Die Antwort wurde namens der Bundesregierung mit Schreiben des Bundesministeriums des Innern vom 12. Januar 2017 übermittelt. Die Drucksache enthält zusätzlich – in kleinerer Schrifttype – den Fragetext. Deutscher Bundestag Drucksache 18/10843 18. Wahlperiode 16.01.2017 Antwort der Bundesregierung auf die Kleine Anfrage der Abgeordneten Andrej Hunko, Christine Buchholz, Annette Groth, weiterer Abgeordneter und der Fraktion DIE LINKE. – Drucksache 18/10745 – Ermittlung und strafrechtliche Verfolgung des sogenannten „Migrantenschmuggels“ in der Europäischen Union V o r b e m e r k u n g d e r F r a g e s t e l l e r Im Februar 2016 eröffneten Europol und Interpol im Rahmen einer gemeinsamen Konferenz das „Europäische Zentrum zur Bekämpfung der Migrantenschleusung “ (EMSC) (vgl. Bundestagsdrucksache 18/6859). Es soll die „Zerschlagung von Schleppernetzen“ besorgen (Zeitschrift Bürgerrechte & Polizei /Cilip vom 21. Februar 2016). Das EMSC ist die Erweiterung des von Europol im vorvergangenen Jahr in Den Haag gestarteten Lagezentrums „Joint Operation Team (JOT) Mare“. Es besteht aus den drei Bereichen „Deployments“ (zentraler Kontaktpunkt für die „European Union Regional Taskforce“), „Operations “ (operative Unterstützung der Mitgliedstaaten und Partner) und „Strategy “ (strategische Unterstützung der Mitgliedstaaten und Partner). Das EMSC verfügt über neuartige „mobile Ermittlungsunterstützungsteams“ (EU Mobile Investigation Support Teams – EMIST) aus „Experten und Analysten von Europol “, Einsätze erfolgen in den sogenannten Hotspots in Italien und Griechenland . Dort ermitteln sie auch Aktivitäten mit Terrorismusbezug. Zu den Aufgaben der EMIST gehört die Erstellung von Frühwarnberichten und „operativer und strategischer Produkte“ zur Einleitung von Ermittlungen oder Durchführung von Razzien (vgl. Bundestagsdrucksache 18/6859). Das JOT Mare bzw. das EMSC erhalten „in geeigneten Fällen“ analytische Unterstützung für Finanzermittlungen zu verdächtigen Finanzströmen vom zuständigen Europol-Auswerteschwerpunkt „Sustrans“. Außerdem startete Europol im September 2015 ein „Monitoring Center zur Analyse der aktuellen Migrationsströme innerhalb der EU“ (Europol Monitoring Team – EPMT). Es analysiert und dokumentiert Informationen über die europäische Migrationslage und erstellt einen täglichen Lage-/Analysebericht für die EU-Mitgliedstaaten. Das EPMT besteht aus wechselndem Personal und steht unter der Leitung des Operational Center bei Europol. Am 3. November 2016 führte das EMSC zusammen mit italienischen Behörden ein „Expertentreffen “ zu Netzwerken von „Migrantenschmuggel“ auf der zentralen Mittelmeerroute durch (Pressemitteilung Europol vom 7. November 2016). Zu den teilnehmenden „betroffenen“ EU-Mitgliedstaaten gehörten Österreich, Deutschland, Frankreich, Schweden, Großbritannien, Malta und die Schweiz, Vorabfassung - w ird durch die lektorierte Version ersetzt. Drucksache 18/10843 – 2 – Deutscher Bundestag – 18. Wahlperiode ebenfalls eingeladen waren die Militärmission EUNAVFOR MED, die GSVP- Mission EUBAM Libyen, Frontex und Interpol sowie „Experten“ aus Libyen, Marokko und Tunesien. Das Treffen wurde unter der „Europäischen multidisziplinären Plattform gegen kriminelle Bedrohungen“ (EMPACT) abgehalten und kann damit von der EU gefördert werden. Im Ergebnis soll ein „informelles Expertennetzwerk“ unter italienischer Leitung eingerichtet werden. Auch die „Meldestelle für Internetinhalte“ bei Europol befasst sich mit „Schleusungskriminalität “ und geht gegen Fluchthelfer vor (www.europol.europa.eu/ content/europol-internetreferral-unit-one-year). Die Polizeiagentur hat hierfür türkisch- und arabischsprachige Übersetzer eingestellt. 