Die Antwort wurde namens der Bundesregierung mit Schreiben des Bundesministeriums für wirtschaftliche Zusammenarbeit und Entwicklung vom 5. Januar 2017 übermittelt. Die Drucksache enthält zusätzlich – in kleinerer Schrifttype – den Fragetext. Deutscher Bundestag Drucksache 18/10801 18. Wahlperiode 06.01.2017 Antwort der Bundesregierung auf die Kleine Anfrage der Abgeordneten Niema Movassat, Karin Binder, Christine Buchholz, weiterer Abgeordneter und der Fraktion DIE LINKE. – Drucksache 18/10613 – Finanzierung des Palmölunternehmens Plantations et Huileries du Congo (Feronia) durch die Deutsche Investitions- und Entwicklungsgesellschaft (Nachfrage zur Antwort der Bundesregierung auf die Kleine Anfrage auf Bundestagsdrucksache 18/10413) V o r b e m e r k u n g d e r F r a g e s t e l l e r Am 31. Oktober 2016 hatten die Fragesteller bereits eine Kleine Anfrage (Bundestagsdrucksache 18/10173) zur Finanzierung des Palmölunternehmens Plantations et Huileries du Congo (PHC) durch die Deutsche Investitions- und Entwicklungsgesellschaft mbH (DEG) gestellt. In der Folge waren die Fragesteller auch der Bitte um einwöchige Fristverlängerung nachgekommen, um der Bundesregierung genügend Zeit zum Einholen der notwendigen Informationen zu geben. In ihrer Antwort vom 23. November 2016 beantwortete die Bundesregierung in den Augen der Fragesteller jedoch knapp ein Drittel der Fragen (Fragen 1, 4, 11, 12, 14, 25, 26, 29 bis 31) gar nicht oder nur unzureichend. Unklar bleibt zudem der Status der Bezahlung von Arbeitern in Naturalien. Während die Bundesregierung von einer freiwilligen „Wahlleistung“ spricht (Antwort zu Frage 19 auf Bundestagsdrucksache 18/10413), berichten Arbeiter von PHC (Plantations et Huileries du Congo SA), dass sie noch im September 2016 lediglich in Naturalien (Palmöl, Seife) ausgezahlt wurden (Bericht Entwicklungsbankkunde in der Kritik: Landrechtskonflikte und undurchsichtige Finanztransaktionen bei kongolesischer Palmölfirma, S. 11). Deshalb bitten die Fragesteller erneut um Auskunft zu den offen gebliebenen Punkten. Verweise und Quellen zu den in den Fragen verwendeten Informationen finden sich in der Vorbemerkung der Fragesteller zur Kleinen Anfrage auf Bundestagsdrucksache 18/10173. Die Bundesregierung verweist in der Vorbemerkung ihrer Antwort auf die Kleine Anfrage auf Bundestagsdrucksache 18/10413 darauf, dass PHC sich zur Zertifizierung durch den Roundtable for Sustainable Palm Oil (RSPO) verpflichtet habe, und sieht darin einen Garant für die Umsetzung hoher Umwelt-, Sozial und Corporate Governance-Standards. Allerdings hat ein aktueller Bericht von Amnesty International schwere Verstöße von RSPO-zertifizierte Unternehmen in Indonesien gegen Umwelt- und Sozialstandards belegt (www. amnesty.de/2016/11/30/globale-konzerne-profitieren-von-kinderarbeit-aufpalmoel -plantagen?destination=node%2F2817). Zudem setzt sich die Bundesregierung mittlerweile selbst für Standards in der Palmölproduktion ein, die Vorabfassung - w ird durch die lektorierte Version ersetzt. Drucksache 18/10801 – 2 – Deutscher Bundestag – 18. Wahlperiode über den RSPO-Standard hinausgehen (Bundestagsdrucksache 18/9290, Antwort zu Frage 2). Amnesty International kritisiert unter anderem die Entlohnung der Plantagenarbeiter nach der erbrachten Arbeitsleistung (Akkordlohn). Eben diese Entlohnung findet auch auf den Plantagen von PHC ab. Nach Information der Bundesregierung (Antwort zu Frage 17 auf Bundestagsdrucksache 18/10413) legt PHC Tagesziele für die Plantagenarbeiter fest, an deren Erfüllung, Überfüllung, Nichterfüllung sich die Bezahlung dieser Arbeiter im Rahmen eins Tageshonorar -Systems orientiert. 