Die Antwort wurde namens der Bundesregierung mit Schreiben des Bundesministeriums der Verteidigung vom 6. Dezember 2016 übermittelt. Die Drucksache enthält zusätzlich – in kleinerer Schrifttype – den Fragetext. Deutscher Bundestag Drucksache 18/10592 18. Wahlperiode 08.12.2016 Antwort der Bundesregierung auf die Kleine Anfrage der Abgeordneten Andrej Hunko, Wolfgang Gehrcke, Jan van Aken, weiterer Abgeordneter und der Fraktion DIE LINKE. – Drucksache 18/10224 – Militärische Aufklärung und Intervention vor der Küste Libyens V o r b e m e r k u n g d e r F r a g e s t e l l e r Mit der militärischen Mission EUNAVFOR MED geht die Europäische Union (EU) derzeit gegen die von profitorientierten Fluchthelfern unterstützte irreguläre Migration („Schleuserbekämpfung“) im Mittelmeer vor (Bundestagsdrucksachen 18/6544, 18/8002). Die Bundesregierung benutzt hierfür den Begriff „Krisenbewältigungsoperation“ zur „Unterbindung des perfiden Geschäftsmodells der Menschenschmuggel- und Menschenhandelsnetzwerke im südlichen und zentralen Mittelmeer“ (Bundestagsdrucksache 18/5730, Plenarprotokoll 18/154). Die Mission wurde am 18. Mai 2015 von den EU-Außen- und Verteidigungsministern in drei Phasen ausdefiniert. Der Rat der EU für Auswärtige Angelegenheiten billigte am 22. Juni 2015 den Operationsplan und den Beginn der „Phase 1“ zur Aufklärung und Informationsgewinnung. Die Bundeswehr erklärt hierzu, es seien Techniken zum Auffangen elektromagnetischer Ausstrahlungen sowie elektrooptische Beobachtungen vorgenommen worden („Der Einsatz der Bundeswehr im Mittelmeer“ in www.bundeswehr.de). Die Bundesregierung hatte hierzu gegensätzlich behauptet, die Anlagen seien „im Rahmen der Kommunikation“ eingesetzt worden (Bundestagsdrucksache 18/6544). Aufklärungserkenntnisse der Bundeswehr stammen auch aus menschlichen Quellen (der sogenannten Human Intelligence, HUMINT). Die von der Bundeswehr an Bord genommenen Personen werden durch Soldaten einer „Feldnachrichtentruppe “ unter anderem nach „Informationen zu den Umständen der Flucht/Schleusung wie z. B. Kosten, Routen“ sowie „Aufenthaltsorten und Transitwegen“ befragt (Bundestagsdrucksache 18/5730). Grundsätzlich würden auf diese Weise „alle aufgenommenen Personen angesprochen“ und die erhobenen Daten schließlich im nationalen Führungs- und Informationssystem für das militärische Nachrichtenwesen gespeichert. Mit einem „Unterstützungselement Militärisches Nachrichtenwesen“ (UstgEMilNW) beteiligt sich auch der Bundesnachrichtendienst an EUNAVFOR MED (Bundestagsdrucksache 18/8002). Zu Beginn startete EUNAVFOR MED mit Schiffen oder Luftfahrzeugen aus neun Nationen, die dem Operationshauptquartier der EU in Rom unterstellt waren (Plenarprotokoll 18/154). Im Rahmen einer nationalen Unterstellung setzten Italien und Griechenland U-Boote ein und lieferten Aufklärungsergebnisse für Vorabfassung - w ird durch die lektorierte Version ersetzt. Drucksache 18/10592 – 2 – Deutscher Bundestag – 18. Wahlperiode EUNAVFOR MED. Allerdings ist unklar, was diese U-Boote zur „Schleuserbekämpfung “ beitragen. Im Juni 2016 beschloss der Rat der Europäischen Union zwei weitere „Unterstützungsaufgaben “ für EUNAVFOR MED (Fact Sheet „European Union Naval Force – Mediterranean Operation Sophia“, http://gleft.de/1uL). Hierzu gehört der „Kapazitätsaufbau“ der libyschen Küstenwache und Marine zur Bekämpfung des „Menschenschmuggels“ auf der Zentralen Mittelmeerroute. Die Durchführung wurde am 23. August 2016 in einer Vereinbarung mit der „Libyan Coast Guard and Navy“ konkretisiert. Die Bundeswehr beteiligt sich an dieser „Unterstützungsaufgabe“. Nach Verzögerungen hat die Ausbildung von 78 Angehörigen der libyschen Küstenwache auf Kriegsschiffen von EUNAVFOR MED mittlerweile begonnen (Mitteilung des Auswärtigen Dienstes vom 27. Oktober 2016). Laut einem Bericht von „Spiegel Online“ (19. Oktober 2016) plant die Bundeswehr überdies den Einsatz von 30 Kampfschwimmern vor der libyschen Küste, um sich im Rahmen von EUNAVFOR MED verdächtigen Schiffen zu nähern, die Ladung zu kontrollieren und die Besatzung womöglich festzunehmen. Inzwischen wird EUNAVFOR MED von der NATO unterstützt, die dafür ihre sämtlichen Mittelmeermissionen neu konfiguriert hat (Bundestagsdrucksache 18/9632, www.bundesregierung.de vom 29. September 2016). Auch deutsche bewaffnete Soldaten beteiligen sich an der neuen Mission SEA GUARDIAN, um im Mittelmeer „ein umfassendes Lagebild [zu] erstellen und den Seeraum [zu] überwachen“. Die gewonnenen Informationen sollen auch EUNAVFOR MED „zu Gute“ kommen. Zudem könnte SEA GUARDIAN bei der Versorgung von EUNAVFOR MED durch Betankung der dort eingesetzten Schiffe helfen (www.tagesschau.de vom 27. Oktober 2016). Schließlich würden die ständigen maritimen