122 Accounts, die mit „illegaler Migration“ in Verbindung stehen sollen, wurden bei den Providern beanstandet. Die Internetinhalte zur mutmaßlichen „Schleusungskriminalität“ wurden bislang nicht von der „Meldestelle“ ermittelt, sondern vom EMSC angeliefert . Die „Meldestelle“ hat sich im Bereich „illegaler Migration“ an sieben operativen Ermittlungen beteiligt, darunter auch in den sogenannten Hotspots in Griechenland. Neben den anderen Europol-Abteilungen hat auch die „Meldestelle “ drei Mitarbeiter nach Griechenland entsandt. Am 4. Mai 2016 startete der österreichische Bundesminister für Inneres ein „Joint Operational Office against Human Smuggling Networks“ (JOO) in Wien (Pressemitteilung Bundeskriminalamt Österreich vom 4. Mai 2016). Organisatorisch ist das JOO Teil des Bundeskriminalamtes in Österreich. Eingebunden in die „Police Cooperation Convention for Southeast Europe“ (PCC-SEE) mit Beamtinnen und Beamten aus der Balkanregion beteiligen sich im JOO die „nationalen Oberbehörden für Schleusungskriminalität“ aus Deutschland, Österreich , Belgien, Bulgarien, Finnland, Großbritannien, Ungarn, Kroatien, Rumänien , Schweden, Slowenien, der Slowakei sowie von Europol und Frontex (vgl. Bundestagsdrucksache 18/8669). Außerdem dient das JOO als Kontaktstelle für entsprechende Ermittlungen von Behörden aus den Herkunftsländern der Migrantinnen und Migranten. Die Bundesregierung bezeichnet es als das „operative Bindeglied zwischen EMSC und Europol“. Damit das JOO von der Europäischen Union und Europol gefördert werden kann, integriert es sich ebenfalls in die EMPACT. Im Jahr 2016 waren beim JOO 38 Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter beschäftigt, Europol plant die Entsendung von weiterem Personal. Auch die Agentur für die justizielle Zusammenarbeit Eurojust hat eine „Thematic Group Illegal Immigrant Smuggling“ eingerichtet, an der Vertreterinnen und Vertreter der sogenannten nationalen Tische von Eurojust teilnehmen (vgl. Bundestagsdrucksache 18/8669). Außer Deutschland sind die nationalen Mitglieder von Bulgarien, Frankreich, Großbritannien, Griechenland, Irland, Italien, Luxemburg , den Niederlanden, Schweden, Ungarn beteiligt. Schließlich richtete auch Interpol ein „Specialised Operational Network against Migrant Smuggling “ (ISON) mit „Experten“ aus den Herkunfts-, Transit- und Zielländern ein (vgl. Bundestagsdrucksache 18/8669). Ziel des ISON ist ein „erhöhter weltweiter polizeilicher Informationsaustausch zum Zweck der strafrechtlichen Verfolgung von Schleusern und Zerschlagung der Schleusernetzwerke“. 1. Mit welchem Personal hat sich die Bundesregierung im Jahr 2016 am „Europäischen Zentrum zur Bekämpfung der Migrantenschleusung“ (EMSC), am „Joint Operation Team (JOT) Mare“, an „mobilen Ermittlungsunterstützungsteams “ (EMIST) und am „Monitoring Center zur Analyse der aktuellen Migrationsströme innerhalb der EU“ (EPMT) beteiligt? Die Bundesregierung hat sich im Jahr 2016 personell nicht am „Europäischen Zentrum zur Bekämpfung der Migrantenschleusung“ (EMSC), am „mobilen Ermittlungsunterstützungsteams “ (EMIST) und am „Monitoring Center zur Analyse der aktuellen Migrationsströme innerhalb der Europäischen Union“ (EU, EPMT) beteiligt. Zur Unterstützung des „Joint Operation Team (JOT) Mare“ ist eine Mitarbeiterin der Bundespolizei zu Europol abgeordnet. Vorabfassung - w ird durch die lektorierte Version ersetzt. Deutscher Bundestag – 18. Wahlperiode – 3 – Drucksache 18/10843 Die Mitarbeiter im EMSC, im „JOT – Mare“, im EMIST sowie im EPMT sind in der Regel Vertragsbedienstete der Behörde Europol. 