Die Antwort wurde namens der Bundesregierung mit Schreiben des Bundesministeriums für Arbeit und Soziales vom 25. November 2016 übermittelt. Die Drucksache enthält zusätzlich – in kleinerer Schrifttype – den Fragetext. Deutscher Bundestag Drucksache 18/10452 18. Wahlperiode 28.11.2016 Antwort der Bundesregierung auf die Kleine Anfrage der Abgeordneten Sevim Dağdelen, Frank Tempel, Sigrid Hupach, weiterer Abgeordneter und der Fraktion DIE LINKE. – Drucksache 18/10315 – Durchführung, Kontrolle und tatsächliche Kosten der in den Jahren 2015 und 2016 von der Bundesagentur für Arbeit finanzierten Deutschkurse für Flüchtlinge V o r b e m e r k u n g d e r F r a g e s t e l l e r Bereits seit Jahren mangelt es an flächendeckenden und ausreichenden Integrations - und Sprachkursen. Das Angebot an Integrationskursen, in denen Deutsch gelernt werden kann, ist enorm gestiegen und kann doch nicht Schritt halten mit der noch deutlich stärker wachsenden Nachfrage nach diesen Kursen. Zahlen aus dem Bundesministerium des Innern zeigen, dass immer mehr Menschen, die das Recht oder die Pflicht haben, einen Kurs zu besuchen, auf einen Platz warten müssen (www.sueddeutsche.de/politik/migranten-run-auf-deutschkurse-1.3174 463). Das Sprachkursangebot müsste nicht nur ausgebaut und verstetigt, sondern auch qualitativ verbessert werden. Inhaltlich und didaktisch müssten die Kurse stärker auf die unterschiedlichen individuellen Bedarfe, Vorkenntnisse und Bildungsniveaus ausgerichtet werden. Dies betrifft die Kurszusammensetzung, das Lerntempo, die Inhalte und individuell festzusetzende Zielsetzungen (Bundestagsdrucksache 18/9190). Grundlage für die spontan eingerichteten Einstiegskurse der Bundesagentur für Arbeit (BA) war die mit dem Asylverfahrensbeschleunigungsgesetz vom 24. Oktober 2015 eingeführte Regelung des § 421 des Dritten Buches Sozialgesetzbuch (SGB III), durch die die BA die Möglichkeit erhalten hatte, die Teilnahme von Asylbewerberinnen und Asylbewerbern mit guter Bleibeperspektive an Sprachkursen zur Erlangung erster Kenntnisse der deutschen Sprache zu fördern . Darunter wurden aber nur Personen aus den Ländern Syrien, Iran, Irak und Eritrea gefasst. Die Eintritte in die Kurse mussten spätestens bis zum 31. Dezember 2015 erfolgen. Die Teilnahme an den Kursen war auf längstens acht Wochen begrenzt. Es konnten bis zu maximal 320 Unterrichtsstunden (8 Wochen x 40 Unterrichtstunden je Woche) gefördert werden (www.arbeitsagentur .de/web/content/DE/Institutionen/Traeger/Einstiegskurse/Detail/index.htm? dfContentId=L6019022DSTBAI782320). Laut einem Bericht der Bundesregierung „Durchführung, Kontrolle und tatsächliche Kosten der 2015/2016 von der Bundesagentur für Arbeit finanzierten Deutschkurse für Flüchtlinge“ (Ausschussdrucksache 18(11)746) sind der BA Vorabfassung - w ird durch die lektorierte Version ersetzt. Drucksache 18/10452 – 2 – Deutscher Bundestag – 18. Wahlperiode von den Trägern rund 233 000 Eintritte in die Kurse gemeldet worden. Die Hauptgruppe bildeten dabei Asylbewerberinnen und Asylbewerber aus Syrien mit einem Anteil von knapp 73 Prozent, gefolgt von Asylbewerberinnen und Asylbewerbern aus dem Irak mit einem Anteil von fast 15 Prozent. Etwas mehr als die Hälfte