Die Antwort wurde namens der Bundesregierung mit Schreiben des Bundesministeriums des Innern vom 2. Februar 2017 übermittelt. Die Drucksache enthält zusätzlich – in kleinerer Schrifttype – den Fragetext. Deutscher Bundestag Drucksache 18/11087 18. Wahlperiode 06.02.2017 Antwort der Bundesregierung auf die Kleine Anfrage der Abgeordneten Jutta Krellmann, Klaus Ernst, Susanna Karawanskij, weiterer Abgeordneter und der Fraktion DIE LINKE. – Drucksache 18/10918 – Befristete Beschäftigung in Bundesministerien, nachgelagerten Ämtern und Behörden V o r b e m e r k u n g d e r F r a g e s t e l l e r Die Zahl der befristet Beschäftigten hat sich in den vergangenen 20 Jahren deutlich erhöht. Der Bund selbst, seine Bundesministerien, nachgelagerten Ämter und Behörden spielten dabei eine zentrale Rolle. V o r b e me r k u n g B u n d e s r e g i e r u n g Zur Beantwortung der Kleinen Anfrage muss auf verschiedene Datenquellen zurückgegriffen werden, da nicht alle gestellten Fragen aus einer Datenquelle heraus beantwortet werden können. Es werden Daten der Personalstandstatistik des Statistischen Bundesamtes, des Mikrozensus’ des Statistischen Bundesamtes, des IAB-Betriebspanels1 sowie Daten genutzt, die zur Beantwortung dieser und weiterer Kleiner Anfragen in der unmittelbaren Bundesverwaltung erhoben wurden. Auf die etwaigen rechtlichen und statistischen Aspekte der genutzten Datenquellen wird gesondert hingewiesen. 1. Wie hoch war im Zeitraum von 2007 bis 2016 die Zahl der Beschäftigten in den Bundesministerien und Bundesämtern bzw. in den Bundesbehörden insgesamt , wie viele der Beschäftigten waren jeweils in Vollzeit, Teilzeit, befristet und geringfügig beschäftigt, und wie stellt sich jeweils der Anteil im Vergleich zur Gesamtwirtschaft dar (bitte jeweils jährlich insgesamt angeben sowie aufgeschlüsselt nach Bundeskanzleramt und Bundesministerien mit den entsprechenden Bundesämtern bzw. -behörden und -instituten)? Zur Beantwortung der Frage, wie hoch im Zeitraum von 2007 bis 2016 die Zahl der Beschäftigten in den Bundesministerien und Bundesämtern bzw. in den Bundesbehörden insgesamt war und wie viele der Beschäftigten jeweils in Vollzeit, 1 IAB = Institut für Arbeitsmarkt- und Berufsforschung. Vorabfassung - w ird durch die lektorierte Version ersetzt. Drucksache 18/11087 – 2 – Deutscher Bundestag – 18. Wahlperiode Teilzeit, befristet und geringfügig beschäftigt waren, wird auf Anlage 1 verwiesen . Hierfür wurde allein auf Daten der Personalstandstatistik zurückgegriffen, so dass für diesen Teil der Frage die Personalstandstatistik des Statistischen Bundesamtes die einheitliche Datengrundlage bildet. Wegen unterschiedlicher Erhebungsmethoden (zum Beispiel unterschiedlicher Stichtage) kann nicht ausgeschlossen werden, dass die Daten der Personalstandstatistik des Statistischen Bundesamtes statistische Unterschiede auch zu Daten aufweisen, die im Rahmen von Abfragen der unmittelbaren Bundesverwaltung zur Beantwortungen dieser und vergangener Kleiner Anfragen erhoben wurden. Hier wie bei allen weiteren zur Beantwortung dieser Kleinen Anfrage verwendeten Daten aus der Personalstandstatistik des Statischen Bundesamtes wird zudem auf Folgendes hingewiesen: Bei den in den Auswertungen enthaltenen Einzelfällen (Fälle von ein oder zwei Beschäftigten) sind die datenschutzrechtlichen Vorgaben aus § 16 des Bundesstatistikgesetzes (BStatG) zu berücksichtigen. Dies erfolgt durch die Anwendung der deterministischen 5er-Rundung (Rundung auf ein Vielfaches von 5) in der Personalstandstatistik und in den entsprechenden Tabellen . Dies ist insbesondere notwendig, um eine tabellenübergreifende Konsistenz zu gewährleisten. Ohne Rundung könnten auch große Fallzahlen durch Differenzbildung zur Aufdeckung von Einzelfällen führen. Die Angaben beziehen sich jeweils auf den Stichtag 30. Juni eines Jahres. Die Daten zum Stichtag 30. Juni 2015 sind die daher aktuellsten vorliegenden Daten. Die Beantwortung der Frage zum jeweiligen Anteil im Vergleich zur Gesamtwirtschaft basiert auf Daten des IAB-Betriebspanels, über die ein Vergleich zur Wirtschaft möglich ist. Die Daten des IAB-Betriebspanels für den öffentlichen Sektor können nicht auf die föderalen Ebenen aufgeteilt werden, Daten für 2016 liegen noch nicht vor. Zur Beantwortung dieses Teils der Frage 1 wird auf die folgende Tabelle verwiesen. Vorabfassung - w ird durch die lektorierte Version ersetzt. Deutscher Bundestag – 18. Wahlperiode – 3 – Drucksache 18/11087 Befristungen, Teilzeit und geringfügige Beschäftigung 2007 bis 2015 (Beschäftigtenanteile in Prozent) Befristungena) Vollzeitd) Teilzeitb), c) Geringfügige Beschäftigungb) 2007 Privatwirtschaft1)2) 6,1 79,2 20,8 13,1 Öffentlicher Sektor1)3) 7,3 71,5 28,5 4,4 Gesamt 7,7 76,1 23,9 11,7 2008 Privatwirtschaft1)2) 6,3 78,2 21,8 12,3 Öffentlicher Sektor1)3) 7,2 71,7 28,3 4,4 Gesamt 8,0 75,3 24,7 11,0 2009 Privatwirtschaft1)2) 5,9 79,1 20,9 13,0 Öffentlicher Sektor1)3) 7,9 70,7 29,3 4,8 Gesamt 7,8 75,8 24,2 11,6 2010 Privatwirtschaft1)2) 6,1 76,9 23,1 12,6 Öffentlicher Sektor1)3) 8,5 69,7 30,3 4,4 Gesamt 7,9 73,6 26,4 11,2 2011 Privatwirtschaft1)2) 6,7 78,3 21,7 13,1 Öffentlicher Sektor1)3) 8,1 69,7 30,3 4,9 Gesamt 8,4 74,8 25,2 11,5 2012 Privatwirtschaft1)2) 6,8 74,6 25,4 13,9 Öffentlicher Sektor1)3) 8,1 68 32,0 4,9 Gesamt 8,4 71,6 28,4 12,2 2013 Privatwirtschaft1)2) 6,6 74,2 25,8 13,7 Öffentlicher Sektor1)3) 7,8 67,3 32,7 5,6 Gesamt 8,2 71,1 28,9 12,3 2014 Privatwirtschaft1)2) 6,7 73,2 26,8 13,8 Öffentlicher Sektor1)3) 7,4 67,1 32,9 5,0 Gesamt 8,2 70,2 29,8 12,2 2015 Privatwirtschaft1)2) 6,6 73 27,0 13,7 Öffentlicher Sektor1)3) 7,5 68,3 31,7 4,2 Gesamt 8,0 70,3 29,7 12,0 Quelle: IAB-Betriebspanel 2007-2015, hochgerechnete Werte;Bezugsgrößen der Anteile: a) betriebliche Gesamtbeschäftigung ohne Auszubildende, mithelfende Familienangehörige und tätige Inhaber b) betriebliche Gesamtbeschäftigung c) Teilzeit wird nicht über eine bestimmte Schwelle an Arbeitsstunden definiert. Die Informationen beruhen auf den Antworten der Arbeitgeber auf die Frage „Waren unter den in Frage X genannten Beschäftigten am 30.06. (des jeweiligen Jahres) Teilzeitbeschäftigte (einschließlich geringfügig Beschäftigte)? (...) Wenn ja: Wie viele insgesamt?“ d) Vollzeitbeschäftigung wird nicht separat abgefragt, sondern ergibt sich aus der Information über Teilzeitbeschäftigung und in dieser Tabelle aus der vom BMI vorgenommenen Berechnung (100% minus Teilzeitanteil in Prozent). Details zur Abgrenzung der Sektoren: siehe Hohendanner, Christian; Ostmeier, Esther; Ramos Lobato, Philipp (2015): Befristete Beschäftigung im öffentlichen Dienst. Entwicklung, Motive und rechtliche Umsetzung. IAB-Forschungsbericht, 12/2015, Nürnberg. 