1. Welche Informationen besitzt die Bundesregierung über die genaue, aktuelle Eigentümerstruktur von PHC (Stand: 7. Dezember 2016)? Die Bundesregierung verweist dazu auf die öffentlich zugänglichen Informationen der kanadischen Muttergesellschaft von PHC, Feronia Inc. www.feronia. com/pages/view/about, www.feronia.com/pages/view/shareholder_information. Gemäß den im Jahresabschluss von Feronia Inc. für das Finanzjahr 2015 (www. feronia.com/uploads/2016-05-31/feronia_inc_q_financial_statements52637.pdf) publizierten Informationen hält Feronia Inc. 76,17 Prozent der Anteile an PHC. Die restlichen 23,83 Prozent der Anteile werden von der Regierung der Demokratischen Republik Kongo gehalten. 2. Welche Informationen besitzt die Bundesregierung zu den genauen Adressen , an denen nach Auskunft der DEG beim Fachgespräch im Deutschen Bundestag vom 26. September 2016 Informationen zu den Pachtflächen und die Pachtverträge selbst in Europa und der DR Kongo ausliegen? Die Bundesregierung weist darauf hin, dass diese Frage bereits durch ihre Antwort zu Frage 4 der Kleinen Anfrage 18/10173 beantwortet wurde. Die jeweils aktuellen Adressen der Geschäftsräume von FERONIA in London und Kinshasa, nach denen sich die Fragesteller erkundigen, sind der Unternehmenswebsite zu entnehmen. 3. Inwiefern hält die Bundesregierung die Haltung von Feronia, das Agrargesetz der DR Kongo von 2012, welches die Pacht von Agrarflächen durch mehrheitlich ausländische Unternehmen untersagt, bewusst zu ignorieren, wie das Unternehmen in seinem 2. Finanzbericht von 2016 offen zugibt – eine Haltung, die unmittelbar die Pachtflächen von PHC und damit deren Geschäftspraxis betrifft – legal und mit den Prinzipien guter Unternehmensführung vereinbar? Nach Kenntnis der Bundesregierung sind die Landpachtverträge, die Bestandteile der Prüfung der DEG waren, rechtlich abgesichert. Nach Kenntnis der Bundesregierung wurden die behördlichen Konzessionen auch nach Inkrafttreten des genannten Agrargesetzes erteilt. Die Regierung der DR Kongo hat darüber hinaus über ihren Sitz im Aufsichtsrat des Unternehmens und als Anteilseigner Kenntnis über die Mehrheitsverhältnisse im Unternehmen und diese nach Kenntnis der Bundesregierung zu keinem Zeitpunkt in Frage gestellt. Auch sind der Bundesregierung keine Fälle bekannt, bei denen diese Gesetzeslage Auswirkungen auf andere ausländische Agrarunternehmen hatte. FERONIA selbst ist ausführlich auf diese Thematik in der Finanzberichterstattung des Unternehmens eingegangen. Vorabfassung - w ird durch die lektorierte Version ersetzt. Deutscher Bundestag – 18. Wahlperiode – 3 – Drucksache 18/10801 4. Inwiefern hält die Bundesregierung diese Haltung mit den Freiwilligen Leitlinien für Landnutzungsrechte, insbesondere mit Artikel 12.12 („Die Investoren sind dafür verantwortlich, […] das Recht und die Gesetze des betreffenden Landes einzuhalten sowie die Eigentums-, Besitz- und Nutzungsrechte anderer und den Grundsatz der Rechtsstaatlichkeit anzuerkennen und zu achten“) sowie den „Principles for Responsible Investment in Agriculture and Food Systems (RAI)“, insbesondere mit Artikel 56 („Unternehmen tragen die Verantwortung, sich an nationale Gesetze zu halten“), für vereinbar? Die Bundesregierung bekräftigt ihre Position zur Anerkennung der Freiwilligen Leitlinien für Landnutzungsrechte und verweist ansonsten auf die Antwort zu Frage 3. 