Die Antwort wurde namens der Bundesregierung mit Schreiben des Bundesministeriums für Bildung und Forschung vom 17. November 2016 übermittelt. Die Drucksache enthält zusätzlich – in kleinerer Schrifttype – den Fragetext. Deutscher Bundestag Drucksache 18/10431 18. Wahlperiode 23.11.2016 Antwort der Bundesregierung auf die Kleine Anfrage der Abgeordneten Beate Walter-Rosenheimer, Volker Beck (Köln), Kai Gehring, weiterer Abgeordneter und der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN – Drucksache 18/10197 – Integration durch Bildung – Stand: Herbst 2016 V o r b e m e r k u n g d e r F r a g e s t e l l e r Die Integration hunderttausender Flüchtlinge durch Bildung ist eine zentrale Gemeinschaftsaufgabe, der sich Politik, Wirtschaft und Zivilgesellschaft gemeinsam annehmen müssen. Bereits vor Inkrafttreten des Integrationsgesetzes im Sommer 2016 haben Zivilgesellschaft, Kommunen, Länder, Bundeseinrichtungen und nicht zuletzt die Wirtschaft vieles getan, um Flüchtlingen durch den Zugang zu Bildungs- und Qualifizierungsangeboten das Ankommen in Deutschland und den Schritt in ein eigenständiges Leben zu ermöglichen. Mit dem Integrationsgesetz hat die Bundesregierung schließlich den Versuch unternommen , Bildungs- und Qualifizierungsangebote für Flüchtlinge zu strukturieren und Zugangshürden für bestimmte Gruppen gesenkt. Gleichwohl bleibt insbesondere durch die Knüpfung des Förderzugangs an die „gute“ bzw. „schlechte“ Bleibeperspektive im Asylverfahren eine große Gruppe der Neuankommenden nach wie vor von früher Teilhabe ausgeschlossen. Das Konstrukt der Bleibeperspektive knüpft jedoch notwendigerweise an die pauschalisierende Betrachtung von Gruppen an und sagt daher nichts über die individuelle Bleibeperspektive aus, die zu beurteilen weiterhin in der ausschließlichen Kompetenz des Bundesamtes für Migration und Flüchtlinge bleibt. Daher ist die Differenzierung nach der Bleibeperspektive bei der Wahrnehmung von sozialen und wirtschaftlichen Rechten nach Auffassung der Fragesteller nicht gerechtfertigt. Zunehmend wird auch Kritik laut, dass die Umsetzung des Integrationsgesetzes in den Ländern dem vom Bundesgesetzgeber intendierten Ziel, die Integration in den Ausbildungsmarkt zu fördern, teilweise zuwiderläuft. So beklagt beispielsweise der Bayerische Industrie- und Handelskammertag (BIHK e. V.), dass sich die Aussichten von Flüchtlingen auf eine Lehrstelle aufgrund der restriktiven Auslegung des Gesetzes durch das bayerische Innenministerium erheblich verschlechtert hätten (www.bihk.de/bihk/bihk/Nachrichten/Presse/3-2- modell-19.10.2016-.html). Neben einem ausreichenden Angebot an qualitativ hochwertigen Bildungsangeboten sowie niedrigschwelligen Zugängen hängt die Frage, ob Integration langfristig erfolgreich sein wird, darüber hinaus aber auch maßgeblich von einer effektiven und effizienten Koordinierung der unterschiedlichen Maßnahmen und Programme ab. Vorabfassung - w ird durch die lektorierte Version ersetzt. Drucksache 18/10431 – 2 – Deutscher Bundestag – 18. Wahlperiode 1. Betrachtet die Bundesregierung die effektive und effiziente Koordination der verschiedenen Bildungs- und Qualifizierungsangebote als ihre Aufgabe, und wenn ja, wie, und in welchem Ressort erfolgt diese Koordination, und wenn nein, warum nicht? Die Bundesregierung hat eine Gesamtstrategie zur Sprachförderung und Integration von Flüchtlingen unter dem übergeordneten Ziel entwickelt, den Menschen, die in Deutschland Schutz gefunden haben oder eine gute Bleibeperspektive haben und über längere Zeit bleiben werden, so schnell wie möglich das Erlernen der deutschen Sprache zu ermöglichen, sie – je nach ihren Bedürfnissen und Voraussetzungen – in Ausbildung, Studium oder Arbeit zu bringen und sie in die Gesellschaft zu integrieren. Durch die Einbeziehung aller Ressorts der Bundesregierung konnten die verschiedenen Maßnahmen unter Nutzung der jeweiligen integrationsspezifischen Erkenntnisse und unter Einbeziehung der vorhandenen und bereits erprobten Regelinstrumente zeitnah umgesetzt werden. Diese Strategie ist jedoch nicht unveränderlich, sondern sie muss ggf. in Anbetracht neuer Herausforderungen angepasst werden. Durch Monitoring und Evaluation und daraus folgender Optimierung ihrer Integrationsmaßnahmen hat die Bundesregierung bereits Maßnahmen ergriffen, die der Überprüfung der Wirksamkeit und Wirtschaftlichkeit der Integrationsangebote dienen. U. a. durch die Berichte an den Haushaltsausschuss hat die Bundesregierung Transparenz über die wesentlichen Maßnahmen hergestellt sowie die Verzahnung bzw. Abgrenzung der Maßnahmen der Ressorts dargestellt. Um den Austausch und die damit verbundene Transparenz, Koordinierung und Qualitätssicherung weiter zu intensivieren, wird die Bundesregierung die Maßnahmen zur Integration von Flüchtlingen in einer interministeriellen Arbeitsgruppe unter gemeinsamer Federführung des Bundesministeriums des Innern (BMI), des Bundesministeriums für Arbeit und Soziales (BMAS) und der Beauftragten der Bundesregierung für Migration, Flüchtlinge und Integration (IntB) begleiten . In dieser soll – unter Berücksichtigung und ggf. Hinterfragen bestehender Maßnahmen – insbesondere der Austausch über künftige Vorhaben und Projekte erfolgen. Über die Fortentwicklung der Gesamtstrategie der Bundesregierung, die Effizienz und Wirksamkeit bestehender Maßnahmen sowie über neue Maßnahmen , Projekte und Initiativen wird die interministerielle Arbeitsgruppe einmal jährlich einen Bericht vorlegen. Dieser soll weiterhin Transparenz schaffen, über die Arbeit der Bundesregierung informieren und sich auch an die Adressaten der Maßnahmen, Fachpublikum, ehrenamtlich Engagierte und die Länder richten. 