1) ohne Wissenschaft 2) ohne gemeinnützige Einrichtungen des Dritten Sektors 3) ohne Branche Verteidigung. Vorabfassung - w ird durch die lektorierte Version ersetzt. Drucksache 18/11087 – 4 – Deutscher Bundestag – 18. Wahlperiode 2. Wie setzen sich die Beschäftigten in den Bundesministerien und Bundesämtern bzw. Bundesbehörden insgesamt nach Geschlecht, Alter, Behinderung, Staatsangehörigkeit zusammen, und wie ist die Verteilung der entsprechenden befristet Beschäftigten (bitte aufgeschlüsselt nach Bundeskanzleramt und Bundesministerien mit den entsprechenden Bundesämtern bzw. -behörden und -instituten)? Zur Beantwortung der Frage 2 wird auf die Anlage 2 verwiesen. Hierfür wurde auf Daten der Personalstandstatistik des Statistischen Bundesamtes zurückgegriffen . Diese bilden auch die einheitliche Datengrundlage zur Beantwortung von Frage 2. Auf die zu Frage 1 dargestellten datenschutzrechtlichen und methodischen Aspekte wird hingewiesen. Angaben zu Staatsangehörigkeit und Behinderung werden im Rahmen der Personalstandstatistik nicht erhoben. 3. Wie hoch werden die Zahl und der Anteil der befristet Beschäftigten nach aktueller Planung im Jahr 2017 sein? Die zur Beantwortung der Fragen 6 und 7 für das Jahr 2016 durchgeführte Abfrage der unmittelbaren Bundesverwaltung bildet die Grundlage zur Beantwortung der Frage 3. Diese Datenerhebung ergab, dass gegenüber dem Jahr 2016 für das Jahr 2017 nach aktueller Planung in der Summe keine signifikanten Veränderungen gegenüber dem Jahr 2016 zu erwarten sind. 4. Welche personalwirtschaftlichen Vorgaben gibt es derzeit in den Bundesministerien und Bundesämtern bzw. in den Bundesbehörden für die Ausfertigung von befristeten Arbeitsverträgen zum Beispiel im Hinblick auf Befristungsquoten oder Befristungen von bestimmten Personengruppen oder Tätigkeitsbereichen (bitte die Vorgaben aufgeschlüsselt nach Bundeskanzleramt und Bundesministerien mit den entsprechenden Bundesämtern bzw. - behörden und -instituten)? Bei der Befristung eines Arbeitsvertrags sind vielfältige Vorgaben, u. a. aus Gesetz (z. B. Gesetz über Teilzeitarbeit und befristete Arbeitsverträge – TzBfG oder Wissenschaftszeitvertragsgesetz – WissZeitVG) und Tarifvertrag (z. B. § 30 des Tarifvertrages für den öffentlichen Dienst – TVöD), sowie allgemeine haushalterische Rahmenbedingungen (z. B. Mittel- und Stellenverfügbarkeit laut Haushalts - und Stellenplan) zu beachten. Da vielfach über Bedarf ausgebildet wird, sind viele Bundesbehörden generell bestrebt, ehemaligen Auszubildenden zumindest einen befristeten sachgrundlosen Anschlussvertrag anzubieten (ggfs. in Abhängigkeit von der Abschlussnote), wenn mangels freier Planstellen und Stellen keine unbefristete Übernahme erfolgen kann. Darüber hinausgehende personalwirtschaftliche Vorgaben der einzelnen Ressorts sind in nachfolgender Tabelle dargestellt. Vorabfassung - w ird durch die lektorierte Version ersetzt. Deutscher Bundestag – 18. Wahlperiode – 5 – Drucksache 18/11087 Beschreibung eventueller personalwirtschaftlicher Vorgaben wo geregelt/ festgelegt für welchen Bereich geregelt/ festgelegt Anmerkungen AA Das Auswärtige Amt richtet sich bei der Befristung von Arbeitsverträgen nach den gesetzlichen und tarifvertraglichen Vorgaben sowie nach den allgemeinen haushalterischen Rahmenbedingungen (z. B. Mittelund Stellenverfügbarkeit laut Haushalts- und Stellenplan ). Übernahmen durch Entfristungen in einzelnen Fachbereichen bzw. im Wege der Verbeamtung in den Sonderlaufbahnen des Auswärtigen Dienstes (weltweite Rotation) Besondere tarifliche sowie gesetzliche Vorgaben gelten auf Grundlage des § 45 TVöD-BT-V, des Gesetzes über den Auswärtigen Dienst (GAD) sowie nach Maßgabe des TV Beschäftigte Ausland bzw. TV AN Ausland . Insbesondere für Beschäftigte , die der weltweiten Rotation unterliegen. Befristete Beschäftigungsverhältnisse dienen regelmäßig nur der Deckung eines temporären personellen Mehrbedarfs oder der Überbrückung von Vakanzen . DAI2) Das DAI fördert gemäß seiner Satzung den Gelehrtennachwuchs . Satzung Wiss. Bereich. Befristete Beschäftigungsverhältnisse werden überwiegend nach WissZeitVG abgeschlossen. BMVg Im Hinblick auf die Steigerung der Attraktivität des Arbeitgebers Bundeswehr ist grundsätzlich darauf hinzuwirken, dass die unbefristete Beschäftigung – wo immer aus Organisations - und Personalführungssicht möglich – verstärkt zielgerichtet genutzt und insbesondere bei fortschreitender Klarheit über die Organisationsstrukturen wieder zum Regelfall wird. Erlass Alle personalbearbeitenden Stellen. 1. Wegen der nach wie vor durchzuführenden Personalanpassung wird durch den Abschluss befristeter Arbeitsverträge (im Ausnahmefall ) sichergestellt , auf die noch auszuplanenden strukturellen Veränderungen personalwirtschaftlich reagieren zu können . 2. Darüber hinaus wird durch Befristungen den Besonderheiten des Militärseelsorgevertrages sowie den 2) DAI = Deutsches Archäologisches Institut. Vorabfassung - w ird durch die lektorierte Version ersetzt. Drucksache 18/11087 – 6 – Deutscher Bundestag – 18. Wahlperiode Beschreibung eventueller personalwirtschaftlicher Vorgaben wo geregelt/ festgelegt für welchen Bereich geregelt/ festgelegt Anmerkungen 3. befristeten Sprachausbildungssondervor - haben und der Unterstützung der Auslandseinsätze in den Einsatzgebieten der Bundeswehr (sog. mandatsbezogene Zeitarbeitsverträge ) Rechnung getragen . BMVI Befristete Übernahme von Auszubildenden außerhalb von § 16a TVAöD Erlass BMVI + GB Festlegungen zu bedarfsunabhängiger befristeter Anschlussbeschäfti - gung von Auszubildenden nach bestandener Abschlussprüfung BMVI Befristete Vertretungen, insbes. Elternzeit Interne Regelung BMVI Ermöglicht die Rückkehr der Vertretenen auf ihren bisherigen Dienstposten BMG Befristete Übernahme von Auszubildenden außerhalb von § 16a TVAöD Dienstvereinbarung zur Steigerung der Qualität der Berufsausbildung im RKI RKI BMG Vor dem Hintergrund der besonderen Vereinbarkeit von Familie und Beruf zahlreiche befristete Vertretungen , insbesondere bei Elternzeit, Sonderurlaub und temporären Arbeitszeitreduzierungen sowie im Rahmen von Forschungsprojekten u. sonstigen Projekten interne Festlegungen in der Dienststelle sowie Zielvereinbarung BfArM mit berufundfamilie gGmbH BfArM BMUB Abbau sachgrundloser Befristungen