Deutscher Bundestag Drucksache 18/1085 18. Wahlperiode 08.04.2014 Antwort der Bundesregierung auf die Kleine Anfrage der Abgeordneten Volker Beck (Köln), Tom Koenigs, Luise Amtsberg, weiterer Abgeordneter und der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN – Drucksache 18/896 – Antiziganistische Straftaten in Deutschland (Nachfrage zur Antwort der Bundesregierung auf die Kleine Anfrage auf Bundestagsdrucksache 17/14754) Vo r b e m e r k u n g d e r F r a g e s t e l l e r Im Oktober 2006 veröffentlichte der Zentralrat Deutscher Sinti und Roma die Ergebnisse einer eigens erstellten Repräsentativumfrage über den Rassismus gegen Sinti und Roma in Deutschland. Darin berichteten die Befragten u. a. auch über „Bedrohungen und Beleidigungen durch Mitbürger“ sowie von „Angriffen durch Neonazis“. Das von der Stiftung „Erinnerung, Verantwortung und Zukunft“ (EVZ) – und damit mittelbar auch durch den Bund – geförderte Gutachten „Antiziganismus“ kam im Jahr 2012 ebenfalls zu dem Fazit, dass es in der Bundesrepublik Deutschland „immer wieder zu gewalttätigen Übergriffen und Anschlägen auf Angehörige der Minderheit der Sinti und Roma“ komme (End, M.: „Antiziganismus – Zum Stand der Forschung und der Gegenstrategien“, Marburg 2013, S. 25). Darüber, wie häufig Sinti und Roma in Deutschland Opfer politisch motivierter Propagandadelikte (wie Beleidigung oder Volksverhetzung) sind, gibt es – jenseits der o. g. Zahlen des Zentralrats – keine Erhebung. Etwas mehr, wenngleich sicher nur unvollständig, sind Hassdelikte gegen Sinti und Roma dokumentiert: ● Immer wieder werden Mahnmale für die während der NS-Zeit ermordeten Sinti und Roma geschändet: in Magdeburg z. B. zweimal (in den Jahren 1998 und 2011) und in Merseburg (bis 2013) sogar achtmal. ● Zudem gab es (verstärkt in den letzten Jahren) Brandanschläge auf WohDie Antwort wurde namens der Bundesregierung mit Schreiben des Bundesministeriums des Innern vom 4. April 2014 übermittelt . Die Drucksache enthält zusätzlich – in kleinerer Schrifttype – den Fragetext. nungen oder Wohnwagen in denen Sinti und Roma wohnten: im Jahr 1999 im hessischen Limeshain, im Jahr 2001 im brandenburgischen Wildau, im Jahr 2009 im sächsischen Klingenhain, im Jahr 2010 in Gelsenkirchen (mit 19 ausgebrannten Wohnwagen), im Jahr 2011 in Leverkusen und im Jahr Drucksache 18/1085 – 2 – Deutscher Bundestag – 18. Wahlperiode 2012 in Detmold. Im Oktober 2013 wurde zudem in Oldenburg ein Brandanschlag auf das Kulturzentrum „Maro Kher“ für Sinti und Roma verübt. ● Im Jahr 2010 wurden in mindestens drei Fällen Sexarbeiterinnen aus Tschechien nach Bayern verschleppt und (nach Erkenntnissen des Landgerichts Hof aus Hass gegen Roma) stundenlang mit Knüppelschlägen und Tritten brutal misshandelt und mit nationalsozialistischen Symbolen erniedrigt (Frankenpost, 2. November 2010). Diese Vorkommnisse würden aber – so das o. g. Gutachten weiter – in der Regel nur „sehr geringe mediale Aufmerksamkeit erlangen“ (S. 27). Das hänge damit zusammen, dass Politik und Polizei den antiziganistischen Hintergrund solcher Taten oftmals nicht als das erkennen, was sie sind, nämlich Hassverbrechen und damit Teil der politisch motivierten Kriminalität (vgl. ebd., S. 25). Dieser Befund lässt sich anhand der Pogrome in Rostock-Lichtenhagen im Jahr 1992 