5. Wie kommt die Bundesregierung zu der in der Antwort zu Frage 12 der Kleinen Anfrage auf Bundestagsdrucksache 18/10413 geäußerten Ansicht, ihr sei eine Missachtung der nationalen Gesetze nicht bekannt? Siehe Antwort zu Frage 3. 6. Kommt die in dem 2. Finanzbericht 2016 von Feronia postulierte Haltung, das Agrargesetz der DR Kongo zu ignorieren, nach Ansicht der Bundesregierung nicht einer Missachtung dieses Gesetzes gleich? Wenn nein, wo liegt in den Augen der Bundesregierung der Unterschied zwischen der postulierten Ignoranz und einer Missachtung? Siehe Antwort zu Frage 3. 7. Wie interpretiert die Bundesregierung Artikel 16 des Landwirtschaftsgesetzes der DR Kongo von 2012 hinsichtlich der Möglichkeit von Unternehmen, die mehrheitlich in ausländischem Besitz sind, a) Pachtflächen in der DR Kongo zu halten und b) Pachtverträge zu erneuern? Nach Kenntnis der Bundesregierung hat PHC zwischen 2013 und 2016 eine Vielzahl von Landtiteln rechtlich abgesichert erneuert. Die Bundesregierung verweist zudem auf ihre Antwort zu Frage 3. 8. Warum ist die Bundesregierung nicht in der Lage einzuschätzen, ob PHC/ Feronia unter der jetzigen Gesetzeslage die im Jahr 2018 auslaufenden Pachtverträge erneuern kann, wie die Bundesregierung in ihrer Antwort zu Frage 13 schreibt – insbesondere angesichts der Tatsache, dass sie sich mit dem Landwirtschaftsgesetz der DR Kongo auseinandergesetzt zu haben scheint, wie ihre Antwort zu Frage 12 nahe legt? Die Bundesregierung kann diese Frage nicht beantworten. Die Entscheidung über eine zukünftige Verlängerung von auslaufenden Pachtverträgen auf Basis der gegebenen Rechtslage ist Sache der kongolesischen Behörden. Vorabfassung - w ird durch die lektorierte Version ersetzt. Drucksache 18/10801 – 4 – Deutscher Bundestag – 18. Wahlperiode 9. Hat die DEG nach Kenntnis der Bundesregierung im Rahmen ihrer „sorgfältigen “ Prüfung, die der Finanzierung von PHC vorausging, eine Einschätzung zu der Frage vorgenommen, inwiefern PHC/Feronia unter der jetzigen Gesetzeslage die im Jahr 2018 auslaufenden Pachtverträge erneuern kann? Wenn nein, wie erklärt sich die Bundesregierung, dass eine für das Geschäftsmodell von PHC/Feronia so entscheidende Frage von der DEG vor der Finanzierungszusage nicht berücksichtigt wurde? Wenn ja, welche Informationen besitzt die Bundesregierung zu der Einschätzung der DEG? Nach Kenntnis der Bundesregierung hat die DEG alle für die Finanzierung relevanten Prüfungen vorgenommen, wie es die übliche Praxis des deutschen Entwicklungsfinanziers ist. Dazu gehörte u. a. auch eine Bewertung der gesicherten Landtitel. 10. Welche Aufgaben erfüllt das Unternehmen Feronia RDC SARL nach Kenntnis der Bundesregierung für PHC und Feronia Inc.? Dazu verfügt die Bundesregierung über die gleichen vom Unternehmen veröffentlichten Informationen wie die Fragesteller. Das Unternehmen ist im Rahmen eines bestehenden Service Agreement für die Bereiche Finanz- und Dienstleistungslogistik zuständig. 