Die Antwort wurde namens der Bundesregierung mit Schreiben des Bundesministeriums des Innern vom 20. Januar 2017 übermittelt. Die Drucksache enthält zusätzlich – in kleinerer Schrifttype – den Fragetext. Deutscher Bundestag Drucksache 18/10949 18. Wahlperiode 23.01.2017 Antwort der Bundesregierung auf die Kleine Anfrage der Abgeordneten Irene Mihalic, Luise Amtsberg, Volker Beck (Köln), weiterer Abgeordneter und der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN – Drucksache 18/10798 – Personalplanung und aktuelle Lage bei der Bundespolizei V o r b e m e r k u n g d e r F r a g e s t e l l e r Die Situation von Flüchtlingen sowie deren Unterbringung, Schutz und Verbleib in Deutschland dominiert weiterhin die öffentliche Debatte. Die Bundespolizei wirkt mit bei Grenzkontrollen, Rückführungen und Ermittlungen gegen Schleuserbanden. Dies hat gravierende Auswirkungen auf den Inhalt und Umfang des Personaleinsatzes der Bundespolizei im In- und Ausland. Fragen der angemessenen personellen und sachlichen Ausstattung der Bundespolizei sind in diesem Jahr endlich auch in den Fokus der politischen Auseinandersetzung im Deutschen Bundestag gerückt. Anknüpfend an die Antwort der Bundesregierung auf die Kleine Anfrage der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN vom 3. November 2015 (Bundestagsdrucksache 18/6538) sowie die Antwort der Bundesregierung auf die Kleine Anfrage der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜ- NEN vom 21. März 2016 (Bundestagsdrucksache 18/7935), fragen die Fragesteller vorliegend nach der demografischen Entwicklung im Jahr 2016 und den bekannten Herausforderungen im Zusammenhang mit einer verbesserten Personalgewinnung und der Verbesserung der Arbeitsbedingungen, insbesondere auch der Vereinbarkeit von Beruf und Familie. Daraus ergeben sich insbesondere für die Personalplanung und -entwicklung mit Bedeutung für das Haushaltsjahr 2017 besondere Herausforderungen, auch angesichts der nun beschlossenen Aufstockung des Personals der Bundespolizei als Ergebnis der Haushaltsberatungen 2016. Ein schlüssiges Personalkonzept ist dafür unabdingbar. Die Bundesregierung bleibt ein solches jedoch ersichtlich unverändert schuldig. 1. Wie wird die Bundespolizei die durch die Haushaltsberatungen 2016 verabschiedeten neuen Stellen in ihr langfristiges Personalkonzept integrieren? a) Wie werden die neuen Beamtinnen und Beamte auf die Polizeidirektionen verteilt? Die Verteilung der Laufbahnabsolventen erfolgt jährlich nach polizeifachlichen Überlegungen und unter Beachtung organisatorischer Gesichtspunkte. Vorabfassung - w ird durch die lektorierte Version ersetzt. Drucksache 18/10949 – 2 – Deutscher Bundestag – 18. Wahlperiode b) Welche Aufgaben werden ihnen schwerpunktmäßig zugeteilt? Nach erfolgreich bestandener Laufbahnprüfung werden die Laufbahnabsolventen gemäß Personalentwicklungskonzept der Bundespolizei vorrangig als Kontrollund Streifenbeamte oder als Polizeivollzugsbeamte (PVB) in der Gruppe (Bundesbereitschaftspolizei ) eingesetzt. c) Wie lauten die Pläne der Bundesregierung für das Ausbildungskonzept und -management für diese neu zu besetzenden Stellen? Die Ausbildung der Anwärterinnen und Anwärter für den mittleren und gehobenen Polizeivollzugsdienst erfolgt auf der Grundlage der bewährten Ausbildungsund Studienpläne. Die Ausbildung vermittelt eine profunde Querschnittsbefähigung , die zur Wahrnehmung der gesetzlichen Aufgaben der Bundespolizei befähigt . Die Ausbildung im mittleren Polizeivollzugsdienst dauert zweieinhalb Jahre und wird in den Aus- und Fortbildungszentren der Bundespolizei sowie an den Einsatzdienststellen und Abteilungen der Bundespolizei (in Form von Einsatz-Praktika ) durchgeführt. Die Ausbildung für den gehobenen Polizeivollzugsdienst dauert drei Jahre und erfolgt im Rahmen eines modularen Diplomstudiengangs. Die Studienabschnitte finden an der Hochschule des Bundes, Fachbereich Bundespolizei in Brühl, und an der Bundespolizeiakademie in Lübeck statt. Die praktischen Ausbildungsabschnitte werden an den Einsatzdienststellen und Abteilungen der Bundespolizei durchgeführt. d) Wie viele Anwärterinnen und Anwärter hat die Bundespolizei in den letzten zehn Jahren durchschnittlich pro Jahr eingestellt und ausgebildet? Der Durchschnitt der eingestellten Anwärterinnen und Anwärter in den letzten zehn Jahren kann aus der beigefügten Anlage 1 entnommen werden. e) Wie viele Ausbilderinnen und Ausbilder waren dafür aus dem aktuellen Dienst durchschnittlich pro Jahr für den Ausbildungsbetrieb abgeordnet? Die Einstellungszahlen in die Laufbahnen der Bundespolizei variieren jährlich in Abhängigkeit der Festlegung des Haushaltsgesetzgebers. Ausgerichtet am Personalhaushalt werden die Einstellungszahlen jährlich abgeleitet und das erforderliche Lehrpersonal für die Ausbildung festgelegt. Die Bundespolizei verfügte bislang über fünf Aus- und Fortbildungszentren. Zur Sicherstellung der Ausbildung war bislang grundsätzlich ausreichend Ausbildungspersonal etatisiert. Sofern das verfügbare Lehrpersonal nicht ausreichte, wurde die Bundespolizeiakademie temporär mit Abordnungskräften aus den Einsatzorganisationen unterstützt . Die durchschnittliche Zahl der Abordnungskräfte wurde bislang durch die Bundespolizei statistisch nicht gesondert erhoben. Vor dem Hintergrund der Zuweisung von zusätzlichen Planstellen für den Polizeivollzugsdienst hat zum 1. September 2016 in Bamberg das sechste Aus- und Fortbildungszentrum seinen Betrieb aufgenommen. Vorgesehen ist, die Kapazitäten zum 1. September 2017 mit der Nutzung eines weiteren Standortes in Diez weiter auszubauen. Vorabfassung - w ird durch die lektorierte Version ersetzt. Deutscher Bundestag – 18. Wahlperiode – 3 – Drucksache 18/10949 f) Wie viele Ausbilderinnen und Ausbilder werden es voraussichtlich im Jahr 2017 sein? Nach derzeitigem Planungsstand ist vorgesehen, zum 1. September 2017 rund 300 Fachlehrer und Lehrkräfte zur Bundespolizeiakademie zur Unterstützung abzuordnen . Im September 2017 werden die erhöhten Einstellungszahlen aus dem ersten Sicherheitspaket und dem weiteren Konsolidierungsprogramm für die Bundespolizei kumulieren. Es ist daher davon auszugehen, dass der Unterstützungsbedarf ansteigen wird. Die Umsetzung der Entscheidung des Haushaltsgesetzgebers zur Hebung von 800 Dienstposten vom mittleren in den gehobenen Polizeivollzugsdienst ist noch nicht abschließend geplant. Es ist daher aktuell noch nicht möglich, den Unterstützungsbedarf für die Bundespolizeiakademie und damit die voraussichtliche Zahl der Ausbilderinnen und Ausbilder im Jahr 2017 endgültig zu beziffern. g) Auf welche Teilnehmerzahlen sind die Aus- und Fortbildungskapazitäten der Akademie der Bundespolizei gegenwärtig ausgerichtet, und wie ist die entsprechende Planung für die nächsten drei Jahre? Der Bundespolizei steht bundesweit eine große Aus- und Fortbildungsorganisation disloziert auf aktuell sieben Standorte (Bundespolizeiakademie in Lübeck und sechs Bundespolizeiaus- und Fortbildungszentren) zur Verfügung. Insgesamt nutzt die Bundespolizei derzeit in den Liegenschaften der Aus- und Fortbildungsorganisation rund 4 200 Unterkunftsplätze. Eine Erweiterung der Kapazitäten der Aus- und Fortbildungsorganisation ist aufgrund der prognostischen Einstellungszahlen zum 1. September 2017 vorgesehen (siehe Antwort zu Frage 1e). Eine pauschale Beantwortung der Frage ist nicht möglich, da in den Einrichtungen der Bundespolizei sowohl Ausbildungs- als auch Fortbildungsmaßnahmen durchgeführt werden, die sich alle in Ablauf und Umfang unterscheiden. Derzeit befinden sich rund 5 000 Auszubildende in einem Ausbildungsgang für den mittleren