Die Antwort wurde namens der Bundesregierung mit Schreiben des Bundesministeriums für Umwelt, Naturschutz, Bau und Reaktorsicherheit vom 19. Dezember 2016 übermittelt. Die Drucksache enthält zusätzlich – in kleinerer Schrifttype – den Fragetext. Deutscher Bundestag Drucksache 18/10738 18. Wahlperiode 21.12.2016 Antwort der Bundesregierung auf die Kleine Anfrage der Abgeordneten Steffi Lemke, Annalena Baerbock, Bärbel Höhn, weiterer Abgeordneter und der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN – Drucksache 18/10559 – Elfenbeinhandel in Deutschland V o r b e m e r k u n g d e r F r a g e s t e l l e r Das Ergebnis der großen Elefantenzählung (Great Elephant Census), das in diesem Sommer veröffentlicht wurde, zeigt ein erschreckendes Bild. Die Population der grauen Dickhäuter in Afrikas Savannen nahm zwischen 2007 und 2014 um knapp ein Drittel ab. Zwar wurde 1989 der Afrikanische Elefant in Anhang I des Artenschutzabkommens aufgenommen und unterlag somit einem kommerziellen Handelsverbot. Allerdings wurden 1997 die Elefantenpopulationen von Botswana, Namibia und Simbabwe auf den CITES-Anhang II (CITES – Übereinkommen über den internationalen Handel mit gefährdeten Arten von Wildtieren und Pflanzen) herabgestuft, im Jahr 2000 folgte dem Schritt auch Südafrika. In den Jahren 2000 und 2008 wurden Elfenbeinverkäufe von Afrika nach Asien freigegeben, seitdem boomen illegaler Handel und Wilderei. Die Wilderei für den Elfenbeinhandel ist die Hauptbedrohung der Elefanten und wird meist von gut organisierten international agierenden Banden gesteuert. Die Hauptabsatzmärkte für Elfenbein sind zwar in Asien verortet, dennoch spielen Europa und auch Deutschland immer wieder eine Rolle sowohl als legaler Markt für Elfenbein als auch als Drehscheibe für die Schmugglerware. Erst im Mai 2016 beschlagnahmte der Zoll am Flughafen Schönefeld 625 Kilogramm Elfenbein. Kurz darauf konnten in einem Industriegebäude in Rheinland-Pfalz in einer illegalen Schnitzwerkstatt weitere 570 Kilogramm Elfenbein sichergestellt werden. Mit 1,2 Tonnen Elfenbein ist es der bislang größte Elfenbeinfund in Deutschland. Zudem wird in Deutschland und Europa Elfenbein aus angeblichem „Vorerwerb“ oder als Antiquität weiterhin legal verkauft. Vorabfassung - w ird durch die lektorierte Version ersetzt. Drucksache 18/10738 – 2 – Deutscher Bundestag – 18. Wahlperiode 1. Wie ist der aktuelle Ermittlungsstand zu den am 20. Mai 2016 im Flughafen Berlin-Schönefeld beschlagnahmten 625 Kilogramm illegalen Elfenbeins, und welche Ergebnisse lieferte die anschließende Untersuchung zur Herkunft und zum Alter des Elfenbeins, zu dessen Bestimmungsort sowie zum Netzwerk der Täter? 2. Welche Kenntnisse hat die Bundesregierung zum aktuellen Ermittlungsstand zu den Ende August 2016 in Koblenz durch den Zoll beschlagnahmten 570 Kilogramm illegalen Rohelfenbeins, und welche Kenntnisse hat die Bundesregierung zum Alter und zur Herkunft des Elfenbeins, zu dessen Bestimmungsort sowie über das Netzwerk der Täter? Die Fragen 1 und 2 werden gemeinsam beantwortet. Das Ermittlungsverfahren der Staatsanwaltschaft Cottbus, das vom Zollfahndungsamt Berlin-Brandenburg unterstützt wird, ist noch nicht abgeschlossen. Im Rahmen der Ermittlungen wurde festgestellt, dass es sich bei dem Elfenbein um erworbene Altbestände, wie zum Beispiel Trophäen, aus ganz Europa handeln könnte. Genaue