Die Antwort wurde namens der Bundesregierung mit Schreiben des Bundesministeriums für Arbeit und Soziales vom 5. Januar 2017 übermittelt. Die Drucksache enthält zusätzlich – in kleinerer Schrifttype – den Fragetext. Deutscher Bundestag Drucksache 18/10802 18. Wahlperiode 06.01.2017 Antwort der Bundesregierung auf die Kleine Anfrage der Abgeordneten Sabine Zimmermann (Zwickau), Klaus Ernst, Katja Kipping, weiterer Abgeordneter und der Fraktion DIE LINKE. – Drucksache 18/10769 – Arbeitsfähigkeit der Beschäftigten in den Jobcentern gewährleisten V o r b e m e r k u n g d e r F r a g e s t e l l e r Jobcenter sind die verantwortlichen Behörden zur Umsetzung der Grundsicherung für Arbeitsuchende. Beschäftigte in diesen Jobcentern arbeiten unter äußerst schwierigen Verhältnissen: Es gibt keine einheitliche Struktur und keinen einheitlichen Arbeitgeber, sondern in der Mehrzahl der Jobcenter eine sogenannte Gemeinsame Einrichtung aus Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern der Kommunen und der Agentur für Arbeit. Teilweise haben die Kommunen die Verantwortlichkeit komplett übernommen (sog. zugelassene kommunale Träger ). Aus der Struktur folgen zahlreiche Probleme der Umsetzung des Gesetzes, insbesondere für die Beschäftigten. Sie werden von unterschiedlichen Dienstherren den Jobcentern zur Verfügung gestellt und werden dadurch seit Jahren unterschiedlich bezahlt. Unterschiedliche Tarifverträge führen zu unterschiedlichen Entlohnungen bei vergleichbaren Tätigkeiten. Durch die Entscheidungen der Bundesregierung bleiben die Jobcenter auch im Verwaltungsbudget strukturell unterfinanziert. Die Ausgaben für das Verwaltungsbudget sind nach Auffassung der Fragesteller nicht bedarfsdeckend. Die Bundesregierung trägt eine besondere Verantwortung bei der Umsetzung des Zweiten Buches Sozialgesetzbuch (SGB II). 1. Wie viele Beschäftigte arbeiten nach Kenntnis der Bundesregierung mit welchen Aufgabenzuweisungen bundesweit in den Jobcentern (bitte nach gemeinsamer Einrichtung und zugelassenen kommunalen Trägern differenzieren )? 2. Wie viele dieser Beschäftigten sind bei der Bundesagentur für Arbeit, und wie viele sind bei den Kommunen angestellt? Die Fragen 1 und 2 werden gemeinsam beantwortet. Für die Beschäftigten in den gemeinsamen Einrichtungen sind die erfragten Angaben in der nachstehenden Tabelle dargestellt. Vorabfassung - w ird durch die lektorierte Version ersetzt. Drucksache 18/10802 – 2 – Deutscher Bundestag – 18. Wahlperiode Die Bundesregierung führt keine Statistik hinsichtlich der Anzahl und Aufgabenzuweisung der Beschäftigten der zugelassenen kommunalen Träger. 3. Inwieweit unterscheiden sich die Arbeitsbedingungen und Entgelte dieser beiden Beschäftigtengruppen in den verschiedenen Aufgabenbereichen der Jobcenter? Träger der Grundsicherung für Arbeitsuchende sind die Bundesagentur für Arbeit und die jeweilige Kommune. Dementsprechend sind in den als gemeinsame Einrichtung geführten Jobcenter Beschäftigte beider Träger eingesetzt. Die gesetzlichen Bestimmungen sehen vor, dass diesem Personal Tätigkeiten bei der gemeinsamen Einrichtung zugewiesen werden, es aber in einem Beschäftigungs- bzw. Beamtenverhältnis zu seinem Arbeitgeber bzw. Dienstherrn verbleibt. Die Arbeitsbedingungen und -entgelte richten sich nach den Bestimmungen, die für das jeweilige Beschäftigungs- bzw. Beamtenverhältnis gelten, wobei die Geschäftsführerin oder der Geschäftsführer des Jobcenters die dienst-, personal- und arbeitsrechtlichen Befugnisse der Bundesagentur für Arbeit und des kommunalen Trägers ausübt. Mitarbeiterkapazität in den gemeinsamen Einrichtungen nach Geschäftsfeldern Vollzeitäquivalente Insgesamt 58.720 41.365 17.354 Leitung 929 597 332 Geschäftsführung 405 279 126 Führungskräfte (i.d.R. ohne Teamleiter/-innen) 523 317 206 Kundenportal (Eingangszone / Eingangsbereich / Empfang) 4.802 3.834 969 Markt & Integration (M&I) 23.902 18.380 5.522 M&I für Unter-25jährige 3.568 2.630 938 M&I für Über-25jährige 14.820 11.400 3.420 M&I ohne Zielgruppentrennung, d.h. U25 + Ü25 3.454 2.725 729 M&I und LG - ohne funktionale Trennung (50 % M&I, 50 % LG) 380 250 129 LG Integrationsmaßnahmen 1.680 1.374 306 Leistungsgewährung (LG) 23.276 14.670 8.606 LG Arbeitnehmer 17.930 11.893 6.037 LG ohne Zielgruppentrennung 4.966 2.526 2.440 M&I und LG - ohne funktionale Trennung (50 % M&I, 50 % LG) 380 250 129 Sonstige 5.812 3.885 1.927 Sonstige (z.B. SGG / Owi, fehlende Angabeni) 3.770 2.509 1.261 