Die Antwort wurde namens der Bundesregierung mit Schreiben des Bundesministeriums für Umwelt, Naturschutz, Bau und Reaktorsicherheit vom 7. Dezember 2016 übermittelt. Die Drucksache enthält zusätzlich – in kleinerer Schrifttype – den Fragetext. Deutscher Bundestag Drucksache 18/10599 18. Wahlperiode 09.12.2016 Antwort der Bundesregierung auf die Kleine Anfrage der Abgeordneten Peter Meiwald, Bärbel Höhn, Friedrich Ostendorff, weiterer Abgeordneter und der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN – Drucksache 18/10399 – Entwicklung Nitrat im Grundwasser V o r b e m e r k u n g d e r F r a g e s t e l l e r Im Zuständigkeitsbereich des Bundesministeriums für Umwelt, Naturschutz, Bau und Reaktorsicherheit (BMUB) sind, laut der Antwort der Bundesregierung auf die Kleine Anfrage auf Bundestagsdrucksache 18/10151, aktuell 16 Vertragsverletzungsverfahren (VVV) von Seiten der Generaldirektion Umwelt der Europäischen Kommission gegen Deutschland anhängig. Allein drei VVV betreffen die Verunreinigung von Grundwasser mit Nitrat. Mittlerweile hat die Europäische Kommission am 27. Oktober 2016 Klage gegen die Bundesrepublik Deutschland vor dem Europäischen Gerichtshof aufgrund der nichtordentlichen Umsetzung der Nitratrichtlinie in deutsches Recht eingereicht. Ein Grund hierfür ist, dass zirka 50 Prozent der Messstellen in Deutschland erhöhte Nitratkonzentrationen aufweisen. Aus der Antwort der Bundesregierung auf die Kleine Anfrage auf Bundestagsdrucksache 18/5856 geht hervor, dass im Jahr 2012 rund 25 Prozent der Grundwasserkörper aufgrund von hohen Nitratwerten in einem schlechten chemischen Zustand waren. Aber auch Flüsse weisen Probleme mit der Nitratbelastung auf und haben erhebliche Minderungsbedarfe, wie die Antwort der Bundesregierung auf die Kleine Anfrage auf Bundestagsdrucksache 18/8653 zeigt. Den höchsten Minderungsbedarf weist das Flussgebiet Warnow/Peene mit bis zu 62 Prozent auf, gefolgt von der Ems mit 48 Prozent und der Weser mit einem Minderungsbedarf von bis zu 36 Prozent. Ursache für 77 Prozent der Gesamtstickstoffeinträge in die Binnengewässer ist die Landwirtschaft. 1. Wie viele Grundwasserkörper in Deutschland wiesen im Jahr 2015 nach Kenntnis der Bundesregierung eine Nitratbelastung von 40 bis 50 mg/L Nitrat auf, welche sind diese konkret, und wie hoch ist die jeweilige Belastung? 2. Welche Ausdehnung in Quadratkilometern haben diese betreffenden Grundwasserkörper mit einem Nitratwert von 40 bis 50 mg/L, und wie viel Prozent der Fläche Deutschlands entspräche das? Vorabfassung - w ird durch die lektorierte Version ersetzt. Drucksache 18/10599 – 2 – Deutscher Bundestag – 18. Wahlperiode 3. Welchen Nitratgehalt hatten die in der Antwort zu Frage 1 genannten Grundwasserkörper Mitte der 90er Jahre und zehn Jahre später? 4. Rechnet die Bundesregierung in den nächsten fünf bis zehn Jahren damit, dass die in der Antwort zu Frage 1 genannten Grundwasserkörper aufgrund der vorangegangenen Dynamik den Grenzwert von 50 mg/L Nitrat überschreiten werden? 5. Welche 20 Grundwasserkörper (bitte mit konkreter Ortsbezeichnung), die momentan unter 50 mg/L Nitrat liegen, haben im Zeitraum von 2005 bis 2015 den höchsten Anstieg beim Nitratgehalt zu verzeichnen? Die Fragen 1 bis 5 werden wegen des Sachzusammenhangs gemeinsam beantwortet . Zuständig für die Überwachung und Bewertung der Grundwasserqualität sind die Länder. Die Länder melden im Zuge der Berichterstattung zur Wasserrahmenrichtlinie , dass und aufgrund welcher Parameter ein Grundwasserkörper im schlechten chemischen Zustand ist. Durch die Länder werden dabei keine konkreten Konzentrationswerte für Nitrat in einzelnen Grundwasserkörpern berichtet . Der Bundesregierung liegen daher keine Informationen darüber vor, wie viele Grundwasserkörper im Jahr 2015 eine Nitratbelastung von 40 bis 50 mg/L Nitrat aufwiesen. Für die 90er Jahre ist keine Aussage möglich, da Grundwasserkörper erst nach Inkrafttreten der WRRL im Jahr 2000 ausgewiesen wurden. Eine Prognose über die Entwicklung der Nitratbelastungen in den Grundwasserkörpern kann nicht erstellt werden, da der Bundesregierung die entsprechenden Informationen nicht vorliegen. 