oder gehobenen Polizeivollzugsdienst. Für die Ausbildung einer derart großen Anzahl an Anwärterinnen und Anwärtern für den Polizeivollzugsdienst muss die Bundespolizei zusätzliche Liegenschaften der Direktion Bundesbereitschaftspolizei nutzen. h) Welche Einstellungskriterien sieht die Bundesregierung bei der Stellenbesetzung vor? Für die Einstellung in den Polizeivollzugsdienst der Bundespolizei sind nachfolgend allgemeine Kriterien und spezielle Kriterien für die Laufbahnen im mittleren und gehobenen Polizeivollzugsdienst festgelegt. Diese sind öffentlich auf der Karriere-Internetseite der Bundespolizei (www.komm-zur-bundespolizei.de) einsehbar . Allgemeine Kriterien: Deutsche/r im Sinne des Artikel 116 Grundgesetz oder Besitz einer anderen EU-Staatsangehörigkeit. Gewährleistung, jederzeit für die freiheitliche demokratische Grundordnung im Sinne des Grundgesetzes einzutreten. Polizeidiensttauglichkeit (nach polizeiärztlichem Urteil). Besitz der allgemeinen Fahrerlaubnis der Klasse B bzw. der alten Klasse 3. Vorabfassung - w ird durch die lektorierte Version ersetzt. Drucksache 18/10949 – 4 – Deutscher Bundestag – 18. Wahlperiode Nachweis der Schwimmfähigkeit (Besitz des Schwimmpasses der Stufe Bronze oder eines anderen geeigneten Nachweises). Gerichtlich nicht bestraft, geordnete wirtschaftliche Verhältnisse (nicht überschuldet ). Keine Tätowierungen im Gesicht, am Hals und an den Händen. Tätowierungen an anderen sichtbaren Stellen müssen in geeigneter und dezenter Weise abgedeckt werden, sofern sie nicht von der Dienstkleidung vollständig verdeckt werden. Beim Tragen der Dienstkleidung – ausgenommen beim Dienstsport – dürfen Tätowierungen, Brandings, Mehndis (Henna-Tattoos) und Ähnliches nicht sichtbar sein. Sofern sie von der getragenen Dienstkleidung nicht vollständig verdeckt werden, sind sie in geeigneter und dezenter Weise abzudecken. Entsprechende Darstellungen – auch an von Kleidung abgedeckten Körperstellen – dürfen nicht gegen die freiheitlich-demokratische Grundordnung verstoßen sowie keine diskriminierenden, gewaltverherrlichenden oder sonstigen gesetzlich verbotenen Motive enthalten oder nach dem Erscheinungsbild und der inhaltlichen Aussage im Einzelfall einen achtungs- und vertrauensunwürdigen Eindruck erwecken. 1. Voraussetzungen für den mittleren Polizeivollzugsdienst Mittlerer Bildungsabschluss oder ein entsprechender Bildungsstand oder Hauptschulabschluss und eine anerkannte abgeschlossene Berufsausbildung (mindestens zweijährig). Fähigkeit, sich in englischer Sprache verständigen zu können. In den Fächern Deutsch und Englisch mindestens die Note 4 (ausreichend), im Fach Sport mindestens die Note 3 (befriedigend). Am Tag der Einstellung Höchstalter 27; Ausnahmen: Bewerber mit abgeschlossener Berufsausbildung bei mindestens dreijähriger Berufserfahrung können bis zum Höchstalter von 35 Jahren eingestellt werden. 2. Voraussetzungen für den gehobenen Polizeivollzugsdienst Allgemeine Hochschulreife oder Fachhochschulreife mit bundesweiter Studienberechtigung . In den Fächern Deutsch und Englisch mindestens die Note 4 (ausreichend), im Fach Sport mindestens die Note 3 (befriedigend). Fähigkeit, in englischer Sprache kommunizieren zu können. Nach Möglichkeit Grundkenntnisse einer weiteren Fremdsprache. Am Tag der Einstellung Höchstalter 33 Jahre; Ausnahmen: Bewerber mit abgeschlossener Berufsausbildung bei mindestens dreijähriger Berufserfahrung können bis zum Höchstalter von 35 Jahren eingestellt werden. Vorabfassung - w ird durch die lektorierte Version ersetzt. Deutscher Bundestag – 18. Wahlperiode – 5 – Drucksache 18/10949 i) Plant die Bundesregierung, an ihren Ausbildungskriterien der vergangenen Jahre festzuhalten angesichts von Pressemeldungen, dass Bewerber für vergleichbare Stellen aktuell regelmäßig schon am Deutschtest scheitern (SPIEGEL ONLINE, „BKA-Bewerber scheitern am Deutschtest“, www.spiegel.de/panorama/bundeskriminalamt-bewerber-scheitern-amdeutschtest -a-1124217.html)? Unter Berücksichtigung der der Einstellung zu Grunde liegenden Einstellungsverfahren und der profunden Ausbildung für die Anwärterinnen und Anwärter des mittleren und gehobenen Polizeivollzugsdienstes der Bundespolizei wird an den derzeitigen Ausbildungskriterien festgehalten. Der Ausbildungsplan für den mittleren Polizeivollzugsdienst sieht innerhalb der ersten beiden Ausbildungsjahre Unterrichtseinheiten u. a. im Fach Deutsch von insgesamt 60 Ausbildungsstunden vor. Hierbei sollen etwaige Defizite erkannt und behoben werden. j) Wie plant die Bundesregierung eine transparente Verwendungsplanung gegenüber den Beamtinnen und Beamten der Bundespolizei angesichts des bevorstehenden Personalzuwachses? Die Verwendungsplanung der Beamtinnen und Beamten im Polizeivollzugsdienst orientiert sich analog der Verteilung der Laufbahnabsolventen. Die Verwendungsplanung der Beamtinnen und Beamten orientiert sich an polizeifachlichen Überlegungen unter Berücksichtigung organisatorischer Gesichtspunkte sowie an dem Personalentwicklungskonzept der Bundespolizei hinsichtlich zu erwerbender Verwendungsbreiten. k) Wie wird angesichts des Personalzuwachs und dem damit verbundenen Ausbildungsbedarf neuer Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter die Durchführung kontinuierlicher Fortbildungen für die bereits bei der Bundespolizei beschäftigten Beamtinnen und Beamten gewährleistet? Das Angebot in der dienstlichen Fortbildung der Bundespolizei ist zwischen allen Behörden der Bundespolizei abgestimmt und einvernehmlich priorisiert. Dadurch ist gewährleistet, dass die für die Sicherstellung der gesetzlichen Aufgabenwahrnehmung der Bundespolizei zwingend notwendige dienstliche Fortbildung stattfindet . l) In welchen Bereichen sieht die Bundesregierung aktuell die größten Fortbildungsbedarfe , und wie werden diese umgesetzt? Die Bundespolizei sieht für das Jahr 2017 die nachfolgend aufgeführten Schwerpunktthemen in der dienstlichen Fortbildung: 1. Sicherstellung und Ausbau der Krisenfestigkeit 2. Bekämpfung der illegalen Migration 3. Bekämpfung von Gewalt- und Rohheit-Delikten 4. Fahndung 5. Qualifikation von Multiplikatoren (für die dienststelleninterne Fortbildung). Zudem sollen prioritär auch Fortbildungsmaßnahmen für Führungskräfte und die Unterstützungsdienste in den Themengebieten Polizeitechnik/Materialmanagement und Liegenschaftsangelegenheiten sichergestellt werden. Vorabfassung - w ird durch die lektorierte Version ersetzt. Drucksache 18/10949 – 6 – Deutscher Bundestag – 18. Wahlperiode m) Wie berücksichtigt die Bundesregierung den jetzt anstehenden hohen Personalzuwachs konzeptionell bei ihrer langfristigen Personalplanung, insbesondere angesichts der großen Lücken, die im Personalkörper entstehen werden, wenn diese sehr einstellungsstarken Jahrgänge in vielen Jahren pensioniert werden? Derzeit arbeitet die Bundespolizei schwerpunktmäßig an der Personalgewinnung und Ausbildung der Anwärterinnen und Anwärter, um die Planstellen, die dem Haushalt der Bundespolizei vorbehaltlich der Billigung durch den parlamentarischen Gesetzgeber bis 2020 zufließen, zügig zu besetzen. Erst nach Abschluss dieser Einstellungsoffensive kann eine prognostische Lebensaltersschichtung des Polizeivollzugsdienstes erstellt werden, die es ermöglicht, die zukünftigen Abgänge zu prognostizieren. 2. Wie hoch waren die Dienstausfallzeiten bei der Bundespolizei im Kalenderjahr 2016 (bitte nach Bundespolizeidirektionen aufschlüsseln)? Die Dienstausfallzeiten durch Krankheit in der Bundespolizei stehen nur für die ersten drei Quartale des Jahres 2016 zur Verfügung. Die Auswertung für das vierte Quartal befindet sich aktuell in der Erstellung. Die Dienstausfallzeiten durch Krankheit im Polizeivollzugsdienst der Bundespolizei erreichen für die ersten drei Quartale des Jahres 2016 einen relativen Anteil von 9,80 Prozent. Die Werte für die Bundespolizeidirektionen erreichen eine Spannweite von 8,19 Prozent bis 13,11 Prozent. 