Telefonie SGB II (soweit keine Dienstleistung) 245 122 122 Verwaltung/Interne Services (z.B. Büro der GF, IS-Personal, IS-Infrastruktur, Finanzen/Controlling) 1.797 1.253 544 Insgesamt davon BA-Personal davon kommunales Personal Vorabfassung - w ird durch die lektorierte Version ersetzt. Deutscher Bundestag – 18. Wahlperiode – 3 – Drucksache 18/10802 4. Welche Gründe kann die Bundesregierung dafür anführen, dass Beschäftigte mit identischen Aufgaben in den Jobcentern unterschiedlich entlohnt werden ? Welche Initiativen hat das Bundesministerium für Arbeit und Soziales (BMAS) bzw. die Bundesagentur für Arbeit bislang ergriffen, um diese Ungleichbehandlung abzustellen – ggf. mit welchem Ergebnis? Wie bereits zu Frage 3 ausgeführt, richtet sich die Vergütung nach den für das jeweilige Beschäftigungs- bzw. Beamtenverhältnis maßgebenden Bestimmungen . Die Arbeitsverträge der Beschäftigten verweisen auf die jeweiligen Tarifverträge : den TV-BA der Bundesagentur für Arbeit und den TVöD der Kommunen bzw. TV-L der Länder. Für die Beamtinnen und Beamten der Bundesagentur für Arbeit gelten die besoldungsrechtlichen Regelungen des Bundes, für die Beamtinnen und Beamten der Kommunen die des jeweiligen Landes. Unterschiede in der Vergütung könnten durch eine Angleichung der jeweiligen tarifvertraglichen Bestimmungen erreicht werden. Die Entscheidung, ob eine solche Lösung notwendig ist und wie sie gegebenenfalls aussehen kann, liegt im Gestaltungs- und Verantwortungsbereich der jeweiligen Tarifvertragsparteien. Eine gesetzliche Regelung zur Zusammenführung der Tarifverträge verbietet sich wegen der verfassungsrechtlich garantierten Koalitionsfreiheit. Sofern eine Angleichung der Besoldung der in den gemeinsamen Einrichtungen tätigen Beamtinnen und Beamten gefordert wird, verfügt der Bund lediglich über eine Gesetzgebungskompetenz in Bezug auf seine eigenen Beamtinnen und Beamten (Artikel 73 Nummer 8 und 74 Nummer 27 GG). 5. Wie hat sich nach Kenntnis der Bundesregierung der Betreuungsschlüssel in den gemeinsamen Einrichtungen seit dem Jahr 2010 entwickelt, getrennt nach Bundesländern, Leistungsabteilung, Vermittlung, U 25, Ü 25, Eingliederung von Flüchtlingen? Die erfragten Angaben sind in den nachstehenden Tabellen dargestellt. Betreuungsschlüssel in den gemeinsamen Einrichtungen (gE) Personal 1 zu … Personal 1 zu … Personal 1 zu … Insgesamt 494.709 5.811,6 85 3.456.734 21.842,1 158 3.146.416 28.054,4 112 Nord (Mecklenburg-Vorpommern, Schleswig- Holstein, Hamburg) 55.423 697,5 79 368.663 2.566,4 144 341.080 3.033,4 112 Niedersachsen-Bremen (Niedersachsen, Bremen) 51.463 543,7 95 340.407 2.153,9 158 312.462 2.794,0 112 Nordrhein-Westfalen 123.489 1.273,5 97 823.793 5.094,7 162 739.015 6.549,8 113 Hessen 19.651 236,6 83 145.032 1.019,0 142 130.401 1.084,1 120 Rheinland-Pfalz-Saarland (Rheinland-Pfalz, Saarland) 27.740 357,4 78 179.221 1.194,6 150 162.403 1.514,2 107 Baden-Württemberg 33.370 363,5 92 258.047 1.557,1 166 233.963 2.096,2 112 Bayern 36.562 416,3 88 282.248 1.870,0 151 261.516 2.659,7 98 Berlin-Brandenburg (Berlin, Brandenburg) 68.436 900,0 76 483.900 2.931,2 165 446.932 3.502,6 128 Sachsen-Anhalt-Thüringen (Sachsen-Anhalt, Thüringen) 42.873 561,6 76 315.422 1.879,9 168 283.024 2.627,6 108 Sachsen 35.702 461,4 77 260.001 1.575,3 165 235.620 2.192,7 107 eHb U25 eHb Ü25 Bedarfsgemein - schaften Ist Ist Ist unter 25jährige über 25jährige Leistungsgewährung Markt & Integration 2010 Vorabfassung - w ird durch die lektorierte Version ersetzt. Drucksache 18/10802 – 4 – Deutscher Bundestag – 18. Wahlperiode Betreuungsschlüssel in den gemeinsamen Einrichtungen (gE) Personal 1 zu … Personal 1 zu … Personal 1 zu … Insgesamt 437.390 5.375,1 81 3.320.320 20.781,6 160 3.031.503 25.510,9 119 Nord (Mecklenburg-Vorpommern, Schleswig- Holstein, Hamburg) 49.538 647,3 77 357.602 2.330,5 153 331.506 2.736,5 121 Niedersachsen-Bremen (Niedersachsen, Bremen) 47.221 536,2 88 334.973 2.046,9 164 308.403 2.626,5 117 Nordrhein-Westfalen 114.621 1.237,9 93 819.831 4.858,4 169 738.091 6.160,7 120 Hessen 17.252 224,4 77 139.119 958,6 145 125.806 1.008,9 125 Rheinland-Pfalz-Saarland (Rheinland-Pfalz, Saarland) 24.935 319,1 78 173.633 1.149,8 151 158.179 1.451,3 109 Baden-Württemberg 29.924 346,3 86 252.063 1.531,8 165 229.147 1.953,3 117 Bayern 31.071 393,8 79 268.452 1.711,8 157 249.861 2.372,6 105 Berlin-Brandenburg (Berlin, Brandenburg) 61.926 810,8 76 478.593 3.165,0 151 440.991 3.225,7 137 Sachsen-Anhalt-Thüringen (Sachsen-Anhalt, Thüringen) 31.843 453,2 70 259.133 1.625,8 159 234.253 2.131,5 110 Sachsen 29.059 406,1 72 236.921 1.402,9 169 215.266 1.843,9 117 eLb U25 eLb Ü25 Bedarfsgemein - schaften Ist Ist Ist unter 25jährige über 25jährige Leistungsgewährung Markt & Integration 2011 Betreuungsschlüssel in den gemeinsamen Einrichtungen (gE) Personal 1 zu … Personal 1 zu … Personal 1 zu … Insgesamt 346.730 4.624,8 75 2.739.054 18.323,8 149 2.525.874 21.999,0 115 Nord (Mecklenburg-Vorpommern, Schleswig- Holstein, Hamburg) 42.893 605,7 71 326.352 2.151,6 152 305.075 2.533,6 120 Niedersachsen-Bremen (Niedersachsen, Bremen) 40.957 505,1 81 297.923 1.987,7 150 277.210 2.508,8 110 Nordrhein-Westfalen 84.909 1.012,4 84 629.090 3.893,5 162 570.896 4.953,1 115 Hessen 12.688 173,4 73 103.378 742,6 139 95.566 781,7 122 Rheinland-Pfalz-Saarland (Rheinland-Pfalz, Saarland) 19.208 261,7 73 138.958 992,1 140 127.797 1.200,4 106 Baden-Württemberg 20.756 250,4 83 178.720 1.191,3 150 164.702 1.565,8 105 Bayern 25.574 354,9 72 229.918 1.607,9 143 216.656 2.127,7 102 Berlin-Brandenburg (Berlin, Brandenburg) 55.875 785,2 71 449.592 3.189,6 141 415.033 3.151,7 132 Sachsen-Anhalt-Thüringen (Sachsen-Anhalt, Thüringen) 23.770 360,7 66 208.187 1.378,6 151 189.872 1.749,7 109 Sachsen 20.100 315,3 64 176.936 1.188,8 149 163.067 1.426,5 114 Bedarfsgemein - schafteneLb U25 eLb Ü25 Ist IstIst unter 25jährige über 25jährige Leistungsgewährung Markt & Integration 2012 Vorabfassung - w ird durch die lektorierte Version ersetzt. Deutscher Bundestag – 18. Wahlperiode – 5 – Drucksache 18/10802 Betreuungsschlüssel in den gemeinsamen Einrichtungen (gE) Personal 1 zu … Personal 1 zu … Personal 1 zu … Insgesamt 330.529 4.585,0 72 2.682.807 18.589,1 144 2.489.326 21.945,9 113 Nord (Mecklenburg-Vorpommern, Schleswig- Holstein, Hamburg) 40.444 590,0 69 318.027 2.231,6 143 298.825 2.511,9 119 Niedersachsen-Bremen (Niedersachsen, Bremen) 39.523 520,7 76 290.881 2.019,0 144 272.830 2.519,2 108 Nordrhein-Westfalen 82.698 1.071,5 77 624.399 4.197,2 149 570.631 4.963,3 115 Hessen 12.680 170,0 75 101.611 713,8 142 94.829 775,3 122 Rheinland-Pfalz-Saarland (Rheinland-Pfalz, Saarland) 18.846 254,0 74 136.926 955,3 143 127.099 1.129,6 113 Baden-Württemberg 19.636 251,9 78 174.134 1.193,2 146 162.120 1.514,3 107 Bayern 24.536 340,2 72 222.518 1.564,3 142 211.208 2.044,2 103 Berlin-Brandenburg (Berlin, Brandenburg) 52.416 756,1 69 439.213 3.132,3 140 406.216 3.389,1 120 Sachsen-Anhalt-Thüringen (Sachsen-Anhalt, Thüringen) 21.448 331,8 65 200.930 1.406,6 143 184.544 1.694,4 109 Sachsen 18.302 298,8 61 174.168 1.175,9 148 161.024 1.404,4 115 eLb U25 eLb Ü25 Bedarfsgemein - schaften Ist Ist Ist unter 25jährige über 25jährige Leistungsgewährung Markt & Integration 2013 Betreuungsschlüssel in den gemeinsamen Einrichtungen (gE) Personal 1 zu … Personal 1 zu … Personal 1 zu … Insgesamt 324.584 4.468,7 73 2.675.478 18.499,2 145 2.495.123 22.536,0 111 Nord (Mecklenburg-Vorpommern, Schleswig- Holstein, Hamburg) 39.121 569,6 69 319.488 2.278,9 140 301.341 2.663,6 113 Niedersachsen-Bremen (Niedersachsen, Bremen) 39.710 519,8 76 289.361 1.977,3 146 273.153 2.545,7 107 Nordrhein-Westfalen 82.478 1.042,0 79 631.718 4.137,1 153 580.706 5.152,5 113 Hessen 13.061 159,2 82 102.942 729,4 141 96.612 791,6 122 Rheinland-Pfalz-Saarland (Rheinland-Pfalz, Saarland) 19.282 262,8 73 138.593 952,2 146 129.599 1.177,6 110 Baden-Württemberg 19.396 254,8 76 174.064 1.224,1 142 163.181 1.550,8 105 Bayern 24.642 336,4 73 222.780 1.543,1 144 212.388 2.135,5 99 Berlin-Brandenburg (Berlin, Brandenburg) 50.127 730,7 69 433.817 3.126,2 139 401.775 3.359,1 120 Sachsen-Anhalt-Thüringen (Sachsen-Anhalt, Thüringen) 19.886 321,6 62 194.006 1.357,8 143 179.395 1.718,9 104 Sachsen 16.880 271,9 62 168.710 1.173,0 144 156.973 1.440,7 109 Bedarfsgemein - schafteneLb U25 eLb Ü25 Ist IstIst unter 25jährige über 25jährige Leistungsgewährung Markt & Integration 2014 Vorabfassung - w ird durch die lektorierte Version ersetzt. Drucksache 18/10802 – 6 – Deutscher Bundestag – 18. Wahlperiode Hinweise zu den Tabellen: Die Definition der Betreuungsschlüssel wurde gemäß internen Weisungen der Bundesagentur für Arbeit ab dem Jahr 2008 entsprechend weiterentwickelt , so dass eine direkte Vergleichbarkeit nicht gegeben ist. Es werden teilweise keine Nachkommastellen abgebildet. Dies hat zur Folge, dass sich (Teil-)Summen nicht immer rechnerisch ergeben. Betreuungsschlüssel in den gemeinsamen