Die Antwort wurde namens der Bundesregierung mit Schreiben des Auswärtigen Amts vom 2. Dezember 2016 übermittelt. Die Drucksache enthält zusätzlich – in kleinerer Schrifttype – den Fragetext. Deutscher Bundestag Drucksache 18/10609 18. Wahlperiode 06.12.2016 Antwort der Bundesregierung auf die Kleine Anfrage der Abgeordneten Heike Hänsel, Wolfgang Gehrcke, Sevim Dağdelen, weiterer Abgeordneter und der Fraktion DIE LINKE. – Drucksache 18/10226 – Deutsche Haushaltsgelder für die Versorgung von Kämpfern aus dem syrischen und irakischen Kriegsgebiet V o r b e m e r k u n g d e r F r a g e s t e l l e r Das Fernsehmagazin „report MÜNCHEN“ berichtete unlängst über den Betrieb mindestens eines Feldlazaretts in der türkischen Stadt Kilis nahe der Grenze zu Syrien (www.br.de/fernsehen/das-erste/sendungen/report-muenchen/reportsyrien -hilfe-126.html). Finanziert wurde es unter anderem mit Geldern des Auswärtigen Amts und des Bundesministeriums für wirtschaftliche Zusammenarbeit und Entwicklung. Bei dem Besuch der Reporter vor Ort hätten auffällig viele männliche Patienten in diesem Lazarett Schussverletzungen oder andere für kämpfende Soldaten typische Verletzungen gehabt. „Fast alle erklären, sie seien von der Freien Syrischen Armee, die vom Westen unterstützt wird“, heißt es in dem Bericht. Sie seien aus dem Stadtkrankenhaus überwiesen oder direkt von der syrisch-türkischen Grenze zum Feldkrankenhaus transportiert worden. 1. Welche Mittel aus dem Bundeshaushalt 2016 werden für den Aufbau von Feldlazaretten und/oder anderen Einrichtungen zur medizinischen Versorgung in der Türkei verwendet (bitte einzeln auflisten)? Aus welchen Einzelplänen stammen diese Mittel? Das Auswärtige Amt fördert in der Türkei ein Rehabilitationskrankenhaus in Kilis mit einem Betrag von 1 260 000 Euro aus Mitteln des Einzelplans 05 (Humanitäre Hilfsmaßnahmen im Ausland, Kapitel 0501 687 32). 2. Wie viele Lazarette werden derzeit betrieben, und wer betreibt diese Lazarette ? Es werden mit Mitteln der Bundesregierung keine Lazarette betrieben, sondern einzig das genannte Rehabilitationskrankenhaus gefördert, das unter der Leitung der Hilfsorganisation Malteser International e. V. steht. Vorabfassung - w ird durch die lektorierte Version ersetzt. Drucksache 18/10609 – 2 – Deutscher Bundestag – 18. Wahlperiode 3. Wurden und/oder werden in diesen Einrichtungen Kämpfer aus Syrien behandelt ? Die Behandlung von Patientinnen und Patienten in dem Rehabilitationskrankenhaus in Kilis erfolgt allein auf Grundlage medizinischen Bedarfs und medizinischer Dringlichkeit. Eine Erfassung von Daten, aus denen hervorgeht, ob es sich bei den Patientinnen und Patienten um Kämpfer aus Syrien handelt, erfolgt nicht. 4. Welche Mittel aus dem Bundeshaushalt 2017 sind für den Aufbau von Feldlazaretten und/oder anderen Einrichtungen zur medizinischen Versorgung in der Türkei eingeplant (bitte einzeln auflisten)? a) Sollen diese Einrichtungen Kämpfern aus Syrien offenstehen? b) Aus welchen Einzelplänen stammen diese Mittel? Die Fragen 4 bis 4b werden zusammengefasst beantwortet. Bei der Förderung des humanitären Hilfsprojekts von Malteser International e. V. handelt es sich um ein überjährig angelegtes Projekt, für das im Haushalt 2017 vorbehaltlich parlamentarischer Zustimmung aus Einzelplan 05 (Titel Humanitäre Hilfsmaßnahmen im Ausland) eine Förderung in Höhe von 503 000 Euro vorgesehen ist. Eine Verpflichtungsermächtigung über ebendiesen Betrag wurde belegt. Das Rehabilitationskrankenhaus wird aus diesem Titel bereits seit 2013 finanziert. Die Planung möglicher weiterer humanitärer Hilfsprojekte im Gesundheitsbereich ist abhängig von den 2017 zur Verfügung stehenden Haushaltsmitteln und dem globalen Gesamtgefüge der humanitären Bedarfslage. 5. Welche anderen Gelder sind in den Bundeshaushalten 2016 und 2017 darüber hinaus für die Versorgung von Kämpfern in der Region vorgesehen (bitte Einzelpläne, Posten und Begründungen auflisten)? In den Einzelplänen 05, 14 und 23 sind in den Haushalten 2016 und 2017 keine Haushaltsmittel für die Versorgung von Kämpfern im Sinne der Fragestellung in der betreffenden Region vorgesehen. 6. Wie viele Kämpfer aus dem syrischen und irakischen Kriegsgebiet wurden seit Beginn der Finanzierung entsprechender medizinischer Einrichtungen in der Türkei und/oder anderen Nachbarstaaten Syriens behandelt (bitte einzeln auflisten)? Auf die Antwort zu Frage 3 wird verwiesen. 