Die Antwort wurde namens der Bundesregierung mit Schreiben des Bundesministeriums der Justiz und für Verbraucherschutz vom 23. Dezember 2016 übermittelt. Die Drucksache enthält zusätzlich – in kleinerer Schrifttype – den Fragetext. Deutscher Bundestag Drucksache 18/10781 18. Wahlperiode 28.12.2016 Antwort der Bundesregierung auf die Kleine Anfrage der Abgeordneten Katja Keul, Dr. Gerhard Schick, Luise Amtsberg, weiterer Abgeordneter und der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN – Drucksache 18/10435 – Nebentätigkeiten von Bundesrichterinnen und Bundesrichtern in den Jahren 2010 bis 2016 V o r b e m e r k u n g d e r F r a g e s t e l l e r Die in Artikel 97 Absatz 1 des Grundgesetzes (GG) konstituierte richterliche Unabhängigkeit ist rechtsstaatlicher Eckpfeiler der freiheitlichen demokratischen Grundordnung im Sinne von Artikel 20 Absatz 2 und 3 GG und Grundlage unparteilicher und sachlicher Rechtsprechung. Deshalb haben sich Richterinnen und Richter auch außerhalb ihres Amtes, auch bei politischer Betätigung, so zu verhalten, dass das Vertrauen in ihre Unabhängigkeit nicht gefährdet wird (§ 39 des Deutschen Richtergesetzes – DRiG). Dazu gehört, dass sie eine Nebentätigkeit nur ausüben dürfen, wenn dadurch das Vertrauen in ihre Unabhängigkeit, Unparteilichkeit oder Unbefangenheit nicht gefährdet wird (§ 1 der Verordnung über die Nebentätigkeit der Richter im Bundesdienst – BRiNV). Gefährdungspotential liegt insbesondere in außerhalb der Rechtspflege und des öffentlichen Dienstes wahrgenommenen entgeltlichen Nebentätigkeiten, namentlich etwa der Wahrnehmung lukrativer Angebote für Vortrags- und schriftstellerische Tätigkeit, Schlichter-, Schiedsrichter- oder (von Arbeitgeberseite zu bezahlender) Vorsitztätigkeit in Einigungsstellen nach dem Betriebsverfassungsgesetz . Obwohl bereits Regelungen im DRiG (§§ 4, 39, 40, 41) und der BRiNV vorliegen , erscheint prüfenswert, ob der allgemeine Verweis des DRiG auf das Beamtenrecht und damit auch das Nebentätigkeitsrecht für Bundesbeamte (§ 46 DRiG i. V. m. den §§ 97 ff. des Bundesbeamtengesetzes – BBG) sachgerecht ist und nicht vielmehr insgesamt eine nähere und eigenständige richterrechtliche Regelung zur Wahrung der richterlichen Unabhängigkeit erforderlich ist. Ebenso wie bei Beamten (dazu BVerfG, Beschluss vom 28. September 2007 – 2 BvR 1121/06) stehen jedenfalls Grundrechte (Artikel 5, 12 GG) der Richter und Richterinnen angesichts der vorgenannten hochrangigen Verfassungsgüter, denen eine solche detailliertere Regelung diente, dem nicht entgegen. Vorsorglich wird darauf hingewiesen, dass bei der Formulierung der Fragen das Recht der Richterinnen und Richter auf informationelle Selbstbestimmung nach Vorabfassung - w ird durch die lektorierte Version ersetzt. Drucksache 18/10781 – 2 – Deutscher Bundestag – 18. Wahlperiode Artikel 2 Absatz 1 i. V. m. Artikel 1 Absatz 1 GG mit dem parlamentarischen Informations- und Fragerecht abgewogen wurde. Es ist daher insbesondere bewusst auf eine Aufteilung nach Senaten und Besoldungsstufen verzichtet worden . Soweit nach Auftrag gebenden Unternehmen, Verbänden etc. gefragt wird, sehen die Fragesteller jedenfalls keine – überwiegenden – schutzwürdigen Interessen (Betriebs- und Geschäftsgeheimnisse) der Auftraggeber. Die folgenden Fragen beziehen sich auf die Jahre 2010 bis 2016 und die Gerichte des Bundes gemäß Artikel 95 Absatz 1 und Artikel 96 Absatz 1 GG (Bundesgerichtshof , Bundesverwaltungsgericht, Bundesfinanzhof, Bundesarbeitsgericht , Bundessozialgericht, Bundespatentgericht) und die dort tätigen Bundesrichterinnen und Bundesrichter (einschließlich Vorsitzende und Präsidenten bzw. Präsidentinnen, ohne ehrenamtliche Richter). Sofern nicht ausdrücklich anders angegeben, wird jeweils eine Aufschlüsselung für jedes einzelne der genannten Gerichte und jedes einzelne Jahr erbeten. V o r b e me r k u n g d e r B u n d e s r e g i e r u n g Die Bundesregierung weist darauf hin, dass trotz der mit hohem Zeit- und Personalaufwand unternommenen Bemühungen nicht in allen Fällen eine umfassende Beantwortung der umfangreichen Detailangaben möglich war. Teilweise standen die erbetenen Daten nicht (mehr) zur Verfügung, konnten in der zur Verfügung stehenden Zeit nicht erhoben oder nicht mit vertretbarem Aufwand statistisch ausgewertet oder zusammengeführt werden. Das Bundesministerium der Justiz und für Verbraucherschutz und das Bundesministerium für Arbeit und Soziales haben für ihren jeweiligen Zuständigkeitsbereich die Genehmigung und Versagung von Nebentätigkeiten der Bundesrichterinnen und Bundesrichter den Präsidentinnen und Präsidenten der Bundesgerichte übertragen (§ 46 Deutsches Richtergesetz i. V. m. § 99 Absatz 5 Satz 2 Bundesbeamtengesetz ). Auch sind nicht genehmigungsbedürftige, anzeigepflichtige Nebentätigkeiten bei der jeweiligen Dienstbehörde anzuzeigen (§ 46 Deutsches Richtergesetz i. V. m. § 100 Absatz 2 Bundesbeamtengesetz). Über die Arten und den Umfang der von Bundesrichterinnen und Bundesrichtern ausgeübten Nebentätigkeiten und die erzielten Einkünfte lassen sich das Bundesministerium der Justiz und für Verbraucherschutz und das Bundesministerium für Arbeit und Soziales jährlich berichten. Die Entscheidungen zu Nebentätigkeiten der Präsidentinnen und Präsidenten obliegen hingegen – je nach Bundesgericht – dem Bundesministerium der Justiz und für Verbraucherschutz oder dem Bundesministerium für Arbeit und Soziales. Dieser Umstand führt dazu, dass Daten zu den Nebentätigkeiten der Präsidentinnen und Präsidenten, sofern diese in Durchschnittswerte (Fragen 11, 12, 13, 18) hätten einbezogen werden müssen, in der Regel (Ausnahme Bundesfinanzhof) keine Berücksichtigung gefunden haben. Für das noch nicht abgeschlossene Kalenderjahr 2016 sind nur die Nebentätigkeiten einbezogen , die bis zum 30. November 2016 angezeigt bzw. genehmigt wurden. Im Kalenderjahr 2016 erzielte oder erwartete Einkünfte fanden Berücksichtigung, soweit diese bis zum genannten Zeitpunkt mitgeteilt wurden. Dem Bundespatentgericht waren für das Jahr 2016 noch keine gesicherten Angaben zum tatsächlichen Zeitaufwand und zum tatsächlich erzielten Entgelt möglich, da die Abrechnung von Nebentätigkeiten , die entweder bereits in früheren Jahren oder aktuell angezeigt wurden, und solchen Nebentätigkeiten, die gemäß § 46 DRiG i. V. m. § 99 Absatz 4 Satz 1 BBG für einen Zeitraum von bis zu fünf Jahren genehmigt wurden, noch aussteht und in der Kürze der zur Verfügung stehenden Zeit nicht erfolgen konnte. Auch dem Bundesfinanzhof war für die Jahre 2010 und 2011 mit vertretbarem Aufwand keine nachträgliche statistische Aufbereitung der gemeldeten Nebentätigkeiten möglich. Vorabfassung - w ird durch die lektorierte Version ersetzt. Deutscher Bundestag – 18. Wahlperiode – 3 – Drucksache 18/10781 Abschließend weist die Bundesregierung darauf hin, dass sie bei der Beantwortung der Kleinen Anfrage verfassungsrechtliche und einfachgesetzliche Vorgaben zum Schutz von Rechten Dritter zu beachten hatte. In Abwägung mit dem parlamentarischen Informations- und Fragerecht werden daher zum Schutz grundrechtlich geschützter Interessen der Auftraggeber, des Grundrechts auf informationelle Selbstbestimmung der Richterinnen und Richter (Artikel 2 Absatz 1 i. V. m. Artikel 1 Absatz 1 Grundgesetz) und unter Berücksichtigung datenschutzrechtlicher (§§ 12 ff. Bundesdatenschutzgesetz) und entsprechend anwendbarer beamtenrechtlicher Bestimmungen Angaben zu Beschäftigungsdaten und Auftraggebern nur in anonymisierter Form und zusammengefasst getätigt, aber keine individuellen Detailinformationen mitgeteilt. Aus diesem Grund sind bei den Fragen 13 ff. sowohl die ausgeübten Nebentätigkeiten als auch deren Auftraggeber nur ihrer Art nach aufgeführt, zu den unter Frage 15 erfragten Vortragstätigkeiten werden lediglich Themenschwerpunkte benannt. 1. Wie viele Richterinnen und Richter standen jeweils in den Jahren 2010 bis 2016 im Dienst des Bundes jeweils bei den oben genannten Gerichten? Die Anzahl der Richterinnen und Richter im Bundesdienst wurde jeweils zum Stichtag 30. Juni erhoben. Richterinnen und Richter, die vor diesem Stichtag aus dem jeweiligen Bundesgericht ausgeschieden sind oder erst nach dem Stichtag dem Bundesgericht angehört haben, sind nicht mitgezählt worden. 2010 2011 2012 2013 2014 2015 2016 BGH 129 129 128 129 128 129 132 BVerwG 56 57 55 55 55 54 55 BFH 57 56 58 59 59 59 59 BAG 35 35 35 38 38 38 38 BSG 42 43 43 43 43 43 43 BPatG 115 106 115 111 114 108 111 2. Wie viele der Richterinnen und Richter, aufgeschlüsselt nach den oben genannten Gerichten, haben jeweils in den Jahren 2010 bis 2016 entgeltliche Nebentätigkeiten a) angezeigt, 2010 2011 2012 2013 2014 2015 2016 BGH 84 76 80 90 88 89 76 BVerwG 42 46 44 46 41 46 38 BFH 58 56 57 56 57 59 57 BAG 31 36 36 35 34 36 34 BSG 44 42 46 49 47 43 45 BPatG 8 17 20 17 22 19 26 Vorabfassung - w ird durch die lektorierte Version ersetzt. Drucksache 18/10781 – 4 – Deutscher Bundestag – 18. Wahlperiode b) dafür Genehmigungen beantragt? 2010 2011 2012 2013 2014 2015 2016 BGH 11 34 40 56 67 65 47 BVerwG 8 11 12 13 11 16 7 BFH 5 3 2 2 1 4 3 BAG 14 10 9 9 7 9 18 BSG 16 17 14 16 18 17 18 BPatG 6 5 7 4 10 13 11 Die Anzahl der Anzeigen (Buchstabe a) und der beantragten Genehmigungen (Buchstabe b) berücksichtigt auch die im jeweiligen Kalenderjahr ausgeschiedenen bzw. eingetretenen Richterinnen und Richter. Die hierdurch bedingte Doppelzählung hat im Einzelfall zu abweichenden Angaben gegenüber Frage 1 geführt . 3. Wie viele der in Frage 2 erfragten Anzeigen und Genehmigungsanträge haben jeweils auf welcher Rechtsgrundlage und aus welchen Gründen zu a) Nebentätigkeitsversagungen und b) Genehmigungsablehnungen geführt? 4. Wie oft wurden jeweils erteilte Genehmigungen aus welchen Gründen widerrufen oder zurückgenommen? Die Fragen 3 und 4 werden wegen Sachzusammenhangs gemeinsam beantwortet. Die Bundesregierung hat keine Erkenntnisse, dass es im Zeitraum 2010 bis 2016 hinsichtlich der Bundesrichterinnen und Bundesrichter sowie der Präsidentinnen und Präsidenten der Bundesgerichte zu Nebentätigkeitsversagungen/Genehmigungsablehnungen oder zu Rücknahmen/Widerrufen von Genehmigungen gekommen ist. 5. Mit welcher Begründung regelt § 5 BRiNV nur Versagungsgründe für genehmigungspflichtige und nicht auch für genehmigungsfreie, lediglich anzeigepflichtige Nebentätigkeiten wie z. B. eine entgeltliche Vortrags- oder schriftstellerische Tätigkeit? Die Gründe für die Untersagung nicht genehmigungsbedürftiger, aber anzeigepflichtiger Nebentätigkeiten sind bereits im DRiG und im BBG, das entsprechende Anwendung auf Richter und Richterinnen im Bundesdienst findet, sowie in dem allgemeinen Grundsatz in § 1 der BRNiV geregelt. Nach § 46 DRiG i. V. m. § 100 Absatz 4 BBG ist eine nicht genehmigungspflichtige Nebentätigkeit ganz oder teilweise zu untersagen, wenn die Richterin oder der Richter bei ihrer Ausübung dienstliche Pflichten verletzt. Kommt der Dienstherr zu dem Schluss, dass eine Dienstpflichtverletzung vorliegt, muss er die Nebentätigkeit zumindest teilweise untersagen. Vorabfassung - w ird durch die lektorierte Version ersetzt. Deutscher Bundestag – 18. Wahlperiode – 5 – Drucksache 18/10781 Im Falle von schriftstellerischen, wissenschaftlichen oder Nebentätigkeiten in Form von Vortragstätigkeiten ist unter Abwägung der dienstlichen Pflichten des Richters auf der einen Seite und der grundrechtlich geschützten Meinungs-, Wissenschafts - und Kunstfreiheit auf der anderen Seite festzustellen, ob eine Dienstpflichtverletzung vorliegt und deshalb die Nebentätigkeit untersagt werden muss. 6. Wie gewährleistet die Bundesregierung bei Richterinnen und Richtern, dass die Nebentätigkeit nur außerhalb der Arbeitszeit wahrgenommen wird (§ 46 DRiG i. V. m. § 101 Absatz 1 Satz 1 BBG) und die zeitliche Beanspruchung ein Fünftel der regelmäßigen Arbeitszeit (§ 46 DRiG i. V. m. § 99 Absatz 3 Satz 1 BBG) nicht überschreitet, obwohl es für Richterinnen und Richter keine beamtenentsprechende Arbeitszeitfestlegung gibt? Voranzustellen ist, dass die beamtenrechtliche Regelung des § 101 BBG auf Richterinnen und Richter lediglich mit der Maßgabe Anwendung findet, dass die Angehörigen dieser Berufsgruppe, ähnlich den Hochschullehrern (vgl. dazu BR- Drucksache 10/2542, S. 15), keine festen Arbeits- bzw. Dienstzeiten haben. Vielmehr gestalten sie – im Rahmen der Verpflichtung zur ordnungsgemäßen Wahrnehmung des Richteramtes und zur Sicherstellung der Erreichbarkeit – ihren Arbeitseinsatz grundsätzlich selbst (vgl. Schmidt-Räntsch, DRiG, 6. Auflage, § 46 Rn. 42, 42b, 42d). Insofern obliegt es ihrer eigenen Verantwortung, zu welchen Zeiten Nebentätigkeiten ausgeübt werden, sofern nicht das Hauptamt eine vorrangige Wahrnehmung erfordert. Die Dienstbehörden stellen anhand der Angaben zu dem mit der jeweiligen Nebentätigkeit verbundenen Zeitaufwand sicher, dass die Richter ihrem Hauptamt hinreichend nachkommen. 7. Wie oft wurde in Genehmigungsverfahren von der Ermessensvorschrift des § 46 DRiG i. V. m. § 99 Absatz 3 Satz 4 BBG Gebrauch gemacht? Von der Möglichkeit des § 46 DRiG i. V. m. § 99 Absatz 3 Satz 4 BBG wurde im Bundessozialgericht in insgesamt sieben Fällen (je einmal 2012 bis 2014, je zweimal 2015 und 2016) Gebrauch gemacht. Die Genehmigungsverfahren bezogen sich in allen Fällen auf die Wahrnehmung unentgeltlicher Honorarprofessuren . Ansonsten kam die Ermessensvorschrift des § 46 DRiG i. V. m. § 99 Absatz 3 Satz 4 BBG im Zeitraum 2010 bis 2016 nicht zur Anwendung. Vorabfassung - w ird durch die lektorierte Version ersetzt. Drucksache 18/10781 – 6 – Deutscher Bundestag – 18. Wahlperiode 8. Wie viele Richterinnen oder Richter, aufgeschlüsselt nach den oben genannten Gerichten, verfügten in den Jahren 2010 bis 2016 jeweils über Gesamteinkünfte aus Nebentätigkeiten in Höhe von insgesamt a) 0 bis 1 000 Euro, b) 1 000 bis 5 000 Euro, c) 5 000 bis 10 000 Euro, d) 10 000 bis 20 000 Euro, e) 20 000 bis 30 000 Euro, f) 30 000 bis 40 000 Euro, g) 40 000 bis 50 000 Euro, h) 50 000 bis 60 000 Euro, i) 60 000 bis 70 000 Euro, j) über 70 000 Euro? Bundesgerichtshof 2010 2011 2012 2013 2014 2015 2016 0 - 1000 € 23 16 26 23 28 27 12 1000 – 5000 € 24 26 30 35 24 31 37 5000 – 10.000 € 16 19 14 17 22 20 13 10.000 – 20.000 € 12 16 15 10 9 11 14 20.000 – 30.000 € 3 3 5 5 6 4 7 30.000 – 40.000 € 2 2 1 3 6 4 3 40.000 – 50.000 € 4 2 3 4 1 5 1 50.000 – 60.000 € - - - - 1 1 - 60.000 – 70.000 € - - 1 - - - - über 70.000 € 1 3 1 1 1 1 1 Bundesverwaltungsgericht 2010 2011 2012 2013 2014 2015 2016 0 - 1000 € 18 14 15 16 15 18 13 1000 – 5000 € 21 25 21 20 14 15 16 5000 – 10.000 € 6 5 3 4 6 6 4 10.000 – 20.000 € 1 4 4 4 3 7 7 20.000 – 30.000 € 2 - 1 1 2 2 2 30.000 – 40.000 € 1 - - - 1 - - 40.000 – 50.000 € - - - - - - 1 50.000 – 60.000 € - - - - - - - 60.000 – 70.000 € - - - - - - über 70.000 € - - - - - - - Vorabfassung - w ird durch die lektorierte Version ersetzt. Deutscher Bundestag – 18. Wahlperiode – 7 – Drucksache 18/10781 Bundesfinanzhof 2010 2011 2012 2013 2014 2015 2016 0 - 1000 € Keine Statistik Keine Statistik 8 2 1 2 2 1000 – 5000 € 4 10 9 11 9 5000 – 10.000 € 10 4 9 6 8 10.000 – 20.000 € 15 14 10 8 13 20.000 – 30.000 € 5 7 8 9 8 30.000 – 40.000 € 3 6 9 10 5 40.000 – 50.000 € 3 3 2 2 3 50.000 – 60.000 € 2 2 1 - 1 60.000 – 70.000 € - - - - 1 über 70.000 € 7 8 8 8 7 Bundesarbeitsgericht 2010 