gut darstellen: Obwohl die Randalierer gegenüber der Presse ihre Absichten zum Teil ganz offen formulierten („Roma aufklatschen“, zit. nach OstseeZeitung vom 21. August 1992) wird die – zumindest partiell – antiziganistische Zielrichtung der Ausschreitung weder seitens der Medien noch durch die Polizei und Politik wahr-, geschweige denn ernstgenommen (vgl. auch „Antiziganismus “, S. 24). Genau in dieser Tradition lehnt auch die Bundesregierung – selbst auf eine Kleine Anfrage der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN hin – die Einführung eines eigenständigen Unterthemas „Antiziganismus“ innerhalb des polizeilichen Themenfeldkatalogs „Politisch motivierte Kriminalität“ kategorisch ab. Für sie sollen antiziganistische Straftaten offenkundig auch in Zukunft lediglich eine „nicht bezifferbare Teilmenge der Hasskriminalität“ bleiben (Bundestagsdrucksache 17/14754, S. 13). Zum einen hält die Bundesregierung dieses Anliegen deswegen für „nicht gerechtfertigt“, weil eine (erst im Zuge dieser Kleinen Anfrage erstellte) „händische Untersuchung“ ergeben hätte, dass es in den Jahren 2008 bis 2010 antiziganistische Straftaten in Deutschland „lediglich“ im zweistelligen Fallzahlenbereich gegeben hätte (also weniger als 100 Delikte; Bundestagsdrucksache 17/14754, S. 13). Dieses Argument leuchtet nicht ein. Innerhalb des Themenfeldkatalogs gibt es nämlich diverse Unterthemen mit – jeweils bezogen auf die Jahre 2008 bis 2010 – deutlich geringeren Fallzahlen: Kirchenasyl: 1 Delikt; Entschädigung von NS-Opfern: 7 Delikte; Dritte-Welt: 9 Delikte; Renten: 10 Delikte; Verbraucherschutz : 21 Delikte; Gesundheit: 25 Delikte; Todesstrafe: 50 Delikte; Datenschutz : 86 Delikte (Bundestagsdrucksache 17/14751, S. 5 bis 10). Die Bundesregierung begründet ihre ablehnende Haltung – zweitens – damit, dass „sichergestellt [werden müsste], dass die betreffenden Kriterien in der Praxis vor Ort handhabbar bleiben“ (Bundestagsdrucksache 17/14754, S. 13). Nur, was will uns die Bundesregierung damit eigentlich sagen, dass es im Hinblick auf antiziganistische Straftaten keine in der Praxis vor Ort handhabbare Kriterien gäbe? Die Argumentation der Bundesregierung ist auch aus einem anderen Grund heraus unbefriedigend – ja nach Auffassung der Fragesteller geradezu beschämend . So begründet das Bundesministerium des Innern das bestehende Unterthema „Antisemitismus“ nämlich richtigerweise mit der „besonderen Verantwortung [Deutschlands] vor dem Hintergrund der Judenverfolgung und -vernichtung in der NS-Zeit“ (Bundestagsdrucksache 17/14754, S. 12, Antwort zu Frage 20). Im Hinblick auf die Sinti und Roma fehlt diese Begründung aber seltsamerweise (respektive die Übernahme einer analogen historischen Verantwortung ) und dies gerade einmal ein Jahr nach der Eröffnung des Denkmals für die Opfer des NS-Völkermords an den Sinti und Roma. Deutscher Bundestag – 18. Wahlperiode – 3 – Drucksache 18/1085 Vo r b e m e r k u n g d e r B u n d e s r e g i e r u n g Wie in den Antworten der Bundesregierung auf die Kleine Anfrage der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN „Die polizeiliche Erfassung von Hasskriminalität als Politisch motivierte Straftaten“ (Bundestagsdrucksache 17/14754 vom 16. September 2013, S. 13) und die Kleine Anfrage der Fraktion DIE