Die Antwort wurde namens der Bundesregierung mit Schreiben des Bundesministeriums für Wirtschaft und Energie vom 28. November 2016 übermittelt. Die Drucksache enthält zusätzlich – in kleinerer Schrifttype – den Fragetext. Deutscher Bundestag Drucksache 18/10479 18. Wahlperiode 30.11.2016 Antwort der Bundesregierung auf die Kleine Anfrage der Abgeordneten Eva Bulling-Schröter, Caren Lay, Ralph Lenkert, weiterer Abgeordneter und der Fraktion DIE LINKE. – Drucksache 18/10206 – Strukturanpassungsfonds Braunkohleausstieg V o r b e m e r k u n g d e r F r a g e s t e l l e r Der fortschreitende Klimawandel verlangt einen zügigen Ausstieg aus der Braunkohle – aus Sicht der Fragesteller bis spätestens im Jahr 2035. Mit ihm ist unverzüglich zu beginnen. Er lässt sich jedoch ohne gravierende Strukturbrüche für die betroffenen Regionen nur dann erreichen, wenn ein Kohlekonsens neben dem Ausstiegsfahrplan auch die Ausgestaltung und soziale Begleitung des Strukturwandels in den betroffenen Regionen zum Inhalt hat. Ein zentrales Instrument hier ist die finanzielle Unterstützung der Regionen durch den Bund. Studien zum Thema (z. B. Agora Energiewende 2016) haben ergeben, dass eine Summe von circa 250 Mio. Euro jährlich notwendig und angemessen wäre, um den Strukturwandel in den Braunkohleregionen zu unterstützen und sozial abzusichern . Im Bundesetat für das laufende Jahr 2016 ist im Kapitel 6002 Anlage 3, Wirtschaftsplan des Energie- und Klimafonds (EKF), der neu eingerichtete Titel 686 12 „Förderung von Maßnahmen zur Strukturanpassung in Braunkohlebergbauregionen “ mit 4 Mio. Euro angesetzt. Offensichtlich sind jedoch bis dato daraus noch keine Mittel geflossen. Bereits am 22. Juni 2016 antwortete die Bundesregierung auf eine entsprechende Schriftliche Frage der Abgeordneten Annalena Baerbock, bislang seien aus dem aus dem Haushaltstitel 6092 68612 keine Mittel verteilt worden. Der Grund hierfür sei, dass sich die Bundesregierung weiter in der konzeptionellen Phase der Programmausgestaltung befinde. In der Antwort auf eine weitere Schriftliche Frage der Abgeordneten antwortete die Bundesregierung am 9. September 2016 auf Bundestagsdrucksache 18/9595, sobald der Klimaschutzplan 2050 im Kabinett beschlossen sein würde, werde geprüft, inwieweit etwaige Maßnahmen in das Gesamtkonzept für alle Braunkohlebergbauregionen einbezogen werden könnten. In diesem Kontext solle auch über die Verwendung und Verteilung der im Rahmen des neuen Programms bereitgestellten Mittel („die grundsätzlich auf das nächste Jahr übertragbar sind“) entschieden werden. Da die Mittel des Titels in diesem Jahr offensichtlich mehr abgerufen werden können, müsste bei einer Übertragbarkeit ins Folgejahr 2017 der Titelansatz – wird davon ausgegangen, dass 4 Mio. Euro jeweils in mehreren Jahren, und nicht nur im Jahr 2016 zur Verfügung gestellt werden – doppelt so hoch sein wie für das Jahr 2016 geplant Vorabfassung - w ird durch die lektorierte Version ersetzt. Drucksache 18/10479 – 2 – Deutscher Bundestag – 18. Wahlperiode wurde. Im aktuellen Entwurf der Bundesregierung zum Bundeshaushalt 2017 ist dieser Titel jedoch wiederum nur mit 4 Mio. Euro angesetzt. Aus Medienberichten (etwa Lausitzer Rundschau vom 10. Oktober 2016, hier angeführt) ist zu entnehmen, dass im Zusammenhang mit dem Treffen