Die Antwort wurde namens der Bundesregierung mit Schreiben des Bundesministeriums für Wirtschaft und Energie vom 16. Januar 2017 übermittelt. Die Drucksache enthält zusätzlich – in kleinerer Schrifttype – den Fragetext. Deutscher Bundestag Drucksache 18/10907 18. Wahlperiode 19.01.2017 Antwort der Bundesregierung auf die Kleine Anfrage der Abgeordneten Kai Gehring, Dr. Thomas Gambke, Beate Walter-Rosenheimer, weiterer Abgeordneter und der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN – Drucksache 18/10720 – Gründungen von Sozialunternehmen aus Hochschulen V o r b e m e r k u n g d e r F r a g e s t e l l e r Die Wirtschaftsweise des Social Entrepreneurship oder auch des Sozialunternehmertums fokussiert, im Gegensatz zu üblichen profitorientierten Unternehmen , Herausforderungen des gesellschaftlichen Zusammenhalts. Die unternehmerische Tätigkeit hat dabei den Zweck, soziale und ökologische Probleme zu lösen und positiven gesellschaftlichen Wandel herbeizuführen. Die Verbindung des unternehmerischen Denkens mit einem sozialen Leitgedanken hat hohes Mobilisierungspotenzial – gerade auch für die jüngere, gut ausgebildete Bevölkerung . Dies hat in den letzten Jahren dazu geführt, dass vermehrt Unternehmensgründungen mit gemeinnützigem Schwerpunkt aus Hochschulen heraus zu beobachten waren. Der Anteil von Sozialunternehmerinnen und Sozialunternehmern mit akademischem Hintergrund liegt dabei bei 80 Prozent (vgl. http:// aktuell.ruhr-uni-bochum.de/pm2012/pm00226.html.de). Sozialunternehmen sehen sich in Deutschland vor grundlegenden Schwierigkeiten , die neben der Finanzierung auch fehlende Beratungsangebote betreffen. Denn Sozialunternehmen haben aufgrund des gemeinnützigen Fokus ein im Vergleich zu üblichen Unternehmen geringeres Ertragspotenzial (vgl. „Herausforderungen bei der Gründung und Skalierung von Sozialunternehmen. Welche Rahmenbedingungen benötigen Social Entrepreneurs?“, Endbericht für das Bundesministerium für Wirtschaft und Energie, Dezember 2015). Somit gestaltet sich auch die Finanzierung durch private Investoren und Banken als überaus schwierig. Auch können staatliche Förderprogramme nur begrenzt abgerufen werden. Oftmals liegt hier die Schwierigkeit in der Innovationskraft als Förderkriterium , welches sich insbesondere auf technische und weniger auf gesellschaftliche Innovationen im weiteren Sinne bezieht. Als Konsequenz sehen sich viele Sozialunternehmen gezwungen, ein hybrides Finanzierungsmodell aus öffentlichen und privaten Mitteln zu wählen, welches wiederum mit geringer Flexibilität und rechtlichen Schwierigkeiten verbunden ist, da gemeinnützige Tätigkeiten streng von profitorientierten Tätigkeiten zu trennen sind. Besonderes Potenzial sehen Sozialunternehmen und Experten in einer wirkungsorientierten staatlichen Mittelvergabe, etwa in Form von Social Impact Bonds, anstelle der kostenbasierten Finanzierung. Die Grundidee ist dabei, dass Vorabfassung - w ird durch die lektorierte Version ersetzt. Drucksache 18/10907 – 2 – Deutscher Bundestag – 18. Wahlperiode Sozialunternehmen auf Basis von staatlichen Einsparungen infolge ihrer sozialen Tätigkeit finanziert werden. Dabei kann es zunächst eine Vorfinanzierung durch private Investoren geben, welche dann im Erfolgsfall zuzüglich einer Verzinsung vom Staat erstattet wird. Die meisten Sozialunternehmen sind auf lokaler Ebene aktiv und weisen Umsätze von einigen hunderttausend Euro auf. Genauere Aussagen sind indes schwierig zu treffen, da es bisher keine belastbare Datenbasis gibt. Auch der Begriff des Sozialunternehmens ist nicht fest umrissen. Weiterhin fehlt es an einheitlichen Mess- und Vergleichskriterien zur Wirksamkeit der unternehmerischen Tätigkeit. Eine vom Bundesministerium für Wirtschaft und Energie in Auftrag gegebene Studie zur Situation von Sozialunternehmen (www.bmwi.de/BMWi/Redaktion/ PDF/Publikationen/Studien/herausforderungen-bei-der-gruendung-und-skalierungvon -sozialunternehmen,property=pdf,bereich=bmwi2012,sprache=de,rwb=true. pdf) hat festgestellt, dass sich viele Unterstützungsstrukturen für die Gründung solcher Unternehmen auf wenige Metropolen konzentrieren. Eine flächendeckende und bedarfsgerechte Beratung ist nicht gegeben. Von Seiten der Bundesregierung stellte die o. g. Studie aus dem Jahr 2015 eine der ersten Aktivitäten zum Themenkomplex Sozialunternehmertum dar. Diese enthält ergänzend zur aktuellen Bestandsaufnahme auch Handlungsempfehlungen für die Politik. Spezielle Förderprogramme, die auf die Bedürfnisse von Sozialunternehmen zugeschnitten sind, gibt es auf Bundesebene nicht. So stellt das EXIST-Gründerstipendium eine wichtige Unterstützung von Unternehmensgründungen dar, allerdings adressiert es nicht explizit Sozialunternehmen. Zudem gibt es bisher wenig Öffentlichkeit und Sensibilität für die Potenziale des Sozialunternehmertums. Dies zeigt sich auch an bestehenden Gründungsförderungen und Beratungseinrichtungen vieler Hochschulen. Vereinzelt vorhandene Lehrstühle können keine praxisnahe Beratung ersetzen. Gerade Hochschulen bieten als lokale Impulsgeber und Forschungseinrichtungen jedoch viel Entwicklungspotenzial. 