Die Antwort wurde namens der Bundesregierung mit Schreiben des Bundesministeriums für wirtschaftliche Zusammenarbeit und Entwicklung vom 13. Dezember 2016 übermittelt. Die Drucksache enthält zusätzlich – in kleinerer Schrifttype – den Fragetext. Deutscher Bundestag Drucksache 18/10685 18. Wahlperiode 15.12.2016 Antwort der Bundesregierung auf die Kleine Anfrage der Abgeordneten Annalena Baerbock, Uwe Kekeritz, Bärbel Höhn, weiterer Abgeordneter und der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN – Drucksache 18/10335 – Finanzierung des internationalen Klimaschutzes V o r b e m e r k u n g d e r F r a g e s t e l l e r Die Staaten der Erde haben Ende des Jahres 2015 in Paris vereinbart, den globalen Temperaturanstieg auf deutlich unter 2 Grad Celsius zu begrenzen. Doch ohne eine entsprechende finanzielle Unterstützung der Entwicklungsländer kann das Ziel nicht erreicht werden. Schon vor Jahren, beim Klimagipfel in Kopenhagen 2009, aber auch erneut im letzten Jahr in Paris, versprachen die Regierungschefs , Mittel aus öffentlichen, privaten und alternativen Quellen zu mobilisieren , die bis zum Jahr 2020 auf 100 Mrd. US-Dollar pro Jahr ansteigen sollen. 1. Wie soll nach Kenntnis der Bundesregierung der Anteil Deutschlands an der Zusage für den internationalen Klimaschutz und die Klimaanpassung in Höhe von 100 Mrd. US-Dollar pro Jahr im Jahr 2020 aussehen (bitte getrennt nach öffentlichen und privaten Mitteln auflisten)? Die Bundesregierung hat für den deutschen Beitrag an der Erfüllung der Kopenhagenzusage im Jahr 2020 keinen festen Anteil an öffentlichen und privaten Mitteln bestimmt. Die Bundeskanzlerin Dr. Angela Merkel hat im Mai 2015 auf den Petersberger Klimadialogen erklärt, dass Deutschland anstrebt, die jährliche deutsche Klimafinanzierung bis 2020 gegenüber 2014 zu verdoppeln. Aufbauend auf dem Planwert für 2014 in Höhe von 2 Mrd. Euro ergibt sich für 2020 eine Zielsetzung für die deutsche internationale Klimafinanzierung von 4 Mrd. Euro. Die deutsche internationale Klimafinanzierung besteht aus drei Säulen. Die erste Säule beinhaltet Haushaltsmittel und Schenkungselemente bei KfW-Entwicklungskrediten . Darin sind die Sonderinitiativen des Bundesministeriums für wirtschaftliche Zusammenarbeit und Entwicklung (BMZ) wie auch anteilig zurechenbare Klimafinanzierung von bilateralen Gebern der konzessionären multilateralen Fonds bei den multilateralen Entwicklungsbanken sowie der Globalen Umweltfazilität (GEF) enthalten. Darüber hinaus umfasst die internationale Klimafinan- Vorabfassung - w ird durch die lektorierte Version ersetzt. Drucksache 18/10685 – 2 – Deutscher Bundestag – 18. Wahlperiode zierung Deutschlands als zweite Säule auch die mobilisierte öffentliche Finanzierung der KfW und Kredite der DEG – Deutsche Investitions- und Entwicklungsgesellschaft mbH (also deren gesamtes Zusagevolumen abzüglich der oben erwähnten Schenkungselemente für die KfW-Entwicklungskredite) sowie anteilig zurechenbare Klimafinanzierungen bei nicht-konzessionären Ausleihungen der multilateralen Entwicklungsbanken (siehe auch Antwort zu Frage 3, Nummer 2). Mit Hilfe der öffentlichen Klimafinanzierung werden auch private Mittel als dritte Säule der deutschen Klimafinanzierung mobilisiert, die ebenfalls zur 100 Mrd. US-Dollar-Zielgröße beitragen (vergleiche hierzu auch Antwort zu Frage 3). Auf der Klimakonferenz in Marrakesch im November diesen Jahres haben die Industrieländer das Ziel bekräftigt, ab 2020 jährlich gemeinsam 100 Mrd. US- Dollar an Klimafinanzierung bereitzustellen. 2. Versteht die Bundesregierung den deutschen Anteil an dieser internationalen Verpflichtung als einen Beitrag, der zusätzlich zu den Beiträgen zur Erreichung bestehender Zusagen in der Entwicklungszusammenarbeit (z. B. das 0,7-Prozent-Ziel der öffentlichen Entwicklungszusammenarbeit – ODA- Quote) geleistet werden soll, wenn nein, warum nicht? Klima- und Entwicklungspolitik sind intrinsisch miteinander verzahnt. Dies zeigt sich darin, dass Klimaaktivitäten ein eigenes Ziel der Agenda 2030 einnehmen (SDG 13). Umgekehrt steht das Pariser Klimaabkommen im Kontext der nachhaltigen Entwicklungsziele. Die internationale Klimapolitik Deutschlands unterstützt konsequenterweise Partnerländer bei ihrer nachhaltigen, kohlenstoffarmen und klimaresilienten Entwicklung. Die deutsche Klimafinanzierung ist folgerichtig nahezu vollständig ODA-anrechenbar und leistet wertvolle Beiträge zum Klimaschutz und zur Anpassung an die Folgen des Klimawandels. 3. Wie hoch soll der öffentliche, wie hoch der private Anteil des deutschen Beitrages im Jahr 2020 aussehen, und wie stellt sich dieses Verhältnis für die Jahre 2014, 2015 und 2016 dar bzw. ist für 2017 geplant (bitte jeweils nach Jahren auflisten)? Auf die Antwort zu Frage 1 wird verwiesen. Deutschland unterscheidet bei der Klimafinanzierung nach (1) Mitteln aus dem Bundeshaushalt und Schenkungselementen aus KfW-Entwicklungskrediten, (2) weiteren öffentlichen Mitteln, die von KfW und DEG gehebelt wurden („mobilisierte öffentliche Klimafinanzierung“) und (3) privater Klimafinanzierung, welche durch öffentliche Aktivitäten mobilisiert wurde. Die mobilisierten öffentlichen Mittel der KfW und der DEG und durch diese mobilisierte private Mittel materialisieren sich zu einem späteren Zeitpunkt als die Regierungszusagen, hängen stark von der Länderkulisse der jeweiligen Zusagen eines Jahres, vom Marktumfeld , sowie politischen und wirtschaftlichen Rahmenbedingungen ab. Daher sind hierzu keine Prognosen möglich. Im Ressortkreis werden derzeit methodische Fragen der Erfassung mobilisierter privater Klimafinanzierung geklärt sowie die Behandlung von Hermesdeckungen und die Rolle der KfW-IPEX-Bank. 2014 IST: (1) Haushaltsmittel: 2,34 Mrd. Euro (2) Mobilisierte öffentliche Mittel: 2,79 Mrd. Euro Vorabfassung - w ird durch die lektorierte Version ersetzt. Deutscher Bundestag – 18. Wahlperiode – 3 – Drucksache 18/10685 2015 IST: (1) Haushaltsmittel: 2,684 Mrd. Euro (2) Mobilisierte öffentliche Mittel: 4,72 Mrd. Euro 2016 SOLL: (1) Haushaltsmittel: 2,44 Mrd. Euro (2) Mobilisierte öffentliche Mittel: k. A. 2017 SOLL: (1) Haushaltsmittel: 2,70 Mrd. EUR (2) Mobilisierte öffentliche Mittel: k. A. 4. Wie soll der deutsche Anteil an den Finanzzusagen für den internationalen Klimaschutz im Jahr 2020 konkret aussehen, und welche Mittel sollen neu und zusätzlich aufgewendet werden, welche Mittel kommen aus älteren Zusagen ? Die deutsche Klimafinanzierung unterstützt Minderung und Anpassung an den Klimawandel. Eine Gesamtabschätzung über alle drei Säulen der deutschen Klimafinanzierung liegt für das Jahr 2020 noch nicht vor. Siehe hierzu auch die Antwort zu Frage 1. Zur Frage nach der Neuheit und Zusätzlichkeit der Mittel wird auf die Antwort zu Frage 2 verwiesen. 