Deutscher Bundestag Drucksache 18/1045 18. Wahlperiode 04.04.2014 Antwort der Bundesregierung auf die Kleine Anfrage der Abgeordneten Beate Müller-Gemmeke, Dr. Wolfgang Strengmann-Kuhn, Brigitte Pothmer, weiterer Abgeordneter und der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN – Drucksache 18/882 – Betriebsratswahlen 2014 Vo r b e m e r k u n g d e r F r a g e s t e l l e r Zur sozialen Marktwirtschaft gehört eine starke Sozialpartnerschaft und die Mitbestimmung ist ebenso ein wichtiger Teil unserer demokratischen Kultur. Die betriebliche Mitbestimmung verringert den Gegensatz zwischen den Interessen der Beschäftigten und Arbeitgebenden und ist damit ein wesentlicher Bestandteil des innerbetrieblichen Konfliktmanagements. Vor allem garantiert die Mitbestimmung, dass die Beschäftigten Einfluss auf ihre Arbeitsbedingungen nehmen können. Das ist gelebte Partizipation und Demokratie. Die „weißen Flecken“ bei der Mitbestimmung werden aber immer größer. Nur noch 9 Prozent der Betriebe in West- und Ostdeutschland haben nach Angaben des Deutschen Gewerkschaftsbundes – DGB („Mehr Mitbestimmung ist überfällig “, DGB-Info März 2014, Seite 5) einen Betriebsrat und nur 43 Prozent der Beschäftigten in Westdeutschland und 36 Prozent in Ostdeutschland werden von einem Betriebsrat vertreten. Immer wieder wird die Betriebsratsarbeit behindert und die Wahlen von Betriebsräten verhindert. 1. Wie viel Prozent der Betriebe haben nach Kenntnis der Bundesregierung einen Betriebsrat, und wie hat sich der prozentuale Anteil seit dem Jahr 2005 bis heute pro Jahr entwickelt (bitte auch differenziert nach Betriebsgrößen angeben)? Zu dieser Frage sind Aussagen auf der Grundlage des IAB-Betriebspanels möglich . Das IAB-Betriebspanel ist eine repräsentative Arbeitgeberbefragung des Instituts für Arbeitsmarkt- und Berufsforschung (IAB) zu betrieblichen Bestimmungsgrößen der Beschäftigung. Jährlich werden von Ende Juni bis Oktober Die Antwort wurde namens der Bundesregierung mit Schreiben des Bundesministeriums für Arbeit und Soziales vom 3. April 2014 übermittelt. Die Drucksache enthält zusätzlich – in kleinerer Schrifttype – den Fragetext. bundesweit knapp 16 000 Betriebe aller Wirtschaftszweige und Größenklassen befragt. Diese repräsentative Betriebsbefragung umfasst ein breites Fragenspektrum zu einer Vielzahl beschäftigungspolitischer Themen. Drucksache 18/1045 – 2 – Deutscher Bundestag – 18. Wahlperiode Die statistischen Angaben stehen – mit Ausnahme der Angaben zum Anteil der Betriebsräte nach Wirtschaftszweigen – nur in der Untergliederung nach Ost- und Westdeutschland zur Verfügung. Anteil der Betriebe mit Betriebsrat Basis: privatwirtschaftliche Betriebe mit mindestens 5 Beschäftigten Angaben in Prozent a) Westdeutschland Betriebsgrößenklassen 5–50 Beschäftigte 51–100 Besch. 101–199 Besch. 200–500 Besch. 501 und mehr Besch. Insgesamt (ab 5 Besch.) 2005 – für 2005 liegen diese Angaben nicht vor – 2006 6 44 66 77 88 10 2007 6 39 64 79 90 10 2008 6 37 61 76 92 10 2009 6 37 64 79 89 10 2010 6 41 64 79 90 10 2011 6 38 62 78 88 10 2012 6 38 62 77 86 9 2013 – für 2013 liegen diese Angaben noch nicht vor – b) Ostdeutschland Betriebsgrößenklassen 5–50 Beschäftigte 51–100 Besch. 101–199 Besch. 200–500 Besch. 501 und mehr Besch. Insgesamt (ab 5 Besch.) 2005 – für 2005 liegen diese Angaben nicht vor – 2006 7 43 58 71 82 10 2007 6 38 60 74 85 10 2008 6 36 57 74 87 9 2009 7 36 57 70 90 10 2010 6 36 59 73 94 10 2011 6 37 58 72 92 9 Deutscher Bundestag – 18. Wahlperiode – 3 – Drucksache 18/1045 2. Wie viel Prozent der Beschäftigten werden nach Kenntnis der Bundesregierung von einem Betriebsrat vertreten, und wie hat sich der prozentuale Anteil seit dem Jahr 2005 bis heute pro Jahr entwickelt (bitte auch differenziert nach Betriebsgrößen angeben)? Auf den grundsätzlichen Hinweis zu statistische Angaben in der Antwort zu Frage 1 wird verwiesen. Betriebsgrößenklassen 5–50 Beschäftigte 51–100 Besch. 