1. Wie hoch schätzt die Bundesregierung das Innovations- und Lösungspotenzial von Sozialunternehmen in Bezug auf gesellschaftliche und soziale Herausforderungen in Deutschland ein? 2. Wie schätzt die Bundesregierung das gesellschaftliche Integrationspotenzial von Sozialunternehmen in Bezug auf das Zusammenwirken von Zivilgesellschaft , Wirtschaft und Politik ein? Die Fragen 1 und 2 werden wegen des sachlichen Zusammenhangs gemeinsam beantwortet. Ziel des sozialen Unternehmertums ist es, gesellschaftliche Herausforderungen mit unternehmerischen Mitteln anzugehen. Dabei entwickeln Sozialunternehmerinnen und Sozialunternehmer oftmals neue Ideen und innovative Geschäftsmodelle in den verschiedensten Lebensbereichen. So haben Sozialunternehmen in jüngster Zeit zum Beispiel zahlreiche Projekte zur Integration geflüchteter Menschen in Arbeit, Ausbildung und Gesellschaft initiiert oder innovative Konzepte im Verkehrsbereich entwickelt. Sozialunternehmen spielen damit bei der Lösung aktueller gesellschaftlicher und sozialer Herausforderungen aus Sicht der Bundesregierung eine zunehmend wichtige Rolle. Indem sie unternehmerisches Denken mit einem sozialen Mehrwert verbinden, kommt ihnen zugleich eine wichtige Brückenfunktion für die Integration von Zivilgesellschaft, Wirtschaft und Politik zu. Vorabfassung - w ird durch die lektorierte Version ersetzt. Deutscher Bundestag – 18. Wahlperiode – 3 – Drucksache 18/10907 3. Wie hoch ist nach Kenntnis der Bundesregierung der Anteil an Sozialunternehmen an allen Unternehmungen in Deutschland? Nach der im Auftrag vom Bundesministerium für Wirtschaft und Energie Anfang 2016 veröffentlichten Studie „Herausforderungen bei der Gründung und Skalierung von Sozialunternehmen. Welche Rahmenbedingungen benötigen Social Entrepreneurs?“ (abrufbar unter: www.bmwi.de/DE/Mediathek/publikationen, did=752216.html) wird die Anzahl der Sozialunternehmen in Deutschland auf etwa 70 000 geschätzt (Stand Dezember 2015). Damit ergibt sich ein Anteil von rund 2 Prozent an allen Unternehmen (rund 3,6 Millionen). 4. Welche Strategie verfolgt die Bundesregierung, um Sozialunternehmertum in Deutschland zu stärken? 5. Welche Maßnahmen hat die Bundesregierung bisher ergriffen, um Sozialunternehmen zu fördern? Die Fragen 4 und 5 werden aufgrund des sachlichen Zusammenhangs gemeinsam beantwortet. Auch wenn Sozialunternehmen gesamtwirtschaftlich gesehen nur einen geringen Anteil an allen Unternehmen ausmachen (siehe Antwort zu Frage 3), leisten sie nach Auffassung der Bundesregierung einen wichtigen Beitrag im Rahmen der sozialen Marktwirtschaft, indem sie gesellschaftliche Fragen mit innovativen unternehmerischen Lösungen angehen (siehe auch Antwort zu den Fragen 1 und 2). Das Bundesministerium für Wirtschaft und Energie hat daher im Rahmen der Anfang 2016 veröffentlichten Studie die Potenziale von Sozialunternehmen und die für ihre Entfaltung notwendigen Rahmenbedingungen näher untersuchen lassen (siehe hierzu auch Antwort zu Frage 26). Bereits heute stehen auf Bundesebene Sozialunternehmen viele Förder- und Beratungsangebote offen. Darüber hinaus sorgt die Bundesregierung für eine größere öffentliche Bekanntheit sozialen Unternehmertums und fördert die Vernetzung von Social Start-ups und etablierten Unternehmen. Seit 2016 können innovative Produkte und Dienstleistungen von Sozialunternehmen zudem verstärkt auch in öffentlichen Ausschreibungen berücksichtigt werden (siehe auch Antwort zu Frage 32). Nachstehend sind beispielhaft Maßnahmen und Förderprogramme einzelner Ressorts genannt, die sich auch oder spezifisch an Sozialunternehmen richten. Das Bundesministerium für Wirtschaft und Energie hat 2016 mit dem umfassenden Praxisleitfaden für Soziales Unternehmertum eine Handreichung für Gründerinnen und Gründer und zur Skalierung von Sozialunternehmen veröffentlicht . Der Leitfaden zeigt über 100 praxisgeprüfte Informations- und Unterstützungsangebote auf (abrufbar unter: www.bmwi.de/BMWi/Redaktion/ PDF/Publikationen/praxisleitfaden-soziales-unternehmertum,property=pdf, bereich=bmwi2012,sprache=de,rwb=true.pdf). Um die Öffentlichkeit stärker für das Soziale Unternehmertum zu sensibilisieren und die Vernetzung der Akteure zu fördern, hat das Bundesministerium für Wirtschaft und Energie im Jahr 2016 verschiedene öffentliche Veranstaltungen zum Sozialen Unternehmertum durchgeführt. Im Rahmen der Wirtschaftsförderung des Bundesministeriums für Wirtschaft und Energie stehen gewerblich verfassten Sozialunternehmen z. B. das Programm „Förderung von unternehmerischem Know-how” (Unternehmensberatung für Gründer und Bestandsunternehmen) und das Programm „EXIST- Vorabfassung - w ird durch die lektorierte Version ersetzt. Drucksache 18/10907 – 4 – Deutscher Bundestag – 18. Wahlperiode Gründerstipendium“ (für Existenzgründungen aus Hochschulen heraus) zur Verfügung (siehe auch Antwort zu Fragen 11 und 15). Diesen stehen auch ferner der vom Bundesministerium für Wirtschaft und Energie aus Mitteln des Europäischen Sozialfonds