Die Antwort wurde namens der Bundesregierung mit Schreiben des Bundesministeriums des Innern vom 19. Dezember 2016 übermittelt. Die Drucksache enthält zusätzlich – in kleinerer Schrifttype – den Fragetext. Deutscher Bundestag Drucksache 18/10737 18. Wahlperiode 21.12.2016 Antwort der Bundesregierung auf die Kleine Anfrage der Abgeordneten Sevim Dağdelen, Wolfgang Gehrcke, Jan van Aken, weiterer Abgeordneter und der Fraktion DIE LINKE. – Drucksache 18/10558 – Die Situation in der Türkei und die fortgesetzte Kooperation der Bundesregierung mit der Türkei V o r b e m e r k u n g d e r F r a g e s t e l l e r Das Urteil ist vernichtend, die Folgen aber sind völlig unklar. Noch niemals zuvor hat die Brüsseler Europäische Kommission die politischen Entwicklungen in der Türkei so klar benannt und so offen kritisiert wie im neuen Fortschrittsbericht 2016, der am 9. November 2016 vorgelegt wurde. Die Kommissionsbehörde zählt gravierende Defizite in den Bereichen Meinungsfreiheit, Korruptionsbekämpfung und Rechtsstaatlichkeit auf. Indirekt wirft Brüssel der türkischen Justiz sogar Folter vor (www.welt.de/politik/ausland/article1593533 04/Das-Urteil-der-EU-ueber-Erdogans-Tuerkei-ist-vernichtend.html). Es bestehe begründeter Verdacht auf Folter und Misshandlungen politischer Häftlinge. Amnesty International hat Berichte vorliegen, die belegen, dass die türkische Polizei in Ankara und Istanbul Gefangene beleidigt und bedroht und ihnen Essen , Wasser sowie medizinische Versorgung verweigere. Außerdem zwinge sie Gefangene dazu, bis zu 48 Stunden in Stresspositionen zu verharren. Zudem würden einige Gefangene brutal geschlagen und vergewaltigt (www.amnesty. de/2016/7/24/tuerkei-gefangene-nach-putschversuch-gefoltert). Die Notstandsdekrete der türkischen Regierung ermöglichten Beamten, Gefangene zu misshandeln, berichtet auch Human Rights Watch und berichtet von mindestens 13 dokumentierten Fällen von Folter (www.zeit.de/politik/ausland/ 2016-10/tuerkei-folter-human-rights-watch). Einer erhöhten Gefahr von Folter und anderen Misshandlungen sind auch und besonders Funktionäre und Mitglieder der Oppositionspartei HDP ausgesetzt. Nach dem Putschversuch am 15. Juli 2016 wurden in der Türkei 80 000 Angestellte aus dem öffentlichen Dienst entlassen, weil sie angeblich mit den Putschisten in Verbindung stehen sollen. 4 300 Firmen und Institutionen wurden aus demselben Grund enteignet. 40 000 angebliche Verschwörer wurden inhaftiert (www.sueddeutsche.de/politik/nach-dem-putschversuch-in-der-tuerkei-mehrals -menschen-von-erdoans-saeuberungswelle-betroffen-1.3126220), 370 Organisationen verboten (www.bild.de/bildlive/2016/16-tuerkei-48731284.bild.html). Seit dem gescheiterten Putschversuch Mitte Juli 2016 seien mindestens 99 Journalisten und Schriftsteller verhaftet worden, heißt es in der Entschließung. Zudem seien von den Behörden mehr als 100 Medien geschlossen worden. Vorabfassung - w ird durch die lektorierte Version ersetzt. Drucksache 18/10737 – 2 – Deutscher Bundestag – 18. Wahlperiode Dadurch hätten 2 300 Journalisten ihre Arbeit verloren (www.zeit.de/ politik/ausland/2016-10/tuerkei-eu-parlament-medien-journalisten-freilassungresolution ). Die Krise der Demokratie in der Türkei unter Präsident Recep Tayyip Erdoğan treibt offenbar immer mehr Menschen in die Flucht. Seit dem gescheiterten Militärputsch vom 15. Juli 2016 ist die Zahl türkischer Staatsbürger, die in Deutschland Asyl suchen, wieder spürbar gestiegen (www.spiegel.de/politik/ deutschland/zahl-tuerkischer-fluechtlinge-in-deutschland-nimmt-zu-a-11209 67.html). Dabei muss zwischen neu angekommenen Asylsuchenden (EASY- Zahlen) und Asylanträgen von Asylsuchenden aus der Türkei unterschieden werden – denn wegen der massiv verzögerten Asylbearbeitung und Antragstellung gibt es im Jahr 2016 eine gestiegene Zahl von Asylanträgen, die nicht notwendigerweise auf neu ankommenden Asylsuchenden