5. Wie hoch sollen die anvisierten Finanzzusagen für existierende Klimafonds unter dem Rahmenübereinkommen der Vereinten Nationen über Klimaänderungen – UNFCCC – (insbesondere Global Environment Facility – GEF – und Green Climate Fund – GCF) ausfallen, und ist eine weitere Förderung für die Klimainvestitionsfonds der Weltbank (CIF) bis zum Jahr 2020 vorgesehen ? Die Finanzzusagen für Klimafonds ergeben sich aus Verpflichtungsermächtigungen der Vorjahre, die ab 2017 in folgenden Beträgen (in Mio. Euro) fällig werden: Klimafonds Fälligkeit 2017 Fälligkeit 2018 Fälligkeit 2019 Fälligkeit 2020 GEF 69,7 69,7 56,2 52,5 GCF 93,91 140 140 120 Hinzu kommen Zusagen zur Globalen Umweltfazilität (GEF), dem Grünen Klimafonds (GCF), zum Fonds für die am wenigsten entwickelten Länder (LDCF) und der Forest Carbon Partnership Facility (FCPF), die dem Haushaltsausschuss vor Ankündigung z. B. im Rahmen von Wiederauffüllungsverhandlungen zur Billigung vorgelegt werden. Für die Klimainvestitionsfonds der Weltbank sind derzeit keine zusätzlichen Förderungen vorgesehen. Vorabfassung - w ird durch die lektorierte Version ersetzt. Drucksache 18/10685 – 4 – Deutscher Bundestag – 18. Wahlperiode 6. Wie wird die von der Bundeskanzlerin beim Petersberger Klimadialog 2015 angekündigte vom Jahr 2014 ausgehende Verdopplung des deutschen Beitrages zur internationalen Klimafinanzierung bis zum Jahr 2020 (vergl. www.bundesregierung.de/Content/DE/Artikel/2015/05/2015-05-19-redemerkel -pkd.html) konkret finanziell unterlegt, und welche Haushaltstitel des Bundeshaushalts plant die Bundesregierung für die Verdoppelungszusage von welchem Umfang im Jahr 2014 auf welchen Umfang im Jahr 2020 anwachsen zu lassen? Die Bundesregierung strebt gemäß der Ankündigung der Bundeskanzlerin an, die deutsche internationale Klimafinanzierung zu verdoppeln. Als Basis dient die zum Zeitpunkt der Ankündigung bekannte Planzahl für Klimafinanzierung aus Haushaltsmitteln im Jahr 2014 von 2 Mrd. Euro. Damit ergibt sich eine Zielsetzung von 4 Mrd. Euro im Jahr 2020. In den Aufwuchs der Klimafinanzierung auf 4 Mrd. Euro werden alle relevanten Titel des BMZ einbezogen, dazu zählen vor allem die Titel für die bilaterale Entwicklungszusammenarbeit (EZ), für die multilateralen Beiträge, die Sonderinitiativen und die Zivilgesellschaft (Einzelplan 23) sowie die Schenkungselemente aus KfW-Entwicklungskrediten. Hinzu kommen Beiträge der Internationalen Klimaschutzinitiative (IKI) des Bundesministeriums für Umwelt, Naturschutz, Bau und Reaktorsicherheit (BMUB). Die Ermächtigung, Ausgaben zu leisten und Verpflichtungen einzugehen, erfolgt durch den Haushaltsplan. Die Aufteilung des Aufwuchses auf Titel ergibt sich aus dem jeweiligen Haushaltsplan. 7. Mit welchen Auswirkungen auf die Klimafinanzierung rechnet die Bundesregierung durch die Reform auf OECD-Ebene (OECD: Organisation für wirtschaftliche Zusammenarbeit und Entwicklung), nach der nur noch das Schenkungselement von ODA-Darlehen als ODA angerechnet werden kann? Für die Berichterstattung der Klimafinanzierung an UNFCCC (United Nations Framework Convention on Climate Change) verwendet Deutschland eine Methodik und Kriterien, die zwar in vielen Bereichen von OECD DAC für die ODA- Meldung entwickelt wurden und stetig aktualisiert werden, z. B. wenn es um die Definition der Rio-Marker oder der Empfängerländer geht, die aber in wichtigen Punkten signifikant von der Methodik der Meldung zur klimarelevanten ODA abweicht. Grund für die abweichende Methodik ist vor allem, gegenüber UN- FCCC in größerer Detailtiefe und Präzision zur deutschen Klimafinanzierung berichten zu können, als dies die ODA-Methodik erlaubt. So wird beispielsweise das Finanzvolumen von Vorhaben, die Klimaschutz oder Anpassung an den Klimawandel als signifikantes Nebenziel verfolgen, nur zu 50 Prozent als klimarelevant angerechnet, um eine Überbewertung dieser Vorhaben für die Klimafinanzierung zu vermeiden. Zudem wird gegenüber UNFCCC differenziert zwischen Klimafinanzierung aus Haushaltsmitteln und mobilisierter öffentlicher Klimafinanzierung (siehe Antwort zu Frage 3). (Details zur Methodik: siehe 2. Biennial Report der Bundesregierung, Kapitel 5, abrufbar unter: http://unfccc.int/files/ national_reports/biennial_reports_and_iar/submitted_biennial_reports/application/ pdf/germany_second_biennial_report_under_the_unfccc.pdf). Daher hat die Reform auf OECD-Ebene keine direkten Auswirkungen auf die deutsche Klimafinanzierung. Es ist jedoch vorgesehen, ab 2017 statt der in Entwicklungskrediten enthaltenen Haushaltsmittel für Zinssubventionen die jeweiligen gesamten Schenkungselemente als Bestandteil der deutschen Klimafinanzierung aus Haushaltsmitteln zu kommunizieren. Dadurch ist zu erwarten, dass Entwicklungskredite in der Kate- Vorabfassung - w ird durch die lektorierte Version ersetzt. Deutscher Bundestag – 18. Wahlperiode – 5 – Drucksache 18/10685 gorie (1) „Klimafinanzierung aus Haushaltsmitteln“ etwas höher bewertet werden . Im gleichen Maße wird der Anteil der Entwicklungskredite an Kategorie (2) „mobilisierte öffentliche Mittel“ dann sinken, da hier die in Kategorie (1) erfassten Volumina abgezogen werden, um Doppelanrechnungen auszuschließen. 8. Wie verteilen sich die öffentlichen Mittel für die internationale Klimafinanzierung auf die bilaterale und multilaterale Zusammenarbeit in den Jahren 2014, 2015 und 2016 bzw. sind für 2017 geplant (bitte nach Jahren und jeweils absolut und prozentual auflisten)? Die Aufteilung in bi- und multilateral ist für Klimafinanzierung aus Haushaltsmitteln (siehe Antwort zu Frage 3) relevant: 2014 IST: Bilateral: 1,882 Mrd. Euro entspricht 80,3 Prozent der Klimafinanzierung aus Haushaltsmitteln Multilateral: 461 Mio. Euro entspricht 19,7 Prozent 2015 IST: Bilateral: 2,307 Mrd. Euro entspricht 86,0 Prozent Multilateral: 377 Mio. Euro entspricht 14,0 Prozent 2016 SOLL1: (nur BMZ) Bilateral: 1,807 Mrd. Euro entspricht 88,7 Prozent Multilateral: 231 Mio. Euro entspricht 11,3 Prozent 2017 SOLL1: (nur BMZ) Bilateral: 1,896 Mrd. Euro entspricht 84,2 Prozent Multilateral: 355 Mio. Euro entspricht 15,8 Prozent 1 Eine ex-ante Betrachtung zur Aufteilung bi- und multilateraler Zusammenarbeit ist für das BMUB nicht möglich. 