ESF und aus ERP-Sondervermögen im Jahr 2013 aufgelegte „Mikromezzanin-Fonds Deutschland“ und bei geringem Kapitalbedarf der 2015 neu aufgelegte Mikrokreditfonds offen. Darüber hinaus besteht die Möglichkeit der Inanspruchnahme von Beteiligungskapital im Rahmen des von der KfW im Jahr 2015 aufgelegten ERP Venture Capital Fondsinvestment (siehe auch Antwort zu Frage 30). Das Bundesministerium für Familie, Senioren, Frauen und Jugend unterstützt seit 2012 Social Impact Labs, die als Gründungszentren Gründerinnen und Gründer von Sozialunternehmen bei der Entwicklung und Umsetzung ihrer Geschäftsideen beraten und Vernetzungsangebote bereitstellen. Im Rahmen der „Generationsbrücke Deutschland: Generationsübergreifendes Engagement für eine neue Pflegeheimkultur“ wird seit 2016 die Zusammenarbeit zwischen einem Spitzenverband der freien Wohlfahrtspflege und dem Sozialunternehmen Generationsbrücke Deutschland unterstützt (siehe auch Antwort zu Frage 24). Von 2011 bis 2015 wurde auch die Entwicklung und Verbreitung des Social Reporting Standards gefördert, um Sozialunternehmen den Zugang zum Markt für wirkungsorientierte Investitionen zu erleichtern. Der Social Reporting Standard hat im In- und Ausland eine große Resonanz erfahren und sich als wichtiges Instrument für Investitionsentscheidungen im Bereich des sozialen Unternehmertums etabliert. Das Bundesministerium für Arbeit und Soziales fördert im Rahmen des Europäischen Sozialfonds (ESF) Sozialunternehmen, um die arbeitsmarktliche Integration von benachteiligten Zielgruppen, wie Langzeitarbeitslose und Migranten , zu unterstützen. Im ESF-Programm „XENOS-Integration und Vielfalt“ hat es von 2012 bis 2014 das ESF-Projekt „Innovativ wirtschaften für mehr Beschäftigung: Soziale Unternehmen für junge Migranten – SoJung“ der Graefewirtschaft e. V. gefördert. Im Rahmen des Programms „ESF-Integrationsrichtlinie Bund“ fördert es im Zeitraum 2015 bis 2019 das ESF-Projekt „SoFIT – Festanstellung, Integration und Training im sozialen Unternehmen Graefewirtschaft“. Das Bundesministerium für Bildung und Forschung adressiert mit der 2016 gestarteten Bund-Länder-Förderinitiative „Innovative Hochschule“ (2016 bis 2027) die Zusammenarbeit von Hochschulen mit Wirtschaft und Gesellschaft einschließlich Sozialunternehmen. Die 2015 gestartete Fördermaßnahme „Validierung des technologischen und gesellschaftlichen Innovationspotenzials wissenschaftlicher Forschung – VIP+“ adressiert technologische wie auch soziale Innovationen gleichermaßen. Damit können mit der verwertungsoffenen Maßnahme grundsätzlich auch Vorhaben gefördert werden, die anschließend zur Gründung von Sozialunternehmen führen (siehe auch Antwort zu Frage 17). Die Förderberatung „Forschung und Innovation“ bietet einen umfassenden Lotsendienst auch für Sozialunternehmen zu den verschiedenen Förderangeboten des Bundes, aber auch der Länder und der EU. Das Bundesministerium für Ernährung und Landwirtschaft hat zur Unterstützung der Aktivitäten der sozialen Landwirtschaft auf Biobetrieben im Rahmen des Bundesprogrammes ökologischer Landbau (BÖLN) durch Projekte zur Integration von Menschen mit Betreuungsbedarf bereits 2011 die wesentlichen Vorabfassung - w ird durch die lektorierte Version ersetzt. Deutscher Bundestag – 18. Wahlperiode – 5 – Drucksache 18/10907 Grundlagen für die Schaffung der Deutschen Arbeitsgemeinschaft soziale Landwirtschaft geschaffen. Mit dieser Arbeitsgemeinschaft wird die Transparenz der Leistungen und Anforderungen der sozialen Landwirtschaft verbessert und gleichzeitig die Vernetzung der in diesem Bereich tätigen Betriebe und Institutionen gefördert. Das Bundesministerium für wirtschaftliche Zusammenarbeit und Entwicklung fördert im Rahmen der deutschen Entwicklungszusammenarbeit Sozialunternehmertum in den Partnerländern, zum Beispiel durch Beratung der Regierung vor Ort bei Reformen der rechtlichen und regulative Rahmenbedingungen, Unterstützung beim Aufbau von Finanzierungsangeboten für Sozialunternehmen und der Entwicklung eines förderlichen Ökosystems für Sozialunternehmen mit angepassten Netzwerken und Beratungsdienstleistungen. Auch werden technologische und soziale Innovationen vor Ort unterstützt. 6. Wie möchte die Bundesregierung in Zusammenarbeit mit den Ländern darauf hinwirken, flächendeckende Unterstützungsstrukturen für Sozialunternehmen sicherzustellen? Um das Potenzial von Social Startups und Social Entrepreneurs zu nutzen, fördert das Bundesministerium für Familie, Senioren, Frauen und Jugend seit 2012 die Entwicklung von Gründungszentren für Sozialunternehmerinnen und Sozialunternehmer zum Aufbau einer flächendeckenden Unterstützungsstruktur. Die geförderten Social Impact Labs sind spezielle Gründungszentren, in denen ein multisektorales Zusammenwirken von sozialen Innovatoren und deren Unterstützern aus Politik, Wirtschaft und Zivilgesellschaft ermöglicht wird. Es handelt sich hierbei um ein Modellprojekt des Bundes ohne Länderbeteiligung. 