beruhen muss. Die Zahl neu ankommender Asylsuchender aus der Türkei (EASY) ist von Dezember 2015 (391) auf bis zu 275 im Juli 2016 gesunken (Antwort auf die Schriftliche Frage 28 auf Bundestagsdrucksache 18/8766 sowie Antwort auf die Schriftliche Frage 22 auf Bundestagsdrucksache 18/10163). Im August 2016, d. h. nach dem gescheiterten Putsch und der beginnenden „Säuberungswelle“, stieg sie dann auf 375 Schutzsuchende, im September 2016 waren es bereits 446 neu Registrierte . Von Januar bis September 2016 wurden 3 059 Asylsuchende aus der Türkei neu im EASY-System registriert. Die Gesamtschutzquote liegt basierend auf diesen Antworten zwischen 3,1 und 9 Prozent. Nach Medienmeldungen lag die Gesamtschutzquote von Januar bis September 2016 bei 6,8 Prozent (2015: 14,6 Prozent), von denen etwa 85,1 Prozent der Asylbewerber Kurden sein sollen (www.zeit.de/gesellschaft/2016-11/ tuerkei-asylsuchende-zahl-angestiegen-meist-abgelehnt). Allerdings bleibt bei der Gesamtschutzquote unberücksichtigt, dass der Anteil rein formeller Entscheidungen (Dublin-Entscheidungen, Einstellungen) bei Asylsuchenden aus der Türkei sehr hoch ist und die Zahl der inhaltlichen Entscheidungen weit übersteigt . Die aussagekräftigere bereinigte Schutzquote bei Asylsuchenden aus der Türkei liegt deshalb weitaus höher. Sie stieg von nur 8 Prozent im Januar 2016 auf bis zu 29,6 Prozent im September 2016 (Antwort auf die Schriftliche Frage 28 auf Bundestagsdrucksache 18/8766 sowie Antwort auf die Schriftliche Frage 22 auf Bundestagsdrucksache 18/10163). Sowohl die Bundesregierung als auch die EU zeigen sich zwar zutiefst besorgt (www.deutschlandfunk.de/eu-und-tuerkei-erdogans-wunder-punkt.720.de.html? dram:article_id=371185), allerdings folgen bislang daraus keine Taten. Die Europäische Kommission hätte ihr vernichtendes Urteil durchaus mit der Empfehlung verbinden können, die Verhandlungen über einen EU-Beitritt der Türkei nun endlich abzubrechen. Die Europäische Kommission tat das aber nicht (www.deutschlandfunk.de/eu-und-tuerkei-erdogans-wunder-punkt.720.de.html ?dram:article_id=371185). Dagegen kritisiert die Fraktion DIE LINKE. im Deutschen Bundestag, es wäre eine völlige moralische Bankrotterklärung der EU, wenn sie an den Beitrittsverhandlungen festhielte. Schließlich habe Präsident Recep Tayyip Erdoğan mit den massenhaften Entlassungen von Beamten und Festnahmen von Oppositionellen infolge des gescheiterten Putsches vom Juli 2016 längst alle roten Linien überschritten. Auch hätten die Erfahrungen der vergangenen Jahre gezeigt, dass Präsident Recep Tayyip Erdoğan durch die Beitrittsgespräche nur ermutigt werde, in seinem Land noch brutaler vorzugehen und noch mehr Demokratie abzubauen (www.deutschlandfunk.de/ beitrittsgespraeche-mit-der-tuerkei-die-roten-linien-sind.694.de.html?dram: article_id =371484). Vorabfassung - w ird durch die lektorierte Version ersetzt. Deutscher Bundestag – 18. Wahlperiode – 3 – Drucksache 18/10737 1. Wie viele Asylsuchende aus der Türkei sind nach Kenntnis der Bundesregierung im Oktober und November 2016 im EASY-System (Erstverteilung von Asylbegehrenden) in Deutschland neu registriert worden (bitte nach Monaten auflisten), und wie hoch war die bereinigte Schutzquote in Bezug auf Asylsuchende aus der Türkei in diesen beiden Monaten (bitte in absoluten und relativen Zahlen angeben und nach Monaten auflisten)? Erstverteilung von Asylbegehrenden auf die Bundesländer) insgesamt 1 128 Zugänge von türkischen Staatsangehörigen registriert, davon 485 im Oktober 2016 und 643 im November 2016. Die nachfolgende Tabelle weist alle Asylentscheidungen des BAMF zu türkischen Asylbewerbern für die Monate Oktober und November 2016 aus, auch den Anteil der positiven Entscheidungen (Asyl- /Flüchtlingsanerkennung/subsidiärer Schutz/Abschiebungsverbot) an allen Entscheidungen. Mögliche weitere Quoten können ggf. aus den Daten der Tabelle ermittelt