Die Antwort wurde namens der Bundesregierung mit Schreiben des Bundesministeriums der Verteidigung vom 23. Dezember 2016 übermittelt. Die Drucksache enthält zusätzlich – in kleinerer Schrifttype – den Fragetext. Deutscher Bundestag Drucksache 18/10783 18. Wahlperiode 27.12.2016 Antwort der Bundesregierung auf die Kleine Anfrage der Abgeordneten Dr. Kirsten Tackmann, Dr. Alexander S. Neu, Christine Buchholz, weiterer Abgeordneter und der Fraktion DIE LINKE. – Drucksache 18/10573 – Überflüge von Militärflugzeugen V o r b e m e r k u n g d e r F r a g e s t e l l e r Im Laufe dieser Legislaturperiode haben weitgehende Neuordnungen des Luftraums der Bundesrepublik Deutschland bezüglich der militärischen Nutzung stattgefunden, die unter anderem die Umformung (meist Vergrößerung) von einigen militärischen Sonderflugzonen zur Folge hatten. Über dem größten Teil Mecklenburg-Vorpommerns und Brandenburgs wurde 2014 die Sonderflugzone ED-R 40 MVPA NE eingerichtet. Das hat zu einer zunehmenden Belastung bestimmter Gebiete durch militärische Überflüge geführt, die auch schon vorher belastet waren, vor allem im Umkreis des ehemaligen Truppenübungsplatzes in der Kyritz-Ruppiner Heide („Bombodrom“). Auch im Umkreis des Nationalparks Sächsische Schweiz, über dem die Sonderflugzone TRA 208/308 eingerichtet ist, wird nach wie vor von Bewohnerinnen und Bewohnern von regelmäßigen hohen Lärmbelastungen durch militärische Überflüge berichtet. Es gibt insbesondere eine Zunahme von Beschwerden in Bezug auf Tiefflüge im Luftraum über den beiden Naturräumen, die auch die Lebensqualität in der Umgebung massiv beeinträchtigt. In der Stellungnahme auf die Schriftliche Frage 75 des Abgeordneten Dr. André Hahn sprach der Parlamentarische Staatssekretär Dr. Ralf Brauksiepe am 4. September 2014 von einem „sehr streng limitierten Flugstundenkontingent“ für Tiefflüge (Bundestagsdrucksache 18/2481). Dies gibt zu Fragen nach der Begrenzung von Tiefflugstunden Anlass . V o r b e me r k u n g d e r B u n d e s r e g i e r u n g Das ursprünglich unter der Federführung von EUROCONTROL, der europäischen Organisation für Flugsicherung, unter Beteiligung ziviler und militärischer Experten vieler europäischer Staaten entwickelte Konzept der flexiblen Nutzung des Luftraums (Flexible Use of Airspace/FUA) im Rahmen der Schaffung eines einheitlichen europäischen Luftraums (Single European Sky/SES) wurde vom Bundesministerium für Verkehr, Bau und Stadtentwicklung im Einvernehmen Vorabfassung - w ird durch die lektorierte Version ersetzt. Drucksache 18/10783 – 2 – Deutscher Bundestag – 18. Wahlperiode mit dem Bundesministerium der Verteidigung (BMVg) zur Nutzung in Teilen des deutschen Luftraums angewiesen. Die Änderung des Flugbeschränkungsgebiets ED-R 401 Variable Profile Area (VPA) – ehemals Military Variable Profile Area North East (MVPA NE) – beruht auf diesem Konzept und hat neben der an die aktuellen Nutzerbedürfnisse angepassten Luftraumgestaltung auch die bislang relativ starren Zeitzyklen zwischen der Reservierung des Luftraums, der