Deutscher Bundestag Drucksache 18/1084 18. Wahlperiode 08.04.2014 Antwort der Bundesregierung auf die Kleine Anfrage der Abgeordneten Volker Beck (Köln), Tom Koenigs, Luise Amtsberg, weiterer Abgeordneter und der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN – Drucksache 18/885 – Teilhabe und Integration der Sinti und Roma in Deutschland Vo r b e m e r k u n g d e r F r a g e s t e l l e r In Deutschland leben ca. 70 000 Sinti und Roma mit deutscher Staatsangehörigkeit . Und diese seien „gut in die Gesellschaft integriert“ – so jedenfalls ein Bericht des Bundesministeriums des Innern (BMI) aus dem Jahr 2011 („EURahmen für nationale Strategien zur Integration der Roma bis 2020“). Jenseits dessen, dass die von der Bundesregierung aufgeworfene Integrationsthematik gegenüber einer seit Jahrhunderten hierzulande ansässigen nationalen Minderheit unsachgemäß erscheint, haben 26 Roma- und Sinti-Organisationen in einem Ergänzungsbericht zum Bericht des BMI festgestellt, dass Roma und Sinti in Deutschland benachteiligt werden. „So gut wie alle Befragten“ – so heißt es dort – „sind der Meinung, dass Roma und Sinti nicht die gleichen Zugangschancen haben wie alle anderen Bürger“. Es gebe einen erheblichen Förderbedarf, um eine gleichberechtigte Teilhabe von Sinti und Roma in den Bereichen Bildung, Arbeit, Gesundheit und Wohnen herzustellen (Romnokher, Hg.: Ergänzungsbericht zur Nationalen Strategie zur Integration der Roma bis 2020, März 2012). Das von der Stiftung „Erinnerung, Verantwortung und Zukunft“ (EVZ) geförderte Gutachten „Antiziganismus“ kommt zu dem Fazit, dass die rechtlichen Vorschriften zum Schutz vor Diskriminierung und Antiziganismus (wie die Europäische Menschenrechtskonvention oder das Rahmenübereinkommen zum Schutz nationaler Minderheiten) und das Allgemeine Gleichbehandlungsgesetz in Deutschland bisher nur unzureichend in die Praxis umgesetzt seien (End, M.: „Antiziganismus – Zum Stand der Forschung und der Gegenstrategien “, Marburg 2013, S. 67 f.). Die Bundesregierung gibt sich jedoch weiter unwissend: Der Antidiskriminierungsstelle des Bundes (ADS) jedenfalls lägen keine Beschwerden von Die Antwort wurde namens der Bundesregierung mit Schreiben des Bundesministeriums des Innern vom 4. April 2014 übermittelt . Die Drucksache enthält zusätzlich – in kleinerer Schrifttype – den Fragetext. Sinti und Roma im Hinblick auf Ausgrenzung und Diskriminierung vor (Bundestagsdrucksache 17/7131, S. 51). Dem widersprach der Vorsitzende des Zentralrats Deutscher Sinti und Roma (und Beiratsmitglied der Antidiskriminierungsstelle des Bundes – ADS), Romani Rose, der ADS seien „zahlreiche [antiziganistische] Diskriminierungsfälle“ gemeldet worden („Antiziganismus “, a. a. O., S. 69) Drucksache 18/1084 – 2 – Deutscher Bundestag – 18. Wahlperiode Eigenständige Forschungen des Bundes zu Antiziganismus gibt es hingegen kaum. Auf eine Große Anfrage der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN antwortet die Bundesregierung, dass Forschung zu Antiziganismus seitens des Bundes lediglich durch die mit Bundesbeteiligung gegründeten Stiftung EVZ erfolge. Die Bundeszentrale für politische Bildung habe im Jahr 2011 ein Themenheft mit dem Titel „Sinti und Roma“ herausgegeben. Zivilgesellschaftliche Projekte gegen den Antiziganismus werden seitens des Bundes hingegen bislang nicht gefördert (Bundestagsdrucksache 17/7131, S. 52). Teilhabe durch Repräsentanz Auch die Zusammenarbeit mit Roma auf bundespolitischer Ebene ist bescheiden . Seit dem Jahr 1991 werden der Zentralrat Deutscher Sinti und Roma und dessen „Dokumentations- und Kulturzentrum Deutscher Sinti und Roma“ durch den Bund institutionell gefördert. Allerdings besteht bis heute – anders als bei allen anderen nationalen Minderheiten in Deutschland – kein Beratender Ausschuss beim BMI, in dem aktuelle Probleme dieser Minderheit behandelt werden könnten. Schuld hieran sei jedoch nicht der Bund, sondern – so heißt es auf Seite 15 des Berichts des BMI aus dem Jahr 2011 – dass der Zentralrat Deutscher Sinti und Roma und die Sinti Allianz Deutschland e. V. „bisher keine Möglichkeit der Kooperation gefunden haben“. Im Kuratorium der Stiftung „Erinnerung, Verantwortung und Zukunft“ ist der Sitz des vom Zentralrat Deutscher Sinti und Roma, von der Sinti Allianz Deutschland e. V. und der International Romani Union zu benennenden Mitglieds weiterhin vakant (www.stiftung-evz.de/stiftung/kuratorium.html). Auch dieses Problem hat der Gesetzgeber nicht gelöst. Die Diskussion um eine nationale Roma-Strategie Im Juni 2011 hatte die Europäische Union (EU) (mit Zustimmung der Bundesregierung ) beschlossen, dass die Mitgliedstaaten eigene „Nationale Strategien zur Integration der Roma“ ausarbeiten sollten (Ratsdok. EUCO 23/11). Diesen Auftrag hat der Rat im Dezember 2013 durch „Leitlinien für wirksame Maßnahmen zur Integration der Roma in den Mitgliedstaaten“ weiter vertieft (EUAbl . C 378, S. 1). Die nationalen Roma-Strategien sollen auf drei Säulen aufbauen : ● Grundlegende Ziele: Zugang zu Bildung, Beschäftigung, Gesundheitsfür- sorge sowie zu Wohnraum und grundlegenden Diensten; ● Horizontale Maßnahmen: Antidiskriminierung, Schutz von Roma-Kindern und -Frauen, Verringerung der Armut durch Sozialinvestitionen und Empowerment ; ● Strukturelle Maßnahmen: Aktivierung regionaler und lokaler Behörden und der Zivilgesellschaft; Einrichtung bzw. Förderung und Einbindung sowohl von nationalen Kontaktstellen für die Integration der Roma, als auch von Antidiskriminierungsstellen bzw. einer länderübergreifenden Zusammenarbeit sowie eine Überwachung der Umsetzung von Maßnahmen. Im Juli 2011 hatte die Bundesregierung zunächst die Ausarbeitung einer nationalen Roma-Strategie in Aussicht gestellt (Bundestagsdrucksache 17/6698, S. 3). Entstanden sind letztlich aber nur vier „integrierte Politikpakete“ in den Bereichen Bildung, Beschäftigung, Gesundheitsfürsorge sowie Wohnraum. Damit setzt Deutschland aber den Ansatz der EU nur einseitig bzw. stark verkürzt um. So weist ein Bericht der Europäischen Kommission aus dem Jahr 2013 darauf hin, dass Deutschland in nur einer der vereinbarten 23 horizontalen und strukturellen Maßnahmen der EU Fortschritte erzielt hat (KOM(2013) 454). Die Bundesregierung gibt sich – darauf angesprochen – indigniert: Die Europäische Kommission habe den Bericht einfach nur nicht gründlich genug gelesen (Bundestagsdrucksache 18/459, S. 17). Zudem erklärt die Bundesregierung nun auch, dass weder die deutschen Sinti und Roma, noch die zugewanderten Roma einer spezifischen nationalen Inte- grationsstrategie bedürfen würden (ebd., S. 18). Deutscher Bundestag – 18. Wahlperiode – 3 – Drucksache 18/1084 Vo r b e m e r k u n g d e r B u n d e s r e g i e r u n g Deutschland übersandte Ende des Jahres 2011 den Bericht „EU-Rahmen für nationale Strategien zur Integration der Roma bis 2020 – Integrierte Maßnahmenpakete zur Integration und Teilhabe der Sinti und Roma in Deutschland“ an die Europäische Union (EU). Im Dezember 2012 erstellte die Bundesregierung auf Bitte der Kommission ihre Mitteilung über die Umsetzung des Berichts aus dem Jahr 2011 (erster Fortschrittsbericht). Der zweite Fortschrittsbericht Deutschlands wurde Anfang des