Die Antwort wurde namens der Bundesregierung mit Schreiben des Auswärtigen Amts vom 9. Dezember 2016 übermittelt. Die Drucksache enthält zusätzlich – in kleinerer Schrifttype – den Fragetext. Deutscher Bundestag Drucksache 18/10691 18. Wahlperiode 14.12.2016 Antwort der Bundesregierung auf die Kleine Anfrage der Abgeordneten Ulla Jelpke, Wolfgang Gehrcke, Christine Buchholz, weiterer Abgeordneter und der Fraktion DIE LINKE. – Drucksache 18/10394 – Situation von Flüchtlingen in Griechenland V o r b e m e r k u n g d e r F r a g e s t e l l e r Der sogenannte Flüchtlingsdeal zwischen der Europäischen Union (EU) und der Türkei sieht vor, dass türkische Behörden in Zusammenarbeit mit der NATO (Organisation des Nordatlantikvertrages), der griechischen Küstenwache und Frontex Flüchtlinge an der Überfahrt auf die griechischen Inseln hindern sollen. Diejenigen, denen die Überfahrt trotzdem gelingt, werden auf den Inseln in Hotspots festgehalten. Dort soll darüber entschieden werden, ob ihre Asylanträge zulässig und begründet sind. Anschließend ist entweder ihre Abschiebung geplant oder ihre Umsiedlung, auch in andere Länder der EU. Die praktische Umsetzung dieses Abkommens geht aus Sicht der Fragesteller und nach Schilderungen von Menschenrechtsorganisationen eindeutig zu Lasten der Flüchtlinge. Deren Rechte werden auf teilweise gravierende Weise verletzt . Durch die nach wie vor schleppende Bearbeitung der Asylanträge in den Hotspots kommt es dort zu massiven Überbelegungen, die sich schon mehrfach in militanten Protesten der dort Festgehaltenen entladen haben. Die von der EU zugesagte personelle Unterstützung der griechischen Asylbehörden reicht offenbar nicht aus, die Problematik zu lösen. Zum einen wird nicht so viel Personal bereitgestellt, wie aus Griechenland bzw. dem Europäischen Unterstützungsbüro für Asylfragen (EASO) angefordert, zum anderen weist das eingesetzte Personal häufig nicht die erforderlichen Qualifikationen auf. Auch nach Aussagen des griechischen Integrationsministers Ioannis Mouzalas geht es „nur langsam voran, zu langsam“ (vgl. „Asylchaos in Griechenland“, SPIEGEL ONLINE, 2. November 2016). Kurze Einsatzzeiten reduzieren die Effektivität dieser Art der Unterstützung weiter. Dementsprechend ist die Qualität der erstinstanzlichen Entscheidungen der Asylbehörden, die auch auf Anhörungen durch Personal aus den Mitgliedstaaten bzw. deren Empfehlungen beruhen, in Frage gestellt. Die Berufungsinstanzen in Griechenland haben in den meisten Fällen die erstinstanzlichen Entscheidungen revidiert. Von 311 bis zum 18. September 2016 ergangenen Rechtsbehelfsentscheidungen zur Zulässigkeit von Asylanträgen wurden in nur sechs Fällen die erstinstanzlichen Entscheidungen bestätigt (vgl. Mitteilung der Kommission: „Dritter Bericht über die Fortschritte bei der Umsetzung der Erklärung EU-Türkei“, Ratsdokument 12813/16). Vorabfassung - w ird durch die lektorierte Version ersetzt. Drucksache 18/10691 – 2 – Deutscher Bundestag – 18. Wahlperiode Indiz für gravierende Verletzungen internationaler Flüchtlingsrechte ist zudem eine Meldung des Hohen Flüchtlingskommissars der Vereinten Nationen (UNHCR) vom 21. Oktober 2016, der zufolge mindestens zehn syrische Staatsangehörige von der griechischen Insel Leros ohne angemessene Beachtung ihres Asylwunsches in die Türkei abgeschoben worden sind. Dem UNHCR wurde zudem der Zugang zu 33 Flüchtlingen verweigert, die Anfang Oktober 2016 vom Peloponnes an einen „unbekannten Ort“ verbracht worden waren. Soweit im Folgenden Kenntnisse der Bundesregierung erfragt werden, setzen die Fragesteller voraus, dass sich die Bundesregierung aktiv um entsprechende Kenntnisse auch bei den z. B. in Griechenland eingesetzten deutschen Beamtinnen und Beamten verschafft, unabhängig davon, ob diese im Rahmen von Frontex, EASO oder aufgrund bilateraler Vereinbarungen tätig sind. 1. Wie viele Flüchtlinge sind nach Kenntnis der Bundesregierung seit Juni 2016 von welchen Behörden welcher Länder beim Versuch, von der Türkei aus über die Ägäis auf die griechischen Inseln zu gelangen, unverzüglich (also ohne Gelegenheit, einen Asylantrag zu stellen, Anhörung und Rechtsbefehlsverfahren ), in die Türkei zurückverbracht worden? Und wie viele davon a) aus türkischen Hoheitsgewässern, b) aus griechischen Hoheitsgewässern, c) von griechischen Inseln aus? Der Bundesregierung sind keine Fälle bekannt, in denen Flüchtlinge, die in die Türkei zurück verbracht worden sind, nicht Gelegenheit gehabt hätten, einen Asylantrag zu stellen oder dass Anhörung und Rechtsbehelfsverfahren nicht vorgenommen worden wären. 