der Eintritte erfolgte in Maßnahmen in Nordrhein-Westfalen (47 000 Eintritte), Bayern (27 200 Eintritte), Baden-Württemberg (23 050 Eintritte ) und Berlin (22 150 Eintritte). Aus den Mitteln der BA sollten nach Angaben aus dem Sommer bzw. Herbst 2015 130 Mio. Euro für Sprach- und Integrationskurse für nach Deutschland Geflüchtete zur Verfügung gestellt werden (www.mdr.de/fakt/fakt-deutsch kurse-fuer-fluechtlinge-100.html). Bis Anfang September 2016 wurden von den Trägern 12 594 Sprachkurse mit 198 638 Teilnehmerinnen und Teilnehmern abgerechnet. Die Ausgaben der BA belaufen sich für die bisher abgerechneten Kurse auf insgesamt knapp 306 Mio. Euro (Ausschussdrucksache 18(11)746). Einem Medienbericht (ARD-Sendung FAKT vom 6. September 2016) zufolge hat die BA Ausgaben, Auftragsvergabe und Erfolg der aus ihren Mitteln 2015 initiierten Kurse evaluiert. Dieser Evaluationsbericht wird aber der Öffentlichkeit seitens der BA mit Verweis auf das Geschäftsgeheimnis vorenthalten. Kritisiert wird im Rahmen dieses Medienberichts, dass es kaum Qualitätsanforderungen und nur unzureichende Kontrollen gab und dass die Teilnehmerzahlen oft eingebrochen sind (z. B. wegen Umverteilungen im Rahmen des Asylverfahrens , so dass am Ende z. B. nur noch eine Teilnehmerin bzw. ein Teilnehmer anwesend war). In ihrem Bericht (Ausschussdrucksache 18(11)746) hält die Bundesregierung die Kritik an der Umsetzung der Einstiegskurse an der einen oder anderen Stelle für nachvollziehbar, rechtfertigt aber Unregelmäßigkeiten mit der damaligen Sondersituation und den besonderen Rahmenbedingungen. 1. Inwieweit trifft es nach Kenntnis der Bundesregierung zu, dass die BA eine interne Evaluierung der von ihr finanzierten Einstiegskurse vorgenommen hat? Die Bundesagentur für Arbeit hat keine Evaluierung der Einstiegskurse vorgenommen . Zutreffend ist, dass vom Prüfdienst Arbeitsmarktdienstleistungen der Bundesagentur für Arbeit Kurse stichprobenartig vor Ort darauf hin geprüft worden sind, ob und wie die Kurse tatsächlich durchgeführt wurden. 2. Inwieweit trifft es nach Kenntnis der Bundesregierung zu, dass die BA die Veröffentlichung des internen Evaluationsberichtes, sofern ein solcher vorliegt , mit Verweis auf das Geschäftsgeheimnis unter Verschluss hält (ARD- Sendung FAKT vom 6. September 2016)? 3. Inwieweit wird sich die Bundesregierung dafür einsetzen, dass dieser interne Bericht der Öffentlichkeit oder zumindest den Mitgliedern des Deutschen Bundestages zur Verfügung gestellt wird? Die Fragen 2 und 3 werden gemeinsam beantwortet. Nach Mitteilung der Bundesagentur für Arbeit ist die Herausgabe der Ergebnisse der Prüfungen gegenüber einem Redakteur des Mitteldeutschen Rundfunks in einem Verfahren nach dem Informationsfreiheitsgesetz im August 2016 nicht wegen des Schutzes von Geschäftsgeheimnissen abgelehnt worden. Sie wurde lediglich zeitlich begrenzt abgelehnt, weil die Ergebnisse Gegenstand der Prüfung der Einstiegskurse durch den Bundesrechnungshof sind und die Veröffentlichung des Prüfberichts Einfluss auf die Beratungen zwischen dem Bundesrechnungshof und der Bundesagentur für Arbeit haben könnte (§ 3 Nummer 3 Buchstabe b und § 4 Vorabfassung - w ird durch die lektorierte Version