Die Antwort wurde namens der Bundesregierung mit Schreiben des Bundesministeriums für Umwelt, Naturschutz, Bau und Reaktorsicherheit vom 1. Dezember 2016 übermittelt. Die Drucksache enthält zusätzlich – in kleinerer Schrifttype – den Fragetext. Deutscher Bundestag Drucksache 18/10583 18. Wahlperiode 07.12.2016 Antwort der Bundesregierung auf die Kleine Anfrage der Abgeordneten Steffi Lemke, Harald Ebner, Uwe Kekeritz, weiterer Abgeordneter und der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN – Drucksache 18/10309 – 13. Konferenz zur UN-Biodiversitätskonvention – Verhandlungspositionen der Bundesregierung, insbesondere zu neuen gentechnischen Verfahren V o r b e m e r k u n g d e r F r a g e s t e l l e r Der dramatische Verlust an biologischer Vielfalt ist eine der zentralen globalen Herausforderungen der Gegenwart. Erst kürzlich wurde der Living Planet Report 2016 veröffentlicht, der davon ausgeht, dass die Wildtierbestände voraussichtlich bis zum Jahr 2020 um durchschnittlich 67 Prozent abnehmen werden. Zudem würden immer mehr Arten in immer kürzerer Zeit aussterben (www. wwf.defileadmin/fm-wwf/Publikationen-PDF/WWF-LivingPlanetReport-2016- Kurzfassung.pdf). Die Konvention der biologischen Vielfalt (CBD) versucht seit Jahrzehnten, durch völkerrechtlich bindende Vereinbarungen die Biodiversität zu schützen und eine nachhaltige Nutzung einzuleiten. Dazu wurde in Nagoya im Jahr 2010 der Strategische Plan mit den sogenannten 20 Aichi-Zielen verabschiedet. Der Schutz und Erhalt der Biodiversität sind zentrale Aufgaben , um das Recht auf Nahrung trotz Klimawandel zu verwirklichen. Die CBD will den Zugang zu genetischen Ressourcen zu vereinbarten Konditionen und im Zuge eines gerechten Vorteilsausgleichs gestalten. Neue Entwicklungen bedrohen die biologische Vielfalt, den Zugang zu Saatgut und die bäuerliche Landwirtschaft, besonders im globalen Süden. Im Dezember 2016 werden sich die Vertragsstaaten in Mexiko treffen und wieder gemeinsame Vereinbarungen treffen. Unter anderem steht das Thema synthetische Biologie auf der Tagesordnung . Die genaue Definition für synthetische Biologie ist umstritten und Gegenstand der Verhandlungen in Mexiko. Mit den Methoden der synthetischen Biologie und dem Genome Editing können komplett neue biologische Systeme erschaffen werden. Die Verfahren werden zunehmend einfacher und entwickeln sich schnell, so dass mit einer großen Zahl an Anwendungen zu rechnen ist. Diese sind nicht mehr vorrangig auf die industrielle Anwendung bei Mikroorganismen im geschlossenen System beschränkt, sondern nehmen vermehrt auch Tiere, Pflanzen und den Menschen in den Fokus (www.tab-beim-bundestag. de/de/untersuchungen/u9800.html). Besonders der Einsatz der Gene Drive Methode, bei der nicht nur die Erbinformationen verändert werden, sondern auch die Wahrscheinlichkeit der Vererbung , also der Weitergabe des veränderten Gens an die nächste Generation, bestimmt wird, ist umstritten. Mit Gene Drive lässt sich die im Labor eingebaute Vorabfassung - w ird durch die lektorierte Version ersetzt. Drucksache 18/10583 – 2 – Deutscher Bundestag – 18. Wahlperiode DNA als dominantes Gen markieren und kann sich damit schneller und letztlich vollständig in einer Population ausbreiten. Der Einsatz der Gene Drive Technologie wird derzeit u. a. zum Zweck der gentechnischen Veränderung natürlicher Populationen oder gar zur Ausrottung bestimmter – unliebsamer – Arten, z. B. Mäuse auf Hawaii oder der Malaria-Mücke, diskutiert. Auf dem Kongress der Weltnaturschutzunion (IUCN) im Sommer 2016 wurde ein Moratorium für diese Technologie beschlossen, da die Folgen und Risiken noch gar nicht untersucht bzw. nicht abzuschätzen sind. Auch die Vertragsstaaten der Konvention zur biologischen Vielfalt werden über das Thema diskutieren. 