Die Antwort wurde namens der Bundesregierung mit Schreiben des Auswärtigen Amts vom 1. Februar 2017 übermittelt. Die Drucksache enthält zusätzlich – in kleinerer Schrifttype – den Fragetext. Deutscher Bundestag Drucksache 18/11098 18. Wahlperiode 07.02.2017 Antwort der Bundesregierung auf die Kleine Anfrage der Abgeordneten Andrej Hunko, Jan van Aken, Wolfgang Gehrcke, weiterer Abgeordneter und der Fraktion DIE LINKE. – Drucksache 18/10873 – Sicherheitspolitische Kooperation mit der Regierung in Ägypten zur Migrationskontrolle und Grenzüberwachung V o r b e m e r k u n g d e r F r a g e s t e l l e r Im Rahmen zahlreicher Prozesse und Maßnahmen erhält die ägyptische Regierung Gelder von der Europäischen Union (EU) zur Kontrolle, Steuerung und Verhinderung von Migration (Bundestagsdrucksache 18/10437). Im Khartum- Prozess erhält die Regierung beispielsweise EU-Mittel unter anderem aus dem mit 2,4 Mrd. Euro ausgestatteten Nothilfe-Treuhandfonds der EU für Afrika (EUTF). Ein aus dem EUTF finanziertes Projekt „Better Migration Management “ unter Konsortialführung der Deutschen Gesellschaft für Internationale Zusammenarbeit (GIZ) GmbH befindet sich – unterstützt mit einem deutschen Kofinanzierungsbeitrag in Höhe von 6 Mio. Euro – mit europäischen Partnern in der Umsetzungsphase. Ein anderes Projekt „Addressing Mixed Migration Flows“ wird von der französischen Durchführungsorganisation Expertise France umgesetzt. Nach Vorschlägen der Europäischen Kommission und dem Europäischen Auswärtigen Dienst (EAD) zur Neuausrichtung der Europäischen Nachbarschaftspolitik strebt die EU den Abschluss von sogenannten „Partnerschaftsprioritäten “ mit Drittstaaten an. Hierzu führt der EAD derzeit Verhandlungen mit Ägypten. Die Bundesregierung bekräftigt, zu den Zielen einer „verstärkten migrationspolitischen Zusammenarbeit mit Ägypten“ müsste die „Bekämpfung der Schlepperkriminalität“ sowie die „Verhinderung lebensgefährlicher Versuche, das Mittelmeer zu überqueren“, gehören. Am 17. Oktober 2016 trat in Ägypten ein Gesetz zur Bekämpfung der „illegalen Migration“ und des Menschenschmuggels in Kraft. „Schleusertätigkeiten“ werden mit Freiheitsstrafen bis zu lebenslanger Haft oder Geldstrafen bis zu umgerechnet 20 000 Euro bestraft. Ägyptische Behörden haben einen „Aktionsplan“ zur schnellen Bekanntmachung und Umsetzung des Gesetzes vorgelegt. Die Bundesregierung zeigt sich über die menschenrechtliche Lage in Ägypten „besorgt“ und sieht Ägypten nicht als sicheren Herkunftsstaat gemäß § 29a Absatz 2 des Asylgesetzes an (Bundestagsdrucksache 18/10437). Es gebe zahlreiche Fälle von willkürlichen Verhaftungen, von Haft ohne Anklage und von Prozessen , die rechtsstaatlichen Kriterien nicht genügen. Berichte über Folter und Misshandlungen in Polizeigewahrsam und von Verschwindenlassen seien Vorabfassung - w ird durch die lektorierte Version ersetzt. Drucksache 18/11098 – 2 – Deutscher Bundestag – 18. Wahlperiode glaubhaft. Dies betreffe nicht nur Anhänger der Muslimbrüder, sondern zunehmend Menschenrechtsverteidigerinnen und Menschenrechtsverteidiger, Gewerkschaftsvertreterinnen und Gewerkschaftsvertreter, Journalistinnen und Journalisten, Wissenschaftlerinnen und Wissenschaftler, Studentenvertreterinnen und Studentenvertreter, Künstlerinnen und Künstler und friedlich Demonstrierende . Dies gilt auch für Projekte und Organisationen, in denen deutsche Staatsangehörige arbeiten (Bundestagsdrucksache 18/7839). Auch Menschenrechtsorganisationen wurden seit dem Jahr 2016 verstärkt Ziel repressiver Maßnahmen wie Kontosperrungen, Ausreiseverboten und Ermittlungen. Religiöse Minderheiten seien ebenfalls „oftmals“ Opfer von Diskriminierungen und teilweise auch von Gewalt. Die Sicherheitskräfte gingen diesen Übergriffen „nicht immer“ konsequent nach. Laut dem Auswärtigen Amt seien die Bedingungen in ägyptischen Haftanstalten insgesamt „besorgniserregend“, inhaftierte Migrantinnen und Migranten seien davon in gleicher Weise wie andere Inhaftierte betroffen. Es gebe Hinweise auf „Rückführungen“ von Migrantinnen und Migranten in die Nachbarländer Ägyptens, insbesondere nach Sudan. Ob es dabei zu Verstößen gegen den Grundsatz der Nichtzurückweisung kommt, ist der Bundesregierung nicht bekannt. Gleichwohl gebe es „Anzeichen“, dass es an der ägyptisch-israelischen Grenze „vereinzelt zum Schusswaffengebrauch durch ägyptische Grenzbeamte und -beamtinnen und Sicherheitskräfte“ gegen irreguläre Migrantinnen und Migranten kommt. Trotz Repressalien, Folter und Verschwindenlassen hält die Bundesregierung am Ausbau ihrer Sicherheitszusammenarbeit mit Ägypten fest. Nach der Machtübernahme des Präsidenten Abdel Fattah Al-Sisi nahm das Bundesministerium des Innern die Verhandlungen über ein bilaterales Abkommen im Sicherheitsbereich wieder auf, das im Sommer endgültig unterzeichnet wurde. Die deutsche Beihilfe knüpft an Maßnahmen an, in denen die Stadionpolizei oder der Geheimdienst NSS zu „Terrorismus-/Extremismusbekämpfung“ ausgebildet wird (Bundestagsdrucksache 18/9965). Beide Behörden sind für ihre Brutalität und Menschenrechtsverletzungen auch gegenüber Aktivistinnen und Aktivisten bekannt. 