Die Antwort wurde namens der Bundesregierung mit Schreiben des Auswärtigen Amts vom 21. November 2016 übermittelt. Die Drucksache enthält zusätzlich – in kleinerer Schrifttype – den Fragetext. Deutscher Bundestag Drucksache 18/10437 18. Wahlperiode 23.11.2016 Antwort der Bundesregierung auf die Kleine Anfrage der Abgeordneten Luise Amtsberg, Dr. Franziska Brantner, Volker Beck (Köln), weiterer Abgeordneter und der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN – Drucksache 18/10121 – Flüchtlingsabkommen mit Ägypten V o r b e m e r k u n g d e r F r a g e s t e l l e r Vor der ägyptischen Küste bei Alexandria ist am 21. September 2016 ein Boot mit schätzungsweise 600 fliehenden Menschen an Bord gekentert, über 100 Menschen sind dabei ums Leben gekommen. Die Internationale Organisation für Migration (IOM) hat jüngst veröffentlicht, dass bei der Überfahrt über das Mittelmeer mittlerweile jeder 85. Geflüchtete ums Leben kommt, während es im Jahr 2015 noch jeder 276. war. Als Grund dafür benennt die IOM unter anderem die Tatsache, dass mangels Alternativen mehr Menschen aus Ägypten und damit über den längeren und gefährlicheren Seeweg fliehen. Nach Libyen ist Ägypten der zweithäufigste Abfahrtsort für Flüchtlingsboote. Bereits im Juni 2016 zeigte sich Frontex Exekutivdirektor Fabrice Leggeri besorgt über die Verlagerung von Fluchtrouten auf die zentrale Mittelmeerroute, auf die immer mehr Schutzsuchende angesichts der Schließung der Balkanroute sowie dem EU-Türkei -Abkommen gezwungen würden. Der EU-Parlamentspräsident Martin Schulz sprach sich in einem am 26. September 2016 erschienenen Interview mit der „Süddeutschen Zeitung“ für den Abschluss eines Flüchtlingsabkommens mit Ägypten nach Vorbild des Abkommens zwischen der Europäischen Union (EU) und der Türkei aus (www. sueddeutsche.de/politik/nach-bootsunglueck-mit-vielen-toten-eu-befuerchtetmassenflucht -aus-aegypten-1.3174453). Auch die Bundeskanzlerin Dr. Angela Merkel hat sich wiederholt für weitere Flüchtlingsabkommen mit den Mittelmeeranrainerstaaten , spezifisch auch mit Ägypten, ausgesprochen, zuletzt am 26. September 2016 (www.heute.de/flucht-und-zuwanderung-merkel-willfluechtlingsdeal -mit-aegypten-und-tunesien-45386022.html). Die Europäische Kommission hat in ihrer Mitteilung zum „neuen Partnerschaftsrahmen “ mit Drittstaaten vom 7. Juni 2016 (http://europa.eu/rapid/pressrelease _IP-16-2072_de.htm) zunächst neun Herkunfts-, Transit- und Aufnahmestaaten für einen „Migrationspakt“ zur Migrationssteuerung und Fluchtursachenbekämpfung vorgeschlagen. Weitere fünf Staaten schlägt die Europäische Kommission längerfristig für eine vertiefte Zusammenarbeit vor, unter anderem auch Ägypten. Allerdings sieht EU-Erweiterungskommissar Johannes Hahn Vorabfassung - w ird durch die lektorierte Version ersetzt. Drucksache 18/10437 – 2 – Deutscher Bundestag – 18. Wahlperiode nach einem Bericht des Nachrichtenmagazins „der Spiegel“ das Flüchtlingsabkommen mit der Türkei „nicht als Blaupause“ für ein entsprechendes Abkommen mit Ägypten oder anderen afrikanischen Staaten und soll diese Position auch gegenüber dem Bundeskanzleramt zur Sprache gebracht haben (AFP-Meldung , 8. Oktober 2016). 1. Wie schätzt die Bundesregierung die derzeitige menschenrechtliche Lage in Ägypten ein? Die Bundesregierung ist über die menschenrechtliche Lage in Ägypten besorgt. Es gibt zahlreiche Fälle von willkürlichen Verhaftungen, von Haft ohne Anklage und von Prozessen, die rechtsstaatlichen Kriterien nicht genügen. Es gibt zudem glaubhafte Berichte über Folter und Misshandlungen in Polizeigewahrsam und von Verschwindenlassen. Neben den Anhängern der Muslimbrüder geraten zunehmend Menschenrechtsverteidigerinnen und Menschenrechtsverteidiger, Gewerkschaftsvertreterinnen und -vertreter, Journalistinnen und Journalisten, Wissenschaftlerinnen und Wissenschaftler, Studentenvertreterinnen und -vertreter, Künstlerinnen und Künstler und friedlich Demonstrierende in den Fokus der Sicherheitsdienste . Menschenrechtsorganisationen sind zudem im Jahr 2016 verstärkt Ziel von repressiven Maßnahmen wie Kontosperrungen, Ausreiseverboten und Ermittlungen geworden. 2. Welchen Einfluss hat die menschenrechtliche Lage im Land auf die Fluchtversuche von Ägypterinnen und Ägyptern nach Europa? Für Migrantinnen und Migranten aus Ägypten sind nach Kenntnis der Bundesregierung wirtschaftliche Gründe (Arbeitslosigkeit, niedrige Einkommen und ähnliches ) das wichtigste Motiv. Dies geht auch aus einer im Jahr 2016 veröffentlichten Studie des Nationalen Koordinationskommitees zur Verhütung und Bekämpfung irregulärer Migration der ägyptischen Regierung („National Coordinating Committee on Preventing and Combating Illegal Migration“ – NCCPIM) hervor, in deren Rahmen 1 000 ägyptische Jugendliche befragt wurden. 