9. Wie verteilt sich die derzeitige deutsche Klimafinanzierung anteilig auf die Ländergruppen nach den Einkommensklassen der Weltbank, und wie hoch ist jeweils der derzeitige Anteil, der für die Least Developed Countries (LDCs), die Small Island Developing States (SIDS) und die afrikanischen Staaten bereitgestellt wird? Angaben für Klimafinanzierung aus Haushaltsmitteln 2015: Die Aufteilung nach den Einkommensgruppen der Weltbank konnte für BMZ nur für Vorhaben vorgenommen werden, die einem spezifischen Empfängerland zugutekommen . Regionalvorhaben und Mehrländervorhaben sind nur für den Anteil der Klimafinanzierung an afrikanische Staaten mit erfasst. Vorabfassung - w ird durch die lektorierte Version ersetzt. Drucksache 18/10685 – 6 – Deutscher Bundestag – 18. Wahlperiode Low Income Countries (LIC): Minderung: 245,7 Mio. Euro Anpassung: 228,4 Mio. Euro Lower Middle Income Countries (LMIC): Minderung: 453 Mio. Euro Anpassung: 331 Mio. Euro Upper Middle Income Countries (UMIC): Minderung: 284 Mio. Euro Anpassung: 87 Mio. Euro High Income Countries (HIC): Minderung: 0 Anpassung: 0,1 Mio. Euro Small Island Developing States (SIDS): Minderung: 9,0 Mio. Euro Anpassung: 18,4 Mio. Euro Least Developed Countries (LDCs): Minderung: 232 Mio. Euro Anpassung: 298 Mio. Euro Afrika: Minderung: 422 Mio. Euro Anpassung: 487 Mio. Euro Die Verteilung der deutschen Klimafinanzierung des BMUB nach den Einkommensgruppen der Weltbank umfasst alle bilateralen Projekte 2015: LIC: 74,6 Mio. Euro LMIC: 125,4 Mio. Euro UMIC: 108,4 Mio. Euro. Hiervon lassen sich 5,5 Mio. Euro für SIDS, 32,9 Mio. Euro für LDCs und 64,5 Mio. Euro für afrikanische Staaten ableiten. Vorabfassung - w ird durch die lektorierte Version ersetzt. Deutscher Bundestag – 18. Wahlperiode – 7 – Drucksache 18/10685 10. Welche sind aktuell die zehn größten Empfängerländer der deutschen Klimafinanzierung (öffentliche Mittel), und wie begründet die Bundesregierung diese Schwerpunktländer? Da in der Entwicklungszusammenarbeit Regierungszusagen oft in einem mehr- (meist 3-)jährigen Rhythmus erfolgen, werden hier die Zusagen im Zeitraum 2013 bis 2015 als Basis zugrunde gelegt. In den letzten drei Jahren haben folgende Länder die größten klimarelevanten Gesamtzusagen erhalten, wobei einer ganzen Reihe weiterer Länder ähnlich hohe klimarelevante Volumina zugesagt wurden: 1. Indien 2. Brasilien 3. Marokko 4. Jordanien 5. Ukraine 6. Tansania 7. Afghanistan 8. Tunesien 9. Indonesien 10. Vietnam Abgesehen von der Größe bzw. der Bevölkerungszahl des Empfängerlandes bzw. anderweitig begründeter hoher Gesamtzusagen der Entwicklungsfinanzierung (Bsp. Afghanistan) sind die Schwerpunktsetzung im Rahmen der Entwicklungszusammenarbeit sowie Reformwille, Engagement auf internationaler Bühne, Vorreiterrolle, Umfang der Treibhausgas-Emissionen etc. für hohe klimarelevante Zusagen an einzelne Länder ausschlaggebend. In den meisten der Top 10-Länder spielt der Energiesektor eine zentrale Rolle, in dem die Umsetzungskapazitäten oft besonders groß sind. Meist ist gleichzeitig noch mindestens ein weiterer klimarelevanter Sektor (Wald / Biodiversität (inkl. REDD+), Landwirtschaft, Stadtentwicklung etc.) Schwerpunkt der Zusammenarbeit . Die Schwerpunktvereinbarungen mit den Partnerländern sind geprägt von den Prioritäten des Partnerlandes (z. B. Marokko zum Ausbau Erneuerbarer Energien; Ukraine: Schaffung der Voraussetzungen für EU-Beitritt) und den entwicklungspolitischen Prioritäten der Bundesregierung (Umsetzung der Sustainable Development Goals; Umsetzung des Pariser Klimaabkommens als Bestandteil nachhaltiger Entwicklung). In Schwellenländern liegt der Fokus entwicklungspolitischer Zusammenarbeit sehr stark auf globalen Fragestellungen, allen voran dem Schutz globaler öffentlicher Güter. In der Internationalen Klimaschutzinitiative des BMUB liegt ein Schwerpunkt der Kooperation auf der Zusammenarbeit mit Brasilien, China, Chile, Indien, Indonesien , Kolumbien, Mexiko, Peru, den Philippinen, Russland, Südafrika, Thailand sowie Vietnam. Wichtiges Kriterium für die Auswahl ist die Bereitschaft der Partnerländer zu klima- und biodiversitätspolitischen Innovationen sowie ihre Rolle im internationalen Verhandlungsprozess im Rahmen von UNFCCC. Vorabfassung - w ird durch die lektorierte Version ersetzt. Drucksache 18/10685 – 8 – Deutscher Bundestag – 18. Wahlperiode 11. Welche von der Bundesregierung im Rahmen des internationalen Klimaschutzes und der Klimaanpassung geförderten Projekte basieren weiterhin auf der Nutzung fossiler Ressourcen (bitte nach Vorhaben, Volumen und Laufzeit auflisten)? Aufgrund einer Grundsatzeinigung auf OECD-Ebene im Jahr 2015 werden keine Vorhaben, die auf der Nutzung fossiler Rohstoffe basieren, in die Klimafinanzierung einbezogen. Für die in der Antwort zu Frage 13 aufgelisteten Vorhaben sind die Klima-Rio- Marker entsprechend beide mit 0 eingestuft. 