3. Wie viele Überlastungsanzeigen wurden bei der Bundespolizei im Jahr 2016 wie genau registriert (bitte nach Monaten und soweit möglich regional aufschlüsseln )? a) Welchen Inhalt (konkrete Missstände/Verursachung der Überlastung) haben die Überlastungsanzeigen überwiegend? b) Welche Maßnahmen wurden jeweils ergriffen? c) Welche Rückschlüsse zieht die Bundesregierung hieraus in Form welcher Maßnahmen? Die Fragen 3 bis 3c werden gemeinsam beantwortet- Die Abgabe einer Überlastungsanzeige ist jedem Beschäftigten jederzeit möglich. Eine statistische Erfassung solcher Anzeigen ist in der Bundespolizei nicht vorgesehen . Die eingegangenen Anzeigen und deren Gründe werden im jeweiligen Einzelfall geprüft. Je nach Ursache der angezeigten Überlastung sind individuelle Abhilfemaßnahmen zu ergreifen. 4. Wie hoch war das Überstundenaufkommen im Jahr 2016 in den einzelnen Bundespolizeidirektionen? Die Tabelle gibt jeweils die Stundenstände der Angehörigen der Bundespolizeidirektionen zum Ende des Monats wieder und beinhaltet Überstunden im weiteren Sinn. Vorabfassung - w ird durch die lektorierte Version ersetzt. Deutscher Bundestag – 18. Wahlperiode – 7 – Drucksache 18/10949 D BBS B H D STA D KO D S D M D PIR D B D BP Jan 16 103.794 140.620 203.374 134.016 101.130 347.156 130.590 128.448 915.658 Feb 16 110.291 136.171 210.861 142.364 99.865 372.758 123.095 119.383 900.012 Mrz 16 115.313 154.099 211.585 148.258 100.683 394.199 138.317 135.955 891.587 Apr 16 104.122 146.962 204.351 141.194 102.021 371.736 124.955 123.594 852.563 Mai 16 111.233 161.032 228.143 152.013 114.035 384.108 136.231 138.526 794.241 Jun 16 92.575 135.955 196.673 129.183 98.645 300.390 104.309 110.139 712.908 Jul 16 101.737 149.656 216.712 135.819 106.973 295.552 119.664 125.506 689.466 Aug 16 85.369 136.175 199.521 123.283 92.985 245.033 98.775 110.310 569.556 Sep 16 81.495 130.633 201.792 117.191 88.598 198.089 86.298 99.090 551.273 Okt 16 95.250 144.132 220.995 126.480 99.994 198.812 124.080 123.143 554.141 Nov 16 90.100 144.352 230.507 128.265 100.111 166.462 134.310 114.995 528.986 Dez 16 79.531 154.087 217.439 119.987 95.189 131.498 125.940 110.473 469.089 Auswertung ePlan BUND (ohne Flughafendienststellen im Bereich der Bundespolizeidirektion München, ohne Bundespolizeidirektion Flughafen Frankfurt/Main und ohne Bundespolizeipräsidium) 5. Welche Mindest-Personal-Soll-Stärken für ihre einzelnen Organisationseinheiten oder Regionen wurden bei der Bundespolizei im Rahmen ihrer Personalplanung für 2016 jeweils definiert (bitte nach Organisationseinheiten und Einsatzorten aufschlüsseln)? a) An wie vielen Tagen wurde im Jahr 2016 die Mindest-Personal-Soll- Stärke im Sinne der Frage 5 unterschritten (bitte entsprechend dem längerfristigen Personalplanungskonzept nach Monaten, Organisationseinheiten und Einsatzorten aufschlüsseln)? b) Wie hat die Bundespolizei jeweils a) den Grundpersonalbedarf im Sinne dieser Frage, b) dessen Verhältnis zu den für besondere Einsatzlagen vorgehaltenen Kräften ermitteln? Die Fragen 5 bis 5b werden gemeinsam beantwortet. Die zahlenmäßige Stärke der Bundespolizei wird durch den Haushaltsplan bestimmt (§ 57 Absatz 6 des Gesetzes über die Bundespolizei). Die Umsetzung des Haushaltsplanes erfolgt im Organisations- und Dienstpostenplan der Bundespolizei . Dieser bildet die Basis für die Planung der Personalstärken in allen Bereichen der Bundespolizei und ist die maßgebliche Grundlage für eine langfristige Personalplanung der Bundespolizei. Zu dem von besonderen Einsatzlagen unabhängigen Grundbedarf zählen die neun regionalen Bundespolizeidirektionen (ohne die Mobilen Überwachungs- und Kontrolleinheiten) mit den Bundespolizeiinspektionen und Bundespolizeirevieren . Zur Bewältigung von besonderen Einsatzlagen werden die Direktion Bundesbereitschaftspolizei mit den zehn Bundespolizeiabteilungen, die Spezialkräfte der Bundespolizei sowie die Mobilen Überwachungs- und Kontrolleinheiten der regionalen Bundespolizeidirektionen vorgehalten. Der erforderliche Personalbedarf wird im Rahmen von Organisationsuntersuchungen ermittelt. Dabei findet das vom Bundesministerium des Innern heraus- Vorabfassung - w ird durch die lektorierte Version ersetzt. Drucksache 18/10949 – 8 – Deutscher Bundestag – 18. Wahlperiode gegebene Handbuch für Organisationsuntersuchungen und Personalbedarfsermittlung Anwendung. Die für die Ermittlung des Personalbedarfs anerkannten Methoden sind darin abschließend beschrieben. Die bis zum Haushaltsjahr 2016 vom Haushaltsgesetzgeber bereitgestellten Planstellen und Stellen reichten nicht aus, um das Personal-Soll der Bundespolizei umfänglich zu decken. Daher wurde vorsorglich für den Bereich der Flughafendienststellen eine Mindeststärke vorgesehen. Alle sonstigen Aufgabenbereiche werden auf der Grundlage einer kontinuierlichen Lagebewertung fortlaufend priorisiert . Ein Unterschreiten der Mindest-Personal-Soll-Stärken wird von der Bundespolizei statistisch nicht erfasst. 6. Wie viele weibliche und männliche Beamtinnen und Beamte dienten je bei der Bundespolizei im Betrachtungszeitraum 2016 auf den Dienstposten a) Polizeimeisteranwärterinnen bzw. Polizeimeisteranwärter, b) Polizeimeisterinnen bzw. Polizeimeister, c) Polizeiobermeisterinnen bzw. Polizeiobermeister, d) Polizeihauptmeisterinnen bzw. Polizeihauptmeister, jeweils mit und ohne Amtszulage, e) Polizeikommissaranwärterinnen bzw. Polizeikommissaranwärtern, f) Polizeikommissarinnen bzw. Polizeikommissare, g) Polizeioberkommissarinnen bzw. Polizeioberkommissare, h) Polizeihauptkommissarinnen bzw. Polizeihauptkommissare, jeweils nach A 11 und A 12, i) Erste Polizeihauptkommissarinnen bzw. Erste Polizeihauptkommissare, j) Polizeiratanwärterinnen bzw. Polizeiratanwärter, k) Polizeirätinnen bzw. Polizeiräte, l) Polizeioberrätinnen bzw. Polizeioberräte, m) Polizeidirektorinnen bzw. Polizeidirektoren, n) Leitende Polizeidirektorinnen bzw. Leitende Polizeidirektoren und o) Präsidentinnen bzw. Präsidenten einer Bundespolizeidirektion (bitte aufschlüsseln nach Jahren, absoluten Zahlen und in Prozent)? Die Fragen 6 bis 6o werden gemeinsam beantwortet. Die erbetenen Informationen, ohne Verwaltungsdienst, sind als Anlage 2 beigefügt (Stand: 1. Juli 2016). 7. Welche Informationen hat die Bundesregierung jeweils über den Migrationshintergrund bzw. besondere sprachliche Kompetenzen (bitte nach Sprachen aufschlüsseln) der Beamtinnen und Beamten gemäß Frage 6 (sofern entsprechende Daten erhoben werden, bitte nach Dienstposten aufschlüsseln)? In der Bundespolizei sind zum Stichtag 1. Januar 2016 folgende Beamtinnen und Beamte im Polizeivollzugsdienst beschäftigt: 33 Ausländische Mitarbeiter 483 Deutsche Mitarbeiter ausl. Herkunft Vorabfassung - w ird durch die lektorierte Version ersetzt. Deutscher Bundestag – 18. Wahlperiode – 9 – Drucksache 18/10949 170 Doppel- oder Mehrstaater. Besondere sprachliche Kompetenzen werden nicht statistisch erfasst; eine Betrachtung nach Statusamt oder Dienstposten wird ebenfalls nicht erhoben. 