Die Antwort wurde namens der Bundesregierung mit Schreiben des Bundesministeriums des Innern vom 16. Januar 2017 übermittelt. Die Drucksache enthält zusätzlich – in kleinerer Schrifttype – den Fragetext. Deutscher Bundestag Drucksache 18/10869 18. Wahlperiode 18.01.2017 Antwort der Bundesregierung auf die Kleine Anfrage der Abgeordneten Özcan Mutlu, Monika Lazar, Lisa Paus, weiterer Abgeordneter und der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN – Drucksache 18/10721 – Aufklärung der Vorgänge um die Fußballweltmeisterschaft der Männer 2006 in Deutschland V o r b e m e r k u n g d e r F r a g e s t e l l e r Die Fußballweltmeisterschaft der Männer im Jahr 2006 in Deutschland brachte der Bundesrepublik Deutschland laut zahlreicher Studien einen großen Imagegewinn als freundliches und weltoffenes Land. Sie trug dazu bei, dass Deutschland in der Welt im vergangenen Jahrzehnt zunehmend positiv wahrgenommen wurde. Während der vergangenen Monate traten jedoch – meist durch Recherchen von Journalistinnen und Journalisten – zahlreiche Unregelmäßigkeiten im Zusammenhang mit Vergabe und Durchführung der Weltmeisterschaft ans Licht. Es verdichten und konkretisieren sich Hinweise darauf, dass die Abstimmung zur Vergabe der Weltmeisterschaft an Deutschland durch Geldzahlungen in Millionenhöhe an die Mitglieder des Exekutivkomitees des Weltfußballverbands FIFA (Fédération Internationale de Football Association), das über die Vergabe der Weltmeisterschaft entschied, beeinflusst wurde. Weiterhin steht die Frage im Raum, ob es sich bei den verschiedenen Geldflüssen in Verbindung mit der Bewerbung für die Weltmeisterschaft sowie vor und während deren Durchführung um Steuerhinterziehung oder um Zweckentfremdung bzw. Veruntreuung von (Steuer-)Geldern handeln könnte. In diesem Zusammenhang steht auch die Gemeinnützigkeit des Deutschen Fußball-Bundes e. V. (DFB) auf dem Prüfstand . Dass Vergabeentscheidungen für Sportgroßveranstaltungen immer wieder durch Bestechung und Korruption beeinflusst werden, gilt seit Jahren als bekannt und vielfach bewiesen. Spätestens seitdem sich in den Jahren 2010 und 2011 der Verdacht erhärtete, dass die Vergaben der Fußballweltmeisterschaften 2018 an Moskau und 2022 an Katar höchstwahrscheinlich durch Schmiergeldzahlungen an Mitglieder des Exekutivkomitees der FIFA beeinflusst wurden, ist der Verdacht nicht mehr von der Hand zu weisen, dass diese möglicherweise auch bei anderen Vergaben bestechlich sind bzw. waren. Seit 2015 ermittelt die amerikanische Strafverfolgungsbehörde FBI in zahlreichen Verdachtsfällen von Korruption beim Weltfußballverband und es wurden Vorabfassung - w ird durch die lektorierte Version ersetzt. Drucksache 18/10869 – 2 – Deutscher Bundestag – 18. Wahlperiode Funktionäre angeklagt. Schweizer Behörden und die Frankfurter Staatsanwaltschaft ermitteln zwischenzeitlich in verschiedenen Korruptions- und Steuervorgängen gegen führende Funktionäre des Organisationskomitees der Fußballweltmeisterschaft der Männer 2006 und des DFB. Im März 2016 legte die durch den DFB beauftragte Kanzlei Freshfields Bruckhaus Deringer einen Untersuchungsbericht in der Sache vor. Dennoch bleiben viele Fragen im Zusammenhang mit der Weltmeisterschafts-Vergabe 2006 offen, insbesondere auch Fragen über Verbleib und Verwendung von 10 Mio. Franken bzw. 6,7 Mio. Euro, die vom DFB über diverse Überweisungen, in die auch der Unternehmer Robert Louis-Dreyfus, eine Schweizer Anwaltskanzlei sowie die FIFA involviert waren , an den seit 2011 wegen Korruption von der FIFA lebenslänglich gesperrten katarischen Unternehmer und Fußballfunktionär Mohamed bin Hammam gelangten . Unter anderem berichtete „SPIEGEL ONLINE“ am 13. September 2016 über zwei Verträge aus den Jahren 2004 und 2006 zwischen dem DFB und Franz Beckenbauer in Höhe von insgesamt 5,5 Mio. Euro, die laut DFB im Zusammenhang mit werblichen Tätigkeiten Franz Beckenbauers für ODDSET standen . Gleichzeitig gewährte der staatliche Sportwettanbieter ODDSET dem DFB auf Basis eines „Staatsvertrags über die Bereitstellung von Mitteln aus den ODDSET-Sportwetten für gemeinnützige Zwecke im Zusammenhang mit der Veranstaltung der FIFA Fußball-Weltmeisterschaft Deutschland 2006“ (aus dem Jahr 2002) und eines „Gesetzes zum Staatsvertrag zur Änderung des