Die Antwort wurde namens der Bundesregierung mit Schreiben des Bundesministeriums für wirtschaftliche Zusammenarbeit und Entwicklung vom 1. Dezember 2016 übermittelt. Die Drucksache enthält zusätzlich – in kleinerer Schrifttype – den Fragetext. Deutscher Bundestag Drucksache 18/10563 18. Wahlperiode 05.12.2016 Antwort der Bundesregierung auf die Kleine Anfrage der Abgeordneten Niema Movassat, Wolfgang Gehrcke, Annette Groth, weiterer Abgeordneter und der Fraktion DIE LINKE. – Drucksache 18/10357 – Die Finanzierung des brasilianischen Unternehmens RIMA Industrial durch die Deutsche Investitions- und Entwicklungsgesellschaft V o r b e m e r k u n g d e r F r a g e s t e l l e r Am 19. Oktober 2016 wurde Eduardo Cunha, Vertreter der rechtsliberalen Partei PMDB und ehemaliger Präsident der brasilianischen Abgeordnetenkammer, wegen Korruptionsverdachts in Millionenhöhe verhaftet. Der größte Spender von Cunhas Wahlkampagne 2014 war mit einer Millionen Reais (umgerechnet 280 000 Euro) das Unternehmen RIMA Industrial. RIMA – ein Bergbauunternehmen , das mittlerweile u. a. auch in der Metallverarbeitung und der Forstund Landwirtschaft aktiv ist – wird wiederum zumindest seit dem Jahr 2010 von der Deutschen Investitions- und Entwicklungsgesellschaft mbH (DEG) mitfinanziert (http://gvces.com.br/eucalipto-buritizeiro-mg-floresta-em-formacao? locale=pt-br). Eduardo Cunha war nicht der einzige Kandidat, der im Wahlkampf 2014 Spenden von RIMA erhielt. Insgesamt hat RIMA, das sich selbst als mittelständisches Unternehmen bezeichnet (Brief an den Abgeordneten Niema Movassat und andere Mitglieder des Ausschusses für wirtschaftliche Zusammenarbeit und Entwicklung des Deutschen Bundestages vom 4. September 2016), 3,5 Mio. Reais (mehr als 1 Mio. Euro) für die Wahlkampagnen unterschiedlicher Kandidaten ausgegeben (http://meucongressonacional.com/eleicoes2014/empresa/ 18279158000108). Gegen mehrere dieser Kandidaten laufen mittlerweile Ermittlungen wegen Geldwäsche, wie beispielsweise gegen Ronaldo Caiado, dem Führer der extremen Rechten im brasilianischen Parlament (http:// clickpolitica.com.br/brasil/e-agora-moro-senador-ronaldo-caiado-e-investigadopela -pf-dinheiro-ilegal-na-australia/). Zudem haben mehrere dieser Kandidaten nach ihrer Wahl Gesetzesvorschläge eingebracht oder blockiert, um eine stärkere Regulierung von Bergbauunternehmen zu verhindern bzw. vorhandene Regulierungen aufzuweichen. So verhinderte Eduardo Cunha nach seiner Wahl ein neues Minengesetz im Kongress, das u. a. höhere Steuern für Minenunternehmen vorgesehen hatte (www.cartacapital.com.br/politica/a-rica-campanha-deeduardo -cunha-7122.html). Javoir Arantes, dessen Wahlkampf RIMA mit 150 000 Reais (ca. 42 000 Euro) finanzierte, legte gleich drei Gesetzesvorschläge vor, die die Umwelt- und Gesundheitsauflagen für RIMA senken würden – zulasten der Umwelt, vor allem Vorabfassung - w ird durch die lektorierte Version ersetzt. Drucksache 18/10563 – 2 – Deutscher Bundestag – 18. Wahlperiode aber auch unter Gefährdung der eigenen Mitarbeiter (http://noticias.uol.com.br/ politica/ultimas-noticias/2016/04/11/relator-do-impeachment-propos-um-projetopor -mes-em-favor-de-seus-doadores.htm): Antrag 2524/2015 sieht vor, die Frist für die endgültige umweltgerechte Entsorgung von Industrie- und Minenabfällen auszudehnen (www.camara.gov.br/proposicoesWeb/fichadetramitacao ?idProposicao=1579571); Antrag 2531/2015 möchte eine Verordnung des Arbeitsministeriums von 1991 für ungültig erklären, die Toleranzgrenzen für Asbestbelastung in Minen festlegt. Mit der Verordnung kam Brasilien einer