8. Welche Bundespolizeireviere waren im Jahr 2016 nicht durchgehend besetzt , obwohl eine durchgehende Besetzung für diese Reviere vorgesehen war, und was waren die Gründe dafür (bitte nach Bundesländern aufschlüsseln )? Grundsätzlich ist festzustellen, dass der Einsatz von Kräften der Bundespolizei im Wesentlichen auf der Grundlage einer ständigen polizeilichen Lagebeurteilung unter Berücksichtigung aufbauorganisatorischer Rahmenbedingungen sowie der Verfügbarkeit von personellen/materiellen Ressourcen erfolgt. Die mit den zurückliegenden Lageentwicklungen (Migration, TE-Bedrohung, personeller Aufwuchs von Flughafendienststellen) einhergehenden erheblichen Belastungen und Herausforderungen für die gesamte Organisation der Bundespolizei erforderten wiederkehrend bzw. über einen längeren Zeitraum bundesweite Verschiebungen von Kräften unter Aufrechterhaltung der Aufgabenwahrnehmung im Regeldienst . Eine sich ggf. daraus ergebene temporäre, auf einzelne Dienstschichten bezogene Nichtbesetzung von Bundespolizeirevieren bedeutet jedoch nicht, dass die Bundespolizei in diesen Regionen nicht mehr präsent ist. Die gesetzliche Aufgabenwahrnehmung wird von der Bundespolizei gewährleistet. Die Anzahl der nicht durchgehend besetzten Bundespolizeireviere ist in der nachfolgenden Übersicht dargestellt Bundesland Anzahl temporär nicht besetzte Bundespolizeireviere Schleswig-Holstein 3 Hamburg 0 Bremen 0 Niedersachsen 1 Nordrhein-Westfalen 12 Hessen 4 Rheinland Pfalz 3 Saarland 1 Baden-Württemberg 9 Bayern 4 Sachsen 1 Thüringen 4 Sachsen-Anhalt 0 Brandenburg 0 Berlin 1 Mecklenburg-Vorpommern 4 9. In welchen Bundesländern waren 2016 wie viele Beschäftigte der Bundespolizei im Einsatz (bitte nach Monat und Bundesland aufschlüsseln)? In der Bundespolizei werden statistische Daten dieser Art nicht vorgehalten. Vorabfassung - w ird durch die lektorierte Version ersetzt. Drucksache 18/10949 – 10 – Deutscher Bundestag – 18. Wahlperiode 10. Wie hoch waren die Reisekosten, die 2016 bei der Bundespolizei angefallen sind (bitte nach Monat und Einsatzgrund aufschlüsseln)? Die Erstattung von Reisekosten für Dienstreisen (Reisekosten im In- und Ausland sowie Einsätze) erfolgt aus dem Titel 0625 52701. Im Jahr 2016 wurden Reisekosten in einer Gesamthöhe von 28 700 TEuro zur Auszahlung gebracht. Eine Aufschlüsselung der verausgabten Reisekosten jeweils nach dem Einsatzgrund ist nicht möglich. Lediglich für planbare „Groß“-Einsätze erfolgt das Nachhalten der angefallenen Reisekosten. Einsätze im Rahmen der Fanbegleitung etc. werden nicht gesondert abgebildet und sind unter "allgemeine Einsätze" in der nachfolgenden Tabelle enthalten. Für das Jahr 2016 können jedoch die im Zusammenhang mit der Bewältigung der Migrationslage verausgabten Reisekosten und die im Zusammenhang mit dem OSZE-Ministerrat verausgabten Reisekosten aufgeführt werden. In der nachfolgenden Tabelle sind die monatlichen Ausgaben dargestellt. Haushaltsjahr 2016 Reisekosten Titel 52701 (alle Objekte) davon Dienstreisen im Zusammenhang mit der Migration allgemeine Einsätze Titel 52701 Objekt 00652501 (ohne Migration) OSZE-Ministerrat 2016 Januar 3.912 T€ 2.533 T€ 167 T€ Februar 3.121 T€ 1.828 T€ 200 T€ März 3.021 T€ 1.578 T€ 188 T€ April 3.080 T€ 1.341 T€ 225 T€ Mai 1.825 T€ 706 T€ 168 T€ Juni 2.342 T€ 655 T€ 255 T€ Juli 1.573 T€ 509 T€ 137 T€ August 1.678 T€ 577 T€ 125 T€ September 1.434 T€ 366 T€ 155 T€ Oktober 2.399 T€ 597 T€ 909 T€ November 1.484 T€ 465 T€ 240 T€ 1 T€ Dezember 4.224 T€ 804 T€ 2.300 T€ 1.131 T€ Die Aufstellung erfolgte auf der Grundlage der Zahlbarmachung der jeweiligen Reisekostenvergütung. Sie umfasst die Zahlung von Reisekostenvergütungen an die Dienstreisenden, die Zahlung von Unterkunftskosten und die Zahlung von Reisemitteln (bspw. DB-Fahrscheine, Flugtickets), die den Dienstreisenden von den Reisestellen der Bundespolizei zur Verfügung gestellt werden. Bei den Auszahlungen ist zu berücksichtigen, dass die Dienstreisenden sechs Monate Zeit haben, um die Reisekostenerstattung zu beantragen. Auch gehen Rechnungen von externen Leistungserbringern (z. B. Hotels oder Luftfahrtunternehmen ) regelmäßig erst nach Durchführung der Dienstreisen ein. Zudem werden die gewährten Zahlungsfristen umfänglich ausgeschöpft. So werden z. B. auch im Jahr 2017 noch Reisekosten für den OSZE-Ministerrat zur Auszahlung kommen, auch wenn die Leistung im Jahr 2016 in Anspruch genommen bzw. die Dienstreise im Jahr 2016 durchgeführt wurde. Vorabfassung - w ird durch die lektorierte Version ersetzt. Deutscher Bundestag – 18. Wahlperiode – 11 – Drucksache 18/10949 11. Wie viele Wachen der Bundespolizei waren 2016 nicht durchgehend besetzt (bitte nach Monat und Bundesland aufschlüsseln)? Unter dem Begriff „Wachen“ im Sinne der Fragestellung definiert die Bundespolizei Bundespolizeireviere. Hierzu siehe Antwort zu Frage 8. 12. In welchen Staaten waren Beschäftigte der Bundespolizei 2016 im Zusammenhang mit Grenzsicherungsaufgaben oder zum Zweck der Migrationskontrolle im Einsatz (bitte nach Staat, Monat, Einsatzstärke und Dienstgrad aufschlüsseln)? In der nachfolgenden Übersicht sind alle Polizeivollzugsbeamtinnen und -beamten der Bundespolizei aufgeführt, die im Ausland in der Verwendung als Grenzpolizeiliche Verbindungsbeamte, Grenzpolizeiliche Unterstützungsbeamte Ausland (GUA), Dokumenten- und Visumberater (DVB) o. ä. i. Z. m. Grenzsicherungsaufgaben eingesetzt werden: Staat Anzahl * PVB Zeitraum Dienstgrad PM POM PHM PK POK PHK EPHK PD Albanien 2 13.06.2016 - 13.07.2016 01.03.2013- 31.07.2019 1 GUA 1GVB Äthiopien 1 01.01.2016 - 31.12.2016 1 DVB Algerien 1 01.01.2016 - 31.12.2016 1 DVB Ägypten 3 01.01.2016 - 31.12.2016 1 DVB 1 DVB 1 DVB Bulgarien 27 01.03.2016 - 31.12.2016 01.07.2014 . 31.07.2018 3GUA 7 GUA 8 GUA 4 GUA 3 GUA 1 DVB 1 GUA 1 GVB China 6 01.01.2016 - 31.12.2016 01.07.2016- 31.07.2019 1 DVB 4 DVB 1 GVB Finnland 6 01.03.2016 - 31.12.2016 2 GUA 1 GUA 2 GUA 1 GUA Frankreich 5 05.06.2016 - 09.07.2016 01.07.2015 - 31.07.2019 17.05.2016- 30.09.2016 1 GUA 1 GUA 1 GUA 2 GVB Ghana 1 01.01.2016 - 31.12.2016 1 DVB Griechenland 312 01.01.2016 - 31.12.2016 01.01.2016-31.12.2016 01.07.2013 - 31.07.2017 32 GUA 64 GUA 60 GUA 38 GUA 71 GUA 40 GUA 5 GUA 2 GVB Indien 5 01.01.2016 - 31.12.2016 01.08.2014 - 31.07.2017 1 DVB 1 DVB 2 DVB 1 GVB Iran 2 01.01.2016 - 31.12.2016 2 DVB Italien 22 29.02.2016 - 30.12.2016 01.08.2010 - 31.07.2016 01.10.2016- 31.07.2020 2 GUA 5 GUA 1 GUA 6 GUA 6 GUA 1 GUA 1 GVB Jordanien 2 01.01.2016 - 31.12.2016 1 DVB 1 DVB Katar 1 01.01.2016 - 31.12.2016 1 DVB Kosovo 2 01.01.2016 - 31.12.2016 01.03.2013 - 31.07.2019 1 DVB 1 GVB Kroatien 15 05.01.2016 - 31.12.2016 01.07.2015 - 31.07.2019 1 GUA 1 GUA 4 GUA 4 GUA 3 GUA 1 GUA 1 GVB Libanon 2 01.09.2016 - 31.12.2016 01.01.2014 - 05.01.2017 1 DVB 1 Grenzpol .Berater Litauen 1 01.08.2012 - 31.08.2016 1 GVB Vorabfassung - w ird durch die lektorierte Version ersetzt. Drucksache 18/10949 – 12 – Deutscher Bundestag – 18. Wahlperiode Staat Anzahl * PVB Zeitraum Dienstgrad PM POM PHM PK POK PHK EPHK PD 01.08.2016- 31.07.2020 Malaysia 1 01.01.2016 - 31.12.2016 1 DVB Marokko 1 15.07.2015 - 31.07.2019 1 GVB Mazedonien 1 02.08.2015 - 31.12.2015 01.07.2013- 31.07.2017 1 DVB 1 GVB Niederlande 1 22.08.2016 - 06.10.2016 1 GUA Nigeria 2 01.01.2016 - 31.12.2016 2 DVB Österreich 2 31.08.2016 - 29.10.2016 05.10.2015 - 30.061.2016 1 GUA 1 Assistent GVB Pakistan 1 01.01.2016 - 31.12.2016 1 DVB Polen 1 01.08.2015 - 31.07.2019 1 GVB Rumänien 2 24.05.2016 - 15.09.2016 01.07.2014-31.7.2018 1 GUA 1 GVB Russland 5 01.01.2016 - 31.12.2016 01.07.2013 - 31.07.2016 1 DVB 3 DVB 1 GVB Schweden 1 04.10.2016 - 03.11.2016 1 GUA Serbien 2 01.07.2013 - 31.07.2017 05.10.2015 - 1207.2016. 