Staatsvertrages über die Bereitstellung von Mitteln aus den Oddset-Sportwetten für gemeinnützige Zwecke im Zusammenhang mit der Veranstaltung der FIFA Fußball-Weltmeisterschaft Deutschland 2006“ (aus dem Jahr 2005) Gelder für „gemeinnützige Zwecke im Zusammenhang mit der Veranstaltung der FIFA Fußball-Weltmeisterschaft Deutschland 2006“, explizit auch für kulturelle Rahmenproramme in Höhe von bis zu 130 Mio. Euro. Sollten in diesem oder in anderen Zusammenhängen mit der Fußballweltmeisterschaft der Männer 2006 tatsächlich Bestechungen bzw. Bestechungsversuche , Steuerhinterziehungen, Zweckentfremdung von (Steuer-)Mitteln oder Ähnliches durch deutsche Funktionäre stattgefunden haben oder noch immer stattfinden, würde dies einen massiven Imageschaden für die Bundesrepublik Deutschland bedeuten. Noch viel schwerer wiegt aber, dass dies bedeuten würde, dass über 15 Jahre lang ein großangelegtes und gezielt geplantes Bestechungssystem mit Schwarzgeldkonten und Scheinzahlungen in großem Ausmaß vor den Augen deutscher (Bundes-)Behörden unerkannt geblieben ist und dafür auch die am weitesten verbreitete Sportart in Deutschland, der Fußball, missbraucht wurde. Fußball wird in Deutschland auf viele Arten direkt und indirekt unterstützt: Zahlreiche Vereine und Verbände sind durch Vereinsrecht steuerlich begünstigt , die öffentlich-rechtlichen Medien erwerben immer teurere Übertragungsrechte von Vereinen und Verbänden, Bewerbungen für Fußballweltmeisterschaften und -europameisterschaften erhalten immer wieder starke Unterstützung aus der Politik. Für die Fußballweltmeisterschaft der Männer 2006 wurden zahlreiche Fußballstadien mit Steuergeldern ertüchtigt. Auch deshalb ist es im besonderen öffentlichen Interesse, dass die Vorgänge um die Fußballweltmeisterschaft der Männer 2006 kompromisslos und lückenlos aufgeklärt werden, insbesondere, soweit die Bundesregierung dafür unmittelbar oder mittelbar verantwortlich ist. Weiterhin besteht aufgrund der Tatsache, dass die Bundesregierung Mitglied im Aufsichtsrat des Organisationskomitees der Fußballweltmeisterschaft der Männer 2006 war, besonderes öffentliches Interesse im Fall der Fußballweltmeisterschaft der Männer 2006. Wie die Bundesregierung in der 195. Sitzung des Deutschen Bundestages am 19. Oktober 2016 (vgl. Plenarprotokoll 18/195 vom 19. Oktober 2016, S. 19409) erklärte, ist auch aus ihrer Sicht „dieses Thema noch nicht vollumfänglich aufgeklärt.“ Vorabfassung - w ird durch die lektorierte Version ersetzt. Deutscher Bundestag – 18. Wahlperiode – 3 – Drucksache 18/10869 V o r b e me r k u n g d e r B u n d e s r e g i e r u n g Die Bundesregierung fördert die umfassende Aufklärung der Vorgänge rund um die Vergabe der Fußball-Weltmeisterschaft 2006 und die Zahlungen in Höhe von ca. 6,7 Mio. Euro über verschiedene Stationen in Richtung Katar im Rahmen ihrer Möglichkeiten. Insofern wurden der Staatsanwaltschaft Frankfurt/Main auch sämtliche dem Bundesministerium des Innern (BMI) – als für die Bundesregierung koordinierendes Ressort – vorliegenden Akten zur Einsichtnahme im laufenden Ermittlungsverfahren angeboten. Auch wurden durch die Bundesregierung alle mündlichen und schriftlichen Fragen aus den Reihen des Parlaments umfänglich beantwortet. Für die Bundesregierung ist jedoch auch zum jetzigen Zeitpunkt immer noch keine direkte Beziehung zu den Vorfällen erkennbar. 1. Als wie relevant schätzt die Bundesregierung die Aufklärung der genannten Unklarheiten um die Fußballweltmeisterschaft der Männer 2006 ein? Die Bundesregierung hat großes Interesse an einer umfassenden Aufklärung aller Sachverhalte rund um die Vergabe der Fußball-Weltmeisterschaft 2006 sowie die hiermit ggf. im Zusammenhang stehenden Zahlungen in Höhe von ca. 6,7 Mio. Euro in Richtung Katar. Insofern hat die Bundesregierung eine umfassende und abschließende Aufklärung immer wieder – zuletzt auch durch Herrn Bundesminister des Innern Dr. de Maizière im Rahmen des Bundestages des Deutschen Fußball-Bundes e. V. (DFB) am 3. November 2016 in Erfurt – eingefordert. a) Welches Interesse besteht auf Seiten der Bundesregierung bei der Aufklärung daran, ob die Vergabeentscheidung der Fußballweltmeisterschaft der Männer 2006 möglicherweise durch unrechtmäßige Vorgänge (z. B. Bestechung , Einflussnahme) zustande