Die Antwort wurde namens der Bundesregierung mit Schreiben des Bundesministeriums für Umwelt, Naturschutz, Bau und Reaktorsicherheit vom 20. Januar 2017 übermittelt. Die Drucksache enthält zusätzlich – in kleinerer Schrifttype – den Fragetext. Deutscher Bundestag Drucksache 18/10956 18. Wahlperiode 24.01.2017 Antwort der Bundesregierung auf die Kleine Anfrage der Abgeordneten Christian Kühn (Tübingen), Annalena Baerbock, Bärbel Höhn, weiterer Abgeordneter und der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN – Drucksache 18/10730 – Bündnis für bezahlbares Wohnen und Bauen V o r b e m e r k u n g d e r F r a g e s t e l l e r Das „Bündnis für bezahlbares Wohnen und Bauen“ wurde im Juli 2014 zwischen dem Bundesministerium für Umwelt, Naturschutz, Bau und Reaktorsicherheit (BMUB), der Wohnungs- und Immobilienwirtschaft, der Bundesvereinigung der kommunalen Spitzenverbänden, dem Mieterbund sowie der Bauwirtschaft gegründet. Obwohl bereits im Jahr 2014 absehbar war, dass es dringend rechtliche Instrumente und neue Konzepte gegen die immer weiter steigenden Mieten auf den wachsenden Wohnungsmärkten bedarf, hat sich das Bundesbauministerium erstmal in die Arbeit des Bündnisses zurückgezogen. Erst im Februar 2015 wurde ein erstes Memorandum über die Strukturierung der Arbeit beschlossen. Auf kritische Fragen über die Wohnungs- und Baupolitik der Bundesregierung wurde häufig auf die Arbeit des Bündnisses verwiesen. Damit wurde eine kritische Auseinandersetzung häufig verzögert Mit dem Bündnis erhielt die Immobilien- und Bauwirtschaft einen exklusiven Zugang zu Regierungshandeln und zu Akteuren des Bundesbauministeriums. Trotz dessen legte die Immobilienwirtschaft ihre Mitgliedschaft im November 2016 auf Eis. Die Bundesministerin für Umwelt, Naturschutz, Bau und Reaktorsicherheit , Dr. Barbara Hendricks, hatte in ihrem Klimaschutzplan höhere Klimaziele aufgenommen, als vorher innerhalb des Bündnisses besprochen wurde. Die Verbände der Immobilienwirtschaft sehen „vorerst keine Grundlage mehr für eine weitere vertrauensvolle Zusammenarbeit mit der Bundesregierung im Bündnis für bezahlbares Wohnen und Bauen. Bis Ende Januar 2017 soll mit den zuständigen Fachministerien geklärt werden, inwieweit bei den Klimaschutzzielen noch ein gemeinsamer Weg gefunden werden kann. Bis dahin wird die Mitarbeit der Verbände der Bundesarbeitsgemeinschaft Immobilienwirtschaft Deutschland (BID) sowie von Haus & Grund im Bündnis stillgelegt“ (Pressemitteilung 16. November 2016). Im bundesweiten Mittel sind die Angebotsmieten zwischen Ende des Jahres 2010 und Ende des Jahres 2015 um etwa 16 Prozent gestiegen (Immobilienreport 2015 Immoscout24). Im gleichen Zeitraum ist die Steigerung bei den Angebotspreisen für den Wohnungskauf aufgrund niedriger Zinsen mit 36,6 Prozent erheblich höher, vor allem rund um die Metropolen und in München samt Vorabfassung - w ird durch die lektorierte Version ersetzt. Drucksache 18/10956 – 2 – Deutscher Bundestag – 18. Wahlperiode Speckgürtel. Die Auseinanderentwicklung von Mieten und Kaufpreisen ist mit großer Sorge zu betrachten. Daher ist die Grundidee von Bundesministerin Dr. Barbara Hendricks zu begrüßen , mit einem breiten Bündnis „die Voraussetzungen für den Bau und die Modernisierung von Wohnraum in guter Qualität, vorzugsweise im bezahlbaren