101–199 Besch. 200–500 Besch. 501 und mehr Besch. Insgesamt (ab 5 Besch.) 2012 6 39 54 68 85 9 2013 – für 2013 liegen diese Angaben noch nicht vor – Quelle: IAB-Betriebspanel Anteil der Beschäftigten mit Betriebsrat Basis: privatwirtschaftliche Betriebe mit mindestens 5 Beschäftigten Angaben in Prozent a) Westdeutschland Betriebsgrößenklassen 5–50 Beschäftigte 51–100 Besch. 101–199 Besch. 200–500 Besch. 501 und mehr Besch. Insgesamt (ab 5 Besch.) 2005 – für 2005 liegen diese Angaben nicht vor – 2006 10 45 66 78 92 46 2007 10 40 65 81 92 46 2008 10 39 63 77 93 45 2009 10 38 65 80 92 45 2010 10 41 65 79 93 45 2011 10 38 63 79 92 44 2012 10 39 63 79 88 43 2013 – für 2013 liegen diese Angaben noch nicht vor – Drucksache 18/1045 – 4 – Deutscher Bundestag – 18. Wahlperiode 3. In welchen zehn Branchen gibt es nach Kenntnis der Bundesregierung prozentual die meisten Betriebe mit Betriebsrat, und in welchen zehn Branchen gibt es die wenigsten Betriebe mit Betriebsrat? 4. In welchen zehn Branchen werden nach Kenntnis der Bundesregierung prozentual die meisten Beschäftigten durch einen Betriebsrat vertreten, und in welchen zehn Branchen die wenigsten Beschäftigten? Die Fragen 3 und 4 werden gemeinsam beantwortet. Auf den grundsätzlichen Hinweis zu statistische Angaben in der Antwort zu Frage 1 wird verwiesen. Die Fragen 3 und 4 lassen sich auf der Basis des IABBetriebspanels deshalb nur nach dem Merkmal „Wirtschaftszweige“ beantworten . b) Ostdeutschland Betriebsgrößenklassen 5–50 Beschäftigte 51–100 Besch. 101–199 Besch. 200–500 Besch. 501 und mehr Besch. 5–50 Beschäftigte 2005 – für 2005 liegen diese Angaben nicht vor – 2006 11 44 60 71 86 38 2007 12 39 61 74 88 39 2008 11 36 57 75 88 37 2009 13 37 59 71 91 38 2010 11 39 59 74 95 37 2011 11 39 59 75 92 36 2012 11 43 55 69 88 36 2013 – für 2013 liegen diese Angaben noch nicht vor – Quelle: IAB-Betriebspanel Anteil der Betriebe mit Betriebsrat nach Wirtschaftszweigen Gesamtdeutschland Basis: privatwirtschaftliche Betriebe mit mindestens 5 Beschäftigten Angaben in % Bergbau/Energie Verarbeitend. Baugewerbe Handel Verkehr/ Informat./ Finanz-/Versich.- Gastgewerbe/sonst. Gesundheit/Er- Wirtschaftl. wiss. Wasser/Abfall Gewerbe Lagerei Kommunikat. dienstleistungen Dienstleistungen ziehung/Unterr. freiber. Dienstl. 2012 40 15 3 9 14 14 23 3 13 7 2012 78 64 15 29 51 44 66 13 47 31 Quelle: IAB-Betriebspanel 2012 Betriebe mit Betriebsrat Beschäftigte mit Betriebsrat Wirtschaftszweige Deutscher Bundestag – 18. Wahlperiode – 5 – Drucksache 18/1045 5. Wie viele Anzeigen und wie viele Verfahren nach § 119 des Betriebsverfassungsgesetzes (BetrVG) gab es nach Kenntnis der Bundesregierung in den Jahren 2005 bis 2013 jährlich, a) weil die Wahlen von betrieblichen Interessenvertretungen im Betrieb behindert wurden (Absatz 1 Satz 1), b) weil die Arbeit von betrieblichen Interessenvertretungen behindert oder gestört wurde (Absatz 1 Satz 2), c) weil betriebliche Interessenvertreterinnen oder -vertreter wegen ihrer Tätigkeit benachteiligt oder begünstigt wurden (Absatz 1 Satz 3), d) und welche antragsberechtigten Interessenvertretungen, also Betriebsrat , Gesamtbetriebsrat, Wahlvorstand, Gewerkschaft etc. (Absatz 2), haben diese Anzeigen eingeleitet (bitte Angabe in Prozent)? 