Einrichtungen (gE) Personal 1 zu … Personal 1 zu … Personal 1 zu … Insgesamt 322.163 4.342,0 74 2.648.670 18.412,2 144 2.477.626 22.513,6 110 Nord (Mecklenburg-Vorpommern, Schleswig- Holstein, Hamburg) 38.103 543,1 70 312.893 2.252,4 139 296.372 2.638,4 112 Niedersachsen-Bremen (Niedersachsen, Bremen) 39.554 493,9 80 287.933 1.979,5 145 272.331 2.528,3 108 Nordrhein-Westfalen 83.500 1.051,6 79 637.640 4.102,0 155 587.742 5.216,8 113 Hessen 13.510 153,3 88 104.634 686,0 153 98.234 829,7 118 Rheinland-Pfalz-Saarland (Rheinland-Pfalz, Saarland) 19.777 249,4 79 140.417 1.027,7 137 131.543 1.194,4 110 Baden-Württemberg 20.271 241,9 84 174.854 1.205,1 145 164.672 1.510,0 109 Bayern 25.305 335,9 75 223.283 1.589,4 140 213.264 2.138,5 100 Berlin-Brandenburg (Berlin, Brandenburg) 47.921 718,6 67 422.937 3.146,7 134 392.195 3.444,7 114 Sachsen-Anhalt-Thüringen (Sachsen-Anhalt, Thüringen) 18.544 293,5 63 184.381 1.313,5 140 171.494 1.610,8 106 Sachsen 15.679 260,9 60 159.699 1.109,9 144 149.780 1.402,2 107 eLb U25 eLb Ü25 Bedarfsgemein - schaften Ist Ist Ist unter 25jährige über 25jährige Leistungsgewährung Markt & Integration 2015 Betreuungsschlüssel in den gemeinsamen Einrichtungen (gE) Personal 1 zu … Personal 1 zu … Personal 1 zu … Insgesamt 315.837 4.533,9 70 2.614.114 20.200,9 129 2.471.296 23.551,8 105 Nord (Mecklenburg-Vorpommern, Schleswig- Holstein, Hamburg) 36.967 536,8 69 305.455 2.421,3 126 293.431 2.685,1 109 Niedersachsen-Bremen (Niedersachsen, Bremen) 39.376 531,3 74 288.671 2.167,2 133 274.956 2.683,0 102 Nordrhein-Westfalen 83.989 1.105,1 76 643.996 4.633,0 139 597.635 5.489,5 109 Hessen 13.065 169,8 77 104.579 797,2 131 99.192 889,2 112 Rheinland-Pfalz-Saarland (Rheinland-Pfalz, Saarland) 20.106 249,2 81 143.051 1.120,6 128 135.288 1.302,4 104 Baden-Württemberg 20.152 261,0 77 176.226 1.367,3 129 167.615 1.618,6 104 Bayern 25.304 392,3 64 224.138 1.788,0 125 216.885 2.312,5 94 Berlin-Brandenburg (Berlin, Brandenburg) 46.176 750,7 62 407.896 3.346,9 122 382.185 3.513,5 109 Sachsen-Anhalt-Thüringen (Sachsen-Anhalt, Thüringen) 17.023 292,3 58 172.627 1.427,8 121 163.276 1.606,1 102 Sachsen 13.679 245,3 56 147.475 1.131,7 130 140.833 1.451,7 97 Bedarfsgemein - schafteneLb U25 eLb Ü25 Ist IstIst unter 25jährige über 25jährige Leistungsgewährung 2016 Markt & Integration Vorabfassung - w ird durch die lektorierte Version ersetzt. Deutscher Bundestag – 18. Wahlperiode – 7 – Drucksache 18/10802 Die Mitarbeiterkapazität wird im jeweiligen Berichtsmonat zum Stichtag des Monatsletzten abgebildet. Etwaige vakante Stellen bzw. zeitverzögerte Eingaben im „Einheitlichen Ressourcen-Planungssystem“ (ERP-System, kurz ERP) werden nicht bzw. erst zu einem späteren Zeitpunkt (nach Eingabe in ERP) berücksichtigt. Kunden (eLb Bedarfsgemeinschaften): gleitender Jahresdurchschnitt Berichtsmonat Oktober 2010 sowie September der Jahre 2011 bis 2016; Personal : Angaben als Vollzeitäquivalente (VZÄ). Soweit nach einem Betreuungsschlüssel zur Eingliederung von Flüchtlingen gefragt ist, wird auf die Antwort der Parlamentarischen Staatssekretärin Anette Kramme vom 16. Dezember 2015 auf die Schriftliche Frage Nummer 38 der Abgeordneten Brigitte Pothmer verwiesen (Bundestagsdrucksache 18/7115, S. 35). 6. Wie hat sich nach Kenntnis der Bundesregierung der Betreuungsschlüssel in den Optionskommunen seit dem Jahr 2010 entwickelt, getrennt nach Leistungsabteilung , Vermittlung, U 25, Ü 25, Eingliederung von Flüchtlingen? Der Bundesregierung liegen hierzu keine Angaben vor. Soweit nach einem Betreuungsschlüssel zur Eingliederung von Flüchtlingen gefragt ist, wird auf die Antwort zu Frage 5 verwiesen. 7. Wie lauteten die zentralen Ergebnisse des Projekts „Personalbemessung“, welche Handlungsempfehlungen wurden in dem Abschlussbericht gegeben, und inwieweit sind diese Handlungsempfehlungen zwischenzeitlich umgesetzt worden, bzw. wenn nicht, warum nicht? Es wird auf den Abschlussbericht verwiesen, der unter www.sgb2.info/DE/ Service/Studien-Publikationen/personalbemessung.html zur Verfügung steht. Das Bundesministerium für Arbeit und Soziales und die Bundesagentur für Arbeit prüfen derzeit, wie die Ergebnisse für die gemeinsamen Einrichtungen nutzbar gemacht werden können. 8. Wie viele Belastungsanzeigen sind nach Kenntnis der Bundesregierung in den gemeinsamen Einrichtungen jährlich seit dem Jahr 2010 eingegangen, bitte die Angaben getrennt nach Bundesländern, Leistungsabteilung, Vermittlung , U 25, Ü 25, Eingliederung von Flüchtlingen? Belastungsanzeigen werden nach Auskunft der Bundesagentur für Arbeit nicht zentral ausgewertet. Diese liegen in der eigenen dezentralen Umsetzungsverantwortung der jeweiligen Jobcenter. 