Deutscher Bundestag Drucksache 18/1043 18. Wahlperiode 04.04.2014 Antwort der Bundesregierung auf die Kleine Anfrage der Abgeordneten Stephan Mayer (Altötting), Armin Schuster (Weil am Rhein), Marian Wendt, weiterer Abgeordneter und der Fraktion der CDU/CSU sowie der Abgeordneten Dr. Lars Castellucci, Gabriele Fograscher, Uli Grötsch und der Fraktion der SPD – Drucksache 18/869 – Politisch motivierte Straftaten in Deutschland im März 2014 Vo r b e m e r k u n g d e r F r a g e s t e l l e r Politisch motivierte Kriminalität (PMK) – ob rechtsextremistisch, linksextremistisch , islamistisch oder anderweitig motiviert – muss mit allen rechtsstaatlichen Mitteln geächtet, verhindert und verfolgt werden. Jede Art der politisch motivierten Kriminalität ist strikt abzulehnen, ohne dass die jeweils spezifischen Ursachenzusammenhänge und Erscheinungsformen gleichgesetzt werden sollen . Ihr muss daher mit aller Kraft auf der Grundlage des geltenden Rechts mit den jeweils angemessenen präventiven und repressiven Mitteln begegnet werden . Vo r b e m e r k u n g d e r B u n d e s r e g i e r u n g Die Fallzahlen politisch motivierter Kriminalität für März 2014 liegen der Bundesregierung noch nicht vor. Die diesbezügliche Erhebung erfolgt zum 28. April 2014. Somit werden nachfolgend die für den Monat Februar 2014 zum 28. März 2014 erhobenen Fallzahlen dargestellt. Die im Folgenden für den Monat Februar 2014 aufgeführten Fallzahlen geben die bislang beim Bundeskriminalamt (BKA) mit Stand vom 28. März 2014 eingegangenen Meldungen der Länder wieder und haben daher nur vorläufigen Charakter. Sie können sich aufgrund von Nachmeldungen und Korrekturen noch – teilweise erheblich – verändern. Nach den Grundsätzen des Definitionssystems „Politisch motivierte KriminaliDie Antwort wurde namens der Bundesregierung mit Schreiben des Bundesministeriums des Innern vom 2. April 2014 übermittelt. Die Drucksache enthält zusätzlich – in kleinerer Schrifttype – den Fragetext. tät“ bilden politisch motivierte Straftaten mit extremistischem Hintergrund eine Teilmenge der politisch motivierten Kriminalität. Nachfolgend sind daher alle politisch motivierten Straftaten einschließlich derer mit extremistischem Hintergrund dargestellt. Drucksache 18/1043 – 2 – Deutscher Bundestag – 18. Wahlperiode Dem Themenfeld „Hasskriminalität“ werden politisch motivierte Straftaten zugeordnet , wenn die Umstände der Tat oder die Einstellung des Täters darauf schließen lassen, dass sie sich gegen eine Person aufgrund ihrer politischen Einstellung , Nationalität, Volkszugehörigkeit, Rasse, Hautfarbe, Religion, Weltanschauung , Herkunft, sexuellen Orientierung, Behinderung, ihres äußeren Erscheinungsbilds oder ihres gesellschaftlichen Status richtet. Auch wenn die Tat nicht unmittelbar gegen eine Person, sondern im oben genannten Zusammenhang gegen eine Institution oder Sache verübt wird, erfolgt ihre Zuordnung zum Themenfeld „Hasskriminalität“. Straftaten mit fremdenfeindlichem und/oder antisemitischem Hintergrund sind Teilmenge der „Hasskriminalität“. Dem Unterthema „Polizei“ werden politisch motivierte Straftaten zugeordnet, die sich unmittelbar gegen Polizeikräfte oder gegen polizeiliche Einrichtungen oder Ausrüstungsgegenstände gerichtet haben. 