2. Welche Kenntnis hat die Bundesregierung darüber, inwiefern den aufgegriffenen Personen Gelegenheit gegeben wurde, Bedenken gegen ihre Abschiebung in die Türkei zu äußeren und inwiefern diese Bedenken unter Beachtung des Refoulement-Verbots geprüft wurden? Falls die Bundesregierung nicht ausschließen kann, dass Personen ohne solche Prüfungen in die Türkei zurückverbracht worden sind, welche Schlussfolgerungen für ihre weitere Mitwirkung an der Umsetzung des EU-Türkei- Abkommens zieht sie aus einer solchen Verletzung internationaler Schutzstandards ? Der Bundesregierung liegen keine Erkenntnisse über derartige Fälle vor. 3. Wie viele Flüchtlinge sowie unbegleitete minderjährige Flüchtlinge (UMF) (bitte jeweils getrennt angeben) halten sich nach Kenntnis der Bundesregierung derzeit in den Hotspots sowie weiteren Einrichtungen in Griechenland auf (bitte getrennt darstellen), und für wie viele Flüchtlinge sind die einzelnen Einrichtungen bzw. Hotspots tatsächlich ausgelegt? Nach den aktuellen Zahlen der griechischen Behörden hielten sich zum 23. November 2016 11 507 Personen in den fünf Hotspots auf den ostägäischen Inseln auf. Die Hotspots sind für eine Kapazität von 7 450 Personen ausgelegt. Die Zahl unbegleiteter Minderjähriger in den Hotspots lag zum 2. November 2016 bei 344 Personen. Vorabfassung - w ird durch die lektorierte Version ersetzt. Deutscher Bundestag – 18. Wahlperiode – 3 – Drucksache 18/10691 Bei einer Kapazität von 62 323 Plätzen hielten sich nach Angaben der griechischen Behörden zum 23. November 51 041 Personen in den übrigen Einrichtungen in Griechenland auf. Die Zahl unbegleiteter Minderjähriger lag zum 2. November in Griechenland – inklusive Hotspots – bei geschätzt 2 400. Landesweit stehen 1 191 Plätze in speziellen Einrichtungen für unbegleitete Minderjährige zur Verfügung. Worauf ist nach Kenntnis der Bundesregierung die allfällige Überbelegung der Hotspots zurückzuführen? Die Zahl der Neuankünfte übersteigt derzeit die Asyl-Verfahrenskapazitäten vor Ort. Mit dem angestrebten Ausbau der Asyl-Verfahrenskapazitäten und weiterer Unterkünfte soll der derzeitigen Überbelegung entgegengewirkt werden. Hierzu wird auf die Antwort zu Frage 6 verwiesen. 4. Wie viele dieser Flüchtlinge hatten nach Kenntnis der Bundesregierung bislang a) Gelegenheit, einen Asylantrag zu stellen, b) eine Anhörung (hier bitte zusätzlich angeben, wie viele Anhörungen von EASO-Personal durchgeführt wurden), c) eine erstinstanzliche Entscheidung über ihren Asylantrag erhalten, d) eine Entscheidung der Berufungsinstanz erhalten? Vom 20. März 2016 bis zum 22. November 2016 a) haben 8 701 Flüchtlinge auf den ostägäischen Inseln einen Asylantrag gestellt. b) wurden 5 307 Anhörungen durchgeführt. Zahlen über das Personal, das die Anhörungen durchführt, liegen der Bundesregierung nicht vor. c) wurden 2 964 Entscheidungen der Asylbehörde getroffen. d) wurden 871 Entscheidungen der Rechtsbehelfsausschüsse getroffen. 5. Bei wie vielen Anhörungen war nach Kenntnis der Bundesregierung keine Übersetzung in die Muttersprache bzw. in eine für die Asylsuchenden verständliche Sprache möglich? Der Bundesregierung liegen hierzu keine Erkenntnisse vor. 6. Inwiefern werden nach Kenntnis der Bundesregierung in Griechenland derzeit zusätzliche Aufnahmekapazitäten (bitte getrennt nach Inseln und Festland darstellen) geschaffen, und bis wann sollen diese bezugsbereit sein? Die griechische Regierung ist bestrebt, die Aufnahmekapazitäten auf den ostägäischen Inseln zu erweitern. Aufgrund von Widerständen in den lokalen Gemeinden ist bisher allerdings keine Erweiterung realisiert worden. UNHCR und Nichtregierungsorganisation bemühen sich um weitere Aufnahmekapazitäten, z. B. durch die kurzfristige Anmietung von Hotelzimmern für Familien und vulnerable Personen. Auf dem Festland besteht kein grundsätzlicher Mangel an Aufnahmekapazitäten (siehe Antwort zu Frage 3). Für den Bereich unbegleiteter Minderjähriger plant UNHCR im Rahmen seiner Programme eine Aufstockung von derzeit 522 auf 726 Plätze. Zur Planung weiterer in diesem Bereich tätigen Organisationen liegen der Bundesregierung keine konkreten Zahlen vor. Vorabfassung - w ird durch die lektorierte Version ersetzt. Drucksache 18/10691 – 4 – Deutscher Bundestag – 18. Wahlperiode 7. Wie viele Flüchtlinge leben nach Kenntnis der Bundesregierung derzeit in den Hotspots und anderen Einrichtungen, deren Asylanträge bereits rechtskräftig abgelehnt wurden? Offizielle Zahlen hierüber liegen der Bundesregierung nicht vor. 8. Wie viel Zeit müssen die Insassen der Hotspots nach Kenntnis der Bundesregierung durchschnittlich in diesen verbringen? Die Dauer des Aufenthalts ist abhängig von der Dauer der Bearbeitung der Asylanträge . Auf die Antworten zu den Fragen 11 und 12 wird verwiesen. 9. Welche Defizite sieht die Bundesregierung derzeit hinsichtlich des griechischen Asylsystems, der Lage in den Hotspots und bei der Umsetzung des Flüchtlingsabkommens mit der Türkei, und auf welche Ursachen führt sie diese zurück (bitte jeweils einzeln und ausführlich beantworten)? Auf die Antworten zu den Fragen 3, 10, 13, 36, 37 und 38 wird verwiesen. 10. Welche Defizite sieht die Bundesregierung hinsichtlich der technischen und materiellen Ausstattung der Hotspots? Die griechische Regierung hat im Jahr 2015 auf den Inseln Lesbos, Chios, Samos, Kos und Leros Registrierungs- und Erstaufnahmezentren (sogenannte Hotspots) eingerichtet, die ursprünglich für einen Aufenthalt von Migranten für eine Dauer von 48 bis 72 Stunden konzipiert waren. Die Unterbringungskapazitäten und damit einhergehend die technische und materielle Ausstattung der Hotspots sind derzeit teilweise unzureichend. Die griechische Regierung, UNHCR und Nichtregierungsorganisationen sind bestrebt, weitere Unterbringungskapazitäten zu schaffen. Seit Einrichtung der Hotspots wurden, soweit für die Bundesregierung feststellbar , große Fortschritte erreicht. Vor dem Hintergrund einzelner sicherheitsrelevanter Vorfälle wird aktiv in Zusammenarbeit mit den verantwortlichen griechischen Stellen und EASO an Maßnahmen zur Verbesserung der Sicherheit gearbeitet . 11. Wie lange dauert nach Kenntnis der Bundesregierung ein Asylverfahren in den Hotspots, aufgeschlüsselt nach den Zeiträumen a) von der Ankunft bis zur Stellung eines formellen Antrages, b) bis zur Anhörung, c) bis zur Entscheidung in erster Instanz, d) bis zur Entscheidung in zweiter Instanz? 12. Wie gestalten sich die in der vorangegangenen Frage abgefragten Bearbeitungszeiten hinsichtlich unbegleiteter Minderjähriger oder anderer besonders schutzbedürftiger Flüchtlinge (bitte differenzieren)? Die Fragen 11 und 12 werden gemeinsam beantwortet. Zu den Fragestellungen liegen keine entsprechenden Statistiken der griechischen Behörden vor. Die griechische Regierung nimmt aufgrund begrenzter Kapazitäten eine Priorisierung unter den ankommenden Flüchtlingen und Migranten vor. Daher ist von einer von Fall zu Fall unterschiedlichen Verfahrensdauer auszugehen . Vorabfassung - w ird durch die lektorierte Version ersetzt. Deutscher Bundestag – 18. Wahlperiode – 5 – Drucksache 18/10691 13. Inwiefern ist nach Kenntnis der Bundesregierung die volle Arbeitsfähigkeit der griechischen Rechtsbehelfsbehörde bzw. der Rechtsbehelfsausschüsse gewährleistet, und welche Defizite sind ihr diesbezüglich bekannt? Die griechische Regierung erhöht derzeit die Zahl der Komitees, um die Asyl- Verfahrenskapazitäten auszubauen. Außerdem wurden bereits die Effizienz der Komitees erhöht und Entscheidungsabläufe standardisiert. 14. Welche Schlussfolgerungen in Hinblick auf die Qualität der Anhörungen bzw. der Eignung und Qualifikation des bei den Anhörungen eingesetzten Personals, das oftmals aus anderen EU-Mitgliedstaaten kommt und der von ihnen formulierten Empfehlungen zur Entscheidung über die (Un-)Zulässigkeit von Asylanträgen ziehen die Bundesregierung sowie nach ihrer Kenntnis die griechische Regierung aus dem Umstand, dass die Rechtsbehelfsausschüsse 98 Prozent der erstinstanzlichen Unzulässigkeitsentscheidungen aufheben (bitte ausführen)? Die Auswahl des von den EU-Mitgliedstaaten vorgeschlagenen Personals für Anhörungen obliegt dem Europäischen Unterstützungsbüro für Asylfragen (EASO). Der Bundesregierung liegen keine Kenntnisse darüber vor, dass das von EASO ausgewählte Personal nicht den Eignungs- und Qualifikationsvorgaben für die durchzuführenden Anhörungen entspräche. 