NATO-Einsatzverbände in der Ägäis unterstützt, die zur „Schleuserbekämpfung “ vor der türkischen Küste eingesetzt sind. Einem Medienbericht zufolge fordert die Türkei jedoch das Ende der Mission in der Ägäis (Reuters vom 27. Oktober 2016). Des Weiteren haben einzelne Regierungen Aufklärungsmissionen in oder vor Libyen gestartet. Laut einem Bericht des Magazins „Jane’s“ vom 28. Oktober 2016 („UAE’s forward operating base in Libya revealed“) hätten die Vereinigten Arabischen Emirate eine Militärbasis auf einer Basis in Al-Khadim im Osten Libyens eingerichtet, von der leichte Kampfflugzeuge und Drohnen starten würden . Dies gehe aus Satellitenaufnahmen des Rüstungskonzerns Airbus hervor. Ziel sei die Unterstützung der mit der Einheitsregierung in Tripolis konkurrierenden Regierung in Tobruk, die kürzlich die Ölhäfen an der libyschen Ostküste besetzte (Bundestagsdrucksache 18/9972). Laut der Bundesregierung üben die Einheitsregierung „und ihr loyal gegenüberstehende Milizen“ derzeit nur noch die Kontrolle über die westliche Ölinfrastruktur aus. Auch die Vereinigten Staaten bauen laut einem Bericht der „Washington Post“ (26. Oktober 2016) Drohnenbasen in Nordafrika, um von dort über Libyen, aber auch über Tunesien aufzuklären. Eine dieser Basen befände sich in Tunesien, von dort würden Drohnen des Typs „Reaper” geflogen, 70 US-Militärangehörige seien in Tunesien für entsprechende Operationen stationiert. Der Bericht wird jedoch von tunesischen Medien dementiert (tunisia-live.net vom 27. Oktober 2016, „Government Denies Report of US Drone Bases in Tunisia“). Weitere Anlagen für Einsätze von Drohnen befinden sich laut der „Washington Post“ im Niger und in Djibuti sowie in Sigonella/ Sizilien. Dort operiere das US-Militär mit zwei Drohnen des Typs „Global Hawk“, ab 2017 verfüge auch die NATO über fünf Aufklärungsdrohnen des gleichen Typs (Bundestagsdrucksache 18/9940). Die Obama-Administration befinde sich auch in „Hintergrundgesprächen “ mit der Regierung Ägyptens zur Stationierung von Drohnen. Vorabfassung - w ird durch die lektorierte Version ersetzt. Deutscher Bundestag – 18. Wahlperiode – 3 – Drucksache 18/10592 Am 24. Oktober 2016 stürzte ein Flugzeug des Typs „Fairchild SA227-AT” nahe dem Flughafen in Malta ab, fünf Personen starben. Die Maschine wurde von der Regierung in Frankreich bei dem Unternehmen Luxembourg-CAE Aviation gechartert. Zunächst hieß es, an Bord seien Mitarbeiter der EU-Grenzagentur Frontex gewesen, später war vom französischen Zoll die Rede, der Routen des „illegalen Menschen- und Drogenhandels“ aufkläre (dpa vom 24. Oktober 2016). Beide Organisationen dementierten die Berichte. Nach Informationen der Zeitung „Le Monde“ hat die Besatzung aus Angehörigen des Auslandsgeheimdienstes bestanden, die Maschine wurde demnach vom Verteidigungsministerium für eine Aufklärungsmission gechartert („Malte: cinq morts dans le crash d’un avion de reconnaissance de la défense française“, 24. Oktober 2016). CAE Aviation stelle seine Flugzeuge auch für Aufklärungsmissionen anderer Staaten zur Verfügung, darunter den Verteidigungsministerien Deutschlands und der Niederlande (Malta Today vom 26. Oktober 2016, „French defence ministry was concerned about condition of aircraft used by secret service agents“). Auch die NATO, die EU-Militärmissionen, Frontex und große Ölfirmen griffen auf Dienste der Firma zurück. 1. Welche luft- und seegestützten Einheiten (auch U-Boote) welcher Regierungen beteiligen sich nach Kenntnis der Bundesregierung derzeit direkt oder im Rahmen einer nationalen Unterstellung an der EU-Militärmission EUNAVFOR MED, und auf welche Flug- oder Seehäfen stützen sich diese ab? Der Verband besteht derzeit aus acht Schiffen, gestellt von Deutschland (Fregatte MECKLENBURG-VORPOMMERN, Tender MAIN), Großbritannien (zwei Schiffe), Italien (zwei Schiffe), Belgien und Spanien. Außerdem unterstützen ein französisches Schiff und ein spanisches U-Boot den Verband mittelbar. Die Schiffe der Operation stützen sich für ihre Versorgung in erster Linie auf italienische Häfen (Catania, Augusta, Taranto) ab. Im Einzelfall wird eine logistische Abstützung in Valetta (Malta) und Souda (Griechenland) sichergestellt. Des Weiteren werden insgesamt drei Aufklärungsflugzeuge aus Luxemburg, Spanien und Frankreich eingesetzt. Diese sind auf den Flughäfen in Sigonella (Italien ) und Toulon (Frankreich) stationiert. 