Die Antwort wurde namens der Bundesregierung mit Schreiben des Bundesministeriums des Innern vom 6. Dezember 2016 übermittelt. Die Drucksache enthält zusätzlich – in kleinerer Schrifttype – den Fragetext. Deutscher Bundestag Drucksache 18/10591 18. Wahlperiode 08.12.2016 Antwort der Bundesregierung auf die Kleine Anfrage der Abgeordneten Andrej Hunko, Annette Groth, Heike Hänsel, weiterer Abgeordneter und der Fraktion DIE LINKE. – Drucksache 18/10386 – Anstrengungen des EU Internet Forums zur Entfernung von Internetinhalten und zum Zugang von Polizei und Geheimdiensten zu Verschlüsselung V o r b e m e r k u n g d e r F r a g e s t e l l e r Am 3. Dezember 2015 startete das „Forum der Internetdienstleister“ aus damals 21 Mitgliedstaaten der Europäischen Union, Europol, der Europäischen Kommission , dem Auswärtigen Dienst und mindestens sechs Internetanbietern (Anfrage zur schriftlichen Beantwortung an die Kommission vom 16. März 2016, E-002230-16). Ziel des „Forums“ ist die möglichst schnelle Beseitigung unliebsamer Internetinhalte und/oder deren Beobachtung. So soll erörtert werden, „welche Instrumente zur Bekämpfung terroristischer Propaganda im Internet und in den sozialen Medien eingesetzt werden können“. Das „Forum der Internetdienstleister “ soll außerdem „schwerpunktmäßig“ erörtern, welche weiteren Instrumente zur Bekämpfung terroristischer Propaganda im Internet und in den sozialen Medien eingesetzt werden können (Anfrage zur schriftlichen Beantwortung an die Kommission¸ Antwort vom 16. Juli 2015, E-006551/2015). Hierzu gehören auch „Herausforderungen“ in Bezug auf neue Verschlüsselungstechniken . Vertreter der Kommission und von Europol sind laut der Kommission zu Treffen in die USA gereist, um die Beziehungen „mit bereits an dem Forum beteiligten Internetunternehmen zu vertiefen, Kontakte zu weiteren Unternehmen zu knüpfen und sich deren Engagements für die Entwicklung und Umsetzung eines umfassenden Maßnahmenpakets im Rahmen des EU-Internetforums zu vergewissern “. Die Kommission will diese Bemühungen verstärken. Am 31. Mai 2016 stellte die Kommission einen Verhaltenskodex zur Bekämpfung illegaler Hetze im Internet vor, auf den sie sich zuvor mit Facebook, Microsoft, Twitter und YouTube geeinigt hat (Bundestagsdrucksache 18/8845). Am 8. Dezember 2016 soll ein weiteres Treffen des „Forums der Internetdienstleister “ stattfinden (www.statewatch.org/news/2016/nov/eu-council-CTCimplementation -a-t-strategy-13627-%20ADD-1-16.pdf). Der EU-Anti-Terrorismus -Koordinator fordert dort „zusätzliche Schritte“ der privaten Firmen, unter anderem durch die Errichtung einer gemeinsamen Meldeplattform für inkriminierte Inhalte („industry-wide Joint Referrals Platform“). Geplant ist die automatische Entfernung markierter Inhalte bereits beim Upload. Das Bundesmi- Vorabfassung - w ird durch die lektorierte Version ersetzt. Drucksache 18/10591 – 2 – Deutscher Bundestag – 18. Wahlperiode nisterium des Innern teilt die Ansicht, ein solcher Uploadfilter sei „bei den Unternehmen anzusiedeln“ (Bundestagsdrucksache 18/8845). Eine Software zur Entfernung extremistischer Inhalte beim Upload hat das internationale „Counter Extremism Project“ (CEP) vorgestellt (Pressemitteilung Counter Extremism Project vom 17. Juni 2016). Das Verfahren basiert auf PhotoDNA, einer Anwendung die von Microsoft ursprünglich für die Bekämpfung von Kinderpornografie entwickelt wurde. Möglich ist die Detektion von Video- und Audioinhalten . Die auch beim Bundeskriminalamt (BKA) „als Implementierung in forensischen Tools“ eingesetzte Software PhotoDNA (Bundestagsdrucksache 18/9267) nutzt Hash-Algorithmen, um von Bildinhalten einen „Fingerabdruck“ zu erstellen und inhaltsgleiche oder ähnliche Bilder wiederzuerkennen. Außer Microsoft haben bereits mehrere Internetdienstleister, darunter