Jehres 2014 an die Kommission übersandt. Der Vorbemerkung der Fragesteller ist zu entnehmen, dass ihnen der zweite Fortschrittsbericht nicht bekannt ist. Dieser beinhaltet eine ausführliche Darstellung von Maßnahmen des Bundes, der Länder und der Kommunen, die der Integration der Roma dienen und beantwortet zahlreiche der gestellten Fragen. Der Bericht kann auf der Internetseite des Bundesministeriums des Innern abgerufen werden : www.bmi.bund.de/SharedDocs/Downloads/DE/Themen/Politik_Gesellschaft/ NationaleMinderheiten/Umsetzung_der_Roma_Strategie_in_D_2013.html. Darüber hinaus ist darauf hinzuweisen, dass zwischen folgenden Gruppen von Sinti und Roma differenziert werden muss: – deutsche Sinti und Roma (nationale Minderheit), – ehemalige Bürgerkriegsflüchtlinge, – sonstige Drittstaatsangehörige, – Angehörige der EU-Staaten. Deutsche Sinti und Roma sind neben den Dänen, Friesen und Sorben vom deutschen Gesetzgeber als nationale Minderheit im Sinne des Rahmenübereinkommens des Europarates zum Schutz nationaler Minderheiten anerkannt. Das in Deutschland im Jahr 1998 in Kraft getretene Abkommen verbietet jede Diskriminierung einer Person wegen ihrer Zugehörigkeit zu einer nationalen Minderheit sowie eine Assimilierung gegen ihren Willen. Ferner verpflichtet es die Vertragsstaaten zum Schutz der Freiheitsrechte der nationalen Minderheiten. Die Angehörigen der nationalen Minderheit der deutschen Sinti und Roma haben alle Rechte und Pflichten deutscher Staatsangehöriger. Ausländische Roma genießen – anders als die deutschen Sinti und Roma, die als nationale Minderheit eine Sonderstellung haben – keinen besonderen Status gegenüber anderen Ausländern. Sofern sie ein Recht zum dauernden Inlandsaufenthalt besitzen, stehen ihnen – unabhängig von ihrer Ethnie – dieselben Integrationsprogramme offen wie anderen Ausländern. Die entsprechenden Maßnahmen erfolgen in der Regel in enger Kooperation mit den zivilgesellschaftlichen Vereinigungen der Betroffenen und fallen im Wesentlichen in die Zuständigkeit der Länder. Ausländer mit einem unsicheren Aufenthaltsstatus haben einen Anspruch auf Leistungen nach dem Asylbewerberleistungsgesetz einschließlich der Grundversorgung der medizinischen Hilfe. Unionsbürger genießen in der Europäischen Union Freizügigkeit, die bei Vorlage eines gültigen Ausweisdokumentes bis zu drei Monaten keinen Voraussetzungen oder Bedingungen unterliegt. In Deutschland werden keine bevölkerungsstatistischen und sozioökonomischen Daten auf ethnischer Basis erhoben. Die Zugehörigkeit zu einer nationalen Minderheit ist die persönliche Entscheidung eines jeden Einzelnen, die von Staats wegen nicht registriert, überprüft oder bestritten wird. Auch kann die Anzahl und der jeweilige Aufenthaltsstatus der in Deutschland lebenden ausländischen Roma nicht benannt werden, da im Ausländerzentralregister Staatsangehörigkeiten , nicht aber ethnische Zugehörigkeiten erfasst werden. Drucksache 18/1084 – 4 – Deutscher Bundestag – 18. Wahlperiode Projekte, Initiativen und Maßnahmen des Bundes, der Länder und der Kommunen werden grundsätzlich nicht exklusiv für Sinti und Roma angeboten, sondern sie richten sich an alle potenziellen Adressaten. Dies bedeutet, dass alle Angebote stets auch von Sinti und Roma wahrgenommen werden können, da die Ethnie für die Maßnahmen unbeachtlich ist. 1. Wie erklärt die Bundesregierung die aus Sicht der Fragesteller bestehende Diskrepanz zwischen ihrer Feststellung („deutschen Sinti und Roma sind in die deutsche Gesellschaft gut integriert“) und dem Ergebnis des o. g. Ergänzungsberichts der Roma- und Sinti-Organisationen, wonach sowohl deutsche , als auch zugewanderte Roma und Sinti der Meinung sind, in nahezu allen wichtigen Bereichen des gesellschaftlichen Lebens benachteiligt zu werden? Die deutschen Sinti und Roma sind deutsche Staatsangehörige und besitzen alle Rechte und Pflichten deutscher Staatsangehöriger. Die Bundesregierung steht in ständigem Dialog mit den Organisationen der Sinti und Roma und nimmt sich etwaiger Benachteiligungen im Einzelfall an. Über eine Benachteiligung zugewanderter Roma und Sinti kann keine Aussage getroffen werden, da im Ausländerzentralregister Staatsangehörigkeiten, nicht aber ethnische Zugehörigkeiten erfasst werden. 2. Wird die Bundesregierung aus diesen Befunden in dieser Legislaturperiode Konsequenzen ziehen? Wenn ja, welche? Wenn nein, warum nicht? Die Bundesregierung wird ihr Engagement zur Bekämpfung möglicher Diskriminierung von Sinti und Roma in Deutschland fortsetzen. Im Zusammenhang mit der Debatte zur Armutsmigration werden im ESF-Bundesprogramm in der Förderperiode 2014 bis 2020 Mittel für Vorhaben festgelegt , um die Integration der Gruppe der sogenannten Armutszuwanderinnen und Zuwanderer in den Arbeitsmarkt zu unterstützen. In Abhängigkeit von der Genehmigung des ESF-Bundesprogramms 2014 bis 2020 durch die Europäische Kommission werden diese Mittel bzw. Programme vorrausichtlich frühestens Ende 2014/Anfang 2015 förderwirksam werden. Dies trifft ebenso auf den weiter unten dargestellten Europäischen Hilfsfonds für die am stärksten benachteiligten Personen (EAHP) zu. Im Rahmen der „ESF-Integrationsrichtlinie Bund“ sollen bis zu 10 Mio. Euro ESF-Mittel und 10 Mio. Euro nationale Kofinanzierung aus dem Haushalt des Bundesministeriums für Arbeit und Soziales gezielt für Projekte im Bereich Zuwanderung aus EU-Mitgliedstaaten eingesetzt werden. Die geplante „ESFIntegrationsrichtlinie Bund“ bietet die Möglichkeit, berufsbezogene Integrationsangebote für jüngere Zuwanderer zu fördern. Ziel ist dabei nicht die direkte Vermittlung in Arbeit und Ausbildung, sondern die stufenweise Heranführung an die Angebote der Regelförderung (SGB II/III) oder an arbeitsmarktbezogene ESF-Programme. Durch die Einbindung von Betrieben und Jobcentern/Arbeitsagenturen in die Projekte der Integrationsrichtlinie wird sichergestellt, dass die Integrationsangebote grundsätzlich dem Bedarf vor Ort entsprechen. Die besonders betroffenen Kommunen haben betont, dass die Integrationsmaßnahmen vor Ort und im Quartier angeboten werden müssen, um erfolgreich sein zu könne. Das Städtebauförderungsprogramm mit seinem quartiersbezoge- nen Ansatz kann deshalb einen wichtigen Beitrag zur Unterstützung der Kom- Deutscher Bundestag – 18. Wahlperiode – 5 – Drucksache 18/1084 munen leisten. Die Bundesregierung sieht im Haushaltsentwurf 2014 vor, die Bundesfinanzhilfen für das Programm „Soziale Stadt“ deutlich anzuheben. Rund 10 Mio. Euro Bundesmittel sollen für die von der Zuwanderung besonders betroffenen Kommunen eingesetzt werden. Der Quartiersbezug ermöglicht es, dass die Probleme gemeinsam, fachübergreifend und wohnortnah angegangen werden. Mit dem ESF-Bundesprogramm „Bildung, Wirtschaft, Arbeit im Quartier (BIWAQ)“ des Bundesministerium für Umwelt, Naturschutz, Bau und Reaktorsicherheit (BMUB) können in Ergänzung zum Programm „Soziale Stadt“ wohnortnahe, berufsbezogene Bildungs- und Qualifizierungsangebote für über 27-jährige gefördert werden. Diese können beispielsweise im Stadtteilzentrum oder sonstigen Anlaufstellen vor Ort angeboten werden. Die enge Anbindung des BIWAQ an das Städtebauförderungsprogramm „Soziale Stadt“ stellt sicher, dass