Die Antwort wurde namens der Bundesregierung mit Schreiben des Bundesministeriums für Verkehr und digitale Infrastruktur vom 13. Januar 2017 übermittelt. Die Drucksache enthält zusätzlich – in kleinerer Schrifttype – den Fragetext. Deutscher Bundestag Drucksache 18/10841 18. Wahlperiode 16.01.2017 Antwort der Bundesregierung auf die Kleine Anfrage der Abgeordneten Markus Tressel, Stephan Kühn, Dr. Valerie Wilms, weiterer Abgeordneter und der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN – Drucksache 18/10701 – Finanzierung von Autobahnraststätten und Tankstellen an Bundesautobahnen V o r b e m e r k u n g d e r F r a g e s t e l l e r In der Antwort auf die Schriftliche Frage 74 auf Bundestagsdrucksache 18/9641 des Abgeordneten Markus Tressel erläutert die Bundesregierung, dass seit dem Jahr 1998 „weder die Autobahn Tank & Rast GmbH (Tank & Rast) noch andere Konzessionäre von Autobahnnebenbetrieben öffentliche Gelder […] aus dem Einzelplan des Bundesministeriums für Verkehr und digitale Infrastruktur (BMVI) erhalten haben“. Presseberichten zufolge werden Raststätten entlang von Bundesautobahnen mit staatlichen Mitteln finanziert (www.stern.de/wirtschaft/news/team-wallraff-beitank -und-rast--das-dunkle-raststaetten-imperium-7032948.html). 1. Wie hat sich nach Kenntnis der Bundesregierung die Anzahl der zur Autobahn Tank & Rast GmbH gehörenden Autobahnraststätten seit dem Jahr 1998 entwickelt (bitte nach einzelnen Jahren und Anzahl der Autobahnraststätten aufschlüsseln)? 2. Wie hat sich nach Kenntnis der Bundesregierung die Anzahl der zur Autobahn Tank & Rast GmbH gehörenden Tankstellen, die nicht bereits bei den in Frage 1 aufgeführten Autobahnraststätten erfasst sind, seit dem Jahr 1998 entwickelt (bitte nach einzelnen Jahren und Anzahl der Tankstellen aufschlüsseln )? 3. Wie hat sich nach Kenntnis der Bundesregierung die Anzahl der nicht zur Autobahn Tank & Rast GmbH gehörenden Autobahnraststätten und Tankstellen seit dem Jahr 1998 entwickelt (bitte nach einzelnen Jahren sowie Anzahl der Autobahnraststätten aufschlüsseln)? Die Fragen 1 bis 3 werden wegen ihres Sachzusammenhangs gemeinsam beantwortet . Seit der Privatisierung des Nebenbetriebssystems im Jahr 1998 sind 24 neue Standorte entstanden. Die Konzessionen für diese Standorte wurden im Rahmen Vorabfassung - w ird durch die lektorierte Version ersetzt. Drucksache 18/10841 – 2 – Deutscher Bundestag – 18. Wahlperiode öffentlicher Wettbewerbsverfahren erteilt und zwar an die Autobahn Tank & Rast GmbH (Tank & Rast) und an andere Bewerber. 4. Wie haben sich nach Kenntnis der Bundesregierung Umsatz und Gewinn der Autobahn Tank & Rast GmbH seit dem Jahr 1998 entwickelt (bitte nach einzelnen Jahren, Gewinn und Umsatz aufschlüsseln)? Die Autobahn Tank & Rast GmbH ist kein Bundesunternehmen. Als Gesellschaft mit beschränkter Haftung gelten für Tank & Rast die gesetzlich vorgeschriebenen Publikationspflichten. 5. Wie bewertet die Bundesregierung die Berichterstattung in der Presse, in der behauptet wird, der Staat finanziere die Autobahn Tank & Rast GmbH im Jahr 2016 mit bis zu 130 Mio. Euro indirekt mit (www.rtl.de/cms/teamwallraff -so-ist-der-staat-an-der-finanzierung-von-tank-und-rast-beteiligt- 3069624.html)? Diese Berichterstattung geht von unrichtigen Annahmen aus und ist insoweit irreführend und falsch. Weder Tank & Rast noch andere Konzessionäre werden direkt oder indirekt aus dem Bundeshaushalt finanziert. 