Facebook, Google, Youtube und Twitter, PhotoDNA auf ihren Servern installiert. Weiterhin unklar ist jedoch, wo die für einen Uploadfilter benötigte gemeinsame Datenbank mit Hashwerten von Dateien mit „extremistischen oder terroristischen Inhalten“ geführt würde und wer die zu entfernenden Dateien bestimmen soll (Bundestagsdrucksache 18/9267). Der EU-Anti-Terrorismus-Koordinator schlägt vor, Meldungen zu entsprechenden Inhalten könnten demnach durch vertrauenswürdige Hinweisgeber („trusted reporters“) erfolgen. Ihre Informationen zu bestimmten Inhalten sollten von den Anbietern auf ihren Webseiten veröffentlicht werden. Im Rahmen des Programms „Civil Society Empowerment“ will die Europäische Kommission eine gemeinsame, private Meldeplattform mit 10 Mio. Euro fördern (www.statewatch.org/news/2016/ nov/eu-council-implementaiton-anti-trrorismStrategy-13627-16.pdf). 1. Was ist der Bundesregierung darüber bekannt, welche Internetanbieter, welche Mitgliedstaaten und welche Einrichtungen der Europäischen Union sich derzeit am „EU Internet Forum“ beteiligen, und welche Teilnehmenden das Forum bereits verließen? Bei dem EU Internet Forum am 8. Dezember 2016 handelt es sich um eine Veranstaltung der Europäischen Kommission. Der Bundesregierung ist nicht bekannt , welche Internetanbieter und welche Einrichtungen der Europäischen Union von der Europäischen Kommission im Einzelnen zu dem Termin am 8. Dezember 2016 eingeladen wurden. Die Bundesregierung geht davon aus, dass alle Mitgliedstaaten von der Europäischen Kommission eingeladen wurden. Der Bundesregierung ist nicht bekannt, ob bzw. welche Teilnehmer das Forum bereits verlassen haben. Im Übrigen wird verwiesen auf die Antwort der Bundesregierung auf die Mündliche Frage des Abgeordneten Andrej Hunko, Plenarprotokoll 18/142, S. 13924, Anlage 16. a) Auf welche Weise und mit welchen Vorhaben sind der Ständige Ausschuss für die innere Sicherheit (COSI) und die inzwischen als Ratsarbeitsgruppe firmierende „Gruppe der Freunde der Präsidentschaft Cyber“ im „EU Internet Forum“ engagiert? Der Ständige Ausschuss für die innere Sicherheit (COSI) und die „Gruppe der Freunde der Präsidentschaft Cyber“ bzw. die Horizontale Ratsarbeitsgruppe Cyber werden von Europäischer Kommission und Präsidentschaft über die Aktivitäten des EU Internet Forums informiert. Eigene Vorhaben wurden nach Kenntnis der Bundesregierung durch die genannten Gremien bisher nicht in das EU Internet Forum eingebracht. Vorabfassung - w ird durch die lektorierte Version ersetzt. Deutscher Bundestag – 18. Wahlperiode – 3 – Drucksache 18/10591 b) Wer gehört der „Gruppe der Freunde der Präsidentschaft Cyber“ an? Die „Gruppe der Freunde der Präsidentschaft Cyber“ war ein Arbeitsgremium des Rates der Europäischen Union. Entsprechend gehörten alle Mitgliedstaaten der Europäischen Union dem Gremium an. 2. Welche Ergebnisse wurden zu den Themen erzielt, die laut dem EU-Anti- Terrorismuskoordinator darin bestanden, dass „gemeinsam mit der Branche die Möglichkeit einer automatisierten Erkennung ausgelotet werden [sollten ], um Entfernungen, die Kofinanzierung einschlägiger Initiativen und Lösungen für eine zeitnahe freiwillige Zusammenarbeit bei elektronischen Beweismitteln (Teilnehmer- und Transaktionsdaten) zu erleichtern“ (Ratsdokument 13627/16)? Nach Kenntnis der Bundesregierung ist vorgesehen, eine „gemeinsame Meldeplattform “ im Rahmen der Veranstaltung des EU Internet Forums am 8. Dezember 2016 vorzustellen. Im Rahmen der Kofinanzierung einschlägiger Initiativen hat die Kommission nach Kenntnis der Bundesregierung mitgeteilt, 10 Mio. Euro für entsprechende Initiativen bereitzustellen (siehe ergänzend auch Frage 9). Eine freiwillige Zusammenarbeit bei elektronischen Beweismitteln war nach Kenntnis der Bundesregierung bisher nicht