Bezugsquellen wurden jedoch noch nicht ermittelt. Der Bundesregierung liegen keine weiteren Detailkenntnisse zum aktuellen Ermittlungsstand vor. 3. Welche weiteren Beschlagnahmungen von Elfenbein in Deutschland wurden in den letzten zehn Jahren an den Grenzen und im Land gemacht (bitte genaue Aufstellung nach Jahr, einschließlich Gewicht, Fundort und soweit bekannt Bestimmungsort)? Die Informationen der Bundesregierung zu Beschlagnahmungen von Elfenbein in Deutschland beruhen auf Angaben der anordnenden bzw. ermittelnden Behörden , insbesondere den Zollbehörden. Die Daten sind nicht in jedem Fall validiert, geprüft oder aufgrund späterer Erkenntnisse aktualisiert. Die Verfahren beziehen sich auf Elfenbein vor allem des Afrikanischen, aber auch des Asiatischen Elefanten . Im Wesentlichen handelt es sich um kleinere Aufgriffe (Touristen, Sendungen per Post) von Schnitzereien bei der Einfuhr über Flughäfen, insb. Frankfurt am Main; nur in ca. 200 Verfahren war Deutschland Zielland. Nicht in jedem Fall liegen Gewichtsangaben vor. Soweit Gewichtsangaben bei Stoßzähnen vorliegen , wurden diese aufgeführt und die Gesamtzahl der beschlagnahmten Stoßzähne in Klammern angegeben. Die Beschlagnahmen von ca. 1,2 Tonnen Elfenbein in 2016 wurden bereits in der Übersicht aufgenommen, obgleich die Verfahren noch nicht abgeschlossen sind. Vorabfassung - w ird durch die lektorierte Version ersetzt. Deutscher Bundestag – 18. Wahlperiode – 3 – Drucksache 18/10738 Jahr Verfahren Stoßzähne Elfenbeinstücke Schnitzereien 2006 43 5 Stück 1 Stück 467 Stück 2007 59 23 (26) Stück 5,96 kg 1 Stück 129 Stück 2,30 kg 2008 28 7 (12) Stück 8,62 kg --- 135 Stück 0,42 kg 2009 45 10 Stück 9 Stück 563 Stück 2010 38 6 Stück 2 Stück 360 Stück 2011 41 1 Stück 9 Stück 1,99 kg 1920 Stück 2012 64 7 (9) Stück 8,10 kg 5 Stück 545 Stück 1,64 kg 2013 60 11,02 kg 6 Stück 0,98 kg 61 Stück 47,77 kg 2014 42 --- 98,68 kg 39 Stück 37,81 kg 2015 36 14,62 kg 0,41 kg 264 Stück 14,36 kg 2016 17 40 Stück--- --- ca. 725 kg 11 Stück 4. Welche Mengen an Elfenbein lagern nach Kenntnis der Bundesregierung aktuell in Deutschland in Staatsbesitz (Beschlagnahmen etc.) und in Privatbesitz vor dem Hintergrund, dass Resolution 10.10 des Washingtoner Artenschutzübereinkommens fordert, dass Regierungen über Elfenbein in staatlichem Besitz und soweit möglich in Privatbesitz Buch führen und die Größe der Lagerbestände melden müssen? In Deutschland wurde durch eine Abfrage bei den Bundesländern Ende des Jahres 2014 ein legaler, kommerziell genutzter Elfenbeinbestand von rund 11,6 Tonnen (Stoßzähne: 9 128 kg und Elfenbeinstücke 2 454 kg) festgestellt, wobei zumeist die Art Loxodonta africana betroffen ist. Dieser Bestand wurde dem CITES Sekretariat notifiziert. Deutschland gehört zu den weltweit zwölf einzigen Staaten, die im Jahr 2014 kommerziell genutztes Elfenbein notifiziert haben. Resolution 10.10 des Washingtoner Artenschutzübereinkommens (CITES) fordert keine Registrierung aller Haltungen im privaten Besitz. Der nicht-kommerziell gehaltene Bestand kann mangels entsprechender Pflichten nicht abschließend erfasst werden. Der Elfenbein-Lagerbestand in der traditionellen Elfenbeinschnitzkunst in Deutschland (Odenwald) hat sich nach Informationen der Bundesregierung erheblich verringert. Während in 2007 für die Odenwald-Region noch ca. 13,5 Tonnen Roh-Elfenbein mit insgesamt über 1 000 Stoßzähnen