ersetzt. Deutscher Bundestag – 18. Wahlperiode – 3 – Drucksache 18/10452 des Informationsfreiheitsgesetzes). Das endgültige Prüfergebnis des Bundesrechnungshofes liegt bisher nicht vor. 4. Welche Kenntnisse hat die Bundesregierung von den Kernaussagen des internen Prüfberichts (bitte im Einzelnen die Kernaussagen auflisten und aus Sicht der Bundesregierung bewerten)? Im Zeitraum Mitte Januar bis Mitte Februar 2016 wurden dem in der Frage 15 genannten Bericht zufolge vom Prüfdienst Arbeitsmarktdienstleistungen der Bundesagentur für Arbeit 528 Kurse geprüft. Nach den Prüfungen gab es bei 63 Kursen Aufklärungsbedarf zur Ausführung der Kurse, zum Beispiel verspäteter Kursbeginn, Ausstattung und Anzahl der Unterrichtsräume und eingesetztes Personal . Häufig konnten die Fragestellungen durch die Kursträger aufgeklärt oder Unstimmigkeiten ausgeräumt werden, so dass bei 83 Prozent der auffälligen Kurse die Vergütung ausgezahlt werden konnte. Bei den geprüften Kursen hat die Bundesagentur für Arbeit häufig eine hohe Fluktuation der teilnehmenden Personen festgestellt. Teilweise waren Teilnehmerinnen und Teilnehmer nur unregelmäßig anwesend. Bei stichprobenartigen Befragungen durch den Prüfdienst der Bundesagentur für Arbeit haben Kursträger vor allem Umzüge in andere Unterkünfte, Termine im Zusammenhang mit dem Asylverfahren und bei Frauen vor allem fehlende Kinderbetreuungsmöglichkeiten als Ursache für Kursabbrüche genannt. Die durchgeführten Prüfungen zeigen nach Auffassung der Bundesregierung, dass die Bundesagentur für Arbeit früh auf Kritik an der Umsetzung der Einstiegskurse reagiert und durch die Prüfungen unberechtigten Abrechnungen der Kurse entgegengewirkt hat. 5. Inwieweit trifft es nach Kenntnis der Bundesregierung zu, dass es einen Prüfbericht des Bundesrechnungshofes zum internen Prüfbericht der BA bzw. zu den von der BA geförderten Sprachkursen gibt? Der Bundesrechnungshof hat die Umsetzung der Einstiegskurse durch die Bundesagentur für Arbeit insgesamt unter Einbeziehung der Ergebnisse des internen Prüfungsberichts der Bundesagentur für Arbeit geprüft und das Ergebnis in einer vorläufigen Prüfungsmitteilung bewertet. 6. Welche Kenntnisse hat die Bundesregierung von den Kernaussagen des Prüfberichts des Bundesrechnungshofes zum internen Prüfbericht der BA bzw. von den von der BA finanzierten Deutschkurse für Flüchtlinge (bitte im Einzelnen die Kernaussagen auflisten und aus Sicht der Bundesregierung bewerten), und welche Schlussfolgerungen zieht sie hieraus? Das Bundesministerium für Arbeit und Soziales hat die Prüfungsmitteilung vom Bundesrechnungshof zur Kenntnis erhalten. Die Prüfungsmitteilung ist vorläufig und stellt noch kein abschließendes Ergebnis der Prüfung dar. Nach § 96 Absatz 4 der Bundeshaushaltsordnung kann der Bundesrechnungshof Dritten Auskunft zu den Prüfungsergebnissen gewähren, wenn dieses abschließend festgestellt wurde. Eine Beantwortung der Frage ist der Bundesregierung deshalb zum jetzigen Zeitpunkt nicht möglich. Vorabfassung - w ird durch die lektorierte Version ersetzt. Drucksache 18/10452 – 4 – Deutscher Bundestag – 18. Wahlperiode 7. Inwieweit teilt die Bundesregierung die Auffassung der Fragesteller, dass die Integration von Flüchtlingen