die Aktivitäten tatsächlich auf lokalen Bedarfen und der Grundlage integrierter Handlungskonzepte beruhen. Für die besonders betroffenen Kommunen werden dazu im Rahmen der für BIWAQ insgesamt für die neue EU-Förderperiode 2014 bis 2020 vorgesehen Mittel 40 Mio. Euro (20 Mio. Euro ESF-Mittel plus 20 Mio. Euro nationale Kofinanzierung aus dem Haushalt des BMUB) zur Verfügung gestellt. Mit dem neuen ESF-Vorhaben „JUGEND STÄRKEN im Quartier“ unterstützt der Bund ausgewählte Kommunen mit passgenauen Angeboten für junge benachteiligte Menschen von 12 bis 26 Jahren in der Schule bzw. am Übergang von der Schule in den Beruf. Durch die Verbindung mit dem Städtebauprogramm „Soziale Stadt“ und die räumliche Konzentration auf benachteiligte Gebiete, ist das Vorhaben grundsätzlich geeignet, die Kommunen bei der sozialen Integration und Begleitung junger Zuwanderinnen und Zuwanderer zu unterstützen . Der EAHP ist ein neuer EU-Fonds. Ziel ist es, Menschen in Armut oder mit hoher Armutsgefährdung in prekären Lebenslagen zu helfen. Deutschland stehen für den Förderzeitraum 2014 bis 2020 rund 79 Mio. Euro aus dem EAHP zur Verfügung. Mit dem EAHP werden Projekte im Bereich der sozialen Integration gefördert. Zielgruppe sind Personen, die (noch) zu weit vom Arbeitsmarkt entfernt sind, um eine Integration in Arbeit oder Ausbildung anzustreben . Zum einen werden umfassende Beratungsstellen für die Zielgruppe gefördert. Durch Sozialarbeiter mit muttersprachlicher Kompetenz und vorzugsweise entsprechendem kulturellem Hintergrund soll dort zunächst ein Zugang zur Zielgruppe hergestellt werden (aufsuchende Beratung). Dann sollen in den Beratungsstellen durch Integrationslotsen der Unterstützungsbedarf geklärt (Clearing) und die betroffenen Personen an die vorhandenen Angebote herangeführt werden (Türöffner). Zum anderen steht der EAHP zur Verfügung, um die Kommunen dabei zu unterstützen, außerschulische sozialpädagogische Hilfen für zugewanderte Kinder vorzuhalten, um den Kita-/Grundschulbesuch sicherzustellen und gegebenenfalls den Spracherwerb der Kinder zu fördern. Dazu gehört auch die Ansprache der Eltern. Drucksache 18/1084 – 6 – Deutscher Bundestag – 18. Wahlperiode Repräsentanz und Förderung deutscher und eingewanderter Sinti und Roma durch Bund und Länder 3. In welchen Gremien des Bundes und – nach Kenntnis der Bundesregierung zum Zeitpunkt der Fragestellung – der Länder sind Vertreterinnen und Vertreter der Sinti und Roma vertreten? Beim Deutschen Bundestag besteht ein jährliches Gesprächskreistreffen mit Vertretern der nationalen Minderheiten, zu dem die Mitglieder des Innenausschusses und weitere interessierte Bundestagsabgeordnete, Regierungsvertreter sowie Vertreter der Verbände der nationalen Minderheiten – und damit auch der Sinti und Roma – eingeladen werden. In dem Gesprächskreis werden auch die deutschen Sinti und Roma betreffende Angelegenheiten erörtert und in den parlamentarischen Raum vermittelt. Ferner veranstaltet das Bundesministerium des Innern (BMI) jährliche Implementierungskonferenzen mit Vertretern der nationalen Minderheiten und der zuständigen Bundes- und Länderministerien, in denen die Umsetzung des Rahmenübereinkommens des Europarates zum Schutz nationaler Minderheiten und der Europäischen Charta der Regional- oder Minderheitensprachen erörtert und weiterentwickelt wird. An diesen nehmen Vertreter der deutschen Sinti und Roma teil. Zudem steht ihnen – wie allen anderen Verbänden der nationalen Minderheiten – eine eigene Kommentierung in den Staatenberichten Deutschlands zu den beiden Abkommen des Europarates offen, die als Anlage zu den Staatenberichten an den Europarat übersendet werden. In der 17. Legislaturperiode war der Vorsitzende des Zentralrates Deutscher Sinti und Roma ordentliches Mitglied des Beirates der Antidiskriminierungsstelle des Bundes. Die Besetzung des Beirates für die 18. Legislaturperiode ist noch nicht erfolgt. 4. Welche Organisationen deutscher Sinti und Roma (wie z. B. der Zentralrat Deutscher Sinti und Roma) erhielten in den Jahren 2009 bis 2013 Bundeshaushaltsmittel in welcher Höhe zur institutionellen Förderung bzw. Projektfördermittel (bitte nach Verbänden und Jahren aufschlüsseln)? Der Zentralrat Deutscher Sinti und Roma und das Dokumentations- und Kulturzentrum in Heidelberg werden durch die Beauftragte der Bundesregierung für Kultur und Medien wie folgt gefördert: Das BMI förderte im Jahr 2013 die Sinti Allianz Deutschland in Höhe von 5 800 Euro aus Projektmitteln. Die Mittel wurden für eine Büroausstattung einer Geschäftsstelle der Sinti Allianz sowie für den Aufbau einer Internetpräsenz zur Zentralrat Deutscher Sinti und Roma e. V. Dokumentations- und Kulturzentrum Deutscher Sinti und Roma e. V. Institutionelle Förderung Projektförderung Institutionelle Förderung Projektförderung 2009 485 000 € 12 000 € 1 263 000 € 20 000 € 2010 485 000 € 1 283 000 € 2011 485 000 € 1 283 000 € 2012 485 000 € 1 283 000 € 2013 526 000 € 1 316 000 € Verfügung gestellt. Deutscher Bundestag – 18. Wahlperiode – 7 – Drucksache 18/1084 5. Welche Organisationen, die sich für die Teilhabe eingewanderter Roma einsetzen , erhielten in den Jahren 2009 bis 2013 Bundeshaushaltsmittel in welcher Höhe zur institutionellen Förderung bzw. Projektfördermittel (bitte nach Verbänden und Jahren aufschlüsseln)? Projektförderungen im Rahmen des ESF-Bundesprogramms „XENOS-Integration und Vielfalt“ in der ESF-Förderperiode 2007 bis 2013 Im XENOS-Sonderprogramm „ESF-Bundesprogramm zur arbeitsmarktlichen Unterstützung für Bleibeberechtigte und Flüchtlinge” des Bundesministeriums für Arbeit und Soziales (BMAS) wurden in der ersten Förderrunde (2008 bis 2010) 1 700 Roma und in der zweiten Förderrunde (2010 bis 2014) bis Ende 2012 rund 1 300 Roma durch alle Projekte erreicht. Für das Programm werden 87,9 Mio. Euro an Zuwendungen geplant (davon 53,4 Mio. Euro ESF-Mittel und 34,5 Mio. Euro Mittel des BMAS). Eine Aufschlüsselung der Mittel nach Verbänden und Haushaltsjahren ist nicht möglich, da alle 28 Projektverbünde (230 Einzelprojekte) gleichermaßen die Aufgabe umsetzen, Asylbewerber und Flüchtlinge mit noch nicht verfestigtem Aufenthaltsstatus einschließlich der Roma mit diesem Status in den Arbeitsmarkt zu integrieren. Die Otto Benecke Stiftung e. V. erhielt durch das Bundesministerium für Familie, Senioren, Frauen und Jugend zur Umsetzung des Modellprojektes MIGoVITA für das Jahr 2012 im Wege der Projektförderung rund 296 000 Euro und im Jahr 2013 rund 468 000 Euro. Für 2014 ist eine Förderung bis zur Höhe von 487 000 Euro vorgesehen. Im Rahmen des Projektes MIGoVITA wird gemeinsam mit den Projektpartnern Name des Trägers Projektname Laufzeit Finanzvolumen ESF Bundesmittel RAA e. V. Sinti- und RomaBildungsarbeit als Profession : Sinti und Roma in pädagogischen, sozialen und anderen Berufen etablieren 01.06.2012 – 31.12.2014 1 220 060,63 € 610 030,32 € 240 000 € Südost Europa Kultur e. V. Junge Roma in Berlin – Berufliche Orientierung zur besseren Integration in den Arbeitsmarkt/ Maßnahmen gegen Ausgrenzung und Diskriminierung 01.01.2012 – 31.12.2014 1 501 399,87 € 748 951,43 € 375 349,97 € KAROLA – Internationaler Treffpunkt für Frauen und Maedchen e. V. „Ajde“ (Komm mit) – positive Lernerfahrung und eigenverantwortliche Lebensplanung contra Resignation und Perspektivlosigkeit bei Roma-Jugendlichen. 