1. Inwiefern stuft die Bundesregierung Ägypten weiterhin nicht als ernstzunehmendes Herkunftsland für zunehmend mehr Menschen ein, die in Europa Schutz suchen (Bundestagsdrucksache 18/10437)? Es wird auf die Antwort der Bundesregierung zu Frage 5 auf die Kleine Anfrage der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN auf Bundestagsdrucksache 18/10437 vom 23. November 2016 verwiesen. Aus Sicht der Bundesregierung trifft es weiterhin zu, dass Ägypten derzeit vor allem ein Transitland für Migranten aus anderen afrikanischen Staaten ist und nicht zu den Hauptherkunftsländern der über das Mittelmeer ankommenden Menschen gehört. 2. Inwiefern ist die Bundesregierung der Ansicht, dass Ägypten zu jenen Ländern gehören sollte, mit denen die Europäische Union eine „Migrationspartnerschaft “ abschließen sollte? a) Welche politischen Ziele sollten mit einem solchen Abkommen verfolgt werden? Die Fragen 2 und 2a werden gemeinsam beantwortet. Die Bundesregierung setzt sich weiterhin dafür ein, dass die Europäische Union ihre migrationspolitische Zusammenarbeit auch mit Ägypten intensiviert. Zu den politischen Zielen einer solchen Zusammenarbeit gehören der Schutz der EU-Außengrenzen , die Bekämpfung von Fluchtursachen und die verbesserte Gestaltung und Steuerung von Migration. Vorabfassung - w ird durch die lektorierte Version ersetzt. Deutscher Bundestag – 18. Wahlperiode – 3 – Drucksache 18/11098 b) Welchen Rahmen hält die Bundesregierung diesbezüglich für geeignet, und welche Finanzmittel könnten hierfür mobilisiert werden? c) Sofern die Bundesregierung sich gegenüber der Europäischen Nachbarschaftspolitik (ENP) als Rahmen skeptisch äußert, welche Erwägungen führen zu dieser Einschätzung? d) Welche Haltung vertritt die ägyptische Regierung zur Frage, in welchem Rahmen eine „Migrationspartnerschaft“ oder entsprechende Dialoge fortgeführt werden sollten? Die Fragen 2b bis 2d werden gemeinsam beantwortet. Der mögliche Rahmen einer künftigen migrationspolitischen Zusammenarbeit zwischen der Europäischen Union und Ägypten wird in Gesprächen sowohl innerhalb der Europäischen Union als auch mit der ägyptischen Regierung zu konkretisieren sein. e) Auf welche Weise wird die Zusammenarbeit im Bereich der Migration bzw. ihrer Kontrolle nach Kenntnis der Bundesregierung in der ENP-Unterarbeitsgruppe „Migration, Soziale Angelegenheiten und Gesundheit“ behandelt? Der Unterausschuss „Migration, Soziale Angelegenheiten und Gesundheit“ im Rahmen des Assoziierungsprozesses der Europäischen Union und Ägyptens hat zuletzt am 26. Januar 2016 in Kairo getagt. Das Treffen zwischen Vertretern Ägyptens und der EU-Mitgliedstaaten wurde auch dazu genutzt, sich über die Zusammenarbeit im Bereich Migration auszutauschen, insbesondere über die Lage der syrischen Flüchtlinge in Ägypten, über die Kooperation bei der Rücknahme von ausreisepflichtigen ägyptischen Staatsangehörigen sowie über das seinerzeit noch nicht verabschiedete Gesetz gegen Menschenschmuggel. 3. Was ist der Bundesregierung über frühere Pläne der Europäischen Union bekannt , mit Ägypten einen Dialog zu „Migration, Mobilität und Sicherheit“ zu beginnen, und aus welchen Gründen kam dieser möglicherweise nicht zustande ? Der Bundesregierung liegen hierzu keine Erkenntnisse vor. 4. Was ist der Bundesregierung über aktuelle Pläne oder Vorhaben der Europäischen Union bekannt, die Regierung in Ägypten zur stärkeren „Rücknahme ” irregulärer Migrantinnen und Migranten zu bewegen, wenn diese die EU-Mitgliedstaaten freiwillig oder unter Zwang verlassen sollen? Die Rückführung von Personen ohne Aufenthaltsstatus in der Europäischen Union spielt in allen Gesprächen der Europäischen Union mit Drittstaaten im Migrationskontext eine Rolle. Vorabfassung - w ird durch die lektorierte Version ersetzt. Drucksache 18/11098 – 4 – Deutscher Bundestag – 18. Wahlperiode 5. Welche Details kann die Bundesregierung zu Verhandlungen des Europäischen Auswärtigen Dienstes (EAD) über eine „Migrationspartnerschaft“ mit Ägypten mitteilen? a) Inwiefern könnten einige Aspekte einer EU-Migrationspartnerschaft mit Ägypten (etwa die gemeinsame Migrationskontrolle oder die Grenzüberwachung mit Ägypten) aus Sicht der Bundesregierung auch mit dem im Jahr 2004 geschlossenen Assoziierungsabkommen entwickelt werden, das auch Aspekte der Sicherheitspolitik umfasst? b) Inwiefern steht eine etwaige EU-Migrationspartnerschaft mit Ägypten aus Sicht der Bundesregierung in Konflikt mit den Ratsschlussfolgerungen von 2013, die Ausfuhrgenehmigungen für Ausrüstung verbieten, die zur internen Repression genutzt werden könnten? Die Fragen 5 bis 5b werden gemeinsam beantwortet. Nach Kenntnis der Bundesregierung sondiert die Europäische Union mit Ägypten Möglichkeiten eines migrationspolitischen Dialogs. Details hierzu sind der Bundesregierung nicht bekannt. Verhandlungen der Europäischen Union mit Ägypten über eine Migrationspartnerschaft haben bislang nicht stattgefunden. 