2. Auf welche Weise und für welche Aufgaben soll das EMIST mit EU-Seestreitkräften (EU NAVFOR) zusammenarbeiten, und welche Informationen werden hierzu untereinander getauscht? Im Jahr 2015 haben Europol und EUNAVFOR MED Operation Sophia (European Union Naval Force – Mediterranean) eine Gemeinsame Absichtserklärung unterzeichnet, die u. a. auf Einladung eine geeignete Teilnahme an Veranstaltungen , einen Austausch über die Umsetzung der jeweiligen Mandate und Programme und die Teilnahme an einschlägigen Ausbildungsmaßnahmen umfasst. Die Gemeinsame Absichtserklärung regelt ausdrücklich nicht den Austausch von Informationen. 3. Welche Dienste der drei Bereiche des EMSC „Deployments“ (zentraler Kontaktpunkt für die „European Union Regional Taskforce“), „Operations“ (operative Unterstützung der Mitgliedstaaten und Partner) und „Strategy“ (strategische Unterstützung der Mitgliedstaaten und Partner) hat die Bundesregierung im Jahr 2016 in Anspruch genommen? Die Bundespolizei nimmt im Rahmen ihrer gesetzlichen Aufgabenwahrnehmung die operativen Dienste („Operations“) des EMSC zur Unterstützung bei repressiven Maßnahmen sowie zur Auswertung verfahrensrelevanter Daten in Anspruch. Durch das Bundeskriminalamt erfolgt im Bereich „Operations“ abhängig vom jeweiligen Einzelfall eine Inanspruchnahme von operativen und analytischen Unterstützungsleistungen , wie die Übermittlung von Cross-Match-Reports, Analyseberichten , die Ermöglichung des Informationsaustauschs und die Ausrichtung operativer Meetings. Im Bereich „Strategy“ erfolgt eine Teilnahme am regelmäßigen Treffen der Verbindungsbeamten der Mitgliedstaaten, bei dem der Bericht des EPMT erörtert wird. Im Bereich „Deployments“ erfolgt abhängig vom jeweiligen Einzelfall eine Inanspruchnahme von Diensten im Zusammenhang mit der Entsendung von Mitarbeitern. 4. An welchen „Expertentreffen“ zur Bekämpfung von „Migrantenschmuggel“ hat die Bundesregierung auf Ebene der Europäischen Union teilgenommen? Sowohl die Bundespolizei als nationaler Koordinator der EMPACT-Priorität „Illegale Migration“ als auch das Bundeskriminalamt nehmen regelmäßig auf verschiedenen Ebenen an Expertentreffen teil. Hierzu gehören strategische und operative Treffen und Besprechungen. Vertreter des Bundeskriminalamtes und der Bundespolizei nahmen u. a. an zwei Expertentreffen „Interpol and Europol Operational Forum on Countering Migrant Smuggling Networks“ teil. 5. An welchen dieser „Expertentreffen“ zur Bekämpfung von „Migrantenschmuggel “ nahmen auch Angehörige militärischer Einrichtungen teil, und was war der Zweck ihrer Teilnahme (bitte die entsendenden Behörden oder Institutionen benennen)? Der Bundesregierung ist bekannt, dass an dem Treffen im November 2016 ein im Operational Headquarter von EUNAVFOR MED Operation SOPHIA tätiger Angehöriger der italienischen Carabinieri teilgenommen hat. Darüber hinausgehende Erkenntnisse liegen der Bundesregierung nicht vor. Vorabfassung - w ird durch die lektorierte Version ersetzt. Drucksache 18/10843 – 4 – Deutscher Bundestag – 18. Wahlperiode a) Mit welchem Zweck nahmen an einem Treffen im November 2016 bei Europol auch die EU-Militärmission