registriert worden sind, hat sich der Bestand Ende 2014 nach Angaben der zuständigen Landesbehörde auf ca. 2,3 Tonnen verringert. Vorabfassung - w ird durch die lektorierte Version ersetzt. Drucksache 18/10738 – 4 – Deutscher Bundestag – 18. Wahlperiode 5. Wird die Bundesregierung die deutschen Elfenbeinbestände inklusive des oben Genannten öffentlichkeitswirksam zerstören, und wenn nein, warum nicht? Die Bundesregierung verweist auf die Antwort von PSt Florian Pronold vom 10. August 2016 auf die Schriftliche Frage 72 der Abgeordneten Steffi Lemke (Bundestagsdrucksache 18/9390 S. 51). 6. Welche Kenntnisse hat die Bundesregierung über Alter und Herkunft des in den vergangenen zehn Jahren in Deutschland aufgefundenen Elfenbeins? Der Bundesregierung liegen derzeit keine Detailkenntnisse vor. Es wird auf die Antwort zu den Fragen 1 und 2 sowie 4 verwiesen. 7. Wie viele Importeure, Exporteure, verarbeitende Betriebe sowie Groß- und Einzelhändler von Elfenbein sind der Bundesregierung bekannt, und über wie viel Elfenbein verfügen diese? Es wird auf die Antwort zu Frage 4 verwiesen. Die Bundesregierung geht auch auf Grund entsprechender Fachveröffentlichungen davon aus, dass sich die Anzahl der Elfenbeinschnitzer in Deutschland um zwei Drittel verringert hat, nachdem in 1989 die kommerzielle Einfuhr von Elfenbein des Afrikanischen Elefanten (Loxodonta africana) verboten wurde. In 2014 waren nur noch 14 Betriebe registriert, von denen seit 2008 aber nur drei Betriebe Elfenbein-Kleinteile verkauften . 8. Welche Aufzeichnungs- und Prüfverfahren gibt es für das mit Elfenbein handelnde und Elfenbein verarbeitende Gewerbe in Deutschland, und wie häufig werden nach Kenntnis der Bundesregierung Kontrollen durchgeführt? Die traditionelle Elfenbeinschnitzkunst in Deutschland ist seit Unterschutzstellung des Afrikanischen und Asiatischen Elefanten Gegenstand der Kontrollen von jeweils zuständigen Landesbehörden, die zunächst den Altbestand feststellten und in der Folgezeit die Kontrolle der jeweiligen Betriebe – einschließlich der artenschutzrechtlichen Buchführung – regelmäßig durchführen. Details zur Häufigkeit und Frequenz der jeweiligen Kontrollen in den Ländern liegen der Bundesregierung nicht vor. Im Rahmen der Erteilung von EU-Vermarktungsbescheinigungen werden Stoßzähne gekennzeichnet; die Kennzeichen werden vom Bundesamt für Naturschutz (BfN) zentral vergeben und registriert. 9. Hat die Bundesregierung Kenntnis über die Menge an Antiquitäten aus Elfenbein in Deutschland? Der Bundesregierung liegen hierzu keine Erkenntnisse vor. „Antiquitäten“ im Sinne des Artikel 2 Buchstabe w der Verordnung (EG) Nr. 338/97 unterliegen weder einer formalen Bescheinigungspflicht im Rahmen der innergemeinschaftlichen Vermarktung noch der artenschutzrechtlichen Buchführungspflicht in Deutschland. 10. Hat die Bundesregierung Kenntnis über die Größe der Bestände von Vorkonventions -Elfenbein in Deutschland? Auf die Antwort zu Frage 4 wird verwiesen. Vorabfassung - w ird durch die lektorierte Version ersetzt. Deutscher Bundestag – 18. Wahlperiode – 5 – Drucksache 18/10738 11. Durch welche Verfahren zur Altersbestimmung und andere Prüfverfahren stellen deutsche Behörden sicher, dass in Deutschland verkauftes sowie (mit behördlicher Genehmigung) exportiertes Elfenbein aus legaler Quelle stammt? Damit eine Ausfuhr vom BfN genehmigt werden kann, hat