2. Welche Bildungs- und Qualifizierungsangebote zur Integration von Flüchtlingen stellen nach Kenntnis der Bundesregierung die Länder bereit, und inwiefern sind diese Angebote zwischen Bund und Ländern abgestimmt bzw. miteinander verzahnt? Im Hinblick auf die Abstimmung und Verzahnung von Bildungs- und Qualifizierungsangeboten für Geflüchtete findet zwischen Bund und Ländern ein kontinuierlicher Austausch statt, der im Zuge der Ausweitung und Intensivierung von Maßnahmen der Integration verstärkt wurde. Das gemeinsame Konzept von Bund und Ländern für die erfolgreiche Integration von Flüchtlingen vom 22. April 2016 betont die Notwendigkeit eines kohärenten und konsistenten Gesamtansatzes, bei dem die Übergänge stimmig sind und so keine Brüche entstehen. Herausgehobene Bedeutung kommt dabei Bildungsangeboten für alle Altersgruppen und in allen Bildungsbereichen zu, deren Darstellung im gemeinsamen Konzept breiten Raum einnimmt. Vorabfassung - w ird durch die lektorierte Version ersetzt. Deutscher Bundestag – 18. Wahlperiode – 3 – Drucksache 18/10431 Ein permanenter Austausch mit den Ländern findet u. a. im Bund-Länder-Koordinierungsausschuss sowie in anderen Gremien, wie beispielsweise der Allianz für Aus- und Weiterbildung oder künftig dem „Bund-Länder-Treffen Integration“ auf Initiative des Bundesamtes für Migration und Flüchtlinge (BAMF) statt. Gemäß der verfassungsmäßigen Zuständigkeiten im föderalen Staat haben die Länder insbesondere Maßnahmen und Angebote zur schulischen, beruflichen und hochschulischen Bildung junger Geflüchteter ausgebaut und weiterentwickelt. Im Hinblick auf Engagement und Aktivitäten der Länder kann auf die „Erklärung der Kultusministerkonferenz zur Integration von jungen Geflüchteten durch Bildung verwiesen“ werden (www.kmk.org/fileadmin/Dateien/pdf/PresseUnd Aktuelles/2016/RS2016-377_355-KMK_TOP4-Fluechtlinge-KMK-Erklaerung- A2_-_Internet.pdf). 3. Welche Bildungs- und Qualifizierungsangebote zur Integration von Flüchtlingen bietet das bzw. die a) Bundesministerium für Bildung und Forschung, Das Maßnahmenpaket des Bundesministeriums für Bildung und Forschung (BMBF) für Flüchtlinge umfasst u. a. Maßnahmen zur Sprachförderung, zur Erkennung von Kompetenzen und Potenzialen sowie zum Einstieg und zur Integration in Ausbildung, Studium und Beruf, darunter: Programm „Einstieg Deutsch“; Programm „Lesestart für Flüchtlingskinder“; Nutzung des Anerkennungsgesetzes; Anerkennung von Kompetenzen aus non-formalen und informellen Bildungsprozessen ; Nutzung erfolgreicher Instrumente der „Bildungsketten“ (vgl. Antwort zu Frage 4); Wege in Ausbildung/Berufsorientierung für Flüchtlinge (vgl. Antwort zu Frage 4); Ausbau des KAUSA-Netzwerks (Koordinierungsstelle Ausbildung und Migration ) und Verdopplung der KAUSA-Servicestellen; Stärkung der interkulturellen Kompetenz des Ausbildungspersonals: Seminarreihe und digitalgestütztes Training; E-Learning-Qualifikationskonzept für Personengruppen im Umgang mit traumatisierten Geflüchteten („SHELTER“); kommunale Koordinierung der Bildungsangebote für Neuzugewanderte (vgl. Antwort zu Frage 5); Ausbau des Programms „Kultur macht stark“; Ermittlung von Studienvoraussetzungen und Fähigkeiten von Flüchtlingen; Unterstützung von Studierenden-Initiativen; Förderung von Sprache und Propädeutik an Studienkollegs und Hochschulen; Projekt: „Unsere Zukunft. Mit Dir!“ (Avicenna-Studienwerk); Digitale Lernoption für studierfähige Flüchtlinge („Kiron Open Higher Education “). Vorabfassung - w ird durch die lektorierte Version ersetzt. Drucksache 18/10431 – 4 – Deutscher Bundestag – 18. Wahlperiode b) Bundesministerium für Arbeit und Soziales, Das BMAS stellt folgende Bildungs- und Qualifizierungsangebote bereit: Grundangebot: Eingliederungsinstrumente des SGB II und des SGB III: Das gesetzliche Instrumentarium von SGB II und SGB III bietet sowohl für die Eingliederung in den Arbeitsmarkt als auch für die Förderung der Berufsausbildung und der beruflichen Weiterbildung bei Vorliegen der gesetzlichen Fördervoraussetzungen ein breites Spektrum an Maßnahmen. Bereits als Gestattete und auch als Geduldete haben Flüchtlinge Zugang zu ausgewählten Leistungen nach dem SGB III (zum Teil nach einer bestimmten Voraufenthaltszeit, zum Teil für Gestattete nur, wenn sie eine gute Bleibeperspektive aufweisen bzw. in Abhängigkeit von der Ausgestaltung der Beschäftigungserlaubnis). Alle anerkannten Schutzsuchenden (anerkannte Flüchtlinge, Asylberechtigte und subsidiär Schutzberechtigte sowie Kontingent- oder Resettlement-Flüchtlinge nach § 23 Aufenthaltsgesetz (AufenthG)) haben Zugang zu den Leistungen sowohl des SGB II als auch ggf. des SGB III, sofern sie die weiteren erforderlichen Zugangsvoraussetzungen erfüllen. Damit wird durch das Instrumentarium von SGB II und SGB III das gesamte zeitliche Spektrum der Integration abgedeckt. Berufsbezogene Deutschsprachförderung: Am 1. Juli 2016 ist die Verordnung über die berufsbezogene Deutschsprachförderung (Deutschförderverordnung – DeuFöV) in Kraft getreten. Damit hat das BMAS eine aus Bundesmitteln finanzierte berufsbezogene Deutschsprachförderung als Regelinstrument eingeführt. Sie wird das Ende 2017 auslaufende ESF-BAMF-Programm zur berufsbezogenen Deutschsprachförderung zunächst ergänzen und später ablösen. Die berufsbezogene Deutschsprachförderung wurde entsprechend den Sprachniveaus nach dem Gemeinsamen Europäischen Referenzrahmen für Sprachen (GER) modularisiert (von B1 zu B2, von B2 zu C1, von C1 zu C2). ESF-BAMF Programm zur berufsbezogenen Deutschsprachförderung; Förderprogramm Integration durch Qualifizierung (IQ); ESF-Integrationsrichtlinie Bund, Handlungsschwerpunkt Integration von Asylbewerberinnen, Asylbewerbern und Flüchtlingen (IvAF); Flüchtlingsintegrationsmaßnahmen (FIM). c) Bundesministerium für Familie, Senioren, Frauen und Jugend, Das Bundesministerium für Familie, Senioren, Frauen und Jugend (BMFSFJ) fördert folgende Projekte und Programme zu Bildung und Qualifizierung im Bereich der Integration von Flüchtlingen: Richtlinien Garantiefonds-Hochschule; Bundesprogramm „Sprach-Kitas: Weil Sprache der Schlüssel zur Welt ist“; ESF-Programm „Stark im Beruf – Mütter mit Migrationshintergrund steigen ein“; Gleichstellungspolitisches Modellprogramm zur Arbeitsmarktintegration weiblicher Flüchtlinge; Bundesprogramm „Willkommen bei Freunden – Bündnisse für junge Flüchtlinge “; Vorabfassung - w ird durch die lektorierte Version ersetzt. Deutscher Bundestag – 18. Wahlperiode – 5 – Drucksache 18/10431 Öffnung der Jugendmigrationsdienste (JMD) für Flüchtlinge (jmd2start an 24 Standorten) und JMD-Begleitung während der Integrationskurse; Aktion zusammen wachsen (AZW); ESF-Bundesprogramm Elternchance II; Projekt „It’s Our Turn, Politik braucht Vielfalt. Politik braucht Dich!“. d) Bundesministerium des Innern, Kernstück des staatlichen Bildungsangebotes zur Integration im Zuständigkeitsbereich des BMI ist der Integrationskurs. Er besteht aus einem Sprachkurs mit 600 Unterrichtsstunden und einem Orientierungskurs, dessen Unterrichtsstunden im Zuge des Integrationsgesetzes von 60 auf 100 erhöht wurden. Spezielle Integrationskurse mit bis zu 1 000 Unterrichtsstunden gibt es darüber hinaus etwa für Frauen, Jugendliche und Analphabeten. Die frühzeitige Sprach- und Wertevermittlung ist sehr wichtig für eine erfolgreiche Integration. Daher steht der Integrationskurs nicht nur anerkannten Asylberechtigten, Flüchtlingen und subsidiär Schutzberechtigten, sondern seit Herbst 2015 auch Asylbewerbern mit guter Bleibeperspektive offen. Der Integrationskurs fügt sich in die Gesamtsystematik der Integrationsförderung der Bundesregierung ein. Im Bereich Sprachvermittlung erfolgt der modulare Aufbau der einzelnen Integrationsmaßnahmen im Rahmen des Gesamtprogramms Sprache. Das Gesamtprogramm Sprache verzahnt die allgemeine und berufsbezogene Sprachförderung miteinander. Die berufsbezogene Deutschsprachförderung wurde auf das Angebot der Integrationskurse abgestimmt und baut auf dieses auf, um einen nahtlosen Übergang vom Integrationskurs in das System der berufsbezogenen Deutschsprachförderung zu gewährleisten. e) Bundesministerium für Wirtschaft und Energie, Das Bundesministerium für Wirtschaft und Energie (BMWi) bietet – teilweise in Kooperation mit der Wirtschaft – folgende Bildungs- und Qualifizierungsangebote zur Integration von Flüchtlingen: sog. Willkommenslotsen bei den Kammern und sonstigen Organisationen der Wirtschaft; das Netzwerk „Unternehmen integrieren Flüchtlinge; das Kompetenzzentrum Fachkräftesicherung; das BQ-Portal zur Anerkennung ausländischer Berufsabschlüsse; Informations- und Beratungsangebote zur Förderung der Selbständigkeit von Flüchtlingen; Förderung eines Pilotprojekts „Gründerpatenschaften“ zur Unterstützung gründungsinteressierter bzw. -williger Flüchtlinge durch erfahrene Unternehmer (geplanter Projektstart im Frühjahr 2017). Auch die Allianz für Aus- und Weiterbildung (Bündnis aus Bund, Bundesagentur für Arbeit, Wirtschaft, Gewerkschaften und Ländern) hat sich die Integration von einheimischen und geflüchteten Menschen in Ausbildung zum Ziel gesetzt. Vorabfassung - w ird durch die lektorierte Version ersetzt. Drucksache 18/10431 – 6 – Deutscher Bundestag – 18. Wahlperiode f) Beauftragte für Migration, Flüchtlinge und Integration, und inwiefern sind diese Angebote aufeinander abgestimmt? Die Beauftragte der Bundesregierung für Migration, Flüchtlinge und Integration (IntB) bietet im Bereich Bildung und Qualifizierung keine eigenen Angebote für Flüchtlinge. Wie in § 93 und § 94 AufenthG festgehalten, unterstützt sie entsprechende Maßnahmen der Bundesregierung und gibt Anregungen für die Weiterentwicklung der Integrationspolitik. Zur Abstimmung der Angebote wird auf die Antwort zu Frage 1 hingewiesen. 