Die Antwort wurde namens der Bundesregierung mit Schreiben des Bundesministeriums der Finanzen vom 5. Januar 2017 übermittelt. Die Drucksache enthält zusätzlich – in kleinerer Schrifttype – den Fragetext. Deutscher Bundestag Drucksache 18/10805 18. Wahlperiode 04.01.2017 Antwort der Bundesregierung auf die Kleine Anfrage der Abgeordneten Jan Korte, Ulla Jelpke, Sevim Dağdelen, weiterer Abgeordneter und der Fraktion DIE LINKE. – Drucksache 18/10770 – Umsetzungsstand des Antragsverfahrens für eine Anerkennungsleistung an sowjetische Kriegsgefangene V o r b e m e r k u n g d e r F r a g e s t e l l e r In ihrer Antwort auf die Kleine Anfrage der Fraktion DIE LINKE. teilte die Bundesregierung am 6. Juli 2016 mit, dass bis zum 27. Juni 2016 dem Bundesamt für zentrale Dienste und offene Vermögensfragen (BADV) 1 356 Anträge ehemaliger Rotarmisten auf eine einmalige Leistung in Höhe von 2 500 Euro vorgelegen hätten. Von diesen wurden 565 positiv beschieden, 61 abgelehnt und 285 noch nicht abschließend behandelt (vgl. Antwort auf Kleine Anfrage „Aktueller Stand bei der Umsetzung des Antragsverfahrens für eine Anerkennungsleistung an sowjetische Kriegsgefangene“ Bundestagsdrucksache 18/9051). Rund ein dreiviertel Jahr vor Ablauf der Antragsfrist am 30. September 2017 scheint sich eine deutlich geringere Zahl von Antragstellungen abzuzeichnen, als früher angenommen. 1. Wie hat sich das Antragsverfahren seit dem 30. September 2015 konkret entwickelt ? 2. Wie viele Antragsformulare wurden bisher vom BADV verschickt (bitte wenn möglich nach Staaten der Empfänger gesondert aufführen)? 3. Wie viele formlose Anträge hat das BADV bislang erhalten, und wie wurde seitens des BADV damit umgegangen? 4. Wie viele ausgefüllte Antragsformulare sind bereits eingegangen (bitte wenn möglich nach Staaten gesondert aufführen), und wie viele dieser Anträge wurden bislang a) positiv beschieden, b) abgelehnt, c) noch nicht abschließend bearbeitet? Vorabfassung - w ird durch die lektorierte Version ersetzt. Drucksache 18/10805 – 2 – Deutscher Bundestag – 18. Wahlperiode 5. Wie viele Antragsteller haben bislang die Anerkennungsleistung erhalten (bitte wenn möglich nach Staaten der Antragsteller gesondert aufführen)? Die Fragen 1 bis 5 werden im Zusammenhang beantwortet. Auf die nachfolgende Tabelle wird verwiesen (ergänzende Erläuterungen im Anschluss ). Stand: 2. Januar 2017 Land A nt rä ge davon Formanträge davon formlose Anträge erledigte Anträge so ns tig e* Formanträge noch nicht abschließend beschieden ausgezahlt bzw. Zahlungsauftrag erteilt bewilligt abgelehnt Russland 883 738 145 599 48 5 86 580 Ukraine 353 291 62 203 51 8 33 203 Armenien 121 49 72 21 10 11 7 20 Belarus 116 98 18 64 23 1 10 63 Georgien 67 10 57 5 2 1 2 5 Kasachstan 42 41 1 20 12 - 9 20 Aserbaidschan 14 14 - 6 2 - 6 5 Deutschland 8 8 - 6 - 1 1 6 Kirgisistan 5 5 - 4 - - 1 4 Usbekistan 5 4 1 - 3 - 1 - Anzahl der Anträge unter 5 Australien, Estland, Israel, Lettland, Litauen, Neuseeland, Polen, Tadschikistan, Turkmenistan, USA *Antragsrücknahme etc. Zum 2. Januar 2017 lagen dem BADV 1 634 Anträge vor. Die Antragsformulare sind auf der Internetseite des Bundesamtes für zentrale Dienste und offene Vermögensfragen (BADV) elektronisch abrufbar. Auf Nachfrage werden seitens des BADV Antragsformulare zudem auch verschickt. Statistisch nach Ländern erfasst werden nur die registrierten Anträge, nicht die versandten Antragsformulare. Grundsätzlich hat jeder Antragsteller, soweit dieser im BADV einen formlosen Antrag eingereicht hat, ein Antragsformular zugesandt bekommen, verbunden mit der Bitte, dieses ausgefüllt an das BADV zurückzusenden. Derzeit liegen dem BADV noch 358 formlose Anträge vor. Bezüglich der bisher nur formlos eingegangenen Anträge wurden die Antragsteller seitens des BADV an die Übersendung der