6. Was ist der Bundesregierung darüber bekannt, inwiefern die Unterstützung der Migrationskontrolle bzw. Grenzüberwachung mit Ägypten auch im Rahmen des Khartum-Prozess behandelt wird? Ägypten ist Teil des Khartum-Prozesses und hatte im Jahr 2015 als erstes Land den Vorsitz inne. Ägypten nimmt aktiv an allen Gesprächen teil. Zu Ägypten betreffenden Maßnahmen wird auf Bundestagsdrucksache18/10121 verwiesen. 7. Was ist der Bundesregierung darüber bekannt, auf welche Weise Ägypten bei der Migrationskontrolle bzw. Grenzüberwachung im Rahmen des EU- Programms „Global Action against Trafficking in Persons and Smuggling of Migrants“ (GLO.ACT) unterstützt wird? Die „Global Action to Prevent and Address Trafficking in Persons and the Smuggling of Migrants“ (GLO.ACT) ist eine gemeinsame Initiative der Europäischen Union und des Büros der Vereinten Nationen für Drogen- und Verbrechensbekämpfung (UNODC). Die Initiative soll von der Internationalen Organisation für Migration (IOM) und dem Kinderhilfswerk der Vereinten Nationen (UNICEF) umgesetzt werden. Geographisch erstreckt sie sich auf dreizehn Staaten in Afrika, Asien, Osteuropa und Lateinamerika, darunter auch Ägypten. Im Rahmen von GLO.ACT soll Ägypten bei der Anwendung und Umsetzung des am 17. Oktober 2016 vom ägyptischen Parlament verabschiedeten Gesetzes zur Bekämpfung illegaler Migration und des Menschenschmuggels unterstützt werden. 8. Welche EU-Agenturen aus dem Bereich Inneres und Justiz arbeiten nach Kenntnis der Bundesregierung derzeit mit Ägypten zusammen, und welche Erweiterungen dieser Zusammenarbeit (auch durch Einrichtung gemeinsamer Plattformen) sind geplant? Zwischen der EU-Agentur Europol und Ägypten besteht bislang kein Kooperationsabkommen . Eine zukünftige Zusammenarbeit zwischen Europol und den sogenannten MENA-Staaten (Middle East and North Africa), zu denen auch Ägypten zählt, soll jedoch im Rahmen der nächsten Sitzung des Europol-Verwaltungsrates am 31. Januar und 1. Februar 2017 beraten werden. Vorabfassung - w ird durch die lektorierte Version ersetzt. Deutscher Bundestag – 18. Wahlperiode – 5 – Drucksache 18/11098 Zwischen Vertretern der europäischen Grenzschutzagentur FRONTEX und den ägyptischen Behörden fand im Oktober 2016 ein erstes direktes Treffen statt. Das Treffen diente als Informationsaustausch zur Lage auf der zentralmediterranen Route. Zwischen dem Europäischen Unterstützungsbüro für Asylfragen (EASO) und Ägypten besteht keine Zusammenarbeit. Über eine Zusammenarbeit anderer EU-Agenturen aus dem Bereich Inneres und Justiz mit Ägypten liegen der Bundesregierung keine Informationen vor. 9. Was ist der Bundesregierung über den Fortgang zweier regionaler Projekte der Europäischen Union bekannt, die sich einer „Strafrechtsreform im Bereich der Antiterror-Gesetzgebung“ und der „Luftverkehrssicherheit“ widmen und wozu der Europäische Auswärtige Dienst in diesem Jahr „erste Gespräche mit ägyptischen Vertretern“ geführt hat (Bundestagsdrucksache 18/7839)? a) Wer führt die Projekte durch, und wer nimmt daran teil? b) Welche weiteren Details sind der Bundesregierung zu den Inhalten der einzelnen Maßnahmen bekannt, und wo finden diese statt? Die Fragen 9 bis 9b werden zusammengefasst beantwortet. Der Bundesregierung ist bekannt, dass die Europäische Union Projekte zum Thema Terrorismusbekämpfung in der Region und in den Ländern des Maghreb/Nordafrika im Rahmen des Stabilitätsinstruments („Instrument contributing to Stability and Peace“, IcSP) durchführt. Auf Nachfrage teilte die Europäische Kommission mit, dass seit November 2015 ein Projekt für die Arabische Liga, nicht spezifisch Ägypten, aus Mitteln des IcSP (Instrument contributing to Stability and Peace) durchgeführt wird (IcSP/2015/364435). Ziel des Projekts ist die Kompetenzsteigerung des Sekretariats der Arabischen Liga und seiner Mitgliedstaaten für Frühwarn- und Reaktionseffizienz bei regionalen Konflikten. Durchgeführt wird das Projekt von den Vereinten Nationen. Die Gesamtkosten des Projekts betragen 2,5 Mio. Euro bei einer Laufzeit von 36 Monaten. 