Die Antwort wurde namens der Bundesregierung mit Schreiben des Auswärtigen Amts vom 20. Dezember 2016 übermittelt. Die Drucksache enthält zusätzlich – in kleinerer Schrifttype – den Fragetext. Deutscher Bundestag Drucksache 18/10777 18. Wahlperiode 22.12.2016 Antwort der Bundesregierung auf die Kleine Anfrage der Abgeordneten Heike Hänsel, Wolfgang Gehrcke, Sevim Dağdelen, weiterer Abgeordneter und der Fraktion DIE LINKE. – Drucksache 18/10544 – Effizienz und Mittelvergabe beim Syria Recovery Trust Fund V o r b e m e r k u n g d e r F r a g e s t e l l e r Ein zentrales Instrument der Arbeit der Bundesregierung in Syrien ist der seit dem Jahr 2013 von der KfW Bankengruppe eingerichtete „Syria Recovery Trust Fund“ (SRTF). Die Bundesrepublik Deutschland und die Vereinigten Arabischen Emirate (VAE) haben innerhalb der sogenannten Gruppe der Freunde des syrischen Volkes den Vorsitz der Arbeitsgruppe für wirtschaftlichen Wiederaufbau und Entwicklung inne. In dieser Funktion beauftragten sie die KfW mit dem Aufbau des Fonds. Für die Umsetzung der Maßnahmen wurde eine „Management Unit“ eingerichtet, die im türkischen Gaziantep angesiedelt ist. Geber des Fonds sind neben den Gründern Deutschland, VAE und USA inzwischen auch Dänemark, Finnland, Schweden, Italien, Frankreich, Großbritannien , Japan, die Niederlande und Kuwait (www.kfw-entwicklungsbank.de/ PDF/Entwicklungsfinanzierung/L%C3%A4nder-und-Programme/Nordafrika- Nahost/Projekt-Syrien-SRTF-2014-EN.pdf). Thematisiert wurde das Vorhaben u. a. bereits auf den Bundestagsdrucksachen 18/6997, 18/8564 und 18/10024). Der SRTF dient nach eigenen Angaben „als gemeinschaftlicher Finanzierungsmechanismus der Mitgliedsstaaten der Freunde Syriens zur zivilen Unterstützung der Nationalen Koalition“. Es werden nur Projekte „in von der gemäßigten Opposition kontrollierten Gebieten“ unterstützt (ebd.). Diesen Ausführungen zum Trotz gestaltet sich die Arbeit des SRTF aus Sicht der Fragesteller intransparent, was auch an der zurückhaltenden Informationspolitik der Bundesregierung liegt, die Mitgliedern des Deutschen Bundestages die Einsichtnahme in Verträge und Prüfberichte vorenthält. Die Internetpräsenz des SRTF führt zwar 28 Projekte auf (www.srtfund.org/sections/3_approvedprojects ?articlepage=3&p=3) – die Bundesregierung informiert derweil über 50 Projekte (siehe Antwort der Bundesregierung auf die Kleine Anfrage zu Frage 50 auf Bundestagsdrucksache 18/8564) –, unklar bleibt jedoch, was aus der parlamentarischen Kontrolle besondere Relevanz besitzt, ob und welche Projekte nicht durchgeführt wurden, das vorgegebene Entwicklungsziel also verfehlt haben. Drucksache 18/10777 – 2 – Deutscher Bundestag – 18. Wahlperiode Problematisch für die politische und haushalterische Kontrolle des SRTF, der mit der Unterstützung der „Nationale[n] Koalition der syrischen Revolutionsund Oppositionskräfte“ eine explizit politische Rolle innehat, ist die aus Sicht der Fragesteller unzureichende Bereitschaft der Bundesregierung, dem Deutschen Bundestag nachvollziehbare Informationen zur Verfügung zu stellen. Dies betrifft Projekte, Kooperationspartner, das Revisionswesen und die Finanzierung . 1. Ist eine Liste von Projekten vollständig, die auf der Homepage des SRTF aufgeführt werden (ebd.)