Konvention der Internationalen Organisation für Arbeit (ILO) nach, die das Land unterzeichnet hatte. Begründet wird der Antrag damit, dass neuere wissenschaftliche Studien ergeben hätten, dass diese Asbestrückstände keine Gefahr für die Belastung der Arbeiter bedeute (www.camara.gov.br/proposicoes- Web/fichadetramitacao?idProposicao=1580240); Antrag 2523/2015 schließlich möchte eine Verordnung des Gesundheitsministeriums annullieren, die Minenunternehmen vorschreibt, dem Ministerium eine Liste der Arbeiter zu schicken, die einer Asbestbelastung ausgesetzt sind (www.camara.gov.br/proposicoes- Web/fichadetramitacao?idProposicao=1580241). RIMA betont in dem Brief an Abgeordnete des Deutschen Bundestages, wie wichtig die Kooperation mit der DEG für die nachhaltige Entwicklung des Unternehmens , der Mitarbeiter sowie der lokalen Gemeinden sei. RIMA hält in dem Brief fest, dass die DEG-Anforderungen für die Vergabe von Finanzierungen unendlich viel höher seien als die des brasilianischen Finanzsystems oder von brasilianischen Finanzierern und dass damit hohe Sozial- und Umweltstandards erreicht würden. Wie dieser Anspruch mit der politischen Lobbyarbeit von RIMA in Einklang zu bringen ist, bleibt offen. Gleiches gilt für die Geschäftspraxis von RIMA. Vor dem obersten Gerichtshof Brasiliens läuft derzeit ein Verfahren gegen Bernardo Santana, der 12 Jahre lang in leitender Position bei RIMA tätig war. Er ist angeklagt, in dieser Funktion zwischen den Jahren 2005 und 2010 Teil der sogenannten Kohlemafia gewesen zu sein, die Holzkohle aus Naturwäldern illegaler Weise an Stahlunternehmen in Minas Gerais verkauft habe. Der Staatsanwalt wirft Bernardo Santana den Erhalt gestohlener Güter, Dokumentenfälschung, Geldwäsche und Verschwörung vor. Die Anklage bezichtigt aber auch RIMA selbst, sich unangemessene finanzielle Vorteile durch gefälschte Rechnungen verschafft zu haben (http://stf. jus.br/portal/cms/verNoticiaDetalhe.asp?idConteudo=266887). Allein zwischen Dezember 2005 und Januar 2007 soll RIMA die Herkunft von mehr als 60 Millionen Tonnen Holzkohle falsch angegeben haben – sie stammte aus Naturwäldern , nicht von Aufforstungen – was dem Unternehmen einen illegalen Gewinn von 1,5 Millionen Reais verschaffte (http://pablodemelo.blogspot.de/2013_ 10_13_archive.html). Zudem gibt es auch Vorwürfe gegenüber RIMA, dass Waldflächen sich illegitimer Weise in ihrem Besitz befinden. Nach eigenen Angaben bewirtschaftet RIMA rund 50 Millionen Hektar (ha) Wald, auf dem u. a. 65 Millionen Eukalyptus -Bäume wachsen (www.rima.com.br/htmls/div_florestal.html). Im dem bereits zitierten Brief lobt RIMA die positiven Effekte dieser Eukalyptus-Plantagen für die Region und die Bevölkerung sowie den Umstand, dass die durch die Plantagen gewonnene Holzkohle es RIMA erlaube, „grünes Silikon“ zu produzieren . Allerdings ist diese Darstellung aus mehreren Gründen fragwürdig. Pachtverträge von Unternehmen in Minas Gerais, die teilweise seit den Zeiten der Militärdiktatur bestehen, wurden von dem zuständigen Beamten entgegen des Geheißes des Staatsanwalts verlängert. Der Beamte ist deswegen suspendiert worden, die Pachtverträge gelten aber trotzdem bis zum Jahr 2024 weiter; die Pachtzahlungen dieser Unternehmen sind viel zu gering und entsprechen keinesfalls dem Marktwert. In einigen Verträgen liegen die Pachtpreise pro Hektar bei 7 Dollar pro Jahr, während sie am freien Markt in der Region bei 130 Dollar pro Jahr liegen. Dem Staat entgehen somit Einnahmen in Millionenhöhe ; die Verfassung von Minas Gerais verbietet die Verpachtung von freien Flächen von