Die Antwort wurde namens der Bundesregierung mit Schreiben des Bundesministeriums des Innern vom 12. Januar 2017 übermittelt. Die Drucksache enthält zusätzlich – in kleinerer Schrifttype – den Fragetext. Deutscher Bundestag Drucksache 18/10844 18. Wahlperiode 16.01.2017 Antwort der Bundesregierung auf die Kleine Anfrage der Abgeordneten Luise Amtsberg, Claudia Roth (Augsburg), Omid Nouripour, weiterer Abgeordneter und der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN – Drucksache 18/10755 – Lage von jesidischen Flüchtlingen V o r b e m e r k u n g d e r F r a g e s t e l l e r Jesidinnen und Jesiden wurden als Angehörige einer Minderheit auf dem Gebiet des Irak und Syriens seit 2012 Opfer schwerer Verbrechen gegen die Menschlichkeit sowohl von staatlichen als auch von nichtstaatlichen Akteuren. Die Angriffe des ISIS/Daesh auf die Jesidinnen und Jesiden wurden von der Untersuchungskommission des Menschenrechtsrates der Vereinten Nationen im Juni 2016 als Völkermord eingestuft. Zahlreiche Frauen und Kinder befinden sich nach wie vor in der Gewalt von ISIS/Daesh, v. a. in Syrien, wo sie hundertfach vergewaltigt und dutzendweise weiterverkauft werden; tausende Jungen und Männer werden vermisst. Der Sicherheitsrat der Vereinten Nationen hat die systematischen und weit verbreiteten schwersten Menschenrechtsverletzungen durch ISIS/Daesh in Syrien und dem Irak unter anderem durch Resolution 2249 (2015) aufs Schärfste verurteilt . Viele derer, die die Verbrechen überlebt haben und sich aus der Gefangenschaft von ISIS/Daesh befreien konnten, sind in die Anrainerstaaten des Irak und Syriens geflohen, wo sie unter unzureichenden Bedingungen in Lagern ausharren müssen oder über Griechenland in die Europäische Union. Zahlreiche Betroffene befinden sich derzeit noch in Griechenland, in Flüchtlingslagern, in denen es häufig an nötiger psychosozialer Betreuung, sprachkundiger Übersetzung und hinreichendem Schutz, zum Teil aber auch an humanitärer Versorgung mangelt. Mehrere Tausende sind in den letzten Jahren nach Deutschland geflohen, viele der derzeit noch in Griechenland befindlichen Jesidinnen und Jesiden haben Familienangehörige in Deutschland. Viele Überlebende der Gewalt des ISIS/Daesh sind schwer traumatisiert. Weiterhin bestehen bürokratische Hürden bei deutschen Botschaften, die zu zeitlichen Verzögerungen bei der Visa-Antragsstellung zum Familiennachzug führten (www.nds-fluerat.org/ wp-content/uploads/2014/01/Info_Familienzusammenf%C3%BChrung-Fl%C3 %BCchtlinge-Erbil_Fristwahrung.pdf). Vorabfassung - w ird durch die lektorierte Version ersetzt. Drucksache 18/10844 – 2 – Deutscher Bundestag – 18. Wahlperiode Der Europäische Rat hat im September 2015 einen zeitlich befristeten Verteilungsmechanismus für Personen aus Herkunftsstaaten mit mindestens 75 prozentiger durchschnittlicher Anerkennungsquote in der EU beschlossen; insgesamt sollen im Laufe von zwei Jahren 160 000 Menschen aus Griechenland und Italien auf andere EU-Mitgliedstaaten verteilt werden. Auf Deutschland entfallen hierbei 27 485 Schutzsuchende. Die Bundesregierung hat in Ihrer Antwort auf die Bundestagsdrucksache 18/10152 angekündigt, die bisher sehr schleppende Aufnahme zu beschleunigen und Griechenland und Italien monatlich jeweils bis zu 500 Umsiedlungsplätze zur Verfügung zu stellen. Das Land Baden-Württembergs hat über 1 000 missbrauchte Frauen und Mädchen aufgenommen, die Opfer von ISIS/Daesh geworden sind, Schleswig-Holstein und Niedersachsen haben sich