Bekanntgabe der Beschränkung und der tatsächlichen Nutzung des europäischen FUA-Prozesses deutlich flexibilisiert. Militärische Übungslufträume sind in Deutschland als Gebiete mit Flugbeschränkungen oder als Gefahrengebiete ausgewiesen. Nach § 17 der Luftverkehrs-Ordnung (LuftVO) werden die Gebiete durch das Bundesministerium für Verkehr und digitale Infrastruktur (BMVI) festgelegt, wenn dies zur Abwehr von Gefahren für die öffentliche Sicherheit oder Ordnung, insbesondere für die Sicherheit des Luftverkehrs, erforderlich ist. In Flugbeschränkungsgebieten werden unkontrollierte Sichtflüge militärischer Hochleistungsstrahlflugzeuge durchgeführt. Das Flugbeschränkungsgebiet ED-R 401 VPA ist ein Luftraum im mittleren und großen Höhenband mit einer Untergrenze von 10 000 Fuß (ca. 3 300 m). Tiefflüge militärischer Luftfahrzeuge können nach dem Prinzip der freien Streckenwahl über dem gesamten Hoheitsgebiet der Bundesrepublik Deutschland durchgeführt werden, um diese Flüge möglichst gleichmäßig zu verteilen. Militärische Tiefflüge sind alle Flüge unterhalb von 2 000 Fuß über Grund oder Wasser . Eine gesonderte statistische Erfassung für einzelne Regionen oder Bereiche erfolgt nicht. 1. Wie viele militärische Flüge wurden von Oktober 2013 bis September 2016 in der Sonderflugzone ED-R 401 MVPA NE absolviert (Angaben bitte pro Monat)? Wie viele davon in dem Sektor 2E (hier auch Nennung der Nutzungsstunden pro Monat möglich)? Die ED-R 401 VPA ist als Gebiet mit Flugbeschränkungen ausgewiesen und wird in Abhängigkeit des Auftrages modular (bedarfsgerechte Nutzung der Sektoren) genutzt. Die Daten für die Monate Oktober bis Dezember 2016 liegen derzeit noch nicht vor. Die Anzahl der militärischen Flüge in der ED-R 401 VPA von Oktober 2013 bis September 2016 sind der folgenden Übersicht zu entnehmen. Vorabfassung - w ird durch die lektorierte Version ersetzt. Deutscher Bundestag – 18. Wahlperiode – 3 – Drucksache 18/10783 ED-R 401 VPA Jahr Monat Anzahl der Flüge Monat Anzahl der Flüge Monat Anzahl der Flüge 2013 Oktober 137 November 166 Dezember 63 2014 Januar 109 Februar 156 März 208 April 190 Mai 520 Juni 101 Juli 143 August 114 September 199 Oktober 141 November 158 Dezember 114 2015 Januar 114 Februar 114 März 141 April 172 Mai 225 Juni 76 Juli 299 August 171 September 182 Oktober 149 November 139 Dezember 120 2016 Januar 205 Februar 201 März 148 April 190 Mai 168 Juni 220 Juli 182 August 232 September 117 Oktober - November - Dezember - Die Nutzungsdauer in Stunden und die Anzahl der militärischen Flüge in der ED-R 401 VPA Sektor 2E von Oktober 2013 bis September 2016 sind der folgenden Übersicht zu entnehmen. ED-R 401 VPA Sektor 2 E Jahr Monat Nutzungs-stunden Anzahl der Flüge Monat Nutzungsstunden Anzahl der Flüge 2013 Oktober 12 41 November 16 77 Dezember 7 28 --- --- --- 2014 Januar 6 28 Februar 13 52 März 23 126 April 16 57 Mai 46 42 Juni 14 94 Juli 11 35 August 16 33 September 15 44 Oktober 7 26 November 14 45 Dezember 17 45 2015 Januar 17 48 Februar 11 37 März 5 20 April 15 72 Mai 8 32 