werden : davon: Asylentscheidun - gen des BAMF Okt und Nov 2016 Asylentscheidun - gen Anerkennung als Asylberechtigte Anerkennungen als Flüchtling nach § 3 AsylG Gewährung von subsidiärem Schutz nach § 4 AsylG Feststellung eines Abschiebungsver - bots nach § 60 V/VII AufenthG Anteil der positiven Entscheidungen an allen Entscheidungen (in Prozent ) Ablehnungen sonstige Verfahrenserledigungen (Einstellungen, Dublin-Verfahren ) Okt 16 190 1 13 2 1 8,9 46 127 Nov 16 364 1 22 7 2 8.8 157 175 2. In wie vielen Fällen wurden Auslieferungsersuchen seitens der Türkei wegen welcher Deliktgruppen seit 2009 bis 2016 an die Bundesrepublik Deutschland gestellt, und in wie vielen Fällen ist es zu einer Überstellung gekommen (bitte entsprechend der Jahre auflisten)? Die Zahlen zu türkischen Auslieferungsersuchen stellen sich für die Zeit seit dem Jahr 2009 wie folgt dar: 2009: 38 eingegangen; 18 wurden bewilligt 2010: 28 eingegangen; 15 wurden bewilligt 2011: 49 eingegangen; 25 wurden bewilligt 2012: 51 eingegangen; 21 wurden bewilligt 2013: 37 eingegangen; 11 wurden bewilligt 2014: 52 eingegangen; 24 wurden bewilligt 2015: 51 eingegangen; 24 wurden bewilligt. Die Zahlen für das Jahr 2015 sind noch nicht abschließend, da die eingegangenen Auslieferungsersuchen erst dann abschließend statistisch erfasst werden, wenn die Auslieferungsverfahren beendet sind. Eine entsprechende Statistik wird zu Beginn des Jahres 2017 veröffentlicht werden. 2016: 52 eingegangen; 20 wurden bewilligt. Auch die Zahlen für 2016 sind noch nicht abschließend. Hierfür wird die entsprechende Statistik zu Beginn des Jahres 2018 veröffentlicht. Vorabfassung - w ird durch die lektorierte Version ersetzt. Drucksache 18/10737 – 4 – Deutscher Bundestag – 18. Wahlperiode Zur Zahl der Überstellungen wird keine Statistik geführt, so dass hier nur Angaben zu den bewilligten Ersuchen erfolgen können. In der weit überwiegenden Anzahl der Bewilligungen wird die jeweilige Person jedoch an die Türkei überstellt , es sei denn, das Ersuchen wurde zurückgenommen. Die Deliktsgruppen für die aus der Türkei eingehenden Ersuchen werden zunächst nicht statistisch erfasst. In der im Bundesanzeiger und auf der Internetseite des Bundesministeriums der Justiz und für Verbraucherschutz (BMJV) veröffentlichten Auslieferungsstatistik werden in der Tabelle „A.2 Erledigte Ersuchen um Auslieferung aus der Bundesrepublik Deutschland nach Deliktsgruppen“ lediglich die Deliktsgruppen erfasst, die den erledigten Auslieferungsersuchen zugrunde lagen. Für die Jahre 2009 bis 2014 stellen sich diese Statistiken wie folgt dar: 2009 Fehlende gegenseitige Strafbarkeit 4 Entziehung der Fahrerlaubnis 1 Sperre für die Erteilung einer Fahrerlaubnis 1 Mitgliedschaft einer kriminellen Vereinigung 2 Mitglied terroristischer Vereinigung 16 Inverkehrbringen von Falschgeld 2 Sexueller Missbrauch von Kindern 1 Sexuelle Nötigung; Vergewaltigung 1 Mord 3 Mord (versuchter) 1 Totschlag 4 Totschlag (versuchter) 1 Fahrlässige Tötung 1 Körperverletzung 1 Körperverletzung mit Todesfolge 1 Diebstahl 1 Besonders schwerer Fall des Diebstahls 1 Raub 2 Schwerer Raub 1 Betrug 2 Urkundenfälschung 2 Gefährdung des Straßenverkehrs 1 Verstoß gegen das Betäubungsmittelgesetz (BtMG) 8 Verstoß gegen das Waffengesetz (WaffG) 1 Vorabfassung - w ird durch die lektorierte Version ersetzt. Deutscher Bundestag – 18. Wahlperiode – 5 – Drucksache 18/10737 2010: Fehlende gegenseitige Strafbarkeit 1 Wiederstand gegen Vollstreckungsbeamten 1 Bildung terroristischer Vereinigung 1 Mitglied terr. Vereinigung 5 Inverkehrbringen von Falschgeld 1 Sexuelle Nötigung; Vergewaltigung 4 Sexueller Missbrauch von Jugendlichen 1 Totschlag 2 Totschlag (versuchter) 1 Körperverletzung 1 Gefährliche Körperverletzung 1 Freiheitsberaubung 1 Diebstahl 2 Besonders schwerer Fall des Diebstahls 2 Raub 1 Schwerer Raub 1 Urkundenfälschung 3 Verstoß gegen das BtMG 4 Verstoß gegen