12. Welche Bemühungen unternimmt die Bundesregierung für den Ausschluss von für den Klimaschutz und die nachhaltige Entwicklung langfristig schädlichen Technologien in den im Rahmen des internationalen Klimaschutzes geförderten Projekten, und welche dieser Technologien schließt die Bundesregierung grundsätzlich aus? Im Rahmen der bilateralen Zusammenarbeit der Bundesregierung (Projekte der Deutschen Gesellschaft für Internationale Zusammenarbeit (GIZ) GmbH, KfW) wird die Umwelt und Klimaprüfung (UKP) angewandt, um abzusichern, dass alle international geförderten Projekte in Einklang sind mit klimakompatibler Entwicklung . Nach der Verabschiedung der Agenda 2030 im September 2015 und des Pariser Klimaabkommens im November 2015 (Artikel 2.1 c) wird jedes Projekt, welches durch die Multilateralen Entwicklungsbanken finanziert werden soll, von der Bundesregierung auf klimaschädliche Technologien geprüft und im Positivfall bei den internen Abstimmungsprozessen nicht unterstützt. In der gleichen Weise werden Länder-, Regional- und Fachstrategien der Multilateralen Entwicklungsbanken geprüft. Die Institutionen müssen sich klar zum Ausstieg aus der Finanzierung fossiler Energievorhaben, insbesondere der Kohle, bekennen. Die Weltbank, die Interamerikanische Entwicklungsbank (IADB) und die Europäische Investitionsbank (EIB) haben bereits Klimaaktionspläne vorgelegt , in denen dargestellt wird, wie sie ihre Finanzflüsse nach den Zielen von Paris ausrichten werden. Die Bundesregierung fördert keine Neubauten und keine Rehabilitierung von Kohlekraftwerken mehr. Die Finanzierung der Modernisierung von Kohlekraftwerken ist nur in Ausnahmefällen und anhand strenger und kumulativ geprüfter Kriterien zulässig. Grundlage dafür ist der Bericht der Bundesregierung zur internationalen Kohlefinanzierung für den Ausschuss für Wirtschaft und Energie des Deutschen Bundestages. Vorabfassung - w ird durch die lektorierte Version ersetzt. Deutscher Bundestag – 18. Wahlperiode – 9 – Drucksache 18/10685 13. In welcher Höhe hat die Bundesregierung in der Entwicklungszusammenarbeit in jedem der Jahre 2013 bis 2015 Projekte gefördert, die zur Nutzung fossiler Energien beitragen (bitte einzeln mit Summe, Projektbezeichnung und Empfängerland auflisten)? Folgende durch die deutsche EZ geförderte Projekte haben einen Bezug zu fossilen Energien: Land Vorhaben Jahr der Zusage Laufzeit Volumen (in Mio.€) Durchführungsorgani - sation* Mongolei Energieeffizienz im zentralen Übertragungs - und Verteilnetz 2014 10,0 KfW Mongolei Effizienz- und Umweltmaßnahme im mongolischen Kraftwerkspark 2013 30,0 KfW Serbien Rehabilitierung der Fernwärmesysteme in Serbien (Phase V) 2013 30,0 KfW Serbien Rehabilitierung der Fernwärmesysteme in Serbien (Phase V) – Begleitmaßnahme 2013 1,5 KfW Mazedonien Sektorprogramm zur Förderung von Energieeffizienz und Erneuerbaren Energien Phase IV 2013 39,0 KfW Kosovo Förderung des Energiesektors VIII – Verbesserung des Fernwärmesystems in Pristina 2015 5,0 KfW Bolivien und Peru Dreieckskooperation Erdgasmesstechnik Lateinamerika 2011 – 2015 0,5 (deutscher Beitrag ) PTB Tanzania Stärkung der Rohstoffgovernance im Erdgassektor von Tansania 2013 – 2016 2,0 GIZ *Für Projekte der finanziellen Zusammenarbeit (KfW): Regierungszusage zwischen 2013 und 2015, für Projekte der technischen Zusammenarbeit (GIZ/PTB): Umsetzung zwischen 2013 und 2015. **Die Vorhaben Mongolei: „Energieeffizienz im zentralen Übertragungs- und Verteilnetz “ und Kosovo: „Förderung des Energiesektors VIII – Verbesserung des Fernwärmesystems in Pristina“ haben einen Bezug zu fossiler Energie. Es handelt sich hier aber um Effizienzsteigerungen in Verteilnetzen. Da an die Verteilnetze auch Kraftwerke, die auf anderen Energieträgern (z. B. Biomasse) basieren, angeschlossen werden können, findet hier kein „Carbon lock in“ statt. Die Vorhaben sind daher Teil der deutschen Klimafinanzierung (siehe Antwort zu Frage 11). 14. Wie sichert die Bundesregierung, dass die künftigen Mittel der Entwicklungszusammenarbeit mit globalen Emissionspfaden konsistent sind, die eine Begrenzung der globalen Erwärmung auf deutlich unter 2 Grad bzw. möglichst 1,5 Grad ermöglichen? Das BMZ orientiert sich an den Zielen der Agenda 2030 für nachhaltige Entwicklung (Agenda 2030) mit konkreten Zielvorgaben zu Energie (Ziel 7: Zugang zu nachhaltiger Energie für alle) und Klima (Ziel 13: Bekämpfung des Klimawandels ) sowie dem Pariser Klimaabkommen. Dementsprechend hat das BMZ sein Portfolio, unter anderem im Energiesektor, auf die Erreichung dieser internationalen Ziele ausgerichtet. Konkrete Orientierung in den Ländern erfolgt an der Vorabfassung - w ird durch die lektorierte Version ersetzt. Drucksache 18/10685 – 10 – Deutscher Bundestag – 18. Wahlperiode Umsetzung von Minderungs- und Anpassungsprojekten entsprechend der im Klimaabkommen hinterlegten nationalen Klimabeiträge (NDC). Die von BMZ und BMUB ins Leben gerufene globale NDC-Partnerschaft unterstützt Länder beim Austausch mit Umwelt- und Finanzministerien, Wege zur beschleunigten Umsetzung zu beschreiten. Im Energiesektor unterstützt das BMZ beispielsweise Partnerländer beim Aufbau nachhaltiger, klimafreundlicher Energiesysteme auf der Basis von erneuerbaren Energie- und Energieeffizienztechnologien. Alleine in den letzten beiden Jahren sagte das BMZ mehr als 4 Mrd. Euro für die Zusammenarbeit im Energiesektor zu. Außerdem unterstützt das BMZ über die Africa Renewable Energy Initiative (AREI) den Zubau von 10 GW an erneuerbaren Energiekapazitäten in Afrika bis 2020. Mehr als 90 Prozent der Energieprojekte, die im Auftrag des BMZ von der GIZ und der KfW-Bankengruppe durchgeführt werden, tragen laut dem Kennungssystem des Entwicklungshilfeausschusses (DAC) der Organisation für wirtschaftliche Zusammenarbeit und Entwicklung (OECD) zur Emissionsminderung bei. Somit hilft das BMZ Partnerländer dabei, klimafreundliche Entwicklungspfade einzuschlagen, welche im Einklang mit den Zielen des Pariser Klimaabkommens und der Agenda 2030 sind. Auch das BMUB orientiert sich bei der Umsetzung seiner Internationalen Klimaschutzinitiative an den Ergebnissen des Pariser Klimaabkommens, die Unterstützung der NDCs in den Partnerländern stellt einen wesentlichen Fokus der Projekte und Programme der IKI dar. 15. Wie schließt die Bundesregierung aus, dass im Rahmen der Entwicklungszusammenarbeit Projekte gefördert werden, die ggf. auch nach dem Jahr 2050 noch zu Treibhausgasemissionen führen könnten und damit der Klimaschutzvereinbarung von Paris entgegenstünden? Es wird auf die Antwort zu Frage 14 verwiesen. 