Die Antwort wurde namens der Bundesregierung mit Schreiben des Bundesministeriums des Innern vom 28. November 2016 übermittelt. Die Drucksache enthält zusätzlich – in kleinerer Schrifttype – den Fragetext. Deutscher Bundestag Drucksache 18/10541 18. Wahlperiode 01.12.2016 Antwort der Bundesregierung auf die Kleine Anfrage der Abgeordneten Andrej Hunko, Annette Groth, Ulla Jelpke, weiterer Abgeordneter und der Fraktion DIE LINKE. – Drucksache 18/10326 – Umsetzung der Bestandteile der „Aachener Erklärung“ zur grenzüberschreitenden Polizeizusammenarbeit V o r b e m e r k u n g d e r F r a g e s t e l l e r Die Innenminister der Niederlande, Belgiens, Deutschlands sowie der Länder Nordrhein-Westfalen, Rheinland-Pfalz und Niedersachsen haben die Vertiefung ihrer grenzüberschreitenden Zusammenarbeit gegen „Eigentumskriminalität und Wohnungseinbruchsdiebstahl“ beschlossen (Mitteilungen des Bundesministeriums des Innern sowie der Bundespolizei vom 31. Oktober 2016). Laut dem Bundesminister des Innern, Dr. Thomas de Maizière, agierten organisierte Banden europaweit, weshalb sie national und auf europäischer Ebene bekämpft werden müssten. Die Gefahr, Opfer eines Wohnungseinbruchdiebstahls zu werden , sei „für die Bürgerinnen und Bürger die größte Bedrohung ihres persönlichen Sicherheitsgefühls“ nach der „Terrorismusgefahr“. Eine „Aachener Erklärung “ benennt deshalb acht „konkrete Maßnahmenpakete“ zur Verfolgung von sogenannten „reisenden Tätergruppen“. Sie bestimmen Maßnahmen für „gemeinsame operative Aktivitäten“ und „Auswerte- und Analyseprojekte“. Unter Leitung und in Absprache mit den zuständigen Justizbehörden soll zudem die „enge Kooperation für die Durchführung paralleler Ermittlungen oder gemeinsamer Ermittlungsverfahren“ angestrebt werden. Darüber hinaus will das Bundesinnenministerium zur „Erarbeitung von Ermittlungsansätzen gegen die Täterstrukturen reisender Täter“ die internationale Ermittlungsarbeit mit der Polizeiagentur Europol, anderen EU-Mitgliedstaaten sowie Herkunftsstaaten der Täterinnen und Täter nutzen. Zu den „konkrete[n] Bestandteile[n]“der „Aachener Erklärung“ zählt das Bundesinnenministerium: „Ein intensivierter und kontinuierlicher Informationsaustausch; gemeinsame Auswerte- und Analyseprojekte sowie operative Aktivitäten; unter Leitung und in Absprache mit den zuständigen Justizbehörden, streben die Polizeibehörden eine enge Kooperation für die Durchführung paralleler Ermittlungen oder gemeinsamer Ermittlungsverfahren an; die Initiierung und Umsetzung grenzüberschreitender Präventionsaktivitäten sowie der Austausch von ‚Best-practice-Konzeptionen‘, um den Einbau von Vorabfassung - w ird durch die lektorierte Version ersetzt. Drucksache 18/10541 – 2 – Deutscher Bundestag – 18. Wahlperiode Sicherheitstechnik sowie ein sicherheitsbewusstes Verhalten des Einzelnen zu fördern; durch den koordinierten Informationsaustausch zwischen Strafverfolgungsund Verwaltungsbehörden sollen Gefahren für die öffentliche Sicherheit und Ordnung reduziert und das Investieren inkriminierter Gelder in legale Handels - und Unternehmensstrukturen sowie deren Nutzung für kriminelle Zwecke erschwert werden (sogenannter ‚Administrative Ansatz‘); durch eine gemeinsame Beteiligung an nationalen und internationalen Projekten der Sicherheitsforschung, wie z. B. zu Predictive Policing, sollen u. a. neue Präventions- und Bekämpfungskonzepte entwickelt werden.