das WaffG 1 2011: Fehlende gegenseitige Strafbarkeit 1 Anstiftung 5 Hausfriedensbrauch 1 Mitglied terroristische Vereinigung 12 Kriminelle und terroristische Vereinigung im Ausland 2 Fälschung von Zahlungskarten, Schecks und Wechseln 1 Mord 2 Mord (gemeinschaftlich) 2 Mord (versuchter) 2 Totschlag 7 Totschlag (gemeinschaftlich) 1 Totschlag (versuchter) 1 Fahrlässige Tötung 2 Körperverletzung 2 Gefährliche Körperverletzung 3 Entziehung Minderjähriger 1 Diebstahl 1 Raub 2 Vorabfassung - w ird durch die lektorierte Version ersetzt. Drucksache 18/10737 – 6 – Deutscher Bundestag – 18. Wahlperiode 2011: Raub (versuchter) 1 Schwerer Raub 4 Raub mit Todesfolge 1 Betrug 2 Urkundenfälschung 5 Herbeiführen einer Sprengstoffexplosion 1 Verstoß gegen das BtMG 13 Verstoß gegen das WaffG 3 2012: Fehlende gegenseitige Strafbarkeit 1 Anstiftung 1 Wiederstand gegen Vollstreckungsbeamte 1 Landesfriedensbruch 1 Besonders schwerer Fall des Landesfriedensbruchs 1 Mitgliedschaft einer kriminellen Vereinigung 1 Bildung terroristischer Vereinigung 2 Mitglied terroristische Vereinigung 15 Beleidigung 1 Mord 6 Totschlag 5 Körperverletzung 4 Gefährliche Körperverletzung 2 Schwere Körperverletzung 1 Freiheitsberaubung 2 Diebstahl 1 Besonders schwerer Fall des Diebstahls 1 Unterschlagung 1 Erpressung 1 Räuberische Erpressung 1 Betrug 4 Untreue 1 Urkundenfälschung 5 Missbrauch von Ausweispapieren 1 Brandstiftung 1 Schwere Brandstiftung 1 Brandstiftung mit Todesfolge 1 Verstoß gegen das BtMG 3 Verstoß gegen das WaffG 2 Vorabfassung - w ird durch die lektorierte Version ersetzt. Deutscher Bundestag – 18. Wahlperiode – 7 – Drucksache 18/10737 2013: Fehlende gegenseitige Strafbarkeit 2 Mitgliedschaft einer kriminellen Vereinigung 3 Bildung terroristischer Vereinigung 7 Geldfälschung 2 Inverkehrbringen von Falschgeld 1 Sexueller Missbrauch von Kindern 2 Schwerer sexueller Missbrauch von Kindern 1 Sexuelle Nötigung; Vergewaltigung 1 Beleidigung 2 Verleumdung 1 Mord 2 Totschlag 2 Fahrlässige Tötung 4 Körperverletzung 5 Gefährliche Körperverletzung 3 Schwere Körperverletzung 1 Körperverletzung mit Todesfolge 1 Freiheitsberaubung 1 Nötigung 1 Bedrohung 1 Diebstahl 1 Besonders schwerer Fall des Diebstahls 1 Diebstahl mit Waffen; Bandendiebstahl; Wohnungseinbruchdiebstahl 1 Schwerer Bandendiebstahl 1 Unterschlagung 1 Erpressung 1 Betrug 4 Urkundenfälschung 2 Sachbeschädigung 1 Verstoß gegen das BtMG 7 Verstoß gegen das Vereinsgesetz 1 Vorabfassung - w ird durch die lektorierte Version ersetzt. Drucksache 18/10737 – 8 – Deutscher Bundestag – 18. Wahlperiode 2014: Betäubungsmitteldelikte 4 Betrug 3 Diebstahldelikte und Sachbeschädigungen 3 Fälschungsdelikte 6 Schusswaffen/Sprengstoffe 4 Sexualstraftaten 7 Sonstiges 5 Straftaten gegen die Person ohne Todesfolge 13 Terrorismus 6 Tötungsdelikte/Straftaten mit Todesfolge 6 Auslieferungsersuchen können mehrere Straftaten umfassen. Dadurch erklärt sich die Abweichung der Zahlen. 3. Wie viele Auslieferungsersuchen der Türkei wurden nach Kenntnis der Bundesregierung seit 2009 bis 2016 gegen türkische Staatsangehörige in der Bundesrepublik Deutschland gestellt, die sich auf Straftatbestände analog den §§ 129, 129a und 129b des Strafgesetzbuchs in den Jahren 2010 und 2011 beziehen? Die Staatsangehörigkeit der Verfolgten wird im Zusammenhang mit Ersuchen eines bestimmten Staates (hier: Türkei) statistisch nicht erfasst. Diese Frage kann deshalb nicht beantwortet werden. Im Übrigen wird auf die Antwort zu Frage 2 verwiesen. 4. Wie viele Auslieferungsersuchen der Türkei wurden nach Kenntnis der Bundesregierung seit 2009 bis 2016 gegen ehemalige türkische Staatsangehörige in der Bundesrepublik Deutschland gestellt, die sich auf Straftatbestände analog den §§ 129, 129a und 129b des Strafgesetzbuchs in den Jahren 2010 und 2011 beziehen? Auf die Antwort zu Frage 3 wird verwiesen. 