Die Antwort wurde namens der Bundesregierung mit Schreiben des Bundesministeriums des Innern vom 5. Dezember 2016 übermittelt. Die Drucksache enthält zusätzlich – in kleinerer Schrifttype – den Fragetext. Deutscher Bundestag Drucksache 18/10584 18. Wahlperiode 07.12.2016 Antwort der Bundesregierung auf die Kleine Anfrage der Abgeordneten Ulla Jelpke, Frank Tempel, Dr. André Hahn, weiterer Abgeordneter und der Fraktion DIE LINKE. – Drucksache 18/10167 – Entwicklung der Zahl per Haftbefehl gesuchter Neonazis bis Herbst 2016 V o r b e m e r k u n g d e r F r a g e s t e l l e r Die Zahl von Neonazis, die per Haftbefehl gesucht werden, steigt seit Jahren kontinuierlich an. Mit Stichtag 22. März 2016 lagen 576 Haftbefehle zu 441 Personen vor, das sind 110 Haftbefehle bzw. 69 Personen mehr als noch ein halbes Jahr davor (vgl. Bundestagsdrucksachen 18/8796 und 18/7211). Von den 441 Neonazis wurden 79 wegen eines spezifischen politisch motivierten Deliktes gesucht, 93 wegen eines Gewaltdeliktes. Aus Sicht der Fragesteller ist nicht nur der absolute Anstieg der Zahlen besorgniserregend , sondern auch die Tatsache, dass ein Viertel der Haftbefehle aus den Jahren 2014 oder früher stammt. Das bedeutet, jeder vierte Gesuchte entzieht sich seit zwei Jahren oder länger seiner Festnahme. Dies kann ein Zeichen dafür sein, dass die gesuchten Neonazis gezielt untergetaucht sind. Die Fragesteller haben vor diesem Hintergrund kein Verständnis dafür, dass die Bundesregierung die Frage, ob es einen organisierten neonazistischen Untergrund gibt, in den die Gesuchten abtauchen können, nicht beantwortet. Stattdessen verweist sie lediglich auf eine jeweils notwendige „Betrachtung des Einzelfalls “. Dabei sollte es eigentlich möglich sein, darüber hinausgehende Angaben oder Einschätzungen wiederzugeben. Schließlich gibt es im Gemeinsamen Extremismus - und Terrorabwehrzentrum rechts (GETZ-R) gemeinsame Erörterungen zwischen Bundes- und Landesbehörden. Die Fragesteller bitten darum, die Antwort auf die Kleine Anfrage nach Auswertung der dafür notwendigen Zahlenwerte zu übermitteln und sind insoweit mit einer Verlängerung der Antwortfrist einverstanden. 1. Gegen wie viele Neonazis lagen zum Zeitpunkt der letzten Erfassung (bitte Datum angeben) wie viele nicht vollstreckte Haftbefehle vor? Die nachfolgend dargestellten Zahlenwerte spiegeln das Ergebnis der zum Stichtag 10. Oktober 2016 durch das Bundeskriminalamt (BKA) in Abstimmung mit den Landeskriminalämtern (LKÄ), der Bundespolizei (BPOL) und dem Zollkriminalamt (ZKA) durchgeführten Erhebung von Fahndungsnotierungen zu offenen Haftbefehlen politisch motivierter Straftäter in allen (Phänomen-)Bereichen Vorabfassung - w ird durch die lektorierte Version ersetzt. Drucksache 18/10584 – 2 – Deutscher Bundestag – 18. Wahlperiode der Politisch motivierten Kriminalität (PMK) wider. Bei dem Ergebnis der Erhebung der offenen Haftbefehle politisch motivierter Straftäter handelt es sich um eine Momentaufnahme zum jeweiligen Stichtag. Im Zeitraum zwischen den Erhebungsstichtagen erlassene Haftbefehle, die zum Stichtag bereits vollstreckt sind oder sich anderweitig erledigt haben, sind nicht Bestandteil der Erhebung. Zum Stichtag lagen in dem Polizeilichen Informationssystem (INPOL-Z) bzw. dem Schengener Informationssystem (SIS II) 598 Fahndungen aufgrund von Haftbefehlen zu Personen vor, die wegen entsprechender polizeilicher Erkenntnisse dem Phänomenbereich PMK -rechts- zugeordnet wurden. Abzüglich der Haftbefehle ausländischer Behörden (fünf Fahndungen) richteten sich diese gegen insgesamt 454 Personen. a) Gegen wie viele Personen lagen Haftbefehle wegen eines PMK-Deliktes vor (Mehrfachnennungen bitte angeben)? Zum Stichtag bestand zu insgesamt 92 Personen mindestens ein offener Haftbefehl , dem ein politisch motiviertes Delikt zugrunde lag. Gegen 22 dieser Personen lagen mehrere Haftbefehle vor. b) Gegen wie viele Personen lagen Haftbefehle wegen eines Gewaltdeliktes vor, und bei wie vielen Personen handelte es sich um ein Gewaltdelikt aus dem PMK-Bereich (Mehrfachnennungen bitte angeben)? Zum Stichtag bestand zu insgesamt 108 Personen mindestens ein offener Haftbefehl , dem ein Gewaltdelikt zugrunde lag. Gegen elf dieser Personen lagen mehrere Haftbefehle aufgrund von Gewaltdelikten vor. Zu 14 dieser 108 Personen war zum Erhebungsstichtag ein Haftbefehl aufgrund einer politisch motivierten Gewalttat verzeichnet. c) Wie untergliedern sich die Haftbefehle in solche zur Sicherung des Strafverfahrens , zur Strafvollstreckung und zur Durchführung asyl- oder aufenthaltsrechtlicher Bestimmungen? Bei den o. g. 598 Ausschreibungen handelte es sich um folgende Haftbefehlskategorien : Haftbefehle zur Strafvollstreckung: 494 Fahndungen Haftbefehle zur Sicherung des Strafverfahrens: 87 Fahndungen Haftbefehle gemäß § 456a der Strafprozessordnung (StPO): 10 Fahndungen Haftbefehle zur Unterbringung: 2 Fahndungen Haftbefehle aufgrund von Regelungen des Asyl- bzw. Aufenthaltsgesetzes: keine Haftbefehle ausländischer Behörden: 5 Fahndungen. Vorabfassung - w ird durch die lektorierte Version ersetzt. Deutscher Bundestag – 18. Wahlperiode – 3 – Drucksache 18/10584 d) Welche Delikte lagen den Haftbefehlen im Einzelnen zugrunde (bitte vollständig auflisten und dabei jeweils den Sachverhalt bzw. Tathergang kurz schildern und anmerken, ob das Delikt als PMK und/oder als Gewaltdelikt geführt wird)? Die erbetenen Informationen sind der als Anlage beigefügten Tabelle zu entnehmen . Bei den 598 Haftbefehlen zu Personen, die durch die datenbesitzenden Stellen aufgrund polizeilicher Erkenntnisse dem Phänomenbereich PMK -rechts- zugeordnet wurden. Die Bundesregierung kann zu den einzelnen Sachverhalten keine weitergehenden Angaben machen, da diese möglicherweise Rückschlüsse auf den zugrunde liegenden Sachverhalt und damit die Person zulassen würden und hierdurch der Fahndungszweck gefährdet werden könnte. Daher wäre in jedem Einzelfall die Einbindung der sachleitenden Staatsanwaltschaft (Vollstreckungsbehörde gemäß § 451 StPO und § 4 der Strafvollstreckungsordnung [StVollstrO]) und/oder der für die Ausstellung des Haftbefehls zuständigen Justizbehörde zwingend erforderlich. 2. Wie viele Fälle werden nach Priorität I (Terrorismusdelikte), Priorität II (Gewaltdelikte ) und Priorität III (sonstige) bewertet? Die o. g. 598 Ausschreibungen zur Festnahme wurden bezüglich der Deliktsqualität durch die datenbesitzenden Stellen wie folgt bewertet: Priorität 1 (Terrorismusdelikte): Keine Priorität 2 (Gewaltdelikte mit oder ohne PMK-Bezug): 120 Fahndungen Priorität 3 (sonstige Delikte mit oder ohne PMK-Bezug): 473 Fahndungen Haftbefehle ausländischer Behörden: 5 Fahndungen. 