LINKE. „Antiziganistische Straf- und Gewalttaten“ (Bundestagsdrucksache 18/253 vom 7. Januar 2014, S. 2) bereits dargelegt, verfolgt die Bundesregierung die Entwicklung von Straftaten, die gegen Sinti und Roma gerichtet sind – auch vor dem Hintergrund der aktuellen Entwicklung des Migrationsgeschehens in Europa – sehr aufmerksam und ist sich hierbei der besonderen Verantwortung gegenüber Sinti und Roma vollauf bewusst. Es ist nicht zutreffend, dass die Bundesregierung eine Veränderung des PMKThemenfeldkatalogs und ggf. eine Erweiterung um ein Unterthema „Antiziganismus “ kategorisch ablehnt. Vielmehr hat die Bundesregierung bereits in ihrer Antwort auf die o. g. Kleine Anfrage der Fraktion DIE LINKE. (Bundestagsdrucksache 18/253), ausdrücklich betont, dass im Zuge ohnehin anstehender Überprüfungen des PMK-Definitionssystems auch die Frage der Erfassung „antiziganistischer “ Straftaten entsprechende Berücksichtigung finden wird. Die Entscheidung über die Aufnahme/Streichung von Themenfeldern trifft jedoch nicht die Bundesregierung. Diese erfolgt vielmehr – wie bereits in der Antwort der Bundesregierung auf die ebenfalls o. g. Kleine Anfrage der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN (Bundestagsdrucksache 17/14751 vom 16. September 2013) dargelegt – im Rahmen der Befassung der zuständigen Gremien der Ständigen Konferenz der Innenministersenatoren der Länder. Diese wird in der Antwort der Bundesregierung auf die Große Anfrage der Fraktion DIE LINKE. zu „Mindestens 137 Todesopfer rechter Gewalt in der Bundesrepublik Deutschland seit 1990“ (Bundestagsdrucksache 17/7161 vom 27. September 2013, Antwort zu Frage 6) umfassend dargestellt. Im Gefolge der Umsetzung der Empfehlungen des 2. Untersuchungsausschusses in der 17. Wahlperiode (NSU-Untersuchungsausschuss) hat die Bundesregierung daher diesbezüglich in ihrem Bericht ausgeführt: „Einige Punkte werden nicht ohne Abstimmung mit den ebenfalls betroffenen Bundesländern umzusetzen sein. Dies betrifft z. B. die unter Empfehlung Nr. 4 geforderte Überarbeitung des „Themenfeldkatalogs PMK“. Hierzu werden die betroffenen Ressorts eine Befassung der zuständigen Gremien der Länder herbeiführen“ (vgl. Bundestagsdrucksache, 18/710, S. 16). 1. Wie viele politisch motivierte (antiziganistische) ● Tötungs- und Körperverletzungsdelikte, ● wie viele Brand- und Sprengstoffanschläge und ● wie viele Schändungen von Mahnmalen oder Gräbern von Sinti und Roma wurden in Deutschland in den Jahren 2001 bis 2013 registriert (bitte nach Datum, Ort und Deliktgruppe aufschlüsseln und bitte auch entsprechende Versuchshandlungen mitberücksichtigen)? Wie bereits in den Antworten der Bundesregierung auf die in der Vorbemerkung genannten Anfragen ausgeführt, werden alle Straftaten, von denen die Polizei entsprechende Kenntnis erhält und die aus einer „antiziganistischen“ Motivation begangen werden, als Politisch motivierte Kriminalität (PMK) im Oberbegriff „Hasskriminalität“ im Rahmen des KPMD-PMK erfasst. Im Übrigen wird auf die Antwort der Bundesregierung zu den Fragen 3 bis 7 auf Bundestagsdrucksache 18/253, S. 2 f. verwiesen. Drucksache 18/1085 – 4 – Deutscher Bundestag – 18. Wahlperiode 2. Was meint die Bundesregierung damit, antiziganistische Straftaten würden bislang als „nicht bezifferbare Teilmenge der Hasskriminalität