im Allgemeinen und die Finanzierung der Sprachkurse eine gesamtgesellschaftliche Aufgabe und daher nicht von den Beiträgen zur Arbeitslosenversicherung, sondern mit den Mitteln des Bundeshaushaltes zu finanzieren ist? Die Auffassung, dass die Finanzierung von Deutschsprachkursen als gesamtgesellschaftliche Aufgabe im Allgemeinen aus den Mitteln des Bundeshaushalts zu leisten ist, wird geteilt. Aus diesem Grund sind die für die Sprachförderung zur Verfügung stehenden Mittel mit dem Bundeshaushalt 2016 auch deutlich aufgestockt worden. Die Förderung der Einstiegskurse aus den Mitteln der Bundesagentur für Arbeit sollte vor dem Hintergrund der damals hohen Flüchtlingszahlen lediglich kurzfristig und einmalig einen Beitrag zur Sprachförderung leisten. Aus diesem Grund war die Förderung auch zeitlich eng begrenzt. Eintritte in die Einstiegskurse waren nur etwas mehr als zwei Monate im Zeitraum vom 24. Oktober bis 31. Dezember 2015 möglich. 8. Wie viele Träger haben nach Kenntnis der Bundesregierung wie viele Einstiegskurse für wie viele Asylbewerberinnen und Asylbewerber mit guter Bleibeperspektive durchgeführt? Nach Mitteilung der Bundesagentur für Arbeit wurden bundesweit von 2 664 Trägern insgesamt 12 896 Kurse für 202 517 Teilnehmende abgerechnet (Stand: 8. November 2016). 9. Wie viele Träger, die nach Kenntnis der Bundesregierung Einstiegskurse für Asylbewerberinnen und Asylbewerber mit guter Bleibeperspektive durchgeführt haben, wurden von der BA mit welchem Ergebnis geprüft (bitte auflisten )? Auf die Antwort zu Frage 4 wird verwiesen. Bei den 528 Prüfungen der Einstiegskurse hat es sich nach Mitteilung der Bundesagentur für Arbeit um Trägerprüfungen an unterschiedlichen Kursorten gehandelt. 10. Welche Träger sind nach Kenntnis der Bundesregierung bundesweit die 20 wichtigsten/größten Anbieter/Nutznießer der Einstiegskurs-Maßnahmen ? Auf die Antwort der Bundesregierung auf die mündliche Frage 27 der Abgeordneten Sevim Dağdelen in der Fragestunde des Deutschen Bundestages am 9. November 2016 wird verwiesen (Plenarprotokoll 18/198, Anlage 22). 11. Was ist der letzte Stand der tatsächlich ausgegebenen und der noch zu erwartenden Kosten für die Einstiegskurse der BA, und wie bewertet die Bundesregierung die Kosten-Nutzen-Bilanz dieser Kurse? Von der Bundesagentur für Arbeit wurden bis zum 15. November 2016 309,3 Mio. Euro für die Einstiegskurse ausgegeben. Insgesamt werden Ausgaben in Höhe von 310 Mio. Euro erwartet. Deutsche Sprachkenntnisse sind Voraussetzung für die Integration in Gesellschaft und Arbeitsmarkt. Vor diesem Hintergrund war Ziel der Einstiegskurse, den Asylbewerberinnen und Asylbewerbern mit guter Bleibeperspektive früh erste Basiskenntnisse der deutschen Sprache zu vermitteln und damit die Voraussetzungen dafür zu schaffen, sie an das gesellschaftliche Leben heranführen und Vorabfassung - w ird durch die lektorierte Version ersetzt. Deutscher Bundestag – 18. Wahlperiode – 5 – Drucksache 18/10452 die mögliche Aufnahme einer Beschäftigung unterstützen zu können. Dieser Nutzen lässt sich nicht in Zahlen messen. 