3. In welchen Jahren sind die aktuellen Haftbefehle jeweils ausgestellt worden (dabei bitte Anzahl der gesuchten Personen nennen und zusätzlich angeben, ob der Haftbefehl wegen eines PMK-Deliktes, eines Gewaltdeliktes bzw. eines PMK-Gewaltdeliktes ausgestellt wurde und ob die jeweilige Person in polizeilichen oder geheimdienstlichen Informationssystemen als gewaltbereit eingestuft ist)? Im Rahmen der Erhebung der offenen Haftbefehle in allen (Phänomen-)Bereichen der PMK werden Informationen zu den jeweiligen Personen und Haftbefehlen berücksichtigt. Diesbezüglich wird darauf hingewiesen, dass durch das BKA bewusst inhaltlich getrennte personen- bzw. haftbefehlsbezogene Auswertungen erstellt werden. Diese sind getrennt voneinander zu betrachten, da andernfalls unterschiedliche Auswertekriterien vermischt und falsche Schlussfolgerungen abgeleitet werden könnten (zu einer Person können gleichzeitig mehrere Haftbefehle bestehen, die sich beispielsweise in der zugrundeliegenden Tatmotivation, der Priorität oder im Jahr unterscheiden). Der nachfolgenden tabellarischen Übersicht ist die Anzahl der zum Stichtag in INPOL-Z und im SIS II verzeichneten Fahndungsnotierungen zu offenen Haftbefehlen von Personen zu entnehmen, die durch die datenbesitzenden Stellen aufgrund polizeilicher Erkenntnisse dem Phänomenbereich PMK -rechts- zugeordnet wurden. Dies erfolgt aufgeschlüsselt nach dem Jahr der Einstellung der Fahndung in die polizeilichen Informationssysteme. Hierbei ist darauf zu achten, dass es sich bei dem Jahr der Einstellung einer Fahndung in INPOL-Z bzw. das SIS II Vorabfassung - w ird durch die lektorierte Version ersetzt. Drucksache 18/10584 – 4 – Deutscher Bundestag – 18. Wahlperiode nicht zwingend um das Jahr der Ausfertigung des Haftbefehls durch die zuständige Justizbehörde handeln muss. Zudem wird darauf hingewiesen, dass Haftbefehle ausländischer Behörden (SIS II/Interpol-Rotecken) gemäß den Vorgaben der Bund-Länder-Arbeitsgruppe „Offene Haftbefehle II“ bezüglich des dem Haftbefehl zugrunde liegenden Delikts nicht bewertet werden. Jahr der Einstellung des HB in INPOL-Z bzw. SIS II Haftbefehle gesamt (Stichtag: 10.10.16) Haftbefehle, denen ein politisch motiviertes Delikt zugrunde liegt Haftbefehle, denen ein Gewaltdelikt zugrunde liegt Haftbefehle, denen ein politisch motiviertes Gewaltdelikt zugrunde liegt alle Jahre 598 95 120 14 2001 1 0 1 0 2008 1 1 0 0 2009 2 1 2 1 2010 1 1 0 0 2011 16 4 4 0 2012 16 2 3 0 2013 21 9 5 1 2014 51 7 7 0 2015 86 11 16 2 2016 403 59 82 10 Der nachfolgenden Tabelle ist die Anzahl der mit Haftbefehl gesuchten Personen zu entnehmen, die durch die datenbesitzenden Stellen aufgrund polizeilicher Erkenntnisse dem Phänomenbereich PMK -rechts- zugeordnet wurden. Hierbei ist zu berücksichtigen, dass zu einer Person Haftbefehle aus verschiedenen Jahren vorliegen können. Sofern dies der Fall ist, wurde bei den betreffenden Personen im Rahmen der unten stehenden Auswertung ausschließlich der älteste Haftbefehl berücksichtigt, da andernfalls statistische Dopplungen entstehen würden. Jahr der Einstellung in INPOL-Z bzw. SIS II Personen (Stichtag: 22.03.2016) alle Jahre 441 2001 1 2007 1 2008 1 2009 2 2010 1 2011 13 2012 14 2013 24 2014 50 2015 156 2016 178 Von den zum Erhebungsstichtag mit Haftbefehl gesuchten Personen sind im Nachrichtendienstlichen Informationssystem Wissensnetz (NADIS-WN) 20 Personen als gewaltbereit/gewaltbefürwortend eingestuft. Vorabfassung - w ird durch die lektorierte Version ersetzt. Deutscher Bundestag – 18. Wahlperiode – 5 – Drucksache 18/10584 4. Wie viele Fälle, bei denen der Haftbefehl seit mehr als einem halben Jahr nicht vollstreckt worden ist, wurden in diesem Jahr einer besonderen Betrachtung unterzogen? Das BKA trifft anhand nachfolgender Kriterien eine Vorauswahl von Personen der Liste „OHB PMK -rechts-“ zu denen im Anschluss eine Sitzung in der AG Personenpotenziale im Gemeinsamen Extremismus- und Terrorismusabwehrzentrum zur Bekämpfung des Rechtsextremismus/-terrorismus (GETZ-R) durchgeführt wird. Es werden dabei alle Personen ausgewählt, die aufgrund einer Terrorismusstraftat = Priorität 1 (bei den bisherigen Erhebungen wurde kein Straftäter PMK -rechts- aufgrund eines Terrorismusdelikts gesucht) oder einer Gewaltstraftat = Priorität 2, und länger als sechs Monate gesucht werden und deren aktueller Aufenthalt in der Erhebung durch den Datenbesitzer als unbekannt deklariert wurde. Im Jahr 2016 wurden im GETZ-R zwei Sitzungen zu dieser Vorauswahl des BKA durchgeführt. Hierbei wurden insgesamt 36 Personen thematisiert. Darüber hinaus wurden in diesem Jahr im GETZ-R durch die LKÄ und die BPOL sieben weitere Sitzungen zu Personen aus der Erhebung offener Haftbefehle politisch motivierter Straftäter PMK -rechts- durchgeführt. a) Wie viel Zeit wurde auf den Sitzungen der AG Personenpotenziale im GETZ-R mit diesen Einzelfallbesprechungen verwendet? Die Sitzungen der AG Personenpotenziale im GETZ-R dauern durchschnittlich eine Stunde. b) Inwiefern kann die Bundesregierung Angaben zum konkreten Nutzen dieser besonderen Betrachtungen machen? In den bisherigen Sitzungen zeigte sich, dass in einigen Fällen fahndungsrelevante Informationen ausgetauscht wurden, die eine positive Auswirkung auf die Fahndungsmaßnahmen der Datenbesitzer hatten. Grundsätzlich führt die Betrachtung der mit Haftbefehl gesuchten Personen somit zu einer Verbesserung der polizeilichen und nachrichtendienstlichen Erkenntnislage. Bis zum 10. Oktober 2016 konnten 340 der zum Stichtag 22. März 2016 in IN- POL-Z oder dem SIS II eingestellten Haftbefehle zu Personen der Liste „OHB PMK -rechts-“ vollstreckt werden oder haben sich anderweitig erledigt (z. B. durch Zahlung einer Geldstrafe). Zu zwölf der o. g. 36 Personen liegt mittlerweile kein Haftbefehl mehr vor. Bei fünf Personen wurde die Einschätzung des PMK- Hintergrunds überprüft und aufgrund der vorliegenden Erkenntnisse neu bewertet . Zu drei Personen liegen Haftbefehle gemäß § 456a StPO (Vollstreckung einer Restfreiheitsstrafe bei Wiedereinreise in die Bundesrepublik Deutschland) vor. Aufgrund der verschiedenen Faktoren, die in diesen Fahndungsmaßnahmen eine Rolle spielen, kann ein späterer Fahndungserfolg jedoch nicht alleinig auf die besondere Betrachtung in der AG Personenpotenziale im GETZ-R zurückgeführt werden. Vorabfassung - w ird durch die lektorierte Version ersetzt. Drucksache 18/10584 – 6 – Deutscher Bundestag – 18. Wahlperiode 5. Welches Ergebnis erbrachten die von der AG Personenpotenziale angestellten Erörterungen, „inwiefern sich die betroffenen Personen möglicherweise gezielt der Vollstreckung eines Haftbefehls entziehen