4. Welche Konzepte zur Verzahnung von allgemeiner und beruflicher Bildung bestehen nach Kenntnis der Bundesregierung derzeit, und wie sind die jeweiligen Erfahrungen mit diesen Konzepten? Zentrales Instrument zur Verzahnung von allgemeiner und beruflicher Bildung ist die Initiative „Abschluss und Anschluss – Bildungsketten bis zum Ausbildungsabschluss “, die gemeinsam von Bundesregierung und Bundesagentur für Arbeit (BA) gestartet wurde und über bilaterale Vereinbarungen mit Ländern gestaltet wird. In den Vereinbarungen werden auf der Grundlage eines Gesamtkonzeptes des Landes zum Übergang von der Schule in den Beruf die unterschiedlichen Angebote und Strukturen der Partner miteinander verzahnt, um effizient und effektiv die Verbindung von allgemeiner und beruflicher Bildung zu erreichen. Die Instrumente der „Bildungsketten“ werden auch für Geflüchtete genutzt. So sind ca. 3,1 Prozent der Teilnehmerinnen und Teilnehmer des Berufsorientierungsprogramms des BMBF (BOP) junge Geflüchtete. Rückmeldungen der Bildungsträger , die die Maßnahmen durchführen, berichten von hoher Integrationskraft dieser praktisch orientierten Maßnahmen. Sozial benachteiligte Jugendliche – einschließlich der Zielgruppe der jungen Flüchtlinge – werden vom Bund auf der Grundlage des § 83 Absatz 1 SGB VIII im Rahmen von Modellvorhaben mit speziellen Programmen und Projekten unterstützt . Das BMFSFJ und das Bundesministerium für Umwelt, Naturschutz, Bau und Reaktorsicherheit (BMUB) fördern seit Anfang 2015 gemeinsam in 177 Modellkommunen das ESF-Modellprogramm „JUGEND STÄRKEN im Quartier“. Die Kommunen schaffen in sozialen Brennpunkten sozialpädagogische Beratungs- und Begleitangebote für schwer erreichbare junge Menschen, die besondere Unterstützung am Übergang von der Schule zum Beruf brauchen (§ 13 SGB VIII). Eine Teilnahme junger Flüchtlinge ist grundsätzlich möglich. Allerdings entscheiden die beteiligten Kommunen selbst, für welche konkreten Zielgruppen sie Projekte auflegen und inwieweit die Projekte für Flüchtlinge geöffnet werden können. Im Projekt „JUGEND STÄRKEN: 1000 Chancen“ unterstützen die Wirtschaftsjunioren Deutschland junge Menschen mit schwierigen Ausgangsbedingungen, insbesondere auch junge Menschen mit Migrationshintergrund und junge Flüchtlinge, beim Übergang in Ausbildung und Arbeit. Durch niedrigschwellige, praxisnahe Angebote ermöglichen die jungen Unternehmerinnen , Unternehmer und Führungskräfte den jungen Menschen erste Zugänge zur lokalen Arbeitswelt. Dabei arbeiten sie eng mit Angeboten und Netzwerken der Jugendhilfe zusammen. Das Projekt beruht im Wesentlichen auf dem ehrenamtlichen Engagement vor Ort. Für junge, nicht mehr schulpflichtige Flüchtlinge (Asylberechtigte und anerkannte Flüchtlinge sowie Asylbewerber oder Geduldete mit Arbeitsmarktzugang) bietet die BA die Maßnahme „Perspektive für junge Flüchtlinge (PerjuF)“ an. Ziel Vorabfassung - w ird durch die lektorierte Version ersetzt. Deutscher Bundestag – 18. Wahlperiode – 7 – Drucksache 18/10431 ist es, jungen Flüchtlingen Orientierung im deutschen Ausbildungs- und Beschäftigungssystem zu geben, ihnen Kenntnisse über den deutschen Ausbildungs- und Arbeitsmarkt zu vermitteln und damit auf eine eigenständige Berufswahlentscheidung vorzubereiten. Ähnlich ausgerichtet ist die gemeinsame Qualifizierungsinitiative von Bund, BA und Zentralverband des Deutschen Handwerks (ZDH) „Wege in Ausbildung für Flüchtlinge“. Hier schließt an die BA-Maßnahme „Perspektive für junge Flüchtlinge im Handwerk (PerjuF-H)“ die Maßnahme des Bundes „Berufsorientierung für Flüchtlinge“ (BOF) an, in der eine vertiefte fachliche Berufsorientierung mit Vermittlung von Fachsprache angeboten wird. Ziel ist die Vermittlung der jungen Flüchtlinge in eine Ausbildung im Handwerk. Das Programm BOF ist ebenfalls offen für Absolventinnen und Absolventen der beruflichen Schulen, die die erforderlichen Kenntnisse aufweisen. Erfahrungen mit dem Ansatz werden erst zum kommenden Ausbildungsjahr vorliegen. 5. In welchem Maße wurden die Bundeshaushaltsmittel zur kommunalen Koordinierung der Bildungsangebote für Neuzugewanderte bisher abgerufen? Für die zwischenzeitlich 232 bewilligten Förderanträge zur Koordinierung der Bildungsangebote für Neuzugewanderte wurden von den Kommunen bisher (Stand: 10. November 2016) Mittel in Höhe von rund 1 Mio. Euro abgerufen. 6. Wie viele Asylbewerberinnen und Asylbewerber, Inhaberinnen und Inhaber eines Aufenthaltstitels aus humanitären Gründen (Kapitel 2 Abschnitt 5 des Aufenthaltsgesetzes – AufenthG) und Geduldete befinden sich nach Kenntnis der Bundesregierung derzeit in a) geringqualifizierter Beschäftigung (bitte nach Ländern und Aufenthaltstiteln aufschlüsseln), b) schulischer, betrieblicher oder außerbetrieblicher Berufsausbildung (bitte nach Ländern, Berufsgruppen und Aufenthaltstiteln aufschlüsseln), c) Ausbildungsvorbereitung (bitte nach Ländern und Aufenthaltstiteln aufschlüsseln )? Angaben zu Beschäftigten liegen in der gewünschten Unterscheidung nicht vor, weil der Aufenthaltsstatus in der Beschäftigungsstatistik der BA nicht erfasst wird. Der Bundesregierung liegen keine Daten zur Zahl der Asylbewerberinnen und Asylbewerber, Inhaberinnen und Inhaber eines Aufenthaltstitels aus humanitären Gründen (Kapitel 2 Abschnitt 5 AufenthG) und Geduldete in schulischer Berufsausbildung vor. In der Schulstatistik erfolgt eine Differenzierung nur nach Staatsangehörigkeit , nicht nach Aufenthaltsstatus. Die Schulstatistik liegt in der Zuständigkeit der Länder. Valide Aussagen zu Asylbewerberinnen und Asylbewerbern, Geduldeten sowie anerkannten Flüchtlingen, die in Deutschland eine Ausbildung absolvieren, sind der Bundesregierung anhand der vorliegenden Daten nicht möglich. Grund hierfür ist, dass weder die Merkmale „Asylbewerber/-in“ oder „geflüchtete Person“ noch Angaben zum Aufenthaltsstatus in der Berufsbildungsstatistik der statistischen Ämter des Bundes