erfasst“? a) Wenn doch eine Erfassung dieser Straftaten erfolgt, wieso sieht sich die Bundesregierung dann nicht in der Lage, diese „zu beziffern“ (bitte ausführen )? b) Wie, in welcher Datenbank bzw. in welchem Unterthema erfasst das Bundeskriminalamt bislang antiziganistische Straftaten innerhalb des polizeilichen „Definitionssystems Politisch motivierte Kriminalität“ (vor dem Hintergrund, dass es im „Themenfeldkatalog Politisch motivierte Kriminalität“ (PMK) – neben den Unterthemen wie Rassismus, Antisemitismus etc. – keine Auffangkategorie „sonstige“ gibt)? Straftaten im Rahmen des KPMD-PMK werden in der BKA-Zentraldatei LAPOS (Lagebild Auswertung politisch motivierte Straftaten) anonymisiert erfasst. Die Funktion und Zielsetzung der Datenbank ist die strategische Fallzahlendarstellung und -auswertung. Zur Erfassung „antiziganistischer“ Straftaten wird auf die Antwort zu Frage 1, aber insbesondere auch auf die Antwort der Bundesregierung auf die Kleine Anfrage der Fraktion DIE LINKE. „Antiziganistische Straf- und Gewalttaten“ (Bundestagsdrucksache 18/253 vom 7. Januar 2014, Antworten zu den Fragen 3 bis 7) verwiesen. Hier wurde bereits dargelegt, dass „antiziganistische“ Straftaten einen Teil der Gesamtmenge der als Hasskriminalität erfassten Straftaten bilden. Ihre Erfassung kann unter dem Unterthema „rassistisch“ oder je nach Herkunft bzw. vom Täter angenommener Herkunft des Opfers auch unter dem Unterthema „fremdenfeindlich“ erfolgen. In Ermangelung eines spezifischen eigenen Unterthemas „antiziganistisch“ oder gegen „Sinti und Roma“ gerichtet, können diese Straftaten jedoch nicht gesondert ausgewiesen werden. Vor diesem Hintergrund sind sie auch nicht bezifferbar . 3. Welche Kenntnis hat die Bundregierung darüber, welches Bundesland politisch motivierte Straftaten gegen Sinti und Roma in welchen Datenbanken speichert (bitte nach Bundesländern aufschlüsseln)? Der Bundesregierung liegen keine Informationen dazu vor, in welchen speziellen länderspezifischen Datenbanken die Bundesländer Erkenntnisse zu Straftaten gegen Sinti und Roma speichern. 4. Aus welchen Akten bzw. Datenbeständen welcher Bundesländer wurde die (zur Beantwortung der o. g. Kleinen Anfrage der Fraktion BÜNDNIS 90/ DIE GRÜNEN) notwendige „händische Untersuchung“ durchgeführt? 5. War diese „händische Untersuchung“ insofern vollständig, als dass hierbei – zumindest für die Jahre 2008 bis 2012 – sämtliche in Deutschland begangenen antiziganistischen Straftaten berücksichtigt werden konnten? Wenn nein, warum nicht? Grundlage für die in der Antwort der Bundesregierung auf Bundestagsdrucksache 17/14754 erwähnte „händische Recherche“ war die Gesamtheit aller Politisch motivierten Straftaten der Jahre 2008 bis 2010, die im Rahmen des KPMD-PMK (Kriminalpolizeilichen Meldedienstes – PMK) per KTA-PMK von den Landeskriminalämtern an das Bundeskriminalamt gemeldet wurden; die Jahre 2011 und 2012 waren hiervon nicht erfasst. Berücksichtigung konnten naturgemäß nur diejenigen Straftaten finden, die polizeilich als PMK-Straftaten erfasst wurden. Deutscher Bundestag – 18. Wahlperiode – 5 – Drucksache 18/1085 6. Kann die Bundesregierung – ausweislich ihrer Antworten auf Bundestagsdrucksache 17/14751 (S. 5 bis 10) – bestätigen, dass es im Themenfeldkatalog PMK mindestens acht