über 250 ha (alle Infos: wwo.uai.com.br/UAI/html/sessao_3/ Vorabfassung - w ird durch die lektorierte Version ersetzt. Deutscher Bundestag – 18. Wahlperiode – 3 – Drucksache 18/10563 2009/05/10/em_noticia_interna,id_sessao=3&id_noticia=109806/em_noticia_ interna.shtml); bezüglich einiger Pachtflächen von RIMA gibt es konkrete Vorwürfe von gefälschten Landtiteln (www.enanpege.ggf.br/2015/anais/arquivos/ 4/133.pdf, S. 8[1295]). Im Jahr 2010 hat die DEG RIMA ein Darlehen von 17,5 Mio. Dollar für die Bewirtschaftung von 6 Millionen ha Eukalyptusplantagen gegeben (http:// gvces.com.br/eucalipto-buritizeiro-mg-floresta-em-formacao?locale=pt-br). Ziele waren u. a. die nachhaltige Bewirtschaftung dieser Fläche sowie deren Zertifizierung nach dem Forest Stewardship Council (FSC)-Standard. Insgesamt sind mittlerweile 21,5 Millionen ha von RIMA FSC-zertifiziert (www.rima.com.br/htmls/div_florestal.html). Allerdings stellt FSC in seinen Kontrollberichten Mängel bei der Bewirtschaftung dieser Flächen fest. Diese betreffen sowohl der Sicherheit der Arbeitskräfte sowie fehlende Dokumentationen von Arbeitsunfällen (siehe Resumo Público de Avaliação de Certificação do Manejo Florestal da RIMA INDUSTRIAL S/A em Buritizeiro, RA- FM/COC-007191, 2. April 2015, S. 15) und die fehlende Einbindung der lokalen Bevölkerung bei Studien zu den sozioökonomischen Folgen der Plantagen für die Region (S. 16). Besonders besorgniserregend ist zudem, dass RIMA die Herkunft seiner Hölzer und die richtige Ausstellung der FCS-Zertifikate nicht lückenlos entlang der gesamten Wertschöpfungskette nachweisen kann (Resumo Público de Auditoria anual 2016 do Manejo Florestal da: RIMA Industrial S/A em Buritizeiro, RA-FM/COC- 007191, 2016, S. 20-23; insbesondere NRC 15/15, 16/02 und 16/03). Bei einem öffentlichen Fachgespräch zur DEG im Deutschen Bundestag am 26. September 2016 berichtete ein Vertreter des Referats 102 des Bundesministeriums für wirtschaftliche Zusammenarbeit und Entwicklung (BMZ), dass das BMZ aktuell keinen Handlungsbedarf im Sinne eines erhöhten Regulierungsbedarfs bezüglich der DEG sehe. 1. Wie oft, in welcher Form (Darlehen etc.) und in welchem Umfang hat die DEG nach Kenntnis der Bundesregierung das Unternehmen RIMA bisher finanziert, und wofür hat RIMA diese Finanzierungen verwendet? Es handelt sich um Kreditverträge vor der Veröffentlichungsrichtlinie der Deutschen Investitions- und Entwicklungsgesellschaft mbH (DEG) aus dem Jahr 2015. Die Kreditverträge der DEG unterliegen – wie die anderer Kreditgeber auch – der Verschwiegenheitspflicht der Vertragsparteien. Daher kann die Bundesregierung dazu keine Auskunft erteilen. 2. Für welche Fazendas von RIMA wurde das Darlehen der DEG von 2010 nach Kenntnis der Bundesregierung vergeben? Auf die Antwort zu Frage 1 wird verwiesen. 3. War die DEG nach Kenntnis der Bundesregierung darüber informiert, dass RIMA im Wahlkampf für die Abgeordnetenkammer 2014 Kandidaten mit insgesamt 3 500 000 Reais finanzierte? Wenn ja, zu welchem Zeitpunkt war die DEG nach Kenntnis der Bundesregierung darüber informiert? Der Bundesregierung ist nicht bekannt ob und zu welchem Zeitpunkt der DEG Informationen über private Spenden der Firma RIMA für den Wahlkampf der brasilianischen Abgeordnetenkammer 2014 vorlagen. Vorabfassung - w ird durch die lektorierte Version ersetzt. Drucksache 18/10563 – 4 – Deutscher Bundestag – 18. Wahlperiode 4. Inwiefern hält die Bundesregierung es für vertretbar und angebracht, dass ein staatseigenes Unternehmen, das laut Gesellschaftsvertrag entwicklungspolitischen Zielen verpflichtet ist, ein Unternehmen finanziert, welches Wahlkampfspenden in einem solchen Umfang verteilt? Auf die Antwort zu Frage 3 wird verwiesen. Die DEG verlangt von den von ihr finanzierten Unternehmen, ihre Geschäftstätigkeit unter Einhaltung aller anwendbaren nationalen Gesetze auszuüben. 