Die Antwort wurde namens der Bundesregierung mit Schreiben des Bundesministeriums für Umwelt, Naturschutz, Bau und Reaktorsicherheit vom 25. November 2016 übermittelt. Die Drucksache enthält zusätzlich – in kleinerer Schrifttype – den Fragetext. Deutscher Bundestag Drucksache 18/10466 18. Wahlperiode 29.11.2016 Antwort der Bundesregierung auf die Kleine Anfrage der Abgeordneten Peter Meiwald, Bärbel Höhn, Oliver Krischer, weiterer Abgeordneter und der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN – Drucksache 18/10312 – EU-Richtlinie Nationale Höchstmengen für Luftschadstoffe V o r b e m e r k u n g d e r F r a g e s t e l l e r Am 30. Juni 2016 einigten sich die Europäische Kommission, das Europäische Parlament und die Mitgliedstaaten der Europäischen Union auf die Novelle der EU-Richtlinie zur Verringerung der nationalen Emissionen bestimmter Luftschadstoffe („NEC-Richtlinie“ COM(2013)920). Ein wichtiger Schadstoff, der von der Richtlinie abgedeckt wird, ist die Gruppe der flüchtigen organischen Verbindungen ohne Methan (NMVOC). Zu ihnen gehört eine Vielzahl von Stoffen, darunter auch das gesundheitsgefährdende Benzol. NMVOC sind als Vorläufer sekundärer Luftverunreinigungen von Bedeutung: zusammen mit Stickstoffoxiden führen sie zur Bildung von bodennahem Ozon, dem sogenannten Sommersmog. Das Stickoxid N2O, auch bekannt als Lachgas, ist extrem klimarelevant und trägt als Treibhausgas zur Erderwärmung bei. Deutschland verpflichtete sich im Rahmen der Verhandlungen auf europäischer Ebene, seine NMVOC-Emissionen bis zum Jahr 2030 im Vergleich zum Jahr 2005 um 28 Prozent zu senken. Zwei Wochen vor der Einigung veröffentlichte die Europäische Umweltagentur (EEA) ihren Bericht, inwieweit die Mitgliedstaaten ihren Verpflichtungen aus der geltenden Vorgänger-Richtlinie (EU-Richtlinie 2001/81/EG) nachkommen (Quelle: Ten EU countries continue to breach National Emission Ceilings Directive limits, European Environment Agency, 2016). Darin konstatiert die EEA, dass Deutschland das einzige Land sei, das seit dem Jahr 2010 jährlich seine Verpflichtungen bei drei von vier Luftschadstoffen nicht erfüllt habe (NOx, NMVOCs und NH3). Die Bundesregierung sieht die Verpflichtung durch die Berücksichtigung von Korrekturverfahren (Inventory Adjustments, siehe Bundestagsdrucksache 18/8540 und Antwort der Bundesregierung auf die Schriftliche Frage 42 des Abgeordneten Peter Meiwald auf Bundestagsdrucksache 18/8933) jedoch als erfüllt an. Vorabfassung - w ird durch die lektorierte Version ersetzt. Drucksache 18/10466 – 2 – Deutscher Bundestag – 18. Wahlperiode 1. Welche Korrekturverfahren, bezogen auf die jeweiligen Emissionen, werden nach Kenntnis der Bundesregierung angewendet (bitte mit rechnerischer Emissionsminderungsmenge des jeweiligen Schadstoffs)? Die Bundesrepublik Deutschland hat das Inventory-Adjustment-Verfahren angewendet . Auf die in der Vorbemerkung der Fragesteller diesbezüglich zitierten Antworten der Bundesregierung wird verwiesen. Aus der Anwendung resultierten die nachfolgend aufgeführten Anpassungen der Emissionsmengen zum Zwecke der Feststellung der Einhaltung geltender nationaler Emissionshöchstmengen (NEC) (beispielhaft für das Jahr 2013, in Kilotonnen /Jahr; für Details s. http://iir-de.wikidot.com/adjustments): Schadstoff Gesamtemission Adjustment Für die NEC-Einhaltung relevante Emission NEC NOx 1.272 262 1.010 1.051 NMVOC 1.110 208 902 995 NH3 730 61 669 550 2. Welche der Korrekturverfahren und Emissionsminderungsmengen wurden von den zuständigen Gremien der UNECE-Luftreinhaltekonvention (UNECE: Wirtschaftskommission für Europa der Vereinten Nationen) anerkannt? Die von Deutschland beantragten Anpassungen der Emissionsinventare wurden von den zuständigen Gremien der UNECE-Luftreinhaltekonvention in voller Höhe anerkannt, im September 2016 erstmals auch für Ammoniak-Emissionen. 