? Die Projektliste auf der Homepage des Syria Recovery Trust Fund (SRTF) ist nach Kenntnis der Bundesregierung vollständig. 2. Wie erklärt die Bundesregierung die o. g. unterschiedlichen Zahlenangaben zu realisierten Projekten des SRTF? Die Antwort der Bundesregierung zu Frage 50 der Kleinen Anfrage der Fraktion DIE LINKE. auf Bundestagsdrucksache 18/8564 vom 26. Mai 2016 bezieht sich auf die Anzahl der zu diesem Zeitpunkt aktiven Projekte zuzüglich vorliegender Projektanträge. Die Diskrepanz ergibt sich aus der Zahl aktiver Projekte (zum Zeitpunkt der Anfrage 27, jetzt 32) und der Gesamtzahl aller Projekte im Antragsund Durchführungsstadium (zum Zeitpunkt der Anfrage 50). Insgesamt sind derzeit 32 Projekte in der Durchführung beziehungsweise genehmigt worden. 3. Nach welchen Kriterien werden einige Projekte des SRTF nach Kenntnis der Bundesregierung auf der Homepage aufgelistet und andere mutmaßlich nicht? Nach Kenntnis der Bundesregierung werden grundsätzlich alle laufenden Projekte aufgelistet. Derzeit sind 27 der 32 Projekte auf der Homepage gelistet. Die Abweichung erklärt sich aus Zeitverzögerungen bei der Aktualisierung der Homepage. 4. Welche zusätzlichen Projekte wurden nach Kenntnis der Bundesregierung neben der o. g. Auflistung a) geplant, Dem SRTF liegen nach Kenntnis der Bundesregierung 40 Projektanträge in verschiedenen Prüfstadien vor. b) bewilligt, Nach Kenntnis der Bundesregierung sind keine weiteren Projekte bewilligt worden . c) umgesetzt? Nach Kenntnis der Bundesregierung sind keine weiteren Projekte umgesetzt worden . Deutscher Bundestag – 18. Wahlperiode – 3 – Drucksache 18/10777 5. Mit welchen zivilen lokalen Strukturen und Räten sowie anderweitigen Umsetzungsstrukturen der syrischen Opposition arbeitet der SRTF nach Kenntnis der Bundesregierung zusammen, wie sind diese Strukturen im Einzelnen politisch und/oder demokratisch legitimiert? Die Bundesregierung arbeitet mit zivilen und zivilgesellschaftlichen Strukturen zusammen, die sich für die Linderung des Leids der Bevölkerung einsetzen. Im Fall des SRTF bedeutet dies, dass er mit Lokalräten, Gemeinden und Verwaltungsinstitutionen kooperiert, die beispielsweise Basisdienstleistungen im Gesundheitssektor erbringen. Die Lokalräte werden teils durch Wahlen, teils über lokale Versammlungen bestimmt. 6. Welche Kriterien müssen zivile lokale Strukturen und Räte sowie anderweitige Umsetzungsstrukturen der syrischen Opposition nach Kenntnis der Bundesregierung erfüllen, um mit dem SRTF zusammenarbeiten zu können? Die Förderkriterien für die sogenannten Implementierungseinheiten (Implementing Entities) des SRTF sind im Internet einsehbar unter: www.srtfund.org/articles/ 12_eligible-implementing-entities. 7. Wurden alle angenommenen Projekte nach Kenntnis der Bundesregierung durchgeführt und evaluiert? Nach Kenntnis der Bundesregierung befinden sich die angenommenen Projekte in verschiedenen Stadien der Umsetzung. Bislang wurde ein Projekt abgeschlossen . Zu diesem Vorhaben hat die Management Unit (MU) des Funds einen Abschlussbericht vorgelegt, in dem die positiven Projektwirkungen bestätigt wurden . 