Mietsegment, zu verbessern und wirkungsvoll zu einem besseren Angebot in den Gebieten mit Wohnraummangel beizutragen“ (Bericht zum Bündnis für bezahlbares Wohnen und Bauen). Allerdings stellt sich die Frage, ob die Bundesministerin Dr. Barbara Hendricks damit nicht Erwartungen geschaffen hat, die letztendlich innerhalb eines solchen Bündnisses nicht zu erfüllen sind. V o r b e me r k u n g d e r B u n d e s r e g i e r u n g Von Beginn der Legislaturperiode an hat die Bundesregierung die Wohnungspolitik als zentrale Aufgabe definiert und entsprechend gehandelt. Die Wohngeldleistungen wurden deutlich verbessert sowie ein Integrationskonzept entwickelt und mit den nötigen finanziellen Mitteln ausgestattet. Deutlich aufgestockt wurden auch die Mittel für die Städtebauförderung. Als zentrales Instrument für die Intensivierung des Wohnungsbaus wurde das Bündnis für bezahlbares Wohnen und Bauen geschlossen. Im Bündnis für bezahlbares Wohnen und Bauen haben sich die verantwortlichen Akteure des Wohnungsmarktes auf gemeinsame Ziele und Maßnahmen zur Intensivierung des Wohnungsbaus verständigt. Das breite Bündnis ist ein Novum in der Wohnungspolitik des Bundes und ausgesprochen hilfreich für die Bewältigung der großen Herausforderungen auf angespannten Wohnungsmärkten. Die Baukostensenkungskommission (BKSK) und die weiteren Arbeitsgruppen, die das Bündnis eingerichtet hat, haben im Herbst 2015 zentrale Handlungsempfehlungen vorgelegt. Der Bericht zum Bündnis für bezahlbares Wohnen und Bauen und zur Wohnungsbau-Offensive wurde im März 2016 vom Bundeskabinett beschlossen. Mit den zehn Punkten der Wohnungsbau-Offensive, die auf den Empfehlungen des Bündnisses beruht, hat die Bundesbauministerin für die wichtigsten Handlungsfelder konkrete Maßnahmen vorgelegt. Knapp ein Jahr nach Vorlage des 10-Punkte-Programms zur Wohnungsbau-Offensive kann eine erfolgreiche Zwischenbilanz vorgelegt werden. Das mit 20 Partnern breite Bündnis auf Bundesebene hat entscheidend dazu beigetragen, dass sich die Rahmenbedingungen für den Bau bezahlbarer Wohnungen in Deutschland verbessert haben. Die Wohnungsbauoffensive wirkt. In dieser Legislaturperiode werden voraussichtlich mehr als eine Million neue Wohnungen gebaut werden. Gegenüber dem Jahr 2006 hat sich die Zahl der fertiggestellten Wohnungen im Jahr 2016 mehr als verdoppelt. Die Zahl der Baugenehmigungen ist im letzten Jahr von Januar bis November auf 340 000 angestiegen . So viele Genehmigungen gab es seit dem Jahr 2000 nicht mehr. Nach Jahren der Stagnation wurde in dieser Legislaturperiode eine Trendwende eingeleitet. 1. Wie geht es weiter mit dem Bündnis für bezahlbares Wohnen und Bauen? Aufgrund der großen Herausforderungen auf den Wohnungsmärkten sind auch weiterhin intensive gemeinsame Anstrengungen der Bündnispartner erforderlich. Die Arbeit zur Umsetzung der Empfehlungen auf allen föderalen Ebenen wird Vorabfassung - w ird durch die lektorierte Version ersetzt. Deutscher Bundestag – 18. Wahlperiode – 3 – Drucksache 18/10956 intensiv fortgesetzt, zumal viele Maßnahmen und Empfehlungen erst mittelfristig ihre volle Wirkung entfalten können. 2. Wie viele Pressemitteilungen hat das BMUB bis dato zum Bündnis veröffentlicht ? Das Bundesministerium für Umwelt, Naturschutz, Bau und Reaktorsicherheit (BMUB) hat bisher 25 Pressemeldungen zum Bündnis veröffentlicht. 