Die Antwort wurde namens der Bundesregierung mit Schreiben des Bundesministeriums der Verteidigung vom 29. November 2016 übermittelt. Die Drucksache enthält zusätzlich – in kleinerer Schrifttype – den Fragetext. Deutscher Bundestag Drucksache 18/10540 18. Wahlperiode 01.12.2016 Antwort der Bundesregierung auf die Kleine Anfrage der Abgeordneten Agnieszka Brugger, Dr. Tobias Lindner , Annalena Baerbock, weiterer Abgeordneter und der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN – Drucksache 18/10228 – Beschaffung zusätzlicher Korvetten für die Bundeswehr V o r b e m e r k u n g d e r F r a g e s t e l l e r Unbenommen herrscht bei der Marine eine hohe Belastung hinsichtlich Personal und Material vor. Die zentrale Aufgabe des Bundesministeriums der Verteidigung (BMVg) wäre es, Aufgaben, Personal und Material unter Berücksichtigung der zur Verfügung stehenden Haushaltsmittel in ein verantwortungsvolles und zukunftsfestes Verhältnis zu setzen. In einer gemeinsamen Stellungnahme haben die beiden Bundestagsabgeordneten Eckhardt Rehberg (CDU) und Johannes Kahrs (SPD) verkündet, dass die Marine fünf neue Korvetten erhalten soll (vgl. Süddeutsche Zeitung, 14. Oktober 2016). Laut eigener Aussage sieht das BMVg neuerdings auch den Bedarf für fünf weitere Korvetten K130 und hat sich nun diese Pläne zu eigen gemacht. Das Vorhaben überrascht, da es sich im Bericht des BMVg vom März 2016 zur aufgabenorientierten Ausstattung und der darin enthaltenen Bedarfsplanung Rüstungsinvestitionen nicht wiederfindet und das BMVg in keiner der zahlreichen Sitzungen des Verteidigungsausschusses des Deutschen Bundestages eine Überprüfung oder einen zusätzlichen Bedarf überhaupt signalisiert hat. In der ebenfalls im Bericht enthaltenen Übersicht, die für die strukturrelevanten Hauptwaffensysteme der Streitkräfte jeweils aufzeigt, wo sich die bisherige Obergrenze sowie der an den derzeitigen Aufgaben neu ermittelte und orientierte Bedarf befindet, war weiterhin von fünf Korvetten die Rede. Seitens des BMVg wurde stets dargelegt, dass der seinerzeit dargelegte Bedarf aus den Aufgaben der Bundeswehr abgeleitet worden war und eine enge Verzahnung mit der damals laufenden Erstellung des Weißbuches erfolgt war. Dass wenige Monate nach Veröffentlichung dieser Planungsdokumente derart plötzlich zusätzliche Bedarfe an Korvetten entstanden sein sollen, ist aus Sicht der Fragesteller höchst erklärungsbedürftig und wirft grundsätzliche Fragen zur Transparenz und zu Prioritäten bei der Rüstungsplanung auf. Vorabfassung - w ird durch die lektorierte Version ersetzt. Drucksache 18/10540 – 2 – Deutscher Bundestag – 18. Wahlperiode 1. Inwiefern sind die Planung und Phasendokumente aus dem Jahr 1997, aus denen nach Aussagen von Vertretern des BMVg ein Bedarf von 15 Korvetten hervorgeht, für den derzeitigen an den Aufgaben orientierten Bedarf der Bundeswehr relevant oder maßgeblich? Die ursprüngliche Bedarfsforderung aus dem Jahr 1997 umfasste fünfzehn Korvetten in drei Losen als Nachfolge der insgesamt 40 Schnellboote. Die Fähigkeitsforderungen wurden mit dem ersten Los von fünf Korvetten K130 anteilig umgesetzt. Das Waffensystem K130 kommt aktuell in diversen Auslandseinsätzen erfolgreich zum Einsatz und leistet unentbehrliche Beiträge zur Auftragserfüllung der Bundeswehr. Die im Jahr 1997 beschriebenen Fähigkeitsforderungen bleiben damit für ein zweites Los K130 relevant. Allerdings sind bisherige und