10. Was ist der Bundesregierung über Pläne der Europäischen Union bekannt, einen Verbindungsbeamten für den Bereich Migration („European Migration Liaison Officer“) zu entsenden, und welche Aufgaben sollte dieser übernehmen ? Die Entsendung eines „European Migration Liaison Officers“ nach Kairo ist derzeit in Vorbereitung. Grundsätzlich sollen „European Migration Liaison Officers“ an EU-Delegationen als wichtige Schnittstelle zwischen nationalen und regionalen Behörden, internationalen Organisationen und EU-Agenturen im Bereich Migration fungieren. 11. Was ist der Bundesregierung über bilaterale Abkommen zur Bekämpfung irregulärer Migration bzw. Abschiebe-/Rückübernahmeabkommen Ägyptens mit EU-Mittelmeeranrainern bekannt, und inwiefern werden diese Abkommen derzeit auch angewandt? Ägypten hat mit Italien ein Rückübernahmeabkommen abgeschlossen. Hinsichtlich weiterer Abkommen liegen der Bundesregierung keine Erkenntnisse vor. Vorabfassung - w ird durch die lektorierte Version ersetzt. Drucksache 18/11098 – 6 – Deutscher Bundestag – 18. Wahlperiode 12. Auf welche Weise will die Bundesregierung bei der „verstärkten migrationspolitischen Zusammenarbeit mit Ägypten“ ihre Prioritäten „Bekämpfung der Schlepperkriminalität“ sowie „Verhinderung lebensgefährlicher Versuche, das Mittelmeer zu überqueren“ umsetzen? Die Umsetzung der genannten Ziele wird in Gesprächen mit der ägyptischen Seite zu konkretisieren sein. a) Was ist der Bundesregierung über Inhalte eines „Aktionsplans“ des am 17. Oktober 2016 in Kraft getretenen Gesetzes zur Bekämpfung der „illegalen Migration“ und des Menschenschmuggels in Ägypten bekannt? Basierend auf dem am 17. Oktober 2016 vom ägyptischen Parlament verabschiedeten Gesetz zur Bekämpfung illegaler Migration und des Menschenschmuggels wurde zu seiner Umsetzung vom „National Coordinating Commitee on Combating and Preventing Illegal Migration“ (NCCPIM) eine nationale Strategie für den Zeitraum 2016 bis 2026 entwickelt. Diese Strategie umfasst folgende Maßnahmen -Cluster: a) Aufklärungskampagne über die Risiken irregulärer Migration (vor allem in den Herkunftsgebieten minderjähriger irregulärer ägyptischer Migranten), b) Kapazitätsaufbau (vor allem Fortbildung für Stellen, mit denen NCCPIM zur Steuerung der Migrationsthematik zusammenarbeitet), c) Entwicklung und legale Migration (unter anderem Aufbau einer Datenbank mit offenen Stellen in ägyptischen Migrationsherkunftsgebieten, mehr Kooperation mit ausländischen Stellen zum Ziele legaler Migration), d) Operationalisierung des rechtlichen Rahmens zur Bekämpfung irregulärer Migration (unter anderem Einbezug des neuen Gesetzes in Schulungsmaßnahmen für Richter, Staatsanwälte und Polizisten) sowie e) Internationale Zusammenarbeit (unter anderem verstärkte Zusammenarbeit mit internationalen Gebern, diverse Trainingsmaßnahmen in afrikanischen Staaten). Zur Operationalisierung dieser Strategie im Zeitraum 2016 bis 2018 wurde ein nationaler Aktionsplan beschlossen. Dieser umfasst in den oben genannten Clustern jeweils einzelne Maßnahmen, die getroffen und anschließend basierend auf Performance-Indikatoren einer Evaluierung unterzogen werden sollen. b) Welche Anstrengungen hat die ägyptische Regierung nach Kenntnis der Bundesregierung unternommen, um ihre Küstengewässer bzw. die dortigen Außengrenzen verstärkt zu überwachen? Es besteht derzeit ein absolutes Fahrverbot für private Schiffe im Bereich der Zwölf-Meilen-Zone. Alle nicht angemeldeten Schiffsbewegungen werden überprüft . Da ein großer Teil der ägyptischen Mittelmeerküste militärisches Sperrgebiet ist, ist davon auszugehen, dass über die vorhandenen Küstenkontrollpunkte eine Überwachung der Küstenregion vom Land her stattfindet. Vorabfassung - w ird durch die lektorierte Version ersetzt. Deutscher Bundestag – 18. Wahlperiode – 7 – Drucksache 18/11098 c) Was ist der Bundesregierung darüber bekannt, inwiefern Ägypten seine biometrischen Systeme in Ausweisdokumenten oder Bevölkerungsregistern verbessert? Die Verbesserung der ägyptischen Ausweisdokumente durch Einführung biometrischer Sicherheitsmerkmale für Pässe ist bereits seit mehreren Jahren geplant, verzögert sich aber nach aktuellen Auskünften der ägyptischen Behörden. 13. Was ist der Bundesregierung darüber bekannt, inwiefern sich die „Africa- Frontex Intelligence Community“ (AFIC) bei ihren jüngsten Treffen auch mit Ägypten befasste, und welche Verabredungen oder Schlussfolgerungen wurden dabei verabredet (frontex.europa.eu vom 19. Dezember 2016, „EU liaison officers met within the framework of the Africa-Frontex Intelligence Community“)? Wesentliches Ziel des FRONTEX-Meetings war es vornehmlich, die im afrikanischen Raum tätigen „Immigration Liaison Officers“ (ILOs) über die Tätigkeiten und Produkte der „Africa-Frontex Intelligence Community“ (AFIC) in Kenntnis zu setzten. 