6. Zu wie vielen Verurteilungen haben die Anzeigen nach § 119 BetrVG aus Frage 5 nach Kenntnis der Bundesregierung in den Jahren 2005 bis 2013 jährlich geführt, a) wie hoch waren die jährlich angeordneten Bußgelder, b) wie häufig wurden jährlich Freiheitsstrafen angeordnet, c) wie häufig konnten sich die jeweiligen zur Anzeige berechtigten Interessenvertretungen prozentual vor Gericht jährlich durchsetzen? Die Fragen 5 und 6 werden gemeinsam beantwortet. Der Bundesregierung liegen keine statistischen Angaben zu Anzeigen, Verfahren und Verurteilungen nach § 119 BetrVG vor. 7. Welche Rolle spielen nach Kenntnis der Bundesregierung Dritte (z. B. Rechtsanwältinnen und Rechtsanwälte oder externe Beratung), die von Unternehmen hinzugezogen werden, um die Wahl von Betriebsräte zu verhindern oder die Betriebsratsarbeit zu erschweren, und gibt es Indizien, dass diese Entwicklung in den vergangenen Jahren zugenommen hat? Zu Umfang und Zielrichtung der von Unternehmen in Anspruch genommenen Beratung durch Externe, insbesondere durch Rechtsanwältinnen und Rechtsanwälte , die regelmäßig vertraulich erfolgt, verfügt die Bundesregierung über keine Kenntnisse. 8. Welche Rolle spielen nach Kenntnis der Bundesregierung befristete Beschäftigungsverhältnisse , um die Wahl von Betriebsräte zu verhindern oder die Betriebsratsarbeit zu erschweren? Der Bundesregierung liegen keine Erkenntnisse darüber vor, ob Befristungen mit dem Ziel vereinbart werden, die Wahl oder die Tätigkeit von Betriebsräten zu erschweren. Allgemein zählen befristet Beschäftigte ebenso wie unbefristet Beschäftigte zu den Arbeitnehmern des Betriebes im Sinne des Betriebsverfassungsgesetzes und sind nach den allgemeinen Regelungen aktiv und passiv wahlberechtigt. Die Beteiligungsrechte des Betriebsrates bestehen in vollem Umfang auch für befristet Beschäftigte. Es ist eine Aufgabe des Betriebsrates, sich der Besonderheiten der unterschiedlichen Beschäftigungsformen im Betrieb anzunehmen. Insbesondere kann der Betriebsrat seine Beteiligungsrechte in personellen Angelegenheiten dazu nutzen, zugunsten befristet Beschäftigter Möglichkeiten für eine dauerhafte Beschäftigung zu finden. Mitglieder der Betriebsräte selbst dürfen wegen ihrer Tätigkeit weder behindert noch begünstigt werden. Das gilt auch in Bezug auf eine Befristung des Arbeits- Drucksache 18/1045 – 6 – Deutscher Bundestag – 18. Wahlperiode vertrages. Über Be- und Entfristungen ist daher bei Mitgliedern der Betriebsräte nach den gleichen Grundsätzen zu entscheiden wie auch sonst im Betrieb. 9. Sieht die Bundesregierung bei der betrieblichen Mitbestimmung Handlungsbedarf ? Wenn nein, warum nicht? 10. Wird die Bunderegierung Maßnahmen ergreifen, um die Mitbestimmung insbesondere in kleinen und mittleren Unternehmen, aber auch in der Leiharbeitsbranche zu stärken? Wenn ja, welche? Wenn nein, warum nicht? Die Fragen 9 und 10 werden gemeinsam beantwortet. Der Koalitionsvertrag zwischen CDU, CSU und SPD sieht vor, dass die Informations - und Unterrichtungsrechte des Betriebsrates im Zusammenhang mit Werkvertragsgestaltungen sichergestellt und konkretisiert werden. Zur Erleichterung der Arbeit der Betriebsräte soll zudem gesetzlich klargestellt werden, dass Leiharbeitnehmer bei den betriebsverfassungsrechtlichen Schwellenwerten grundsätzlich zu berücksichtigen sind, sofern dies der Zielrichtung der jeweiligen Norm nicht widerspricht. Beide Vorhaben sind unabhängig von der Größe des Unternehmens, zu dem die Betriebe gehören. Gesamtherstellung: H. Heenemann GmbH & Co., Buch- und Offsetdruckerei, Bessemerstraße 83–91, 12103 Berlin, www.heenemann-druck.de Vertrieb: Bundesanzeiger Verlagsgesellschaft mbH, Postfach 10 05 34, 50445 Köln, Telefon (02 21) 97 66 83 40, Fax (02 21) 97 66 83 44, www.betrifft-gesetze.de ISSN 0722-8333