15. Inwiefern und in welchem Umfang werden dem griechischen bzw. von EU-Mitgliedstaaten bereitgestellten Personal, das zur Unterstützung der Asylverfahren eingesetzt wird, Supervisionen angeboten? Der Bundesregierung liegen hierzu keine Erkenntnisse vor. Deutsches Personal nimmt im Regelfall vor dem Einsatz an einer Vorbereitungsschulung in Deutschland teil. Zudem wird das Personal während der Durchführung der Unterstützungsmaßnahme durch EASO begleitet und geschult. 16. Welche Kenntnis hat die Bundesregierung über die Entscheidungspraxis der Rechtsbehelfsausschüsse hinsichtlich erstinstanzlicher Entscheidungen in Bezug auf die inhaltliche Unbegründetheit von Asylanträgen (bitte nach Möglichkeit konkrete Zahlen nennen), und welche Schlussfolgerungen zieht sie daraus? Begründetheitsprüfungen werden für Antragsteller aus anderen Staaten als Syrien durchgeführt. Mit Stand vom 22. November 2016 gab es 1 450 Entscheidungen der Asylbehörden, in denen die Begründetheit der Anträge geprüft wurde. Davon wurden 1 309 Anträge als unbegründet abgewiesen und 130 Anträge wurden als begründet anerkannt. In elf Fällen wurde auf subsidiären Schutz entschieden. Der hohe Anteil von unbegründeten Anträgen erklärt sich auch daraus, dass die griechischen Asylbehörden Anträge von Antragstellern aus Herkunftsstaaten mit einer niedrigen Schutzquote prioritär behandelt haben. Vorabfassung - w ird durch die lektorierte Version ersetzt. Drucksache 18/10691 – 6 – Deutscher Bundestag – 18. Wahlperiode 17. Inwiefern haben Flüchtlinge in Griechenland nach Kenntnis der Bundesregierung gegenwärtig Zugang zu kostenfreier rechtlicher Beratung, und wie viele Rechtsanwälte oder andere Beratungsorganisationen stehen dafür zur Verfügung (bitte ggf. auf relevante örtliche Unterschiede hinweisen)? Der Zugang von Flüchtlingen (Asylsuchenden) zu kostenfreier rechtlicher Beratung ist seit April 2016 durch das Gesetz zum griechischen Asylverfahren Nr. 4375/206 geregelt. Die griechische Asylbehörde hat zudem 2016 in Kooperation mit dem UNHCR ein Programm zur kostenfreien rechtlichen Beratung für Flüchtlinge gestartet. Im Rahmen des Programms findet eine Kooperation mit auf Rechtsberatung spezialisierten griechischen Nichtregierungsorganisationen wie dem Greek Refugee Council und ARSIS (Organisation für die Rechte von Kindern und Jugendlichen) statt. Letztere ist auf den Beistand unbegleiteter Minderjähriger spezialisiert. Das Programm und die Gewinnung von Rechtsanwälten für dieses Programm befinden sich noch im Aufbau. Über die genaue Zahl der Rechtsanwälte und der Beratungsorganisationen liegen der Bundesregierung keine Kenntnisse vor. 18. Inwieweit treffen Informationen der Fragesteller zu, wonach Angehörigen bestimmter Nationalitäten bislang noch keine Gelegenheit gegeben wurde, einen förmlichen Asylantrag zu stellen, und um welche Nationalitäten und wie viele Personen handelt es sich dabei im Einzelnen? Die griechischen Asylbehörden haben in den Hotspots nach Kenntnis der Bundesregierung bisher keine förmlichen Asylanträge von afghanischen, iranischen und irakischen Staatsbürgern angenommen. Über die genaue Anzahl an afghanischen, iranischen und irakischen Staatsbürgern , die in den Hotspots bisher keinen förmlichen Asylantrag stellen konnten, liegen der Bundesregierung keine Kenntnisse vor. Im September 2016 haben nach Angaben der griechischen Asylbehörde 561 pakistanische , 380 afghanische und 69 iranische Staatsangehörige auf dem griechischen Festland einen förmlichen Asylantrag gestellt. 19. Welche Kritik an den in den Anhörungen der Asylantragsteller in Griechenland eingesetzten Befragungsbögen ist der Bundesregierung bekannt, und inwiefern hält sie selbst eine Überarbeitung für sinnvoll (bitte nach Möglichkeit den Wortlaut eines solchen Befragungsbogens in englischer Sprache übermitteln)? Die Organisation und Durchführung der Anhörungen in Griechenland obliegt EASO sowie den griechischen Behörden. Die Bundesregierung nimmt keine Bewertung der Durchführung und der dabei verwendeten Arbeitsmittel vor. Der Bundesregierung liegen keine Erkenntnisse vor, dass rechtsstaatliche Vorgaben nicht eingehalten würden. 