geplante Produktverbesserungen und Obsoleszenzbeseitigungen des ersten Loses K130 für ein zweites Los mit zu berücksichtigen. a) Warum wurde von der Beschaffung von 15 Korvetten bei der ursprünglichen Beschaffung der K130 Abstand genommen? Im Jahr 2001 wurde die Beschaffung des ersten Loses von fünf Korvetten parallel zur Außerdienststellung des 2. Schnellbootgeschwaders eingeleitet. Die weiteren zehn Korvetten des zweiten und dritten Loses sollten harmonisiert mit dem Nutzungsdauerende des 7. Schnellbootgeschwaders nach dem Jahr 2011 zulaufen. Der geplante Umfang an Korvetten wurde vom Jahr 2004 an jedoch vor allem aus Haushaltsgründen sukzessive reduziert1. Mit den gebilligten Leitlinien zur Neuausrichtung der Bundeswehr aus dem Jahr 2012 wurde der Umfang von fünf Korvetten festgeschrieben. Diese Festschreibung im Sinne einer Reduzierung des ursprünglich gebilligten Gesamtbedarfs war den nicht ausreichenden finanziellen Ressourcen des Einzelplans 14 geschuldet. b) Wie grenzen sich die Korvetten K130 in ihren Fähigkeiten und ihrer Konstruktion von dem geplanten MKS180 ab? Den Korvetten K130 sind als Hauptaufgaben die Überwasserseezielbekämpfung und Seeraumüberwachung in Randmeeren weltweit zugewiesen. Ihr Einsatzspektrum reicht von Friedenspräsenz über militärische Aufgaben des internationalen Krisenmanagements bis zum Kampf in Randmeeren. Das Bootsdesign, die Ausrüstung, Besatzungsgröße, Sensoren und Effektoren sind auf diese Einsatzart optimiert. Korvetten werden einzeln, in Gruppen von zwei bis vier Korvetten oder koordiniert mit anderen See- und Seeluftstreitkräften, vornehmlich mit Fregatten, eingesetzt. Sie tragen aufgrund ihrer geringen Größe keinen eigenen Hubschrauber , sondern unbemannte Kleinfluggeräte zur Unterstützung ihres Einsatzauftrages (derzeit noch in Umsetzung). Die Stabilität der Korvetten K130 lässt eine Verlegung über die Hohe See zu, setzt aber Grenzen hinsichtlich der meteorologischen und ozeanografischen Bedingungen, insbesondere beim Waffeneinsatz außerhalb von Randmeeren. Dem gegenüber soll das Mehrzweckkampfschiff (MKS) 180 in seiner Hauptaufgabe für eine zeitgleiche Bekämpfung von Bedrohungen durch Überwasserstreitkräfte , Luftfahrzeuge und Unterseeboote befähigt sein und maßgeblich zur dreidimensionalen Seekriegführung beitragen. Dieser Schiffstyp kann überdies ein 1 In der Konzeption der Bundeswehr vom 9. August 2004 wurde der Beitrag der Marine auf fünf Korvetten und zehn Schnellboote festgelegt. Ergänzend zur Konzeption der Bundeswehr wurde in der Planungsweisung Marine vom 27. Juli 2004 die Ausplanung einer Mittleren Überwasserkampfeinheit (vergleichbar Korvette) angewiesen, welche im Laufe der weiteren Bearbeitung zum heutigen Projekt Mehrzweckkampfschiff (MKS) 180 wurde. Vorabfassung - w ird durch die lektorierte Version ersetzt. Deutscher Bundestag – 18. Wahlperiode – 3 – Drucksache 18/10540 Lagebild in der Luft, über Wasser und unter Wasser erstellen und halten. Insbesondere soll das MKS180 im Gegensatz zu den Korvetten K130 über ein Schleppsonar zur weiträumigen Unterseebootortung sowie über in der Reichweite gestaffelte Abwehrsysteme gegen Bedrohungen aus der Luft verfügen. Die Unterstützung von Einsatzkräften an Land mittels Feuerunterstützung durch Rohrwaffen und Lenkflugkörper ist ebenfalls vorgesehen. Das MKS180 soll den weltweiten Einsatz in allen Seegebieten, auch in schwerer See, ermöglichen. Es soll dafür ausgerüstet werden, maritime Verbände in See zu führen, über eine Seeausdauer von 21 Tagen verfügen und befähigt sein, zwei Hubschrauber einschließlich Flugkörper - und Torpedowaffen aufzunehmen. Das MKS180 ist als robuster Fähigkeitsträger für Einsätze hoher Intensität und für eine kontinuierliche Stehzeit im Einsatzgebiet von bis zu zwei Jahren unter den Bedingungen einer intensiven Nutzung und Anwendung des Mehrbesatzungskonzeptes konzipiert. 