Gegenstand der Gespräche im Rahmen des EU Internet Forums. a) Welche Reisen haben europäische Teilnehmende nach Kenntnis der Bundesregierung im Auftrag bzw. Zusammenhang des EU Internet Forums bereits zu Internetanbietern in den USA unternommen, und welche Firmen wurden dabei besucht? Der Bundesregierung ist eine Reise von Mitarbeitern der Kommission mit Vertretern von RAN, Europol und Syria Strategic Communication Advisory Team (SSCAT) in die Vereinigten Staaten in der ersten Jahreshälfte 2016 bekannt. Dabei wurden nach Kenntnis der Bundesregierung Gespräche mit Vertretern der Firmen Facebook, Twitter, Microsoft, Google, Cloudflare, ask.fm, Wordpress, Yahoo und Tumblr geführt. b) Was ist der Bundesregierung über Ziele und aufgesuchte Gesprächspartner einer entsprechenden Reise der Europäischen Kommission und Europol bekannt? Der Bundesregierung sind hierzu keine weiteren Einzelheiten bekannt. 3. Welche „Expertentreffen“ des EU Internet Forums haben nach Kenntnis der Bundesregierung bislang stattgefunden und wer nahm daran teil? Auf die Antwort der Bundesregierung zu Frage 12 der Kleinen Anfrage der Fraktion DIE LINKE. auf Bundestagsdrucksache 18/8845 wird verwiesen. Im Jahr 2016 fand darüber hinaus ein weiterer Termin mit Vertretern der Mitgliedstaaten, der Europäischen Kommission, des Rats, sowie Europol am 19. Oktober 2016 in Brüssel statt. Vorabfassung - w ird durch die lektorierte Version ersetzt. Drucksache 18/10591 – 4 – Deutscher Bundestag – 18. Wahlperiode 4. Welche Treffen des EU Internet Forums auf Ministerebene haben nach Kenntnis der Bundesregierung bislang stattgefunden, und wer nahm daran teil? Es fand bisher ein Treffen des „EU Internet Forums“ auf Ministerebene am 3. Dezember 2015 statt. Als Vertreter der Bundesregierung nahm der Ständige Vertreter der Bundesrepublik Deutschland bei der Europäischen Union an dem Treffen teil. 5. Welchen Inhalt hatten die bilateralen Gespräche, in denen „Vertreter des BKA sowie der Bundeszentrale für politische Bildung“ mit der britischen Research, Information and Communications Unit (RICU) „in Kontakt gestanden “ haben (Bundestagsdrucksache 18/9267)? Im bisher einzigen Treffen zwischen Mitarbeitern des SSCAT, die zum damaligen Zeitpunkt von RICU (Research, Information and Communications Unit) zu SSCAT abgestellt waren, und Mitarbeitern der Bundeszentrale für politische Bildung (BpB) sowie des Bundeskriminalamtes (BKA) fand ein Austausch zu den Einschätzungen bezüglich der Terrormiliz ISIS und ihrer Kommunikationsstrategie statt. Das Treffen stand unter der Agenda Deradikalisierung/Prävention und diente vorwiegend der Vorstellung des SSCAT bzw. der Identifizierung vergleichbarer Aufgaben in der BpB. Hierzu schilderte das SSCAT seine Arbeitsweise anhand einzelner Kampagnen. 6. Im Rahmen welcher Vorhaben und Maßnahmen ist das EU Internet Forum nach Kenntnis der Bundesregierung im Bereich des (direkten) Zugangs von Polizeien und Geheimdiensten zu digitalen Beweismitteln bei Internetanbietern engagiert? Das EU Internet Forum ist nach Kenntnis der Bundesregierung bisher nicht mit eigenen Vorhaben und Maßnahmen im Bereich des (direkten) Zugangs von Polizeien und Geheimdiensten zu digitalen Beweismitteln bei Internetanbietern engagiert . a) Wie bewertet die Bundesregierung das vom EU-Anti-Terrorismus-Koordinator benannte Problem, wonach Polizeien und Geheimdienste vor dem Problem stehen, das „Carrier Grade Network“ (vermutlich sind IPv4-Adressen gemeint) unterlaufe die Anstrengungen von Sicherheitsbehörden, Straftaten im Cyberraum bestimmten IP-Adressen zuzuordnen? Die Bundesregierung ist der Bericht auf Ratsdokument 13627/16 sowie die dort in Bezug genommene Europol-Publikation „Internet Organised Crime Threat Assessment (I-OCTA) 2016“ bekannt. Das vom Koordinator für die Terrorismusbekämpfung