3. Welche Informationen liegen der Bundesregierung über die Situation religiöser Minderheiten, wie beispielsweise der Bahai oder der Kopten in Ägypten , vor? Die Religionsfreiheit ist in Ägypten verfassungsrechtlich garantiert, gleichwohl ist für religiöse Minderheiten die praktische Ausübung ihrer Religion nur eingeschränkt möglich. Religiöse Minderheiten sind oftmals Opfer von Diskriminierungen und teilweise auch von Gewalt. Nach dem Sturz von Staatspräsident Mursi im Juli 2013 und der gewaltsamen Räumung der Protestlager von Anhängern der Muslimbruderschaft in Kairo und Giza im August 2013 ist es im ganzen Land zu Ausschreitungen gegen Christen gekommen; viele kirchliche Einrichtungen wurden zerstört. Seit Verschärfung der Sicherheitsvorkehrungen zum Schutz christlicher Einrichtungen mit der Machtübernahme durch Staatspräsident Al-Sisi ist die Gewalt gegen Christen in den großen Städten des Landes zurückgegangen. Dies gilt jedoch nicht für ländliche Gebiete, wo die Sicherheitskräfte in der Fläche weniger präsent sind, und wo es sporadisch zu Ausbrüchen von Gewalt kommt, denen die Sicherheitskräfte nicht immer konsequent nachgehen. Vorabfassung - w ird durch die lektorierte Version ersetzt. Deutscher Bundestag – 18. Wahlperiode – 3 – Drucksache 18/10437 In Ägypten wird das Recht, christliche Kirchen zu bauen, durch die Verfassung von 2014 erstmals garantiert und durch das jüngst verabschiedete Ausführungsgesetz zum Kirchenbau konkretisiert. Ob letzteres vermag, die rechtliche Situation der Kopten zu verbessern und die Konflikte zwischen Kopten und Muslimen zu entschärfen, kann noch nicht beurteilt werden. 4. Welche Personen, Personengruppen und Organisationen sind in Ägypten von schwerwiegenden Menschenrechtsverletzungen im Sinne von Artikel 9 der Qualifikationsrichtlinie betroffen a) durch staatliche Akteure, b) durch nichtstaatliche Akteure, ohne dass der ägyptische Staat willens bzw. in der Lage ist, effektiven Schutz zu bieten? Die Fragen 4a und 4b werden gemeinsam beantwortet. In den ersten neun Monaten des Jahres 2016 erhielten 143 (im Jahr 2015: 156) Schutzsuchende aus Ägypten in Deutschland einen Flüchtlingsstatus gemäß § 3 Asylgesetz. Darunter waren 21 (im Jahr 2015: 22) Personen mit Familien-Flüchtlingsschutz . In 94 (im Jahr 2015: 152) Fällen wurde der Schutzstatus aufgrund nichtstaatlicher und in 15 (im Jahr 2015: drei) Fällen wegen staatlicher Verfolgung erteilt. Bei 15 (im Jahr 2015: eine) Personen wurde ebenfalls eine Verfolgung festgestellt, es liegen jedoch keine Erkenntnisse darüber vor, ob diese von staatlichen oder nichtstaatlichen Akteuren ausging. 5. Welche Bedeutung kommt nach Ansicht der Bundesregierung Ägypten als Transit- und Herkunftsland für Menschen, die in Europa Schutz suchen, zu? Nach Kenntnis der Bundesregierung ist Ägypten bislang hauptsächlich Transitland für Migranten aus anderen afrikanischen Staaten sowie Aufnahmeland von syrischen Flüchtlingen, deren Zahl vom Flüchtlingshilfswerk der Vereinten Nationen (UNHCR) auf etwa 250 000 geschätzt wird. Nach vorliegenden Zahlen des italienischen Innenministeriums sind im Zeitraum vom 1. Januar 2016 bis 23. Oktober 2016 insgesamt etwa 149 000 Menschen über den Seeweg nach Italien gekommen. Davon geben etwa neun Prozent an, von der Küste Ägyptens abgelegt zu haben. Nach Angaben des UNHCR gehört Ägypten nicht zu den Hauptherkunftsländern der über das Mittelmeer ankommenden Personen. Im Übrigen wird auf die Antwort zu Frage 2 verwiesen. 6. Welche Erkenntnisse liegen der Bundesregierung über den Umgang der ägyptischen Sicherheitskräfte mit aufgegriffenen Flüchtlingen vor (bitte nach Staatsangehörigkeit aufschlüsseln)? Nach Angaben des UNHCR wurden in dem Zeitraum vom 1. Januar 2016 bis zum 31. August 2016 insgesamt 4 106 Migrantinnen und Migranten beim Versuch , Ägypten unerlaubt zu verlassen, in Gewahrsam genommen. Davon wurden 2 355 Migrantinnen und Migranten durchschnittlich 15 Tage sicherheitsmäßig überprüft und dann freigelassen; 651 Migrantinnen und Migranten befinden sich aktuell in Gewahrsam der ägyptischen Sicherheitsbehörden und 1 100 Migrantinnen und Migranten, die nicht vom UNHCR registriert wurden, wurden in die Nachbarländer – überwiegend in den Sudan – rückgeführt. Der UNHCR hat Zugang zu den Gewahrsamseinrichtungen und unterstützt die Behörden bei der Versorgung und der medizinischen Betreuung der Migrantinnen und Migranten. Vorabfassung - w ird durch die lektorierte Version ersetzt. Drucksache 18/10437 – 4 – Deutscher Bundestag – 18. Wahlperiode 7. Welche Informationen liegen der Bundesregierung über Menschenrechtsverletzungen durch ägyptische staatliche Behörden wie Grenzbeamte, Küstenwache und Sicherheitskräfte gegenüber Schutzsuchenden vor? Ägypten hat die Genfer Flüchtlingskonvention 1951 und das Protokoll von 1967 ratifiziert. Über den Umgang der ägyptischen Sicherheitsbehörden speziell mit Flüchtlingen und Schutzsuchenden hat die Bundesregierung weder eigene Erkenntnisse noch Informationen von Partnern oder Nichtregierungsorganisationen. Im Übrigen wird auf die Antwort zu Frage 6 verwiesen. 