7. Welchen Beitrag können Hochschulen aus Sicht der Bundesregierung leisten , um Sozialunternehmertum zu stärken vor dem Hintergrund, dass 80 Prozent der Sozialunternehmer einen akademischen Abschluss besitzen? 8. Wie können aus Sicht der Bundesregierung Hochschulen als Impulsgeber vor Ort in sozialunternehmerische Initiativen eingebunden werden, insbesondere vor dem Hintergrund, dass viele Sozialunternehmen lokal aktiv sind? Welche weiteren Mittel brauchen Hochschulen dazu? 9. Welchen Beitrag können akademische Lehre und Forschung leisten, um sozialunternehmerische Initiativen zu unterstützen? 10. Wie können akademische Lehre und Forschung zu einer größeren Sensibilität und Aufmerksamkeit zum Thema beitragen, sodass neben der Öffentlichkeit auch vermehrt private Investoren den Mehrwert von Sozialunternehmertum erkennen? Die Fragen 7 bis 10 werden aufgrund des sachlichen Zusammenhangs gemeinsam beantwortet. Die Hochschulen leisten aus Sicht der Bundesregierung für das Unternehmertum insgesamt einen wichtigen Beitrag, dazu zählt auch das Sozialunternehmertum. Zum Beispiel kommen die Ausbildungs- und Forschungsleistungen der Hochschulen auch sozialunternehmerischen Initiativen zugute und tragen maßgeblich zu deren Erfolgen bei. Vorabfassung - w ird durch die lektorierte Version ersetzt. Drucksache 18/10907 – 6 – Deutscher Bundestag – 18. Wahlperiode So adressiert die neue gemeinsame Förderinitiative „Innovative Hochschule“ (2016 bis 2027) von Bund und Ländern mit einem Fördervolumen von bis zu insgesamt 550 Millionen Euro und einem Förderzeitraum von zehn Jahren den forschungsbasierten Ideen-, Wissens- und Technologietransfer zu technologischen wie sozialen Innovationen. Darin erhalten Hochschulen die Möglichkeit, auch Sozialunternehmen als Partner mit einzubinden. Die Initiative schafft damit Freiräume für Hochschulen, um den Transfer von Forschungsergebnissen aus allen Wissenschaftsdisziplinen zum Nutzen von Wirtschaft sowie Gesellschaft und somit auch von sozialunternehmerischen Initiativen zu stärken. Die Hochschulen stellen auf der einen Seite ihr Wissen ihren Partnern zur Verfügung. Auf der anderen Seite greifen sie Ideen ihrer Partner auf und erarbeiten gemeinsam Lösungen für konkrete Fragen aus Wirtschaft, Kultur und Gesellschaft. Die Hochschulen werden als Innovationspole in ihrer Region gestärkt und der wechselseitige Austausch zwischen Wissenschaft, Wirtschaft und Gesellschaft sowie gleichzeitig die Sichtbarkeit auch von sozialen Innovationen oder sozialunternehmerischen Initiativen im Wissenschafts- und Innovationssystem erhöht. Die Ausgestaltung der Lehre liegt im Zuständigkeitsbereich der Länder. 11. Wie bewertet die Bundesregierung die Möglichkeit, vorhandene Gründungseinrichtungen an den Hochschulen auch verstärkt zur Beratung von Sozialunternehmen zu schulen? Welche zusätzlichen Ressourcen bräuchten die Einrichtungen, um eine bedarfsgerechte Beratung und Unterstützung zu gewährleisten? Die Beratungsangebote der Gründungseinrichtungen an Hochschulen umfassen nach Einschätzung der Bundesregierung grundsätzlich alle Formen von Unternehmensgründungen aus der Hochschule heraus, also auch wissensbasierte, innovative Sozialunternehmen. Um Gründungskultur und Gründergeist auch mit Blick auf Start-ups mit sozialer Zielsetzung weiter zu stärken, müssen die Gründungseinrichtungen an Hochschulen nach Auffassung der Bundesregierung weiter ausgebaut, professionalisiert , verstetigt und nachhaltig personell ausgestattet werden. Dabei besteht weiterhin der Bedarf an staatlicher Projektförderung, da die Hochschulen und Regionen die notwendigen finanziellen Mittel nicht alleine aufbringen können. Das Programm EXIST (Förderung von Existenzgründungen aus der Wissenschaft) des Bundesministeriums für Wirtschaft und Energie und vereinzelt auch Landesprogramme haben in den vergangenen Jahren dazu beigetragen, dass sich diese Strukturen bundesweit etablieren konnten. So ist z. B. die Gründungslehre an über 74 EXIST-geförderten Hochschulen verankert, und es gibt inzwischen mehr als 130 Gründungsprofessuren in Deutschland. Darüber hinaus sind über 200 Gründungsnetzwerke und Initiativen zur akademischen Gründungsunterstützung entstanden, an die sich auch potenzielle Sozialunternehmen wenden können. Für die Finanzierung von Gründungskultur in der Breite der gesamten Hochschullandschaft sind jedoch die Länder verantwortlich. Vorabfassung - w ird durch die lektorierte Version ersetzt. Deutscher Bundestag – 18. Wahlperiode – 7 – Drucksache 18/10907 12. Inwiefern kann das Service Learning an Hochschulen die Gründung von Sozialunternehmen begünstigen sowie den Austausch zwischen Zivilgesellschaft und Unternehmertum fördern? 