8. Wie viele und welche bewilligten Projekte wurden nach Kenntnis der Bundesregierung abgebrochen oder nicht zu Ende geführt (bitte Projekte und Gründe einzeln aufführen)? Es wurden bislang drei Projekte abgebrochen. Zwei Projektstandorte und ihre Institutionen sind unter Kontrolle des Islamischen Staates gefallen, ein Standort unter die Kontrolle von Jabhat al Nusra (heute: Jabat Fatah al Sham). Diese Umstände ließen eine Weiterarbeit mit Vertretern unabhängiger ziviler Strukturen vor Ort nicht mehr zu. 9. Sind nach Kenntnis der Bundesregierung Gelder ausgezahlt worden, ohne dass die vereinbarten Leistungen erbracht wurden? Nach Kenntnis der Bundesregierung sind zu keinem Zeitpunkt Gelder ausgezahlt worden, ohne dass die vereinbarten Leistungen erbracht wurden. 10. Hat es nach Kenntnis der Bundesregierung Fälle von Regressforderungen gegeben, mit welchem Ausgang? Nach Kenntnis der Bundesregierung hat es keine Regressfälle gegeben. Drucksache 18/10777 – 4 – Deutscher Bundestag – 18. Wahlperiode 11. Wie viele und welche durchgeführten Projekte wurden (seit der Antwort zu Frage 51 auf Bundestagsdrucksache 18/8564) nach Kenntnis der Bundesregierung durch Kriegseinwirkungen oder andere äußere Umstände – diese bitte auflisten – eingestellt, beschädigt oder zerstört? Seit der Antwort der Bundesregierung zu Frage 51 auf Bundestagsdrucksache 18/8564 vom 26. Mai 2016 wurde nach Kenntnis der Bundesregierung in 25 Fällen durch Luftangriffe und Raketenbeschuss Projektmaterial beschädigt oder zerstört . Neun Schadensfälle betrafen Aleppo-Stadt, alle weiteren die Provinzen Aleppo , Idleb, Hama, Daraa und Kuneitra. In sieben Fällen wurden Krankenwagen zerstört (was etwa 63 Prozent der gesamten Schadenssumme entspricht), in neun Fällen wurden medizinische und orthopädische Vorräte vernichtet, in den weiteren neun Fällen wurden Strommasten, ein Korbkran, Solarpanels und eine Klimaanlage zerstört. Bislang führten die Schäden nicht zu einer Einstellung von Projekten . 12. Was steht in dem Rahmenabkommen zwischen den Gründungspartnern und weiteren Trägern des SRTF? Aufgrund der besonderen Gefährdungslage für beteiligte Personen und Partner des Fonds haben die am SRTF beteiligten Geberstaaten vereinbart, alle Details zur Arbeit des SRTF vertraulich zu behandeln. Darunter fällt ausdrücklich auch das Rahmenabkommen über die Gründung des SRTF. Die Bundesregierung ist rechtlich durch das SRTF-Rahmenabkommen an diese Zusage gebunden. 13. Zu welchem Ergebnis kamen die Prüfberichte, die der Bundesregierung vorliegen ? a) Was genau wird überprüft? Die Fragen 13 und 13a werden zusammen beantwortet. Der externe Wirtschaftsprüfer (siehe auch Antwort der Bundesregierung zu Frage 3 der Kleinen Anfrage der Fraktion DIE LINKE., Bundestagsdrucksache 18/10024 vom 17. Oktober 2016) überprüft auf der Basis internationaler Standards (International Standards on Accounting – ISA) regelmäßig, ob die für den SRTF vereinbarten Verfahren durch die Management Unit eingehalten werden (Compliance Prüfung). Bisher hat der Wirtschaftsprüfer keine Unregelmäßigkeiten festgestellt. Die Berichte des Wirtschaftsprüfers werden den Gremien des SRTF vorgelegt. Darüber hinaus überprüft der Independent Monitoring Agent an den Projektstandorten in Syrien die Projektdurchführung und berichtet