5. Inwieweit geht die Bundesregierung bei einer Bewilligung einer Auslieferung seit dem Putsch davon aus, dass der Ausgelieferte im Zielstaat mit einem rechtsstaatlichen Verfahren rechnen kann? Seit dem 15. Juli 2016 sind keine türkischen Ersuchen bewilligt worden, mit denen um Auslieferung zur Strafverfolgung gebeten wurde. Vorabfassung - w ird durch die lektorierte Version ersetzt. Deutscher Bundestag – 18. Wahlperiode – 9 – Drucksache 18/10737 6. Inwieweit kann die Bundesregierung nach ihrer Kenntnis begründete Anhaltspunkte für die Befürchtung ausschließen, dass die Gerichte der Türkei spätestens seit dem Putsch auch solche Aussagen als Beweis verwerten, die nachweislich durch Folter herbeigeführt worden sind? Da sich die Situation in der Türkei stetig verändert und der konkrete Einzelfall zu beurteilen ist, nimmt die Bundesregierung zu möglichen Bewertungen in hypothetischen Fallgestaltungen nicht Stellung. 7. Inwieweit sieht die Bundesregierung gesichert, dass Personen, die an die Türkei überstellt werden, dort rechtsstaatlich behandelt und insbesondere nicht gefoltert werden, und worauf gründet sich die Einschätzung der Bundesregierung ? Die Bundesregierung berücksichtigt im Rahmen des Auslieferungsverkehrs in jedem Einzelfall die rechtsstaatliche Situation sowie die Haftbedingungen in dem ersuchenden Land und trägt dem – ebenso wie bereits die Gerichte bei der Entscheidung über die Zulässigkeit – im Rahmen ihrer Entscheidung über die Bewilligung des Auslieferungsersuchens Rechnung. Die Bundesregierung steht hierzu im Austausch mit einer Vielzahl von Ansprechpartnern. Vorabfassung - w ird durch die lektorierte Version ersetzt. Drucksache 18/10737 – 10 – Deutscher Bundestag – 18. Wahlperiode 8. Welche Maßnahmen (Übungen, Lehrgänge, Besprechungen etc.) hat es im Jahr 2016 im Rahmen der polizeilichen Zusammenarbeit zwischen Deutschland und der Türkei gegeben (bitte vollständig unter Angabe der jeweiligen Kooperationspartner, Orte, Zeiträume, Inhalte bzw. Gegenstände der Projekte , Kosten für die deutsche Seite unter Einbeziehung von Projekten des Inspekteurs der Bereitschaftspolizeien und unter EU-Führung auflisten)? Zu BKA-Maßnahmen siehe folgende Tabelle: Maßnahme Kooperationspartner Ort Zeitraum Inhalt Kosten in Euro 1. Informationsaustausch Cybercrime im Rahmen der Nachhaltigkeit zum EU Twinning Projekt „Cybercrime “ der IRZ TNP, Generalkommando der Gendarmerie und Generalbundesanwälte (GBA) Berlin, BKA 15.03.2016 Cybercrime EU Twinning Projekt „Cybercrime “ der IRZ 2. Besuch des Leiters der Generalsicherheits - direktion (GSD) im BKA -Präsident, Vertreter BKA- Leiter, Vertreter GSD Berlin, BKA 21.01.16 - Flüchtlingssituation in der Türkei - Bekämpfung von Terrorismus und Organisierter Kriminalität Für Deutschland keine über den Dienstbetrieb hinausgehende Kosten 3. Besuch des stellv. Polizeileiters von Istanbul im BKA Vizepräsident BKA Stellv. Polizeileiter Istanbul Wiesbaden , BKA 12.02.16 Terrorismusbekämpfung , insbesondere im Zusammenhang mit dem Anschlag am 12.01.2016 in Istanbul . Für Deutschland keine über den Dienstbetrieb hinausgehende Kosten 4. Arbeitsbesuch von Vertretern der GSD im BKA zu den deutsch-türkischen Konsultationen Vertreter von: - BKA - BMI - AA - BMJV - GBA - GSD Berlin, BKA 13.-16.03.16 -Bekämpfung der Organisierten Kriminalität , der Rauschgiftkriminalität , und der Schleusungskriminalität -Terrorismusbekämpfung - Auslieferungsverfahren - Asyl- und Aufenthaltsrecht 1.086,64 € 5. Besuch Hauptabteilung Cybercrime der GSD Wiesbaden , BKA 20.