7. Wird die Versorgung von Kämpfern aus Syrien über Mittel des Syria Recovery Trust Fund finanziert? Die Versorgung von Kämpfern fällt nicht unter das Mandat des Syria Recovery Trust Fund (SRTF). Es werden keine Projekte zur Versorgung von Kämpfern durchgeführt. Vorabfassung - w ird durch die lektorierte Version ersetzt. Deutscher Bundestag – 18. Wahlperiode – 3 – Drucksache 18/10609 8. Welche Erkenntnisse liegen der Bundesregierung über die jeweilige Zugehörigkeit der behandelten Kämpfer aus dem syrischen und irakischen Kriegsgebiet zu bewaffneten Strukturen vor? 9. Werden behandelte Kämpfer erkennungsdienstlich behandelt, und wenn ja, wer verwaltet diese Daten? Die Fragen 8 und 9 werden zusammengefasst beantwortet. Auf die Antwort zu Frage 3 wird verwiesen. 10. Wie gelangen verletzte Kämpfer in die Feldlazarette in der Türkei? a) Welche logistischen Maßnahmen gibt es nach Kenntnis der Bundesregierung für den Transport verletzter Kämpfer aus dem syrischen und irakischen Kriegsgebiet in die Türkei und/oder aus anderen Staaten der Region ? b) Finanziert oder unterstützt die Bundesregierung anderweitig entsprechende Maßnahmen? Die Fragen 10 bis 10b werden zusammengefasst beantwortet. Patientinnen und Patienten, die aufgrund lebensbedrohlicher Verletzungen aus Syrien evakuiert werden, werden in das Kilis State Hospital eingeliefert und hier chirurgisch erstbehandelt; das Rehabilitationskrankenhaus hat weder rechtlich noch ausstattungsmäßig die Kapazität für die Erstaufnahme und Notfallversorgung von Patientinnen und Patienten. Da jedoch die Aufnahmekapazität des Kilis State Hospital für eine längere stationäre Behandlung oder notwendige Rehabilitationsmaßnahmen häufig nicht ausreicht, werden Patientinnen und Patienten von dort aus an das Rehabilitationskrankenhaus überwiesen. Die Entscheidung hierüber liegt bei den Ärztinnen und Ärzten im Kilis State Hospital. Evakuierungen von Verletzten aus Syrien werden aus dem Haushaltstitel für humanitäre Hilfsmaßnahmen im Ausland nicht finanziert oder unterstützt. 11. Welche Organisationen leiten die Einrichtungen in der Türkei jeweils oder sind an ihrem Betrieb beteiligt (bitte einzeln auflisten)? Auf die Antwort zu Frage 2 wird verwiesen. 12. Wäre es nach den Bestimmungen und/oder Beschreibungen der jeweiligen Haushaltsposten auch möglich, dass Kämpfer der Terrororganisation Islamischer Staat oder anderer terroristischer Organisationen in den Feldlazaretten und/oder anderen Einrichtungen zur medizinischen Versorgung in der Türkei behandelt worden sind oder behandelt werden? 13. Besitzt die Bundesregierung Kenntnisse über den weiteren Verbleib von Kämpfern, die in den Feldlazaretten und/oder anderen Einrichtungen zur medizinischen Versorgung in der Türkei erfolgreich behandelt worden sind? 14. Sind die Mittel zum Unterhalt der genannten Einrichtungen an Demobilisierungsmaßnahmen geknüpft? Vorabfassung - w ird durch die lektorierte Version ersetzt. Drucksache 18/10609 – 4 – Deutscher Bundestag – 18. Wahlperiode 15. Werden behandelte Kämpfer bei vermuteter Zugehörigkeit zu terroristischen Strukturen polizeilichen und/oder staatsanwaltschaftlichen Ermittlungen zugeführt ? 16. Werden behandelte Kämpfer nach Kenntnis der Bundesregierung bei nachgewiesener Zugehörigkeit zu terroristischen Strukturen strafrechtlich verfolgt ? Die Fragen 12 bis 16 werden zusammengefasst beantwortet. Auf die Antwort zu Frage 3 wird verwiesen. 17. Leisten Angehörige der Bundeswehr bzw. Mitarbeiter in den mit deutscher Hilfe betriebenen Feldlazaretten in der Türkei Hilfestellung bei der Strafverfolgung durch die türkischen Behörden? Mit Mitteln der Bundesregierung werden keine Feldlazarette zur Versorgung der lokalen Bevölkerung betrieben. Sanitätseinrichtungen der Bundeswehr außerhalb der Bundesrepublik Deutschland stehen stets in einem engen Bezug zu einem deutschen Einsatzkontingent. Vorabfassung - w ird durch die lektorierte Version ersetzt. Satz: Satzweiss.com Print, Web, Software GmbH, Mainzer Straße 116, 66121 Saarbrücken, www.satzweiss.com Druck: Printsystem GmbH, Schafwäsche 1-3, 71296 Heimsheim, www.printsystem.de Vertrieb: Bundesanzeiger Verlag GmbH, Postfach 10 05 34, 50445 Köln, Telefon (02 21) 97 66 83 40, Fax (02 21) 97 66 83 44, www.betrifft-gesetze.de ISSN 0722-8333