Die Antwort wurde namens des Bundeskanzleramtes mit Schreiben vom 30. November 2016 übermittelt. Die Drucksache enthält zusätzlich – in kleinerer Schrifttype – den Fragetext. Deutscher Bundestag Drucksache 18/10579 18. Wahlperiode 30.11.2016 Antwort der Bundesregierung auf die Kleine Anfrage der Abgeordneten Martina Renner, Frank Tempel, Kerstin Kassner, weiterer Abgeordneter und der Fraktion DIE LINKE. – Drucksache 18/10277 – Straf- und Disziplinarverfahren gegen Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter des Bundesnachrichtendienstes V o r b e m e r k u n g d e r F r a g e s t e l l e r Im März 2016 verurteilte das Münchner Oberlandesgericht den Mitarbeiter des Bundesnachrichtendienstes (BND) Markus R. zu acht Jahren Haft wegen Spionage für den US-amerikanischen Geheimdienst CIA (vgl. „Acht Jahre Haft für Ex-BND-Mann“, tagesschau.de vom 17. März 2016, www.tagesschau.de/ inland/bnd-prozess-101.html). Im Dezember 2015 berichteten die „BERLINER TAGESZEITUNG“ und andere Medien auf Grundlage einer Meldung der deutschen Presseagentur (dpa), dass drei Mitarbeiter des BND im Zusammenhang mit der rechtswidrigen bzw. fragwürdigen Erfassung und Verarbeitung von Daten zusammen mit dem US-amerikanischen Geheimdienst NSA versetzt wurden (vgl. „Mitarbeiter werden versetzt“, taz. die tageszeitung vom 17. Dezember 2015, www.taz.de/!5262216/, „Abhöraffäre: Drei BND-Mitarbeiter versetzt“, deutsche Welle online vom 17. Dezember 2015, www.dw.com/de/abh%C3% B6raff%C3%A4re-drei-bnd-mitarbeiter-versetzt/a-18925605 sowie „Globale Überwachungs- und Spionageaffäre – Zusammenarbeit von BND und NSA“, wikipedia.de https://de.wikipedia.org/wiki/Globale_%C3%9Cberwachungs-_und_ Spionageaff%C3%A4re#Zusammenarbeit_von_BND_und_NSA). In der Ausgabe des Magazins „DER SPIEGEL“ vom 22. Oktober 2016 wurde zudem unter dem Titel „Geld und Geltung“ über vermeintliche irreguläre Kostenübernahmen durch den BND für Ausgaben des Vizepräsidenten Guido Müller berichtet (vgl. „Geld und Geltung“, DER SPIEGEL vom 22. Oktober 2016 S. 38f.). V o r b e me r k u n g d e r B u n d e s r e g i e r u n g Einzelheiten zu den Fragen 1, 3 sowie 6 können nicht öffentlich dargestellt werden , da sich aus ihrer Beantwortung Einblicke in die Personalstruktur des BND ergeben könnten. Darüber hinaus sind die Angaben zu Art, Häufigkeit und Intensität disziplinar- und strafrechtlicher Maßnahmen geeignet, Anhaltspunkte zu bieten , welche eine Bewertung des möglichen Einflusses entsprechender Umstände auf die Leistungsfähigkeit des BND zulassen. Entsprechende Kenntnisse bei Unbefugten können für die Interessen Deutschlands nachteilig sein. Vorabfassung - w ird durch die lektorierte Version ersetzt. Drucksache 18/10579 – 2 – Deutscher Bundestag – 18. Wahlperiode Den Fragestellern werden deshalb die Antworten zu o. g. Fragen in einer gesonderten , als „VS – Nur für den Dienstgebrauch“ eingestuften Anlage übermittelt. 1. Welche Ermittlungs- und Disziplinarverfahren wurden in den Jahren 2013 bis 2016 gegen Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter des BND geführt bzw. werden gegenwärtig geführt (bitte nach Datum, Art des Verfahrens und des Vorwurfes , Ausgang des Verfahrens sowie Dienstposten oder Dienst- bzw. Amtsbezeichnung der Beschuldigten auflisten)? Es wird auf die Vorbemerkung der Bundesregierung und die Beantwortung unter „VS – Nur für den Dienstgebrauch“ verwiesen. 