des Bundesministers für Wirtschaft und Energie, Sigmar Gabriel, mit der sogenannten Lausitzrunde für den Strukturwandel in der Lausitz 7,3 Mio. Euro aus dem Fonds „Verbesserung der regionalen Wirtschaftsstruktur“ bereitgestellt wurden. Der Sächsische Staatsminister für Wirtschaft, Arbeit und Verkehr, Martin Dulig (SPD), habe mitgeteilt, dass die „Zukunftswerkstatt Lausitz“ mit den von Bund und Ländern bereitgestellten Mitteln Modellprojekte für den Strukturwandel in der länderübergreifenden Lausitz entwickeln sollten. Die Lausitzer Rundschau führt weiter den Landrat von Oberspreewald-Lausitz an, nachdem „über die sogenannte ‚Experimentierklausel‘ ausgereichten Mittel“ über vier Jahre für Projekte , Gutachten und die Schaffung von Strukturen einzusetzen seien. Im Bericht wird weiter ausgeführt, dass die Lausitzrunde die „Zusage zur Einrichtung einer Stabsstelle im Gabriel-Ministerium“ verkündet habe, die sich der Strukturentwicklung in der Lausitz widme und dass „die Federführung der Bundesrepublik beim Lausitzer Strukturwandel“ habe durchgesetzt werden können. Im Weiteren wird mit Bezug auf einen Bundestagsabgeordneten berichtet, der Bundesminister habe „konkrete Voraussetzungen“ für jene Stabsstelle und „einen Ansprechpartner für den Strukturwandel in der Lausitz“ gefordert. Unterdessen sehen sich etliche Lausitzer Kommunen erheblichen Rückzahlungsverpflichtungen für geleistete Gewerbesteuervorauszahlungen gegenüber, die die Deutschland-Töchter des schwedischen Energiekonzerns Vattenfall rückwirkend für ihre Geschäftstätigkeit beim Braunkohleabbau und der Braunkohleverstromung bis in das Jahr 2005 einfordern (vgl. „Vattenfall lässt sich Atomausstieg von Lausitzer Kommunen bezahlen“ auf der Webseite des Ministeriums für Finanzen des Landes Brandenburg unter mdf.brandenburg.de). Allein auf die Stadt Cottbus kämen laut „rbb-online.de“ für das Jahr 2015 rund 4 Mio. Euro an Rückforderungen zu, „also deutlich weniger als für 2014“ so die Webseite des Brandenburger Senders vom 27. Januar 2016 unter der Überschrift „Lausitz muss erneut Millionen-Verluste verkraften“. Daraus lässt sich schlussfolgern, dass allein in Cottbus in zwei Jahren mehr als 8 Mio. Euro an Vattenfall erstattet werden müssen. Da von solchen Rückerstattungen an Vattenfall viele Lausitzer Kommunen betroffen sind, dürften die oben genannten Strukturhilfen des Bundes aus dem Haushaltstitel 6092 68612 des EKF und aus dem Fonds „Verbesserung der regionalen Wirtschaftsstruktur“ vom Volumen her geringer ausfallen als die finanziellen Belastungen Lausitzer Kommunen, die sich aus den Steuerrückerstattungen an Vattenfall ergeben. Der Minister der Finanzen des Landes Brandenburg, Christian Görke, forderte bereits am 13. April 2016 den Bundesfinanzminister auf, eine Kompensation für die Steuerausfälle bei den Braunkohleländern und -kommunen zu schaffen. V o r b e me r k u n g d e r B u n d e s r e g i e r u n g Mit dem am 14. November 2016 vom Bundeskabinett beschlossenen Klimaschutzplan 2050 konkretisiert die Bundesregierung das bestehende deutsche Klimaschutzziel 2050 und die vereinbarten Zwischenziele im Lichte der Ergebnisse der Klimaschutzkonferenz von Paris. Dabei werden die Klimaschutzziele gleichwertig mit den Zielen der ökonomischen und sozialen Entwicklung stehen. Die Bundesregierung