genannte Problem im Zusammenhang mit der Anwendung von Carrier -Grade Network Address Translation ist der Bundesregierung ebenfalls bekannt . b) Im Rahmen welcher Vorhaben und Maßnahmen ist das EU Internet Forum im Bereich des Zugangs von Polizeien und Geheimdiensten zu verschlüsselten Telekommunikationsinhalten engagiert? Das „EU Internet Forum“ ist nach Kenntnis der Bundesregierung bisher nicht mit eigenen Vorhaben und Maßnahmen im Bereich des Zugangs von Polizeien und Geheimdiensten zu verschlüsselten Telekommunikationsinhalten engagiert. Vorabfassung - w ird durch die lektorierte Version ersetzt. Deutscher Bundestag – 18. Wahlperiode – 5 – Drucksache 18/10591 7. Auf welche Weise könnte das EU Internet Forum aus Sicht der Bundesregierung den Zugang zu „extremistischen oder terroristischen Inhalten“ weiter erschweren, wie sollte die Zusammenarbeit mit Internetdienstleistern hierzu ausgebaut werden, und welche Gesetzgebungsverfahren strebt die Bundesregierung hierzu an? Aus Sicht der Bundesregierung könnten im Rahmen des EU Internet Forums beschlossene Maßnahmen den Zugang zu extremistischen oder terroristischen Inhalten weiter erschweren, in dem sich die Plattformbetreiber zu einem noch effektiveren Vorgehen gegen solche rechtswidrigen Inhalte bereiterklären. Darüber hinaus sollte die Zusammenarbeit zwischen Plattformbetreibern und Sicherheitsbehörden weiter ausgebaut werden und die Rolle der EU IRU gestärkt werden. Gesetzgebungsverfahren hierzu werden von der Bundesregierung derzeit nicht angestrebt. 8. Was ist der Bundesregierung über Vorschläge oder Pläne anderer Regierungen bekannt, neben der Cybercrime-Konvention des Europarats („Budapest Convention“) auch bei den Vereinten Nationen eine Cybercrime-Konvention zu verabschieden, und aus welchen Gründen stehen die Mitgliedstaaten der Europäischen Union (soweit aus Diskussionen in Ratsarbeitsgruppen bekannt ) diesen Vorschlägen oder Plänen ablehnend bzw. befürwortend gegenüber ? Der Bundesregierung ist eine allgemeine Debatte zu der Frage bekannt, neben der Cybercrime-Konvention des Europarats („Budapest Convention“) möglicherweise auch im Rahmen der Vereinten Nationen eine Cybercrime-Konvention zu erarbeiten. Aus Sicht der Bundesregierung ist eine weitere Cybercrime-Konvention nicht anzustreben. Vielmehr sollte aus Sicht der Bundesregierung für eine weitere Verbreitung der Cybercrime-Konvention des Europarats geworben werden . Soweit bekannt, wird diese Position von den anderen Mitgliedstaaten der Europäischen Union geteilt. 9. Inwiefern und durch welche Maßnahmen sollte das Internet aus Sicht der Bundesregierung auch vermehrt mit „Gegenerzählungen“ gefüllt werden, damit die „Werbeplattform Internet“ nicht dem IS überlassen werde (domradio .de vom 28. November 2014, „Innenminister fordert Verteilung von Flüchtlingen“)? Aus Sicht der Bundesregierung sollten vor allem Gruppen und Organisationen der Zivilgesellschaft entsprechende Gegenerzählungen kommunizieren. Zu diesem Zwecke besteht die Möglichkeit einer Förderung entsprechender Aktivitäten aus öffentlichen Mitteln, vgl. Antwort zu Frage 2. a) Mit welchem Ziel bzw. welchen Vorschlägen soll die Erhöhung des Volumens von „Gegenerzählungen“ im Internet bei dem EU Internet Forum am 8. Dezember behandelt werden (Ratsdokument 13771/1/16)? Nach Kenntnis der Bundesregierung hat die Europäische Kommission angekündigt , ein Programm zur Stärkung der Zivilgesellschaft zu schaffen. Dieses Programm soll das Ziel haben, einen alternativen Diskurs und einen Gegendiskurs in der gesamten EU zu befördern. Die Europäische Kommission hat überdies angekündigt , hierfür einen Betrag i. H. v. 10 Mio. Euro bereitzustellen. Vorabfassung - w ird durch die lektorierte Version ersetzt. Drucksache 18/10591 – 6 – Deutscher Bundestag – 18. Wahlperiode