Die Antwort wurde namens der Bundesregierung mit Schreiben des Bundesministeriums des Innern vom 23. November 2016 übermittelt. Die Drucksache enthält zusätzlich – in kleinerer Schrifttype – den Fragetext. Deutscher Bundestag Drucksache 18/10465 18. Wahlperiode 28.11.2016 Antwort der Bundesregierung auf die Kleine Anfrage der Abgeordneten Andrej Hunko, Wolfgang Gehrcke, Annette Groth, weiterer Abgeordneter und der Fraktion DIE LINKE. – Drucksache 18/10223 – Informelles Treffen europäischer Innenminister und US-Behörden in Rom V o r b e m e r k u n g d e r F r a g e s t e l l e r Das jüngste Treffen der sogenannten Gruppe der Sechs (G6) wurde am 20. und 21. Oktober 2016 in Rom abgehalten (dpa vom 21. Oktober 2016). Als G6 werden die sechs Staaten der Europäischen Union bezeichnet, die die meisten Einwohner haben: Deutschland, Italien, Frankreich, Spanien, Polen und Großbritannien . Die G6 sind eine Zusammenarbeitsform der Innenminister dieser sechs einwohnerstärksten EU-Mitgliedstaaten. Das informelle Treffen geht auf eine Initiative des früheren Bundesministers des Innern, Dr. Wolfgang Schäuble, zurück (Bundestagsdrucksache 18/5599). Dr. Wolfgang Schäuble war es auch, der dafür sorgte, dass die US-Regierung (gewöhnlich vertreten durch Justiz- und Heimatschutzminister und -ministerinnen ) mittlerweile regelmäßig an dem Treffen der sechs großen EU-Mitgliedstaaten teilnimmt. Das Bundesministerium des Innern beschreibt diese seit dem Jahr 2007 existierende Kooperation als „traditionsgemäß“ und nennt das Format deshalb „G6+1“. An dem Treffen in Rom nahm neben der US-Justizministerin Loretta Lynch und dem US-Heimatschutzminister Jeh Johnson auch Bundesinnenminister Dr. Thomas de Maizière (CDU) teil. Ebenfalls zugegen waren der EU-Kommissar Dimitris Avramopoulos sowie die Polizeiagentur Europol, die Grenzagentur Frontex und die Polizeiorganisation Interpol. Zu den behandelten Themen gehörten laut den Medienberichten „Sicherheit und Terrorismus-Prävention in Europa “ sowie die Bekämpfung irregulärer Migration. 1. Welche Tagesordnung hatte das „G6+1“-Treffen in Rom (bitte wie auf Bundestagsdrucksache 17/9904 darstellen), und welche einzelnen Themen, Initiativen oder Maßnahmen wurden unter den einzelnen Tagesordnungspunkten behandelt? Themen des Treffens waren Migration, Terrorismusbekämpfung und Radikalisierung sowie Cyber Security. Bei dem Thema Migration wurden die Zusammenarbeit mit Drittstaaten, insbesondere in Afrika, und die Frage einer Differenzierung von politisch Verfolgten und Flüchtlingen, die aus ökonomischen Gründen ihr Vorabfassung - w ird durch die lektorierte Version ersetzt. Drucksache 18/10465 – 2 – Deutscher Bundestag – 18. Wahlperiode Land verlassen, besprochen. Zum Thema Terrorismusbekämpfung und Radikalisierung fand ein Austausch zu den verschiedenen Strategien, Radikalisierung zu begegnen, statt. Das Thema Cyber Security wurde als große Herausforderung für die Sicherheitsbehörden diskutiert. 2. Welche deutschen Behörden oder sonstigen Stellen nahmen an dem „G6+1“- Treffen in Rom mit welchen Abteilungen bzw. Referaten teil? Außer dem Bundesministerium des Innern (BMI) waren keine deutschen Behörden oder sonstigen Stellen vertreten. 