1. Welche konkreten Maßnahmen werden Deutschland bzw. nach Kenntnis der Bundesregierung die Europäische Union (EU) auf der CBD vorschlagen, um eine schnellere Umsetzung des Strategischen Plans zu garantieren? Die Umsetzung des Strategischen Planes muss in erster Linie durch die Vertragsstaaten der CBD erfolgen. Mit den Ratsschlussfolgerungen vom 17. Oktober 2016 haben die EU-Umweltminister die Eckpunkte der europäischen Verhandlungsposition festgelegt. Zentral ist darin der deutliche Appell an die Vertragsstaaten der CBD (einschließlich der EU und deren Mitgliedstaaten selbst) sowie alle anderen Akteure, den Strategischen Plan der CBD und die zugehörigen Protokolle auf nationaler Ebene engagiert umzusetzen und ihre Maßnahmen zu verstärken. Deutschland und die EU unterstützen deshalb grundsätzlich alle Beschlussvorschläge, die den Umsetzungsprozess verstärken oder beschleunigen. Deutschland unterstützt im Rahmen der internationalen Zusammenarbeit auch weiterhin eine Vielzahl von Partnerländern bei der Umsetzung des Strategischen Planes. Gemäß der Zusage der Bundeskanzlerin auf der 9. Vertragsstaatenkonferenz 2008 in Bonn wendet die Bundesregierung seit 2013 jährlich eine halbe Milliarde Euro für die die biologische Vielfalt weltweit auf und nimmt damit in der internationalen Biodiversitätsfinanzierung eine Vorreiterrolle ein. Ein wesentliches Instrument ist der seit 2011 existierende eigenständige Förderbereich "Biologische Vielfalt" der Internationalen Klimaschutzinitiative (IKI) des Bundesministeriums für Umwelt, Naturschutz, Bau und Reaktorsicherheit (BMUB). Seit dem Start der IKI im Jahr 2008 wurden bis heute über 160 biodiversitätsrelevante Projekte mit einem Fördervolumen von rund 650 Mio. Euro auf den Weg gebracht . 2. Wie beurteilt das Bundesministerium für Umwelt, Naturschutz, Bau und Reaktorsicherheit (BMUB) die Erreichung der Aichi-Ziele des Strategischen Plans in Deutschland? In welchen Bereichen sieht das BMUB die größten Defizite zur Zielerreichung ? Welche zusätzlichen Maßnahmen plant das BMUB, um die Aichi-Ziele bis zum Jahr 2020 noch zu erreichen? In Deutschland werden die Aichi-Ziele durch die von der Bundesregierung beschlossene Nationale Strategie zur biologischen Vielfalt umgesetzt. Zur Umsetzung der Strategie veröffentlicht das BMUB einmal in der Legislaturperiode einen Rechenschaftsbericht und berichtet alle zwei Jahre über den Stand des Indikatorensets zur Umsetzung der Strategie. Zuletzt wurde der Indikatorenbericht 2014 veröffentlicht. Vorabfassung - w ird durch die lektorierte Version ersetzt. Deutscher Bundestag – 18. Wahlperiode – 3 – Drucksache 18/10583 Zurzeit befindet sich der Rechenschaftsbericht für die laufende Legislaturperiode in der Ressortabstimmung. Er soll Anfang 2017 vom Bundeskabinett verabschiedet werden. Dort wird die Bundesregierung über Umsetzungserfolge, Defizite und Maßnahmen zur Umsetzung der Nationalen Strategie zur biologischen Vielfalt und damit der Aichi-Ziele berichten. 3. Welche konkreten Maßnahmen will das BMUB bei der CBD vorschlagen, um das Thema Biodiversität als Querschnittsthema zu etablieren? Was unternimmt das BMUB, um das Thema Biodiversität als Querschnittsthema in allen Ressorts in Deutschland zu verankern? Das Thema Biodiversität als Querschnittsthema ist bereits im Strategischen Plan der CBD 2011 bis 2020 insbesondere im strategischen Ziel A „Adress the lying causes of biodiversity loss by mainstreaming biodiversity across government and society“ und in den Aichi Zielen, den konkreten Handlungszielen des Strategischen Plans, verankert. Ziel der Bundesregierung und der EU ist es, auf eine Verstärkung der Anstrengungen zur