13. Wie kann gesellschaftliches Engagement neben dem Studium besser gefördert werden und im Rahmen des Studiums in die Lehre verankert und anerkannt werden? Aufgrund des Sachzusammenhangs werden die Fragen 12 und 13 zusammen beantwortet . Die Bundesregierung hat im Rahmen des vom Bundesministerium für Familie, Frauen und Jugend geförderten Projekts „Potenzialförderung für Lernen durch bürgerschaftliches Engagement und gesellschaftliche Verantwortung an Hochschulen “ bundesweit die Engagementförderung an Hochschulen gestärkt. Ziel der von September 2012 bis Februar 2016 laufenden Maßnahme war es, engagementfördernde und -unterstützende Ansätze an Hochschulen zu vertiefen. Exemplarisch wurden Exzellenzzentren für Service Learning und Campus-Community -Partnership regional verteilt auf- und ausgebaut, die bürgerschaftliches Engagement an Hochschulen systematisch fördern. Über Transfermaßnahmen und die Entwicklung von Weiterbildungsangeboten wurde die Verbreitung der Maßnahmen sichergestellt. Daneben bietet die Bürgerforschung aus Sicht der Bundesregierung vielfältige Möglichkeiten für Studierende, sich gesellschaftlich zu engagieren und dabei zugleich über eine aktive Beteiligung an Forschungsprojekten Einblicke in die Arbeit von Wissenschaftlerinnen und Wissenschaftlern zu gewinnen. So verbindet sich gesellschaftliches Engagement mit einer weiteren Orientierung für die eigene berufliche Zukunft. Das Bundesministerium für Bildung und Forschung fördert z. B. bürgerwissenschaftliche Vorhaben (Citizen Science). Ab dem Frühjahr 2017 können damit Projekte unterstützt werden, die das Gebiet der Bürgerwissenschaften in besonderem Maße methodisch voranbringen. Außerdem fördert das Bundesministerium für Bildung und Forschung für weitere drei Jahre die Informationsplattform www.buergerschaffenwissen.de. 14. Wie kann unternehmerisches Denken und Gründergeist in der akademischen Lehre, besonders in wirtschaftswissenschaftlichen Fächern, gefördert werden ? Die curriculare Ausgestaltung der akademischen Lehre liegt in der Zuständigkeit der Länder. Der Bund setzt über das Programm EXIST aber Impulse für die Verankerung von Gründergeist und Gründungskultur an Hochschulen (siehe auch Antwort zu Frage 11). 15. An welchen Hochschulen sind die meisten Unternehmensgründungen zu verzeichnen? Sind diese Hochschulen durch besondere Gründerprogramme gekennzeichnet ? Welche Programme sind das? Der vom Bundesministerium für Wirtschaft und Energie teilfinanzierte Gründungsradar des Stifterverbandes für die Deutsche Wissenschaft e. V. vergleicht deutsche Hochschulen bezüglich ihrer Aktivitäten bei der Gründungsförderung Vorabfassung - w ird durch die lektorierte Version ersetzt. Drucksache 18/10907 – 8 – Deutscher Bundestag – 18. Wahlperiode und erstellt dabei u. a. ein Ranking, bei dem auch die Zahl der erfolgreichen Gründungen als Teilindikator berücksichtigt wird. Die nachstehende Tabelle enthält Hochschulen, die nach dem letzten veröffentlichten Gründungsradar 2013 (www.stifterverband.com/gruendungsradar) im Bereich der Gründungsaktivitäten zu den besten 25 Prozent gehören. Die Veröffentlichung des Gründungsradars 2016 erfolgt voraussichtlich im Februar. Hochschulen mit > 15.000 Studierenden Technische Universität München Karlsruher Institut für Technologie RWTH Aachen Universität Bremen Universität Potsdam Christian-Albrechts-Universität zu Kiel Hochschule München Martin-Luther-Universität Halle-Wittenberg Universität Leipzig Freie Universität Berlin Technische Universität Berlin Hochschulen mit 5.001 – 15.000 Studierenden Brandenburgische Technische Universität Cottbus Leuphana Universität Lüneburg Hochschule Bonn-Rhein-Sieg Technische Universität Ilmenau Hochschule Mittweida Hochschule Wismar Technische Universität Chemnitz Carl von Ossietzky Universität Oldenburg Hochschule Anhalt Hochschulen mit < 5.000 Studierenden HHL Leipzig Graduate School of Management Universität Witten/Herdecke PFH Private Hochschule Göttingen ESMT European School of Management and Technology Fachhochschule Brandenburg Muthesius Kunsthochschule Kiel SRH Hochschule Heidelberg Universität der Künste Berlin Zeppelin Universität Universität der Bundeswehr München Fachhochschule Stralsund Hochschule Hof Hochschule Lausitz Jacobs University Bremen Technische Hochschule Ingolstadt Vorabfassung - w ird durch die lektorierte Version ersetzt. Deutscher Bundestag – 18. Wahlperiode – 9 – Drucksache 18/10907 Es ist davon auszugehen, dass alle in der Tabelle genannten Hochschulen über eigene Gründungsprogramme bzw. gründungsunterstützende Strukturen verfügen . Der Stifterverband konstatiert im Gründungsradar, dass diejenigen Hochschulen , deren Programme bzw. gründungsunterstützende Strukturen durch EXIST gefördert werden (siehe hierzu auch Antwort zu Frage 11), beim Ranking besonders gut abschneiden. 16. Inwiefern können die Erkenntnisse und Ergebnisse aus der Forschung des Programms „Forschung für Nachhaltige Entwicklung“ (FONA) sozialunternehmerisch umgesetzt werden? In den durch das Bundesministerium für Bildung und Forschung geförderten Projekten der sozial-ökologischen Forschung werden Erkenntnisse generiert, die grundsätzlich sozialunternehmerisch umgesetzt werden können. Ein Beispiel hierfür ist das Projekt GETIDOS – „Getting Things Done Sustainably – Theorie, Empirie und Potenzial des Social Entrepreneurship für die nachhaltige Entwicklung “. Das Projekt hat den Beitrag von Sozialunternehmen zur nachhaltigen Wasserver - und -entsorgung untersucht und Lösungsansätze mit Praxispartnern ausgearbeitet . Hierzu wurden empirische Fallstudien von Social Entrepreneurship- Initiativen (SEI) im Wassersektor in Deutschland, Ecuador, Frankreich, Kenia, Indien und der Slowakei durchgeführt. Auf dieser Basis entstand zum Beispiel die innovative Jugendkampagne für Gewässerschutz BJC (Big Jump Challenge). Das Projekt GETIDOS ist noch nicht abgeschlossen, deswegen können detaillierte Ergebnisse – auch zur sozialunternehmerischen Umsetzung – noch nicht benannt werden. 