Die Antwort wurde namens der Bundesregierung mit Schreiben des Bundesministeriums für wirtschaftliche Zusammenarbeit und Entwicklung vom 12. Januar 2017 übermittelt. Die Drucksache enthält zusätzlich – in kleinerer Schrifttype – den Fragetext. Deutscher Bundestag Drucksache 18/10842 18. Wahlperiode 16.01.2017 Antwort der Bundesregierung auf die Kleine Anfrage der Abgeordneten Inge Höger, Jan van Aken, Christine Buchholz, weiterer Abgeordneter und der Fraktion DIE LINKE. – Drucksache 18/10733 – Lage der Menschenrechte in Äthiopien V o r b e m e r k u n g d e r F r a g e s t e l l e r Die menschenrechtliche Situation in Äthiopien verschlechtert sich zunehmend. Große Einschränkungen sind unter anderem beim Recht auf freie Meinungsäußerung , Versammlungsfreiheit und Pressefreiheit auszumachen. Seit 25 Jahren ist dieses Land von derselben Partei regiert worden. Jeder einzelne der 547 Parlamentssitze gehört seit den Wahlen von 2015 der „Revolutionären Demokratischen Front der Äthiopischen Völker“. Die Vormachtstellung dieser Partei lässt sich durch den Zugriff der Regierung auf die Medien sowie durch die eingeschränkte Meinungsfreiheit erklären. „Äthiopiens einziger Fernseh- sowie fast alle Radiosender sind in staatlicher Hand und werden vom Staat stark kontrolliert . Der staatliche Internet-Monopolist kontrolliert und zensiert die Online- Kommunikation“, berichtet aktuell Reporter ohne Grenzen (www.reporterohne -grenzen.de/äthiopien/). Im Jahr 2009 ist das sogenannte Anti-Terror-Gesetz in Kraft getreten, das die Meinungsfreiheit der Bevölkerung, der Journalistinnen und Journalisten und der Mitglieder von Oppositionsparteien stark einschränkt (www.boell.de/ sites/default/files/assets/boell.de/images/download_de/stiftung/Ausfuehrlicher_ Hintergrund_Aethiopien.pdf). Viele Menschen wurden aufgrund ihrer Kritik an der Regierung oder wegen ihrer Teilnahme an friedlichen Demonstrationen verhaftet . Das Europäische Parlament beziffert mindestens 17 Journalistinnen und Journalisten hinter Gitter. Zudem seien in den vergangenen fünf Jahren 57 Medienvertreterinnen und Medienvertreter aus dem Land geflohen. Äthiopien nimmt auf der aus dem Jahr 2015 vom „Committee to Protect Journalists“ veröffentlichten Liste der zehn am stärksten zensierten Länder den vierten Platz ein (Entschließung des Europäischen Parlaments vom 21. Januar 2016 zur Lage in Äthiopien 2016/2520(RSP)). Human Rights Watch berichtet u. a. über problematische Haftbedingungen. So erzählen ehemalige Gefangene, dass sie in Haft, zum Teil in Feldlagern des Militärs , gefoltert und misshandelt wurden. Viele Frauen schildern Vergewaltigungen und sexualisierte Übergriffe. Einige Betroffene wurden an den Knöcheln aufgehängt und geschlagen, andere mit Elektroschocks an den Füßen gequält, manchen wurden Gewichte an die Hoden gehängt, so Human Rights Watch (www.hrw.org/world-report/2016/country-chapters/ethiopia). Vorabfassung - w ird durch die lektorierte Version ersetzt. Drucksache 18/10842 – 2 – Deutscher Bundestag – 18. Wahlperiode Im Oktober 2016 hat die äthiopische Regierung den Ausnahmezustand ausgerufen , was weitere Menschenrechtsverletzungen mit sich bringt. „Staatliche Sicherheitskräfte haben viele politische Aktivistinnen und Aktivisten, Protestierende und Journalistinnen und Journalisten festgenommen. Viele werden dafür angeklagt, zu Gewalt angestiftet zu haben; einige dafür, dass sie die Regierung kritisiert haben“, so Amnesty International (www.amnesty.de/files/Athiopien- Reformen-sind-der-einzige-Weg-aus-der-Krise-November2016.pdf) . Als Reaktion darauf hat im Januar 2016 das Europäische Parlament einen Beschluss gefasst, der die derzeitige Situation in Äthiopien bedauert und die Kommission auffordert , dass die Europäische Union (EU) die Höhe ihrer Finanzhilfe von der Menschenrechtsbilanz des Landes sowie davon abhängig machen sollte, inwieweit sich die äthiopische