1. Wie viele politisch motivierte Straftaten im März 2014 insgesamt sind der Bundesregierung bislang differenziert nach Phänomenbereichen bekannt geworden? 2. Wie viele dieser politisch motivierten Straftaten sind jeweils den Themenfeldern bzw. Angriffszielen a) Hasskriminalität, b) Fremdenfeindlichkeit, c) Antisemitismus, d) Polizei, e) Konfrontation gegen rechts bzw. gegen links (nur für PMK-links bzw. nur PMK-rechts) zugeordnet worden? 3. Wie viele politisch motivierte Gewalttaten im März 2014 sind der Bundesregierung bislang differenziert nach Phänomenbereichen bekannt geworden ? 4. Wie viele dieser politisch motivierten Gewalttaten sind jeweils den Themenfeldern bzw. Angriffszielen a) Hasskriminalität, b) Fremdenfeindlichkeit, c) Antisemitismus, d) Polizei, e) Konfrontation gegen rechts bzw. gegen links (nur für PMK-links bzw. nur für PMK-rechts) zugeordnet worden? 5. Wie viele Propagandadelikte (§§ 86, 86a des Strafgesetzbuchs) im März 2014 sind der Bundesregierung bislang differenziert nach Phänomenbereichen bekannt geworden? 6. Wie viele dieser Propagandadelikte sind jeweils den Themenfeldern a) Hasskriminalität, b) Fremdenfeindlichkeit, c) Antisemitismus, zugeordnet worden? Deutscher Bundestag – 18. Wahlperiode – 3 – Drucksache 18/1043 7. Wie viele Verletzte und gegebenenfalls auch wie viele Todesopfer im März 2014 sind der Bundesregierung bislang infolge politisch motivierter Straftaten differenziert nach Phänomenbereichen bekannt geworden? 8. Wie viele dieser Verletzten und gegebenenfalls auch Todesopfer sind Opfer einer politisch motivierten Straftat, die den Themenfeldern bzw. Angriffszielen a) Hasskriminalität, b) Fremdenfeindlichkeit, c) Antisemitismus, d) Polizei, e) Konfrontation gegen rechts bzw. gegen links (nur für PMK-links bzw. nur für PMK-rechts) zugeordnet worden ist (bitte die Angaben jeweils nach Phänomenbereichen aufschlüsseln)? 9. Wie viele Täter bzw. Tatverdächtige sind infolge der in der Antwort zu Frage 1 genannten Straftaten a) ermittelt, b) festgenommen, c) in Untersuchungshaft genommen worden (bitte die Angaben jeweils nach Phänomenbereichen aufschlüsseln )? 10. Wie vielen dieser Täter bzw.Tatverdächtigen wird eine politisch motivierte Straftat vorgeworfen, die den Themenfeldern bzw. Angriffszielen a) Hasskriminalität, b) Fremdenfeindlichkeit, c) Antisemitismus, d) Polizei, e) Konfrontation gegen rechts bzw. gegen links (nur für PMK-links bzw. nur für PMK-rechts) zugeordnet worden ist (bitte die Angaben jeweils nach Phänomenbereichen aufschlüsseln)? Die Fragen 1 bis 10 werden wegen ihres Sachzusammenhangs gemeinsam beantwortet . Für den Monat Februar 2014 sind dem BKA bislang (Stand: 28. März 2014) insgesamt 1 467 politisch motivierte Straftaten, darunter 101 Gewalttaten und 738 Propagandadelikte, gemeldet worden. 59 Personen wurden infolge dieser Straftaten verletzt. Bis zum Stichtag konnten 636 Tatverdächtige ermittelt werden ; 23 von ihnen wurden vorläufig festgenommen. Es wurden zwei Haftbefehle erlassen. Die Aufteilung der vorläufigen Zahlen auf die einzelnen Phänomenbereiche, die abgefragten Themenfelder und die Angriffsziele der politisch motivierten Kriminalität stellt sich wie folgt dar: Drucksache 18/1043 – 4 – Deutscher Bundestag – 18. 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