5. Inwiefern liegen der Bundesregierung Informationen darüber vor, dass es in Deutschland mittelständische Unternehmen gibt, die Bundestagswahlkämpfe in einer ähnlichen Größenordnung mitfinanzieren? Hierzu liegen der Bundesregierung keine Informationen vor. 6. Wie bewertet die DEG den Umstand, dass gegen mindestens zwei der von RIMA unterstützen Abgeordneten mittlerweile Untersuchungen wegen Bestechung und Geldwäsche laufen bzw. diese Vergehen teilweise auch schon bewiesen wurden? Die Bundesregierung nimmt zu laufenden juristischen Untersuchungen und Verfahren keine Stellung. 7. Inwiefern war die DEG nach Kenntnis der Bundesregierung bisher darüber informiert, dass zumindest zwei der von RIMA finanziell unterstützten Abgeordneten nach deren Wahl zugunsten des Bergbauunternehmens aktiv geworden sind? Nach Kenntnis der Bundesregierung liegen der DEG keine Erkenntnisse vor, dass Abgeordnete des brasilianischen Parlaments ihr politisches Amt zugunsten des Unternehmens RIMA ausgeübt hätten. 8. Inwiefern sind der DEG nach Kenntnis der Bundesregierung weitere Fälle von Abgeordneten bekannt, die nach der letzten Wahl zugunsten von RIMA politisch aktiv geworden sind? Auf die Antwort zu Frage 7 wird verwiesen. 9. Inwiefern kann die Bundesregierung ausschließen, dass das Verhalten der Abgeordneten Eduardo Cunha und Javoir Arantes in der Abgeordnetenkammer – die im Text genannten Gesetzesblockaden bzw. Anträge – im Zusammenhang mit den Wahlkampfspenden von RIMA an diese Abgeordnete steht? Der Bundesregierung liegen dazu keine Erkenntnisse vor. 10. Inwiefern ist die Blockade eines Gesetzes, das eine höhere Besteuerung für Minenunternehmen vorsieht, durch den von RIMA mit umgerechnet 280 000 Euro finanzierten Abgeordneten Eduardo Cunha nach Meinung der Bundesregierung mit dem entwicklungspolitischem Ziel der DEG in Einklang zu bringen, dass durch ihre Investitionen die Steuereinnahmen in den Investitionsländern steigen sollen? Die DEG finanziert privatwirtschaftliche Vorhaben in Entwicklungs- und Schwellenländern, die sowohl aus betriebswirtschaftlicher als auch aus entwick- Vorabfassung - w ird durch die lektorierte Version ersetzt. Deutscher Bundestag – 18. Wahlperiode – 5 – Drucksache 18/10563 lungspolitischer Sicht sinnvoll sind. Mit der Unterstützung des Ausbaus privatwirtschaftlicher Aktivität in Entwicklungsländern verfolgt die DEG unter anderem das entwicklungspolitische Ziel, zu höheren Steuereinnahmen des Landes, in dem das von der DEG finanzierte Unternehmen seinen Sitz hat, beizutragen. Dies beinhaltet zum einen die Ausweitung der Besteuerungsgrundlage, zum Beispiel durch Umsatzerhöhung des besteuerten Unternehmens, zum anderen die Frage der tatsächlichen Zahlung der vorgeschriebenen Steuern durch das Unternehmen. Hiervon unberührt bleibt die Steuergesetzgebung des betreffenden Landes, deren Beeinflussung weder Aufgabe noch Zweck der Geschäftstätigkeit der DEG ist. 11. Wie sind die diversen Gesetzesinitiativen des von RIMA und anderen Bergbauunternehmen finanzierten Abgeordneten Javoir Arantes nach Meinung der Bundesregierung mit dem Anspruch der DEG, der auch im Brief von RIMA an Abgeordnete des Deutschen Bundestages noch einmal betont wird, zu vereinbaren, hohe Umwelt- und Sozialstandards in den finanzierten Unternehmen und Regionen zu implementieren (bitte einzeln anführen)? Welche Schlussfolgerungen zieht die Bundesregierung aus a) einer Gesetzesinitiative, die die von der ILO vorgeschriebenen Toleranzgrenzen für Asbestrückstände für ungültig erklären will; b) einer Gesetzesinitiative, die die Verordnung des Gesundheitsministeriums , über asbestbelastete Arbeiter informiert zu werden, für ungültig erklären will; c) einer Gesetzesinitiative, die die Frist für umweltgerechte Entsorgung für Industrie- und Minenabfälle verlängert? Auf die Antwort zu Frage 10 wird verwiesen. Ansatzpunkt der DEG bei Finanzierungen eines Engagements sind die Einführung und Einhaltung von Umweltund Sozialstandards im Unternehmen. Hierzu wird sowohl auf international vergleichbare und allgemein anerkannte Umwelt- und Sozialstandards wie die IFC Performance Standards/Weltbank als auch auf national und lokal gültige Standards zurückgegriffen. Die Beeinflussung der nationalen Gesetzgebung in den Sitzländern der von der DEG finanzierten Unternehmen ist weder Aufgabe noch Zweck der Geschäftstätigkeit der DEG. 12. Welche Kenntnis hat die Bundesregierungen über den aktuellen Stand bezüglich der Gesetzesblockade sowie der drei o. g. Anträge? Der Bundesregierung liegen hierzu keine gesonderten Erkenntnisse vor. Die Bundesregierung verweist vor diesem Hintergrund auf das Online-Informationsangebot des brasilianischen Nationalkongresses, das unter www.congressonacional. leg.br/portal/ abrufbar ist. 13. Für den Fall, dass einer oder mehrere Anträge des Abgeordneten Javoir Arantes von der Abgeordnetenkammer angenommen werden: Wird die DEG nach Kenntnis der Bundesregierung RIMA darauf drängen, an den bestehenden Vorgaben (vor allem bezüglich der Toleranzgrenzen von Asbest) festzuhalten ? Die DEG hält ihre Kunden zur Einhaltung von nationalen und internationalen Umwelt- und Sozialstandards, vorgegeben durch die IFC/Weltbank, an (vgl. Antwort zu Frage 11). Das Unternehmen RIMA ist somit verpflichtet, neben der Einhaltung der jeweils gültigen nationalen Gesetzesanforderungen auch IFC Performance Standards einzuhalten. Letztere behandeln auch den möglichen Umgang Vorabfassung - w ird durch die lektorierte Version ersetzt. Drucksache 18/10563 – 6 – Deutscher Bundestag – 18. Wahlperiode mit asbesthaltigen Materialien (IFC Performance Standard 2, Punkt 23, siehe dazu Guidance Note Punkt GN79, Seite 18). Diese Standards basieren auf der guten internationalen Industriepraxis („Good International Industry Practice”), die in relevanten Richtlinien der IFC/Weltbank (z. B. „IFC EHS Guidelines “, speziell zu Asbest „Good Practice Note Asbestos: Occupational and Community Health Issues “) näher spezifiziert wird. Zudem wurde RIMA auf die Berücksichtigung der Ausschlussliste der DEG verpflichtet, die die Verwendung und Herstellung sowie den Handel von Materialien mit schwach gebundenem Asbest verbietet. Diese vertraglichen Verpflichtungen sind während der gesamten Vertragslaufzeit mit der DEG gültig. Nach Kenntnis der Bundesregierung werden keine asbesthaltigen Materialien an den Standorten des Unternehmens verwendet. 14. Inwiefern hat RIMA nach Kenntnis der Bundesregierung die Gewinne, die das Unternehmen im Rahmen der „Kohlemafia“-Geschäfte zwischen den Jahren 2005 und 2010 gemacht hat, an den Staat zurückgezahlt bzw. sonstige Formen der Wiedergutmachung getätigt? Die Bundesregierung verweist auf die Entscheidung „AP 611 / MG“ des brasilianischen Supremo Tribunal Federal vom 10. November 2011 (öffentlich verfügbar unter: http://stf.jusbrasil.com.br/jurisprudencia/22875883/segundo-agregna -acao-penal-ap-611-mg-stf) gemäß derer der frühere Direktor von RIMA, Bernardo Santana, sowie das Unternehmen selbst von allen Anschuldigungen im Zusammenhang den so genannten Kohlemafia-Geschäften freigesprochen wurden. 