kam? b) Welches Interesse besteht auf Seiten der Bundesregierung bei der Aufklärung daran, ob mithilfe der Fußballweltmeisterschaft der Männer 2006 oder einzelner Veranstaltungen (z. B. der angeblich geplanten und abgesagten Eröffnungsgala) andere fußballpolitische Entscheidungen unrechtmäßig beeinflusst wurden (z. B. durch Bestechung)? Die Fragen 1a und 1b werden gemeinsam beantwortet. Auf die Antwort zu Frage 1 wird verwiesen. c) Welche Schritte hat die Bundesregierung bisher eingeleitet, um eine lückenlose Aufklärung der Vorgänge zwischen den Jahren 1997 und 2007, in die das Bewerbungskomitee und das Organisationskomitee der Fußballweltmeisterschaft 2006, der DFB und die FIFA sowie verschiedene Unternehmen laut Medienberichten verwickelt sind, zu gewährleisten, und welche weiteren Schritte plant die Bundesregierung einzuleiten? Die Bundesregierung hat das ihr vorliegende Aktenmaterial gesichtet, um zur Aufklärung der offenen Fragen beizutragen. Darüber hinaus hat das BMI seine – als koordinierendes Ressort der Bundesregierung – vorliegenden Aktenbestände der Staatsanwaltschaft Frankfurt / Main im Ermittlungsverfahren zur Verfügung gestellt, die dann von dort aus eingesehen wurden. Schließlich hat die Bundesregierung mehrfach beim DFB die lückenlose Aufklärung eingefordert. Vorabfassung - w ird durch die lektorierte Version ersetzt. Drucksache 18/10869 – 4 – Deutscher Bundestag – 18. Wahlperiode d) Was hat die Bundesregierung seit Erhärtung der Hinweise auf Unregelmäßigkeiten bei den Weltmeisterschafts-Vergaben an Russland 2018 und an Katar 2022, also seit 2010, unternommen, um festzustellen, ob die Vergabe der Fußballweltmeisterschaft 2006 in Deutschland möglicherweise durch Schmiergeldzahlungen an Exekutivkomitee-Mitglieder der FIFA beeinflusst wurde? Die Ausrichtung und Vergabe von Sportgroßveranstaltungen erfolgen nach den Maßgaben und Regeln der jeweiligen internationalen Sportverbände. Russland und Katar haben sich bei der Bewerbung um die Ausrichtung der Fußball-Weltmeisterschaften 2018 und 2022 durchgesetzt und bilateral mit dem hierfür zuständigen internationalen Sportverband – Fußballweltverband FIFA – die Rahmenbedingungen für deren Durchführung abgestimmt. Eine unmittelbare Mitgestaltung durch Regierungen ist dabei nicht vorgesehen. Die Bundesregierung sieht daher keine Möglichkeit zur Aufklärungen etwaiger Unregelmäßigkeiten beizutragen. Insoweit bleibt das Ergebnis der noch laufenden Ermittlungen der Staatsanwaltschaft Frankfurt abzuwarten. 2. Wurden nach Kenntnis der Bundesregierung seit 1999 Steuerprüfungen durch deutsche Finanzbehörden und Staatsanwaltschaft bei Personen oder Institutionen im Zusammenhang mit der Fußballweltmeisterschaft der Männer 2006 durchgeführt, oder sind der Bundesregierung Steuerprüfungen ausländischer Behörden in diesem Zusammenhang bekannt (siehe Bundestagsdrucksache 15/1425, Antwort zu Frage 8, Ausnahme vom Steuergeheimnis nach § 30 AO)? Nach dem Grundgesetz sind für den Steuervollzug und die Strafverfolgung die Länder zuständig. In Deutschland gilt der Amtsermittlungsgrundsatz, so dass von Amts wegen sämtliche Prüfungen zu erfolgen haben, die steuerlich oder strafrechtlich von Bedeutung sind. Die Bundesregierung hat keine Kenntnis, ob seit 1999 Steuerprüfungen durch deutsche Finanzbehörden und Prüfungen im Rahmen strafrechtlicher Ermittlungen durch Staatsanwaltschaften bei Personen oder Institutionen im Zusammenhang mit der Fußballweltmeisterschaft der Männer 2006 durchgeführt wurden oder ob derartige Prüfungshandlungen ausländischer Behörden in diesem Zusammenhang erfolgten. 3. Wie prüften nach Kenntnis der Bundesregierung Finanzbehörden und Staatsanwaltschaft Steuererklärungen von Akteuren im Zusammenhang mit der Fußballweltmeisterschaft der Männer 2006 (siehe Bundestagsdrucksache 15/1425, Antwort zu Frage 8, Ausnahme vom Steuergeheimnis nach § 30 AO)? Die Bundesregierung hat keine Kenntnis, ob oder wie Finanzbehörden und Staatsanwaltschaft Steuererklärungen von Akteuren im Zusammenhang mit der Fußballweltmeisterschaft der Männer 2006 geprüft haben. Im Übrigen wird auf die Antwort zu Frage 2 verwiesen. Vorabfassung - w ird durch die lektorierte Version ersetzt. Deutscher Bundestag – 18. Wahlperiode – 5 – Drucksache 18/10869 4. Ist der Bundesregierung die Überweisung des DFB an die FIFA in Höhe von 6,7 Mio. Euro bekannt, die mit dem Betreff „Beitrag Kulturprogramm Fußball -Weltmeisterschaft 2006“, die am 12. Januar 2006 abgesagt wurde, bezeichnet wurde? Untersuchungen durch die vom DFB beauftragte Kanzlei Freshfields kommen zu dem Ergebnis, „dass die Zahlung in Höhe von 6,7 Mio. Euro im Jahr 2005 vom OK WM 2006 (Organisationskomitee der Weltmeisterschaft der Männer 2006) bewusst falsch deklariert worden ist. Sie war als Beitrag für die FIFA-Eröffnungsgala ausgewiesen, aber für Robert Louis-Dreyfus gedacht.