01.04.2009– 31.03.2012 188 833,20 € 94 416,60 € 37 767,96 € Institut für angewandte Kulturforschung e. V. Arbeitsmarkt für Roma 01.06.2009– 31.05.2011 247 843,88 € 122 686,11 € 495 69,86 € Phönix e. V., Amaro Drom e. V. und dem Zentrum für Türkeistudien an 19 Standorten in sieben Bundesländern erprobt, unter welchen Rahmenbedin- Drucksache 18/1084 – 8 – Deutscher Bundestag – 18. Wahlperiode gungen Migrantenorganisationen verschiedener Bevölkerungsgruppen im Themenfeld der Jugendsozialarbeit qualifiziert werden können. Ziel des Vorhabens ist es, junge Migrantinnen und Migranten passgenauer am Übergang Schule-Beruf zu fördern und Diskriminierungen im Arbeitsleben abzubauen. Das Projekt strebt mittels Multiplikatorenschulungen und Foren der Vielfalt eine nachhaltige Erweiterung regionaler Strukturen am Übergang Schule-Beruf an; in die Umsetzung werden regional tätige Migrantenorganisationen als Netzwerker eng einbezogen. Das Projekt wird durch Beratung und einer Kofinanzierung von insgesamt 245 000 Euro von der Bundeszentrale für politische Bildung (BpB) unterstützt . Der Bundesverband Amaro Drom e. V., ein interkultureller Jugendverband von Roma und Nicht-Roma, erhielt im Rahmen des Projektes „Jugend 2014 – Migrantenjugendorganisationen als Akteure der Zuwanderungsgesellschaft“ (Laufzeit 1. September 2012 bis 31. Dezember 2014) im Jahr 2012 8 164 Euro und im Jahr 2013 21 452 Euro. Für das Jahr 2014 sind 21 743 Euro vorgesehen. Das Informations- und Dokumentationszentrum für Antirassismusarbeit e. V. IDA hat seit dem Jahr 2009 jährlich Mittel in Höhe von ca. 177 000 Euro erhalten . Aus diesen Mitteln wurde u. a. im Jahr 2013 ein Themenflyer zu „Antiziganismus “ aufgelegt. Darüber hinaus plant IDA für das Jahr 2014 einen Reader zum selben Thema. Das Deutsche Institut für Menschenrechte setzt sich unter anderem auch für den Schutz von Minderheiten und gegen Rassismus ein und wird aus Bundesmitteln finanziert. Die Fördermittel für das Deutsche Institut für Menschenrechte sind im Bundeshaushaltsplan für das jeweilige Jahr ausgewiesen. 6. Welche Sinti- bzw. Roma- Organisationen erhielten in den Jahren 2009 bis 2013 Bundeshaushaltsmittel in welcher Höhe zu Kulturförderung bzw. zur Pflege, Förderung und Verbreitung ihrer Minderheitensprache (bitte nach Verbänden und Jahren aufschlüsseln)? Die Förderung der kulturellen Belange der nationalen Minderheiten ist vorrangig Sache der Länder, eine Förderung des Bundes tritt nur ergänzend hinzu. Die Organisationen deutscher Sinti und Roma haben Zugang zu den vielfältigen kulturellen Förderprogrammen des Bundes, wie z. B. der Kulturstiftung des Bundes oder deren Kulturförderfonds (dem Deutschen Literaturfonds, dem Fonds Soziokultur , dem Fonds Darstellende Künste etc.). Zu den von der Kulturstiftung des Bundes geförderten Projekten gehören unter anderen: – das Theaterprojekt „Trollmanns Kampf“ im Niedersächsischen Staatstheater Hannover, das anhand der Biographie des sinto-deutschen Boxers Johann Trollmann die Geschichte der Sinti in Hannover vom Nationalsozialismus bis heute thematisierte (Fonds „Heimspiel“, 2010), – die Produktion „Requiem für Auschwitz“ des Philharmonischen Vereins der Sinti und Roma Frankfurt am Main e. V. (2012), – das Filmfestival „Cineromani – Empowering Roma Filmmakers“, eine umfassende historische Retrospektive sowie Filmschau zeitgenössischer audiovisueller Arbeiten in Zusammenarbeit mit Mitgliedern der International Romani Film Commission (IRFC) im Zeughauskino, im Collegium Hungaricum Berlin und beim Filmfestival Cottbus (2013), – das Festival „Leaving is not an option?“ im Berliner Theater HAU Hebbel am Ufer mit der Präsentation zeitgenössischer künstlerischer Positionen aus Ungarn , in der auf Roma als Leidtragende fremdenfeindlicher Übergriffe durch rechte Extremisten eingegangen wird (März 2014), Deutscher Bundestag – 18. Wahlperiode – 9 – Drucksache 18/1084 – eine im Jahr 2006 im Dokumentations- und Kulturzentrum Deutscher Sinti und Roma in Heidelberg eröffnete Wanderausstellung über den nationalsozialistischen Völkermord an den Sinti und Roma wurde in verschiedenen osteuropäischen Staaten gezeigt. Die Ausstellung verdeutlicht den Zusammenhang zwischen den historischen und ideologischen Wurzeln der Diskriminierung von Sinti und Roma und den aktuellen Konfliktlagen mit dem Ziel, Sinti und Roma als Mitglieder der Europäischen Gesellschaft und ihrer Geschichte bewusst zu machen. Das am 24. Oktober 2012 eingeweihte Denkmal für die im Nationalsozialismus ermordeten Sinti und Roma Europas wurde mit Mitteln des Bundes errichtet. 7. Welche Kenntnisse hat die Bundesregierung darüber, welche Bundesländer Organisationen deutscher bzw. zugewanderter Sinti und Roma (institutionell bzw. mit Projektmitteln bzw. für das kulturelle Leben) mit Landeshaushaltsmitteln fördern (bitte nach Ländern und Vertretungen aufschlüsseln)? Es wird auf den in der Vorbemerkung der Bundesregierung genannten zweiten Fortschrittsbericht sowie auf die Staatenberichte der Bundesrepublik Deutschland zum Rahmenübereinkommen des Europarates zum Schutz nationaler Minderheiten und der Europäischen Charta der Regional- oder Minderheitensprachen verwiesen. 8. Gibt es auf Seiten des Bundes Gremien, die sich für die Belange von Sinti und Roma einsetzen? Wenn ja, welche Gremien gibt es, und welche Organisationen sind darin vertreten? Wenn nein, warum nicht? Der Zentralrat Deutscher Sinti und Roma ist Mitglied im Forum gegen Rassismus (FgR). Die Bundesregierung tauscht sich im FgR mit Nichtregierungsorganisationen regelmäßig zu Fragen der Bekämpfung von Rassismus und Fremdenfeindlichkeit aus. Das FgR wurde im Jahr 1998 im Anschluss an das Europäische Jahr gegen Rassismus gegründet und dient seither seinen Teilnehmern als Dialogplattform zu den im Zusammenhang mit dem Rassismus stehenden Aspekten und Fragen. Der Vorsitz und die Geschäftsstelle liegen beim BMI. Das FgR trifft sich in der Regel zu zwei grundsätzlich nicht-öffentlichen Sitzungen im Jahr. Der Erfahrungsaustausch ist geprägt von gegenseitigem Respekt und der Anerkennung unterschiedlicher Positionen und Auffassungen aller Teilnehmer . Das FgR besitzt aufgrund des von allen Teilnehmern einvernehmlich anerkannten Charakters und seiner Struktur eines dialogischen Austauschs keine Exekutiv - oder formale Beratungsfunktion. Das Thema „Bildungssituation von Sinti und Roma in Deutschland“ wurde im Juni 2012 auf der 2. Sitzung der Bund-Länder-AG „Integration durch Bildung“ diskutiert. Zu der Sitzung luden die Beauftragte der Bundesregierung für Migration, Flüchtlinge und Integration und die Staatssekretärin des Bundesministeriums für Bildung und Forschung unter anderem den Präsidenten der Kultusministerkonferenz und die Migrationsreferenten der Länder ein. Vertreter der Sinti und Roma stellten die Bildungssituation von Sinti und Roma und den entsprechenden Handlungsbedarf dar. Der von der „Stiftung Erinnerung, Verantwortung und Zukunft“ auf dieser Sit- zung vorgeschlagene „Bundesweite Arbeitskreis zur Verbesserung der Bildungsbeteiligung und des Bildungserfolgs von Sinti und Roma in Deutschland“ Drucksache 18/1084 – 10 – Deutscher Bundestag – 18. Wahlperiode hat sich im Februar 2013 konstituiert und seitdem mehrmals getagt. An dem Arbeitskreis, der Vorschläge zur Verbesserung der Bildungssituation von Sinti und Roma in Deutschland erarbeiten soll, wirken Vertreter von Bund, Ländern und Kommunen, Roma-Organisationen sowie sonstige Verbände der Zivilgesellschaft mit. Schwerpunkte der Sitzungen bislang sind neben dem Informationsaustausch über laufende Entwicklungen insbesondere Erfahrungen, die mit Sinti und Roma Bildungsberatern/-mediatoren gemacht wurden sowie Möglichkeiten der Datenerhebung im Bildungsbereich und deren ethische Implikationen . Die Beratungen des Arbeitskreises werden im Jahr 2014 fortgesetzt. 