6. Wie sieht die Bundesregierung die bestehende Situation bei Autobahnraststätten und Tankstellen an Autobahnen in Bezug auf Wettbewerb und Konkurrenz ? 7. Sieht die Bundesregierung bei der Autobahn Tank & Rast GmbH eine Monopolstellung in Bezug auf Autobahnraststätten und Tankstellen an Autobahnen ? Wenn nein, warum nicht? Die Fragen 6 und 7 werden wegen ihres Sachzusammenhangs gemeinsam beantwortet . Anbieter von Rast- und Tankmöglichkeiten auf und neben den Bundesautobahnen stehen im intensiven Wettbewerb. Die Verkehrsteilnehmer können zwischen einer Vielfalt von Angeboten und Anbietern wählen, unter anderem zwischen den verschiedenen Tank- und Rastanlagen auf den Autobahnen sowie Autohöfen, Systemgastronomen, Landgasthöfen und Tankstellen neben der Autobahn. Auch sind durch die zunehmende Digitalisierung die jeweils verfügbaren Angebote für die Verkehrsteilnehmer leicht zu lokalisieren und zu vergleichen. 8. In welcher Höhe sind seit dem Jahr 1998 Gelder des Unternehmens Autobahn Tank & Rast GmbH und anderer Unternehmen insbesondere in Form von Konzessionsabgaben an den Staat geflossen (bitte nach Jahren, Höhe der Zahlungen und Unternehmen aufschlüsseln)? Für das Recht, einen Nebenbetrieb an der Bundesautobahn zu betreiben, zahlen die Konzessionäre eine umsatz- oder absatzabhängige Konzessionsabgabe an den Bund (§ 15 Absatz 3 FStrG i. V. m. der Verordnung über Höhe und Erhebung der Konzessionsabgabe für das Betreiben eines Nebenbetriebs an der Bundesautobahn – BAB-Konzessionsabgabenverordnung – BAB-KAbgV vom 24. Juni 1997). Seit 1998 wurden von den Konzessionsnehmern die in der folgenden Tabelle darstellten Konzessionsabgaben geleistet: Vorabfassung - w ird durch die lektorierte Version ersetzt. Deutscher Bundestag – 18. Wahlperiode – 3 – Drucksache 18/10841 HH-Jahr Gesamt in Mio. € (Rundungsbeträge) 1998 15,4 1999 16,2 2000 16,3 2001 16,5 2002 16,3 2003 16,3 2004 16,0 2005 15,2 2006 15,4 2007 16,1 2008 16,4 2009 15,9 2010 16,0 2011 15,8 2012 15,5 2013 15,4 2014 15,3 2015 16,0 Eine weitergehende Aufschlüsselung ist nicht möglich, da sich aus den geleisteten Konzessionsabgaben einfach Rückschlüsse auf die getätigten Um- und Absätze in den Nebenbetrieben ziehen lassen könnten. Dadurch käme es zu einer Offenbarung von Betriebs- und Geschäftsgeheimnissen der Schuldner. 9. In welcher Höhe wurden seit dem Jahr 1998 Bundesmittel aus dem gesamten Bundeshaushalt (nicht nur aus dem Einzelplan des Bundesministeriums für Verkehr und digitale Infrastruktur) in Erschließung von Zufahrten, Bau von LKW-Parkplätzen, anderen baulichen Maßnahmen, Reinigung von Anlagen oder auf andere Art und Weise investiert, die der Autobahn Tank & Rast GmbH und anderen Unternehmen direkt oder indirekt zugutegekommen sind (bitte nach Höhe der Gelder an die in Bezug auf die einzelnen Unternehmen pro Jahr aufschlüsseln)? 10. Inwieweit ist eine staatliche Unterstützung aus Bundesmitteln für den Betrieb von Autobahnraststätten und Tankstellen an Autobahnen aus Sicht der Bundesregierung notwendig, und inwieweit profitieren die Betreiber von dieser Unterstützung? Die Fragen 9 und 10 werden wegen ihres Sachzusammenhangs gemeinsam beantwortet . Im Rahmen des Ziels der Bundesregierung, ein modernes, bedarfsgerechtes Rastanlagensystem vorzuhalten, werden Rastanlagen neu-, um- oder ausgebaut. Bis 2008 wurden die Investitionen in bewirtschaftete und unbewirtschaftete Rastanlagen aus dem Titel 741 35 „Um- und Ausbau von Bundesautobahnen“ finanziert und daher nicht separat erfasst. Seit 2009 weist