Die Antwort wurde namens der Bundesregierung mit Schreiben des Auswärtigen Amts vom 4. Januar 2017 übermittelt. Die Drucksache enthält zusätzlich – in kleinerer Schrifttype – den Fragetext. Deutscher Bundestag Drucksache 18/10816 18. Wahlperiode 09.01.2017 Antwort der Bundesregierung auf die Kleine Anfrage der Abgeordneten Annette Groth, Wolfgang Gehrcke, Christine Buchholz, weiterer Abgeordneter und der Fraktion DIE LINKE. – Drucksache 18/10614 – Die menschenrechtliche Situation der Rohingya V o r b e m e r k u n g d e r F r a g e s t e l l e r In der Region Rakhine leben etwa 1,3 Millionen Rohingya, denen in Myanmar die Staatsbürgerschaft verweigert wird. Laut Human Rights Watch hat die Gewalt gegen Rohingya im Norden von Myanmar wieder deutlich zugenommen. Das UN-Flüchtlingshilfswerk UNHCR hat Myanmar vorgeworfen, mit einer „ethnischen Säuberung“ gegen die muslimische Minderheit der Rohingya vorzugehen (www.dw.com/de/un-werfen-myanmar-ethnische-s%C3%A4uberungenvor /a-36523242). Human Rights Watch spricht von 820 zerstörten Gebäuden in fünf Dörfern, die durch Satellitenaufnahmen dokumentiert wurden. Die Gesamtzahl der zerstörten Gebäude habe sich auf 1250 erhöht (http://de.radio vaticana.va/news/2016/11/21/myanmar_gewalt_gegen_rohingya/1273732). Mehr als 30 000 Menschen, die meisten davon muslimische Rohingya (www. voanews.com/a/bangladesh-keeps-border-shut-on-rohingya-from-myanmar/36 07207.html), sind nach UN-Angaben aufgrund der Gefechte aus der Region geflohen (www.n-tv.de/ticker/HRW-prangert-Zerstoerung-von-Rohingya-Haeusernan -article19139561.html). Die Regierung von Friedensnobelpreisträgerin Aung San Suu Kyi bestreitet diese Vorwürfe und behauptet, rund 300 Häuser seien von Aufständischen zerstört worden, die für Missverständnisse zwischen den Regierungstruppen und dem Volk sorgen wollten und weisen „gegenteilige Behauptungen als Desinformationskampagne von ‚Terroristen‘ zurück“ (www.n-tv.de/ticker/HRWprangert -Zerstoerung-von-Rohingya-Haeusern-an-article19139561.html). UN-Sprecher Adrian Edwards forderte die Regierung von Bangladesch auf, die Grenze zu Myanmar zu öffnen und eine sichere Passage für Flüchtlinge aus Myanmar zu schaffen, die vor der Gewalt fliehen (www.voanews.com/a/ bangladesh-keeps-border-shut-on-rohingya-from-myanmar/3607207.html). Hilfsorganisationen schätzen, dass alleine in Myanmar mehrere zehntausend Kinder als Kindersoldaten bei Armeen, Paramilitärs und Rebellenverbänden eingesetzt werden (Neues Deutschland, Kinder als Krieger, 21. November 2016, S. 1). Vorabfassung - w ird durch die lektorierte Version ersetzt. Drucksache 18/10816 – 2 – Deutscher Bundestag – 18. Wahlperiode 1. Wie schätzt die Bundesregierung die menschenrechtliche, soziale und politische Situation der Rohingya in Myanmar ein? In dem an Bangladesch angrenzenden Küstenstaat Rakhine lebt der Großteil der rund 1,3 Millionen muslimischen Rohingya in prekärer humanitärer Lage. Circa 140 000 Binnenflüchtlinge leben in Lagern. Die Ursachen für diese Situation liegen in der Ablehnung durch die buddhistische Mehrheitsbevölkerung, der Staatenlosigkeit der Rohingya und einer insgesamt schwierigen sozio-ökonomischen Lage. Die Rohingya haben kaum oder wenig Zugang zu Bildung und Gesundheit. Der Begriff Rohingya wird in Myanmar durch Regierung, Opposition und die übrige Bevölkerung abgelehnt. Buddhistische Nationalisten verwenden ihrerseits oft den Begriff „Bengali“, während die Regierung sich mit dem Ausdruck „Muslime in Arakan“ sprachlich um Mäßigung bemüht. 