EUNAVFOR MED sowie die GSVP-Mission EUBAM Libyen teil (Pressemitteilung Europol vom 7. November 2016)? b) Welche „Experten“ aus Libyen, Marokko und Tunesien waren nach Kenntnis der Bundesregierung bei dem Treffen zugegen, und welche Beiträge hielten diese? c) Was ist der Bundesregierung über den Zweck, die Beteiligten und geplante Maßnahmen eines bei dem Treffen eingerichteten „informellen Expertennetzwerks “ unter italienischer Leitung bekannt? Die Fragen 5a bis 5c werden aufgrund des Themenzusammenhangs gemeinsam beantwortet. Zweck des Treffens war der Austausch auf Expertenebene zur aktuellen Migrationslage und zur Schleusung von Migranten. Besprochen wurde u. a. die Schaffung eines informellen Netzwerks relevanter Akteure in diesem Bereich. Darüber hinausgehende Erkenntnisse liegen der Bundesregierung derzeit nicht vor. An der Besprechung haben Vertreter von Libyen, Marokko und Tunesien teilgenommen . Der libysche Vertreter hielt einen kurzen Vortrag zur Migration in Libyen . 6. Inwiefern verfügt das Auswärtige Amt über Informationen, ob die EU-Polizeiausbildungsmission EUBAM Libyen die libysche Einheitsregierung dabei unterstützt, Orte zu bestimmen, wohin Geflüchtete zu verbringen wären, wenn die libysche Küstenwache (etwa bei gemeinsamen Patrouillen mit einer zukünftig in „Phase 3“ ausgeweiteten EU-Militärmission EUNAVFOR MED) Geflüchtete in Hoheitsgewässern aufgreift (Plenarprotokoll 18/205, Mündliche Frage 17 des Abgeordneten Andrej Hunko)? Hierzu liegen der Bundesregierung keine Erkenntnisse vor. a) Welche libyschen Internierungslager unterstehen nach Kenntnis der Bundesregierung der Einheitsregierung, und welche dieser Anstalten werden von den Milizen geführt, die sich nur manchmal der Einheitsregierung gegenüber loyal erklären? In Libyen existieren 24 offizielle „Detention Centers“. Diese werden von der Behörde zur Bekämpfung Illegaler Einwanderung (DCIM), die dem Innenministerium untersteht, verwaltet. Über die Anzahl inoffizieller Orte, an denen Flüchtlingen und/oder Migranten durch Milizen festgehalten werden, hat die Bundesregierung keine Erkenntnisse. Vorabfassung - w ird durch die lektorierte Version ersetzt. Deutscher Bundestag – 18. Wahlperiode – 5 – Drucksache 18/10843 b) Welche „allgemeine[n] Angebote zur Zusammenarbeit auch im Sicherheitsbereich “ haben der Bundesminister des Auswärtigen Dr. Frank- Walter Steinmeier und der vormalige deutsche Botschafter für Libyen, Christian Much, gegenüber dem Vorsitzenden des libyschen Präsidialrats Fayez AI-Sarraj gemacht (Bundestagsdrucksache 18/10443, Antwort zu Frage 11; bitte die möglicherweise unterstützenden deutschen bzw. zu unterstützenden libyschen Ministerien benennen)? Auf die von den Fragestellern zitierte Antwort von Staatsminister Michael Roth zu Frage 11 auf Bundestagsdrucksache 18/10443 vom 25. November 2016 wird verwiesen. Auch in der Zwischenzeit sind keine konkreten Anfragen des Präsidialrates eingegangen, die Grundlage für weitergehende Überlegungen sein könnten . 