2011 2012 2013 2014 2015 2016 0 - 1000 € 4 1 3 1 1 4 4 1000 – 5000 € 3 10 7 8 9 11 8 5000 – 10.000 € 5 3 3 9 10 6 8 10.000 – 20.000 € 9 7 9 8 5 5 9 20.000 – 30.000 € 4 5 5 2 2 3 3 30.000 – 40.000 € 2 2 1 0 1 3 2 40.000 – 50.000 € 3 3 3 4 3 3 1 50.000 – 60.000 € - 1 3 2 2 1 - 60.000 – 70.000 € 1 1 1 1 1 1 - über 70.000 € 1 - - - 1 - - Bundessozialgericht 2010 2011 2012 2013 2014 2015 2016 0 - 1000 € 0 0 4 3 1 0 0 1000 – 5000 € 21 17 15 19 19 16 22 5000 – 10.000 € 13 14 14 10 14 13 10 10.000 – 20.000 € 5 5 9 12 6 7 8 20.000 – 30.000 € 3 4 2 2 3 4 1 30.000 – 40.000 € 1 3 1 1 2 1 - 40.000 – 50.000 € - - - 1 - - - 50.000 – 60.000 € - - - - 1 - 1 60.000 – 70.000 € - - - - - 1 - Über 70.000 € 1 1 1 1 1 1 1 Vorabfassung - w ird durch die lektorierte Version ersetzt. Drucksache 18/10781 – 8 – Deutscher Bundestag – 18. Wahlperiode Bundespatentgericht 2010 2011 2012 2013 2014 2015 2016 0 - 1000 € Insg. 14 Ri. Insg. 22 Ri. Insg. 27 Ri. Insg. 20 Ri. Insg. 31 Ri. Insg. 32 Ri. Keine Statistik 1000 – 5000 € 5000 – 10.000 € 10.000 – 20.000 € 20.000 – 30.000 € 30.000 – 40.000 € 40.000 – 50.000 € 50.000 – 60.000 € 60.000 – 70.000 € Über 70.000 € 9. Was sind jeweils die jährlichen Höchstbeträge aus allen Nebentätigkeiten, die einzelne Richterinnen oder Richter eingenommen haben? Werte in € 2010 2011 2012 2013 2014 2015 2016 BGH 221.464 231.398 248.379 202.075 281.588 300.666 275.400 BVerwG 30.727 19.767 28.389 27.392 29.991 27.032 40.500 BFH 116.000 130.000 137.268 152.700 156.368 150.472 158.686 BAG 98.566 62.679 66.462 60.438 156.245 67.489 44.710 BSG 97.568 87.423 94.104 87.173 97.259 82.083 71.781 BPatG 14.113/ 8.736* 22.311/ 7.211* 9.791/ 6.889* 12.000/ 4.112* 17.370/ 4.608* 19.304 / 8.700* k.A. *anzeigepflichtige/genehmigungspflichtige NT Die Bundesregierung weist darauf hin, dass die Höchstbeträge aus allen Nebeneinkünften der Richterinnen und Richter im Wesentlichen aus der Ausübung nicht genehmigungs-, sondern nur anzeigepflichtiger Nebentätigkeiten i.S.v. § 100 Absatz 1 Nummer 2 BBG stammen. Hinsichtlich genehmigungspflichtiger Nebentätigkeiten liegt gemäß § 99 Absatz 3 Satz 3 BBG ein Versagungsgrund vor, soweit der Gesamtbetrag der Vergütung für eine oder mehrere Nebentätigkeiten 40 Prozent des jährlichen Endgrundgehalts des Amtes der jeweiligen Richterin oder des jeweiligen Richters übersteigt. Dies entspricht bei einer R 6-Besoldung exemplarisch ca. 43 000 Euro, bei einer R 8-Besoldung ca. 48 000 Euro. Für die Untersagung nicht genehmigungs-, sondern nur anzeigepflichtige Nebentätigkeiten i.S.v. § 100 Absatz 1 BBG gilt mit Rücksicht auf die geschützten Grundrechtspositionen , insbesondere die Meinungs-, Wissenschafts- und Kunstfreiheit, Koalitions - und Eigentumsfreiheit, eine solche feste Obergrenze nicht. 10. Was sind jeweils die Höchstbeträge aus allen Nebentätigkeiten, die im gesamten Zeitraum von 2010 bis 2016 ein einzelner Richter oder eine einzelne Richterin eingenommen hat? BGH BVerwG BFH BAG BSG BPatG 1.760.971 € 153.183 € 974.532 € 442.941 € 601.149 € k.A. Vorabfassung - w ird durch die lektorierte Version ersetzt. Deutscher Bundestag – 18. Wahlperiode – 9 – Drucksache 18/10781 11. Wie hoch waren jeweils die durchschnittlichen Einkünfte aus den Nebentätigkeiten pro Richterin oder Richter? Werte in € 2010 2011 2012 2013 2014 2015 2016 BGH aNT* 10.664 12.244 11.424 9.075 8.655 10.501 8.528 gNT** 745 4.195 1.929 2.953 4.236 4.612 6.275 BVerwG aNT* 4.162 3.260 3.326 3.268 4.201 3.901 5.234 gNT** 1.274 1.020 1.398 1.541 3.223 3.219 944 BFH aNT* 24.990 26.689 28.221 30.884 32.436 29.722 29.934 gNT** 8.400 5.689 460 2.166 1.616 1.417 7.009 BAG aNT* 13.461 13.673 15.566 13.540 14.938 12.558 7.378 gNT** 2.884 2.616 2.482 2.391 1.012 2.037 2.990 BSG aNT* 9.603 11.440 9.551 9.712 10.695 11.190 8.068 gNT** 1.602 1.957 1.705 2.201 1.051 1.346 815 BPatG aNT* 4.784 3.694 2.625 4.361 2.431 2.542 k.A. gNT** 3.443 4.749 2.680 1.600 1.526 2.063 k.A. * anzeigepflichtige NT ** genehmigungspflichtige NT Der Berechnung liegen außer beim Bundesgerichtshof regelmäßig nur die entgeltlichen Nebentätigkeiten zu Grunde, da insoweit keine verlässlichen statistischen Daten zur Anzahl unentgeltlicher Nebentätigkeiten vorhanden sind. Eine Genehmigungspflicht unentgeltlicher Nebentätigkeiten besteht nur in den Fällen des § 46 DRiG i. V. m. § 99 Absatz 1 Satz 2 BBG; nicht genehmigungspflichtige unentgeltliche Nebentätigkeiten bedürfen gemäß § 46 DRiG i. V. m. § 100 Absatz 2 Satz 1 BBG keiner Anzeige. Der Bundesregierung ist jedoch bekannt, dass Bundesrichterinnen und -richter dieser Gerichte in unterschiedlichem Umfang auch unentgeltliche Nebentätigkeiten ausüben (z.B. Festschriftbeiträge, Vorträge, Lehraufträge an Universitäten). 12. Wie hoch war das arithmetische Mittel aus allen entgeltlichen Nebentätigkeiten pro Richterin oder Richter? * anzeigepflichtige/genehmigungspflichtige NT Werte in € 2010 2011 2012 2013 2014 2015 2016 BGH 9.516 13.193 12.251 10.917 12.244 12.683 11.666 BVerwG 4.302 3.429 3.546 3.704 4.963 5.020 6.179 BFH 33.390 32.378 28.681 33.050 34.052 31.139 30.303 BAG 16.345 16.289 18.048 15.931 15.950 14.595 10.368 BSG 11.205 13.398 11.257 11.913 11.747 12.537 8.884 BPatG 4.784/ 3.443* 3.694/ 4.749* 2.625/ 2.680* 4.361/ 1.600* 2.431/ 1.526* 2.542/ 2.063* k.A. Vorabfassung - w ird durch die lektorierte Version ersetzt. Drucksache 18/10781 – 10 – Deutscher Bundestag – 18. Wahlperiode 13. Welches sind die zehn häufigsten Nebentätigkeiten (bitte jeweils angeben, wie viele Richterinnen und Richter der betreffenden Tätigkeit pro Jahr nachgingen , welche Angaben zum Zeitaufwand bei Anzeige oder Genehmigungsantrag gemacht wurden, und welche Vergütung im Durchschnitt und maximal gezahlt wurde)? Als häufige Nebentätigkeiten sind nur solche aufgeführt, die i.d.R. von mindestens drei Personen wahrgenommen werden. Bundesgerichtshof Nebentätigkeit: Vortragstätigkeit Zahl der Richterinnen und Richter, die dieser Tätigkeit nachgingen: 2010 2011 2012 2013 2014 2015 2016 66 68 66 69 73 79 74 Durchschnittliche Angaben zum Zeitaufwand: 48 Stunden Durchschnittliche Vergütung: 6.998 € Maximalvergütung: 5.625 € Nebentätigkeit: Wissenschaftliche Kommentierung Zahl der Richterinnen und Richter, die dieser Tätigkeit nachgingen: 2010 2011 2012 2013 2014 2015 2016 35 36 31 38 35 45 29 Durchschnittliche Angaben zum Zeitaufwand: 85 Stunden Durchschnittliche Vergütung: 10.821 € Maximalvergütung: 243.604 € Nebentätigkeit: Tätigkeit als Prüfer/Referendarausbildung Zahl der Richterinnen und Richter, die dieser Tätigkeit nachgingen: 2010 2011 2012 2013 2014 2015 2016 13 24 27 27 29 24 7 Durchschnittliche Angaben zum Zeitaufwand: 12 Stunden Durchschnittliche Vergütung: 293 € Maximalvergütung: 2.226 € Nebentätigkeit: wissenschaftliche Veröffentlichung Zahl der Richterinnen und Richter, die dieser Tätigkeit nachgingen: 2010 2011 2012 2013 2014 2015 2016 26 25 27 28 26 26 19 Durchschnittliche Angaben zum Zeitaufwand: 21 Stunden Durchschnittliche Vergütung: 1.308 € Maximalvergütung: 2.657 € Vorabfassung - w ird durch die lektorierte Version ersetzt. Deutscher Bundestag – 18. Wahlperiode – 11 – Drucksache 18/10781 Nebentätigkeit: Tätigkeit als Herausgeber/Schriftleiter/Redakteur Zahl der Richterinnen und Richter, die dieser Tätigkeit nachgingen: 2010 2011 2012 2013 2014 2015 2016 8 14 14 5 16 16 3 Durchschnittliche Angaben zum Zeitaufwand: 40 Stunden Durchschnittliche Vergütung: 3.105 € Maximalvergütung: 12.480 € Nebentätigkeit: sonstige Lehrtätigkeit/Lehraufträge Zahl der Richterinnen und Richter, die dieser Tätigkeit nachgingen: 2010 2011 2012 2013 2014 2015 2016 27 16 20 15 12 11 10 Durchschnittliche Angaben zum Zeitaufwand: 30 Stunden Durchschnittliche Vergütung: 767 € Maximalvergütung: 5.000 € Nebentätigkeit: sonstige wissenschaftliche Tätigkeit Zahl der Richterinnen und Richter, die dieser Tätigkeit nachgingen: 2010 2011 2012 2013 2014 2015 2016 8 4 7 10 9 8 3 Durchschnittliche Angaben zum Zeitaufwand: 27 Stunden Durchschnittliche Vergütung: 1.352 € Maximalvergütung: 6.000 € Nebentätigkeit: Mitgliedschaft in wissenschaftlichen Beiräten Zahl der Richterinnen und Richter, die dieser Tätigkeit nachgingen: 2010 2011 2012 2013 2014 2015 2016 3 4 6 6 6 6 3 Durchschnittliche Angaben zum Zeitaufwand: 13 Stunden Durchschnittliche Vergütung: 689 € Maximalvergütung: 4.800 € Nebentätigkeit: Richterliche Tätigkeit in Berufsverbänden und Schiedsgerichten Zahl der Richterinnen und Richter, die dieser Tätigkeit nachgingen: 2010 2011 2012 2013 2014 2015 2016 1 4 4 3 3 3 0 Durchschnittliche Angaben zum Zeitaufwand: 26 Stunden Durchschnittliche Vergütung: 13.282 € Maximalvergütung: 74.500 € Vorabfassung - w ird durch die lektorierte Version ersetzt. Drucksache 18/10781 – 12 – Deutscher Bundestag – 18. Wahlperiode Bundesverwaltungsgericht Nebentätigkeit: wissenschaftliche Veröffentlichung (Aufsätze/Beiträge/Artikel in Zeitschriften) Zahl der Richterinnen und Richter, die dieser Tätigkeit nachgingen: 2010 2011 2012 2013 2014 2015 2016 43 40 43 37 38 36 31 Durchschnittliche Angaben zum Zeitaufwand: 24 Stunden Durchschnittliche Vergütung: 668 € Maximalvergütung: 4.600 € Nebentätigkeit: Vortragstätigkeit Zahl der Richterinnen und Richter, die dieser Tätigkeit nachgingen: 2010 2011 2012 2013 2014 2015 2016 25 18 19 22 20 23 21 Durchschnittliche Angaben zum Zeitaufwand: 18 Stunden Durchschnittliche Vergütung: 774 € Maximalvergütung: 5.600 € Nebentätigkeit: wissenschaftliche Kommentierungen/ Herausgeber v. Kommentaren / Zeitschriften Zahl der Richterinnen und Richter, die dieser Tätigkeit nachgingen: 2010 2011 2012 2013 2014 2015 2016 23 22 19 20 20 28 29 Durchschnittliche Angaben zum Zeitaufwand: 48 Stunden Durchschnittliche Vergütung: 2.665 € Maximalvergütung: 35.000 € Nebentätigkeit: Prüfer/Referendarausbildung/sonstige Lehrtätigkeit Zahl der Richterinnen und Richter, die dieser Tätigkeit nachgingen: 2010 2011 2012 2013 2014 2015 2016 11 14 14 16 9 13 12 Durchschnittliche Angaben zum Zeitaufwand: 37 Stunden Durchschnittliche Vergütung: 885 € Maximalvergütung: 2.860 € Vorabfassung - w ird durch die lektorierte Version ersetzt. Deutscher Bundestag – 18. Wahlperiode – 13 – Drucksache 18/10781 Bundesfinanzhof Die Zahlenangaben des Bundesfinanzhofs sind nicht um die von den Richterinnen und Richtern als Entgelt mitgeteilten Ausschüttungen der VG Wort bereinigt. Diese betragen teilweise bis zu 10 Prozent der Nebeneinkünfte. Nebentätigkeit: Wissenschaftliche Aufsätze, Urteilsanmerkungen u. ä. Zahl der Richterinnen und Richter, die dieser Tätigkeit nachgingen: 2010 2011 2012 2013 2014 2015 2016 k.A. k.A. 49 54 55 55 51 Durchschnittliche Angaben zum Zeitaufwand: 43 Stunden (2012-2016) Durchschnittliche Vergütung: 5.266 € (2012-2016) Maximalvergütung: personenbezogen 22.966 € (2012-2016) Nebentätigkeit: Wissenschaftliche Kommentierungen Zahl der Richterinnen und Richter, die dieser Tätigkeit nachgingen: 2010 2011 2012 2013 2014 2015 2016 k.A. k.A. 39 42 41 43 45 Durchschnittliche Angaben zum Zeitaufwand: 93 Stunden (2012-2016) Durchschnittliche Vergütung: 18.615 € (2012-2016) Maximalvergütung: personenbezogen 128.296 € (2012-2016) Nebentätigkeit: Vorträge Zahl der Richterinnen und Richter, die dieser Tätigkeit nachgingen: 2010 2011 2012 2013 2014 2015 2016 k.A. k.A. 27 32 31 35 30 Durchschnittliche Angaben zum Zeitaufwand: 66 Stunden (2012-2016) Durchschnittliche Vergütung: 16.148 € (2012-2016) Maximalvergütung: personenbezogen 74.198 € (2012-2016) Bundesarbeitsgericht Nebentätigkeit: Vorträge Zahl der Richterinnen und Richter, die dieser Tätigkeit nachgingen: 2010 2011 2012 2013 2014 2015 2016 24 27 26 26 25 29 25 Durchschnittliche Angaben zum Zeitaufwand: 8,5 Stunden Durchschnittliche Vergütung: 1.205 € Maximalvergütung: 3.000 € Vorabfassung - w ird durch die lektorierte Version ersetzt. Drucksache 18/10781 – 14 – Deutscher Bundestag – 18. Wahlperiode Nebentätigkeit: wissenschaftliche Kommentierung Zahl der Richterinnen und Richter, die dieser Tätigkeit nachgingen: 2010 2011 2012 2013 2014 2015 2016 18 24 21 28 22 25 17 Durchschnittliche Angaben zum Zeitaufwand: 47 Stunden Durchschnittliche Vergütung: 4.606 € Maximalvergütung: 59.374 € Nebentätigkeit: Einigungsstellen Zahl der Richterinnen und Richter, die dieser Tätigkeit nachgingen: 2010 2011 2012 2013 2014 2015 2016 9 7 7 6 4 6 21 Durchschnittliche Angaben zum Zeitaufwand: 18 Stunden Durchschnittliche Vergütung: 3.860 € Maximalvergütung: 17.500 € Nebentätigkeit: wissenschaftliche Veröffentlichung Zahl der Richterinnen und Richter, die dieser Tätigkeit nachgingen: 2010 2011 2012 2013 2014 2015 2016 4 6 8 9 9 9 6 Durchschnittliche Angaben zum Zeitaufwand: 16 Stunden Durchschnittliche Vergütung: 582 € Maximalvergütung: 3.000 € Nebentätigkeit: Lehrtätigkeit Zahl der Richterinnen und Richter, die dieser Tätigkeit nachgingen: 2010 2011 2012 2013 2014 2015 2016 4 4 3 3 3 3 4 Durchschnittliche Angaben zum Zeitaufwand: 21 Stunden Durchschnittliche Vergütung: 660 € Maximalvergütung: 2.100 € Nebentätigkeit: Herausgeber Zahl der Richterinnen und Richter, die dieser Tätigkeit nachgingen: 2010 2011 2012 2013 2014 2015 2016 2 2 3 3 3 3 3 Durchschnittliche Angaben zum Zeitaufwand: 109 Stunden Durchschnittliche Vergütung: 10.665 € Maximalvergütung: 46.394 € Vorabfassung - w ird durch die lektorierte Version ersetzt. Deutscher Bundestag – 18. Wahlperiode – 15 – Drucksache 18/10781 Bundessozialgericht Nebentätigkeit: Herausgebertätigkeit Zahl der Richterinnen und Richter, die dieser Tätigkeit nachgingen: 2010 2011 2012 2013 2014 2015 2016 44 42 46 49 47 43 45 Durchschnittliche Angaben zum Zeitaufwand: 43,84 Stunden. je Tätigkeit Durchschnittliche Vergütung: 5.851 € je Tätigkeit Maximalvergütung: 56.403 € Nebentätigkeit: Autorentätigkeit Zahl der Richterinnen und Richter, die dieser Tätigkeit nachgingen: 2010 2011 2012 2013 2014 2015 2016 17 27 28 26 25 29 18 Durchschnittliche Angaben zum Zeitaufwand: 30,34 Stunden. je Tätigkeit Durchschnittliche Vergütung: 1.767 € je Tätigkeit Maximalvergütung: 27.260 € Nebentätigkeit: Vortragstätigkeit Zahl der Richterinnen und Richter, die dieser Tätigkeit nachgingen: 2010 2011 2012 2013 2014 2015 2016 13 18 24 18 18 17 7 Durchschnittliche Angaben zum Zeitaufwand: 11,64 Stunden. je Tätigkeit Durchschnittliche Vergütung: 1.032 € je Tätigkeit Maximalvergütung: 3.336 € Nebentätigkeit: Lehrtätigkeit Zahl der Richterinnen und Richter, die dieser Tätigkeit nachgingen: 2010 2011 2012 2013 2014 2015 2016 11 11 8 8 13 13 13 Durchschnittliche Angaben zum Zeitaufwand: 25,89 Stunden. je Tätigkeit Durchschnittliche Vergütung: 715 € je Tätigkeit Maximalvergütung: 6.000 € Nebentätigkeit: Prüfungs- und Korrekturtätigkeit Zahl der Richterinnen und Richter, die dieser Tätigkeit nachgingen: 2010 2011 2012 2013 2014 2015 2016 10 10 8 8 8 8 7 Durchschnittliche Angaben zum Zeitaufwand: 21,18 Stunden je Tätigkeit Durchschnittliche Vergütung: 610 € je Tätigkeit Maximalvergütung: 4.925 € Vorabfassung - w ird durch die lektorierte Version ersetzt. Drucksache 18/10781 – 16 – Deutscher Bundestag – 18. Wahlperiode Nebentätigkeit: Schiedstätigkeit Zahl der Richterinnen und Richter, die dieser Tätigkeit nachgingen: 2010 2011 2012 2013 2014 2015 2016 4 2 3 2 0 0 0 Durchschnittliche Angaben zum Zeitaufwand: 8,25 Stunden je Tätigkeit Durchschnittliche Vergütung: 2.524 € je Tätigkeit Maximalvergütung: 6.188 € Bundespatentgericht Nebentätigkeit: Wissenschaftliche Tätigkeiten