9. Ist es zutreffend, dass sich bis heute beim BMI kein Beratender Ausschuss für die Belange der in Deutschland lebenden Sinti und Roma gebildet hat, und wenn ja, liegt dies tatsächlich allein darin begründet, dass der Zentralrat Deutscher Sinti und Roma und der Sinti Allianz Deutschland e. V. bis heute „keine Möglichkeit der Kooperation gefunden haben“? Es ist zutreffend, dass bisher kein Beratender Ausschuss für Fragen der deutschen Sinti und Roma beim BMI eingerichtet wurde. Dies beruht darauf, dass in der Vergangenheit keine Zusammenarbeit des Zentralrates Deutscher Sinti und Roma und der Sinti Allianz Deutschland möglich war. 10. Hat die Bundesregierung seit dem Jahr 2011 irgendwelche Initiativen unternommen , um beim BMI einen Beratenden Ausschuss für die Belange der Minderheit von Sinti und Roma einrichten zu können? Wenn ja, welche? Wenn nein, warum nicht? Das Fachreferat hat zuletzt im Jahr 2013 die Initiative ergriffen, um einen Beratenden Ausschuss für Fragen der deutschen Sinti und Roma beim BMI einzurichten. Der Beauftragte der Bundesregierung für Aussiedlerfragen und nationale Minderheiten führte im März 2014 in dieser Angelegenheit Gespräche mit dem Zentralrat Deutscher Sinti und Roma sowie der neu organisierten Sinti Allianz Deutschland. Beide Vereinigungen erklärten ihre grundsätzliche Bereitschaft , in Zukunft in einem Beratenden Ausschuss für Fragen der deutschen Sinti und Roma mitzuwirken. Es ist beabsichtigt, im Herbst 2014 zu einer ersten Sitzung des Beratenden Ausschusses einzuladen. 11. Sollten aus Sicht der Bundesregierung in diesem Beratenden Ausschuss auch Vertreterinnen und Vertreter der eingewanderten Roma vertreten sein, und wenn nein, warum nicht? In einem Beratenden Ausschuss für Fragen der deutschen Sinti und Roma werden keine eingewanderten Roma vertreten sein. Der Ausschuss befasst sich – in Anlehnung an die bereits bestehenden Beratenden Ausschüsse für Fragen der dänischen Minderheit, des sorbischen Volkes, der niederdeutschen Sprachgruppe und des Ausschusses für die friesische Volksgruppe – ausschließlich mit Themen, die die in Deutschland anerkannte nationale Minderheit der deutschen Sinti und Roma betreffen. Wie bereits in der Vorbemerkung der Bundesregierung erwähnt, sind die Lage und die Schnittmenge der Themen der deutschen Sinti und Roma und der zugewanderten Roma unterschiedlich. Deutscher Bundestag – 18. Wahlperiode – 11 – Drucksache 18/1084 12. Sofern die Bundesregierung die Einbeziehung eingewanderter Roma in den Beratenden Ausschuss für nationale Minderheiten ablehnt, ist zu fragen : a) Gehören eingewanderte Roma nach Auffassung der Bundesregierung nicht der nationalen Minderheit von in Deutschland lebenden Roma an, auch wenn sie z. B. über einen verfestigten Aufenthaltstitel in Deutschland leben, und wenn ja, warum nicht? Worin besteht das Differenzierungsmerkmal, und lässt sich etwa begründet annehmen, dass eingewanderte Roma nicht oder anders diskriminiert werden, als autochthone Sinti und Roma? Eingewanderte Roma gehören nicht der nationalen Minderheit der deutschen Sinti und Roma an, auch wenn sie einen verfestigten Aufenthaltstitel besitzen. Das Rahmenübereinkommen des Europarates zum Schutz nationaler Minderheiten enthält keine Definition des Begriffs „nationale Minderheiten“. Daher ist es Sache der Vertragsstaaten zu bestimmen, auf welche Gruppen das Rahmenübereinkommen Anwendung findet. Die Voraussetzungen für die Anerkennung als nationale Minderheit in Deutschland führt die Bundesregierung in ihrer Denkschrift zum Rahmenübereinkommen auf. Als nationale Minderheiten werden in Deutschland Gruppen der Bevölkerung anerkannt, die folgende fünf Kriterien erfüllen: – ihre Angehörigen sind deutsche Staatsangehörige, – sie unterscheiden sich vom Mehrheitsvolk durch eigene Sprache, Kultur und Geschichte (eigene Identität), – sie wollen diese Identität bewahren, – sie sind traditionell in Deutschland heimisch, – sie leben hier in angestammten Siedlungsgebieten. Demzufolge gehören eingewanderte Roma nicht der nationalen Minderheit der deutschen Sinti und Roma an b) Sind eingewanderte Roma auch von der Inanspruchnahme von Fördermaßnahmen für die nationale Minderheit ausgeschlossen (wie z. B. Förderung der Minderheitenkultur und -sprache), und wenn ja, entspricht dies der Lebenswirklichkeit von autochthonen und eingewanderten Sinti und Roma? Wenn nein, warum wird eingewanderten Roma dann ein Vertretungsanspruch in dem Beratenden Ausschuss (respektive der geplanten nationalen Kontaktstelle) verweigert? Die von der Beauftragten der Bundesregierung für Kultur und Medien bereitgestellten Fördermittel sind zweckgebunden für die deutschen Sinti und Roma. Eingewanderte Roma haben – sofern die Fördervoraussetzungen erfüllt sind – Zugang zu den vielfältigen kulturellen Förderprogrammen des Bundes. 13. Wie könnte ein solcher Ausschuss ohne die Beteiligung zugewanderter Mitglieder dieser Minderheitengruppe relevante Aspekte sachgerecht erörtern ? Ein Beratender Ausschuss für Fragen der deutschen Sinti und Roma erörtert nicht die Angelegenheiten der eingewanderten Roma, sondern die der deutschen Sinti und Roma. Im Übrigen wird auf die Antwort zu Frage 11 verwiesen. Drucksache 18/1084 – 12 – Deutscher Bundestag – 18. Wahlperiode Nationale Roma-Strategie in Deutschland 14. Welche Integrationsangebote und -programme für eingewanderte Roma (die nicht bereits im o. g. Bericht des BMI aus dem Jahr 2011 erwähnt werden ) kennt die Bundesregierung? 15. Welcher dieser Projekte werden durch den Bund zumindest (und in welcher Höhe) kofinanziert? Der Bund initiiert und kennt keine speziellen Programme für eingewanderte Roma in Deutschland, da die staatlichen Integrationsmaßnahmen grundsätzlich nicht an eine bestimmte Ethnie anknüpfen. Eingewanderten Roma stehen insbesondere die Integrationskurse als Schlüsselinstrument der Integrationsförderung offen. Diese richten sich als Grundangebot an alle sich rechtmäßig und auf Dauer im Bundesgebiet aufhaltenden Ausländer. Es erfolgt daher auch keine finanzielle Förderung von Projekten ausschließlich für eingewanderte Roma. Gleichwohl fördert die Bundesregierung Projekte, die insbesondere (jedoch nicht allein) die Gruppe der eingewanderten Roma in den Blick nimmt. In dem in der Vorbemerkung genannten zweiten Fortschrittsbericht finden sich auf den Seiten 65 und 66 einzelne Angebote auf kommunaler Ebene mit der vorgenannten Zielsetzung, soweit der Bund diese aus Haushaltsmitteln des Bundesamtes für Migration und Flüchtlinge fördert. 