8. Welche Erkenntnisse hat die Bundesregierung über den von Menschenrechtorganisationen dokumentierten tödlichen Schusswaffengebrauch gegenüber Geflüchteten seitens ägyptischer Grenzbeamter? Es gibt Anzeichen, dass es an der ägyptisch-israelischen Grenze vereinzelt zum Schusswaffengebrauch durch ägyptische Grenzbeamte und -beamtinnen und Sicherheitskräfte gegen Personen kommt, die die Grenze irregulär überschreiten. Zu betroffenen Personen liegen der Bundesregierung keine Erkenntnisse vor. 9. Welche Informationen liegen der Bundesregierung über Verstöße gegen das Refoulement Verbot der Genfer Flüchtlingskonvention seitens ägyptischer Behörden vor? Es gibt Hinweise auf Rückführungen von Migrantinnen und Migranten in die Nachbarländer Ägyptens, insbesondere nach Sudan. Rückführungen von Schutzsuchenden nach Syrien sind nicht bekannt. Ob es dabei zu Verstößen gegen das Gebot des „Non Refoulement“ (Grundsatz der Nichtzurückweisung) der Genfer Flüchtlingskonvention kommt, ist anhand der Umstände des jeweiligen Einzelfalls zu prüfen. Hierüber wacht der UNHCR. Der Bundesregierung sind die Umstände der jeweiligen Einzelfälle nicht bekannt. Im Übrigen wird auf die Antwort zu Frage 6 verwiesen. 10. Welche Informationen liegen der Bundesregierung über die Auswirkungen der jüngsten Wirtschaftskrise in Ägypten auf die Situation von dort befindlichen Flüchtlingen vor? Hierzu liegen der Bundesregierung keine über die Medienberichterstattung hinausgehenden Erkenntnisse vor. 11. Welche Informationen liegen der Bundesregierung über die finanziellen Kapazitäten und die entsprechende Handlungsfähigkeit des UNHCR (Hohen Flüchtlingskommissars der Vereinten Nationen) im Sinne ihres Auftrags in Ägypten vor? Der UNHCR ist in Ägypten im Rahmen eines Regionalvorhabens tätig, das Schutz und Hilfeleistungen für Flüchtlinge in Ägypten vorsieht. Das Vorhaben umfasst die Registrierung der Flüchtlinge, Hilfsmaßnahmen in den Bereichen Gesundheit und Grundbildung, Rechtsberatung für Geflüchtete, sowie den Schutz besonders gefährdeter Gruppen wie Kinder, Opfer geschlechtsspezifischer Gewalt und inhaftierte Geflüchtete. Der UNHCR wacht ebenfalls darüber, dass Ägypten das Gebot des „Non Refoulement“ achtet. Der Gesamtbedarf des Regionalvorhabens wird für das Jahr 2016 mit 82 Mio. Euro veranschlagt, von denen aktuell rund 43 Prozent durch Finanzierungszusagen gedeckt ist, was annähernd dem durchschnittlichen Deckungsgrad der humanitären Hilfspläne weltweit entspricht . Vorabfassung - w ird durch die lektorierte Version ersetzt. Deutscher Bundestag – 18. Wahlperiode – 5 – Drucksache 18/10437 12. Welche Kenntnisse hat die Bundesregierung hinsichtlich der Inhaftierung sowie der Haftbedingungen von Flüchtlingen und Migrantinnen und Migranten in Ägypten? 13. Teilt die Bundesregierung die Befürchtung unter anderem des in Kairo lehrenden Professors Jan Völkel, dass Geflüchtete in ägyptischen Gefängnissen Willkür und Misshandlungen ausgesetzt sein könnten (www.deutschlandfunk .de/politikwissenschaftler-jan-voelkel-fluechtlingsabkommen-mit.694. de.html?dram:article_id=366646)? Die Fragen 12 und 13 werden gemeinsam beantwortet. Die Bedingungen in ägyptischen Haftanstalten sind – auch bei gebotener Differenzierung zwischen einzelnen Einrichtungen – insgesamt besorgniserregend, was inhaftierte Migrantinnen und Migranten in gleicher Weise wie andere Inhaftierte betreffen dürfte. 