und welche konkreten Handlungsoptionen bestehen, dies zu verhindern“ (vgl. die Antwort der Bundesregierung zu den Fragen 4 und 5 auf Bundestagsdrucksache 18/8796)? a) In wie vielen „Einzelfällen“ hielt mindestens eine an den Sitzungen der AG beteiligte Person es für möglich, dass sich die gesuchten Neonazis gezielt der Festnahme entziehen, und inwiefern war dies Konsens innerhalb der AG? b) Welche Schlussfolgerungen wurden aufgrund der diesbezüglich angestellten Erörterungen gezogen? c) Inwiefern wurden im Rahmen der „Einzelfallbetrachtungen Zusammenhänge oder Strukturen identifiziert“, welcher Art waren diese, welche gemeinsamen Handlungsoptionen wurden daraus abgeleitet, und inwiefern wurde die Bildung von bislang unerkannten Täterstrukturen erkannt oder unterbunden? Die Fragen 5, 5a bis 5c werden aufgrund des inhaltlichen Zusammenhangs gemeinsam beantwortet. Der Fokus der Sitzungen in der AG Personenpotenziale im GETZ-R liegt auf dem länderübergreifenden Austausch von Informationen zwischen den teilnehmenden Behörden. Wenn Personen aus der Erhebung offener Haftbefehle politisch motivierter Straftäter PMK-rechts- Thema einer solchen Sitzung sind, stehen insbesondere die fahndungsrelevanten Informationen im Vordergrund, deren Austausch die Vollstreckung der Haftbefehle begünstigen könnte. Hierbei ist zu bedenken , dass die Ermittlung des Aufenthaltsortes der jeweiligen Personen im Mittelpunkt der Betrachtung steht. Ob sich Personen, deren Aufenthaltsort durch die datenbesitzenden Stellen als „unbekannt“ bewertet wurde, bewusst der Vollstreckung eines Haftbefehls entziehen , ihren gesetzlichen Meldeverpflichtungen nicht nachkommen oder keinen festen Wohnsitz haben, kann häufig erst nach Auffinden der Person fundiert eingeschätzt werden. Ob sich Straftäter im Einzelfall möglicherweise der Vollstreckung ihrer Haftbefehle entziehen, obliegt der abschließenden Bewertung der ermittlungsführenden Dienststelle. Bislang wurden im Rahmen der Einzelfallbetrachtung keine Zusammenhänge oder bislang unerkannte Täterstrukturen identifiziert. 6. In welchen einschlägigen Datenbanken deutscher Sicherheitsbehörden sind jeweils wie viele der mit offenem Haftbefehl gesuchten Neonazis gespeichert (bitte auch die hierbei gespeicherten personengebundenen Hinweise angeben)? Die 454 dem Phänomenbereich PMK -rechts- zuzuordnenden Personen mit offenem Haftbefehl waren zum Stichtag alle in INPOL-Z erfasst, da die zugrunde liegenden Fahndungsnotierungen dort abgebildet werden (Grundlage der Erhebung ). Vorabfassung - w ird durch die lektorierte Version ersetzt. Deutscher Bundestag – 18. Wahlperiode – 7 – Drucksache 18/10584 Darüber hinaus sind Informationen zu den Personen in den nachfolgenden themenspezifischen Dateien enthalten bzw. mit personengebundenem Hinweis (PHW) gespeichert: INPOL-Fall Innere Sicherheit (IF IS): 394 Personen PHW „Straftäter rechtsmotiviert“ in INPOL-Z: 170 Personen PHW „gewalttätig“ in INPOL-Z: 108 Personen Gewalttäterdatei „rechts“: 10 Personen Rechtsextremismusdatei (RED) 44 Personen NADIS-WN 38 Personen. a) Wie viele jener Neonazis, die wegen eines Gewaltdeliktes gesucht werden , sind in der Gewalttäterdatei „rechts“ erfasst? Drei der 108 Personen, die durch die datenbesitzenden Stellen aufgrund polizeilicher Erkenntnisse dem Phänomenbereich PMK -rechts- zugeordnet wurden und wegen eines Gewaltdeliktes gesucht werden, sind in der Gewalttäterdatei „rechts“ erfasst. b) Wie viele jener Neonazis, die wegen eines politisch motivierten Gewaltdeliktes gesucht werden, sind in der Gewalttäterdatei „rechts“ erfasst? Zwei der 14 Personen, die durch die datenbesitzenden Stellen aufgrund polizeilicher Erkenntnisse dem Phänomenbereich PMK -rechts- zugeordnet wurden und wegen eines politisch motivierten Gewaltdeliktes gesucht werden, sind in der Gewalttäterdatei „rechts“ erfasst. c) An welche Behörden von EU- und Drittstaaten bzw. internationale Agenturen (bitte genau aufschlüsseln) wurden Datensätze über wie viele gesuchte Personen weitergegeben? d) Wie viele der gesuchten Personen werden mit europäischem bzw. internationalem Haftbefehl gesucht? e) Wie viele der gesuchten Personen sind im SIS ausgeschrieben? Die Fragen 6c bis 6e werden aufgrund des inhaltlichen Zusammenhangs gemeinsam beantwortet. Fünf Personen, die durch die datenbesitzenden Stellen aufgrund polizeilicher Erkenntnisse dem Phänomenbereich PMK -rechts- zugeordnet wurden, werden aufgrund eines Europäischen Haftbefehls gesucht. Alle fünf Personen sind demnach im SIS II ausgeschrieben. Hierbei handelt es sich ausschließlich um Ausschreibungen anderer Schengenstaaten. Durch die Bundesregierung werden keine Auskünfte zu den in Rede stehenden Haftbefehlen erteilt, da diese möglicherweise Rückschlüsse auf den zugrunde liegenden Sachverhalt und damit die Person zulassen , da hierdurch ggf. der Fahndungszweck gefährdet werden könnte. Daher wäre in jedem Einzelfall die Einbindung der sachleitenden Staatsanwaltschaft (Vollstreckungsbehörde gemäß § 451 StPO und § 4 StVollstrO) und/oder der für die Ausstellung des Haftbefehls zuständigen Justizbehörde zwingend erforderlich . Vorabfassung - w ird durch die lektorierte Version ersetzt. Drucksache 18/10584 – 8 – Deutscher Bundestag – 18. Wahlperiode 7. Wie erklärt es sich, dass mit Stand vom 22. März 2016 lediglich 10 der gesuchten Personen in der Gewalttäterdatei „rechts“ gespeichert waren, obwohl bei 93 Personen dem Haftbefehl ein Gewaltdelikt zugrunde lag und 12 Personen wegen eines politisch motivierten Gewaltdeliktes gesucht worden waren (vgl. die Antwort der Bundesregierung zu den Fragen 1c und 6 auf Bundestagsdrucksache 18/8796)? Es ist darauf hinzuweisen, dass (abweichend von der Fragestellung) nicht zwölf, sondern elf der 93 Personen zum Erhebungsstichtag 22. März. 2016 wegen eines politisch motivierten Gewaltdeliktes gesucht wurden. Im Übrigen ist die Speicherung in der Gewalttäterdatei „rechts“ eine Einzelfallentscheidung der zuständigen datenbesitzenden Behörde. Hierzu kann die Bundesregierung keine Aussagen treffen. 