16. Da sich die Bundesregierung durch die Evaluation der Europäischen Kommission bezüglich des deutschen Aktionsplans (derzufolge Deutschland in nur einem von insgesamt 23 der vereinbarten Maßnahmen der EU Fortschritte erzielt hätte) missverstanden fühlt, ist zu fragen: Welche Fortschritte haben die Bundesregierung und – nach Kenntnis der Bundesregierung im Zeitpunkt der Fragestellung die Länder – in der letzten Wahlperiode im Hinblick auf die anderen 22 Maßnahmen erzielt, konkret also bezüglich a) der Einrichtung eines strukturierten Dialogs mit lokalen und regionalen Behörden, b) der Förderung von Erfahrungsaustausch und Zusammenarbeit zwischen lokalen Behörden, c) der Einrichtung eines strukturierten Dialoges mit der Zivilgesellschaft auf nationaler Ebene, d) der Förderung der aktiven Einbindung der Zivilgesellschaft und RomaVertretern auf lokaler Ebene, e) der finanziellen Unterstützung für den Kapazitätenaufbau der RomaZivilgesellschaft , f) der Entwicklung eines integrierten Ansatzes für die Zuweisung von Finanzmitteln, g) der Entwicklung eines territorialen Ansatzes für die Zuweisung von Finanzmitteln, h) der Einbindung lokaler und regionaler Behörden und der Zivilgesellschaft in die Planung und Verwendung der EU-Mittel, i) des Beginns einer Bestandsaufnahme der Situation der Roma in Deutschland, j) der Einrichtung eines Überwachungssystems für die Messung der Ergebnisse und Auswirkungen der nationalen Strategie, k) der Ermittlung von Gebieten in Deutschland mit extrem armen Roma- Gemeinschaften, Deutscher Bundestag – 18. Wahlperiode – 13 – Drucksache 18/1084 l) der Einbindung aller wichtigen Interessenträger in den Überwachungsund Bewertungsprozess, m) des Beginns einer diesbezüglichen Zusammenarbeit mit dem Statistischen Bundesamt, n) der regelmäßigen Berichterstattung und Bewertung, o) der Durchsetzung von Rechtsvorschriften zur Gleichstellung bzw. gegen Diskriminierung (in Bund, Ländern und Kommunen), p) der Sensibilisierung von Beschäftigten und der Leitung von Behörden im Umgang mit Roma, q) der Sensibilisierung von Roma für ihre Rechte, r) der Bekämpfung der Mehrfachdiskriminierung von Roma-Frauen, s) der Bekämpfung des Menschenhandels und der Ausbeutung von Kindern als Arbeitskräfte, t) der Koordinierung der diesbezüglichen Maßnahmen zwischen verschiedenen Sektoren auf nationaler Ebene, u) der Koordination der diesbezüglichen Maßnahmen zwischen Bund, Ländern und Kommunen bzw. v) der Gründung und Einbindung der nationalen Kontaktstelle in die Planung und Verwendung von EU-Mitteln? Wenn ja, inwiefern? Wenn nein, warum nicht (bitte die Antworten nach den Fragen 16a bis 16v aufschlüsseln)? Hinsichtlich der durch die Bundesregierung und die Länder erzielten Fortschritte wird auf den zweiten Fortschrittsbericht verwiesen. 17. Ist es – zusammenfassend gefragt – zutreffend, dass die sogenannten integrierten Politikpakete der Bundesregierung die gemäß der EU-Pläne vorgesehenen strukturellen und horizontalen Maßnahmen (wie z. B. Stärkung der politischen Teilhabe, Förderung von Strukturen kollektiven Empowerments , Förderung von Gleichstellungs- und Antidiskriminierungsmaßnahmen ) auslassen, und wenn ja, warum? Es ist nicht zutreffend, dass die integrierten Politikpakete der Bundesregierung die von der EU angeregten strukturellen und horizontalen Maßnahmen auslassen . Zu näheren Informationen wird auf den zweiten Fortschrittsbericht verwiesen . 18. Inwiefern plant die Bundesregierung mit der Umsetzung der folgenden – Ende des Jahres 2013 vom Rat der EU beschlossenen – Maßnahmen in dieser Legislaturperiode zumindest zu beginnen: a) Förderung der sozialen, wirtschaftlichen, politischen und kulturellen Beteiligung von Sinti und Roma auf allen Ebenen der deutschen Gesellschaft , Im Hinblick auf die Förderung der sozialen, wirtschaftlichen, politischen und kulturellen Beteiligung von Sinti und Roma auf allen Ebenen der deutschen Gesellschaft , wird auf den zweiten Fortschrittsbericht verweisen. Drucksache 18/1084 – 14 – Deutscher Bundestag – 18. Wahlperiode b) aktive Einbeziehung und Beteiligung der Roma selbst, einschließlich ihrer Vertreterinnen und Vertreter sowie Organisationen, Die Bundesregierung steht in ständigem Kontakt mit dem Zentralrat Deutscher Sinti und Roma sowie der Sinti Allianz Deutschland. Im Übrigen wird auf die Antwort zu Frage 10 verwiesen. c) das Auflegen von Roma-Strategien bzw. entsprechender Maßnahmenbündel auch auf der Ebene der Bundesländer bzw. der Kommunen, Aufgrund des föderalistischen Staatsaufbaus der Bundesrepublik Deutschland hat die Bundesregierung keinen Einfluss auf die Entwicklung von Roma-Strategien bzw. integrierten Politikpaketen der Länder und Kommunen. d) Einrichtung nationaler Kontaktstellen für die Integration von Sinti und Roma und deren Ausstattung mit einem adäquaten Mandat und mit ihren Aufgaben entsprechenden Mitteln, Im Jahr 2012 wurde auf Initiative der Europäischen Kommission ein Netz der nationalen Kontaktstellen aller EU-Mitgliedstaaten eingerichtet, um den Informationsaustausch zwischen den Mitgliedstaaten und die gegenseitige Prüfung der Umsetzung der Strategien zu ermöglichen. Nationale Kontaktstelle für Deutschland ist seit dem Jahr 2012 das BMI. Gesonderte Haushaltsmittel sind für die nationale Kontaktstelle im Haushaltsplan nicht eingestellt. e) Einbeziehung dieser nationalen Kontaktstellen in Entscheidungen zur Entwicklung, Finanzierung und Umsetzung einschlägiger Roma-Strategien bzw. diesbezüglicher Maßnahmenbündel, Eine Einbeziehung der nationalen Kontaktstellen in Entscheidungen der Bundes-, Länder- und Kommunalvertreter zur Entwicklung, Finanzierung und Umsetzung der integrierten Politikpakete ist in Deutschland nicht möglich. Es besteht keine Zuständigkeit der nationalen Kontaktstelle, Abläufe zwischen den Ressorts und den verschiedenen Regierungsebenen zu steuern, insbesondere besteht kein diesbezügliches Weisungsrecht. Eine zentrale strategische Planung der Verwendung von EU-Mittel durch die nationale Kontaktstelle ist ausgeschlossen, da die Mittel durch verschiedene Ressorts abgerufen und entsprechend der jeweiligen Ressortinteressen eingesetzt werden. Ferner besitzt die Kontaktstelle aufgrund des föderalen Systems in Deutschland keinerlei Einflussmöglichkeiten und Durchgriffsrechte auf die Länder und Kommunen. f) Beginn eines regelmäßigen Dialogs zwischen diesen nationalen Kontaktstellen und den Antidiskriminierungsstellen des Bundes und der Länder, Zwischen der nationalen Kontaktstelle und der Antidiskriminierungsstelle besteht ein Dialog, der bedarfsorientiert gestaltet wird. Ein regelmäßiger Austausch mit den Antidiskriminierungsstellen der Länder findet nicht statt. g) Bereitstellung angemessener Finanzmittel, damit die Antidiskriminierungsstellen des Bundes und der Länder Rechtsberatung und Prozesskostenhilfe auch für Roma anbieten können bzw. Die Antidiskriminierungsstelle des Bundes wird aus Haushaltsmitteln des Bundesministeriums für Familie, Senioren, Frauen und Jugend finanziert und bietet Deutscher Bundestag – 18. Wahlperiode – 15 – Drucksache 18/1084 u. a. eine rechtliche Erstberatung zum Schutz vor Benachteiligungen – auch für Sinti und Roma – an. h) Beginn und Ausbau eines länderübergreifenden Austausches diesbezüglicher Erfahrungen und der Zusammenarbeit auf nationaler, regionaler und lokaler Ebene? Wenn ja, inwiefern? Wenn nein, warum nicht (bitte die Antworten nach den Fragen 18a bis 18h aufschlüsseln)? Die nationale Kontaktstelle des Bundes plant die Einrichtung eines LänderBund -Arbeitskreises, der sich mit der Umsetzung der integrierten Politikpakete zur Integration der Roma in Deutschland beschäftigt. Das Gremium soll einmal pro Jahr zusammentreten. 