7. Was ist der Bundesregierung darüber bekannt, inwiefern das europäische Verteidigungsprojekt „Maritime Surveillance“ (MARSUR) mittlerweile auch den Beteiligten der Militärmission EUNAVFOR MED zugänglich ist, und an welche Dienste sind diese dadurch angeschlossen? Das Projekt „Maritime Surveillance“ (MARSUR) der Europäischen Verteidigungsagentur ist eine technische Lösung, die den Datenaustausch zwischen maritimen Informationssystemen der europäischen Staaten ermöglicht. Das Ziel von MARSUR ist eine Verbesserung des gemeinsamen maritimen Lagebildes („Recognised Maritime Picture“) durch den Austausch von operativen maritimen Informationen, wie z. B. Schiffspositionen, Daten zur Identifizierung von Schiffen oder Lagebildern. EUNAVFOR MED Operation SOPHIA nutzt MARSUR als Teil des vernetzten Ansatzes im Bereich Kommunikations- und Informationssysteme. Die Nutzung führt zu einer Verbesserung des maritimen Lagebildes und zur verbesserten Interoperabilität und Kooperation mit anderen militärischen und zivilen maritimen Stellen. Neben 17 EU-Mitgliedstaaten (Belgien, Zypern, Finnland, Frankreich, Deutschland , Großbritannien, Griechenland, Italien, Irland, Litauen, Niederlande, Polen, Portugal, Spanien, Schweden, Bulgarien, Lettland) und Norwegen nimmt auch das EU-Satellitenzentrum an MARSUR teil und stellt seine Expertise in Form von Analyse von Satellitenbildern bereit. 8. Auf welche Weise und mit welchen Beteiligten untersucht Europol das Schiffsunglück vor der ägyptischen Küste vom 9. April 2016, bei dem mutmaßlich mehr als 500 Geflüchtete ertranken, nachdem sie von der ägyptischen Küste in die Europäische Union übersetzen wollten (BBC vom 6. Dezember 2016, „Europol to investigate Egypt mass drowning“)? Die Bundesregierung hat keine Kenntnis von einer entsprechenden Untersuchung durch Europol. 9. Welche Maßnahmen zur Priorität „illegale Migration“ werden nach Kenntnis der Bundesregierung derzeit über die „Europäische multidisziplinäre Plattform gegen kriminelle Bedrohungen“ (EMPACT) finanziert, und wer führt diese Maßnahmen jeweils an? Zur „Europäischen multidisziplinären Plattform gegen kriminelle Bedrohungen“ (EMPACT) Priorität „Illegale Migration“ enthält der Operational Action Plan 2016 (OAP) nachfolgende Aktivitäten: Vorabfassung - w ird durch die lektorierte Version ersetzt. Drucksache 18/10843 – 6 – Deutscher Bundestag – 18. Wahlperiode Erstellung eines integrativen Migrationslagebildes Leitung: Europol und FRONTEX TranSEEt (Transiting South East Europe) Leitung: Ungarn und Österreich Joint Operational Office Leitung: Österreich JOT Compass II Leitung: Frankreich, Spanien, Niederlande und Großbritannien Closing the Gate Leitung: Griechenland OA (Operation Action) 2.7 Leitung: Spanien ID-Fraud II Leitung: Frankreich, Spanien und Großbritannien Netzwerk der Verbindungsbeamten in der Türkei Leitung: Großbritannien und Frankreich JOT Mare Leitung: Italien und Europol Integrierte Geldwäsche und Vermögensabschöpfungstechniken Leitung: Europol Operation Pegasus an EU-Außengrenzen und internationalen Flughäfen Leitung: FRONTEX Scheinehen – mit Involvierung von OK-Gruppen Leitung: Großbritannien West Balkan 2016 – Konsolidierte Maßnahmen in der Balkan-Region Leitung: FRONTEX EUROSUR – Nutzung des EUROSUR Fusion Service zur Erkennung unerlaubter Grenzübertritte, vornehmlich auf See Leitung: FRONTEX AFIC – Afrika Frontex Intelligence Community - Plattform für gemeinsame Analysen mit afrikanischen Partnern Leitung: FRONTEX Entwicklung und Implementierung von Fortbildungsmaßnahmen zur Migrationskriminalität für Angehörige von Strafverfolgungsbehörden Leitung: CEPOL Fortbildung von Experten für Urkundenkriminalität Leitung: CEPOL Fortbildung für Konsularpersonal zur Erkennung von Urkundendelikten/ -missbrauch Leitung: CEPOL Aufbau von Kapazitäten zur Informationsgewinnung an den Grenzen Leitung: FRONTEX Vorabfassung - w ird durch die lektorierte Version ersetzt. Deutscher Bundestag – 18. Wahlperiode – 7 – Drucksache 18/10843 Regionales Forum der Polizeichefs zu organisierter Kriminalität und Migration Leitung: Italien. Der Operational Action Plan für das Jahr 2017 wird erst im Januar festgelegt. 