14. Kann die Bundesregierung bestätigen, dass die Folterzentren, die sich im Sinai befanden, infolge von Anti-Terror-Maßnahmen des ägyptischen Militärs geschlossen wurden, und welche Informationen liegen ihr darüber vor, dass diese Folterzentren nach Libyen und in den Sudan verlagert wurden und dort die Entführungen und Folterungen von Geflüchteten aus afrikanischen Staaten fortgeführt werden (http://hotline.org.il/en/the-new-torture-camps-foreritrean -asylum-seekers/)? Hierzu liegen der Bundesregierung keine Erkenntnisse vor. 15. Welche Informationen liegen der Bundesregierung über die Zahl der derzeit in Ägypten befindlichen Geflüchteten aus Drittstaaten vor (bitte nach Herkunftsländern aufschlüsseln)? a) Wie viele der Geflüchteten sind durch den ägyptischen Staat oder durch den UNHCR registriert? Im September 2016 waren beim UNHCR insgesamt 190 486 Migrantinnen und Migranten registriert, darunter 117 350 syrische Staatsangehörige, 31 813 sudanesische Staatsangehörige, 11 192 äthiopische Staatsangehörige, 7 332 somalische Staatsangehörige, 7 094 irakische Staatsangehörige, 6 337 eritreische Staatsangehörige und 4 961 südsudanesische Staatsangehörige. b) Wie hoch sind die Asylanerkennungsquoten in Ägypten (bitte nach Herkunftsstaaten aufschlüsseln)? Obgleich Artikel 91 der ägyptischen Verfassung von 2014 grundsätzlich ein Asylrecht und Schutz vor Zurückweisung für politisch Verfolgte festschreibt, verfügt Ägypten über kein Asylanerkennungsverfahren und somit auch über keine Asylanerkennungsquote. Asylsuchenden steht in Ägypten ausschließlich das Flüchtlingsanerkennungsverfahren nach der Genfer Flüchtlingskonvention zur Verfügung. Dieses wird auf Grundlage eines Memorandum of Understanding von 1954 mit Gesetzeskraft durch den UNHCR durchgeführt. Syrische Staatsangehörige werden vom UNHCR als Asylsuchende registriert und, ohne als Flüchtlinge anerkannt zu werden, de facto als Flüchtlinge behandelt. Für Staatsangehörige aus anderen Herkunftsstaaten sind die Anerkennungsquoten nach Angaben des UNHCR wie folgt: Vorabfassung - w ird durch die lektorierte Version ersetzt. Drucksache 18/10437 – 6 – Deutscher Bundestag – 18. Wahlperiode Herkunftsstaat Anerkennungsquote Sudan 60% Südsudan 97% Eritrea 96% Irak 96% Äthiopien 20% Somalia 95% c) Wie viele Personen sind nach Schätzungen der Bundesregierung ohne Registrierung in Ägypten (Schätzung bitte begründen)? Aus unterschiedlichen Gründen haben nicht alle Flüchtlinge ein Interesse an einer Registrierung in Ägypten oder die Möglichkeiten hierzu. So fehlt UNHCR in Ägypten etwa die Rechtsgrundlage für eine Registrierung von Flüchtlingen aus Libyen und Palästina. d) Wie viele dieser Personen beabsichtigen nach Schätzungen der Bundesregierung , kurz- bzw. mittelfristig nach Europa weiter zu flüchten (Schätzung bitte begründen)? Hierzu liegen der Bundesregierung keine Erkenntnisse vor. 16. Wie erklärt sich die Bundesregierung die Differenz zwischen den Aussagen des Präsidenten Al Sisi und den Angaben des UNHCR (5 Millionen gegenüber 250 000) zur Zahl der derzeit in Ägypten befindlichen Schutzsuchenden (www.stuttgarter-zeitung.de/inhalt.fluechtlingsabkommen-aegyptensschlepper -beunruhigen-europa.620dce36-4d48-438d-a1ac-b9339cba89b2. html)? Auf die Antworten zu den Fragen 15a bis 15c wird verwiesen. 17. Welche Informationen liegen der Bundesregierung über die Zahl von Ägypterinnen und Ägyptern sowie Personen mit einem Daueraufenthalt in Ägypten vor, die aus ihrem Land geflohen sind (bitte Quellen anführen)? Auf die Antworten zu den Fragen 5, 18, 19 und 20 wird verwiesen. Weitere Informationen liegen der Bundesregierung nicht vor. 18. Wie viele ägyptische Staatsbürgerinnen und Staatsbürger haben in den Jahren 2016 und 2015 in der Europäischen Union einen Asylantrag gestellt, und wie viele Anträge sind mit welchem Ergebnis beschieden worden (bitte nach Mitgliedstaat, Jahr und dem Anteil unbegleiteter minderjähriger Flüchtlinge aufschlüsseln)? 19. Wie viele Personen, die Ägypten als Land des letzten dauerhaften Aufenthalts angeben, aber nicht über die ägyptische Staatsangehörigkeit verfügen, haben in den Jahren 2016 und 2015 in der Europäischen Union einen Asylantrag gestellt, und wie viele Anträge sind mit welchem Ergebnis beschieden worden (bitte nach Mitgliedstaat, Jahr und dem Anteil unbegleiteter Minderjähriger aufschlüsseln)? Vorabfassung - w ird durch die lektorierte Version ersetzt. Deutscher Bundestag – 18. Wahlperiode – 7 – Drucksache 18/10437 20. Welche Erkenntnisse hat die Bundesregierung über die Zahl ägyptischer Staatsbürgerinnen und Staatsbürger, die unter Angabe einer anderen Staatsangehörigkeit in den Jahren 2015 und 2016 in der Europäischen Union einen Asylantrag gestellt haben? Die Fragen 18 bis 20 werden gemeinsam beantwortet. Der Bundesregierung liegen hier keine eigenen Erkenntnisse vor. Auf die öffentlich verfügbaren Angaben von EUROSTAT wird verwiesen (http://ec.europa.eu/ eurostat). 