19. In welchen gesellschaftlichen oder staatlichen Bereichen werden nach Kenntnis der Bundesregierung Sinti und Roma benachteiligt oder sind unterrepräsentiert ? Welche Maßnahmen will die Bundesregierung ergreifen, um diese Benachteiligungen abzubauen und für eine angemessene Repräsentanz zu sorgen? Bisher gibt es keine umfassenden wissenschaftlichen Erkenntnisse darüber, in welchen gesellschaftlichen Bereichen Sinti und Roma benachteiligt werden, da in Deutschland – wie in der Vorbemerkung der Bundesregierung ausgeführt – keine bevölkerungsstatistischen und sozioökonomischen Daten auf ethnischer Basis erhoben werden. Nationale Kontaktstelle für die Integration und Inklusion von Sinti und Roma in Deutschland 20. Existiert in Deutschland eine – wie von der EU geforderte – nationale Kontaktstelle für die Integration und Inklusion von Sinti und Roma, und wenn nein, für wann plant die Bundesregierung die Einsetzung einer solchen nationalen Kontaktstelle? Nationale Kontaktstelle für Deutschland ist das BMI. 21. Wie soll sich diese Kontaktstelle nach Ansicht der Bundesregierung zusammensetzen ? Die Kontaktstelle besteht – in Anlehnung an die Kontaktstellen der anderen Mitgliedstaaten – aus Mitarbeitern des zuständigen Bundesressorts. 22. Mit welchen Zuständigkeiten soll diese Kontaktstelle ausgestattet werden ? Nach Auffassung der Europäischen Kommission sollen die nationalen Kontaktstellen mit angemessenen personellen und finanziellen Ressourcen ausgestattet werden, damit sie die Umsetzung und Überwachung von Konzepten zur Integration der Roma auf nationaler und lokaler Ebene koordinieren können. Auch sollen die nationalen Kontaktstellen bei Entscheidungen zur Festlegung, Finan- Drucksache 18/1084 – 16 – Deutscher Bundestag – 18. Wahlperiode zierung und Umsetzung einschlägiger Strategien konsultiert werden. Darüber hinaus sollen die nationalen Kontaktstellen zuständig sein, die Abläufe zwischen den Ressorts und den verschiedenen Regierungsebenen zu koordinieren. Auch sollen sie in die strategische Planung der Verwendung von EU-Mitteln eingebunden werden. Diese Vorgaben sind für Deutschland nur bedingt umsetzbar. Zu den Einzelheiten wird auf die Antwort zu Frage 18e verwiesen. 23. In welcher Form und mit welchem Ziel sollen Roma-Organisationen in diese Kontaktstelle eingebunden werden? Die Europäische Kommission regte im Jahr 2011 an, dass die nationale Kontaktstelle die Befugnis haben soll, die Entwicklung und Umsetzung der Strategie zu koordinieren oder dass die Mitgliedstaaten bestehende geeignete Verwaltungsstrukturen nutzen sollen. In Deutschland besteht die nationale Kontaktstelle ausschließlich aus Mitgliedern der Bundesregierung. Diese führen den Dialog mit Roma-Organisationen, die jedoch organisatorisch nicht in die Kontaktstellen eingebunden sind. 24. Plant die Bundesregierung in dieser Kontaktstelle die ganze Vielfalt der Roma-Organisationen in Deutschland (also sowohl Vertretungsorganisationen für deutsche wie für zugewanderte Roma) einzubinden, und wenn nein, warum nicht? Auf die Antwort zu Frage 23 wird verwiesen. 25. Wäre aus Sicht der Bundesregierung ein Beratender Ausschuss für die Inklusion von Sinti und Roma beim BMI ein geeignetes Modell für eine solche nationale Kontaktstelle (bitte begründen)? Ein Beratender Ausschuss für Fragen der deutschen Sinti und Roma ist ein eigenständiges Gremium, das neben der bereits eingerichteten nationalen Kontaktstelle errichtet werden soll. Im Übrigen wird auf die Antwort zu Frage 11 verwiesen. 26. Wer vertritt die Bundesrepublik Deutschland bisher bei den Treffen der nationalen Kontaktstellen für Roma auf EU-Ebene? Und wie stellt die Bundesregierung sicher, dass dort die Belange sowohl der deutschen, als auch der zugewanderten Sinti und Roma angemessen repräsentiert werden? Das BMI vertritt die Bundesrepublik Deutschland bei den bisherigen Treffen der nationalen Kontaktstellen in Brüssel. Dieses wird je nach Bedarf von Bundes-, Länder- oder Kommunalvertretern begleitet. Bei den Sitzungen werden die Belange der deutschen Sinti und Roma sowie der Zugewanderten – gegebenenfalls auch von Roma – repräsentiert. Deutscher Bundestag – 18. Wahlperiode – 17 – Drucksache 18/1084 Antiziganismus 27. Hält die Bundesregierung ihr bisheriges Engagement gegen den Antiziganismus durch die Forschungsförderung über die „Stiftung Erinnerung, Verantwortung und Zukunft“ und die Herausgabe eines Themenheftes der Bundeszentrale für politische Bildung für angemessen und ausreichend? Über die Ausgabe 22 bis 23/2011 der Beilage zur Wochenzeitschrift „Das Parlament “, „Aus Politik und Zeitgeschichte“ (APuZ), mit dem Titel „Sinti und Roma“ hinaus, stellt die BpB gegenwärtig folgende Printprodukte zum Thema zur Verfügung: – Klaus-Michael Bogdal, Europa erfindet die Zigeuner. Eine Geschichte von Faszination und Verachtung (Ankauf Schriftenreihe 2012), – Norbert Mappes-Niediek, Arme Roma, Böse Zigeuner. Was an den Vorurtei- len über die Zuwanderer stimmt (Ankauf Schriftenreihe 2014). Darüber hinaus greifen folgende Ausgaben der Informationen zur politischen Bildung unter anderem Vorurteile gegenüber Sinti und Roma sowie deren Geschichte und Verfolgung im Nationalsozialismus auf: – Vorurteile (Heft 271, erschienen 2005), – Info aktuell: 27. Januar – Gedenktag für die Opfer des Nationalsozialismus (erschienen 2012), – Nationalsozialismus: Krieg und Holocaust (Heft 316, erschienen 2012, un- veränderter Nachdruck 2013). Des Weiteren stehen mit der DVD „Zeugen der Shoah“ (mit Begleitheft für Lehrende) Video-Interviews und Erinnerungsberichte von jüdischen Überlebenden der Shoah, von Sinti und Roma, von Homosexuellen, von politisch Verfolgten , von Opfern der „Eugenik“ sowie von Rettern und Helfern zum Einsatz im Unterricht zur Verfügung. Darüber hinaus ist die Verfolgung und Opfergeschichte der Sinti und Roma Thema in weiteren Online-Angeboten der BpB zur historisch-politischen Auseinandersetzung mit der Geschichte des Nationalsozialismus und der Shoah; so etwa in den Online-Dossiers „Nationalsozialismus und Zweiter Weltkrieg“ und „Frauen-KZ Ravensbrück“. Die BpB hat seit dem Jahr 2005 mehrere Veranstaltungen zum Thema Antiziganismus bzw. zur Geschichte und Gegenwart der Sinti und Roma in Deutschland und Europa selbst organisiert, in Kooperation durchgeführt oder gefördert. Besonders zu erwähnen sind hier eine Tagung zur „Historischen und kulturellen Präsentation der Sinti und Roma in Europa“, die im Frühjahr 2012 in Kooperation mit der Landeszentrale für politische Bildung in Bayern, mit dem Kulturund Dokumentationszentrum Deutscher Sinti und Roma in Heidelberg, mit dem Landesverband Bayern der deutschen Sinti und