10. In welche diesjährigen „Bekämpfungsmaßnahmen“ im Rahmen von EMPACT waren Europol, Frontex und das Interpol-Generalsekretariat gemeinsam eingebunden (Bundestagsdrucksache 18/10430), und welche ähnlichen Maßnahmen sind für 2017 geplant? Im Jahr 2016 waren Europol, FRONTEX und das Interpol-Generalsekretariat bei den Joint Action Days (JAD) Sirocco II JAD zur Ausnutzung der Arbeitskraft Airline Fraud Ciconia Alba Organised Property Crime gemeinsam eingebunden. Die Joint Action Days für das Jahr 2017 werden erst im Januar festgelegt. 11. An wie vielen operativen Ermittlungen im Bereich „illegaler Migration“ hat sich die „Meldestelle für Internetinhalte“ bei Europol nach Kenntnis der Bundesregierung seit ihrem Bestehen beteiligt, und an welchen dieser Ermittlungen waren auch deutsche Behörden beteiligt? Der erste Jahresbericht der am 1. Juli 2015 errichteten Meldestelle für Internetinhalte gibt eine Ermittlungsunterstützung für 44 Fälle und die Erarbeitung von 82 operativen Produkten an. Ferner soll die Meldestelle 43 operative Anfragen unterstützt und Beiträge zu sieben ermittlungseinleitenden Dokumenten sowie einer Erkenntnisbenachrichtigung geleistet haben. Im Übrigen wird auf die Antwort der Bundesregierung zu Frage 19 der Kleinen Anfrage der Fraktion DIE LINKE. auf Bundestagsdrucksache 18/9764 verwiesen. a) Welche Aufgaben übernehmen Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter der „Meldestelle“ in den sogenannten Hotspots in Griechenland und/oder Italien ? Auf die Antwort der Bundesregierung zu Frage 20 der Kleinen Anfrage der Fraktion DIE LINKE. auf Bundestagsdrucksache 18/9764 wird verwiesen. b) Wie viele Internetinhalte bzw. Accounts, die mit „illegaler Migration“ in Verbindung stehen sollen, wurden bei den Providern zur Entfernung gemeldet , und wer hat diese Internetinhalte gefunden bzw. angeliefert? Die Internetinhalte bzw. Nutzerkonten werden von Europol im Rahmen eigener Recherchen gefunden oder von den Mitgliedstaaten oder Drittparteien, mit denen Europol ein Abkommen zur Zusammenarbeit geschlossen hat, angeliefert. Im Übrigen wird auf die Antwort der Bundesregierung zu Frage 13 der Kleinen Anfrage der Fraktion DIE LINKE. auf Bundestagsdrucksache 18/9764 verwiesen. Vorabfassung - w ird durch die lektorierte Version ersetzt. Drucksache 18/10843 – 8 – Deutscher Bundestag – 18. Wahlperiode 12. Mit welchem Personal hat sich die Bundesregierung im Jahr 2016 am „Joint Operational Office against Human Smuggling Networks“ (JOO) in Wien beteiligt ? Im Jahr 2016 erfolgte keine deutsche Beteiligung. Ergänzend wird auf die Antwort der Bundesregierung zu Frage 1 der Kleinen Anfrage der Fraktion DIE LINKE. auf Bundestagsdrucksache 18/8669 verwiesen. a) Welche grenzüberschreitenden Ermittlungen oder Maßnahmen (darunter auch „Aktionstage“), an denen auch Bundes- oder Landesbehörden beteiligt waren, wurden seit ihrem Bestehen vom EMSC oder JOO koordiniert oder initiiert (http://gleft.de/1xo)? Im Jahr 2016 wurde der JAD „Sirocco II“ (Joint Action Days) über das Joint Operational Office (JOO) in Wien koordiniert. Darüber hinausgehende Erkenntnisse im Sinne der Fragestellung liegen der Bundesregierung nicht vor. b) Inwiefern wurden die 38 Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter beim JOO inzwischen aufgestockt, und welche Entsendungen von Europol sind geplant ? Der Bundesregierung liegen keine Informationen zur personellen Ausstattung des JOO seitens österreichischer Behörden vor. Eine dauerhafte Entsendung von Personal durch Europol ist nicht vorgesehen. 