Die Antwort wurde namens der Bundesregierung mit Schreiben des Bundesministeriums für Verkehr und digitale Infrastruktur vom 19. Dezember 2016 übermittelt. Die Drucksache enthält zusätzlich – in kleinerer Schrifttype – den Fragetext. Deutscher Bundestag Drucksache 18/10776 18. Wahlperiode 21.12.2016 Antwort der Bundesregierung auf die Kleine Anfrage der Abgeordneten Steffi Lemke, Dr. Valerie Wilms, Stephan Kühn (Dresden), weiterer Abgeordneter und der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN – Drucksache 18/10553 – Baumaßnahmen an der Elbe V o r b e m e r k u n g d e r F r a g e s t e l l e r Am Elbekilometer 242 werden seit geraumer Zeit Baumaßnahmen durchgeführt . Buhnen wurden komplett zurückgebaut und von Grund auf neu errichtet . Das Gebiet ist Teil des UNESCO-Biosphärenreservats Mittelelbe und steht unter dem Schutz von NATURA 2000. Hinzu kommt, dass die Elbe in diesem Bereich auf einer Länge von 43 Flusskilometern das UNESCO-Welterbe Dessau -Wörlitzer Gartenreich durchströmt. In dessen Kerngebiet, dem Wörlitzer Park, sank der Wasserstand um über 50 cm schon im zweiten Jahr in Folge und beeinträchtigte dessen touristische Nutzung. 1. Woraus ergab sich die Notwendigkeit, 13 ursprünglich gepflasterte Buhnen am Elbkilometer 242 komplett abzutragen, um diese wieder neu als geschotterte Buhnen aufzubauen? Gab es auf diesem Abschnitt eine Einschränkung bzw. Fehlstellen in der Fahrrinnentiefe? Die Buhnen liegen in der sog. Erosionsstrecke. Sie werden im Rahmen der Unterhaltung auf Grundlage des gemeinsamen Sohlstabilisierungskonzepts des Bundes und der Länder Sachsen und Sachsen-Anhalt instandgesetzt. Dabei erfolgen geometrische Anpassungen der Buhnen, um der Erosion in dieser Strecke entgegenzuwirken . 2. Wie hoch waren die Kosten pro Buhne? Die Kosten pro Buhne betragen ca. 100 000 Euro brutto. Drucksache 18/10776 – 2 – Deutscher Bundestag – 18. Wahlperiode 3. Wurde ein Planfeststellungsverfahren unter Beteiligung der Öffentlichkeit durchgeführt, und wenn nein, warum nicht? Nach welchem Planfeststellungsbeschluss oder sonstigen Genehmigungen wurde gebaut? Welche Planunterlagen definieren die Größe der neu aufgebauten Buhnen? Es wurde kein Planfeststellungsverfahren durchgeführt, da es sich um eine Unterhaltungsmaßnahme nach § 8 des Wasserstraßengesetzes (WaStrG) handelt. 4. In welchem Ausmaß hat sich an diesem Abschnitt die Sohle der Elbe seit dem Jahr 1888 in Zentimetern eingetieft? Um ca. 0,60 m. 5. In welchem Ausmaß hat sich an diesem Abschnitt die Sohle der Elbe seit dem Jahr 1996 in Zentimetern eingetieft? Um bis zu 0,10 m. 6. Werden die Auswirkungen des anhaltenden Niedrigwassers durch die Eintiefung der Elbesohle verschärft? Die diesjährige Niedrigwasserphase hatte negative Auswirkungen auf die Binnenschifffahrt auf der Elbe. Diese werden jedoch weniger durch die Eintiefung der Sohle als durch Anlandungen in der Fahrrinne verschärft. 7. Wurde bei Planung und Durchführung dieser Baumaßnahmen das Ziel, die Sohlenerosion und den Wasserspiegelverfall zu stoppen, berücksichtigt, wenn ja wie, und wenn nein, warum nicht? Auf die Antwort zu Frage 1 wird verwiesen. 8. Wurden mögliche Auswirkungen auf den Wasserhaushalt des UNESCO-Biosphärenreservats Mittelelbe und des UNESCO-Welterbes Dessau-Wörlitzer Gartenreich geprüft? Auf die Antwort zu Frage 1 wird verwiesen. 9. Wie und mit welchen Behörden wurden die Baumaßnahmen abgestimmt, und inwiefern wurde die Öffentlichkeit vorher informiert? Die Einvernehmensherstellung nach § 4 WaStrG erfolgte mit der unteren Wasserbehörde des Landkreises Wittenberg. Das Benehmen nach § 3 Absatz 5 des Bundesnaturschutzgesetzes wurde mit der unteren Naturschutzbehörde des Landkreises Wittenberg und darüber hinaus mit der Biosphärenreservatsverwaltung Mittelelbe hergestellt. 10. Wann und in welcher Form wird dem Deutschen Bundestag das Gesamtkonzept Elbe vorgelegt? Das Gesamtkonzept Elbe des Bundes und der Länder soll zeitnah von Bund und Ländern beschlossen werden. Die Ergebnisse werden anschließend der Öffentlichkeit vorgestellt. Satz: Satzweiss.com Print, Web, Software GmbH, Mainzer Straße 116, 66121 Saarbrücken, www.satzweiss.com Druck: Printsystem GmbH, Schafwäsche 1-3, 71296 Heimsheim, www.printsystem.de Vertrieb: Bundesanzeiger Verlag GmbH, Postfach 10 05 34, 50445 Köln, Telefon (02 21) 97 66 83 40, Fax (02 21) 97 66 83 44, www.betrifft-gesetze.de ISSN 0722-8333