9. Wie hat sich nach Kenntnis der Bundesregierung die Anzahl der Befristungen in den Jobcentern seit dem Jahr 2010 entwickelt, bitte die Angaben getrennt pro Jobcenter nach Befristungen mit Sachgrund, sachgrundlosen Befristungen , Anteil kommunaler Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter, Anteil Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter der Agentur für Arbeit? Für die Beschäftigten in den gemeinsamen Einrichtungen sind die erfragten Angaben in den nachstehenden Tabellen dargestellt. Vorabfassung - w ird durch die lektorierte Version ersetzt. Drucksache 18/10802 – 8 – Deutscher Bundestag – 18. Wahlperiode Befristete Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter in den gemeinsamenen Einrichtungen Insgesamt Insgesamt Sachgrundlose Befristungen Sachgrund Befristung Insgesamt Sachgrundlose Befristungen Sachgrund Befristung 14.215 9.404 5.309 4.094 4.811 2.201 2.610 Nord 1.796 1.220 588 631 576 322 254 Niedersachsen-Bremen 1.561 1.011 581 429 550 321 229 Nordrhein-Westfalen 3.269 1.796 1.221 575 1.473 774 699 Hessen 715 339 189 150 376 63 313 Rheinland-Pfalz-Saarland 1.012 688 418 270 324 134 189 Baden-Württemberg 975 742 267 474 233 56 177 Bayern 1.326 890 477 413 436 212 225 Berlin-Brandenburg 1.360 1.176 826 350 184 64 120 Sachsen-Anhalt-Thüringen 1.301 896 450 446 405 123 282 Sachsen 900 646 291 354 254 131 123 BA-Personal kommunales Personal 2010 Befristete Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter in den gemeinsamenen Einrichtungen Insgesamt Insgesamt Sachgrundlose Befristungen Sachgrund Befristung Insgesamt Sachgrundlose Befristungen Sachgrund Befristung 8.265 5.015 3.731 1.285 3.249 2.378 871 Nord 853 449 310 139 404 264 141 Niedersachsen-Bremen 732 468 364 105 264 204 60 Nordrhein-Westfalen 2.325 1.139 961 177 1.186 979 207 Hessen 270 92 87 5 179 72 107 Rheinland-Pfalz-Saarland 519 278 147 131 240 185 56 Baden-Württemberg 500 354 181 173 146 90 55 Bayern 666 386 190 196 280 247 33 Berlin-Brandenburg 1.382 1.245 1.123 122 137 97 40 Sachsen-Anhalt-Thüringen 614 394 245 149 220 121 99 Sachsen 403 209 123 87 194 119 75 BA-Personal kommunales Personal 2011 Vorabfassung - w ird durch die lektorierte Version ersetzt. Deutscher Bundestag – 18. Wahlperiode – 9 – Drucksache 18/10802 Befristete Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter in den gemeinsamenen Einrichtungen Insgesamt Insgesamt Sachgrundlose Befristungen Sachgrund Befristung Insgesamt Sachgrundlose Befristungen Sachgrund Befristung 6.283 4.265 3.476 789 2.017 1.497 520 Nord 585 355 286 69 230 188 42 Niedersachsen-Bremen 528 321 290 31 207 165 42 Nordrhein-Westfalen 1.719 1.089 1.011 78 630 552 78 Hessen 188 97 93 4 91 48 43 Rheinland-Pfalz-Saarland 322 155 90 65 167 141 25 Baden-Württemberg 381 283 179 104 98 57 41 Bayern 461 292 158 134 170 128 41 Berlin-Brandenburg 1.443 1.337 1.137 199 106 68 38 Sachsen-Anhalt-Thüringen 364 200 135 65 164 55 108 Sachsen 293 138 98 40 155 94 61 BA-Personal kommunales Personal 2012 Befristete Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter in den gemeinsamenen Einrichtungen Insgesamt Insgesamt Sachgrundlose Befristungen Sachgrund Befristung Insgesamt Sachgrundlose Befristungen Sachgrund Befristung 5.843 4.289 3.625 664 1.554 1.099 456 Nord 573 376 335 41 198 127 71 Niedersachsen-Bremen 575 386 355 30 190 140 50 Nordrhein-Westfalen 1.656 1.212 1.157 55 444 395 48 Hessen 141 75 71 4 66 25 41 Rheinland-Pfalz-Saarland 279 146 111 35 133 101 32 Baden-Württemberg 343 273 177 97 70 48 22 Bayern 389 255 149 106 134 94 40 Berlin-Brandenburg 1.358 1.248 1.034 214 111 63 48 Sachsen-Anhalt-Thüringen 343 220 159 61 123 59 64 Sachsen 185 98 77 21 87 47 41 BA-Personal kommunales Personal 2013 Vorabfassung - w ird durch die lektorierte Version ersetzt. Drucksache 18/10802 – 10 – Deutscher Bundestag – 18. Wahlperiode Befristete Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter in den gemeinsamenen Einrichtungen Insgesamt Insgesamt Sachgrundlose Befristungen Sachgrund Befristung Insgesamt Sachgrundlose Befristungen Sachgrund Befristung 5.623 4.260 3.784 476 1.363 891 473 Nord 677 532 489 44 144 96 48 Niedersachsen-Bremen 598 454 404 50 144 87 57 Nordrhein-Westfalen 1.554 1.197 1.172 26 357 301 56 Hessen 