Antragsformulare mehrfach erinnert. Darüber hinaus wurden weitere 705 potentielle Antragsteller angeschrieben und über die Anerkennungsrichtlinie informiert. Ihnen wurde ebenfalls ein Antragsformular übersandt. Ein Rücklauf von Anträgen hierzu ist bisher nicht zu verzeichnen. Insgesamt liegen dem BADV aktuell 1 276 Formanträge vor. Davon wurden 935 Anträge positiv beschieden, 158 Anträge abgelehnt, und 156 Anträge noch nicht abschließend bearbeitet. An 912 Antragsteller wurde die Anerkennungsleistung angewiesen bzw. bereits ausgezahlt. Vorabfassung - w ird durch die lektorierte Version ersetzt. Deutscher Bundestag – 18. Wahlperiode – 3 – Drucksache 18/10805 6. Welche Gründe führten bislang zur Antragsablehnung (bitte nach Häufigkeit aufführen)? a) 87 Antragsteller waren keine Angehörigen der sowjetischen Streitkräfte b) 48 Anträge wurden von Familienangehörigen anstelle des (verstorbenen) Berechtigten gestellt c) 18 Antragsteller waren nach eigenen Angaben nicht in einem Kriegsgefangenenlager d) In 4 Fällen war die Anzeige der Rechtsnachfolger gemäß der Richtlinie verfristet e) 1 Rechtsnachfolger ist kein Hinterbliebener im Sinne der Richtlinie. 7. Wie lange ist bislang die durchschnittliche Bearbeitungszeit? Es wird auf die Antwort der Bundesregierung zu Frage 7 der Kleinen Anfrage der Fraktion DIE LINKE. vom 6. Juli 2016 (Bundestagsdrucksache 18/9051) verwiesen . Die dort genannten Hintergründe bestehen unverändert. Insbesondere führen fehlende Unterlagen, die von den Antragstellern nachgefordert werden müssen, zu Verzögerungen. 8. Mit wie vielen Anträgen bis zum 30. September 2017 rechnet die Bundesregierung zum jetzigen Zeitpunkt insgesamt? Die Bundesregierung geht aufgrund der von ihr umfassend getroffenen Maßnahmen zur Bekanntmachung der Richtlinie von einem weiteren Anstieg der Antragszahlen aus. Die konkrete Zahl der Anträge, die bis zum 30. September 2017 erreicht sein wird, ist allerdings zum jetzigen Zeitpunkt nach wie vor nicht abschätzbar . Im Übrigen wird auf die Antwort der Bundesregierung zu den Fragen 8 und 9 der Kleinen Anfrage der Fraktion DIE LINKE. vom 6. Juli 2016 (Bundestagsdrucksache 18/9051), auf die Antwort der Bundesregierung zu Frage 5 der Kleinen Anfrage der Fraktion DIE LINKE. vom 22. Februar 2016 (Bundestagsdrucksache 18/7623) und auf die Antwort der Bundesregierung zu Frage 8 der Kleinen Anfrage der Fraktion DIE LINKE. vom 18. August 2015 (Bundestagsdrucksache 18/5782) verwiesen. 9. Wurden seit dem 6. Juli 2016 Anzeigen in Zeitungen oder elektronischen Medien geschaltet, und wenn ja, in welchen, und welche Kosten sind hierbei entstanden (bitte nach Ländern und Medien aufgliedern)? Es wird auf die Antwort der Bundesregierung zu Frage 10 der Kleinen Anfrage der Fraktion DIE LINKE. vom 6. Juli 2016 (Bundestagsdrucksache 18/9051) und zu Frage 8 der Kleinen Anfrage der Fraktion DIE LINKE. vom 22. Februar 2016 (Bundestagsdrucksache 18/7623) verwiesen. Die dort beschriebenen Maßnahmen werden auch weiterhin fortgeführt. Vor dem Hintergrund, dass die Antragsfrist am 30. September 2017 ausläuft, wird die Bundesregierung darüber hinaus zu Beginn des Jahres 2017 über ihre Auslandsvertretungen nochmals in geeigneter Weise auf die Bestimmungen der Richtlinie hinweisen. 10. Sind im Verfahren seit dem 6. Juli 2016 neue Probleme aufgetaucht? Wenn ja, welche sind dies, und wie wurde darauf jeweils reagiert? Neue Probleme sind nicht aufgetreten. Vorabfassung - w ird durch die lektorierte Version ersetzt. Satz: Satzweiss.com Print, Web, Software GmbH, Mainzer Straße 116, 66121 Saarbrücken, www.satzweiss.com Druck: Printsystem GmbH, Schafwäsche 1-3, 71296 Heimsheim, www.printsystem.de Vertrieb: Bundesanzeiger Verlag GmbH, Postfach 10 05 34, 50445 Köln, Telefon (02 21) 97 66 83 40, Fax (02 21) 97 66 83 44, www.betrifft-gesetze.de ISSN 0722-8333