12. Wenn das Bundesministerium für Arbeit und Soziales in seiner Unterrichtung auf Ausschussdrucksache 18(11)746 der auch nach seiner Auffassung zum Teil nachvollziehbaren Kritik an den Einstiegskursen entgegenhält, diese seien vor dem Hintergrund der „Lücke bis zum Ausbau des Angebots an Integrationskursen und Kursen zur berufsbezogenen Sprachförderung“ zu sehen, warum hat sich die Bundesregierung dann nicht früher um einen Ausbau des Angebots von Integrationskursen bemüht, etwa durch eine Anhebung der seit vielen Jahren viel zu niedrigen Honorare für Lehrkräfte in Integrationskursen (dies ist erst Mitte des Jahres 2016 erfolgt)? Im Herbst 2015 galt es, dem sich abzeichnenden stark ansteigenden Bedarf an Integrationskursplätzen ein entsprechend ausgebautes Angebot gegenüberzustellen . Hierzu hatte die Bundesregierung bereits zum damaligen Zeitpunkt ein Maßnahmenbündel auf den Weg gebracht, das u. a. Anpassungen bei der Lehrkräftezulassung und den Höchstteilnehmerzahlen sowie die verstärkte Zulassung von Kursträgern beinhaltete. Mit Wirkung zum 1. Januar 2016 wurde außerdem der Kostenerstattungssatz für Träger von Integrationskursen in einem ersten Schritt von 2,94 Euro je Unterrichtseinheit (UE) und Teilnehmer auf 3,10 Euro erhöht. Eine weitere Erhöhung erfolgte zum 1. Juli 2016 für die ersten 20 Teilnehmer auf 3,90 Euro je UE und Teilnehmer; bei mehr als 20 Kursteilnehmern tritt ab dem 21. Teilnehmer eine Degression auf 2,00 Euro pro UE und Teilnehmer ein. Verbunden mit diesen Erhöhungen waren jeweils Erhöhungen der unteren Honorargrenze für Lehrkräfte (1. Januar 2016 auf 23 Euro; 1. Juli 2016 auf 35 Euro). 13. Warum wurden mit großer Öffentlichkeitswirkung weitere gesetzliche Verpflichtungen zur Integrationskursteilnahme geschaffen, obwohl die vorhandenen Integrationskursangebote nicht einmal dem aktuellen Bedarf entsprechen ? Das Angebot an Integrationskursplätzen entspricht bundesweit betrachtet dem aktuellen Bedarf. Die Bundesregierung hat das Angebot an Integrationskursplätzen bereits im Jahr 2016 erheblich erweitert und u. a. mehr als doppelt so viel Haushaltsmittel wie im Jahr 2015 zur Verfügung gestellt. Die mit dem Integrationsgesetz vom 31. Juli 2016 neu geregelte Möglichkeit der Verpflichtung von Asylbewerberinnen und Asylbewerbern gemäß § 5b des Asylbewerberleistungsgesetzes tritt im Übrigen erst zum 1. Januar 2017 in Kraft. 14. Ist die Bundesregierung der Auffassung, dass die gegenwärtige Trägerpauschale ausreichend ist, um Honorare für Lehrkräfte in Höhe von mindestens 35 Euro pro Unterrichtseinheit zahlen zu können, und auf welche Annahmen und Berechnungen stützt sie sich dabei (welchen Anteil macht die Entlohnung der Lehrkräfte im durchschnittlichen Kostenkalkül der Träger aus, wie stark müssen die Kurse besucht sein, damit ein Träger sich bei einer Mindesthonorierung in Höhe von 35 Euro pro Unterrichtseinheit finanzieren kann usw.)? Die Bundesregierung hält den gegenwärtigen Kostenerstattungssatz für ausreichend , um die Einhaltung der unteren Honorargrenze für Lehrkräfte zu gewährleisten . Sie wird in dieser Auffassung durch die in der Antwort zu Frage 18 dargestellten Daten gestützt. Ungeachtet dessen gilt: Die Erhöhung des Kostenerstattungssatzes um 0,80 Euro pro UE und Teilnehmer hat Kursträger in die Lage versetzt , die aus der Erhöhung des Lehrkräftehonorars entstehenden Mehrkosten bei Vorabfassung - w ird durch die lektorierte Version ersetzt. Drucksache 18/10452 – 6 – Deutscher Bundestag – 18. Wahlperiode einer Kursauslastung von 15 Teilnehmenden zu finanzieren. Notwendige Angleichungen bei den speziellen Integrationskursarten (Mindest-/Höchstteilnehmerzahlen , spezielle Garantievergütung) wurden ebenfalls vorgenommen. Die Kostenkalkulation ist trägerabhängig und kann nicht verallgemeinert werden. 