21. Welche Informationen liegen der Bundesregierung über den Stand der geplanten sowie bereits umgesetzten, Ägypten betreffenden Maßnahmen und Kooperationsvorhaben im Rahmen des sogenannten Khartum-Prozesses vor? Der Khartum-Prozess ist primär ein auf Dialog und Erfahrungsaustausch ausgerichtetes Forum. Ergänzend wird der Prozess begleitet durch Projekte, finanziert vor allem aus EU-Mitteln, unter anderem aus dem Nothilfe-Treuhandfonds der EU für Afrika (EUTF). Von den 2,4 Mrd. Euro des EUTF stehen für den Regionalbereich Horn von Afrika rund 700 Mio. Euro zur Verfügung. Das aus dem EUTF finanzierte Projekt „Better Migration Management“ unter Konsortialführung der Gesellschaft für internationale Zusammenarbeit (GIZ) zusammen mit europäischen Partnern, das regional die Gesamtheit der am Khartum- Prozess beteiligten Länder umfasst, befindet sich momentan in der ersten Umsetzungsphase . Ägypten kann hier grundsätzlich an einzelnen Aktivitäten teilnehmen und damit von EUTF-Regionalprojekten für das Horn von Afrika profitieren. Hierzu zählt in erster Linie die Ausbildung von leitenden Beamten. Das aus dem Instrument für Entwicklungszusammenarbeit der EU finanzierte Projekt „Addressing Mixed Migration Flows“ wird von der französischen Durchführungsorganisation Expertise France umgesetzt. In diesem Rahmen können auch Maßnahmen in Ägypten gefördert werden. 22. Inwiefern beteiligt sich die Bundesregierung mit eigenen Maßnahmen bzw. Mitteln an diesem Prozess? Die Bundesregierung beteiligt sich an dem Projekt „Better Migration Management “ mit einem Kofinanzierungsbeitrag in Höhe von sechs Mio. Euro. Zu den Einzelheiten dieses Projekts wird auf die Antwort zu Frage 21 verwiesen. 23. Welche entwicklungspolitischen Maßnahmen werden derzeit von der Deutschen Gesellschaft für Internationale Zusammenarbeit (GIZ) GmbH zum Beispiel und anderen Akteuren mit Mitteln aus den Bundesmitteln in Ägypten durchgesetzt, und wie bewertet die Bundesregierung deren Wirkung? Eine Liste der zurzeit in Ägypten von der Bundesregierung geförderten entwicklungspolitischen Maßnahmen befindet sich im Anhang. Der Schwerpunkt der entwicklungspolitischen Zusammenarbeit mit Ägypten liegt auf einer Verbesserung der Lebensbedingungen der Bevölkerung in den Bereichen Wasser, Energie und nachhaltige Wirtschaftsentwicklung mit dem Fokus auf Beschäftigungsförderung und beruflicher Bildung. Die Maßnahmen der Zusammenarbeit sind mit den ägyptischen Partnern vereinbart und werden regelmäßig auf ihre Wirksamkeit geprüft. Sie erreichen die mit den Partnern vereinbarten wesentlichen Projektziele. Vorabfassung - w ird durch die lektorierte Version ersetzt. Drucksache 18/10437 – 8 – Deutscher Bundestag – 18. Wahlperiode 24. Welche Informationen liegen der Bundesregierung über den Stand der geplanten sowie bereits umgesetzten finanziellen Zahlungen an Ägypten aus dem sogenannten Nothilfe-Treuhandfonds zur Unterstützung der Stabilität und zur Bekämpfung der Ursachen von irregulärer Migration und Vertreibungen in Afrika vor? Derzeit gibt es noch keine finanziellen Zahlungen an Ägypten aus dem Nothilfe- Treuhand-Fonds der EU für Afrika (EUTF). 25. Aus welchen Finanzinstrumenten setzen sich die Mittel des Nothilfe-Treuhandfonds zusammen? Der EUTF setzt sich zusammen aus dem Europäischen Entwicklungsfonds (EEF) und den aus dem EU-Haushalt bereitgestellten Mitteln. Finanzierungsinstrument/Quelle Mittel (in Euro) Europäischer Entwicklungsfonds (EEF) Reserve des 11. EEF 1.000 Mio. Reserve des 11. EEF (Planung) 500 Mio. Besondere Unterstützungsmaßnahme zugunsten der Bevölkerung der Republik Sudan (Reserve 11. EEF) 100 Mio. Regionales Richtprogramm für die Region Westafrika (11. EEF) 200 Mio. Regionales Richtprogramm für die Region Östliches und Südliches Afrika und Indischer Ozean (11. EEF) 50 Mio. Regionales Richtprogramm für die Region Zentralafrika (11. EEF) 10 Mio. Nationales Richtprogramm für Äthiopien (11. EEF) 30 Mio. Besonderes Unterstützungsprogramm für den Südsudanesischen Entwicklungsplan (9. EEF u.a.) 86,4 Mio. Europäisches Nachbarschaftsinstrument (ENI) 200,5 Mio. Instrument für Entwicklungszusammenarbeit (EZI) 50 Mio. Antwort auf El Niño, Horn von Afrika (11. EEF und EZI) 66,5 Mio. Antwort auf El Niño, Sahel/Tschadseeregion (Planung) 25 Mio. Humanitäre Hilfe (ECHO) 50 Mio. Migration und Inneres (HOME) 20 Mio. Bilaterale Beiträge der EU-Mitgliedstaaten sowie Norwegen , Schweiz (Planung) 81,5 Mio. 26. Welche Informationen liegen der Bundesregierung über den Stand der Umsetzung der Maßnahmen im Rahmen der EU-Nachbarschaftspolitik Ägypten betreffend vor? Ägypten erhält im Rahmen der Europäischen Nachbarschaftspolitik von der EU finanzielle Unterstützung aus dem Europäischen Nachbarschaftsinstrument (ENI). Für die Umsetzung des Jahresaktionsplans Ägypten 2015 hat die Europäische Kommission Maßnahmen in Höhe von 105 Mio. Euro in den Bereichen Zivilgesellschaft, Wirtschaftsförderung