194 109 89 20 85 37 49 Rheinland-Pfalz-Saarland 298 191 157 34 107 74 33 Baden-Württemberg 317 245 198 47 72 61 11 Bayern 353 240 199 41 114 70 44 Berlin-Brandenburg 945 814 692 122 132 81 50 Sachsen-Anhalt-Thüringen 400 294 229 65 106 40 66 Sachsen 285 183 156 26 102 44 59 kommunales PersonalBA-Personal 2014 Befristete Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter in den gemeinsamenen Einrichtungen Insgesamt Insgesamt Sachgrundlose Befristungen Sachgrund Befristung Insgesamt Sachgrundlose Befristungen Sachgrund Befristung 5.834 4.514 4.189 325 1.320 909 411 Nord 650 537 506 32 113 78 35 Niedersachsen-Bremen 610 487 451 36 123 64 59 Nordrhein-Westfalen 1.757 1.300 1.284 15 458 400 58 Hessen 243 138 125 13 105 60 45 Rheinland-Pfalz-Saarland 340 244 209 35 96 67 29 Baden-Württemberg 322 263 245 19 58 50 8 Bayern 440 338 312 26 101 65 37 Berlin-Brandenburg 893 788 688 99 105 65 41 Sachsen-Anhalt-Thüringen 324 246 210 35 78 22 56 Sachsen 256 172 158 14 83 40 43 BA-Personal kommunales Personal 2015 Vorabfassung - w ird durch die lektorierte Version ersetzt. Deutscher Bundestag – 18. Wahlperiode – 11 – Drucksache 18/10802 Hinweise zu den Tabellen: Es werden teilweise keine Nachkommastellen abgebildet. Dies hat zur Folge, dass sich (Teil-)Summen nicht immer rechnerisch ergeben. Berichtsmonat: September der Jahre 2010 bis 2016; Angaben als Vollzeitäquivalente (VZÄ). Entsprechende Angaben zu den Beschäftigten der zugelassenen kommunalen Träger liegen nicht vor. 10. Welcher Zeitraum wird nach Kenntnis der Bundesregierung für die Einarbeitung neuer Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter in den Jobcentern veranschlagt , und welche grundlegenden Voraussetzungen werden in der Einarbeitung mit welchem Zeitanteil vermittelt? Für die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter der gemeinsamen Einrichtungen existieren zwei Einarbeitungsprogramme der Bundesagentur für Arbeit. Bestandteil dieser Einarbeitungsprogramme ist die Vermittlung der erforderlichen Kenntnisse im jeweiligen Fachbereich (Rechtsgrundlagen und Auslegung von Gesetzestexten im Leistungsbereich; Erwerb von Beratungskompetenz und Berufskunde im Vermittlungsbereich). Hinzu kommen noch die Vermittlung von Grundlagenwissen der interkulturellen Sensibilisierung und die Vermittlung rechtlicher Grundlagen im Zusammenhang mit geflüchteten Menschen. Abgerundet wird die Einarbeitung durch die Schulung der entsprechenden IT-Verfahren im jeweiligen Aufgabenbereich. Die gesamte Einarbeitung wird durch eine erfahrene Mitarbeiterin oder durch einen erfahrenen Mitarbeiter unterstützt und begleitet (Patensystem). Die Dauer der (schulischen) Einarbeitungsprogramme für die Herstellung der Arbeitsfähigkeit (Grundprogramm) beträgt für den Leistungsbereich 10 Schulungs-/Seminartage und für den Vermittlungsbereich 20 Schulungs-/Seminartage. Generell ist die Einarbeitung neuer Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter im Jobcenter in der Regel nach sechs Monaten abgeschlossen. Befristete Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter in den gemeinsamenen Einrichtungen Insgesamt Insgesamt Sachgrundlose Befristungen Sachgrund Befristung Insgesamt Sachgrundlose Befristungen Sachgrund Befristung 6.740 5.548 5.305 242 1.192 878 314 Nord 550 480 453 27 69 57 12 Niedersachsen-Bremen 706 624 597 27 82 52 30 Nordrhein-Westfalen 1.986 1.558 1.544 14 428 403 25 Hessen 277 172 158 14 105 67 39 Rheinland-Pfalz-Saarland 442 353 333 21 89 42 46 Baden-Württemberg 398 344 330 15 53 40 13 Bayern 685 516 493 23 169 124 45 Berlin-Brandenburg 1.032 953 899 54 79 38 41 Sachsen-Anhalt-Thüringen 375 315 283 32 59 16 43 Sachsen 289 231 216 15 58 39 20 BA-Personal kommunales Personal 2016 Vorabfassung - w ird durch die lektorierte Version ersetzt. Drucksache 18/10802 – 12 – Deutscher Bundestag – 18. Wahlperiode Je nach Erfordernis spezieller Kenntnisse am Arbeitsplatz werden zusätzliche Bildungsangebote für beide Fachbereiche zur Verfügung gestellt (Aufbauprogramm ). Die Verantwortung für die Einarbeitung neuer Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter der gemeinsamen Einrichtungen obliegt den Geschäftsführungen. Eine Verpflichtung zur Inanspruchnahme des Bildungsangebotes der Bundesagentur für Arbeit besteht nicht. Die zugelassenen kommunalen Träger führen die Aufgaben der Grundsicherung für Arbeitsuchende in kommunaler Verantwortung durch und unterliegen hierbei der Aufsicht der zuständigen obersten Landesbehörden. Die Bundesregierung hat keine Kenntnis zur Einarbeitung der Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter bei zugelassenen kommunalen Trägern. 