“ Eigene Erkenntnisse liegen der Bundesregierung hierzu nicht vor. 5. Wann und wie wurden der Bundesregierung die Ausgaben in Höhe von 2,6 Mio. Euro, die ihr als zwischenzeitliche Organisatorin der für den 8. Juni 2006 geplanten Eröffnungsgala der Fußballweltmeisterschaft der Männer 2006 entstanden, von der FIFA erstattet? Laut Buchungsbeleg der Bundeskasse Kiel hat die FIFA dem BMI am 13. Juli 2005 eine Zahlung in Höhe von 2 580 990 Euro überwiesen. 6. Wann erwartet die Bundesregierung erste Zwischenergebnisse oder Ergebnisse aus den Ermittlungen der Staatsanwaltschaft Frankfurt? Hierzu liegen der Bundesregierung keine Erkenntnisse vor. 7. Wann erwartet die Bundesregierung erste Ergebnisse der Prüfung der Gemeinnützigkeit des DFB, und für welche Jahre wird die Gemeinnützigkeit des DFB geprüft? Für die Steuerverwaltung sind nach der Finanzverfassung die Steuerverwaltungen der Länder zuständig. Über steuerliche Einzelfälle hat die Bundesregierung daher grundsätzlich keine Kenntnis. Selbst wenn über steuerliche Einzelfälle ausnahmsweise Erkenntnisse vorliegen sollten, so wäre die Bundesregierung zur Wahrung des Steuergeheimnisses nach § 30 der Abgabenordnung (AO) verpflichtet. 8. In welcher Weise arbeiten die Bundesregierung und die Frankfurter Staatsanwaltschaft mit den Schweizer Steuerbehörden sowie den amerikanischen Ermittlungs- und Justizbehörden in Verbindung mit dem Weltmeisterschafts -Skandal zusammen? Eine Zusammenarbeit der Bundesregierung mit der Staatsanwaltschaft Frankfurt /Main sowie den schweizerischen Steuerbehörden und den amerikanischen Ermittlungs- und Justizbehörden gibt es nicht. Sofern diese Behörden Anfragen stellen sollten, werden diese von hier aus umfassend beantwortet. Ob eine Zusammenarbeit der Staatsanwaltschaft Frankfurt/Main mit den vorgenannten ausländischen Behörden existiert, ist hier nicht bekannt. Vorabfassung - w ird durch die lektorierte Version ersetzt. Drucksache 18/10869 – 6 – Deutscher Bundestag – 18. Wahlperiode 9. Welche Vereinbarungen wurden mit der FIFA anlässlich der Fußballweltmeisterschaft der Männer 2006 bezüglich der Besteuerung von Einkünften, die im Rahmen der Fußballweltmeisterschaft der Männer 2006 bezogen werden , konkret geschlossen? Auf Antrag konnten die obersten Finanzbehörden der Länder mit Zustimmung des Bundesministeriums der Finanzen die Ertragsteuern bei beschränkt Steuerpflichtigen nach § 50 Absatz 7 des Einkommensteuergesetzes (EStG) a. F. ganz oder zum Teil erlassen, wenn dies aus volkswirtschaftlichen Gründen geboten ist. Volkswirtschaftliche Gründe können insbesondere bei Sportgroßveranstaltungen wie einer Fußball-Weltmeisterschaft bestehen. Von dieser Möglichkeit machten die obersten Finanzbehörden des Bundes und der Länder Gebrauch und erklärten, die FIFA und die teilnehmenden Mannschaftsdelegationen von der Einkommenbzw . Körperschaftsteuer auf diejenigen Einkünfte zu befreien, die in unmittelbaren Zusammenhang mit der Fußball-Weltmeisterschaft der Männer 2006 in Deutschland erzielt werden und der beschränkten Steuerpflicht unterliegen. Die Steuerbefreiung wird von der Finanzverwaltung allerdings nicht für Einkünfte ausgesprochen, die als Folge erwerbswirtschaftlichen Handelns erzielt werden. Einzelheiten hinsichtlich der steuerrechtlichen Regelungen lassen sich dem Anhang II des offiziellen WM-Abschlussberichts der Bundesregierung vom November 2006 entnehmen (S. 112 f., 126 f., 141 ff. des Gesamtberichts). 