14. Was ist der Bundesregierung über die Gründe der ägyptischen Regierung bekannt, eine Einladung zur Teilnahme am Überwachungsnetzwerk „Seepferdchen Mittelmeer“ negativ zu beantworten (Bundestagsdrucksache 18/3515)? Der Bundesregierung liegen hierzu keine Erkenntnisse vor. 15. Welche neuen Informationen liegen der Bundesregierung seit Beantwortung der Bundestagsdrucksache 18/10437 über Menschenrechtsverletzungen durch ägyptische Sicherheitsbehörden gegenüber Schutzsuchenden vor? Der Bundesregierung liegen seit Beantwortung der genannten Bundestagsdrucksache 18/10437 keine neuen Erkenntnisse vor. 16. Was ist der Bundesregierung über die Entwicklung der Zahl von Ein- und Ausreiseuntersagungen von politischen Aktivisten und Angehörigen von Nichtregierungsorganisationen bekannt, die von Ägypten nach Deutschland bzw. von Deutschland nach Ägypten reisen wollten Bundestagsdrucksache 18/7839)? Die Bundesregierung erfährt in der Regel von Fällen, in denen Aktivistinnen und Aktivisten an der Ausreise nach Deutschland gehindert werden, wenn sich die Betroffenen an die Botschaft oder das Auswärtige Amt wenden oder der Fall durch Nichtregierungsorganisationen oder in den Medien öffentlich gemacht wird. Die Zahl von Ausreiseuntersagungen von politischen Aktivistinnen und Aktivisten und Angehörigen von ägyptischen Nichtregierungsorganisationen ist auch im Jahr 2016 insgesamt gestiegen. 17. Inwiefern ist weiterhin keine Zusammenarbeit mit Ägypten mit der EU-Militärmission EUNAVFOR MED zur Grenzüberwachung vorgesehen (Bundestagsdrucksache 18/9965)? Die Grenzüberwachung ist weiterhin kein Bestandteil des Auftrags der Operation EUNAVFOR MED Sophia. Vorabfassung - w ird durch die lektorierte Version ersetzt. Drucksache 18/11098 – 8 – Deutscher Bundestag – 18. Wahlperiode 18. Sofern eine solche Zusammenarbeit mit Ägypten mit der EU-Militärmission EUNAVFOR MED zur Grenzüberwachung (etwa durch Einrichtung einer nationalen ägyptischen Kontaktstelle, der Nutzung ägyptischer Krankenhäuser oder der Erlaubnis zum Betreten ägyptischer Schiffe) mittlerweile angebahnt wird, welche Kooperationen sind dabei geplant? Auf die Antwort zu Frage 17 wird verwiesen. 19. Was ist der Bundesregierung darüber bekannt, inwiefern die von der Regierung Italiens vorgeschlagenen Planungen für schwimmende „Hotspots“ für Geflüchtete auf dem Mittelmeer weiterhin nicht weiterverfolgt werden (Bundestagsdrucksache 18/9965)? Über die Angaben in der genannten Bundestagsdrucksache hinaus liegen der Bundesregierung keine Erkenntnisse vor. 20. Inwiefern wurden mittlerweile finanzielle Zahlungen aus dem Nothilfe- Treuhandfonds der EU für Afrika (EUTF) an Ägypten geleistet bzw. eine solche Auszahlung anvisiert? Nach Kenntnis der Bundesregierung wurden aus dem EUTF bislang keine Auszahlungen an Ägypten getätigt. a) Welches Personal hat die Europäische Union nach Kenntnis der Bundesregierung zur Umsetzung von EUTF-Projekten nach Ägypten entsandt? Nach Kenntnis der Bundesregierung hat die Europäische Union eine Person zur Abstimmung und Vorbereitung von EUTF-Projektion an die EU-Delegation Kairo entsandt. Nähere Informationen liegen der Bundesregierung hierzu nicht vor. b) Was ist der Bundesregierung über den Status eines EUTF-Projektes zur Verbesserung der Reaktion auf die Herausforderungen der Migration in Ägypten bekannt? Das Vorhaben ist weiterhin Gegenstand der Diskussion zwischen der Europäischen Kommission und der ägyptischen Regierung. c) Was ist der Bundesregierung über die Behandlung einer Liste der ägyptischen Regierung mit Projektvorschlägen für EUTF-Projekte bekannt, und wo wurde diese beraten bzw. darüber entschieden? Die ägyptische Regierung hat bei der Europäischen Kommission eine Liste mit Vorhaben zur Finanzierung durch den EUTF eingereicht. Im Verlauf der Sitzungen des Exekutivausschusses des EUTF wurde bislang kein Vorhaben der ägyptischen Liste behandelt. Die Europäische Kommission hat die Liste im Rahmen der Konzeption der Vorhaben des EUTF geprüft und darauf aufbauend das in Frage 20b genannte Vorhaben zur Verbesserung der Reaktion auf die Herausforderungen der Migration entwickelt. Eine Behandlung der ägyptischen Vorschläge im Rahmen der nächsten Sitzungen des Exekutivausschusses beziehungsweise eine Finanzierung im Rahmen anderer EU-Instrumente (etwa das Europäische Nachbarschaftsinstrument ENI) ist zurzeit Gegenstand der Diskussion zwischen der Europäischen Kommission und der ägyptischen Regierung. Vorabfassung - w ird durch die lektorierte Version ersetzt. Deutscher Bundestag – 18. Wahlperiode – 9 – Drucksache 18/11098 d) Welche der dort vorgeschlagenen Projekte