Die Antwort wurde namens der Bundesregierung mit Schreiben des Bundesministeriums für Umwelt, Naturschutz, Bau und Reaktorsicherheit vom 14. Dezember 2016 übermittelt. Die Drucksache enthält zusätzlich – in kleinerer Schrifttype – den Fragetext. Deutscher Bundestag Drucksache 18/10702 18. Wahlperiode 16.12.2016 Antwort der Bundesregierung auf die Kleine Anfrage der Abgeordneten Friedrich Ostendorff, Christian Kühn (Tübingen), Bärbel Höhn, weiterer Abgeordneter und der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN – Drucksache 18/10429 – Immissionsschutz- und Baurecht für die Nutztierhaltung V o r b e m e r k u n g d e r F r a g e s t e l l e r Das Bundesministerium für Umwelt, Naturschutz, Bau und Reaktorsicherheit (BMUB) hat einen Entwurf für ein Intensivtierhaltungsgesetz vorgelegt. Mit ihm sollen die negativen Auswirkungen der Massentierhaltung in Deutschland eingedämmt werden. Allerdings ist fraglich, ob die im „Entwurf eines Gesetzes zur Begrenzung und Verminderung der Umweltauswirkungen von Intensivtierhaltung “ gemachten Vorschläge sowie die Maßnahmen, die in medialen Ausführungen des BUMB enthalten sind (Quelle: www.topagrar.com/news/Hometop -News-4351647.html), diesem Anspruch tatsächlich gerecht werden. Erfordernisse für Änderungen im Bereich der Tierhaltung ergeben sich allein dadurch, dass in Deutschland derzeit etwa 12,6 Millionen Rinder, 27 Millionen Schweine, 160,7 Millionen Masthühner und 47,9 Millionen Legehennen leben. Zusammen mit Schafen, Puten und anderen Nutztieren leben in Deutschland mehr als doppelt so viele Nutztiere wie Menschen. Hinzu kommt, dass die Zahl der Betriebe mit Viehbestand in den vergangenen Jahrzehnten stetig gesunken ist, während die Anzahl der Tiere pro Betrieb zunahm. Daraus ergeben sich unterschiedlichste Umweltbelastungen. So hat sich die Nitratproblematik von Regionen mit intensivem Pflanzenbau in Regionen mit intensiver Tierhaltung verlagert. Das Ziel der Nationalen Nachhaltigkeitsstrategie , den Stickstoffüberschuss bis zum Jahr 2010 auf 80 kg/ha zu begrenzen, wurde verfehlt. Der Stickstoffbilanzüberschuss lag im Jahr 2012 bei rund 96 kg/ha, mit teilweise deutlichen Überschreitungen dieses Wertes in den Intensivtierhaltungsregionen Nordwestdeutschlands. In Niedersachsen befinden sich 60 Prozent des Grundwassers in einem schlechten Zustand. In Nordrhein- Westfalen erreichen rund 40 Prozent des Grundwasserkörpers aufgrund der Nitratbelastung nicht den guten chemischen Zustand. Auch für die Stickstoffeinträge in die Nordsee ist die Landwirtschaft der Hauptverursacher . So wurde für 2006 bis 2008 festgestellt, dass 77 Prozent der Stickstoffeinträge in die Fließgewässer des Nordseeeinzugsgebiets diesem Verursacher zugeschrieben werden. Drucksache 18/10702 – 2 – Deutscher Bundestag – 18. Wahlperiode Die Stickstoffüberschüsse in Deutschland und ihre Beeinträchtigungen der Umwelt haben mittlerweile zu einer Klage wegen der Nichteinhaltung der EU-Nitratrichtlinie (Richtlinie 91/676/EWG) geführt und ein Vertragsverletzungsverfahren bezüglich der Wasserrahmenrichtlinie befindet sich in Vorbereitung. Während in Deutschland die Emission an Luftschadstoffen aus allen Quellen seit dem Jahr 1990 für die meisten Schadstoffe reduziert werden konnte, hat sich der Ausstoß von Luftschadstoffen aus der Landwirtschaft nur geringfügig verringert . Die Bedeutung der Landwirtschaft als Quelle von Luftschadstoffen nimmt insbesondere in Gebieten mit räumlich