10. Wie hoch beziffert die Bundesregierung die entgangenen Steuereinnahmen im Rahmen der in Frage 9 genannten Steuerbefreiung der Fifa im Zusammenhang mit der Fußballweltmeisterschaft der Männer 2006 (siehe Bundestagsdrucksache 15/1425, Antwort zu Frage 8, Ausnahme vom Steuergeheimnis nach § 30 AO)? Der Bundesregierung liegen zu der in Frage 9 genannten Steuerbefreiung der FIFA im Zusammenhang mit der Fußball-Weltmeisterschaft der Männer 2006 keine statistischen Daten zum Umfang entgangener Steuereinnahmen vor. Zudem lässt die Verpflichtung zur Wahrung des Steuergeheimnisses nach § 30 AO es nicht zu, die Verhältnisse bestimmter Steuerpflichtiger – hier die Höhe der entgangenen Steuereinnahmen – zu offenbaren (Verweis hierzu auf die Antwort der Bundesregierung zur Kleinen Anfrage der CDU/CSU Fraktion (Antwort zu den Fragen 8 und 9) auf Bundestagsdrucksache 15/1425. 11. Hat die Staatsanwaltschaft nach Kenntnis der Bundesregierung seit dem Jahr 1999 überprüft, ob die Steuerbefreiung der FIFA im Zusammenhang mit der Fußballweltmeisterschaft der Männer 2006 möglicherweise zum Zweck von Steuerhinterziehung missbraucht worden sein könnte (siehe Bundestagsdrucksache 15/1425, Antwort zu Frage 8, Ausnahme vom Steuergeheimnis nach § 30 AO)? Die Bundesregierung hat keine Kenntnis, ob die Staatsanwaltschaft seit dem Jahr 1999 überprüft hat, ob die Steuerbefreiung der Fifa im Zusammenhang mit der Fußballweltmeisterschaft der Männer 2006 möglicherweise zum Zweck der Steuerhinterziehung missbraucht worden sein könnte. Im Übrigen wird auf die Antwort zu Frage 2 verwiesen. Vorabfassung - w ird durch die lektorierte Version ersetzt. Deutscher Bundestag – 18. Wahlperiode – 7 – Drucksache 18/10869 12. Wie bewertet die Bundesregierung als Mitglied im Aufsichtsrat des Organisationskomitees der Fußballweltmeisterschaft der Männer 2006 die Zahlungen an Fedor Radmann, die Medienberichten zufolge eine Summe von 3 Mio. Euro hatten und in Teilen auch nach Zurücktreten Fedor Radmanns aus dem Organisationskomitee der Weltmeisterschaft geleistet worden sind (vgl. BILD vom 7. November 2016)? Nach hier vorliegenden Erkenntnissen sollte das Arbeitsverhältnis mit Herrn Radmann mit einem Auflösungsvertrag beendet werden, der u. a. Abfindungszahlungen und eine Provisionszahlung enthalten sollte. Nach dem Ausscheiden aus dem Organisationskommitee (OK) sollte Herr Radmann aber weiterhin als Berater für das WM-OK aktiv sein. Über die Beratertätigkeit sollte ihm ein Beratervertrag angeboten werden. Ob die Verträge zu marktüblichen Konditionen geschlossen wurden, ist der Bundesregierung nicht bekannt. 13. Hat die Bundesregierung als Mitglied des Aufsichtsrats versucht, die in Frage 12 genannten Zahlungen aufzuhalten bzw. eine Rückforderung gefordert ? Wenn nein, warum nicht? Da mit Herrn Radmann Verträge über verschiedene Tätigkeiten geschlossen wurden , dürfte es sich um rechtmäßige Zahlungen handeln. Eine Rückforderung war mithin nicht angezeigt. Im Übrigen wird auf die Antwort zu Frage 12 verwiesen. 14. Ist der Bundesregierung bekannt, ob und wie die Staatsanwaltschaft Frankfurt sich mit dem Bericht der Kanzlei Freshfields Bruckhaus Deringer, die durch den DFB beauftragt wurde, interne Untersuchungen im Zusammenhang mit dem Weltmeisterschafts-Skandal durchzuführen, ab März 2016 beschäftigt und relevante Dateien und Dokumente, die der Staatsanwaltschaft bis dahin nicht vorlagen, angefordert hat? a) Wurde der DFB aufgefordert, möglicherweise relevante Dateien (auch verschlüsselte) zur Verfügung zu stellen? Wenn nein, warum nicht? b) Hatte die Staatsanwaltschaft Frankfurt im Rahmen ihrer Ermittlungen Kontakt zur Kanzlei Freshfields Bruckhaus Deringer oder zum DFB über mögliche wichtige Informationsquellen (Dokumente, Dateien, Personen), die zur Aufklärung des Weltmeisterschafts-Skandals beitragen könnten? c) Hat die Frankfurter Staatsanwaltschaft die Relevanz der im Freshfields- Bericht erwähnten Akten im Besitz von Frau Mayer-Vorfelder (S. 30) überprüft? Wenn nein, warum nicht? d) Was hat die Frankfurter Staatsanwaltschaft konkret unternommen, um an die im Nachlass des ehemaligen DFB-Präsidenten befindlichen DFB-Akten heranzukommen? e) Ist die Staatsanwaltschaft im Besitz der vom DFB-Interimspräsidenten Dr. Rainer Koch in der Sitzung des Sportausschusses des Deutschen Bundestages am 13. April 2016 in seinen Ausführungen angesprochenen verschlüsselten Datei, zu deren Entschlüsselung sich der DFB außerstande sieht, und wenn ja, wurde sie bereits entschlüsselt? Vorabfassung - w ird durch die lektorierte Version ersetzt. Drucksache 