Juni 7 18 Juli 28 103 August 13 53 September 8 49 Oktober 12 35 November 9 26 Dezember 8 28 2016 Januar 19 86 Februar 24 145 März 10 58 April 15 89 Mai 16 77 Juni 34 109 Juli 22 73 August 28 158 September 11 36 Oktober --- --- November --- --- Dezember --- --- Vorabfassung - w ird durch die lektorierte Version ersetzt. Drucksache 18/10783 – 4 – Deutscher Bundestag – 18. Wahlperiode 2. Auf welcher gesetzlichen Grundlage und auf welchem administrativen Weg werden militärische Tiefflüge von der Bundeswehr momentan befohlen bzw. kontingentiert? Wonach richten sich diese Kontingente, und gibt es hierfür bundesweit gültige Obergrenzen? Die Durchführung von militärischen Tiefflügen wird in einer zentralen Dienstvorschrift geregelt. Diese Regelung ist im militärischen Luftfahrthandbuch Deutschland (Military Aeronautical Information Publication Germany/MIL AIP Germany) veröffentlicht und für alle Luftfahrzeugführer verbindlich. Mit der Weisung des BMVg vom 1. August 2014 wurde eine bundesweit gültige Kontingentierung militärischer Tiefflüge zur Aufrechterhaltung der Einsatzfähigkeit der Luftstreitkräfte festgelegt. Für Tiefflüge strahlgetriebener Kampfflugzeuge im deutschen Luftraum unterhalb von 1 000 Fuß über Grund sind 1 600 Flugstunden als jährliche Obergrenze festgelegt worden. Dies schließt die Nutzung des Luftraums durch die in Deutschland stationierten und übenden Gaststreitkräfte mit ein. 3. Wie viele kontingentierte Flugstunden gab es seit der Einrichtung der Sonderflugzone ED-R 401 für Tiefflüge im darunterliegenden Luftraum, wie viele davon unter dem Sektor 2E (Angaben bitte pro Monat)? Die Anzahl der genutzten Tiefflugstunden kann nicht auf ein spezifisches Gebiet bezogen werden, da ein Tiefflug einen großen überflogenen Bereich abdeckt und nur die Gesamttiefflugdauer gemeldet wird. Darüber hinaus wird auf die Vorbemerkung der Bundesregierung verwiesen. 4. Wie viele militärische Tiefflüge (600 bis 300 m oder weniger über Boden) wurden seit Oktober 2013 unter der Sonderflugzone ED-R 401 tatsächlich durchgeführt, wie viele unter dem Sektor 2E (Angaben bitte pro Monat)? Grundsätzlich kann keine Aussage über die Anzahl von Tiefflügen allgemein oder unterhalb eines Sektors getätigt werden. Hierzu erfolgt keine statistische Erfassung. Anhand einer Analyse der Flugdichte der Radardaten erfolgte eine Auswertung für die Region über den angegebenen Zeitraum. Der Luftraum unterhalb der ED-R 401 VPA sowie des Sektors 2E zeigt im bundesweiten Vergleich mit Ausnahme der Umgebung um den Flugplatz Laage eine geringe Belastung. 5. Wie viele dieser militärischen Tiefflüge gingen bis auf 150 m oder darunter? Wie viele dieser Tiefflüge bis auf 150 m oder darunter fanden im Sektor 2E statt? Es wird auf die Antwort zu Frage 4 verwiesen. 