Die Antwort wurde namens der Bundesregierung mit Schreiben des Bundesministeriums für Umwelt, Naturschutz, Bau und Reaktorsicherheit vom 24. November 2016 übermittelt. Die Drucksache enthält zusätzlich – in kleinerer Schrifttype – den Fragetext. Deutscher Bundestag Drucksache 18/10446 18. Wahlperiode 25.11.2016 Antwort der Bundesregierung auf die Kleine Anfrage der Abgeordneten Oliver Krischer, Annalena Baerbock, Peter Meiwald, weiterer Abgeordneter und der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN – Drucksache 18/10305 – Strengere Grenzwerte bei Kohlekraftwerken aus Klima- und Gesundheitsgründen V o r b e m e r k u n g d e r F r a g e s t e l l e r Verschiedene internationale Nichtregierungsorganisationen haben vor wenigen Wochen den Bericht „Lifting Europe’s Dark Cloud“ veröffentlicht. Darin zeigen sie unter anderem auf, dass bei der Anwendung von strengeren Grenzwerten für Kohlekraftwerke einerseits vorzeitige Todesfälle durch giftige Schadstoffe um 85 Prozent, andererseits auch die Anzahl an neuen Fällen von chronischer Bronchitis und Asthma in der Europäischen Union reduziert werden könnten (www.caneurope.org/docman/coal-phase-out/2970-lifting-europe-s-dark-cloudhow -cutting-coal-saves-lifes/file). Insbesondere der Ausstoß von Quecksilber gefährdet dabei die Gesundheit der Menschen. Nach Auffassung der Fragesteller müssen daher nicht nur aus klimapolitischer, sondern auch aus gesundheitspolitischer Sicht dringend strengere Grenzwerte für Kohlekraftwerke eingeführt werden. V o r b e me r k u n g d e r B u n d e s r e g i e r u n g Die Bundesregierung verweist auf die Vorbemerkung der Bundesregierung auf die Kleine Anfrage vom 24. Mai 2016 (Bundestagsdrucksache 18/8540) und auf die Antwort der Bundesregierung zu Frage 10 der Kleinen Anfrage vom 15. April 2016 (Bundestagsdrucksache 18/8292). 1. Wie viele Kohlekraftwerke in der Europäischen Union (EU) stoßen nach Kenntnis der Bundesregierung mehr als die in der Industrieemissions-Richtlinie (IED) festgeschriebenen gesundheitsschädlichen Schadstoffe aus (bitte unter prozentualer Angabe aller Kohlekraftwerke in der EU), und welche konkreten Schritte zur Minimierung dieses Problems hat die Bundesregierung auf EU-Ebene diesbezüglich bislang unternommen? Der Bundesregierung liegen keine entsprechenden Informationen aus dem Vollzug in anderen EU-Mitgliedstaaten vor. Darüber hinaus geht die Bundesregierung davon aus, dass der Betrieb von Großfeuerungsanlagen in der EU im Einklang mit europäischem Recht erfolgt. Vorabfassung - w ird durch die lektorierte Version ersetzt. Drucksache 18/10446 – 2 – Deutscher Bundestag – 18. Wahlperiode 2. Wie viele Kraftwerksblöcke sind von den neuen BREF (Best Available Techniques Reference Document) in Deutschland nach Kenntnis der Bundesregierung betroffen? 3. Um welche Kohlekraftwerke handelt es sich dabei (bitte tabellarisch nach Stein- und Braunkohlekraftwerken aufschlüsseln)? Die Fragen 2 und 3 werden zusammen beantwortet. Die Schlussfolgerungen über die Besten Verfügbaren Techniken (BVT) für Großfeuerungsanlagen betreffen alle Feuerungsanlagen mit einer Feuerungswärmeleistung von 50 Megawatt oder mehr im Sinne der Richtlinie über Industrieemissionen 2010/75/EU. Die Fragestellungen zielen auf den Vollzug ab, daher liegt der Bundesregierung keine Auflistung der betroffenen Kohlekraftwerke vor. 4. Welche Kohlekraftwerke haben davon eine selektive katalytische Reduktion (SCR) zur Stickstoffminderung (bitte vor allem für die größten Blöcke beantworten )? 