Zahl der Richterinnen und Richter, die dieser Tätigkeit nachgingen: 2010 2011 2012 2013 2014 2015 2016 5 13 20 17 16 19 23 Durchschnittliche Angaben zum Zeitaufwand: 64,96 Stunden Durchschnittliche Vergütung: 2.329 € Maximalvergütung: 17.630 € Nebentätigkeit: Vortragstätigkeiten/Lehrtätigkeiten Zahl der Richterinnen und Richter, die dieser Tätigkeit nachgingen: 2010 2011 2012 2013 2014 2015 2016 7 10 8 7 12 8 10 Durchschnittliche Angaben zum Zeitaufwand: 12,83 Stunden Durchschnittliche Vergütung: 1068 € Maximalvergütung: 5000 € 14. Welches sind die zehn bestbezahlten Nebentätigkeiten in den Jahren 2010 bis 2016 gewesen (bitte jeweils Art der Tätigkeit, Vergütung pro Tätigkeit, Person und Jahr, bei Anzeige oder Genehmigungsantrag gemachte Angaben zum zeitlichen Aufwand und Auftraggeber nennen)? Bundesgerichtshof Art der Tätigkeit Vergütung (pro Tätigkeit, Person und Jahr in €) Aufwand (in Std.) Jahr Auftraggeber 1. Wiss. Kommentierung 255.264 300 2014 Verlag 2. Wiss. Kommentierung 243.604 400 2012 Verlag 3. Wiss. Kommentierung 230.000 300 2015 Verlag 4. Wiss. Kommentierung 230.000 300 2016 Verlag 5. Wiss. Kommentierung 224.443 500 2011 Verlag 6. Wiss. Kommentierung 217.490 520 2010 Verlag 7. Wiss. Kommentierung 182.584 500 2013 Verlag 8. Schiedsgericht 74.500 48 2011 Privatwirtschaft 9. Wiss. Kommentierung 43.000 104 2015 Verlag 10. Wiss. Kommentierung 41.708 104 2015 Verlag Vorabfassung - w ird durch die lektorierte Version ersetzt. Deutscher Bundestag – 18. Wahlperiode – 17 – Drucksache 18/10781 Bundesverwaltungsgericht Art der Tätigkeit Vergütung (pro Tätigkeit, Person und Jahr in €) Aufwand (in Std.) Jahr Auftraggeber 1. Wiss. Kommentierung 35.000 234 2016 Verlag 2. Herausgeber und Wiss. Kommentierung 30.292 96 2010 Verlag 3. Herausgeber und Wiss. Kommentierung 28.525 250 2014 Verlag 4. Herausgeber und Wiss. Kommentierung 27.774 100 2012 Verlag 5. Herausgeber und Wiss. Kommentierung 15.187 200 2015 Verlag 6. Herausgeber und Wiss. Kommentierung 15.139 100 2013 Verlag 7. Herausgeber 15.100 48 2010 Verlag 8. Herausgeber und Wiss. Kommentierung 15.000 200 2016 Verlag 9. Herausgeber und Wiss. Kommentierung 14.629 100 2011 Verlag 10. Herausgeber 13.575 48 2011 Verlag Bundesfinanzhof Art der Tätigkeit Vergütung (pro Tätigkeit, Person und Jahr in €) Aufwand (in Std.) Jahr Auftraggeber 1. Wiss. Kommentierung 93.015 200 2011 Verlag 2. Wiss. Kommentierung 92.749 200 2012 Verlag 3. Wiss. Kommentierung 82.516 70 2016 Verlag 4. Wiss. Kommentierung 81.590 238 2016 Verlag 5. Wiss. Kommentierung 80.000 200 2014 Verlag 6. Wiss. Kommentierung 78.000 200 2013 Verlag 7. Wiss. Kommentierung 75.487 120 2016 Verlag 8. Wiss. Kommentierung 75.000 150 2015 Verlag 9. Wiss. Kommentierung 73.680 40 2016 Verlag 10. Wiss. Kommentierung 70.000 200 2012 Verlag Vorabfassung - w ird durch die lektorierte Version ersetzt. Drucksache 18/10781 – 18 – Deutscher Bundestag – 18. Wahlperiode Bundesarbeitsgericht Art der Tätigkeit Vergütung (pro Tätigkeit, Person und Jahr in €) Aufwand (in Std.) Jahr Auftraggeber 1. wiss. Kommentierung 134.575 200 2014 Verlag 2. wiss. Kommentierung 82.881 200 2010 Verlag 3. wiss. Kommentierung 59.374 140 2013 Verlag 4. wiss. Kommentierung 50.300 140 2014 Verlag 5. wiss. Kommentierung 49.617 300 2010 Verlag 6. Schriftleitung 46.394 260 2011 Verlag 7. Schriftleitung 42.285 260 2012 Verlag 8. Schriftleitung 41.368 250 2013 Verlag 9. wiss. Kommentierung 41.342 175 2010 Verlag 10. Schriftleitung 36.000 260 2014 Verlag Bundessozialgericht Art der Tätigkeit Vergütung (pro Tätigkeit, Person und Jahr in €) Aufwand (in Std.) Jahr Auftraggeber 1. Herausgeber 56.403 120 2012 Verlag 2. Herausgeber 42.930 120 2013 Verlag 3. Herausgeber 38.170 120 2011 Verlag 4. Herausgeber 37.430 100 2014 Verlag 5. Herausgeber 29.079 100 2015 Verlag 6. Autorentätigkeit 27.260 180 2014 Verlag 7. Herausgeber 24.229 100 2016 Verlag 8. Autorentätigkeit 24.000 100 2016 Verlag 9. Herausgeber 22.306 k.A. 2010 Verlag 10. Herausgeber 22.115 k.A. 2010 Verlag Vorabfassung - w ird durch die lektorierte Version ersetzt. Deutscher Bundestag – 18. Wahlperiode – 19 – Drucksache 18/10781 Bundespatentgericht Art der Tätigkeit Vergütung (pro Tätigkeit, Person und Jahr in €) Aufwand (in Std.) Jahr Auftraggeber 1. Wissenschaftliche Tätigkeit 17.630 120 2015 Verlag 2. Wissenschaftliche Tätigkeit 16.031 250 2011 Online-Datenbank 3. Wissenschaftliche Tätigkeit 13.430 120 2014 Verlag 4. Wissenschaftliche Tätigkeit 10.000 200 2011 Online-Datenbank 5. Wissenschaftliche Tätigkeit 9.791 220 2012 Online-Datenbank 6. Wissenschaftliche Tätigkeit 9.000 150 2012 Online-Datenbank 7. Wissenschaftliche Tätigkeit 9.000 230 2013 Online-Datenbank 8. Wissenschaftliche Tätigkeit 8.736 368 2010 Öffentlicher Auftraggeber 9. Wissenschaftliche Tätigkeit 8.026 200 2012 Online-Datenbank 10. Wissenschaftliche Tätigkeit 8.000 40 2013 Verlag 15. Welches sind die zehn bestbezahlten Vorträge in den Jahren 2010 bis 2016 gewesen (bitte jeweils Vergütung pro Vortrag, bei Anzeige oder Genehmigungsantrag gemachte Angaben zum zeitlichen Aufwand – falls unbekannt, nach Möglichkeit Schätzung abgeben – und Auftraggeber nennen)? Bundesgerichtshof Vortragsthema Vergütung (in Euro) Aufwand (in Stunden) Auftraggeber 1. Rechtsprechungsübersicht Baurecht 5.625 10 Seminarveranstalter 2. Rechtsprechungsübersicht Baurecht 5.625 10 Seminarveranstalter 3. Rechtsprechungsübersicht Baurecht 5.625 10 Seminarveranstalter 4. Rechtsprechungsübersicht Baurecht 5.625 10 Seminarveranstalter 5. Rechtsprechungsübersicht Baurecht 5.625 10 Seminarveranstalter 6. Rechtsprechungsübersicht Baurecht 5.625 10 Seminarveranstalter 7. Rechtsprechungsübersicht Baurecht 5.625 10 Seminarveranstalter 8. Rechtsprechungsübersicht Baurecht 5.625 10 Seminarveranstalter 9. Rechtsprechungsübersicht Baurecht 5.625 10 Seminarveranstalter 10. Rechtsprechungsübersicht Baurecht 5.625 10 Seminarveranstalter Vorabfassung - w ird durch die lektorierte Version ersetzt. Drucksache 18/10781 – 20 – Deutscher Bundestag – 18. Wahlperiode Bundesverwaltungsgericht Vortragsthema Vergütung (in Euro) Aufwand (in Stunden) Auftraggeber 1. Beamtenrecht 3.000 10 Privates Unternehmen 2. Bau- und Bodenrecht 2.700 22 Berufsverband 3. Erschließungsrecht 2.600 36 Berufsverband 4. Bau- und Bodenrecht 2.550 23 Berufsverband 5. Verwaltungsrecht 2.000 8 Berufsverband 6. Verwaltungsrecht 2.000 9 Berufsverband 7. Verwaltungsrecht 2.000 10 Berufsverband 8. Gesundheitsverwaltungsrecht 2.000 14 Berufsverband 9. Verwaltungsrecht 2.000 20 Berufsverband 10. Verwaltungsrecht 2.000 20 Berufsverband Bundesfinanzhof Vortragsthema Vergütung (in Euro) Aufwand (in Stunden) Auftraggeber 1. Internationales Steuerrecht 12.500 12 Seminarveranstalter 2. Internationales Steuerrecht 12.000 16 Seminarveranstalter 3. Steuerrechtliche Tagung 11.000 30 Seminarveranstalter 4. Steuerrechtliche Jahrestagung 7.500 3 Seminarveranstalter 5. Internationales Steuerrecht 7.500 3 Seminarveranstalter 6. Steuerrechtliche Tagung 7.500 26 Seminarveranstalter 7. Steuerrechtliche Tagung 7.500 28 Seminarveranstalter 8. Steuerrechtliche Tagung 7.500 26 Seminarveranstalter 9. Internationales Steuerrecht 6.000 8 Seminarveranstalter 10. Internationales Steuerrecht 6.500 12 Seminarveranstalter Vorabfassung - w ird durch die lektorierte Version ersetzt. Deutscher Bundestag – 18. Wahlperiode – 21 – Drucksache 18/10781 Bundesarbeitsgericht Vortrag Vergütung (in Euro) Aufwand (in Stunden) Auftraggeber 1. Individualarbeitsrecht 3.200 15 Kanzlei 2. Individualarbeitsrecht 3.200 15 Kanzlei 3. Individualarbeitsrecht 3.000 12 Kanzlei 4. Kollektives Arbeitsrecht 2.500 12 Berufsverband 5. Individualarbeitsrecht 2.500 12 Berufsverband 6. Individualarbeitsrecht 2.500 10 Kanzlei 7. Kollektives Arbeitsrecht 2.500 16 Berufsverband 8. Individualarbeitsrecht 2.500 13 Kanzlei 9. Kollektives Arbeitsrecht 2.000 9 Berufsverband 10. Kollektives Arbeitsrecht 2.000 10 Akademie Bundessozialgericht Vortrag Vergütung (in Euro) Aufwand (in Stunden) Auftraggeber 1. sozialrechtlicher Vortrag 3.336 32 Fortbildungsinstitut 2. sozialrechtlicher Vortrag 2.550 20 Fortbildungsinstitut 3. sozialrechtlicher Vortrag 2.550 20 Fortbildungsinstitut 4. sozialrechtlicher Vortrag 2.550 20 Verlagsgesellschaft 5. sozialrechtlicher Vortrag 2.400 20 Fortbildungsinstitut 6. sozialrechtlicher Vortrag 2.400 20 Fortbildungsinstitut 7. sozialrechtlicher Vortrag 2.400 25 Fortbildungsinstitut 8. sozialrechtlicher Vortrag 2.300 20 Bundesverband 9. sozialrechtlicher Vortrag 2.050 15 Verlagsgesellschaft 10. sozialrechtlicher Vortrag 2.000 k.A. Verlag Vorabfassung - w ird durch die lektorierte Version ersetzt. Drucksache 18/10781 – 22 – Deutscher Bundestag – 18. Wahlperiode Bundespatentgericht Vortragsthema Vergütung (in Euro) Aufwand (in Stunden) Auftraggeber 1. Gewerblicher Rechtsschutz 5000 48 Seminarveranstalter 2. Gewerblicher Rechtsschutz 4000 48 Seminarveranstalter 3. Gewerblicher Rechtschutz 3600 20 Seminarveranstalter 4. Gewerblicher Rechtschutz 3150 20 Seminarveranstalter 5. Gewerblicher Rechtsschutz 3000 20 Seminarveranstalter 6. Gewerblicher Rechtsschutz 3000 20 Seminarveranstalter 7. Gewerblicher Rechtsschutz 3000 30 Seminarveranstalter 8. Gewerblicher Rechtsschutz 2440 8 Verlag 9. Gewerblicher Rechtsschutz 2440 8 Verlag 10. Gewerblicher Rechtsschutz 2400 16 Seminarveranstalter 16. Von welchen Verbänden, juristischen oder natürlichen Personen oder sonstigen Personenvereinigungen außerhalb des öffentlichen Dienstes sind in den Jahren 2010 bis 2016 die jeweils zehn höchsten Gesamtbeträge für Nebentätigkeiten gezahlt worden (bitte die Arten der Nebentätigkeiten und jeweilige Vergütungen angeben)? Bundesgerichtshof 2010 Auftraggeber Art der Nebentätigkeit Vergütung in € 1. Verlag Wiss. Veröffentlichung, Vortragstätigkeit, Wiss. Kommentierung, Herausgeberschaft/ Schriftleitung / Redaktion 380.214 2. Seminarveranstalter Vortragstätigkeit 29.600 3. Seminarveranstalter Vortragstätigkeit 29.350 4. Seminarveranstalter Vortragstätigkeit 24.465 5. Seminarveranstalter Vortragstätigkeit 23.500 6. Verlag Wiss. Veröffentlichung 22.800 7. Seminarveranstalter Vortragstätigkeit 21.778 8. Verlag Wiss. Veröffentlichung, Vortragstätigkeit, Wiss. Kommentierung, Herausgeberschaft/ Schriftleitung / Redaktion 17.500 9. Verlag Wiss. Veröffentlichung, Vortragstätigkeit, Wiss. Kommentierung, Herausgeberschaft/ Schriftleitung / Redaktion 14.719 10. Seminarveranstalter Vortragstätigkeit 14.000 Vorabfassung - w ird durch die lektorierte Version ersetzt. Deutscher Bundestag – 18. Wahlperiode – 23 – Drucksache 18/10781 2011 Auftraggeber Art der Nebentätigkeit Vergütung in € 1. Verlag Wiss. Veröffentlichung, Vortragstätigkeit, Wiss. Kommentierung, Herausgeberschaft/ Schriftleitung / Redaktion 387.242 2. Privatwirtschaft Richterliche Tätigkeit in Schiedsgerichten 74.500 3. Verlag Wiss. Veröffentlichung, Vortragstätigkeit, Wiss. Kommentierung, Herausgeberschaft/ Schriftleitung / Redaktion 56.392 4. Seminarveranstalter Vortragstätigkeit 40.540 5. Verlag Wiss. Veröffentlichung, Vortragstätigkeit, Wiss. Kommentierung, Herausgeberschaft/ Schriftleitung / Redaktion 36.451 6. Privatwirtschaft Richterliche Tätigkeit in Schiedsgerichten 36.000 7. Seminarveranstalter Vortragstätigkeit 30.650 8. Seminarveranstalter Vortragstätigkeit 29.600 9. Seminarveranstalter Vortragstätigkeit 27.618 10. Seminarveranstalter Vortragstätigkeit 23.000 2012 Auftraggeber Art der Nebentätigkeit Vergütung in € 1. Verlag Wiss. Veröffentlichung, Vortragstätigkeit, Wiss. Kommentierung, Herausgeberschaft/Schriftleitung /Redaktion 401.699 2. Verlag Wiss. Veröffentlichung, Vortragstätigkeit, Wiss. Kommentierung, Herausgeberschaft/ Schriftleitung / Redaktion 57.629 3. Seminarveranstalter Vortragstätigkeit 45.282 4. Seminarveranstalter Vortragstätigkeit 43.800 5. Seminarveranstalter Vortragstätigkeit 29.550 6. Seminarveranstalter Vortragstätigkeit 24.500 7. Privatwirtschaft Richterliche Tätigkeit in Schiedsgerichten 24.000 8. Seminarveranstalter Vortragstätigkeit 23.500 9. Seminarveranstalter Vortragstätigkeit 20.980 10. Verlag Vortragstätigkeit, Wiss. Kommentierung, Herausgeberschaft / Schriftleitung/ Redaktion 19.233 Vorabfassung - w ird durch die lektorierte Version ersetzt. Drucksache 18/10781 – 24 – Deutscher Bundestag – 18. Wahlperiode 2013 Auftraggeber Art der Nebentätigkeit Vergütung in € 1. Verlag Wiss. Veröffentlichung, Vortragstätigkeit, Wiss. Kommentierung, Herausgeberschaft/ Schriftleitung / Redaktion 325.380 2. Seminarveranstalter Vortragstätigkeit 57.350 3. Seminarveranstalter Vortragstätigkeit 43.350 4. Seminarveranstalter Vortragstätigkeit 38.340 5. Seminarveranstalter Vortragstätigkeit 25.000 6. Seminarveranstalter Vortragstätigkeit 24.682 7. Seminarveranstalter Vortragstätigkeit 24.200 8. Verlag Vortragstätigkeit 21.753 9. Privatwirtschaft Richterliche Tätigkeit in Schiedsgerichten 20.000 10. Seminarveranstalter Vortragstätigkeit 17.050 2014 Auftraggeber Art der Nebentätigkeit Vergütung in € 1. Verlag Wiss. Veröffentlichung, Vortragstätigkeit, Wiss. Kommentierung, Herausgeberschaft/ Schriftleitung / Redaktion 446.636 2. Seminarveranstalter Vortragstätigkeit 53.000 3. Seminarveranstalter Vortragstätigkeit 49.692 4. Seminarveranstalter Vortragstätigkeit 34.844 5. Seminarveranstalter Vortragstätigkeit 30.758 6. Seminarveranstalter Vortragstätigkeit 28.100 7. Privatwirtschaft Richterliche Tätigkeit in Schiedsgerichten 24.000 8. Verlag Vortragstätigkeit 21.400 9. Seminarveranstalter Vortragstätigkeit 14.600 10. Seminarveranstalter Vortragstätigkeit 14.550 Vorabfassung - w ird durch die lektorierte Version ersetzt. Deutscher Bundestag – 18. Wahlperiode – 25 – Drucksache 18/10781 2015 Auftraggeber Art der Nebentätigkeit Vergütung in € 1. Verlag Wiss. Veröffentlichung, Vortragstätigkeit, Wiss. Kommentierung, Herausgeberschaft/ Schriftleitung / Redaktion 473.849 2. Seminarveranstalter Vortragstätigkeit 67.700 3. Seminarveranstalter Vortragstätigkeit 52.617 4. Verlag Schriftstellerische Tätigkeit 48.000 5. Seminarveranstalter Vortragstätigkeit 35.140 6. Verlag Wiss. Veröffentlichung, Vortragstätigkeit, Wiss. Kommentierung, Herausgeberschaft/ Schriftleitung / Redaktion 32.481 7. Seminarveranstalter Vortragstätigkeit 29.300 8. Privatwirtschaft Richterliche Tätigkeit in Schiedsgerichten 26.005 9. Verlag Wiss. Veröffentlichung, Vortragstätigkeit, Wiss. Kommentierung, Herausgeberschaft/ Schriftleitung / Redaktion 23.716 10. Seminarveranstalter Vortragstätigkeit 23.631 2016 Auftraggeber Art der Nebentätigkeit Vergütung in € 1. Verlag Wiss. Veröffentlichung, Vortragstätigkeit, Wiss. Kommentierung, Herausgeberschaft/ Schriftleitung / Redaktion 309.125 2. Seminarveranstalter Vortragstätigkeit 89.300 3. Seminarveranstalter Vortragstätigkeit, Wiss. Tätigkeit 47.400 4. Seminarveranstalter Vortragstätigkeit 38.250 5. Verlag Schriftstellerische Tätigkeit 36.000 6. Seminarveranstalter Vortragstätigkeit 31.025 7. Seminarveranstalter Vortragstätigkeit 20.080 8. Seminarveranstalter Vortragstätigkeit 20.000 9. Seminarveranstalter Vortragstätigkeit 15.200 10. Verlag Vortragstätigkeit, Wiss. Kommentierung, Herausgeberschaft / Schriftleitung/ Redaktion 13.200 Vorabfassung - w ird durch die lektorierte Version ersetzt. Drucksache 18/10781 – 26 – Deutscher Bundestag – 18. Wahlperiode Bundesverwaltungsgericht Soweit in den nachfolgenden Aufstellungen zu den Fragen 16 und 17 für das Bundesverwaltungsgericht nur neun Auftraggeber und Nebentätigkeiten vermerkt sind, wurden gesondert aufgeführte Ausschüttungen der Verwertungsgesellschaft Wort gestrichen. 