6. Wie viele Tiefflüge fanden seit Oktober 2000 bis Oktober 2013 (Einrichtung der Einschränkungszone ED-R 401) insgesamt statt (bitte wenn möglich nach Monaten angeben)? Es wird auf die Antwort zu Frage 4 verwiesen. Vorabfassung - w ird durch die lektorierte Version ersetzt. Deutscher Bundestag – 18. Wahlperiode – 5 – Drucksache 18/10783 7. Welche speziellen Konsequenzen (bzgl. Überflügen und Lärmentwicklung ) hatte die Durchführung des alle zwei Jahre durchgeführten Manövers JAWTEX (13. bis 24. Juni 2016) für das Gebiet der Sonderflugzone ED-R 401? Die Übung JAWTEX wurde im Jahr 2016 ersatzlos gestrichen und hatte somit keine Auswirkungen hinsichtlich der Überflüge und der Lärmentwicklung im Bereich des Flugbeschränkungsgebietes ED-R 401 VPA. 8. Welche Planzahlen für Überflüge (geschätzt) gibt es im Moment bezüglich der geplanten Nutzung der Sonderflugzone ED-R 401, und der darunter liegenden Flugzone für Tiefflüge, für das Jahr 2017? Es existieren keine Planzahlen für eine Nutzung der ED-R 401 VPA und für Tiefflüge für das Jahr 2017. 9. Von welchen Luftwaffenbasen aus wird die ED-R 401 bzw. der unter ihr liegende Luftraum für Tiefflüge besonders häufig angeflogen? Hauptnutzer der ED-R 401 VPA sind das Taktische Luftwaffengeschwader 73 „Steinhoff“ in Laage und das Taktische Luftwaffengeschwader 51 „Immelmann“ in Jagel sowie militärische Unterstützungsflüge von den Flugplätzen Hohn und Köln. 10. Wie wird von Seiten der Luftwaffe bzw. den Luftverkehrsbehörden nachvollzogen bzw. kontrolliert, dass bei Tiefflugübungen unter der ED-R 401 die Untergrenze von 300 m (bzw. in Ausnahmefällen 150 m) nicht unterschritten wird bzw. wurde? Die Flugbetriebs- und Informationszentrale (FLIZ) des Luftfahrtamtes der Bundeswehr (LufABw) betreibt die sog. Zentrale Datenbank militärischer Flugbetrieb (ZDmF). Ein Netzwerk aus militärischen und zivilen Radarsensoren liefert rund um die Uhr Daten aller Flugbewegungen über der Bundesrepublik Deutschland . Zu diesen Daten, aus denen die Position, die Höhe und die Geschwindigkeit der Luftfahrzeuge errechnet werden können, werden alle weiteren flugbetrieblich relevanten Daten in der Datenbank gespeichert. So wird zum einen der Flugbetrieb aktiv in Echtzeit dokumentiert (Zentrale Flugüberwachung/ZFÜ) und zum anderen anhand aufgezeichneter Daten auch Beschwerden nachgegangen. 11. Welche Regelungen gelten für die Sonderflugzone ED-R 401, und die darunter liegende Flugzone für Tiefflüge, bezüglich ihrer Nutzung durch Militärflugzeuge anderer Nationen? Wie viele Flüge von Militärflugzeugen anderer Nationen gab es seit der Schaffung der Sonderflugzone, und wie viele davon waren im Tiefflug? Für die Nutzung der ED-R 401 VPA gelten für militärische Luftfahrzeuge anderer Nationen die gleichen Regelungen wie für die Luftfahrzeuge der Bundeswehr. Im Tiefflug sind die Mindestflughöhen für ausländische militärische Luftfahrzeuge restriktiv geregelt. Diese sind im MIL AIP Germany öffentlich einsehbar. Eine statistische Erfassung der Tiefflüge in den regionalen Bereichen wird nicht geführt. Hierzu wird auf die Vorbemerkung der Bundesregierung verwiesen. Vorabfassung - w ird durch die lektorierte Version ersetzt. Drucksache 18/10783 – 6 – Deutscher Bundestag – 18. Wahlperiode Die Anzahl der militärischen Flüge anderer Nationen in der ED-R 401 VPA sind