1 GVB 1 Assistent GVB Spanien 1 01.10.2015 - 31.07.2019 1 GVB Sri Lanka 1 01.01.2016 - 31.12.2016 1 DVB Südafrika 2 01.01.2016 - 31.12.2016 1 DVB 1 DVB Tschechien 1 01.10.2015 - 31.07.2019 1 GVB Thailand 1 01.01.2016 - 31.12.2016 1 DVB Tunesien 1 02.04.2012 - 31.07.2016 01.07.2016- 31.07.2020 1 GVB Türkei 5 01.01.2016 - 31.12.2016 01.07.2014 - 31.07.2018 1 DVB 2DVB 1 DVB 1 GVB Ukraine 2 01.01.2016 - 31.12.2016 01.07.2014 - 31.07.2018 1 DVB 1 GVB Ungarn 23 05.01.2016 - 31.12.2016 01.01.2013 - 31.07.2017 1 GUA 2 GUA 5 GUA 2 GUA 5 GUA 8 GVB V. Arab. Emirate 3 01.01.2016 - 31.12.2016 1 DVB 1 DVB 1 DVB Vietnam 1 01.01.2016 - 31.12.2016 1 DVB Gesamt: 475 35 77 81 58 109 89 27 4 Vorabfassung - w ird durch die lektorierte Version ersetzt. Deutscher Bundestag – 18. Wahlperiode – 13 – Drucksache 18/10949 13. In welchen Staaten waren Beschäftigte der Bundespolizei 2016 an Maßnahmen beteiligt, die von Frontex koordiniert wurden (bitte nach Staat, Einsatz, Monat, Einsatzstärke und Dienstgrad aufschlüsseln)? In der nachfolgenden Übersicht sind die von FRONTEX koordinierten Maßnahmen mit Beteiligung der Bundespolizei dargestellt. EINSATZ Land / Grenze Anzahl Einsatzzeitraum PM POM PHM PK POK PHK EPHK Landgrenze Ungarn 15 05.01.2016- 31.12.2016 0 1 2 5 2 5 0 Landgrenze Bulgarien 26 01.03.2016 - 31.12.2016 3 7 8 4 3 1 0 Landgrenze Kroatien 14 05.01.2016 - 31.12.2016 0 1 1 4 4 3 1 Landgrenze/ Seegrenze Griechenland 310 01.01.2016 - 31.12.2016 32 64 60 38 71 40 5 Landgrenze Rumänien 1 24.05.2016 - 15.09.2016 0 0 0 0 1 0 0 Seegrenze Italien 21 29.02.2016 - 30.12.2016 0 2 5 1 6 6 1 Landgrenze Finnland 6 01.03.2016 - 31.12.2016 0 2 0 1 2 1 0 Eurocup Frankreich 3 05.06.2016 - 09.07.2016 0 0 0 1 1 1 0 Landgrenze Albanien 1 13.06.2016 - 13.07.2016 0 0 0 0 1 0 0 Luftgrenze Niederlande 1 22.08.2016 - 06.10.2016 0 0 0 0 0 1 0 Luftgrenze Österreich 1 31.08.2016 - 29.10.2016 0 0 0 1 0 0 0 Luftgrenze Schweden 1 04.10.2016 - 03.11.2016 0 0 0 0 0 1 0 Gesamt 400 35 77 76 55 91 59 7 14. An wie vielen Tagen haben Beschäftigte der Bundespolizei 2016 an einer deutschen Grenze Reisende kontrolliert (bitte nach Luft-, Land- und Wasserweg , Bundesland, Monat und Einsatzstärke aufschlüsseln)? An den deutschen luft- und seeseitigen (Schengen-) Außengrenzen führt die Bundespolizei täglich im gesamten Bundesgebiet Grenzübertrittskontrollen durch. Eine weitere Aufschlüsselung im Sinne der Anfrage ist wegen der integrativen Aufgabenwahrnehmung der Bundespolizei nicht möglich. An allen deutschen (Schengen)Binnengrenzen (Luft, Land- und Seegrenzen) hat die Bundesregierung am 13. September 2015 vorübergehend Grenzkontrollen mit Schwerpunkt an der deutsch-österreichischen Landgrenze wieder eingeführt. Diese wurden zuletzt am 11. November 2016 auf Grundlage eines Durchführungsbeschlusses des Rates an der deutsch-österreichischen Landgrenze verlängert. Die Einsatzstärken der Bundespolizei werden lageangepasst festgelegt und variieren ständig abhängig vom erforderlichen Kontrollumfang. 15. An wie vielen Tagen haben Beschäftigte der Bundespolizei 2016 im grenznahen Gebiet (§ 2 Absatz 2 Satz 1 Nummer 3 des Bundespolizeigesetzes) Kontrollen durchgeführt (bitte nach Bundesland, Monat und Einsatzstärke aufschlüsseln)? Die Bundespolizei überwacht täglich die Grenzen im Sinne des § 2 Absatz 2 Nummer 3 des Gesetzes über die Bundespolizei innerhalb des 30 km (Landgrenze ) bzw. 50 km-Bereichs (Seegrenze). Mit Ausnahme der Bundesländer Ber- Vorabfassung - w ird durch die lektorierte Version ersetzt. Drucksache 18/10949 – 14 – Deutscher Bundestag – 18. Wahlperiode lin, Bremen, Hamburg, Hessen, Thüringen und Sachsen-Anhalt verfügen alle übrigen Bundesländer über entsprechende Binnengrenzräume. Im Übrigen verweise ich auf die Antwort zu Frage 14. 16. Wie ist der aktuelle Zeitplan der Bundesregierung für die Fortführung der Grenzkontrollen an den deutschen Außengrenzen? a) Wie lauten die Pläne der Bundesregierung im Hinblick auf eine Verlängerung der Grenzkontrollen über Februar 2017 hinaus, wie nun in der Presse berichtet wurde (DER SPIEGEL, Ausgabe 50, S. 36, „Rückkehr der Grenzen“)? Die Bundesregierung ist der Ansicht, dass die Fortführung der vorübergehenden Kontrollen an den Binnengrenzen, in Deutschland an der deutsch-österreichischen Grenze, derzeit angesichts der Gesamtlage voraussichtlich über Mitte 2017 hinaus erforderlich ist. Eine Entscheidung über eine Verlängerung wird im Februar 2017 getroffen. Die Europäische Kommission hat in ihrer Erklärung „Zurück zu Schengen – ein Fahrplan“ den wirksamen Schutz der Außengrenzen und ein funktionierendes Dublin-System als Voraussetzungen für ein Schengen-System ohne Binnengrenzkontrollen formuliert. Eine Erfüllung dieser Voraussetzungen bis Februar 2017 ist aus Sicht der Bundesregierung unwahrscheinlich. b) Wie begründet die Bundesregierung diese Verlängerung? Die zahlreichen Feststellungen und die Auswertungen der Europäischen Agentur für die Grenz- und Küstenwache FRONTEX verdeutlichen das weiterhin vorhandene hohe Migrationspotential auf der Balkanroute und über Österreich nach Deutschland. Die Bundespolizei stellt einen anhaltend hohen Migrationsdruck auf Europa sowie eine unvermindert fortbestehende Intensität der illegalen Sekundärmigration zwischen den Schengen-Staaten fest. Im Übrigen wird auf die Antwort zu Frage 16a verwiesen. c) Welchen Personalaufwand bei der Bundespolizei plant die Bundesregierung aktuell zur Verlängerung der Kontrollen an den deutschen Außengrenzen (bitte nach Bundesland, Monat und Einsatzstärke aufschlüsseln)? Im Sinne der Fragestellung kann die Bundespolizei hierzu keine Aussage treffen. 17. An wie vielen Einsätzen zum Zweck der Rückführung abgelehnter Asylbewerber (insbesondere begleitete Rückführungen) haben 2016 Beschäftigte der Bundespolizei mitgewirkt (bitte auch Einsätze, die nur eine Teilstrecke betrafen, angeben und nach Art der Mitwirkung, Zahl der betroffenen Personen , Zielland, Monat, Einsatzstärke und Luft- oder Landweg aufschlüsseln)? 18. Wie viele Beschäftigte der Bundespolizei waren 2016 an deutschen Flughäfen im Zusammenhang mit Einsätzen gemäß Frage 17 tätig (bitte nach Monat und Dienstgrad aufschlüsseln)? 19. Wie viele Anträge auf Abschiebungshaft, Zurückweisungshaft oder Zurückschiebungshaft wurden im Jahr 2016 im Rahmen von Verfahren nach der Dublin-III-Verordnung durch die Bundespolizei gestellt, und in wie vielen Fällen wurde den Haftanträgen stattgegeben (bitte nach Herkunftsstaat und Staaten, in die überstellt werden sollte, aufschlüsseln)? Vorabfassung - w ird durch die lektorierte Version ersetzt. Deutscher Bundestag – 18. Wahlperiode – 15 – Drucksache 18/10949 20. Wie viele der unter Frage 19 genannten Personen mussten im Jahre 2016 wegen Undurchführbarkeit der Rücküberstellung nach der Dublin-III-Verordnung aus der Abschiebungshaft entlassen werden (bitte nach Herkunftsstaat und Staaten, in die die Rücküberstellung erfolgen sollte, aufschlüsseln)? Die Fragen 17 bis 20 werden gemeinsam beantwortet. Diese Daten werden von der Bundespolizei statistisch nicht erfasst. 21. Hat es 2016 im Zusammenhang mit Einsätzen gemäß den Fragen 12 bis 20 Beschwerden über unangemessenes oder pflichtwidriges Verhalten von Beschäftigten der Bundespolizei gegeben (bitte nach Anzahl, Monat, Bundesland , Art der Beschwerde und Stand bzw. Ausgang des Verfahrens aufschlüsseln )? Im Jahr 2016 gab es insgesamt 263 Beschwerden im grenzpolizeilichen Aufgabenbereich der Bundespolizei. Die einzelne Gliederung der Bundesländer kann der Anlage 3 entnommen werden. In den nicht aufgeführten Bundesländern kam es zu keinen Beschwerdesachverhalten. 