Umsetzung zu drängen. Bereits die Nationale Strategie zur biologischen Vielfalt enthält eine Vielfalt an Aktionsfeldern, durch die das Thema biologische Vielfalt als Querschnittsthema in den relevanten Politikbereichen verankert wird. Zum Stand der Umsetzung wird auf die Antwort zu Frage 2 verwiesen. Das BMUB bringt das Thema Biodiversität im Rahmen der Ressortabstimmungen zu allen relevanten Maßnahmen und Rechtssetzungsvorhaben der anderen Ressorts ein. Folgende Beispiele zeigen die erfolgreiche Verankerung der Biodiversität als Querschnittsthema. Für einen verbesserten Schutz der Arten und Lebensräume der Meere hat das BMUB gemeinsam mit dem Bundesministerium für Ernährung und Landwirtschaft (BMEL) unter dem Dach der Gemeinsamen europäischen Fischereipolitik ambitionierte Fischereimanagementmaßnahmen für die Natura-2000-Gebiete in der deutschen ausschließlichen Wirtschaftszone der Nordsee vorgeschlagen . Entsprechende Vorschläge für die Ostsee werden zurzeit erarbeitet. Mit der Novellierung des Raumordnungsgesetzes wird auf Initiative des BMUB zukünftig die Anwendung des Ökosystemansatzes in den Grundsätzen der Raumordnung verankert. 4. Welche Strategien zur Reduzierung des Pestizideinsatzes wird das BMUB auf der CBD vorschlagen? Welche Maßnahmen ergreift das BMUB in Deutschland, um den Pestizideinsatz zum Schutz der Insekten zu reduzieren? Insbesondere unter dem Eindruck des Berichts des Weltbiodiversitätsrates IPBES zu Bestäubern haben die EU-Umweltminister in ihren Ratsschlussfolgerungen beschlossen, dass alle Vertragsparteien des CBD-Übereinkommens sowie die einschlägigen Organisationen und Interessenträger auf allen Ebenen nachdrücklich aufgefordert werden sollen, auch durch Strategien zur Vermeidung oder zur Verringerung des Einsatzes von Pflanzenschutzmitteln, die schädlich für Bestäuber sind, Maßnahmen zum Schutz von Bestäubern und ihrer Lebensräume zu treffen . Diesem Ansatz trägt die Bundesregierung auch im Hinblick auf den Schutz der Insekten in Deutschland mit ihrem Nationalen Aktionsplan zur nachhaltigen Anwendung von Pflanzenschutzmitteln Rechnung, der zum Ziel hat, die mit der Anwendung von Pflanzenschutzmitteln verbundenen Risiken zu reduzieren. Vorabfassung - w ird durch die lektorierte Version ersetzt. Drucksache 18/10583 – 4 – Deutscher Bundestag – 18. Wahlperiode 5. Welche Definition zur synthetischen Biologie vertritt die Bundesregierung? 6. Welche Schlussfolgerungen und Konsequenzen zieht das BMUB aus dem Umstand, dass die EU-Positionierung bezüglich der Definition von synthetischer Biologie keine eindeutige Festlegung trifft, sondern diese als nichtbindende Grundlage festgelegt hat, und was bedeutet das für die Verhandlungen in Mexiko? Die Fragen 5 und 6 werden gemeinsam beantwortet. Die EU-Umweltminister würdigen in ihren Ratsschlussfolgerungen die von der Ad-hoc-Arbeitsgruppe technischer Experten (AHTEG) für synthetische Biologie erstellte Arbeitsdefinition und rufen dazu auf, diese Definition als nicht verbindlichen Ausgangspunkt zur Erleichterung der weiteren Arbeiten im Zusammenhang mit der CBD zu nutzen. Die Bundesregierung unterstützt diese Positionen. 7. Wird sich das BMUB entsprechend dem Vorsorgeprinzip auf der CBD-Konferenz in Mexiko für eine Empfehlung zur Regulierung (einschließlich Risikobewertung und Kennzeichnung) von neuen gentechnischen Verfahren (CRISPR/Cas, ODM, Zinkfinger-Nuklease-Technik, Cisgenese/Intragenese etc.) und die Einstufung von Produkten daraus als gentechnisch veränderte Organismen (GVO) einsetzen? Wenn nein, warum nicht? Empfehlungen zur Regulierung neuer gentechnischer Verfahren stehen nicht auf der Tagesordnung der bevorstehenden Vertragsstaatenkonferenz der CBD. 8. Wird die Bundesregierung in