der folgenden Übersicht zu entnehmen. ED-R 401 VPA Sektor Luftfahrzeuge / Jahr 2011 2012 2013 2014 2015 2016 More 10 - - - 58 - - More 11 - - - 36 - - 1 A - - 4 58 - 111 1 B - - 4 58 - 111 1 C - - 4 58 - 111 1 D - - 4 58 - 107 1 E - - 4 58 - 107 2 A - - 13 80 9 111 2 B - - 13 85 9 111 2 C - - 13 85 9 111 2 D - - 13 80 9 107 2 E - - 13 80 9 107 12. Wie und auf welcher gesetzlichen Grundlage wurde bei der Einrichtung der Sonderflugzone ED-R 401, bzw. für den unter ihr liegenden Luftraum für Tiefflüge, die Fluglärmbelastung für die betroffene Bevölkerung bewertet? Es existiert keine gesetzliche Grundlage für die Bewertung der Fluglärmbelastung bei der Einrichtung von Flugbeschränkungsgebieten nach § 17 LuftVO. 13. Welche Informationen wurden 2013 von wem und auf welchem Weg der betroffenen Bevölkerung über Art und Umfang der geplanten Sonderflugzone ED-R 401, bzw. den unter ihr liegenden Luftraum für Tiefflüge, mitgeteilt ? Die Änderung des Luftraums wurde in der 13. Änderung der Nachrichten für Luftfahrer (NfL) I-50/08 am 24. Juni 2013 bekanntgegeben. Darüber hinaus wurde eine Pressemitteilung durch die DFS Deutsche Flugsicherung GmbH veröffentlicht . 14. Inwiefern unterscheidet sich die derzeitige Nutzung der Sonderflugzone ED-R 401, bzw. des Luftraums für Tiefflüge unter ihr, qualitativ und quantitativ von den Plänen militärischer Flüge über dem Truppenübungsplatz Kyritz-Ruppiner Heide („Bombodrom“), bevor die Bundesregierung 2009 auf dessen Nutzung verzichtet hat? Das Flugbeschränkungsgebiet ED-R 401 VPA wird überwiegend durch strahlgetriebene Luftfahrzeuge der Luftwaffe im Rahmen der Aus- und Weiterbildung von militärischen Luftfahrzeugführern zum notwendigen Erhalt der Einsatzbereitschaft der Streitkräfte genutzt. Tiefflüge mit strahlgetriebenen Luftfahrzeugen im Luftraum über Deutschland finden grundsätzlich in einer Flughöhe von mindestens 1 000 Fuß (ca. 330 Meter) über Grund statt. Im Rahmen eines sehr streng limitierten Flugstundenkontingents sind vereinzelt auch Flughöhen von 500 Fuß (ca. 150 Meter) zugelassen. Vorabfassung - w ird durch die lektorierte Version ersetzt. Deutscher Bundestag – 18. Wahlperiode – 7 – Drucksache 18/10783 Eine statistische Erfassung der regionalen Zuteilungen dieser Flugstundenkontingente erfolgt dabei nicht. Die Flüge der Bundeswehr werden grundsätzlich nach dem Prinzip der freien Streckenwahl geplant und durchgeführt. Ein formelles Überflugverbot für die Region Kyritz-Ruppiner Heide besteht nach dem Nutzungsverzicht als Truppenübungsplatz (seinerzeit geplanter Luft-Boden-Schießplatz ) aus dem Jahr 2009 nicht mehr. Bis zur Nutzungsverzichtsentscheidung war über dem ehemaligen Truppenübungsplatz ein Flugbeschränkungsgebiet eingerichtet . Der ursprünglich vorgesehene Flugbetrieb für den damaligen Luft-Boden- Schießplatz sah eine überwiegende Nutzung im Tiefflug vor. Seit dem Wegfall des Flugbeschränkungsgebietes unterliegt der Luftraum über dem ehemaligen Truppenübungsplatz den Regularien des umliegenden Luftraumes und kann wie dieser durch alle Luftraumnutzer (zivil und militärisch) gemäß den Vorgaben des BMVI genutzt werden. 