11. Wie viele Dienstanweisungen der Bundesagentur für Arbeit sind nach Kenntnis der Bundesregierung durch die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter zu beachten (bitte getrennt nach Leistungsbereich und Vermittlungsbereich angeben), und wie viele Dienstanweisungen kommen durchschnittlich auf der Ebene der Jobcenter dazu? Eine belastbare Aussage im Sinne der Fragestellung ist seriös nicht möglich. Statistiken über die Anzahl erlassener „Weisungen“ im engeren Sinne werden bei der Bundesagentur für Arbeit nicht geführt. Erfasst werden aber seit 2008 die Anzahl aller erlassenen Regelungsformate. Die nachfolgende Grafik zeigt Weisungen für beide Rechtskreise. Diese haben sich seit dem Jahr 2008 um 67 Prozent (Stand: Dezember 2016) reduziert. Hinweise zur Grafik: VV = Geschäftsbereich des Vorstandsvorsitzenden VA = Geschäftsbereich des Vorstands Arbeitsmarkt VR = Geschäftsbereich des Vorstands Regionen VG = Geschäftsbereich des Vorstands Grundsicherung Vorabfassung - w ird durch die lektorierte Version ersetzt. Deutscher Bundestag – 18. Wahlperiode – 13 – Drucksache 18/10802 Wie diese Entwicklung zeigt, ist es Zielsetzung der Bundesagentur für Arbeit, die Komplexität für die Agenturen für Arbeit und gemeinsamen Einrichtungen zu reduzieren . Konkret bedeutet das, dass Weisungen grundsätzlich nur dann erlassen werden, wenn dies zur Sicherstellung einer bundeseinheitlichen Rechts- oder Prozessanwendung erforderlich ist. Anlass sind beispielsweise Rechtsänderungen. Im SGB II galt dies jüngst beim Neunten Gesetz zur Änderung des Zweiten Buches Sozialgesetzbuch. Zur Unterstützung der Mitarbeitenden wird seit dem Jahr 2016 inhaltlich strikt zwischen Weisungen und Informationen getrennt. Es wird darauf hingewiesen, dass die Anzahl von Weisungen nichts über deren tatsächlichen Regelungsumfang – also der Anzahl zu beachtenden Regelungen aus der Weisung heraus (eine oder mehrere) und deren Tragweite auf den Alltag einer Vermittlungsfachkraft oder Fachkraft in der Leistungssachbearbeitung aussagt (Regelung für das Alltagsgeschäft oder für Spezialfälle). Erkenntnisse bezüglich der durchschnittlichen Anzahl von Weisungen auf Ebene der Jobcenter liegen nicht vor. 12. Welchen Zugang haben nach Kenntnis der Bundesregierung Leistungsberechtigte zu den Dienstanweisungen der Bundesagentur für Arbeit? Leistungsberechtigte haben über den Internetauftritt der Bundesagentur für Arbeit (www.arbeitsagentur.de > Über uns > Publikationen > Weisungen) unmittelbaren Zugang zu den Dienstanweisungen der Bundesagentur für Arbeit. 13. Gibt es nach Kenntnis der Bundesregierung einheitliche Regelungen, die den Zugang Betroffener zu Dienstanweisungen der Jobcenter gewährleisten? Die Jobcenter sind gemäß § 50 Absatz 4 Satz 2 SGB II für die Umsetzung des Informationsfreiheitsgesetzes (IFG) und insofern auch für die Umsetzung des § 11 IFG (Veröffentlichungspflichten) in eigener Verantwortung zuständig. Seitens der Bundesagentur für Arbeit bestehen daher gegenüber den Jobcentern keine vereinheitlichenden Regelungen dazu, wie die Jobcenter zu von ihnen erlassenen Weisungen Zugang gewähren. 14. Wie stellt sich seit dem Jahr 2010 der Krankenstand nach Kenntnis der Bundesregierung pro Jobcenter dar, bitte kommunale Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter , Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter der Agentur für Arbeit und abgeordnete oder entliehene Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter getrennt ausweisen sowie Langzeiterkrankungen (über sechs Wochen) und Kurzzeiterkrankungen ? Die Auswertungen zur Gesundheitsquote für die Beschäftigten der Bundesagentur für Arbeit in den gemeinsamen Einrichtungen liegen in einheitlicher Form und abgestimmt mit der Fehlzeitenauswertung des Bundes ab dem Jahr 2011 vor. Die Gesundheitsquoten für den Rechtskreis SGB II aus den Jahren 2011 bis 2015 liegen in etwa auf vergleichbarem Niveau: (2011: 93,5 Prozent, 2012: 93,3 Prozent, 2013: 92,7 Prozent, 2014: 93,0 Prozent, 2015: 92,3 Prozent). Der Anteil der Kurzzeiterkrankungen (1 bis 3 Tage) an allen Erkrankungen lag im aktuellen Berichtsjahr bei 21,2 Prozent, der Anteil der Erkrankungsdauern über 30 Tage bei 21,9 Prozent. Für andere Beschäftigtengruppen und für Beschäftigte der zugelassenen kommunalen Träger liegen