Regierung für Reformen zur Demokratisierung des Landes einsetzt. Äthiopien hat im letzten Jahrzehnt eine durchschnittliche Wachstumsrate von 10 Prozent (https://de.statista.com/statistik/daten/studie/331945/umfrage/wachstumdes -bruttoinlandsprodukts-bip-in-aethiopien/) und ist eine der am schnellsten wachsenden Volkswirtschaften in Afrika. Trotz dieses anhaltenden Wachstums mussten im Jahr 2010 über 30 Prozent der Bevölkerung sogar mit weniger als zwei US-Dollar am Tag auskommen (https://openknowledge.worldbank.org/ handle/10986/21323). Äthiopien belegt auf dem Index der menschlichen Entwicklung Platz 173 von 187. Laut Human Rights Watch ist zudem die äthiopische Regierung verantwortlich für die Vertreibung ihrer eigenen Bevölkerung. Im Omo-Tal z. B. vertreibt sie Anwohnerinnen und Anwohner, um Platz für staatlich betriebene Zuckerplantagen zu schaffen („What Will Happen if Hunger Comes?“: Abuses against the Indigenous Peoples of Ethiopia’s Lower Omo Valley”, Human Rights Watch, 2012). Der Bericht von Human Rights Watch dokumentiert, wie Sicherheitskräfte der Regierung die Gemeinden mit Gewalt und Einschüchterung zwingen, ihr angestammtes Land zu verlassen. Das bedroht die Existenz der dort lebenden Menschen. Entschädigungszahlungen oder gar alternative Wohnorte stellt die äthiopische Regierung nicht zur Verfügung. Regierungsbeamte haben mit teils brutalen Methoden Protestierende festgenommen, die gegen die Errichtung der Zuckerplantagen im Omo-Tal demonstriert und zivilen Ungehorsam geleistet haben. Im ganzen Land hat die äthiopische Regierung v. a. Bäuerinnen und Bauern , Viehhirtinnen und Viehhirten aus ihren angestammten Gebieten vertrieben, um das Land ausländischen Investoren zu übergeben, damit diese Staudämme oder Plantagen aufbauen oder ähnliche Projekte dort durchführen können (Entschließung des Europäischen Parlaments vom 21. Januar 2016 zur Lage in Äthiopien 2016/2520(RSP)). Die deutsche Firma Acazis AG ist ein Beispiel für deutsches und internationales Pachten äthiopischen Bodens. Im Jahr 2011 hatte die Firma 100 000 Hektar Land, was 8,5 Prozent der Gesamtfläche Äthiopiens entspricht, gepachtet, um dort das sogenannte No-Food-Öl zu produzieren (http://hades2.zeit.de/user/hrschrader/beitrag/2011/01/23/%C3%A4thiopien-%E 2%80%93-deutsche-firma-pachtet-56000-hektar-agarfl%C3%A4che). Deutschland betreibt entwicklungspolitische Zusammenarbeit mit Äthiopien, wobei der Fokus in erster Linie auf Landwirtschaft und Ernährungssicherung liegt. Das Auswärtige Amt veröffentlicht, dass es für die Jahre 2015 bis 2017 48 Mio. Euro zur Stärkung der Dürreresilienz und Steigerung landwirtschaftlicher Produktivität zur Verfügung gestellt hat. Insgesamt hat Äthiopien seit Beginn der bilateralen Zusammenarbeit vor 50 Jahren über 1 Mrd. Euro im Rahmen der Technischen und Finanziellen Zusammenarbeit von Deutschland erhalten. Im Jahr 2004 wurde ein Investitionsschutzabkommen zwischen Deutschland und Äthiopien unterzeichnet. „Der Vertrag gewährt deutschen Investoren völkerrechtlich abgesicherten Rechtsschutz ihrer Kapitalanlagen und erleichtert kleinen und mittleren Unternehmen, sich den äthiopischen Markt zu erschließen“ (www.addis-abeba.diplo.de/Vertretung/addisabeba/de/06_20-_20Wi/ Bilaterale__Wirtschaftsbeziehungen/Wirtschaftliche__Zusammenarbeit.html). Vorabfassung - w ird durch die lektorierte Version ersetzt. Deutscher Bundestag – 18. Wahlperiode – 3 – Drucksache 18/10842 Deutsche Firmen sind zusätzlich im Rahmen von Public-Private-Partnerships in den Bereichen Landwirtschaft, Konsumgüter und Satellitenaufnahmen in Äthiopien aktiv (www.addis-abeba.diplo.de/Vertretung/addisabeba/de/06_20-_20Wi/ Bilaterale__Wirtschaftsbeziehungen/Wirtschaftliche__Zusammenarbeit.html). 