13. Welche zukünftigen gemeinsamen Polizeioperationen (Joint Police Operations ) werden derzeit vom EMSC, vom JOO oder im Rahmen von EMPACT vorbereitet, und wann sollen diese stattfinden? Die JAD für das Jahr 2017 werden erst im Januar festgelegt. Inwieweit das JOO in diese JADs eingebunden sein wird, ist derzeit nicht bekannt. Darüber hinausgehende Erkenntnisse liegen der Bundesregierung nicht vor. 14. Was ist der Bundesregierung darüber bekannt, in welchen Fällen bzw. in welcher Häufigkeit das JOO oder Europol bei den Ermittlungen im Jahr 2016 auch Hinweise auf Verbindungen zwischen „Schleusungskriminalität“ und Terrorismus fand? Hierzu liegen der Bundesregierung keine Erkenntnisse vor. 15. Auf welche Weise arbeiten Bundesbehörden oder nach Kenntnis der Bundesregierung auch Landesbehörden mit dem „INTERPOL Specialist Operational Network against Migrant Smuggling“ (ISON) zur Ermittlung oder strafrechtlichen Verfolgung von „Schleusern“ oder zur „Zerschlagung der Schleusernetzwerke“ zusammen? Für das Netzwerk ISON (Interpol Specialised Operational Network against Migrant Smuggling) fungiert das Bundeskriminalamt als Ansprechpartner. Bisher hat das ISON noch keinerlei Aktivitäten entfaltet. Vorabfassung - w ird durch die lektorierte Version ersetzt. Deutscher Bundestag – 18. Wahlperiode – 9 – Drucksache 18/10843 16. Welche Auswertungsprodukte deutscher Bundesbehörden im Bereich des „Migrantenschmuggels“ enthalten „präventive Ansätze mit prädiktiven Elementen “ (Bundestagsdrucksache 18/9764, Antwort zu Frage 1)? Im Gemeinsamen Analyse- und Strategiezentrum Illegale Migration (GASIM), einer Kooperationsplattform ohne eigenen Behördencharakter, werden strategische Erkenntnisse im Bereich der illegalen Migration gesammelt, bewertet und darauf aufbauend Berichte/Lagebilder erstellt. Diese Produkte sind Verschlusssachen und nicht der Öffentlichkeit zugänglich. Am GASIM beteiligen sich die Bundespolizei, das Bundesamt für Migration und Flüchtlinge, die Bundeszollverwaltung (Finanzkontrolle Schwarzarbeit), das Bundeskriminalamt, der Bundesnachrichtendienst, das Bundesamt für Verfassungsschutz und das Auswärtige Amt. Darüber hinaus können sowohl Regelberichterstattung als auch Analysen des Bundesnachrichtendienstes zum Thema Migration, die er im Rahmen seines gesetzlichen Auftrags erstellt, „präventive Ansätze mit prädiktiven Elementen“ enthalten . 17. Welche grenzüberschreitenden Ermittlungen oder Maßnahmen (darunter auch „Aktionstage“), an denen auch Bundes- oder Landesbehörden beteiligt waren, wurden nach Kenntnis der Bundesregierung im Jahr 2016 von Eurojust koordiniert oder initiiert (vgl. Pressemitteilung Eurojust vom 23. November 2016, „Organised crime group behind illegal immigration dismantled “)? Der Bundesregierung liegen keine Erkenntnisse zu von Eurojust koordinierten oder initiierten grenzüberschreitenden Aktivitäten im Sinne dieser Frage vor, an denen auch Bundes- oder Landesbehörden beteiligt waren. Nach Kenntnis der Bundesregierung wurden im Zeitraum von Januar bis November 2016 bei Eurojust im Hinblick auf Migrantenschmuggel („Illegal Immigrant Smuggling“) insgesamt bisher 61 Fälle erfasst. Zudem wurden zu diesem Thema zwölf Koordinierungstreffen („coordination meetings“) durchgeführt und vier neue Gemeinsame Ermittlungsgruppen („Joint Investigation Teams“) eingesetzt. Eine Differenzierung nach teilnehmenden Staaten wird nicht vorgenommen. 