3. Welche weiteren Treffen am Rande des „G6+1“ haben nach Kenntnis der Bundesregierung in zeitlicher Nähe stattgefunden, sofern diese im organisatorischen und/oder inhaltlichen Bezug zum Treffen in Rom standen? Keine. 4. Welche Angehörigen anderer Regierungen außer EU-Agenturen, „Wissenschaftler und Experten“ oder sonstige Institutionen und Personen nahmen nach Kenntnis der Bundesregierung mit welchem Personal an dem „G6+1“- Treffen bzw. den in zeitlicher Nähe stattfindenden Treffen teil (bitte auch deren Zugehörigkeit zu Behörden und anderen Einrichtungen angeben)? Es nahmen keine Angehörigen anderer Regierungen teil. Es waren Vertreter von IOM (Internationale Organisation für Migration), UNHCR (Hoher Flüchtlingskommissar der Vereinten Nationen) und Interpol bei dem Treffen anwesend. 5. Nach welchem Verfahren sowie nach welchen Kriterien hat der italienische Vorsitz der „G6+1“ nach Kenntnis der Bundesregierung festgelegt, an welchen Tagesordnungspunkten oder Arbeitsgruppen die Europäische Kommission , die teilnehmenden US-Behörden sowie die übrigen Regierungen anwesend sein dürfen und von welchen sie ausgeschlossen blieben? Der Bundesregierung liegen dazu keine Informationen vor. 6. An welchen einzelnen Tagesordnungspunkten oder Arbeitsgruppen haben die USA sowie die Europäische Kommission oder andere EU-Einrichtungen schließlich mit welchem Personal teilgenommen? Die US Justizministerin, Loretta Lynch, der Minister für Heimatschutz der Vereinigten Staaten von Amerika, Jeh Johnson, der Europäische Kommissar für Migration, Inneres und Bürgerschaft, Dimitris Avramopoulos, der Europäische Kommissar für die Sicherheitsunion, Sir Julian King, und die Vertreter der EU- Agenturen EUROPOL, FRONTEX, Interpol, IOM, EASO und UNHCR sowie der EU Koordinator für Terrorismusbekämpfung, de Kerchove, haben an allen Tagesordnungspunkten teilgenommen. Arbeitsgruppen haben nicht stattgefunden . 7. Welche eigenen Beiträge haben diese nach Kenntnis der Bundesregierung hierzu verteilt oder gehalten (bitte nicht nur Titel und Untertitel nennen, sondern in groben Zügen skizzieren)? Es wurden keine eigenen Beiträge verteilt. Vorabfassung - w ird durch die lektorierte Version ersetzt. Deutscher Bundestag – 18. Wahlperiode – 3 – Drucksache 18/10465 8. Welche Dokumente oder „zur Strukturierung und Eingrenzung der Diskussion “ oder „vorab mit Fragen versehene Gesprächsunterlagen“ wurden verteilt (Bundestagsdrucksache 17/9904; bitte nicht nur ihren Zweck benennen, sondern den Inhalt, soweit bekannt, in groben Zügen skizzieren)? Die italienische Präsidentschaft hat zu einzelnen Tagesordnungspunkten vorab Unterlagen an die Teilnehmer versandt. Sie hatten den Zweck, den Einstieg in die Diskussion zu erleichtern und zu strukturieren. 9. Was ist der Bundesregierung über etwaige Pläne oder Initiativen des neuen Kommissars für die Sicherheitsunion Julian King bekannt, die Polizeiagentur Europol stärker mit der der geheimdienstlichen „Plattform“ der „Counter Terrorism Group“ (CTG) in Den Haag zu verzahnen? Der Bundesregierung sind die Vorstellungen der Europäischen Kommission hierzu in der Mitteilung vom 14. September 2016 („Mehr Sicherheit in einer von Mobilität geprägten Welt: Besserer Informationsaustausch bei der Terrorismusbekämpfung