konzentrierter Intensivtierhaltung zu. So stammen in Deutschland 95 Prozent aller Ammoniak-Emissionen – die sich seit Jahrzehnten auf sehr hohem Niveau befinden – aus der Landwirtschaft. Davon entfällt wiederum der größte Teil der Emissionen mit 81 Prozent auf die Tierhaltung. Das ist auch der Hauptgrund dafür, dass der Grenzwert der NEC- Richtlinie (Richtlinie 2001/81/EG) in Höhe von 550 kt/Jahr von Deutschland regelmäßig nicht eingehalten wurde. Dabei trägt das nach Umwandlung in der Luft gebildete Ammonium in erheblichem Maße zur Stickstoffdeposition und damit zu Eutrophierungs- und Versauerungseffekten und zur Bildung von lungenschädlichem Feinstaub bei. Das erklärt auch den hohen Anteil der Landwirtschaft bei den Säurebildnern, der im Jahr 2014 auf fast 54 Prozent gestiegen ist, während die SO2- und NOx-Emissionen aus Verkehr und Industrie zurückgegangen sind. Verdeutlicht wird dieser Zustand durch ein krasses Missverhältnis: Zum einen stammten 80 Prozent der Ammoniak-Emissionen aus der Tierhaltung aus Stall und Lagerstätten, aber nur 2,7 Prozent der Mastschweine- und Aufzuchtferkelplätze und 1,4 Prozent der Sauenplätze sind mit Abluftreinigungsanlagen ausgerüstet. Das wirkt sich auch negativ auf die Artenvielfalt aus: Für die Hälfte aller auf der "Roten Liste" geführten Pflanzenarten sind hohe Nährstoffeinträge für deren Gefährdung verantwortlich . Bundesweite Vorgaben fehlen bislang, vielmehr haben grüne Agrarminister in den Ländern durch so genannte Filtererlässe maßgebliche Regelwerke auf den Weg gebracht. Auch an der Klimakrise hat die Tierhaltung einen entscheidenden Anteil. Die Tierhaltung trägt mit 94,9 Millionen t CO2äqu. bzw. 71 Prozent zum landwirtschaftlichen Treibhausgasausstoß bei, wenn die Bereitstellung der Futtermittel in Deutschland mit berücksichtigt wird. Die wesentlichen Treibhausgasquellen der Tierhaltung sind die Entstehung von Methan im Verdauungsprozess, die Lagerung von Wirtschaftsdünger und die Entstehung von Lachgas bei der Verwendung von Wirtschaftsdüngern im Pflanzenbau . Im Jahr 2014 machte das Wirtschaftsdüngermanagement (Lagern und Ausbringen von Gülle und Festmist) 19,2 Prozent der gesamten Methan-Emissionen aus der deutschen Landwirtschaft aus. Dass den schädlichen Umweltwirkungen der Tierhaltung politisch begegnet werden muss, ist angesichts dieser Faktenlage mehr als deutlich. Der „Entwurf eines Gesetzes zur Begrenzung und Verminderung der Umweltauswirkungen von Intensivtierhaltung“ aus dem Bundesministerium für Umwelt, Naturschutz, Bau und Reaktorsicherheit (BMUB) und die Ankündigungen in der Presse (Quelle: www.topagrar.com/news/Home-top-News-4351647.html) hierzu werfen zahlreiche Fragen auf. Deutscher Bundestag – 18. Wahlperiode – 3 – Drucksache 18/10702 1. Welche Emissionsminderungen in der Landwirtschaft sollen nach den Planungen des Bundesministeriums für Umwelt, Naturschutz, Bau und Reaktorsicherheit bis wann erreicht werden, und durch welche Maßnahmen (bitte einzeln auflisten: Maßnahme/voraussichtliche Minderung, getrennt nach Klimagasen)? Mit der Nachhaltigkeitsstrategie hat sich die Bundesregierung unter anderem zum Ziel gesetzt, im Bereich der Landwirtschaft den Stickstoffüberschuss in der Gesamtbilanz ab dem Jahr 2010 auf 80 kg/ha zu reduzieren. Die mit dem Aktionsprogramm Klimaschutz 2020 der Bundesregierung beschlossenen Maßnahmen sollen dazu beitragen, dieses Ziel zu erreichen und damit insgesamt insbesondere die Nicht-CO2-Emissionen