2010 Auftraggeber Art der Nebentätigkeit Vergütung in € 1. Verlag Wissenschaftliche Kommentierung 42.365 2. Verein wissenschaftliche Veröffentlichung 29.311 3. Verlag Herausgeber 15.100 4. Verlag Wissenschaftliche Kommentierung 7.500 5. Seminarveranstalter Vortragstätigkeit 6.807 6. Seminarveranstalter Vortragstätigkeit 6.200 7. Verlag Wissenschaftliche Kommentierung 5.090 8. Verlag Wissenschaftliche Kommentierung 4.540 9. Verlag Wissenschaftliche Kommentierung 4.490 2011 Auftraggeber Art der Nebentätigkeit Vergütung in € 1. Verein wissenschaftliche Veröffentlichung 41.628 2. Verlag Wissenschaftliche Kommentierung 18.392 3. Verlag Herausgeber 13.575 4. Seminarveranstalter Vortragstätigkeit 9.760 5. Seminarveranstalter Vortragstätigkeit 6.150 6. Verlag Wissenschaftliche Kommentierung 5.960 7. Seminarveranstalter Vortragstätigkeit 4.200 8. Verlag Wissenschaftliche Kommentierung 3.673 9. Verlag Wissenschaftliche Kommentierung 3.500 2012 Auftraggeber Art der Nebentätigkeit Vergütung in € 1. Verein wissenschaftliche Veröffentlichung 35.765 2. Verlag Wissenschaftliche Kommentierung 33.442 3. Verlag Herausgeber 12.970 4. Verlag Wissenschaftliche Kommentierung 6.942 5. Verlag Wissenschaftliche Kommentierung 6.000 6. Seminarveranstalter Vortragstätigkeit 4.700 7. Verband Vortragstätigkeit 3.500 8. Seminarveranstalter Vortragstätigkeit 3.440 9. Verlag Wissenschaftliche Kommentierung 1.050 Vorabfassung - w ird durch die lektorierte Version ersetzt. Deutscher Bundestag – 18. Wahlperiode – 27 – Drucksache 18/10781 2013 Auftraggeber Art der Nebentätigkeit Vergütung in € 1. Verein wissenschaftliche Veröffentlichung 33.227 2. Verlag Wissenschaftliche Kommentierung 21.503 3. Verlag Herausgeber 12.450 4. Seminarveranstalter Vortragstätigkeit 9.460 5. Verlag Wissenschaftliche Kommentierung 9.648 6. Verlag Wissenschaftliche Kommentierung 9.408 7. Seminarveranstalter Vortragstätigkeit 6.300 8. Verlag Wissenschaftliche Kommentierung 4.359 9. Seminarveranstalter Vortragstätigkeit 4.050 10. Unternehmen im öffentlichen Sektor Vortragstätigkeit 3.500 2014 Auftraggeber Art der Nebentätigkeit Vergütung in € 1. Verlag Wissenschaftliche Kommentierung 43.919 2. Verein wissenschaftliche Veröffentlichung 28.587 3. Verlag Wissenschaftliche Kommentierung 16.394 4. Verlag Herausgeber 12.440 5. Seminarveranstalter Vortragstätigkeit 7.900 6. Verlag Wissenschaftliche Kommentierung 7.591 7. Seminarveranstalter Vortragstätigkeit 6.200 8. Verlag Wissenschaftliche Kommentierung 3.491 9. Unternehmen im öffentlichen Sektor Vortragstätigkeit 3.000 10. Seminarveranstalter Vortragstätigkeit 2.500 2015 Auftraggeber Art der Nebentätigkeit Vergütung in € 1. Verlag Wissenschaftliche Kommentierung 30.354 2. Verlag Wissenschaftliche Kommentierung 24.703 3. Verein wissenschaftliche Veröffentlichung 22.127 4. Seminarveranstalter Vortragstätigkeit 14.000 5. Verlag Herausgeber 12.500 6. Verlag Wissenschaftliche Veröffentlichung/ Redakteur 11.132 7. Seminarveranstalter Vortragstätigkeit 10.800 8. Seminarveranstalter Vortragstätigkeit 9.000 9. Verein Vortragstätigkeit 7.790 10. Seminarveranstalter Vortragstätigkeit 6.100 Vorabfassung - w ird durch die lektorierte Version ersetzt. Drucksache 18/10781 – 28 – Deutscher Bundestag – 18. Wahlperiode 2016 Auftraggeber Art der Nebentätigkeit Vergütung in € 1. Verlag Wissenschaftliche Kommentierung 65.246 2. Verein wissenschaftliche Veröffentlichung 19.000 3. Seminarveranstalter Vortragstätigkeit 14.600 4. Verlag Wissenschaftliche Kommentierung 14.571 5. Seminarveranstalter Vortragstätigkeit 10.500 6. Verlag Wissenschaftliche Veröffentlichung/ Redakteur 10.000 7. Seminarveranstalter Vortragstätigkeit 5.600 8. Seminarveranstalter Vortragstätigkeit 3.400 9. Verlag Wissenschaftliche Kommentierung 3.000 10. Verlag Wissenschaftliche Kommentierung 2.500 Bundesfinanzhof 2010 Auftraggeber Art der Nebentätigkeit Vergütung in € 1. Verlag Wiss. Kommentierung 69.387 2. Verlag Wiss. Kommentierung/ Herausgebertätigkeit 60.712 3. Verlag Wiss. Kommentierung 55.000 4. Verlag Wiss. Kommentierung 40.000 5. Verlag Wiss. Kommentierung 33.600 6. Verlag Wiss. Kommentierung 19.000 7. Verlag Wiss. Kommentierung 15.000 8. Verlag Wiss. Kommentierung 10.000 9. Verlag Wiss. Kommentierung 10.000 10. Verlag Wiss. Kommentierung 8.000 2011 Auftraggeber Art der Nebentätigkeit Vergütung in € 1. Verlag Wiss. Kommentierung 93.015 2. Verlag Wiss. Kommentierung 55.000 3. Verband Vortragstätigkeit 28.000 4. Verlag Wiss. Kommentierung 27.000 5. Verband Vortragstätigkeit 15.000 6. Seminarveranstalter Vortragstätigkeit 12.500 7. Verlag Wiss. Kommentierung 10.000 8. Verband Vortragstätigkeit 10.000 9. Seminarveranstalter Vortragstätigkeit 9.000 10. Verlag Schriftleitung 8.400 Vorabfassung - w ird durch die lektorierte Version ersetzt. Deutscher Bundestag – 18. Wahlperiode – 29 – Drucksache 18/10781 2012 Auftraggeber Art der Nebentätigkeit Vergütung in € 1. Verlag Wiss. Kommentierung 92.749 2. Verlag Wiss. Kommentierung 70.000 3. Verlag Wiss. Kommentierung 69.000 4. Verlag Wiss. Kommentierung 62.946 5. Seminarveranstalter Vortragstätigkeit 37.000 6. Verlag Wiss. Kommentierung 22.000 7. Verband Vortragstätigkeit 21.000 8. Verlag Wiss. Kommentierung 20.000 9. Verlag Wiss. Kommentierung/ Vortragstätigkeit 13.900 10. Verband Vortragstätigkeit 12.000 2013 Auftraggeber Art der Nebentätigkeit Vergütung in € 1. Verlag Wiss. Kommentierung 78.000 2. Verlag Wiss. Kommentierung 65.000 3. Verlag Wiss. Kommentierung 40.000 4. Verlag Wiss. Kommentierung 21.300 5. Verlag Wiss. Kommentierung 20.000 6. Verlag Wiss. Kommentierung 20.000 7. Seminarveranstalter Vortragstätigkeit 17.000 8. Verlag Wiss. Kommentierung 12.600 9. Seminarveranstalter Vortragstätigkeit 12.500 10. Seminarveranstalter Vortragstätigkeit 12.350 2014 Auftraggeber Art der Nebentätigkeit Vergütung in € 1. Verlag Wiss. Kommentierung 80.000 2. Verlag Wiss. Kommentierung 65.000 3. Seminarveranstalter Vortragstätigkeit u. Diskussion 44.500 4. Seminarveranstalter Vortragstätigkeit u. Diskussion 32.000 5. Verband Vortragstätigkeit u. Diskussion 30.500 6. Verlag Wiss. Kommentierung 30.400 7. Verlag Wiss. Kommentierung 28.000 8. Verlag Herausgebertätigkeit und wiss. Tätigkeit 21.996 9. Verlag Wiss. Kommentierung 21.500 10. Verlag Wiss. Kommentierung u. Vortragstätigkeit 18.800 Vorabfassung - w ird durch die lektorierte Version ersetzt. Drucksache 18/10781 – 30 – Deutscher Bundestag – 18. Wahlperiode 2015 Auftraggeber Art der Nebentätigkeit Vergütung in € 1. Verlag Wiss. Kommentierung 75.000 2. Verlag Wiss. Kommentierung 70.000 3. Seminarveranstalter Vortragstätigkeit 37.500 4. Verlag Herausgebertätigkeit u. schriftstell. Tätigkeit 36.550 5. Verlag Wiss. Kommentierung 34.800 6. Verlag Herausgebertätigkeit und wiss. Tätigkeit 22.000 7. Verlag Wiss. Kommentierung und Vortragstätigkeit 22.000 8. Seminarveranstalter Vortragstätigkeit und Diskussion 20.000 9. Verband Vortragstätigkeit 19.100 10. Verband Vortragstätigkeit und Diskussion 17.000 2016 Auftraggeber Art der Nebentätigkeit Vergütung in € 1. Verlag Wiss. Kommentierung 89.637 2. Verlag Wiss. Kommentierung/Herausgebertätigkeit 82.400 3. Verlag Wiss. Kommentierung 81.590 4. Verlag Wiss. Kommentierung 75.487 5. Verlag Wiss. Kommentierung 65.450 6. Verlag Wiss. Kommentierung/ Herausgebertätigkeit/ Urteilsanmerkungen 53.576 7. Verlag Wiss. Kommentierung 38.799 8. Verlag Wiss. Kommentierung 33.018 9. Verlag Wiss. Kommentierung/ Herausgebertätigkeit 31.236 10. Verlag Herausgebertätigkeit 27.753 Bundesarbeitsgericht 2010 Auftraggeber Art der Nebentätigkeit Vergütung in € 1. Verlag wiss. Kommentierung/Vorträge 171.564 2. Verlag wiss. Kommentierung/Vorträge 167.106 3. Fortbildungsinstitut Vorträge 20.200 4. Verlag wiss. Kommentierung/Vorträge 14.009 5. Betriebsrat u. Arbeitgeber Einigungsstelle 14.000 6. Gewerkschaft Vorträge 10.550 7. Fortbildungsinstitut Vorträge 9.520 8. Betriebsrat u. Arbeitgeber Einigungsstelle 8.000 9. Verlag wiss. Kommentierung 7.916 10. Verlag wiss. Kommentierung 5.793 Vorabfassung - w ird durch die lektorierte Version ersetzt. Deutscher Bundestag – 18. Wahlperiode – 31 – Drucksache 18/10781 2011 Auftraggeber Art der Nebentätigkeit Vergütung in € 1. Verlag wiss. Kommentierung/Vorträge 160.891 2. Verlag wiss. Kommentierung 47.508 3. Fortbildungsinstitut Vorträge 36.100 4. Fortbildungsinstitut Vorträge 23.315 5. Weiterbildungseinrichtung Vorträge 13.200 6. Betriebsrat u. Arbeitgeber Einigungsstelle 13.000 7. Verlag wiss. Kommentierung 7.350 8. Verlag wiss. Kommentierung/Vorträge 7.317 9. Fortbildungsinstitut Vorträge 7.001 10. Fortbildungsinstitut Vorträge 5.025 2012 Auftraggeber Art der Nebentätigkeit Vergütung in € 1. Verlag wiss. Kommentierung/Vorträge 198.355 2. Verlag wiss. Kommentierung 71.195 3. Fortbildungsinstitut Vorträge 50.400 4. Verlag wiss. Kommentierung/Vorträge 34.651 5. Fortbildungsinstitut Vorträge 24.700 6. Verlag wiss. Kommentierung/Vorträge 15.527 7. Betriebsrat u. Arbeitgeber Einigungsstelle 10.000 8. Betriebsrat u. Arbeitgeber Einigungsstelle 9.000 9. Betriebsrat u. Arbeitgeber Einigungsstelle 8.000 10. Fortbildungsinstitut Vorträge 5.800 2013 Auftraggeber Art der Nebentätigkeit Vergütung in € 1. Verlag wiss. Kommentierung/Vorträge 184.699 2. Verlag wiss. Kommentierung/Vorträge 49.374 3. Fortbildungsinstitut Vorträge 36.500 4. Verlag wiss. Kommentierung 24.470 5. Fortbildungsinstitut Vorträge 22.270 6. Betriebsrat u. Arbeitgeber Einigungsstelle 17.500 7. Betriebsrat u. Arbeitgeber Einigungsstelle 10.000 8. Weiterbildungseinrichtung Vorträge 9.900 9. Betriebsrat u. Arbeitgeber Einigungsstelle 9.000 10. Betriebsrat u. Arbeitgeber Einigungsstelle 8.000 Vorabfassung - w ird durch die lektorierte Version ersetzt. Drucksache 18/10781 – 32 – Deutscher Bundestag – 18. Wahlperiode 2014 Auftraggeber Art der Nebentätigkeit Vergütung in € 1. Verlag wiss. Kommentierung 240.884 2. Verlag wiss. Kommentierung/Vorträge 194.475 3. Fortbildungsinstitut Vorträge 48.000 4. Verlag wiss. Kommentierung/Vorträge 46.119 5. Fortbildungsinstitut Vorträge 15.000 6. Betriebsrat u. Arbeitgeber Einigungsstelle 14.000 7. Fortbildungsinstitut Vorträge 8.500 8. Weiterbildungseinrichtung Vorträge 7.550 9. Betriebsrat u. Arbeitgeber Einigungsstelle 7.500 10. Betriebsrat u. Arbeitgeber Einigungsstelle 5.000 2015 Auftraggeber Art der Nebentätigkeit Vergütung in € 1. Verlag wiss. Kommentierung/Vorträge 166.040 2. Fortbildungsinstitut Vorträge 71.795 3. Verlag wiss. Kommentierung/Vorträge 40.547 4. Verlag wiss. Kommentierung 23.829 5. Fortbildungsinstitut Vorträge 15.000 6. Betriebsrat u. Arbeitgeber Einigungsstelle 14.000 7. Betriebsrat u. Arbeitgeber Einigungsstelle 10.500 8. Verlag wiss. Kommentierung 8.931 9. Verlag wiss. Kommentierung 8.012 10. Weiterbildungseinrichtung Vorträge 7.400 2016 Auftraggeber Art der Nebentätigkeit Vergütung in € 1. Fortbildungsinstitut Vorträge 75.350 2. Verlag wiss. Kommentierung 33.411 3. Verlag wiss. Kommentierung 21.287 4. Fortbildungsinstitut Vorträge 18.000 5. Betriebsrat u. Arbeitgeber Einigungsstelle 10.312 6. Betriebsrat u. Arbeitgeber Einigungsstelle 8.400 7. Betriebsrat u. Arbeitgeber Einigungsstelle 7.500 8. Weiterbildungseinrichtung Vorträge 7.300 9. Anwaltskanzlei Vorträge 6.000 10. Seminarveranstalter Vorträge 5.000 Vorabfassung - w ird durch die lektorierte Version ersetzt. Deutscher Bundestag – 18. Wahlperiode – 33 – Drucksache 18/10781 Bundessozialgericht 2010 Auftraggeber Art der Nebentätigkeit Vergütung in € 1. Verlag Herausgeber 200.640 2. Verlag Autorentätigkeit 80.100 3. Verlag Herausgeber 22.115 4. Verlag Herausgeber 20.827 5. Verlag Autorentätigkeit 16.878 6. Fortbildungsinstitut Vortragstätigkeit 6.880 7. Bundesverband Vortragstätigkeit 5.188 8. Verlag Herausgeber 3.821 9. Verlag Autorentätigkeit 2.251 10. Verlag Autorentätigkeit 1.931 2011 Auftraggeber Art der Nebentätigkeit Vergütung in€ 1. Verlag Herausgeber 145.243 2. Verlag Herausgeber 55.926 3. Verlag Autorentätigkeit 50.930 4. Verlag Autorentätigkeit 29.153 5. Verlag Autorentätigkeit 21.542 6. Verlag Herausgeber 20.244 7. Verlag Herausgeber 17.885 8. Verlag Autorentätigkeit 10.557 9. Verlag Autorentätigkeit 7.800 10. Verlag Autorentätigkeit 5.483 2012 Auftraggeber Art der Nebentätigkeit Vergütung in € 1. Verlag Herausgeber 122.985 2. Verlag Herausgeber 74.099 3. Verlag Autorentätigkeit 33.594 4. Verlag Autorentätigkeit 21.775 5. Verlag Herausgeber 16.371 6. Verlag Herausgeber 15.242 7. Verlag Autorentätigkeit 7.992 8. Verlag Herausgeber 7.905 9. Verlag Autorentätigkeit 7.669 10. Verwertungsgesellschaft Autorentätigkeit 5.608 Vorabfassung - w ird durch die lektorierte Version ersetzt. Drucksache 18/10781 – 34 – Deutscher Bundestag – 18. Wahlperiode 2013 Auftraggeber Art der Nebentätigkeit Vergütung in € 1. Verlag Herausgeber 143.250 2. Verlag Autorentätigkeit 57.219 3. Verlag Herausgeber 51.326 4. Verlag Herausgeber 29.441 5. Verlag Herausgeber 28.011 6. Verlag Autorentätigkeit 25.693 7. Verlag Autorentätigkeit 24.014 8. Verlag Autorentätigkeit 14.067 9. Verlag Autorentätigkeit 7.809 10. Verlag Herausgeber 5.321 2014 Auftraggeber Art der Nebentätigkeit Vergütung in € 1. Verlag Herausgeber 157.300 2. Verlag Autorentätigkeit 77.226 3. Verlag Herausgeber 67.095 4. Verlag Herausgeber 52.469 5. Verlag Herausgeber 26.819 6. Verlag Herausgeber 17.302 7. Verlag Autorentätigkeit 14.825 8. Verlag Autorentätigkeit 10.505 9. Verlag Autorentätigkeit 10.080 10. Verlag Autorentätigkeit 6.297 2015 Auftraggeber Art der Nebentätigkeit Vergütung in € 1. Verlag Herausgeber 145.755 2. Verlag Herausgeber 58.303 3. Verlag Herausgeber 57.264 4. Verlag Autorentätigkeit 41.008 5. Verlag Autorentätigkeit 30.290 6. Verlag Herausgeber 19.859 7. Verlag Autorentätigkeit 17.995 8. Verlag Autorentätigkeit 16.596 9. Verlag Autorentätigkeit 13.260 10. Bildungsveranstalter Vortragstätigkeit 5.000 Vorabfassung - w ird durch die lektorierte Version ersetzt. Deutscher Bundestag – 18. Wahlperiode – 35 – Drucksache 18/10781 2016 Auftraggeber Art der Nebentätigkeit Vergütung in € 1. Verlag Herausgeber 124.515 2. Verlag Herausgeber 36.697 3. Verlag Autorentätigkeit 34.043 4. Verlag Herausgeber 30.294 5. Verlag Herausgeber 17.890 6. Verlag Herausgeber 11.634 7. Verlag Autorentätigkeit 10.381 8. Bundesverband Vortragstätigkeit 10.350 9. Verlag Autorentätigkeit 7.669 10. Verlag Autorentätigkeit 5.930 Bundespatentgericht 2010 Auftraggeber Art der Nebentätigkeit Vergütung in € 1. Online-Datenbank Wissenschaftliche Tätigkeit 14.503 2. Seminarveranstalter Vortragstätigkeit 9.000 3. Freiberufliches Unternehmen Bürotätigkeit 4.800 4. Verein Vortragstätigkeit/Projektleitung 4.500 5. Verlag Vortragstätigkeit 4.400 6. Seminarveranstalter Vortragstätigkeit 3.710 7. Verband Vortragstätigkeit 1.900 8. Anwaltskanzlei Vortragstätigkeit 700 9. Verlag Vortragstätigkeit 500 10. Verlag Wissenschaftliche Tätigkeit 466 2011 Auftraggeber Art der Nebentätigkeit Vergütung in € 1. Online-Datenbank Wissenschaftliche Tätigkeit 35.447 2. Verlag Vortragstätigkeit/ Wissenschaftliche Tätigkeit 11.567 3. Verein Vortragstätigkeit 11.140 4. Seminarveranstalter Vortragstätigkeit 5.130 5. Freiberufliches Unternehmen Bürotätigkeit 4.800 6. Verein Vortragstätigkeit 2.000 7. Verlag Vortragstätigkeit 