und ein stärkerer Schutz der Außengrenzen“, KOM(2016) 602) bekannt . Im Übrigen wird auf die Antwort der Bundesregierung auf die Kleine Anfrage der Fraktion DIE LINKE. auf Bundestagsdrucksache 18/10113 vom 24. Oktober 2016 verwiesen. a) Welche Treffen des Kommissars für die Sicherheitsunion oder Europols haben hierzu seit Beantwortung der Bundestagsdrucksache 18/9323 stattgefunden ? b) Inwiefern sollten dabei auch neue Möglichkeiten des Informationsaustauschs ausgelotet werden, und welche Ergebnisse sind der Bundesregierung dazu bekannt? Die Fragen 9a und 9b werden gemeinsam beantwortet. Die Bundesregierung ist über Treffen des EU-Kommissars Sir Julian King oder der EU-Agentur Europol und die jeweiligen Gesprächsinhalte grundsätzlich nicht unterrichtet. Der Bundesregierung ist jedoch unter anderem bekannt, dass EU- Kommissar Sir Julian King am 28. September 2016 einen Antrittsbesuch Europol gemacht hat. Am 18. Oktober 2016 machte KOM King seinen Antrittsbesuch bei BM Dr. de Maizière. Der Besuch diente auch der Vorstellung des Inhalts der KOM-Mitteilung vom 14. September 2016 und der Erörterung, wie in der EU der Informationsaustausch weiter vertieft werden kann. Im Anschluss daran nahm Herr KOM King an einer Sitzung des BT Innenausschusses teil. c) Welche Haltung vertritt die Bundesregierung zur Frage, inwiefern die Ernennung des neuen Kommissars für die Sicherheitsunion bedeutet, dass die Arbeit des Anti-Terrorismus-Koordinators Gilles de Kerchove nunmehr (in Teilen oder in Gänze) überflüssig wird? Die Aufgaben des EU-Koordinators für die Terrorismusbekämpfung, Herrn Gilles de Kerchove, unterscheiden sich grundlegend von der Funktion des neuen EU-Kommissars, Herrn Julian King. Während Kommissar King innerhalb der Europäischen Kommission für die Thematik Sicherheitsunion zuständig ist, übt der EU-Koordinator für die Terrorismusbekämpfung seine Tätigkeit im Rahmen des Ratssekretariats aus, koordiniert die Arbeiten des Rates zur Terrorismusbekämpfung und erstattet dem Rat regelmäßig Bericht, damit ein wirksames Vorgehen aufgrund von Ratsbeschlüssen gewährleistet ist. Vorabfassung - w ird durch die lektorierte Version ersetzt. Drucksache 18/10465 – 4 – Deutscher Bundestag – 18. Wahlperiode 10. Inwiefern wurden auf dem „G6+1“-Treffen in Rom auch Möglichkeiten von Finanzermittlungen behandelt, und wer trug dazu mit welchem Inhalt vor? a) Was ist der Bundesregierung darüber bekannt, auf welche Weise die Europäische Union Finanzermittlungen auch verstärkt zur Bekämpfung von „illegaler Migration“ einsetzen will? b) Was ist der Bundesregierung darüber bekannt, welche Treffen oder Konferenzen hierzu in diesem Jahr bei der Polizeiagentur Europol stattfanden? c) Inwiefern ist auch das Bundeskriminalamt mit Finanzermittlungen zur Bekämpfung von „illegaler Migration“ befasst (etwa mit der dort angesiedelten Financial Intelligence Unit)? Die Fragen 10 bis 10c werden gemeinsam beantwortet. Das Thema war nicht Gegenstand des G6-Treffens. 11. Inwiefern wurden auf dem „G6+1“-Treffen in Rom auch Fragen zur Verschlüsselung von Telekommunikation und entsprechenden Gegenmaßnahmen zur Strafverfolgung oder Gefahrenabwehr behandelt, und wer trug dazu mit welchem Inhalt vor? Fragen zur Verschlüsselung von Telekommunikation und entsprechenden Gegenmaßnahmen zur Strafverfolgung oder Gefahrenabwehr wurden auf dem Treffen nicht behandelt. 