b) Was kann die Bundesregierung über die Umsetzung von Vorschlägen mitteilen , „anerkannte Youtuber“ für die Verbreitung von „Gegenerzählungen “ zu gewinnen, damit diese durch eine „authentische Ansprache [...] junge, politikferne Zielgruppen“ erreichen und dabei „Orientierungswissen vermitteln“ und „aufklärend und deradikalisierend“ wirken (FAZ vom 17. August 2015)? c) Welche Blogger oder sonstigen im Bereich sozialer Medien bekannten Personen haben eine solche Mitarbeit zugesagt? Die Fragen 9b und 9c werden zusammen beantwortet. Es wird auf die Antwort der Bundesregierung zur Kleinen Anfrage der Fraktion DIE LINKE. auf Bundestagsdrucksache 18/6238, insbesondere die Antworten zu den Fragen 26 bis 30, verwiesen. Ergänzend: Die BpB hat im Zeitraum Oktober 2014 bis Mai 2016 das Informations- und Bildungsangebot „Begriffswelten Islam “ in Zusammenarbeit mit YouTubern entwickelt und umgesetzt. Im Rahmen von zwei Webvideo-Formaten kooperierte die BpB mit unterschiedlichen YouTubern, die sich aus einem persönlichen Interesse heraus mit den in Deutschland geführten Islamdiskursen auseinandersetzen wollen. Die Videos werden in den Kanälen der an den Projekten beteiligten Youtuber veröffentlicht und als Playlist auf dem YouTube-Kanal der BpB bereitgestellt. 10. Was ist der Bundesregierung über Zuwendungsempfänger bzw. Vorhaben des „Civil Society Empowerment Programme“ der Europäischen Union bekannt ? Der Bundesregierung liegen hierzu keine Erkenntnisse vor. 11. Was ist der Bundesregierung über Zielsetzung und Beteiligte des „European Strategic Communications Network“ bekannt, das am 1. Oktober 2016 aus dem „Syria Strategic Communications Advisory Team“ hervorging (Ratsdokument 13627/16)? a) Wie ist die Arbeit des Netzwerks geregelt, wer übernimmt dessen Vorsitz bzw. Sekretariat, und wo ist es angesiedelt? b) Aus welchen (Unter-)Arbeitsgruppen besteht das Netzwerk? Die Fragen 11 bis 11b werden im Sachzusammenhang beantwortet: Das European Strategic Communication Network (ESCN) ist ein für ein Jahr von der Europäischen Kommission finanziertes, von Belgien geleitetes und vom Vereinigten Königreich unterstütztes Projekt. Derzeit sind 19 Mitgliedstaaten am ESCN beteiligt. Beim ersten Netzwerktreffen des ESCN am 18. November 2016 skizzierte das Sekretariat die Zielsetzung des Projekts: Demnach will das ESCN, im Anschluss an das SSCAT, weiterhin Mitgliedstaaten anlassbezogen bei der strategischen Kommunikation im Rahmen der Bekämpfung des gewaltbereiten Extremismus beraten. Darüber hinaus soll durch Vernetzung verstärkt zum Austausch von Informationen und Best Practices im Bereich dieser strategischen Kommunikation beigetragen werden. Zu Unterarbeitsgruppen o. Ä. liegen der Bundesregierung keine Informationen vor. Vorabfassung - w ird durch die lektorierte Version ersetzt. Deutscher Bundestag – 18. Wahlperiode – 7 – Drucksache 18/10591 12. Auf welche Weise ist der Europäische Auswärtige Dienst (EAD) nach Kenntnis der Bundesregierung derzeit mit der Erstellung von „Gegenerzählungen “ zu von terroristischen Organisationen verwendeten radikalen Botschaften befasst? Der Europäische Auswärtige Dienst (EAD) hat nach Kenntnis der Bundesregierung im Jahr 2015 die „Task Force South“ eingerichtet. Die Task Force hat das Ziel, durch stärkeres Engagement in den sozialen Medien sowie verstärkte Kommunikation auf Arabisch terroristischer Propaganda entgegenzutreten. Regional ist ihre Tätigkeit ausgerichtet auf die arabisch sprechenden Gemeinschaften in Nordafrika, Nahost, Irak und der Arabischen Halbinsel. 