15. Wie ist der Stand der Erarbeitung des dem Haushaltsausschuss des Deutschen Bundestages bis Mitte Oktober 2016 zugesagten Berichts der BA zu den Einstiegskursen? Ein Abdruck des Berichts wurde den Berichterstatterinnen und Berichterstattern des Einzelplans 11 am 17. Oktober 2016 übermittelt. 16. Wie sind die aktuellen Angaben zum Integrationskursbesuch für das laufende Jahr 2016 (bitte Angaben zu Zulassungen, neuen Teilnehmenden, Abfluss von Haushaltsmitteln usw. zum letzten verfügbaren Stand machen und Vergleichswerte des Wortjahres nennen)? Die Angaben sind der nachfolgenden Tabelle (Stand: 11. November 2016) zu entnehmen: 2015 (Vergleichszeitraum) 2016 (bis 11. November 2016) Berechtigungen (ohne Wiederholer) rd. 230.400 rd. 479.600 neue Kursteilnehmer rd. 136.000 rd. 260.200 Mittelabfluss 235,4 Mio. Euro 367,8 Mio. Euro 17. Wie viele Asylsuchende und Geduldete (bitte differenzieren, auch wichtigste Herkunftsländer) haben zum aktuellsten Stand im Jahr 2016 eine Zulassung zum Integrationskurs erhalten bzw. den Kurs tatsächlich begonnen? In den beiden nachfolgenden Tabellen werden mit Stand 9. November 2016 die Anzahl der vom Bundesamt für Migration und Flüchtlinge (BAMF) seit Inkrafttreten des Asylverfahrensbeschleunigungsgesetzes am 24. Oktober 2015 frühzeitig zum Integrationskurs zugelassenen Asylbewerberinnen und Asylbewerber, Geduldeten gemäß § 60a Absatz 2 Satz 3 des Aufenthaltsgesetzes (AufenthG) und der Ausländerinnen und Ausländer mit einer Aufenthaltserlaubnis (AE) nach § 25 Absatz 5 AufenthG ausgewiesen. Eine Auswertung der Berechtigungen (Verpflichtungen/Zulassungen) nach Herkunftsland des Berechtigten ist derzeit nur für den Bereich der Zulassung von Asylbewerbern durch das BAMF und nicht für die Kursteilnahme möglich, da eine Erfassung der Herkunftsländer für den Bereich der Kursteilnahme nicht erfolgt. Staatsangehörigkeit (Zulassung) Gesamt Syrien 98.590 Irak 36.620 Iran 18.965 Eritrea 13.560 Somalia 1.879 Sonstige 903 Gesamtergebnis 170.517 Vorabfassung - w ird durch die lektorierte Version ersetzt. Deutscher Bundestag – 18. Wahlperiode – 7 – Drucksache 18/10452 Entscheidungen nach Zielgruppen Zulassungen Asylbewerber/in 169.614 Ausländer/in mit einer AE nach § 25 Absatz 5 AufenthG 447 Ausländer/in mit einer Duldung gemäß § 60a Absatz 2 Satz 3 AufenthG 456 Gesamtergebnis 170.517 Die nachfolgende Tabelle (Stand: 11. November 2016) weist die aktuellen neuen Integrationskursteilnehmer im Jahr 2016 aus (vorläufige Zahlen ohne Kurswiederholer und Nacherfassungen). Eine Unterscheidung der neuen Kursteilnehmer nach Asylbewerbern und Geduldeten ist nicht möglich, da der Aufenthaltsstatus als Merkmal nicht erfasst wird. Er wird nur im Rahmen der Zulassung, nicht aber hinsichtlich des Kursbeginns erhoben. Es wurde deshalb