“ Die „Aachener Erklärung“ ergänzt laut den Mitteilungen die durch die Justizund Innenminister der EU am 13. Oktober 2016 beschlossenen „Schlussfolgerungen des Rates zu organisierten Wohnungseinbrüchen“. Nähere Angaben zur „Aachener Erklärung“ sind indes nicht bekannt. In der Onlineausgabe der „WAZ“ zitiert die Funke Mediengruppe am 30. Oktober 2016 aus der Erklärung, diese solle „den Kontroll-, Fahndungs- und Ermittlungsdruck auf Straftäter […] erhöhen“ und ihnen den Rückzug in Ruheräume erschweren. Im November 2016 sollten erste gemeinsame Kontrollen stattfinden, Unterstützung erfolge durch die Bundespolizei und das Bundeskriminalamt . Geplant seien außerdem Präventionsmaßnahmen sowie „regelmäßige Sicherheitskonferenzen“. Ein ähnliches Pilotprojekt laufe bereits in den Bundesländern Bayern und Baden-Württemberg, um den Informationsfluss mit Polizeistellen „in ganz Europa“ zu beschleunigen. Im Artikel nennt die Zeitung als Transportweg das verschlüsselte Europol-Netzwerk SIENA, die dort transportierten Inhalte enthielten „Fingerabdrücke, Fotos, Telefonnummern, Führerschein , Meldedaten, Reisebewegungen der Täter sowie ihrer Begleitpersonen“. Die „WAZ“ berichtet auch, dass Rheinland-Pfalz, Bayern, Baden-Württemberg und Hessen bereits in einem ähnlichen Acht-Punkte-Plan kooperierten. Im Fokus stünden „Reise- und Fluchtwege, Absatzmärkte und Bandenstrukturen der Täter“ sowie der Abgleich von Spuren. Die drei Länderpolizeien arbeiten demnach auch bezüglich der Entwicklung von Vorhersagesoftware („Predictive Policing “) zusammen. Ähnliche Pläne hatte der Bundesminister des Innern, Dr. Thomas de Maizière, vor einem Jahr im Anschluss an ein informelles Ministertreffen einiger EU-Staaten mitgeteilt. Laut dem Bundesinnenminister soll die Europäische Kommission ein entsprechendes Forschungsprojekt auflegen (Pressekonferenz zum G6-Innenministertreffen am 2. November 2015). Mit Blick auf Frankreich erklärte Dr. Thomas de Maizière, andere Länder verfügten im Bereich der „Predictive Analytics“ über „mehr Erfahrung als wir“. Die Anstrengungen der Regierungen Deutschlands und Frankreichs zur europaweiten Verbreitung von Software zur Vorhersage von Einbruchsdiebstahl mündeten schließlich in das EU-Ratsdokument 6876/16, das an alle Mitgliedstaaten verteilt wurde. Im Fokus stehen abermals „reisende Tätergruppen“ („Mobile Organised Crime Groups“). Das Dokument enthält eine Reihe von Maßnahmen, die unter anderem im Rahmen des EU-Programms „Internal Security“ (ISEC) finanziell gefördert werden sollen. Außer mit Strafverfolgungsbehörden in Westbalkan -Ländern sollen die Mitgliedstaaten auch enger mit Georgien, Moldawien und der Ukraine zusammenarbeiten. Hierzu gehört der Informationsaustausch unter Einbeziehung der Polizeiagentur Europol. Zur Bekämpfung der „Wanderkriminalität “ hat Europol ein Projekt „Mobile (itinerant) OC Groups“ (MOCG) gestartet. Das Bundeskriminalamt beobachtet das Thema „Kriminalitätsvorhersage “ unter anderem zur