20. Wie genau beziffern die europäischen Agenturen, die in Griechenland bzw. den Hotspots tätig sind, ihren materiellen und personellen Unterstützungsbedarf durch die Mitgliedstaaten (bitte getrennt und aufgeschlüsselt nach angeforderten Fähigkeitsprofilen und Einsatzbereichen wie etwa Anhörer, Dolmetscher u. a. darstellen)? a) Wie hat sich nach Kenntnis der Bundesregierung die personelle Unterstützung durch die Mitgliedstaaten tatsächlich gestaltet? Vorabfassung - w ird durch die lektorierte Version ersetzt. Deutscher Bundestag – 18. Wahlperiode – 7 – Drucksache 18/10691 b) Wie viele Unterstützungskräfte (bitte nach einzelnen Einsatzbereichen und Fähigkeitsprofilen darstellen) sind gegenwärtig aus welchen Mitgliedstaaten in Griechenland im Einsatz? Die Fragen 20 bis 20b werden gemeinsam beantwortet. Zum materiellen Bedarf von EASO liegen der Bundesregierung keine Erkenntnisse vor. Der personelle Bedarf richtet sich nach den jeweiligen Kapazitäten vor Ort. Der aktuelle Aufruf von EASO vom 11. November 2016 sieht einen Bedarf an 150 Asylexperten sowie 40 Dolmetschern auf den griechischen Inseln sowie einen Bedarf von 28 Experten für Relocation und 10 Dolmetscher für das Festland vor. Nach Mitteilung der Europäischen Kommission sind mit Stand vom 21. November 2016 insgesamt 74 EASO-Experten eingesetzt, davon 37 in den Hotspots (Deutschland 23, Niederlande 6, Österreich 2, Großbritannien 1, Frankreich 2, Rumänien 1, Tschechische Republik 2). In Griechenland sind aktuell 101 Dolmetscher durch EASO eingesetzt, eine Aufteilung auf das Festland und die griechischen Inseln wurde von der Europäischen Kommission nicht mitgeteilt. c) In welchem Umfang wurden die Einrichtung bzw. der Betrieb von Hotspots in Griechenland bislang aus Mitteln der EU gefördert, und welche Mittel wurden für die Zukunft zugesagt? Griechenland hat bisher aus den Mehrjahresprogrammen des Asyl-, Migrationsund Integrationsfonds (AMIF) sowie des Fonds für innere Sicherheit (ISF) 70 Mio. Euro erhalten. Aus den Notfallmaßnahmen der beiden Fonds bisher 225 Mio. Euro (jeweils Mitteilung der EU-Kommission, Stand: 8. November 2016). Insgesamt stehen Griechenland für die Mehrjahresprogramme des AMIF und des ISF 505 Mio. Euro bis 2020 zur Verfügung, für die Notfallmaßnahmen insgesamt 352 Mio. Euro. Das ECHO Emergency Assistance Instrument sieht ein Gesamtbudget von 198 Mio. Euro vor. 21. Welcher zeitliche Aufwand wird nach Kenntnis der Bundesregierung pro Anhörung betreffend Zulässigkeit und Begründetheit von Asylanträgen in den Hotspots kalkuliert? Zu der internen Ablauforganisation von EASO oder den griechischen Behörden liegen der Bundesregierung keine Erkenntnisse vor. 22. Inwiefern sind die Anhörer nach Kenntnis der Bundesregierung dazu angehalten , sich an einen bestimmten Zeitrahmen bei der Anhörung zu halten? Über derartige Vorgaben liegen der Bundesregierung keine Erkenntnisse vor. 23. Welchen künftigen personellen Unterstützungsbedarf prognostizieren die europäischen Agenturen? Auf die Antwort zu Frage 20 wird verwiesen. Vorabfassung - w ird durch die lektorierte Version ersetzt. Drucksache 18/10691 – 8 – Deutscher Bundestag – 18. Wahlperiode 24. Worauf führt die Bundesregierung die Untererfüllung des Unterstützungsbedarfs durch die Mitgliedstaaten zurück, und welche Maßnahmen sind nach ihrer Kenntnis in Deutschland, in Griechenland sowie in anderen Mitgliedstaaten getroffen worden, um die Defizite zu beseitigen? Die Bundesregierung beteiligt sich seit Jahren an Unterstützungsmaßnahmen für EASO. Im Anschluss an die EU-Beschlüsse zur Umsiedlung von Schutzsuchenden aus Italien und Griechenland aus 2015 sowie die EU-Türkei-Vereinbarung vom März 2016 wurden die deutschen Unterstützungsmaßnahmen deutlich verstärkt . Bislang wurden rund 50 Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter zur Unterstützung von EASO und der griechischen Asylbehörde entsandt. Vorbereitungen für weitere Entsendungen werden derzeit getroffen. Erkenntnisse zu den getroffen