Die Antwort wurde namens der Bundesregierung mit Schreiben des Bundesministeriums des Innern vom 23. Januar 2017 übermittelt. Die Drucksache enthält zusätzlich – in kleinerer Schrifttype – den Fragetext. Deutscher Bundestag Drucksache 18/10974 18. Wahlperiode 25.01.2017 Antwort der Bundesregierung auf die Kleine Anfrage der Abgeordneten Martina Renner, Frank Tempel, Ulla Jelpke, weiterer Abgeordneter und der Fraktion DIE LINKE. – Drucksache 18/10806 – Straf- und Disziplinarverfahren gegen Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter des Bundesamtes für Verfassungsschutz V o r b e m e r k u n g d e r F r a g e s t e l l e r Im Oktober 2016 stellte die Bundesanwaltschaft in Karlsruhe die Ermittlungen gegen Mitarbeiter des Bundesamtes für Verfassungsschutz wegen des Verdachts auf Unterstützung terroristischer Aktivitäten ein. Die Ermittlungen gingen auf die Veröffentlichungen des ehemaligen V-Mannes Irfan Peci zurück, gegen den in diesem Zusammenhang auch ergebnislos ermittelt wurde. Die Begründung der Einstellung wurde jedoch der Öffentlichkeit nicht mitgeteilt. (vgl.: „Ermittlungen gegen Verfassungsschützer eingestellt“, www.welt.de/politik/ deutschland/article159917762/Ermittlungen-gegen-Verfassungsschuetzer-eingestellt .html vom 2. Dezember 2016). Auch im Zusammenhang mit dem NSU- Komplex werden derzeit Ermittlungen gegen einen Mitarbeiter des Bundesamtes für Verfassungsschutz (BfV) geführt. Der unter dem Tarnnamen bekannte Mitarbeiter Lothar Lingen hatte im Jahr 2011 als Referatsleiter die Akten von V-Leuten vernichten lassen, um dem BfV Fragen nach seinem Wissen über die Morde des Nationalsozialistischen Untergrunds zu ersparen (vgl.: „Dem Schreddern auf der Spur“, www.taz.de/!5360214/ vom 23. November 2016). 1. Welche Ermittlungs- und Disziplinarverfahren wurden in den Jahren 2013 bis 2016 gegen Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter des BfV geführt bzw. werden gegenwärtig geführt (bitte nach Datum, Art des Verfahrens und des Vorwurfes , Ausgang des Verfahrens sowie Dienstposten oder Dienst- bzw. Amtsbezeichnung der Beschuldigten auflisten)? Strafverfahren Im Kontext der angeführten Fälle Irfan Peci und Lothar Lingen wird davon ausgegangen , dass mit „Ermittlungsverfahren“ strafrechtliche Ermittlungsverfahren gemeint sind. Die Anzahl der Ermittlungsverfahren gegen Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter wird im Bundesamt für Verfassungsschutz (BfV) nicht erfasst. Vorabfassung - w ird durch die lektorierte Version ersetzt. Drucksache 18/10974 – 2 – Deutscher Bundestag – 18. Wahlperiode Disziplinarverfahren Derzeit laufen im BfV acht Disziplinarverfahren. Zu den abgeschlossenen Disziplinarverfahren ergibt sich folgender zahlenmäßiger Überblick: 2013: 5 abgeschlossene Disziplinarverfahren 2014: 3 abgeschlossene Disziplinarverfahren 2015: 6 abgeschlossene Disziplinarverfahren 2016: 3 abgeschlossene Disziplinarverfahren Vollständige Angaben zu seit dem Jahr 2013 geführten Disziplinarverfahren können nicht gemacht werden, da bei einem Teil der Verfahren ein Verwertungsverbot eingetreten ist und die zugehörigen Disziplinarakten nach Maßgabe des § 16 des Bundesdisziplinargesetzes (BDG) vernichtet worden sind. 2. Welche Ermittlungsverfahren wurden in den Jahren 2013 bis 2016 im Zusammenhang mit Aktivitäten des BfV gegen Dritte geführt (bitte nach Datum , Art des Strafvorwurfes, Ausgang des Ermittlungsverfahrens, Ausgang des Strafverfahrens auflisten)? Es wird auf die Ausführungen in der Antwort zu Frage 1 verwiesen. 3. In welchen Fällen wurden Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter des BfV in den Jahren 2013 bis 2016 suspendiert (bitte nach Datum, Grund der Suspendierung sowie Dienstposten oder Dienst- bzw. Amtsbezeichnung der Betroffenen auflisten)? In den Jahren 2013 bis 2016 wurden keine Beamtinnen oder Beamte des BfV gemäß § 38 BDG oder § 66 des Bundesbeamtengesetzes (BBG) suspendiert. 