13. Was ist der Bundesregierung über den Stand der Entwicklung einer gemeinsamen Meldeplattform mit Internetdienstleistern bekannt? Auf die Antworten zu den Fragen 2 und 9 wird verwiesen. Weitere Details zu Funktionsweise und -umfang einer „gemeinsamen Meldeplattform“ sind der Bundesregierung nicht bekannt. Anders als in der Vorbemerkung der Fragesteller ausgeführt, beabsichtigt die Europäische Kommission nach derzeitiger Kenntnis der Bundesregierung jedoch nicht, eine „gemeinsame Meldeplattform“ mit 10 Mio. Euro zu fördern. Nach derzeitiger Kenntnis der Bundesregierung ist eine Förderung der „gemeinsamen Meldeplattform“ aus Mitteln der Europäischen Union nicht vorgesehen. Bei der genannten Summe von 10 Mio. Euro handelt es sich nach Kenntnis der Bundesregierung vielmehr um den Betrag, den die Europäische Kommission zur Förderung von alternativen Diskursen und Gegendiskursen bereitzustellen angekündigt hat (s. Antwort zu Frage 9a). a) Inwiefern hat die Bundesregierung mittlerweile ihre Haltung zur Frage abgestimmt, ob die gemeinsame Meldeplattform Uploads lediglich auf Inhalte überprüfen soll, die bereits einmal hochgeladen wurden, oder ob europäische Kriminalämter (inklusive Europol) dort auch unveröffentlichtes Material zur etwaigen Löschung durch die Internetanbieter hinterlegen sollten (Bundestagsdrucksache 18/9267)? Auf die Antwort zu Frage 13 dieser Kleinen Anfrage sowie auf die Antwort der Bundesregierung zu Frage 20 der Kleinen Anfrage der Fraktion DIE LINKE. auf Bundestagsdrucksache 18/9267 wird verwiesen. b) Inwiefern bzw. mit welchen Einschränkungen könnte aus Sicht der Bundesregierung die Europol-Auswertedatei „Check the Web“ für eine gemeinsame Meldeplattform genutzt werden? Auf die Antwort zu Frage 13 wird verwiesen. 14. Was ist der Bundesregierung über einen Vorschlag des EU-Anti-Terrorismus -Koordinators bekannt, wonach Meldungen zu inkriminierten Internetinhalten durch vertrauenswürdige Hinweisgeber („trusted reporters“) erfolgen könnten? Nach Kenntnis der Bundesregierung sind bereits derzeit einzelne Sicherheitsbehörden sowie Organisationen der Zivilgesellschaft seitens einzelner Plattformbetreiber als „vertrauenswürdige Hinweisgeber“ anerkannt. Dies führt in der Regel dazu, dass von diesen „vertrauenswürdigen Hinweisgebern“ gemeldete Inhalte durch den jeweiligen Plattformbetreiber kurzfristig überprüft und bei Feststellung Vorabfassung - w ird durch die lektorierte Version ersetzt. Drucksache 18/10591 – 8 – Deutscher Bundestag – 18. Wahlperiode der Rechts- oder Vertragswidrigkeit durch den Plattformbetreiber entfernt werden . 15. Welche Haltung vertritt die Bundesregierung zur Frage, welche Personen oder Organisationen diese Aufgabe als „vertrauenswürdige Hinweisgeber“ übernehmen könnten? Aus Sicht der Bundesregierung obliegt es den jeweiligen Plattformbetreibern, „vertrauenswürdige Hinweisgeber“ für ihre jeweiligen Plattformen zu bestimmen . 16. Was ist der Bundesregierung über Teilnehmende des am 24. November 2016 startende „Justizexpertennetzwerk für cyberpolitische Fragestellungen“ (EJCN) bekannt (cilip.de vom 30. Oktober 2016)? Das „European Judicial Cybercrime Network“ ist ein Netzwerk der zuständigen Justizbehörden der Mitgliedstaaten der Europäischen Union, die sich schwerpunktmäßig mit der Verfolgung von Computerkriminalität befassen. Das Netzwerk trifft sich in den Räumen von Eurojust in Den Haag. Die Bundesrepublik Deutschland wird in dem Netzwerk vorerst durch die Generalstaatsanwaltschaft Frankfurt am Main – Zentralstelle zur Bekämpfung der Internetkriminalität – Außenstelle Gießen vertreten. Die Bundesregierung nimmt an dem Netzwerk nicht teil. 17. Auf welche Weise wird sich das EJCN mit den Themen „Zugang zu verschlüsselten Internetinhalten“, „Entfernung von Internetinhalten“ und „Erlangung elektronischer Beweismittel“ befassen? Das Netzwerk hat sich nach seiner Einrichtung durch den Rat der Europäischen Justiz- und Innenminister vom 9. Juni 2016 auf seiner Sitzung vom 24. November 2016 konstituiert. Auf welche Weise sich das Netzwerk mit bestimmten Themen