bis Ende 2017 Erlass BMUB und GB Vorabfassung - w ird durch die lektorierte Version ersetzt. Deutscher Bundestag – 18. Wahlperiode – 7 – Drucksache 18/11087 Beschreibung eventueller personalwirtschaftlicher Vorgaben wo geregelt/ festgelegt für welchen Bereich geregelt/ festgelegt Anmerkungen BMUB Befristete Übernahme von Auszubildenden außerhalb von § 16a TVAöD Erlass BMUB und GB Festlegungen zu bedarfsunabhängiger befristeter Anschlussbeschäftigun - gen von Auszubildenden nach bestandener Abschlussprüfung BMAS Befristete Übernahme von Auszubildenden außerhalb von § 16a TVAöD Dienstvereinbarung; interne Festlegungen in jeweiligen Dienststellen BMAS, BAG, BSG, BAuA, Bundesversicherungsamt (BVA) Interne Festlegungen zu bedarfsunabhängiger befristeter Anschlussbeschäftigun - gen von Auszubildenden nach bestandener Abschlussprüfung (in Abhängigkeit von der Prüfungsnote ) BMAS Die Überschreitung einer Obergrenze von 41 befristet Beschäftigten im Bundesversicherungsamt bedarf der Zustimmung des BMAS. Festlegung des BMAS: Schreiben/E- Mail des BMAS vom 05.08.2013 und vom 13.08.2013 sowie vom 16.11.2015 Gesamtes Bundesversicherungsamt (BVA) Festlegungen gelten bis auf weiteres. BMBF Befristete Übernahme von Auszubildenden Interne Regelung BMBF Regelung zur befristeten Übernahme von Auszubildenden zur Erleichterung des Übergangs in eine Anschlussbeschäftigung mit der Möglichkeit, bei Bewährung unbefristet übernommen zu werden. BMBF bildet über Bedarf aus. BMJV Befristete Übernahme von Auszubildenden außerhalb von § 16a TVAöD Interne Regelung BMJV, BfJ Interne Festlegung zu befristeter Anschlussbeschäfti - gung vorrangig von über den Bedarf hinaus Ausgebildeten nach bestandener Abschlussprüfung (in Abhängigkeit von der Prüfungsnote ) Vorabfassung - w ird durch die lektorierte Version ersetzt. Drucksache 18/11087 – 8 – Deutscher Bundestag – 18. Wahlperiode Beschreibung eventueller personalwirtschaftlicher Vorgaben wo geregelt/ festgelegt für welchen Bereich geregelt/ festgelegt Anmerkungen BMJV Bei der Besetzung freier Stellen werden in der Regel vorrangig vorhandene Fristkräfte berücksichtigt. Bei zusätzlichem Personalbedarf erfolgen daher Neueinstellungen zunächst befristet . Fachpersonal (insbesondere Informationstechnik ) wird grundsätzlich unbefristet eingestellt. Interne Regelung BfJ BMJV In den letzten 3 bis 5 Jahren sind befristete Arbeitsverhältnisse kontinuierlich in unbefristete Beschäftigungen umgewandelt worden . Auch künftig bestehen Bestrebungen, die Zahl der befristeten Arbeitsverhältnisse gering zu halten. Interne Regelung BGH BMWi Befristete Übernahme von Auszubildenden Interne Regelung BMWi Interne Festlegungen zu bedarfsunabhängiger befristeter Anschlussbeschäfti - gung von Auszubildenden nach bestandener Abschlussprüfung ; BMWi bildet über Bedarf aus. BKM Es gibt keine konkreten personalwirtschaftlichen Vorgaben. Vor dem Hintergrund der Ermöglichung der Vereinbarkeit von Familie und Beruf erfolgen befristete Einstellungen vor allem auf Grund von Vertretungen , insbesondere bei Mutterschutz, Elternzeit, Sonderurlaub und temporären Arbeitsreduzierungen; außerdem im Rahmen der Weitebeschäftigung von ehemaligen Auszubildenden . Interne Regelung BKM Es werden überwiegend sachgrundlose Befristungen genutzt . Vorabfassung - w ird durch die lektorierte Version ersetzt. Deutscher Bundestag – 18. Wahlperiode – 9 – Drucksache 18/11087 Beschreibung eventueller personalwirtschaftlicher Vorgaben wo geregelt/ festgelegt für welchen Bereich geregelt/ festgelegt Anmerkungen BMEL Im BMEL erfolgen befristete Einstellungen – neben der befristeten Anschlussverwendung von Auszubildenden – in der Regel zur Deckung eines temporären Mehrbedarfs bzw. zur Kompensierung von Vertretungs -situationen. Bei Vorliegen der haushälterischen Voraussetzungen werden die befristet Beschäftigten bei entsprechender Bewährung dauerhaft in das BMEL übernommen . Verwaltungspraxis BMEL BMF Befristete Übernahme von Auszubildenden Interne Regelung BMF Übernahmeregelung zur bedarfsunabhängigen befristeten Anschlussbeschäftigung von Auszubildenden (in Abhängigkeit von Note und weiteren Kriterien) BMI Das BISp richtet sich bei der Befristung von Arbeitsverträgen nach den gesetzlichen und tariflichen Vorgaben sowie nach den allgemeinen haushalterischen Rahmenbedingungen wie Mittel- und Stellenverfügbarkeit lt. Haushalts- und Stellenplan. BISp Befristete Beschäftigungsverhältnisse dienen regelmäßig der Deckung eines temporären personellen Mehrbedarfs. BMI Befristete Übernahme von Auszubildenden: Eine Weiterbeschäftigung der Kaufleute für Büromanagement (KfBM) und der Fachangestellten für Markt- und Sozialforschung nach der Ausbildung ist von den erbrachten Leistungen abhängig (i.d.R. 12 Monate bzw. bei guten Leistungen 24 Monate ). Interne Regelung StBA Vorabfassung - w ird durch die lektorierte Version ersetzt. Drucksache 18/11087 – 10 – Deutscher Bundestag – 18. Wahlperiode Beschreibung eventueller personalwirtschaftlicher Vorgaben wo geregelt/ festgelegt für welchen Bereich geregelt/ festgelegt Anmerkungen Die Fachinformatiker (Anwendungsentwicklung ) erhalten i.d.R. einen 24-Monatsvertrag nach der Ausbildung . Ansonsten richtet sich das StBA bei der Befristung von Arbeitsverträgen nach den gesetzlichen und tarifvertraglichen Vorgaben sowie nach den allgemeinen haushalterischen Rahmenbedingungen (z. B. Mittelund Stellenverfügbarkeit laut Haushalts- und Stellenplan ). BMFS FJ Ziel ist es, den Anteil befristeter Beschäftigungsverhältnisse zu senken. Hierauf wirkt die Verwaltung gemeinsam mit den Personalvertretungen hin. Letztlich ist jedoch eine Erhöhung der Zahl der Planstellen und Stellen erforderlich , um die im Geschäftsbereich des BMFSFJ verankerten Aufgaben in angemessenem Umfang durch unbefristet Beschäftigten wahrnehmen zu können. Wenn mangels verfügbarer Planstellen und Stellen sachgrundlose Befristungen erfolgen, so gilt in der Regel die Maßgabe, dass Entfristungen erfolgen , sobald verfügbare Planstellen und Stellen zur Verfügung stehen. Soweit die entsprechenden Voraussetzungen im Haushalt bestehen, werden befristet Beschäftigte, die sich bewähren , dauerhaft übernommen . Ein erheblicher Anteil an Stellenzuwächsen in 2017 wird für Entfristungen genutzt werden. Vorabfassung - w ird durch die lektorierte Version ersetzt. Deutscher Bundestag – 18. Wahlperiode – 11 – Drucksache 18/11087 Beschreibung eventueller personalwirtschaftlicher Vorgaben wo geregelt/ festgelegt für welchen Bereich geregelt/ festgelegt Anmerkungen BMZ BMZ richtet sich bei der Befristung von Arbeitsverträgen nach den gesetzlichen und tarifvertraglichen Vorgaben sowie nach den allgemeinen haushalterischen Rahmenbedingungen (z. B. Mittel- und Stellenverfügbarkeit laut Haushalts - und Stellenplan). Befristete Beschäftigungsverhältnisse dienen regelmäßig nur der Deckung eines temporären personellen Mehrbedarfs . Quelle: Abfrage der unmittelbaren Bundesverwaltung 5. Wie hat sich von 2007 bis 2016 der Anteil der befristeten Arbeitsverträge bei Neueinstellungen in den Bundesministerien und Bundesämtern bzw. in den Bundesbehörden entwickelt (bitte jeweils jährlich insgesamt angeben sowie aufgeschlüsselt nach Bundeskanzleramt und Bundesministerien mit den entsprechenden Bundesämtern bzw. -behörden und -instituten)? Zur Beantwortung der Frage 5 wird auf Anlage 3 verwiesen. Hierfür wurden Daten genutzt, die zur Beantwortung dieser und weiterer Kleiner Anfragen durch Abfragen der unmittelbaren Bundesverwaltung erhoben wurden. 6. Wie haben sich von 2007 bis 2016 die Zahl und der Anteil der in den Bundesministerien und Bundesämtern bzw. in den Bundesbehörden sachgrundlos befristet Beschäftigten entwickelt (bitte jeweils jährlich insgesamt angeben sowie aufgeschlüsselt nach Bundeskanzleramt und Bundesministerien mit den entsprechenden Bundesämtern bzw. -behörden und -instituten)? 7. Wie hoch war jeweils der Anteil der sachgrundlosen Befristungen an allen befristeten Arbeitsverträgen? Die Fragen 6 und 7 werden wegen ihres Zusammenhangs gemeinsam beantwortet . Zur Beantwortung der Fragen wird auf Anlage 4 verwiesen. Aus der Personalstandstatistik des Statistischen Bundesamtes, die zur Beantwortung der Fragen 1 und 2 als einheitliche Datenquelle genutzt wurde, ist eine Differenzierung der befristeten Beschäftigung nach zeitlicher bzw. sachlicher Befristung nicht möglich . Es war deshalb erforderlich, zur Beantwortung der Fragen 6 und 7 eine Abfrage der unmittelbaren Bundesverwaltung durchzuführen und darüber hinaus Daten zu nutzen, die zur Beantwortung anderer Kleiner Anfragen durch Abfragen der unmittelbaren Bundesverwaltung erhoben wurden. Es wird darauf hingewiesen , dass sich die einzelnen Erhebungsmethoden der angefragten Behörden und des Statistischen Bundesamtes unterscheiden, die Daten zum Beispiel an unterschiedlichen Stichtagen erhoben wurden, so dass statistische Abweichungen nicht ausgeschlossen werden können. Vorabfassung - w ird durch die lektorierte Version ersetzt. Drucksache 18/11087 – 12 – Deutscher Bundestag – 18. Wahlperiode 8. Aus welchen sachlichen Gründen werden Beschäftigte derzeit befristet eingesetzt (bitte die fünf häufigsten sachlichen Gründe mit Fallzahlen auflisten )? Für den Bereich der unmittelbaren Bundesverwaltung ergeben sich die fünf häufigsten sachlichen Gründe für eine Befristung mit Sachgrund aus der folgenden Übersicht. Hierfür wurden Daten aus der zur Beantwortung dieser Kleinen Anfrage durchgeführten Abfrage der unmittelbaren Bundesverwaltung genutzt. häufigste sachliche Gründe für Befristungen Fallzahl 1 § 14 Absatz 1 Nr. 1 TzBfG nur vorübergehender betrieblicher Bedarf an der Arbeitsleistung 3208 2 WissZeitVG 2225 3 § 14 Absatz 1 Nr. 3 TzBfG Vertretung eines anderen Arbeitnehmers 767 4 Elternzeit-, Krankheits- oder Pflegezeitvertretung (z. B. nach BEEG oder PflegeZG) 416 5 § 14 Absatz 1 Nr. 2 TzBfG Befristung im Anschluss an eine Ausbildung oder ein Studium 343 Quelle: Abfrage der unmittelbaren Bundesverwaltung. Fallzahlen für 2016. Die Befristungsgründe werden in den Behörden nicht durchgängig elektronisch erfasst und können dementsprechend nicht vollständig in der verfügbaren Zeit ausgewertet werden. Teilweise musste deshalb auf Schätzungen der Fallzahlen zurückgegriffen werden. Die genannten Fallzahlen können für die jeweilige Größenordnung Orientierung bieten, sie sind jedoch nicht als vollständige korrekte Angabe zu verstehen. 9. Wie viele der befristet Beschäftigten sind im Zeitraum von 2007 bis 2016 jeweils in ein festes Arbeitsverhältnis in einer der oben genannten Dienststellen übernommen worden, welchem Anteil an allen befristet Beschäftigten entspricht dies in den einzelnen Jahren, und wie stellen sich die Übernahmequoten jeweils im Vergleich zur Gesamtwirtschaft dar? Die Beantwortung der Frage basiert auf Daten des IAB-Betriebspanels. Über diese Daten ist ein Vergleich zu Wirtschaft möglich. Die Daten des IAB-Betriebspanels für den öffentlichen Sektor können nicht auf die föderalen Ebenen aufgeteilt werden. Die Anzahl der Übernahmen ergibt sich aus der folgenden Tabelle. Demnach hat sich die Anzahl der Übernahmen im öffentlichen Sektor deutlich erhöht, von rund 35 000 im Jahr 2014 auf rund 49 000 im Jahr 2015. Hinsichtlich der Übernahmequoten bis 2014 wird auf die Tabelle 37 „Entfristungen , Verlängerungen und Personalabgänge nach Befristungsende“ des IAB-Forschungs -berichts 12/2015, Seite 96, und die dortigen Hinwiese verwiesen. Der Forschungsbericht ist auf den Internetseiten des IAB veröffentlicht unter: http://doku.iab.de/forschungsbericht/2015/fb1215.pdf. Die Übernahmequote, definiert als Anteil an allen Vertragsänderungen bei befristet Beschäftigten (Entfristungen, Verlängerungen und Personalabgänge nach Befristungsende ), hat sich im öffentlichen Sektor deutlich von 32,0 Prozent im Jahr 2014 auf 39,4 Prozent im Jahr 2015 erhöht (Übernahmequoten nicht in Tabelle ausgewiesen). In der Privatwirtschaft ist im gleichen Zeitraum ein Anstieg von 41,5 auf 42,7 Prozent zu beobachten. (Privatwirtschaft: 2014: 41,5 Prozent; 2015: Vorabfassung - w ird durch die lektorierte Version ersetzt. Deutscher Bundestag – 18. Wahlperiode – 13 – Drucksache 18/11087 42,7 Prozent; Alle Sektoren: 2014: 37,5 Prozent; 2015: 39,5 Prozent). Daten für 2016 stehen im IAB-Betriebspanel noch nicht zur Verfügung. Übernahmen in unbefristete Beschäftigung 2007-2015 (Anzahl in Tausend) Öffentlicher Sektor1)3) Privatwirtschaft1)2) Gesamt 2007 16 202 251 2008 23 208 269 2009 27 181 245 2010 26 185 256 2011 46 227 324 2012 37 286 372 2013 35 257 339 2014 35 271 363 2015 49 278 384 Quelle: IAB-Betriebspanel, hochgerechnete Werte, jeweils bezogen auf das erste Halbjahr 1) ohne Wissenschaft, 2) ohne gemeinnützige Einrichtungen des Dritten Sektors, 3) ohne Branche Verteidigung 10. Wie viele der in den Bundesministerien und Bundesämtern bzw. in den Bundesbehörden befristet Beschäftigten haben in den vergangenen Jahren nach Ablauf der Befristung erneut einen befristeten Arbeitsvertrag abgeschlossen, und