wird sozial- und wirtschaftsverträgliche Wege beschreiben, die eine Einhaltung der nationalen und europäischen Klimaziele unter Beibehaltung unseres Wohlstandsniveaus sichern. Vorabfassung - w ird durch die lektorierte Version ersetzt. Deutscher Bundestag – 18. Wahlperiode – 3 – Drucksache 18/10479 Die Klimaschutzziele können nur erreicht werden, wenn die Kohleverstromung schrittweise verringert wird. Bei der Gestaltung dieser Entwicklung wird die Bundesregierung die wirtschaftlichen Perspektiven und die Arbeitsplätze in den betroffenen Regionen berücksichtigen. Ziel ist es, in den betroffenen Regionen konkrete Zukunftsperspektiven zu eröffnen, bevor konkrete Entscheidungen für den schrittweisen Rückzug aus der Braunkohlewirtschaft erfolgen können. Dafür bedarf es einer regional- und industriepolitischen Strategie, die den Strukturwandel aktiv gestaltet und die Unternehmen und ihre Arbeitskräfte bei der Anpassung an neue regionale Strukturen unterstützt. Die Bundesregierung wird sich deshalb gegenüber der Europäischen Union dafür einsetzen, dass das europäische Wettbewerbsrecht kein Hindernis für die öffentliche Förderung von Investitionen und Unternehmensansiedlungen in den bisherigen Braunkohleregionen darstellt. Die dafür notwendigen Mittel werden in den entsprechenden Regionalfonds bereitgestellt. Diese Regionalfonds sollen dazu beitragen, in den derzeitigen Braunkohleregionen neue Wertschöpfung und Arbeitsplätze zu schaffen. Die unter Federführung des Bundesministeriums für Wirtschaft und Energie einzuberufende Kommission „Wachstum, Strukturwandel und Regionalentwicklung“ hat die Aufgabe, die wirtschaftliche Entwicklung von Regionen zu fördern, die vom Rückgang der Kohleverstromung betroffen sind. Sie wird die Länder, Kommunen, Gewerkschaften , Vertreter betroffener Unternehmen und Branchen sowie regionale Akteure in ihre Arbeit einbinden. Bereits seit langem nimmt die Bundesregierung die mit dem Strukturwandel in strukturschwachen Regionen verbundenen Herausforderungen sehr ernst. So stellt der Bund vor allem über die regionale Wirtschaftsförderung der Bund-Länder -Gemeinschaftsaufgabe "Verbesserung der regionalen Wirtschaftsstruktur" (GRW) erhebliche Mittel zur Verfügung, um gerade auch den im Anpassungsprozess stehenden Braunkohleregionen zu helfen. In diesem Sinne wird die Bunderegierung die Aktivitäten der vom Strukturwandel im Braunkohlesektor betroffenen Regionen im Rahmen einer vorausschauenden und nachhaltigen Strukturpolitik unter Beachtung der föderalen Verantwortlichkeiten weiterhin unterstützen . Das nach dem Beschluss des Haushaltsausschuss des Deutschen Bundestages vom 12. November 2015 neu aufzulegende spezifische Förderprogramm zur Strukturanpassung in Braunkohlebergbauregionen soll mit den im Rahmen des Klimaschutzplans 2050 vorgesehenen Maßnahmen sowie bereits bestehenden strukturwirksamen Maßnahmen des Bundes – z. B. im Rahmen der GRW – sowie Ländermaßnahmen sinnvoll vernetzt werden. 1. In welcher Phase der konzeptionellen Programmausgestaltung befindet sich die Bundesregierung im Zusammenhang mit dem Haushaltstitel 6092 68612 des EKF? 2. Entspricht es den Tatsachen, dass aus dem Haushaltstitel 6092 68612 noch keinerlei Mittel beantragt oder gar verausgabt werden konnten? 