16. Wie stellt die Bundesregierung sicher, dass entwicklungspolitische Projekte ohne einen erkennbaren Klimabezug nicht als Klimaschutzprojekte angerechnet werden können? a) Worauf gründet sich die Praxis der Bundesregierung, Projekte, für die die Rio-Marker-Anpassung oder Rio-Marker-Minderung auf 1 gesetzt sind, zu 50 Prozent der Klimafinanzierung anzurechnen? Projekte, für die die Rio-Marker-Anpassung oder Rio-Marker-Minderung auf 1 gesetzt sind, verfolgen Klimaanpassung bzw. Minderung von Treibhausgasen als signifikantes Nebenziel. Da diese Projekte also signifikant zu Anpassung bzw. Minderung beitragen, ist eine anteilige Anrechnung (zu 50 Prozent) aus Sicht der Bundesregierung gerechtfertigt. b) Wie wird sichergestellt, dass so die Klimafinanzierung nicht zu hoch eingeschätzt wird? Mittels eines Qualitätssicherungsprozesses im BMZ (das etwa 90 Prozent der deutschen Klimafinanzierung erbringt) und den Durchführungsorganisationen wird sichergestellt, dass nur solche Projekte die Klimakennung 1 (für signifikantes Nebenziel) bzw. 2 (Hauptziel) erhalten, die auch deutlich erkennbar Minderung von Treibhausgasen bzw. Anpassung an den Klimawandel als ein solches Ziel verfolgen. Unter anderem muss das Thema in der Wirkungsmatrix und im methodischen Ansatz deutlich verankert sein. Ist Klimaschutz oder -anpassung ein Hauptziel der Maßnahme, so muss sich dies klar in der Zielsetzung und dazugehörigen Indikatoren sowie dem methodischen Ansatz widerspiegeln. Vorabfassung - w ird durch die lektorierte Version ersetzt. Deutscher Bundestag – 18. Wahlperiode – 11 – Drucksache 18/10685 Vorhaben der IKI im BMUB dienen ausnahmslos der Finanzierung von Investitionen zum Schutz des Klimas und der Biodiversität. Eine gesonderte Prüfung muss daher nicht erfolgen. c) Warum übernimmt die Bundesregierung nicht die Praxis etwa der USA, für jedes Projekt eine Einzelprüfung vorzunehmen und nur die tatsächlich dem Klimaschutz oder der Anpassung dienenden Projektteile anzurechnen ? Die Bundesregierung prüft die Klimarelevanz eines jeden Vorhabens im Einzelnen . Die Praxis der Ermittlung und Quantifizierung einzelner Projektteile, die dem Bereich Minderung bzw. Anpassung dienen, hält die Bundesregierung für die bilaterale Klimafinanzierung aber für nicht zweckmäßig. 17. Welche von der Bundesregierung geförderten Projekte verfolgen das Ziel einer vollständigen Dekarbonisierung von Wirtschaftsbereichen, und wie hoch ist deren Anteil an der Gesamtförderung (bitte auflisten)? Alleine durch das Engagement der deutschen Klima- und Entwicklungszusammenarbeit ist eine vollständige Dekarbonisierung unterschiedlicher Wirtschaftsbereiche in Partnerländern nicht realistisch. Klimafinanzierungsprojekte der technischen oder finanziellen Arbeit tragen jedoch dazu bei, sektorspezifische Ziele und Strategien mit Klimaschutzrelevanz, wie beispielsweise die Dekarbonisierung von Wirtschaftsbereichen, in Partnerländern umzusetzen. Die Arbeit des BMZ im Energiesektor oder z. B. die Beratungsprojekte der Umweltministerien von BMUB zur Aufsetzung und Implementierung nationaler Klimaschutzpläne sind in diesem Kontext von besonderer Relevanz. Der Energiesektor ist der Motor der Wirtschaft. Laut der International Energy Agency (IEA) entfielen rund 80 Prozent des globalen Endenergieverbrauchs im Jahr 2014 auf die Industrie. Gleichzeitig ist der Energiesektor für zwei Drittel der globalen Treibhausgasemissionen verantwortlich. Eine Dekarbonisierung der Wirtschaft ist somit ohne eine Dekarbonisierung der Energieversorgung nicht möglich. Aus diesem Grund unterstützen das BMZ und BMUB Partnerländer dabei, die Rahmenbedingungen für eine nachhaltige, klimafreundliche Energieversorgung zu schaffen und nationale Strategien umzusetzen. Im Vordergrund stehen die Förderung emissionsarmer erneuerbarer Energie- und Energieeffizienztechnologien sowie die Schaffung von Zugang zu nachhaltiger Energie. BMZ und BMUB engagieren sich beispielsweise bereits für den Ausbau erneuerbarer Energien in der Mehrzahl der 48 Partnerländer, die sich auf der Klimakonferenz in Marrakesch dazu verpflichtet haben, 100 Prozent ihrer Energie bis 2050 aus erneuerbaren Quellen zu gewinnen. Ein Beispiel für einen solchen Beitrag ist das deutsche Engagement der Umsetzung des marokkanischen Solarplans, der ein wichtiger Baustein für die Erreichung des nationalen Erneuerbaren- und Dekarboniserungsziels ist. Die KfW finanziert mit BMZ- und BMUB-Haushaltsmitteln in diesem Rahmen alle Phasen des Solarkomplexes Noor Ouarzazate, während die GIZ komplementäre Maßnahmen der technischen Zusammenarbeit im Bereich berufliche Ausbildung und Forschungskooperationen im Bereich Solartechnologie durchführt . Vorabfassung - w ird durch die lektorierte Version ersetzt. Drucksache 18/10685 – 12 – Deutscher Bundestag – 18. Wahlperiode 18. Wie hoch soll insbesondere der Anteil an nicht-öffentlichen Mitteln für den internationalen Klimaschutz im Jahr 2020 sein, aus welchen Quellen sollen diese kommen, und woraus setzen sich diese nach den Vorstellungen der Bundesregierung zusammen? Um die Ziele des Pariser Abkommens zu erreichen wird es notwendig sein, die globalen Finanzflüsse in Einklang mit den Klimazielen zu bringen und Investitionen in Klimaschutz und -anpassung massiv zu erhöhen. Zur Höhe des genauen Investitionsbedarfs gibt es lediglich Schätzungen. Diese bewegen sich im Billionenbereich und finden Ausdruck im Schlagwort „shifting the trillions“. Ein Bericht des Weltwirtschaftsforums bilanziert jährliche Investitionen in Höhe von 5 Billionen US-Dollar, die in klimafreundlichere Alternativen zum „business as usual“-Szenario umgelenkt werden müssen. Hinzu kommt ein Bedarf von jährlich 700 Milliarden US-Dollar, die an inkrementellen Kosten zusätzlich hinzukommen , um den Wandel zu einem zwei Grad kompatiblen Entwicklungspfad zu realisieren . Das Gros dieser jährlich anfallenden Investitionen von insgesamt 5,7 Billionen US-Dollar wird aus der Privatwirtschaft kommen. Der öffentliche Sektor kann diese Zielrichtung durch unterschiedliche Maßnahmen gezielt fördern und Anschubfinanzierung leisten. Dies kann beispielsweise geschehen durch den effektiven Einsatz von Garantie- und Versicherungsinstrumenten zur Risikominderung , sowie der Schaffung verbesserter Rahmenbedingungen und Politiksicherheit zur Anreizförderung privater Investitionen in klimafreundliche Maßnahmen. Der Anteil der öffentlichen sowie nicht-öffentlichen Mittel daran ist schwer quantifizierbar. 19. Welchen weiteren Aufwuchsplan für die Zeit nach 2020 verfolgt die Bundesregierung , insbesondere für die Zeit ab 2025, und wie soll der deutsche Anteil daran aussehen, welcher Anteil soll aus öffentlichen Mitteln, welcher aus anderen Quellen bestritten werden? Für die Zeit nach 2025 gibt es bisher noch keine Planungen. 