mit kleineren Kontingenten beteiligt. Eine der Frauen, die in Baden-Württemberg Zuflucht gefunden haben, ist die 23 Jahre alte Jesidin Nadia Murad. Sie wurde jüngst in New York zur Sonderbotschafterin für Opfer des Menschenhandels ernannt. Nadia Murad hatte bereits im Oktober den Václav-Havel-Menschenrechtspreis 2016 des Europarats, der herausragendes Engagement der Zivilgesellschaft zur Verteidigung der Menschenrechte würdigt, erhalten. Zusammen mit Lamiya Aji Bashar erhält Nadia Murad auch den diesjährigen Sacharow-Preis für geistige Freiheit des Europäischen Parlaments für ihr Engagement für die Jesidinnen und Jesiden und dafür, dass sie auf das Schicksal von Frauen aufmerksam machen, die Opfer sexueller Versklavung durch ISIS/Daesh wurden. 1. Wie viele jesidische Schutzsuchende aus dem Irak und aus Syrien befinden sich nach Kenntnis der Bundesregierung derzeit in griechischen Flüchtlingslagern ? Der Bundesregierung liegen hierzu keine offiziellen Zahlen vor. Der Zentralrat der Jesiden in Deutschland spricht von mehr als 2 000 jesidischen Schutzsuchenden in Griechenland. 2. Welche Kenntnisse hat die Bundesregierung über die Unterbringung und Versorgung der in Griechenland befindlichen jesidischen Schutzsuchenden aus dem Irak und aus Syrien? Der Bundesregierung ist bekannt, dass aufgrund des einbrechenden Winters die in dem Lager Petra Olympou untergebrachten ca. 1 100 jesidischen Schutzsuchenden in von UNHCR bereitgestellte winterfeste Unterkünfte umgesiedelt wurden . Der Bundesregierung liegen keine Informationen vor, dass sich Unterbringung und Versorgung der jesidischen Schutzsuchenden im Vergleich zu anderen Gruppen von Schutzsuchenden unterscheidet. 3. Inwiefern wird nach Kenntnis der Bundesregierung die besondere Schutzbedürftigkeit infolge von Traumatisierung – insbesondere der jesisidischen geflüchteten Frauen aus dem Irak und aus Syrien – bei der Versorgung und Unterbringung in Griechenland berücksichtigt? Psychosoziale Betreuung ist einer der Schwerpunkte der Humanitären Hilfe Deutschlands, die in Griechenland für Flüchtlinge und Migranten geleistet wird. Dies gilt nicht nur für jesidische Schutzsuchende, sondern für alle Personen, die durch Krieg, Flucht und Vertreibung traumatisiert wurden. Vorabfassung - w ird durch die lektorierte Version ersetzt. Deutscher Bundestag – 18. Wahlperiode – 3 – Drucksache 18/10844 4. Wie viele jesidische Schutzsuchende aus dem Irak und aus Syrien wurden bis Dezember 2016 aus Griechenland in die Bundesrepublik Deutschland umverteilt? Religionszugehörigkeit ist kein selbständiges Auswahlkriterium im Rahmen des Relocationverfahrens. Daher wird diese Angabe nicht in jedem Fall an das Bundesamt für Migration und Flüchtlinge (BAMF) übermittelt und kann auch nicht systematisch ausgewertet werden. Die aktuellen Daten zur Religionszugehörigkeit beruhen ausschließlich auf Angaben der Betroffenen gegenüber der griechischen Asylbehörde. 5. Wie viele jesidische Schutzsuchende aus dem Irak und aus Syrien haben bis einschließlich Dezember 2016 eine Umverteilungszusage nach Deutschland erhalten, aber befinden sich noch auf die Umverteilung wartend in Griechenland (bitte einzeln aufschlüsseln)? Wie in der Antwort zu Frage 4 ausgeführt, beruhen die aktuellen Daten zur Religionszugehörigkeit ausschließlich auf Angaben der Betroffenen gegenüber der griechischen Asylbehörde. Die Angabe ist im Rahmen des Relocationverfahrens nicht zwingend gefordert. Mit Stand vom 27. Dezember 2016 ist für 46 Personen, die gegenüber der griechischen Asylbehörde eine jesidische Religionszugehörigkeit angegeben haben, eine Zusage zur Umverteilung nach Deutschland an Griechenland ergangen. Davon sind zehn Personen syrischer und 36 Personen irakischer Staatsangehörigkeit. 