- 3.03.2016 - Vorstellung Kooperationsmodelle , Strategie und Organisationsstrukturen Für Deutschland keine über den Dienstbetrieb hinausgehende Kosten 6. Besuch des Leiters GSD im BKA Leiter GSD Berlin, BKA 4. Quartal 2016 bzw. 1. Quartal 2017 Bekämpfung von Terrorismus und Organisierter Kriminalität Für Deutschland keine über den Dienstbetrieb hinausgehende Kosten Vorabfassung - w ird durch die lektorierte Version ersetzt. Deutscher Bundestag – 18. Wahlperiode – 11 – Drucksache 18/10737 Maßnahme 1: Die Maßnahme wurde aus EU-Haushaltsmitteln finanziert. Eine diesbezügliche Kostenaufstellung liegt der Bundesregierung nicht vor. Maßnahme 6: Der für das vierte Quartal avisierte Besuch des Leiters der Generalsicherheitsdirektion im BKA hat sich bislang nicht konkretisiert. Es gibt nach wie vor keine Festlegungen oder Absprachen im Hinblick auf einen solchen Besuch . Die Maßnahmen der Bundespolizei stellen sich wie folgt dar: Der im Rahmen der grenzpolizeilichen Zusammenarbeit mit der Türkei entsandte Grenzpolizeiliche Verbindungsbeamter der Bundespolizei führt im Rahmen seiner Aufgabenwahrnehmung regelmäßig Arbeitsgespräche mit den türkischen Partnerbehörden. Darüber hinaus erfolgen durch die Bundespolizei ebenfalls Arbeitsgespräche mit dem seit 2016 an die türkische Botschaft in Berlin entsandten türkischen Verbindungsbeamten. Im Rahmen des deutsch-türkischen Migrationsdialogs besuchte eine Delegation der Bundespolizei vom 24. bis 26. Februar 2016 die Türkei, um hinsichtlich der mit der Türkei unterzeichneten gemeinsamen Absichtserklärung zur Bekämpfung der illegalen Migration und Schleusungskriminalität die Zusammenarbeit abzustimmen . Zwei Polizeivollzugsbeamte der Bundespolizei unterstützten darüber hinaus vom 21. bis 25. November 2016 in Istanbul eine von der Internationalen Organisation für Migration (IOM) organisierte Schulung zum Erkennen von Dokumenten- und Urkundenfälschungen zugunsten der für die Kontrolle des türkischen Grenzverkehrs zuständigen Behörden. Im Rahmen von Ermittlungen gegen Schleusernetzwerke wurden im Jahr 2016 sechs Arbeitsbesprechungen mit der türkischen Generalsicherheitsdirektion durchgeführt. Im Einzelnen: 5. bis 6. Januar 2016 in Ankara 20. Januar 2016 in Potsdam 9. bis 10. März 2016 in Potsdam und Berlin 15. bis 16. März 2016 in Athen (gemeinsam mit der griechischen Ausländerpolizei in Athen) 10. bis 12. Mai 2016 in Istanbul 5. bis 9. September 2016 in Potsdam und Berlin (punktuelle Besprechungen). Weitere Maßnahmen erfolgten nicht. Darüber hinaus wird auf die Antwort der Bundesregierung zu den Fragen in den quartalsmäßigen Kleinen Anfragen zu Polizei- und Zolleinsätze im Ausland der Fraktion DIE LINKE., letztmalig auf Bundestagsdrucksache 18/10330 vom 15. November 2016, verwiesen. 9. Welche der in Frage 8 aufgeführten Maßnahmen hatten den Umgang mit Großlagen, Demonstrationen oder „Terrorismus-“ und Aufstandsbekämpfung u. Ä. zum Gegenstand? Die Maßnahmen 2, 3, 4 und 6 hatten, wie der Beschreibung zu entnehmen ist, im weitesten Sinne auch das Thema Terrorismusbekämpfung zum Gegenstand. Vorabfassung - w ird durch die lektorierte Version ersetzt. Drucksache 18/10737 – 12 – Deutscher Bundestag – 18. Wahlperiode 10. Inwieweit hat es im Zuge des bzw. nach dem Putschversuch in der Türkei vom Juli 2016 Änderungen in den für die kommenden zwei Jahre geplanten Maßnahmen im Rahmen der polizeilichen Zusammenarbeit zwischen Deutschland und der Türkei (Antwort der Bundesregierung zu Frage 8, Bundestagsdrucksache 18/8581) gegeben (bitte entsprechend auflisten)? Nach Juli 2016 haben außer Arbeitsbesprechungen (siehe Antwort zu Frage 8) keine Maßnahmen mehr stattgefunden. Die Planungen der Maßnahmen der polizeilichen Zusammenarbeit für das Jahr 2017 sind noch nicht abgeschlossen. 