1. Wie bewertet die Bundesregierung insgesamt die aktuelle Lage der Menschenrechte in Äthiopien? Die aktuelle Menschenrechtslage in Äthiopien gibt Anlass zur Sorge. Durch die Bestimmungen des am 9. Oktober 2016 verhängten Ausnahmezustands wurden Grundrechte wie Versammlungs- und Meinungsfreiheit weiter eingeschränkt . Laut offiziellen Angaben hat es unter der Notstandsgesetzgebung etwa 24 000 Verhaftungen gegeben Oppositionskreise und Menschenrechtsorganisationen gehen davon aus, dass die Zahl der Verhaftungen die offiziellen Angaben um ein Vielfaches übersteigt. Die aktuelle Lage stellt ein großes Risiko für das vertrauensvolle Zusammenleben der multiethnischen Gesellschaft Äthiopiens dar. 2. Welche Kenntnisse hat die Bundesregierung über die Lage der Menschenrechte in Äthiopien seit dem Jahr 2005, insbesondere a) über Verstöße gegen das Recht auf Pressefreiheit, b) das Recht auf freie Meinungsäußerung, c) das Recht auf Versammlungsfreiheit, d) das Recht auf politische Opposition, e) über die Praxis von Folterungen und anderen Misshandlungen in Gefängnissen ? Die Menschenrechte in Äthiopien sind im gesamten Zeitraum seit 2005 mit Blick auf das Ziel der Durchsetzung staatlicher Autorität und Kontrolle massiv ins Hintertreffen geraten. Dabei kommt es immer wieder zu Verstößen gegen die Rechte auf Pressefreiheit, freie Meinungsäußerung, Versammlungsfreiheit und zu teilweise erheblichen Einschränkungen der politischen Opposition. Die Menschenrechtslage hat sich mit der Verhängung des Ausnahmezustands weiter verschlechtert . Durch eine im Februar 2009 erlassene Gesetzgebung, der sog. „Charities and Societies Proclamation“, wurde der Aktionsradius von Menschenrechtsorganisationen sowie deren Finanzierungsmöglichkeiten deutlich eingeschränkt. Die Antiterrorgesetze aus dem Jahr 2011 und deren weitgefasste Definition terroristischer Handlungen bilden in einigen Fällen die Grundlage für staatliches Vorgehen gegen regierungskritische Stimmen und haben zu einer großen Zahl an Festnahmen geführt. Für die aktuelle Menschenrechtslage wird auf Frage 1 verwiesen. Die Bundesregierung hat Kenntnis über Aussagen von Häftlingen, die angeben, dass sie in äthiopischen Gefängnissen gefoltert wurden; diese Berichte konnten allerdings bisher nicht unabhängig verifiziert werden. Die Bundesregierung fördert ein Projekt zur Verbesserung der Haftbedingungen in Äthiopien. Vorabfassung - w ird durch die lektorierte Version ersetzt. Drucksache 18/10842 – 4 – Deutscher Bundestag – 18. Wahlperiode 3. Welche Kenntnisse hat die Bundesregierung über die Niederschlagung von Protesten und die willkürliche Verhaftung von friedlichen Demonstrantinnen und Demonstranten, Journalistinnen und Journalisten und Oppositionsmitgliedern , die seit der Ausrufung des Notstands im Oktober 2016 stattfinden (www.amnesty.de/files/Athiopien-Reformen-sind-der-einzige-Weg-aus-der- Krise-November2016.pdf)? Laut offiziellen Angaben hat es seit Oktober 2016 etwa 24 000 Verhaftungen auf Grundlage der Bestimmungen des Ausnahmezustandes gegeben. 9 800 Inhaftierte wurden laut staatlichen Angaben inzwischen wieder freigelassen. Die Verhaftungen werden mit temporären „Umerziehungsmaßnahmen“ zur Wiederherstellung von Sicherheit und Ordnung begründet. Laut offiziellen Angaben beinhalten die Umerziehung Training in Bezug auf die äthiopische Verfassung sowie Rechtsstaatlichkeit. Gegen die weiterhin Inhaftierten sollen Prozesse eröffnet werden. Unter den Verhafteten sind auch Mitglieder der Opposition, so wurde am 30. November 2016 der Vorsitzende des „Oromo Federalist Congress“ (OFC), Prof. Dr. Merere Gudina, festgenommen. Auch muslimische Führer, Journalisten und oppositionelle Blogger wurden inhaftiert. Nach Kenntnis der Bundesregierung hat es nach Verhängung des Ausnahmezustandes keine größeren Proteste mehr gegeben. 