6. Handelt es sich bei den aufgenommenen Personen nach Kenntnis der Bundesregierung im Wesentlichen um Familienangehörige von in Deutschland lebenden Flüchtlingen? Der Status der in Deutschland lebenden Familienangehörigen wird im Rahmen des Relocationverfahrens statistisch nicht erfasst. 7. Wirkt sich nach Kenntnis der Bundesregierung eine familiäre Bindung nach Deutschland positiv auf die Erteilung einer Aufnahmezusage aus? Soweit die Voraussetzungen der zugrunde liegenden EU-Ratsbeschlüsse erfüllt sind und keine Sicherheitsbedenken bestehen, erfolgt seitens Deutschlands eine Zustimmung zur Umverteilung. Ob das Vorhandensein familiärer Bindungen die Wahrscheinlichkeit erhöht, dass die Personen seitens Griechenlands für eine Umverteilung nach Deutschland vorgeschlagen werden, ist nicht bekannt. 8. Bewertet die Bundesregierung jesidische Schutzsuchende, insbesondere die Frauen und Kinder, die sich aus ISIS/Daesh Gefangenschaft befreien konnten und nun in Griechenland verweilen, als besonders schutzbedürftige Gruppe? Die Bundesregierung hat der Durchführung der in der Einleitung genannten Länderprogramme zur Aufnahme schutzbedürftiger Flüchtlinge mit jesidischen Hintergrund zugestimmt und damit ihrer Schutzbedürftigkeit Rechnung getragen. Vorabfassung - w ird durch die lektorierte Version ersetzt. Drucksache 18/10844 – 4 – Deutscher Bundestag – 18. Wahlperiode 9. Inwiefern können jesidische Schutzsuchende aus dem Irak und aus Syrien noch vom im September 2015 im Rat beschlossenen Umverteilungsmechanismus von Schutzsuchenden mit hoher Schutzquote aus Griechenland und Italien auf andere EU-Mitgliedstaaten profitieren, angesichts der Tatsache, dass irakische Schutzsuchende zuletzt nicht unter 75 Prozent EU-weitem Anerkennungsschnitt fallen und damit nicht mehr zu der zu verteilenden Gruppe gehören? Personengruppen, die nicht unter den EU-weiten Anerkennungsschnitt von 75 Prozent fallen, haben keine Möglichkeit der Berücksichtigung im Relocation- Verfahren. Maßgeblich ist der Anerkennungsschnitt zum Zeitpunkt der Einreise in Griechenland bzw. Italien. Syrische Flüchtlinge erreichen diese EU-weite Anerkennungsquote . 10. Wird sich die Bundesregierung innerhalb der europäischen Gremien dafür einsetzen, dass zumindest jesidische Schutzsuchende aus dem Irak wieder unter das Umverteilungsprogramm fallen? Die Auswahl der umzusiedelnden Personen erfolgt durch die Staaten, in denen sich die umzusiedelnden Personen aufhalten, also beispielsweise durch Griechenland . Die Bundesregierung ist aber bereit, im Rahmen der auf Deutschland entfallenden Relocation-Quote Jesiden aus Griechenland, beispielsweise aus dem Lager Petra Olympou, aufzunehmen und hat dies den zuständigen griechischen Stellen gegenüber auch kommuniziert. Die entsprechenden Relocation-Vorschläge Griechenlands werden dann auf der Grundlage der seitens der EU-Kommission für das Relocation-Verfahren vorgegebenen Voraussetzungen geprüft. 