12. Inwiefern wurden auf dem „G6+1“-Treffen in Rom auch Maßnahmen zur Beobachtung des Internets oder zur Entfernung dort vorgefundener Inhalte behandelt, und wer trug dazu mit welchem Inhalt vor? a) Mit welchen Angehörigen welcher Behörden nahm die Bundesregierung an dem Europol-Seminar zu „Open Source Intelligence“ (OSINT) bei Europol teil (https://twitter.com/Europol/status/791547177562697728)? b) Was ist der Bundesregierung darüber bekannt, ob bei der Konferenz auch „Internetauswertegruppen“ oder die „Internetauswertungskoordinierungsgruppe “ teilnahmen oder dort vortrugen (Bundestagsdrucksache 18/6699)? Die Fragen 12 bis 12b werden gemeinsam beantwortet. Das Thema war nicht Gegenstand des G6-Treffens. Ein Zusammenhang der Fragen 12a und 12b mit dem Treffen besteht nicht. 13. Inwiefern wurden auf dem „G6+1“-Treffen in Rom auch Maßnahmen zur Vereinfachung der Rechtshilfe zwischen den Behörden der EU-Mitgliedstaaten und den USA (etwa „Direktanfragen“ von Strafverfolgungsbehörden bei Internetanbietern in den USA) behandelt, und wer trug dazu mit welchem Inhalt vor? Das Thema war nicht Gegenstand des G6-Treffens. Vorabfassung - w ird durch die lektorierte Version ersetzt. Deutscher Bundestag – 18. Wahlperiode – 5 – Drucksache 18/10465 14. Inwiefern ist nach Kenntnis der Bundesregierung geplant, die Rechtshilfeersuchen zur Herausgabe von Kommunikationsdaten bei Internetdienstleistern in den USA durch eine gemeinsame Herangehensweise der EU-Mitgliedstaaten zu vereinfachen (etwa durch das Ermöglichen von Direktanfragen bei den Anbietern)? Die Bundesregierung hat bereits in ihrer Antwort auf die Schriftliche Frage 31 des Abgeordneten Andrej Hunko auf Bundestagsdrucksache 18/8523 vom 20. Mai 2016 ausführlich dargelegt, dass sich die europäischen Ratsschlussfolgerungen mit dem Titel „Council Conclusions on improving criminal justice in cyberspace “ damit befassen, die Strafverfolgung im Cyberspace zu verbessern, um aktuellen Herausforderungen zu begegnen. Die Ratsschlussfolgerungen zeigen Denkansätze auf, die Gegenstand der weiteren Beratungen auf EU-Ebene sein sollen. Hierzu zählt auch der Ansatz, die unmittelbare Kooperation von Strafverfolgungsbehörden mit (ausländischen) privaten Diensteanbietern zu verbessern oder andere vergleichbare Lösungen zu finden, die es ermöglichen, möglichst kurzfristig bestimmte Datenkategorien, insbesondere Bestandsdaten, erlangen zu können . Wie in der Antwort auf die vorstehend genannte Schriftliche Frage ausgeführt , wird die Europäische Kommission hierzu bis zum Sommer 2017 eine Analyse und gegebenenfalls auch Vorschläge vorlegen. 15. Mit welchem Ergebnis hat die Bundesregierung „praktische Fragen der Zusammenarbeit “ für die Zusammenarbeit mit Strafverfolgungsbehörden mit den Unternehmen Facebook, Google, Twitter und Apple erörtert (Bundestagsdrucksache 18/9762)? Das Thema war nicht Gegenstand des G6-Treffens. 