4. Gibt es bilaterale Vereinbarungen zwischen Deutschland und Äthiopien zum Schutz von Menschenrechten? Die Bundesregierung schließt keine bilateralen Vereinbarungen zum Schutz der Menschenrechte. Menschenrechte werden allerdings im Rahmen der bilateralen Beziehungen mit der äthiopischen Seite regelmäßig thematisiert und bilden die Grundlage für viele Maßnahmen und Projekte. Seit 2014 förderte das AA z. B. ein Menschenrechtstraining von traditionellen „elders“, unterstützte eine Gruppe von Journalistinnen zu Frauenrechtsthemen und leistete einen Beitrag für ein Projekt des VN-Folteropfer-Fonds in Äthiopien. 5. Welche Konsequenzen zieht die Bundesregierung aus den Berichten von Amnesty international (www.amnesty.de/files/Athiopien-Reformen-sindder -einzige-Weg-aus-der-Krise-November2016.pdf) über gravierende Menschenrechtsverletzungen in Äthiopien? Die Bundesregierung setzt sich gegenüber der äthiopischen Regierung für die Verbesserung der Menschenrechtslage ein. Sie ist der Auffassung, dass der friedliche Dialog der Regierung mit allen Teilen der multiethnischen und multireligiösen Gesellschaft Äthiopiens intensiviert werden muss. Verhaftungen von Oppositionspolitikern und Andersdenkenden erschweren die Reformbemühungen und tragen nicht zur unerlässlichen Vertrauensbildung bei. Die Bundesregierung hat diese Einschätzungen der äthiopischen Seite gegenüber bereits mehrfach zum Ausdruck gebracht. Nach der Verhaftung von Prof. Dr. Merere Gudina wurde der äthiopische Botschafter zu einem Gespräch in das Auswärtige Amt gebeten. Die Deutsche Botschaft wird den Fall Merere Gudina, aber auch die Verhaftung anderer Oppositionspolitiker, aufmerksam vor Ort verfolgen und weiterhin in geeigneter Weise gegenüber der äthiopischen Regierung ansprechen. Vorabfassung - w ird durch die lektorierte Version ersetzt. Deutscher Bundestag – 18. Wahlperiode – 5 – Drucksache 18/10842 6. Welche Informationen hat die Bundesregierung darüber, wie die materielle und finanzielle Hilfe verwendet wurde, die die Bundesregierung Äthiopien seit dem Jahr 2005 zur Verfügung gestellt hat? Der Bundesregierung liegen Informationen über die Verwendung der für Finanzielle und Technische Zusammenarbeit zugesagten Mittel in Form von Fortschrittsberichten , Sonderberichterstattungen, Abschlussberichten und Evaluierungsberichten der Durchführungsorganisationen, durch Berichte der Botschaften sowie durch Dienstreisen vor. 7. Wie bewertet die Bundesregierung die Wirksamkeit des im Jahr 2004 zwischen Äthiopien und Deutschland unterzeichneten Investitionsschutzabkommens (www.addis-abeba.diplo.de/contentblob/1899606/Daten/184161/ download_investitionsschutz_abkommen.pdf)? Die Bundesregierung bewertet die Wirksamkeit des Vertrages vom 19. Januar 2004 zwischen der Bundesrepublik Deutschland und der Demokratischen Bundesrepublik Äthiopien über die Förderung und den gegenseitigen Schutz von Kapitalanlagen (Investitionsschutzvertrag) positiv. Der Vertrag stellt ein einheitliches Verständnis über Investitionsschutz und dessen Umsetzung in beiden Staaten sicher. Geschützt sind Investitionen, die in Übereinstimmung mit den Rechtsvorschriften des Gastlandes zugelassen wurden und getätigt werden. Auslandsinvestitionen , welche die Gesetze des Gastlandes beachten, tragen regelmäßig zur wirtschaftlichen Entwicklung des Gastlandes bei. Viele deutsche Unternehmen erwägen Investitionen in Entwicklungsländern nur, falls ein Investitionsschutzvertrag mit diesem Land besteht. Dies gilt auch für Investitionen kleiner und mittlerer Unternehmen. Nach der Bestandsstatistik der Deutschen Bundesbank waren 2004 und 2005 keine deutschen Direktinvestitionen in Äthiopien gemeldet, 2014 dagegen Direktinvestitionen in Höhe von 18 Mio. Euro. Der Investitionsschutzvertrag ist zudem Voraussetzung für die Übernahme von Bundesgarantien für deutsche Direktinvestitionen in Äthiopien zur Absicherung gegen politische Risiken. Der Vertrag gewährleistet ausreichenden Rechtsschutz im Gastland. Dies ist nach dem Haushaltsrecht Voraussetzung für die risikomäßige Vertretbarkeit der Übernahme einer Investitionsgarantie. Der