20. Welcher Anteil der Mittel der deutschen Klimafinanzierung fließt in den Abfallsektor , und welcher prozentuale Anteil davon unterstützt die Mitverbrennung von Abfällen und Ersatzbrennstoffen in Kraftwerken oder Zementöfen ? Gemäß Schätzungen des Intergovernmental Panel on Climate Change (IPCC) trägt der Abfallsektor rund 3 Prozent der globalen Treibhausgasemissionen bei. Dabei werden in erster Linie Methangasemissionen von Deponien und Abwässern berücksichtigt. Gemäß dem Global Waste Management Outlook 2015 von UNEP (United Nations Environment Programme) wird anhand eines Lebenszyklusansatzes das Einsparpotential durch Verbesserungen im Abfallmanagement auf 10 bis 15 Prozent der globalen Treibhausgasemissionen geschätzt. Der Anteil der Klimafinanzierung innerhalb der technischen Zusammenarbeit (TZ), welcher in den Abfallsektor fließt, ist nicht direkt bestimmbar, da Abfallwirtschaftsberatung teilweise nur eine unter mehreren Beratungskomponenten von Projekten zu Stadtentwicklung oder Umweltpolitik ist. Zur Ermittlung der deutschen Klimafinanzierung im Abfallsektor in der TZ wurde der Anteil der laufenden abfallwirtschaftlichen Maßnahmen innerhalb des klimarelevanten Projektbudgets und darin der Anteil der Beratungsaktivitäten zur Aufbereitung und Verwertung von Abfällen als Ersatzbrennstoffe in Zementwerken („Co-Processing “) geschätzt. Der Budgetanteil der abfallbezogenen TZ-Maßnahmen unter der deutschen Klimafinanzierung (BMUB- und BMZ-finanziert) lag in den Jahren 2015 und 2016 nach groben Schätzungen bei ca. 8 bis 9,5 Mio. Euro jährlich. Vorabfassung - w ird durch die lektorierte Version ersetzt. Deutscher Bundestag – 18. Wahlperiode – 13 – Drucksache 18/10685 Davon betrug der grob geschätzte Beratungsanteil zur Mitverbrennung von Abfällen in Zementwerken jährlich ca. 6 bis 8 Prozent. Zum Vergleich: Die gesamte deutsche Klimafinanzierung aus Haushaltsmitteln im Jahr 2015 betrug 2,7 Mrd. Euro. Dabei ist zu beachten: Diese TZ-Beratung kann nicht gleichgesetzt werden mit einer Unterstützung für die Mitverbrennung von Abfällen. Entwicklungs- und Schwellenländer artikulieren einen hohen Beratungs- und Orientierungsbedarf zur Einschätzung sogenannter „Waste-to-Energy“-Technologien (hinter „Waste to Energy“ verbergen sich eine Vielzahl unterschiedlichster Technologien und Ansätze zur energetischen Verwertung von Abfällen). Deshalb befassen sich Projekte der deutschen internationalen Zusammenarbeit damit. Dabei werden z. B. aktuell Guidelines dazu erarbeitet, in welchen Kontexten welche energetischen Abfallverwertungstechnologien sinnvoll angewendet werden können. Dies führt oft auch dazu, dass von den Partnern auch andere Technologien wie z. B. Abfallvergärung (Biogas) in Betracht gezogen werden. In bestimmten Kontexten wird auch dazu beraten, wie Co-processing als sinnvoller Teil einer integrierten Abfallwirtschaft umgesetzt werden kann. Dabei geht es um die sachgerechte Aufbereitung von Abfällen zu Ersatzbrennstoffen mit Hilfe von mechanisch-biologischen Abfallbehandlungsanlagen zur Verwertung in Zementwerken. Es gibt kein Vorhaben der TZ, das einen Fokus auf die Förderung von „klassischen“ Müllverbrennungstechnologien legt. Der genaue Anteil der Klimafinanzierung der Finanziellen Zusammenarbeit (FZ), welche in den Abfallsektor fließt, variiert je nach Annahmen und betrachtetem Zeitraum, ist aber generell äußerst gering. Von den Abfallvorhaben mit Klimabezug haben ca. 5 bis 20 Prozent eine Komponente, die auf die Verwendung von Müll als Ersatzbrennstoffe abzielt. Mitverbrennung von Abfällen ist somit keine relevante Aktivität in der Klimafinanzierung (kleiner als 1 Prozent). 21. Wie wirkt die Bundesregierung darauf hin, dass der Anteil an Vorhaben im Abfallsektor, bei denen die am wenigsten umweltfreundlichen Optionen zum Einsatz kommen, darunter auch Technologien, wie die Mitverbrennung von Abfällen und Ersatzbrennstoffen in Zementöfen, reduziert werden? Die internationale Zusammenarbeit Deutschlands im Abfallsektor berät üblicherweise zu den übergeordneten rechtlichen, institutionellen und finanziellen Rahmenbedingungen der Abfall- und Kreislaufwirtschaft und fördert damit einen ganzheitlichen Ansatz auf Basis der Abfallhierarchie. Die Integration und Stärkung des informellen Sektors, der in Entwicklungsländern die stoffliche Verwertung trägt, ist essentieller Bestandteil und Ziel der Vorhaben. Die Aufbereitung bestimmter Abfälle als Ersatzbrennstoffe in Zementwerken kann in diesem Rahmen als eine Komponente von Abfallwirtschaftskonzepten durchaus sinnvoll sein. Für eine energetische Verwertung kommen nur Abfälle in Frage, die nicht vermieden oder stofflich verwertet werden können. Im Rahmen einer strategischen Allianz zwischen GIZ und dem Zementhersteller Holcim wurden im Jahr 2006 hierfür international anerkannte Standards entwickelt. Vorabfassung - w ird durch die lektorierte Version ersetzt. Drucksache 18/10685 – 14 – Deutscher Bundestag – 18. Wahlperiode Ein wichtiges Element von integrierten Abfall- und Kreislaufwirtschaftsprojekten der deutschen TZ ist die Beratung zu nachhaltigen Finanzierungsinstrumenten für höherwertige Abfalltechnologien. Dies ist die Voraussetzung dafür, dass der Betrieb solch höherwertiger, auf verstärkte Abfallverwertung ausgerichteter, Anlagen langfristig sichergestellt werden kann. Damit werden nationale und kommunale Partner verstärkt in die Lage versetzt, auch andere Technologien neben der klassischen kontrollierten Deponierung anzuwenden, die ebenfalls aus Sicht der Abfallhierarchie und des Klimaschutzes nicht zu bevorzugen ist, jedoch bisher für diese Partner oft die einzige finanziell machbare Lösung darstellt. Die überwiegende Zahl der bisherigen FZ-Vorhaben im Abfallsektor hatte neben der Verbesserung der stofflichen Verwertung den Bau von geordneten Deponien zum Gegenstand. Dies ist ein Fortschritt im Vergleich zur immer noch weit verbreiteten ungeordneten Deponierung oder offenen Verbrennung von Abfällen am Straßenrand oder auf offenem Feld. Auch geordnete Deponien führen jedoch – trotz Ausstattung mit Deponiegaserfassungs- und Behandlungssystemen – zu einem Anstieg des besonders klimaschädlichen Methans. Mitverbrennung von Abfällen wird nur für beschränkte Kontexte komplementär zu anderen Technologien empfohlen. Die Treibhausgaseinsparungen infolge der Substitution von Primärenergie durch Ersatzbrennstoffe in Zementwerken allein leisten einen eher bescheidenen Beitrag zum Klimaschutz. Viel bedeutsamer sind die durch Vorbehandlung und Verwertung der Abfälle erzielten Treibhausgaseinsparungen . Auch in Zukunft wird in der Planung von Projekten jeweils genau geprüft, ob eine Fokussierung auf den Themenbereich Mitverbrennung angemessen ist bzw. wird ein solcher Fokus der Partner nur komplementär zu Recycling unterstützt. 