Deutscher Bundestag Drucksache 18/1056 18. Wahlperiode 07.04.2014 Antwort der Bundesregierung auf die Kleine Anfrage der Abgeordneten Klaus Ernst, Thomas Nord, Susanna Karawanskij, weiterer Abgeordneter und der Fraktion DIE LINKE. – Drucksache 18/868 – EU-USA-Freihandelsabkommen und Datenschutz Vo r b e m e r k u n g d e r F r a g e s t e l l e r Am 5. März 2014 gab es im Europäischen Parlament eine Anhörung unter dem Titel „Transatlantic Data Flows and the Trade and Investment Partnership (TTIP): Ensuring compatibility with European Data Protection standards“. Bei der Anhörung verwies Jan-Willem Verheijden (Vertreter der Europäischen Kommission) darauf, dass die Aspekte Datenschutz und Datensicherheit nicht explizit Bestandteil des EU-Verhandlungsmandats seien. Implizit würden aber im Kontext der Verhandlungen zum e-Commerce zwei Hauptelemente behandelt : Erstens bei Fragen zum Datenfluss, der ähnlich wie im Freihandelsabkommen zwischen den USA und Südkorea geregelt werden solle und zweitens sollten Gesetze zur lokalen Datenspeicherung (local data storage) im TTIP ausgeschlossen werden. Im Ergebnis könnten durch entsprechende Passagen im Vertragstext damit Forderungen hinfällig werden, die geltenden europäischen Datenschutzstandards in Europa auf bisherigem Niveau zu halten. Solche Regeln würden auf die Freiwilligkeit des jeweiligen Unternehmens hinauslaufen, einen hohen Schutzstandard zu gewährleisten. Die US-Verhandlungspartner verweisen zur Begründung ihrer Forderungen auf das Freihandelsabkommen zwischen der Europäischen Union (EU) und Südkorea und verlangen im TTIP eine Gleichbehandlung (Financial Times vom 16. Oktober 2013). 1. Welche Konsequenzen ergeben sich für die Bundesregierung aus der Aussage des Vertreters der Europäischen Kommission, Jan-Willem Verheijden, bei der Anhörung im Europäischen Parlament am 5. März 2014 zum Datenschutz und zur Datensicherheit? Die Bundesregierung sieht sich mit der Europäischen Kommission darin einig, Die Antwort wurde namens der Bundesregierung mit Schreiben des Bundesministeriums für Wirtschaft und Energie vom 2. April 2014 übermittelt. Die Drucksache enthält zusätzlich – in kleinerer Schrifttype – den Fragetext. dass die EU-Datenschutzstandards im Rahmen des Freihandelsabkommens nicht abgesenkt werden dürfen. Die Bundesregierung ist der Auffassung, dass allgemeine Datenschutzfragen weiterhin im Rahmen eines EU-US-Datenschutzabkommens , im Rahmen von Safe Harbor sowie bei der Fortentwicklung des Drucksache 18/1056 – 2 – Deutscher Bundestag – 18. Wahlperiode EU-Datenschutzrechts zu erörtern sind. Im Rahmen der TTIP-Verhandlungen ist sicherzustellen, dass die Geltung der EU-Datenschutzbestimmungen im transatlantischen Verhältnis durch das TTIP nicht beeinträchtigt wird. 2. Inwiefern unterstützt sie die von den USA bei den TTIP-Verhandlungen eingebrachten Forderungen, dass die EU im Rahmen von TTIP auf alle Gesetze und Vorschriften verzichtet, die den freien Fluss von Daten in die USA beschränken? Der Bundesregierung sind solche Forderungen der USA nicht bekannt. 3. Hält die Bundesregierung diese Vorschläge und Zielsetzung für vereinbar mit dem deutschen und europäischen Datenschutzrecht? Siehe dazu die Antworten zu den Fragen 1 und 2. 4. Wurde die Bundesregierung über diesen Vorschlag der USA von der Europäischen Kommission offiziell unterrichtet? Wenn ja, wie hat die Bundesregierung diesen Vorschlag kommentiert? Siehe dazu die Antworten zu den Fragen 1 und 2. 5. Teilt die Bundesregierung die Auffassung, dass solche Regelungen unvereinbar wären mit allen Versuchen, aus Datenschutzgründen personenbezogene Daten möglichst nur in der EU zu verarbeiten und zu speichern? Die Bundesregierung ist der Auffassung, dass die europäischen Datenschutzstandards nicht abgesenkt oder beeinträchtigt werden dürfen. Dies gilt insbesondere für den sogenannten Drittstaatentransfer, bei dem die bestehenden Regelungen der Europäischen Union besondere Garantien für die Betroffenen vorsehen. 6. Würde die Datenschutzrichtlinie 95/46/EG und das Safe-Harbor-Abkommen , das die EU mit den USA geschlossen hat und neu verhandelt werden soll, überflüssig, wenn in TTIP derartige Regelungen verankert würden? Wenn nein, warum nicht? Allgemeine oder konkrete Datenschutzfragen sind gegenwärtig nicht Gegenstand der TTIP-Verhandlungen. Das hohe Datenschutzniveau in Europa steht nach Auffassung der Bundesregierung nicht zur Disposition. Für die genannten Instrumente verbleibt daher nach wie vor Raum. Die datenschutzrechtlichen Garantien insbesondere in Modellen wie Safe Harbor müssen nach Auffassung der Bundesregierung weiter entwickelt und ausgebaut werden. 7. Wären solche Regelungen im Vertragstext zum TTIP für die Bundesregierung eine „rote Linie“, die eine Zustimmung unmöglich machen würde? Wenn nein, warum nicht? Siehe Antwort zu Frage 6. Deutscher Bundestag – 18. Wahlperiode – 3 – Drucksache 18/1056 8. Treffen nach Kenntnis der Bundesregierung Berichte der „Financial Times“ („Europe warns South Korea over trade pact“, 16. Oktober 2013) zu, dass beim Freihandelsabkommen zwischen der EU und Südkorea die Europäische Kommission die koreanische Regierung dazu aufforderte, eine Vorschrift aufzuheben, wonach koreanische Banken das schriftliche Einverständnis ihrer Kunden einholen müssen, bevor sie personenbezogene Daten ins Ausland transferieren dürfen? 9. Wie verträgt sich eine solche Intervention der Europäischen Kommission gegenüber der koreanischen Regierung mit den Datenschutzstandards, die in Deutschland und der EU gelten und die nach allen offiziellen Aussagen auch mit Abschluss des TTIP auf hohem Niveau gehalten werden sollen? Die Fragen 8 und 9 werden wegen ihres Sachzusammenhangs gemeinsam beantwortet . Der Bundesregierung liegen hierzu keine Kenntnisse vor. Gesamtherstellung: H. Heenemann GmbH & Co., Buch- und Offsetdruckerei, Bessemerstraße 83–91, 12103 Berlin, www.heenemann-druck.de Vertrieb: Bundesanzeiger Verlagsgesellschaft mbH, Postfach 10 05 34, 50445 Köln, Telefon (02 21) 97 66 83 40, Fax (02 21) 97 66 83 44, www.betrifft-gesetze.de ISSN 0722-8333