Zur Verfassungsreform hinsichtlich der Dezentralisierung wird auf die Antwort der Bundesregierung zu Frage 36 auf die Kleine Anfrage der Fraktion DIE LINKE. auf Bundestagsdrucksache 18/6543 vom 30. Oktober 2015 verwiesen. Die zweite Lesung der Verfassungsreform hat bislang nicht stattgefunden. Die Bundesregierung arbeitet mit der französischen Regierung im sogenannten Normandie-Format an einer Umsetzung der Minsker Vereinbarungen mit der Ukraine und Russland. 2016 wurden insbesondere die Bemühungen um die Lösung der politischen Fragen innerhalb des Minsker Maßnahmenpakets wie der Abhaltung von Sonderlokalwahlen in den Gebieten sowie die Vereinbarung einer soge- Vorabfassung - w ird durch die lektorierte Version ersetzt. Drucksache 18/10414 – 24 – Deutscher Bundestag – 18. Wahlperiode nannten Sonderstatusregelung im Normandie-Format weiter intensiviert. So waren diese Fragen auch ein Thema beim Gipfel der Staats- und Regierungschefs der Normandie-Staaten am 19. Oktober 2016 in Berlin. Die Bemühungen innerhalb des Normandie-Formats erfolgen dabei in enger Abstimmung mit den Arbeitsgruppen der Trilateralen Kontaktgruppe in Minsk. 46. Wie ist nach Kenntnis der Bundesregierung der aktuelle Stand bei der Durchführung von Lokalwahlen in den derzeit nicht von der ukrainischen Regierung kontrollierten Gebieten gemäß dem Lokalwahlgesetz vom 14. Juli 2015, und welche Initiativen hat die Bundesregierung bislang während des diesjährigen OSZE-Vorsitzes Deutschlands ergriffen, um die im politischen Teil der Minsker Vereinbarungen festgelegte Durchführung von Lokalwahlen nach ukrainischem Recht in den abtrünnigen Donbass-Regionen in den Verhandlungen der Arbeitsgruppe Politik der Trilateralen Kontaktgruppe der Ukraine, Russlands und der OSZE zu unterstützen, an der auch Vertreter der sogenannten „Volksrepubliken Donezk und Luhansk“ beteiligt sind (vgl. Antwort zu Frage 41 auf Bundestagsdrucksache 18/6543; bitte erläutern)? Insbesondere in den letzten Monaten haben auch im Normandie-Format intensive Gespräche über die Durchführung von Sonderlokalwahlen in den nicht von der ukrainischen Regierung kontrollierten Gebieten in der Ostukraine stattgefunden. Die Bundesregierung setzt sich gemeinsam mit Frankreich mit Nachdruck für eine baldige Einigung über ein zwischen allen Seiten vereinbartes Sonderlokalwahlgesetz und eine anschließende Verabschiedung durch das ukrainische Parlament ein. Auch hier werden die Bemühungen im Normandie-Format eng mit der Trilateralen Kontaktgruppe abgestimmt. 47. Welche weiteren Initiativen zur Konfliktbewältigung in der Ukraine sind von der Bundesregierung in der verbleibenden Zeit des diesjährigen OSZE-Vorsitzes Deutschlands noch zu erwarten (bitte erläutern)? Die Bundesregierung wird gemeinsam mit ihren französischen Partnern auch weiterhin im Rahmen des Normandie-Formats mit Nachdruck für Fortschritte bei der Umsetzung der Minsker Vereinbarungen eintreten. Beim Gipfel der Staats- und Regierungschefs der Normandie-Staaten vom 19. Oktober 2016 wurde vereinbart , dass sich die Außenminister zu einer Bestandsaufnahme hinsichtlich der Umsetzung der beim Gipfel vereinbarten Schritte treffen. Darüber hinaus wird die Krise in und um die Ukraine absehbar ein zentrales Thema beim OSZE-Ministerrat am 8./9. Dezember 2016 in Hamburg sein. Im Rahmen des deutschen OSZE-Vorsitzes wird die Bundesregierung zudem weiterhin die Arbeit der Trilateralen Kontaktgruppe und der SMM intensiv unterstützen. Vorabfassung - w ird durch die lektorierte Version ersetzt. Satz: Satzweiss.com Print, Web, Software GmbH, Mainzer Straße 116, 66121 Saarbrücken, www.satzweiss.com Druck: Printsystem GmbH, Schafwäsche 1-3, 71296 Heimsheim, www.printsystem.de Vertrieb: Bundesanzeiger Verlag GmbH, Postfach 10 05 34, 50445 Köln, Telefon (02 21) 97 66 83 40, Fax (02 21) 97 66 83 44, www.betrifft-gesetze.de ISSN 0722-8333