3. Was hat der Internetauftritt des Bündnisses bis dato gekostet? Für den Internetauftritt des „Bündnisses für bezahlbares Wohnen und Bauen“ unter www.bmub.bund.de/buendnis-wohnen, einer Unterseite der zentralen BMUB- Website, sind bis zum 31. Dezember 2016 Ausgaben in Höhe von 1 638,63 Euro inkl. MwSt. entstanden. Diese Ausgaben beziehen sich auf alle mit dem Internetauftritt verbundenen Arbeiten: Einrichtung der Domain und Konzeptseite, Unterseiten anlegen, Korrekturen/Änderungen an den Seiten, Erstellen und Anbindungen von Grafikdateien, Bildrecherche, Bild-/PDF-Dateien anbinden, Erstellung und Zuschnitt von Headerbild und Teaserbildern. 4. Was haben die Publikationen bis dato gekostet? Für den Druck von Publikationen und Berichten entstanden bis 31. Dezember 2016 Kosten in Höhe von ca. 75 000 Euro. Die Kosten sind in der Beantwortung zu Frage 6 enthalten. 5. Wie viele Treffen des Bündnisses gab es, und was haben sie gekostet? Es gab insgesamt 13 Treffen der Bündnispartner in Spitzengesprächen und im Wohnwirtschaftlichen Rat. Die Kosten sind in der Beantwortung zu Frage 6 enthalten . 6. Was hat das Bündnis insgesamt für Kosten für den öffentlichen Haushalt verursacht? Für die Durchführung von Spitzengesprächen, Wohnwirtschaftlichem Rat, weiteren Veranstaltungen, Arbeitsgruppen Baukostensenkungskommission, Kommunikation und Vorbereitung der Follow-up-Prozesse wurden insgesamt knapp 2,3 Mio. Euro eingesetzt (Stand 31. Dezember 2016). 7. Welche Empfehlungen des Bündnisses wurden bisher umgesetzt, und was haben sie konkret bewirkt? 8. Welche Forderungen befinden sich in der Umsetzungsphase? 9. Welche Empfehlungen der Baukostensenkungskommission wurden bisher umgesetzt, und was haben sie konkret bewirkt? 10. Welche Empfehlungen der Baukostensenkungskommission befinden sich in der Umsetzungsphase? Die Fragen 7 bis 10 werden wegen ihres Sachzusammenhangs zusammen beantwortet . Vorabfassung - w ird durch die lektorierte Version ersetzt. Drucksache 18/10956 – 4 – Deutscher Bundestag – 18. Wahlperiode Im Bündnis wurden über 300 Empfehlungen erarbeitet, die von den Bündnispartnern und auf allen föderalen Ebenen kontinuierlich umgesetzt werden. Hier wird auf die Umsetzung der zehn Punkte der Wohnungsbau-Offensive fokussiert. 1. Bauland bereitstellen und Grundstücke der öffentlichen Hand verbilligt und nach Konzeptqualität vergeben Die Kosten und die Verfügbarkeit von Bauland sind ein zentraler Engpassfaktor für den Wohnungsneubau. Hier sind alle föderalen Ebenen gefordert. Der Bund stellt den Kommunen über die Bundesanstalt für Immobilienaufgaben (BImA) Grundstücke und Liegenschaften mit deutlichen Preisabschlägen für öffentliche Aufgaben, die Unterbringung von Flüchtlingen und Asylbewerbern sowie für den sozialen Wohnungsbau zur Verfügung. Kaufpreisabschläge bis 80 Prozent sind möglich. Es ist wichtig, dass auch Länder und Kommunen noch mehr Bauland bereitstellen . Die Grundstücksvergabe nach Konzeptqualität hat sich in den Kommunen und Ländern als Instrument zunehmend etabliert. Weitere Vorschläge der AG Liegenschaftspolitik werden geprüft. 