22. Wurden 2016 gegen Beschäftigte der Bundespolizei im Zusammenhang mit Einsätzen gemäß den Fragen 12 bis 20 Strafverfahren oder Disziplinarverfahren eingeleitet (bitte nach Anzahl, Monat, Bundesland und Stand des Verfahrens bzw. Ergebnis aufschlüsseln)? Im Zusammenhang mit dem Migrationseinsatz und der Kontrolle Reisender kam es im Jahr 2016 zu insgesamt drei Vorfällen. a) Januar 2016 in Bayern: Durchführung eines Disziplinarverfahrens mit dem Ergebnis der Verhängung der Disziplinarmaßnahme der Geldbuße. b) September 2016 in Baden-Württemberg: Strafverfahren läuft noch. Einleitung und Aussetzung eines Disziplinarverfahrens. c) Oktober 2016 in Sachsen: Einstellung des Strafverfahrens gemäß § 170 Absatz 2 der Strafprozessordnung. 23. Wie lautet die aktuelle Prognose der Bundespolizei hinsichtlich der in den nächsten Wochen, Monaten und Jahren zu erwartenden Flüchtlingszahlen, und auf welcher Grundlage wird diese Prognose erstellt? Die Bundespolizei erstellt keine Prognosen über die voraussichtlichen Entwicklungen der Flüchtlingszahlen. 24. Wie viele Stunden betrug die durchschnittliche Wochenarbeitszeit der Beschäftigten der Bundespolizei bei Grenzkontrolleinsätzen gemäß den Fragen 12 bis 15 (bitte nach Bundesland und Monat aufschlüsseln)? Angefallene Arbeitszeiten werden nicht differenziert nach den verschiedenen Verwendungen erhoben, die sich aus den Fragen 12 bis 15 ergeben (Verwendung im Ausland, Verwendung im Rahmen von FRONTEX-Missionen, Verwendungen an einer deutschen Grenze, Verwendung im grenznahen Bereich). Eine genaue Aufschlüsselung ist daher nicht möglich. Grundsätzlich beträgt die Wochenarbeitszeit der Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter der Bundespolizei 39, 40 oder 41 Stunden. Bei Zugrundelegung der gesamten Einsatzzeit sowie der vorwiegend angewandten Schichtdienstmodelle betrug die durchschnittliche wöchentliche Arbeitszeit Vorabfassung - w ird durch die lektorierte Version ersetzt. Drucksache 18/10949 – 16 – Deutscher Bundestag – 18. Wahlperiode der Einsatzkräfte bis zu 47 Stunden im Rahmen von Einsatzmaßnahmen. An diese Einsätze schließt sich grundsätzlich immer eine Dienstbefreiung von mehreren Tagen an, um ein Teil der angefallen Mehrarbeit abzubauen. 25. Wie lang waren die Schichten der Beschäftigten der Bundespolizei bei Grenzkontrolleinsätzen gemäß den Fragen 12 bis 15 (bitte nach Bundesland und Monat aufschlüsseln, und soweit möglich Minima und Maxima angeben )? Die Schichten der Beschäftigten der Bundespolizei zur Durchführung der Grenzkontrollen variierten je nach aktueller Migrationslage zwischen 6,5 Stunden und 13 Stunden. 26. Wie hoch war bei der Bundespolizei der Anteil der 12-Stunden-Schichten bei Grenzkontrolleinsätzen gemäß den Fragen 12 bis 15 (bitte nach Bundesländern und Monaten aufschlüsseln)? Die Durchführung von 12-Stunden-Schichten stellt eine Ausnahmeregelung dar und wird temporär bei besonderen Einsatzlagen bzw. bei besonderem Kräftebedarf angeordnet. Im Übrigen wird auf die Antwort zu Frage 25 verwiesen. 27. Wie viele Überstunden sind bei der Bundespolizei aufgrund der Grenzkontrolleinsätze gemäß den Fragen 12 bis 15 im Jahr 2016 angefallen (sofern keine genauen Zahlen vorliegen, bitte wenn möglich Näherungswerte oder Schätzungen angeben)? Die Erfassung der Arbeitszeit beinhaltet keine Erfassung, für welche konkrete Tätigkeit die Arbeitszeit aufgebracht wurde. Eine Zuordnung zu den verschiedenen Verwendungsformen im Sinne der Fragen 12 bis 15 ist daher nicht möglich. Auch eine dienststellenbezogene Auswertung würde keine näheren Aufschlüsse zulassen, da die Aufgabenwahrnehmung bei den Bundespolizeiinspektionen überwiegend integrativ erfolgt und somit eine feste Einordnung einer Dienststelle z. B. als reine Grenz-, Bahn- oder Luftsicherheitsdienststelle nicht möglich ist. Eine verwendungsbezogene Auswertung ist lediglich hinsichtlich der im Ausland eingesetzten Dokumenten- und Visumberater (DVB), Grenzpolizeilichen Verbindungsbeamten (GVB) und Grenzpolizeilichen Unterstützungsbeamtinnen/beamten Ausland (GUA) möglich. Deren Stundenstände entwickelten sich im Laufe des Jahres 2016 wie folgt: Vorabfassung - w ird durch die lektorierte Version ersetzt. Deutscher Bundestag – 18. Wahlperiode – 17 – Drucksache 18/10949 GUA GVB + DVB Jan 16 4.036 15.053 Feb 16 3.659 15.020 Mrz 16 3.789 9.346 Apr 16 3.281 9.021 Mai 16 3.557 11.389 Jun 16 3.365 13.730 Jul 16 5.493 17.774 Aug 16 5.705 17.229 Sep 16 5.528 10.522 Okt 16 5.805 11.728 Nov 16 5.800 12.913 Dez 16 5.417 11.589 28. Gegen wie viele Tatverdächtige hat die Bundespolizei 2016 wegen Einschleusens von Ausländern gemäß den §§ 96, 97 des Aufenthaltsgesetzes (AufenthG) ein Ermittlungsverfahren eingeleitet (bitte nach Herkunftsstaat, Monat und Bundesland aufschlüsseln)? Im Jahr 2016 stellten die Grenzbehörden insgesamt 1 008 tatverdächtige Schleuser fest. Eine statistische Erfassung nach Bundesländern wird in der Bundespolizei nicht geführt. Die Aufschlüsselung nach Herkunftsländern ist in der Anlage 4 dargestellt. 29. An welche Staatsanwaltschaften wurden die Ermittlungsergebnisse gemäß Frage 28 übermittelt (bitte nach Monat und Bundesland aufschlüsseln)? Nach Nummer 2 der Richtlinien für das Strafverfahren und das Bußgeldverfahren (RiStBV) führt die Ermittlungen grundsätzlich die Staatsanwaltschaft, in dessen Bezirk die Straftat begangen worden ist. 30. In wie vielen Fällen haben die Staatsanwaltschaften in den Fällen gemäß Frage 28 weitere Ermittlungen durch die Bundespolizei bzw. nach Kenntnis der Bundesregierung durch die Landespolizeien angeordnet (bitte nach Monat und Bundesland aufschlüsseln)? Die Sachleitung obliegt allein der zuständigen Staatsanwaltschaft. Die Bundespolizei führt keine zentrale Statistik über die von den Staatsanwaltschaften angeordneten Maßnahmen. Vorabfassung - w ird durch die lektorierte Version ersetzt. Drucksache 18/10949 – 18 – Deutscher Bundestag – 18. Wahlperiode 31. In wie vielen Fällen wurde nach Kenntnis der Bundesregierung in den Fällen gemäß Frage 28 das Ermittlungsverfahren eingestellt (bitte nach Bundesland , Rechtsgrundlage der Einstellung, ggf. unter Angabe der Art der Auflagen aufschlüsseln)? 32. In wie vielen Fällen wurde nach Kenntnis der Bundesregierung in den Fällen gemäß Frage 28 a) Strafbefehl erlassen, b) Anklage erhoben, c) ein rechtskräftiges Urteil gesprochen, d) freigesprochen? Die Fragen 31 und 32 werden gemeinsam beantwortet. Diese Daten werden von der Bundespolizei statistisch nicht erfasst. 33. Wurden im Jahr 2016 Beschäftigte der Bundespolizei zum Schutz von Flüchtlingsunterkünften eingesetzt? Wenn ja, auf welcher Rechtsgrundlage und für welche Dauer (bitte nach Monat , Bundesland, Dauer des Einsatzes und Einsatzstärke aufschlüsseln)? Beschäftigte der Bundespolizei sind wegen fehlender Zuständigkeit nicht zum Schutz von Flüchtlingsunterkünften eingesetzt. Aufgrund einiger Lageentwicklungen in einzelnen Flüchtlingsunterkünften war es im Jahr 2016 in den Ländern Schleswig-Holstein, Mecklenburg-Vorpommern und Baden-Württemberg notwendig , die Maßnahmen der jeweiligen Polizeien der Länder auf Anforderung zu unterstützen. Angaben zu diesen in Verantwortung der Länder geführten Einsätzen obliegen den jeweils zuständigen Landesregierungen. 