2. Inwiefern waren in der Vergangenheit weitere U-Boote oder Drohnen eingesetzt , und welche Aufgaben wurden von diesen konkret übernommen? Temporär wurden durch Mittelmeer-Anrainerstaaten U-Boote in einer unterstützenden Beteiligung eingesetzt und trugen zur Aufklärung bei. Italienische unbemannte Luftfahrzeuge unterlagen der nationalen Befehlsgebung und unterstehen nicht EUNAVFOR MED. Weitere Erkenntnisse liegen der Bundesregierung nicht vor. 3. Auf welche Weise betreibt die Bundeswehr in EUNAVFOR MED Aufklärung und Informationsgewinnung? Bei EUNAVFOR MED Operation SOPHIA kommen derzeit Feldnachrichtenkräfte der Deutschen Marine zum Einsatz, die im Rahmen einer freiwilligen Gesprächsführung Erkenntnisse zu möglichen Schleusernetzwerken und Strukturen generieren. An der Operation beteiligte deutsche seegehende Einheiten nutzen die jeweilig vorhandene Sensorik zur Erstellung eines für den Einsatz notwendigen Lagebildes . Vorabfassung - w ird durch die lektorierte Version ersetzt. Drucksache 18/10592 – 4 – Deutscher Bundestag – 18. Wahlperiode 4. Welche Techniken zum Auffangen elektromagnetischer Ausstrahlungen sowie elektrooptische Beobachtungen werden auf welchen luft- oder seegehenden Einheiten eingesetzt? Die in der Operation eingesetzten Schiffe und Flugzeuge verfügen nach Kenntnis der Bundesregierung über verschiedene Sensoren zur visuellen und elektronischen Aufklärung. Die Ausstattung ist je nach Schiffs- bzw. Flugzeugtyp unterschiedlich und wird von den jeweiligen Staaten grundsätzlich vertraulich behandelt . 5. Wie viele in EUNAVFOR MED an Bord genommene Personen wurden bislang durch Soldaten der „Feldnachrichtentruppe“ der Bundeswehr nach „Informationen zu den Umständen der Flucht/Schleusung wie z. B. Kosten, Routen“ sowie „Aufenthaltsorten und Transitwegen“ befragt? Im Rahmen der Operation wurden bislang auf freiwilliger Basis insgesamt 90 Gespräche durch Soldaten der Feldnachrichtenkräfte mit an Bord genommenen Personen geführt. 6. Wie viele daraus gewonnene Personendaten wurden dazu bislang im nationalen Führungs- und Informationssystem für das militärische Nachrichtenwesen gespeichert? Im Rahmen der Operation SOPHIA wurden bislang zu 90 Personen Daten abgelegt . 7. Mit welchen Fähigkeiten und technischen Ausrüstungen beteiligt sich das „Unterstützungselement Militärisches Nachrichtenwesen“ des Bundesnachrichtendienstes an EUNAVFOR MED? Im Rahmen der gesetzlichen Auftragserfüllung und gemäß der bestehenden Vereinbarungslage mit dem Bundesministerium der Verteidigung unterstützt der Bundesnachrichtendienst die Bundeswehr bei Auslandseinsätzen. In diesem Zusammenhang stellte der Bundesnachrichtendienst dem deutschen Einsatzkontingent EUNAVFOR MED im Juli 2016 ein Unterstützungselement Militärisches Nachrichtenwesen (UstgEMilNW) bei. Die weitere Beantwortung der Frage 7 kann nach sorgfältiger Abwägung aus Geheimhaltungsgründen nicht offen erfolgen. Die Einstufung als Verschlusssache mit dem Geheimhaltungsgrad „VS – Nur für den Dienstgebrauch“ ist im vorliegenden Fall im Hinblick auf das Staatswohl erforderlich. Nach § 3 Nummer 4 der Allgemeinen Verwaltungsvorschrift zum materiellen und organisatorischen Schutz von Verschlusssachen (Verschlusssachenanweisung, VSA) sind Informationen , deren Kenntnisnahme durch Unbefugte für die Interessen der Bundesrepublik Deutschland oder eines ihrer Länder nachteilig sein können, entsprechend einzustufen.* Eine zur Veröffentlichung bestimmte Antwort der Bundesregierung auf diese Frage würde Informationen zur Arbeitsweise und zu Kooperationen des Bundesnachrichtendienstes einem nicht eingrenzbaren Personenkreis nicht nur im Inland , sondern auch im Ausland zugänglich machen. Dies kann für die wirksame * Das Bundesministerium der Verteidigung hat die Antwort als „VS – Nur für den Dienstgebrauch“ eingestuft. Die Antwort ist im Parlamentssekretariat des Deutschen Bundestages hinterlegt und kann dort von Berechtigten eingesehen werden. Vorabfassung - w ird durch die lektorierte Version ersetzt. Deutscher Bundestag – 18. Wahlperiode – 5 – Drucksache 18/10592 Erfüllung der gesetzlichen Aufgaben der Nachrichtendienste und damit für die Interessen der Bundesrepublik Deutschland nachteilig sein. Für die Beantwortung wird daher auf die Anlage verwiesen. 8. Wie viele Angehörige der libyschen Küstenwache werden derzeit auf welchen Kriegsschiffen von EUNAVFOR MED ausgebildet? Derzeit werden insgesamt 78 libysche Lehrgangsteilnehmer auf dem italienischen Schiff SAN GIORGIO und dem niederländischen Schiff ROTTERDAM ausgebildet . Im Zeitfenster vom 27. Oktober 2016 bis 27. November 2016 wurde die Ausbildung für 35 der 78 libyschen Lehrgangsteilnehmer auf dem niederländischen Schiff ROTTERDAM durchgeführt. a) Aus welchen libyschen Einheiten oder Milizen setzt sich die „technische Expertenkommission“ zusammen, mit der sich die Operationsführung von EUNAVFOR MED regelmäßig über die Ausbildung abstimmt (Bundestagsdrucksache 18/9965)? Die technische Expertenkommission setzt sich aus – die libysche Einheitsregierung unterstützenden – libyschen Politikern, Vertretern libyscher