17. Wie will das Bundesministerium für Bildung und Forschung (BMBF) die Forderungen aus dem EFI-Gutachten 2016 (www.bmbf.de/files/EFI_ Gutachten_2016.pdf) nach verstärkter Förderung und Erforschung von sozialer Innovation erfüllen? Wissenschaft und Forschung leisten einen zentralen Beitrag, um das Potenzial sozialer Innovationen auszubauen und die damit verbundenen Chancen zu nutzen. Das Bundesministerium für Bildung und Forschung unterstützt daher seit langem in einem ganzheitlichen Ansatz die Entwicklung sozialer Innovationen und integriert die gesellschaftlichen Fragestellungen in seine Fachprogramme. Schon seit dem Jahr 2000 werden Projekte mit Bezug zu sozialen Innovationen im Bereich der gesellschaftsbezogenen Nachhaltigkeitsforschung (sozial-ökologische Forschung) gefördert. Ausgangspunkt ist hierbei, dass die zur Bewältigung der großen gesellschaftlichen Herausforderungen notwendigen technischen und sozialen Innovationen nur dann gelingen können, wenn Lösungsstrategien unter Einbindung aller gesellschaftlichen Gruppen auf solider wissenschaftlicher Grundlage entwickelt und umgesetzt werden. Mit der Erhöhung des Haushaltstitels „Gesellschaftswissenschaften für Nachhaltigkeit “ von 27 Millionen Euro im Jahr 2016 auf 37 Millionen Euro im Jahr 2017 wird auch eine verstärkte Förderung sozialer Innovationen verbunden sein. Auch mit der neuen Förderinitiative „Innovative Hochschule“ und der 2015 gestarteten Fördermaßnahme „Validierung des technologischen und gesellschaftlichen Innovationspotenzials wissenschaftlicher Forschung – VIP+“ werden technologische und soziale Innovationen gleichermaßen adressiert. Vorabfassung - w ird durch die lektorierte Version ersetzt. Drucksache 18/10907 – 10 – Deutscher Bundestag – 18. Wahlperiode Im Rahmen der Förderinitiative „Innovationsforen Mittelstand“, die im Juli 2016 gestartet wurde, engagieren sich deutschlandweit kleinere und mittlere Unternehmen (darunter auch gewerbliche und gemeinnützige Sozialunternehmen) mit anderen Akteuren aus Wissenschaft und Gesellschaft, um gemeinsam Ideen und neue Geschäftsmodelle zu entwickeln. Darüber hinaus widmet sich das Bundesministerium für Bildung und Forschung dem Thema Partizipation als Voraussetzung für soziale Innovationen. 18. Wie viele Reallabore (siehe EFI-Gutachten 2016, www.bmbf.de/files/EFI_ Gutachten_2016.pdf) möchte das BMBF in dieser Legislatur einrichten und fördern? Derzeit werden in der sozial-ökologischen Forschung des Bundesministeriums für Bildung und Forschung Reallabor-Ansätze in sechs Fördermaßnahmen finanziell unterstützt (Anzahl der Projekte mit Reallaboransatz ist in der jeweiligen Fördermaßnahme in Klammern genannt): 1. Umwelt- und gesellschaftsverträgliche Transformation des Energiesystems (1 Projekt), 2. Nachhaltiges Wirtschaften (19 Projekte), 3. Nachwuchsförderung (3 Projekte), 4. Nachhaltige Transformation urbaner Räume (12 Projekte), 5. Umsetzung der Leitinitiative Zukunftsstadt (ab Mitte 2017: 5 Projekte), 6. Plastik in der Umwelt (1 Projekt). Weitere Förderprojekte zu Reallaboren gibt es im Forschungsprogramm „Innovationen für die Produktion Dienstleistung und Arbeit von morgen“ (1 Projekt) oder bei der Innovationsförderung für die neuen Länder (1 Projekt). Auch im Rahmen der im Sommer 2016 veröffentlichten Förderrichtlinie zur Stärkung der Bürgerwissenschaften in Deutschland können neben Citizen Science-Vorhaben und Maker-Projekten Reallabore gefördert werden. Die Auswahl der zu fördernden Projekte erfolgt im Frühjahr 2017. Darüber hinaus werden im Rahmen des Wissenschaftsjahres 2016/2017 insgesamt fünf jeweils zweitägige Reallabore, sogenannte Ozeanwerkstätten, umgesetzt , in denen Bürgerinnen und Bürger gemeinsam mit Wissenschaftlerinnen und Wissenschaftlern Lösungsansätze zum Nutzen und Schutz der Meeresressourcen entwickeln sollen. 19. Welche weiteren Maßnahmen zur Untersuchung und Erforschung der nötigen Rahmenbedingungen für den Erfolg von sozialunternehmerischer Tätigkeit und deren nachhaltigen Wirkung wird das BMBF ergreifen? Fragestellungen zu den Rahmenbedingungen für den Erfolg von sozialunternehmerischer Tätigkeit und deren nachhaltiger Wirkung werden im Rahmen der Evaluierung bestehender Programme, z. B. in der Dienstleistungsforschung, adressiert . Vorabfassung - w ird durch die lektorierte Version ersetzt. Deutscher Bundestag – 18. Wahlperiode – 11 – Drucksache 18/10907 20. Welchen Beitrag plant die Bundesregierung zur weiteren Förderung von Sozialunternehmen in der Gründungs- und Wachstumsphase zu leisten, insbesondere vor dem Hintergrund, dass sich private Förderungen aufgrund geringerer Erträge im Vergleich zu profitorientierten Unternehmen als schwierig erweisen? Gewerblichen Sozialunternehmen in der Gründungs- und Wachstumsphase stehen bereits heute viele Förderprogramme und Beratungsangebote offen. Darüber hinaus gibt es auch Angebote, die von gemeinnützig verfassten Sozialunternehmen in Anspruch genommen werden können. Im Übrigen wird auf die Antwort zu den Fragen 4 und 5 verwiesen. 