11. In welchem Umfang wurden von der Bundesregierung Mittel für Ausstattungshilfen für die türkische Polizei 2016 aufgewandt, und aus welchen Haushaltstiteln wurden diese Mittel bereitgestellt (bitte entsprechend auflisten )? Es wurden keine Mittel für Ausstattungshilfen für die türkische Polizei im Jahr 2016 aufgewandt. Vorabfassung - w ird durch die lektorierte Version ersetzt. Deutscher Bundestag – 18. Wahlperiode – 13 – Drucksache 18/10737 12. Welche Ausrüstung, die auch militärisch relevant sein könnte und somit in Teil I Abschnitt A der Ausfuhrliste – Anhang zur Außenwirtschaftsverordnung – oder in Anhang I der Dual-Use-Verordnung (EG) Nr. 428/2009 genannt wird sowie Ausrüstung, die auch zur Folter verwendet werden könnte, wie zum Beispiel bestimmte Hand- und Fußfesseln, und somit in Anhang III der Anti-Folter-Verordnung (EG) Nr. 1236/2005 aufgeführt wird, ist bisher im Jahr 2016 aus Deutschland in die Türkei exportiert worden (bitte entsprechend nach Umfang und Warenwert der Ausrüstungsgegenstände auflisten)? Daten über tatsächlich erfolgte Ausfuhren in die Türkei liegen nicht vor. Die Bundesregierung hat im Jahr 2016 (bis einschließlich 5. Dezember) die Ausfuhr von Gütern der Ausfuhrliste Teil I A, des Anhang I der EG-Dual-Use-Verordnung sowie Anhang III der Anti-Folter-Verordnung in die Türkei wie folgt genehmigt: 213 Einzelgenehmigungen für Güter der Ausfuhrliste Teil I A im Wert von 92 120 075 Euro: Listenposition Anzahl der Vorgänge Wert in Euro A0001 19 374.614 A0002 2 28.045 A0003 5 551.159 A0004 9 1.445.322 A0005 15 835.380 A0006 17 2.392.418 A0007 6 4.040.885 A0008 17 4.701 A0009 32 1.729.266 A0010 25 57.931.128 A0011 31 7.669.140 A0013 1 3.000.000 A0014 1 49.850 A0015 8 2.363.351 A0016 3 241.952 A0017 4 89.059 A0018 4 7.490.883 A0021 16 1.330.767 A0022 17 552.155 Gesamt 213* 92.120.075 * Anmerkungen: Die Gesamtanzahl der Vorgänge entspricht nicht den aufsummierten Werten der einzelnen Ausfuhrlistenpositionen, da in einem Vorgang mehrere Güter unterschiedlicher AL-Positionen enthalten sein können und somit Doppelungen auftreten. Die Angaben zum laufenden Kalenderjahr können sich durch Fehlerkorrekturen oder nachträgliche Änderungen ggf. verändern. Vorabfassung - w ird durch die lektorierte Version ersetzt. Drucksache 18/10737 – 14 – Deutscher Bundestag – 18. Wahlperiode 346 Einzelgenehmigungen für Güter des Anhang I der Verordnung (EG) Nr. 428/2009 im Wert von 98 471 285 Euro: Listenposition Anzahl der Vorgänge Wert in Euro C0C001 6 2.865 C0C003 27 32.487 C0D001 1 11.000 C1A002 1 65.840 C1A004 1 163.812 C1B001 1 1.065.000 C1B118 23 6.719.119 C1C002 3 243.540 C1C111 2 2.945.612 C1C202 4 63.725 C1C210 1 36.288 C1C228 2 425 C1C229 4 448 C1C230 10 43.069 C1C231 1 800 C1C240 9 1.539 C1C351 9 4.788 C1D101 2 340.925 C1E002 4 5.200 C2B001 44 19.610.495 C2B006 14 1.291.851 C2B008 2 730.000 C2B116 1 7.256 C2B201 48 25.460.118 C2B226 8 261.181 C2B350 13 892.636 C2B351 6 406.680 C2B352 11 1.521.458 C2D002 41 1.222.979 C3A001 12 190.918 C3A002 1 41.826 C3A225 1 100.000 C3A228 1 2.430 C3A233 12 930.696 C3C001 1 9.870 C3E201 2 55.000 Vorabfassung - w ird durch die lektorierte Version ersetzt. Deutscher Bundestag – 18. Wahlperiode – 15 – Drucksache 18/10737 Listenposition Anzahl der Vorgänge Wert in Euro C5A002 4 54.685 C6A002 1 599.500 C6A003 5 64.879 C6A004 1 174.900 C6A005 21 31.954.826 C6A006 2 32.940 C6E001 1 20.000 C8A002 6 942.638 C9B106 1 65.041 C9D005 1 30.000 C9E003 1 50.000 Gesamt 346* 98.471.285 * Anmerkung: Die Gesamtanzahl der Vorgänge entspricht nicht den aufsummierten Werten der einzelnen Ausfuhrlistenpositionen, da in einem Vorgang mehrere Güter unterschiedlicher Listenpositionen enthalten sein können und somit Doppelungen auftreten. Die Angaben zum laufenden Kalenderjahr können sich durch Fehlerkorrekturen oder nachträgliche Änderungen ggf. verändern. 2 Einzelgenehmigungen für Güter des Anhang III der Verordnung (EG) Nr. 1236/2005 im Wert von 88 200 Euro: Listenposition Anzahl der Genehmigungen Wert in Euro VF341 2 88.200 Gesamt 2 88.200 13. Scharfschützengewehre welchen Typs sind nach Kenntnis der Bundesregierung von und über Deutschland an die Türkei in den Jahren 2015 und 2016 geliefert worden (Anzahl bitte nach Jahren auflisten)? Die Bundesregierung hat seit dem 1. Januar 2015 drei Einzelgenehmigungen für die Ausfuhr von Scharfschützengewehren (AL – Pos. A0001A) in die Türkei erteilt , davon zwei im Jahr 2015 und eine im ersten Halbjahr 