wurden bzw. werden in welchem Rahmen umgesetzt? Bisher wird keines der vorgeschlagenen Projekte umgesetzt. e) Was ist der Bundesregierung darüber bekannt, inwiefern Ägypten in die Planung der EUTF-Vorhaben auf eine Weise eingebunden ist, die auch seitens der ägyptischen Regierung als ausreichend empfunden wird? Über die Planungen des aus dem EUTF zu finanzierenden Vorhabens zur Reaktion auf die Herausforderungen der Migration wurde die ägyptische Regierung im Rahmen zahlreicher Gespräche in Ägypten informiert. So hat die EU-Delegation in Kairo zahlreiche Gespräche zum Vorhaben unter anderem mit den zuständigen Fachministerien, darunter dem Ministerium für Wohnungsbau, Versorgungsdiensten und Stadtentwicklung sowie dem Ministerium für Internationale Zusammenarbeit, geführt. Für die Planung von weiteren Vorhaben wiederholte die Europäische Kommission in der letzten Sitzung des Exekutivausschusses ihr Angebot, zeitnah zu weiteren Gesprächen mit der ägyptischen Regierung zusammen zu kommen, nachdem ein für November 2016 geplantes Treffen von der ägyptischen Regierung abgesagt wurde. f) Auf welche Weise wird die ägyptische Regierung im Bereich der Migrationskontrolle bzw. Grenzüberwachung auch durch den EUTF unterstützt ? Aus dem EUTF werden in Ägypten keine Vorhaben im Bereich der Migrationskontrolle oder der Grenzüberwachung durch den EUTF unterstützt. Das Vorhaben „Better Migration Management“ ist grundsätzlich kein Vorhaben der Grenzüberwachung und Migrationskontrolle. Es dient vielmehr dem Schutz von Opfern von Menschenhandel und der Ausbildung von Angehörigen von Institutionen im Migrationsbereich hinsichtlich der Beachtung menschenrechtlicher Standards im Umgang mit Flüchtlingen und Migranten. Das Steuerungskomitee des Vorhabens hat beschlossen, Ägypten grundsätzlich Zugang zu Informationen und Diskussionen zu gewähren und es auch an der Koordinierung regionaler Trainingsmaßnahmen zu beteiligen. Konkrete Maßnahmen wurden bisher weder vereinbart noch durchgeführt. 21. Auf welche Weise und in welchen Vorhaben arbeiten Grenzbehörden der Europäischen Union (auch des Bundesinnenministeriums) nach Kenntnis der Bundesregierung mit dem ägyptischen Koordinierungskomitee gegen irreguläre Migration („National Coordinating Committee on Preventing and Combatting Illegal Migration“, NCCPIM) zusammen? a) Welche Rolle misst die Bundesregierung dem NCCPIM im Kampf gegen irreguläre Migration bei? In Umsetzung des Gesetzes zur Bekämpfung illegaler Migration und des Menschenschmuggels hat das NCCPIM eine nationale Strategie für den Zeitraum 2016 bis 2026 entwickelt, auf deren Grundlage ein nationaler Aktionsplan für den Zeitraum 2016 bis 2018 entwickelt wurde. In den ersten beiden Jahren sind Informationskampagnen in den Herkunftsregionen der Migrantinnen und Migranten , Seminare für Polizeibeamtinnen und -beamte, Staatsanwältinnen und Staats- Vorabfassung - w ird durch die lektorierte Version ersetzt. Drucksache 18/11098 – 10 – Deutscher Bundestag – 18. Wahlperiode anwälte, sowie Richterinnen und Richter zum Migrationsgesetz und die Schaffung von Arbeitsplätzen in den ägyptischen Herkunftsregionen vorgesehen. Im Übrigen wird auf die Antwort zu Frage 12a verwiesen. b) Was ist der Bundesregierung über die Motivation der ägyptischen Regierung für die Gründung des NCCPIM bekannt? Das NCCPIM wurde gegründet, um die bessere Zusammenarbeit und Koordinierung der ägyptischen Behörden bei der Bekämpfung der illegalen Migration zu gewährleisten. c) Auf welche Weise wird das NCCTIP nach Kenntnis der Bundesregierung bereits aus EU-Mitteln unterstützt? Hierzu liegen der Bundesregierung keine Erkenntnisse vor. d) Was ist der Bundesregierung darüber bekannt, inwiefern das NCCPIM auch Trainings für Behörden aus benachbarten Staaten (etwa Eritrea und Südsudan) durchführt? Im Rahmen des nationalen Aktionsplans sollen zu einem späteren Zeitpunkt – frühestens ab 2019 – auch Maßnahmen in anderen Ländern Afrikas angeboten werden. e) Sofern derartige Trainings unter Nutzung von Finanzmitteln der Europäischen Union (etwa über den Khartum-Prozess) abgehalten werden, wie wird nach Kenntnis der Bundesregierung sichergestellt, dass sich das NCCPIM an der Einhaltung menschenrechtlicher Standards orientiert? Nach Kenntnis der Bundesregierung werden keine Trainings des NCCPIM aus Finanzmitteln der Europäischen Union finanziert. Im Übrigen wird auf die Antwort zu Frage 21d verwiesen. 