der Straßenbauplan als Anlage zum Bundeshaushalt in Kapitel 1209, 1210 bzw. 1201 den Titel 741 34 „Bau von Vorabfassung - w ird durch die lektorierte Version ersetzt. Drucksache 18/10841 – 4 – Deutscher Bundestag – 18. Wahlperiode Rastanlagen“ auf. Hieraus wurden folgende Investitionen in bewirtschaftete und unbewirtschaftete Rastanlagen getätigt: Jahr 2009 2010 2011 2012 2013 2014 2015 Investitionen (in Mio. €) 67,6 139,4 157,2 127,1 101,1 132,4 112,2 In den Baukosten sind insoweit auch die übrigen Teile der gesamten Verkehrsanlage einschließlich Zu- und Abfahrt, Lkw-, Pkw- und Bus-Parkstände, Gehwege, ggf. separate WC-Gebäude, Rückhalteeinrichtungen etc. enthalten. Diese Investitionen des Bundes dienen ausschließlich den Interessen der Allgemeinheit und stellen eine öffentliche Aufgabe dar. Eine staatliche Unterstützung für den Bau oder den Betrieb der Nebenbetriebe wird damit nicht geleistet. Die Finanzierung des Betriebs von Autobahnraststätten und -tankstellen obliegt mithin allein den jeweiligen Konzessionsinhabern. Lediglich im Rahmen des Aufbaus der Versorgungsinfrastruktur für Elektromobilität beteiligt sich der Bund im Rahmen des geplanten Netzes von Schnellladestationen auf Bundesautobahnen derzeit anteilig an den entstehenden Kosten. Insoweit wird auf die Antwort der Bundesregierung auf die Kleine Anfrage der Fraktion DIE LINKE. „Schnellladestationen an Raststätten“ (Bundestagsdrucksache 18/6307) verwiesen. 11. Was sieht der Inhalt der Verträge zwischen Bund und der Autobahn Tank & Rast GmbH in Bezug auf einzuhaltende Standards wie kostenlose Toiletten, Kinderspielplätze sowie ausreichende und dauerhaft kostenlose Parkplätze vor? Die Straßenbauverwaltungen der Länder haben mit Tank & Rast auf der Grundlage eines bundeseinheitlichen Muster-Konzessionsvertrages standortspezifische Konzessionsverträge abgeschlossen, die den familien-, behinderten- und umweltgerechten Bau und Betrieb der Autobahnraststätten vorsehen. Der Konzessionsnehmer verpflichtet sich darin, den Nebenbetrieb täglich 24 Stunden offen zu halten und sanitäre Einrichtungen täglich 24 Stunden allen Verkehrsteilnehmern zur Verfügung zu stellen. Bestandteil aller Konzessionsverträge ist ferner ein Betriebskonzept mit Vorgaben zu Tankkapazitäten, Stehplätzen, Sitzplätzen, sanitären Anlagen und Kinderspielplätzen. 12. Wurde oder wird zumindest heute (nach der Verschärfung der Rechtsprechung zu den Vergaben) die Vergabe nach europäischen Recht ausgeschrieben ? Wenn nein, warum nicht? Die Grundsätze der Gleichbehandlung und Transparenz wurden und werden für alle Interessenten gemäß § 15 Absatz 2 Satz 4 FStrG sowie dem einschlägigen nationalen und europäischen Vergaberecht (Richtlinie 2014/23/EU vom 26. Februar 2014 über die Vergabe von Konzessionen, Gesetz zur Modernisierung des Vergaberechts vom 17. Februar 2016 in der Fassung der Bekanntmachung vom 23. Februar 2016 (BGBl. I, S. 203 ff.)) gewahrt. Die Vergabe von Nebenbetriebskonzessionen erfolgt also auf Basis europaweiter, nach wettbewerblichen Grundsätzen ausgestalteten Ausschreibungsverfahren. Vorabfassung - w ird durch die lektorierte Version ersetzt. Satz: Satzweiss.com Print, Web, Software GmbH, Mainzer Straße 116, 66121 Saarbrücken, www.satzweiss.com Druck: Printsystem GmbH, Schafwäsche 1-3, 71296 Heimsheim, www.printsystem.de Vertrieb: Bundesanzeiger Verlag GmbH, Postfach 10 05 34, 50445 Köln, Telefon (02 21) 97 66 83 40, Fax (02 21) 97 66 83 44, www.betrifft-gesetze.de ISSN 0722-8333