2. Seit wann gibt es im Geschäftsbereich des BMVg die Absicht fünf weitere Korvetten vom Typ K130 zu beschaffen? Angesichts der sicherheitspolitischen Entwicklungen und der sich abzeichnenden NATO-Forderungen an Deutschland stellte sich über den Sommer 2016 – und damit nach Herausgabe des Berichts an das Parlament zur aufgabenorientierten Ausstattung der Bundeswehr – immer dringlicher die Frage, wie die Realisierung eines zusätzlichen Loses an fünf Korvetten zu einem früheren Zeitpunkt erfolgen könnte. Mit ausschlaggebend hierfür waren die Zulaufplanungen der Fregatten F125 und der noch nicht vertraglich abgesicherte zeitliche Zulauf der MKS180 bei gleichzeitig steigendem operationellen Bedarf. Darüber hinaus wird auf die Antwort zu Frage 5c verwiesen. a) Warum wurde im Bericht zur aufgabenorientierten Ausstattung der Bundeswehr nur ein Bedarf von fünf Korvetten aufgeführt? Der Bericht hebt in Beilage 1 deutlich hervor, dass der aufgezeigte Bedarf für eine aufgabenorientierte Ausstattung absichtsgemäß Selbstbeschränkungen enthielt und benennt diese auch, z. B. die Beschränkung in der Munitionsausstattung sowie die längerfristige Mischausstattung von älteren und neueren Systemen. Diese Selbstbeschränkung traf auch auf die Anzahl der Korvetten zu. Wie im Bericht des Bundesministeriums der Verteidigung zur aufgabenorientierten Ausstattung der Bundeswehr ausgeführt, können sicherheitspolitische Entwicklungen , wirtschaftliche, finanzplanerische, sonstige politische Aspekte oder auch Ergebnisse aus dem zum damaligen Zeitpunkt noch laufenden Weißbuchprozess grundsätzlich zu Änderungen der bisherigen Planungen führen. b) Durch welche einzelnen Überlegungen bzw. Veränderung des Aufgabenspektrums der Bundeswehr hat sich der Bedarf an Korvetten seit der Veröffentlichung des Berichts des BMVg zur aufgabenorientierten Ausstattung der Bundeswehr verändert? Der Bedarf hat sich grundsätzlich nicht verändert. Diesbezüglich wird auf die Antwort zu Frage 1a verwiesen. Die Beschaffung von fünf weiteren Korvetten wurde planerisch zunächst auf die Jahre ab 2030 verschoben und nicht in das 130 Mrd. Euro-Maßnahmenpaket integriert. Dies war unter anderem der Tatsache geschuldet, dass Ergebnisse andauernder Untersuchungen noch nicht vorlagen. Vorabfassung - w ird durch die lektorierte Version ersetzt. Drucksache 18/10540 – 4 – Deutscher Bundestag – 18. Wahlperiode Unter anderem waren diese: - die Analyse der sicherheitspolitischen Lage (Weissbuch 2016 zur Sicherheitspolitik und zur Zukunft der Bundeswehr), - daran angepasste Forderungen der NATO-Verteidigungsplanung zur Umsetzung der Beschlüsse der NATO-Gipfel in Wales und Warschau, - das Ergebnis unterschiedlicher Untersuchungen vor dem Hintergrund der steigenden Bedeutung und Forderungen der maritimen Einsätze und - die Untersuchung der Nutzungsdauer der Schiffe insgesamt. Die aktuellen NATO-Forderungen, die Deutschland am 20. Juli 2016 schriftlich zugestellt worden sind und damit erst nach Herausgabe des