wie viele haben die Dienststelle verlassen? Hinsichtlich der Jahre 2014 und 2015 wird auf die Antwort der Bundesregierung zu den Fragen 3c, 3d und 3e der Kleinen Anfrage der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN auf Bundestagsdrucksache 18/7432 verwiesen. Für das Jahr 2016 wird auf die folgende Tabelle verwiesen. Fallzahlen 2016 Zahl der Verlängerungen der Befristung und erneuter befristeter Beschäftigung 3167 Zahl derjenigen, die nach Ablauf der Befristung die Dienststelle verlassen haben (ohne vorzeitige Kündigungen oder sonstige vorzeitige Personalabgänge) 3232 Quelle: Abfrage der unmittelbaren Bundesverwaltung. Die Daten werden in den Behörden nicht durchgängig elektronisch erfasst. Teilweise musste auf Schätzungen der Fallzahlen zurückgegriffen werden. Die genannten Fallzahlen können für die jeweilige Größenordnung Orientierung bieten, sie sind jedoch nicht als vollständige korrekte Angaben zu verstehen. Vorabfassung - w ird durch die lektorierte Version ersetzt. Drucksache 18/11087 – 14 – Deutscher Bundestag – 18. Wahlperiode 11. Für welche Tätigkeiten werden die befristet Beschäftigten derzeit hauptsächlich eingesetzt (bitte die zehn meist ausgeübten Tätigkeiten mit entsprechenden Fallzahlen auflisten)? Auf Basis der für diese Kleine Anfrage durchgeführten Abfrage der unmittelbaren Bundesverwaltung wurden die befristet Beschäftigten in folgenden zehn meist ausgeübten Tätigkeiten eingesetzt. Tätigkeiten Fallzahl 1) 1 Bürosachbearbeiter, Bürokräfte, Kanzlei- und Schreibkräfte 5495 2 Wissenschaftler, wissenschaftliche Mitarbeiter, wissenschaftliches Hilfspersonal (technische Assistenten, Laboranten, Laborwäscher u. a.), wissenschaftliche Gutachter, medizinisch und pharmazeutische Projektarbeit, chemische Untersuchungen und Doktoranden 3987 3 Sachbearbeiter, Hauptsachbearbeiter 3189 4 Referenten und Referatsleitung 1071 5 Handwerker, Kammerberufe und Wasserbauer 673 6 Technische Tätigkeiten und Ingenieure 663 7 Studentische Hilfskräfte 607 8 Technische und administrative Projekttätigkeit und Projektmitarbeiter allgemein 370 9 IT-Projektarbeit, IT-Fachpersonal, IT-Administration 327 10 Boten, Pförtner, Mitarbeiter Druckerei, Post- und Faxstelle, Telefonzentrale, Fernsprecher und entsprechende Service- und Assistenzkräfte 296 Quelle: Abfrage der unmittelbaren Bundesverwaltung. 1) Fallzahlen für 2016. Die entsprechenden Daten können nicht vollständig elektronisch ausgewertet werden. Teilweise musste daher auf Schätzungen der Fallzahlen zurückgegriffen werden. Die genannten Fallzahlen können für die jeweilige Größenordnung Orientierung bieten, sie sind jedoch nicht als vollständige korrekte Angabe zu verstehen. 12. Wie waren im Zeitraum von 2007 bis 2016 die durchschnittlichen Beschäftigungsdauern der befristet Beschäftigten (bitte getrennt nach zeitlicher und sachlicher Befristung darstellen)? Wie stellen sich die Beschäftigungsdauern im Vergleich zur Gesamtwirtschaft dar? Zur Beantwortung der Frage wird auf die folgende Tabelle verwiesen. Die Frage wird mit Hilfe einer Sonderauswertung des Mikrozensus des Statistischen Bundesamtes beantwortet. Der Mikrozensus, eine Befragung von Beschäftigten, ist Teil der amtlichen Statistik über die Bevölkerung und den Arbeitsmarkt in Deutschland. Die Differenzierung zwischen öffentlichem Dienst und Privatwirtschaft erfolgt über eine Kombination von Wirtschaftszweigen und subjektiver Zuordnung der Befragten zum öffentlichen Dienst. Eine Differenzierung der befristeten Beschäftigung nach zeitlicher bzw. sachlicher Befristung ist auf der Basis der Ergebnisse des Mikrozensus nicht möglich. Daten für 2016 stehen im Mikrozensus des Statistischen Bundesamtes noch nicht zur Verfügung. Vorabfassung - w ird durch die lektorierte Version ersetzt. Deutscher Bundestag – 18. Wahlperiode – 15 – Drucksache 18/11087 Befristet abhängig Kernerwerbstätige1) nach Beschäftigungsbereich2) und Beschäftigungsdauern3) Jahr Beschäftigungsdauer im öffentlichen Dienst Beschäftigungsdauer in der Privatwirtschaft 2004 34,4 25,0 2005 37,2 24,7 2006 34,2 21,4 2007 34,9 19,9 2008 33,2 20,1 2009 33,7 20,9 2010 32,5 19,2 2011 37,0 19,6 2012 37,7 20,7 2013 38,2 21,4 2014 38,2 20,9 2015 39,4 20,4 Quelle: Statistisches Bundesamt, Wiesbaden 2017. 1) Erwerbstätige im Alter von 15 bis 64 Jahren, nicht in Bildung oder Ausbildung oder einem Wehr-/Zivil- sowie Freiwilligendienst. 2) Die Differenzierung zwischen öffentlichem Dienst und Privatwirtschaft erfolgt über eine Kombination von Wirtschaftszweig und subjektiver Zuordnung der Befragten zum öffentlichen Dienst. Unabhängig von der subjektiven Zuordnung werden Erwerbstätige, die in den Wirtschaftsbereichen öffentliche Verwaltung, Verteidigung oder Sozialversicherung arbeiten, dem öffentlichen Dienst zugeordnet. Gibt eine befragte Person an, in den Wirtschaftszweigen Energieversorgung, Erziehung und Unterricht, Gesundheits -, Veterinär- und Sozialwesen oder Bibliotheken, Archive, Museen, botanische und zoologische Gärten zu arbeiten, wird sie nur dann dem öffentlichen Dienst zugeordnet, wenn sie zudem angibt, im öffentlichen Dienst beschäftigt zu sein. 3) Beschäftigungsdauer in Monaten. Die Beschäftigungsdauer wird aus der Differenz zwischen Befragungsmonat und Beginn der gegenwärtigen Tätigkeit gebildet. Die Befristungsdauer wird direkt erfragt und bezieht sich auf die Gesamtdauer der befristeten Tätigkeit . Die einzelnen Werte werden ohne Rücksicht auf die Endsumme auf- bzw. abgerundet . Deshalb können sich bei der Summierung von Einzelangaben geringfügige Abweichungen in der Endsumme ergeben. 13. Wie setzen sich die befristet Beschäftigten derzeit nach Vollzeit-/Teilzeitarbeit , geringfügiger Beschäftigung, Geschlecht, Alter, Behinderung und Staatsangehörigkeit zusammen? Zur Beantwortung der Frage wird auf die folgenden Tabellen verwiesen. Die auf der Personalstandstatistik des Statistischen Bundesamts beruhenden Angaben berücksichtigen die Beschäftigten des Bundes einschließlich der Ortskräfte bei Vertretungen des Bundes im Ausland. Nicht enthalten sind dagegen geringfügig Beschäftigte . Die 17 1201) befristet Beschäftigten setzen sich wie folgt zusammen2). Vorabfassung - w ird durch die lektorierte Version ersetzt. Drucksache 18/11087 – 16 – Deutscher Bundestag – 18. Wahlperiode Insgesamt Vollzeit Teilzeit 17.120 13.255 3.865 im Alter von ... bis unter ... Jahren Insgesamt unter 30 30 - 40 40 - 50 50 - 60 60 und mehr 17.120 5.515 5.960 3.165 2.005 475 Insgesamt Frauen Männer 17.120 8.685 8.435 Quelle: Personalstandstatistik des Statistischen Bundesamtes, Stichtag: 30.06. 