in der Landwirtschaft (Lachgas – N2O) zu reduzieren. Mit dem Klimaschutzbericht 2016 wird die Bundesregierung Ergebnisse einer aktuellen Schätzung von durch das BMUB beauftragten Gutachtern zur Minderungswirkung der Maßnahmen unter Berücksichtigung des jeweils aktuellen Standes der Umsetzung und Planung vorlegen. Mit dem Klimaschutzplan 2050 hat sich die Bundesregierung darüber hinaus für den Sektor Landwirtschaft auf das Ziel der Minderung der Emissionen auf 58 bis 61 Millionen Tonnen CO2-Äquivalente bis 2030 verständigt. Das entspricht einer Minderung um 31 bis 34 Prozent gegenüber dem Niveau in 1990. Dazu hat sich die Bundesregierung auf eine Reihe strategischer Maßnahmen verständigt. Zu den Details wird auf den Klimaschutzplan 2050 der Bundesregierung verwiesen. 2. Welche agrarstrukturellen und tierschutzrechtlichen/praktischen Überlegungen sind in die Vorschläge zur Emissionsminderung aus Tierhaltungsanlagen bislang eingeflossen, und welche Rolle misst die Bundesregierung diesen im weiteren Verfahren zu (z. B. über die Einführung eines Abwägungsgrundes Tierschutz im Genehmigungsverfahren)? Die Technische Anleitung zur Reinhaltung der Luft enthält bereits heute die Regelung , dass die baulichen und betrieblichen Anforderungen zum Immissionsschutz mit den Erfordernissen einer artgerechten Tierhaltung abzuwägen sind, soweit diese Form der Tierhaltung zu höheren Emissionen führt. Der BMUB-Entwurf zur Anpassung der TA Luft sieht die Beibehaltung dieser Regelung vor. Darüber hinaus sind im genannten Entwurf Konkretisierungen zur Anwendbarkeit bestimmter emissionsmindernder Maßnahmen in der Tierhaltung vorgesehen . 3. Sieht die Bundesregierung aktuell eine genehmigungsrechtliche Schieflage zwischen Haltungen mit und ohne Auslauf zulasten von Außenklimaställen (z. B. durch die Annahme extrem hoher pauschaler Emissionswerte bei Außenklimaställen im Genehmigungsverfahren)? Wenn ja, welche, und mit welchen rechtlichen Änderungen plant sie, diese zu beseitigen? Die Bundesregierung sieht derzeit keine genehmigungsrechtliche Schieflage zulasten von Außenklimaställen. 4. Inwiefern hält die Bundesregierung eine Haltung mit Auslaufmöglichkeit mittelfristig für alle Tierarten und Nutzungsformen für erstrebenswert? Aus tierschutzfachlicher Sicht ist die Bereitstellung von Ausläufen grundsätzlich für alle Tierarten und Nutzungsformen erstrebenswert, da sie insbesondere der Ausübung artgemäßen Bewegungs- und Sozialverhaltens förderlich ist. Zudem Drucksache 18/10702 – 4 – Deutscher Bundestag – 18. Wahlperiode können Außenklimareize die Gesundheit und das Wohlbefinden der Tiere verbessern . 5. Welche Reduktion der Nutztierbestände müsste aus Sicht der Bundesregierung mittelfristig erreicht werden, um unter den Bedingungen einer Auslaufhaltung die Klima- und Luftreinhalteziele nicht zu überschreiten? Weder im Aktionsprogramm Klimaschutz noch im Klimaschutzplan hat die Bundesregierung zum Klimaschutz in der Landwirtschaft das Thema Reduktion von Nutztierbeständen explizit mit Maßnahmen zur Zielerreichung adressiert. 6. Wodurch wird die vom Bundesministerium für Umwelt, Naturschutz, Bau und Reaktorsicherheit angekündigte Schließung der sogenannten Schlupflöcher im Artikel 1 Nummer 2 „Entwurf eines Gesetzes zur Begrenzung und Verminderung der Umweltauswirkungen von Intensivtierhaltung“ im § 35 Absatz 1a des Baugesetzbuches (BauGB) erreicht, die auf die Kumulation im Gesetz über die Umweltverträglichkeitsprüfung zurückgeht? 