Berichts an das Parlament zur aufgabenorientierten Ausstattung der Bundeswehr vorlagen, haben die eigenen Überlegungen grundsätzlich bestätigt. Demnach sollen je nach Auftrag bis zu vier deutsche Korvetten in hoher Einsatzbereitschaftsstufe bereitgestellt werden können, was einem operativen Bedarf von zehn Korvetten entspricht2. Dieser Bedarf nach zusätzlichen maritimen Plattformen begründet sich auch aus der Schere zwischen steigenden Einsatzverpflichtungen und sinkender Flottenstärke . Die kontinuierlich gestiegene Zahl der häufig gleichzeitigen maritimen Einsätze der Bundeswehr verlief parallel zur Reduzierung der Marine durch mehrere Strukturentscheidungen seit den 1990er-Jahren. Die erst kürzlich beschlossenen Einsatzverpflichtungen haben diesen Trend noch verstärkt. So ist die Anzahl der für Fregatten und Korvetten relevanten Einsatzverpflichtungen bzw. einsatzgleichen Verpflichtungen zurzeit bei sieben: - European Union Naval Force (EU NAVFOR) ATALANTA, - Einsatz bewaffneter deutscher Streitkräfte zur Verhütung und Unterbindung terroristischer Handlungen durch die Terrororganisation des sogenannten Islamischen Staates (IS) (Counter DAESH), - European Union Naval Force Mediterranean (EU NAVFOR MED) Operation SOPHIA, - 2 x Standing NATO Maritime Group (SNMG 1 und 2), - United Nations Interim Force (UNIFIL) und - Beteiligung bewaffneter deutscher Streitkräfte an der NATO-geführten Maritimen Sicherheitsoperation SEA GUARDIAN im Mittelmeer. Hinzu kommt die Notwendigkeit der Teilnahme mit voll zertifizierten Kampfeinheiten an NATO-Hochwertübungen, an multinationalen Verbänden (z. B. US Carrier Strike Group oder Manöver mit der südafrikanischen Marine) und am Einsatz-ausbildungsverband der Marine (operative Reserve, Offizierausbildung in See). Mit dem derzeitigen Bestand an Fregatten und Korvetten können somit weder alle Einsatzverpflichtungen abgedeckt noch die NATO-Forderungen erfüllt werden. Mit der angestrebten Ergänzungsbeschaffung eines zweiten Loses K130 würde die operationelle Verfügbarkeit der Deutschen Marine in vergleichsweise kurzer Zeit signifikant erhöht. Die Anforderungen an die deutsche Marine im Bereich Korvetten würden erfüllt, die Fähigkeiten zur Überwasserseekriegsführung in Randmeeren würden quantitativ deutlich verbessert. 2 Der Faktor 2,5 ergibt sich daraus, dass aus dem Flottenbestand der Deutschen Marine zu einem gegebenen Zeitpunkt maximal 40 Prozent operationell mit hoher Einsatzbereitschaftsstufe zur Verfügung stehen, da Zeiträume für Instandsetzung, Einsatzausbildung und Verlegungen in das bzw. aus dem Einsatzgebiet abgezogen werden müssen. Vorabfassung - w ird durch die lektorierte Version ersetzt. Deutscher Bundestag – 18. Wahlperiode – 5 – Drucksache 18/10540 c) Welche sicherheitspolitische Begründung liegt der Absicht zugrunde, weitere Korvetten für die Bundeswehr zu beschaffen? Mit dem Weißbuch des Jahres 2016 wurden der künftige Auftrag und die Aufgaben der Bundeswehr formuliert. Die Gleichrangigkeit aller Aufgaben sowie deren Wahrnehmung mit einem „single set of forces“ (vgl. Weißbuch 2016, S. 98) wurden festgeschrieben. Die Refokussierung der NATO auf die Aufgabe Landes- und Bündnisverteidigung wurde für Deutschland bestätigt. Die Aufgaben im Rahmen des internationalen Krisenmanagements werden weiterhin als wahrscheinlich eingestuft . Die maritimen Einsatzräume der Nord- und Ostsee und der Nordatlantik inklusive des sogenannten