Kräfte und der libyschen Küstenwache zusammen. b) Aus welchen Einheiten der libyschen Marine bzw. ihr loyal gegenüber stehenden Milizen wurden die Auszubildenden ausgewählt (bitte den libyschen Stationierungsort bzw. -hafen angeben)? Hiesigen Erkenntnissen zufolge kommen Auszubildende u. a. aus Tripolis. Darüber hinaus liegen keine Erkenntnisse zu Stationierungsorten, bzw. -häfen vor. c) Wie viele Kandidaten der libyschen Marine haben die Auswahl- und Sicherheitsanforderungen für Auszubildende nach einer Sicherheitsüberprüfung unter anderem durch die Polizeiagentur Europol, die UN-Mission UNSMIL sowie durch verschiedene EU-Mitgliedstaaten nicht erfüllt (Bundestagsdrucksache 18/9965)? Gemäß Bericht des Operationskommandeurs EUNAVFOR MED Operation SOPHIA an den Vorsitzenden des EU-Militärausschusses zum Verlauf des Überprüfungsprozesses wurden 81 Ausbildungsteilnehmer überprüft. Von diesen 81 Teilnehmern erfüllten alle die Auswahlkriterien. Drei Ausbildungsteilnehmer haben die Ausbildung nicht angetreten. d) Welche einzelnen EU-Mitgliedstaaten oder Drittstaaten haben diese Überprüfung vorgenommen? Die Überprüfung wurde durch EUNAVFOR MED Operation SOPHIA in Zusammenarbeit mit der VN-Mission UNSMIL (United Nations Support Mission in Libya) und EUROPOL vorgenommen. Gemäß Bericht des Operationskommandeurs wurden folgenden EU-Mitgliedstaaten Informationen über die nominierten Ausbildungsteilnehmer weitergegeben : Deutschland, Frankreich, Griechenland, Großbritannien, Italien, Niederlande , Österreich und Spanien. Vorabfassung - w ird durch die lektorierte Version ersetzt. Drucksache 18/10592 – 6 – Deutscher Bundestag – 18. Wahlperiode e) Mit welchem „Ausbildungspersonal und –material“ (Bundestagsdrucksache 18/9965) beteiligt sich die Bundeswehr an der Ausbildung, und welche einzelnen libyschen Einheiten werden von ihr dabei adressiert? Die Bundeswehr beteiligte sich mit fünf Marineangehörigen an der Ausbildung der libyschen Küstenwache. Diese wurden für die Bereiche Schiffstechnik und Schadensabwehr an Bord der niederländischen Ausbildungsplattform ROTTER- DAM für einen Ausbildungszeitraum von fünf Wochen eingesetzt. Das für diese Ausbildung notwendige Material wurde durch Deutschland und die Europäische Union bereitgestellt. 9. Inwiefern wurden das „Ausbildungspaket 2“ und das „Ausbildungspaket 3“ für EUNAVFOR MED inzwischen inhaltlich konkretisiert, und an welchen Orten in Malta, Italien und Griechenland sollen diese umgesetzt werden (Bundestagsdrucksache 18/9965)? Zum Ausbildungspaket 2 hat am 9. November 2016 eine erste Koordinierungskonferenz in Brüssel stattgefunden. Die Ausbildung soll in verschiedenen Modulen in EU-Mitgliedstaaten erfolgen. Neben maritimer Basisausbildung ist eine weiterführende Ausbildung zur Vertiefung seemännischer Fertigkeiten als auch das Vermitteln rechtlicher Grundlagen vorgesehen. Griechenland (Souda) und Malta (Valetta) haben die Bereitstellung von Ausbildungseinrichtungen zur Durchführung von Ausbildungsmodulen bereits angezeigt . In Italien dauert der politische Entscheidungsprozess noch an. Zu Ausbildungspaket 3 liegen noch keine konkreten Ausplanungen vor. 10. Wann und wo im Mittelmeer will die Bundeswehr mit dem Einsatz von Kampfschwimmern beginnen, und welcher Mission der EU oder der NATO würden diese zuarbeiten? Kampfschwimmer sind an Bord des Tenders MAIN eingeschifft, der seit dem 27. Oktober 2016 EUNAVFOR MED Operation SOPHIA unterstellt ist und seit dem 31. Oktober 2016 in den zugewiesenen Seegebieten vor der libyschen Küste eingesetzt wird. a) Gegen welche Kriminalitätsphänomene sollen die Kampfschwimmer nach derzeitigem Stand vorgehen? Kampfschwimmer werden wie alle anderen eingesetzten Kräfte im Rahmen des mandatierten Auftrages eingesetzt. Der Begriff „Kriminalitätsphänomen“ ist rechtlich nicht definiert, eine Zuweisung daher nicht möglich. b) Auf welche Weise könnten die Kampfschwimmer im konkreten Fall auch zur „Schleuserbekämpfung“ eingesetzt werden, etwa um sich verdächtigen Schiffen zu nähern, die Ladung zu kontrollieren und die Besatzung womöglich festzunehmen oder „auszuschalten“? Kampfschwimmer haben die grundsätzliche Fähigkeit zum Boarding auch unter Bedrohung, d. h., also auch gegen den Willen eines Schiffsführers und gegen vorgebrachte Abwehrmaßnahmen ein fremdes Schiff zu betreten und zu durchsuchen . Vorabfassung - w ird durch die lektorierte Version ersetzt. Deutscher Bundestag – 18. Wahlperiode – 7 – Drucksache 18/10592 11. Inwiefern sind nach Kenntnis der Bundesregierung mittlerweile Vereinbarungen in Kraft, nachdem EUNAVFOR MED, „soweit zweckmäßig, mit anderen Ämtern und Einrichtungen der Union, insbesondere mit EUROPOL, FRONTEX, EUROJUST, dem Europäischen Unterstützungsbüro für Asylfragen und