Die Antwort wurde namens der Bundesregierung mit Schreiben des Bundesministeriums des Innern vom 29. Dezember 2016 übermittelt. Die Drucksache enthält zusätzlich – in kleinerer Schrifttype – den Fragetext. Deutscher Bundestag Drucksache 18/10785 18. Wahlperiode 30.12.2016 Antwort der Bundesregierung auf die Kleine Anfrage der Abgeordneten Andrej Hunko, Jan Korte, Frank Tempel, weiterer Abgeordneter und der Fraktion DIE LINKE. – Drucksache 18/10683 – Grenzüberschreitende Projekte zu vorhersagender Polizeiarbeit V o r b e m e r k u n g d e r F r a g e s t e l l e r Die Innenminister der Niederlande, Belgiens, Deutschlands sowie der Länder Nordrhein-Westfalen, Rheinland-Pfalz und Niedersachsen haben die Vertiefung ihrer grenzüberschreitenden Zusammenarbeit gegen „Eigentumskriminalität und Wohnungseinbruchsdiebstahl“ beschlossen (Bundestagsdrucksache 18/10541). Eine „Aachener Erklärung“ benennt hierzu acht „konkrete Maßnahmenpakete " zur Verfolgung von sogenannten „reisenden Tätergruppen“. Details stehen laut dem Bundesministerium des Innern noch nicht fest, noch in diesem Jahr soll hierzu eine Auftaktsitzung der beteiligten Landeskriminalämter, dem Bundeskriminalamt als Zentralstelle sowie den kriminalpolizeilichen Zentralstellen Belgiens und der Niederlande stattfinden. Dann könnten auch Details zur gemeinsamen Beteiligung an nationalen und internationalen Projekten der Sicherheitsforschung zur Vorhersagesoftware („Predictive Policing“) verabredet werden, innerhalb derer „neue Präventions- und Bekämpfungskonzepte entwickelt werden“ sollen. Die Tageszeitung „WAZ“ berichtet, dass Rheinland-Pfalz, Bayern, Baden-Württemberg und Hessen bereits in einem ähnlichen Acht- Punkte-Plan kooperierten. Die drei Länderpolizeien arbeiten demnach auch bezüglich der Entwicklung von Vorhersagesoftware zusammen. Ähnliche Pläne hatte der Bundesminister des Innern, Dr. Thomas de Maizière, vor einem Jahr im Anschluss an ein informelles Ministertreffen einiger EU-Staaten mitgeteilt. Laut dem Bundesinnenminister soll die Europäische Kommission ein entsprechendes Forschungsprojekt auflegen (Pressekonferenz zum G6-Innenministertreffen am 2. November 2015). Mit Blick auf Frankreich erklärte Dr. Thomas de Maizière, andere Länder verfügten im Bereich der „Predictive Analytics“ über „mehr Erfahrung als wir“. Konkrete Projekte wurden jedoch bislang nicht angestoßen. Die Anstrengungen der Regierungen Deutschlands und Frankreichs zur europaweiten Verbreitung von Software zur Vorhersage von Einbruchsdiebstahl mündeten jedoch in das EU-Ratsdokument 6876/16, das an alle Mitgliedstaaten zur Bekämpfung „reisende Tätergruppen“ verteilt wurde. Vorabfassung - w ird durch die lektorierte Version ersetzt. Drucksache 18/10785 – 2 – Deutscher Bundestag – 18. Wahlperiode 1. Mit welchen Maßnahmen will die Bundesregierung die auf Initiative von Frankreich und Deutschland von den Justiz- und Innenministern der EU am 13. Oktober 2016 verabschiedeten „Schlussfolgerungen des Rates zu organisierten Wohnungseinbrüchen“ umsetzen? 