18/10869 – 8 – Deutscher Bundestag – 18. Wahlperiode f) Hat die Staatsanwaltschaft Frankfurt überprüft, ob die im Freshfields- Bericht erwähnten Dateien (u. a. die Datei „Komplex Jack Warner“) im Ordner „Erdbeben“ für ihre Ermittlungen relevant sind? Wenn nein, warum nicht? g) Hat die Bundesregierung eine mögliche Erklärung dafür, weshalb der DFB die besagte verschlüsselte Datei, deren Existenz spätestens seit dem Freshfields-Bericht am 4. März 2016 bekannt war, erst im Herbst 2016 den Behörden zuging? Die Fragen 14 bis 14g werden zusammenfassend beantwortet. Hierzu liegen der Bundesregierung keine Erkenntnisse vor. 15. Wieviel Geld hat der Sportwettanbieter ODDSETT nach Kenntnis der Bundesregierung nach den im Staatsvertrag geregelten Quoten „für gemeinnützige Zwecke im Zusammenhang mit der Veranstaltung der FIFA Fußball- Weltmeisterschaft Deutschland 2006“ an den DFB bzw. an das Organisationskomitee der Weltmeisterschaft im Rahmen der genannten Staatsverträge abgegeben? a) Für welche Zwecke wurden diese Gelder im Einzelnen verwendet (bitte für die Jahre 2004 bis 2007 mit Einzelprojekten auflisten)? b) Hat die Bundesregierung Untersuchungen unternommen, oder sind der Bundesregierung Untersuchungen der Länder bekannt bezüglich einer Überprüfung der ordentlichen Mittelverwendung der gewährten Mittel aus den ODDSET-Wetten, oder plant die Bundesregierung, derartige Untersuchungen einzuleiten, und wie lauten die Ergebnisse? c) Hat die Bundesregierung weitere Untersuchungen oder Ermittlungen im Zusammenhang mit dem „ODDSET-Vertrag“ eingeleitet oder durchgeführt , oder hat die Bundesregierung Kenntnis über Untersuchungen oder Ermittlungen der Länder in der Angelegenheit, und falls diese bereits abgeschlossen sind, wie lauten die Ergebnisse der Ermittlungen? d) Wann und wie hat die Bundesregierung die Länder über die entfallene „2006 FIFA World Cup Gala Berlin“ und damit mögliche durch den DFB rückzuerstattende Gelder und für die Eröffnungsgala verwendete Mittel aus den „ODDSET-Staatsverträgen“ informiert? e) Hat die Bundesregierung als Mitglied im Aufsichtsrat des Organisationskomitees der Fußballweltmeisterschaft der Männer 2006 nach den Berichten von „SPIEGEL ONLINE“ am 13. September 2016 über zwei Verträge aus den Jahren 2004 und 2006 zwischen dem DFB und Franz Beckenbauer in Höhe von insgesamt 5,5 Mio. Euro, die laut DFB im Zusammenhang mit werblichen Tätigkeiten Franz Beckenbauers für ODDSET standen , Nachforschungen angestellt, um zu überprüfen, ob es sich dabei möglicherweise um Veruntreuung staatlicher Lottomittel handeln könnte, oder hat die Bundesregierung Kenntnisse über Untersuchungen der Länder in dieser Angelegenheit? Die Fragen 15 bis 15e werden zusammenfassend beantwortet. Die Steuerverwaltung obliegt nach der Finanzverfassung den Ländern, denen auch die Einnahmen aus der Lotteriesteuer zustehen. Der Bundesregierung liegen daher grundsätzlich über einzelne Sachverhalte des Steuervollzugs keine Erkenntnisse vor. Selbst wenn Einzelaspekte bekannt sein sollten, so wäre die Bundesregierung zur Wahrung des Steuergeheimnisses nach § 30 der Abgabenordnung (AO) verpflichtet. Vorabfassung - w ird durch die lektorierte Version ersetzt. Deutscher Bundestag – 18. Wahlperiode – 9 – Drucksache 18/10869 16. Welche Schlussfolgerungen zieht die Bundesregierung daraus, dass laut dem Freshfields-Bericht zwischen dem Weltmeisterschafts-Organisationskomitee und der FIFA Differenzen über den Verkauf der Weltmeisterschafts- Tickets bestanden haben und dass, nachdem die Verkaufsrechte für Tickets zunächst beim Weltmeisterschafts-Organisationskomitee lagen, diese dem Weltmeisterschafts-Organisationskomitee wieder durch die FIFA entzogen wurden, um sie dann für 20 Mio. Euro wieder an das Weltmeisterschafts- Organisationskomitee zurückzuverkaufen (Freshfields, S. 176 bis 180)? Es handelt sich hierbei um keine Angelegenheit der Bundesregierung, sondern um eine Angelegenheit zwischen dem WM-OK und der FIFA. Insofern sieht die Bundesregierung keine Notwendigkeit etwaige Schlussfolgerungen zu ziehen. a) Ist der Bundesregierung bekannt, ob derzeit ermittelt wird, ob es sich bei dem Vorgang um Verschleierung von Geldzahlungen an die FIFA handeln könnte? b) Ist der Bundesregierung bekannt, ob derzeit ermittelt wird, ob es sich bei