1.050 8. Anwaltskanzlei Vortragstätigkeit 500 9. Anwaltskanzlei Vortragstätigkeit 300 10. Verlag Wissenschaftliche Tätigkeit 196 Vorabfassung - w ird durch die lektorierte Version ersetzt. Drucksache 18/10781 – 36 – Deutscher Bundestag – 18. Wahlperiode 2012 Auftraggeber Art der Nebentätigkeit Vergütung in € 1. Online-Datenbank Wissenschaftliche Tätigkeit 29.240 2. Verlag Vortragstätigkeit/ Wissenschaftliche Tätigkeit 14.239 3. Freiberufliches Unternehmen Bürotätigkeit 3.600 4. Seminarveranstalter Vortragstätigkeit 3.370 5. Verlag Vortragstätigkeit 2.000 6. Seminarveranstalter Vortragstätigkeit 1.500 7. Seminarveranstalter Vortragstätigkeit 1.000 8. Verein Vortragstätigkeit 720 9. Dienstleistungsunternehmen Vortragstätigkeit 660 10. Seminarveranstalter Vortragstätigkeit 600 2013 Auftraggeber Art der Nebentätigkeit Vergütung in € 1. Verlag Vortragstätigkeit/ Wissenschaftliche Tätigkeit 28.735 2. Online-Datenbank Wissenschaftliche Tätigkeit 24.011 3. Seminarveranstalter Vortragstätigkeit 5.600 4. Seminarveranstalter Vortragstätigkeit 3.700 5. Verlag Vortragstätigkeit 1.822 6. Seminarveranstalter Vortragstätigkeit 1.800 7. Anwaltskanzlei Vortragstätigkeit 1.000 8. Vereinigung Beirat 800 9. Verlag Wissenschaftliche Tätigkeit 162 10. Verlag Wissenschaftliche Tätigkeit 124 2014 Auftraggeber Art der Nebentätigkeit Vergütung in € 1. Verlag Vortragstätigkeit/ Wissenschaftliche Tätigkeit 31.830 2. Online-Datenbank Wissenschaftliche Tätigkeit 7.150 3. Seminarveranstalter Vortragstätigkeit 5.608 4. Seminarveranstalter Vortragstätigkeit 5.100 5. Seminarveranstalter Vortragstätigkeit 3.100 6. Verlag Wissenschaftliche Tätigkeit 2.901 7. Verein Vortragstätigkeit 1.920 8. Vereinigung Beirat 800 9. Seminarveranstalter Vortragstätigkeit 500 10. Anwaltskanzlei Vortragstätigkeit 300 Vorabfassung - w ird durch die lektorierte Version ersetzt. Deutscher Bundestag – 18. Wahlperiode – 37 – Drucksache 18/10781 2015 Auftraggeber Art der Nebentätigkeit Vergütung in € 1. Verlag Vortragstätigkeit/ Wissenschaftliche Tätigkeit 28.813 2. Seminarveranstalter Vortragstätigkeit 11.079 3. Online-Datenbank Wissenschaftliche Tätigkeit 9.155 4. Seminarveranstalter Vortragstätigkeit 8.300 5. Verlag Wissenschaftliche Tätigkeit 2.649 6. Seminarveranstalter Vortragstätigkeit 1.400 7. Verlag Wissenschaftliche Tätigkeit 1.001 8. Verein Vortragstätigkeit 800 9. Vereinigung Beirat 800 10. Verlag Wissenschaftliche Tätigkeit 487 Für 2016 liegt noch keine statistische Auswertung vor. 17. Von welchen Verbänden, juristischen oder natürlichen Personen oder sonstigen Personenvereinigungen außerhalb des öffentlichen Dienstes sind in den Jahren 2010 bis 2016 die jeweils zehn höchsten Einzelbeträge für Nebentätigkeiten gezahlt worden (bitte die Arten der Nebentätigkeiten, bei Anzeige oder Genehmigungsantrag gemachte Angaben zum zeitlichen Aufwand – falls unbekannt, nach Möglichkeit Schätzung abgeben – und jeweilige Vergütungen angeben)? Bundesgerichtshof 2010 Auftraggeber Art der Nebentätigkeit Aufwand (in Std.) Vergütung in € 1. Verlag Wiss. Kommentierung 520 217.490 2. Verlag Wiss. Kommentierung 350 38.000 3. Verlag Wiss. Kommentierung 90 25.100 4. Verlag Wiss. Kommentierung 150 23.904 5. Verlag Wiss. Kommentierung 200 20.000 6. Verlag Wiss. Veröffentlichung 260 12.000 7. Verlag Herausgebertätigkeit/Schriftleitung/ Redaktion k.A. 11.200 8. Verlag Wiss. Kommentierung 150 11.079 9. Verlag Wiss. Veröffentlichung 260 10.800 10. Verlag Herausgebertätigkeit/ Schriftleitung/ Redaktion 52 8.200 Vorabfassung - w ird durch die lektorierte Version ersetzt. Drucksache 18/10781 – 38 – Deutscher Bundestag – 18. Wahlperiode 2011 Auftraggeber Art der Nebentätigkeit Aufwand (in Std.) Vergütung in € 1. Verlag Wiss. Kommentierung 500 224.443 2. Privatwirtschaft Richterliche Tätigkeit in Schiedsgerichten 48 74.500 3. Verlag Wiss. Kommentierung 350 38.000 4. Privatwirtschaft Richterliche Tätigkeit in Schiedsgerichten 90 36.000 5. Verlag Wiss. Kommentierung 156 25.183 6. Verlag Wiss. Kommentierung 60 25.000 7. Verlag Wiss. Kommentierung 100 15.473 8. Verlag Herausgebertätigkeit/ Schriftleitung/ Redaktion 250 12.000 9. Verlag Vortragstätigkeit 20 11.460 10. Verlag Herausgebertätigkeit/ Schriftleitung/ Redaktion 130 11.200 2012 Auftraggeber Art der Nebentätigkeit Aufwand (in Std.) Vergütung in € 1. Verlag Wiss. Kommentierung 400 243.604 2. Verlag Wiss. Kommentierung 350 38.000 3. Verlag Wiss. Kommentierung 150 30.180 4. Verlag Wiss. Kommentierung 150 24.593 5. Privatwirtschaft Richterliche Tätigkeit in Schiedsgerichten 60 24.000 6. Verlag Wiss. Kommentierung 200 20.000 7. Verlag Herausgebertätigkeit/ Schriftleitung/ Redaktion 120 12.000 8. Verlag Herausgebertätigkeit/ Schriftleitung/ Redaktion 100 11.200 9. Verlag Wiss. Kommentierung 260 10.800 10. Genossenschaftsbank Sonstige Beiratstätigkeit 144 10.200 Vorabfassung - w ird durch die lektorierte Version ersetzt. Deutscher Bundestag – 18. Wahlperiode – 39 – Drucksache 18/10781 2013 Auftraggeber Art der Nebentätigkeit Aufwand (in Std.) Vergütung in € 1. Verlag Wiss. Kommentierung 500 182.584 2. Verlag Wiss. Kommentierung 350 38.000 3. Verlag Wiss. Kommentierung 104 30.180 4. Privatwirtschaft Richterliche Tätigkeit in Schiedsgerichten 70 20.000 5. Privatwirtschaft Richterliche Tätigkeit in Schiedsgerichten 60 15.760 6. Verlag Herausgebertätigkeit/ Schriftleitung/ Redaktion 15 15.000 7. Verlag Herausgebertätigkeit/ Schriftleitung/ Redaktion 100 11.200 8. Genossenschaftsbank Sonstige Beiratstätigkeit 144 10.400 9. Verlag Wiss. Veröffentlichung k.A. 8.401 10. Seminarveranstalter Wiss. Tätigkeit 24 6.000 2014 Auftraggeber Art der Nebentätigkeit Aufwand (in Std.) Vergütung in € 1 Verlag Wiss. Kommentierung 300 255.264 2. Verlag Wiss. Kommentierung 104 40.540 3. Verlag Wiss. Kommentierung 156 39.699 4. Verlag Wiss. Kommentierung 312 35.000 5. Privatwirtschaft Richterliche Tätigkeit in Schiedsgerichten 60 24.000 6. Privatwirtschaft Richterliche Tätigkeit in Schiedsgerichten 40 13.876 7. Verlag Herausgebertätigkeit/ Schriftleitung/ Redaktion 100 11.200 8. Genossenschaftsbank Sonstige Beiratstätigkeit 144 10.400 9. Verlag Wiss. Kommentierung 50 8.052 10. Verlag Herausgebertätigkeit/ Schriftleitung/ Redaktion 32 8.000 Vorabfassung - w ird durch die lektorierte Version ersetzt. Drucksache 18/10781 – 40 – Deutscher Bundestag – 18. Wahlperiode 2015 Auftraggeber Art der Nebentätigkeit Aufwand (in Std.) Vergütung in € 1. Verlag Wiss. Kommentierung 300 230.000 2. Verlag Wiss. Kommentierung 104 43.000 3. Verlag Wiss. Kommentierung 104 41.708 4. Verlag Schriftstellerische Tätigkeit 120 36.000 5. Verlag Wiss. Kommentierung 260 35.000 6. Privatwirtschaft Richterliche Tätigkeit in Schiedsgerichten k.A. 26.005 7. Verlag Herausgebertätigkeit/Schriftleitung/ Redaktion 210 21.369 8. Verlag Wiss. Kommentierung 50 20.000 9. Verlag Schriftstellerische Tätigkeit k.A. 16.667 10. Verlag Herausgebertätigkeit/Schriftleitung/ Redaktion 50 12.480 2016 Auftraggeber Art der Nebentätigkeit Aufwand (in Std.) Vergütung in € 1. Verlag Wiss. Kommentierung 300 230.000 2. Verlag Schriftstellerische Tätigkeit 120 36.000 3. Verlag Wiss. Kommentierung 260 35.000 4. Genossenschaftsbank Beiratstätigkeit 168 10.600 5. Verlag Wiss. Veröffentlichung 60 8.400 6. Verlag Wiss. Kommentierung 52 8.000 7. Verlag Schriftstellerische Tätigkeit k.A. 7.400 8. Seminarveranstalter Wiss. Tätigkeit 16 6.000 9. Seminarveranstalter Wiss. Tätigkeit 30 6.000 10. Seminarveranstalter Vortragstätigkeit 28 5.000 Bundesverwaltungsgericht 2010 Auftraggeber Art der Nebentätigkeit Aufwand (in Std.) Vergütung in € 1. Verlag Wiss. Kommentierung 96 30.292 2. Verlag Herausgebertätigkeit 48 15.100 3. Verlag Wiss. Kommentierung 36 7.500 4. Verlag Wiss. Kommentierung 96 6.000 5. Verlag Wiss. Kommentierung 100 5.981 6. Verlag Wiss. Kommentierung 100 4.107 7. Verein Wiss. Veröffentlichung 160 4.003 8. Seminarveranstalter Vortragstätigkeit 31 3.600 9. Verlag Wiss. Kommentierung 80 2.972 Vorabfassung - w ird durch die lektorierte Version ersetzt. Deutscher Bundestag – 18. Wahlperiode – 41 – Drucksache 18/10781 2011 Auftraggeber Art der Nebentätigkeit Aufwand (in Std.) Vergütung in € 1. Verlag Wiss. Kommentierung 100 14.629 2. Verlag Herausgebertätigkeit 48 13.575 3. Verlag Wiss. Kommentierung 96 6.000 4. Verein Wiss. Veröffentlichung 156 4.300 5. Verein Wiss. Veröffentlichung 165 4.125 6. Verein Wiss. Veröffentlichung 150 3.782 7. Verlag Wiss. Kommentierung 100 3.500 8. Seminarveranstalter Vortragstätigkeit 22 2.700 9. Verlag Wiss. Kommentierung 50 2.500 2012 Auftraggeber Art der Nebentätigkeit Aufwand (in Std.) Vergütung in € 1. Verlag Wiss. Kommentierung 100 27.774 2. Verlag Herausgebertätigkeit 48 12.970 3. Verlag Wiss. Kommentierung 96 6.000 4. Verlag Wiss. Kommentierung 100 4.191 5. Verein Wiss. Veröffentlichung 156 4.300 6. Verlag Wiss. Kommentierung 30 2.901 7. Verlag Wiss. Kommentierung 50 2.500 8. Verein Wiss. Veröffentlichung 50 1.635 9. Seminarveranstalter Vortragstätigkeit 20 1.620 2013 Auftraggeber Art der Nebentätigkeit Aufwand (in Std.) Vergütung in € 1. Verlag Wiss. Kommentierung 100 15.139 2. Verlag Herausgebertätigkeit 48 12.450 3. Verlag Wiss. Kommentierung 96 6.000 4. Verein Wiss. Veröffentlichung 162 4.600 5. Verlag Wiss. Kommentierung 60 3.648 6. Verlag Wiss. Kommentierung 60 3.648 7. Verlag Wiss. Kommentierung 60 3.648 8. Verlag Wiss. Kommentierung 60 3.648 9. Verlag Wiss. Kommentierung 50 2.500 Vorabfassung - w ird durch die lektorierte Version ersetzt. Drucksache 18/10781 – 42 – Deutscher Bundestag – 18. Wahlperiode 2014 Auftraggeber Art der Nebentätigkeit Aufwand (in Std.) Vergütung in € 1 Verlag Wiss. Kommentierung 250 28.525 2. Verlag Wiss. Kommentierung 240 12.894 3. Verlag Herausgebertätigkeit 48 12.440 4. Verlag Wiss. Kommentierung 100 5.415 5. Verlag Wiss. Kommentierung - 3.911 6. Verlag Wiss. Kommentierung 48 3.000 7. Verlag Wiss. Kommentierung 50 2.500 8. Verlag Wiss. Kommentierung 80 2.493 9. Seminarveranstalter Vortragstätigkeit 60 2.300 10. Verlag Wiss. Kommentierung 60 2.082 2015 Auftraggeber Art der Nebentätigkeit Aufwand (in Std.) Vergütung in € 1. Verlag Wiss. Kommentierung 200 15.187 2. Verlag Herausgebertätigkeit 50 12.500 3. Verlag Wiss. Kommentierung 200 12.246 4. Verlag Wiss. Veröffentlichung/ Redaktion 160 11.132 5. Seminarveranstalter Vortragstätigkeit 72 10.800 6. Verlag Wiss. Kommentierung 100 6.893 7. Verlag Wiss. Kommentierung 60 6.229 8. Verein Wiss. Veröffentlichung 120 3.324 9. Verlag Wiss. Kommentierung 23 2.704 2016 Auftraggeber Art der Nebentätigkeit Aufwand (in Std.) Vergütung in € 1. Verlag Wiss. Kommentierung 234 35.000 2. Verlag Wiss. Kommentierung 200 15.000 3. Verlag Herausgebertätigkeit 50 12.500 4. Verlag Wiss. Kommentierung 200 12.246 5. Verlag Wiss. Veröffentlichung/ Redaktion 150 10.000 6. Verlag Wiss. Kommentierung 100 6.893 7. Seminarveranstalter Vortragstätigkeit 28 5.600 8. Verein Wiss. Veröffentlichung 120 3.324 9. Verlag Wiss. Kommentierung 26 3.000 10. Verlag Wiss. Kommentierung 48 3.000 Vorabfassung - w ird durch die lektorierte Version ersetzt. Deutscher Bundestag – 18. Wahlperiode – 43 – Drucksache 18/10781 Bundesfinanzhof 2010 Auftraggeber Art der Nebentätigkeit Aufwand (in Std.) Vergütung in € 1. Verlag Wiss. Kommentierung k.A. 69.387 2. Verlag Wiss. Kommentierung/ Herausgebertätigkeit k.A. 60.712 3. Verlag Wiss. Kommentierung 40 55.000 4. Verlag Wiss. Kommentierung 70 40.000 5. Verlag Wiss. Kommentierung 600 25.000 6. Verlag Wiss. Kommentierung k.A. 15.000 7. Verlag Wiss. Kommentierung 80 10.000 8. Verlag Wiss. Kommentierung 50 10.000 9. Verlag Wiss. Kommentierung 100 10.000 10. Verlag Wiss. Kommentierung 60 9.000 2011 Auftraggeber Art der Nebentätigkeit Aufwand (in Std.) Vergütung in € 1. Verlag Wiss. Kommentierung 200 93.015 2. Verlag Wiss. Kommentierung 40 55.000 3. Verlag Wiss. Kommentierung 110 20.000 4. Verlag Wiss. Kommentierung 54 10.000 5. Seminarveranstalter Vortragstätigkeit 15 9.000 6. Verlag Schriftleitung 70 8.400 7. Verband Vortragstätigkeit 10 7.500 8. Seminarveranstalter Vortragstätigkeit 20 7.500 9. Verlag Wiss. Kommentierung 40 7.000 10. Verlag Wiss. Kommentierung 30 6.000 2012 Auftraggeber Art der Nebentätigkeit Aufwand (in Std.) Vergütung in € 1. Verlag Wiss. Kommentierung 200 92.749 2. Verlag Wiss. Kommentierung 200 70.000 3. Verlag Wiss. Kommentierung 90 62.946 4. Verlag Wiss. Kommentierung 40 26.000 5. Verlag Wiss. Kommentierung 40 22.000 6. Verlag Wiss. Kommentierung 70 20.000 7. Verlag Wiss. Kommentierung 30 17.000 8. Verlag Wiss. Kommentierung 95 14.000 9. Seminarveranstalter Vortragstätigkeit 16 12.000 10. Seminarveranstalter Vortragstätigkeit 30 11.000 Vorabfassung - w ird durch die lektorierte Version ersetzt. Drucksache 18/10781 – 44 – Deutscher Bundestag – 18. Wahlperiode 2013 Auftraggeber Art der Nebentätigkeit Aufwand (in Std.) Vergütung in € 1. Verlag Wiss. Kommentierung 200 78.000 2. Verlag Wiss. Kommentierung 100 65.000 3. Verlag Wiss. Kommentierung 100 20.000 4. Verlag Wiss. Kommentierung 70 20.000 5. Verlag Wiss. Kommentierung 30 16.000 6. Verlag Wiss. Kommentierung 30 15.000 7. Seminarveranstalter Vortragstätigkeit 12 12.500 8. Verlag Wiss. Kommentierung 80 12.000 9. Verlag Wiss. Kommentierung 50 11.500 10. Verlag Wiss. Kommentierung 45 9.800 2014 Auftraggeber Art der Nebentätigkeit Aufwand (in Std.) Vergütung in € 1 Verlag Wiss. Kommentierung 200 80.000 2. Verlag Wiss. Kommentierung 80 65.000 3. Verlag Wiss. Kommentierung 20 28.000 4. Verlag Wiss. Kommentierung 100 15.000 5. Verlag Wiss. Kommentierung 45 11.000 6. Seminarveranstalter Vortragstätigkeit u. Diskussion 28 11.000 7. Verlag Wiss. Kommentierung 40 10.500 8. Verlag Vortragstätigkeit u. Diskussion 32 10.000 9. Seminarveranstalter Vortragstätigkeit u. Diskussion 20 10.000 10. Verlag Wiss. Kommentierung 60 9.600 2015 Auftraggeber Art der Nebentätigkeit Aufwand (in Std.) Vergütung in € 1. Verlag Wiss. Kommentierung 150 75.000 2. Verlag Wiss. Kommentierung 140 70.000 3. Verlag Wiss. Kommentierung 60 21.000 4. Verlag Wiss. Kommentierung k.A. 20.000 5. Verlag Wiss. Kommentierung 50 12.500 6. Verlag Wiss. Kommentierung 50 12.500 7. Verlag Herausgebertätigkeit k.A. 12.000 8. Verlag Wiss. Kommentierung 45 10.500 9. Verlag Herausgebertätigkeit k.A. 10.200 10. Verlag Vortragstätigkeit u. Diskussion 30 10.000 Vorabfassung - w ird durch die lektorierte Version ersetzt. Deutscher Bundestag – 18. Wahlperiode – 45 – Drucksache 18/10781 2016 Auftraggeber Art der Nebentätigkeit Aufwand (in Std.) Vergütung in € 1. Verlag Wiss. Kommentierung 70 82.516 2. Verlag Wiss. Kommentierung 238 81.590 3. Verlag Wiss. Kommentierung 120 75.487 4. Verlag Herausgebertätigkeit 40 73.680 5. Verlag Wiss. Kommentierung 140 65.450 6. Verlag Wiss. Kommentierung/ Herausgebertätigkeit 73 49.621 7. Verlag Wiss. Kommentierung k.A. 33.018 8. Verlag Herausgebertätigkeit 120 27.753 9. Verlag Wiss. Kommentierung 80 20.717 10. Verlag Herausgebertätigkeit 18 19.537 Bundesarbeitsgericht 2010 Auftraggeber Art der Nebentätigkeit Aufwand (in Std.) Vergütung in € 1. Verlag wiss. Kommentierung 200 82.881 2. Verlag Herausg./Schriftleitung 300 49.617 3. Verlag wiss. Kommentierung 140 48.340 4. Verlag wiss. Kommentierung 200 29.900 5. Verlag wiss. Kommentierung 160 25.817 6. Verlag Herausg./Schriftleitung 96 16.800 7. Betriebsrat u. Arbeitgeber sonst. nicht-selbst. Tätigkeit 56 14.000 8. Verlag wiss. Kommentierung 90 