2012 kam es zu durch Hetze radikaler buddhistischer Mönche angeheizten gewalttätigen Ausschreitungen zwischen den Rohingya und der buddhistischen Bevölkerung mit rund 190 Toten auf beiden Seiten. Militär- und Polizeipräsenz in der Region haben in den Folgejahren zu einer Stabilisierung der Situation geführt, die jedoch äußerst fragil bleibt. Wiederholt kam es zu Fluchtbewegungen in die Nachbarländer. Die Militärregierung hat die Situation der Rohingya auch nach den Übergriffen im Jahr 2012 nicht als prioritär angesehen. Der Zugang zu den Gebieten im Rahmen humanitärer Hilfsaktionen blieb weiterhin schwierig. Die lokalen Behörden sind weitgehend überfordert und leisten „nur“ Management der Sicherheitslage, mit Sicherheitspräsenzen des Militärs und der Polizei, Trennung der Gruppen und humanitären Grundleistungen. Die neue myanmarische Regierung arbeitet an einem „Entwicklungsplan Rakhine“, dessen erste Schritte die Klärung der Staatsangehörigkeit und bessere Bewegungsfreiheit sein sollen. Daneben soll die wirtschaftliche und soziale Entwicklung von Rakhine vorangebracht werden. Durch die Angriffe auf Polizeiund Grenzposten seit Oktober 2016 gab es weitere Verzögerungen; mit der Vorlage des Plans wird nunmehr im Januar 2017 gerechnet. Die myanmarische Regierung hat eine beratende Kommission (Rakhine International Advisory Commission) eingesetzt mit dem ehemaligen VN-Generalsekretär Kofi Annan als Leiter. Die Kommission soll Vorschläge zur Konfliktlösung erarbeiten. 2. Welche konkreten Schritte hat die Bundesregierung in den letzten Monaten unternommen, um die burmesische Regierung davon zu überzeugen, für die etwa 1,3 Millionen Rohingya die burmesische Staatsbürgerschaft anzuerkennen ? Die Feststellung der Staatsangehörigkeit unterliegt burmesischem Recht und erfolgt nach dem „Burma Citizenship Law“ von 1982. Die Frage der Staatsangehörigkeit für die Rohingya wurde im Rahmen von diversen Gesprächen mit Vertretern der myanmarischen Regierung sowohl bilateral als auch im EU und VN- Rahmen thematisiert. Insbesondere wurde dabei die lange Verfahrensdauer zur Feststellung der Staatsangehörigkeit kritisiert. Der EU-Sondergesandte für Menschenrechte Lambrinidis hat das Thema anlässlich des 3. EU-Myanmar Menschenrechtsdialogs in Naypyidaw am 22. November 2106 erneut angesprochen und gefordert, die betroffene Bevölkerung über die ihr zustehenden Rechte zu informieren. Vorabfassung - w ird durch die lektorierte Version ersetzt. Deutscher Bundestag – 18. Wahlperiode – 3 – Drucksache 18/10816 3. Welche Maßnahmen unternimmt die Bundesregierung, um den geflüchteten Rohingya, die „um die Stadt Sittwe in Ghettos“ leben (Frankfurter Rundschau , Kämpfe im Norden Myanmars, 15. November 2016, S. 9), konkret zu helfen? Die Bundesregierung finanziert Maßnahmen der humanitären Hilfe und der Übergangshilfe auch im Rakhine-Staat. In Myanmar fördert die deutsche humanitäre Hilfe Projekte von deutschen Nichtregierungs -organisationen sowie Internationalen Organisationen. In den Lagern um Sittwe unterstützt die Hilfsorganisation „Diakonie Katastrophenhilfe“ die Menschen mit Maßnahmen zur Verbesserung ihrer Lebensbedingungen. Ergänzend wird auf die Antwort zu Frage 19 verwiesen. 