2. Welche Ermittlungsverfahren wurden in den Jahren 2013 bis 2016 im Zusammenhang mit Aktivitäten des BND gegen Dritte geführt (bitte nach Datum , Art des Strafvorwurfes, Ausgang des Ermittlungsverfahrens, Ausgang des Strafverfahrens auflisten)? Weil Ermittlungsverfahren gegen Dritte im Zusammenhang mit Aktivitäten des BND dem BND nicht zwingend zur Kenntnis gebracht werden, werden solche im BND nicht statistisch erfasst. 3. In welchen Fällen wurden Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter des BND in den Jahren 2013 bis 2016 suspendiert (bitte nach Datum, Grund der Suspendierung sowie Dienstposten oder Dienst- bzw. Amtsbezeichnung der Betroffenen auflisten)? Es wird auf die Vorbemerkung der Bundesregierung und die Beantwortung unter „VS – Nur für den Dienstgebrauch“ verwiesen.* 4. In welchen Fällen wurden Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter des BND in den Jahren 2013 bis 2016 gegen ihren Willen versetzt (bitte nach Datum, Grund der Versetzung sowie Dienstposten oder Dienst- bzw. Amtsbezeichnung der Betroffenen auflisten)? Der BND hat in dem besagten Zeitraum niemanden gegen seinen Willen versetzt. 5. In welchen Fällen wurden Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter des BND in den Jahren 2013 bis 2016 gegen ihren Willen beurlaubt (bitte nach Datum, Grund der Beurlaubung sowie Dienstposten oder Dienst- bzw. Amtsbezeichnung der Betroffenen auflisten)? Der BND hat in dem besagten Zeitraum niemanden gegen seinen Willen beurlaubt . Das Bundeskanzleramt hat die Antwort als „VS – Nur für den Dienstgebrauch“ eingestuft. Die Antwort ist im Parlamentssekretariat des Deutschen Bundestages hinterlegt und kann dort von Berechtigten eingesehen werden. Vorabfassung - w ird durch die lektorierte Version ersetzt. Deutscher Bundestag – 18. Wahlperiode – 3 – Drucksache 18/10579 6. In welchen Fällen wurden Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter des BND in den Jahren 2013 bis 2016 entlassen (bitte nach Datum, Grund der Entlassung sowie Dienstposten oder Dienst- bzw. Amtsbezeichnung der Betroffenen auflisten )? Es wird auf die Vorbemerkung der Bundesregierung und die Beantwortung unter „VS – Nur für den Dienstgebrauch“ verwiesen. 7. Gab es in den Jahren 2013 bis 2016 Suizide von BND-Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern, die offenkundig oder mutmaßlich im Zusammenhang mit dienstlichen Vorgängen stehen (bitte nach Datum sowie Dienstposten oder Dienst- bzw. Amtsbezeichnung der Betroffenen auflisten)? Suizide von BND-Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern, die offenkundig oder mutmaßlich im Zusammenhang mit dienstlichen Vorgängen standen, sind nicht bekannt . 8. Wie hoch datiert der Krankenstand im BND in den Jahren 2013 bis 2016 (bitte nach Jahresscheiben, unter Angabe wie viele Mitarbeiter dauerhaft dienstunfähig erkrankt sind sowie Dienstposten oder Dienst- bzw. Amtsbezeichnung der Betroffenen auflisten)? Datenerhebung zum Krankenstand im BND Hinweise 1. Anzahl Arbeitstage: Gemäß Vorgaben BMI arbeitet jeder Mitarbeiter (m/w) 251 Tage pro Jahr. Auch für Teilzeitkräfte werden 251 Arbeitstage angesetzt. 