nach den fünf Herkunftsländern (HKL) mit guter Bleibeperspektive differenziert. In den ausgewiesenen Zahlen sind sowohl die Personen enthalten, die als Asylbewerber an einem Kurs teilnehmen, als auch die Personen, die bereits eine Schutzberechtigung besitzen: Anzahl neuer Kursteilnehmer Gesamt 260.232 Syrien 122.586 Irak 20.112 Eritrea 14.205 Iran 9.118 Somalia 764 Anteil 5 HKL 64,1 % 18. Welche Kenntnisse hat die Bundesregierung über Erfahrungen und Auswirkungen der Anhebung der Mindesthonorargrenze auf 35 Euro pro Unterrichtseinheit , beispielsweise auf die Zahl der (aktiven) Lehrkräfte, und welche Kenntnisse hat die Bundesregierung dazu, in welchem Umfang die Mindesthonorargrenze von den Trägern eingehalten wird? Mit Wirkung zum 1. Juli 2016 wurde der Kostenerstattungssatz für die Durchführung der Integrationskurse für die ersten 20 Teilnehmer von 3,10 Euro pro Teilnehmer und UE auf 3,90 Euro erhöht. In diesem Zusammenhang wurde auch die Vergütungsuntergrenze für Honorarlehrkräfte von 23 Euro auf 35 Euro pro Unterrichtseinheit angehoben. Das Einhalten der Vergütungsuntergrenze ist Voraussetzung für den Erhalt einer mehrjährigen Trägerzulassung. Zum Stichtag 15. November 2016 sind 1.721 Träger beim BAMF als Träger zur Durchführung von Integrationskursen zugelassen. Hiervon zahlen lediglich 99 Träger, d. h. 5,7 Prozent, ein Lehrkräftehonorar von unter 35 Euro. Der ganz überwiegende Teil der zugelassenen Integrationskursträger, nämlich 94,3 Prozent , hat somit die Vorgaben der Bundesregierung umgesetzt. Seit dem Zeitpunkt der Erhöhung der Vergütungsuntergrenze konnten 2.494 neue Lehrkräfte aktiviert werden. Vorabfassung - w ird durch die lektorierte Version ersetzt. Drucksache 18/10452 – 8 – Deutscher Bundestag – 18. Wahlperiode 19. Wie ist derzeit die durchschnittliche Kursgröße, wie war diese Ende des Jahres 2015 (bitte auch nach unterschiedlichen Kurstypen differenzieren)? In der nachfolgenden Tabelle ist die durchschnittliche Teilnehmerzahl, differenziert nach Kursart, im Oktober 2015 sowie im Oktober 2016 abgebildet: Teilnehmer Durchschnitt Oktober 2015 Durchschnitt Oktober 2016 Allgemeiner Integrationskurs 13,6 15,9 Elternintegrationskurs 14,1 15,2 Förderkurs 13,6 10,7 Frauenintegrationskurs 13,9 14,2 Gehörlosenkurs 5,9 6,9 Integrationskurs mit Alphabetisierung 10,2 11,3 Intensivkurs 11,3 11,6 Jugendintegrationskurs 11,4 13,5 Sonstiger spezieller Kurs 4,4 6,2 Gesamtergebnis 12,8 14,5 Hinweis: Die vom Kursträger beim BAMF eingereichten Abrechnungen enthalten keine Angaben über die in den Integrationskursen befindlichen Selbstzahler, weshalb die tatsächliche Kursauslastung im Regelfall höher liegt. Die in der Tabelle ausgewiesene Angabe der durchschnittlichen Kursgröße bezieht sich auf die im Monat Oktober (2015/2016) zur Abrechnung gebrachten Kursabschnitte. Vorabfassung - w ird durch die lektorierte Version ersetzt. Satz: Satzweiss.com Print, Web, Software GmbH, Mainzer Straße 116, 66121 Saarbrücken, www.satzweiss.com Druck: Printsystem GmbH, Schafwäsche 1-3, 71296 Heimsheim, www.printsystem.de Vertrieb: Bundesanzeiger Verlag GmbH, Postfach 10 05 34, 50445 Köln, Telefon (02 21) 97 66 83 40, Fax (02 21) 97 66 83 44, www.betrifft-gesetze.de ISSN 0722-8333