11.229 9. Betriebsrat u. Arbeitgeber sonst. nicht-selbst. Tätigkeit 40 10.000 10. Betriebsrat u. Arbeitgeber sonst. nicht-selbst. Tätigkeit 25 8.000 2011 Auftraggeber Art der Nebentätigkeit Aufwand (in Std.) Vergütung in € 1. Verlag Herausg./Schriftleitung 260 46.394 2. Verlag wiss. Kommentierung 110 34.040 3. Verlag wiss. Kommentierung 165 28.318 4. Verlag wiss. Kommentierung 130 24.557 5. Verlag wiss. Kommentierung 200 22.951 6. Verlag Herausg./Schriftleitung 96 18.034 7. Verlag wiss. Kommentierung 135 13.121 8. Betriebsrat u. Arbeitgeber sonst. nicht-selbst. Tätigkeit 20 13.000 9. Verlag wiss. Kommentierung 90 12.548 10. Betriebsrat u. Arbeitgeber sonst. nicht-selbst. Tätigkeit 30 7.500 Vorabfassung - w ird durch die lektorierte Version ersetzt. Drucksache 18/10781 – 46 – Deutscher Bundestag – 18. Wahlperiode 2012 Auftraggeber Art der Nebentätigkeit Aufwand (in Std.) Vergütung in € 1. Verlag Herausg./Schriftleitung 260 42.285 2. Verlag wiss. Kommentierung 200 34.394 3. Verlag wiss. Kommentierung 120 33.256 4. Verlag wiss. Kommentierung 300 20.000 5. Verlag wiss. Kommentierung 80 19.300 6. Verlag wiss. Kommentierung 84 18.766 7. Verlag wiss. Kommentierung 90 16.277 8. Verlag wiss. Kommentierung 30 12.138 9. Betriebsrat u. Arbeitgeber sonst. nicht-selbst. Tätigkeit 40 10.000 10. Verlag wiss. Kommentierung 20 9.908 2013 Auftraggeber Art der Nebentätigkeit Aufwand (in Std.) Vergütung in € 1. Verlag Herausg./Schriftleitung 250 41.368 2. Verlag wiss. Kommentierung 100 28.574 3. Verlag wiss. Kommentierung 100 19.917 4. Verlag wiss. Kommentierung 90 19.037 5. Verlag wiss. Kommentierung 300 18.000 6. Betriebsrat u. Arbeitgeber sonst. nicht-selbst. Tätigkeit 75 17.500 7. Verlag wiss. Kommentierung 200 16.401 8. Verlag wiss. Kommentierung 130 15.768 9. Verlag wiss. Kommentierung 160 15.313 10. Verlag Herausg./Schriftleitung 96 14.263 2014 Auftraggeber Art der Nebentätigkeit Aufwand (in Std.) Vergütung in € 1. Verlag wiss. Kommentierung 200 134.575 2. Verlag wiss. Kommentierung 140 50.374 3. Verlag Herausg./Schriftleitung 260 36.000 4. Verlag wiss. Kommentierung 140 21.690 5. Verlag wiss. Kommentierung 300 17.119 6. Verlag wiss. Kommentierung 90 16.130 7. Betriebsrat u. Arbeitgeber sonst. nicht-selbst. Tätigkeit 20 14.000 8. Verlag wiss. Kommentierung 40 12.143 9. Verlag wiss. Kommentierung 30 12.048 10. Verlag Herausg./Schriftleitung 96 11.820 Vorabfassung - w ird durch die lektorierte Version ersetzt. Deutscher Bundestag – 18. Wahlperiode – 47 – Drucksache 18/10781 2015 Auftraggeber Art der Nebentätigkeit Aufwand (in Std.) Vergütung in € 1. Verlag wiss. Kommentierung 200 23.829 2. Verlag wiss. Kommentierung 80 21.190 3. Verlag wiss. Kommentierung 90 19.499 4. Verlag wiss. Kommentierung 300 16.127 5. Verlag wiss. Kommentierung 240 15.368 6. Verlag wiss. Kommentierung 40 14.000 7. Verlag wiss. Kommentierung 60 13.223 8. Verlag wiss. Kommentierung 30 12.769 9. Betriebsrat u. Arbeitgeber sonst. nicht-selbst. Tätigkeit 35 11.450 10. Betriebsrat u. Arbeitgeber sonst. nicht-selbst. Tätigkeit 30 10.500 2016 Auftraggeber Art der Nebentätigkeit Aufwand (in Std.) Vergütung in € 1. Verlag Herausg./Schriftleitung 96 12.000 2. Betriebsrat u. Arbeitgeber sonst. nicht-selbst. Tätigkeit 26 10.312 3. Betriebsrat u. Arbeitgeber sonst. nicht-selbst. Tätigkeit 20 8.400 4. Betriebsrat u. Arbeitgeber sonst. nicht-selbst. Tätigkeit 25 7.500 5. Verlag wiss. Kommentierung 70 6.500 6. Betriebsrat u. Arbeitgeber sonst. nicht-selbst. Tätigkeit 25 6.260 7. Betriebsrat u. Arbeitgeber sonst. nicht-selbst. Tätigkeit 25 6.250 8. Betriebsrat u. Arbeitgeber sonst. nicht-selbst. Tätigkeit 25 5.000 9. Betriebsrat u. Arbeitgeber sonst. nicht-selbst. Tätigkeit 20 5.000 10. Betriebsrat u. Arbeitgeber sonst. nicht-selbst. Tätigkeit 42 4.500 Bundessozialgericht 2010 Auftraggeber Art der Nebentätigkeit Aufwand (in Std.) Vergütung in € 1. Verlag Autorentätigkeit k.A. 22.306 2. Verlag Herausgeber k.A. 22.115 3. Verlag Herausgeber k.A. 19.908 4. Verlag Autorentätigkeit 72 12.000 5. Verlag Herausgeber 72 10.944 6. Verlag Herausgeber 72 10.944 7. Verlag Herausgeber k.A. 10.200 8. Verlag Autorentätigkeit k.A. 8.672 9. Verlag Autorentätigkeit k.A. 8.621 10. Verlag Herausgeber 48 7.286 Vorabfassung - w ird durch die lektorierte Version ersetzt. Drucksache 18/10781 – 48 – Deutscher Bundestag – 18. Wahlperiode 2011 Auftraggeber Art der Nebentätigkeit Aufwand (in Std.) Vergütung in € 1. Verlag Herausgeber 120 38.170 2. Verlag Herausgeber 61 20.244 3. Verlag Herausgeber 50 17.756 4. Verlag Autorentätigkeit 150 13.913 5. Verlag Autorentätigkeit 180 13.251 6. Verlag Autorentätigkeit 72 12.000 7. Verlag Autorentätigkeit 55 9.500 8. Verlag Autorentätigkeit 30 8.907 9. Verlag Herausgeber 72 8.677 10. Verlag Herausgeber 30 8.052 2012 Auftraggeber Art der Nebentätigkeit Aufwand (in Std.) Vergütung in € 1. Verlag Herausgeber 120 56.403 2. Verlag Autorentätigkeit 180 13.435 3. Verlag Herausgeber 50 12.138 4. Verlag Autorentätigkeit 72 12.000 5. Verlag Herausgeber 40 10.400 6. Verlag Autorentätigkeit 55 8.500 7. Verlag Autorentätigkeit 30 7.792 8. Verlag Autorentätigkeit 120 7.669 9. Verlag Autorentätigkeit 70 7.220 10. Verlag Herausgeber 84 7.110 2013 Auftraggeber Art der Nebentätigkeit Aufwand (in Std.) Vergütung in € 1. Verlag Herausgeber 120 42.930 2. Verlag Autorentätigkeit 180 19.013 3. Verlag Autorentätigkeit 72 12.000 4. Verlag Herausgeber 10 10.135 5. Verlag Autorentätigkeit 60 9.000 6. Verlag Herausgeber k.A. 8.827 7. Verlag Herausgeber 20 8.660 8. Verlag Herausgeber 50 8.395 9. Verlag Autorentätigkeit 50 8.306 10. Verlag Herausgeber 84 7.785 Vorabfassung - w ird durch die lektorierte Version ersetzt. Deutscher Bundestag – 18. Wahlperiode – 49 – Drucksache 18/10781 2014 Auftraggeber Art der Nebentätigkeit Aufwand (in Std.) Vergütung in € 1. Verlag Herausgeber 100 37.430 2. Verlag Autorentätigkeit 180 27.260 3. Verlag Herausgeber 50 21.996 4. Verlag Herausgeber 50 19.612 5. Verlag Herausgeber 35 19.222 6. Verlag Autorentätigkeit 72 12.000 7. Verlag Herausgeber 96 11.120 8. Verlag Herausgeber 30 10.550 9. Verlag Herausgeber 18 10.152 10. Verlag Autorentätigkeit 120 10.080 2015 Auftraggeber Art der Nebentätigkeit Aufwand (in Std.) Vergütung in € 1. Verlag Herausgeber 100 29.079 2. Verlag Herausgeber 50 21.996 3. Verlag Herausgeber 50 19.500 4. Verlag Herausgeber 45 15.702 5. Verlag Herausgeber 40 12.473 6. Verlag Autorentätigkeit 78 12.300 7. Verlag Autorentätigkeit 80 11.885 8. Verlag Autorentätigkeit 25 11.102 9. Verlag Autorentätigkeit 120 10.800 10. Verlag Herausgeber 25 10.714 2016 Auftraggeber Art der Nebentätigkeit Aufwand (in Std.) Vergütung in € 1. Verlag Herausgeber 100 24.229 2. Verlag Autorentätigkeit 100 24.000 3. Verlag Herausgeber 50 18.526 4. Verlag Herausgeber 50 10.998 5. Verlag Herausgeber 84 10.680 6. Verlag Herausgeber 35 9.339 7. Verlag Herausgeber 18 8.645 8. Verlag Herausgeber 48 8.010 9. Verlag Autorentätigkeit 120 7.669 10. Verwertungsgesellschaft Autorentätigkeit k.A. 7.037 Vorabfassung - w ird durch die lektorierte Version ersetzt. Drucksache 18/10781 – 50 – Deutscher Bundestag – 18. Wahlperiode Bundespatentgericht 2010 Auftraggeber Art der Nebentätigkeit Aufwand (in Std.) Vergütung in € 1. Online-Datenbank Wissenschaftliche Tätigkeit 110 7.503 2. Online-Datenbank Wissenschaftliche Tätigkeit 250 7.000 3. Seminarveranstalter Vortragstätigkeit 48 5.000 4. Freiberufliches Unternehmen Bürotätigkeit 345 4.800 5. Seminarveranstalter Vortragstätigkeit 48 4.000 6. Verein Projektleitung 72 2.250 7. Verband Vortragstätigkeit 8 1.500 8. Seminarveranstalter Vortragstätigkeit 16 1.400 9. Verlag Vortragstätigkeit 10 1.200 10. Verlag Vortragstätigkeit 8 1.200 2011 Auftraggeber Art der Nebentätigkeit Aufwand (in Std.) Vergütung in € 1. Online-Datenbank Wissenschaftliche Tätigkeit 250 16.031 2. Online-Datenbank Wissenschaftliche Tätigkeit 200 10.000 3. Verein Projektleitung 224 6.750 4. Online-Datenbank Wissenschaftliche Tätigkeit 190 5.481 5. Freiberufliches Unternehmen Bürotätigkeit 345 4.800 6. Online-Datenbank Wissenschaftliche Tätigkeit 100 3.500 7. Verlag Wissenschaftliche Tätigkeit 40 2.700 8. Verlag Wissenschaftliche Tätigkeit 150 2.030 9. Verein Vortragstätigkeit 16 2.000 10. Verlag Wissenschaftliche Tätigkeit 30 1.457 Vorabfassung - w ird durch die lektorierte Version ersetzt. Deutscher Bundestag – 18. Wahlperiode – 51 – Drucksache 18/10781 2012 Auftraggeber Art der Nebentätigkeit Aufwand (in Std.) Vergütung in € 1. Online-Datenbank Wissenschaftliche Tätigkeit 220 9.791 2. Online-Datenbank Wissenschaftliche Tätigkeit 150 9.000 3. Online-Datenbank Wissenschaftliche Tätigkeit 200 8.026 4. Freiberufliches Unternehmen Bürotätigkeit 258 3.600 5. Verlag Wissenschaftliche Tätigkeit 40 2.928 6. Verlag Wissenschaftliche Tätigkeit 150 2.500 7. Verlag Vortragstätigkeit 8 2.440 8. Verlag Vortragstätigkeit 8 2.440 9. Online-Datenbank Wissenschaftliche Tätigkeit 40 2.423 10. Verlag Vortragstätigkeit 10 1.200 2013 Auftraggeber Art der Nebentätigkeit Aufwand (in Std.) Vergütung in € 1. Online-Datenbank Wissenschaftliche Tätigkeit 230 9.000 2. Verlag Wissenschaftliche Tätigkeit 40 8.000 3. Online-Datenbank Wissenschaftliche Tätigkeit 112 7.437 4. Online-Datenbank Wissenschaftliche Tätigkeit 204 6.956 5. Verlag Wissenschaftliche Tätigkeit 43 4.549 6. Verlag Wissenschaftliche Tätigkeit 50 4.000 7. Seminarveranstalter Vortragstätigkeit 30 3.000 8. Verlag Wissenschaftliche Tätigkeit 150 2.500 9. Seminarveranstalter Vortragstätigkeit 16 2.400 10. Verlag Wissenschaftliche Tätigkeit 80 1.841 2014 Auftraggeber Art der Nebentätigkeit Aufwand (in Std.) Vergütung in € 1 Verlag Wissenschaftliche Tätigkeit 120 13.430 2. Online-Datenbank Wissenschaftliche Tätigkeit 170 6.366 3. Verlag Wissenschaftliche Tätigkeit 40 5.066 4. Verlag Wissenschaftliche Tätigkeit 150 2.500 5. Verlag Wissenschaftliche Tätigkeit 50 2.285 6. Verlag Wissenschaftliche Tätigkeit 100 1.927 7. Seminarveranstalter Vortragstätigkeit 20 1.600 8. Seminarveranstalter Vortragstätigkeit 20 1.500 9. Seminarveranstalter Vortragstätigkeit 20 1.500 10. Seminarveranstalter Vortragstätigkeit 15 1.500 Vorabfassung - w ird durch die lektorierte Version ersetzt. Drucksache 18/10781 – 52 – Deutscher Bundestag – 18. Wahlperiode 2015 Auftraggeber Art der Nebentätigkeit Vergütung in € 1. Verlag Vortragstätigkeit/ Wissenschaftliche Tätigkeit 28.813 2. Seminarveranstalter Vortragstätigkeit 11.079 3. Online-Datenbank Wissenschaftliche Tätigkeit 9.155 4. Seminarveranstalter Vortragstätigkeit 8.300 5. Verlag Wissenschaftliche Tätigkeit 2.649 6. Seminarveranstalter Vortragstätigkeit 1.400 7. Verlag Wissenschaftliche Tätigkeit 1.001 8. Verein Vortragstätigkeit 800 9. Vereinigung Beirat 800 10. Verlag Wissenschaftliche Tätigkeit 487 Für das Jahr 2016 liegt noch keine statistische Auswertung vor. 18. Wie viele Vorträge von Richterinnen oder Richtern wurden als Nebentätigkeiten gehalten? Wie oft wurde dafür ein Entgelt bezahlt, wer waren die zehn häufigsten Auftraggeber entgeltlicher Vorträge, wie hoch lagen Durchschnitt und arithmetisches Mittel der Entgelte für die entgeltlichen Vorträge, und wie hoch lagen im Durchschnitt und arithmetischen Mittel die Entgelte pro bei Anzeige oder Genehmigungsantrag gemachter Angabe zum zeitlichen Aufwand? Bundesgerichthof 2010 Anzahl der als Nebentätigkeit gehaltenen Vorträge insgesamt: 320 Davon gegen Entgelt gehaltene Vorträge: 306 Am häufigsten vertretene Auftraggeber: 1. Seminarveranstalter 2. Seminarveranstalter 3. Seminarveranstalter 4. Seminarveranstalter 5. Seminarveranstalter 6. Seminarveranstalter 7. Richterakademie 8. Verlag 9. Seminarveranstalter 10. Seminarveranstalter Durchschnittliches Entgelt für die entgeltlichen Vorträge: - Arithmetisches Mittel der Entgelte: 1.266 € Durchschnittliches Entgelt im Verhältnis zum zeitlichen Aufwand: - Arithmetisches Mittel der Entgelte im Verhältnis zum zeitlichen Aufwand: 155 € Vorabfassung - w ird durch die lektorierte Version ersetzt. Deutscher Bundestag – 18. Wahlperiode – 53 – Drucksache 18/10781 2011 Anzahl der als Nebentätigkeit gehaltenen Vorträge insgesamt: 363 Davon gegen Entgelt gehaltene Vorträge: 361 Am häufigsten vertretene Auftraggeber: 1. Seminarveranstalter 2. Seminarveranstalter 3. Seminarveranstalter 4. Richterakademie 5. Seminarveranstalter 6. Seminarveranstalter 7. Seminarveranstalter 8. Seminarveranstalter 9. Gemeinnützige Vereinigung 10. Seminarveranstalter Durchschnittliches Entgelt für die entgeltlichen Vorträge: - Arithmetisches Mittel der Entgelte: 1.225,82 € Durchschnittliches Entgelt im Verhältnis zum zeitlichen Aufwand: - Arithmetisches Mittel der Entgelte im Verhältnis zum zeitlichen Aufwand: 130,68 € 2012 Anzahl der als Nebentätigkeit gehaltenen Vorträge insgesamt: 346 Davon gegen Entgelt gehaltene Vorträge: 344 Am häufigsten vertretene Auftraggeber: 1. Seminarveranstalter 2. Seminarveranstalter 3. Seminarveranstalter 4. Seminarveranstalter 5. Seminarveranstalter 6. Seminarveranstalter 7. Seminarveranstalter 8. Seminarveranstalter 9. Gemeinnützige Vereinigung 10. Berufsständische Organisation Durchschnittliches Entgelt für die entgeltlichen Vorträge: - Arithmetisches Mittel der Entgelte: 1.250,03 € Durchschnittliches Entgelt im Verhältnis zum zeitlichen Aufwand: - Arithmetisches Mittel der Entgelte im Verhältnis zum zeitlichen Aufwand: 137,04 € Vorabfassung - w ird durch die lektorierte Version ersetzt. Drucksache 18/10781 – 54 – Deutscher Bundestag – 18. Wahlperiode 2013 Anzahl der als Nebentätigkeit gehaltenen Vorträge insgesamt: 435 Davon gegen Entgelt gehaltene Vorträge: 429 Am häufigsten vertretene Auftraggeber: 1. Seminarveranstalter 2. Seminarveranstalter 3. Seminarveranstalter 4. Seminarveranstalter 5. Richterakademie 6. Seminarveranstalter 7. Seminarveranstalter 8. Gemeinnützige Vereinigung 9. Justizministerium eines Bundeslandes 10. Seminarveranstalter Durchschnittliches Entgelt für die entgeltlichen Vorträge: - Arithmetisches Mittel der Entgelte: 1.186,12 € Durchschnittliches Entgelt im Verhältnis zum zeitlichen Aufwand: - Arithmetisches Mittel der Entgelte im Verhältnis zum zeitlichen Aufwand: 139,04 € 2014 Anzahl der als Nebentätigkeit gehaltenen Vorträge insgesamt: 446 Davon gegen Entgelt gehaltene Vorträge: 428 Am häufigsten vertretene Auftraggeber: 1. Seminarveranstalter 2. Seminarveranstalter 3. Seminarveranstalter 4. Seminarveranstalter 5. Seminarveranstalter 6. Seminarveranstalter 7. Seminarveranstalter 8. Seminarveranstalter 9. Gemeinnützige Vereinigung 10. Seminarveranstalter Durchschnittliches Entgelt für die entgeltlichen Vorträge: - Arithmetisches Mittel der Entgelte: 1.164,10 € Durchschnittliches Entgelt im Verhältnis zum zeitlichen Aufwand: - Arithmetisches Mittel der Entgelte im Verhältnis zum zeitlichen Aufwand: 146,62 € Vorabfassung - w ird durch die lektorierte Version ersetzt. Deutscher Bundestag – 18. Wahlperiode – 55 – Drucksache 18/10781 2015 Anzahl der als Nebentätigkeit gehaltenen Vorträge insgesamt: 424 Davon gegen Entgelt gehaltene Vorträge: 410 Am häufigsten vertretene Auftraggeber: 1. Seminarveranstalter 2. Seminarveranstalter 3. Richterakademie 4. Seminarveranstalter 5. Seminarveranstalter 6. Seminarveranstalter 7. Seminarveranstalter 8. Seminarveranstalter 9. Berufsständische Organisation 10. Seminarveranstalter Durchschnittliches Entgelt für die entgeltlichen Vorträge: - Arithmetisches Mittel der Entgelte: 