Frage, „welche offenen Quellen als Grundlage für derartige Vorhersagen dienen können“ (Bundestagsdrucksache 18/5599). Vorabfassung - w ird durch die lektorierte Version ersetzt. Deutscher Bundestag – 18. Wahlperiode – 3 – Drucksache 18/10541 1. Welche einzelnen Maßnahmen für „gemeinsame operative Aktivitäten“ und „Auswerte- und Analyseprojekte“ befinden sich nach Kenntnis der Bundesregierung im Rahmen der „Aachener Erklärung“ zu den Bestandteilen a) intensivierter und kontinuierlicher Informationsaustausch; b) gemeinsame Auswerte- und Analyseprojekte sowie operative Aktivitäten; c) enge Kooperation für die Durchführung paralleler Ermittlungen oder gemeinsamer Ermittlungsverfahren an unter Leitung und in Absprache mit den zuständigen Justizbehörden; d) Initiierung und Umsetzung grenzüberschreitender Präventionsaktivitäten; e) Austausch von „Best-practice-Konzeptionen“, um den Einbau von Sicherheitstechnik sowie ein sicherheitsbewusstes Verhalten des Einzelnen zu fördern; f) koordinierter Informationsaustausch zwischen Strafverfolgungs- und Verwaltungsbehörden zur Reduzierung von Gefahren für die öffentliche Sicherheit und Ordnung; g) Verhinderung des Investierens inkriminierter Gelder in legale Handelsund Unternehmensstrukturen sowie deren Nutzung für kriminelle Zwecke ; h) gemeinsame Beteiligung an nationalen und internationalen Projekten der Sicherheitsforschung „wie z. B. zu Predictive Policing“ in der Diskussion, der Planung oder der Durchführung? Die „Aachener Erklärung“ ist eine Kooperationsvereinbarung der sechs beteiligten Staaten und Länder für eine bessere Bekämpfung der grenzüberschreitenden Eigentumskriminalität in Belgien, Deutschland und den Niederlanden. Die konkrete Ausgestaltung der acht Maßnahmenfelder sowie die Festlegung der erforderlichen Umsetzungsschritte obliegen den beteiligten Landeskriminalämtern , dem Bundeskriminalamt als Zentralstelle sowie den kriminalpolizeilichen Zentralstellen Belgiens und der Niederlande. Hierzu soll noch in diesem Jahr eine Auftaktsitzung stattfinden. 2. An welche womöglich bereits vorhandenen Konzepte wird im Rahmen der „Aachener Erklärung“ hinsichtlich der neuen „Präventions- und Bekämpfungskonzepte “ angeknüpft? Über Einzelheiten der in den beteiligten Staaten und Ländern möglicherweise vorhandenen Konzepte liegen dem Bundesministerium des Innern keine Informationen vor. Im Zuge der Umsetzung der „Aachener Erklärung“ werden - soweit erforderlich - Elemente bereits vorhandener bestehender Bekämpfungsansätze Berücksichtigung finden. Im Übrigen wird auf die Antwort zu Frage 1 verwiesen. 3. Welche einzelnen Beiträge werden dabei von den Innenministerien der Niederlande , Belgiens, Deutschlands sowie der Länder Nordrhein-Westfalen, Rheinland-Pfalz und Niedersachsen erbracht? Auf die Antwort zu Frage 1 wird verwiesen Vorabfassung - w ird durch die lektorierte Version ersetzt. Drucksache 18/10541 – 4 – Deutscher Bundestag – 18. Wahlperiode 4. Auf welche Weise sollen die Bestandteile der „Aachener Erklärung“ an die Zusammenarbeit im „Vetrag von Prüm“ anknüpfen? Die „Aachener Erklärung“ und der „Vertrag von Prüm“ sind verschiedene Elemente der internationalen Kriminalitätsbekämpfung ohne direkte Verknüpfung. 