mit einschlägigen GSVP-Missionen“ Koordinierungsvereinbarungen abgeschlossen hat (Bundestagsdrucksache18/5730)? Die Operation EUNAVFOR MED Operation Sophia hat im Juli 2015 eine Kooperationsvereinbarung mit FRONTEX geschlossen, die den Informationsaustausch sowie die Entsendung von FRONTEX-Verbindungsbeamten an Bord von Schiffen von EUNAVFOR MED Operation Sophia ermöglicht. EUROJUST und EUNAVFOR MED Operation SOPHIA haben im Oktober 2015 einen „Letter of Understanding on Cooperation“ unterzeichnet, der die strategische Zusammenarbeit und den Austausch von Erfahrungen und bewährten Vorgehensweisen („best practices“) betrifft, nicht jedoch den Austausch personenbezogener Daten. Mit EUROPOL hat die Operation im Dezember 2015 eine gemeinsame Absichtserklärung geschlossen, die einen gemeinsamen Rahmen für die Zusammenarbeit etabliert. a) Was ist der Bundesregierung mittlerweile über neu eingerichtete Lagezentren von EU-Agenturen im Mittelmeerraum bekannt, und inwiefern stehen diese im Zusammenhang mit Migrationskontrolle auf dem Mittelmeer ? Hierzu liegen der Bundesregierung keine Erkenntnisse vor. b) Was ist der Bundesregierung über den derzeitigen Stand der „Regional Task Force“ der EU bekannt, und welche Regierungen arbeiten dort mit oder haben sogar Verbindungsbeamte abgestellt? Auf die Antwort zu Frage 22 auf Bundestagsdrucksache 18/8002 wird verwiesen. Darüber hinaus liegen der Bundesregierung keine weitergehenden Erkenntnisse vor. 12. Welche luft- und seegestützten Einheiten (auch U-Boote) welcher Regierungen beteiligen sich nach Kenntnis der Bundesregierung derzeit direkt oder im Rahmen einer nationalen Unterstellung an der NATO-Mission SEA GUARDIAN, und auf welche Flug- oder Seehäfen stützen sich diese ab? Nach Kenntnis der Bundesregierung beteiligen sich derzeit drei Schiffe aus Italien , Bulgarien und der Türkei sowie U-Boote aus Griechenland und Spanien an der NATO-Mission SEA GUARDIAN. Darüber hinaus wird die Operation durch Luftfahrzeuge aus Griechenland, Italien, Portugal, Spanien und der Türkei in einem Rotationsverfahren unterstützt. Über die durch die jeweiligen Nationen genutzten Seehäfen oder Flughäfen liegen der Bundesregierung keine Informationen vor. Vorabfassung - w ird durch die lektorierte Version ersetzt. Drucksache 18/10592 – 8 – Deutscher Bundestag – 18. Wahlperiode 13. Auf welche Weise wurde nach Kenntnis der Bundesregierung die NATO mittlerweile um Unterstützung der Operation EUNAVFOR MED ersucht (Bundestagsdrucksache18/5730), welche Beiträge wurden abgelehnt, und welche wurden schließlich übernommen? Die Hohe Vertreterin und Vizepräsidentin der Europäischen Kommission, Federica Mogherini, hat sich mit einem Brief vom 7. Oktober 2016 an den NATO Generalsekretär mit der Bitte um Unterstützung durch die NATO in drei Handlungsfeldern gewandt: Informationsaustausch, logistische Unterstützung sowie Unterstützung bei der Begleitung von Schiffen in Ausweichhäfen bei Bedarf. Die NATO-Verteidigungsminister haben auf ihrem Treffen am 26. und 27. Oktober 2016 in Brüssel beschlossen, EUNAVFOR MED Operation SOPHIA in den Bereichen Informationsaustausch und Logistik allgemein zu unterstützen. 14. Auf welche Weise könnte die NATO den „Fähigkeitenaufbau der libyschen Küstenwache bzw. Marine“ durch die Mission EUNAVFOR MED unterstützen , und inwiefern wurde seitens der libyschen Einheitsregierung oder der EU bereits um eine solche Unterstützung gebeten (Bundestagsdrucksache 18/9965)? Eine Unterstützung der NATO zum Fähigkeitsaufbau durch EUNAVFOR MED Operation SOPHIA wurde bisher weder durch die EU noch durch die libysche Regierung angefragt. 15. Was ist der Bundesregierung mittlerweile über die weitere Arbeit einer „EU- Zelle“ für die Verbesserung der Zusammenarbeit mit der NATO bekannt, und wer nahm daran teil (Pressemitteilung des Europäischen Auswärtigen Dienstes vom 12. Februar 2016, Bundestagsdrucksache 18/8002)? Auf die Antwort zu Frage 19 auf Bundestagsdrucksache 18/8002 wird verwiesen. Die Verbesserung der Zusammenarbeit zwischen EU und NATO ist beiden Organisationen ein wichtiges Anliegen. Am 8. Juli 2016 unterzeichneten EU-Ratspräsident Tusk, Kommissionspräsident Junker sowie NATO Generalsekretär Stoltenberg unmittelbar vor dem NATO-Gipfel in Warschau eine gemeinsame Erklärung – „NATO-EU-Erklärung“ (Joint Declaration). Hierbei werden sieben Prioritäten für die Kooperation aufgezeigt. Die Kooperation bei Operationen (u. a. im maritimen Bereich wie auch im Kontext von Migration) ist ein wichtiges Element davon. Derzeit wird an Plänen zur Umsetzung gearbeitet. 16. Was ist der Bundesregierung über die Zukunft der Mission maritimer NATO-Einsatzverbände in der Ägäis bekannt, und inwiefern treffen Berichte zu, wonach die Mission nach einer Intervention der türkischen Regierung beendet wird? Die Zukunft der NATO-Aktivität in der Ägäis wird derzeit in den Gremien der NATO beraten. 