und der Länder erfasst werden. Die Teilnahme von geflüchteten Menschen an einer außerbetrieblichen Ausbildung kann nachgewiesen werden für Teilnehmer, die von den Arbeitsagenturen oder Jobcentern gefördert werden. Seit Juni 2016 wird in den Arbeitsmarktstatis- Vorabfassung - w ird durch die lektorierte Version ersetzt. Drucksache 18/10431 – 8 – Deutscher Bundestag – 18. Wahlperiode tiken der BA sukzessive die neue Dimension Aufenthaltsstatus veröffentlicht. Daher kann für einige Monate des Jahres 2016 bereits die statistische Berichterstattung nach Staatsangehörigkeiten durch das Konzept „Personen im Kontext Fluchtmigration“ ergänzt werden. Diese Personengruppe umfasst Personen, die sich aufgrund einer Duldung, einer Aufenthaltsgestattung oder einer Aufenthaltserlaubnis Flucht (Summe verschiedener humanitärer Aufenthaltstitel) in Deutschland aufhalten. Nach den jüngsten Angaben der Statistik der BA für Juli 2016 waren bundesweit 173 Personen im Kontext von Fluchtmigration in einer solchen geförderten außerbetrieblichen Berufsausbildung. Der Zugang in außerbetriebliche Berufsausbildung steht anerkannten Flüchtlingen, subsidiär Schutzberechtigten und Asylberechtigten offen. Ergebnisse nach Ländern können Tabelle 1 entnommen werden. Eine Unterscheidung nach Berufen ist aufgrund der geringen Fallzahl nicht sinnvoll. Tabelle 1: Bestand an Teilnehmenden in ausgewählten arbeitsmarktpolitischen Instrumenten, Deutschland und Länder, Juli 2016 1) Die statistische Abgrenzung "Personen im Kontext von Fluchtmigration" umfasst Ausländer mit einer Aufenthaltsgestattung , einer Aufenthaltserlaubnis Flucht und einer Duldung. *) Aus Datenschutzgründen und Gründen der statistischen Geheimhaltung werden Zahlenwerte von 1 oder 2 und Daten, aus denen rechnerisch auf einen solchen Zahlenwert geschlossen werden kann, anonymisiert. Quelle: Statistik der BA darunter 1 2 Deutschland, darunter 21.731 173 01 Schlesw ig-Holstein 778 3 02 Hamburg 379 7 03 Niedersachsen 2.064 19 04 Bremen 248 * 05 Nordrhein-Westfalen 5.827 42 06 Hessen 2.090 33 07 Rheinland-Pfalz 1.112 4 08 Baden-Württemberg 1.885 16 09 Bayern 1.932 31 10 Saarland 276 * 11 Berlin 493 4 12 Brandenburg 435 - 13 Mecklenburg-Vorpommern 986 3 14 Sachsen 1.593 5 15 Sachsen-Anhalt 995 * 16 Thüringen 636 * Personen im Kontext von Fluchtmigration 1) Region (Wohnort) Außerbetriebliche Berufsausbildung Insgesamt Vorabfassung - w ird durch die lektorierte Version ersetzt. Deutscher Bundestag – 18. Wahlperiode – 9 – Drucksache 18/10431 Soweit die Teilnehmer an Maßnahmen der Ausbildungsvorbereitung durch Arbeitsagenturen oder Jobcenter gefördert werden, liegen Daten aus der Förderstatistik der BA vor. Danach nahmen im Juli 2016 bundesweit 1 284 geflüchtete Menschen an Maßnahmen der Berufseinstiegsbegleitung, 287 an Berufsvorbereitenden Bildungsmaßnahmen und 1 034 an einer Einstiegsqualifizierung teil. Ergebnisse nach Ländern können Tabelle 2 entnommen werden. Tabelle 2: Bestand an Teilnehmenden in ausgewählten arbeitsmarktpolitischen Instrumenten, Deutschland und Länder Juli 2016 1) Die statistische Abgrenzung "Personen im Kontext von Fluchtmigration" umfasst Ausländer mit einer Aufenthaltsgestattung , einer Aufenthaltserlaubnis Flucht und einer Duldung. *) Aus Datenschutzgründen und Gründen der statistischen Geheimhaltung werden Zahlenwerte von 1 oder 2 und Daten, aus denen rechnerisch auf einen solchen Zahlenwert geschlossen werden kann, anonymisiert. Quelle: Statistik der Bundesagentur für Arbeit 7. Wie wird die duale Ausbildung von Menschen mit Fluchterfahrung nach Einschätzung der Bundesregierung als Qualifizierungsweg angenommen? Repräsentative Erhebungen zu der Frage liegen der Bundesregierung nicht vor. Für eine eindeutige Einschätzung ist es zudem noch sehr früh, denn für junge Flüchtlinge stehen in der Regel zunächst Integrations- und Sprachkurse sowie Berufsorientierung und Berufsvorbereitung im Mittelpunkt, bevor eine qualifizierte Berufsausbildung angegangen werden kann. darunter darunter darunter 1 2 7 8 13 14 Deutschland, darunter 59.597 1.284 27.890 287 11.106 1.034 01 Schlesw ig-Holstein 1.873 36 910 * 677 35 02 Hamburg 1.222 55 291 12 248 30 03 Niedersachsen 6.654 187 2.732 27 880 92 04 Bremen 392 15 225 - 159 62 05 Nordrhein-Westfalen 10.340 294 6.717 82 3.287 150 06 Hessen 3.489 88 2.410 35 730 94 07 Rheinland-Pfalz 3.589 49 1.557 14 654 71 08 Baden-Württemberg 7.374 168 3.127 46 1.199 124 09 Bayern 8.427 138 3.977 41 1.255 186 10 Saarland 654 11 508 6 140 16 11 Berlin 2.404 69 962 9 239 54 12 Brandenburg 2.027 20 1.083 * 467 38 13 Mecklenburg-Vorpommern 1.873 20 551 - 262 7 14 Sachsen 4.721 40 1.152 8 390 18 15 Sachsen-Anhalt 2.494 48 946 3 335 32 16 Thüringen 2.049 45 740 * 175 25 Personen im Kontext von Fluchtmigration 1) Personen im Kontext von Fluchtmigration 1) Berufseinstiegsbegleitung Berufsvorbereitende Bildungsmaßnahmen Einstiegsqualif izierung Insgesamt Insgesamt Insgesamt Personen im Kontext von Fluchtmigration 1) Vorabfassung - w ird durch die lektorierte Version ersetzt. Drucksache 18/10431 – 10 – Deutscher Bundestag – 18. Wahlperiode 8. Wie hoch schätzt die Bundesregierung den Anteil derjenigen, die über Ausbildung in den Arbeitsmarkt einmünden in Relation zur direkten Arbeitsaufnahme sowie dem Verbleib in Arbeitslosigkeit, und welche Konsequenzen zieht die Bundesregierung aus dieser