5. Wann sollen die von der „WAZ“ berichteten Maßnahmen zur Erhöhung des „Kontroll-, Fahndungs- und Ermittlungsdruck[s]“ stattfinden? Aus ermittlungstaktischen Gründen kann hierzu keine Auskunft erteilt werden. 6. Auf welche Weise werden die Maßnahmen von der Bundespolizei und vom Bundeskriminalamt unterstützt? Das Bundeskriminalamt wird die Umsetzung der „Aachener Erklärung“ im Rahmen seiner Zentralstellenfunktion unterstützen. Die Bundespolizei ist in verschiedene länder- und behördenübergreifende Kooperationen zur Bekämpfung der grenzüberschreitenden Kriminalität eingebunden, wobei die Planung und Durchführung gemeinsamer operativer Maßnahmen, der regelmäßige Informationsaustausch sowie die Erstellung gemeinsamer Lagebilder wichtige Elemente ihrer Arbeit darstellen. 7. Wann und wo sollen die „regelmäßige[n] Sicherheitskonferenzen“ abgehalten werden, und welche Abteilungen der Ministerien nehmen daran teil? Die Festlegung der konkreten Umsetzungsschritte der „Aachener Erklärung“ wird voraussichtlich im Rahmen der Auftaktsitzung der zuständigen Behörden erfolgen. Insoweit wird auf die Antwort zu Frage 1 verwiesen. 8. Inwiefern ist geplant, einen wechselnden Vorsitz für die künftige Zusammenarbeit zu bestimmen, nach welchem Verfahren wird dieser bestimmt, und wer hat diesen derzeit inne? Die Festlegung der konkreten Verfahren und der Umsetzungsschritte der „Aachener Erklärung“ wird voraussichtlich im Rahmen der Auftaktsitzung der zuständigen Behörden erfolgen. Insoweit wird auf die Antwort zu Frage 1 wird verwiesen. 9. Was ist der Bundesregierung über ein Pilotprojekt in den Bundesländern Bayern und Baden-Württemberg bekannt, das den Informationsfluss mit Polizeistellen „in ganz Europa“ beschleunigen soll und dabei als Transportweg das verschlüsselte Europol-Netzwerk SIENA nutzt? Das Projekt ist der Bundesregierung bekannt. Gegenstand war ein SIENA-Direktverkehr der Länder Bayern und Baden-Württemberg sowie des Bundeskriminalamtes mit den EU-Mitgliedstaaten, Europol sowie Drittstaaten mit einem operativen Abkommen zur Zusammenarbeit mit Europol. Das Projekt begann am 15. Oktober 2015 und wurde am 30. Juni 2016 abgeschlossen. Ziel des Projektes war es, über den europäischen Kommunikationskanal SIENA durch eine Dezentralisierung unter Beteiligung des Bundeskriminalamtes als nationale Zentralstelle eine erhebliche Beschleunigung des innereuropäischen polizeilichen Informationsaustauschs herbeizuführen. Das Projekt war ausgelegt auf ausgewählte Deliktsbereiche der Eigentumskriminalität, hier insbesondere der Wohnungseinbruchsdiebstahl durch reisende Tätergruppen. Nach erfolgrei- Vorabfassung - w ird durch die lektorierte Version ersetzt. Deutscher Bundestag – 18. Wahlperiode – 5 – Drucksache 18/10541 chem Projektende wurden die im Projekt erfolgreich getesteten Geschäftsprozesse im Bundeskriminalamt sowie in den Projektteilnehmerländern Bayern und Baden-Württemberg verstetigt. 