Mexiko die Position des Bundesministeriums für Ernährung und Landwirtschaft (BMEL) vertreten, die durch den Beschluss der Novelle des Gentechnikgesetzes in der Kabinettssitzung am 2. November 2016 zur Position der Bundesregierung wurde, dass „auch bei der Freisetzung und dem Inverkehrbringen von Organismen, die mittels neuer Züchtungstechniken wie CRISPR/Cas9 erzeugt worden sind, […] ein hohes Maß an Sicherheit gewährleistet wird“ und deshalb bereits im Vorgriff zu einer Regelung auf EU- und ggf. völkerrechtlicher Ebene eine einzelfallbezogene Genehmigung auf nationaler Ebene angemessen ist? Die Position der Bundesregierung zu neuen Züchtungstechniken (Beschluss zum Entwurf eines Vierten Gesetzes zur Änderung des Gentechnik-Gesetzes in der Kabinettssitzung am 2. November 2016) wurde vorbehaltlich anderweitiger bindender Entscheidungen der EU beschlossen. Zu weiteren Einzelheiten wird auf die Antwort der Bundesregierung auf die Kleine Anfrage „Einstufung und Umgang mit neuen Gentechnikverfahren“ (Bundestagsdrucksache 18/10138) verwiesen . 9. Wird sich die Bundesregierung im Rahmen der CBD für ein umfassendes Züchterprivileg im Bereich der Pflanzen- und Tierzüchtung sowie für ein Verbot von Patenten auf Organismen einsetzen, die aus im Wesentlichen biologischen (konventionellen) Züchtungsverfahren stammen? Wenn nein, warum nicht? Weder das Züchterprivileg im Bereich der Pflanzenzüchtung und Tierzucht noch ein Verbot von Patenten auf Organismen, die aus im Wesentlichen biologischen Züchtungsverfahren stammen, sind Gegenstand der anstehenden Vertragsstaaten- Vorabfassung - w ird durch die lektorierte Version ersetzt. Deutscher Bundestag – 18. Wahlperiode – 5 – Drucksache 18/10583 konferenzen. Die Bundesregierung setzt sich entsprechend der Regelung im geltenden deutschen Patentgesetz für ein Verbot der Patentierbarkeit von Erzeugnissen ein, die mittels im Wesentlichen biologischer Verfahren gewonnen werden. 10. Wie hat Deutschland beim IUCN-Kongress im Sommer 2016 zum Antrag „095 Development of IUCN Policy on biodiversity conservation and synthetic biology“ abgestimmt? Wegen einer zusätzlichen Textpassage, die mögliche Konflikte im Geltungsbereich des Nagoya-Protokolls enthielt, wurde der Antrag abgelehnt. 11. Unterstützt Deutschland ein Moratorium zur Gene Drive Technologie? Wenn nein, warum nicht? 12. Wird sich Deutschland bei der CBD für ein Moratorium zu Gene Drive einsetzen ? Wenn nein, warum nicht? Die Fragen 11 und 12 werden gemeinsam beantwortet. Die Bundesregierung ist sich einig, dass Organismen, die unter den Begriff „Gene Drive“ fallen, als GVO im Sinne des Gentechnikgesetzes (GenTG) eingestuft werden. Daher ist in Deutschland und der EU vor Freisetzungen und Inverkehrbringen entsprechender Organismen die vorgesehene Risikoprüfung durchzuführen . Die Zentrale Kommission für die Biologische Sicherheit (ZKBS) hat hierzu eine Stellungnahme zur Sicherheitsbewertung von gentechnischen Arbeiten mit Gene-Drive-Systemen in gentechnische Anlagen abgegeben. Danach gilt vorsorglich Sicherheitsstufe 2 und es sind Einzelfallprüfungen erforderlich. Ein Moratorium zu „Gene Drive“ steht nicht bei der bevorstehenden Vertragsstaaten Konferenz der CBD zur Verhandlung an. . Um ein hohes Maß an Sicherheit zu gewährleisten, unterstützt die Bundesregierung grundsätzlich die laufenden Prozesse zur Verbesserung der Risikobewertung unter dem Cartagena Protokoll. Hierunter fallen auch Verbesserungen der Risikobewertung von „Gene Drive“. Hierfür ist es auch wichtig, dass die Kompetenz für eigene Chancen- und Risikobewertungen in Deutschland etwa im Rahmen von Forschungsarbeiten unter Berücksichtigung eines hohen Maßes an Sicherheit erhalten bleibt. Ansonsten würde Deutschland von den Bewertungen, die in anderen Ländern vorgenommen werden, abhängig. 