keine Angaben vor. Vorabfassung - w ird durch die lektorierte Version ersetzt. Drucksache 18/10802 – 14 – Deutscher Bundestag – 18. Wahlperiode 15. Wie erfolgt nach Kenntnis der Bundesregierung der Umgang mit der Mehrarbeit der Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter der Jobcenter? a) Gibt es Regelungen, die pauschal Mehrarbeit mit dem Gehalt abdecken, wenn ja, in welchem Umfang, und sind diese abhängig von bestimmten Umständen, wenn ja, von welchen? Für die Beschäftigten der Bundesagentur für Arbeit in den Jobcentern gelten in der Regel flexible Arbeitszeitregelungen. Diese ermöglichen den Beschäftigten bei Belastungsspitzen individuell über die tägliche Sollarbeitszeit hinaus zu arbeiten . Hierdurch über die regelmäßige wöchentliche Arbeitszeit hinaus anfallende Arbeitsstunden können auf einem Zeitkonto erfasst und innerhalb eines festgelegten Ausgleichszeitraumes ausgeglichen werden. Darüber hinaus besteht die Möglichkeit, auf Basis der Regelungen des Tarifvertrags für die Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer der Bundesagentur für Arbeit sowie der entsprechenden gesetzlichen Bestimmungen für die Beamtinnen und Beamten des Bundes, Überstunden bzw. Mehrarbeit dienstlich anzuordnen bzw. zu genehmigen. Ob und inwieweit auf Basis der weiteren jeweiligen tarifvertraglichen Regelungen für die Tarifbeschäftigten die Möglichkeit besteht, Überstunden anzuordnen, kann nicht beurteilt werden. Auch bei angeordneten Überstunden bzw. angeordneter Mehrarbeit hat der Freizeitausgleich Vorrang. Ist der Freizeitausgleich nicht möglich, erfolgt eine finanzielle Abgeltung der angeordneten Überstunden nach den tarifvertraglichen Bestimmungen. Für beamtenrechtlich angeordnete Mehrarbeit wird eine Mehrarbeitsvergütung nach den Regelungen der Bundesmehrarbeitsvergütungsverordnung gewährt, soweit aus zwingenden dienstlichen Gründen innerhalb eines Jahres kein Freizeitausgleich möglich war. b) Gibt es Ausschluss- oder Verfallsfristen für die Geltendmachung von Mehrarbeit oder Zeitguthaben, wenn ja, welche, und wie sind die entsprechenden Regelungen gestaltet? Arbeitszeitguthaben von Beschäftigten der Bundesagentur für Arbeit, das auf dem Arbeitszeitkonto erfasst ist und 40 Stunden übersteigt, verfällt, wenn es nicht innerhalb des festgelegten Ausgleichszeitraumes von einem Jahr in Anspruch genommen wird. Für dienstlich angeordnete bzw. genehmigte Mehrarbeit ist Beamtinnen und Beamten des Bundes innerhalb von einem Jahr Freizeitausgleich zu gewähren. Für einen etwaigen finanziellen Ausgleichsanspruch gilt bei Beamtinnen und Beamten die regelmäßige gesetzliche Verjährungsfrist. c) Wie viele Überstunden wurden in den Jahren seit 2010 von den Beschäftigten geleistet, und wie viele Überstunden sind verfallen und warum? Angaben zur Anzahl geleisteter Überstunden und wie viele davon eventuell verfallen sind, liegen nicht vor. Vorabfassung - w ird durch die lektorierte Version ersetzt. Deutscher Bundestag – 18. Wahlperiode – 15 – Drucksache 18/10802 a) Gibt es Regelungen, die pauschal Mehrarbeit mit dem Gehalt abdecken, wenn ja, in welchem Umfang, und sind diese abhängig von bestimmten Umständen, wenn ja, von welchen? b) Gibt es Ausschluss- oder Verfallsfristen für die Geltendmachung von Mehrarbeit oder Zeitguthaben, wenn ja, welche, und wie sind die entsprechenden Regelungen gestaltet? c) Wie viele Überstunden wurden in den Jahren seit 2010 von den Beschäftigten geleistet, und wie viele Überstunden sind verfallen und warum? Zu den Teilfragen a bis c liegen der Bundesregierung keine entsprechenden Angaben zu den Beschäftigten der zugelassenen kommunalen Träger vor. d) Welche Maßnahmen wird die Bundesregierung einleiten, um die unterschiedliche Vergütung der Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter in den Jobcentern , die aus den unterschiedlichen Dienstherrenentsendungen herrühren , zu beseitigen, und wenn es derzeit keine Vorstellungen zur Lösung des Problems gibt, wann soll eine solche Lösung gefunden werden? Auf die Antwort zu Frage 4 wird Bezug genommen. Vorabfassung - w ird durch die lektorierte Version ersetzt. Satz: Satzweiss.com Print, Web, Software GmbH, Mainzer Straße 116, 66121 Saarbrücken, www.satzweiss.com Druck: Printsystem GmbH, Schafwäsche 1-3, 71296 Heimsheim, www.printsystem.de Vertrieb: Bundesanzeiger Verlag GmbH, Postfach 10 05 34, 50445 Köln, Telefon (02 21) 97 66 83 40, Fax (02 21) 97 66 83 44, www.betrifft-gesetze.de ISSN 0722-8333