der Antragsteller mit Hilfe einer EU-Bescheinigung, die in der Regel bei einer deutschen Landesbehörde zu beantragen ist, nachzuweisen, dass die Elfenbein-Exemplare gemäß den geltenden Rechtsvorschriften zum Schutz der betreffenden Art erworben wurden (Artikel 5 Absatz 2 Buchstabe b der Verordnung (EG) Nr. 338/97). Ein rechtmäßiger Erwerb liegt z. B. vor bei Vorerwerb, also erworben, bevor die betreffende Art erstmals in die Anhänge des Übereinkommens aufgenommen wurde (Artikel 1 Nr. 10 der Verordnung (EG) Nr. 865/2006). Als Nachweis kommen nach dem Grundsatz der freien Beweiswürdigung grundsätzlich alle dafür geeigneten Beweismittel in Betracht. Liegen keine objektivierten Belege bezüglich des Erwerbsdatums vor, kommt insbesondere ein Altersnachweis durch ein Gutachten auf der Grundlage der Isotopenanalyse in Betracht. Bis zum Jahr 2010 wurde zum Nachweis des Alters die übliche Radiokarbonmethode mittels C14 Verfahren angewandt. Seit Beginn des federführend vom BfN betreuten Projektes „Alters- und Herkunftsbestimmung von Elfenbein“ in 2010 wird eine von der Universität Regensburg entwickelte kombinierte Isotopenanalyse und dadurch eindeutige Methode zur Feststellung des Alters empfohlen. Ende 2016 wurden mit der Errichtung der Website www.ivoryID.org die für die Analysenmethoden erforderlichen Grundlagen allgemein zur Verfügung gestellt. Eine Auflistung aller auf Bundesebene anerkannter und hinsichtlich ihrer fachlichen Eignung geprüfter Sachverständiger, die solche Analysen durchführen können , findet sich in der Sachverständigendatenbank des BfN (www.bfn.de/0305_ sachverstaendige.html). 12. Welche Kenntnisse hat die Bundesregierung darüber, wie viele Elefanten in jedem Jahr gewildert werden? Nach Kenntnis der Bundesregierung sind seit dem Jahr 2011 bei einer Gesamtpopulation von 419 000 bis zu 650 000 Tieren jährlich ca. 20 000 bis 30 000 Elefanten in Afrika gewildert worden; betroffen waren insbesondere Populationen in Tansania (Populationen reduziert um 60 Prozent) und Zentralafrika (62 prozentiger Rückgang). Der Höhepunkt der Wilderei wurde offenbar im Jahr 2011 erreicht ; dennoch bleibt seither die Zahl der jährlich gewilderten Tiere mit etwa 20 000 Tieren so hoch, dass der Rückgang nicht durch neugeborene Elefanten ausgeglichen wird. 13. Welche Schlussfolgerungen und Konsequenzen zieht die Bundesregierung aus der Tatsache, dass immer mehr illegales Elfenbein in Deutschland und anderen europäischen Staaten beschlagnahmt wird? Die Ergebnisse und Erkenntnisse aus den im Jahr 2016 bekannten größeren Beschlagnahmefällen bleiben abzuwarten. Die Bundesregierung setzt sich aus Gründen der Vorsorge weiterhin für eine strengere Anwendung des europäischen Rechts ein. Sie hält mittlerweile u. a. auch ein grundsätzliches „Exportverbot“ von Vor-Konventions-Elfenbein für geboten und setzt sich auf europäischer Ebene für entsprechende Beschränkungen ein. Vorabfassung - w ird durch die lektorierte Version ersetzt. Drucksache 18/10738 – 6 – Deutscher Bundestag – 18. Wahlperiode 14. Welche Erkenntnisse hat die Bundesregierung über die Herkunft der Täter bzw. Schmuggler? Auf die Antwort zu den Fragen 1 und 2 wird verwiesen. 15. In welchen Fällen hat die Bundesregierung Kenntnis darüber, dass sich terroristische Vereinigungen über den Elfenbeinschmuggel finanzieren? Die Bundesregierung verweist auf ihre Antwort zu Frage 5 der Kleinen Anfrage „Illegaler Wildtierhandel mit Rhinozeros-Horn und Elfenbein“ auf Bundestagsdrucksache 18/9624. 