4. Gab es mit der burmesischen Regierung in den letzten Monaten Gespräche über die Situation der Rohingya, und wenn ja, wann, und mit welchen Gesprächspartnerinnen und Gesprächspartnern? Die Situation der Rohingya ist regelmäßig Thema bei Gesprächen mit Vertretern der burmesischen Regierung. Das Thema wurde auch anlässlich des 3. EU-Myanmar Menschenrechtsdialogs am 22. November 2016 von Seiten der EU-Delegation mit der myanmarischen Seite intensiv behandelt. Zuletzt wurde die Thematik anlässlich einer Begegnung der EU-Botschafter und des EU-Delegationsleiters mit Staatsrätin Aung San Suu Kyi am 14. Dezember 2016 in Naypyitaw angesprochen. 5. Teilt die Bundesregierung die Einschätzung, dass es sich bei der Bekämpfung der Rohingya durch die burmesischen Sicherheitskräfte um „ethnischreligiöse Spannungen“ handelt (Neue Zürcher Zeitung, Explosive Lage im Westen Burmas, 17. November 2016, S. 5)? Nach Einschätzung der Bundesregierung ist die Gesamtlage im Rakhine-Staat auf ethnisch-religiöse Spannungen zurückzuführen. Die Angriffe im Oktober erfolgten in einer koordinierten Aktion von rund 400 Angreifern zuerst auf myanmarische Grenz- und Polizeiposten. Die Angreifer sollen Verbindungen zu islamistischen Gruppen in Bangladesch und Pakistan haben. Als Reaktion wurden myanmarisches Militär und Polizei zur Wiederherstellung der Ordnung und Zurückdrängung der Angreifer eingesetzt. 6. Teilt die Bundesregierung die Einschätzung, dass sich in der Region der Rohingya „eine weitere Front des islamistischen Terrors“ aufbauen könnte (Süddeutsche Zeitung, Im schwarzen Loch, 18. November 2016, S. 7) und „Radikale Islamisten […] anscheinend eine neue Front in Südostasien eröffnet “ (Frankfurter Rundschau, Kämpfe im Norden Myanmars, 15. November 2016, S. 9) hätten? Im Oktober 2016 traten im Zusammenhang mit den Angriffen auf Polizeistationen zwei terroristische Organisationen zu Tage. Einerseits eine Gruppe, die sich als al-Yaqin Movement bezeichnet und in Videoveröffentlichungen die Jihadisten weltweit dazu aufruft, am Kampf zur Befreiung der Rohingyas teilzunehmen. Wenige Tage später wurde durch eine offizielle Verlautbarung der myanmarischen Regierung eine weitere terroristische Organisation, die Aqa Mul Mujahidin , in Verbindung zu den Angriffen gebracht. Ein Zusammenschluss gewaltbereiter lokaler Rohingyas und die Durchführung militanter Aktionen sind möglich. Vorabfassung - w ird durch die lektorierte Version ersetzt. Drucksache 18/10816 – 4 – Deutscher Bundestag – 18. Wahlperiode 7. Teilt die Bundesregierung die Behauptung der burmesischen Regierung, dass die „Gruppe Verbindungen zu den radikalislamischen Talibanmilizen in Pakistan“ habe (Frankfurter Rundschau, Kämpfe im Norden Myanmars, 15. November 2016, S. 9)? Die Beantwortung der Frage 7 kann aus Gründen des Staatswohls nicht in offener Form erfolgen. Die unbefugte Kenntnisnahme von Einzelheiten zu