7. Welche Tierplatzzahlen sollen also künftig den Ausschlag für die Notwendigkeit eines Bebauungsplanes ergeben, wenn eine Betriebserweiterung geplant ist und die Auslöseschwelle für die Aufstellung eines Bebauungsplanes durch eine Betriebserweiterung überschritten wird? Die Fragen 6 und 7 werden wegen Sachzusammenhangs zusammen beantwortet. Die Bundesregierung überprüft zurzeit im Rahmen der Modernisierung des Rechts der Umweltverträglichkeitsprüfung (UVP-Modernisierungsgesetz) die Vorschriften über die Kumulation von Vorhaben, insbesondere die Einführung einer nachträglichen Kumulation. Die Neufassung dient der Umsetzung von Unionsrecht , der Anpassung an die Rechtsprechung des Europäischen Gerichtshofs und des Bundesverwaltungsgerichts und gilt grundsätzlich für den gesamten Anwendungsbereich des UVPG. Unter anderem prüft die Bundesregierung, ob eine Änderung des § 35 des Baugesetzbuchs (BauGB) erforderlich ist. 8. Wie begründet das Bundesministerium für Umwelt, Naturschutz, Bau und Reaktorsicherheit die unterschiedlichen Tierplatzzahlen für die Pflicht zur Aufstellung eines Bebauungsplanes zwischen Truthühnern und Hennen (15 000) sowie Mastgeflügel und Junghennen (30 000)? Nach § 35 Absatz 1 Nummer 4 BauGB ist die Errichtung, Änderung oder Erweiterung gewerblicher Tierhaltungsanlagen im Außenbereich nur privilegiert, wenn keine Pflicht zur Durchführung einer Umweltverträglichkeitsprüfung oder einer allgemeinen oder standortbezogenen Vorprüfung besteht. Maßgeblich ist insoweit das Gesetz über die Umweltverträglichkeitsprüfung (UVPG), insbesondere dessen Anlage 1 und die darin festgelegten Schwellen- und Prüfwerte. Der Gesetzgeber ging davon aus, dass Anlagen zur Haltung oder Aufzucht von Truthühnern und Hennen schon bei geringeren Tierplatzzahlen vergleichbare Umweltauswirkungen haben können wie Anlagen zur Intensivtierhaltung oder Aufzucht von Mastgeflügel oder Junghennen. Dementsprechend ist im Falle von Truthühnern und Hennen eine Vorprüfung schon bei Anlagen mit 15 000 Plätzen vorgesehen , während im Falle von Junghennen und Mastgeflügel dies erst bei Anlagen mit 30 000 Plätzen oder mehr erforderlich ist. Auch in der Richtlinie 2011/92/EU über die Umweltverträglichkeitsprüfung bei bestimmten öffentlichen und privaten Projekten wird bei den Größenschwellen zwischen Masthähnchen und -hühnchen einerseits und Hennen andererseits unterschieden. Deutscher Bundestag – 18. Wahlperiode – 5 – Drucksache 18/10702 9. Welche Gründe führt das Bundesministerium für Umwelt, Naturschutz, Bau und Reaktorsicherheit an, die Schwellenwerte für Tierhaltungsanlagen im Gesetz über die Umweltverträglichkeitsprüfung und der Vierten Verordnung zur Durchführung des Bundes-Immissionsschutzgesetzes, nicht reduzieren zu wollen, um den Umweltbelastungen dieser Anlagen besser gerecht werden zu können und Öffentlichkeitsbeteiligungen im immissionsschutzrechtlichen Genehmigungsverfahren schon bei einer geringeren Tierplatzzahl durchzuführen zu müssen? Die Schwellenwerte für Tierplatzzahlen in Tierhaltungsanlagen in der 4. BIm- SchV ergeben sich aus den Vorgaben der Industrieemissions-Richtlinie 2010/75/EU und entsprechen dem Stand der Technik. Die Erfassung der aus immissionsschutzrechtlicher Sicht relevanten Emissionsquellen wird dadurch sichergestellt . Im Übrigen wird auf die Antwort zu Frage 8 verwiesen. 