4. In welchen Fällen wurden Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter des BfV in den Jahren 2013 bis 2016 gegen ihren Willen versetzt (bitte nach Datum, Grund der Versetzung sowie Dienstposten oder Dienst- bzw. Amtsbezeichnung der Betroffenen auflisten)? In den Jahren 2013 bis 2016 wurden keine Mitarbeiterinnen oder Mitarbeiter des BfV gegen ihren Willen versetzt. 5. In welchen Fällen wurden Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter des BfV in den Jahren 2013 bis 2016 gegen ihren Willen beurlaubt (bitte nach Datum, Grund der Beurlaubung sowie Dienstposten oder Dienst- bzw. Amtsbezeichnung der Betroffenen auflisten)? Im oben genannten Zeitraum wurden keine Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter des BfV gegen ihren Willen beurlaubt. 6. In welchen Fällen wurden Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter des BfV in den Jahren 2013 bis 2016 entlassen (bitte nach Datum, Grund der Entlassung sowie Dienstposten oder Dienst- bzw. Amtsbezeichnung der Betroffenen auflisten )? In den Jahren 2013 bis 2016 wurden im einfachen und höheren Dienst keine Beamtinnen oder Beamte entlassen. Im mittleren Dienst und gehobenen Dienst wurden insgesamt jeweils 15 Beamtinnen oder Beamte entlassen. Vorabfassung - w ird durch die lektorierte Version ersetzt. Deutscher Bundestag – 18. Wahlperiode – 3 – Drucksache 18/10974 Folgende Tabellen geben Aufschluss über das Jahr und den Grund der Entlassung aufgeschlüsselt nach den Laufbahngruppen im BfV. Mittlerer Dienst Datum Grund 2013 Keine Entlassungen 2014 Eine Entlassung kraft Gesetz § 37 Abs. 2 BBG 2015 Zwei Entlassungen kraft Gesetz § 37 Abs. 2 Nr. 2 BBG Sieben Entlassungen auf Antrag § 33 BBG 2016 Drei Entlassungen auf Antrag § 33 BBG Eine Entlassung kraft Gesetz § 37 Abs. 2 Nr. 1 BBG Eine Entlassung wg. fehlender Bewährung § 34 BBG Gehobener Dienst Datum Grund 2013 Drei Entlassungen auf Antrag § 33 BBG 2014 Eine Entlassung auf Antrag § 33 BBG 2015 Eine Entlassung auf Antrag § 33 BBG Eine Entlassung kraft Gesetz § 37 Abs. 2 Nr. 1 BBG 2016 Acht Entlassungen auf Antrag § 33 BBG Eine Entlassung wegen fehlender Bewährung § 34 BBG 7. Gab es in den Jahren 2013 bis 2016 Suizide von BfV-Mitarbeiterinnen und -Mitarbeitern, die offenkundig oder mutmaßlich im Zusammenhang mit dienstlichen Vorgängen stehen (bitte nach Datum sowie Dienstposten oder Dienst- bzw. Amtsbezeichnung der Betroffenen auflisten)? Suizide von BfV-Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern, die offenkundig oder mutmaßlich im Zusammenhang mit dienstlichen Vorgängen stehen, sind im BfV nicht bekannt. 8. Wie hoch datiert der Krankenstand im BfV in den Jahren 2013 bis 2016 (bitte nach Jahresscheiben, unter Angabe wie viele Mitarbeiter dauerhaft dienstunfähig erkrankt sind sowie Dienstposten oder Dienst- bzw. Amtsbezeichnung der Betroffenen auflisten)? In den Jahren 2013 bis 2016 wurden laut folgender Tabelle insgesamt 16 Beamtinnen oder Beamte wegen dauernder Dienstunfähigkeit zur Ruhe gesetzt. Laufbahn Gesamt 2013 2014 2015 2016 Einfacher Dienst 0 0 0 0 0 Mittlerer Dienst 9 1 3 1 4 Gehobener Dienst 6 3 2 0 1 Höherer Dienst 1 1 0 0 0 Vorabfassung - w ird durch die lektorierte Version ersetzt. Drucksache 18/10974 – 4 – Deutscher Bundestag – 18. Wahlperiode 9. Wer erfüllt im BfV die Aufgaben des oder der Antikorruptionsbeauftragten und seit wann? 2. Januar 2012 bis 31. Januar 2014 eine Mitarbeiterin des höheren Dienstes, Regierungsdirektorin (RD’in), seit 1. Februar 2014 bis heute eine Mitarbeiterin des gehobenen Dienstes, Regierungsoberamtsrätin (ROAR’in). Vorabfassung - w ird durch die lektorierte Version ersetzt. Satz: Satzweiss.com Print, Web, Software GmbH, Mainzer Straße 116, 66121 Saarbrücken, www.satzweiss.com Druck: Printsystem GmbH, Schafwäsche 1-3, 71296 Heimsheim, www.printsystem.de Vertrieb: Bundesanzeiger Verlag GmbH, Postfach 10 05 34, 50445 Köln, Telefon (02 21) 97 66 83 40, Fax (02 21) 97 66 83 44, www.betrifft-gesetze.de ISSN 0722-8333