Unterthemen, mit Fallzahlen „im zweistelligen Bereich“ gibt? Wenn ja, wieso wird mit diesen Unterthemen dann anders verfahren, als beim Thema „Antiziganismus“? Es ist zutreffend, dass es im Themenfeldkatalog des KPMD-PMK mindestens acht Unterthemen gibt, die Fallzahlen „im zweistelligen Bereich“ aufweisen, vgl. insoweit die Antwort der Bundesregierung auf Bundestagsdrucksache 17/ 14751. Dass es gegenwärtig Unterthemen mit geringem Fallzahlenaufkommen gibt, ist für die Bundesregierung allerdings noch kein Anlass dafür, davon abzusehen , vor der Einführung neuer Unterthemen die perspektivische Straftatenentwicklung als ein Kriterium in eine Gesamtbetrachtung mit einzubeziehen (vgl. hierzu insgesamt die Antwort der Bundesregierung in Bundestagsdrucksache 17/14751, Vorbemerkung der Bundesregierung, S. 5 unten). Ein dauerhaft geringfügiges Zahlenaufkommen kann jedoch einen Anhaltspunkt dafür bieten, bereits existierende Unterthemen polizeifachlich kritisch zu hinterfragen. Vorschläge für Neuaufnahmen und für Streichungen fachlich nicht mehr erforderlicher Themenfelder obliegen der Bund-Länder-AG „Qualitätskontrolle PMK“ und sind durch die zuständigen Gremien (K-ST, AG Kripo, ggf. AKII und IMK) zu beschließen. Die Themenfelder werden regelmäßig in Abhängigkeit von der Lageentwicklung geprüft. Im Übrigen, insbesondere hinsichtlich der Prüfung der Frage einer gesonderten Erfassung „antiziganistischer“ Straftaten, wird auf die Vorbemerkung der Bundesregierung verwiesen. 7. Ist die Bundesregierung vor dem oben skizzierten Hintergrund nach wie vor der Meinung, dass man im Themenfeldkatalog PMK ein Unterthema „Antiziganismus“ deswegen nicht einführen könne, weil es im Hinblick auf politisch motivierte Straftaten gegen Sinti und Roma keine in der Praxis vor Ort handhabbare Kriterien gäbe, und wenn ja, warum? Hat die Bundesregierung sich diesbezüglich beim Zentralrat Deutscher Sinti und Roma erkundigt, und wenn nein, warum nicht? 8. Wäre die Einführung eines Unterthemas „Antiziganismus“ im Themenfeldkatalog PMK – analog zum Unterthema „Antisemitismus“ – nicht zuletzt sinnvoll und notwendig angesichts der besonderen Verantwortung Deutschlands vor dem Hintergrund des Völkermords an Juden sowie an Sinti und Roma in der NS-Zeit (vgl. Bundestagsdrucksache 17/14754, S. 12, Antwort zu Frage 20), und wenn nein, warum nicht? Die Bundesregierung ist sich sehr wohl ihrer besonderen historischen Verantwortung bewusst, wenn es um die Erfassung von Straftaten geht, die gegen die in der NS-Zeit verfolgten Sinti und Roma gerichtet sind. Dieser Gesichtspunkt wird bei der Prüfung der Frage der Erfassung „antiziganistischer“ Straftaten daher neben fachlichen Gesichtspunkten ebenfalls gebührend zu berücksichtigen sein. Dasselbe gilt für die Frage der Einbindung von Akteuren aus Zivilgesellschaft und Wissenschaft, wenn es um die Definition handhabbarer Kriterien für die Erfassung von Straftaten geht, die gegen Sinti und Roma gerichtet sind. Hierzu wird von der Bundesregierung – wie in der Vorbemerkung dargestellt – eine enge Abstimmung mit den Ländern gesucht. Im Übrigen wird auf die Ausführungen in der Vorbemerkung der Bundesregierung in ihrer Antwort auf Bundestagsdrucksache 17/14754, S. 13, verwiesen. Gesamtherstellung: H. 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