1) Einschließlich Ortskräfte bei Vertretungen des Bundes im Ausland. 2) Für geringfügig Beschäftigte liegen keine Angaben zur Befristung vor. Daher sind sie hier nicht gesondert ausgewiesen. Angaben zu Staatsangehörigkeit und Behinderung werden im Rahmen der Personalstandstatistik nicht erhoben. Die Geheimhaltung gemäß § 16 BStatG wurde durch 5er-Rundung der Zahlen berücksichtigt , dabei kann es zu Rundungsdifferenzen in den Summen kommen. Vorabfassung - w ird durch die lektorierte Version ersetzt. Deutscher Bundestag – 18. Wahlperiode – 17 – Drucksache 18/11087 zu Frage 1 Anlage 1 Einzelplan 04 2007 4.065 115 3.125 940 0 2008 3.990 155 3.125 870 0 2009 4.000 170 3.180 815 0 2010 3.885 170 3.090 795 0 2011 3.855 220 3.070 785 5 2012 3.810 255 3.050 760 0 2013 3.735 265 3.000 735 0 2014 3.675 240 2.965 710 0 2015 3.620 280 2.940 680 0 Einzelplan 052) 2007 11.560 1.100 10.540 1.020 0 2008 11.745 830 10.775 970 10 2009 11.870 855 10.945 925 5 2010 11.750 940 10.845 905 10 2011 11.425 1.055 10.330 1.095 10 2012 11.445 1.355 10.430 1.020 5 2013 11.560 1.600 10.560 1.000 5 2014 11.625 1.800 10.660 965 10 2015 12.025 2.070 11.105 925 5 Einzelplan 06 2007 56.995 815 50.450 6.545 5 2008 56.440 1.065 50.105 6.335 5 2009 56.255 1.290 49.965 6.290 5 2010 56.310 1.400 50.070 6.240 20 2011 56.300 1.585 50.035 6.265 35 2012 55.955 1.575 49.630 6.325 30 2013 56.010 1.675 49.670 6.340 35 2014 56.860 1.720 50.375 6.485 35 2015 57.735 1.885 51.045 6.690 40 Einzelplan 07 2007 4.595 60 3.595 1.000 0 2008 4.635 125 3.635 1.000 0 2009 4.730 185 3.730 1.000 0 2010 4.910 305 3.910 1.000 5 2011 5.005 385 3.975 1.030 10 2012 4.825 245 3.855 970 5 2013 4.850 285 3.870 980 5 2014 4.865 260 3.890 980 5 2015 4.975 260 3.955 1.020 5 Einzelplan 08 2007 44.460 180 36.935 7.525 0 2008 43.970 215 36.685 7.285 0 2009 43.760 270 36.550 7.210 0 2010 43.770 295 36.620 7.150 0 2011 43.840 300 36.760 7.080 0 2012 44.170 330 37.040 7.135 0 2013 44.480 455 37.325 7.160 5 2014 45.095 410 37.910 7.185 5 2015 46.280 500 38.885 7.395 5 Einzelplan 09 2007 9.075 560 7.095 1.980 5 2008 9.095 800 7.145 1.950 5 2009 9.345 1.145 7.400 1.945 5 2010 9.475 1.350 7.470 2.010 150 2011 9.485 1.480 7.405 2.080 65 2012 9.460 1.505 7.440 2.020 65 2013 9.675 1.765 7.645 2.025 70 2014 9.790 1.770 7.770 2.020 95 2015 9.795 1.685 7.790 2.005 90 Einzelplan 10 2007 5.405 665 3.695 1.710 10 2008 5.355 800 3.670 1.685 10 2009 5.345 920 3.705 1.640 10 2010 5.380 1.065 3.695 1.680 30 2011 5.405 1.200 3.730 1.675 25 2012 5.385 1.320 3.700 1.685 25 2013 5.415 1.495 3.735 1.680 40 2014 5.265 1.420 3.655 1.610 30 2015 5.155 1.390 3.615 1.540 30 Einzelplan 11 2007 2.575 140 1.975 600 5 2008 2.625 220 2.030 595 5 2009 2.670 240 2.080 590 5 2010 2.660 285 2.060 600 5 2011 2.695 290 2.100 595 5 2012 2.690 295 2.070 620 5 2013 2.655 270 2.075 580 5 2014 2.630 285 2.035 595 5 2015 2.680 320 2.070 615 5 Entwicklung der Beschäftigten des Bundes*) nach Einzelplänen des Bundeshaushaltsplanes und Beschäftigungsverhältnis (ohne Berufs- und Zeitsoldaten/-soldatinnen) Einzelplan Jahr (Stichtag: 30.06.) Beschäftigte insgesamt und zwar Nachrichtlich: Geringfügig (Allein)Beschäftigte1)Arbeitnehmer mit Zeitvertrag Vollzeitbeschäftigte Teilzeitbeschäftigte Geschäftsbereich der Bundeskanzlerin und des Bundeskanzleramtes Geschäftsbereich des Auswärtigen Amts Geschäftsbereich des Bundesministeriums der Finanzen Geschäftsbereich des Bundesministeriums des Innern Geschäftsbereich des Bundesministeriums der Justiz und für Verbraucherschutz Geschäftsbereich des Bundesministeriums für Wirtschaft und Energie Geschäftsbereich des Bundesministeriums für Ernährung und Landwirtschaft Geschäftsbereich des Bundesministeriums für Arbeit und Soziales Vorabfassung - w ird durch die lektorierte Version ersetzt. Drucksache 18/11087 – 18 – Deutscher Bundestag – 18. Wahlperiode Einzelplan Jahr (Stichtag: 30.06.) Beschäftigte insgesamt und zwar Nachrichtlich: Geringfügig (Allein)Beschäftigte1)Arbeitnehmer mit Zeitvertrag Vollzeitbeschäftigte Teilzeitbeschäftigte Einzelplan 12 2007 26.585 640 22.345 4.240 70 2008 26.070 895 22.100 3.970 85 2009 25.805 1.055 21.935 3.865 85 2010 25.900 1.435 22.060 3.840 70 2011 25.740 1.590 22.005 3.735 70 2012 25.330 1.665 21.680 3.645 70 2013 24.930 1.865 21.360 3.570 70 2014 23.105 1.715 19.975 3.130 60 2015 22.960 1.855 19.860 3.100 70 Einzelplan 143) 2007 109.725 X 83.805 25.925 0 2008 100.185 X 75.355 24.830 0 2009 96.940 X 72.585 24.355 0 2010 92.405 X 68.870 23.535 0 2011 87.770 3.385 66.405 21.365 130 2012 85.545 3.575 66.090 19.455 145 2013 81.665 3.410 64.325 17.340 140 2014 80.115 4.025 64.595 15.515 205 2015 76.385 3.830 62.710 13.675 210 Einzelplan 15 2007 3.255 345 2.315 935 5 2008 3.355 465 2.370 985 5 2009 3.435 560 2.435 1.000 5 2010 3.565 665 2.540 1.025 45 2011 3.640 770 2.565 1.070 25 2012 3.710 840 2.600 1.105 40 2013 3.775 965 2.595 1.180 40 2014 3.715 955 2.575 1.140 20 2015 3.745 1.005 2.600 1.145 25 Einzelplan 16 2007 3.160 325 2.185 975 5 2008 3.205 435 2.280 925 5 2009 3.295 520 2.365 930 5 2010 3.480 670 2.490 990 0 2011 3.480 695 2.505 975 0 2012 3.460 730 2.460 1.000 5 2013 3.515 755 2.500 1.015 5 2014 4.815 960 3.520 1.295 0 2015 4.830 960 3.540 1.290 0 Einzelplan 17 2007 1.550 45 1.130 415 0 2008 1.555 90 1.145 410 0 2009 1.540 95 1.145 395 0 2010 1.560 120 1.145 410 0 2011 1.555 115 1.165 385 0 2012 1.590 160 1.180 405 0 2013 1.725 320 1.295 425 0 2014 1.695 305 1.255 445 0 2015 1.745 300 1.305 440 0 Einzelplan 23 2007 630 35 500 130 0 2008 625 40 485 140 0 2009 625 50 480 145 0 2010 630 50 490 140 0 2011 635 65 495 140 0 2012 660 70 520 140 0 2013 780 80 620 155 0 2014 765 80 605 165 0 2015 840 100 655 180 0 Einzelplan 30 2007 990 25 750 240 0 2008 990 35 745 245 0 2009 1.015 55 770 245 0 2010 985 55 745 240 0 2011 1.015 80 765 250 0 2012 1.020 80 775 245 0 2013 1.005 90 770 235 0 2014 980 105 750 230 0 2015 985 90 745 240 0 1) Geringfügig Beschäftigte nach § 8 Abs. 1 Nr. 1 SGB IV; es sind nur geringfügig Beschäftigte enthalten, bei denen es sich um die einzige Erwerbsquelle handelt. Zusatz für den Bereich BMVg: Bei diesen Personalzahlen handelt es sich u.a. um wissenschaftliche und studentische Hilfskräfte sowie kurzzeitig beschäftigte Praktikanten insbesondere bei den Universitäten der Bundeswehr. 2) Einschließlich besonderer Beschäftigungsverhältnisse wie befristete Grabungshelfer an Grabungsstätten im Ausland sowie Ortskräfte bei Vertretungen des Bundes im Ausland. 