10. Wie will das Bundesministerium für Umwelt, Naturschutz, Bau und Reaktorsicherheit verhindern, dass das im Artikel 5 des „Entwurfes eines Gesetzes zur Begrenzung und Verminderung der Umweltauswirkungen von Intensivtierhaltung “ festgelegte Inkrafttreten und die damit verbundene Übergangsfrist von sieben Monaten des im Artikel 3 Nummer 1b formulierten Grünlandumbruchverbotes zu vorgezogenen Grünlandumbrüchen genutzt werden? Der genannte Entwurf eines Gesetzes zur Begrenzung und Verminderung der Umweltauswirkungen von Intensivtierhaltungen ist derzeit noch ein BMUB-interner Entwurf. Auf Basis dieses Entwurfs laufen derzeit vorbereitende Gespräche mit Blick auf die Einleitung der Ressortabstimmung. 11. Welche Gesetzesänderungen plant das Bundesministerium für Umwelt, Naturschutz, Bau und Reaktorsicherheit, um die Bürgerbeteiligung in Genehmigungsverfahren für Tierhaltungsanlagen zu verbessern, wie in der Presse angekündigt (Quelle: www.topagrar.com/news/Home-top-News-435 1647.html)? Nach dem BMUB-Entwurf sollen mit dem UVP-Modernisierungsgesetz (vgl. die Antwort zu Frage 6) unter anderem die Vorgaben der Richtlinie 2014/52/EU umgesetzt werden. Nach dieser Richtlinie sollen zukünftig zur Information der Öffentlichkeit über UVP-pflichtige Vorhaben verstärkt elektronische Instrumente eingesetzt und zentrale Internetportale eingerichtet werden. Damit wird die Transparenz der UVP und damit auch der Verwaltungsverfahren erhöht, deren integraler Bestandteil die UVP ist. Diese Änderungen betreffen nicht nur Tierhaltungsanlagen , für die eine Umweltverträglichkeitsprüfung durchzuführen ist, sondern auch UVP-pflichtige Industrieanlagen und Infrastrukturvorhaben. 12. Welche konkreten Änderungen in der Technischen Anleitung zur Reinhaltung der Luft plant das Bundesministerium für Umwelt, Naturschutz, Bau und Reaktorsicherheit, und welche Emissionsminderungen werden damit voraussichtlich erreicht? Mit der Anpassung der TA Luft sollen u. a. die Anforderungen aus den Schlussfolgerungen über die Besten Verfügbaren Techniken (BVT-Schlussfolgerungen) für die Intensivtierhaltung von Geflügel und Schweinen umgesetzt werden. Diese betreffen u. a. den Stickstoff- und Phosphorgehalt in den Ausscheidungen der Tiere sowie die Ammoniakemissionen aus dem Stall. Mit dem vom BMUB vorgelegten Entwurf werden nach einer Abschätzung des Umweltbundesamts für die Tierhaltungsanlagen nachstehende Emissionsminderungen erwartet: Drucksache 18/10702 – 6 – Deutscher Bundestag – 18. Wahlperiode Emissionsminderung bei Ammoniak von 20 Prozent im Bereich Mastschweine und 10 Prozent im Bereich Geflügel durch die Reduzierung der Stickstoff-Ausscheidung durch (weiter) optimierte stickstoffreduzierte und angepasste Fütterung . Rund 70 Prozent Ammoniakminderung, 70 Prozent Staubminderung und darüber hinaus auch Geruchsreduzierung durch den Einsatz von Abgasreinigung in großen Ställen für die Tierkategorien Geflügel und Schweine. Rund 40 Prozent Minderung der Ammoniakemissionen ergeben sich im Bereich weiterer Maßnahmen für nach Bundes-Immissionsschutzgesetz genehmigungspflichtige Ställe ab 1 000 Mastschweine, 500 Sauen, 30 000 Masthähnchen , die in der Technikliste der Anlage 12 im Entwurf der TA Luft aufgeführt sind. 13. Für welche Tierhaltungen/Nutzungsformen soll der Einbau von Abgasreinigungsanlagen festgeschrieben werden, für welche nicht (bitte begründen)? Die Bundesregierung prüft zurzeit, inwieweit Anforderungen an Abluftreinigungsanlagen für große Schweine- und Geflügelhaltungsanlagen dem Stand der Technik entsprechen. 