Maßnahmen in Griechenland und anderen Mitgliedstaaten liegen nicht vor. 25. Wie lange ist im Schnitt die Einsatzzeit in Griechenland für das Unterstützungspersonal (bitte nach Agenturen, Zuständigkeitsbereichen und Fähigkeitsprofil untergliedern) nach Kenntnis der Bundesregierung, was kann sie insbesondere zu den Einsatzzeiten deutscher Bediensteter und zu etwaigen Problemen bei deren Einsatz Genaueres sagen? Trifft es zu, dass einige Kräfte bereits nach zehn Tagen wieder abreisen (vgl. SPIEGEL ONLINE, 2. November 2016)? Beim Unterstützungspersonal der Bundesregierung handelt es sich in der Regel um Entscheider, welche EASO und die griechische Asylbehörde bei der Durchführung von Asylverfahren unterstützen. Die Einsatzzeit von grenzpolizeilichen Unterstützungskräften auf der Grundlage bilateraler Abkommen beträgt drei bis zwölf Monate. Die Einsatzzeit von Unterstützungspersonal im Rahmen von FRONTEX-koordinierten Einsätzen beträgt sechs bis acht Wochen. Dies gilt für alle Fähigkeitsprofile . Weder aus den Einsatzzeiten noch aus den Einsatzbedingungen haben sich bisher Probleme ergeben. Es trifft deshalb nicht zu, dass Kräfte der Bundespolizei bereits nach zehn Tagen wieder abgereist wären. Der Bundesregierung liegen keine Erkenntnisse zur Einsatzdauer der Mitarbeiter aus anderen Mitgliedstaaten vor. 26. Wie viele Flüchtlinge sind nach Kenntnis der Bundesregierung im Zeitraum seit Juni 2016 auf den Inseln angekommen, und wie viele Flüchtlinge wurden in diesem Zeitraum in die Türkei zurückverbracht, in welche weiteren Drittstaaten abgeschoben, in andere Unterbringungseinrichtungen auf dem griechischen Festland verbracht oder in andere Mitgliedstaaten (bitte einzeln angeben ) umgesiedelt? Zwischen 1. Juni 2016 und 20. November 2016 sind nach Angaben von UNHCR 14 461 Personen auf den ostägäischen Inseln angekommen. Im gleichen Zeitraum wurden 280 Drittstaater von Griechenland in die Türkei zurückgeführt. Über Abschiebungen in weitere Drittstaaten liegen der Bundesregierung keine Kenntnisse vor. Zwischen dem 21. September 2016 und dem 27. Oktober 2016 wurden 266 Asylbewerber im regulären Verfahren in insgesamt sieben Transfers auf das Festland gebracht. Weitere Zahlen hierzu liegen der Bundesregierung nicht vor. Zwischen dem 15. Juni 2016 und dem 21. November 2016 wurden 4 302 Umsiedlungen („Relocation“) aus Griechenland in andere EU-Mitgliedstaaten durchgeführt . Vorabfassung - w ird durch die lektorierte Version ersetzt. Deutscher Bundestag – 18. Wahlperiode – 9 – Drucksache 18/10691 27. In welchem Umfang kommt es nach Kenntnis der Bundesregierung vor, dass Mitgliedstaaten Umsiedlungsbewerber ohne Angabe von Gründen ablehnen, und um welche Mitgliedstaaten handelt es sich dabei? Der Bundesregierung liegen hierzu keine Erkenntnisse vor. Soweit Deutschland Asylsuchende im Rahmen des Relocation-Verfahrens ablehnt, werden die Ablehnungsgründe gegenüber Italien beziehungsweise Griechenland mitgeteilt. 28. Welche Erkenntnisse (ggf. auch von dritter Seite) hat die Bundesregierung über die näheren Umstände der vom UNHCR in der Meldung vom 21. Oktober 2016 angesprochenen Abschiebung syrischer Staatsangehöriger? a) Inwieweit trifft es zu, dass deren Asylwunsch nicht angemessen geprüft wurde? Hatten die Personen überhaupt Gelegenheit, einen formellen Asylantrag zu stellen? b) Wie verhalten sich die griechischen Behörden zu den Vorwürfen des UNHCR, und inwiefern haben sie zu deren Klärung beigetragen? c) Sollte sich der Vorwurf einer Abschiebung ohne angemessene Prüfung des Asylwunsches bestätigt haben, welche Konsequenzen ziehen die griechischen Behörden daraus? Ist den betroffenen Flüchtlingen Gelegenheit gegeben worden, nach Griechenland zurückzukehren? Die Fragen 28 bis 28c werden gemeinsam beantwortet. Nach Aussagen der griechischen Behörden wurde die Gruppe syrischer Staatsangehöriger von der griechischen Polizei mehrfach über ihr Recht informiert, einen Asylantrag zu stellen: sowohl bei ihrer Ankunft auf Milos am 9. Oktober als auch während ihres zehntägigen Aufenthalts im Hotspot von Leros sowie am Flughafen von Kos, unmittelbar vor ihrem Rückflug in die Türkei. Bei dieser Gelegenheit habe eine dreiköpfige Familie ihren Asylwunsch geäußert und sei deshalb in Griechenland verblieben. Die übrigen zehn Syrer hätten keinen Asylwunsch geäußert und seien zurück an die Türkei überstellt worden. Während der Überstellung seien Vertreter von Frontex und dem Griechischen Ombudsmann für Menschenrechte anwesend gewesen. Nach Auskunft des UNHCR hat das Griechische Ministerium für Migration dennoch eine Untersuchung des Vorgangs durch den Generalinspekteur der Öffentlichen Verwaltung beantragt. Der UNHCR wird den Fall weiter verfolgen und erwartet das Ergebnis der Untersuchung. 