und Umwelt vorgesehen. Im September 2016 hat die Europäische Kommission die Jahresaktionsprogramme 2016 und Vorabfassung - w ird durch die lektorierte Version ersetzt. Deutscher Bundestag – 18. Wahlperiode – 9 – Drucksache 18/10437 den ersten Teil für 2017 in Höhe von 201 Mio. Euro für Ägypten beschlossen. Die Maßnahmen haben zum Ziel, das inklusive Wirtschaftswachstum und die Schaffung menschenwürdiger Arbeitsplätze in Ägypten zu fördern sowie gute Regierungsführung und soziale Gerechtigkeit in Ägypten zu unterstützen. Aus der Nachbarschaftsinvestitionsfazilität (NIF) werden zudem mehrere Einzelprojekte im Bereich Umwelt und Energie in Ägypten kofinanziert. Im Zuge der Umsetzung der Vorschläge von Europäischer Kommission und Europäischem Auswärtigen Dienst zur Neuausrichtung der Europäischen Nachbarschaftspolitik strebt die EU ferner den Abschluss von sogenannten „Partnerschaftsprioritäten “ mit Partnerländern an. Der Europäische Auswärtige Dienst führt hierzu auch derzeit Verhandlungen mit Ägypten. 27. Wie gewährleistet die Bundesregierung, dass die im Zusammenhang mit Migrationsmanagement eingesetzten Mittel der Entwicklungszusammenarbeit im Sinne einer nachhaltigen und wirksamen Armutsbekämpfung und Entwicklung eingesetzt werden? Die Bundesregierung fördert derzeit aus Mitteln der Entwicklungszusammenarbeit keine Vorhaben im Bereich des Migrationsmanagements in Ägypten. 28. Bewertet die Bundesregierung Ägypten als sicheres Herkunftsland? Ägypten ist nicht als sicherer Herkunftsstaat gemäß § 29a Absatz 2 des Asylgesetzes in Verbindung mit der Anlage II des Asylgesetzes eingestuft. 29. Kann Ägypten aus Sicht der Bundesregierung als sicherer Drittstaat für Flüchtlinge angesehen werden? Wenn ja, worauf begründet sich diese Einschätzung? Wenn nein, was sind die Gründe, die gegen eine entsprechende Einschätzung sprechen? Diese Fragen stellen sich für die Bundesregierung derzeit nicht konkret, weshalb sie dazu keine Stellung bezieht. 30. Inwiefern kann nach Ansicht der Bundesregierung, die flüchtlingspolitische Kooperation zwischen der EU und der Türkei ein Modell für ein entsprechendes Abkommen mit Ägypten sein? 31. Welche Zielsetzung hätte ein entsprechendes Abkommen, und mit welchen Maßnahmen sollen diese Ziele erreicht werden? 32. Welche konkreten Verbesserungen zur Menschenrechtslage in Ägypten könnten nach Einschätzung der Bundesregierung durch ein Abkommen mit Ägypten erreicht werden? 33. Wie würde die Einhaltung von menschen- und grundrechtlichen Standards im Rahmen eines flüchtlingspolitischen Abkommens mit Ägypten gewährleistet werden? 34. Für welche Instrumente zur Überprüfung möglicher menschenrechtlicher Garantien in einem etwaigen Flüchtlingsabkommen mit Ägypten setzt sich die Bundesregierung ein, und für welche Sanktionsmöglichkeiten im Falle eines Verstoßes gegen diese Garantien? Vorabfassung - w ird durch die lektorierte Version ersetzt. Drucksache 18/10437 – 10 – Deutscher Bundestag – 18. Wahlperiode 35. Inwiefern bezieht die Bundesregierung Vertreterinnen und Vertreter der ägyptischen Zivilgesellschaft und andere nichtstaatliche Akteure in die Planung etwaiger Migrationsabkommen ein? 36. Welche Nationalitäten wären von einem geplanten Flüchtlingsabkommen mit Ägypten betroffen? 37. Würden im Rahmen eines geplanten Flüchtlingsabkommens mit Ägypten, Geflüchtete nach Ägypten zurückgeführt werden? Die Fragen 30 bis 37 werden gemeinsam beantwortet. Zum Schutz der EU-Außengrenzen, zur Bekämpfung von Fluchtursachen und für eine bessere Gestaltung und Steuerung von Migration ist es nach Ansicht der Bundesregierung grundsätzlich notwendig, mit Nachbarländern einen Dialog zu führen und die migrationspolitische Zusammenarbeit zu verstärken. Das gilt auch mit Blick auf Ägypten. Der Bundesregierung sind keine Pläne auf EU-Ebene zur flüchtlingspolitischen Kooperation zwischen der EU und Drittstaaten nach dem Vorbild der EU-Türkei- Erklärung bekannt. Die Europäische Kommission hat im Juni 2016 eine Mitteilung über einen neuen Partnerschaftsrahmen für die Zusammenarbeit mit Drittländern im Kontext der Europäischen Migrationsagenda vorgelegt. Sie verfolgt mit folgenden fünf Drittstaaten Migrationspartnerschaften: Niger, Nigeria, Senegal, Äthiopien und Mali. Die Bundesregierung setzt sich dafür ein, die migrationspolitische Zusammenarbeit auch mit Ägypten zu intensivieren. 