15. Seit wann weiß die DEG nach Kenntnis der Bundesregierung von den illegalen Geschäften von RIMA und Bernardo Santana im Zusammenhang mit der sogenannten Kohlemafia? Es wird auf die Antwort zu Frage 14 verwiesen. 16. Welche Informationen besitzt die DEG nach Kenntnis der Bundesregierung über den Stand des Verfahrens gegen Bernardo Santana wegen seiner Beteiligung an der sogenannten „Kohle-Mafia“, im Zuge dessen auch RIMA vorgeworfen wird, sich unangemessene finanzielle Vorteile durch gefälschte Rechnungen verschafft zu haben? Nach Kenntnis der Bundesregierung besitzt die DEG die gleichen Informationen zum Freispruch des früheren Direktors von RIMA, Bernardo Santana, sowie des Unternehmens von allen Anschuldigungen im Zusammenhang den so genannten Kohlemafia-Geschäften, wie sie der allgemeinen interessierten Öffentlichkeit über das Informationsportal des brasilianischen Supremo Tribunal Federal zur Verfügung stehen. 17. Inwiefern hat die DEG nach Kenntnis der Bundesregierung sichergestellt, dass RIMA die ihr vorgeworfenen Geschäftspraktiken zukünftig nicht mehr anwenden wird? Nach Kenntnis der Bundesregierung wurde die von den Fragestellern geschilderte Anschuldigung bereits Ende des Jahres 2011 durch das in der Antwort zu Frage 14 zitierte Urteil des brasilianischen Obersten Gerichtshofes widerlegt. Vorabfassung - w ird durch die lektorierte Version ersetzt. Deutscher Bundestag – 18. Wahlperiode – 7 – Drucksache 18/10563 18. Inwiefern kann die DEG nach Kenntnis der Bundesregierung ausschließen, dass es bei RIMA zu keiner Fälschung der Ursprungsangaben von Holz und Holzkohle mehr kommt, angesichts der großen Mängel, die Kontrolleure des FSC-Siegels bei der Dokumentation der gesamten Lieferkette durch RIMA festgestellt haben (siehe insbesondere NRC 15/15, 16/02 und 16/03 des FSC- Audits von 2016)? Die FSC-Zertifizierung sieht regelmäßige, unabhängige Überprüfungen der Qualität des Forstmanagementsystems vor. Diese begleiten und unterstützen den kontinuierlichen Verbesserungsprozess, der ein integraler Teil des Managementsystems ist. Nach Erteilung des FSC-Zertifikats im Mai 2015 wurden im Rahmen der ersten Überprüfung im August 2015 insgesamt 15 geringfügige Non-Konformitäten festgestellt, die bis auf einen Sachverhalt bei der erneuten Überprüfung im August 2016 adressiert wurden. Die genannte Non-Konformität wurde anschließend im September 2016 ausreichend adressiert und dies unabhängig bestätigt . Es ist hervorzuhaben, dass im August 2016 lediglich 3 neue geringfügige Non-Konformitäten festgestellt wurden; dies macht deutlich, dass der Verbesserungsprozess des Managementsystems funktioniert. Eine formalisierte Kontrolle der Lieferkette sowie der Ursprungsangaben von Holz und Holzkohle ist Teil des zertifizierten Forstmanagementsystems und deren Angemessenheit wird sowohl intern als auch extern überwacht. 19. Betreffen die vom FSC in seinen Berichten festgestellten Mängel nach Kenntnis der Bundesregierung auch die von der DEG mitfinanzierten Flächen ? RIMA hat ein formalisiertes Forstmanagementsystem aufgebaut, mittels dessen ihre Forstflächen betrieben werden. Die unabhängige Überwachung des Forstmanagementsystems betrifft die FSC-zertifizierten Flächen, und damit auch die von der DEG mitfinanzierten Flächen (zur Art der bekannten Non-Konformitäten und Qualität des Forstmanagementsystems wird auf die Antwort zu Frage 18 verwiesen ). 