11. Was unternimmt die Bundesregierung, um die lokale Versorgung der rund 3 200 jesidischen Frauen und Kinder, die derzeit noch im Nordirak verweilen und dringend Hilfe benötigen, voranzubringen? a) Welche Projekte für Jesidinnen und Jesiden hat die Bundesregierung im Nordirak bislang gefördert (bitte unter Angabe des Projektzwecks, Orts, der Durchführungsorganisation und Förderquelle auflisten)? Die Fragen 11 und 11a werden gemeinsam beantwortet. Die Bundesregierung leistet Humanitäre Hilfe in Irak entsprechend dem humanitären Bedarf und auf Grundlage der humanitären Prinzipien. Die Maßnahmen werden unabhängig von ethnischen oder konfessionellen Gesichtspunkten durchgeführt . 2015 und 2016 hat die Bundesregierung insgesamt ca. 166 Mio. Euro für Humanitäre Hilfe in Irak zur Verfügung gestellt. Damit werden deutsche Nichtregierungsorganisationen (NROs), die Internationale Rotkreuz- und Rothalbmondbewegung und humanitäre Organisationen der Vereinten Nationen (VN) gefördert , die den Prioritäten des VN-koordinierten humanitären Bedarfsplans entsprechende Projekte umsetzen. Dazu gehört auch die Versorgung der Menschen in der Provinz Nineva, in der sich die Region Sindschar befindet. Die humanitären Partnerorganisationen, die in Nineva von der Bundesregierung unterstützt wurden, sind Ärzte der Welt e. V., CARE Deutschland – Luxemburg e. V., die Deutsche Welthungerhilfe e. V., HELP e. V. und Mission East Deutschland e. V. Mit diesen Partnern wurden 2015 und 2016 Projekte in Höhe von ca. 6,9 Mio. Euro in Nineva umgesetzt. Die geförderten Maßnahmen beinhalten vor allem mobile Gesundheitsstationen und -versorgung, Bargeldbeihilfen und Nahrungsmittelverteilungen, darüber hinaus auch die psychologische und psychosoziale Betreuung. Die von der Bundesregierung geförderten humanitären Vorabfassung - w ird durch die lektorierte Version ersetzt. Deutscher Bundestag – 18. Wahlperiode – 5 – Drucksache 18/10844 Hilfsprogramme von VN-Organisationen und des IKRK (Internationale Komitee vom Roten Kreuz) umfassen landesweit durchgeführte Maßnahmen. Für stabilisierende und strukturbildende Unterstützung hat die Bundesregierung seit der Verschärfung der Krise in Irak im August 2014 ca. 447 Mio. Euro bereitgestellt . Auch hier gilt der Grundsatz, dass alle vom Konflikt betroffenen Menschen von den Unterstützungsleistungen profitieren sollen. Jesidinnen und Jesiden , die in besonderer Weise vom Terror der IS-Gruppen betroffen waren, werden sowohl durch Maßnahmen in Flüchtlingslagern als auch in den aufnehmenden Gemeinden unterstützt. Dazu zählen beispielsweise Maßnahmen im Flüchtlingscamp Shariya im Nordirak über UNICEF (Kinderhilfswerk der Vereinten Nationen ) und GIZ (Deutsche Gesellschaft für Internationale Zusammenarbeit), in dem überwiegend jesidische Binnenvertriebene leben. Dort hat die Bundesregierung u. a. eine Gesundheitsstation eingerichtet, die ca. 20 000 Menschen versorgt. b) Welche Rolle spielen dabei Maßnahmen zur psychosozialen Betreuung? In Ergänzung zu den humanitären Hilfsprojekten unterstützt die Bundesregierung im Nordirak als Beitrag zum Aktionsplan Zivile Krisenprävention ein Projekt des Behandlungszentrums für Folteropfer (Volumen: 1,2 Mio. Euro, Laufzeit: Februar 2016 bis Januar 2018), welches eine psychosoziale Betreuung von vorrangig weiblichen IS-Opfern beinhaltet. Damit werden viele Jesidinnen unterstützt, jedoch ist hier Traumatisierung das ausschlaggebende Kriterium, nicht die konfessionelle Zugehörigkeit. Im Rahmen ihrer Entwicklungszusammenarbeit legt die Bundesregierung einen Schwerpunkt auf die psychosoziale Unterstützung/Traumabehandlung. Im Zeitraum 2015 bis 2016 wurden dabei in einem Gesamtumfang von rund 50 Mio. Euro u. a. Projekte von Medica Mondiale, terre des hommes, SOS Kinderdörfer, UNICEF, GIZ, Deutscher