2. Sofern zur Umsetzung der Schlussfolgerungen auch Projekte zu „Predictive Policing“ umgesetzt oder initiiert werden sollen, um welche Vorhaben bzw. Pläne handelt es sich dabei? Wegen des Sachzusammenhangs werden die Fragen 1 und 2 zusammen beantwortet . Eine Festlegung der Maßnahmen ist noch nicht erfolgt. Die Ratsschlussfolgerungen empfehlen den EU-Mitgliedstaaten sowohl auf operativer als auch auf strategischer Ebene konkrete Maßnahmen zur Intensivierung der Bekämpfung des Wohnungseinbruchdiebstahls. Die Geschäftsbereichsbehörden des Bundesministeriums des Innern wurden beauftragt, Vorschläge zur konkreten Umsetzung dieser Empfehlungen zu erarbeiten 3. Auf welche Weise hat das Bundesinnenministerium versucht, die Europäische Kommission zur Auflage eines Forschungsprojekts zu „Predictive Policing“ zu bewegen (Pressekonferenz zum G6-Innenministertreffen am 2. November 2015), und wie hat diese darauf reagiert? 4. Sofern das Ansinnen zunächst abgelehnt wurde, welche Gründe wurden der Bundesregierung dazu mitgeteilt? Wegen des Sachzusammenhangs werden die Fragen 3 und 4 zusammen beantwortet . Zum G6-Innenministertreffen hat am 2. November 2015 keine Pressekonferenz stattgefunden. Im Übrigen wird hinsichtlich des Fragegegenstands auf die Antwort der Bundesregierung auf die Kleine Anfrage der Fraktion DIE LINKE. auf Bundestagsdrucksache 18/5599 verwiesen. 5. Wann werden die Projekte ausgewählt, die im Themenbereich der Förderrichtlinie „Zukünftige Sicherheit in Urbanen Räumen“ innerhalb des Rahmenprogramms der Bundesregierung „Forschung für die zivile Sicherheit“ vom Bundesministerium für Bildung und Forschung (BMBF) und der Agence Nationale de la Recherche (ANR) gefördert werden (Bundestagsdrucksache 18/7966)? Das zweistufige Auswahlverfahren zu den Projektvorschlägen, die zu den Förderrichtlinien „Zukünftige Sicherheit in Urbanen Räumen“ eingereicht wurden, ist noch nicht abgeschlossen. Ergebnisse werden im Sommer 2017 erwartet. 6. Sofern die Begünstigten bereits ausgewählt wurden, um welche Projekte und Teilnehmenden handelt es sich (bitte die Behörden, Kommunen, Sicherheitsund Rettungskräfte, Einrichtungen des Gesundheits- und Pflegewesens, Unternehmen der privaten Sicherheitswirtschaft sowie Betreiber kritischer Infrastrukturen konkret benennen)? Es wird auf die Antwort zu Frage 5 verwiesen. Vorabfassung - w ird durch die lektorierte Version ersetzt. Deutscher Bundestag – 18. Wahlperiode – 3 – Drucksache 18/10785 7. Wann und wo hat die Auftaktsitzung der an der „Aachener Erklärung“ beteiligten Kriminalämter stattgefunden? Die Auftaktveranstaltung hat am 6. Dezember 2016 in Düsseldorf stattgefunden. 8. Welche einzelnen Maßnahmen für „gemeinsame operative Aktivitäten“ und „Auswerte- und Analyseprojekte“ befinden sich nach Kenntnis der Bundesregierung nunmehr in der Diskussion, der Planung oder der Durchführung zu den Bestandteilen Die „Aachener Erklärung“ ist eine Kooperationsvereinbarung der sechs beteiligten Staaten und Länder für eine bessere Bekämpfung der grenzüberschreitenden Eigentumskriminalität in Belgien, Deutschland und den Niederlanden. a) intensivierter und kontinuierlicher Informationsaustausch; Unter Nutzung der bestehenden Kommunikationskanäle wurde eine Intensivierung des Informationsaustausches zwischen den beteiligten Ländern vereinbart. Hierbei wird auch auf die verstärkte Nutzung der bestehenden Fahndungsmöglichkeiten nach gestohlenen Gegenständen (Sachfahndung) hingewirkt. Unterstützt wird der Informationsaustausch durch gegenseitige Hospitationen der mitwirkenden Staaten. Jährlich wiederkehrende presseöffentliche Lagebilder werden im Phänomenbereich ausgetauscht. b) gemeinsame Auswerte- und Analyseprojekte sowie operative Aktivitäten; Die