17. Inwiefern wurde der „Unterstützungsbedarf“ Libyens durch die EU-Mission EUBAM Libyen im Bereich der Grenzüberwachung nach Kenntnis der Bundesregierung inzwischen festgestellt, bzw. wann ist mit einer solchen Feststellung zu rechnen (Bundestagsdrucksache 18/9965)? Derzeit ist EUBAM Libyen mit einer Lagefeststellung u. a. im Bereich der Grenzüberwachung beauftragt. Im Rahmen erster Gespräche im September 2016 wurde Vorabfassung - w ird durch die lektorierte Version ersetzt. Deutscher Bundestag – 18. Wahlperiode – 9 – Drucksache 18/10592 die libysche Seite gebeten, Informationen zum derzeit angewandten Gesetzesrahmen sowie zu den Planungen zu Grenzsicherungsmaßnahmen bereitzustellen. Das libysche „National Team for Security and Border Management“ wurde am 25. Oktober 2016 per Dekret des Präsidialrates formell einberufen und ist somit Ansprechpartner für die weitere Abstimmung mit EUBAM Libyen. a) Wann im Jahr 2016 sollen die im Rahmen einer „Ertüchtigungsinitiative“ an das tunesische Verteidigungsministerium verschenkten mobilen und ortsfesten Anlagen für die elektronische Grenzüberwachung an der tunesisch -libyschen Grenze ausgeliefert werden? Für das Jahr 2016 umfasst die Unterstützung der tunesischen Streitkräfte im Rahmen der Ertüchtigungsinitiative die Lieferung von mobilen Radarsystemen und weitreichenden Kameras. Der Beginn der Lieferung ist unmittelbar nach Erteilung der Ausfuhrgenehmigung vorgesehen. b) Inwiefern ist die für das Jahr 2017 anvisierte Fortführung des Projekts durch Installation ortsfester Anlagen inzwischen konkretisiert, bzw. wann ist mit dem Ende der Projektplanung zu rechnen? Die Fortsetzung des Ertüchtigungsprojektes in Tunesien für das Jahr 2017 basiert auf dem Ziel einer einheitlichen Konzeption für die gesamte tunesisch-libysche Grenze in Kooperation mit den USA. Die Implementierung des Ertüchtigungsprojektes erfolgt daher ab dem Jahr 2017 in Kooperation mit dem durch die USA beauftragten Projektbüro in Tunesien. 18. In wie vielen Einsätzen hat die Mission EUNAFVOR MED nach Kenntnis der Bundesregierung bereits die zusätzliche „Unterstützungsaufgabe“ der Verfolgung des „illegalen Waffenhandel[s]“ im Einsatzgebiet durchgeführt (Resolution 1970 (2011) des UN-Sicherheitsrats)? EUNAVFOR MED Operation SOPHIA setzt kontinuierlich Einheiten zur Umsetzung der Zusatzaufgabe „Durchsetzung des VN-Waffenembargos“ ein. Dabei werden Schiffe im Gebiet durch Einheiten EUNAVFOR MED im Rahmen eines durch das Operationshauptquartier festgelegten Fragenkatalogs über Funk angefragt , das sogenannte Hailing. Bisher erfolgte in einem Fall nach Durchführung eines Hailings mit Zustimmung des Kapitäns ein Anbordgehen. a) Wie viele „Schmuggelaktivitäten“ wurden dabei festgestellt, und wer waren die mutmaßlichen Urheber und Adressaten? Nach Kenntnis der Bundesregierung wurden bislang keine „Schmuggelaktivitäten “ festgestellt. b) Wie viele der im Einsatzgebiet festgestellten Fahrzeuge wurden dabei überprüft? Auf die Antwort zu Frage 18 wird verwiesen. Vorabfassung - w ird durch die lektorierte Version ersetzt. Drucksache 18/10592 – 10 – Deutscher Bundestag – 18. Wahlperiode 19. Was ist der Bundesregierung aus Medienberichten, der Zusammenarbeit in Missionen von EU und NATO oder eigenen Erkenntnissen über Aufklärungsmissionen vor bzw. über Libyen unter Verantwortung einzelner Regierungen bekannt, und inwiefern fließen die dort gewonnen Informationen in das Lagebild von EUNAVFOR MED oder SEA GUARDIAN ein? Presseberichten zufolge klären eine Reihe von Staaten Libyen auf. Darüber hinausgehende Erkenntnisse liegen der Bundesregierung nicht vor. Zur Einbindung der gewonnenen Informationen in das Lagebild von EUNAVFOR MED oder SEA GUARDIAN liegen keine Informationen vor. a) Was ist der Bundesregierung darüber bekannt, dass die Vereinigten Arabischen Emirate eine Militärbasis auf einer Basis in Al-Khadim im Osten Libyens eingerichtet haben, von der leichte Kampfflugzeuge und Drohnen starten und über welche eigenen Erkenntnisse (etwa aus Satellitenaufnahmen ) verfügt die Bundesregierung hierzu? Offenen Informationen zufolge nutzen die Vereinigten Arabischen Emirate den Flugplatz al-Khadim im Osten Libyens. Die dort eingesetzten Drohnen vom Typ CH-4, Mehrzweckhubschrauber UH-60 Blackhawk und Kampfflugzeuge vom Typ AT-802 sollen die sogenannte Libysche Nationalarmee unterstützen. b) Was ist der Bundesregierung darüber bekannt, dass die Vereinigten Staaten Drohnenbasen in Nordafrika auf- oder ausbaut, um von dort über Libyen , aber auch über Tunesien aufzuklären? Der Bundesregierung liegen hierzu keine Erkenntnisse