5. Welche Kohlekraftwerke haben nach Kenntnis der Bundesregierung eine selektive katalytische Reduktion (SNCR) zur Stickstoffminderung? Die Fragen 4 und 5 werden zusammen beantwortet. Es wird auf die Antwort zu Frage 10 der Bundesregierung auf die Kleine Anfrage vom 24. Mai 2016 (Bundestagsdrucksache 18/8540) verwiesen. Die Fragestellungen zielen auf den Vollzug ab, daher liegen der Bundesregierung hierzu keine Informationen vor (siehe Vorbemerkung der Bundesregierung). 6. Wie viel Stickoxid wurde nach Kenntnis der Bundesregierung durchschnittlich aus Steinkohlekraftwerken und wie viel aus Braunkohlekraftwerken in den vergangenen fünf Jahren emittiert (bitte in Kilotonnen und nach Jahren aufschlüsseln)? Es wird auf die Antwort der Bundesregierung zu Frage 1 der Kleinen Anfrage vom 24. Mai 2016 (Bundestagsdrucksache 18/8540) verwiesen. 7. Welches prozentuale Minderungsziel verfolgt die Bundesregierung in diesen beiden Kraftwerksarten angesichts der Festsetzung der neuen BVT-Vorgaben (BVT: beste verfügbare Techniken) vor dem Hintergrund der Gesamtstickstoff -Minderungsverpflichtung der EU NERC-Richtlinie bis 2025/2030 (insbesondere in Kraftwerken > 300 MW, für die im Tagesmittel mit besten verfügbaren Techniken mit Braunkohle bei Anwendung von BVT „140- 165 mg/Nm3“ und mit Steinkohle „< 85-165 mg/Nm3“) (siehe BREF-Entwurf von Juni 2016, der am 20. Oktober 2016 weitgehend bestätigt wurde: http://eippcb.jrc.ec.europa.eu/reference/BREF/LCP_FinalDraft_06_ 2016.pdf)? Die Bundesregierung legt keine grundsätzlichen prozentualen Minderungsziele für Schadstoffe aus Kraftwerken fest, sondern sie schreibt für die umweltrelevanten Schadstoffe jeweils spezifische Emissionsgrenzwerte auf der Grundlage des Emissionsverhaltens bei Anwendung der besten verfügbaren Technik vor. Vorabfassung - w ird durch die lektorierte Version ersetzt. Deutscher Bundestag – 18. Wahlperiode – 3 – Drucksache 18/10446 8. Bei welchen Parametern plant die Bundesregierung gegenüber heutigen Anforderungen auf Basis des neuen BVT-Merkblattes erhöhte Anforderungen an Kohlekraftwerke zu stellen (insbesondere im Hinblick auf Stickstoffoxide und Quecksilber)? Die Fragestellung zielt auf die Umsetzung von derzeit noch nicht verabschiedeten BVT-Schlussfolgerungen für Großfeuerungsanlagen ab. Die Bundesregierung wird nach deren Verabschiedung eine EU-rechtskonforme Umsetzung der BVT- Schlussfolgerungen für Großfeuerungsanlagen vornehmen. 9. Wird die Bundesregierung jenseits vom BVT-Merkblatt den Kohlekraftwerken weitere Umweltschutzanforderungen auferlegen, und wenn ja, welche, wenn nein, warum nicht (bitte begründen)? Aus Sicht der Bundesregierung sind die im derzeitigen Entwurf des BVT-Merkblattes beschriebenen Umweltschutzanforderungen umfassend und erfordern darüber hinaus keine weiteren Umweltschutzanforderungen. 10. Welche deutschen Kohlekraftwerke haben nach Kenntnis der Bundesregierung nach Artikel 15 Absatz 4 der Industrieemissions-Richtlinie (Richtlinie 2010/75/EU – IED) eine Abweichung von den oberen Grenzwerten nach BVT-Schlussfolgerung beantragt, und welchen wurde nach Kenntnis der Bundesregierung stattgegeben (bitte begründen)? Die Fragestellung zielt auf den künftigen Vollzug zur Umsetzung von derzeit noch nicht verabschiedeten BVT-Schlussfolgerungen für Großfeuerungsanlagen ab. Darüber hinaus verweist die Bundesregierung auf die grundgesetzlich geregelten Vollzugskompetenzen (siehe Vorbemerkung der Bundesregierung). Vorabfassung - w ird durch die lektorierte Version ersetzt. Satz: Satzweiss.com Print, Web, Software GmbH, Mainzer Straße 116, 66121 Saarbrücken, www.satzweiss.com Druck: Printsystem GmbH, Schafwäsche 1-3, 71296 Heimsheim, www.printsystem.de Vertrieb: Bundesanzeiger Verlag GmbH, Postfach 10 05 34, 50445 Köln, Telefon (02 21) 97 66 83 40, Fax (02 21) 97 66 83 44, www.betrifft-gesetze.de ISSN 0722-8333