Nordflankenraumes rücken hierdurch neben dem Mittelmeer insbesondere für die NATO wieder stärker in den Fokus. Gleichzeitig werden die EU und ihre Mitgliedstaaten auf absehbare Zeit durch die Folgen der Flüchtlingskrise und Instabilitäten an ihren seewärtigen Außengrenzen in besonderer Weise gefordert sein. Gemeinsam mit seinen Verbündeten und Partnern muss Deutschland in der Lage sein, angemessen auch mit militärischen Fähigkeiten zu reagieren und zum NATO-Level of Ambition3 beitragen zu können. d) Wurden dazu Initiativen seitens der Marine oder anderer Stellen vorgebracht ? Falls ja, welche, durch wen, und wann? Das Marinekommando hat aufsetzend auf den vielfältigen Zwischenergebnissen von laufenden Studien, Tischgesprächen, Seminaren und Konferenzen einen Antrag auf eine Ergänzungsbeschaffung K1304 am 10. Oktober 2016 beim Inspekteur der Marine vorgelegt. e) Inwiefern existiert ein aktuelles Phasendokument, das die Fähigkeitslücke beschreibt, die durch den Kauf weiterer Korvetten geschlossen werden soll? Da es sich um eine Ergänzungsbeschaffung handelt, sind für die Bedarfsformulierung des zweiten Loses K130 die Fähigkeiten der Korvetten K130 des ersten Loses maßgeblich. Das bedarfs- und haushaltsbegründende Dokument ist in der Erarbeitung. f) Wann plant das BMVg den Abgeordneten des Deutschen Bundestages die relevanten Planungsdokumente zukommen zu lassen, auf deren Grundlage der erhöhte Bedarf für die Korvetten gründet? Eine Befassung der zuständigen Ausschüsse des Deutschen Bundestages ist im Rahmen der 25 Mio. Euro-Vorlage beabsichtigt. 3. Wie hoch werden die Kosten der Beschaffung fünf weiterer Korvetten K130 schätzungsweise sein? Die Kosten der Beschaffung von fünf weiteren Korvetten K130 werden derzeit auf 1,5 Mrd. Euro geschätzt. Mit einem detaillierten Kostenaufschlüsselung und 3 eine Major Joint Operation Plus (MJO+) für Kollektive Verteidigung oder bis zu zwei MJO und sechs Smaller Joint Operations (SJO) für internationales Krisenmanagement 4 Dokument ist vergleichbar einer Initiative. Vorabfassung - w ird durch die lektorierte Version ersetzt. Drucksache 18/10540 – 6 – Deutscher Bundestag – 18. Wahlperiode im Austausch mit der Industrie können Aussagen zu den erforderlichen Haushaltsmitteln detailliert werden. Diese werden dem Deutschen Bundestag mit der 25 Mio. Euro-Vorlage vorgelegt. a) Inwiefern war die Beschaffung fünf zusätzlicher Korvetten in der aktuellen oder der vorherigen Finanzbedarfsanalyse der Bundeswehr enthalten? Die Finanzbedarfsanalyse 2017 (FBA 2017) und das zugehörige Datenwerk wurden Ende Dezember 2015 fertiggestellt. Bis dahin vorliegende Bedarfe wurden berücksichtigt. Der derzeitige Mehrbedarf von fünf Korvetten K130 ist in der FBA 2017 daher nicht berücksichtigt. Die Arbeiten zur FBA 2018 sind noch nicht abgeschlossen. Sie befindet sich noch in der ressortinternen Finalisierung. b) Inwiefern wurde die Beschaffung fünf zusätzlicher Korvetten in den Einzelplan 14 übernommen? In der Bereinigungssitzung zum Haushalt 2017 ist für die Beschaffung des zweiten Loses von fünf Korvetten K130 eine zusätzliche Verpflichtungsermächtigung bei Kapitel 1405 Titel 554 12 in Höhe von 1,5 Mrd. Euro ohne Aufteilung in Jahresscheiben ausgebracht worden. c) Für welche Jahre sollen in den Einzelplan 14 Mittel in welcher Höhe zur Entwicklung und Beschaffung fünf zusätzlicher Korvetten eingestellt werden? Auf die Antwort zu Frage 3b wird verwiesen. d) Welche