3. Werden die Mittel des Haushaltstitels 6092 68612 voraussichtlich direkt über den Bund oder über die Länder ausgegeben? 4. Wer ist voraussichtlich unter welchen Voraussetzungen für die Mittel des Haushaltstitels 6092 68612 antragsberechtigt? Vorabfassung - w ird durch die lektorierte Version ersetzt. Drucksache 18/10479 – 4 – Deutscher Bundestag – 18. Wahlperiode 5. Wird es aus den Mitteln des Haushaltstitels 6092 68612 nur Projektfinanzierungen geben oder auch institutionelle Förderungen? 6. Beabsichtigt die Bundesregierung, neben klassischen Akteuren von Wirtschaft und Kommunen, auch Akteuren der Zivilgesellschaft, die den Strukturwandel in ihren Regionen aus Sicht engagierter Bürgerinnen und Bürger bzw. von Kleinstgewerbetreibenden etc. begleiten wollen, Zugang zu den Mitteln des Haushaltstitels 6092 68612 zu verschaffen, um diese Zivilgesellschaft (sofern sie formal, etwa in Vereinen organisiert ist) überhaupt erst (ggf. über eine institutionelle Förderung) in die Lage zu versetzen, ernsthaft an Strukturwandelprozessen mitwirken zu können bzw. eigene Projekte in einem „Bottom Up“-Prozess zu entwickeln? Die Fragen 1 bis 6 werden aufgrund ihres Sachzusammenhanges zusammen beantwortet : Das neu aufzulegende Programm ist – im Rahmen der bestehenden föderalen Verantwortung – Teil der Unterstützungsmaßnahmen des Bundes für den Strukturwandel in den Braunkohleregionen. Gesetzliche Grundlage ist das Gesetz zur Errichtung eines Sondervermögens „Energie- und Klimafonds“ (EKFG). Das Programm soll unter anderem folgende Bereiche beinhalten: die Förderung von Potential- und Bedarfsstudien, die Unterstützung von Forschung, Entwicklung und Demonstration, zum Beispiel durch Hochschul- und Forschungseinrichtungen in den Regionen und die investive Förderung von technologieoffener Innovation und regionaler Wertschöpfung. Um die Mittel bedarfsorientiert, zielgenau und nachhaltig einzusetzen und Überschneidungen mit bestehenden und geplanten Maßnahmen der Europäischen Union, des Bundes und der betroffenen Länder zu vermeiden, sind umfassende Vorarbeiten für die Konzeption der Richtlinie zur Ausgestaltung des Programms erforderlich. Diese sind noch nicht abgeschlossen. Ausgaben wurden aus dem Titel 6092 686 12 demzufolge noch nicht geleistet. Insbesondere kommt es darauf an, diese und die bereits bestehenden Maßnahmen auf den verschiedenen föderalen Ebenen mit den im Klimaschutzplan 2050 vorgesehenen Maßnahmen sinnvoll miteinander zu verknüpfen. Vor diesem Hintergrund wird es bei der weiteren Abstimmung über die Maßnahmen aus dem Titel 6092 686 12 auch darum gehen, wer im Rahmen der Projektförderung antragsberechtigt ist, was gefördert werden soll und wer in den Prozess einzubeziehen ist. 7. Sollen die bislang für das Jahr 2016 angesetzten 4 Mio. Euro des Haushaltstitels 6092 68612 in den Folgejahren verstetigt werden, und was versteht die Bundesregierung in diesem Zusammenhang unter „Übertragbarkeit“ der im Jahr 2016 nicht verausgabten Mittel ins Folgejahr angesichts der Tatsache, dass für den Bundesetat 2017 wiederum nur 4 Mio. Euro veranschlagt sind und nicht 8 Mio. Euro? Für 2017 sowie für den Finanzplanzeitraum bis 2020 ist bei Titel 6092 686 12 ein Ansatz von jährlich 4 Mio. Euro vorgesehen. Die Möglichkeit der Übertragbarkeit der Ausgaben im Energie- und Klimafonds (EKF) ist unabhängig