Die Antwort wurde namens der Bundesregierung mit Schreiben des Bundesministeriums des Innern vom 27. Januar 2017 übermittelt. Die Drucksache enthält zusätzlich – in kleinerer Schrifttype – den Fragetext. Deutscher Bundestag Drucksache 18/11057 18. Wahlperiode 01.02.2017 Antwort der Bundesregierung auf die Kleine Anfrage der Abgeordneten Doris Wagner, Dr. Franziska Brantner, Katja Dörner, weiterer Abgeordneter und der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN – Drucksache 18/10905 – Die Demografiestrategie der Bundesregierung V o r b e m e r k u n g d e r F r a g e s t e l l e r Der demografische Wandel ist eine der größten Gestaltungsaufgaben unserer Zeit. 2012 stieß die Bundesregierung den sog. Dialogprozess zur Gestaltung des demografischen Wandels an. Vertreterinnen und Vertreter aus der Zivilgesellschaft , den Verbänden, der Wissenschaft, der Sozialpartner und der Verbände wurden eingeladen, in unterschiedlichen Arbeitsgruppen verschiedene Aspekte der demografischen Entwicklung zu erörtern und politische Handlungsempfehlungen zu erarbeiten. Dabei war die übergeordnete Zielsetzung, Menschen in ihren Lebensläufen zu stärken, sozialen und gesellschaftlichen Zusammenhalt zu fördern sowie nachhaltiges Wachstum zu mobilisieren. Zum zweiten Demografiegipfel der Bundesregierung am 14. Mai 2013 haben die Arbeitsgruppen Empfehlungen für die weitere Demografiepolitik ausgesprochen und veröffentlicht. Der nächste Demografiegipfel ist am 16. März 2017 geplant. 1. Welche Schlussfolgerungen zieht die Bundesregierung aus dem Dialogprozess der Demografiestrategie (bitte nach den zehn Arbeitsgruppen aufschlüsseln )? Um ihre demografiepolitischen Ziele zu erreichen, geht die Bundesregierung mehrgleisig vor. Sie stärkt mit der Demografiestrategie zum einen die Zusammenarbeit der Bundesressorts und hat zum anderen seit 2012 einen Dialogprozess in zehn Arbeitsgruppen mit Vertreterinnen und Vertretern aller staatlichen Ebenen , der Wirtschaft, den Sozialpartnern, den Verbänden, der Wissenschaft und der Zivilgesellschaft (Gestaltungspartner) geführt. Diese haben den Prozess in den letzten Jahren mit großem Engagement vorangetrieben und sich in verschiedenen Zusammensetzungen und zahlreichen Sitzungen intensiv mit ihren Themen auseinandergesetzt. Der Bericht über die Ergebnisse aus dem Arbeitsgruppenprozess ist in Vorbereitung. Er wird zum Demografiegipfel am 16. März 2017 fertiggestellt und veröffentlicht werden. Für alle zehn Arbeitsgruppen zieht die Bundesregierung aus dem Dialogprozess zur Demografiestrategie schon jetzt die Vorabfassung - w ird durch die lektorierte Version ersetzt. Drucksache 18/11057 – 2 – Deutscher Bundestag – 18. Wahlperiode Schlussfolgerung, dass der Prozess erfolgreich verlaufen ist und einen wertvollen Beitrag im Rahmen der Strategie dargestellt hat. 2. Welche Gesetze und Verordnungen der Bundesregierung wurden aufgrund der Demografiestrategie verworfen, geändert und initiiert? Die Demografiestrategie hat als Querschnittsthema enge Berührungspunkte zu vielen Politikfeldern. Sie stellt die demografischen Herausforderungen, Ziele und Handlungsschwerpunkte im Zusammenhang dar. Über die in der laufenden Legislaturperiode ergriffenen Maßnahmen (Gesetze, Verordnungen etc.) wird die Bundesregierung in Kürze in einer demografiepolitischen Bilanz informieren. Für die dargestellten Maßnahmen gibt es neben einer demografiepolitischen auch weitere fachpolitische Begründungen. Sie sind daher nicht ausschließlich demografiepolitisch motiviert. Mit dem Anfang 2014 eingeführten Demografie-Check wird geprüft, ob Gesetzes - und Verordnungsvorhaben Auswirkungen auf kommende Generationen haben . Damit ist das Ziel verbunden, die demografische Entwicklung bei allen Vorhaben mitzudenken und im politischen Handeln zu verankern. Der Demografie- Check trägt dadurch sowohl im Rahmen der Erstellung des Entwurfs durch das jeweils zuständige Ressort als auch im anschließenden parlamentarischen Verfahren zu einem umfassenden Abwägungsprozess bei. 3. Welches sind