34. Hat der Bundesrechnungshof das Bundesministerium des Innern 2016 in welchen konkreten Fällen darauf hingewiesen, dass er den Personaleinsatz des Bundes für nicht sachgerecht hält, und wie wurde jeweils Abhilfe geschaffen ? Der Bundesrechnungshof (BRH) hat im Jahr 2016 im Rahmen von drei Prüfungen auf einen aus seiner Sicht nicht sachgerechten Personaleinsatz der Bundespolizei hingewiesen: Prüfung „Verwendung und Besetzung freiwerdender und neuer Planstellen im Polizeivollzugsdienst der Bundespolizei“1: Mit Verweis auf die „Bedrohungs- und Migrationslage“ hat der BRH sein Unverständnis zum Ausdruck gebracht, dass die Bundespolizei Aufstiegsmöglichkeiten vom mittleren in den gehobenen Polizeivollzugsdienst zu Lasten der Einsatzorganisation schafft. Das Bundesministerium des Innern teilt diese Einschätzung nicht. Die anteilige Zusammensetzung der Beamten im gehobenen Polizeivollzugsdienst aus Laufbahnbewerbern und Aufstiegsbeamten hat sich bewährt und wird uneingeschränkt von der Einsatzorganisation mitgetragen. Der dadurch erfolgte Austausch ist für die Ausbildung unverzichtbar und trägt zur Attraktivität der Bundespolizei bei. 1 BRH Gz. IV2 - 2015 - 1168, BMI Az. B1 - 13003/1#25 Vorabfassung - w ird durch die lektorierte Version ersetzt. Deutscher Bundestag – 18. Wahlperiode – 19 – Drucksache 18/10949 Prüfung „Aufgabenwahrnehmung der Bundespolizeiinspektionen Kriminalitätsbekämpfung “2: Der BRH erhebt die Feststellung, dass die Bundespolizei keine Strafverfolgungszuständigkeit beim betrügerischen Erwerb von Onlinetickets über das Buchungssystem der Deutschen Bahn hat. Das Bundesministerium des Innern hält auch nach erneuter Prüfung an der Zuständigkeit der Bundespolizei bei der Strafverfolgung bei Fällen von Online -Betrug zum Nachteil der Deutschen Bahn AG fest. Prüfung „Aufgabenwahrnehmung der Bundespolizeiinspektion Deutsche Bundesbank“3: Das Prüfungsamt des Bundes (PAB) Hannover stellt fest, dass der Organisations - und Dienstpostenplan der neu eingerichteten Bundespolizeiinspektion Deutsche Bundesbank (BPOLI BBK) mehr Dienstposten als notwendig ausweist . Das Bundespolizeipräsidium hat den Organisations- und Dienstpostenplan nicht nur auf Grundlage der damaligen aktuellen Lage erstellt, sondern auch die in näherer Zukunft zu erwartende Lageentwicklung berücksichtigt. Ein vorübergehender, aber gleichwohl mehrjähriger Bedarf an Dienstposten steht einer Ausbringung im Organisations- und Dienstpostenplan nicht entgegen. Bis zum Abschluss der Evaluierung der BPOLI DBBK und der Umsetzung der daraus abzuleitenden Maßnahmen werden aktuell nicht benötigte Dienstposten nicht besetzt. 35. Wurden im Jahr 2016 Disziplinarverfahren gegen Beschäftigte der Bundespolizei wegen des Verdachts einer Mitgliedschaft oder anderweitigen Assoziierung zum Thema Reichsbürger eingeleitet (bitte nach Anzahl, Monat, Bundesland, Dienstgrad und Stand des Verfahrens bzw. Ergebnis aufschlüsseln )? Im Jahr 2016 wurden gegen vier Beamte der Bundespolizei Disziplinarverfahren sowie ein arbeitsrechtliches Verfahren gegen einen Tarifbeschäftigten der Bundespolizei mit Bezug zur sog. Reichsbürgerbewegung eingeleitet. Ein Disziplinarverfahren im Oktober 2016 in Sachsen betraf einen Polizeihauptmeister. Zwei Disziplinarverfahren im November 2016 in Sachsen und Bayern richteten sich jeweils gegen Polizeiobermeister. Ein Disziplinarverfahren im Dezember 2016 in Bayern betraf einen Polizeihauptmeister. Des Weiteren wurden ebenfalls im Dezember 2016 in Bayern arbeitsrechtliche Schritte gegen einen Tarifbeschäftigten eingeleitet. Alle Verfahren sind noch nicht abgeschlossen. 36. Wie ist der Stand bei den 2015 gegründeten Spezialkräften der Beweissicherungs - und Festnahmeeinheit Plus (BFE+) der Bundespolizei? a) Wie viele Bundespolizeibeamtinnen und -beamte gehören der BFE+ aktuell an (bitte nach Dienstgrad und Polizeidirektion aufschlüsseln)? Die Einheiten der BFE+ umfassen aktuell 134 Beamtinnen und Beamte, davon 34 im gehobenen Dienst (gD) und 100 im mittleren Dienst (mD). 2 BRH Gz. IV2 - 2015 - 0099, BMI Az. B1 - 13003/3#3 3 PAB Hannover Gz. H - 04 - 2016 - 0104 VS-NfD, BMI Az. B1 - 13003/3#4 Vorabfassung - w ird durch die lektorierte Version ersetzt. Drucksache 18/10949 – 20 – Deutscher Bundestag – 18. Wahlperiode Diese sind räumlich wie folgt verteilt: BPOLABT Blumberg 47 PVB davon 8 gD und 39 mD BPOLABT Uelzen --- BPOLABT Hünfeld --- BPOLABT Sankt Augustin 44 PVB davon 15 gD und 29 mD BPOLABT Bayreuth 43 PVB davon 11 gD und 32 mD. b) Wie viele Bundespolizeibeamtinnen und - beamte sollen im Jahr 2017 für die BFE+ ausgebildet werden? Im Jahr 2017 werden noch ca. 100 Beamte eine Ergänzungsfortbildung für die Verwendung in einer BFE+ der Bundespolizei an den Standorten Uelzen und Hünfeld erhalten. c) Welche Aufgaben sind der BFE+ aktuell zugewiesen? Die Einsatzbewältigung bei terroristischen Bedrohungslagen obliegt in Deutschland grundsätzlich den Ländern. Dennoch ist es erforderlich, dass der Bund die Durchhaltefähigkeit und Reaktionsmöglichkeiten im konkreten Anschlagsfall sowohl im originären Bereich als auch zur Unterstützung der Länder verbessert. Attentäter, insbesondere solche mit Kampferfahrung in Kriegsgebieten und dem festen Vorsatz, das eigene Leben zu opfern, bedürfen des Einsatzes spezialisierter Kräfte. Im Bereich der Bundespolizei ist bisher grundsätzlich nur die GSG 9 in der Lage, wirkungsvolle polizeiliche Maßnahmen zu ergreifen. Besonders bei länger andauernden oder gleichzeitigen polizeilichen Lagen an verschiedenen Orten soll mit der speziell ausgebildeten und ausgestatteten robusten Einheit, der BFE+ der Bundespolizei, unterhalb der Schwelle der Spezialeinheiten die Reaktionsfähigkeit der Bundespolizei und die Durchhaltefähigkeit der GSG 9 erhöht werden. d) Wurde die BFE+ im Kontext des Amoklaufs in München am 22. Juli 2016 eingesetzt? Wenn ja, wie? Ein direkter Einsatz einer BFE+ erfolgte nicht. Es wurde jeweils eine BFE+ in den Standorten Sankt Augustin und Blumberg in eine höhere Einsatzbereitschaft versetzt. e) Wie ist der Stand der Ausstattung bei der BFE+ mit besonders geschützten Fahrzeugen sowie eigenen Helikoptern angesichts von anhaltender Kritik an der bestehenden Ausstattung der Einheit (Frontal 21, „Anti-Terror -Einheit BFE+ nur bedingt einsatzbereit“, 30. Mai 2016, www. zdf.de/politik/frontal-21/bedingt-einsatzbereit-kritik-an-neuer-anti-terroreinheit -100.html)? Die Beschaffung von sondergeschützten Fahrzeugen für die BFE+ ist eingeleitet. Der Lufttransport der BFE+ erfolgt durch den Bundespolizei-Flugdienst. Zur Erhöhung der Transportkapazität wurde die Beschaffung eines weiteren mittleren Transporthubschraubers eingeleitet. Vorabfassung - w ird durch die lektorierte Version ersetzt. Deutscher Bundestag – 18. Wahlperiode – 21 – Drucksache 18/10949 f) Wie werden die durch Einsätze der BFE+ zwangsläufig entstehenden Lücken im Personalaufkommen der lokalen Polizeidirektionen geschlossen? Einsätze von Einheiten der BFE+ führen nicht zu personellen Lücken bei den regionalen Bundespolizeidirektionen. 37. Wie stellen sich die regionalen Planungsstellen der Bundespolizei darauf ein, dass im Fall der Alarmierung der BFE+ ausreichend Personal in lokalen Polizeidirektionen vorhanden ist? Das regionale und überregionale Kräftemanagement der Bundespolizei sieht für diesen Fall die Unterstützung der jeweils anderen Behörde vor, die schnell und unbürokratisch vorgenommen wird. Ggf. wird mit einer Entscheidung des Bundespolizeipräsidiums eine möglicherweise notwendig werdende Prioritätenentscheidung getroffen. Vorabfassung - w ird durch die lektorierte Version ersetzt. Drucksache 18/10949 – 22 – Deutscher Bundestag – 18. Wahlperiode A nl ag e 1 A uf st el lu ng ü be r d ie ta ts äc hl ic he n N eu ei ns te llu ng en v on L au fb ah na nw är te rn (P R A , P K A u nd P M A ) i n de n PV D d er B un de sp ol iz ei hö he re r P ol iz ei vo llz ug sd ie ns t (P R -A nw . g em . § § 5 u. 8 B P ol LV ) ge ho be ne r P ol iz ei vo llz ug sd ie ns t (P K -A nw . g em . § § 5 u. 7 B P ol LV ) m itt le re r P ol iz ei vo llz ug sd ie ns t (P M -A nw . g em . § § 5 u. 6 B P ol LV ) Ja hr M än ne r Fr au en G es am t M än ne r Fr au en G es am t M än ne r Fr au en G es am t 20 15 70 21 2 28 2 19 9 1. 03 2 1. 