darüber in Monats- und Quartalsberichten. In den Berichten wird geprüft, ob die Projektfortschrittsberichte , die dem SRTF vorliegen, in der Sache korrekt sind. Überprüft werden außerdem die Verlässlichkeit von finanziellen Zahlungen sowie die Verlässlichkeit der Sicherheitsüberprüfungen von SRTF-Projektpartnern. Darüber hinaus wird die Wirkung von Projekten überprüft. b) Wie wird überprüft? Die Überprüfung erfolgt durch den Wirtschaftsprüfer bei der Management Unit und durch den Independent Monitoring Agent (IMA) an den Projektstandorten innerhalb Syriens. Die Informationen aus Syrien sammelt der IMA durch Reisen an Projektstandorte und Umfragen in der Bevölkerung. Deutscher Bundestag – 18. Wahlperiode – 5 – Drucksache 18/10777 c) Was sind die Kriterien für die Projektevaluierung? Kriterien für die Prüfung des Wirtschaftsprüfers sind die Verfahrensregeln des SRTF (etwa Vergaberegeln, Operatives Handbuch, Finanzhandbuch). Der Independent Monitoring Agent überprüft zum einen die Erreichung der in den Projektanträgen festgelegten Zielindikatoren, zum anderen die Umsetzung der Lieferungen und Leistungen, die im Rahmen der Projekte für die sogenannten Implementierungseinheiten bereitgestellt werden sollen. 14. Welche internen Regelungen bestehen, um die Mitarbeiter des SRTF, die Projekte und Partner zu schützen, vor allem in Bezug auf die Offenlegung von Namen und Posten? Die Management Unit informiert die Geber über das grundsätzliche Bemühen, höchsten Sicherheitsstandards zu genügen. Konkrete interne Regelungen des SRTF zum Schutz der Mitarbeiter, Projekte und Partner liegen im Verantwortungsbereich der Management Unit des SRTF. Der Bundesregierung liegen hierzu keine weiteren Erkenntnisse vor. 15. Werden Mitarbeiter des SRTF nach Kenntnis der Bundesregierung angehalten , über ihr Engagement Stillschweigen zu bewahren? Die Bundesregierung hat hierzu keine Erkenntnisse, da die Personalverträge des SRTF den Gebern nicht vorliegen. 16. Welche Angriffe gab es nach Kenntnis der Bundesregierung im Einzelnen auf Einrichtungen und/oder Mitarbeiter des SRTF? Informationen hierzu können zum Schutz der am SRTF beteiligten Partner und Personen nicht herausgegeben werden. 17. Kann die Bundesregierung ausführen, weshalb Bargeldzahlungen an die sogenannten Implementierungspartner nur erfolgen, „wenn diese ein Bankkonto bei einer nicht-sanktionierten Bank haben“ (s. Antwort zu Frage 11 auf Bundestagsdrucksache 18/10024)? Die zitierte Antwort enthält einen Tippfehler. Sie lautet korrekt: Barauszahlungen an Implementierungspartner erfolgen nur, wenn diese kein Bankkonto bei einer nicht-sanktionierten Bank haben. Dieser Fehler wird umgehend mit einer Austauschseite korrigiert. 18. Wohin fließt der Großteil der Gelder des SRTF, wenn nicht nach Syrien (s. Antwort zu Frage 17 auf Bundestagsdrucksache 18/10024)? Im Regelfall fließen keine Gelder des SRTF nach Syrien; es werden Projektmaterialien (zum Beispiel Getreidelieferungen, Generatoren, medizinisches Gerät, Wasserpumpen, Werkzeuge) ins Land verbracht, die außerhalb Syriens im Rahmen von Ausschreibungen erstanden werden. 