11. Inwiefern kann die DEG eingedenk der Tatsache, dass sich die DEG „mit allen finanzierungsrelevanten Aspekten nicht nur vor einer Finanzierungszusage , sondern während der gesamten Darlehnslaufzeit“ befasst (Antwort zu Frage 25), nach Kenntnis der Bundesregierung ausschließen, dass es bei den Geldflüssen zwischen Feronia Inc. und dessen diversen Tochterunternehmen in den letzten Jahren zu finanziellen Unregelmäßigkeiten gekommen ist? Die Recherchen der DEG befassen sich mit finanzierungsrelevanten Aspekten für den Abschluss und die Umsetzung eines privaten Darlehens mit dem jeweiligen Kunden. Der DEG und der Bundesregierung liegen keine Erkenntnisse zu etwaigen finanziellen Unregelmäßigkeiten vor. 12. Inwiefern konnte die DEG nach Kenntnis der Bundesregierung alle Geldflüsse zwischen Feronia Inc. und dessen Tochterunternehmen, die seit dem Jahr 2012 stattgefunden haben, eindeutig und glaubhaft erbrachten Leistungen bzw. Aktivitäten zuordnen? Nach Kenntnis der Bundesregierung hat die DEG alle für die Finanzierung relevanten Prüfungen vorgenommen, wie es die übliche Praxis des deutschen Entwicklungsfinanziers ist. Insbesondere umfasst dies eine sogenannte „Know-yourcostumer “-Prüfung. 13. Warum konnte die Bundesregierung angesichts der genauen Befassung der DEG mit finanzierungsrelevanten Fragen, keine Informationen darüber einholen , wofür Feronia Inc. die 66 Mio. US-Dollar, die CDC und AAF dem Unternehmen zwischen den Jahren 2012 und 2015 zur Verfügung gestellt hatten, verwendet hat? Die von den Fragestellern genannte Kundenbeziehung zwischen CDC/AAF und FERONIA liegt außerhalb der DEG Geschäftsbeziehungen mit FERONIA, weshalb die DEG und die Bundesregierung darüber keine Kenntnis besitzt. Vorabfassung - w ird durch die lektorierte Version ersetzt. Deutscher Bundestag – 18. Wahlperiode – 5 – Drucksache 18/10801 14. Sieht die Bundesregierung die Befassung mit der Frage, was mit diesen Geldern passiert ist, nicht als relevant für die Entscheidung der DEG an, das Feronia-Tochterunternehmen PHC mit einem Darlehen von 49 Mio. US- Dollar bzw. 16,5 Mio. US-Dollar zu versorgen? Wenn nein, warum nicht? Wenn ja, warum enthält die DEG der Bundesregierung diese Informationen vor? Siehe Antwort zu Frage 13. 15. Warum war und ist die DEG eingedenk der Tatsache, „dass gemäß der Richtlinien für die Geschäftstätigkeit der DEG jedes finanzierte Engagement nach privatwirtschaftlichen Grundsätzen betrieben werden soll [und] dies bedeutet , es muss betriebswirtschaftlich sinnvoll sein“ (Antwort zu Frage 29), nach Kenntnis der Bundesregierung von der betriebswirtschaftlichen Sinnhaftigkeit der PHC-Finanzierung überzeugt, obwohl Feronia nur äußerst prekäre Beziehungen zu den Abnehmern des von PHC erzeugten Palmöls unterhält (Abhängigkeit von zwei Kunden, Fehlen schriftlicher Vereinbarungen), und Feronia selbst darin ein erhebliches Kreditrisiko sieht (2. Finanzbericht 2016, S. 28)? FERONIA hat als börsengelistetes Unternehmen besondere Informationspflichten über mögliche Risiken seines Geschäfts. Vorsorgliche Angaben in Jahresabschlüssen wie diejenigen, auf die die Fragesteller hinweisen, sind ein branchenübliches Vorgehen in Berichterstattungen vergleichbarer Unternehmen. Frei verfügbare Informationen zeigen, dass die DR Kongo Nettoimporteur von Roh- Palmöl ist und importiertes Roh-Palmöl im Allgemeinen aufgrund von Transportkosten und Steuern einen höheren Preis aufweist. Nach Kenntnis der Bundesregierung hat PHC das produzierte Roh-Palmöl immer an seine Kunden verkaufen können. Im Übrigen verweist sie auf ihre Antwort zu Frage 29 der Kleinen Anfrage auf Bundestagsdrucksache 18/10173. 