22. Auf welche Weise und in welchen Vorhaben arbeiten Grenzbehörden der Europäischen Union (auch des Bundesinnenministeriums) nach Kenntnis der Bundesregierung mit dem ägyptischen Ministerium für Migrationsangelegenheiten und Belange im Ausland lebender Ägypter zusammen? Die Bundespolizei setzt unter anderem zum polizeilichen Informationsaustausch mit ägyptischen Partnerbehörden einen grenzpolizeilichen Verbindungsbeamten ein. Zur Zusammenarbeit anderer Grenzbehörden der Europäischen Union mit dem Ministerium für Migrationsangelegenheiten und Belange im Ausland lebender Ägypter liegen der Bundesregierung keine Erkenntnisse vor. 23. In welcher Form stimmt sich die Bundesregierung bei ihrer Ausbildung oder Unterstützung von polizeilichen und militärischen Behörden in Ägypten (Bundestagsdrucksache 18/9965) mit anderen EU-Staaten ab, die ebenfalls entsprechende Projekte in Ägypten betreiben? Im Rahmen der polizeilichen Aufbauhilfe für ägyptische Polizeibehörden ist die Bundesregierung bestrebt, ihre Maßnahmen mit denen anderer Mitgliedstaaten der Europäischen Union abzustimmen. Vorabfassung - w ird durch die lektorierte Version ersetzt. Deutscher Bundestag – 18. Wahlperiode – 11 – Drucksache 18/11098 Militärische Ausbildungshilfe und Kooperation erfolgen in einem bilateralen Format in direkter Abstimmung mit der ägyptischen Seite. Eine darüber hinausgehende Abstimmung mit Drittstaaten, etwa EU-Mitgliedstaaten, zur bilateralen Kooperation mit Ägypten ist in diesem Kontext nicht institutionalisiert. Die Themenfelder Migrationskontrolle und Grenzüberwachung werden nicht im Rahmen einer militärischen Kooperation mit Ägypten verhandelt. a) Was ist der Bundesregierung über Ziele und Inhalte des griechischägyptischen Militärmanövers „Medusa“ bekannt, und inwiefern umfasst diese damit auch die irreguläre Migration (english.ahram.org.eg vom 9. Dezember 2016, „Egypt and Greece conclude ‚Medusa 2016‘ joint military drills“)? Hierzu liegen der Bundesregierung keine Erkenntnisse vor. b) Auf welche Weise koordinieren sich das deutsche Bundeskriminalamt (BKA) und die Bundespolizei mit Behörden aus Italien, dessen Regierung im Jahr 2000 ebenfalls ein Polizeiabkommen mit Ägypten abgeschlossen hat? Über die Verbindungsbeamten des Bundeskriminalamts und der Bundespolizei in Kairo findet unregelmäßig ein allgemeiner Informationsaustausch mit den vor Ort ansässigen Vertretern von EU-Mitgliedstaaten, darunter auch Italien, über geplante Maßnahmen der polizeilichen Aufbauhilfe statt, um eine Duplizierung von Ausbildungs- und Ausstattungshilfen möglichst zu vermeiden. c) Was ist der Bundesregierung über Trainings italienischer Polizeibehörden für ägyptische Polizisten sowie Ausbildungs- und Ausstattungshilfen Italiens für Ägypten seit dem Jahr 2011 bekannt? Italien führt im Jahr etwa zehn polizeiliche Trainingsmaßnahmen an unterschiedlichen Polizeischulen in Italien für Vertreter der ägyptischen Sicherheitsbehörden durch. Das Spektrum reicht von Maßnahmen für die Verkehrspolizei, Fahrtraining für Personenschützer bis zu Urkundenlehrgängen. 24. Mit welchen ägyptischen Geheimdiensten praktiziert die Bundesregierung einen Informationsaustausch „gemäß einschlägiger gesetzlicher Vorgaben sowie rechtsstaatlicher Prinzipien unter Einhaltung der vor allem wegen der Verhängung der Todesstrafe bestehenden Kooperationsbeschränkungen“ (Bundestagsdrucksache 18/9965)? Die Bundesregierung ist nach sorgfältiger Abwägung zu der Überzeugung gelangt , dass die Beantwortung der Frage 24 nicht offen erfolgen kann. Die Antworten sind aus Gründen des Staatswohls geheimhaltungsbedürftig. Im Rahmen der Zusammenarbeit der Nachrichtendienste werden Einzelheiten über die Ausgestaltung der Kooperation vertraulich behandelt. Die vorausgesetzte Vertraulichkeit der Zusammenarbeit ist die Geschäftsgrundlage für jede Kooperation unter Nachrichtendiensten. Eine öffentliche Bekanntgabe der Zusammenarbeit anderer Nachrichtendienste mit Nachrichtendiensten des Bundes entgegen der zugesicherten Vertraulichkeit würde nicht nur die Nachrichtendienste des Bundes in grober Weise diskreditieren, infolgedessen ein Rückgang von Informationen aus diesem Bereich zu einer Verschlechterung der Abbildung der Sicherheitslage durch die Nachrichtendienste des Bundes führen könnte. Darüber hinaus können Angaben zu Art und Umfang des Erkenntnisaustauschs mit ausländischen Nach- Vorabfassung - w ird durch die lektorierte Version ersetzt. Drucksache 18/11098 – 12 – Deutscher Bundestag – 18. Wahlperiode richtendiensten auch Rückschlüsse auf Aufklärungsaktivitäten und -schwerpunkte der Nachrichtendienste des Bundes zulassen. Es bestünde weiterhin die Gefahr, dass unmittelbare Rückschlüsse auf die Arbeitsweise, die Methoden und den Erkenntnisstand der anderen Nachrichtendienste gezogen werden können. Aus den genannten Gründen würde eine Beantwortung in offener Form für die Interessen der Bundesrepublik Deutschland schädlich sein. Daher sind die Antworten zu den genannten Fragen ganz oder teilweise als Verschlusssache gemäß der Allgemeinen Verwaltungsvorschrift des Bundesministeriums des Innern zum materiellen und organisatorischen Schutz von Verschlusssachen (VS-Anweisung – VSA) mit dem VS-Grad „VS-Vertraulich“ eingestuft. Es wird insoweit auf die in der Geheimschutzstelle des Deutschen Bundestages hinterlegte Antwort verwiesen.