29. Wie viel Zeit nimmt derzeit nach Kenntnis der Bundesregierung ein Umsiedlungsverfahren in Anspruch (Zeitraum zwischen Datum des Umsiedlungsantrages und der tatsächlichen Umsiedlung)? Zwischen den Ersuchen bis zur tatsächlichen Umverteilung der Asylsuchenden nach Deutschland liegen durchschnittlich sieben bis acht Wochen, so dass das gesamte Umsiedlungsverfahren ab der Tranchenmeldung bis zur tatsächlichen Umsiedlung von jeweils 500 Personen derzeit rund zehn bis zwölf Wochen umfasst . Zum zeitlichen Ablauf in anderen Mitgliedstaaten liegen der Bundesregierung keine Erkenntnisse vor. Vorabfassung - w ird durch die lektorierte Version ersetzt. Drucksache 18/10691 – 10 – Deutscher Bundestag – 18. Wahlperiode 30. Wie viele Anträge auf Familienzusammenführung nach Deutschland bzgl. in Griechenland aufhältiger Flüchtlinge im Rahmen des Dublin-Verfahrens liegen derzeit dem Bundesamt für Migration und Flüchtlinge (BAMF) vor, und wie viele dieser Anträge wurden bislang wie entschieden, und wie viele Überstellungen zu Familienangehörigen haben bereits stattgefunden (bitte nach den fünf wichtigsten Staatsangehörigkeiten differenzieren)? Die Bundesregierung kann nur die Zahl der Übernahmeersuchen und der Überstellungen statistisch auswerten. Die Zahl der Übernahmeersuchen und Überstellungen im Zusammenhang mit Familienkonstellationen von Griechenland an Deutschland im Zeitraum vom 1. Januar 2016 bis zum 31. Oktober 2016 kann der folgenden Tabelle entnommen werden: Übernahmeersuchen von Griechenland an Deutschland Überstellungen aus Griechenland nach Deutschland Art. 8 Abs. 1 Dublin-VO 223 44 Art. 8 Abs. 2 Dublin-VO 12 3 Art. 8 Abs. 4 Dublin-VO Art. 9 Dublin-VO 753 65 Art. 10 Dublin-VO 1.158 165 Art. 11 Dublin-VO Art. 16 Abs. 1 Dublin-VO 58 4 Art. 16 Abs. 2 Dublin-VO 2 1 Art. 17 Abs. 2 Unterabs. 1 Dublin-VO 83 12 Summe 2.289 294 Überstellungen von Griechenland nach Deutschland mit Abfragestand 23. Oktober 2016 nach den fünf häufigsten Herkunftsländern für den Zeitraum 1. Januar bis 30. September 2016: Januar bis September 2016 Herkunftsländer gesamt 240 darunter: Syrien 125 Afghanistan 83 Irak 22 Iran 4 Staatenlos 2 Vorabfassung - w ird durch die lektorierte Version ersetzt. Deutscher Bundestag – 18. Wahlperiode – 11 – Drucksache 18/10691 31. Welche Kenntnisse hat die Bundesregierung über einen weiteren, ebenfalls am 21. Oktober 2016 vom UNHCR gemeldeten Vorfall vom 8. Oktober 2016, demzufolge 33 Flüchtlinge an einen „unbekannten Ort“ verbracht wurden und dem UNHCR der Zugang zu diesen verweigert wurde? Hat der UNHCR mittlerweile Zugang zu ihnen erhalten, und hatten die Personen Gelegenheit, einen Asylantrag zu stellen? Nach Auskunft des UNHCR hat das griechische Ministerium für Migration eine Untersuchung des Vorgangs durch den Generalinspekteur der Öffentlichen Verwaltung beantragt. Der UNHCR wird den Fall weiterverfolgen und erwartet das Ergebnis der Untersuchung. Weitere Informationen liegen der Bundesregierung nicht vor. 32. Auf welche Weise wird nach Kenntnis der Bundesregierung die Registrierung bei Flüchtlingen durchgesetzt, die hieran nicht mitwirken wollen, insbesondere nicht an erkennungsdienstlichen Maßnahmen? Das Verfahren zur Abnahme von Fingerabdrücken wird gemäß den innerstaatlichen Gepflogenheiten des betreffenden Mitgliedstaats und unter Beachtung der in der Europäischen Menschenrechtskonvention und im Übereinkommen der Vereinten Nationen über die Rechte des Kindes verankerten Schutzklauseln festgelegt . 33. Gibt es nach Kenntnis der Bundesregierung Klagen über Rechtsverletzungen oder Übergriffe im Rahmen dieses Verfahrens (falls ja, bitte Anzahl und Art der Verletzung angeben)? Die Bundesregierung hat keine Kenntnis zu Klagen über Rechtsverletzungen oder Übergriffe im Sinne der Fragestellung. 