dem Vorgang um steuerrechtlich relevante Verstöße gegen deutsche Gesetze handelt? c) Wenn ja, welchen Stand haben die Ermittlungen? Die Fragen 16a bis 16c werden gemeinsam beantwortet. Hierzu liegen der Bundesregierung keine Erkenntnisse vor. 17. Ist der Bundesregierung bekannt, dass der Fußballverband der Republik Trinidad und Tobago 946 zuvor beim Organisationskomitee der Weltmeisterschaft 2006 erworbene Tickets zurückgab und die Rückzahlung des Kaufpreises in Höhe von 61 947 Euro im Jahr 2007 (Freshfields, S. 183) erfolgte? a) Ist der Bundesregierung bekannt, ob derzeit ermittelt wird, ob es sich bei dem Vorgang um Verschleierung von Schmiergeldzahlungen an Jack Warner handeln könnte? b) Wenn nein, ist der Bundesregierung bekannt, ob derzeit geplant ist, dass ermittelt wird, ob es sich bei dem Vorgang um Verschleierung von Schmiergeldzahlungen an den ehemaligen und inzwischen wegen Korruption gesperrten Fußballfunktionär Jack Warner handeln könnte? c) Ist der Bundesregierung bekannt, ob derzeit ermittelt wird, ob es sich bei dem Vorgang um steuerrechtlich relevante Verstöße gegen deutsche Gesetze handelt? d) Wenn ja, welchen Stand haben die Ermittlungen? Die Fragen 17 bis 17d werden zusammenfassend beantwortet. Hierzu liegen der Bundesregierung keine Erkenntnisse vor. Vorabfassung - w ird durch die lektorierte Version ersetzt. Drucksache 18/10869 – 10 – Deutscher Bundestag – 18. Wahlperiode 18. Ist der Bundesregierung bekannt, dass durch das Weltmeisterschafts-Organisationskomitee im Zeitraum von März bis Mai 2000 Leistungen im Geldwert von 45 670,38 DM an Jack Warner (Freshfields, S. 350) persönlich gewährt wurden und dass mit Jack Warner zusätzlich vier Tage vor der Weltmeisterschafts -Vergabe, am 2. Juli 2000 am Rande des Finales der Fußballeuropameisterschaft der Männer in Rotterdam, ein Vertrag mit Leistungen im geschätzten Geldwert von 10 Mio. DM geschlossen wurde, der durch Franz Beckenbauer unterschrieben wurde (Freshfields, S. 20 ff., S. 350)? a) Ist der Bundesregierung bekannt, ob bei der Unterzeichnung des Vertrags zwischen Franz Beckenbauer und Jack Warner im Beisein von Fedor Radmann Vertreterinnen und Vertreter der Bundesregierung oder auch weitere Personen anwesend waren? b) Ist der Bundesregierung bekannt, ob derzeit ermittelt wird, ob es sich bei dem Vorgang um Verschleierung von Schmiergeldzahlungen an Jack Warner handeln könnte? c) Wenn nein, ist der Bundesregierung bekannt, ob derzeit geplant ist, dass ermittelt wird, ob es sich bei dem Vorgang um Verschleierung von Schmiergeldzahlungen an Jack Warner handeln könnte? d) Ist der Bundesregierung bekannt, ob derzeit ermittelt wird, ob es sich bei dem Vorgang um steuerrechtlich relevante Verstöße gegen deutsche Gesetze handelt? Die Fragen 18 bis 18d werden gemeinsam beantwortet. Hierzu liegen der Bundesregierung keine Erkenntnisse vor. e) Wenn ja, welchen Stand haben die Ermittlungen? Da die Strafverfolgung nach der Kompetenzverteilung des Grundgesetzes in Deutschland im Schwerpunkt den Ländern zugewiesen ist, liegen der Bundesregierung keine Kenntnisse hierüber vor. f) Welche neuen Erkenntnisse hat die Bundesregierung seit unserer Schriftlichen Frage vom Dezember 2015 (Schriftliche Frage 25 auf Bundestagsdrucksache 18/7211) zur Reise des damaligen Bundesministers des Innern Otto Schily zum Finale der Fußballeuropameisterschaft der Männer in Rotterdam am 2. Juli 2000? Keine. g) Welche Bemühungen hat die Bundesregierung unternommen, um Otto Schily bezüglich des Anlasses der Reise sowie der dort geführten offiziellen und inoffiziellen Gespräche zu befragen? Die Bundesregierung sieht keine Veranlassung für eine solche Befragung. h) Ist es üblich, dass Vertreter der Bundesregierung protokollarische Termine wahrnehmen, ohne dass Vermerke dazu gemacht werden? Wenn nein, warum liegen darüber keine Vermerke vor? Wie bereits mit abschließender Antwort vom 19. Januar 2016 zur Schriftlichen Frage 12/243 aus dem Jahr 2015 mitgeteilt wurde(Bundestagsdrucksache 18/ 7211, Nr. 25), liegen hier keine Informationen zu dem Termin vor. In Fällen in denen keine Vorbereitung des Ministers stattfand, ist es nicht unüblich, dass im Nachhinein auch keine Vermerke verfasst werden. Vorabfassung - w ird durch die lektorierte Version ersetzt. Deutscher Bundestag – 