8. Welche weiteren Schlussfolgerungen zieht die Bundesregierung aus der Entwicklung der Zahl mit Haftbefehl gesuchter Neonazis und der Beschäftigung der Sicherheitsbehörden mit der Problematik? Die seit Ende des Jahres 2012 durch das BKA in einem Halbjahresrhythmus durchgeführte Erhebung der offenen Haftbefehle politisch motivierter Straftäter in allen (Phänomen-)Bereichen der PMK ermöglicht es den Sicherheitsbehörden im Bund und in den Ländern, eine als bedeutsam einzustufende Personengruppe anhand eines dreistufigen Priorisierungsmodells zu bewerten, um gezielt und erfolgreich Maßnahmen zu initiieren. Für den Phänomenbereich PMK -rechts- erfolgt die Erhebung bereits seit Ende 2011. Zweck der halbjährlich durchgeführten Erhebung ist es, den Sicherheitsbehörden im Bund und in den Ländern eine zum jeweiligen Stichtag aktuelle Übersicht von Grundinformationen zu Fahndungen nach Personen, die mindestens den Status eines Verdächtigen im Bereich der PMK haben und zu denen ein offener Haftbefehl besteht, zur Verfügung zu stellen. Bei dem Ergebnis der Erhebung der offenen Haftbefehle politisch motivierter Straftäter handelt es sich um eine Momentaufnahme zum jeweiligen Stichtag. Im Zeitraum zwischen den Erhebungsstichtagen erlassene Haftbefehle, die zum Stichtag bereits vollstreckt sind oder sich anderweitig erledigt haben sind nicht Bestandteil der Erhebung. Durch den kontinuierlichen bundesweiten Informationsaustausch im GETZ-R ist eine Verbesserung der (polizeilichen) Erkenntnislage zu verzeichnen. Ergänzend wird auf die Antwort zu Frage 4b. verwiesen. Vorabfassung - w ird durch die lektorierte Version ersetzt. Deutscher Bundestag – 18. Wahlperiode – 9 – Drucksache 18/10584 Anlage 1 – Antwort zu Frage 1d. Der nachfolgenden Tabelle sind die zum Stichtag 10. Oktober 2016 in den polizeilichen Informationssystemen ausgeschriebenen Haftbefehle zu Personen zu entnehmen, die mindestens den Status eines Verdächtigen im Bereich der PMK haben und die aufgrund polizeilicher Erkenntnisse durch die datenbesitzenden Stellen dem Phänomenbereich PMK -rechts- zugeordnet wurden. Bei dem Ergebnis der Erhebung der offenen Haftbefehle politisch motivierter Straftäter handelt es sich um eine Momentaufnahme zum jeweiligen Stichtag. Im Zeitraum zwischen den Erhebungsstichtagen erlassene Haftbefehle können zum Stichtag bereits vollstreckt sein oder sich anderweitig erledigt haben und sind demnach nicht Bestandteil der Erhebung. Haftbefehle ausländischer Behörden (SIS II/Interpol-Rotecken) müssen gemäß den Vorgaben der Bund-Länder-Arbeitsgruppe „Offene Haftbefehle II“ bezüglich des dem Haftbefehl zugrunde liegenden Delikts nicht bewertet werden . lfd. Nr. Grund des Haftbefehls dem Haftbefehl zugrunde liegendes Delikt Delikt politisch motiviert Gewaltdelikt 1 Strafvollstreckung § 223 StGB ja ja 2 Strafvollstreckung § 185 StGB nein nein 3 Sicherung des Strafverfahrens § 246 StGB nein nein 4 Strafvollstreckung § 250 StGB nein ja 5 Strafvollstreckung § 303 StGB nein nein 6 Strafvollstreckung § 126 StGB unbekannt nein 7 Strafvollstreckung § 111 StGB unbekannt nein 8 Strafvollstreckung § 153 StGB unbekannt nein 9 Strafvollstreckung § 223 StGB nein ja 10 Strafvollstreckung § 29 BtMG nein nein 11 Strafvollstreckung OWiG, Verkehrsdelikt unbekannt nein 12 Strafvollstreckung § 244 StGB nein ja 13 Strafvollstreckung § 223 StGB nein ja 14 Strafvollstreckung § 242 StGB nein nein 15 Strafvollstreckung § 242 StGB nein nein 16 Strafvollstreckung § 248a StGB nein nein 17 Strafvollstreckung § 265a StGB nein nein 18 Strafvollstreckung § 243 StGB nein nein 19 Strafvollstreckung § 86a StGB ja nein 20 Sicherung des Strafverfahrens § 21 StVG nein nein 21 Strafvollstreckung § 86a StGB ja nein 22 Strafvollstreckung § 21 StVG nein nein 23 Strafvollstreckung OWiG ja nein 24 Strafvollstreckung § 242 StGB nein nein 25 Strafvollstreckung § 21 StVG nein nein Vorabfassung - w ird durch die lektorierte Version ersetzt. Drucksache 18/10584 – 10 – Deutscher Bundestag – 18. Wahlperiode lfd. Nr. Grund des Haftbefehls dem Haftbefehl zugrunde liegendes Delikt Delikt politisch motiviert Gewaltdelikt 26 Sicherung des Strafverfahrens § 249 StGB nein ja 27 Sicherung des Strafverfahrens § 263 StGB nein nein 28 Sicherung des Strafverfahrens § 242 StGB nein nein 29 Strafvollstreckung § 263 StGB nein nein 30 Strafvollstreckung § 86a StGB ja nein 31 SIS II/Interpol-Rotecke Haftbefehl ausländischer Behörden - Delikt unbekannt 32 SIS II/Interpol-Rotecke Haftbefehl ausländischer Behörden - Delikt unbekannt 33 Strafvollstreckung § 241 StGB ja nein 34 Strafvollstreckung § 224 StGB nein ja 35 Strafvollstreckung § 265a StGB nein nein 36 Strafvollstreckung AufenthG nein nein 37 Strafvollstreckung § 223 StGB nein ja 38 Strafvollstreckung VersG ja nein 39 Strafvollstreckung § 242 StGB nein nein 40 Strafvollstreckung § 265a StGB nein nein 41 Strafvollstreckung § 242 StGB nein nein 42 Strafvollstreckung § 243 StGB nein nein 43 Strafvollstreckung § 86a StGB ja nein 44 Strafvollstreckung § 265a StGB nein nein 45 Sicherung des Strafverfahrens § 224 StGB ja ja 46 Strafvollstreckung § 223 StGB nein ja 47 Strafvollstreckung § 224 StGB nein ja 48 Strafvollstreckung § 255 StGB nein ja 49 Strafvollstreckung § 263 StGB nein nein 50 Strafvollstreckung § 223 StGB nein ja 51 Strafvollstreckung § 249 StGB nein ja 52 Strafvollstreckung § 293 StGB nein nein 53 Strafvollstreckung § 242 StGB nein nein 54 Strafvollstreckung § 242 StGB nein nein 55 Strafvollstreckung BtMG nein nein 56 Strafvollstreckung § 370 AO Steuerhinterziehung nein nein 57 Sicherung des Strafverfahrens § 224 StGB ja ja 58 Strafvollstreckung § 265a StGB nein nein 59 Strafvollstreckung § 265a StGB nein nein 60 Strafvollstreckung § 242 StGB nein nein 61 Strafvollstreckung § 263 StGB nein nein Vorabfassung - w ird durch die lektorierte Version ersetzt. Deutscher Bundestag – 18. Wahlperiode – 11 – Drucksache 18/10584 lfd. Nr. Grund des Haftbefehls dem Haftbefehl zugrunde liegendes Delikt Delikt politisch motiviert Gewaltdelikt 62 Strafvollstreckung § 113 StGB nein ja 63 Sicherung des Strafverfahrens § 130 StGB ja nein 64 Strafvollstreckung § 145d StGB nein nein 65 Strafvollstreckung § 243 StGB nein nein 66 Sicherung des Strafverfahrens § 224 StGB ja ja 67 Strafvollstreckung § 86a StGB ja nein 68 Strafvollstreckung § 244 StGB nein nein 69 Strafvollstreckung § 86a StGB ja nein 70 Strafvollstreckung § 242 StGB nein nein 71 Strafvollstreckung § 242 StGB nein nein 72 Strafvollstreckung § 242 StGB nein nein 73 Strafvollstreckung § 130 StGB ja nein 74 Strafvollstreckung § 241 StGB nein nein 75 Strafvollstreckung § 242 StGB nein nein 76 Strafvollstreckung § 242 StGB nein nein 77 Strafvollstreckung § 86a StGB ja nein 78 Sicherung des Strafverfahrens § 130 StGB ja nein 79 Strafvollstreckung § 223 StGB nein ja 80 Strafvollstreckung § 246 StGB nein nein 81 Strafvollstreckung § 267 StGB nein nein 82 Strafvollstreckung § 263 StGB nein nein 83 Strafvollstreckung § 242 StGB nein nein 84 Strafvollstreckung §§ 2 StVG, 21 I Ziffer 1 StVG nein nein 85 Strafvollstreckung § 265a StGB nein nein 86 Strafvollstreckung § 185 StGB nein nein 87 Strafvollstreckung § 242 StGB nein nein 88 Strafvollstreckung § 265a StGB nein nein 89 Strafvollstreckung § 130 StGB ja nein 90 Strafvollstreckung § 86a StGB ja nein 