von der jährlichen Veranschlagung im Wirtschaftsplan zu betrachten. Nicht verausgabte Mittel fließen gemäß Haushaltsvermerk Nummer 2 des Wirtschaftsplans EKF der Rücklage (Titel 6092 919 01) zu. Eine Ansatzerhöhung im nächsten Haushaltsjahr ist damit nicht verbunden, da die genaue Höhe Vorabfassung - w ird durch die lektorierte Version ersetzt. Deutscher Bundestag – 18. Wahlperiode – 5 – Drucksache 18/10479 der Minderausgaben erst im Rahmen der Rechnungslegung feststeht. Grundsätzlich besteht jedoch die Möglichkeit, die Rücklage für einen eventuellen Mehrbedarf im Rahmen der Haushaltsführung in Anspruch zu nehmen. 8. In welchem Verhältnis stehen die Mittel des Haushaltstitels 6092 68612 im EKF zu den angekündigten 7,3 Mio. Euro, die nach Presseberichten aus dem Fonds „Verbesserung der regionalen Wirtschaftsstruktur“ für die Lausitz über vier Jahre fließen sollen? Sind beide Mittel additiv zu verstehen? Was ist mit „vier Jahre“ gemeint, und stehen die 7,3 Mio. Euro insgesamt für vier Jahre zur Verfügung oder jährlich? 9. Gehen die 7,3 Mio. Euro zu Lasten anderer Ausgaben des Fonds „Verbesserung der regionalen Wirtschaftsstruktur“, oder plant die Bundesregierung, diesen Fonds entsprechend anzuheben? 10. Von wem und auf welcher gesetzlichen Basis wurden die Entscheidungen für Zweckbestimmung und Höhe dieses „Lausitz-Fonds“ getroffen? 11. Sind die genannten 7,3 Mio. Euro tatsächlich ausschließlich für die Unterstützung des Strukturwandels in der Lausitz gedacht? Die Fragen 8 bis 11 werden aufgrund ihres Sachzusammenhanges zusammen beantwortet . Der Bund und die Länder Brandenburg und Sachsen fördern im Rahmen der Bund-Länder-Gemeinschaftsaufgabe „Verbesserung der regionalen Wirtschaftsstruktur “ (GRW) ein Projekt zur Entwicklung neuer Perspektiven für eine länderübergreifende Regionalentwicklung in der Lausitz. Dabei geht es darum, länderübergreifende Arbeitsstrukturen und ein gemeinsames Standortmarketing für die Region aufzubauen sowie konkrete Projekte in den Handlungsfeldern Wettbewerbsfähigkeit der Unternehmen, Energieeffizienz, Mobilität und digitaler Zugang sowie Tourismus zu entwickeln und umzusetzen. Die Förderung steht im Einklang mit dem GRW-Gesetz sowie dem zwischen Bund und Ländern vereinbarten GRW-Koordinierungsrahmen. Das Projekt beginnt 2017 und ist für eine Laufzeit von vier Jahren ausgelegt. Die Gesamtförderung aus Mitteln der GRW beträgt 7,3 Mio. Euro und wird je zur Hälfte finanziert aus den jährlichen Zuweisungen von GRW-Bundesmitteln an die Länder Brandenburg und Sachsen sowie aus entsprechenden Landesmitteln. Zusätzliche GRW-Bundesmittel erhalten die Länder Brandenburg und Sachsen für dieses Projekt nicht. Eine Verdrängung von anderen förderwürdigen Projekten hat nicht stattgefunden. Mittel aus dem Haushaltstitel 6092 686 12 werden nicht verwendet. 12. Was ist unter dem Begriff „Experimentierklausel“ im Zusammenhang mit den 7,3 Mio. Euro aus dem Fonds „Verbesserung der regionalen Wirtschaftsstruktur “ für die Lausitz zu verstehen? Auf der Grundlage der Experimentierklausel, die im GRW-Koordinierungsrahmen verankert ist, können die Länder mit Zustimmung des Bundes und der anderen Länder zur Steigerung der Attraktivität und Wettbewerbsfähigkeit der regionalen Wirtschaftsstruktur Maßnahmen fördern, die nicht im Koordinierungsrahmen vorgesehen sind. Vorabfassung - w ird durch die lektorierte Version ersetzt. Drucksache 18/10479 – 6 – Deutscher Bundestag – 18. Wahlperiode 13. In welcher Phase der konzeptionellen Programmausgestaltung befindet sich die Bundesregierung im Zusammenhang mit den angekündigten 7,3 Mio. Euro aus dem Fonds „Verbesserung der regionalen Wirtschaftsstruktur“ für die Lausitz? 