16. Was ist der Bundesregierung über Pläne, Initiativen oder Maßnahmen der Europäischen Kommission bekannt, „mit allen Beteiligten Rahmenbedingungen [zur direkten Erlangung von Bestandsdaten] auszuarbeiten, die eine möglichst einheitliche Handhabung dieser Art der Zusammenarbeit sicherstellen sollen“ (Bundestagsdrucksache 18/9266), wobei dies nicht nur das Verhältnis der EU-Mitgliedstaaten untereinander, sondern auch zu Drittstaaten wie die USA betreffen soll? Auf die Antwort zu Frage 14 wird verwiesen. 17. Inwiefern wurden auf dem „G6+1“-Treffen in Rom auch die Einrichtung neuer EU-Reiseregister (etwa Passagierdatenregister, Ein-/Ausreisesystem, Reiseinformations- und Genehmigungssystem) behandelt, und wer trug dazu mit welchem Inhalt vor? Das Thema war nicht Gegenstand des G6-Treffens. Vorabfassung - w ird durch die lektorierte Version ersetzt. Drucksache 18/10465 – 6 – Deutscher Bundestag – 18. Wahlperiode a) Welche Haltung vertritt die Bundesregierung mittlerweile zur Frage, inwiefern ein „Ein-/Ausreisesystem“ der Europäischen Union auch für Drittstaatsangehörige mit längerfristiger Aufenthaltsberechtigung (Visum ) oder EU-Staatsangehörige ausgeweitet werden sollte (Bundestagsdrucksache 18/9266), bzw. wann wird ihre Positionierung zu dieser Frage vermutlich abgeschlossen sein? b) Wann will die Europäische Kommission nach Kenntnis der Bundesregierung ihre Prüfung der Notwendigkeit und des Mehrwerts einer solchen Erfassung der Ein- und Ausreisen von Personen, die das Recht auf Freizügigkeit genießen, abgeschlossen haben? Die Fragen 17a und 17b werden gemeinsam beantwortet. Die Bundesregierung unterstützt den Vorschlag der Europäischen Kommission, die Erfassung weiterer Personenkreise im Entry-Exit-System (EES) bzw. Alternativen hierzu außerhalb des laufenden Rechtsetzungsvorhabens zum EES zu prüfen, um dieses nicht zu verzögern. Diese Prüfung dauert an. Die Bundesregierung kann sich hierzu erst abschließend positionieren, wenn konkrete Vorschläge vorliegen. Wann das sein wird, kann derzeit nicht prognostiziert werden. 18. Was ist der Bundesregierung darüber bekannt, welche EU-Mitgliedstaaten bereits Passagierdaten (PNR) für Risikoprognosen einsetzen? Der Bundesregierung ist bekannt, dass Großbritannien in größerem Umfang PNR-Daten für (grenz-)polizeiliche Maßnahmen im Bereich der Repression und der Prävention nutzt. a) Welche Erfahrungen zum Einsatz von Passagierdaten (API oder PNR) hat die Bundesregierung hierzu in jüngster Zeit gegenüber EU-Ratsarbeitsgruppen oder Ratspräsidentschaft mitgeteilt? In Deutschland existiert bisher kein PNR-System, sodass die Bundesregierung insoweit keine Erfahrungen mitteilen kann. Sonstige Erfahrungen zum Einsatz der Passagierdaten hat die Bundesregierung gegenüber EU-Ratsarbeitsgruppen oder Ratspräsidentschaft in jüngster Zeit nicht mitgeteilt. b) Was ist der Bundesregierung über eine Entwicklungsgruppe zur Umsetzung des beschlossenen EU-Passagierdatenregisters bekannt, wer gehört dieser Gruppe an, und welche Ratsarbeitsgruppe ist dabei federführend? Eine solche „Entwicklungsgruppe“ ist der Bundesregierung nicht bekannt. Nach Kenntnis der Bundesregierung wird über die Umsetzung der EU-PNR-Richtlinie in verschiedenen informellen Formaten beraten. Dabei ist nach Kenntnis der Bundesregierung auch über die Frage, ob und ggf. welche Ratsarbeitsgruppe insoweit die Federführung übernimmt, noch nicht entschieden worden. 