91 Strafvollstreckung § 265a StGB nein nein 92 Sicherung des Strafverfahrens § 263 StGB nein nein 93 Sicherung des Strafverfahrens § 130 StGB ja nein 94 Sicherung des Strafverfahrens § 113 StGB ja ja 95 Strafvollstreckung § 265a StGB nein nein 96 Strafvollstreckung § 185 StGB nein nein 97 Strafvollstreckung § 223 StGB nein ja 98 Strafvollstreckung § 223 StGB nein ja Vorabfassung - w ird durch die lektorierte Version ersetzt. Drucksache 18/10584 – 12 – Deutscher Bundestag – 18. Wahlperiode lfd. Nr. Grund des Haftbefehls dem Haftbefehl zugrunde liegendes Delikt Delikt politisch motiviert Gewaltdelikt 99 Strafvollstreckung § 265a StGB nein nein 100 Sicherung des Strafverfahrens § 265a StGB nein nein 101 Strafvollstreckung § 265a StGB nein nein 102 Strafvollstreckung § 265a StGB nein nein 103 Strafvollstreckung § 265a StGB nein nein 104 Strafvollstreckung § 123 StGB nein nein 105 Strafvollstreckung § 265a StGB nein nein 106 Strafvollstreckung § 242 StGB nein nein 107 Strafvollstreckung § 265a StGB nein nein 108 Strafvollstreckung § 265a StGB nein nein 109 Strafvollstreckung § 303 StGB unbekannt nein 110 Strafvollstreckung § 265a StGB nein nein 111 Strafvollstreckung § 265a StGB nein nein 112 Strafvollstreckung § 265a StGB nein nein 113 Strafvollstreckung § 223 StGB ja ja 114 Strafvollstreckung § 241 StGB unbekannt nein 115 Strafvollstreckung § 242 StGB nein nein 116 Strafvollstreckung § 265a StGB nein nein 117 Strafvollstreckung § 224 StGB nein ja 118 Strafvollstreckung § 265a StGB nein nein 119 Strafvollstreckung § 265a StGB nein nein 120 Strafvollstreckung § 95 AufenthG nein nein 121 Sicherung des Strafverfahrens § 242 StGB nein nein 122 Strafvollstreckung § 126 StGB nein nein 123 Strafvollstreckung § 242 StGB nein nein 124 Strafvollstreckung § 113 StGB nein ja 125 Strafvollstreckung § 212 StGB nein ja 126 Sicherung des Strafverfahrens UrhRG nein nein 127 Strafvollstreckung § 263 StGB nein nein 128 Sicherung des Strafverfahrens § 253 StGB nein ja 129 Strafvollstreckung § 261 StGB nein nein 130 Sicherung des Strafverfahrens § 29a BtMG nein nein 131 Strafvollstreckung § 246 StGB nein nein 132 Strafvollstreckung § 123 StGB nein nein 133 Strafvollstreckung § 242 StGB nein nein 134 Strafvollstreckung § 263 StGB nein nein 135 Strafvollstreckung § 224 StGB ja ja Vorabfassung - w ird durch die lektorierte Version ersetzt. Deutscher Bundestag – 18. Wahlperiode – 13 – Drucksache 18/10584 lfd. Nr. Grund des Haftbefehls dem Haftbefehl zugrunde liegendes Delikt Delikt politisch motiviert Gewaltdelikt 136 Strafvollstreckung § 185 StGB ja nein 137 Strafvollstreckung § 86a StGB ja nein 138 Strafvollstreckung § 185 StGB nein nein 139 Strafvollstreckung § 185 StGB nein nein 140 Strafvollstreckung § 152a StGB nein nein 141 Strafvollstreckung § 185 StGB nein nein 142 Strafvollstreckung § 224 StGB nein ja 143 Strafvollstreckung § 242 StGB nein nein 144 Strafvollstreckung § 86a StGB ja nein 145 Strafvollstreckung § 185 StGB nein nein 146 Strafvollstreckung § 224 StGB nein ja 147 Strafvollstreckung § 185 StGB nein nein 148 Strafvollstreckung StVG nein nein 149 Strafvollstreckung § 130 StGB ja nein 150 Strafvollstreckung § 21 StVG nein nein 151 Strafvollstreckung § 21 StVG nein nein 152 Sicherung des Strafverfahrens § 224 StGB nein ja 153 Strafvollstreckung § 316 StGB nein nein 154 Strafvollstreckung § 263 StGB nein nein 155 Strafvollstreckung § 263 StGB nein nein 156 Strafvollstreckung OWiG nein nein 157 Strafvollstreckung § 130 StGB ja nein 158 Strafvollstreckung § 185 StGB nein nein 159 SIS II/Interpol-Rotecke Haftbefehl ausländischer Behörden - Delikt unbekannt 160 Sicherung des Strafverfahrens § 242 StGB nein nein 161 Sicherung des Strafverfahrens § 21 StVG nein nein 162 Sicherung des Strafverfahrens § 21 StVG nein nein 163 Sicherung des Strafverfahrens § 250 StGB nein ja 164 Sicherung des Strafverfahrens § 130 StGB ja nein 165 Strafvollstreckung § 21 StVG nein nein 166 Sicherung des Strafverfahrens § 263 StGB nein nein 167 Sicherung des Strafverfahrens § 267 StGB nein nein 168 Strafvollstreckung § 243 StGB nein nein 169 Sicherung des Strafverfahrens § 316 StGB nein nein 170 Strafvollstreckung § 316 StGB nein nein 171 Strafvollstreckung § 29 BtMG nein nein Vorabfassung - w ird durch die lektorierte Version ersetzt. Drucksache 18/10584 – 14 – Deutscher Bundestag – 18. Wahlperiode lfd. Nr. Grund des Haftbefehls dem Haftbefehl zugrunde liegendes Delikt Delikt politisch motiviert Gewaltdelikt 172 Strafvollstreckung § 224 StGB nein ja 173 Strafvollstreckung § 263 StGB nein nein 174 Strafvollstreckung § 263 StGB nein nein 175 Sicherung des Strafverfahrens § 303 StGB nein nein 176 Strafvollstreckung § 242 StGB nein nein 177 Strafvollstreckung § 224 StGB nein ja 178 Sicherung des Strafverfahrens §§ 113, 223 StGB nein ja 179 Sicherung des Strafverfahrens § 29 BtMG nein nein 180 Strafvollstreckung § 21 StVG nein nein 181 Sicherung des Strafverfahrens § 145a StGB nein nein 182 Strafvollstreckung PflVersG nein nein 183 Sicherung des Strafverfahrens § 170 StGB nein nein 184 Strafvollstreckung § 145d StGB nein nein 185 § 456a StPO § 211 StGB nein ja 186 Strafvollstreckung § 267 StGB nein nein 187 Strafvollstreckung § 223 StGB nein ja 188 Strafvollstreckung § 265a StGB nein nein 189 Strafvollstreckung § 246 StGB nein nein 190 Strafvollstreckung § 223 StGB nein ja 191 Strafvollstreckung § 242 StGB nein nein 192 Strafvollstreckung § 86a StGB ja nein 193 Strafvollstreckung § 185 StGB nein nein 194 Strafvollstreckung § 224 StGB nein ja 195 Sicherung des Strafverfahrens § 223 StGB nein ja 196 Strafvollstreckung § 246 StGB nein nein 197 Strafvollstreckung § 258 StGB nein nein 198 § 456a StPO § 242 StGB nein nein 199 Strafvollstreckung § 86a StGB ja nein 200 Strafvollstreckung § 223 StGB nein ja 201 Strafvollstreckung § 242 StGB nein nein 202 § 456a StPO § 223 StGB nein ja 203 Strafvollstreckung § 86a StGB ja nein 204 Strafvollstreckung § 86a StGB ja nein 205 Strafvollstreckung WaffG nein nein 206 Strafvollstreckung § 185 StGB nein nein 207 Strafvollstreckung § 242 StGB nein nein 208 Strafvollstreckung § 86a StGB ja nein Vorabfassung - w ird durch die lektorierte Version ersetzt. Deutscher Bundestag – 18. Wahlperiode – 15 – Drucksache 18/10584 lfd. Nr. Grund des Haftbefehls dem Haftbefehl zugrunde liegendes Delikt Delikt politisch motiviert Gewaltdelikt 209 Strafvollstreckung § 86a StGB ja nein 210 Strafvollstreckung § 86a StGB ja nein 211 Strafvollstreckung § 86a StGB ja nein 212 Strafvollstreckung § 86a StGB ja nein 213 Sicherung des Strafverfahrens § 242 StGB nein nein 214 Sicherung des Strafverfahrens § 211 StGB nein ja 215 Sicherung des Strafverfahrens § 243 StGB