die handlungsleitenden Grundsätze und Leitfragen der Gesamtstrategie ? In der weiterentwickelten Demografiestrategie der Bundesregierung „Für mehr Wohlstand und Lebensqualität aller Generationen“, Bundestagsdrucksache 18/6021 vom 9. September 2015, werden die übergeordneten Ziele und Handlungsfelder der Demografiepolitik der Bundesregierung dargestellt und im Kontext der demografischen Herausforderungen und Chancen ausführlich begründet. Die übergeordneten Ziele sind die Stärkung des wirtschaftlichen Wachstumspotenzials , die Förderung des gesellschaftlichen Zusammenhalts, die Förderung der Gleichwertigkeit der Lebensverhältnisse in den Regionen sowie die Gewährleistung solider Finanzen für die Handlungsfähigkeit des Staates und verlässliche soziale Sicherungssysteme. a) Wie wurden und werden diese bestimmt und umgesetzt? Die o. g. Grundsätze wurden im Rahmen der Weiterentwicklung der Strategie unter Federführung des Bundesministeriums des Innern innerhalb der Bundesregierung erarbeitet. Die weiterentwickelte Demografiestrategie wurde am 2. September 2015 vom Bundeskabinett beschlossen. b) Wie wurde und wird sichergestellt, dass die einzelnen Arbeitsgruppen zur Beantwortung der gesamtstrategischen Leitfragen und Grundsätze beitragen ? Die Ausrichtung der Arbeitsgruppen ergibt sich aus den Zielen und Handlungserfordernissen der Demografiestrategie. Arbeitsgruppen wurden dort eingesetzt, wo zur Erreichung der demografiepolitischen Ziele eine verstärkte Zusammenarbeit zwischen der Bundesregierung und ihren Gestaltungspartnern erforderlich ist. Die Arbeitsgruppen werden entsprechend ihrer inhaltlichen Ausrichtung von den jeweils zuständigen Bundesressorts bei ihrer Arbeit unterstützt und begleitet. Vorabfassung - w ird durch die lektorierte Version ersetzt. Deutscher Bundestag – 18. Wahlperiode – 3 – Drucksache 18/11057 Den Vorsitz in den Arbeitsgruppen haben entsprechend der fachlichen Zuständigkeit jeweils eine bzw. ein oder mehrere Bundesministerinnen oder Bundesminister . Außerdem nehmen in jeder Arbeitsgruppe Vertreterinnen und Vertreter der fachlich ebenfalls betroffenen Ressorts sowie des Bundeskanzleramts und des Bundesministeriums des Innern teil. c) Gab es bei der Erstellung der Arbeitsberichte widersprüchliche Erkenntnisse innerhalb und zwischen den Arbeitsgruppen? Wenn ja, wie wurde und wird mit diesen umgegangen? Die Arbeitsgruppenberichte stellen die in den Arbeitsgruppen erzielten Ergebnisse dar. An dieser Arbeit sind insbesondere auch Vertreterinnen und Vertreter der Länder und Kommunen, der Wirtschaft, der Sozialpartner, der Verbände, der Wissenschaft und der Zivilgesellschaft (sog. Gestaltungspartner) beteiligt. Nicht nur die Bundesressorts, auch zahlreiche dieser Gestaltungspartner sind in mehreren Arbeitsgruppen vertreten. Bei der Erarbeitung von Maßnahmen und Handlungsempfehlungen in den Arbeitsgruppen erhalten alle Beteiligten die Möglichkeit , Vorschläge zu machen und ihnen wichtige Gesichtspunkte einzubringen. Hierdurch wird sichergestellt, dass die Interessen aller Beteiligten im Laufe des Verfahrens angemessen berücksichtigt werden und die Arbeitsgruppen mit Blick auf den Gesamtprozess zu einem tragfähigen inhaltlichen Konsens finden. 4. Nach welchen Kriterien verlief und verläuft die politische Steuerung a) des Gesamtprozesses im Bundesministerium des Innern (BMI), b) in den Bundesministerien, die für die Arbeitsgruppen federführend verantwortlich sind, c) im Bundeskanzleramt? Die Fragen 4 bis 4c werden gemeinsam beantwortet. Die politische Steuerung verläuft entsprechend den Grundsätzen für die Arbeit der Bundesregierung. 