19. Inwiefern wurden auf dem „G6+1“-Treffen in Rom auch die Pläne für vorgelagerte US-Einreisekontrollen an europäischen Flughäfen (Bundestagsdrucksache 18/9266) behandelt, und wer trug dazu mit welchem Inhalt vor? Das Thema war nicht Gegenstand des G6-Treffens. Vorabfassung - w ird durch die lektorierte Version ersetzt. Deutscher Bundestag – 18. Wahlperiode – 7 – Drucksache 18/10465 20. Wie viele Daten über „Gefährder/relevante Personen“ hat das Bundeskriminalamt im Rahmen des „vereinbarten Verfahrens zum Austausch von Grunddaten zur Identität bekannter oder mutmaßlicher Terroristen“ seit Bestehen des Abkommens bislang als Erkenntnisanfrage an das Terrorist Screening Center (TSC) bzw. die „Terrorist Screening Database“ in den USA geliefert bzw. dort abgefragt (Bundestagsdrucksache 18/9762)? Die Liste der Gefährder/Relevanten Personen wird im Rahmen einer Er-kenntnisanfrage zusammen mit einer Verwendungsbeschränkung durch das Bundeskriminalamt an das Terrorist Screening Center (TSC) übermittelt. Die Verwendungsbeschränkung sieht eine regelmäßige Aktualisierung der Liste sowie Löschung aller alten Daten nach Übermittlung der aktualisierten Liste vor. Aktuell wurde dem TSC eine aktualisierte Liste mit 404 Gefährdern/Relevanten Personen übermittelt. a) In wie vielen Fällen wurden weitere „Hintergrundinformationen“ ausgetauscht und gespeichert? Es wurden in keinem Fall Hintergrundinformationen ausgetauscht oder gespeichert . b) Gegen wie viele der übermittelten Personen wurden Ermittlungsverfahren wegen Mitgliedschaft und/oder Unterstützung einer terroristischen Vereinigung geführt? Unter den bisher übermittelten 404 Personen befinden sich keine, gegen die zum Zeitpunkt der Datenübermittlung Ermittlungsverfahren gemäß § 129a, b des Strafgesetzbuches (StGB) wegen Mitgliedschaft und/oder Unterstützung einer terroristischen Vereinigung geführt werden. c) Was ist der Bundesregierung darüber bekannt, welche einzelnen Datenbanken das TSC im Rahmen einer deutschen Erkenntnisanfrage in der „Terrorist Screening Database“ abfragt? Der Bundesregierung liegen hierzu keine Informationen vor. d) Liegt der Bundesregierung mittlerweile der auf Bundestagsdrucksache 18/9132 erfragten Regelungsrahmen des US-TSC vor? Der Bundesregierung liegt der Regelungsrahmen des US-TSC nicht vor. e) Welche Länder werden von den USA nach Kenntnis der Bundesregierung derzeit als „Countries of Concern“ geführt, wonach für den am 18. Dezember 2015 im US-Kongress beschlossenen „Visa Waiver Program Improvement and Terrorist Travel Prevention Act of 2015“ derzeit Verschärfungen für die Länder Libyen, Jemen und Somalia gelten (Bundestagsdrucksache 18/9266)? Der Bundesregierung liegen hierzu keine Informationen vor. Vorabfassung - w ird durch die lektorierte Version ersetzt. Drucksache 18/10465 – 8 – Deutscher Bundestag – 18. Wahlperiode f) Wann in der zweiten Jahreshälfte will das OSZE-Sekretariat nach Kenntnis der Bundesregierung auf Anregung des deutschen Vorsitzes einen Projektvorschlag für ein „Aus- und Fortbildungsprojekt“ zum Austausch von Fluggastdaten (API) vorlegen (Bundestagsdrucksache 18/9266)? Im Dezember 2016 plant das OSZE-Sekretariat zusammen mit serbischen Vertretern der zuständigen Sicherheitsbehörden einen Workshop durchzuführen, um eine konkrete Projektumsetzung näher zu definieren. 