nein nein 216 Strafvollstreckung § 86a StGB ja nein 217 Strafvollstreckung § 86a StGB ja nein 218 Strafvollstreckung § 86a StGB ja nein 219 Strafvollstreckung § 86a StGB ja nein 220 Strafvollstreckung § 86a StGB ja nein 221 Sicherung des Strafverfahrens § 243 StGB nein nein 222 Sicherung des Strafverfahrens § 243 StGB nein nein 223 Strafvollstreckung § 243 StGB nein nein 224 Sicherung des Strafverfahrens § 224 StGB nein ja 225 Strafvollstreckung § 240 StGB nein nein 226 Strafvollstreckung § 86a StGB ja nein 227 Strafvollstreckung § 86a StGB ja nein 228 Strafvollstreckung § 86a StGB ja nein 229 Sicherung des Strafverfahrens § 224 StGB nein ja 230 Sicherung des Strafverfahrens § 265a StGB nein nein 231 Sicherung des Strafverfahrens §§ 223 StGB, 230 StGB, 241 StGB, 185 StGB nein ja 232 Strafvollstreckung § 223 StGB nein ja 233 Sicherung des Strafverfahrens § 224 StGB nein ja 234 Sicherung des Strafverfahrens § 224 StGB nein ja 235 Sicherung des Strafverfahrens § 224 StGB nein ja 236 Strafvollstreckung § 244 StGB nein nein 237 Sicherung des Strafverfahrens § 244 StGB nein nein 238 Sicherung des Strafverfahrens § 242 StGB nein nein 239 Strafvollstreckung § 185 StGB nein nein 240 Unterbringung § 243 StGB nein nein 241 Strafvollstreckung § 224 StGB nein ja 242 Strafvollstreckung § 242 StGB nein nein 243 Sicherung des Strafverfahrens § 255 StGB nein ja 244 SIS II/Interpol-Rotecke Haftbefehl ausländischer Behörden - Delikt unbekannt Vorabfassung - w ird durch die lektorierte Version ersetzt. Drucksache 18/10584 – 16 – Deutscher Bundestag – 18. Wahlperiode lfd. Nr. Grund des Haftbefehls dem Haftbefehl zugrunde liegendes Delikt Delikt politisch motiviert Gewaltdelikt 245 Strafvollstreckung § 303 StGB unbekannt nein 246 Strafvollstreckung § 86 a StGB ja nein 247 Strafvollstreckung § 130 StGB ja nein 248 Strafvollstreckung BtMG nein nein 249 Strafvollstreckung § 250 StGB nein ja 250 Strafvollstreckung § 265a StGB nein nein 251 Strafvollstreckung § 265a StGB nein nein 252 Strafvollstreckung § 303 StGB ja nein 253 Strafvollstreckung § 86 Abs. 1 StGB nein nein 254 Strafvollstreckung § 21 StVG nein nein 255 Sicherung des Strafverfahrens § 263 StGB ja nein 256 Sicherung des Strafverfahrens § 263 StGB nein nein 257 § 456a StPO § 212 StGB nein ja 258 Sicherung des Strafverfahrens § 263a StGB nein nein 259 Strafvollstreckung § 265a StGB nein nein 260 Strafvollstreckung § 145 StGB nein nein 261 Strafvollstreckung § 223 StGB nein ja 262 Strafvollstreckung § 242 StGB nein nein 263 Strafvollstreckung § 223 StGB nein ja 264 Strafvollstreckung § 21 StVG nein nein 265 Sicherung des Strafverfahrens § 224 StGB nein ja 266 Strafvollstreckung § 86a StGB ja nein 267 Strafvollstreckung § 243 StGB nein nein 268 Strafvollstreckung § 242 StGB nein nein 269 Strafvollstreckung § 265a StGB nein nein 270 Sicherung des Strafverfahrens § 263 StGB nein nein 271 Strafvollstreckung § 223 StGB nein ja 272 Strafvollstreckung § 29 BtMG nein nein 273 Strafvollstreckung § 243 StGB nein nein 274 Strafvollstreckung § 244 StGB nein nein 275 Strafvollstreckung § 223 StGB ja ja 276 Strafvollstreckung § 224 StGB nein ja 277 Strafvollstreckung § 242 StGB nein nein 278 Strafvollstreckung § 29 BtMG nein nein 279 Strafvollstreckung § 304 StGB nein nein 280 Strafvollstreckung § 224 StGB ja ja 281 Strafvollstreckung § 223 StGB nein ja Vorabfassung - w ird durch die lektorierte Version ersetzt. Deutscher Bundestag – 18. Wahlperiode – 17 – Drucksache 18/10584 lfd. Nr. Grund des Haftbefehls dem Haftbefehl zugrunde liegendes Delikt Delikt politisch motiviert Gewaltdelikt 282 Strafvollstreckung § 265a StGB nein nein 283 Strafvollstreckung § 224 StGB nein ja 284 Strafvollstreckung § 265a StGB nein nein 285 Strafvollstreckung § 223 StGB nein ja 286 Strafvollstreckung § 86a StGB ja nein 287 Strafvollstreckung § 316 StGB nein nein 288 Strafvollstreckung § 242 StGB nein nein 289 Strafvollstreckung §§ 113, 223 StGB nein ja 290 Strafvollstreckung OWiG nein nein 291 Strafvollstreckung § 224 StGB unbekannt ja 292 Strafvollstreckung § 242 StGB unbekannt nein 293 Strafvollstreckung § 223 StGB unbekannt ja 294 Strafvollstreckung § 6 Abs. 1 PflVG nein nein 295 Strafvollstreckung § 6 Abs. 1 PflVG nein nein 296 Strafvollstreckung §§ 303 StGB, 185 StGB nein nein 297 Strafvollstreckung § 243 StGB nein nein 298 Strafvollstreckung § 223 StGB nein ja 299 Strafvollstreckung § 29 BtMG nein nein 300 Strafvollstreckung § 224 StGB nein ja 301 Strafvollstreckung WaffG nein nein 302 Strafvollstreckung § 265a StGB unbekannt nein 303 Strafvollstreckung § 255 StGB nein ja 304 Strafvollstreckung § 242 StGB nein nein 305 Strafvollstreckung § 263 Abs. 1 StGB nein nein 306 Strafvollstreckung OWiG nein nein 307 Strafvollstreckung § 265a StGB nein nein 308 Strafvollstreckung §§ 1, 29 BtMG nein nein 309 Strafvollstreckung § 130 StGB ja nein 310 Strafvollstreckung § 223 StGB, § 52 (1) WaffG nein ja 311 Strafvollstreckung § 303 StGB nein nein 312 Strafvollstreckung § 263 Abs. 1 StGB nein nein 313 Strafvollstreckung § 263 Abs. 1 StGB nein nein 314 Strafvollstreckung § 21 StVG nein nein 315 Strafvollstreckung § 263 StGB nein nein 316 Strafvollstreckung § 185 StGB ja nein 317 Sicherung des Strafverfahrens § 242 StGB nein nein 318 Strafvollstreckung § 242 StGB nein nein Vorabfassung - w ird durch die lektorierte Version ersetzt. Drucksache 18/10584 – 18 – Deutscher Bundestag – 18. Wahlperiode lfd. Nr. Grund des Haftbefehls dem Haftbefehl zugrunde liegendes Delikt Delikt politisch motiviert Gewaltdelikt 319 Strafvollstreckung § 123 StGB nein nein 320 Strafvollstreckung § 243 StGB nein nein 321 Strafvollstreckung § 242 StGB nein nein 322 Strafvollstreckung § 316 StGB nein nein 323 Strafvollstreckung § 316 StGB nein nein 324 § 456a StPO §§ 224, 226 StGB nein ja 325 Strafvollstreckung § 263 StGB nein nein 326 Strafvollstreckung § 316 StGB nein nein 327 Strafvollstreckung §§ 113, 185 StGB nein ja 328 Strafvollstreckung VersG ja nein 329 Strafvollstreckung § 263 StGB nein nein 330 Strafvollstreckung OWIG nein nein 331 Strafvollstreckung OWIG nein nein 332 Strafvollstreckung § 86a StGB ja nein 333 Strafvollstreckung § 263 StGB nein nein 334 Strafvollstreckung § 242 StGB nein nein 335 Strafvollstreckung § 242 StGB nein nein 336 Strafvollstreckung § 130 StGB ja nein 337 Strafvollstreckung § 266a StGB nein nein 338 Sicherung des Strafverfahrens § 185 StGB nein nein 339 Strafvollstreckung § 86a StGB ja nein 340 Strafvollstreckung § 177 StGB nein ja 341 Strafvollstreckung § 242 StGB nein nein 342 Strafvollstreckung §§ 224, 303 StGB nein ja 343 Strafvollstreckung § 316 StGB, § 21 StVG nein nein 344 Strafvollstreckung § 185 StGB nein nein 345 Strafvollstreckung § 224 StGB nein ja 346 Strafvollstreckung § 224 StGB nein ja 347 Strafvollstreckung § 145 StGB nein nein 348 Strafvollstreckung VersG ja nein 349 Strafvollstreckung § 242 StGB nein nein 350 Strafvollstreckung § 263 StGB nein nein 351 Strafvollstreckung StVG nein nein 352 Sicherung des Strafverfahrens § 263 StGB nein nein 353 Strafvollstreckung §§ 223, 230 StGB nein ja 354 Strafvollstreckung BtMG nein nein Vorabfassung - w ird durch die lektorierte Version ersetzt. Deutscher Bundestag – 18. Wahlperiode – 19 – Drucksache 18/10584 lfd. Nr. Grund des Haftbefehls dem Haftbefehl zugrunde liegendes Delikt Delikt politisch motiviert Gewaltdelikt 355 Sicherung des Strafverfahrens § 224 StGB nein ja 356 Strafvollstreckung § 255 StGB nein ja 357 Strafvollstreckung § 240 StGB nein nein 358 Strafvollstreckung § 263 StGB nein nein 359 Strafvollstreckung § 125 StGB ja ja 360 Strafvollstreckung § 242 StGB nein nein 361 Strafvollstreckung § 242 StGB nein nein 362 Sicherung des Strafverfahrens § 243 StGB nein nein 363 Strafvollstreckung §§ 303, 240, 185 StGB nein nein 364 Sicherung des Strafverfahrens §§ 240, 241, 263 StGB nein nein 365 Strafvollstreckung §§ 223, 185, 113, 86a StGB ja ja 366 Strafvollstreckung § 113 StGB nein ja 367 Strafvollstreckung § 223, 240 StGB nein ja 368 Strafvollstreckung § 263 StGB nein nein 369 Sicherung des Strafverfahrens BtMG nein nein 370 Strafvollstreckung BtMG nein nein 371 Sicherung des Strafverfahrens § 263 StGB nein nein 372 Strafvollstreckung § 223 StGB nein ja 373 Strafvollstreckung § 263 StGB nein nein 374 Strafvollstreckung StVG nein nein 375 Strafvollstreckung § 263 StGB nein nein 376 Sicherung des Strafverfahrens § 86a StGB ja nein 377 Strafvollstreckung § 86a StGB ja nein 378 Strafvollstreckung § 253 StGB nein ja 379 Strafvollstreckung § 253 StGB nein ja 380 Strafvollstreckung § 263a StGB nein nein 381 Strafvollstreckung § 86a StGB ja nein 382 Strafvollstreckung PflichtVersG nein nein 383 Strafvollstreckung § 263 StGB nein nein 384 Strafvollstreckung § 224 StGB nein ja 385 Strafvollstreckung § 258 StGB nein nein 386 Strafvollstreckung § 223 StGB nein ja 387 Strafvollstreckung § 96 ff OWiG nein nein 388 Strafvollstreckung StVG nein nein 389 Strafvollstreckung § 263 StGB nein nein 390 Strafvollstreckung §§ 243, 242, 265a StGB nein nein 391 Strafvollstreckung BtMG nein nein Vorabfassung - w ird durch die lektorierte Version ersetzt. Drucksache 18/10584 – 20 – Deutscher Bundestag – 18. Wahlperiode lfd. Nr. Grund des Haftbefehls dem Haftbefehl zugrunde liegendes Delikt Delikt politisch motiviert Gewaltdelikt 392 Strafvollstreckung § 113 StGB nein ja 393 Strafvollstreckung § 263 StGB nein nein 394 Sicherung des Strafverfahrens § 263a StGB nein nein 395 Strafvollstreckung § 265a StGB nein nein 396 Strafvollstreckung StVG nein nein 397 Strafvollstreckung § 185 StGB nein nein 398 Strafvollstreckung §§ 185, 241 StGB nein nein 399 Sicherung des Strafverfahrens § 250 StGB nein ja 400 Strafvollstreckung § 113 StGB nein ja 401 Strafvollstreckung §§ 224, 303 StGB nein ja 402 Strafvollstreckung § 242 StGB ja nein 403 Strafvollstreckung § 113 StGB nein ja 404 Strafvollstreckung § 265a StGB nein nein 405 Sicherung des Strafverfahrens § 130 StGB ja nein 406 Sicherung des Strafverfahrens § 242 StGB nein nein 407 Strafvollstreckung §§ 265a, 248a, 53 StGB nein nein 408 Strafvollstreckung BtMG nein nein 409 § 456a StPO § 244 StGB nein nein 410 § 456a StPO § 123 StGB nein nein 411 Strafvollstreckung § 265a StGB nein nein 412 Strafvollstreckung § 185 StGB ja nein 413 Strafvollstreckung WaffG nein nein 414 Strafvollstreckung § 223 StGB nein ja 415 Strafvollstreckung § 86a StGB ja nein 416 Strafvollstreckung § 263 StGB nein nein 417 Strafvollstreckung § 176 StGB nein nein 418 Strafvollstreckung § 242 StGB nein nein 419 Strafvollstreckung § 242 StGB nein nein 420 Strafvollstreckung § 242 StGB nein nein 421 Strafvollstreckung § 86a StGB ja nein 422 Strafvollstreckung § 265a StGB nein nein 423 Strafvollstreckung § 86a StGB ja nein 424 Strafvollstreckung § 263 StGB nein nein 425 Strafvollstreckung § 27 VersG ja nein 426 Strafvollstreckung BtMG nein nein 427 Strafvollstreckung § 185 StGB nein nein 428 Strafvollstreckung § 242 StGB nein nein Vorabfassung - w ird durch die lektorierte Version ersetzt. Deutscher Bundestag – 18. Wahlperiode – 21 – Drucksache 18/10584 lfd. Nr. Grund des Haftbefehls dem Haftbefehl zugrunde liegendes Delikt Delikt politisch motiviert Gewaltdelikt 429 Strafvollstreckung § 21 StVG nein nein 430 Strafvollstreckung § 316 StGB nein nein 431 Strafvollstreckung § 303 StGB nein nein 432 Strafvollstreckung § 185 StGB ja nein 433 Strafvollstreckung § 265a StGB nein nein 434 Strafvollstreckung § 265a StGB nein nein 435 Strafvollstreckung § 223 StGB ja ja 436 Strafvollstreckung BtMG nein nein 437 Strafvollstreckung § 265a StGB nein nein 438 Strafvollstreckung § 265a StGB nein nein 439 Sicherung des Strafverfahrens § 183 StGB nein nein 440 Strafvollstreckung § 242 StGB nein nein 441 Strafvollstreckung BtMG nein nein 442 Strafvollstreckung § 265a StGB nein nein 443 Strafvollstreckung WaffG ja nein 444 Strafvollstreckung § 86a StGB ja nein 445 Strafvollstreckung § 86a StGB ja nein 446 Strafvollstreckung § 223 StGB nein ja 447 Sicherung des Strafverfahrens § 238 StGB nein nein 448 Strafvollstreckung § 263 StGB nein nein 449 Sicherung des Strafverfahrens § 241 StGB nein nein 450 Strafvollstreckung § 242 StGB nein nein 451 Strafvollstreckung § 86a StGB ja nein 452 Strafvollstreckung §§ 194, 185, 86a StGB ja nein 453 Strafvollstreckung §§ 263, 185 StGB nein nein 454 Strafvollstreckung § 263 StGB nein nein 455 Strafvollstreckung § 265a StGB nein nein 456 Strafvollstreckung § 185 StGB nein nein 457 Strafvollstreckung BtMG nein nein 458 Sicherung des Strafverfahrens § 242 StGB nein nein 459 Strafvollstreckung § 242 StGB nein nein 460 Strafvollstreckung § 263 StGB nein nein 461 Strafvollstreckung § 265a StGB nein nein 462 § 456a StPO § 244a StGB nein nein 463 § 456a StPO § 243 StGB nein nein 464 SIS II/Interpol-Rotecke Haftbefehl ausländischer Behörden - Delikt unbekannt Vorabfassung - w ird durch die lektorierte Version ersetzt. Drucksache 18/10584 – 22 – Deutscher Bundestag – 18. Wahlperiode lfd. Nr. Grund des Haftbefehls dem Haftbefehl zugrunde liegendes Delikt Delikt politisch motiviert Gewaltdelikt 465 Strafvollstreckung § 21 StVG nein nein 466 Strafvollstreckung § 185 StGB nein nein 467 § 456a StPO § 243 StGB nein nein 468 Strafvollstreckung § 265a StGB nein nein 469 Strafvollstreckung § 242 StGB nein nein 470 Strafvollstreckung § 267 StGB nein nein 471 Strafvollstreckung § 123 StGB nein nein 472 Sicherung des