Intensivierung gemeinsamer Auswerte- und Analyseprojekte zwischen den beteiligten Ländern wird angestrebt. Eine Festlegung wird anlassbezogen erfolgen . c) enge Kooperation für die Durchführung paralleler Ermittlungen oder gemeinsamer Ermittlungsverfahren unter Leitung und in Absprache mit den zuständigen Justizbehörden; Es wurde die Durchführung gezielter Fahndungs- und Kontrolleinsätze vereinbart . In der letzten Novemberwoche 2016 wurden auf Initiative des Landeskriminalamtes (LKA) Nordrhein-Westfalen bereits gemeinsame Fahndungs- und Kontrolltage durchgeführt. Darüber hinaus sollen regelmäßige Abstimmungen der Behördenleitungen mit Generalstaatsanwaltschaften erfolgen. d) Initiierung und Umsetzung grenzüberschreitender Präventionsaktivitäten; e) Austausch von „Best-practice-Konzeptionen“, um den Einbau von Sicherheitstechnik sowie ein sicherheitsbewusstes Verhalten des Einzelnen zu fördern, Es wurde vereinbart sich hinsichtlich sicherungstechnischer und verhaltensorientierter Präventionsmaßnahmen abzustimmen; bei Bedarf auch in Abstimmung mit Externen. Eine Festlegung ist noch nicht erfolgt. Vorabfassung - w ird durch die lektorierte Version ersetzt. Drucksache 18/10785 – 4 – Deutscher Bundestag – 18. Wahlperiode f) koordinierter Informationsaustausch zwischen Strafverfolgungs- und Verwaltungsbehörden zur Reduzierung von Gefahren für die öffentliche Sicherheit und Ordnung; Es wurde eine Verbesserung des Informationsaustausches Verwaltung und Polizei vereinbart. Konkrete Maßnahmen sind noch nicht definiert worden. g) Verhinderung des Investierens inkriminierter Gelder in legale Handelsund Unternehmensstrukturen sowie deren Nutzung für kriminelle Zwecke ; Hierzu wurden noch keine Maßnahmen vereinbart. h) gemeinsame Beteiligung an nationalen und internationalen Projekten der Sicherheitsforschung „wie z. B. zu Predictive Policing“? Die Sicherheitsforschung soll ausgeweitet werden. Konkrete Festlegungen wurden bislang noch nicht getroffen. 9. Welche Produkte und Verfahren welcher Hersteller hat das Bundeskriminalamt hinsichtlich der Beobachtung zum Thema „Kriminalitätsvorhersage“ sowie zur Nutzung „offener Quellen“ im Rahmen seiner „Erhebungsphase“ bereits begutachtet, und welche dieser Produkte wurden weiter auf ihre Tauglichkeit untersucht? Dem Bundeskriminalamt (BKA) liegen Kenntnisse zu gängigen Anwendungen wie CAS, PredPol, Precobs, SPSS-Modeler sowie zu den Eigenentwicklungen bspw. der Länder Hessen und Berlin vor. Konkrete Untersuchungen im Sinne der Fragestellung führt das BKA derzeit nicht durch. Ergänzend wird auf die Antwort zu den Fragen 11 und 12 verwiesen. 10. Welche offenen oder nichtoffenen polizeilichen Datenquellen sind aus Sicht der Bundesregierung überhaupt für die Nutzung im Bereich der algorithmusgestützten „Kriminalitätsvorhersage“ geeignet, bzw. für welche dieser Datenquellen werden Produkte und Verfahren in der „Erhebungsphase“ in Augenschein genommen? Es wird auf die Antwort der Bundesregierung zu Frage 15 der Kleinen Anfrage der Fraktion DIE LINKE. zur Umsetzung der Bestandteile der „Aachener Erklärung “ zur grenzüberschreitenden Polizeizusammenarbeit auf Bundestagsdrucksache 18/10541 verwiesen. 