22. Wie teilt sich die deutsche Klimafinanzierung derzeit in Minderung und Anpassung auf, und was ist die anvisierte Aufteilung für eine ausgewogene Aufteilung bis zum Jahr 2020? Grundsätzlich strebt die Bundesregierung im mehrjährigen Mittel an, dass die bilaterale Klimafinanzierung aus Haushaltsmitteln ausgewogen den Bereichen Anpassung und Minderung zugutekommt. Da im BMZ, dem mit Abstand größten Klimafinanzierer der Bundesregierung, Neuzusagen an die Partnerländer in einem mehrjährigen Rhythmus erfolgen, unterliegt die jahresbezogene Verteilung leichten Schwankungen. 2014: Minderung: 47 Prozent Anpassung: 53 Prozent 2015: Minderung: 55 Prozent Anpassung: 45 Prozent Auch in Bezug auf das Jahr 2020 wird eine ausgewogene Aufteilung der Klimafinanzierung im mehrjährigen Mittel auf beide Themen angestrebt. Vorabfassung - w ird durch die lektorierte Version ersetzt. Deutscher Bundestag – 18. Wahlperiode – 15 – Drucksache 18/10685 23. Wie bewertet die Bundesregierung die Projektion der OECD, dass sich die Klimafinanzierung für Anpassung in den nächsten Jahren verdoppeln könnte und damit (ausgehend von den Angaben im 2015er Bericht der OECD zur Klimafinanzierung 2013 bis 2014) im Jahr 2020 ein Volumen von knapp 20 Mrd. US-Dollar pro Jahr haben würde, und hält die Bundesregierung es für ein ausgewogenes Verhältnis, wenn demnach nur knapp ein Fünftel der 100 Milliarden pro Jahr im Jahr 2020 für Anpassung bereitstünde (bitte begründen )? Eine Abschätzung zur Steigerung der privaten Anpassungsfinanzierung ist nicht in der oben genannten OECD Projektion enthalten. Zudem gibt es in der OECD Projektion auch keine absolute Zahl über die Anpassungsfinanzierung. Laut OECD soll sich die öffentliche Finanzierung durch Industrieländer für Anpassungsmaßnahmen in Entwicklungsländern bis zum Jahr 2020 verdoppeln. Diese deutliche Steigerung der öffentlichen Anpassungsfinanzierung ist positiv zu bewerten . Es wurde bisher nicht unter UNFCCC definiert, was ein ausgewogenes und angemessenes Verhältnis zwischen Minderungs- und Anpassungsfinanzierung bedeutet . Ein solches Verhältnis kann unterschiedliche Verteilungen implizieren, auch im Hinblick auf die unterschiedlichen Instrumente. So sind in der Vergangenheit Kredite und mobilisierte private Finanzierung etwa vornehmlich in Minderungsmaßnahmen geflossen, was teilweise an der Struktur der förderbaren Projekte liegt. Selbst der Green Climate Fund erwartet seine ambitionierte 50/50 Aufteilung in Minderungs- und Anpassungsmaßnahmen nur in Bezug auf die Schenkungselemente . Die deutsche Klimafinanzierung stellt nahezu die Hälfte ihrer Haushaltsmittel für die Anpassungsfinanzierung bereit. Deutschland liefert damit seinen fairen Anteil an einem ausgewogenen Verhältnis zwischen Minderung und Anpassung. 24. Wie ist der Stand der Entwicklung auf deutscher Seite im Bereich der Klimarisikoversicherungen ? a) Wie weit ist bislang das Ziel der G7-Initiative InsuResilience umgesetzt, bis zum Jahr 2020 400 Millionen Menschen Zugang zu Klimarisikoversicherungen zu verschaffen? Beim Klimagipfel in Paris wurden von den InsuResilience-Partnern 420 Mio. US- Dollar als Startpaket zugesagt. Die Bundesregierung schätzt, damit rund 180 Mio. armen, besonders verwundbaren Menschen in Entwicklungsländern Versicherungsschutz gegen Klimarisiken zu verschaffen. Auf der Klimakonferenz COP 22 in Marrakech wurde von den InsuResilience-Partnern die Zusagesumme auf 550 Mio. US-Dollar für InsuResilience erhöht. Es liegt noch keine aktualisierte Kalkulation der Begünstigten vor. Diese wird gemeinsam mit den Partnern in Entwicklungs- und Industrieländern erstellt. b) Wie viel der für die G7-Versicherungsinitiative zugesagten 150 Mio. Euro sind bereits verausgabt oder zugesagt worden, und für welche einzelnen Maßnahmen? Für die African Risk Capacity (ARC), die Versicherungen gegen Dürre für derzeit sieben afrikanische Länder anbietet, wurden 42 Mio. Euro im Jahr 2015 im Rahmen der 150 Mio. Euro-Zusage für die G7 Initiative zugesagt, die von der KfW in enger Abstimmung mit dem britischen Department for International Development (DFID) umgesetzt werden. Vorabfassung - w ird durch die lektorierte Version ersetzt. Drucksache 18/10685 – 16 – Deutscher Bundestag – 18. Wahlperiode Für den ebenfalls von der KfW umgesetzten Klimaversicherungsfonds, mit dessen Mitteln lokale Versicherungsunternehmen und Mikrokreditinstitute beraten , kapitalisiert und refinanziert werden, die Haushalte und Kleinunternehmen gegenüber Klimarisiken versichern, wurden in den Jahren 2013 und 2014 insgesamt 68 Mio. Euro zugesagt. Die Klimarisikoversicherung in der Karibik und Zentralamerika, die Caribbean Catastrophe Risk Insurance Facility (CCRIF SPC) unterstützt Staaten in der Karibik und in Zentralamerika gegen Schadensrisiken durch Hurrikane, Starkregen und Erdbeben. Für die Ausweitung von CCRIF SPC auf Zentralamerika wurden im Jahr 2015 15 Mio. Euro bilaterale Mittel an SICA, die zentralamerikanische Wirtschaftsgemeinschaft („Sistema de la Integración Centroamericana “), für die geographische Ausweitung der Versicherung auf zentralamerikanische Länder zugesagt (Nicaragua ist erstes kontinentales Mitglied der CCRIF). Die KfW wurde beauftragt, eine an diesen Zweck gebundene Einzahlung in einen Treuhandfonds der Weltbank vorzubereiten. Weiterhin wurden im Jahr 2015 12 Mio. Euro multilaterale Mittel für die Produkterweiterung der Klimarisikoversicherung CCRIF für Starkregenereignisse in Ländern der Karibischen Gemeinschaft (Caribbean Community and Common Market – CARI- COM) bereitgestellt. Die Mittel werden von der Global Facility for Disaster Risk Reduction (GFDRR) der Weltbank umgesetzt. Weitere 15 Mio. Euro wurden im Jahr 2015 für die Entwicklung eines neuen Klimarisikoversicherungspools im Pazifik, die Pacific Catastrophe Risk Assessment and