Bund hat derzeit sechs Garantien für förderungswürdige deutsche Direktinvestitionen in Äthiopien in Höhe von 3,3 Mio. Euro übernommen. Für Investitionen in Höhe von 1,5 Mio. Euro liegen Anträge auf Investitionsgarantien vor. Investitionsgarantien kommen nur für Projekte in Betracht, die positiv zur wirtschaftlichen Entwicklung des Gastlandes beitragen, indem sie etwa Arbeitsplätze schaffen, zur Ausbildung der Arbeitskräfte und zu Know-how Transfer führen und hinsichtlich Umweltauswirkungen, sozialer und menschenrechtlicher Auswirkungen unbedenklich sind. 8. Welche Kenntnisse hat die Bundesregierung über Umfang und Wirkung der Investitionen, die Deutschland im Rahmen der deutsch-äthiopischen Entwicklungszusammenarbeit getätigt hat? Die Bundesregierung hat Äthiopien im Rahmen bilateralen staatlichen deutschäthiopischen Entwicklungszusammenarbeit (Finanzielle und Technische Zusammenarbeit ) Maßnahmen im Umfang von insgesamt ca. 1,1 Mrd. Euro zugesagt. Die Kenntnisse über Wirkungen ergeben sich aus den in der Antwort zu Frage 6 genannten Quellen. In den Schwerpunktbereichen der entwicklungspolitischen Vorabfassung - w ird durch die lektorierte Version ersetzt. Drucksache 18/10842 – 6 – Deutscher Bundestag – 18. Wahlperiode Zusammenarbeit mit Äthiopien haben die von Deutschland finanzierten Investitionen und Beratungsleitungen dazu beigetragen, die Armut zu reduzieren, u. a. durch die Schaffung von Einkommen durch arbeitsintensive Infrastrukturmaßnahmen , die Verbesserung beruflicher Kenntnisse und Fähigkeiten junger Menschen, die Stabilisierung und Verbesserung der natürlichen Lebensgrundlagen in erosionsgefährdeten Gebieten, die Abmilderung der Auswirkungen des Klimawandels auf die Menschen, die Steigerung der Resilienz der Menschen gegenüber künftigen Auswirkungen des Klimawandels. 9. Welche äthiopischen, deutschen und internationalen Unternehmen haben seit dem Jahr 2005 in welchem Umfang von finanziellen Mitteln der deutschen Entwicklungszusammenarbeit in Äthiopien profitiert (bitte nach Branche auflisten)? Im Rahmen des develoPPP.de-Programms fördert das BMZ deutsche und europäische Unternehmen durch sogenannte Entwicklungspartnerschaften. Seit 2005 wurden für insgesamt 18 Projekte im Rahmen des develoPPP.de-Programms in Äthiopien insgesamt 5 023 965 EURO öffentliche Mittel aus dem Haushaltstitel „Entwicklungspartnerschaft mit der Wirtschaft“ verwendet. Die beigefügte Übersicht stellt die Projekte mit dem öffentlichen Beitrag/BMZ-Anteil dar. 10. Welche Kenntnisse hat die Bundesregierung über die Arbeitsbedingungen und die Einhaltung der Menschenrechte, insbesondere der ILO-Standards in den Unternehmen, die von finanziellen Mitteln der deutschen Entwicklungszusammenarbeit profitieren? Die Menschenrechte als Leitprinzip deutscher Entwicklungspolitik aktiv zu beachten und umzusetzen, ist auch in der Zusammenarbeit mit der Wirtschaft ein besonderes Anliegen. Die Beachtung der Menschenrechte ist bereits Bestandteil der Prüfungen von Exportkrediten und Investitionsgarantien. Unternehmen müssen sich mindestens an die nationalen Standards im Zielland halten. Dadurch ist die Bundesregierung über die Einhaltung menschenrechtlicher Sorgfaltspflichten der begünstigten Unternehmen gut informiert. Wie im Nationalen Aktionsplan für Wirtschaft und Menschenrechte aufgeführt, werden Partnerländer bei der Einführung und Einhaltung von Umwelt- und Sozialstandards durch Weiterbildungsmaßnahmen unterstützt. Beispiele sind hierfür das „Forum Nachhaltiger Kakao“ (Zentralamerika) sowie das „Bündnis für nachhaltige Textilien“ (u. a in Asien). Die dort eingeführten Berichtspflichten erhöhen die Transparenz und das Wissen um die Situation in den Partnerländern. Unternehmen , die finanzielle Mittel aus der Entwicklungszusammenarbeit erhalten, müssen vor Abschluss der Partnerschaftsverträge Selbstverpflichtungserklärungen zur Beachtung der Leitprinzipien für Wirtschaft und Menschenrechte der Vereinten Nationen und der ILO-Normen unterschreiben. Das develoPPP.de-Programm nimmt die Menschenrechte daher konkret in den Fokus: seit 2014 wird bei jedem develoPPP.de-Projekt vertraglich festgehalten, Vorabfassung - w ird durch die lektorierte Version ersetzt. Deutscher Bundestag – 18. Wahlperiode – 7 – Drucksache 18/10842 dass die beteiligten Partner die Menschenrechte achten und ILO-Kernarbeitsnormen sowie Sozial- und Umweltstandards einhalten. 