14. Wurden aus den 7,3 Mio. Euro bereits Mittel beantragt oder gar verausgabt? 15. Werden die 7,3 Mio. Euro aus dem Fonds „Verbesserung der regionalen Wirtschaftsstruktur“ für die Lausitz direkt über den Bund oder über die Länder ausgegeben? 16. Wer ist bezüglich der 7,3 Mio. Euro unter welchen Voraussetzungen antragsberechtigt ? 17. Wird es mit den 7,3 Mio. Euro nur Projektfinanzierungen geben oder auch institutionelle Förderungen? 18. Beabsichtigt die Bundesregierung, neben klassischen Akteuren von Wirtschaft und Kommunen, auch Akteuren der Zivilgesellschaft, die den Strukturwandel in ihren Regionen aus Sicht engagierter Bürgerinnen und Bürger bzw. von Kleinstgewerbetreibenden etc. begleiten wollen, Zugang zu den 7,3 Mio. Euro aus dem Fonds „Verbesserung der regionalen Wirtschaftsstruktur “ für die Lausitz zu verschaffen, um diese Zivilgesellschaft (sofern sie formal, etwa in Vereinen organisiert ist) überhaupt erst (ggf. über eine institutionelle Förderung) in die Lage zu versetzen, ernsthaft an Strukturwandelprozessen mitwirken zu können bzw. eigene Projekte in einem „Bottom Up“-Prozess zu entwickeln? 19. Ist vorgesehen, dass o. g. Mittel für den Strukturwandel auch für den Bereich touristische Entwicklung, etwa für den Bereich Lausitzer Seenland, eingesetzt werden können? Welche weiteren Maßnahmen plant die Bundesregierung, um die Potentiale des Lausitzer Seenlandes zu entwickeln? Die Fragen 13 bis 19 werden aufgrund des Sachzusammenhangs zusammen beantwortet . Der Bundesregierung liegen hierzu keine Informationen vor, da die Durchführung der GRW einschließlich der Auswahl und der Abwicklung der zu fördernden Projekte ausschließlich bei den Ländern liegt. Die beiden Bundesländer werden dem Bund jährlich über die Verwendung der Mittel berichten. 20. Hält die Bundesregierung die im Haushaltstitel 6092 68612 veranschlagten Mittel für ausreichend, um neben der Strukturanpassung in der Lausitz auch den Kohleausstieg in den Braunkohlerevieren Rheinland, Mitteldeutschland und Helmstedt sozialverträglich zu bewältigen? 21. Sind seitens der Bundesregierung über die Mittel des Haushaltstitels 6092 68612 hinaus Strukturanpassungsmittel des Bundes im Zusammenhang mit dem anstehenden Kohleausstieg für die Braunkohlereviere Rheinland , Mitteldeutschland und Helmstedt vorgesehen oder in Planung? Die Fragen 20 und 21 werden aufgrund ihres Sachzusammenhanges zusammen beantwortet. Wie in der Vorbemerkung der Bundesregierung ausgeführt, müssen die im Titel 6092 68612 veranschlagten Mittel mit bestehenden und geplanten Maßnahmen der Europäischen Union, des Bundes und der betroffenen Länder abgestimmt werden, um die Mittel bedarfsorientiert, zielgenau und nachhaltig einzusetzen und Überschneidungen möglichst zu vermeiden. Vorabfassung - w ird durch die lektorierte Version ersetzt. Deutscher Bundestag – 18. Wahlperiode – 7 – Drucksache 18/10479 22. Sind von der Bundesregierung für den