5. Welchen Einfluss hatten und haben das BMI, die federführenden Bundesministerien und das Bundeskanzleramt auf a) die Zusammensetzung der Arbeitsgruppen, Für die Zusammensetzung der Arbeitsgruppen sind die für die jeweilige Arbeitsgruppe federführenden Bundesressorts zuständig. Die Benennung der Vertreterinnen und Vertreter der Länder für die Arbeitsgruppen wurde von der Konferenz der Ministerpräsidenten der Länder koordiniert. b) auf die Arbeitsprogramme und Ergebnisse der Arbeitsgruppen, Auf die Antwort zu Frage 3b wird verwiesen. c) auf die Gesamtstrategie? Die Demografiestrategie der Bunderegierung beruht auf einem Beschluss des Bundeskabinetts. Vorabfassung - w ird durch die lektorierte Version ersetzt. Drucksache 18/11057 – 4 – Deutscher Bundestag – 18. Wahlperiode 6. Wie bewertet die Bundesregierung den Dialogprozess in der 18. Wahlperiode im Vergleich zur 17. Wahlperiode? Welche neuen Erkenntnisse hat die Bundesregierung gewonnen? Der Dialogprozess wurde aus Sicht der Bundesregierung in der 18. Legislaturperiode mit großem Engagement aller Beteiligten fortgesetzt und weiter entwickelt. Im Übrigen wird auf die Antwort zu Frage 1 verwiesen. 7. Wie viele Haushaltsmittel wurden für den Dialogprozess der Demografiestrategie in der gesamten 18. Legislatur bereitgestellt (bitte für die verschiedenen Einzelpläne separat ausweisen)? Die für den Dialogprozess der Demografiestrategie eingesetzten Mittel werden im Bundeshaushalt nicht gesondert veranschlagt. Die Maßnahmen der Ressorts im Rahmen des Arbeitsgruppenprozesses sind innerhalb der jeweiligen Einzelpläne der Ressorts und im Rahmen der geltenden Finanzplanung zu finanzieren. Dabei gilt der Grundsatz der unmittelbaren, vollständigen und dauerhaften Gegenfinanzierung im gleichen Politikbereich. Dies gilt grundsätzlich bei allen, auch nicht demografierelevanten Maßnahmen der Ressorts. 8. Was ist das Ziel des Demografiegipfels? Ziel der Demografiegipfel und des Strategiekongresses Demografie war und ist der Austausch der Bundesregierung mit den Gestaltungspartnern über die Fortschritte in der Demografiepolitik. Entsprechend ist es Ziel des Demografiegipfels am 16. März 2017, die weiter entwickelten Ergebnisse des Arbeitsgruppenprozesses sowie die Maßnahmen der Bundesregierung zusammenzufassen und darzustellen sowie Impulse für die Gestaltung des demografischen Wandels öffentlichkeitswirksam zu diskutieren. 9. Wer ist die Zielgruppe des Demografiegipfels? Der Demografiegipfel ist ein zentrales Forum der ebenenübergreifenden Zusammenarbeit zwischen Bundesregierung und den Gestaltungspartnern. Mit dem Demografiegipfel wird verdeutlicht, dass der Bundesregierung die Gestaltung des demografischen Wandels ein zentrales Anliegen ist, und sie hierzu alle gesellschaftlichen Kräfte zur Mitarbeit einlädt. Insbesondere sind dies die Gestaltungspartner des Arbeitsgruppenprozesses, d. h. Vertreterinnen und Vertreter aller staatlichen Ebenen, der Wirtschaft, der Sozialpartner, der Verbände, der Wissenschaft und der Zivilgesellschaft, aber auch andere an der Gestaltung des demografischen Wandels mitarbeitende Bürgerinnen und Bürger. 10. Wer wird zum Demografiegipfel eingeladen? Auf die Antwort zu Frage 9 wird verwiesen. 11. Warum gibt es in dieser Wahlperiode nur einen Demografiegipfel, statt, wie angekündigt, zwei? Mit dem Demografiegipfel am 16. März 2017 findet nach dem Strategiekongress am 22. September 2015 die zweite Veranstaltung der Bundesregierung zur Demografiestrategie in der 18. Legislaturperiode statt. Vorabfassung - w ird durch die lektorierte Version ersetzt. Deutscher Bundestag – 18. Wahlperiode – 5 – Drucksache 18/11057 12. Warum wurde der Demografiegipfel mehrfach verschoben? Der Demografiegipfel wurde nicht verschoben. Auf die Antwort zu Frage 11 wird verwiesen. 13. Welche konkreten Maßnahmen plant die Bundesregierung nach dem Demografiegipfel im März 2017? Die Bundesregierung will die Zusammenarbeit mit allen gesellschaftlichen Akteuren fortsetzen und die Verzahnung der Ressortaktivitäten weiter verstärken. Vorabfassung - w ird durch die lektorierte Version ersetzt. Satz: Satzweiss.com Print, Web, Software GmbH, Mainzer Straße 116, 66121 Saarbrücken, www.satzweiss.com Druck: Printsystem GmbH, Schafwäsche 1-3, 71296 Heimsheim, www.printsystem.de Vertrieb: Bundesanzeiger Verlag GmbH, Postfach 10 05 34, 50445 Köln, Telefon (02 21) 97 66 83 40, Fax (02 21) 97 66 83 44, www.betrifft-gesetze.de ISSN 0722-8333