11. Welche Kenntnisse hat die Bundesregierung über die Wirkung ihrer Entwicklungszusammenarbeit in Äthiopien, insbesondere in den Bereichen Armutsbekämpfung , Rechte von Frauen und Minderheiten, Umweltschutz? Auf die Antwort zu Frage 8 wird verwiesen. 12. Welchen Widerspruch sieht die Bundesregierung zwischen Äthiopiens wachsender Wirtschaft (https://de.statista.com/statistik/daten/studie/331945/ umfrage/wachstum-des-bruttoinlandsprodukts-bip-in-aethiopien/) und der Zahl der in absoluter Armut lebenden Menschen dort (https://openknowledge. worldbank.org/handle/10986/21323)? Wie aus dem zitierten Bericht der Weltbank hervorgeht, hat Äthiopien große Fortschritte in der Armutsbekämpfung erzielt. Der Anteil der Menschen, die von weniger als 1,25 US-Dollar Kaufkraftparität pro Tag leben, hat sich von 56 Prozent im Jahr 2000 auf 31 Prozent im Jahr 2011 stark verringert. Armut wurde nicht nur in monetärer Hinsicht reduziert, auch andere Dimensionen von Armut, z. B. in den Bereichen Bildung und Gesundheit, zeigen Verbesserungen auf. Zwar ist Wirtschaftswachstum nicht per se armutsreduzierend: Das hohe Wirtschaftswachstum in Äthiopien, insbesondere im Agrarsektor, wird aber im Bericht als der Haupttreiber für die Reduzierung von Armut hervorgehoben. Die Herausforderung besteht darin, dass das Wirtschaftswachstum auch in Zukunft zur Armutsreduzierung beitragen kann. Die Bundesregierung unterstützt Äthiopien darin, Wachstum inklusiv zu gestalten und die Armutsraten weiter zu senken. 13. Kann die Bundesregierung ausschließen, dass finanzielle Mittel der deutschen Entwicklungszusammenarbeit dafür verwendet wurden, im Jahr 2012 Bäuerinnen und Bauern, Viehhirtinnen und Viehhirten im Omo-Tal, im Rahmen der Umsetzung von Zuckerplantagen zu vertreiben (‚What Will Happen if Hunger Comes?‘: Abuses against the Indigenous Peoples of Ethiopia’s Lower Omo Valley, Human Rights Watch, 2012)? Von Seiten deutscher Entwicklungszusammenarbeit sind keinerlei Mittel im Rahmen erzwungener Umsiedlungen ethnischer Gruppen verwendet worden. Im Gegenteil : Der Zivile Friedensdienst war im Omo Tal von 2009 bis 2012 im Rahmen einer Kooperation mit dem South Omo Research Center und der NRO Atowoyki- Ekisil Pastoralist Development (AEPDA) aktiv und hat sich vor allem um Formen des alternativen Tourismus unter Einbindung der ethnischen Gruppen und um die Dialogförderung zwischen den Ethnien und den lokalen Behörden bemüht. Aufgrund der hohen Sensibilität der Regierungsbehörden bezüglich jedweder Aktivität von externen/ausländischen Organisationen im Omo-Tal musste die GIZ die Kooperation mit dem Research Center sowie der NRO und damit alle Aktivitäten dort in 2012 jedoch einstellen. Vorabfassung - w ird durch die lektorierte Version ersetzt. Drucksache 18/10842 – 8 – Deutscher Bundestag – 18. Wahlperiode 14. Welche Konsequenzen zieht die Bundesregierung aus der Vertreibung von Bäuerinnen und Bauern, Viehhirtinnen und Viehhirten im Rahmen der Umsetzung von Zuckerplantagen im Omo-Tal, für die Vergabe finanzieller Mittel an die äthiopische Regierung? In der Entwicklungszusammenarbeit mit Äthiopien wird vor allem in den landund forstwirtschaftlichen Projekten Wert auf partizipative Planungsprozesse und die Einbeziehung der lokalen Bevölkerung gelegt. Schon im Rahmen der Vorprüfungen werden bei allen Projekten seitens GIZ und KfW strenge Umwelt- und Sozialstandards angelegt. All diese Maßnahmen sind darauf ausgerichtet, Entwicklungen wie erzwungenen Umsiedlungen grundsätzlich vorzubeugen und partizipative Strukturen und Praktiken dauerhaft zu etablieren. 