2. Wohnsiedlungen nachverdichten, Brachflächen und Baulücken schließen Die vorhandenen Innenentwicklungspotenziale müssen konsequent genutzt, Baulücken geschlossen, Brachflächen aktiviert werden. Dabei spielen Nachverdichtung , Dachgeschossausbau und Umwidmung von Nichtwohnimmobilien eine wichtige Rolle. Der Bund erleichtert dies mit der Novelle des Baugesetzbuches. Im Zuge der im parlamentarischen Verfahren befindlichen Baurechtsnovelle soll die neue Gebietskategorie „Urbanes Gebiet“ eingeführt werden, die eine zeitgemäße Nutzungsmischung und höhere Dichten in den Städten ermöglicht, und damit die Schaffung von Wohnraum erleichtert. Die AG Aktive Liegenschaftspolitik hat als neues bauplanungsrechtliches Instrument die Innenentwicklungsmaßnahme vorgeschlagen , mit der auch kleinteilige, dispers verteilte Potentialflächen für den Wohnungsbau aktiviert werden können. Dazu wird ein Regelungsentwurf entwickelt , der von einem verfassungsrechtlichen Gutachten begleitet wird. Mit Forschungsprojekten zur Umwandlung und Modellvorhaben zum Innenentwicklungsmanagement werden aktiv Maßnahmen zur Innenentwicklung unterstützt, um aufzuzeigen, wie vorhandene Potenziale aktiviert werden können. 3. Soziale Wohnraumförderung und genossenschaftliches Wohnen stärken Die Kompensationsmittel des Bundes für die Soziale Wohnraumförderung wurden mehrfach aufgestockt, auf jetzt über 1,5 Mrd. Euro in den Jahren 2017 und 2018. Dies entspricht einer Verdreifachung gegenüber 2015. Der Bund ist mit dieser deutlichen Erhöhung der Kompensationsmittel in Vorleistung getreten, obwohl die Zuständigkeit bei den Ländern liegt. Diese Mittel müssen nun zweckgebunden in den sozialen Wohnungsbau fließen. Die Länder haben dies zugesagt. Im Hinblick auf den hohen Anteil des Bundes erwartet die Bundesregierung, dass nun alle Länder die Bundesmittel deutlich aufstocken und erheblich mehr Sozialwohnungen bauen. 4. Zielgenaue steuerliche Anreize für mehr bezahlbaren Wohnraum schaffen Der Einsatz steuerlicher Anreize zur Förderung von Investitionen in den Wohnungsbau war ein wesentliches Thema in der Bündnisarbeitsgruppe „Soziale Wohnraumförderung und weitere Investitionsanreize“. Eine Kernempfehlung des Vorabfassung - w ird durch die lektorierte Version ersetzt. Deutscher Bundestag – 18. Wahlperiode – 5 – Drucksache 18/10956 Bündnisses war die Einführung von steuerlichen Anreizen. Die Bundesregierung hat zügig gehandelt und bereits am 3. Februar 2016 einen Gesetzentwurf zur Einführung einer steuerlichen Förderung des Mietwohnungsneubaus vorgelegt. Mit der Einführung einer zeitlich befristeten, degressiv ausgestalteten Sonderabschreibung sollte die Schaffung neuer Mietwohnungen in ausgewiesenen Fördergebieten steuerlich gefördert werden. Das parlamentarische Verfahren wurde bisher nicht zum Abschluss gebracht. Die Ministerpräsidentenkonferenz hat sich mit Beschluss vom 7. Juli 2016 dahingehend geäußert, dass das Vorhaben „nicht weiter verfolgt“ wird. 5. Bauordnungen harmonisieren – Aufwand reduzieren Das BMUB hat in der 129. Bauministerkonferenz der Länder im Oktober 2016 ein Eckpunktepapier mit Empfehlungen vorgelegt und u. a. empfohlen, die Landesbauordnungen noch konsequenter als bisher an der Musterbauordnung zu orientieren und sich dort, wo die Musterbauordnung Wahlmöglichkeiten vorsieht, auf einheitliche Regelungen zu verständigen. Die Bauministerkonferenz hat ihren Ausschuss für Stadtentwicklung, Bau- und Wohnungswesen beauftragt, die Empfehlungen des Bundes in die weitere Bearbeitung und Entwicklung der Musterbauordnung einzubeziehen. 