Caritasverband und KZE gefördert. Im November 2015 hat beispielsweise die Menschenrechtsorganisation Jiyan Foundation mit Unterstützung der Bundesregierung die erste stationäre Einrichtung für traumatisierte Frauen in Kurdistan-Irak eröffnet. Die Einrichtung richtet sich an Jesidinnen, aber auch andere Frauen, die schwere häusliche oder sexualisierte Gewalt erlebt haben und professionelle Hilfe benötigen. In Erbil und Dohuk werden Therapeutinnen und Therapeuten speziell im Hinblick auf den Umgang mit den Opfern sexueller Gewalt geschult. Frauen erhalten Sozial- und Rechtsberatung . Zudem werden aktuell gemeinsam mit der Gesundheitsbehörde in Dohuk 20 psychosoziale Berater ausgebildet. Dieser Ansatz wird im Rahmen der Unterstützung der Bundesregierung gemeinsam mit staatlichen Behörden im Zeitraum April 2016 bis Dezember 2018 zu einer therapeutischen Ausbildung ausgebaut. 12. Was unternimmt die Bundesregierung, um die Neuansiedlung von jesidischen Frauen und Kinder aus dem Nordirak in Deutschland voranzubringen? Die Bundesregierung prüft vor der Bestimmung von Kontingenten für eine Neuansiedlung (Resettlement) gemeinsam mit UNHCR den weltweiten Bedarf an Neuansiedlungen und erarbeitet auf dieser Grundlage eine Aufnahmeanordnung. Dabei ist zu berücksichtigen, dass Neuansiedlungen für Flüchtlinge vorgesehen sind, die sich bereits in einem Erstaufnahmestaat befinden und weder eine Bleibeperspektive noch eine Rückkehrperspektive haben. Binnenvertriebene fallen somit bereits nicht in den Kreis derer, die für ein Resettlement in Frage kommen. Vorabfassung - w ird durch die lektorierte Version ersetzt. Drucksache 18/10844 – 6 – Deutscher Bundestag – 18. Wahlperiode Für jesidische Frauen und Kinder, die sich noch in Nordirak befinden, kann das aufenthaltsrechtliche Instrument der Neuansiedlung daher nicht verwendet werden . Über das durch das Bundesministerium des Innern unterstützte Landesaufnahmeprogramm Baden-Württembergs haben insgesamt 1 100 jesidische Flüchtlinge Aufnahme in Deutschland (Baden-Württemberg, Niedersachsen und Schleswig-Holstein) gefunden. 13. In welchen Ländern befindet sich nach Kenntnis der Bundesregierung derzeit noch eine größere Anzahl jesidischer Flüchtlinge aus dem Irak und aus Syrien? In Nordirak hält sich nach wie vor eine größere Zahl jesidischer Schutzsuchender auf; bei den meisten von ihnen handelt es sich um Binnenvertriebene aus anderen Teilen des Nordirak. Im Übrigen wird auf die Antwort zu Frage 1 verwiesen. 14. Wird die Bundesregierung gegenüber den Bundesländern für eine Kontingentaufnahme von verfolgten jesidischen Frauen und Kindern aus dem Nordirak analog dem Baden-Württembergischen Modell werben? Wenn nein, warum nicht? Das Bundesministerium des Innern hat bisher jegliche Bitten der Bundesländer um Erteilung des Einvernehmens für entsprechende Landesaufnahmeprogramme positiv beschieden. Diese positive Haltung des Bundesministeriums des Innern gegenüber den Landesaufnahmeprogrammen ist in den Bundesländern hinreichend bekannt. 15. Wie viele Jesidinnen und Jesiden warten derzeit in Griechenland auf eine Familienzusammenführung im Rahmen des Dublin-Verfahrens, und wie hoch ist der Anteil an Minderjährigen darunter? Der Bundesregierung liegen hierzu keine Erkenntnisse vor. 16. Was unternimmt die Bundesregierung gegen bürokratische Hürden seitens der deutschen Botschaft in Griechenland, welche den Familiennachzug nach Deutschland verzögern? Die Deutsche Botschaft Athen bearbeitet im Rahmen der gesetzlichen Möglichkeiten Anträge auf Familiennachzug so schnell wie möglich. 