Aufklärungsaktivitäten der Sicherheitsbehörden könnte sich nachteilig für die Interessen der Bundesrepublik Deutschland auswirken. Aus ihrem Bekanntwerden können Rückschlüsse auf die Arbeitsweise und Methoden der Nachrichtendienste des Bundes gezogen werden. Hierdurch würde die Funktionsfähigkeit der Sicherheitsbehörden beeinträchtigt, was wiederum für die Sicherheit und die Interessen der Bundesrepublik Deutschland nachteilig wäre. Diese Informationen werden daher als Verschlusssache gemäß der Allgemeinen Verwaltungsvorschrift des Bundesministeriums des Innern zum materiellen und organisatorischen Schutz von Verschlusssachen (VS-Anweisung – VSA) mit dem VS-Grad „VS-Nur für den Dienstgebrauch“ eingestuft und dem Deutschen Bundestag gesondert übermittelt .* 8. Welche konkreten Erkenntnisse liegen der Bundesregierung vor, dass „Bangladesch mittlerweile dem ,Islamischen Staat‘ als Brückenkopf“ diene, wie Phill Hynes vom Sicherheitsunternehmen ISSRISK in Hongkong behauptet (Frankfurter Rundschau, Kämpfe im Norden Myanmars, 15. November 2016, S. 9)? Der sogenannte Islamische Staat (IS) und „Al Qaida auf dem Indischen Subkontinent “ (AQIS) haben sich zu einer Reihe von Gewalttaten der vergangenen Monate in Bangladesch bekannt. Die Anschläge gegen Bloggerinnen und Blogger, ihre Verlegerinnen und Verleger und Aktivisten der Lesben-, Schwulen- Bisexuellen -, Transsexuellen- und Intersexuellenbewegung reklamierte im Namen von AQIS eine Gruppe namens Ansar al-Islam. Ein Widerspruch durch Kern-al-Qaida erfolgte nicht. Dies legt zumindest direkte oder indirekte Verbindungen zwischen Kern-al-Qaida und der Gruppe Ansar al-Islam in Bangladesch nahe. Belastbare Beweise hierfür liegen der Bundesregierung nicht vor. Fotomaterial vom Anschlag auf ein bei Ausländern beliebtes Restaurant am 1. Juli 2016 in Dhaka wurde noch während der Attacke von einer Nachrichtenagentur des IS veröffentlicht. Der mutmaßliche Hintermann des Anschlags, Tamim Chowdhury, wurde in der IS-Zeitschrift „Rumiyah“ als ehemaliger „Leiter der militärischen und verdeckten Operationen der Soldaten des Kalifats in Bengalen “ bezeichnet. Weiteres Indiz für diese Verbindung ist die gezielte Produktion bengalischsprachiger Inhalte insbesondere durch IS-Anhänger. Die islamistisch motivierten Gewalttaten in Bangladesch seit September 2015 und ihre zeitnahe Verbreitung über soziale Netzwerke und Medien, die dem IS nahestehen, legen zumindest eine Kommunikationsverbindung zwischen den Attentätern in Bangladesch und IS-nahestehenden Jihadisten in Syrien und Irak nahe. Eine Führungs- und Weisungsrolle des IS bei den Attentaten und Anschlägen konnte bisher nicht zweifelsfrei belegt werden. Medienberichten zufolge erfolgt die Rekrutierung von Attentätern auch durch im Ausland (darunter Malaysia und Singapur) ausgebildete oder sich dort regelmäßig aufhaltende Bangladescher. * Das Auswärtige Amts hat die Antwort als „VS – Nur für den Dienstgebrauch“ eingestuft. Die Antwort ist im Parlamentssekretariat des Deutschen Bundestages hinterlegt und kann dort von Berechtigten eingesehen werden. Vorabfassung - w ird durch die lektorierte Version ersetzt. Deutscher Bundestag – 18. Wahlperiode – 5 – Drucksache 18/10816 