3) Für die Jahre 2007 bis 2010 liegen im Geschäftsbereich des BMVg keine vollständigen Angaben zu befristeten Arbeitsverhältnissen vor. Geschäftsbereich d. Bundesministeriums f. Umwelt, Naturschutz, Bau u. Reaktorsicherheit Geschäftsbereich des Bundesministeriums für Familie, Senioren, Frauen u. Jugend Geschäftsbereich d. Bundesministeriums f. wirtschaftl. Zusammenarbeit u. Entwickl. Geschäftsbereich des Bundesministeriums für Bildung und Forschung Quelle: Personalstandstatistik des Statistischen Bundesamtes. Daten zum Stichtag 30.06.2015 sind die aktuellsten vorliegenden Daten. Die Geheimhaltung nach § 16 BStatG wurde durch 5er-Rundung der Zahlen berücksichtigt, dabei kann es zu Rundungsdifferenzen in den Summen kommen. *) Ohne Sonderrechnungen und Einzelpläne 01, 02, 03, 19 und 20. Die Angaben zu den Einzelplänen enthalten auch die jeweiligen Ministerien. Geschäftsbereich des Bundesministeriums für Verkehr und digitale Infrastruktur Geschäftsbereich des Bundesministeriums der Verteidigung Geschäftsbereich des Bundesministeriums für Gesundheit Vorabfassung - w ird durch die lektorierte Version ersetzt. Deutscher Bundestag – 18. Wahlperiode – 19 – Drucksache 18/11087 zu Frage 2 Anlage 2 04 Geschäftsbereich der Bundeskanzlerin und des Bundeskanzleramtes 1455 2165 390 570 845 1225 590 05 Geschäftsbereich des Auswärtigen Amts 6360 5670 1195 2755 3475 3520 1080 06 Geschäftsbereich des Bundesministeriums des Innern 40920 16815 9040 11005 17240 17220 3230 07 Geschäftsbereich des Bundesministeriums der Justiz und für Verbraucherschutz 2290 2685 490 700 1550 1655 580 08 Geschäftsbereich des Bundesministeriums der Finanzen 28495 17780 5775 7925 13280 14775 4520 09 Geschäftsbereich des Bundesministeriums für Wirtschaft und Energie 6005 3785 1380 2060 2090 3005 1260 10 Geschäftsbereich des Bundesministeriums für Ernährung und Landwirtschaft 2155 3000 670 885 1120 1825 650 11 Geschäftsbereich des Bundesministeriums für Arbeit und Soziales 1175 1510 315 540 680 865 280 12 Geschäftsbereich des Bundesministeriums für Verkehr und digitale Infrastruktur 16440 6520 2750 3315 6000 8060 2825 14 Geschäftsbereich des Bundesministeriums der Verteidigung 49650 26740 8700 8840 16995 31360 10485 15 Geschäftsbereich des Bundesministeriums für Gesundheit 1290 2455 495 730 985 1160 375 16 Geschäftsbereich d. Bundesministeriums f. Umwelt, Naturschutz, Bau u. Reaktorsicherheit 2225 2605 440 955 1190 1665 585 17 Geschäftsbereich des Bundesministeriums für Familie, Senioren, Frauen u. Jugend 665 1080 190 320 400 620 220 23 Geschäftsbereich d. Bundesministeriums f. wirtschaftl. Zusammenarbeit u. Entwickl. 390 450 75 210 220 270 65 30 Geschäftsbereich des Bundesministeriums für Bildung und Forschung 415 570 85 180 260 345 115 Quelle: Personalstandstatistik des Statistischen Bundesamtes *) Ohne Sonderrechnungen und Einzelpläne 01, 02, 03, 19 und 20. Die Angaben zu den Einzelplänen enthalten auch die jeweiligen Ministerien. Einschließlich Ortskräfte bei Vertretungen des Bundes im Ausland; ohne Berufs- und Zeitsoldaten/-soldatinnen. Die Geheimhaltungspflicht nach § 16 BStatG wurde durch 5er-Rundung der Zahlen berücksichtigt, dabei kann es zu Rundungsdifferenzen in den Summen kommen. Beschäftigte des Bundes*) am 30.06.2015 nach Einzelplänen des Bundeshaushaltsplanes aufgeteilt nach Geschlecht und Altersgruppen Epl.-Nr. Einzelplan Männer Frauen unter 30 30 - 40 40 - 50 50 - 60 60 und mehr im Alter von ... bis unter ... Jahren 04 Geschäftsbereich der Bundeskanzlerin und des Bundeskanzleramtes 140 140 75 85 65 40 15 05 Geschäftsbereich des Auswärtigen Amts 940 1130 470 800 485 235 85 06 Geschäftsbereich des Bundesministeriums des Innern 835 1050 690 665 295 205 30 07 Geschäftsbereich des Bundesministeriums der Justiz und für Verbraucherschutz 90 170 120 75 40 15 10 08 Geschäftsbereich des Bundesministeriums der Finanzen 230 270 180 120 85 100 10 09 Geschäftsbereich des Bundesministeriums für Wirtschaft und Energie 1070 620 570 765 245 85 20 10 Geschäftsbereich des Bundesministeriums für Ernährung und Landwirtschaft 520 870 365 530 275 180 35 11 Geschäftsbereich des Bundesministeriums für Arbeit und Soziales 115 205 135 120 35 20 5 12 Geschäftsbereich des Bundesministeriums für Verkehr und digitale Infrastruktur 1135 720 580 630 345 240 55 14 Geschäftsbereich des Bundesministeriums der Verteidigung 2210 1620 1510 1035 675 510 100 15 Geschäftsbereich des Bundesministeriums für Gesundheit 325 680 225 405 220 120 40 16 Geschäftsbereich d. Bundesministeriums f. Umwelt, Naturschutz, Bau u. Reaktorsicherheit 410 555 165 425 235 115 30 17 Geschäftsbereich des Bundesministeriums für Familie, Senioren, Frauen u. Jugend 100 200 75 125 55 40 5 23 Geschäftsbereich d. Bundesministeriums f. wirtschaftl. Zusammenarbeit u. Entwickl. 45 55 20 45 20 10 0 30 Geschäftsbereich des Bundesministeriums für Bildung und Forschung 40 50 30 20 20 20 5 30 - 40 40 - 50 50 - 60 60 und mehr im Alter von ... bis unter ... Jahren Epl.-Nr. Einzelplan Männer Frauen unter 30 Quelle: Personalstandstatistik des Statistischen Bundesamtes. Daten zum Stichtag 30.06.2015 sind die aktuellsten vorliegenden Daten. Die Geheimhaltungspflicht nach § 16 BStatG wurde durch 5er-Rundung der Zahlen berücksichtigt, dabei kann es zu Rundungsdifferenzen in den Summen kommen. *) Ohne Sonderrechnungen und Einzelpläne 01, 02, 03, 19 und 20. Die Angaben zu den Einzelplänen enthalten auch die jeweiligen Ministerien. Einschließlich Ortskräfte bei Vertretungen des Bundes im Ausland; ohne Berufs- und Zeitsoldaten/-soldatinnen. Arbeitnehmer des Bundes mit Zeitvertrag*) am 30.06.2015 nach Einzelplänen des Bundeshaushaltsplanes aufgeteilt nach Geschlecht und Altersgruppen Vorabfassung - w ird durch die lektorierte Version ersetzt. Drucksache 18/11087 – 20 – Deutscher Bundestag – 18. Wahlperiode zu Frage 5 Anlage 3 2014 2015 2016 Ressort Anteil der befristeten Arbeitsverträge an allen Neueinstellungen in % Anteil der befristeten Arbeitsverträge an allen Neueinstellungen in % Anteil der befristeten Arbeitsverträge an allen Neueinstellungen in % AA 58,8% 64,0% 58,3% BMI 23,0% 40,9% 36,7% BMJV 48,4% 46,2% 41,2% BMF 49,8% 50,0% 18,2% BMWi 89,4% 85,1% 83,1% BMEL 77,9% 69,6% 82,7% BMAS 73,4% 65,1% 61,6% BMVI 61,4% 55,8% 30,2% BMVg1) 56,7% 32,8% 21,5% BMG 89,7% 87,4% 84,6% BMUB 74,6% 59,8% 58,8% BMFSFJ2) 89,5% 92,0% 89,1% BMZ 57,7% 70,4% 69,3% BMBF3) 51,7% 23,7% 42,1% BKAmt 13,2% 13,0% 16,3% BKM 57,1% 62,9% 68,1% BPA 50,0% 42,4% 46,9% Quelle: Abfrage der unmittelbaren Bundesverwaltung. Die ermittelten Zahlenwerte eines Jahres enthalten statistische Ungenauigkeiten bedingt durch datenschutzrechtliche Vorgaben für Personalverwaltungssysteme. 