vor. c) Was ist der Bundesregierung darüber bekannt, dass auch in Sigonella/ Sizilien stationierte Drohnen des US-Militärs über dem Mittelmeer aufklären ? Offenem Aufkommen zufolge nutzen die USA auf Sigonella/Sizilien stationierte Drohnen für Aufklärungsflüge im Mittelmeer. d) Was ist der Bundesregierung darüber bekannt, dass sich die Regierung der Vereinigten Staaten bei der Regierung Ägyptens zur Stationierung von Drohnen bemüht? Hierzu liegen der Bundesregierung keine Erkenntnisse vor. e) Was ist der Bundesregierung über Einzelheiten zu neuerlichen Waffenexporten der ägyptischen Regierung an die in Tobruk residierende libysche Gegenregierung bekannt (alaraby.co.uk vom 23. Oktober 2016, „Egypt regime 'sends military support to Libya's Haftar“)? Hierzu liegen der Bundesregierung keine Erkenntnisse vor. Vorabfassung - w ird durch die lektorierte Version ersetzt. Deutscher Bundestag – 18. Wahlperiode – 11 – Drucksache 18/10592 20. Was ist der Bundesregierung aus Medienberichten, der Zusammenarbeit in Missionen von EU und NATO oder eigenen Erkenntnissen über den Absturz eines Flugzeugs des Typs „Fairchild SA227-AT” nahe dem Flughafen in Malta bekannt? Gegenstand dieser Frage sind solche Informationen, die in besonders hohem Maße das Staatswohl berühren und daher selbst in eingestufter Form nicht beantwortet werden können. Das verfassungsrechtlich verbürgte Frage- und Informationsrecht des Deutschen Bundestages gegenüber der Bundesregierung wird durch gleichfalls Verfassungsrang genießende schutzwürdige Interessen wie das Staatswohl begrenzt. Eine Offenlegung der angefragten Informationen birgt die Gefahr, dass Einzelheiten bekannt würden, die unter dem Aspekt des Schutzes der nachrichtendienstlichen Zusammenarbeit mit ausländischen Stellen besonders schutzbedürftig sind. Eine öffentliche Bekanntgabe von Informationen zu Einzelheiten nachrichtendienstlicher Zusammenarbeit im Allgemeinen oder zum Kenntnisstand, zur Leistungsfähigkeit, zur Ausrichtung und zu technischen Fähigkeiten von ausländischen Nachrichtendiensten im Besonderen und damit einhergehend die Kenntnisnahme durch Unbefugte würde erhebliche nachteilige Auswirkungen auf die vertrauensvolle Zusammenarbeit mit ausländischen Nachrichtendiensten insgesamt haben. Würden in der Konsequenz eines Vertrauensverlustes Informationen von ausländischen Stellen entfallen oder wesentlich zurückgehen, entstünden signifikante Informationslücken mit negativen Folgewirkungen für die Genauigkeit der Abbildung der Sicherheitslage in der Bundesrepublik Deutschland sowie im Hinblick auf den Schutz deutscher Interessen im Ausland. Dies würde folgenschwere Einschränkungen der Informationsgewinnung bedeuten, so dass letztlich der gesetzliche Auftrag des Bundesnachrichtendienstes (BND) – die Sammlung und Auswertung von Informationen über das Ausland, die von außen- und sicherheitspolitischer Bedeutung für die Bundesrepublik Deutschland sind (§ 1 Absatz 2 BNDG) – nicht mehr sachgerecht erfüllt werden könnte. Die Gewinnung von auslandsbezogenen Informationen ist für die Sicherheit der Bundesrepublik Deutschland und für die Aufgabenerfüllung des Bundesnachrichtendienstes jedoch unerlässlich . Eine VS-Einstufung und Hinterlegung der angefragten Informationen in der Geheimschutzstelle des Deutschen Bundestages würde den oben geschilderten konkret zu besorgenden Auswirkungen im Hinblick auf die Bedeutung für die Aufgabenerfüllung des Bundesnachrichtendienstes nicht ausreichend Rechnung tragen . Die angefragten Inhalte betreffen daher die Fähigkeiten und Arbeitsweisen des Bundesnachrichtendienstes in ihrem Wesensgehalt, so dass eine Bekanntgabe auch gegenüber einem begrenzten Kreis von Empfängern ihrem Schutzbedürfnis nicht Rechnung tragen kann. Bei einem Bekanntwerden der schutzbedürftigen Information wäre auch kein Ersatz durch andere Instrumente der Informationsgewinnung möglich. Aus dem Vorgesagten ergibt sich, dass die erbetenen Informationen derart schutzbedürftige Geheimhaltungsinteressen berühren, dass das Staatswohl gegenüber dem parlamentarischen Informationsrecht wesentlich überwiegt. Insofern muss ausnahmsweise das Fragerecht der Abgeordneten des Deutschen Bundestages gegenüber dem Geheimhaltungsinteresse der Bundesregierung zurückstehen. a) Von wem wurde das Flugzeug gechartert, und auf welcher Mission befand es sich? Es wird auf die Antwort zu Frage 20 verwiesen. Vorabfassung - w ird durch die lektorierte Version ersetzt. Drucksache 18/10592 – 12 – Deutscher Bundestag – 18. Wahlperiode b) Was ist der Bundesregierung darüber bekannt, in welchen Missionen die EU oder die NATO auf Dienste der Firma CAE Aviation zurückgreifen? Luxemburg setzt im Rahmen von EUNAVFOR MED Operation SOPHIA ein Maritime Patrol Reconnaissance Aircraft (MPRA) mit insgesamt sechs Besatzungsmitgliedern ein, das durch CAE Aviation betrieben wird. c) Wann und für welche Mission haben welche Bundesbehörden Flugzeuge der Firma CAE Aviation gechartert? Eine automatisierte Abfrage steht nicht zur Verfügung. Die dadurch erforderliche manuelle Sichtung in gegebenenfalls noch vorhandenen Akten, für einen von den Fragestellern nicht näher begrenzten Zeitraum, der jedoch mindestens den Zeitraum seit Gründung des in Rede stehenden Unternehmens – laut Firmenangaben im Jahr 1971 – umfassen müsste, würde einen kurzfristig nicht abschätzbaren Zeitansatz erfordern und wäre mit einem nicht zumutbaren Aufwand verbunden. 