18. Wahlperiode – 11 – Drucksache 18/10869 19. Hat die Bundesregierung diplomatische Bemühungen gegenüber der Regierung von Katar unternommen, um mehr über den Zweck der im Freshfields- Bericht nachgewiesenen Zahlung in Höhe von 6,7 Mio. Euro an KEMCO Scaffolding Co. bzw. die KEMCO Group, die mit dem seit 2011 wegen Korruption von der FIFA lebenslänglich gesperrten ehemaligen Fußballfunktionär und Mitglied im FIFA-Exekutivkomitee Mohamed bin Hammam in Verbindung steht, zu erfahren? Wenn nein, warum nicht und plant die Bundesregierung dies? Der angesprochene Sachverhalt ist nicht Gegenstand der diplomatischen Beziehungen zwischen der Bundesrepublik und Katar. 20. Hat es Bemühungen polizeilicher oder staatsanwaltschaftlicher Zusammenarbeit mit den zuständigen Strafverfolgungsbehörden von Katar gegeben, um mehr über den Zweck der im Freshfields-Bericht nachgewiesenen Zahlung in Höhe von 6,7 Mio. Euro an KEMCO Scaffolding Co. bzw. die KEMCO Group, die mit dem seit 2001 wegen Korruption von der FIFA lebenslänglich gesperrten ehemaligen Fußballfunktionär Mohamed bin Hammam in Verbindung steht, zu erfahren, oder ist dies geplant? Hierzu liegen der Bundesregierung keine Erkenntnisse vor. 21. Welche konkreten Maßnahmen will die Bundesregierung ergreifen, um zu verhindern, dass zukünftig ähnliche kriminelle Strukturen in und zwischen Sportverbänden, -vereinen und Wirtschaft entstehen, aufgebaut und aufrechterhalten werden können? Nach Ansicht der Bundesregierung sind derzeit keine Maßnahmen erforderlich. Insbesondere wären zum jetzigen Zeitpunkt etwaige Änderungen z. B. am bestehenden Rechtssystem verfrüht, da bisher noch nicht alle Unklarheiten aufgeklärt und die staatsanwaltschaftlichen Ermittlungen noch nicht abgeschlossen sind. 22. Plant die Bundesregierung, zukünftige Bewerbungsbemühungen des DFB für Welt- oder Europameisterschaften zu unterstützen, bevor die Vorgänge um den Weltmeisterschafts-Skandal vollständig aufgeklärt sind? Die Frage, ob zukünftige Bewerbungsbemühungen des DFB unterstützt werden, wird erst zu dem Zeitpunkt entschieden, wenn ein entsprechendes Ansinnen durch den DFB an die Bundesregierung herangetragen wird. Vorabfassung - w ird durch die lektorierte Version ersetzt. Drucksache 18/10869 – 12 – Deutscher Bundestag – 18. Wahlperiode 23. Ist es aus Sicht der Bundesregierung zu einem Zeitpunkt, zu dem die Vorgänge und Unregelmäßigkeiten im Zusammenhang mit der Vergabe der Fußballweltmeisterschaft der Männer an Deutschland 2006 – auch laut Sportminister Dr. Thomas de Maizière – noch nicht befriedigend und abschließend aufgeklärt sind, angebracht, eine Bewerbung des DFB für die Austragung der Fußballeuropameisterschaft der Männer 2024 in Deutschland zu unterstützen , und wie wird sich die Bundesregierung voraussichtlich verhalten, wenn der DFB um politische Unterstützung für die Bewerbung der Austragung der Fußballeuropameisterschaft der Männer 2024 in Deutschland bittet, bevor die genannten Umstände der Vergabe und Durchführung der Fußballweltmeisterschaft der Männer 2006 in Deutschland nicht in überzeugender sowie hinreichender Weise aufgeklärt sind? Auf die Antwort zu Frage 22 wird verwiesen. 24. Fordert die Bundesregierung weitere personelle oder strukturelle Konsequenzen des DFB als Bedingung zukünftiger Unterstützung der Bundesregierung für Bewerbungsbemühungen des DFB für Welt- oder Europameisterschaften ? Der organisierte Sport ist unabhängig und selbstverantwortlich. Vereine und Verbände können sich in freier Willensbestimmung und ohne staatlichen Einfluss eine eigene innere Ordnung/Struktur geben sowie die personelle Besetzung der Funktionen eigenständig wählen bzw. festlegen. Eine Forderung zur weiteren Veränderung als Bedingung für zukünftige Unterstützungen würde der grundgesetzlich gewährleisteten Autonomie des organisierten Sports (Artikel 9 Absatz 2 des Grundgesetzes) zuwiderlaufen. Vorabfassung - w ird durch die lektorierte Version ersetzt. Satz: Satzweiss.com Print, Web, Software GmbH, Mainzer Straße 116, 66121 Saarbrücken, www.satzweiss.com Druck: Printsystem GmbH, Schafwäsche 1-3, 71296 Heimsheim, www.printsystem.de Vertrieb: Bundesanzeiger Verlag GmbH, Postfach 10 05 34, 50445 Köln, Telefon (02 21) 97 66 83 40, Fax (02 21) 97 66 83 44, www.betrifft-gesetze.de ISSN 0722-8333