6. Standards im Bauwesen auf den Prüfstand stellen Das Bündnis hat das Normungswesen – das in nicht-staatlicher Trägerschaft organisiert ist – als einen Kostentreiber für das Bauen identifiziert. Das BMUB ist aktiv, um die Struktur der Normungserarbeitung neu zu definieren. Dazu wurde mit dem Deutschen Institut für Normung ein Präsidialausschuss vereinbart. Auch die Bauwirtschaft ist hier gefordert. Kostenaspekte sollen durch die in der Normungsarbeit tätigen Experten stärker berücksichtigt werden. Im BMUB wurde die Arbeitsgruppe Standards im Bauwesen eingerichtet. Diese soll unter Beteiligung von Ländern und Verbänden wirksame Mechanismen zur Kostenbegrenzung im Wohnungsbau vorschlagen. Die bautechnische Regelsetzung , die Erarbeitung von technischen Spezifikationen wie Normen, Standards und Zulassungen sowie ihre Übernahme in das öffentliche bautechnische Regelwerk unter Einbeziehung einer Methodik zur Kosten-Nutzen-Betrachtung bzw. Kosten-Folge-Abschätzung stehen im Fokus. Auf Vorschlag des BMUB wurde ein Sonder-Präsidialausschuss (PBG) beim Deutschen Institut für Normung e. V. (DIN) eingerichtet mit dem Ziel, Kostensenkungspotentiale im Normungsbereich zu identifizieren. Mittelfristig soll ein geregeltes Verfahren zur Folgekostenabschätzung im Normungsprozess implementiert werden. Dem Deutschen Institut für Bautechnik (DIBt) wurde die Aufgabe übertragen, in den Normungsgremien beim Europäischen Komitee für Normung (CEN) verstärkt mitzuarbeiten und die deutschen Interessen einzubringen. 7. Serielles Bauen für ansprechenden und günstigen Wohnraum forcieren Das BMUB prüft mit den Ländern Instrumente, die serielles Bauen erleichtern. Ein Wettbewerb wird derzeit vorbereitet, erste Ergebnisse werden im Sommer 2017 vorliegen. 8. Stellplatzverordnungen flexibler ausgestalten Um die Verteuerung des Wohnungsneubaus zu vermeiden, müssen Stellplatzauflagen und -satzungen flexibler gehandhabt werden. Im Zuge einer umsichtigen Vorabfassung - w ird durch die lektorierte Version ersetzt. Drucksache 18/10956 – 6 – Deutscher Bundestag – 18. Wahlperiode Stadtentwicklungsplanung müssen Stellplatzanforderungen durch neue Mobilitätskonzepte ergänzt oder ersetzt werden. Am 6. Dezember 2016 hat BMUB eine Stellplatz-Konferenz durchgeführt und gute Beispiele verschiedener Länder und Kommunen vorgestellt, zum Beispiel aus Nordrhein-Westfalen. Die weitere Umsetzung erfolgt kontinuierlich in Ländern und Kommunen. 9. Energieeinsparverordnung und Erneuerbare-Energien-Wärmegesetz strukturell neu konzipieren Das Bundesministerium für Wirtschaft und Energie und das Bundesministerium für Umwelt, Naturschutz, Bau und Reaktorsicherheit haben eine Neukonzeption des Energieeinsparrechts für Gebäude erarbeitet. In einem neuen Gebäudeenergiegesetz sollen das Energieeinsparungsgesetz, die Energieeinsparverordnung und das Erneuerbare-Energien-Wärmegesetz zusammengeführt werden. Damit soll ein einheitliches Regelungssystem geschaffen werden, in dem Energieeffizienz und der Einsatz von erneuerbaren Energien im Gebäudebereich integriert sind. Zentrales Anliegen der Novelle ist es auch, gemäß der EU-Gebäuderichtlinie den Niedrigstenergiestandard für Neubauten festzulegen. Hierfür soll in einem ersten Schritt der nach EU-Recht ab 2019 geltende Niedrigstenergiegebäudestandard für neue Nichtwohngebäude der öffentlichen Hand festgelegt werden. Die Festlegung des Niedrigstenergiestandards für private Neubauten, der gemäß EU-Recht ab 2021 gelten soll, erfolgt in der nächsten Legislaturperiode. Der Referentenentwurf zu dem neuen Gebäudeenergiegesetz befindet sich gegenwärtig in der Ressortabstimmung. 