haushaltsbegründenden Dokumente zur Beschaffung fünf weiterer Korvetten gibt es, und wann wurden diese jeweils erstellt? Auf die Antwort zu Frage 2e wird verwiesen. e) Inwiefern sind alle Vorhaben der Bedarfsplanung Rüstungsinvestitionen in der Finanzbedarfsanalyse und im Einzelplan 14 berücksichtigt? Für den Planungszeitraum des 50. Finanzplans (2017 bis 2020) wurde der voraussichtliche Finanzbedarf auf der Grundlage der konzeptionellen Vorgaben erhoben und der im Juli 2015 erwarteten Finanzausstattung gegenübergestellt. Er berücksichtigt bereits die Entscheidungen zur aufgabenorientierten Ausstattung der Bundeswehr. Dieses Ergebnis ist in die Aufstellung des Regierungsentwurfs zum Haushalt 2017 bzw. den 50. Finanzplan eingeflossen. Der Regierungsentwurf enthält in den Teilen I und II der Geheimen Erläuterungsblätter Rüstungsprojekte, die Bestandteil der Bedarfsplanung Rüstungsinvestitionen sind. f) Inwiefern sind bis zum Jahr 2030 die Mittel für die Finanzierung der Bedarfsplanung Rüstungsinvestitionen eingestellt, und welche Aufwüchse sind nach Jahresscheiben geplant, um den Bedarf zu decken? Das 130 Mrd. Euro-Maßnahmenpaket wird sukzessive auf Basis der durch das Parlament gebilligten Haushaltsmittel und Vorlagen zu Großvorhaben umgesetzt. Vorabfassung - w ird durch die lektorierte Version ersetzt. Deutscher Bundestag – 18. Wahlperiode – 7 – Drucksache 18/10540 Aktuell kann es deshalb noch keinen Finanzplan geben, der den Zeitraum bis zum Jahr 2030 abdeckt. Der aktuell anstehende Haushalt 2017 mit dem zugehörigen 50. Finanzplan deckt den Zeitraum bis zum Jahr 2020 ab. Vor diesem Hintergrund können für die Finanzierung der Bedarfsplanung Rüstungsinvestitionen keine Mittel bis zum Jahr 2030 eingestellt werden. g) Wird die Entscheidung fünf zusätzliche Korvetten zu beschaffen zu einer Erweiterung der Bedarfsplanung Rüstungsinvestitionen über den bisher genannten Betrag von 130 Mrd. Euro führen? Auf die Antwort zu Frage 2a wird verwiesen. 4. Wann und in welchen Dokumenten wurde der Bedarf an fünf weiteren Korvetten im Rahmen des Prozesses zur Ermittlung des Bedarfs in den Dimensionen Land, Luft und See festgestellt, und welchen konkreten Hintergrund hatte dieser Prozess? Der konkrete Bedarf zur zeitnahen Beschaffung von fünf weiteren Korvetten wurde in einem Tischgespräch im BMVg am 27. Juni 2016 zur strategischen Steuerung in der Dimension See aufgezeigt. Konkreter Hintergrund ist die mangelnde Verfügbarkeit von Fregatten bzw. Korvetten zu Beginn der kommenden Dekade aufgrund der vielfältigen Einsatzverpflichtungen der Deutschen Marine. Darüber hinaus waren die im Juli 2016 zugegangenen NATO-Forderungen an Deutschland planerisch zu berücksichtigen. Auf die Antworten zu den Fragen 2 und 2b wird ergänzend verwiesen. a) Warum wurden die Mitglieder des Verteidigungsausschusses des Deutschen Bundestages nicht in der Sitzung vom 6. Juli 2016 oder anschließend schriftlich hierüber informiert? Zum Zeitpunkt der Sitzung des Verteidigungsausschusses am 6. Juli 2016 war der Willensbildungsprozess über die zeitnahe Beschaffung von fünf weiteren Korvetten K130 noch nicht abgeschlossen. b) Wurden andere Abgeordnete des Deutschen Bundestages seit der Entscheidung , weitere fünf Korvetten beschaffen zu wollen, durch das BMVg informiert – wenn ja, wer, wann, und auf welchem Wege? Warum finden sich zu diesem Beschaffungsvorhaben keinerlei Informationen im Ende September 2016 