19. Sind die „Nationale Koalition der syrischen Revolutions- und Oppositionskräfte “ und die sogenannte Syrische Interimsregierung (Syrian Interim Government) an der Management Unit beteiligt? Die genannten Organisationen sind nicht an der Management Unit des SRTF beteiligt . Drucksache 18/10777 – 6 – Deutscher Bundestag – 18. Wahlperiode a) Wie stehen diese Gruppen in Beziehung zueinander? Die „Nationale Koalition der syrischen Revolutions – und Oppositionskräfte“ ist ein breites Bündnis verschiedener politischer Gruppen und Vereinigungen der syrischen Opposition. Sie hat im Jahr 2013 eine Interimsregierung gebildet, die als Syrische Interimsregierung (Syrian Interim Government – SIG) bezeichnet wird. b) Welche Entscheidungsgewalt haben sie jeweils über Projekte des SRTF und über die Mittelvergabe? Die syrische Opposition ist im SRTF Lenkungsausschuss sowie im Managementkomitee als stimmberechtigtes Mitglied vertreten und hat die gleichen Stimmrechte und damit Entscheidungsgewalt wie alle Gremienmitglieder. c) Mit welchen Mehrheitsverhältnissen wird in den Gremien jeweils entschieden ? Im Managementkomitee werden Entscheidungen nach dem Mehrheitsprinzip getroffen , allerdings haben die USA, die Vereinigten Arabischen Emirate, die Bundesrepublik Deutschland sowie die syrische Opposition Vetorecht. In der Praxis werden Entscheidungen sowohl im Managementkomitee wie auch im Lenkungsausschuss im Konsens getroffen. 20. Wird das Büro des SRTF in Gaziantep verbleiben? a) Von wo aus soll der SRTF künftig arbeiten? Die Fragen 20 und 20a werden zusammengefasst beantwortet. Auf die Antwort zu Frage 12 wird verwiesen. b) Inwieweit schätzt die Bundesregierung die Sicherheitslage in anderen Regionen der Türkei als weniger prekär ein? Die Bundesregierung rät dringend von Reisen in das türkische Grenzgebiet zu Syrien und Irak ab. Spezifische Hinweise zu bestimmten Orten sind unter den Reise- und Sicherheitshinweisen des Auswärtigen Amts auch im Internet einsehbar . 21. Wenn der SRTF vorgibt, Regionen zu unterstützen, die nicht unter der Kontrolle der syrischen Regierung stehen; wurden und/oder werden dann auch Projekte in der nordsyrischen und kurdisch kontrollierten Region Rojava gefördert ? a) Wenn ja, welche Projekte sind das konkret (bitte einzeln nach Orten auflisten )? Die Fragen 21 und 21a werden zusammengefasst beantwortet. Es werden derzeit keine Projekte in kurdisch dominierten Gebieten Nordsyriens gefördert. Deutscher Bundestag – 18. Wahlperiode – 7 – Drucksache 18/10777 b) Wenn nein, weshalb nicht? Nach Kenntnis der Bundesregierung liegen keine Anträge aus kurdisch dominierten Gebieten Nordsyriens vor. Weiterhin wurde der SRTF im Jahr 2013 in dem Geberkonsens geschaffen, die moderate Opposition zu unterstützen, die sich in Verbindung zur Nationalen Koalition und der syrischen Interimsregierung organisiert hatte. Die kurdisch dominierten Gebiete Nordsyriens werden nicht von Gruppen kontrolliert, die mit der Nationalen Koalition verbunden sind. Satz: Satzweiss.com Print, Web, Software GmbH, Mainzer Straße 116, 66121 Saarbrücken, www.satzweiss.com Druck: Printsystem GmbH, Schafwäsche 1-3, 71296 Heimsheim, www.printsystem.de Vertrieb: Bundesanzeiger Verlag GmbH, Postfach 10 05 34, 50445 Köln, Telefon (02 21) 97 66 83 40, Fax (02 21) 97 66 83 44, www.betrifft-gesetze.de ISSN 0722-8333