10. Gemeinsam für mehr Akzeptanz für Neubauvorhaben werben Für mehr Wohnungsbau ist die Akzeptanz von Baumaßnahmen in der Bevölkerung notwendig. Die Bündnispartner werben gemeinsam für ein besseres Neubauklima . Ziel ist ein verstärktes Bewusstsein für die Notwendigkeit des Neubaus und die positive Wahrnehmung der Innenentwicklung und Nachverdichtung. Fachgespräche, Regionalveranstaltungen, Forschungsprojekte und Handreichungen für Bürgergespräche sind erfolgt bzw. beauftragt. Zusätzlich führen die Verbände eigene Maßnahmen durch. Zunehmend erfolgt eine projektbezogene Akzeptanz-Arbeit vor Ort. Auch Bündnisse in Ländern und Kommunen leisten hervorragende Arbeit und sind wichtiges Instrument für die Einbindung der relevanten Akteure. Mit lokalen und regionalen Bündnissen lassen sich Hindernisse aus dem Weg räumen und Entscheidungen beschleunigen. 11. Inwieweit waren die Bundesländer an den Treffen und Ergebnissen des Bündnisses miteinbezogen? Die Bundesländer sind Bündnispartner und haben an den Bündnis-Veranstaltungen teilgenommen und an den Empfehlungen mitgewirkt. Ein großer Teil der Empfehlungen muss unter Verantwortung der Länder umgesetzt werden. Vorabfassung - w ird durch die lektorierte Version ersetzt. Deutscher Bundestag – 18. Wahlperiode – 7 – Drucksache 18/10956 12. Wurde bei den Bündnistreffen ein sog. Baukindergeld oder „Familienbaugeld “ thematisiert, und wenn ja, mit welchem Ergebnis? 13. Wurde bei den Bündnistreffen ein sog. Familienbaugeld thematisiert, und wenn ja, mit welchem Ergebnis? a) Hat das BMUB mit der KFW Bankengruppe über eine Familienkomponente bei der Eigenheimförderung verhandelt, wenn ja seit wann, und mit welchem Ergebnis? b) Warum gibt es diese Familienkomponente nicht? Die Fragen 12 und 13 werden wegen ihres Sachzusammenhangs zusammen beantwortet . Im Bündnis stand die Verbesserung der Rahmenbedingungen für den Mietwohnungsbau , insbesondere im bezahlbaren Segment im Fokus. Die wichtige Rolle des Wohneigentums zur Entlastung der Mietwohnungsmärkte wurde im Bündnis erörtert und Förderanreize für Selbstnutzer angeregt. Die Ergebnisse sind in den Vorschlag der Bundesbauministerin für die Förderung der Wohneigentumsbildung von Familien mit Kindern eingeflossen. Die Thematik ist weiterhin in der politischen Diskussion. Das BMUB hat Gespräche über die Einführung einer Familienkomponente im Rahmen des KfW-Wohneigentumsprogramms geführt. Diese Gespräche fanden unter dem Vorbehalt der Bereitstellung entsprechender Programmmittel im Bundeshaushalt 2017 ff. ab Juni 2016 statt. 14. Wurden bei den Bündnistreffen Kreditbürgschaften für den Erwerb von Wohneigentum durch Familien thematisiert, und wenn ja, mit welchem Ergebnis ? Der Einsatz von Kreditbürgschaften für den Erwerb von Wohneigentum durch Familien war nicht Diskussionsgegenstand der Bündnisarbeitsgruppe „Soziale Wohnraumförderung und weitere Investitionsanreize“ oder anderer Bündnisveranstaltungen . Die Länder haben im Rahmen ihrer Zuständigkeit für die soziale Wohnraumförderung die Möglichkeit, Bürgschaften zur Förderung von selbstgenutztem Wohneigentum zu übernehmen. 