15. Wie hat die Bundeswehr die Rechtsposition im Urteil des Oberverwaltungsgerichts Berlin-Brandenburg zur Berufungsklage des Bundesministeriums der Verteidigung vom 27. März 2009, „dass für die militärische Nutzung des Truppenübungsplatzes Wittstock durch die Beklagte zu militärischen Zwecken ein förmliches Planungsverfahren nach § 1 Absatz 2, 3 des Landbeschaffungsgesetzes erforderlich ist", konkret umgesetzt? Das Vorhaben der Bundeswehr, den früheren sowjetischen Truppenübungsplatz Wittstock als Luft-Boden-Schießplatz zu nutzen, wurde nach dem Urteil des Oberverwaltungsgerichts Berlin-Brandenburg zur Berufungsklage des BMVg vom 27. März 2009 nicht weiter verfolgt, und die Rückgabe in das allgemeine Grundvermögen des Bundes wurde durch das BMVg entschieden. 16. Wie viele Beschwerden gegen Fluglärm im Gebiet der ED-R 401 liegen insgesamt (unabhängig vom Beschwerdeweg) seit September 2014 vor (bitte einzeln für Monate ausweisen)? Die Daten sind der folgenden Übersicht zu entnehmen. 2014 Monat Anzahl Monat Anzahl September 50 Oktober 23 November 24 Dezember 4 2015 Januar 16 Februar 4 März 11 April 26 Mai 31 Juni 14 Juli 39 August 23 September 22 Oktober 8 November 8 Dezember 5 2016 Januar 4 Februar 41 März 11 April 21 Mai 28 Juni 25 Juli 23 August 31 September 26 Oktober 7 November 3 Dezember --- Vorabfassung - w ird durch die lektorierte Version ersetzt. Drucksache 18/10783 – 8 – Deutscher Bundestag – 18. Wahlperiode 17. Wie wurden diese Beschwerden geprüft, und welche Konsequenzen wurden aus diesen Beschwerden gezogen? Schriftlich eingegangene Beschwerden zu militärischen Flugbewegungen werden bei der Nennung des Orts, des Datums und möglichst konkreter Zeitangabe durch die FLIZ des LufABw unter Berücksichtigung der in der Antwort zu Frage 10 angezeigten Mittel untersucht. Dem Petenten wird in jedem Fall ein schriftliches Ergebnis mitgeteilt. 18. Welche Möglichkeiten bestehen aus Sicht der Bundesregierung, im Gebiet der Kyritz-Ruppiner Heide eine Messung von Lärmpegeln über einen gewissen Testzeitraum durchzuführen, um Daten zur Problematik zu generieren? Für Messungen der Lärmbelastung besteht keine Rechtsgrundlage. Die Bundesregierung setzt sich dafür ein, dass die Lärmbelastungen durch den militärischen Flugbetrieb unter Berücksichtigung der Aufrechterhaltung der Einsatzbereitschaft der Streitkräfte soweit wie möglich begrenzt werden. 19. Wie viele militärische Überflüge gab es über dem Nationalpark Sächsische Schweiz seit September 2014 (hier ist auch die Nennung der Nutzungsstunden des entsprechenden Sektors des TRA 208/308 möglich, bitte pro Monat angeben)? Das Flugbeschränkungsgebiet ED-R 208/308 befindet sich in einer räumlichen Entfernung von ca. 50 km westlich des Nationalparks Sächsische Schweiz und des dazugehörigen Landschaftsschutzgebietes. Die Nutzung der ED-R 208/308 unter der Angabe der Anzahl der Flüge mit Bezug auf den jeweiligen Sektor (208 A, 208 B oder 308) ist der folgenden Übersicht zu