Strafverfahrens §§ 123, 185, 240 StGB nein nein 473 Strafvollstreckung § 223 StGB nein ja 474 Strafvollstreckung OWG nein nein 475 Strafvollstreckung § 224 StGB nein ja 476 Strafvollstreckung § 224 StGB nein ja 477 Strafvollstreckung § 185 StGB nein nein 478 Strafvollstreckung § 185 StGB nein nein 479 Strafvollstreckung § 86a StGB ja nein 480 Strafvollstreckung § 224 StGB nein ja 481 Strafvollstreckung § 86a StGB ja nein 482 Strafvollstreckung § 6 PflVersG nein nein 483 Strafvollstreckung § 265a StGB nein nein 484 Strafvollstreckung § 265a StGB nein nein 485 Strafvollstreckung § 265a StGB nein nein 486 Strafvollstreckung § 86 a StGB ja nein 487 Strafvollstreckung § 229 StGB nein nein 488 Strafvollstreckung § 21 StVG nein nein 489 Strafvollstreckung § 29a BtMG nein nein 490 Strafvollstreckung § 29 BtMG nein nein 491 Strafvollstreckung § 316 StGB nein nein 492 Strafvollstreckung § 316 StGB nein nein 493 Strafvollstreckung OWiG nein nein 494 Strafvollstreckung § 21 StVG nein nein 495 Strafvollstreckung § 243 StGB nein nein 496 Strafvollstreckung § 265a StGB nein nein 497 Strafvollstreckung OWiG nein nein 498 Strafvollstreckung OWiG nein nein 499 Sicherung des Strafverfahrens § 252 StGB nein ja 500 Strafvollstreckung § 303 StGB nein nein 501 Strafvollstreckung § 224 StGB nein ja Vorabfassung - w ird durch die lektorierte Version ersetzt. Deutscher Bundestag – 18. Wahlperiode – 23 – Drucksache 18/10584 lfd. Nr. Grund des Haftbefehls dem Haftbefehl zugrunde liegendes Delikt Delikt politisch motiviert Gewaltdelikt 502 Strafvollstreckung OWiG nein nein 503 Strafvollstreckung § 250 StGB nein ja 504 Strafvollstreckung § 259 StGB nein nein 505 Strafvollstreckung § 225 StGB nein ja 506 Strafvollstreckung § 21 StVG nein nein 507 Strafvollstreckung § 185 StGB nein nein 508 Strafvollstreckung § 185 StGB nein nein 509 Sicherung des Strafverfahrens § 265a StGB nein nein 510 Strafvollstreckung § 263 StGB nein nein 511 Strafvollstreckung § 242 StGB nein nein 512 Strafvollstreckung § 249 StGB nein ja 513 Sicherung des Strafverfahrens § 223 StGB nein ja 514 Sicherung des Strafverfahrens § 243 StGB nein nein 515 Strafvollstreckung § 242 StGB nein nein 516 Strafvollstreckung § 316 StGB nein nein 517 Sicherung des Strafverfahrens § 176a StGB nein nein 518 Strafvollstreckung OWiG nein nein 519 Strafvollstreckung GmbHG nein nein 520 Strafvollstreckung § 185 StGB nein nein 521 Strafvollstreckung § 52 (3) WaffG nein nein 522 Strafvollstreckung § 315b StGB nein ja 523 Strafvollstreckung § 130 StGB ja nein 524 Strafvollstreckung § 242 StGB nein nein 525 Strafvollstreckung § 242 StGB nein nein 526 Sicherung des Strafverfahrens § 224 StGB nein ja 527 Strafvollstreckung § 224 StGB nein ja 528 Sicherung des Strafverfahrens § 224 StGB nein ja 529 Strafvollstreckung SprengG nein nein 530 Sicherung des Strafverfahrens § 303 StGB nein nein 531 Strafvollstreckung § 242 StGB nein nein 532 Sicherung des Strafverfahrens § 241 StGB nein nein 533 Strafvollstreckung OWiG nein nein 534 Sicherung des Strafverfahrens § 241 StGB nein nein 535 Strafvollstreckung § 316 StGB nein nein 536 Sicherung des Strafverfahrens § 255 StGB nein ja 537 Strafvollstreckung BtMG nein nein 538 Strafvollstreckung § 223 StGB nein ja Vorabfassung - w ird durch die lektorierte Version ersetzt. Drucksache 18/10584 – 24 – Deutscher Bundestag – 18. Wahlperiode lfd. Nr. Grund des Haftbefehls dem Haftbefehl zugrunde liegendes Delikt Delikt politisch motiviert Gewaltdelikt 539 Strafvollstreckung § 263 StGB nein nein 540 Strafvollstreckung § 113 StGB nein ja 541 Strafvollstreckung § 265a StGB nein nein 542 Strafvollstreckung § 267 StGB, PflVersG nein nein 543 Unterbringung § 242 StGB nein nein 544 Strafvollstreckung § 248c StGB nein nein 545 Strafvollstreckung § 255 StGB nein ja 546 Strafvollstreckung § 263 StGB nein nein 547 Strafvollstreckung OWiG nein nein 548 Strafvollstreckung OWiG nein nein 549 Strafvollstreckung OWiG nein nein 550 Strafvollstreckung OWiG nein nein 551 Strafvollstreckung OWiG nein nein 552 Strafvollstreckung OWiG nein nein 553 Strafvollstreckung BtMG nein nein 554 Strafvollstreckung OWiG nein nein 555 Strafvollstreckung WaffG nein nein 556 Strafvollstreckung § 263 StGB nein nein 557 Strafvollstreckung § 246 StGB nein nein 558 Strafvollstreckung § 86a StGB ja nein 559 Sicherung des Strafverfahrens § 223 StGB nein ja 560 Strafvollstreckung § 21 StVG nein nein 561 Strafvollstreckung § 242 StGB nein nein 562 Strafvollstreckung § 130 StGB ja nein 563 Strafvollstreckung StVG nein nein 564 Sicherung des Strafverfahrens § 223 StGB ja ja 565 Strafvollstreckung § 145a StGB nein nein 566 Strafvollstreckung § 243 StGB nein nein 567 Strafvollstreckung § 153 StGB nein nein 568 Strafvollstreckung § 21 StVG nein nein 569 Strafvollstreckung § 316 StGB nein nein 570 Sicherung des Strafverfahrens WaffG nein nein 571 Strafvollstreckung § 223 StGB nein ja 572 Strafvollstreckung § 90b StGB ja nein 573 Strafvollstreckung § 145a StGB nein nein 574 Sicherung des Strafverfahrens § 224 StGB nein ja 575 Strafvollstreckung § 223 StGB ja ja Vorabfassung - w ird durch die lektorierte Version ersetzt. Deutscher Bundestag – 18. Wahlperiode – 25 – Drucksache 18/10584 lfd. Nr. Grund des Haftbefehls dem Haftbefehl zugrunde liegendes Delikt Delikt politisch motiviert Gewaltdelikt 576 Strafvollstreckung § 21 StVG nein nein 577 Strafvollstreckung § 113 StGB nein ja 578 Strafvollstreckung BtMG nein nein 579 Strafvollstreckung § 242 StGB nein nein 580 Strafvollstreckung § 303 StGB nein nein 581 Strafvollstreckung OWiG nein nein 582 Strafvollstreckung VersG ja nein 583 Strafvollstreckung § 86a StGB ja nein 584 Strafvollstreckung § 86a StGB ja nein 585 Strafvollstreckung § 316 StGB nein nein 586 Strafvollstreckung § 242 StGB nein nein 587 Strafvollstreckung § 130 StGB ja nein 588 Strafvollstreckung § 86a StGB ja nein 589 Strafvollstreckung § 185 StGB ja nein 590 Strafvollstreckung OWiG nein nein 591 Sicherung des Strafverfahrens § 243 StGB nein nein 592 Strafvollstreckung OWiG nein nein 593 Strafvollstreckung BtMG nein nein 594 Strafvollstreckung OWiG nein nein 595 Strafvollstreckung § 263 StGB nein nein 596 Strafvollstreckung § 263 StGB nein nein 597 Strafvollstreckung § 263 StGB nein nein 598 Strafvollstreckung § 263 StGB nein nein Vorabfassung - w ird durch die lektorierte Version ersetzt. Satz: Satzweiss.com Print, Web, Software GmbH, Mainzer Straße 116, 66121 Saarbrücken, www.satzweiss.com Druck: Printsystem GmbH, Schafwäsche 1-3, 71296 Heimsheim, www.printsystem.de Vertrieb: Bundesanzeiger Verlag GmbH, Postfach 10 05 34, 50445 Köln, Telefon (02 21) 97 66 83 40, Fax (02 21) 97 66 83 44, www.betrifft-gesetze.de ISSN 0722-8333