18. Was ist der Bundesregierung darüber bekannt, in welcher Zahl Geflüchtete mit Güterzügen aus Italien oder anderen Ländern versuchen, nach Deutschland einzureisen (http://gleft.de/1xn; bitte nach den einzelnen Monaten des Jahres 2016 darstellen)? Von Januar bis November 2016 wurden insgesamt 120 Personen festgestellt, die mittels Güterzügen unerlaubt nach Deutschland einreisten (April und September je -eine Person-, November -118 Personen). Die unerlaubte Einreise erfolgte über die belgische (eine), über die schweizerische (sechs) und über die österreichische Grenze (113). In 106 Fällen erfolgte die Abreise in Italien. 19. Mit welchen Maßnahmen wollen die betroffenen Länder Deutschland, Österreich und Italien wie von Reuters berichtet verschärfte Kontrollen der Güterzüge vornehmen, und inwiefern sind dabei das EMSC, das JOO oder die bayerische Landespolizei eingebunden? Durch die Bundespolizei erfolgt ein permanenter enger Informationsaustausch mit allen beteiligten Behörden und Stellen. Dazu zählen neben den verschiedenen Eisenbahnverkehrs- (EVU) und Eisenbahninfrastrukturunternehmen auch die Landespolizei Bayern sowie die österreichischen und italienischen Behörden. Vorabfassung - w ird durch die lektorierte Version ersetzt. Drucksache 18/10843 – 10 – Deutscher Bundestag – 18. Wahlperiode Durch die Bundespolizei erfolgt nach fortlaufender Aus- und Bewertung der polizeilichen Lageerkenntnisse die präventive Kontrolle relevanter Güterzüge im grenznahen Raum. Die Intensität der Maßnahmen erfolgt lageangepasst an die durchgeführten Kontrollen in Österreich und Italien. Diese Maßnahmen werden auch im Vorfeld mit der Landespolizei Bayern, den österreichischen Behörden, der DB Netz, dem Eisenbahnbundesamt und den betroffenen EVU abgestimmt. Darüber hinaus hat die Bundespolizei den Modus Operandi zur Information und Sensibilisierung über das internationale Netzwerk der europäischen Bahnpolizeibehörden und -organisationen (Railpol) gesteuert. Daraufhin haben die betroffenen Mitgliedstaaten zwischenzeitlich Maßnahmen auf eigenem Hoheitsgebiet initiiert . Gegenüber der Deutsche Bahn AG sowie auf österreichischer Seite gegenüber der Österreichischen Bundesbahn sind durch die Bundespolizei insbesondere die Aspekte der unternehmerischen Gefahrenvorsorge betont worden. Gemeinsames Ziel ist, dass die Nutzung der Güterzüge zur unerlaubten Einreise soweit wie möglich verhindert wird, um die damit einhergehenden Gefahren für die Migranten sowie unbeteiligter Personen abzuwenden und den reibungslosen Ablauf des gesamten Schienenverkehrs aufrecht zu erhalten. Die Landespolizei Bayern ist in die präventiven Kontrollmaßnahmen des grenzüberschreitenden Güterzugverkehrs im grenznahen Raum personell nicht eingebunden . Eine Zusammenarbeit bei diesen Kontrollen zwischen der Bundespolizei und dem JOO bzw. dem EMSC erfolgte bisher nicht. Vorabfassung - w ird durch die lektorierte Version ersetzt. Satz: Satzweiss.com Print, Web, Software GmbH, Mainzer Straße 116, 66121 Saarbrücken, www.satzweiss.com Druck: Printsystem GmbH, Schafwäsche 1-3, 71296 Heimsheim, www.printsystem.de Vertrieb: Bundesanzeiger Verlag GmbH, Postfach 10 05 34, 50445 Köln, Telefon (02 21) 97 66 83 40, Fax (02 21) 97 66 83 44, www.betrifft-gesetze.de ISSN 0722-8333