21. Welche Änderungen gesetzlicher Rahmenbedingungen sieht die Bundesregierung als sinnvoll an, um die Möglichkeit von hybriden Finanzierungsmodellen aus privaten und öffentlichen Mitteln zu vereinfachen? Wie müssten öffentliche Förderprogramme gestaltet sein, um diesem Aspekt gerecht zu werden? Für gesetzliche Änderungen zur Vereinfachung hybrider Finanzierungsmodelle aus privaten und öffentlichen Mitteln sieht die Bundesregierung derzeit keinen Handlungsbedarf. Bei der Gestaltung entsprechender öffentlicher Förderprogramme müssten insbesondere die Vorschriften des EU-Beihilferechts beachtet werden. 22. Wann beabsichtigt die Bundesregierung, die im Koalitionsvertrag zwischen CDU, CSU und SPD angekündigte bürokratische Erleichterung für Sozialunternehmen durch die Schaffung einer entsprechenden Unternehmensform umzusetzen? Zu der im Koalitionsvertrag getroffenen Vereinbarung, die Gründung unternehmerischer Initiativen aus bürgerschaftlichem Engagement (z. B. Dorfläden, Kitas, altersgerechtes Wohnen, Energievorhaben) durch geeignete Unternehmensformen im Genossenschafts- oder Vereinsrecht zu erleichtern, hat das Bundesministerium der Justiz und für Verbraucherschutz Ende 2016 einen Referentenentwurf vorgelegt, der derzeit innerhalb der Bundesregierung abgestimmt wird. 23. Welche Förderprogramme und weitere Anreize plant die Bundesregierung zur Gründung von Sozialunternehmen zu setzen? Es wird auf die Antwort zu Frage 20 verwiesen. 24. Inwiefern plant die Bundesregierung Anreize zu setzen, um Kooperationen zwischen Sozialunternehmen und Wohlfahrtsverbänden zu stärken? Die Bundesregierung ist davon überzeugt, dass von einer engen Kooperation zwischen Sozialunternehmen und Wohlfahrtsverbänden beide Akteure und auch die Kundinnen und Kunden von sozialen Dienstleistungen profitieren können. Seit März 2016 fördert das Bundesministerium für Familie, Senioren, Frauen und Jugend gemeinsam mit dem Deutschen Caritasverband und der BMW Stiftung Herbert Quandt die bundesweite Skalierung des Sozialunternehmens Generationsbrücke Deutschland über die Strukturen der Freien Wohlfahrtspflege (Deutscher Caritasverband). Ziel dieses Modellprojektes ist zum einen die bundesweite Verbreitung der Generationsbrücke Deutschland in Alten- und Pflegeeinrichtungen . Zum anderen soll das Projekt die Frage beantworten, ob sich die Strukturen Vorabfassung - w ird durch die lektorierte Version ersetzt. Drucksache 18/10907 – 12 – Deutscher Bundestag – 18. Wahlperiode der Freien Wohlfahrtspflege als „Vertriebsstruktur von sozialen Innovationen“ eignen. 25. Mit welchen rechtlichen und finanziellen Mitteln plant die Bundesregierung vorhandene Innovationspotenziale für Social Entrepreneurship innerhalb bestehender Unternehmen und Organisationen zu fördern? Auch Ausgründungen aus bestehenden Unternehmen und Organisationen können das Förder- und Beratungsangebot des Bundes nutzen (siehe Antwort zu den Fragen 4 und 5). 26. Wie plant die Bundesregierung die Handlungsempfehlungen aus der vom Bundesministerium für Wirtschaft und Energie (BMWi) beauftragten Studie (www. bmwi.de/BMWi/Redaktion/PDF/Publikationen/Studien/herausforderungen -bei-der-gruendung-und-skalierung-von-sozialunternehmen,property=pdf, bereich=bmwi2012,sprache=de,rwb=true.pdf) umzusetzen? Soziale Unternehmen finden in Deutschland nach Einschätzung der Bundesregierung grundsätzlich gute Rahmenbedingungen vor. Insbesondere das bestehende Förder- und Beratungsangebot für Sozialunternehmen (siehe Antwort zu den Fragen 4 und 5) wird derzeit als ausreichend erachtet. Förderprogramme und Maßnahmen werden zudem regelmäßig auch mit Blick auf das Innovationspotenzial sozialer Unternehmen überprüft. Weitere in der Studie genannte Handlungsempfehlungen hat die Bundesregierung bereits aufgegriffen, z. B. eine stärkere Sensibilisierung der Öffentlichkeit für das Sozialunternehmertum oder die Vernetzung von Sozialunternehmen mit anderen Unternehmen im Rahmen von Veranstaltungen . 27. Inwiefern unterscheidet sich die Tätigkeit und Wirkung von üblichen profitorientierten Unternehmen im Vergleich zu sozialorientierten Unternehmen bei der Erfüllung von gesellschaftlichen Aufgaben? In Sozialunternehmen ist die Verfolgung sozialer Ziele ein zentraler Bestandteil des Geschäftsmodells. Gesellschaftliches Engagement zeigen aber auch zahlreiche deutsche Unternehmen, gerade im Mittelstand, bei denen soziale Ziele nicht ausdrücklich Gegenstand ihrer Geschäftstätigkeit sind. Die konkreten Tätigkeiten und Wirkungen des gesellschaftlichen Engagements der Unternehmen sind insgesamt sehr vielfältig und können sich mit den Tätigkeiten und Wirkungen von Sozialunternehmen überschneiden. 