9. Welche konkreten Erkenntnisse liegen der Bundesregierung vor, „dass mittlerweile islamistische Querverbindungen von Bangladesch zu den Rohingyas im benachbarten Myanmar aufgebaut wurden“ (Frankfurter Rundschau, Kämpfe im Norden Myanmars, 15. November 2016, S. 9)? Der Bundesregierung liegen hierzu keine konkreten Erkenntnisse vor. 10. Welche Erkenntnisse liegen der Bundesregierung über Gewaltakte der burmesischen Armee und Sicherheitskräfte gegen Angehörige der Rohingya vor? 11. Welche Schlussfolgerungen zieht die Bundesregierung aus dem Bericht über Vergewaltigungen von Rohingya-Frauen durch die Sicherheitskräfte in Myanmar (Süddeutsche Zeitung, Im schwarzen Loch, 18. November 2016, S. 7)? Die Beantwortung der Fragen 10 und 11 kann aus Gründen des Staatswohls nicht in offener Form erfolgen. Die unbefugte Kenntnisnahme von Einzelheiten zu Aufklärungsaktivitäten der Sicherheitsbehörden könnte sich nachteilig für die Interessen der Bundesrepublik Deutschland auswirken. Aus ihrem Bekanntwerden können Rückschlüsse auf die Arbeitsweise und Methoden der Nachrichtendienste des Bundes gezogen werden. Hierdurch würde die Funktionsfähigkeit der Sicherheitsbehörden beeinträchtigt, was wiederum für die Sicherheit und die Interessen der Bundesrepublik Deutschland nachteilig wäre. Diese Informationen werden daher als Verschlusssache gemäß der Allgemeinen Verwaltungsvorschrift des Bundesministeriums des Innern zum materiellen und organisatorischen Schutz von Verschlusssachen (VS-Anweisung – VSA) mit dem VS-Grad „VS-Nur für den Dienstgebrauch“ eingestuft und dem Deutschen Bundestag gesondert übermittelt .* 12. Liegen der Bundesregierung konkrete Erkenntnisse vor, dass sich unter den Ermordeten auch Frauen und Kinder befunden haben sollen (Frankfurter Rundschau, Kämpfe im Norden Myanmars, 15. November 2016, S. 9)? Hierzu liegen der Bundesregierung keine eigenen Erkenntnisse vor. 13. Gibt es nach Informationen der Bundesregierung konkrete Hinweise auf islamistischen Einfluss auf die muslimische Minderheit der Rohingya? Nach Kenntnis der Bundesregierung konnte eine aktive Einflussnahme bzw. Unterstützung durch international agierende islamistische Gruppen auf die muslimische Minderheit der Rohingya bisher nicht nachgewiesen werden. 14. Welche Konsequenzen zieht die Bundesregierung aus der Politik der Friedensnobelpreisträgerin Aung San Suu Kyi? Die myanmarische Regierung hat in den ersten Monaten ihrer Regierungszeit die Priorität auf den Friedensprozess mit den ethnischen Minderheiten gesetzt. Nachdem der Friedensprozess bereits 2015 mit der Unterzeichnung des Waffenstillstandsabkommens durch 16 ethnische Gruppen vorangekommen war, war die Durchführung der Panglong 21st Century Conference Ende August/Anfang September 2016 ein weiterer Schritt in die richtige Richtung. Nahezu gleichzeitig * Das Auswärtige Amts hat die Antwort als „VS – Nur für den Dienstgebrauch“ eingestuft. Die Antwort ist im Parlamentssekretariat des Deutschen Bundestages hinterlegt und kann dort von Berechtigten eingesehen werden. Vorabfassung - w ird durch die lektorierte Version ersetzt. Drucksache 18/10816 – 6 – Deutscher Bundestag – 18. Wahlperiode wurde die Rakhine International Advisory