17. Wie ist aktuell die durchschnittliche Wartezeit auf Termine zur Antragstellung für Visa zur Familienzusammenführung in den deutschen Konsularvertretungen in der Türkei, im Irak, dem Libanon und Jordanien (bitte jeweils einzeln aufführen), und wie lang ist die sich anschließende Bearbeitungszeit? Eine statistische Erfassung von durchschnittlichen Wartezeiten auf Termine zur Visumbeantragung sowie von durchschnittlichen Bearbeitungszeiten von Visumanträgen findet nicht statt. Generell gilt, dass an allen Auslandsvertretungen jeweils der nächstmögliche Termin im Sinne der Gleichbehandlung vergeben wird. Vorgezogene Sondertermine können nur in besonders gelagerten humanitären oder medizinischen Sonderfällen vergeben werden und gehen stets zu Lasten anderer Familienzusammenführungen. Die Bearbeitungszeiten sind stark vom Einzelfall abhängig: Liegen alle antragsbegleitenden Unterlagen sowie ggf. die Zustimmung der zuständigen Ausländerbehörde zur Visumerteilung vor, Vorabfassung - w ird durch die lektorierte Version ersetzt. Deutscher Bundestag – 18. Wahlperiode – 7 – Drucksache 18/10844 kann das Visum in der Regel kurzfristig erteilt werden. Eine längere Bearbeitungszeit ergibt sich z. B. dann, wenn keine oder nur lückenhafte Unterlagen vorgelegt werden oder die Identität des Antragstellers nicht geklärt ist. Die ungefähren Wartezeiten für Termine zur Visumbeantragung betragen an den Auslandsvertretungen in der Region derzeit zwischen ca. sechs Monaten an den Auslandsvertretungen in der Türkei und bis zu 18 Monaten in Erbil. Es wird an allen Auslandsvertretungen eine Verkürzung der Wartezeiten angestrebt, z. B. durch laufende Erweiterungen der Bearbeitungskapazitäten (auch Schichtarbeit), verbunden mit Angeboten zur Vorverlegung von Terminen. Aufgrund der hohen Anzahl der nicht zum vereinbarten Termin Erscheinenden werden regelmäßig mehr Termine vergeben als es die eigentliche Bearbeitungskapazität zulässt. Das Auswärtige Amt hat zum 28. September 2016 an der Botschaft Beirut und im Oktober 2016 an der Botschaft Amman ein verändertes Terminvergabesystem für den Familiennachzug zu syrischen und irakischen anerkannten Flüchtlingen und Asylberechtigten eingeführt, die eine digitale Terminregistrierung ermöglicht . Der konkrete Termin zur Visumbeantragung wird erst zu einem späteren, aber zeitlich ausreichenden Termin mitgeteilt. 18. Inwiefern wirkt sich die Einstufung der Verbrechen gegen Jesidinnen und Jesiden in Irak und Syrien als Genozid seitens der Vereinten Nationen auf die Bemühungen der Bundesregierung zum Schutz der Betroffenen in Deutschland, innerhalb der EU und vor Ort aus? Die Bundesregierung leistet Hilfe und Unterstützung in allen Gebieten in Irak, in denen Schutzsuchende leben. In diese Hilfe sind auch jesidische Schutzsuchende eingeschlossen. Ziel ist es, allen Schutzsuchenden – wo möglich – eine sichere Rückkehr in ihre angestammten Wohngebiete und die Schaffung von Zukunftsperspektiven in ihren Heimatregionen zu ermöglichen. Vorabfassung - w ird durch die lektorierte Version ersetzt. Satz: Satzweiss.com Print, Web, Software GmbH, Mainzer Straße 116, 66121 Saarbrücken, www.satzweiss.com Druck: Printsystem GmbH, Schafwäsche 1-3, 71296 Heimsheim, www.printsystem.de Vertrieb: Bundesanzeiger Verlag GmbH, Postfach 10 05 34, 50445 Köln, Telefon (02 21) 97 66 83 40, Fax (02 21) 97 66 83 44, www.betrifft-gesetze.de ISSN 0722-8333