Kohleausstieg in den Braunkohlerevieren Rheinland, Mitteldeutschland und Helmstedt vergleichbare Strukturanpassungshilfen geplant, wie sie mit dem 7,3 Mio. Euro aus dem Fonds „Verbesserung der regionalen Wirtschaftsstruktur“ für die Braunkohleregion Lausitz bereitgestellt werden, und wenn ja, in welcher Höhe? Wie in der Antwort zu den Fragen 13 bis 19 ausgeführt, liegt die Durchführung der GRW einschließlich der Auswahl der durchzuführenden Maßnahmen bei den Ländern. Die anderen Länder, in denen vom Strukturwandel im Braunkohlebereich betroffene Regionen angesiedelt sind, haben ebenfalls die Möglichkeit, im Rahmen der GRW vergleichbare Projekte zu fördern. Das Land Niedersachsen hat dem zuständigen Bund-Länder-Gremium kürzlich ein vergleichbares Projekt im Landkreis Helmstedt zur Zustimmung vorgelegt. 23. Wie ist der Stand der zugesagten Einrichtung einer Stabsstelle im Bundesministerium für Wirtschaft und Energie (BMWi) zur Strukturentwicklung in der Lausitz? Wird sich die Stelle tatsächlich nur um den Strukturwandel in der Lausitz kümmern, der sich aus der Energiewende ergibt? Welche Aufgaben, Struktur und Mittel wird sie haben? Die Errichtung der Stabsstelle ist in Planung. Sie wird den Strukturwandel in den Braunkohleregionen bundesseitig begleiten. Ihre Aufgabe wird es sein, im Dialog mit den betroffenen Ländern und Kommunen nach Lösungen zu suchen, wie der Strukturwandel in den Braunkohleregionen erfolgreich gestaltet werden kann, und zu überlegen, welchen Beitrag hierzu die Länder und Kommunen sowie der Bund leisten können. Über die genaue Struktur und Ausstattung der Stabsstelle muss noch entschieden werden. 24. Welche „konkreten Voraussetzungen“ müssen nach Ansicht der Bundesregierung erfüllt sein, damit die Stabsstelle im BMWi eingerichtet wird? Die betroffenen Bundesländer und Kommunen sind zunächst gefordert, strukturpolitische Perspektiven in den Braunkohleregionen zu entwickeln und zu formulieren . Auf dieser Grundlage wird dann das Bundesministerium für Wirtschaft und Energie die Stabsstelle zur Unterstützung des Strukturwandels in Braunkohleregionen einrichten. 25. Welche Stelle sollte/könnte nach Ansicht der Bundesregierung in der Lausitz Ansprechpartner für diese Stabsstelle im BMWi sein? Nach Kenntnis der Bundesregierung werden derzeit intensive Gespräche und Abstimmungen zwischen den Kommunen in der Lausitz in Bezug auf die Gründung einer länderübergreifenden Gesellschaft aus sechs Landkreisen und der kreisfreien Stadt Cottbus geführt. In dieser Gesellschaft soll auch der Einfluss der Kommunen (LAUSITZRUNDE) gewährleistet werden. Dies ist in Vorbereitung und soll bis Anfang 2017 realisiert werden. 26. Entspricht es den Tatsachen, dass die Bundesregierung die „Federführung“ beim Lausitzer Strukturwandel übernehmen möchte, und wenn ja, was verssteht sie darunter? Es trifft nicht zu, dass die Bundesregierung die Federführung beim Strukturwandel in der Lausitz übernehmen wird. Verfassungsrechtlich sind die Länder für die Regionalpolitik verantwortlich. Bund und EU unterstützen die Länder dabei. Der Vorabfassung - w ird durch die lektorierte Version ersetzt. Drucksache 18/10479 – 8 – Deutscher Bundestag – 18. Wahlperiode Bund wird die Aktivitäten der vom Strukturwandel im Braunkohlesektor betroffenen Regionen im Rahmen einer vorausschauenden Strukturpolitik unter Beachtung der föderalen Verantwortlichkeiten unterstützen. 