Commission unter Kofi Annan ins Leben gerufen und die Erarbeitung eines „Entwicklungsplans Rakhine“ angekündigt . Die Regierung hat damit einen Rahmen geschaffen, um die beiden drängendsten innenpolitischen Probleme einer Lösung zuzuführen. Die Bundesregierung und die EU unterstützen die Transitionspolitik der myanmarischen Regierung zum weiterem Aufbau demokratischer Strukturen, der Schaffung eines föderalen Staatswesens, der Herstellung gesellschaftlichen Friedens und der Stärkung der Zivilgesellschaft. 15. Hat die Friedensnobelpreisträgerin Aung San Suu Kyi nach Kenntnis der Bundesregierung ihren Versuch aufgegeben, nach dem Wahlsieg ihrer Partei , den „Vereinten Nationen und ausländischen Staaten die Sprachregelung aufzuzwingen“, den Begriff Rohingya nicht mehr zu verwenden (Frankfurter Rundschau, Kämpfe im Norden Myanmars, 15. November 2016, S. 9)? Es wird auf die Antwort zu Frage 1 verwiesen. 16. Gab es hierzu auch einen Versuch gegenüber dem Auswärtigen Amt oder der Deutschen Botschaft, eine solche Veränderung der Sprachregelung auch gegenüber Deutschland zu erzwingen? Vertreter der myanmarischen Regierung haben gegenüber deutschen Stellen regelmäßig erläutert, warum sie das Wort Rohingya nicht benutzen. 17. Hält Aung San Suu Kyi nach Kenntnis der Bundesregierung an dieser Politik fest, und wenn ja, welche konkreten Schritte hat die Bundesregierung unternommen , um deutlich zu machen, dass sie eine solche Leugnung der Ethnie der Rohingya nicht akzeptieren wird? Es wird auf die Antwort zu Frage 16 verwiesen. 18. Welche konkreten Schritte hat die Bundesregierung gegenüber der burmesischen Regierung unternommen, damit die Benachteiligung der Rohingya abgebaut wird und sie gleiche Bürgerrechte erhalten, wie die anderen Bürgerinnen und Bürger Myanmars? Die Situation der Rohingya wird regelmäßig in Gesprächen auf allen Ebenen angesprochen . Die Bundesregierung trägt insbesondere durch Maßnahmen der humanitären Hilfe dazu bei, die materielle Lage der Betroffenen zu verbessern. Nach Vorlage des „Entwicklungsplans Rakhine“ seitens der myanmarischen Regierung sowie der Empfehlungen der Rakhine International Advisory Commission wird die Bundesregierung darüber hinaus prüfen, welche weiteren Maßnahmen national und im EU-Rahmen unternommen werden können, um die Situation nachhaltig zu verbessern. 19. Welche konkreten Schritte hat die Bundesregierung unternommen, um die soziale Lage der Rohingya zu verbessern? Die Bundesregierung finanziert derzeit folgende Maßnahmen zur kurz- bis mittelfristigen Verbesserung der sozialen Lage, die sich in Befolgung des do-noharm -Prinzips nicht ausschließlich einer Bevölkerungsgruppe widmen, sondern – Vorabfassung - w ird durch die lektorierte Version ersetzt. Deutscher Bundestag – 18. Wahlperiode – 7 – Drucksache 18/10816 als wichtiger Beitrag zu friedlicher Koexistenz - vulnerablen Bevölkerungsgruppen unabhängig von Religion oder ethnischer Zugehörigkeit zu Gute kommen: „Stärkung der Katastrophenvorsorgekapazitäten und gemeindebasiertes Management des Ökosystems Mangrovenwald zur Anpassung an den Klimawandel in Hochrisikogebieten des Rakhine- Staates, Myanmar“ (Durchführung: Malteser International; Laufzeit: Januar 2013 