befassen wird, ist der Bundesregierung gegenwärtig nicht bekannt. a) Was ist der Bundesregierung über Pläne der Europäischen Kommission oder des Rates bekannt, einen Legislativvorschlag für den direkten Zugang für Ermittlerinnen und Ermittler bzw. Justizbehörden zu elektronischen Beweismitteln vorzulegen? Auf die Antwort der Bundesregierung auf die Schriftliche Frage 31 des Abgeordneten Andrej Hunko auf Bundestagsdrucksache 18/8523 auf den Seiten 20 und 21 wird Bezug genommen. Die dort erwähnten Ratsschlussfolgerungen „Improving Criminal Justice in Cyberspace“ vom 9. Juni 2016 (Ratsdok. 10007/16) werden derzeit von der Europäischen Kommission umgesetzt. Für Dezember 2016 ist ein Zwischenbericht über die bisherige Umsetzungsarbeit angekündigt. b) Auf welche Weise könnten Internetanbieter aus Sicht der Bundesregierung zu einer Zusammenarbeit verpflichtet werden, auch wenn diese ihren Sitz nicht in einem EU-Mitgliedstaat haben, dort jedoch Dienste anbieten? Internetanbieter, die nicht in der Bundesrepublik Deutschland geschäftsansässig sind, könnten außerhalb der bestehenden Rechtshilfeverfahren in Strafsachen nur auf Grundlage einer entsprechenden internationalen Vereinbarung zu einer Zusammenarbeit verpflichtet werden. Vorabfassung - w ird durch die lektorierte Version ersetzt. Deutscher Bundestag – 18. Wahlperiode – 9 – Drucksache 18/10591 18. Wie viele Online-Inhalte sind nach Kenntnis der Bundesregierung in der Europol -Auswertedatei „Check the Web“ gespeichert (bitte sowohl gespeicherte Dateien als auch die Gesamtzahl der Einträge angeben)? Nach Kenntnis der Bundesregierung befanden sich in „Check the Web“ mit Stand 24. November 2016 nachfolgende Inhalte: Terrorist Organizations: 145 Authors: 696 Media Outlets: 300 Websites: 100 Statements: 4 121 Publications: 2 960 Video/Audio: 5 316 Assessments: 219 Dossiers: 21. 19. Was ist der Bundesregierung darüber bekannt, wie viele Löschanträge die „Meldestelle für Internetinhalte“ an Internetdienstleister seit ihrem Bestehen an Internetdienstleister richtete, und wie vielen dieser Aufforderungen Folge geleistet wurde? Nach Kenntnis der Bundesregierung wurden insgesamt 15 421 Inhalte an Provider gemeldet und um Löschung gebeten. Bei 88,9 Prozent hiervon erfolgte die Löschung durch den jeweiligen Provider (Stand: 4. Oktober 2016). a) Wie viele dieser Löschanträge bzw. Meldungen kamen aus den EU-Mitgliedstaaten ? Nach Kenntnis der Bundesregierung wurden 1 203 „Beiträge“ der EU-Mitgliedstaaten durch die EU IRU entgegengenommen (Stand: 4. Oktober 2016). Ob es sich hierbei auch um Meldungen von Internetinhalten handelt, ist nicht bekannt. b) Wie viele dieser Löschanträge bzw. Meldungen kamen von deutschen Polizeibehörden ? Durch deutsche Polizeibehörden wurden bislang keine einzelnen Inhalte an die EU IRU übersandt. Am 31. August/1. September 2016 wurden durch die EU IRU „Joint Action Days“(JAD) durchgeführt, an welchen neben Großbritannien, Frankreich und Slowenien auch ein Vertreter des BKA teilgenommen hat. Im Zuge dieser JAD wurden insgesamt 1.677 Inhalte in sechs verschiedenen Sprachen (englisch, französisch, deutsch, russisch, arabisch und türkisch) identifiziert und an zuständige Provider gemeldet. Es wird in diesem Zusammenhang auf die Antwort der Bundesregierung zu Frage 16 der Kleinen Anfrage der Fraktion DIE LINKE. auf Bundestagsdrucksache 18/10113 verwiesen. Vorabfassung - w ird durch die lektorierte Version ersetzt. Drucksache 18/10591 – 10 – Deutscher Bundestag – 18. Wahlperiode 20. Was ist der Bundesregierung darüber bekannt, auf welche Weise die „Meldestelle für Internetinhalte“ bei Europol ihre erweiterte Zuständigkeit für zunächst „terroristische Inhalte“, später „Schleusungskriminalität“ und schließlich „hybride Bedrohungen“ umsetzt? Auf die Antwort zu den Fragen 10 und 