6. An wie viel Prozent der Grundwasser-Messstellen hat sich die Nitratkonzentration in den letzten fünf Jahren erhöht? Basierend auf den Daten des neuen EU-Nitratmessnetzes, das einen repräsentativen Überblick über die Auswirkungen der landwirtschaftlichen Nutzung auf die Nitratbelastung des Grundwassers gibt, sind für insgesamt 27,7 Prozent aller Messstellen steigende Nitratkonzentrationen für den Zeitraum von 2012 bis 2014 im Vergleich zum Zeitraum 2008 bis 2011 festzustellen. Im gleichen Zeitraum ist die Nitratbelastung an 33,4 Prozent aller Messstellen zurückgegangen. An 38,9 Prozent aller Messstellen haben sich die Nitratgehalte des Grundwassers nicht verändert. Diese Zahlen basieren auf dem Nitratbericht der Bundesregierung an die Europäische Kommission 2016. 7. Wie wird sich nach Einschätzung der Bundesregierung generell die Lage bei Nitrat im Grundwasser in den nächsten drei bis fünf Jahren entwickeln? Welche Einflussfaktoren sind dabei wesentlich? Derzeit lässt sich keine zuverlässige Prognose darüber abgeben, wie sich die Nitratbelastung des Grundwassers in den nächsten Jahren entwickeln wird. Von der Novelle der Düngeverordnung und deren konsequenter Umsetzung wird die Entwicklung des Stickstoffüberschusses in der Landwirtschaft und damit die Reduzierung der Nitratbelastung abhängen. Vorabfassung - w ird durch die lektorierte Version ersetzt. Deutscher Bundestag – 18. Wahlperiode – 3 – Drucksache 18/10599 8. Warum ist nach Ansicht der Bundesregierung in den letzten fünf Jahren ein Anstieg bei den Grundwasserkörpern über 50 mg/L Nitrat zu verzeichnen? Die Anzahl der Grundwasserkörper mit Nitratgehalten von mehr als 50 mg/L hat sich im Wesentlichen verändert, weil einige Bundesländer ihre Grundwasserkörper neu zugeschnitten haben. Die Anzahl der Grundwasserkörper ist von 1 000 im ersten Berichtszeitraum auf 1 177 im zweiten Bewirtschaftungszeitraum gestiegen . Dies ermöglicht zwar ein differenzierteres Bild der Nitratbelastung für die betroffenen Gebiete, macht jedoch einen direkten Vergleich der beiden Zeiträume unmöglich. 9. In welchen Landesteilen sind die ersten Grundwasserstockwerke in welcher Anzahl für die Trinkwasserversorgung bereits ungeeignet, sodass auf die darunterliegenden Grundwasserstockwerke (Tiefengrundwasser) zurückgegriffen werden muss? Der Bundesregierung liegen hierzu keine Informationen vor. 10. In welchen Landesteilen ist in welcher Ausdehnung und Tiefe das natürliche Abbaupotential des Bodens bereits aufgebraucht, sodass auf den Boden aufgebrachte Düngemittel direkt in das darunterliegende Grundwasserstockwerk gelangen? Der Bundesregierung liegen hierzu keine Informationen vor. 11. Welche gesetzgeberischen Maßnahmen plant die Bundesregierung dahingehend , die Anteile der Stickstoff- und Phosphateinträge in Gewässern auch aus Quellen, die nicht vom Geltungsbereich der Düngeverordnung erfasst werden, zu regulieren? Quellen, die nicht vom Geltungsbereich der Düngeverordnung erfasst sind, sind insbesondere Einträge von kommunalen und in erheblich geringerem Umfang auch von industriellen Kläranlagen. Für das Einleiten verlangt das Wasserhaushaltsgesetz eine Erlaubnis. Diese darf nur erteilt werden, wenn die Schadstofffracht so gering gehalten wird, wie dies bei Einhaltung der jeweils in Betracht kommenden Verfahren nach dem jeweiligen Stand der Technik möglich ist. Die Mindestanforderungen hierzu werden in der Abwasserverordnung des Bundes geregelt und umfassen auch Regelungen zu Stickstoff- und Phosphoranforderungen. Sollten aus Gewässerschutzgründen und zur Einhaltung der Anforderung nach der Wasserrahmenrichtlinie weitergehende Anforderungen notwendig sein, so können diese durch die zuständigen Behörden auf Landesebene festgesetzt werden . Vorabfassung - w ird durch die lektorierte Version ersetzt. Satz: Satzweiss.com Print, Web, Software GmbH, Mainzer Straße 116, 66121 Saarbrücken, www.satzweiss.com Druck: Printsystem GmbH, Schafwäsche 1-3, 71296 Heimsheim, www.printsystem.de Vertrieb: Bundesanzeiger Verlag GmbH, Postfach 10 05 34, 50445 Köln, Telefon (02 21) 97 66 83 40, Fax (02 21) 97 66 83 44, www.betrifft-gesetze.de ISSN 0722-8333