3. Welche (negativen) Auswirkungen auf die Luftreinhaltung und das Klima sieht die Bundesregierung durch die laut EEA nicht erfüllten Verpflichtungen ? 4. Welche Erkenntnisse hat die Bundesregierung zu gesundheitlichen Folgen der Nichteinhaltung der Verpflichtungen laut EEA aus der NEC (Art und Dauer der Erkrankungen, Zahl der Betroffenen, sensible Gruppen, Kosten im Gesundheitssystem, volkswirtschaftliche Folgekosten, z. B. durch Arbeitsausfälle )? Die Fragen 3 und 4 werden aufgrund ihres Sachzusammenhangs gemeinsam beantwortet . Zu Auswirkungen der Luftverunreinigung in der EU wird auf die umfassende Folgenabschätzung, die die Europäische Kommission mit dem Vorschlag der Richtlinie zu nationalen Emissionsminderungsverpflichtungen für bestimmte Luftschadstoffe (NERC-Richtlinie) vorgelegt hat, verwiesen (http://ec.europa.eu/ environment/archives/air/pdf/Impact_assessment_en.pdf). Eine separate Auswertung der Auswirkungen derjenigen Emissionen, die die geltenden Emissionshöchstmengen überschreiten, liegt der Bundesregierung nicht vor. Vorabfassung - w ird durch die lektorierte Version ersetzt. Deutscher Bundestag – 18. Wahlperiode – 3 – Drucksache 18/10466 5. Welche Technologien sind nach Meinung der Bundesregierung am besten geeignet, zusätzliche Emissionseinsparungen zu erzielen? 6. Welche Maßnahmen plant die Bundesregierung, um die Verpflichtungen der „neuen“ NEC-Richtlinie erfüllen zu können? Die Fragen 5 und 6 werden aufgrund ihres Sachzusammenhangs gemeinsam beantwortet . Die Bundesregierung wird im Rahmen des Nationalen Luftreinhalteprogrammes, das nach Artikel 6 der künftigen Richtlinie zu nationalen Emissionsminderungsverpflichtungen zu erstellen sein wird, Maßnahmen und Instrumente festlegen, die zum Erreichen der Emissionsminderungsverpflichtungen bis 2020 bzw. 2030 notwendig sind. 7. Sind Maßnahmen zur Verbesserung der Luftqualität im Rahmen des Klimaschutzplanes 2050 vorgesehen, und falls ja, welche, bzw. falls nein, warum nicht? Die erheblichen Synergien zwischen Klimaschutz- und Luftreinhaltmaßnahmen sind im Klimaschutzplan beschrieben. Beispielsweise wird die Transformation zu einer Stromversorgung auf Basis von erneuerbaren Energien zu einer erheblichen Abnahme der Emission von Luftschadstoffen wie Schwefeldioxid führen. Weiterhin werden verringerte Methanemissionen zu einer Minderung der weiträumigen Ozonbelastung beitragen. 8. Zu welchen der vom Bundesministerium für Umwelt, Naturschutz, Bau und Reaktorsicherheit (BMUB) vorgeschlagenen Maßnahmen hinsichtlich des Klimaschutzplans gibt es noch keinen Konsens innerhalb der Bundesregierung , und was sind die jeweiligen Konfliktlinien? Der Klimaschutzplan 2050 wurde am 14. November 2016 von der Bundesregierung einvernehmlich beschlossen. 