38. Inwiefern geht die ägyptische Regierung nach Kenntnissen der Bundesregierung gegen die Hintermänner des Schleppereigeschäfts in Ägypten vor (vgl. Artikel „Für Schlepperbanden ist Ägypten das neue Paradies“ in: Die Welt vom 3. September 2016)? Am 17. Oktober 2016 trat in Ägypten ein Gesetz zur Bekämpfung der illegalen Migration und des Menschenschmuggels in Kraft. Das Gesetz stellt in Ägypten erstmals Schleusertätigkeiten unter Strafe. Es können Freiheitsstrafen bis zu lebenslanger Haft oder Geldstrafen bis zu umgerechnet 20 000 Euro verhängt werden . Außerdem beinhaltet das Gesetz die Anerkennung der Migrantinnen und Migranten als Opfer und die Verpflichtung des ägyptischen Staates zur Gewährung eines besonderen Schutzes. Zudem haben die ägyptischen Behörden einen Aktionsplan zur schnellen Bekanntmachung und Umsetzung des Gesetzes vorgelegt . 39. Welche Maßnahmen erwägt die Bundesregierung, um der gestiegenen Todeszahlen bei Fluchtversuchen aus Ägypten über das Mittelmeer im Sinne von Seenotrettung und legaler Wege in die Europäische Union entgegenzuwirken ? Auf die Antwort zu Frage 30 wird verwiesen. Zu den Zielen einer verstärkten migrationspolitischen Zusammenarbeit mit Ägypten sollten aus Sicht der Bundesregierung auch die Bekämpfung der Schlepperkriminalität sowie die Verhinderung lebensgefährlicher Versuche, das Mittelmeer zu überqueren, gehören. Vorabfassung - w ird durch die lektorierte Version ersetzt. Deutscher Bundestag – 18. Wahlperiode – 11 – Drucksache 18/10437 40. Welche Informationen hat die Bundesregierung hinsichtlich der Frage, inwiefern weitere Flüchtlingsabkommen nach dem Vorbild des EU-Türkei- Deals mit Fluchtroutenverlagerungen korrelieren? Auf die Antwort zu Frage 30 wird verwiesen. Vorabfassung - w ird durch die lektorierte Version ersetzt. Drucksache 18/10437 – 12 – Deutscher Bundestag – 18. Wahlperiode Anlage zu Frage 23 Projektbezeichnung Kommunale Abfallwirtschaft in ausgewählten Gouvernoraten Förderung von Frauenrechten Beteiligungsorientiertes Entwicklungsprogramm in städtischen Armutsgebieten Coptic Evangelical Organization for Social Services (CEOSS) Integriertes Entwicklungsprogramm Fortführung Programm zur Förderung der Privatwirtschaft Weitere Förderung der Partizipation und Capacity-building in sechs kommunalen Entwicklungsbüros in ländlichen Gemeinden des Gouvernorats Minia in Oberägypten Alphabetisierungs- und Grundbildungskurse der Caritas Ägypten Integrierte Gemeinwesenentwicklung - fortführung Energie- und Klimafonds (EKF) - Landwirtschaftliche Wasserproduktivität zur Klimawanpassung in Ägypten Beteiligungsorientiertes Entwicklungsprogramm in städtischen Armutsgebieten Nationales Abfallwirtschaftsprogramm Jugendbeschäftigung und Qualifizierung in Ägypten Reformprogramm Wasserwirtschaft Regionales Zentrum für Erneuerbare Energien und Energieeffizienz Stärkung der Rolle des National Population Council in Ägypten Programm Wasserversorgung und Abwassermanagement Weiterführung des Projekts zur Behandlung und Rehabilitation von Verbrennungsopfern im Großraum Assiut Weitere Modernisierung der baulichen u. technischen Ausstattung des beruflichen Ausbildungszentrums der Salesianer in Alexandria sowie Personalfortbildung Zweite Phase der Modernisierung des Hospitals „Notre Dame de la Délivrande“ in Port Said Weitere Verbesserung der technischen u. räumlichen Ausstattung eines beruflichen Ausbildungszentrums in Kairo Aufbau und Verbesserung von Strukturen zur inklusiven Augengesundheit in ländlichen Gemeinden Ägyptens unter Einbeziehung der Zivilgesellschaft und umweltbedingter Risikofaktoren Förderung eines interkulturellen Dialogs für Entwicklung: Kapazitätsbildung für friedliche Koexistenz Aufbau und Verbesserung von Strukturen zur inklusiven Augengesundheit in ländlichen Gemeinden Ägyptens unter Einbeziehung der Zivilgesellschaft und umweltbedingter Risikofaktoren Minia, Beni-Suef, Fayoum , Ägypten Weitere Förderung von Ausbildungsmaßnahmen für arbeitslose Jugendliche in Port Said Diözese Port Said Ausbildung zur Diagnostik und Intervention psychischer Störungen für psychologisches und psychiatrisches Personal in Ägypten Fortführung des Projekts zur Verwirklichung des Rechts auf angemessenen Wohnraum und gegen Vertreibung in Ägypten Fortbildung von Mitgliedsorganisationen des "Egyptian NGOs Network against AIDS" (ENNAA) im Bereich Medienkompetenz Weitere Förderung der Gemeinwesenentwicklung in der Region West Noubareya, Unterägypten Weiterführung eines Projekts gegen weibliche Genitalverstümmelung im Gouvernorat Alexandria Vorabfassung - w ird durch die lektorierte Version ersetzt. Deutscher Bundestag – 18. Wahlperiode – 13 – Drucksache 18/10437 Unterstützung von kleinen Initiativen und Organisationen zur Entwicklung von armen und marginalisierten Gemeinwesen CEOSS Integriertes Entwicklungsprogramm Fortführung Jugend gegen sexuelle Belästigung