Financing Initiative Facility (PCRAFI), zugesagt. In enger Abstimmung mit unseren Partnern im Pazifik sowie den USA, Japan, dem Vereinigten Königreich und der Weltbank/GFDRR wurde die neue Versicherungsgesellschaft Pacific Catastrophe Risk Insurance Company (PCRIC) im September 2016 gegründet. Die ersten fünf Mitgliedsländer sind Vanuatu, Tonga, die Marshallinseln, Samoa und die Cook Islands. Drei Mio. Euro wurden für die Climate-Risk and Early Warning Systems Initiative (CREWS) der G7 im Jahr 2015 zugesagt zum Ausbau von Frühwarnsystemen in Least Developed Countries (LDCs) und in kleinen Inselstaaten. Damit wurden insgesamt bereits 155 Mio. Euro Haushaltsmittel für die Klimarisikoversicherungsinitiative aus dem Bundeshaushalt zugesagt und die im Jahr 2015 angekündigten 150 Mio. Euro erfüllt. Im Jahr 2016 hat das BMZ beim Klimagipfel in Marrakesch weitere 40 Mio. Euro für InsuResilience angekündigt. Dies ist der deutsche Anteil an der Gesamtzusage der InsuResilience Partner (G7 und Niederlande) für Klimarisikoversicherungen in Höhe von 550 Mio. US-Dollar zur Umsetzung der Initiative. c) Wie sollen die noch ausstehenden Gelder dieser Zusage verwendet werden (bitte nach einzelnen Jahren bis 2020 auflisten)? Die Gelder werden entsprechend der Auflistung unter der Antwort zu Frage 24b umgesetzt. d) Wie viele Menschen haben bislang Entschädigungen in welchen Höhen für welche Schäden von der African Risk Capacity erhalten? Die ARC versichert Nationalstaaten gegen Extremwetterereignisse. Versicherungsnehmer ist somit der Staat. Dieser setzt mit den Auszahlungen der Versicherung vorab festgelegte Nothilfepläne zugunsten der betroffenen Bevölkerung Vorabfassung - w ird durch die lektorierte Version ersetzt. Deutscher Bundestag – 18. Wahlperiode – 17 – Drucksache 18/10685 um. Die vorgeschlagenen Nothilfemaßnahmen sind landes- und kontextspezifisch . Sie umfassen beispielsweise die Verteilung von Nahrungsmitteln, Schulspeisungen , Cash-for-Work-Programme, Notfallzahlungen oder Futterhilfen. Aktuell bietet ARC ausschließlich Versicherungen gegen Dürren an. Der Versicherungsfall Dürre wird auf einem Index anhand von Niederschlagsdaten festgestellt (parametrische Versicherung). Er ist bislang in drei Ländern eingetreten: Niger, Mauretanien und Senegal. ARC hat rund 26,3 Mio. USD an die drei Staaten ausgezahlt. Mit diesen Mitteln konnten Hilfsmaßnahmen für rund 1,3 Millionen Menschen geleistet und Futterhilfen für rund 500 000 Stück Vieh gewährt werden. Die Hilfsmaßnahmen umfassten die Verteilung von Nahrungsmitteln und Viehfutter sowie Cash Transfers. Zudem erhält Malawi nach jüngster Entscheidung durch ARC eine Auszahlung von 8,1 Mio. Euro aufgrund der unter anderem von El-Nino verursachten Dürre. e) Welche Herausforderungen bestehen aktuell bei der African Risk Capacity und den weiteren Risk Capacities in anderen Regionen? Die Möglichkeiten und Potentiale einer Absicherung staatlicher Risiken sind für viele Länder neu. Dies erfordert insbesondere eine strukturierte Analyse der jeweiligen Klimarisiken, der bestmöglichen Eindämmung der Risiken sowie eine Bewertung der verbleibenden Risiken. Zudem erfordert die zwischenstaatliche Bündelung der Risiken einen politischen Prozess, der bislang vor allem von regionalen Staatenbunden mit Unterstützung internationaler Partner vorangetrieben wurde. Für die versicherten Staaten stellt die Finanzierung der Versicherungsprämie häufig eine Herausforderung dar. Bislang haben jedoch alle Länder die Prämien für die ARC selbst finanziert, zum Teil unter Nutzung der Länderallokation der International Development Association (IDA) der Weltbankgruppe. 25. Wie viel der auf der Pariser Klimakonferenz für die African Renewables Energy Initiative (AREI) zugesicherten 3 Mrd. Euro von deutscher Seite sind bereits zugesagt und/oder verausgabt worden, wofür im Einzelnen, und für welche weiteren Maßnahmen sollen die noch ausstehenden Mittel verwendet werden? Deutschland hat seit COP 21 Neuzusagen für erneuerbare Energien, Energieeffizienz sowie Stromübertragung und -verteilung in Afrika in Höhe von rund 1,25 Mrd. Euro über die bilaterale technische und finanzielle Zusammenarbeit getätigt. Diese Zusagen tragen vollumfänglich zur Zielerreichung der Arbeitsbereiche der Africa Renewable Energy Initiative (AREI) bei. Auf Vorhaben zur Förderung der Solarenergie (Photovoltaik und Solarwärme) entfällt mit 50 Prozent der größte Anteil der finanziellen Zusagen. Die fünf größten Länderzusagen in diesem Bereich wurden mit absteigendem Volumen an Marokko, Kenia, Tunesien , Südafrika und Tansania gemacht. Über die genauen Zusagen im Jahr 2017 sowie in den Folgejahren bis 2020 kann zum jetzigen Zeitpunkt noch keine Aussage getroffen werden. Es gibt keinen Anlass anzunehmen, dass die Erreichung der angekündigten Summe von 3 Mrd. Euro bis 2020 verfehlt wird. Vorabfassung - w ird durch die lektorierte Version ersetzt. Drucksache 18/10685 – 18 – Deutscher Bundestag – 18. Wahlperiode 26. Wie beurteilt die Bundesregierung die Absorptionsfähigkeit der Empfängerländer ein, und was unternimmt sie, um diese weiter zu stärken und den effektiven Mittelabfluss sicherzustellen? Die Absorptionsfähigkeit der Empfängerländer von Klimafinanzierungsmitteln variiert erheblich, teils auch innerhalb der Länder zwischen Partnerinstitutionen und Sektoren. Die Bundesregierung unterstützt die Empfängerländer mit ihrem Programm Climate Finance Readiness in Höhe von 40 Mio. Euro gezielt bei der Stärkung ihrer Absorptionsfähigkeit. Darüber hinaus unterstützt die Bundesregierung Entwicklungsländer im Rahmen der NDC-Partnerschaft bei der Übersetzung ihrer NDCs in Sektorpolitiken und Investitionspläne. Das und eine Vielzahl weiterer Maßnahmen zur technischen Unterstützung im Rahmen der Entwicklungszusammenarbeit tragen ebenfalls direkt oder indirekt zur Stärkung der Absorptionsfähigkeit bei. Vorabfassung - w ird durch die lektorierte Version ersetzt. Satz: Satzweiss.com Print, Web, Software GmbH, Mainzer Straße 116, 66121 Saarbrücken, www.satzweiss.com Druck: Printsystem GmbH, Schafwäsche 1-3, 71296 Heimsheim, www.printsystem.de Vertrieb: Bundesanzeiger Verlag GmbH, Postfach 10 05 34, 50445 Köln, Telefon (02 21) 97 66 83 40, Fax (02 21) 97 66 83 44, www.betrifft-gesetze.de ISSN 0722-8333