Einschätzung? Der Bundesregierung liegen dazu keine repräsentativen Erhebungen vor. Aus der Beschäftigungs- und Arbeitslosenstatistik der BA können allenfalls Indizien für die Ausbildungsbeteiligung von geflüchteten Menschen benannt werden. Arbeitslose aus den acht zugangsstärksten nichteuropäischen Asylherkunftsländern beenden in Relation zur Beschäftigungsaufnahme am ersten Arbeitsmarkt häufiger ihre Arbeitslosigkeit durch Übergang in eine betriebliche Ausbildung, was mit der Altersstruktur der Personengruppe zusammenhängen dürfte. Im Zeitraum November 2015 bis Oktober 2016 kamen auf 100 Beschäftigungsaufnahmen von Arbeitslosen aus den acht zugangsstärksten nichteuropäischen Asylherkunftsländern sieben Abmeldungen aus Arbeitslosigkeit wegen Übergang in eine betriebliche oder außerbetriebliche Berufsausbildung. Für alle Arbeitslosen belief sich der Vergleichswert auf drei Abmeldungen. Bei den Verbleibrisiken zeigt sich, dass die monatsdurchschnittliche Abgangsrate von Arbeitslosen aus den acht nichteuropäischen Asylherkunftsländern im Zeitraum von November 2015 bis Oktober 2016 mit 26,1 Prozent etwas größer ausfiel als für alle Arbeitslosen mit 23,7 Prozent. Allerdings wird der Abgang aus Arbeitslosigkeit von geflüchteten Menschen stark geprägt durch den Einsatz arbeitsmarktpolitischer Instrumente und von Integrationskursen des BAMF. Abgänge von Arbeitslosen in qualifizierende Maßnahmen (einschließlich Integrationskursen ) werden in der Abgangskategorie „Sonstige Ausbildung/Maßnahmen“ erfasst . Bei Arbeitslosen aus den nichteuropäischen Asylherkunftsländern beträgt der Anteil dieser Abgangskategorie 62 Prozent im Vergleich zu 22 Prozent für alle Arbeitslosen. Der starke Einsatz arbeitsmarktpolitischer Instrumente trägt der Tatsache Rechnung , dass die direkte Integration in den Arbeitsmarkt aufgrund der fehlenden Sprachkenntnisse und der mangelnden formalen Qualifikationen in vielen Fällen nicht möglich ist. Das zeigt sich an der monatsdurchschnittlichen Abgangsrate in Beschäftigung am ersten Arbeitsmarkt/betriebliche Ausbildung/Selbständigkeit, die für Arbeitslose aus den nichteuropäischen Asylherkunftsländern mit 2,4 Prozent erheblich kleiner ausfällt als für alle Arbeitslosen mit 7,1 Prozent. Die Bundesregierung wird auch weiterhin dafür werben, junge geflüchtete Menschen , die länger bei uns bleiben, für eine Berufsausbildung statt einer Einmündung in einfache Tätigkeiten zu gewinnen und hierfür die zur Verfügung stehenden Unterstützungsangebote zu nutzen. 9. Wann wird nach Prognosen der Bundesregierung der Großteil der zwischen Januar 2015 und Oktober 2016 angekommenen und ausbildungsinteressierten Neuzugewanderten in das Ausbildungsgeschehen einmünden? Zur Frage nach dem Zeitpunkt der Einmündung in Ausbildung der zwischen Januar 2015 und Oktober 2016 angekommenen Geflüchteten liegen der Bundesregierung keine spezifischen Erkenntnisse vor. Die Aufnahme einer Ausbildung wird von vielen Faktoren beeinflusst, so z. B. von der Dauer des Asylverfahrens, vom Sprachniveau, von der Teilnahme an vorgeschalteten integrations-, bildungs - und arbeitsmarktpolitischen Maßnahmen sowie vom weiteren, gewünschten Bildungsweg. Vorabfassung - w ird durch die lektorierte Version ersetzt. Deutscher Bundestag – 18. Wahlperiode – 11 – Drucksache 18/10431 10. Wie hoch ist der erwartete Anteil an Einmündungen in a) betriebliche Ausbildung, b) schulische Ausbildung, c) Ausbildungsvorbereitung (bitte jeweils nach Bundesländern und Berufsgruppen aufschlüsseln) für die Jahre 2016, 2017 und 2018? Aus den in der Antwort zu Frage 9 genannten Gründen liegen der Bundesregierung keine Erkenntnisse dazu vor. 11. Auf welche Erkenntnisse stützt die Bundesregierung ihre Prognose? Aus den in der Antwort zu Frage 9 genannten Gründen liegen der Bundesregierung keine Erkenntnisse dazu vor. 12. Inwiefern werden die verschiedenen bundes- und landesseitigen Integrationsstrategien und -angebote im Bildungsbereich nach Kenntnis der Bundesregierung wissenschaftlich begleitet bzw. evaluiert? Generell verpflichtet die Bundeshaushaltsordnung (BHO) bei allen finanzwirksamen Maßnahmen des Bundes zur Durchführung von Erfolgskontrollen. Eine wissenschaftliche Begleitung und Evaluierung der Integrationsmaßnahmen im Bildungsbereich ist unter mehreren Gesichtspunkten von besonderer Bedeutung: Neben einer auch in laufenden Programmen und Maßnahmen gegebenen Möglichkeit der Nachsteuerung aufgrund aktuell gewonnener Erkenntnisse werden auch die Nachhaltigkeit der Maßnahmen sichergestellt und die Abstimmung zwischen den Programmen und Projekten auf Basis wissenschaftlicher, empirisch gesicherter Erkenntnisse ermöglicht. Die Verantwortung für die wissenschaftliche Begleitung und Evaluierung der Bildungs - und Qualifizierungsangebote liegt bei den zuständigen Ressorts. Mehrere Bundesressorts haben Vorhaben aufgesetzt bzw. planen solche Maßnahmen. Zugleich sind der Austausch über und die Auswertung von Evaluationsvorhaben und -ergebnissen Gegenstand der ressortübergreifenden Koordinierung (vgl. Antwort zu Frage 1). Exemplarisch verwiesen werden kann insbesondere auf die Evaluationsmaßnahmen im Hinblick auf die breit angelegten, langjährig erprobten und bewährten Grundangebote für einen weiten Adressatenkreis. Dazu gehören grundlegende Sprach- und Wertvermittlungsangebote wie die Integrationskurse