Förderung von kleinen und mittelständischen Unternehmen Beschäftigungsförderung Beteiligungsorientiertes Entwicklungsprogramm in städtischen Armutsgebieten Reformprogramm Bewässerungslandwirtschaft Programm Wasserversorgung und Abwassermanagement Ägyptisch-Deutsches Komitee zur Förderung der erneuerbaren Energien, der Energieeffizienz und des Umweltschutzes Aufbau eines Windenergietrainingszentrums Alphabetisierungs- und Grundbildungskurse der Caritas Ägypten Fortführung Gemeinwesenarbeit und Verbesserung der Grundbildung in Armenvierteln der Megastadt Kairo sowie in den oberägyptischen Gouvernoraten Minia, Luxor und Assuan Verbesserung von Unterrichtsmethoden und Infrastruktur an Grundschulen in Oberägypten Besserer Zugang von Kindern, Jugendlichen und jungen Erwachsenen mit Hörbehinderungen zur Teilhabe am gesellschaftlichen Leben. Neuaufbau des gewaltsam zerstörten Gebäudes der "Jesuits' and Brothers' Association" (JBA) in Minia Stärkung und Fortbildung weiblicher Familienvorstände in Armutsregionen des Gouvernorats Minia Integrierte Gemeinwesen-Entwicklung, Ägypten, landesweit Stärkung von zivilgesellschaftlichen Organisationen zur verbesserten Menschenrechtssituation von Frauen und Jugendlichen in Assiut und Sohag Teilhabe durch Beschäftigung - Zugang zum Arbeitsmarkt erleichtern; Ägypten Verbesserung öffentlicher Dienstleistungen in Ägypten Wasser für gesundes Leben Nahrungsmittelhilfe für syrische Flüchtlinge in Ägypten über das World Food Programme 200433 Förderung der dualen Ausbildung Inklusives Ägypten - Modellprojekt zur inklusiven Gemeindewesenarbeit in städtischen und ländlichen Armutsgebieten Förderung einer dezentralen Verwaltungsstruktur in Ägypten durch Stärkung der Informations- und Kommunikationszentren (alt: 1997 28 171) Weiterführung der Jugendarbeit im Armutsviertel El Hagana Behandlung und Rehabilitation von Verbrennungsopfern im Großraum Assiut Förderung institutioneller Kapazitäten und strategischer Kompetenzen zur Stärkung der Entwicklungsarbeit der Caritas in Ägypten Zugang zu Diensten der sozialen Daseinsfürsorge und Stärkung von Selbsthilfepotenzialen von syrischen und sudanesischen Flüchtlingen Stärkung der Zivilgesellschaft durch Empowerment und Beteiligung von Jugendlichen Stärkung von Reformansätzen in der öffentlichen Verwaltung Förderung des Zugangs zu Finanzdienstleistungen für Klein- und Mittelständische Unternehmen Vorabfassung - w ird durch die lektorierte Version ersetzt. Drucksache 18/10437 – 14 – Deutscher Bundestag – 18. Wahlperiode Treffen des G7 Deauville MENA Transition Fund Lenkungsausschusses in Ägypten am 7. und 8. Dezember Armutsbekämpfung durch nachhaltige Gemeinwesenentwicklung im Bereich organischer Landbau und Fairer Handel Unterstützung von kleinen Initiativen und Organisationen zur Entwicklung von armen und marginalisierten Gemeinwesen Landwirtschaftliches Innovationsprojekt – Einkommenssteigerung von Kleinbauern Wasser für gesundes Leben 2 Sohag Beteiligungsorientiertes Infrastrukturvorhaben Kapazitätsentwicklung durch städtische Infrastrukturmaßnahmen Förderung kommunaler Entwicklungsbüros zur Verbesserung der Lebensbedingungen in ländlichen Gemeinden des Gouvernorats Minia in Oberägypten Curriculum zur Diagnostik und Intervention psychischer Störungen für Psycholog(inn)en und Psychiater(innen ) in Alexandria, Kairo und Assiout Beitrag zur Verbesserung des Rechts auf adäquaten Wohnraum im Großraum Kairo Stauwehr Assiut (BM) Programm Siedlungswasser (BM) Unterstützung der Sektorreformen im Bereich Grundbildung Programm Erneuerbare Energien (ZV) Verbesserung des Bewässerungssystems 3 (IIIMP) Programm Siedlungswasser (VF) Programm Siedlungswasser (VF) Umweltmaßnahmen/Modernisierung thermischer Kraftwerke Phase III Zinsverbilligung „Stauwehr Assiut“ Wasserversorgung/Abwasserentsorgung Oberägypten Förderung von Umweltschutzinvestitionen in der privaten und staatlichen Industrie (PPSI Programm zur Rehabilitierung von Wasserkraftwerken Nationales Siedlungsabfallwirtschaftsprogramm Wasserversorgung/Abwasserentsorgung Oberägypten Nationales Siedlungsabfallwirtschaftsprogramm - Begleitmaßnahme Stauwehr und Wasserkraftwerk Assiut (Inv.) Windpark Golf von Suez Programm Erneuerbare Energien Vorabfassung - w ird durch die lektorierte Version ersetzt. Satz: Satzweiss.com Print, Web, Software GmbH, Mainzer Straße 116, 66121 Saarbrücken, www.satzweiss.com Druck: Printsystem GmbH, Schafwäsche 1-3, 71296 Heimsheim, www.printsystem.de Vertrieb: Bundesanzeiger Verlag GmbH, Postfach 10 05 34, 50445 Köln, Telefon (02 21) 97 66 83 40, Fax (02 21) 97 66 83 44, www.betrifft-gesetze.de ISSN 0722-8333