20. Welche Schlussfolgerungen zieht die DEG nach Kenntnis der Bundesregierung aus den Vorwürfen gegenüber RIMA, dass sich Teile der von ihr gepachteten Flächen zum Eukalyptusanbau illegitimer Weise in ihrem Besitz befinden? Die Bundesregierung hat keine Kenntnis von „illegitimen“ bzw. in der Vorbemerkung der Fragesteller sogenannten „gefälschten Landtiteln“ im Zusammenhang mit den Forstplantagen, die von RIMA betrieben werden. 21. Inwiefern hat die DEG mach Kenntnis der Bundesregierung die Legitimität der Pachtverträge überprüft? Nach Erkenntnis der Bundesregierung wurde im Rahmen der Prüfung für die Finanzierung der Forstflächen des Unternehmens RIMA im Jahr 2010 ein unabhängiger Abgleich mit FSC-Standards vorgenommen, der eine Analyse der Landbesitzverhältnisse einschloss. Vorabfassung - w ird durch die lektorierte Version ersetzt. Drucksache 18/10563 – 8 – Deutscher Bundestag – 18. Wahlperiode 22. Inwiefern ist der Bundesregierung bekannt, ob RIMA für seine vom Staat gepachteten Flächen einen Preis bezahlt, der äquivalent zu den Landpachtpreisen am freien Markt ist, insbesondere für die Flächen, die direkt oder indirekt mit DEG-Finanzierungen in Zusammenhang stehen? Diese Information unterliegt dem Bankgeheimnis, weshalb der Bundesregierung hierzu keine Erkenntnisse vorliegen. 23. Inwiefern hält es die Bundesregierung mit dem entwicklungspolitischen Auftrag der DEG sowie den Freiwilligen Leitlinien für Landnutzungsrechte vereinbar, dass die DEG ein Unternehmen finanziert, welches a) riesige Landflächen, die die gesetzlich erlaubte Obergrenze von 250 ha weit überschreiten, b) zu Pachtpreisen weit unter dem Marktwert und c) entgegen anderslautender Forderungen der Staatsanwaltschaft (die fordert , dass die Pachtflächen zurückgegeben werden) zur Pacht hält, in einer Region, in der es viele Landlose gibt, die Zugang zu Land fordern? Nach Kenntnis der Bundesregierung liegen keine Rechtsverstöße seitens des Unternehmens RIMA im Hinblick auf die von den Fragestellern genannten Sachverhalte vor. Die Bundesregierung verweist zudem auf die Antwort zu Frage 20. 24. Inwiefern waren der DEG nach Kenntnis der Bundesregierung bisher die Vorwürfe gegenüber RIMA wegen vermeintlich gefälschter Landtitel bekannt , und inwiefern hat die DEG nach Kenntnis der Bundesregierung diese Vorwürfe überprüft bzw. wird sie noch überprüfen? Die Bundesregierung hat hiervon keine Kenntnis und verweist zudem auf die Antwort zu Frage 20. 25. Welche Informationen besitzt die DEG nach Kenntnis der Bundesregierung darüber, warum RIMA die lokale Bevölkerung bei der Erstellung der Studie zu den sozioökonomischen Folgen der Plantagen für die Region nicht eingebunden hat, wie in dem FSC-Kontrollbericht von 2015 festgehalten wird? Laut Informationen der DEG wurden die sozioökonomischen Auswirkungen des Forstbetriebs des Unternehmens RIMA im Rahmen einer Untersuchung auch mit Hilfe eines Fragebogens ermittelt. Im FSC-Kontrollbericht von 2015 (Resumen Publico de Evaluacion de Certificacion de Manejo Forestal de Rima Industrial SA, April 2015) wurde angemerkt, dass die Informationsbasis zur Gemeinde Chupé als betroffene Gemeinde zu verbessern sei. Dies sei nach Angabe des Unternehmens RIMA zusammen mit Konsultationen in der Gemeinde Chupé umgesetzt worden. 