10. In welchem Zusammenhang werden die dort transportierten Inhalte „Fingerabdrücke , Fotos, Telefonnummern, Führerschein, Meldedaten, Reisebewegungen der Täter sowie ihrer Begleitpersonen“ erhoben, und auf welcher Rechtsgrundlage werden diese verarbeitet? Die in der Fragestellung benannten polizeilichen Daten werden von den Ländern nach den Vorschriften der jeweiligen Polizeigesetze sowie im Bereich von Ermittlungsverfahren auf Grundlage der Strafprozessordnung (StPO) erhoben. Bei dem in der Antwort zu Frage 9 beschriebenen SIENA-Direktverkehr erfolgt die Übermittlung durch die Polizeibehörden der Länder gemäß § 3 des Gesetzes über das Bundeskriminalamt und die Zusammenarbeit des Bundes und der Länder in kriminalpolizeilichen Angelegenheiten (BKAG) unmittelbar an die ausländischen Stellen. Rechtsgrundlage für diese Übermittlungen sind die dafür vorgesehenen Vorschriften der Landesgesetze. Die Verarbeitung der personenbezogenen Daten im polizeilichen Informationssystem nach § 11 BKAG erfolgt durch die beteiligten Länder gem. § 8 BKAG i. V. m. § 11 Absatz 2 Satz 3 BKAG als handelnde Verbundteilnehmer. Die Verarbeitung und Speicherung der nicht-personenbezogenen Daten richtet sich nach § 11 Absatz 2, Satz 3 BKAG i. V. m. § 7 und § 9 BKAG und den jeweiligen Regelungen der Landespolizeigesetze. 11. Inwiefern sieht die „Aachener Erklärung“ auch die Zusammenarbeit bei der Entwicklung, Erprobung oder Evaluierung von Vorhersagesoftware vor („Predictive Policing“)? Die „Aachener Erklärung“ sieht unter Ziffer 8 (Sicherheitsforschung) Folgendes vor: „Die Kooperationspartner beabsichtigen, sich gemeinsam an nationalen und internationalen Projekten der Sicherheitsforschung zu beteiligen, wie z. B. zu Predictive Policing, um neue Präventions- und Bekämpfungskonzepte zu entwickeln .“ Im Übrigen wird auf die Antwort zu Frage 1 verwiesen. 12. Inwiefern wird der im Rahmen eines informellen Treffens vorgetragene Vorschlag des Bundesinnenministers weiterverfolgt, die Europäische Kommission zur Auflage eines Forschungsprojekts zu „Predictive Policing“ zu bewegen (Pressekonferenz zum G6-Innenministertreffen am 2. November 2015)? Der Sachstand hat sich gegenüber den Antworten der Bundesregierung zu den entsprechenden Kleinen Anfragen der Fraktion DIE LINKE. (Bundestagsdrucksachen 18/7966; 18/7319; 18/5599) nicht geändert. 13. Auf welche Weise arbeiten die Behörden des Bundesinnenministeriums derzeit mit Behörden oder Organisationen in Frankreich im Bereich „Predictive Policing“ oder „Predictive Analytics“ zusammen? Zwischen Behörden im Geschäftsbereich des Bundesinnenministeriums und Behörden oder Organisationen in Frankreich findet derzeit keine Zusammenarbeit im Bereich „Predictive Policing“ oder „Predictive Analytics“ statt. Vorabfassung - w ird durch die lektorierte Version ersetzt. Drucksache 18/10541 – 6 – Deutscher Bundestag – 18. Wahlperiode 14. Auf welche Weise werden die Behörden des Bundesinnenministeriums das EU-Ratsdokument 6876/16 im Bereich von „Predictive Policing“ oder „Predictive Analytics“ umsetzen, das Maßnahmen gegen „reisende Tätergruppen “ („Mobile Organised Crime Groups“) bestimmt? Auf Initiative von Frankreich und Deutschland haben die Justiz- und Innenminister der EU am 13. Oktober 2016 die „Schlussfolgerungen des Rates zu organisierten Wohnungseinbrüchen“ beschlossen. Die Ratsschlussfolgerungen empfehlen den EU-Mitgliedstaaten sowohl auf operativer als auch auf strategischer Ebene konkrete Maßnahmen zur Intensivierung der Bekämpfung des Wohnungseinbruchdiebstahls . Die konkrete Umsetzung dieser Empfehlungen durch die Behörden aus dem Geschäftsbereich des Bundesministeriums des Innern wird – u. a. auch im Hinblick auf „Predictive Policing“ – geprüft. 