15. Welche deutschen Unternehmen sind seit dem Jahr 2005 in welchem Umfang an der Ausbeutung äthiopischen Bodens für die Agrospritproduktion beteiligt? Der Bundesregierung liegen keine Informationen zur Beantwortung dieser Frage vor. 16. Wie bewertet die Bundesregierung die Beteiligung deutscher Unternehmen an der Agrospritproduktion in Äthiopien angesichts der dort stark verbreiteten Unterernährung (http://hades2.zeit.de/user/hrschrader/beitrag/2011/01/ 23/%C3%A4thiopien-%E2%80%93-deutsche-firma-pachtet-56000-hektaragarfl %C3%A4che)? Der Bundesregierung liegen keine Informationen zur Beantwortung dieser Frage vor. 17. Welche deutschen Unternehmen beteiligen sich seit dem Jahr 2005 an Public-Private-Partnerships in Äthiopien (bitte nach Branchen auflisten)? Im Rahmen des develoPPP.de-Programms fördert das BMZ deutsche und europäische Unternehmen durch sogenannte Entwicklungspartnerschaften. Zur Übersicht der deutschen Unternehmen wird auf die Antwort zu Frage 9 verwiesen . In der Übersicht ist auch das jeweilige Land, in dem das Partnerunternehmen seinen Sitz hat, genannt. 18. Welche äthiopischen öffentlichen Auftraggeber beteiligen sich seit dem Jahr 2005 an Public-Private-Partnerships mit welchen deutschen Unternehmen? Dem BMZ liegen keine Informationen zur Beteiligung äthiopischer öffentlicher Auftraggeber vor. 19. Welche Konsequenzen gedenkt die Bundesregierung im Fall von schweren Menschenrechtsverstößen für ihre weitere finanzielle Unterstützung im Rahmen der deutschen Entwicklungszusammenarbeit mit Äthiopien zu ziehen, und inwieweit werden die bisherigen Finanzhilfen für Äthiopien bereits an die Einhaltung von menschenrechtlichen Kriterien gebunden sowie evaluiert ? Das BMZ überprüft und bewertet jährlich die Entwicklung der Menschenrechtslage in seinen Partnerländern. Auf Grundlage dieser Prüfung entscheidet das Vorabfassung - w ird durch die lektorierte Version ersetzt. Deutscher Bundestag – 18. Wahlperiode – 9 – Drucksache 18/10842 BMZ, mit welchen entwicklungspolitischen Maßnahmen auf positive wie negative Veränderungen der Menschenrechtslage in dem jeweiligen Partnerland reagiert wird. 20. Inwiefern hält die Bundesregierung auch angesichts der sich verschlechternden menschenrechtlichen Lage in Äthiopien an dem Ziel fest, die Zahl der Rückführungen bzw. Rückübernahmen von Migrantinnen und Migranten nach Äthiopien zu steigern (vgl. Erster Fortschrittsbericht der Europäischen Kommission über den Partnerschaftsrahmen für die Zusammenarbeit mit Drittländern im Kontext der Europäischen Migrationsagenda, 18 Oktober 2016)? Die Bundesregierung ist der Auffassung, dass ausreisepflichtige Personen grundsätzlich auch nach Äthiopien abgeschoben werden können, sollten diese die Möglichkeit einer freiwilligen Rückkehr ausschlagen. Sachverhalte, die einer Abschiebung entgegenstehen könnten, werden in jedem Einzelfall sowohl im Asylverfahren als auch vor einer möglichen Abschiebung geprüft. Vorabfassung - w ird durch die lektorierte Version ersetzt. Drucksache 18/10842 – 10 – Deutscher Bundestag – 18. Wahlperiode Entwicklungspartnerschaften mit deutschen/europäischen Unternehmen im Rahmen des develoPPP.de-Programms in Äthiopien seit 2005 Stand: 28.12.2016 Projektbezeichnung Partnerunternehmen Land des Unternehmens Schwerpunkt Projektland Öffentlicher Beitrag Sustainable production of myrrh in pharmaceutical quality Repha GmbH Deutschland Umwelt Äthiopien 200.000 € Vocational training of Smallholder Coffee Farmers for high-yielding sustainable growing practices in Ethiopia Maas International B.V. Niederlande Landwirtschaft Äthiopien 200.000 € Introducing new ginger variety and post-harvest processing techniques for smallhoders in