16. Inwiefern teilt die Bundesregierung die Beurteilung von Hallgarten&Company , Feronia sei ein „quango“ und deren Aktivitäten in der DR ein „schwarzes Loch“ bzw. inwiefern kommt die Bundesregierung zu einer anderen Einschätzung (bitte auf die Gutachten von Hallgarten&Company und die darin vorgebrachten Argumente eingehen)? Die Bundesregierung teilt aufgrund der umfangreichen Vorprüfungen durch die DEG (Know-your-costumer) nicht diese Einschätzungen und verweist im Übrigen auf ihre Antwort zu Frage 29 der Kleinen Anfrage auf Bundestagsdrucksache 18/10173. 17. Inwiefern sieht die Bundesregierung die angestrebte Zertifizierung nach dem Roundtable for Sustainalbe Palmoil (RSPO) als Garant für die Einhaltung hoher Umwelt-, Sozial- und Corporate Governance-Standards angesichts a) eines aktuellen Berichts von Amnesty International, der schwere Verstöße von RSPO-zertifizierte Unternehmen in Indonesien gegen Umwelt- und Sozialstandards belegt und b) des Umstandes, dass die Bundesregierung mittlerweile selbst Standards in der Palmölproduktion unterstützt, die über den RSPO hinausgehen? Zertifizierungen stellen in ihrem, jeweils spezifisch gültigen Bereich und Sektor ein Instrument dar, an Hand dessen durch akkreditierte, unabhängige Gutachter eine Überprüfung nach definierten Standards und Interpretationshilfen erfolgt. Vorabfassung - w ird durch die lektorierte Version ersetzt. Drucksache 18/10801 – 6 – Deutscher Bundestag – 18. Wahlperiode Sie sind gerade in Kontexten schwacher gesetzlicher Bestimmungen und deren fehlender Umsetzung ein wesentliches Instrument, das die Einhaltung angemessener Umwelt- und Sozialstandards verbessern kann. Wenn, wie in dem von den Fragestellern genannten Fall, Unternehmen in Indonesien in Teilbereichen den RSPO Standard mutmaßlich nicht adäquat einhalten, ist nicht grundsätzlich der Standard in der Kritik, sondern wird die Einhaltung des Standards durch das Unternehmen bemängelt. Der RSPO hat ein umfassendes und anerkanntes Zertifizierungs-System etabliert, das explizit für die Produktion und den Handel mit Palmöl zugeschnitten ist, und dessen Anwendung die Umsetzung international anerkannter Umwelt- und Sozialstandards voranbringen kann. Grundsätzlich ist RSPO ein ausreichender Standard , der Mindestanforderungen an eine nachhaltige Palmölproduktion berücksichtigt (siehe auch Bundestagsdrucksache 18/9290 Deutscher Bundestag – Antwort der Bundesregierung auf die Kleine Anfrage der Fraktion BÜND- NIS 90/DIE GRÜNEN zur „Umsetzung verbindlicher Umwelt- und Sozialstandards in der internationalen Palmölproduktion“, Antwort zu Frage 4). Die Bundesregierung begrüßt die von PHC/FERONIA angestrebte Zertifizierung nach RSPO. 18. Was sind nach Informationen der Bundesregierung die Kriterien, nach denen PHC die Höhe der Tagesziele für die Plantagenmitarbeiterinnen und Plantagenmitarbeiter festlegt? Die DEG hat bei den durchgeführten Prüfungen vor Ort (vor Finanzierungszusage ) durch ihre Nachhaltigkeitsexperten die Themen Löhne, Bezahlung sowie die Möglichkeit, vereinbarte Tagesziele auch realistisch erreichen zu können, ausführlich berücksichtigt. Nach Kenntnis der DEG ist PHC dazu auch im Austausch mit den lokalen Gewerkschaften. Die Bundesregierung selbst hat keine Kenntnisse über die Lohnstrukturen im Einzelnen vor Ort. 19. Wie oft hat PHC nach Informationen der Bundesregierung die Tagesziele im laufenden Jahr geändert, bzw. wie oft werden diese im Schnitt angepasst? Siehe Antwort zu Frage 18. 