Roma sowie mit dem Dokumentationszentrum Reichsparteitagsgelände Nürnberg durchgeführt wurde. Für die Schriftenreihe der BpB ist hierzu ein Tagungsband geplant (siehe Antwort zu Frage 29). In Kooperation mit der Deutschen Gesellschaft für Auswärtige Politik und mit der Deutsch-Ungarischen Gesellschaft fand im Jahr 2011 eine Tagung zur Lage der Sinti und Roma in Europa statt. Hauptredner war der Vorsitzende des Zentralrats Deutscher Sinti und Roma. Ebenso im Jahr 2011 fand in Berlin in Kooperation mit der Allianz Kulturstiftung und dem Goethe Institut München die Tagung „Was heißt denn hier Zigeuner? – Bild und Selbstbild von Europas größter Minderheit“ statt, an der rund 600 Personen teilnahmen. Außerdem spielt die Opfergeschichte der Sinti und Roma sowie Antiziganismus in Veranstaltungen zur Gedenkstättenarbeit sowie zur Prävention gegen Rechtsextremismus eine Rolle. Drucksache 18/1084 – 18 – Deutscher Bundestag – 18. Wahlperiode Seitens des Bündnisses für Demokratie und Toleranz (BfDT) gibt es seit Ende 2006 eine intensive Zusammenarbeit mit dem Zentralrat Deutscher Sinti und Roma, u. a. durch den Aufbau eines Netzwerks junger Sinti und Roma im Rahmen eines seit dem Jahr 2009 bestehenden Austauschprojektes, durch die Durchführung von Workshops zum Thema „Engagement gegen Antiziganismus “ im Rahmen des jährlichen BfDT-Jugendkongresses sowie über die finanzielle Förderung von zwei Bundesjugendtreffen von Amaro Drom e. V. in früheren Jahren. 28. Hält es die Bundesregierung für sachgerecht, dass bislang über das Bundesprogramm „TOLERANZ FÖRDERN – KOMPETENZ STÄRKEN“ kein einziges zivilgesellschaftliches Projekt gegen den Antiziganismus gefördert wurde? Im Rahmen des Bundesprogramms TOLERENZ FÖRDERN – KOMPETENZ STÄRKEN fördert das Bundesministerium für Familie, Senioren, Frauen und Jugend seit dem Jahr 2011 eine Vielzahl von Maßnahmen zur Prävention von Rechtsextremismus, Fremdenfeindlichkeit und Antisemitismus sowie für Toleranz , ziviles Engagement und demokratische Verhaltensweisen. Zielgruppe sind dabei vor allem Kinder, Jugendliche aber auch Eltern, Pädagogen, lokal einflussreiche staatliche und zivilgesellschaftliche Akteure sowie Multiplikatoren. Ein wichtiges Anliegen ist dabei auch die Förderung eines respektvollen Zusammenlebens und die Förderung der gesellschaftlichen Teilhabe aller Bevölkerungsgruppen . Diesem Anliegen tragen unter anderem die über 170 Lokalen Aktionspläne Rechnung, in deren Rahmen eine Vielzahl von Einzelprojekten durchgeführt werden, zu denen auch zahlreiche Maßnahmen gehören, die Sinti und Roma als Zielgruppe haben. 29. Plant die Bundesregierung in dieser Wahlperiode neue bzw. zusätzliche Maßnahmen gegen den Antiziganismus zu fördern? Wenn ja, welche? Wenn nein, warum nicht? Unter dem Arbeitstitel „Zwischen Diskriminierung und Emanzipation. Geschichte und Kultur der Sinti und Roma“ wird im Jahr 2014 ein neuer Band in der Schriftenreihe der BpB erscheinen. Der Band wird in Kooperation mit der Bayerischen Landeszentrale für politische Bildung herausgegeben und soll über den neuesten Erkenntnis- und Forschungsstand zu Antiziganismus und über den aktuell geführten Diskurs zum Thema informieren. Weiter ist bei der BpB ein Online-Dossier zu Sinti und Roma als europäische Minderheit in Vorbereitung, das sich mit der Minderheit im Spannungsfeld von Geschichte, gegenwärtiger Situation in Politik und Gesellschaft sowie der Zukunft Europas auseinandersetzen wird. In einem für Juni 2014 geplanten internationalen Expertentreffen zur Auseinandersetzung mit Antisemitismus im Kontext anderer Diskriminierungsformen in Europa wird ein Austausch über gute Praxis in Europa stattfinden, bei dem unter anderem auch Strategien politischer Bildung gegen Antiziganismus diskutiert werden. Kooperationspartner ist das Anne Frank House Amsterdam. Außerdem ist unter dem Titel „Gekonnt handeln“ eine didaktisch-methodische Handreichung in Entwicklung, die speziell für den Kontext der Rechtsextremismusprävention didaktische Hinweise und methodische Angebote bieten soll. Das erste geplante Themenfeld soll Antiziganismus und Antisemitismus sein. Deutscher Bundestag – 18. Wahlperiode – 19 – Drucksache 18/1084 30. Plant die Bundesregierung, oder nach dem Wissen der Bundesregierung eines der Bundesländer, die Einrichtung eines Instituts oder einer Forschungsstelle Antiziganismus, ähnlich dem bereits bestehenden Zentrum für Antisemitismusforschung an der Technischen Universität Berlin? Die Bundesregierung plant nicht die Einrichtung eines Instituts oder einer Forschungsstelle Antiziganismus. 31. Kann die Bundesregierung die Ergebnisse des in der Vorbemerkung der Fragesteller zitierten Gutachtens „Antiziganismus“ bestätigen, dass die Schutzrechte aus dem Rahmenübereinkommen zum Schutz nationaler Minderheiten bzw. das Allgemeine Gleichbehandlungsgesetz bislang „nur unzureichend in die Praxis umgesetzt“ seien? Wenn ja, welche Maßnahmen will die Bundesregierung in dieser Legislaturperiode ergreifen, um dies zu ändern? Wenn nein, warum nicht? Die Bundesregierung kann nicht bestätigen, dass die Rechte der deutschen Sinti und Roma aus dem Rahmenübereinkommen des Europarates zum Schutz nationaler Minderheiten bislang nur unzureichend in die Praxis umgesetzt worden sind. Dies entspricht auch der grundsätzlichen Einschätzung des Europarates im Zuge des regelmäßig vorgenommenen Monitorings. Die Bundesregierung greift die Feststellungen des Europarates auf und bemüht sich, etwaige Umsetzungsdefizite zu beheben. Zu den vielfältigen Aktivitäten der Bundesregierung und der Länder wird auf die von Deutschland erstellen Staatenberichte zum Rahmenübereinkommen an den Europarat verwiesen. Hinsichtlich der Frage, ob das Allgemeine Gleichbehandlungsgesetz (AGG) in der Praxis nur unzureichend umgesetzt ist, liegen der Bundesregierung keine Erkenntnisse vor. 32. Hält die Bundesregierung es für sachgerecht, das unter anderem von der Leiterin der Antidiskriminierungsstelle des Bundes (Pressemitteilung vom 15. August 2011) geforderte Verbandsklagerecht in das Allgemeine Gleichbehandlungsgesetz einzuführen (um z. B. auch antiziganistische Diskriminierungsfälle vor Gericht zu bringen)? Wenn ja, wann? Wenn nein, warum nicht? Mit dem AGG wurden bestehende europäische Antidiskriminierungsrichtlinien in deutsches Recht umgesetzt. Es zielt nicht auf den Schutz bestimmter gesellschaftlicher Gruppierungen ab, sondern bezweckt den Schutz des Einzelnen vor Diskriminierungen aus einem der in § 1 AGG genannten Gründe. Hiergegen steht den Betroffenen nach dem AGG insbesondere Anspruch auf Schadensersatz und Entschädigung zu. Damit können sich Betroffene wirksam gegen Diskriminierungen zur Wehr setzen; sie können sich dabei gemäß § 23 AGG durch Antidiskriminierungsverbände unterstützen lassen. Ein Verbandsklagerecht ist in den europäischen Antidiskriminierungsrichtlinien, deren Umsetzung das AGG dient, nicht vorgesehen. Gesamtherstellung: H. Heenemann GmbH & Co., Buch- und Offsetdruckerei, Bessemerstraße 83–91, 12103 Berlin, www.heenemann-druck.de Vertrieb: Bundesanzeiger Verlagsgesellschaft mbH, Postfach 10 05 34, 50445 Köln, Telefon (02 21) 97 66 83 40, Fax (02 21) 97 66 83 44, www.betrifft-gesetze.de ISSN 0722-8333