entnehmen. Die statistische Erfassung der Nutzungsrate erfolgt aufgeschlüsselt auf die separat nutzbaren Einzelsektoren des Übungsluftraums. Die Nutzer eines Übungsluftraums buchen entsprechend dem Auftrag und der Missionscharakteristik den hierfür benötigten Übungsluftraum. So nutzt eine Mission im Regelfall mehrere Sektoren , was zur Folge hat, dass eine Mission z. B. bei der ED-R 208 zwei Sektoren befliegt und pro Sektor jeweils einmal in der Statistik erfasst wird. Daher wäre eine einfache Summenbildung der Anzahl der Missionen der einzelnen Sektoren nicht sachgerecht und würde zu einer quantitativen Fehlinterpretation des tatsächlichen Flugbetriebes führen. Die Daten für die Monate Oktober bis Dezember 2016 liegen derzeit noch nicht vor. Vorabfassung - w ird durch die lektorierte Version ersetzt. Deutscher Bundestag – 18. Wahlperiode – 9 – Drucksache 18/10783 Monat Luftraum Anzahl der Flüge Monat Luftraum Anzahl der Flüge 2014 September TRA 208 A 17 Oktober TRA 208 A 25 TRA 208 B 17 TRA 208 B 16 TRA 308 13 TRA 308 12 November TRA 208 A 19 Dezember TRA 208 A 11 TRA 208 B 19 TRA 208 B 7 TRA 308 11 TRA 308 7 2015 Januar TRA 208 A 7 Februar TRA 208 A 23 TRA 208 B 4 TRA 208 B 23 TRA 308 10 TRA 308 25 März TRA 208 A 21 April TRA 208 A 26 TRA 208 B 21 TRA 208 B 23 TRA 308 20 TRA 308 34 Mai TRA 208 A 30 Juni TRA 208 A 15 TRA 208 B 24 TRA 208 B 15 TRA 308 23 TRA 308 9 Juli TRA 208 A 21 August TRA 208 A 21 TRA 208 B 19 TRA 208 B 21 TRA 308 18 TRA 308 16 September TRA 208 A 23 Oktober TRA 208 A 15 TRA 208 B 23 TRA 208 B 14 TRA 308 29 TRA 308 16 November TRA 208 A 15 Dezember TRA 208 A 10 TRA 208 B 15 TRA 208 B 9 TRA 308 9 TRA 308 9 2016 Januar TRA 208 A 27 Februar TRA 208 A 43 TRA 208 B 27 TRA 208 B 37 TRA 308 23 TRA 308 35 März TRA 208 A 15 April TRA 208 A 24 TRA 208 B 13 TRA 208 B 24 TRA 308 14 TRA 308 32 Mai TRA 208 A 19 Juni TRA 208 A 10 TRA 208 B 17 TRA 208 B 10 TRA 308 12 TRA 308 6 Juli TRA 208 A 23 August TRA 208 A 32 TRA 208 B 21 TRA 208 B 32 TRA 308 15 TRA 308 32 September TRA 208 A 16 Oktober --- --- TRA 208 B 16 November --- --- TRA 308 16 Dezember --- --- Vorabfassung - w ird durch die lektorierte Version ersetzt. Drucksache 18/10783 – 10 – Deutscher Bundestag – 18. Wahlperiode 20. Auf wie viele Flugstunden belief/beläuft sich das Flugstunden-Kontingent (siehe Antwort des Parlamentarischen Staatssekretärs Dr. Ralf Brauksiepe auf die Schriftliche Frage 74 des Abgeordneten Dr. André Hahn, auf Bundestagsdrucksache 18/2481 vom 4. September 2014) in den Monaten seit September 2014 für den Luftraum über dem Nationalpark Sächsische Schweiz, und wie wird die Einhaltung dieses Kontingents administrativ kontrolliert? Ergaben sich in der Vergangenheit hier Abweichungen zwischen vorgegebenem Stundenkontingent und der Flugpraxis? Auf die Antwort zu Frage 2 wird verwiesen. Es erfolgt keine statistische Erfassung der regionalen Genehmigungen bzw. Zuteilungen dieses Flugstundenkontingents. Vorabfassung - w ird durch die lektorierte Version ersetzt. 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