15. Wurde bei den Bündnistreffen eine sog. SonderAfA thematisiert, und wenn ja, mit welchem Ergebnis? Es wird auf die Antwort zu den Fragen 7 bis 10, Ziffer 4 verwiesen. 16. Gab es auch Bündnistreffen, die nur zwischen Bundesministerin Dr. Barbara Hendricks und Regierungsvertreterinnen bzw. Regierungsvertretern einerseits und der Immobilienwirtschaft andererseits stattfanden, wenn ja, wann, und mit welcher Besetzung? Bundesministerin Dr. Barbara Hendricks und Staatssekretär Gunther Adler haben am 5. Mai 2015 gemeinsam an einer Sitzung des Wohnwirtschaftlichen Rates teilgenommen. Am 28. November 2016 haben Bundesministerin Dr. Barbara Hendricks, Staatssekretär Gunther Adler und Staatssekretär Jochen Flasbarth mit Verbänden der BID, Haus & Grund Deutschland sowie Deutscher Mieterbund auf Präsidentenebene in einem Gespräch über die Umsetzung des Klimaschutzplans 2050 beraten . Vorabfassung - w ird durch die lektorierte Version ersetzt. Drucksache 18/10956 – 8 – Deutscher Bundestag – 18. Wahlperiode 17. Wird es eine Fortsetzung des Bündnisses geben? Die Herausforderungen auf den Wohnungsmärkten bleiben trotz der erfreulichen Entwicklung der Neubautätigkeit auch in den nächsten Jahren bestehen. Ohne das Bündnis hätte es die Trendwände im Wohnungsbau nicht gegeben. Mittelfristig braucht es voraussichtlich weitere Million neue Wohnungen zur Entlastung der angespannten Wohnungsmärkte. Dies erfordert auch zukünftig eine enge Kooperation und vertrauensvolle Zusammenarbeit aller relevanten Akteure und föderalen Ebenen. 18. Welche Klimaschutzziele wurden innerhalb des Bündnisses für den Gebäudesektor besprochen? Die Klimaschutzziele der Bundesregierung sind in der gemeinsam mit dem Bundesministerium für Wirtschaft und Energie geführten Bündnis-Arbeitsgruppe, „Soziales und klimafreundliches Bauen und Wohnen“ als maßgebliche Rahmenbedingungen für die Bezahlbarkeit von Bauen und Wohnen thematisiert worden. Ein erheblicher Teil der Empfehlungen zielt auf die Weiterentwicklung der ordnungs - und förderpolitischen Instrumente zur Erreichung der Klimaschutzziele, insbesondere der Programme für die Programme des CO2-Gebäudesanierungsprogramms sowie für die Energetische Stadtsanierung. 19. Inwiefern waren Vertreterinnen und Vertreter von Sozialverbänden, der Wohnungslosenhilfe, der Umwelt- und der Verbraucherschutzverbände Teil des Bündnisses, zu welchen Treffen wurden diese dazu geladen und zu welchen nicht, und wenn nicht, warum nicht? Vertreter dieser Organisationen wurden zu AG-Sitzungen – soweit thematisch betroffen – und öffentlichen Bündnis-Veranstaltungen eingeladen. An der Baukostensenkungskommission nahmen berufene Experten teil. An Treffen der Bündnispartner wie Spitzengesprächen und Wohnwirtschaftlicher Rat nahmen ausschließlich Vertreter der Bündnispartner teil. Vorabfassung - w ird durch die lektorierte Version ersetzt. Satz: Satzweiss.com Print, Web, Software GmbH, Mainzer Straße 116, 66121 Saarbrücken, www.satzweiss.com Druck: Printsystem GmbH, Schafwäsche 1-3, 71296 Heimsheim, www.printsystem.de Vertrieb: Bundesanzeiger Verlag GmbH, Postfach 10 05 34, 50445 Köln, Telefon (02 21) 97 66 83 40, Fax (02 21) 97 66 83 44, www.betrifft-gesetze.de ISSN 0722-8333