1) Hinweis des BMVg: in den Angaben zu den Jahren 2014 und 2015 wurde Personal, das nach dem WissZeitVG beschäftigt ist, noch nicht berücksichtigt. In 2016 ist dieser Personenkreis für ein einheitlicheres Vorgehen aller Ressorts bei der Datenerhebung berücksichtigt worden. 2) Im nachgeordneten Bereich des BMFSFJ ergibt sich der Anteil befristet Beschäftigter unter anderem aus der vorübergehenden Natur bestimmter dort angesiedelter Aufgaben. Im Geschäftsbereich des BMFSFJ erfolgen Befristungen mit Sachgrund wegen vorübergehender Aufgaben. Wenn mangels verfügbarer Planstellen und Stellen sachgrundlose Befristungen erfolgen, so gilt in der Regel die Maßgabe, dass Entfristungen erfolgen, sobald verfügbare Planstellen und Stellen zur Verfügung stehen. Ein erheblicher Anteil an Stellenzuwächsen in 2017 wird für Entfristungen genutzt werden. 3) Hinweis des BMBF für die Jahre 2014 und 2015: eine Großzahl der befristeten Neueinstellungen umfasst ehemalige Auszubildende, die auf Grund fehlender Stellen nicht in ein festes Beschäftigungverhältnis übernommen werden können. Im Einvernehmen mit dem Personalrat wird dieser Gruppe nach der Ausbildung befristet die Möglichkeit eröffnet, erste berufliche Erfahrungen zu sammeln, um damit ihre Chancen für den künftigen beruflichen Werdegang weiter zu verbessern. Vorabfassung - w ird durch die lektorierte Version ersetzt. Deutscher Bundestag – 18. Wahlperiode – 21 – Drucksache 18/11087 zu F ra ge n 6 un d 7 A nl ag e 4 R es so rt Za hl sa ch gr un dl os be fri st et B es ch äf tig te r (F ra ge 6 ) % -A nt ei l sa ch gr un dl os B ef ris te te a n de n be fri st et B es ch äf tig te n (F ra ge 6 ) % -A nt ei l sa ch gr un dl os B ef ris te te a n al le n B es ch äf tig te n (F ra ge 7 ) Za hl sa ch gr un dl os be fri st et B es ch äf tig te r (F ra ge 6 ) % -A nt ei l sa ch gr un dl os B ef ris te te a n de n be fri st et B es ch äf tig te n (F ra ge 6 ) % -A nt ei l sa ch gr un dl os B ef ris te te a n al le n B es ch äf tig te n (F ra ge 7 ) Za hl sa ch gr un dl os be fri st et B es ch äf tig te r (F ra ge 6 ) % -A nt ei l sa ch gr un dl os B ef ris te te a n de n be fri st et B es ch äf tig te n (F ra ge 6 ) % -A nt ei l sa ch gr un dl os B ef ris te te a n al le n B es ch äf tig te n (F ra ge 7 ) A A 1) 19 3 43 ,8 % 29 ,9 % 15 5 33 ,7 % 2, 4% 34 3 63 ,3 % 5, 4% B M I 99 0 57 ,9 % 1, 7% 1. 38 0 66 ,5 % 2, 1% 62 37 90 ,1 % 9, 4% B M JV 11 7 55 ,2 % 2, 2% 12 1 61 ,1 % 2, 3% 21 7 80 ,7 % 4, 2% B M F 23 1 31 ,3 % 0, 5% 25 6 28 ,8 % 0, 5% 32 2 53 ,9 % 1, 8% B M W i 1. 16 8 72 ,7 % 12 ,3 % 1. 16 7 72 ,7 % 12 ,0 % 94 8 52 ,4 % 9, 1% B M E L2 ) 88 4 56 ,3 % 12 ,5 % 92 7 58 ,9 % 13 ,1 % 24 1 24 ,3 % 4, 5% B M A S 15 6 55 ,3 % 5, 8% 18 4 62 ,6 % 6, 8% 12 5 41 ,4 % 4, 6% B M V I 89 5 50 ,9 % 3, 8% 93 6 51 ,5 % 4, 0% 47 6 25 ,8 % 2, 1% B M V g3 ) 1. 48 3 56 ,4 % 2, 4% 74 5 37 ,9 % 1, 2% 61 2 33 ,2 % 1, 0% B M G 17 6 17 ,8 % 4, 7% 44 3 42 ,4 % 11 ,2 % 46 4 40 ,1 % 11 ,8 % B M U B 24 4 29 ,1 % 4, 8% 20 3 24 ,8 % 3, 9% 19 2, 7% 0, 4% B M FS FJ 4) 22 3 76 ,9 % 13 ,2 % 25 8 75 ,9 % 14 ,2 % 28 1 63 ,4 % 13 ,7 % B M Z 66 82 ,5 % 6, 9% 93 83 ,8 % 9, 2% 96 89 ,7 % 9, 0% B M B F 62 89 ,9 % 6, 4% 59 93 ,7 % 6, 0% 55 94 ,7 % 7, 1% B K A m t 38 26 ,6 % 0, 6% 15 8 59 ,2 % 2, 6% 72 30 ,1 % 0, 9% B K M 10 7 59 ,4 % 4, 1% 12 9 62 ,3 % 5, 0% 19 6 69 ,5 % 7, 5% B P A 8 80 ,0 % 40 ,0 % 12 85 ,7 % 36 ,4 % 11 73 ,3 % 34 ,4 % 20 16 20 14 20 15 Q ue lle : A bf ra ge n de r u nm ite lb ar en B un de sv er w al tu ng . D ie e rm itt el te n Za hl en w er te e in es J ah re s en th al te n st at is tis ch e U ng en au ig ke ite n be di ng t d ur ch d at en sc hu tz re ch tli ch e V or ga be n fü r P er so na lv er w al tu ng ss ys te m e. 1) Fü r 2 01 6: E nt sp re ch en de A ng ab en w er de n ni ch t v ol ls tä nd ig e le kt ro ni sc h vo rg eh al te n. D ie D iff er nz ie ru ng n ac h B ef ris tu ng en m it un d oh ne S ac hg ru nd b as ie rt da he r te ilw ei se a uf B as is v on S ch ät zu ng en . 2) D er w is se ns ch af tli ch a us ge ric ht et e G es ch äf ts be re ic h de s B M E L ha t s ei t J ah re n ei ne n ho he n A nt ei l a n be fri st et B es ch äf tig te n. D er G es ch äf ts be re ic h üb er ni m m t za hl re ic he w is se ns ch af tli ch e Fo rs ch un gs pr oj ek te u nd A uf ga be n, d ie ih re r N at ur n ac h be fri st et s in d. D ah er b es te ht b ei d en E in ric ht un ge n de s G es ch äf ts be re ic hs im V er gl ei ch z u an de re n R es so rts o hn e w is se ns ch af tli ch en G es ch äf ts be re ic h im U m ga ng m it be fri st et en B es ch äf tig un gs ve rh äl tn is se n ei ne a nd er e P ra xi s. 3) E in e vo llu m fä ng lic he B ea nt w or tu ng a lle r F ra ge n w ar im v or ge ge be ne n Ze itr au m n ic ht in a lle n B er ei ch en m ög lic h. Z um E in en w är en e in ig e D at en n ur m it er he bl ic he n Ze ita uf w an d (te ilw ei se w är e di e m an ue lle A us w er tu ng v on m eh re re n hu nd er t D at en sä tz en e rfo rd er lic h) u nd z um A nd er en w er de n m an ch e In fo rm at io ne n ni ch t e rfa ss t od er s in d ni ch t i m P er so na lw irt sc ha fts sy st em d er B un de sw eh r a br uf ba r. 4) Im n ac hg eo rd ne te n B er ei ch d es B M FS FJ e rg ib t s ic h de r A nt ei l b ef ris te t B es ch äf tig te r u nt er a nd er em a us d er v or üb er ge he nd en N at ur b es tim m te r d or t a ng es ie de lte r A uf ga be n. Im G es ch äf ts be re ic h de s B M FS FJ e rfo lg en B ef ris tu ng en m it S ac hg ru nd w eg en v or üb er ge he nd er A uf ga be n. W en n m an ge ls v er fü gb ar er P la ns te lle n un d S te lle n sa ch gr un dl os e B ef ris tu ng en e rfo lg en , s o gi lt in d er R eg el d ie M aß ga be , d as s E nt fri st un ge n er fo lg en , s ob al d ve rfü gb ar e P la ns te lle n un d S te lle n zu r V er fü gu ng st eh en . E in e rh eb lic he r A nt ei l a n S te lle nz uw äc hs en in 2 01 7 w ird fü r E nt fri st un ge n ge nu tz t w er de n. Vorabfassung - w ird durch die lektorierte Version ersetzt. Satz: Satzweiss.com Print, Web, Software GmbH, Mainzer Straße 116, 66121 Saarbrücken, www.satzweiss.com Druck: Printsystem GmbH, Schafwäsche 1-3, 71296 Heimsheim, www.printsystem.de Vertrieb: Bundesanzeiger Verlag GmbH, Postfach 10 05 34, 50445 Köln, Telefon (02 21) 97 66 83 40, Fax (02 21) 97 66 83 44, www.betrifft-gesetze.de ISSN 0722-8333