27. Hat die Bundesregierung Kenntnisse von den genannten Presseberichten bezüglich der Steuerrückerstattungsforderungen von Vattenfall an Kommunen in Braunkohleregionen bzw. hat sie eigene Kenntnisse darüber, und wenn ja, welche? Der Bundesregierung ist bekannt, dass bei Kommunen in Brandenburg gewerbesteuerliche Aspekte bezogen auf im jeweiligen Gemeindegebiet ansässige Energieversorgungsunternehmen erörtert werden. Die Gewerbesteuer ist eine Kommunalsteuer . Einer Befassung mit diesen Aspekten im Einzelnen ist nicht Sache der Bundesregierung. 28. Wurden nach Kenntnis der Bundesregierung die Vattenfall-Forderungen an Lausitzer Kommunen bezüglich genannter Steuerrückerstattungen an den neuen Eigentümer des Lausitzer Braunkohlegeschäftes Energetický a průmyslový holding a.s. (EPH) verkauft, oder liegen diese weiter bei Vattenfall ? Zuständig sind die betroffenen Kommunen (vgl. Antwort zu Frage 27). Der Bundesregierung liegen hierzu keine Informationen vor. 29. Wie sieht die Bundesregierung das Verhältnis der genannten vorgesehenen zwei Strukturanpassungshilfen – die rechnerisch gemeinsamen maximal 11,3 Mio. Euro im Jahr ausmachen, wenn sie denn jährlich fließen und verstetigt werden – zu dem Volumen der Steuerrückerstattungsforderungen von Vattenfall an Kommunen in Braunkohleregionen, welche sich für die nahe Zukunft insgesamt in einem höheren Bereich bewegen dürften? Es besteht weder generell noch im Einzelfall ein Zusammenhang zwischen etwaigen Steuerrückerstattungen an Unternehmen und Maßnahmen des Bundes für strukturschwache bzw. vom Strukturwandel betroffene Regionen. 30. Wie steht die Bundesregierung zu der Forderung des Finanzministers des Landes Brandenburg, Christian Görke, nach einer Kompensation für die Steuerausfälle bei den Braunkohleländern und -kommunen durch den Bund? Die kommunale Ebene ist staatsrechtlich Teil der Länder. Ihre Aufgaben und Ausgaben werden denen ihres Landes zugerechnet. Nach der im Grundgesetz geregelten bundesstaatlichen Kompetenzverteilung sind für eine am örtlichen Finanzbedarf ausgerichtete und angemessene Finanzausstattung von Städten, Gemeinden und Landkreisen die Länder zuständig. Die in der Frage angesprochene Kompensationspflicht des Bundes besteht daher nicht. 31. Wie sieht die Bundesregierung das Verhältnis der genannten vorgesehenen zwei Strukturanpassungshilfen zu den Summen, die etwa von Agora Energiewende als notwendig erachtet werden, um den Strukturanpassungsprozess in den Braunkohleregionen sozialverträglich und ohne gravierende Brüche gestalten zu können, angesichts der Tatsache, dass die bislang bereitgestellten Mittel weniger als 5 Prozent dessen ausmachen, was beispielsweise durch diese energiepolitische Denkfabrik ins Gespräch gebracht wurde? Es wird auf die Antwort zu den Fragen 20 und 21 verwiesen. Vorabfassung - w ird durch die lektorierte Version ersetzt. Satz: Satzweiss.com Print, Web, Software GmbH, Mainzer Straße 116, 66121 Saarbrücken, www.satzweiss.com Druck: Printsystem GmbH, Schafwäsche 1-3, 71296 Heimsheim, www.printsystem.de Vertrieb: Bundesanzeiger Verlag GmbH, Postfach 10 05 34, 50445 Köln, Telefon (02 21) 97 66 83 40, Fax (02 21) 97 66 83 44, www.betrifft-gesetze.de ISSN 0722-8333