16. Welche Erkenntnisse hat die Bundesregierung über Transportwege der illegalen Elfenbeinbestände? Große Mengen Elfenbein werden in der Regel in Container-Sendungen über ostafrikanische Häfen, kleinere Mengen auf dem Postweg bzw. im persönlichen Gepäck , teilweise im Transit über Europa, zumeist nach Südostasien, transportiert. Das lässt sich über die international bekannten Beschlagnahmungen, aber auch über die in der Antwort zu Frage 3 mitgeteilten Daten für Deutschland belegen. 17. Wie arbeitet die Bundesregierung mit anderen europäischen Staaten bei der Bekämpfung von Wilderei zusammen? Die Bundesregierung arbeitet mit anderen europäischen Mitgliedstaaten vor allem auf Basis des EU-Aktionsplans zur Bekämpfung des illegalen Artenhandels (SWD, 2016, 38 final) zusammen. 18. Wie und wann wird Deutschland die Beschlüsse der CITES-Konferenz von 2016 und des IUCN-Weltnaturschutzkongresses (IUCN – Internationale Union zur Erhaltung der Natur), die Binnenmärkte für den Handel mit Elfenbein zu schließen, umsetzen? Die Beschlüsse der 17. Vertragsstaatenkonferenz resultierten in einer Ergänzung der Resolution 10.10. Die Schließung von nationalen Märkten für den Handel mit Elfenbein wird empfohlen, soweit diese zu Wilderei oder illegalem Wildtierhandel beitragen. Auf die Antwort zu Frage 13 wird Bezug genommen 19. Wie viel Elfenbein hat Deutschland seit 2011 nach Kenntnis der Bundesregierung exportiert (bitte um genaue Aufstellung nach Jahr, Herkunft, Einfuhrland und ob es sich um Rohelfenbein oder verarbeitetes handelt)? In der Tabelle werden die gesamten Wiederausfuhren seit 2011 zusammengefasst . Bis zum Re-Exportstopp in Deutschland für Rohelfenbein wurden noch 78 Stoßzähne wiederausgeführt, davon 13 in den Jahren 2011/2012 und 65 in den Jahren 2013/2014; alle Stoßzähne wurden nach China ausgeführt. Bei den Schnitzereien , die zu kommerziellen Zwecken wiederausgeführt wurden, handelt es sich in der Regel um Antiquitäten, die in unterschiedliche Bestimmungsländer verkauft wurden. Vorabfassung - w ird durch die lektorierte Version ersetzt. Deutscher Bundestag – 18. Wahlperiode – 7 – Drucksache 18/10738 Jahr Stoßzähne Elfenbeinstücke Schnitzereien 2011 9 Stück 6 Stück 647 Stück 2012 4 Stück 4 Stück 200,00 kg 422 Stück 2013 43 Stück 1,61 kg 393 Stück 2014 22 Stück 2 Stück 298 Stück 2015 --- --- 240 Stück 2016 --- --- 166 Stück 0,40 kg 20. Wie steht die Bundesregierung zur Einführung eines Export- und Handelsverbots mit Elfenbein in Deutschland, so wie es z. B. in Frankreich bereits verhängt wurde? Auf die Antwort zu Frage 13 wird verwiesen. Seit Juli 2014 wurde in Deutschland die kommerzielle Wiederausfuhr von Roh-Elfenbein nicht mehr genehmigt. 21. Welche Fälle sind der Bundesregierung bekannt, dass als Jagdtrophäen genehmigte Elfenbeinimporte kommerziell gehandelt wurden? Der Bundesregierung sind solche Fälle nicht bekannt. Vorabfassung - w ird durch die lektorierte Version ersetzt. Satz: Satzweiss.com Print, Web, Software GmbH, Mainzer Straße 116, 66121 Saarbrücken, www.satzweiss.com Druck: Printsystem GmbH, Schafwäsche 1-3, 71296 Heimsheim, www.printsystem.de Vertrieb: Bundesanzeiger Verlag GmbH, Postfach 10 05 34, 50445 Köln, Telefon (02 21) 97 66 83 40, Fax (02 21) 97 66 83 44, www.betrifft-gesetze.de ISSN 0722-8333