2016. Jahr Genehmigungen Stückzahl Typ 2015 2 2 Steyr SSG04 Steyr .50HS M1 2016 1 1 Gewehr G28 Für sonstige Rüstungsgüter liegen der Bundesregierung Daten zu tatsächlichen Ausfuhren (Exporten) nicht vor. Durchfuhren von sonstigen Rüstungsgütern in die Türkei sind nicht genehmigungspflichtig und werden daher statistisch nicht erfasst. Vorabfassung - w ird durch die lektorierte Version ersetzt. Drucksache 18/10737 – 16 – Deutscher Bundestag – 18. Wahlperiode 14. Inwieweit sieht die Bundesregierung auch nach dem Putschversuch in der Türkei und der in dessen Folge forcierten Repression gegen (vermeintliche) oppositionelle Parteien und deren Funktionäre sowie Mitglieder, Medien und deren Vertreterinnen und Vertreter sowie die kurdische Bevölkerung keine Gründe für eine Initiative für ein Verbot der Ausfuhr von zur internen Repression verwendbarer Ausrüstung in die Türkei als eine restriktive Maßnahme , mit der die EU auf schwerwiegende Menschenrechtsverletzungen reagiert (vgl. Bundestagsdrucksache 18/8581)? Das Risiko des Missbrauchs zur internen Repression ist Gegenstand der Abwägung einer jeden Ausfuhrgenehmigungsentscheidung. Wenn ein hinreichender Grund zu der Annahme besteht, dass die im konkreten Einzelfall zur Ausfuhr bestimmten Güter im Bestimmungsland missbräuchlich im Sinne der Anti-Folter- Verordnung verwendet werden könnten, wird eine Ausfuhrgenehmigung verweigert . Eine Initiative zum pauschalen Verbot von Ausfuhren von Gütern, die auch zu interner Repression missbraucht werden könnten, ist daher nicht geplant. 15. Kann die Bundesregierung ausschließen, dass die im türkischen Incirlik stationierten deutschen Tornado-Flugzeuge über den „sehr großen Beitrag […] im Kampf gegen den IS“ keinen Beitrag darüber hinaus „auch bei der Bekämpfung des Terrorismus insgesamt“ leisten, womit ausdrücklich Unterstützungsleistungen für türkische Aktionen gegen Kurden gemeint sind (AFP vom 15. November 2016)? Waren Einheiten der türkischen Polizei an Schulungen mit der Spezialeinheit GSG 9 der Bundespolizei 2016 beteiligt? Wenn ja, um wie viele Polizeiangehörige welcher Einheiten handelte es sich, und welche Inhalte wurden bei diesen Schulungen vermittelt? Der Vorgang der Informationsweitergabe sowie der Zugang anderer Nationen zu deutschen Aufklärungsprodukten wurden im Zusammenhang mit der Frage gemäß Bundestagsdrucksache 18/7330 vom 22. Januar 2016 mit Plenarprotokoll 18/151 vom 27. Januar 2016 detailliert dargestellt. Dieser Prozess hat unverändert Gültigkeit. Einheiten der türkischen Polizei waren nicht an Schulungen mit der GSG 9 der Bundespolizei beteiligt. 16. Waren Einheiten der türkischen Polizei an Schulungen mit Spezialeinsatzkommandos (SEK) und Mobilen Einsatzkommandos (MEK) der Bundesländer in den Jahren von 2010 bis 2016 beteiligt? Wenn ja, um wie viele Polizeiangehörige welcher Einheiten handelte es sich, und welche Inhalte wurden bei diesen Schulungen vermittelt? Hierzu liegen der Bundesregierung keine Erkenntnisse vor. 17. Wie viele und welche Angehörige der türkischen Streitkräfte waren und sind an welchen Ausbildungsprogrammen, wie beispielsweise dem Lehrgang General -/Admiralstabsdienst International (LGAI), an Ausbildungsprogrammen der Bundeswehr im Jahr 2016 beteiligt (bitte entsprechend den Lehrgangsbereichen getrennt auflisten)? Im Jahr 2016 nahm kein Angehöriger der türkischen Streitkräfte an den durch die Bundeswehr angebotenen Maßnahmen zur Ausbildungsunterstützung an Ausbildungseinrichtungen der Bundeswehr teil. Vorabfassung - w ird durch die lektorierte Version ersetzt. Satz: Satzweiss.com Print, Web, Software GmbH, Mainzer Straße 116, 66121 Saarbrücken, www.satzweiss.com Druck: Printsystem GmbH, Schafwäsche 1-3, 71296 Heimsheim, www.printsystem.de Vertrieb: Bundesanzeiger Verlag GmbH, Postfach 10 05 34, 50445 Köln, Telefon (02 21) 97 66 83 40, Fax (02 21) 97 66 83 44, www.betrifft-gesetze.de ISSN 0722-8333