bis Dezember 2018; 1,6 Mio. Euro): In den Küstenregionen von Sittwe und angrenzenden Townships (Rathedaung, Pauktaw, Myebon und Ponnagyun) zielt das Vorhaben auf die Stärkung der lokalen Anpassungsfähigkeiten an den Klimawandel in insgesamt 66 Gemeinden (bisher 51 erreicht ). Dies geschieht durch die Entwicklung von Katastrophenvorsorgeplänen und die Einführung von Frühwarnsystemen bei gleichzeitiger Wiederherstellung der Schutzfunktionen des Mangrovenwaldes (Aufforstung) zur Verbesserung des Küstenschutzes. „Verlinkung von Wiederaufbau und Entwicklung für von der Flutkatastrophe 2015 betroffene Dörfer in Rakhine durch die Stärkung ihrer Resilienz in WaSH (Wasser, Sanitär, Hygiene), Basisinfrastruktur und DRR (Katastrophenrisikomanagement )“ (Übergangshilfe, Durchführung: arche noVa; Laufzeit Juni 2016 bis Mai 2019; 1,3 Mio. Euro): Das Vorhaben unterstützt 28 Dörfer im Ann Township (östlich von Sittwe, ärmstes Township im Rakhine-Staat), die von der Flutkatastrophe 2015 besonders getroffen wurden, bei der Resilienzstärkung durch Sanierung , Wieder- und Neuaufbau von Wasser-, Sanitär- und Bildungsinfrastruktur. Dies wird kombiniert mit dem Aufbau und der Stärkung der Dorfstrukturen und Ressourcen in den Bereichen Hygiene und Katastrophenrisikomanagement. Ein besonderes Augenmerk liegt dabei auf den speziellen Bedürfnissen von Frauen, Behinderten, Kindern und Alten. „Ernährungssicherung im Rakhine-Staat“ (Übergangshilfe, Durchführung: giz; Laufzeit Oktober 2016 bis August 2019; 4,8 Mio. Euro): Das Projekt trägt in den Townships Pauktaw (östlich von Sittwe) und Kyauktaw (nördlich von Sittwe) zur Verbesserung der Ernährungssicherheit besonders vulnerabler Bevölkerungsgruppen bei, insbesondere Mütter und Kinder (über Wissenstransfer und Beratung zu Ernährung und Hygiene sowie über diversifizierte Obst- und Gemüseproduktion ). „Fluthilfe, Wiederaufbau von zerstörter Basisinfrastruktur (Schulen)“ (kleinere Einzelmaßnahme umgesetzt durch Malteser International; 0,25 Mio. Euro): Mit dem Zuschuss an Malteser International wurden drei flut- und zyklonresistente Schulen im Sittwe Distrikt neu gebaut und Gemeindemitglieder durch Trainingsmaßnahmen und Simulationsübungen auf den Katastrophenfall vorbereitet und im Bereich Gesundheit und Hygiene geschult. Daneben hat Deutschland den Umfang der humanitären Hilfe für Myanmar insgesamt im Jahr 2016 verdoppelt (2015: 3,8 Mio. Euro; 2016: 7,83 Mio. Euro). Im Jahr 2016 flossen 1 Mio. Euro in Projekte deutscher Nichtregierungsorganisationen (Diakonie Katastrophenhilfe, Malteser International) für die Minderheit der Rohingya im Rakhine-Staat. Darüber hinaus werden die landesweiten Hilfsprogramme des Internationales Komitees vom Roten Kreuz (IKRK) und des Welternährungsprogramms (WFP) mit jeweils 1 Mio. Euro unterstützt. Vorabfassung - w ird durch die lektorierte Version ersetzt. Drucksache 18/10816 – 8 – Deutscher Bundestag – 18. Wahlperiode 20. Welche konkreten Erkenntnisse liegen der Bundesregierung zum geplanten „Myitsone-Projekt“ vor, das von der China Power Investment Corporation (CPI) nahe der chinesischen Grenze umgesetzt werden soll, und gegen das es intensiven Widerstand der betroffenen Bevölkerung in der Region gibt? Anlässlich der Besuche von Staatsrätin Aung San Suu Kyi in Peking, unter anderem im Sommer 2016, wurde auch über das Myitsone-Damm-Projekt gesprochen und nach Aussage myanmarischer Stellen eine Einigung über den weiteren Fortgang des Projekts erzielt, das der ehemalige Präsident Myanmars, Thein Sein, bis zum Ende seiner Amtszeit ausgesetzt hatte. Einzelheiten der Einigung sind der Bundesregierung nicht bekannt. 