the Wolaita zone Lithos Group B.V Niederlande Landwirtschaft Äthiopien 195.188 € Förderung von nachhaltig produzierten Waldprodukten aus äthiopischen Biosphärenreservaten Original Food GmbH Tuchel und Sohn GmbH Deutschland Deutschland Umwelt Äthiopien 705.500 € Support Ethiopia in their REDD+ MRV activities based on RapidEye imagery BlackBridge AG RSS - Remote Sensing Solutions GmbH Deutschland Deutschland Umwelt Äthiopien 196.750 € Establishment of a Bamboo Processing Industry in Ethiopia Weinig Concept GmbH & Co. KG DYNEA AS Fortune Enterprise PLC (Bamboo Plantation, Biomass and Industry ) Dieffenbacher GmbH Maschinen - und Anlagenbau Deutschland Norwegen Äthiopien Deutschland Nachhaltige Wirtschaftsentwicklung Äthiopien 1.124.800 € Outgrowing rosa damscena and know-how transfer in essential oil production WALA Heilmittel GmbH Deutschland Landwirtschaft Äthiopien 166.062 € Modellhafte Einführung von schweißtechnischen Ausrüstungssystemen gemäß internationalen IIW (International Institute of Welding)-guidelines und ISO-Standard an 2 schweißtechnischen Bildungseinrichtungen in Äthiopien EWM Hightec Welding GmbH Deutschland Nachhaltige Wirtschaftsentwicklung Äthiopien 190.000 € Sustainable supply chain to improve the quality of raw hides and skins through community based Partnership Farming Pittard Plc Otto Kessler GmbH & Co. KG Vereinigtes Königreich Deutschland Nachhaltige Wirtschaftsentwicklung Äthiopien 159.549 € Schutz der Bergregenwälder und Biodiversität sowie Aufbau der Supply Chain für Wildkaffee und weitere Produkte Original Food GmbH Deutschland Landwirtschaft Äthiopien 151.512 € Enabeling Environment for an Ethiopian wind energy Industry Renewco GmbH Consorzio Stabile Consta Soc. Cons. P.A. Enervest AG Deutschland Italien Deutschland Nachhaltige Wirtschaftsentwicklung Äthiopien 660.151 € Establishment of an Outgrower Incubator for yellow passion and other tropical fruit Doehler africaJUICE BV Deutschland Niederlande Landwirtschaft Äthiopien 182.130 € Vorabfassung - w ird durch die lektorierte Version ersetzt. Deutscher Bundestag – 18. Wahlperiode – 11 – Drucksache 18/10842 Entwicklungspartnerschaften mit deutschen/europäischen Unternehmen im Rahmen des develoPPP.de-Programms in Äthiopien seit 2005 Stand: 28.12.2016 Projektbezeichnung Partnerunternehmen Land des Unternehmens Schwerpunkt Projektland Öffentlicher Beitrag Unternehmerführerschein für Äthiopien bit media e-Learning solution GmbH & Co KG Österreich Nachhaltige Wirtschaftsentwicklung Äthiopien 189.772 € Förderung des nachhaltigen Teff-Anbaus in Äthiopien Soil & Crop Improvement B.V. Niederlande Landwirtschaft Äthiopien 200.000 € Establishment of a 'Participatory Communication and Cooperation System' in the Omo National Park African Parks Ethiopia PLC Niederlande Äthiopien Umwelt Äthiopien 152.817 € Implementation of new ecological wastewater system in selected urban areas in Ethiopia. Otter Wasser GmbH TuTeck Innovation GmbH Deutschland Deutschland Umwelt Äthiopien 189.495 € Erhaltung und Nutzung der genetischen Ressourcen von Coffea Arabica in seinem Ursprungsland Äthiopien Kraft Foods Deutschland GmbH Amber Corporation AG Deutschland Deutschland Landwirtschaft Äthiopien 55.693 € Anbau, Verarbeitung und Vermarktung von Obst und Gemüse MANZ Marken Vertriebs GmbH Deutschland Landwirtschaft Äthiopien 104.546 € Summe 5.023.965 € Vorabfassung - w ird durch die lektorierte Version ersetzt. Drucksache 18/10842 – 12 – Deutscher Bundestag – 18. Wahlperiode Vorabfassung - w ird durch die lektorierte Version ersetzt. Satz: Satzweiss.com Print, Web, Software GmbH, Mainzer Straße 116, 66121 Saarbrücken, www.satzweiss.com Druck: Printsystem GmbH, Schafwäsche 1-3, 71296 Heimsheim, www.printsystem.de Vertrieb: Bundesanzeiger Verlag GmbH, Postfach 10 05 34, 50445 Köln, Telefon (02 21) 97 66 83 40, Fax (02 21) 97 66 83 44, www.betrifft-gesetze.de ISSN 0722-8333