28. Wie müsste das Innovationskriterium bei Förderprogrammen ausgestaltet werden, damit auch Innovationen aus dem sozialunternehmerischen Bereich besser unterstützt werden können? Die Bundesregierung legt ihrer Forschungs- und Innovationspolitik einen erweiterten Innovationsbegriff zugrunde. So schließt die Hightech-Strategie soziale Innovationen explizit ein und macht u. a. auch von Sozialunternehmen adressierte, gesellschaftliche Herausforderungen und Aufgaben in Verbindung mit verstärkter Partizipation zum Gegenstand der Forschungs- und Innovationspolitik. Dieses umfassende Innovationsverständnis bildet aus Sicht der Bundesregierung eine tragfähige Basis, um auch Innovationen aus dem sozialunternehmerischen Bereich zu fördern. Es hat z. B. Niederschlag in mittelstandsorientierten Förderangeboten des Bundesministeriums für Bildung und Forschung gefunden, wie „Innovationsforen Mittelstand“ oder „KMU-NetC“, die technische, nichttechnische, Vorabfassung - w ird durch die lektorierte Version ersetzt. Deutscher Bundestag – 18. Wahlperiode – 13 – Drucksache 18/10907 gesellschaftliche oder soziale Innovationen und die Entwicklung von entsprechenden Geschäftsmodellen adressieren. 29. Inwiefern plant die Bundesregierung, belastbare Daten zur Wirkung und Skalierung von Sozialunternehmen erheben zu lassen? Die Bundesregierung plant derzeit keine Datenerhebung. Es wird auf die vom Bundesministerium für Wirtschaft und Energie im letzten Jahr veröffentlichten Studie verwiesen (siehe Antwort zu Frage 3). 30. Wie hoch ist der Anteil von Sozialunternehmen unter den Abrufen des ERP- Venture-Capital-Fondinvestment-Programms? Bei dem im Frühjahr 2015 neu aufgelegten Programm „ERP-Venture Capital- Fondsinvestments“, welches die Kreditanstalt für Wiederaufbau (KfW) im Auftrag und im Risiko des ERP-Sondervermögens durchführt, ist ausdrücklich die Möglichkeit einer Beteiligung an „Social Venture“-Fonds vorgesehen, die sich an gewerblichen Sozialunternehmen beteiligen. Bisher sind keine Investments in „Social Venture“-Fonds erfolgt. 31. Wie hoch ist der Anteil von Sozialunternehmen beim Abruf des EXIST- Gründerstipendiums (bitte nach Unternehmensgrößen und Unternehmensbranchen aufschlüsseln)? Der Anteil an Sozialunternehmen wird im Rahmen des EXIST Programms statistisch nicht erfasst. Nach überschlägiger Schätzung verfolgen von den mehr als 1 500 geförderten Projekten im Bereich EXIST-Gründerstipendium ca. 15 Prozent auch soziale Zielsetzungen. 32. Wie schätzt die Bundesregierung das Potenzial von wirkungsorientierter Mittelvergabe im öffentlichen Beschaffungswesen ein? Wie kann die Bundesregierung diese mit Blick auf Sozialunternehmen fördern ? Bei der Vergabe öffentlicher Aufträge unterliegen öffentliche Auftraggeber dem Vergaberecht. Mit der im April 2016 in Kraft getretenen Vergaberechtsreform wurden die Möglichkeiten zur strategischen Beschaffung umfassend gestärkt. Erstmals wurde auf gesetzlicher Ebene klargestellt, dass bei der Leistungsbewertung auch zusätzliche Kriterien wie etwa qualitative, umweltbezogene, innovative oder soziale Aspekte Berücksichtigung finden können. Das Vergaberecht ermöglicht damit bereits jetzt eine wirkungsorientierte Vergabe. Dabei können auch neue Formen vertraglicher Leistungsbeziehungen mit Anbietern erprobt werden. Durch den föderalen Staatsaufbau überwiegt in Deutschland die dezentrale Beschaffung mit einer großen Vielzahl von Auftraggebern auf kommunaler Ebene, Länder- und Bundesebene. Dabei entscheidet die jeweilige Vergabestelle autonom über den Gegenstand der Beschaffung und die Frage, ob und inwieweit auf dieser Grundlage zusätzliche Kriterien, wie etwa soziale Aspekte, im Vergabeverfahren Berücksichtigung finden können. Derzeit existiert noch keine belastbare Statistik zum öffentlichen Auftragswesen in Deutschland, so dass weder grundsätzliche Aussagen zur Zahl der öffentlichen Auftraggeber, zum Volumen des öffentlichen Einkaufs noch zur Anzahl der durchgeführten Vergabeverfahren möglich sind. Mit der neuen Vergabestatistikverordnung sollen erstmals für die Vorabfassung - w ird durch die lektorierte Version ersetzt. Drucksache 18/10907 – 14 – Deutscher Bundestag – 18. Wahlperiode Vergabe oberhalb der EU-Schwellenwerte auch die Angaben zu den Zuschlagskriterien wie z. B. sozialen Kriterien im Vergabeverfahren erfasst werden. Die Bundesregierung setzt sich darüber hinaus mit zahlreichen Aktivitäten, wie z. B. der Kompetenzstelle für nachhaltige Beschaffung (KNB) oder der „Allianz für nachhaltige Beschaffung“, dafür ein, den Aspekt der Nachhaltigkeit bei der Vergabe öffentlicher Aufträge insgesamt stärker zu berücksichtigen. Vorabfassung - w ird durch die lektorierte Version ersetzt. Satz: Satzweiss.com Print, Web, Software GmbH, Mainzer Straße 116, 66121 Saarbrücken, www.satzweiss.com Druck: Printsystem GmbH, Schafwäsche 1-3, 71296 Heimsheim, www.printsystem.de Vertrieb: Bundesanzeiger Verlag GmbH, Postfach 10 05 34, 50445 Köln, Telefon (02 21) 97 66 83 40, Fax (02 21) 97 66 83 44, www.betrifft-gesetze.de ISSN 0722-8333