23 1 20 14 1 1 16 4 40 20 4 17 0 71 0 88 0 20 13 1 1 16 1 39 20 0 65 8 12 1 77 9 20 12 1 1 15 4 49 20 3 50 9 93 60 2 20 11 11 7 35 15 2 25 9 45 30 4 20 10 54 14 5 19 9 32 3 76 39 9 20 09 49 18 2 23 1 11 2 50 3 61 5 20 08 18 9 56 24 5 56 0 13 8 69 8 20 07 73 15 6 22 9 12 8 41 4 54 2 20 06 65 16 8 23 3 14 1 39 5 53 6 D ur ch sc hn itt 0, 2 0, 1 0, 3 16 4, 8 53 21 7, 8 12 2, 3 53 6, 3 65 8, 6 Vorabfassung - w ird durch die lektorierte Version ersetzt. Deutscher Bundestag – 18. Wahlperiode – 23 – Drucksache 18/10949 A nl ag e 2 ab so lu t re la tiv ab so lu t re la tiv ab so lu t re la tiv ab so lu t re la tiv ab so lu t re la tiv ab so lu t re la tiv ab so lu t re la tiv ab so lu t re la tiv ab so lu t re la tiv ab so lu t re la tiv ab so lu t re la tiv ab so lu t re la tiv 20 16 19 19 10 0, 00 % 0 0, 00 % 28 25 89 ,2 9% 3 10 ,7 1% 13 1 12 7 96 ,9 5% 4 3, 05 % 12 2 10 8 88 ,5 2% 14 11 ,4 8% 18 13 72 ,2 2% 5 27 ,7 8% 4 2 50 ,0 0% 2 0, 00 % ab so lu t re la tiv ab so lu t re la tiv ab so lu t re la tiv ab so lu t re la tiv ab so lu t re la tiv ab so lu t re la tiv ab so lu t re la tiv ab so lu t re la tiv ab so lu t re la tiv ab so lu t re la tiv ab so lu t re la tiv ab so lu t re la tiv 20 16 66 2 64 4 97 ,2 8% 18 2, 72 % 13 35 12 19 91 ,3 1% 11 6 8, 69 % 32 18 29 43 91 ,4 5% 27 5 8, 55 % 47 89 43 03 89 ,8 5% 48 6 10 ,1 5% 21 78 18 38 84 ,3 9% 34 0 15 ,6 1% 63 1 48 9 77 ,5 0% 14 2 22 ,5 0% ab so lu t re la tiv ab so lu t re la tiv ab so lu t re la tiv ab so lu t re la tiv ab so lu t re la tiv ab so lu t re la tiv ab so lu t re la tiv ab so lu t re la tiv ab so lu t re la tiv ab so lu t re la tiv 20 16 30 45 28 64 94 ,0 6% 18 1 5, 94 % 72 01 60 85 84 ,5 0% 11 16 15 ,5 0% 62 35 45 79 73 ,4 4% 16 56 26 ,5 6% 18 08 15 34 84 ,8 5% 27 4 15 ,1 5% 19 59 16 08 82 ,0 8% 35 1 17 ,9 2% ab so lu t re la tiv ab so lu t re la tiv ab so lu t re la tiv ab so lu t re la tiv ab so lu t re la tiv ab so lu t re la tiv ab so lu t re la tiv ab so lu t re la tiv ab so lu t re la tiv ab so lu t re la tiv 20 16 30 78 9 26 30 1 85 ,4 2% 44 88 14 ,5 8% 31 8 29 2 91 ,8 2% 26 8, 18 % 12 18 2 10 94 7 89 ,8 6% 12 35 10 ,1 4% 18 28 9 15 06 2 82 ,3 6% 32 27 17 ,6 4% 25 94 20 99 80 ,9 2% 49 5 19 ,0 8% A 1 4 Po liz ei ob er rä tin / -r at A 1 0 Po liz ei ob er ko m m is sa rin / -k om m is sa r G eh ob en er D ie ns t Pe rs on el le Z us am m en se tz un g de s Po liz ei vo llz ug sd ie ns te s de r B un de sp ol iz ei St an d 1. J ul i 2 01 6 G es am t Fr au en G es am t Fr au en G es am t Fr au en G es am t Po liz ei m ei st er an w är te rin ne n / - an w är te r Fr au en G es am t G es am t Fr au en A 1 3g Er st e/ r P ol iz ei ha up ko m m is sa rin / -k om m is sa r A 1 2 Po ilz ei ha up tk om m is sa rin / -k om m is sa r A 1 1 Po liz ei ha up tk om m is sa rin / -k om m is sa r H öh er er D ie ns t Fr au en B 2 - B 9 Pr äs id en tin / Pr äs id en t A bt ei lu ng sl ei te rin / -le ite r A 1 6 Le ite nd e/ r P ol iz ei di re kt or in / di re kt or Po liz ei ra ts an w är te rin ne n / -a nw är te r G es am t Fr au en A 1 3h Po liz ei rä tin /- ra t G es am t Fr au en G es am t M itt le re r D ie ns t M än ne r M än ne r A 7 Po liz ei m ei st er in / -m ei st er M än ne r M än ne r M än ne r G es am t Fr au en G es am t Fr au en Fr au en A 9 m (Z ) Po liz ei ha up tm ei st er in (Z ) / -h au pt m ei st er (Z ) A 9 m Po liz ei ha up tm ei st er in / -h au pt m ei st er A 1 5 Po liz ei di re kt or in / -d ire kt or G es am t G es am t M än ne r Fr au en Fr au en M än ne r M än ne r Zu sa m m en fa ss un g G es am t H öh er er D ie ns t G eh ob en er D ie ns t M itt le re r D ie ns t na ch ric ht lic h A nw är te r m D /g D M än ne r M än ne r M än ne r M än ne r M än ne r G es am t Fr au en G es am t Fr au en G es am t A 9 g Po liz ei ko m m is sa rin / -k om m is sa r G es am t Fr au en G es am t Fr au en G es am t Fr au en G es am t Fr au en A 8 Po liz io be rm ei st er in / -o be rm ei st er G es am t M än ne r M än ne r M än ne r M än ne r M än ne r M än ne r M än ne r M än ne r M än ne r Fr au en Po liz ei ko m m is sa ra nw är te rin ne n / -a nw är te r G es am t Fr au en Fr au en Vorabfassung - w ird durch die lektorierte Version ersetzt. Drucksache 18/10949 – 24 – Deutscher Bundestag – 18. Wahlperiode Anlage 3 Bundesland Bayern (BPOLD M) VB - Verhaltensbeschwerde SB - Sachbeschwerde MB - Mischbeschwerde Bundesland Rheinland-Pfalz (BPOLD KO) Vorabfassung - w ird durch die lektorierte Version ersetzt. Deutscher Bundestag – 18. Wahlperiode – 25 – Drucksache 18/10949 Bundesland Saarland (BPOLD KO) Bundesland Nordrhein-Westphalen (BPOLD STA) Vorabfassung - w ird durch die lektorierte Version ersetzt. Drucksache 18/10949 – 26 – Deutscher Bundestag – 18. Wahlperiode Bundesland Baden-Württemberg (BPOLD S) Bundesland Hessen (BPOLD FH FRA) Beschwerdestand Monat Anzahl VB: SB: MB: in Bearbeitung unbegründet begründet nicht aufklärbar Januar 2 1 1 2 Februar 1 1 1 März 3 2 1 2 1 April 1 1 1 Mai 1 1 1(teilbegründet) Juni 2 1 1 1 1 Juli August 1 1 1 September 2 1 1 1 1 Oktober 2 1 1 1 1 November 3 1 2 3 Dezember 1 1 1 Beschwerdeart: Vorabfassung - w ird durch die lektorierte Version ersetzt. Deutscher Bundestag – 18. Wahlperiode – 27 – Drucksache 18/10949 Bundesland Hamburg (BPOLD H) Bundesland Mecklenburg Vorpommern (BPOLD BBS) Vorabfassung - w ird durch die lektorierte Version ersetzt. Drucksache 18/10949 – 28 – Deutscher Bundestag – 18. Wahlperiode Bundesland Schleswig-Holstein (BPOLD BBS) Bundesland Sachsen (BPOLD PIR) Vorabfassung - w ird durch die lektorierte Version ersetzt. Deutscher Bundestag – 18. Wahlperiode – 29 – Drucksache 18/10949 Bundesland Thüringen (BPOLD PIR) Vorabfassung - w ird durch die lektorierte Version ersetzt. Drucksache 18/10949 – 30 – Deutscher Bundestag – 18. Wahlperiode Anlage 4 Übersicht 1: Darstellung mutmaßliche Schleuser nach Monaten aufgeschlüsselt: Januar 65 Februar 87 März 108 April 104 Mai 79 Juni 99 Juli 77 August 61 September 63 Oktober 77 November 86 Dezember 102 Gesamt 1.008 Übersicht 2: Darstellung mutmaßliche Schleuser nach Herkunftsstaat aufgeschlüsselt Syrien 80 Polen 70 Irak 64 Russische Föderation 62 Deutschland 59 Serbien 51 Ukraine 43 Afghanistan 40 Türkei 35 Italien 31 Rumänien 30 Iran 27 Nigeria 21 Pakistan 19 Österreich 18 Moldau 18 Kosovo 14 ungeklärt 14 Libanon 14 Vorabfassung - w ird durch die lektorierte Version ersetzt. Deutscher Bundestag – 18. Wahlperiode – 31 – Drucksache 18/10949 Belgien 12 Albanien 12 Somalia 12 Bosnien-Herzegowina 12 Frankreich 12 Marokko 11 Eritrea 10 Armenien 10 Niederlande 10 Ungarn 9 Palästina 9 Mazedonien 9 Kongo, Dem. Republik 8 Algerien 8 Aserbaidschan 7 Großbritannien 7 Bulgarien 7 Tschechische Republik 6 Griechenland 6 staatenlos 6 Slowakische Republik 6 Georgien 6 Weißrußland 6 Tadschikistan 5 Sudan 5 Indien 5 Vietnam 5 Ghana 5 Tunesien 5 Kamerun 4 Mongolei 4 Schweden 4 Sri Lanka 3 Ägypten 3 Schweiz 3 Montenegro 3 Kroatien 2 Angola 2 Vorabfassung - w ird durch die lektorierte Version ersetzt. Drucksache 18/10949 – 32 – Deutscher Bundestag – 18. Wahlperiode Äthiopien 2 Jordanien 2 Togo 2 Libyen 2 Malaysia 2 Guinea 2 Mali 2 Slowenien 2 Saudi-Arabien 1 Portugal 1 Gambia 1 Senegal 1 Luxemburg 1 Kasachstan 1 Ver. Arabische Emirate 1 Peru 1 Kolumbien 1 Cote d'Ivoire 1 Dänemark 1 Kanada 1 Australien 1 Kuba 1 Spanien 1 Lettland 1 Norwegen 1 Ecuador 1 Korea, Republik 1 China 1 Sierra Leone 1 Litauen 1 Liberia 1 Gesamt 1.008 Vorabfassung - w ird durch die lektorierte Version ersetzt. Satz: Satzweiss.com Print, Web, Software GmbH, Mainzer Straße 116, 66121 Saarbrücken, www.satzweiss.com Druck: Printsystem GmbH, Schafwäsche 1-3, 71296 Heimsheim, www.printsystem.de Vertrieb: Bundesanzeiger Verlag GmbH, Postfach 10 05 34, 50445 Köln, Telefon (02 21) 97 66 83 40, Fax (02 21) 97 66 83 44, www.betrifft-gesetze.de ISSN 0722-8333