1.303 € Durchschnittliches Entgelt im Verhältnis zum zeitlichen Aufwand: - Arithmetisches Mittel der Entgelte im Verhältnis zum zeitlichen Aufwand: 149 € 2016 Anzahl der als Nebentätigkeit gehaltenen Vorträge insgesamt: 427 Davon gegen Entgelt gehaltene Vorträge: 411 Am häufigsten vertretene Auftraggeber: 1. Seminarveranstalter 2. Seminarveranstalter 3. Seminarveranstalter 4. Seminarveranstalter 5. Seminarveranstalter 6. Richterakademie 7. Seminarveranstalter 8. Justizministerium eines Bundeslandes 9. Gemeinnützige Vereinigung 10. Seminarveranstalter Durchschnittliches Entgelt für die entgeltlichen Vorträge: - Arithmetisches Mittel der Entgelte: 1.390,37 € Durchschnittliches Entgelt im Verhältnis zum zeitlichen Aufwand: - Arithmetisches Mittel der Entgelte im Verhältnis zum zeitlichen Aufwand: 156,48 € Vorabfassung - w ird durch die lektorierte Version ersetzt. Drucksache 18/10781 – 56 – Deutscher Bundestag – 18. Wahlperiode Bundesverwaltungsgericht 2010 Anzahl der als Nebentätigkeit gehaltenen Vorträge insgesamt: 62 Davon gegen Entgelt gehaltene Vorträge: 62 Am häufigsten vertretene Auftraggeber: 1. Seminarveranstalter 2. Richterakademie 3. Seminarveranstalter 4. Seminarveranstalter Durchschnittliches Entgelt für die entgeltlichen Vorträge: 758 Arithmetisches Mittel der Entgelte: 758 Durchschnittliches Entgelt im Verhältnis zum zeitlichen Aufwand: 45 Arithmetisches Mittel der Entgelte im Verhältnis zum zeitlichen Aufwand: 45 2011 Anzahl der als Nebentätigkeit gehaltenen Vorträge insgesamt: 52 Davon gegen Entgelt gehaltene Vorträge: 52 Am häufigsten vertretene Auftraggeber: 1. Seminarveranstalter 2. Seminarveranstalter 3. Seminarveranstalter 4. Seminarveranstalter Durchschnittliches Entgelt für die entgeltlichen Vorträge: - Arithmetisches Mittel der Entgelte: 739 Durchschnittliches Entgelt im Verhältnis zum zeitlichen Aufwand: - Arithmetisches Mittel der Entgelte im Verhältnis zum zeitlichen Aufwand: 40 Vorabfassung - w ird durch die lektorierte Version ersetzt. Deutscher Bundestag – 18. Wahlperiode – 57 – Drucksache 18/10781 2012 Anzahl der als Nebentätigkeit gehaltenen Vorträge insgesamt: 43 Davon gegen Entgelt gehaltene Vorträge: 43 Am häufigsten vertretene Auftraggeber: 1. Seminarveranstalter 2. Seminarveranstalter 3. Seminarveranstalter 4. Öffentlicher Auftraggeber 5. Richterakademie 6. Seminarveranstalter Durchschnittliches Entgelt für die entgeltlichen Vorträge: - Arithmetisches Mittel der Entgelte: 720 Durchschnittliches Entgelt im Verhältnis zum zeitlichen Aufwand: - Arithmetisches Mittel der Entgelte im Verhältnis zum zeitlichen Aufwand: 35 2013 Anzahl der als Nebentätigkeit gehaltenen Vorträge insgesamt: 61 Davon gegen Entgelt gehaltene Vorträge: 61 Am häufigsten vertretene Auftraggeber: 1. Seminarveranstalter 2. Seminarveranstalter 3. Seminarveranstalter 4. Seminarveranstalter 5. Richterakademie 6. Seminarveranstalter 7. Unternehmen im öffentlichen Sektor Durchschnittliches Entgelt für die entgeltlichen Vorträge: - Arithmetisches Mittel der Entgelte: 765 Durchschnittliches Entgelt im Verhältnis zum zeitlichen Aufwand: - Arithmetisches Mittel der Entgelte im Verhältnis zum zeitlichen Aufwand: 47 Vorabfassung - w ird durch die lektorierte Version ersetzt. Drucksache 18/10781 – 58 – Deutscher Bundestag – 18. Wahlperiode 2014 Anzahl der als Nebentätigkeit gehaltenen Vorträge insgesamt: 54 Davon gegen Entgelt gehaltene Vorträge: 54 Am häufigsten vertretene Auftraggeber: 1. Richterakademie 2. Seminarveranstalter 3. Seminarveranstalter 4. Seminarveranstalter 5. Seminarveranstalter 6. Seminarveranstalter Durchschnittliches Entgelt für die entgeltlichen Vorträge: - Arithmetisches Mittel der Entgelte: 715 Durchschnittliches Entgelt im Verhältnis zum zeitlichen Aufwand: - Arithmetisches Mittel der Entgelte im Verhältnis zum zeitlichen Aufwand: 40 2015 Anzahl der als Nebentätigkeit gehaltenen Vorträge insgesamt: 71 Davon gegen Entgelt gehaltene Vorträge: 71 Am häufigsten vertretene Auftraggeber: 1. Seminarveranstalter 2. Seminarveranstalter 3. Seminarveranstalter 4. Richterakademie 5. Seminarveranstalter 6. Seminarveranstalter Durchschnittliches Entgelt für die entgeltlichen Vorträge: - Arithmetisches Mittel der Entgelte: 973 Durchschnittliches Entgelt im Verhältnis zum zeitlichen Aufwand: - Arithmetisches Mittel der Entgelte im Verhältnis zum zeitlichen Aufwand: 54 Vorabfassung - w ird durch die lektorierte Version ersetzt. Deutscher Bundestag – 18. Wahlperiode – 59 – Drucksache 18/10781 2016 Anzahl der als Nebentätigkeit gehaltenen Vorträge insgesamt: 58 Davon gegen Entgelt gehaltene Vorträge: 58 Am häufigsten vertretene Auftraggeber: 1. Seminarveranstalter 2. Seminarveranstalter 3. Seminarveranstalter 4. Seminarveranstalter Durchschnittliches Entgelt für die entgeltlichen Vorträge: - Arithmetisches Mittel der Entgelte: 995 Durchschnittliches Entgelt im Verhältnis zum zeitlichen Aufwand: - Arithmetisches Mittel der Entgelte im Verhältnis zum zeitlichen Aufwand: 54 Bundesfinanzhof Dem Bundesfinanzhof war in der Kürze der zur Verfügung stehenden Zeit eine über die vorherigen Fragen hinausgehende statistische Auswertung und Aufbereitung aller von Richterinnen und Richtern des Bundesfinanzhofs entgeltlich gehaltenen Vorträge nicht möglich. Als Auftraggeber entgeltlicher Vorträge der Richterinnen und Richter am Bundesfinanzhof sind im Zeitraum 2010 bis 2016 – ohne ein Ranking – besonders Seminarveranstalter, Steuerberaterverbände und Verlage hervorgetreten. Bundesarbeitsgericht 2010 Anzahl der als Nebentätigkeit gehaltenen Vorträge insgesamt: 172 Davon gegen Entgelt gehaltene Vorträge: 172 Am häufigsten vertretene Auftraggeber: 1. Fortbildungsveranstalter 2. Fortbildungsveranstalter 3. Fortbildungsveranstalter 4. Gewerkschaft 5. Weiterbildungseinrichtung 6. Hochschule 7. Weiterbildungseinrichtung 8. Verlag 9. weitere Auftraggeber mit jeweils nur einem Vortrag Durchschnittliches Entgelt für die entgeltlichen Vorträge: - Arithmetisches Mittel der Entgelte: 1.073 € Durchschnittliches Entgelt im Verhältnis zum zeitlichen Aufwand: - Arithmetisches Mittel der Entgelte im Verhältnis zum zeitlichen Aufwand: 194 €/Std. Vorabfassung - w ird durch die lektorierte Version ersetzt. Drucksache 18/10781 – 60 – Deutscher Bundestag – 18. Wahlperiode 2011 Anzahl der als Nebentätigkeit gehaltenen Vorträge insgesamt: 209 Davon gegen Entgelt gehaltene Vorträge: 209 Am häufigsten vertretene Auftraggeber: 1. Fortbildungsveranstalter 2. Fortbildungsveranstalter 3. Weiterbildungseinrichtung 4. Fortbildungsveranstalter 5. Seminarveranstalter 6. Weiterbildungseinrichtung 7. Fortbildungsinstitut 8. weitere Auftraggeber mit jeweils nur einem Vortrag Durchschnittliches Entgelt für die entgeltlichen Vorträge: - Arithmetisches Mittel der Entgelte: 1.138 € Durchschnittliches Entgelt im Verhältnis zum zeitlichen Aufwand: - Arithmetisches Mittel der Entgelte im Verhältnis zum zeitlichen Aufwand: 196 €/Std. 2012 Anzahl der als Nebentätigkeit gehaltenen Vorträge insgesamt: 211 Davon gegen Entgelt gehaltene Vorträge: 211 Am häufigsten vertretene Auftraggeber: 1. Fortbildungsveranstalter 2. Fortbildungsveranstalter 3. Weiterbildungseinrichtung 4. Fortbildungsveranstalter 5. Fortbildungsinstitut 6. Weiterbildungseinrichtung 7. Bildungswerk 8. Seminarveranstalter 9. Verlag 10. weitere Auftraggeber mit jeweils nur einem Vortrag Durchschnittliches Entgelt für die entgeltlichen Vorträge: - Arithmetisches Mittel der Entgelte: 1.203 € Durchschnittliches Entgelt im Verhältnis zum zeitlichen Aufwand: - Arithmetisches Mittel der Entgelte im Verhältnis zum zeitlichen Aufwand: 170 €/Std. Vorabfassung - w ird durch die lektorierte Version ersetzt. Deutscher Bundestag – 18. Wahlperiode – 61 – Drucksache 18/10781 2013 Anzahl der als Nebentätigkeit gehaltenen Vorträge insgesamt: 195 Davon gegen Entgelt gehaltene Vorträge: 195 Am häufigsten vertretene Auftraggeber: 1. Fortbildungsveranstalter 2. Fortbildungsveranstalter 3. Weiterbildungseinrichtung 4. Fortbildungsinstitut 5. Weiterbildungseinrichtung 6. Gewerkschaft 7. Seminarveranstalter 8. Seminarveranstalter 9. Verlag 10. weitere Auftraggeber mit jeweils nur einem Vortrag Durchschnittliches Entgelt für die entgeltlichen Vorträge: - Arithmetisches Mittel der Entgelte: 1.152 € Durchschnittliches Entgelt im Verhältnis zum zeitlichen Aufwand: - Arithmetisches Mittel der Entgelte im Verhältnis zum zeitlichen Aufwand: 162 €/Std. 2014 Anzahl der als Nebentätigkeit gehaltenen Vorträge insgesamt: 187 Davon gegen Entgelt gehaltene Vorträge: 187 Am häufigsten vertretene Auftraggeber: 1. Fortbildungsveranstalter 2. Fortbildungsveranstalter 3. Weiterbildungseinrichtung 4. Weiterbildungseinrichtung 5. Fortbildungsinstitut 6. Verlag 7. Bildungswerk 8. Seminarveranstalter 9. Anwaltskanzlei 10. weitere Auftraggeber mit jeweils nur einem Vortrag Durchschnittliches Entgelt für die entgeltlichen Vorträge: - Arithmetisches Mittel der Entgelte: 1.215 € Durchschnittliches Entgelt im Verhältnis zum zeitlichen Aufwand: - Arithmetisches Mittel der Entgelte im Verhältnis zum zeitlichen Aufwand: 171 €/Std. Vorabfassung - w ird durch die lektorierte Version ersetzt. Drucksache 18/10781 – 62 – Deutscher Bundestag – 18. Wahlperiode 2015 Anzahl der als Nebentätigkeit gehaltenen Vorträge insgesamt: 204 Davon gegen Entgelt gehaltene Vorträge: 204 Am häufigsten vertretene Auftraggeber: 1. Fortbildungsveranstalter 2. Fortbildungsveranstalter 3. Weiterbildungseinrichtung 4. Fortbildungsinstitut 5. Richterakademie 6. weitere Auftraggeber mit jeweils nur einem Vortrag Durchschnittliches Entgelt für die entgeltlichen Vorträge: - Arithmetisches Mittel der Entgelte: 1.334 € Durchschnittliches Entgelt im Verhältnis zum zeitlichen Aufwand: - Arithmetisches Mittel der Entgelte im Verhältnis zum zeitlichen Aufwand: 185 €/Std. 2016 Anzahl der als Nebentätigkeit gehaltenen Vorträge insgesamt: 153 Davon gegen Entgelt gehaltene Vorträge: 153 Am häufigsten vertretene Auftraggeber: 1. Fortbildungsveranstalter 2. Fortbildungsveranstalter 3. Weiterbildungseinrichtung 4. Seminarveranstalter 5. Anwaltskanzlei 6. Verlag 7. Fortbildungsveranstalter 8. Bildungswerk 9. Bildungsveranstalter 10. Fortbildungsinstitut Durchschnittliches Entgelt für die entgeltlichen Vorträge: - Arithmetisches Mittel der Entgelte: 1.388 € Durchschnittliches Entgelt im Verhältnis zum zeitlichen Aufwand: - Arithmetisches Mittel der Entgelte im Verhältnis zum zeitlichen Aufwand: 220 €/Std. Vorabfassung - w ird durch die lektorierte Version ersetzt. Deutscher Bundestag – 18. Wahlperiode – 63 – Drucksache 18/10781 Bundessozialgericht 2010 Anzahl der als Nebentätigkeit gehaltenen Vorträge insgesamt: 47 Davon gegen Entgelt gehaltene Vorträge: 44 Am häufigsten vertretene Auftraggeber: (soweit mehr als 1 Auftrag) 1. Bundesverband 2. Fortbildungsveranstalter 3. Fortbildungsveranstalter 4. Sozialversicherungsträger 5. Bundesvereinigung 6. Institut Durchschnittliches Entgelt für die entgeltlichen Vorträge: - Arithmetisches Mittel der Entgelte: 941 € Durchschnittliches Entgelt im Verhältnis zum zeitlichen Aufwand: - Arithmetisches Mittel der Entgelte im Verhältnis zum zeitlichen Aufwand: 130 €/Std. 2011 Anzahl der als Nebentätigkeit gehaltenen Vorträge insgesamt: 73 Davon gegen Entgelt gehaltene Vorträge: 71 Am häufigsten vertretene Auftraggeber: (soweit mehr als 1 Auftrag) 1. Medizinischer Dienst 2. Fortbildungsveranstalter 3. Fortbildungsveranstalter 4. Sozialversicherungsträger 5. Fortbildungsinstitut 6. Verband 7. Fortbildungsveranstalter 8. Kassenärztliche Vereinigung 9. Kommunales Bildungswerk Durchschnittliches Entgelt für die entgeltlichen Vorträge: - Arithmetisches Mittel der Entgelte: 917 € Durchschnittliches Entgelt im Verhältnis zum zeitlichen Aufwand: - Arithmetisches Mittel der Entgelte im Verhältnis zum zeitlichen Aufwand: 94 €/Std. Vorabfassung - w ird durch die lektorierte Version ersetzt. Drucksache 18/10781 – 64 – Deutscher Bundestag – 18. Wahlperiode 2012 Anzahl der als Nebentätigkeit gehaltenen Vorträge insgesamt: 79 Davon gegen Entgelt gehaltene Vorträge: 69 Am häufigsten vertretene Auftraggeber: 1. Verband 2. Sozialversicherungsträger 3. Medizinischer Dienst 4. Krankenhausgesellschaft 5. Fortbildungsinstitut 6. Fortbildungsveranstalter 7. Richterakademie 8. Institut 9. Bundesvereinigung 10. Universität Durchschnittliches Entgelt für die entgeltlichen Vorträge: - Arithmetisches Mittel der Entgelte: 998 € Durchschnittliches Entgelt im Verhältnis zum zeitlichen Aufwand: - Arithmetisches Mittel der Entgelte im Verhältnis zum zeitlichen Aufwand: 70 €/Std. 2013 Anzahl der als Nebentätigkeit gehaltenen Vorträge insgesamt: 61 Davon gegen Entgelt gehaltene Vorträge: 58 Am häufigsten vertretene Auftraggeber: 1. Fortbildungsinstitut 2. Bundesverband 3. Universität 4. Richterakademie 5. Gewerkschaft 6. Seminarveranstalter 7. Medizinischer Dienst 8. Krankenhausakademie 9. Sozialversicherungsträger 10. Spitzenverband Durchschnittliches Entgelt für die entgeltlichen Vorträge: - Arithmetisches Mittel der Entgelte: 1.187 € Durchschnittliches Entgelt im Verhältnis zum zeitlichen Aufwand: - Arithmetisches Mittel der Entgelte im Verhältnis zum zeitlichen Aufwand: 74 €/Std. Vorabfassung - w ird durch die lektorierte Version ersetzt. Deutscher Bundestag – 18. Wahlperiode – 65 – Drucksache 18/10781 2014 Anzahl der als Nebentätigkeit gehaltenen Vorträge insgesamt: 53 Davon gegen Entgelt gehaltene Vorträge: 52 Am häufigsten vertretene Auftraggeber: (soweit mehr als 1 Auftrag) 1. Bundesverband 2. Sozialversicherungsträger 3. Spitzenverband 4. Fortbildungsinstitut 5. Sozialgerichtstag 6. Richterakademie 7. Medizinischer Dienst 8. Fortbildungsveranstalter Durchschnittliches Entgelt für die entgeltlichen Vorträge: - Arithmetisches Mittel der Entgelte: 1.049 € Durchschnittliches Entgelt im Verhältnis zum zeitlichen Aufwand: - Arithmetisches Mittel der Entgelte im Verhältnis zum zeitlichen Aufwand: 77 €/Std. 2015 Anzahl der als Nebentätigkeit gehaltenen Vorträge insgesamt: 54 Davon gegen Entgelt gehaltene Vorträge: 50 Am häufigsten vertretene Auftraggeber: (soweit mehr als 1 Auftrag) 1. Bundesverband 2. Kommunales Bildungswerk 3. Medizinischer Dienst 4. Richterakademie 5. Fortbildungsveranstalter 6. Verlag Durchschnittliches Entgelt für die entgeltlichen Vorträge: - Arithmetisches Mittel der Entgelte: 1.039 € Durchschnittliches Entgelt im Verhältnis zum zeitlichen Aufwand: - Arithmetisches Mittel der Entgelte im Verhältnis zum zeitlichen Aufwand: 90 €/Std. Vorabfassung - w ird durch die lektorierte Version ersetzt. Drucksache 18/10781 – 66 – Deutscher Bundestag – 18. Wahlperiode 2016 Anzahl der als Nebentätigkeit gehaltenen Vorträge insgesamt: 22 Davon gegen Entgelt gehaltene Vorträge: 20 Am häufigsten vertretene Auftraggeber: (soweit mehr als 1 Auftrag) 1. Kommunales Bildungswerk 2. Bundesverband 3. Spitzenverband 4. Fortbildungsveranstalter Durchschnittliches Entgelt für die entgeltlichen Vorträge: - Arithmetisches Mittel der Entgelte: 1.124 € Durchschnittliches Entgelt im Verhältnis zum zeitlichen Aufwand:- Arithmetisches Mittel der Entgelte im Verhältnis zum zeitlichen Aufwand: 326 €/Std. Bundespatentgericht 2010 Anzahl der als Nebentätigkeit gehaltenen Vorträge insgesamt: 18 Davon gegen Entgelt gehaltene Vorträge: 18 Am häufigsten vertretene Auftraggeber: 1. Seminarveranstalter 2. Verlag 3. Verein 4. Verband 5. Seminarveranstalter 