15. Welche Ergebnisse zeitigte die Beobachtung des Bundeskriminalamts zum Thema „Kriminalitätsvorhersage“, die sich unter anderem der Frage widmete , „welche offenen Quellen als Grundlage für derartige Vorhersagen dienen können“ (Bundestagsdrucksache 18/5599)? a) Welche offenen oder polizeilichen Datenquellen sind aus Sicht der Bundesregierung für die Nutzung im Bereich der algorithmusgestützten „Kriminalitätsvorhersage “ geeignet? Die Fragen 15 und 15 a werden gemeinsam beantwortet. Das Bundeskriminalamt befindet sich hinsichtlich der Beobachtung zum Thema „Kriminalitätsvorhersage“ noch in der Erhebungsphase. Ergebnisse zur Nutzung „offener Quellen“ liegen noch nicht vor. b) Unter welchen Umständen wäre es aus Sicht der Bundesregierung möglich , auch die automatische Nummernschilderkennung in die algorithmusgestützte „Kriminalitätsvorhersage“ einzubeziehen? „Predictive Policing“ hat zum Ziel, Wahrscheinlichkeiten einer erneuten Tat in zeitlicher und räumlicher Nähe zu vorherigen Taten (Schwerpunkt Wohnungseinbruchsdiebstahl ) zu berechnen. Die Grundlage bilden dabei Daten zur Tatzeit, Tatort und zur Tatbegehung (modus operandi). Personenbezogene Daten werden nicht genutzt. Eine Nummernschilderkennung ist nicht Gegenstand des „Predictive Policing“ in Deutschland und kann weder bei der Wahrscheinlichkeitsberechnung noch zur Identifizierung von Hot Spots beitragen. 16. Welche Schreiben mit Vorschlägen oder Forderungen zur Entwicklung von Methoden zur digitalen Vorhersage von Gefahren hat das Bundesinnenministerium mit welchen Partnern an die Europäische Kommission oder den Rat gerichtet, und welchen Inhalt haben diese? Das Bundesministerium des Innern hat bezogen auf den Fragegegenstand keine Vorschläge oder Forderungen an die Europäische Kommission oder den Rat gerichtet . Vorabfassung - w ird durch die lektorierte Version ersetzt. Deutscher Bundestag – 18. Wahlperiode – 7 – Drucksache 18/10541 17. Auf welchen Treffen des Rates oder der Kommission soll das Thema des Zugangs von Sicherheitsbehörden zu verschlüsselter Kommunikation nach Kenntnis der Bundesregierung in den Jahren 2016 und 2017 behandelt werden ? Die Tagesordnung des JI-Rats am 8. Dezember 2016 sieht unter dem Schwerpunkt „Non-legislative activities“ die Behandlung des Themas „Encryption : Challenges for criminal justice in relation to the use of Encryption – future steps: Progress report by the Presidency“ vor. Entsprechende Planungen für Treffen im Jahr 2017 sind nicht bekannt. Vorabfassung - w ird durch die lektorierte Version ersetzt. Satz: Satzweiss.com Print, Web, Software GmbH, Mainzer Straße 116, 66121 Saarbrücken, www.satzweiss.com Druck: Printsystem GmbH, Schafwäsche 1-3, 71296 Heimsheim, www.printsystem.de Vertrieb: Bundesanzeiger Verlag GmbH, Postfach 10 05 34, 50445 Köln, Telefon (02 21) 97 66 83 40, Fax (02 21) 97 66 83 44, www.betrifft-gesetze.de ISSN 0722-8333