13. Wird sich Deutschland dafür einsetzen, dass das Thema Digital Sequence Data sowohl unter der CBD als auch dem Nagoya Protokoll diskutiert und behandelt wird? Wenn nein, warum nicht? Die Bundesregierung ist der Auffassung, dass jegliche Überlegung oder Entscheidung hinsichtlich der Verwendung digitaler Sequenzinformationen und ihrer Beziehung zum Thema Zugang zu genetischen Ressourcen und gerechter Vorteilsausgleich (ABS) auf der Tagung der Vertragsparteien des Protokolls von Nagoya erfolgen sollte. Dies entspricht auch der Auffassung der EU-Umweltminister, die in den Ratsschlussfolgerungen festgelegt wurden. Vorabfassung - w ird durch die lektorierte Version ersetzt. Drucksache 18/10583 – 6 – Deutscher Bundestag – 18. Wahlperiode 14. Wie werden sich aus Sicht der Bundesregierung insbesondere synthetische Biologie und neue Gentechnikverfahren auf das Access and Benefit Sharing auswirken? Um die Auswirkungen der synthetischen Biologie und der neuen Techniken auf das Access and Benefit Sharing besser abschätzen zu können, wird sich die Bundesregierung auf der Tagung der Vertragsparteien zum Nagoya-Protokoll gegebenenfalls für die Erstellung einer Studie einsetzen. 15. Sind aus Sicht der Bundesregierung synthetische Biologie und Gene-Editing mit Risiken hinsichtlich des Rechts auf Nahrung verbunden? Wenn ja, wie trägt die Bundesregierung diesen Risiken Rechnung? Neue Entwicklungen aus dem Bereich der synthetischen Biologie oder Genome- Editing können sowohl Chancen als auch Risiken hinsichtlich des Rechts auf Nahrung mit sich bringen. Zu den Chancen und Risiken des Genome-Editing wird im Übrigen die Antwort der Bundesregierung auf die Kleine Anfrage „Einstufung und Umgang mit neuen Gentechnikverfahren“ (Bundestagsdrucksache 18/10138) verwiesen. 16. Wird sich Deutschland bei der CBD dafür einsetzen, dass das bestehende Moratorium zu Geo-Engineering fortgesetzt wird? Übereinstimmend mit der deutschen Position waren sich bei der 19. Sitzung des wissenschaftlich-technischen Nebenorgans der CBD (SBSTTA) alle Vertragsstaaten einig, dass die bestehenden Beschlüsse der 10. und 11. Vertragsstaatenkonferenz (Decisions X/33 und XI/20) zu Geo-Engineering (Quasi Moratorium) ausreichend sind, jedoch weiterer Forschungsbedarf besteht, der aber klaren Regulierungsmechanismen unterliegen muss. Als Beschlussvorschlag für die 13. Vertragsstaatenkonferenz der CBD sollen die o. g. Beschlüsse bestätigt werden . Die Bundesregierung unterstützt das. 17. Welche Rolle spielt die Verwirklichung des Rechts auf Nahrung bei der Positionsfindung der Bundesregierung zu den im Rahmen der CBD diskutierten Themen? Bei der Positionsfindung der Bundesregierung wird das Thema stets berücksichtigt . 18. Wie wird sich aus Sicht der Bundesregierung die zunehmende Konzentration im Agrarsektor auf die Biodiversität auswirken, und welche Konsequenzen zieht die Bundesregierung daraus für ihr Handeln? Der Bundesregierung liegen keine wissenschaftlichen Belege dafür vor, dass allein die Größe von Unternehmen im Agrarsektor entscheidend ist für Auswirkungen auf die Biodiversität. Für alle Unternehmen gilt das Leitbild einer nachhaltigen Landwirtschaft, die die Ernährungssicherheit wahrt und die die natürlichen Ressourcen schont. Vorabfassung - w ird durch die lektorierte Version ersetzt. Satz: Satzweiss.com Print, Web, Software GmbH, Mainzer Straße 116, 66121 Saarbrücken, www.satzweiss.com Druck: Printsystem GmbH, Schafwäsche 1-3, 71296 Heimsheim, www.printsystem.de Vertrieb: Bundesanzeiger Verlag GmbH, Postfach 10 05 34, 50445 Köln, Telefon (02 21) 97 66 83 40, Fax (02 21) 97 66 83 44, www.betrifft-gesetze.de ISSN 0722-8333