20. Wie hoch sind nach Kenntnis der Bundesregierung aktuell die Tagesziele, die PHC für seine Plantagenarbeiterinnen und Plantagenarbeiter festlegt (falls es unterschiedliche Tagesziele für unterschiedliche Arbeitsleistungen gibt, z. B. Ernte oder Pestizideinsatz, bitte diese getrennt angeben)? Siehe Antwort zu Frage 18. 21. Wie hoch sind nach Informationen der Bundesregierung die Löhne, den Plantagenmitarbeiterinnen und Plantagenmitarbeiter bei Erfüllung der jeweiligen Tagesziele aktuell erhalten (Stand: 7. Dezember 2016), und wie hoch sind die Abweichungen die sich bei Nichterfüllung bzw. Übererfüllung ergeben können? Siehe Antwort zu Frage 18. Vorabfassung - w ird durch die lektorierte Version ersetzt. Deutscher Bundestag – 18. Wahlperiode – 7 – Drucksache 18/10801 22. In wie viel Prozent der Fälle erreichten Plantagenmitarbeiterinnen und Plantagenmitarbeiter nach Information der Bundesregierung im laufenden Jahr (falls Zahlen dafür nicht möglich; in der ersten Jahreshälfte) die jeweiligen Tagesziele, in wie viel Prozent der Fälle erreichen sie diese nicht, und in wie viel Prozent haben sie diese übertroffen? Siehe Antwort zu Frage 18. 23. Wie erklärt sich die Bundesregierung die Diskrepanz zwischen der eigenen Aussage, die Auszahlung von Löhnen in Naturalien erfolge nur freiwillig, als „Wahlleistung“, und den Aussagen von Arbeitern, dass sie im September 2016 lediglich in Naturalien vergütet wurden, darüber hinaus aber keinen Lohn erhielten? Die Bundesregierung bekräftigt ihre Antwort zu Frage 19 der Kleinen Anfrage auf Bundestagsdrucksache 18/10173. Es ist allerdings nicht auszuschließen, dass in einem herausfordernden Umfeld wie der DR Kongo zeitliche Verzögerungen bei Auszahlungen auftreten können. Nach Kenntnis der Bundesregierung liegen dem Unternehmen keine diesbezüglichen Beschwerden vor. 24. Inwiefern besitzt die Bundesregierung gesichertes Wissen darüber, dass eine teilweise oder vollständige Lohnauszahlung in Naturalien sowohl bei festangestellten als auch saisonalen Arbeitskräften lediglich auf freiwilliger Basis erfolgt und dass bei Nichtinanspruchnahme dieses Angebots die Löhne bar ausgezahlt werden (bitte um Angabe der Quelle, aus der die Bundesregierung gegebenenfalls dieses Wissen schöpft)? Die Bundesregierung verweist auf ihre Antwort zu Frage 19 der Kleinen Anfrage auf Bundestagsdrucksache 18/10173. 25. Inwiefern kann die Bundesregierung ausschließen, dass Kinder ihre Eltern bei der Arbeit auf den Plantagen von PHC unterstützen? Nach Kenntnis der Bundesregierung achtet das Unternehmen streng darauf, dass bei den Arbeitsverträgen und den Tagelöhnern das gesetzliche Mindestalter respektiert wird, um Kinderarbeit auszuschließen. 26. Kann die Bundesregierung ausschließen, dass auf den Plantagen von PHC die Herbizide Paraquat Dichloride, Gramoxone oder andere Herbizide auf Paraquat-Basis zum Einsatz kommen? Wenn nein, welche Informationen besitzt die Bundesregierung darüber, welche dieser Herbizide unter welchen Bedingungen zum Einsatz kommen? Der Bundesregierung ist nicht bekannt, ob und ggfs. welche Pestizide die Firma PHC auf den verschiedenen Plantagen in der DR Kongo einsetzt. Vorabfassung - w ird durch die lektorierte Version ersetzt. 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