vorgelegten vierten Bericht des Bundesministeriums der Verteidigung zu Rüstungsangelegenheiten? Im Sinne der vertrauensvollen und transparenten Zusammenarbeit findet ein ständiger Meinungsaustausch zwischen dem BMVg bzw. nachgeordneten Behörden und Mitgliedern des Deutschen Bundestages sowie deren Abgeordnetenbüros statt. Dabei wird eine Vielzahl von Themenfeldern besprochen. Diese Kontakte gehören zum täglichen Dienstgeschäft und werden in der Regel nicht gesondert erfasst. Das Beschaffungsvorhaben Korvette K130, welches noch im dritten Bericht des BMVg zu Rüstungsangelegenheiten (Rüstungsbericht) im Rahmen des Risikomanagements behandelt wurde, wird seit dem vierten Rüstungsbericht nicht mehr betrachtet. Grund war das reduzierte Risikopotential in der Umsetzung des Projektes , das sich bereits in der Nutzung befindet. Vorabfassung - w ird durch die lektorierte Version ersetzt. Drucksache 18/10540 – 8 – Deutscher Bundestag – 18. Wahlperiode Zum Zeitpunkt der Übergabe des vierten Rüstungsberichts an den Deutschen Bundestag am 29. September 2016 war der Willensbildungsprozess über die zeitnahe Beschaffung von fünf weiteren Korvetten K130 noch nicht abgeschlossen. c) Ist die Bundesregierung der Ansicht, dass es ein planerisch sinnvolles Vorgehen darstellt, einerseits öffentlichkeitswirksam den neuen Bedarf für die nächsten Jahre zu definieren, der sich angeblich ausschließlich aus den Aufgaben der Bundeswehr ableitet, und gleichzeitig parallel oder im Nachhinein eine Analyse der Perspektiven und Bedarfe für alle Teilstreitkräfte durchzuführen? Warum wurde dieser zeitliche Ablauf gewählt? Auf die Antwort zu Frage 2a wird verwiesen. 5. Trifft es zu, dass zunächst Abgeordnete der Bundestagsfraktionen von SPD und CDU/CSU die Idee ins Spiel gebracht haben, zusätzliche Schiffe vom Typ K130 für die Deutsche Marine zu beschaffen (vgl. www.welt.de vom 16. Oktober 2016)? Auf die Antwort zu Frage 4b wird verwiesen. Der Bedarf der Bundeswehr wird strategisch ausgeplant und mit den Einsatzbelastungen , den NATO-Forderungen und den zur Verfügung stehenden Haushaltsmitteln in Einklang gebracht und in der Folge durch die Bundesregierung (Bedarf) und das Parlament (Haushaltsmittel) gebilligt. a) Inwiefern hat es hierzu Gespräche zwischen den Abgeordneten der Koalition und des Bundesministeriums der Verteidigung gegeben? Auf die Antwort zu Frage 5 wird verwiesen. b) Wann und auf wessen Initiative fanden diese Gespräche statt, und wer war jeweils von Seiten des BMVg daran beteiligt (bitte alle einzeln mit Datum aufführen)? Auf die Antwort zu Frage 5 wird verwiesen. c) Ist die Bundesregierung der Auffassung, dass es bei Planung und Beschaffung sowohl ausreichend und als auch einer guten Kultur zwischen Parlament und Bundesregierung zuträglich ist, nur das Gespräch mit ausgewählten Mitgliedern des Haushaltsausschusses des Deutschen Bundestages zu suchen, und warum wurde der Verteidigungsausschuss des Deutschen Bundestages sowie die zuständigen Berichterstatterinnen und Berichterstatter zum Einzelplan 14 aus dem Haushaltsausschuss über Monate außen vor gelassen? Die Bundesregierung pflegt einen konstruktiven ständigen Meinungsaustausch mit allen Angehörigen des Parlamentes. Eine offizielle Unterrichtung des Verteidigungs - und des Haushaltsausschusses des Deutschen Bundestages war nach Abschluss des regierungsseitigen Willensbildungsprozesses für die 42. Kalenderwoche geplant. Die Presseberichterstattung