2. Nur aktive Mitarbeiter (m/w) werden betrachtet. Dementsprechend sind Mitarbeiter (m/w) auf R-DP (z. B. Elternzeit, ATZ-Freiphase) nicht einberechnet. Berechnung der Anzahl Krankheitstage pro MA: Anzahl Krankheitstage / Anzahl aller Mitarbeiter (m/w) Berechnung der Quote Krankheitstage: Anzahl Krankheitstage / Anzahl Arbeitstage Das Bundeskanzleramt hat die Antwort als „VS – Nur für den Dienstgebrauch“ eingestuft. Die Antwort ist im Parlamentssekretariat des Deutschen Bundestages hinterlegt und kann dort von Berechtigten eingesehen werden. Vorabfassung - w ird durch die lektorierte Version ersetzt. Drucksache 18/10579 – 4 – Deutscher Bundestag – 18. Wahlperiode Krankenstand Gesamtübersicht BND Kalenderjahr Mitarbeitergruppe Anzahl Krankheitstage pro Mitarbeiter (m/w) Quote Krankheitstage in % BND gesamt 2013 Einfacher Dienst 27,36 10,90 Mittlerer Dienst 17,88 7,12 Gehobener Dienst 14,99 5,97 Höherer Dienst 11,86 4,73 Summe 15,92 6,34 2014 Einfacher Dienst 25,07 9,99 Mittlerer Dienst 19,20 7,65 Gehobener Dienst 14,64 5,83 Höherer Dienst 10,29 4,10 Summe 15,90 6,33 2015 Einfacher Dienst 20,93 8,34 Mittlerer Dienst 20,57 8,20 Gehobener Dienst 17,99 7,17 Höherer Dienst 10,46 4,17 Summe 17,58 7,01 2016 Einfacher Dienst 21,91 8,73 Mittlerer Dienst 18,66 7,43 Gehobener Dienst 15,14 6,03 Höherer Dienst 10,21 4,07 Summe 15,74 6,27 Vorabfassung - w ird durch die lektorierte Version ersetzt. Deutscher Bundestag – 18. Wahlperiode – 5 – Drucksache 18/10579 Langzeiterkrankungen (mehr als 30 Tage Arbeitstage dienstunfähig erkrankt) Kalenderjahr Mitarbeitergruppe Anzahl Krankheitstage pro lang-zeiterkrankte Mitarbeiter (m/w) Quote Krankheitstage in % Langzeiterkrankte Mitarbeiter (m/w) 2013 Einfacher Dienst 92,72 36,94 Mittlerer Dienst 70,34 28,03 Gehobener Dienst 53,08 21,15 Höherer Dienst 59,77 23,81 Summe 63,49 25,29 2014 Einfacher Dienst 72,60 28,92 Mittlerer Dienst 74,59 29,72 Gehobener Dienst 53,51 21,32 Höherer Dienst 41,26 16,44 Summe 61,59 24,54 2015 Einfacher Dienst 53,63 21,36 Mittlerer Dienst 75,67 30,15 Gehobener Dienst 69,60 27,73 Höherer Dienst 35,95 14,32 Summe 65,57 26,12 2016 Einfacher Dienst 66,19 26,37 Mittlerer Dienst 70,79 28,20 Gehobener Dienst 56,95 22,69 Höherer Dienst 44,89 17,88 Summe 60,76 24,21 2016 ohne Dezember, Werte werden noch leicht steigen Anmerkung: Der BND führt keine Statistik über den Krankenstand einzelner Statusämter . Von daher wurde die Beantwortung der Frage auf Laufbahngruppen reduziert. 9. Wer erfüllt im BND die Aufgaben des oder der Antikorruptionsbeauftragten, und seit wann? Aktuell übt der Leiter der Internen Revision gleichzeitig die Funktion der Ansprechperson für Korruptionsprävention aus. Seit dem 1. November 2001 wird strukturierte Antikorruption im BND betrieben. Vorabfassung - w ird durch die lektorierte Version ersetzt. Satz: Satzweiss.com Print, Web, Software GmbH, Mainzer Straße 116, 66121 Saarbrücken, www.satzweiss.com Druck: Printsystem GmbH, Schafwäsche 1-3, 71296 Heimsheim, www.printsystem.de Vertrieb: Bundesanzeiger Verlag GmbH, Postfach 10 05 34, 50445 Köln, Telefon (02 21) 97 66 83 40, Fax (02 21) 97 66 83 44, www.betrifft-gesetze.de ISSN 0722-8333