6. Anwaltskanzlei 7. Anwaltskanzlei 8. Öffentlicher Auftraggeber Durchschnittliches Entgelt für die entgeltlichen Vorträge: - Arithmetisches Mittel der Entgelte: 1.287 € Durchschnittliches Entgelt im Verhältnis zum zeitlichen Aufwand: - Arithmetisches Mittel der Entgelte im Verhältnis zum zeitlichen Aufwand: 74 €/Std. Vorabfassung - w ird durch die lektorierte Version ersetzt. Deutscher Bundestag – 18. Wahlperiode – 67 – Drucksache 18/10781 2011 Anzahl der als Nebentätigkeit gehaltenen Vorträge insgesamt: 25 Davon gegen Entgelt gehaltene Vorträge: 25 Am häufigsten vertretene Auftraggeber: 1. Seminarveranstalter 2. Verein 3. Verlag 4. Verlag 5. Anwaltskanzlei 6. Öffentlicher Auftraggeber 7. Verein 8. Öffentlicher Auftraggeber 9. Anwaltskanzlei Durchschnittliches Entgelt für die entgeltlichen Vorträge: - Arithmetisches Mittel der Entgelte: 791 € Durchschnittliches Entgelt im Verhältnis zum zeitlichen Aufwand: - Arithmetisches Mittel der Entgelte im Verhältnis zum zeitlichen Aufwand: 71 €/Std. 2012 Anzahl der als Nebentätigkeit gehaltenen Vorträge insgesamt: 21 Davon gegen Entgelt gehaltene Vorträge: 21 Am häufigsten vertretene Auftraggeber: 1. Seminarveranstalter 2. Verlag 3. Verlag 4. Seminarveranstalter 5. Seminarveranstalter 6. Verein 7. Dienstleistungsunternehmen 8. Verein 9. Öffentlicher Auftraggeber 10. Seminarveranstalter Durchschnittliches Entgelt für die entgeltlichen Vorträge: - Arithmetisches Mittel der Entgelte: 859 € Durchschnittliches Entgelt im Verhältnis zum zeitlichen Aufwand: - Arithmetisches Mittel der Entgelte im Verhältnis zum zeitlichen Aufwand: 86 €/Std. Vorabfassung - w ird durch die lektorierte Version ersetzt. Drucksache 18/10781 – 68 – Deutscher Bundestag – 18. Wahlperiode 2013 Anzahl der als Nebentätigkeit gehaltenen Vorträge insgesamt: 21 Davon gegen Entgelt gehaltene Vorträge: 21 Am häufigsten vertretene Auftraggeber: 1. Verlag 2. Verlag 3. Seminarveranstalter 4. Seminarveranstalter 5. Verein 6. Seminarveranstalter 7. Öffentlicher Auftraggeber 8. Anwaltskanzlei 9. Öffentlicher Auftraggeber Durchschnittliches Entgelt für die entgeltlichen Vorträge: - Arithmetisches Mittel der Entgelte: 1.007 € Durchschnittliches Entgelt im Verhältnis zum zeitlichen Aufwand: - Arithmetisches Mittel der Entgelte im Verhältnis zum zeitlichen Aufwand: 122 €/Std. 2014 Anzahl der als Nebentätigkeit gehaltenen Vorträge insgesamt: 18 Davon gegen Entgelt gehaltene Vorträge: 18 Am häufigsten vertretene Auftraggeber: 1. Seminarveranstalter 2. Seminarveranstalter 3. Verlag 4. Öffentlicher Auftraggeber 5. Seminarveranstalter 6. Verein 7. Anwaltskanzlei 8. Seminarveranstalter Durchschnittliches Entgelt für die entgeltlichen Vorträge: - Arithmetisches Mittel der Entgelte: 1.146 € Durchschnittliches Entgelt im Verhältnis zum zeitlichen Aufwand: - Arithmetisches Mittel der Entgelte im Verhältnis zum zeitlichen Aufwand: 70 €/Std. Vorabfassung - w ird durch die lektorierte Version ersetzt. Deutscher Bundestag – 18. Wahlperiode – 69 – Drucksache 18/10781 2015 Anzahl der als Nebentätigkeit gehaltenen Vorträge insgesamt: 13 Davon gegen Entgelt gehaltene Vorträge: 13 Am häufigsten vertretene Auftraggeber: 1. Seminarveranstalter 2. Seminarveranstalter 3. Verein 4. Verband 5. Seminarveranstalter Durchschnittliches Entgelt für die entgeltlichen Vorträge: - Arithmetisches Mittel der Entgelte: 1.690,70 € Durchschnittliches Entgelt im Verhältnis zum zeitlichen Aufwand: - Arithmetisches Mittel der Entgelte im Verhältnis zum zeitlichen Aufwand: 97,25 €/Std. 2016 Anzahl der als Nebentätigkeit gehaltenen Vorträge insgesamt: 16 Davon gegen Entgelt gehaltene Vorträge: 16 Eine statistische Auswertung für das Jahr 2016 liegt noch nicht vor. 20. Was ist der Unterschied zwischen nach § 41 Absatz 1 DRiG verbotenen außergerichtlichen Rechtsgutachten und entgeltlichen Rechtsauskünften einerseits und andererseits Einzelfälle verallgemeinernd paraphrasierender, de facto rechtsgutachterlicher bzw. Rechtsauskunft erteilender Vortrags- und schriftstellerischer Nebentätigkeit von Richterinnen und Richtern? Gemäß § 41 Absatz 1 DRiG darf ein Richter weder außerdienstlich Rechtsgutachten erstatten noch entgeltlich Rechtsauskünfte erteilen (mit Ausnahmen für beamtete Professoren der Rechte oder der politischen Wissenschaften, die gleichzeitig Richter sind, § 41 Absatz 2 DRiG). Ein Rechtsgutachten bezieht sich auf eine konkrete – meist auf einen bestimmten Adressaten ausgerichtete – Fragestellung. Es handelt sich um eine Arbeit, bei der die Sach- und Rechtslage geprüft, aus der Prüfung bestimmte Schlussfolgerungen gezogen und so begründet werden, dass der Auftraggeber sich ein Bild von der Sach- und Rechtslage machen und das gefundene Ergebnis selbst nachprüfen kann. Eine Rechtsauskunft enthält demgegenüber meist nur das Ergebnis der Untersuchung und eine kurze Erläuterung gegenüber dem Auftraggeber. Eine § 41 Absatz 1 DRiG entsprechende Regelung war bereits in den Regierungsentwürfen zum Deutschen Richtergesetz von 1957 (BR-Drucksache 183/57) und 1958 (BR-Drucksache 40/58) enthalten. In dem Regierungsentwurf von 1958 wurde in der Gesetzesbegründung zu den Gründen für das Verbot von Rechtsgutachten und entgeltlichen Rechtsauskünften wie folgt ausgeführt: „Kein Richter darf seine juristischen Kenntnisse und Erfahrungen einer Privatperson entgeltlich zur Verfügung stellen. Die Würde des Amtes verbietet das. Stellte ein Richter einem Interessenten ein Rechtsgutachten zur Verfügung, so Vorabfassung - w ird durch die lektorierte Version ersetzt. Drucksache 18/10781 – 70 – Deutscher Bundestag – 18. Wahlperiode würde unvermeidlich der Name dieses Richters, möglicherweise sogar das Ansehen seines Amtes, für private Zwecke benutzt. Dieser Gefahr darf sich kein Richter aussetzen. Der Entwurf verbietet Rechtsgutachten schlechthin. Rechtsauskünfte dagegen nur, wenn sie entgeltlich erteilt werden. ….“ Schriftstellerische, wissenschaftliche und Vortragstätigkeiten unterscheiden sich von Rechtsgutachten und Rechtsauskünften dadurch, dass keine Beratung eines bestimmten Auftraggebers stattfindet. 19. Anhand welcher Kriterien gewährleistet die Bundesregierung die Einhaltung des Verbots für Richterinnen und Richter, außerdienstlich Rechtsgutachten zu erstatten und entgeltliche Rechtsauskünfte zu erteilen (§ 41 Absatz 1 DRiG) bei Vortrags- und schriftstellerischer Nebentätigkeit von Richterinnen und Richtern zu rechtlichen Themen? 21. Wie geht die Bundesregierung mit Vortrags- und schriftstellerischer Nebentätigkeit von Richterinnen und Richtern um, die deren richterliche Zuständigkeit für konkrete (aktuelle oder absehbare) Verfahren oder damit unmittelbar verbundene Rechtsfragen berührt? Die Fragen 19 und 21 werden gemeinsam beantwortet. Die mit den Fragen implizierte Verbindung zwischen § 41 DRiG und Vortragsbzw . schriftstellerischen Nebentätigkeiten wird nicht gesehen. Richter erteilen bei Vortrags- oder schriftstellerischen Nebentätigkeiten keine außerdienstlichen Rechtsgutachten bzw. entgeltlichen Rechtsauskünfte zu konkreten, einzelnen Fällen , sondern behandeln lediglich allgemeine Rechtsfragen oder Rechtsprobleme (vgl. auch die Antwort zu Frage 20). Die wissenschaftliche Erörterung der verschiedenen Argumente zu einer allgemeinen Rechtsfrage dient, auch soweit sich die Frage in einem Gerichtsverfahren stellt, der besseren Erkenntnis und Vertiefung eines Rechtsproblems. Dies vorangestellt, sind entgeltliche schriftstellerische oder Vortragstätigkeiten nicht genehmigungs-, sondern nur anzeigepflichtig (§ 46 DRiG i. V. m. § 100 Absatz 1 Nummer 2 BBG). Erlangt die Dienstbehörde aufgrund der schriftlichen Nebentätigkeitsanzeige, einer etwaigen ergänzenden Auskunft (vgl. § 100 Absatz 3 BBG) oder einer anderen Grundlage entsprechende Erkenntnisse und ergibt die rechtliche Überprüfung, dass bei der Ausübung der Vortrags- und/oder schriftstellerischen Tätigkeit Dienstpflichten verletzt werden, würde die Nebentätigkeit untersagt, § 46 DRiG i. V. m. § 100 Absatz 4 BBG. 22. Arbeitet die Bundesregierung derzeit an einer in § 76a Absatz 4 Satz 1 des Betriebsverfassungsgesetzes vorgesehenen Rechtsverordnung über die Vergütung von Vorsitzenden und Beisitzern von Einigungsstellen? Falls ja, wann haben die Entwurfsarbeiten begonnen, und wann rechnet die Bundesregierung mit dem Erlass der Verordnung? Falls nein, warum nicht? Die Bundesregierung arbeitet derzeit nicht an einer Rechtsverordnung, die die Vergütung von Vorsitzenden und Beisitzern einer Einigungsstelle regelt. Die Höhe der Vergütung richtet sich nach den in § 76a Absatz 4 Sätze 3 bis 5 des Betriebsverfassungsgesetzes vorgegebenen Kriterien und umfasst insbesondere den erforderlichen Zeitaufwand, die Schwierigkeit der Streitigkeit sowie den Verdienstausfall , die auch für eine Rechtsverordnung maßgeblich wären. Vorabfassung - w ird durch die lektorierte Version ersetzt. Deutscher Bundestag – 18. Wahlperiode – 71 – Drucksache 18/10781 23. Hält die Bundesregierung das Richter-Nebentätigkeitsrecht mit seiner Verweisung auf das Beamtenrecht im Hinblick auf die Gewährleistung der richterlichen Unabhängigkeit und den Unterschied zwischen Richter- und Beamtenstatus inhaltlich für in jeder Weise ausreichend und sachgerecht, und ist nach Einschätzung der Bundesregierung insbesondere die Unterscheidung von nur anzeigepflichtigen und genehmigungspflichtigen entgeltlichen Nebentätigkeiten im Hinblick auf mögliche Einflussnahmeversuche durch finanzstarke Dritte oder der Anschein solcher Versuche zureichend (falls ja, bitte die Gründe hierfür ausführen)? Die Tätigkeit eines Richters ist zunächst danach zu beurteilen, ob ein Dienstgeschäft oder eine Nebentätigkeit vorliegt. Bei einer Nebentätigkeit ist sodann zwischen genehmigungsbedürftigen und anzeigepflichtigen Nebentätigkeiten zu unterscheiden . Entgeltliche und bestimmte unentgeltliche Nebentätigkeiten sind grundsätzlich genehmigungsbedürftig, § 99 Absatz 1 BBG. Ist eine entgeltliche Nebentätigkeit ausnahmsweise nicht genehmigungsbedürftig, ist sie regelmäßig vor der Aufnahme der Dienstbehörde schriftlich anzuzeigen, § 100 Absatz 1 und 2 BBG. Aus der Rechtsstellung der Richter ergeben sich keine Besonderheiten, die der entsprechenden Anwendung des Nebentätigkeitsrechts für Beamte auf Richter entgegenstehen könnten (vgl. BVerwGE 124, 347, 350). Das Vertrauen in die richterliche Unabhängigkeit wird durch das geltende Recht ausreichend geschützt. § 4 DRiG bezeichnet die Aufgaben, die mit dem Richteramt zu vereinbaren bzw. nicht zu vereinbaren sind. Das sog. Mäßigungsgebot in § 39 DRiG besagt, dass Richter sich innerhalb und außerhalb ihres Amtes, auch bei politischer Betätigung, so zu verhalten haben, dass das Vertrauen in ihre Unabhängigkeit nicht gefährdet wird. Nach § 40 Absatz 1 DRiG darf einem Richter eine Nebentätigkeit als Schiedsrichter oder Schiedsgutachter nur genehmigt werden, wenn die Parteien des Schiedsvertrags ihn gemeinsam beauftragen oder wenn er von einer unbeteiligten Stelle benannt ist. Die Genehmigung ist zu versagen, wenn der Richter zur Zeit der Entscheidung über die Erteilung der Genehmigung mit der Sache befasst ist oder nach der Geschäftsverteilung befasst werden kann. Dies gilt entsprechend für eine Nebentätigkeit als Schlichter in Streitigkeiten zwischen Vereinigungen oder zwischen diesen und Dritten (§ 40 Absatz 2 DRiG). Gemäß § 41 Absatz 1 DRiG darf ein Richter weder außerdienstlich Rechtsgutachten erstatten noch entgeltlich Rechtsauskünfte erteilen (mit Ausnahmen für beamtete Professoren der Rechte oder der politischen Wissenschaften, die gleichzeitig Richter sind, § 41 Absatz 2 DRiG). § 42 DRiG sieht vor, dass Richterinnen und Richter zur Übernahme einer Nebentätigkeit nur in der Rechtspflege und der Gerichtsverwaltung verpflichtet sind. Die zuvor genannten Regelungen und die Vorschriften für Bundesbeamte, die gemäß § 46 DRiG entsprechende Anwendung auf Richterinnen und Richter im Bundesdienst finden, stellen gemeinsam sicher, dass kein Interessenkonflikt entsteht und auch ein entsprechender Eindruck nicht gerechtfertigt wäre. Sollte ausnahmsweise einmal ein Verfahrensbeteiligter einen solchen Eindruck haben, kann er dies gemäß den prozessualen Vorschriften über die Ausschließung und Ablehnung der Gerichtspersonen (z. B. §§ 22 ff. StPO, §§ 41 ff. ZPO) geltend machen. Vorabfassung - w ird durch die lektorierte Version ersetzt. Drucksache 18/10781 – 72 – Deutscher Bundestag – 18. Wahlperiode 24. Gibt es nach Einschätzung der Bundesregierung Missbrauchsgefahr bei nicht genehmigungspflichtigen Nebentätigkeiten (§ 46 DRiG i. V. m. § 100 BBG)? Wenn nein, warum nicht? Eine Missbrauchsgefahr wird nicht gesehen. Es besteht eine sehr weitgehende Anzeigeverpflichtung der Bundesrichter und bei erkannten Pflichtverletzungen eine Untersagungsverpflichtung des Dienstherrn. Es wäre mit dem Grundrecht auf freie Entfaltung der Persönlichkeit gemäß Artikel 2 Absatz 1 GG, bei nebenberuflicher Ausübung mit Artikel 12 Absatz 1 GG und dem Grundsatz der Verhältnismäßigkeit unvereinbar, wenn nicht amtsrelevante, entgeltliche Nebentätigkeiten generell verboten würden. Artikel 2 Absatz 1 GG bzw. Artikel 12 Absatz 1 GG, Artikel 5 Absatz 3 GG in Verbindung mit dem Grundsatz der Verhältnismäßigkeit gebieten dem Dienstherrn, die Genehmigung für eine Nebentätigkeit bzw. die nicht genehmigungspflichtige Nebentätigkeit nicht zu versagen, wenn ein dienstlicher Grund für die Begrenzung der Betätigungsfreiheit des Bundesbeamten /Bundesrichters fehlt. Eine Kollision mit dienstlichen Pflichten ist typischerweise nicht zu erwarten. 25. Wie viele Richterinnen und Richter haben nach Eintritt in den Ruhestand eine im Zusammenhang mit ihrer vorherigen bundesrichterlichen Tätigkeit stehende Erwerbstätigkeit oder sonstige Beschäftigung angezeigt (§ 46 DRiG i. V. m. § 105 Absatz 1 BBG), und in wie vielen Fällen ist eine solche Erwerbstätigkeit oder sonstige Beschäftigung gemäß § 46 DRiG i. V. m. § 105 Absatz 2 BBG untersagt worden? Die Frage wird für den Gesamtzeitraum 2010 bis 2016 beantwortet. BGH: Keine Anzeigen nach § 46 DRiG i. V. m. § 105 Absatz 1 BBG. BVerwG: Zwei Anzeigen nach § 46 DRiG i. V. m. § 105 Absatz 1 BBG; keine Untersagungen nach § 46 DRiG i. V. m. § 105 Absatz 2 BBG. BFH: In zwölf Fällen wurde der Antrag gestellt, der ehemaligen Richterin oder dem ehemaligen Richter die Voraussetzungen für die Zulassung unter Befreiung von der Steuerberaterprüfung (vgl. § 38 Absatz 1 Nummer 2 StBerG) zu bescheinigen. Ein solcher Antrag ist als konkludente Anzeige i.S. des § 46 DRiG i. V. m. § 105 Absatz 1 BBG zu verstehen. Untersagungen nach § 46 DRiG i. V. m. § 105 Absatz 2 BBG liegen nicht vor. BAG: Eine Anzeige nach § 46 DRiG i. V. m. § 105 Absatz 1 BBG; keine Untersagungen nach § 46 DRiG i. V. m. § 105 Absatz 2 BBG. BSG: Keine Anzeigen nach § 46 DRiG i. V. m. § 105 Absatz 1 BBG. BPatG: Drei Anzeigen nach § 46 DRiG i. V. m. § 105 Absatz 1 BBG; keine Untersagungen nach § 46 DRiG i. V. m. § 105 Absatz 2 BBG. Vorabfassung - w ird durch die lektorierte Version ersetzt. Satz: Satzweiss.com Print, Web, Software GmbH, Mainzer Straße 116, 66121 Saarbrücken, www.satzweiss.com Druck: Printsystem GmbH, Schafwäsche 1-3, 71296 Heimsheim, www.printsystem.de Vertrieb: Bundesanzeiger Verlag GmbH, Postfach 10 05 34, 50445 Köln, Telefon (02 21) 97 66 83 40, Fax (02 21) 97 66 83 44, www.betrifft-gesetze.de ISSN 0722-8333