vom 16. Oktober 2016 machte dieses Vorgehen obsolet. Der Verteidigungsausschuss wurde am 19. Oktober 2016 und der Haushaltsausschuss am 20. Oktober 2016 in den regulären Sitzungen informiert . Vorabfassung - w ird durch die lektorierte Version ersetzt. Deutscher Bundestag – 18. Wahlperiode – 9 – Drucksache 18/10540 6. Inwiefern ist das Bundesministerium der Verteidigung der Auffassung, dass eine Beschaffung weiterer Korvetten zeitkritisch ist bzw. zügig zu erfolgen habe? Was sind im Einzelnen die Gründe für die Auffassung? Aufgrund der geringen Verfügbarkeit zu Beginn der kommenden Dekade ist die Beschaffung eines zweiten Loses K130 zeitkritisch, da der Zulauf zu Beginn der kommenden Dekade erforderlich ist. Im Übrigen wird auf die Antwort zu Frage 2b verwiesen. a) Plant das BMVg für das Beschaffungsvorhaben eine Ausschreibung? Wenn nein, warum nicht? Die Entscheidung über die Vergabeart befindet sich gegenwärtig in der Bearbeitung . b) Wie soll nach Ansicht des BMVg mit den zahlreichen Mängeln umgegangen werden, die das erste Los der Korvetten K130 beinhaltete (u. a. Probleme bei Getriebe, Klimaanlage, Außenhaut) und die bei einer Beschaffung eines weiteren Loses K130 für die in Rede stehenden zusätzlichen Einheiten virulent würden? Die Korvette ist grundsätzlich ein bewährtes, einsatzerprobtes und modernes Schiff. Dazu wurden die Korvetten des ersten Loses ertüchtigt, indem aufgetretene Mängel auf allen Booten abgestellt und die dazugehörigen Unterlagen aktualisiert wurden. Des Weiteren ist beabsichtigt, mit der Beschaffung des zweiten Loses K130 aufgetretene Obsoleszenzen zu bereinigen. 7. Sind die Planungen zum aufgabenorientierten Bedarf, wie sie u. a. für die Hauptwaffensysteme der Bundeswehr noch Ende Januar 2016 vorgelegt wurden, nach Ansicht des BMVg hinfällig? Nein; auf die Antwort zu Frage 2a wird ergänzend verwiesen. a) Wenn ja, seit wann, und warum? Auf die Antwort zu Frage 7 wird verwiesen. b) Wenn nein, wie erklärt das BMVg dann den geänderten Bedarf bei den Korvetten? Auf die Antwort zu Frage 2 wird verwiesen. Vorabfassung - w ird durch die lektorierte Version ersetzt. Drucksache 18/10540 – 10 – Deutscher Bundestag – 18. Wahlperiode c) Bei welchen anderen Waffensystemen der Bundeswehr zeichnet sich nach Ansicht des BMVg ein geänderter Bedarf ab als jener, der in der Liste mit den Hauptwaffensystemen der Bundeswehr und dem an den derzeitigen Aufgaben orientierten Bedarf vermerkt ist? Der Bericht zur aufgabenorientierten Ausstattung beschreibt ein geplantes Maßnahmenpaket zur Modernisierung der Bundeswehr und damit einhergehend deren mindestens erforderliche, aufgabenorientierte Ausstattung, die bis zum Ende des Jahres 2029 realisiert werden soll. In diesem Bericht hat das BMVg bereits darauf hingewiesen, dass sicherheitspolitische Entwicklungen, wirtschaftliche, finanzplanerische, sonstige politische Aspekte oder auch Ergebnisse aus dem zum damaligen Zeitpunkt noch laufenden Weißbuchprozess zu Änderungen der bisherigen Planungen führen können. Vorabfassung - w ird durch die lektorierte Version ersetzt. Satz: Satzweiss.com Print, Web, Software GmbH, Mainzer Straße 116, 66121 Saarbrücken, www.satzweiss.com Druck: Printsystem GmbH, Schafwäsche 1-3, 71296 Heimsheim, www.printsystem.de Vertrieb: Bundesanzeiger Verlag GmbH, Postfach 10 05 34, 50445 Köln, Telefon (02 21) 97 66 83 40, Fax (02 21) 97 66 83 44, www.betrifft-gesetze.de ISSN 0722-8333