sowie das bestehende Instrumentarium im SGB II und SGB III zur Eingliederung in Ausbildung und Arbeit. Dazu gehören auch Maßnahmen, die – mitunter in Kooperation mit der Wirtschaft – den Einstieg in das Arbeitsleben erleichtern. Diese hinsichtlich ihres Anteils am Haushalt zentralen Maßnahmen sind seit mehreren Jahren erfolgreich im Einsatz und wurden bereits mehrfach evaluiert und optimiert. Vorabfassung - w ird durch die lektorierte Version ersetzt. Drucksache 18/10431 – 12 – Deutscher Bundestag – 18. Wahlperiode 13. Wie beteiligt sich die Bildungsforschung des Bundesministeriums für Bildung und Forschung (BMBF) an der wissenschaftlichen Begleitung und Evaluierung von Bildungs- und Qualifizierungsangeboten, und inwiefern fließen entsprechende Erkenntnisse in die Weiterentwicklung der vom BMBF bereitgestellten Maßnahmen und Programme? Das BMBF misst wissenschaftlicher Begleitung und Evaluierung der Bildungsund Qualifizierungsangebote besondere Bedeutung bei, um beispielsweise Nachsteuerungen zu ermöglichen (vgl. Antwort zu Frage 12). Die Begleitung und Evaluierung der Angebote erfolgt auf Basis des aktuellen Stands der Wissenschaft, u. a. werden auch einschlägige Ergebnisse der Bildungsforschung einbezogen. Das BMBF fördert darüber hinaus Forschungsmaßnahmen, die etwa die Verbesserung der sozial- und wirtschaftswissenschaftlichen Dateninfrastruktur zur Untersuchung der Lebenslagen von Geflüchteten oder die Schaffung einer empirischen Datenbasis zur Integration junger Flüchtlinge in das deutsche Bildungsund Ausbildungssystem zum Gegenstand haben. Insbesondere ist auf folgende Maßnahmen zu verweisen: Integration in das Bildungssystem: Längsschnittliche Befragung und Testung von jungen Flüchtlingen: Die Studie wird vom Leibniz-Institut für Bildungsverläufe e. V. durchgeführt. Verbundprojekt: Konzeption, Durchführung, Datenbereitstellung etc. einer repräsentativen Stichprobe „Geflüchtete Familien“ (GeFam): Kooperationspartner sind das Deutsche Institut für Wirtschaftsforschung (DIW, Abt. Sozioökonomisches Panel – SOEP), die Humboldt-Universität zu Berlin (Berliner Institut für empirische Integrations- und Migrationsforschung), die BA (Institut für Arbeitsmarkt- und Berufsforschung – IAB) und das BAMF. Flucht – Forschung und Transfer: Flüchtlingsforschung in der Bundesrepublik Deutschland: Kooperationspartner im Verbundvorhaben sind das Institut für Migrationsforschung und Interkulturelle Studien (IMIS) an der Universität Osnabrück und Bonn International Center of Conversion (BICC). Generell wird im Rahmen der vom BMBF geförderten Bildungsforschung zum einen empirisch fundiertes wissenschaftliches Wissen über die Aneignung, Diagnose und Förderung sprachlicher Kompetenzen bei Kindern und Jugendlichen erarbeitet , zum anderen trägt das BMBF mit der Forschungsförderung zu mehrsprachiger Bildung dazu bei, das Wissen über den Umgang mit sprachlicher und kultureller Vielfalt in den Bildungseinrichtungen wissenschaftlich zu fundieren. Außerdem fördert das BMBF im Rahmen der Bund-Länder-Initiative „Bildung durch Sprache und Schrift (BiSS)“ Untersuchungen zum Deutscherwerb von neu zugewanderten Kindern und Jugendlichen im Bildungswesen und unterstützt zugleich den fachlichen Austausch von Wissenschaft, Administration und Schulpraxis zur konzeptionellen Weiterentwicklung von Sprachbildungs- und Sprachfördermaßnahmen für Seiteneinsteigerinnen und Seiteneinsteiger in das deutsche Schulsystem. Vorabfassung - w ird durch die lektorierte Version ersetzt. Deutscher Bundestag – 18. Wahlperiode – 13 – Drucksache 18/10431 14. Sind der Bundesregierung Problemanzeigen bekannt, dass sich die vorausschauende Bereitstellung von Bildungs- und Qualifizierungsangeboten aufgrund fehlender Planungsdaten (sogenannte SoKo-Daten) schwierig gestaltet , und wenn ja, wie wird die Bundesregierung sicherstellen, dass trotz fehlender Planungsdaten eine ausreichende Zahl von Bildungsangeboten zur Verfügung gestellt werden kann? 15. Wird die Bundesregierung zukünftig entsprechende Planungsdaten zur Verfügung stellen, und wenn ja, wann und durch wen, und wenn nein, warum nicht? Die Fragen 14 und 15 werden im Zusammenhang beantwortet. Die 11. Integrationsministerkonferenz hat das BMI um eine Analyse gebeten, welche Herausforderungen sich insbesondere infolge der Asylzuwanderung für die Regelsysteme bis zum Ende des Jahres 2017 ergeben. Das Forschungszentrum des Bundesamtes für Migration und Flüchtlinge plant in diesem Zusammenhang , auf der Grundlage vorhandener Untersuchungen und Statistiken eine Analyse zu absehbaren Entwicklungen zu erstellen. Eine entsprechende Studie ist in die Forschungsagenda für 2017 aufgenommen worden. 16. Welche Rolle sieht die Bunderegierung bei der Koordination der beruflichen Bildungs- und Qualifizierungsangebote bei der Allianz für Aus- und Weiterbildung ? In der Allianz für Aus- und Weiterbildung tauschen sich Bundesregierung, Wirtschaft , Gewerkschaften, Länder und BA auch über die Maßnahmen der jeweiligen Partner zur Integration von Flüchtlingen in Ausbildung aus und stärken gemeinsam neue Initiativen. Die Allianz für Aus- und Weiterbildung trägt zu einer engen Abstimmung der diversen Aktivitäten im Kontext beruflicher Bildung bei. 17. An welchen Maßnahmen zur Integration Neuzugewanderter arbeiten die Partner der Allianz für Aus- und Weiterbildung derzeit (bitte nach den Aktivitäten der jeweiligen Partner der Allianz für Aus- und Weiterbildung aufschlüsseln )? Eine Übersicht zu den Aktivitäten der Partner der Allianz für Aus- und Weiterbildung speziell zur Integration geflüchteter Menschen ist auf deren Internetseite unter der Rubrik „Menschen mit Migrationshintergrund und Flüchtlinge“ eingestellt (www.aus-und-weiterbildungsallianz.de). 