14 der Kleinen Anfrage der Fraktion DIE LINKE. auf Bundestagsdrucksache 18/9764 wird verwiesen. a) Auf welche Weise könnte die „Meldestelle“ aus Sicht der Bundesregierung auch gegen „Radikalisierung und Anwerbung von Terroristen“ tätig werden? Bei der „Radikalisierung und Anwerbung von Terroristen“ kann es sich nach Auffassung der Bundesregierung bereits um terroristische und gewalttätige extremistische Inhalte handeln. Insoweit könnte die EU IRU bereits tätig werden. b) Wie viel Personal ist derzeit bei der „Meldestelle für Internetinhalte“ beschäftigt , und welcher Aufwuchs ist geplant bzw. beschlossen? Auf die Antwort der Bundesregierung zu Frage 8 der Kleinen Anfrage der Fraktion DIE LINKE. auf Bundestagsdrucksache 18/9764 wird verwiesen. Weitere Erkenntnisse liegen der Bundesregierung nicht vor. 21. Inwiefern ist die Bundesregierung der Ansicht, dass die „Meldestelle für Internetinhalte “ außer „salafistische“ oder „jihadistische“ auch Beiträge von als „linksextremistisch“ bezeichneten Personen oder Gruppen aufspüren und/oder zur Entfernung melden sollte? Nach Kenntnis der Bundesregierung gibt es für eine solche Erweiterung oder Schwerpunktverlagerung derzeit keine Planungen. 22. Welche entsprechenden Diskussionen, Vorschläge oder Pläne zur Ausweitung des Aufgabenspektrums der „Meldestelle für Internetinhalte“ auf Beiträge von als „linksextremistisch“ bezeichneten Personen oder Gruppen sind der Bundesregierung auf EU-Ebene bekannt? Auf die Antwort zu Frage 21 wird verwiesen. 23. Was ist der Bundesregierung darüber bekannt, inwiefern die „Meldestelle für Internetinhalte“ im Herbst oder Winter 2016 sogenannte gemeinsame Aktionstage durchführen will, und wer nimmt daran teil? Nach Kenntnis der Bundesregierung plant die EU IRU Ende 2016 einen „gemeinsamen Aktionstag“. Ein genaues Datum ist der Bundesregierung noch nicht bekannt . Eine deutsche Beteiligung ist derzeit nicht vorgesehen. 24. Was ist der Bundesregierung über Pläne von Europol bekannt, in den nächsten Monaten Strafverfolgungspartner zusammenzubringen, um sich über bewährte Verfahren bei der Bekämpfung der Vorgehensweise von Terroristen im Internet auszutauschen? Nach Kenntnis der Bundesregierung lud Europol im September 2016 Vertreter der EU-Mitgliedstaaten ein, um nach Abschluss des ersten Jahres des EU IRU- Wirkbetriebs über die bisherigen Erfahrungen und etwaige Verbesserungsvorschläge der Zusammenarbeit zu sprechen. Pläne zur Durchführung eines Treffens Vorabfassung - w ird durch die lektorierte Version ersetzt. Deutscher Bundestag – 18. Wahlperiode – 11 – Drucksache 18/10591 von Strafverfolgungspartnern bei Europol sind der Bundesregierung überdies nicht bekannt. 25. Was ist der Bundesregierung über Pläne von Europol bekannt, zum Thema „Verschlüsselung“ bzw. Zugang von Polizeien und Geheimdiensten zu Inhalten derselben eigene (Unter-)Arbeitsgruppen oder ähnliche Plattformen zur Kooperation einzurichten? a) Wer gehört diesen Arbeitsgruppen oder Plattformen an? b) Ab wann sollen die Arbeitsgruppen oder Plattformen arbeitsfähig sein, und welche Zielsetzung bzw. Aufgaben verfolgen diese? Die Fragen 25 bis 25b werden gemeinsam beantwortet. Der Bundesregierung sind keine Pläne von Europol bekannt, zum Thema „Verschlüsselung “ bzw. Zugang von Polizeien und Geheimdiensten zu Inhalten derselben eigene (Unter-)Arbeitsgruppen oder ähnliche Plattformen zur Kooperation einzurichten. Vorabfassung - w ird durch die lektorierte Version ersetzt. Satz: Satzweiss.com Print, Web, Software GmbH, Mainzer Straße 116, 66121 Saarbrücken, www.satzweiss.com Druck: Printsystem GmbH, Schafwäsche 1-3, 71296 Heimsheim, www.printsystem.de Vertrieb: Bundesanzeiger Verlag GmbH, Postfach 10 05 34, 50445 Köln, Telefon (02 21) 97 66 83 40, Fax (02 21) 97 66 83 44, www.betrifft-gesetze.de ISSN 0722-8333