26. Welche Informationen besitzt die DEG nach Kenntnis der Bundesregierung dazu, warum RIMA keine ordentliche Dokumentation von Arbeitsunfällen auf den Plantagen vorweisen kann, wie das FSC-Siegel es fordert? Laut Informationen der DEG wurden die im Jahr 2014 vorgefallenen sechs Arbeitsunfälle regelkonform dokumentiert (FSC-Kontrollbericht 2015; Resumen Publico de Evaluacion de Certificacion de Manejo Forestal de Rima Industrial SA, April 2015, Seite 29). Darüber hinaus wird auf die Antwort zu Frage 18 verwiesen . Vorabfassung - w ird durch die lektorierte Version ersetzt. Deutscher Bundestag – 18. Wahlperiode – 9 – Drucksache 18/10563 27. Warum ist nach Kenntnis der Bundesregierung bisher nicht die gesamte Fläche , die RIMA zur Eukalyptusproduktion verwendet, FSC-zertifiziert? Nach Kenntnis der Bundesregierung werden von RIMA derzeit ca. 54 500 ha als Forstfläche bewirtschaftet; diese Fläche schließt auch Teilflächen ein, die aus ökologischen Gründen nicht bewirtschaftet werden. Von dieser Fläche sind ca. 40 Prozent Gegenstand der FSC-Zertifizierung, jedoch wird die gesamte Forstfläche auf Basis des formalisierten Forstmanagementsystems betrieben. Die FSC-Zertifizierung der gesamten von der DEG finanzierten Forstfläche wurde zwischen der DEG und RIMA als Teil der Vertragsverhandlungen in einem Aktionsplan vereinbart. Auch dies macht die entwicklungspolitische Bedeutung und Rolle der DEG deutlich, vor allem da alle von RIMA produzierten Holzprodukte im eigenen Betrieb verwendet werden und damit kein unmittelbarer finanzieller Anreiz über den Verkauf zertifizierter Produkte besteht. 28. Sieht die Bundesregierung nach wie vor keinen Handlungsbedarf im Sinne einer stärkeren Regulierung der DEG angesichts der gehäuften Probleme bei DEG-Finanzierungen? Wenn nein, warum nicht? Die Bundesregierung verweist zur Beantwortung auf die Beschlussempfehlung des Petitionsausschusses des Deutschen Bundestages (Bundestagsdrucksache 18/6657) zu Petition 4-18-23-743-001619. Der Deutsche Bundestag hat die genannte Petition beraten und am 26. November 2015 beschlossen, das Petitionsverfahren abzuschließen. Die Bundesregierung sieht sich derzeit nicht zu weiteren Schritten veranlasst. 29. Wann bzw. in welchem Fall würde nach Meinung der Bundesregierung die Situation eines erhöhten Handlungsbedarfs bezüglich der Regulierung der DEG eintreten? Die Bundesregierung verweist auf die Begründung des Petitionsausschusses des Deutschen Bundestages, das Petitionsverfahren zu der bereits in der Antwort zu Frage 28 genannten Petition 4-18-23-743-001619 abzuschließen. Dort heißt es unter anderem: „Die DEG orientiert sich in der Erfüllung ihres entwicklungspolitischen Auftrags am Menschenrechtskonzept des BMZ, welches die systematische Verankerung der Menschenrechte in der deutschen Entwicklungspolitik sicherstellen soll. Interne Verfahren der Projektauswahl und -prüfung berücksichtigen international anerkannte soziale, ökologische und menschenrechtliche Standards und sollen negative Folgen aus DEG-Beteiligungen oder -Finanzierungen vermeiden helfen.“ Über die Repräsentanz von vier Bundesministerien im Aufsichtsrat der DEG in Person der jeweils zuständigen Parlamentarischen Staatssekretäre bzw. Staatssekretärin und Staatssekretäre erhält die Bundesregierung einen gründlichen und kontinuierlichen Einblick in die Geschäftstätigkeit der DEG. Vor diesem Hintergrund erkennt die Bundesregierung keinen Handlungsbedarf bezüglich einer weiteren Regulierung der DEG. Vorabfassung - w ird durch die lektorierte Version ersetzt. Satz: Satzweiss.com Print, Web, Software GmbH, Mainzer Straße 116, 66121 Saarbrücken, www.satzweiss.com Druck: Printsystem GmbH, Schafwäsche 1-3, 71296 Heimsheim, www.printsystem.de Vertrieb: Bundesanzeiger Verlag GmbH, Postfach 10 05 34, 50445 Köln, Telefon (02 21) 97 66 83 40, Fax (02 21) 97 66 83 44, www.betrifft-gesetze.de ISSN 0722-8333