18. Planen die Partner der Allianz für Aus- und Weiterbildung, anders als im Jahr 2015 im Dezember 2016 wieder die übliche Jahresbilanz vorzulegen, und wenn ja, wann, und mit welchen Ergebnissen, und wenn nein, warum nicht? Die Partner der Allianz für Aus- und Weiterbildung haben bei ihrem jährlichen Spitzentreffen im Juni 2016 bereits eine Bilanz ihrer Aktivitäten nach 18 Monaten Laufzeit vorgelegt (zu den Ergebnissen siehe www.aus-und-weiterbildungs allianz.de). Den Austausch insbesondere zur Lage und zu den Herausforderungen auf dem Ausbildungsmarkt werden die Partner auf Spitzenebene bei ihrem Gespräch am 23. März 2017 fortsetzen. Vorabfassung - w ird durch die lektorierte Version ersetzt. Drucksache 18/10431 – 14 – Deutscher Bundestag – 18. Wahlperiode 19. Inwiefern hält die Bundesregierung die Weisung des Bayerischen Staatsministeriums des Innern vom 1. September 2016 zur Ausbildungsduldung für vereinbar mit dem Regelungszweck des § 60a Absatz 2 Satz 4 AufenthG, die Integration in den Ausbildungs- und Arbeitsmarkt im Interesse aller Beteiligten zu fördern, und wie begründet die Bundesregierung ihre Auffassung aus integrations- und arbeitsmarktpolitischer Perspektive? 20. Inwiefern teilt die Bundesregierung die Auffassung des Bayerischen Staatsministeriums des Innern, dass die Erteilung einer Duldung gemäß § 60a Absatz 2 Satz 4 AufenthG an Ausländerinnen und Ausländer, die keinen Asylantrag gestellt oder ihren Antrag zurückgenommen haben, nicht in Betracht komme, weil dies den Missbrauch des Asylrechts und die Umgehung des Visumserfordernisses befördern würde (vgl. Weisung vom 1. September 2016, S. 17 ff.), obwohl es vielmehr einen erheblichen Anreiz für Geduldete, denen die Beschäftigungserlaubnis verwehrt wird, weil sie zuvor keinen Asylantrag gestellt haben, darstellen dürfte, einen Asylantrag allein deshalb zu stellen, weil ansonsten die Aufnahme einer Beschäftigung unmöglich bliebe? 21. Inwiefern hält die Bundesregierung die Weisung des Bayerischen Staatsministeriums des Innern vom 1. September 2016, auch unbegleitete Minderjährige , die keinen Asylantrag gestellt haben, von der Ausbildungsduldung auszuschließen , für integrations- und bildungspolitisch sachgerecht und vereinbar mit den unabhängig von Staatsangehörigkeit und aufenthaltsrechtlichem Status geltenden Kinderrechten? Die Fragen 19 bis 21 werden im Zusammenhang beantwortet. Nach Artikel 83 des Grundgesetzes für die Bundesrepublik Deutschland werden die ausländerrechtlichen Bestimmungen im Bundesgebiet von den Ländern als eigene Angelegenheit ausgeführt. Insoweit können sie auch die gesetzlichen Bestimmungen für die in ihrem Zuständigkeitsbereich liegenden Ausländerbehörden durch erläuternde Weisungen konkretisieren. 22. Wie viele Ausbildungsverhältnisse zwischen Betrieben und Asylbewerberinnen und Asylbewerbern sowie Geduldeten aus sog. sicheren Herkunftsstaaten mussten nach Kenntnis der Bundesregierung aufgrund einer nicht weiter erteilten Arbeitserlaubnis seit dem 1. September 2015 aufgelöst werden ? Der Bundesregierung liegen hierzu keine Erkenntnisse vor. Die von den Fragestellern abgefragten Daten werden nicht im Ausländerzentralregister (AZR) erfasst . 23. Werden die Auswirkungen der Wohnsitzauflage für anerkannte Flüchtlinge durch die Bundesregierung untersucht bzw. evaluiert, und wenn ja, welche Institution ist damit beauftragt, und wenn nein, warum nicht? Die mit dem Integrationsgesetz eingeführte Wohnsitzregelung nach § 12a Aufenth G soll die nachhaltige Integration von anerkannten international Schutzberechtigten und Inhabern bestimmter anderer humanitärer Aufenthaltstitel fördern. Die Regelung soll der besonderen Situation gerecht werden, die durch den hohen Zugang von Schutzsuchenden entstanden ist. Vor diesem Hintergrund wurde die Geltungsdauer der gesetzlichen Regelung auf drei Jahre befristet. Vorabfassung - w ird durch die lektorierte Version ersetzt. Deutscher Bundestag – 18. Wahlperiode – 15 – Drucksache 18/10431 24. Wie viele Anträge zur Aufhebung einer Wohnsitzauflage wurden nach Kenntnis der Bundesregierung seit Inkrafttreten des Integrationsgesetzes gestellt (bitte nach Ländern aufschlüsseln)? 25. Wie viele Anträge wurden davon nach Kenntnis der Bundesregierung aus Bildungsgründen gestellt (bitte nach Bildungsphasen und Ländern aufschlüsseln )? Die Fragen 24 und 25 werden im Zusammenhang beantwortet. Da der Vollzug der Wohnsitzregelung nach § 12a AufenthG den Ländern obliegt, sind der Bundesregierung keine Angaben zu Anträgen auf Aufhebung einer Wohnsitzregelung bekannt. Vorabfassung - w ird durch die lektorierte Version ersetzt. Satz: Satzweiss.com Print, Web, Software GmbH, Mainzer Straße 116, 66121 Saarbrücken, www.satzweiss.com Druck: Printsystem GmbH, Schafwäsche 1-3, 71296 Heimsheim, www.printsystem.de Vertrieb: Bundesanzeiger Verlag GmbH, Postfach 10 05 34, 50445 Köln, Telefon (02 21) 97 66 83 40, Fax (02 21) 97 66 83 44, www.betrifft-gesetze.de ISSN 0722-8333