34. Wie viele disziplinarrechtliche oder strafrechtliche Verfahren hat es bisher gegen Personal von Hotspots im Rahmen ihrer Tätigkeit nach Kenntnis der Bundesregierung gegeben? Informationen über disziplinarrechtliche oder strafrechtliche Verfahren gegen Personal in den Hotspots liegen der Bundesregierung nicht vor. 35. Wie beurteilt die Bundesregierung die Sicherheitslage in Griechenland? Grundsätzlich ist die Sicherheitslage in Griechenland gut. Allerdings sind weiterhin eine Reihe von anarchistischen Organisationen wie etwa „Rubikon“ sowie die Untergrundorganisation „Konspiration der Feuerzellen“ aktiv, wobei insbesondere letztere zu Aktionen gegen Interessen des griechischen Staates beziehungsweise gegen „ausländische Interessen“ aufgerufen hat. 36. Welche Kenntnisse und Einschätzungen hat die Bundesregierung hinsichtlich der Zumutbarkeit der Lebensbedingungen in den Hotspots, nicht zuletzt angesichts der Berichte über deren Überfüllung? Welche Maßnahmen sollen nach ihrer Kenntnis getroffen werden, um die Lebensbedingungen und die Sicherheitslage zu verbessern? Vorabfassung - w ird durch die lektorierte Version ersetzt. Drucksache 18/10691 – 12 – Deutscher Bundestag – 18. Wahlperiode 37. Welche Kenntnisse und Einschätzungen hat die Bundesregierung hinsichtlich der Sicherheitslage in den Hotspots? Welche Maßnahmen sollen nach ihrer Kenntnis getroffen werden, um die Lebensbedingungen und die Sicherheitslage zu verbessern? Wie viele Polizeibeamte und Mitarbeiter von Sicherheitsfirmen sind in den Hotspots im Einsatz, wie hat sich deren Zahl seit Einrichtung der Hotspots entwickelt, und inwiefern ist eine weitere Aufstockung beabsichtigt? Die Fragen 36 und 37 werden gemeinsam beantwortet. Die Gewährleistung der öffentlichen Sicherheit in den Hotspots obliegt der griechischen Regierung. Nach mehreren gewaltsamen Protesten und Auseinandersetzungen zwischen verschiedenen Flüchtlings- und Migrantengruppen wie auch gegen die Arbeitsbereiche des Europäischen Asylunterstützungsbüros (EASO) hat die griechische Polizei ihre Präsenz, insbesondere auf Lesbos und Chios, seit Mitte November 2016 erhöht. Darüber hinaus wurden in den Hotspots durch bauliche Veränderungen Flucht- und Evakuierungswege für das eingesetzte Personal geschaffen. Ferner hat EASO für die in den Hotspots eingerichteten Asylarbeitsbereiche einen privaten Sicherheitsdienst beauftragt. Maßnahmen zur Verbesserung der Lebensbedingungen konzentrieren sich insbesondere auf eine Entlastung der Hotspots durch die Schaffung zusätzlicher Aufnahmekapazitäten auf den Inseln sowie durch die Beschleunigung der Asylverfahren. Nach Angaben von FRONTEX sind derzeit 663 Beamte aus den EU-Mitgliedstaaten in der FRONTEX-Operation EPN Poseidon 2016 eingesetzt, davon 288 in den Hotspots. Angaben zum personellen Umfang des privaten Sicherheitspersonals liegen der Bundesregierung nicht vor. Zur Erhöhung der Sicherheit in den Hotspots wird der Einsatz von 180 griechischen Polizeibeamten durch FRONTEX kofinanziert. Zur Gesamtzahl aller in den Hotspots eingesetzten Beamten sowie zu einer ggf. beabsichtigten Aufstockung des Sicherheitspersonals in den Hotspots liegen der Bundesregierung keine weiteren Erkenntnisse vor. 38. Welche weiteren Konsequenzen und Schlussfolgerungen zieht die Bundesregierung aus den bisherigen Erfahrungen mit der Umsetzung des Türkei- EU-Abkommens? Die Bundesregierung sieht in der EU-Türkei Erklärung ein wirksames Instrument , um Schleuserkriminalität in der Ostägäis zu bekämpfen, die Zahl der illegalen Grenzübertritte auf den griechischen Inseln maßgeblich zu senken und die Zahl der Todesfälle bei Überfahrten über das östliche Mittelmeer deutlich zu verringern sowie die Lebensbedingungen von Flüchtlingen in der Türkei zu verbessern . Vorabfassung - w ird durch die lektorierte Version ersetzt. Satz: Satzweiss.com Print, Web, Software GmbH, Mainzer Straße 116, 66121 Saarbrücken, www.satzweiss.com Druck: Printsystem GmbH, Schafwäsche 1-3, 71296 Heimsheim, www.printsystem.de Vertrieb: Bundesanzeiger Verlag GmbH, Postfach 10 05 34, 50445 Köln, Telefon (02 21) 97 66 83 40, Fax (02 21) 97 66 83 44, www.betrifft-gesetze.de ISSN 0722-8333