21. Was ist der Bundesregierung über den Zustand des Fluginformationsgebiets (Flight Information Region, FIR) unter Zuständigkeit der libyschen Regierung bekannt, und welche Einschränkungen (etwa für Sicht- oder Instrumentenflug ) gelten für die Nutzung des libyschen Luftraums? Hiesigen Erkenntnissen zufolge sind die Anlagen zum Betrieb eines Fluginformationsgebietes (Flight Information Region, FIR) in Libyen aufgrund der anhaltenden Kampfhandlungen sowie mangelnder Instandsetzung nicht vollumfänglich funktionsfähig. Ob und inwiefern dies den Flugbetrieb einschränkt, ist hier nicht bekannt. Darüber hinaus liegen hier der Bundesregierung keine Erkenntnisse vor. a) Welche Warnungen von Luftfahrtbehörden sind der Bundesregierung hierzu bekannt? Sowohl Großbritannien, die USA und auch die deutsche Flugsicherung warnen in ihren aktuellen sogenannten Notice(s) to Airmen (NOTAM) aufgrund der angespannten Sicherheitslage in Libyen vor einem Einflug und Überflug der FIR Tripolis. b) Welche Behörden der Flugsicherung sind nach Kenntnis der Bundesregierung für Flüge im libyschen Fluginformationsgebiet verantwortlich oder ansprechbar? Für die Flugsicherung in Libyen ist die „Libyan Civil Aviation Authority“ zuständig . 22. Inwiefern unterhält die Bundesregierung zwar keine offiziellen, jedoch inoffizielle Kontakte zu Parallelinstitutionen in Libyen (Bundestagsdrucksache 18/9965), etwa der mit der Einheitsregierung konkurrierenden Regierung in Tobruk oder der nach dem Putsch wieder in Erscheinung getretenen früheren Regierung in Tripolis (taz. die tageszeitung vom 17. Oktober 2016, „Lieber Sicherheit als Demokratie“)? Die Bundesregierung unterhält keine inoffiziellen Kontakte zu „Parallel-institutionen “ in Libyen. Vorabfassung - w ird durch die lektorierte Version ersetzt. Deutscher Bundestag – 18. Wahlperiode – 13 – Drucksache 18/10592 23. Welcher Fortschritt bei der Einrichtung einer libyschen Präsidialgarde und der Aufstellung von Verbänden ist der Bundesregierung bekannt (Bundestagsdrucksachen 18/9262, 18/9965), und aus welchen Verbänden oder Milizen wird die Präsidialgarde nach derzeitigem Stand gebildet? Die Beantwortung der Frage 23 kann aus Gründen des Staatswohls nicht offen erfolgen. Arbeitsmethoden und Vorgehensweisen der Nachrichtendienste des Bundes sind im Hinblick auf die künftige Erfüllung des gesetzlichen Auftrags aus § 1 Absatz 2 BNDG besonders schutzwürdig. Ebenso schutzbedürftig sind Einzelheiten zu ihrer nachrichtendienstlichen Erkenntnislage. Eine Veröffentlichung von Einzelheiten betreffend solche Erkenntnisse würde zu einer wesentlichen Schwächung der dem BND zur Verfügung stehenden Möglichkeiten zur Informationsgewinnung führen. Dies würde für die Auftragserfüllung des Bundesnachrichtendienstes erhebliche Nachteile zur Folge haben und daher auch für die Interessen der Bundesrepublik Deutschland schädlich sein. Deshalb sind die entsprechenden Informationen als Verschlusssache gemäß der VSA mit dem VS- Grad „VS – Vertraulich“ eingestuft.* 24. Von welchen „Regierungsmitgliedern“ in Libyen werden die von der Bundesregierung geschenkten sondergeschützten Fahrzeuge genutzt (Bundestagsdrucksache 18/9965)? Absicht des Projekts ist es, den Mitgliedern des Präsidialrats die Möglichkeit zu geben, sich bei ihrer Arbeit in Libyen angemessen gegen Bedrohungen gegen ihre Person zu schützen. Dazu können die sondergeschützten Fahrzeuge einen wichtigen Beitrag leisten. * Das Bundesministerium der Verteidigung hat die Antwort als „VS – Vertraulich“ eingestuft. Die Antwort ist in der Geheimschutzstelle des Deutschen Bundestages hinterlegt und kann dort nach Maßgabe der Geheimschutzordnung eingesehen werden. Vorabfassung - w ird durch die lektorierte Version ersetzt. Satz: Satzweiss.com Print, Web, Software GmbH, Mainzer Straße 116, 66121 Saarbrücken, www.satzweiss.com Druck: Printsystem GmbH, Schafwäsche 1-3, 71296 Heimsheim, www.printsystem.de Vertrieb: Bundesanzeiger Verlag GmbH, Postfach 10 05 34, 50445 Köln, Telefon (02 21) 97 66 83 40, Fax (02 21) 97 66 83 44, www.betrifft-gesetze.de ISSN 0722-8333