11. Wann sollen der „Erhebungsphase“ welche weiteren Phasen folgen, und welche Partner werden daran beteiligt? Das BKA beobachtet im Rahmen der Zentralstellenfunktion die Entwicklungen des Ansatzes „Predictive Policing“. Ziel ist, einen Überblick über die jeweiligen Ansätze zu gewinnen, diese soweit möglich gemeinsam mit den Ländern zu bewerten sowie den Informationsaustausch zu gewährleisten, zu fördern und zu intensivieren . Das ist ein andauernder Prozess. Ergänzend wird auf die Antwort zu Frage 12 verwiesen. Vorabfassung - w ird durch die lektorierte Version ersetzt. Deutscher Bundestag – 18. Wahlperiode – 5 – Drucksache 18/10785 12. In welchen Arbeitsgruppen oder sonstigen Zusammenarbeitsformen informieren , engagieren bzw. koordinieren sich welche Bundesbehörden gemeinsam mit welchen Landesbehörden zur Einführung oder Bewertung von Vorhersagesoftware („Predictive Policing“)? Ende November 2016 fand im BKA eine polizeiinterne Fachtagung mit Vertretern aller Landeskriminalämter, der DHPol sowie der Bundespolizei und des ZKA zum Thema „Predictive Policing/Einsatz softwarebasierter Prognosemethoden“ statt. Ein ergänzender Workshop primär mit den bereits den Ansatz Predictive Policing anwendenden oder testenden Ländern ist für Ende Januar 2017 im BKA vorgesehen. Ziel ist die Zusammenfassung und Bewertung der bisherigen Erfahrungen . 13. Was ist dem Bundeskriminalamt aus der länderübergreifenden Zusammenarbeit zur Vorhersagesoftware darüber bekannt, welche Landeskriminalämter welche Analysesoftwareprodukte testen und welche Bundesländer hierzu Studien durchführen? Dem BKA ist bekannt, dass in Baden-Württemberg ein Pilotprojekt Predictive Policing läuft, in dem untersucht wird, inwieweit Softwarelösungen (hier: Precobs) bzgl. Predictive Policing einen Mehrwert zur Bekämpfung des Wohnungseinbruchsdiebstahls darstellen. Seitens des LKA Bayern wird ebenfalls die Software Precobs eingesetzt. Durch die LKA Berlin und Hessen sowie künftig Niedersachsen werden Eigenentwicklungen erprobt bzw. genutzt. Nordrhein- Westfalen richtete im Februar 2015 ein Projekt zum Thema Predictive Policing im dortigen LKA ein. Ziel ist die Feststellung der Möglichkeiten und Grenzen der Prognose von Kriminalitätsbrennpunkten sowie der Effizienz und Effektivität darauf aufbauender polizeilicher Interventionen. Basis ist hier der IBM SPSS-Modeler. Das LKA Hamburg führt derzeit ein wissenschaftliches Forschungsprojekt durch, in dessen Rahmen sich mit den Grundlagen des Predictive Policing auseinander gesetzt wird. Eine Machbarkeitsstudie wird derzeit in Brandenburg erstellt. Der Fokus liegt hier auf einer Überprüfung der Überführung der Predictive Policing-Methodik in ein standardisiertes polizeiliches Lageanalyse- und -beurteilungsverfahren unter dem Ansatz der Schaffung einheitlicher Rahmenbedingungen. 14. Welche Überlegungen existieren nach Kenntnis der Bundesregierung zur Einrichtung eines Forschungsprojektes zur Vorhersage von Straftaten bei der Deutschen Hochschule der Polizei (Landtag Schleswig-Holstein, Drucksache 18/4416), und welche Ziele werden dort verfolgt? Es gab Vorüberlegungen, die jedoch derzeit nicht weiterverfolgt werden. Vorabfassung - w ird durch die lektorierte Version ersetzt. Satz: Satzweiss.com Print, Web, Software GmbH, Mainzer Straße 116, 66121 Saarbrücken, www.satzweiss.com Druck: Printsystem GmbH, Schafwäsche 1-3, 71296 Heimsheim, www.printsystem.de Vertrieb: Bundesanzeiger Verlag GmbH, Postfach 10 05 34, 50445 Köln, Telefon (02 21) 97 66 83 40, Fax (02 21) 97 66 83 44, www.betrifft-gesetze.de ISSN 0722-8333