9. Welche Maßnahmen sind zur Verbesserung der Luftqualität im Rahmen des Aktionsprogramms Klimaschutz 2020 vorgesehen, wie fällt die Zwischenbilanz im Rahmen des jährlichen Monitorings des Aktionsprogramms aus, und soll in diesem Kontext ggf. nachgeschärft werden, falls nein, warum nicht? Der weitaus größte Teil der Maßnahmen des Aktionsprogramms Klimaschutz bewirkt eine Verringerung von verbrennungsbedingten Treibhausgasemissionen. Damit ist in der Regel auch eine Verringerung der Emissionen von klassischen Luftschadstoffen verbunden und damit eine Verbesserung der Luftqualität gegenüber der Entwicklung ohne die Maßnahmen des Aktionsprogramms. Beispielsweise wird im Bereich Landwirtschaft die Novellierung der Düngeverordnung zu einer Verringerung sowohl der Ammoniak- als auch der Lachgasemissionen führen . Der jährliche Klimaschutzbericht zur Umsetzung des Aktionsprogramms Klimaschutz 2020 befindet sich derzeit in der Erarbeitung. Vorabfassung - w ird durch die lektorierte Version ersetzt. Drucksache 18/10466 – 4 – Deutscher Bundestag – 18. Wahlperiode 10. Welche Position vertritt die Bundesregierung bzgl. der von mehreren städtischen Verwaltungen aufgebrachten Idee einer blauen Umweltplakette für Diesel-PKW, um die Grenzwerte für Stickstoff-Emissionen einzuhalten? a) In welcher Form unterstützt die Bundesregierung Kommunen dabei, die Grenzwerte einzuhalten? b) Welche Alternativen verfolgt die Bundesregierung, um die künftige Einhaltung der Grenzwerte in Städten zu gewährleisten? c) Welche weiteren Maßnahmen sieht die Bundesregierung als notwendig an, um die permanente Überschreitung der Stickoxid-Grenzwerte in deutschen Großstädten einzudämmen? Auf die Antwort der Bundesregierung auf die Kleine Anfrage der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN auf Bundestagsdrucksache 18/10191 „Einführung einer neuen Schadstoffgruppe und Plakette für Fahrzeuge und alternative Maßnahmen zur Senkung der Stickstoffdioxid-Belastung in Städten“, insbesondere auf die Antworten zu den Fragen 2, 3 und 6, wird verwiesen. 11. Mit welchen Einsparungen bei welchen Luftschadstoffen rechnet die Bundesregierung durch die Novelle der Technischen Anleitung Luft (TA Luft), wie sie derzeit im Entwurf vorliegt (bitte die einzelnen Minderungspotenziale differenziert nach Maßnahmen und Schadstoffen angeben)? Zum aktuellen Entwurf der TA Luft liegen bislang keine Schätzungen des zu erzielenden Minderungspotenzials vor. 12. Wie ist der Zeitplan zur Inkraftsetzung der neuen TA Luft, welche Punkte sind noch nicht zwischen den Ressorts konsentiert, und wo verlaufen die Konfliktlinien? Derzeit findet die Anhörung der beteiligten Kreise zum BMUB-Entwurf für die TA Luft gemäß § 51 BImSchG zur Anpassung der TA Luft statt. Eine Abstimmung zwischen den Ressorts ist erst nach Abschluss des Anhörungsverfahrens vorgesehen und ab etwa Januar 2017 geplant. Daher ist noch keine Aussage dazu möglich, zu welchen Punkten zwischen den Ressorts Dissens besteht. Der weitere Zeitplan ist maßgeblich vom Verhandlungsverlauf zwischen den Ressorts sowie im späteren Bundesratsverfahren abhängig. Die Anpassung der TA Luft ist in der laufenden Legislaturperiode 2017 geplant. 13. Welche Einsparungen bei welchen Luftschadstoffen ließen sich durch den vorgeschlagenen Gesetzentwurf zu Intensivtierhaltungsanlagen des BMUB realisieren? Eine Prognose der mit dem Gesetzentwurf verbundenen Reduktion bestimmter Luftschadstoffe ist derzeit nicht möglich. 14. Wie ist der Zeitplan zur Verabschiedung des Gesetzentwurfs zu Intensivtierhaltungsanlagen , und zu welchen Punkten haben das BMUB bereits jetzt ablehnende Verlautbarungen aus anderen Ressorts erreicht? Der Entwurf hat dem Bundeskanzleramt zur Frühkoordinierung vorgelegen. Das Bundeskanzleramt hat um Vorabstimmung zwischen BMUB und BMEL gebeten. Vorabfassung - w ird durch die lektorierte Version ersetzt. 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