21. Was ist damit gemeint, wenn das US-Heimatschutzministerium die Bereitschaft für weitere Maßnahmen zum vereinfachten Screening von Migrantinnen und Migranten erklärt („bilateral information sharing programs“, Pressemitteilung vom 21. Oktober 2016)? Die Bundesregierung nimmt keine Interpretation von Aussagen Dritter vor. 22. Wie bewertet die Bundesregierung den Erfolg des „G6+1“-Treffens in Rom, und welche gemeinsamen Maßnahmen mit den dortigen Teilnehmenden könnten nunmehr ergriffen werden? Das „G6+1“-Treffen ist ein Format, das den freien Gedankenaustausch im kleinen Kreis ermöglichen soll, insbesondere bei Themen, bei denen noch kein unmittelbarer Entscheidungsbedarf besteht. Der Sinn besteht in eben dieser Möglichkeit des freien Gedankenaustauschs. Es werden deshalb auch keine gemeinsamen Maßnahmen beschlossen und ergriffen. 23. Mit welchen der Teilnehmenden (auch US-Delegationen oder EU-Agenturen ) führten das Bundesinnenministerium bzw. der Bundesinnenminister am Rande des „G6+1“-Treffens in Rom weitere bilaterale Gespräche? Der Bundesminister des Innern hat am Rande des Treffens bilaterale Gespräche mit den Teilnehmenden aus USA geführt. 24. Wann und wo fand das letzte Treffen der früher sogenannten G11-Gruppe und mittlerweile aus mindestens 14 Regierungen bestehenden informellen Gruppe statt (Bundestagsdrucksache 18/10113, bitte wie auf Bundestagsdrucksache 17/9904 darstellen), und welche einzelnen „Maßnahmen, durch die sich die kollektive Fähigkeit zur Bekämpfung des internationalen Terrorismus auf europäischer Ebene verbessern lässt“ wurden dort behandelt? Das letzte Treffen der Minister der sog. G11 Gruppe (mittlerweile „G13“) fand am 18. November 2016 in Brüssel am Rande des JI-Rats statt. Die Treffen der Gruppe dienen einem offenen, informellen Austausch über die jeweils aktuelle Gefährdungslage im Zusammenhang mit dem Phänomen der sogenannten ausländischen Kämpfer und über Maßnahmen, durch die sich die kollektive Fähigkeit zur Bekämpfung des internationalen Terrorismus auf europäischer Ebene verbessern lässt. Bei den Treffen werden keine formalen Beschlüsse etwa bzgl. zu treffender Maßnahmen gefasst. Im Übrigen wird auf die Antwort der Bundesregierung zu Frage 20a der Kleinen Anfrage der Fraktion DIE LINKE. auf Bundestagsdrucksache 18/10113 vom 24. Oktober 2016 verwiesen. Vorabfassung - w ird durch die lektorierte Version ersetzt. Deutscher Bundestag – 18. Wahlperiode – 9 – Drucksache 18/10465 25. Was ist der Bundesregierung darüber bekannt, wann und wo die nächsten Treffen der „G6+1“ sowie der „G11“ abgehalten werden? Polen hat im ersten Halbjahr die Präsidentschaft des G6-Innenministertreffens und wird voraussichtlich in diesem Zeitraum das nächste Treffen ausrichten. Der Bundesregierung ist nicht bekannt, wann das nächste Treffen der Minister der „G13“ stattfinden wird. Die Treffen finden auf Einladung Belgiens statt. Eine Einladung für das nächste Treffen liegt der Bundesregierung noch nicht vor. In der Vergangenheit fanden die Treffen am Rande des JI-Rats statt. Vorabfassung - w ird durch die lektorierte Version ersetzt. 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