* 25. Welche „Fachleute und Informationen“ wurden bzw. werden im Rahmen der Umsetzung des deutsch-ägyptischen Abkommens im Sicherheitsbereich ausgetauscht (Bundestagsdrucksache 18/9965)? Das Abkommen zwischen der Regierung der Bundesrepublik Deutschland und der Regierung der Arabischen Republik Ägypten über die Zusammenarbeit im Sicherheitsbereich wurde am 11. Juli 2016 unterzeichnet, ist aber noch nicht in Kraft getreten. Vor diesem Hintergrund werden bislang keine Fachleute und Informationen im Rahmen der Umsetzung des Abkommens ausgetauscht. Grundsätzlich sieht das Abkommen den Austausch von Fachleuten etwa zur gegenseitigen Information über Methoden der Kriminalitätsverhütung und -bekämpfung vor. Der Austausch von Informationen bezieht sich unter anderem auf Strukturen von Tätergruppen oder Methoden der grenzüberschreitenden Kriminalität. 26. Welche Trainings oder Workshops sind im Rahmen der deutsch-ägyptischen polizeilichen Ausbildungshilfe an der Polizeischule in Kairo durchgeführt worden? Im November 2016 besuchte eine Delegation der Bundespolizeiakademie die ägyptische Polizei-Schule, um mögliche Kooperationsfelder in der Aus- und Fortbildung zu evaluieren. Thematisiert wurden hierbei das Diensthundewesen sowie die Entsendung von Fachlehrern der Bundespolizeiakademie im Rahmen von Vortragsreihen. * Das Auswärtige Amt hat die Antwort als „VS – Vertraulich“ eingestuft. Die Antwort ist in der Geheimschutzstelle des Deutschen Bundestages hinterlegt und kann dort nach Maßgabe der Geheimschutzordnung eingesehen werden. Vorabfassung - w ird durch die lektorierte Version ersetzt. Deutscher Bundestag – 18. Wahlperiode – 13 – Drucksache 18/11098 27. Inwiefern war die Initiative der Bundesregierung „im EU-Rahmen“ erfolgreich oder erfolglos, „sämtliche Fälle von inhaftierten Menschenrechtsaktivisten gegenüber Ägypten koordiniert zur Sprache zu bringen“, wozu der Beauftragte der Bundesregierung für Menschenrechtspolitik und Humanitäre Hilfe die ägyptische Regierung beispielsweise öffentlich dazu „aufgerufen “ hat, die verfassungsrechtlichen Möglichkeiten für Versammlungs- und Demonstrationsfreiheit „einzuräumen, statt den öffentlichen Raum weiter einzuschränken“ (Schriftliche Frage 16 auf Bundestagsdrucksache 18/7181, Bundestagsdrucksache 18/7839, bitte Beispiele aufführen, die darauf schließen lassen, dass die deutschen Anstrengungen nicht vergebens waren)? Die Bundesregierung wirbt weiterhin im EU-Rahmen dafür, Fälle von inhaftierten Menschenrechtsaktivistinnen und -aktivisten sowie die Einhaltung des Schutzes von verfassungsrechtlichen Grundfreiheiten gegenüber Ägypten koordiniert zur Sprache zu bringen. Darüber hinaus thematisiert die Bundesregierung gegenüber der ägyptischen Regierung regelmäßig und hochrangig die Menschenrechtslage und Menschenrechtseinzelfälle in Ägypten. Auf eine Benennung der von der Bundesregierung angesprochenen Einzelfälle wird zum Schutz der Betroffenen verzichtet. Teile des ägyptischen Demonstrationsgesetzes werden zurzeit überarbeitet. Das ägyptische Verfassungsgericht hat am 3. Dezember 2016 eine Bestimmung des Demonstrationsgesetzes für verfassungswidrig erklärt, die dem ägyptischen Innenministerium das Recht gab, Proteste zu verbieten. Nun wird im Parlament ein Gesetzesentwurf diskutiert, nach dem ein Demonstrationsverbot künftig nur noch per Gerichtsbeschluss angeordnet werden kann. Andere kritische Bestimmungen des Gesetzes, beispielsweise die Kriminalisierung von Demonstranten, sollen hingegen voraussichtlich bestehen bleiben. 28. Welchen Inhalt hatte der BKA-Workshop zum Thema „Internet-Straftaten, Beobachtung von Websites, die von Terroristen zur Verbreitung ihres extremistischen Gedankenguts und zur Vorbereitung von Terroranschlägen missbraucht werden“ (Bundestagsdrucksache 18/9965)? a) Welche „extremistischen“ oder „terroristischen“ Gruppen standen dabei im Fokus? b) Welche Angehörigen des ägyptischen Innenministeriums nahmen an dem Workshop teil? Die Fragen 28 bis 28b werden gemeinsam beantwortet. Der Workshop des Bundeskriminalamts zum Thema „Internet-Straftaten, Beobachtung von Websites, die von Terroristen zur Verbreitung ihres extremistischen Gedankenguts und zur Vorbereitung von Terroranschlägen missbraucht werden“ wurde bisher nicht durchgeführt. Vorabfassung - w ird durch die lektorierte Version ersetzt. 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