21. Welche konkreten Schritte hat die Bundesregierung unternommen, um die Bedenken der Betroffenen mit der burmesischen Regierung zu bereden? Eines der Hauptanliegen der deutschen Politik in Myanmar ist die Förderung der Zivilgesellschaft. Menschenrechtliche Organisationen und Umweltschutzorganisationen werden über verschiedene Maßnahmen gefördert, sowohl in Myanmar als auch außerhalb. Proteste zivilgesellschaftlicher Organisationen haben letztendlich mit zu einer Einstellung des Myitsone-Staudammprojekts geführt. 22. Welche Erkenntnisse hat die Bundesregierung über mögliche Auswirkungen des Staudammbaus auf die Menschenrechtssituation der ortsansässigen Bevölkerung , und inwieweit hat die Bundesregierung in diesem Zusammenhang eine etwaige Verschlechterung der Menschenrechtslage bzw. mögliche Menschenrechtsverletzungen gegenüber der burmesischen Regierung bislang mit welchem Ergebnis thematisiert (bitte erläutern)? Es liegen Hinweise vor, dass im Rahmen des Staudammbaus Umsiedlungen geplant waren und Enteignungen vorgenommen wurden. Das Thema Landrechte wurde regelmäßig bei Menschenrechtsdialogen der EU mit Myanmar angesprochen , zuletzt anlässlich der Menschenrechtskonsultationen am 22. November 2016 durch EU-Sondergesandten Lambrinidis gegenüber Staatsrätin und Außenministerin Aung San Suu Kyi. 23. Welche Erkenntnisse liegen der Bundesregierung vor, ob es konkrete Behinderungen des demokratischen Protestes gegen dieses Staudammprojekt gegeben hat, und wenn ja, welche Behinderungen durch Behörden oder Sicherheitsdienste sind der Bundesregierung bekannt? Aus jüngster Zeit liegen der Bundesregierung keine Erkenntnisse über eventuelle Proteste vor. In der ersten Phase des Projektes hat es Proteste gegen umweltpolitische und eigentumsrechtliche Folgen (Enteignung, Umsiedlung, Höhe der möglichen Entschädigungen) gegeben. Über mögliche Behinderungen dieser Proteste liegen der Bundesregierung keine über die pressebekannten Informationen hinausgehenden Erkenntnisse vor. 24. Welche konkreten Erkenntnisse liegen der Bundesregierung zur Lage der etwa 2 000 umgesiedelten Menschen in den im Umsiedlungsdorf Aung Myin Thar vor, die „aus drei Dörfern, die beim Staudammbau im Weg waren“, vertrieben wurden (Bremer Nachrichten, Proteste gegen gigantischen Staudamm , 12. November 2016, S. 7)? Der Bundesregierung liegen hierzu keine Erkenntnisse vor. Vorabfassung - w ird durch die lektorierte Version ersetzt. Satz: Satzweiss.com Print, Web, Software GmbH, Mainzer Straße 116, 66121 Saarbrücken, www.satzweiss.com Druck: Printsystem GmbH, Schafwäsche 1-3, 71296 Heimsheim, www.printsystem.de Vertrieb: Bundesanzeiger Verlag GmbH, Postfach 10 05 34, 50445 Köln, Telefon (02 21) 97 66 83 40, Fax (02 21) 97 66 83 44, www.betrifft-gesetze.de ISSN 0722-8333