14. Welche Übergangsfristen sind die für die Nachrüstung mit Abgasreinigungsanlagen , Reduktion von Tierplatzzahlen und Indoor-Emissionsreduktionsmaßnahmen geplant, und wie werden diese begründet (bitte unterteilt nach Tierhaltung und Art der genannten Maßnahmen)? Die Bundesregierung wird im Rahmen der Novellierung der TA Luft die Frage der Übergangsfristen prüfen. Der BMUB-Entwurf zur Novellierung der TA Luft sieht keine Anforderungen zur Reduktion von Tierplatzzahlen in Tierhaltungsanlagen vor. 15. Von welchen Kosten pro Tierhaltungsplatz geht die Bundesregierung bei Neubau oder Nachrüstung jeweils aus? Welche Fördermöglichkeiten für welche Betriebe stehen zur Verfügung oder sind geplant? In den letzten zehn Jahren wurden diverse Kosten-Nutzen-Analysen für die Abluftreinigung in Schweinemastanlagen durchgeführt. Gemäß einer Publikation des KTBL e. V. (2006) betragen die Gesamtkosten (Investitions- und Betriebskosten ) für die Abluftreinigung in großen Schweinemastanlagen in Abhängigkeit von der Art der Abluftreinigungsanlage für eine Stallgröße von 1 850 Tierplätzen bis 18 Euro pro Tierplatz und Jahr. Das entspricht Kosten von etwa 7 Euro pro Mastschwein. Diese Größenordnung wurde mit bis zu 21 Euro pro Tierplatz und Jahr auch in anderen Analysen bestätigt (u. a. UBA-Texte 79/2011). Für Anlagen zur Sauenhaltung liegen nur wenige Erhebungen vor, die insgesamt höhere Kosten als bei den Mastschweinen kalkulieren (22 bis 50 Euro pro Sauenplatz und Jahr, UNECE Ammoniakleitfaden, 2014). Zu den Kosten für die Abluftreinigung in Geflügelanlagen liegen der Bundesregierung keine entsprechenden Informationen vor. Aktuelle Kostenabschätzungen sind derzeit in Vorbereitung. Deutscher Bundestag – 18. Wahlperiode – 7 – Drucksache 18/10702 Zur Unterstützung einer wettbewerbsfähigen, nachhaltigen, besonders umweltschonenden , besonders tiergerechten und multifunktionalen Landwirtschaft können im Rahmen der einzelbetrieblichen Förderung der Gemeinschaftsaufgabe „Verbesserung der Agrarstruktur und des Küstenschutzes“ investive Maßnahmen in landwirtschaftlichen Unternehmen unter Berücksichtigung der Verbesserung des Verbraucher-, Tier-, Umwelt- und Klimaschutzes gefördert werden. 16. Welche auf Landesebene bereits bestehenden Vorgaben zum Umgang mit Gerüchen und Immissionen will das Bundesministerium für Umwelt, Naturschutz , Bau und Reaktorsicherheit wie und bis wann in der Technischen Anleitung zur Reinhaltung der Luft bundeseinheitlich verankern? Im BMUB-Entwurf zur Novellierung der TA Luft ist vorgesehen, Anforderungen aufzunehmen, zu denen die Bund/Länder-Arbeitsgemeinschaft Immissionsschutz Empfehlungen erarbeitet und zur Anwendung in den Ländern empfohlen hat. Betroffen sind: Die Geruchsimmissionsrichtlinie der LAI Verfahrenslenkende Anforderungen zum Umgang mit Bioaerosolen Verfahrenslenkende Anforderungen zum Umgang mit Stickstoffdepositionen. Der weitere Zeitplan ist maßgeblich vom Verhandlungsverlauf zwischen den Ressorts sowie im späteren Bundesratsverfahren abhängig. Die Anpassung der TA Luft ist in der laufenden Legislaturperiode geplant. Satz: Satzweiss.com Print, Web, Software GmbH, Mainzer Straße 116, 66121 Saarbrücken, www.satzweiss.com Druck: Printsystem GmbH, Schafwäsche 1-3, 71296 Heimsheim, www.printsystem.de Vertrieb: Bundesanzeiger Verlag GmbH, Postfach 10 05 34, 50445 Köln, Telefon (02 21) 97 66 83 40, Fax (02 21) 97 66 83 44, www.betrifft-gesetze.de ISSN 0722-8333